Wenn Deutschland kein Staat und nicht souverän ist, was ist es dann eigentlich und was bedeutet das für uns?

Die Frage über die Souveränität Deutschlands wird immer wieder gestellt. Zurecht. Immerhin gibt es unzählige Anhaltspunkte, die den Umstand der fehlenden Eigenstaatlichkeit belegen. Insbesondere die Rechtsaspekte diesbezüglich sind sehr interessant.

Weiter gehts über diesen Link:

http://de.sott.net/article/17377-Wenn-Deutschland-kein-Staat-und-nicht-souveran-ist-was-ist-es-dann-eigentlich-und-was-bedeutet-das-fur-uns

Androhung Entwertung der Kfz-Stempel

(u.a.) ein Thema des Stammtisches vom 23.04.15


a) Bei Gefahr im Verzug, die Nummernschilder abmontieren und IM Auto sichtbar anbringen/auslegen.

b) Bei einer Kontrolle NICHT die Tür öffnen oder aussteigen. Solange die Tür geschlossen ist, dürfen die Polizisten nicht ohne Durchsuchungsbefehl rein. Öffnest Du die Tür, ist der Innenraum kein befriedetes Gebiet mehr und sie dürfen.

c) Wenn Du auf dem Rechtsweg einfach übergangen/ignoriert wirst, hast Du das Recht auf Widerstand in jeder Form gemäß dem GG Art. 20 Abs (4).

Wie wir gestern feststellten, gilt dies in der neuesten Fassung des GG nur für noch Deutsche gemäß GG Art. 116 (1). Ein Schelm wer Böses dabei denkt.

d) Der § 113 StGB „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ hat auch noch einen 3. und 4. Absatz, welcher gerne von den „Beamten“ verschwiegen wird.
Diese Absätze (3) und (4) besagen, dass Du auch gegen Vollstreckungsbeamte/Bedienstete Widerstand (auch Gewalt oder Androhung von Gewalt ist da eingeschlossen) leisten darfst, wenn diese mit ihren Handlungen gegen das Gesetz verstoßen, indem Sie nichtige Verwaltungsakte durchzusetzen versuchen!

Denn auch POLIZISTEN oder andere Angestellten im Öffentlichen Dienst habe die sogenannte REMONSTRATIONSPFLICHT! Siehe § 56 Beamtengesetz

D.h.: Sie müssen prüfen ob sie einen korrekten Verwaltungsakt ausführen. Dazu müssen sie auch die Gesetze kennen. Ich gehe davon aus, dass jeder Polizist weiß, dass der blaue Teil des Nummernschildes nicht zum geschützten Bereich des Nummernschildes gehört. Hierzu gibt es ja bereits einschlägige Urteile, welche nicht negiert werden können.

Schlußbemerkung zu dem Urteil des VG Stuttgart:
Sind die für mich/uns denn auch wirklch zuständig? :-))

Hier eine schöne Variante, wie man seinen Protest kundtun kann.
Nach § 10 (7) der FZV müssen Kennzeichen so angebracht werden, dass sie ……. auf ausreichender Entfernung lesbar sind.

kfz

Gemeinde Reorganisation – Erste Infos

Erstinfos zur Reaktivierung und Reorganisation von Gemeinden

Die Gemeinde wird von mindestens 7 Souveränen reorganisiert. Das sind dann die wahlberechtigten Gemeindebürger. Die Gemeindeangehörigen sind die Gemeindeeinwohner. Sie haben gegenüber der Gemeinde die gleichen Rechte und Pflichten. Jeder Angehörige der Gemeinde kann Gemeindebürger durch die Erlangung der Souveränität werden. Nur Souveräne können in den Gemeinderat oder zum Bürgermeister gewählt werden. Die Gemeinden (Gebietskörperschaften) werden parallel zu den bestehenden Gemeinden (Körperschaften des privaten Rechts) wieder errichtet bzw. reaktiviert.

Die Amtsgeschäfte und die Steuern gehen auf die Gebietskörperschaften (Succession) über. Die bestehenden Gemeinden bleiben noch so lange bestehen, wie sich Personen dort weiterhin verwalten lassen wollen. Aber wenn sie niemand mehr braucht, benutzt und anerkennt, verschwinden diese Verwaltungen der Alliierten von selbst mangels Einnahmen und Bürgern. Auch deswegen, da die Alliierten nach der HKLO die Gemeinden finanziell unterstützen müssen.

Leitfaden

  1. Zusammenkunft von mindestens 7 souveränen Menschen (Männer über 25 Jahren) mit einer Bundesstaaten-Angehörigkeit (über den Gelben Schein). Diese müssen den Wohnsitz in der zu reaktivierenden Gemeinde nehmen. § 7 BGB. Man muss nicht dort seinen festen Hauptwohnsitz haben
  2. Annahme der Vorschläge & die Abstimmung über den Gemeindenamen
  3. Es erfolgt die Gemeindegründung mit dem Gründungsprotokoll
  4. Danach die Wahl des Gemeinderats und / oder die Wahl des Bürgermeisters / des Stellvertretenden Bürgermeisters
  5. Amtliche Vereidigung des Gemeinderats / des Bürgermeisters auf die jeweilige Staats- bzw. Landesverfassung
  6.  Aufnahme / Beginn der Gemeindetätigkeit durch die Beauftragten (Reorganisation)
  7. Frauenwahlrecht einführen

Eine solche reaktivierte Gemeinde – siehe auch GG Art. 28 (1) – kann:

  • eigene Beamte bestallen (Bestallungsurkunde; seit 1945 gibt es keine Beamten mehr)
  • eigenes (Regional)-Geld auflegen; (Württemberger TALER o.ä.); der erste Schritt zum Grundeinkommen für Alle.
  • eigene Steuern erheben; der Steuersatz für Gewerbetreibende liegt bei 8-12%. Dieser Satz ist völlig ausreichend, da nur regionale Projekte finanziert werden.
    (in Verbindung mit eigenem Geld)
  • eigene Gerichte / Justiz aufbauen
  • Notare, Polizei, Kindereinrichtungen, Schulen
  • Etablierung von Mehrgenerationenhäuser
  • Nachhaltige Landwirtschaft ohne den Zwang Chemie nutzen zu müssen
  • Betriebe und öffentliche Einrichtungen aufbauen
  • KfZ-Kennzeichen
  • Einbürgern nach RuStAG von Menschen ohne Gelben Schein
  • kein Impfzwang, TTIP,  Fracking und vieles mehr
  • etc ff.

Die Gemeinden sind die kleinsten Einheiten. Aus den Gemeinden heraus werden die Entscheidungen eines Rates der Gemeinden (Amtshauptmannschaften) und der Regionen (Kreishauptmannschaften) oder des Staates (Preußen, Sachsen, Bayern, Württemberg etc.) entschieden.

Das Subsidiaritätsprinzip findet seit 1871 hier Anwendung, als auch das bis 1990 geltende [Grund-Gesetz=GG], welches dieses Grundrecht aus dem römischen Recht übernahm.

Seit 1990 sind alle freiheitsliebenden Männer und Frauen aufgerufen, sich zu Ihren Staaten mit Ihren Verfassungen vor 1914 zu bekennen, um letztendlich auch einen Friedensvertrag zu machen. [ GG Artikel 146 ]

Bis 1914 war der deutsche Völkerbund mit seinen souveränen Einzelstaaten und ihren Verfassungen vom Volk legitimiert und völkerrechtlich anerkannt. Seit 1914 sind wir immer noch im Kriegszustand ohne einen Friedensvertrag. Verfassungen und gültige Gesetze können nur in Friedenszeiten geändert werden. Erst dann kann das jeweilige Staatsvolk eine zeitgemäße Verfassung in freier Wahl beschließen.

Seit dem 28. Oktober 1918 gab es im Deutschen Kaiserreich KEINEN legitimen Gesetzgeber mehr.

Alle Statuten (Gesetze, Verordnungen und Satzungen) die nachher entstanden, sind lediglich geltendes Recht der Verwaltung der sogenannten Siegermächte.

Wir dürfen wieder dort anknüpfen, an die Zeit in der jeder Deutsche ein Volkssouverän war. Wir haben seit 1871 das Subsidiaritätsprinzip und seit 1990 ist jeder Deutsche ein Volkssouverän und diese wählen nicht, sie tun selbst was zu tun ist und zwar von unten nach oben.

Etwas zum schmunzeln:
https://youtu.be/OpFNlNK8j20

Eine gute Powerpoint-Präsentation der Leute vom Osnabrücker Landmark e.V.
Gemeinde Reorganisation