Beschäftigt Euch mit dem Thema der Aktiv- und Passivlegitimation.
Aktivlegitimation bedeutet: Wer einen Anspruch hat, ist damit legitimiert diesen auch umgehend aktiv einzufordern.
Derjenige, gegen den sich diese Forderung richtet ist der sogenannte Passivlegitimierte!
Die Aufforderung an die Behörde zur Feststellung der Staatsangehörigkeit (via der Quittung, dem Gelben Schein) ist ein recht gutes Beispiel für eine Aktivlegitimation! ➡ Aktivlegitimation
Im Detail:
Als Prozessführungsbefugnis wird die Befugnis bezeichnet, das Recht im eigenen Namen geltend zu machen. Sie ist eine notwendige Sachurteilsvoraussetzung.
Heißt: Alle juristischen, bzw. alle nichtNatürliche Personen sind prozessunfähig. Wer prozessunfähig ist, muss im Prozeß durch seinen gesetzlichen Vertreter (ergo ein System-Anwalt) vertreten werden (sie die §§ 51 ZPO, 62 VwGO, 58 (2) FGO, 71 (3) SGG).
Das sind Prozeßhandlungsvoraussetzungen eines jeden Prozeßes.
Eine Prozeßhandlung ist somit eine jede Handlung, die in irgendeiner Form stattfindet.
Die Prozeßhandlung ist damit auch jede Handlung, welche einer Haftung und Versicherung unterliegt. Und somit jede Handlung im täglichen Leben, die auch Schadenersatzsansprüche gegenüber Dritten hervorrufen kann.
Prozeßvoraussetzungen:
1. Die Prozessführungsbefugnis ist gegeben, wenn a. der Kläger ein eigenes Recht geltend macht oder b. der Kläger ein fremdes Recht in Prozessstandschaft (d.h. im eigenen Namen) geltend macht.
2. Rechtsgrundlage Die Prozessführungsbefugnis ist nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Lediglich in einigen Fällen ist eine Prozessstandschaft ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben. Eine Form der Prozessstandschaft ist die Verbandsklage.
3. Abgrenzungen Die Prozessführungsbefugnis ist von der Aktiv- bzw. Passivlegitimation zu unterscheiden: Die Aktiv- bzw. Passivlegitimation betrifft die materiell-rechtliche Befugnis zur Geltendmachung des Anspruchs. Die Aktiv- bzw. Passivlegitimation ist eine Frage der Begründetheit der Klage. Die Prozessführungsbefugnis betrifft die Befugnis zur prozessualen Geltendmachung des Anspruchs. Die Prozessführungsbefugnis betrifft die Zulässigkeit der Klage.
4. Prozessrecht Macht der Kläger ein eigenes Recht geltend und ergibt sich im Laufe des Prozesses, dass ihm das Recht nicht zusteht, ist die Klage unbegründet und durch Sachurteil abzuweisen. Klagt der Kläger in Prozessstandschaft und liegen die Voraussetzungen nicht vor, ist die Klage unzulässig und durch Prozessurteil abzuweisen. Im Verwaltungsprozess (Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz) ergibt sich schon aus dem Erfordernis der Klagebefugnis, dass der Kläger ein eigenes Recht geltend machen muss. Eine Prozessstandschaft ist weitestgehend ausgeschlossen.
Hier gilt dann: § 304 StPO – [Zulässigkeit / Beschwerde]
(1) Die Beschwerde ist gegen alle von den Gerichten im ersten Rechtszug oder im Berufungsverfahren erlassenen Beschlüsse und gegen die Verfügungen des Vorsitzenden, des Richters im Vorverfahren und eines beauftragten oder ersuchten Richters zulässig, soweit das Gesetz sie nicht ausdrücklich einer Anfechtung entzieht.
Das freut doch einen jeden Deutschen mit der korrekten Rechtstellung. 🙂
Die „BRD“ kann alle Normen seit dem November 1918 als ihre AGB´s nutzen. Als Deutscher durch Abstammung bin ich aber selbst aktivlegitimiert und fordere daher IMMER den Nachweis gültiger staatlicher Gesetze ein! Zumindest geltender! Nach der durchgeführten Bereinigung von Gesetzen fordere ich u.a. auch den Nachweis des Geltungsbereich dieser Normen.
Ohne Geltungsbereich keine Geltung! Dies gilt nur für Mitglieder der NGO (hier: Personal-deutsch), aber nicht für Deutsche!
Sollte der Geltungsbereich nicht nachgewiesen werden, stelle ich als Grundrechtsträger – auch die der Deutschengrundrechte – einen Strafantrag mit Strafverfolgung und ebenso Schadenersatz. Und mache somit aus dem Gläubiger einen Schuldner!
Der Beklagte bestimmt das Gericht nach seiner Wahl und nach BGB verjährt nichts, solange keine ordentliche Gerichtsbarkeit gegeben ist.
Einmal abgesehen davon, dass es keine, von einem [Richter] den Formvorschriften entsprechend unterschriebene, Haftbefehle gibt, kommen manche [Gerichts]vollzieher (private Kopfgeldjäger nach dem gestrichenen § 1 GVO) auf den sinnfreien Gedanken, gemäß ZPO § 901 zur Erzwingung einer Vermögensauskunft einen Haftbefehl bei der Firma [Amts]gericht zu beantragen.
Manch oberschlaue [Gerichts]vollzieher, welche dann doch einmal in die aktuelle GVO(Gerichtsvollzieherordnung) geschaut haben, berufen sich dann gerne auf den § 154 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz).
Zu dumm nur, dass das GVG im Rahmen der Bereinigungsgesetze seit Ende April 2006 (!) ebenfalls erneut (den das GVG wurde bereits im Jahr 1950 gelöscht ^^) gestrichen wurde. 🙄
Selbst wenn dem nicht so wäre, dann sieht man unter dem § 15 GVG, dass es keine staatlichen [Gerichte] mehr in der gibt. Nun, wer signiert dann dort diese Haftbefehle? Ein Unterschriften-Cyborg oder etwa eine sich selbständg gemachte Beglaubigungsvermerkmaschine? Seltsame Dinge geschehen dort… Harry Potter lässt grüssen! 😉
ZPO § 901:
901 ZPO a.F. (alte Fassung) – in der bis zum 01.01.2013 geltenden Fassung
§ 901 ZPO n.F. (neue Fassung) – in der ab dem 01.01.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2258, 2011 I S. 898 ➡ Gesetzestext
Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Erzwingungshaft zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (§ 901 ZPO).
Orientierungssatz:
Bei feststehenderLeistungsunfähigkeit des Schuldners ist ZPO § 901 nicht anwendbar.
Zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens in Verbindung mit dem allgemeinen Freiheitsrecht gemäß dem Art. 2 Abs. (1) GG) zählt das Recht auf ein faires Verfahren. Als ein unverzichtbares Element der Rechtsstaatlichkeit des Strafverfahrens und daran anknüpfender Verfahren gewährleistet es dem Betroffenen, prozessuale Rechtsschutzmöglichkeiten mit der erforderlichen Sachkunde selbst wahrnehmen und Übergriffe der rechtsstaatlich begrenzten Rechtsausübung staatlicher Stellen oder anderer Verfahrensbeteiligter angemessen abwehren zu können. BVerfGE 38, 105 <111>; 63, 45 <60 f.>
Der Beschuldigte darf im Rechtsstaat des Grundgesetzes nicht Objekt des Verfahrens sein; ihm muss vielmehr die Möglichkeit gegeben werden, zur Wahrnehmung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Strafverfahrens Einfluss zu nehmen. BVerfGE 63, 380 <390 f.>; 65, 171 <174 f.>; 66, 313 <318>
Nach dem Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll enthalten sind, in der Fassung des Protokolls Nr. 11 Straßburg, 16 IX. 1963 Art. 1
– Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden.
Niemand darf die Freiheit alleine deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist eine vertragliche Pflicht zu erfüllen.
Die Erzwingungshaft in der BRvD-Verwaltung für Deutschland fußt auf altem Nationalsozialistischen Gesetz und verstößt somit nach § 138 ZPO i.V.m. § 291 ZPO i.V.m. § 138 StGB gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik in Deutschland und gegen die Auslegung oder Anwendung des deutschen Rechts nach nationalsozialistischen Grundsätzen (hier: Verstoß GG Art. 139).
In diesem Zusammenhang wird auf den derzeit für alle durch das 2. Bundesbereinigungsgesetz Art. 4, § 3 im Jahr 2007 weiterhin geltenden Überleitungsvertrag Art. 2 und der dadurch bedingten rechtswirksamen SHAEF Gesetze, Gesetz Nr. 1, Kontrollratsgesetze Gesetz Nr. 1, SMAD Befehle Befehl Nr. 2, sowie auf das Urteil des Tillesen Prozesses verwiesen, in welchem das Verbot der Anwendung jedweder nationalsozialistischer Gesetze rechtswirksam erlassen ist.
Zuwiderhandlung gegen das Besatzungsrecht, die Völker- und Menschenrechte, gegen die deutschen Rechtsnormen wegen Verletzung der für sie geltenden SHAEF und SMAD Gesetzgebung, gegen die BKO und gegen die Auslegung oder Anwendung des deutschen Rechts nach nationalsozialistischen Grundsätzen (siehe GG Art. 139).
§ 138 StGB Nichtanzeige geplanter Straftaten
(3) Wer die Anzeige leichtfertig unterlässt, obwohl er von dem Vorhaben oder der Ausführung der rechtswidrigen Tat glaubhaft erfahren hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Die grundsätzliche Nichtigkeit wird durch die Angabe der CELEX Nr. ersichtlich. Seit dem Jahre 2010 wurde die ZPO auf die EG-Richtlinie (EGRL) umgestellt. Das heißt, das EU-Recht muß seitdem im Landesrecht umgesetzt werden. An der CELEX-Nr. kann man sehen, welches EU-Gesetz dahintersteht.
Sucht man jedoch die jeweilige CELEX-Nr., so landet man im Nirvana. Es steht kein Gesetz hinter allen CELEX-Nummern. Und was heißt das?
Keine Strafe ohne Gesetz!
StGB § 1
Hier kann man nach den jeweiligen CELEX-Nummern das entsprechende Gesetz suchen:
ihr nicht unterschriebenes Schreiben vom xx.yy.zz habe ich nach rechtlicher Würdigung als Angebot erkannt und weise dieses hiermit umfänglich zurück. Die darin beinhalteten „Vorwüfe“ werden hiermit vollumfänglich bestritten!
Darf ich Sie an ihren geleisteten [Richter]eid erinnern?
Beachten Sie auch:
In den Zensurbestimmungen für die Zivilbevölkerung in Deutschland unter der Herrschaft der Militärregierung heißt es unter:
Punkt 15
„Alle Mitteilungen müssen mit dem vollen Namen unterschrieben sein. Der Name des Unterzeichners muss deutlich, mit der Schreibmaschine oder in lateinischer Druckschrift geschrieben, unter der Unterschrift erscheinen.“
Punkt 23
„Alle Botschaften müssen so unterschrieben werden, dass der Absender klar zu identifizieren ist. Wenn der Aufgeber im Namen einer Einzelperson, Firma oder Organisation handelt, müssen die Identität und Adresse des Auftraggebers auf dem Formular angegeben werden.“
Punkt 24
„Vor- und Nachname müssen beide angegeben werden.“
Ja, werter Herr [Richter], die SHAEF-Gesetze sind in diesem Land immer noch gültig…! SehenSie hierzu auch u.a. die Artikel 79, 120 & 133 GG.
Sehen Sie auch hier noch einmal nach:
Deutsches Richtergesetz: § 9 – Voraussetzungen für die Berufungen
Zitat:
In das Richterverhältnis darf nur berufen werden, wer:
(1) Deutscher im Sinne des Artikel 116 GG ist, …
Dies stellt jedoch die Anwendung nationalsozialistischer Gesetze dar, da die „deutsche Staatsangehörigkeit“ von Adolf Hitler in seiner Gleichschaltungsverordnung vom Jahre 05.02.1934 überhaupt erst geschaffen wurde.
Selbst unter der rechtirrtümlichen Annahme, dass eine Zuständigkeit durch Sie für meine PERSON gegeben ist, bleibt festzustellen, dass es „Staats“gerichte in der sogenannten „BRD“ nicht gibt.
Vgl. Sie hierzu den § 15 GVG i.V.m. §§ 16, 18-21 GVG, welcher durch die Besatzungsmächte bereits in 1950 aufgehoben wurde! Und ergänzend hierzu mit den Bundesbereinigigungsgesetzen:
Das ist ihnen sicher entfallen, oder?
➡ https://www.agmiw.org/?page_id=637
Es handelt sich somit offenbar bei jedem [Gericht] in der sogenannten „BRD“ um ein Ausnahme-, bzw. Sondergericht. Diese sind nach § 16 GVG unstatthaft. Aber das wissen Sie ja selber am besten, oder?
Andernfalls weisen Sie mir bitte gemäß dem § 99 VwGO, den §§ 138, 139 ZPO sowie dem §§ 16, 21 GVG und dem Artikel 97 (1) GG nach, dass Sie der für mich zuständige staatliche und gesetzliche Richter sind! Gerne auch gemäß den BRD-AGB´s in Form des Art. 101 Abs. (1) GG.
Angesichts der existentiellen Bedeutung unabhängiger Gerichtsbarkeiten, vgl. Sie hierzu Art. 92 und 97 GG, für den grundsätzlich gewährleisteten Rechtsschutz des [Bürgers], vgl. Sie hierzu Art. 19 Abs. (4) GG, ist der Anspruch auf den gesetzlichen Richter durch Art. 101 Abs. (1) Satz (2) GGals Verfahrensgrundrecht in absoluter Form ausgestaltet.
Siehe: BVerfGe 10/200
„Da mit der Besetzung des Gerichts auch dessen Entscheidungen beeinflusst werden können, ist jedem Rechtssuchenden ein Anrecht auf den gesetzlich vorbestimmten Richter garantiert. Art. 101 Abs. (1) Satz (2) GG setzt voraus, dass nur Gerichte bestehen, die in jeder Hinsicht den Anforderungen des Grundgesetzes entsprechen.“
In Bezug auf die Formvorschriften einer Zustellung von Dokumenten darf ich Sie darauf hinweisen, dass ich zu keinem Zeitpunkt formal korrekte Kenntnis von einer Ladung zu einer sog. „Verhandlung“ (Handelsgeschäft?) genommen habe.
Eine Postzustellungsurkunde, die wesentliche Mängel hat, führt nach der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung und Literatur zur Unwirksamkeit der Zustellung selbst.
Vgl. BGH Beschluss vom 13.12.1955- V BLw 396/55. LM ZPO § 181 Nr. 1, BGH Beschluss vom 16.02.1987 – NoTZ 18/86 – BGHR ZPO § 191 Nr.4 Personenbezeichnung 1; BAG Urteil vom 22.06.1972 – 5 AZR 55/72 – AP ZPO § 829 Nr. 3; BAG Urteil vom 09.11.1978 – 3 AZR 784/ 77 – AP BGB § 242 Ruhegeld Nr. 179; BFH Urteil vom 10.10.1978 – VIII R 197/74 – BStBl 1979 II S. 209, Stein /Jonas/Roth ZPO, 21 Aufl., § 190 Rz. 4 und § 191 Rz. 1, Zöller/Stöber 22. Aufl., § 191 Rz. 9 f., Münchener Kommentar ZPO/ von Feldmann § 190 Rz. 3).
Die Beurkundung eines Versuchs einer persönlichen Zustellung jedoch, die tatsächlich so niemals stattgefundenen hat, bewirkt einen die Zustellungen insgesamt unwirksam machenden wesentlichen Formmangel, der nicht mehr, auch nicht durch Wahrnehmung des vermeintlich zugestellten Briefstückes und seines Inhaltes geheilt werden kann.
Vgl. BGH Beschluss vom 13.12.1955 – V BLw 396/55. LM ZPO § 181 Nr. 1, BGH Beschluss vom 16.02.1987 – NoTZ 18/86 – BGHR ZPO § 191 Nr.4 Personenbezeichnung 1; BFH Urteil vom 10.10.1978 – VIII R 197/74 – BStBl 1979 II S. 209, Zöller/Stöber 22. Aufl., § 191 Rz. 10 f., Landesarbeitsgericht Erfurt vom 27.08.2001, Az.: 6 Ta 82/2001 zu 1 Ca 133/01 Arbeitsgericht Jena.
Gemäß GG Artikel 103 Abs. 1 Rn 31 (gr. Kommentar v. Mangoldt, Klein, Starck) muss ein zuzustellendes Schriftstück (hier: Förmliche Zustellung, der sogenannte „Gelbe Brief“) persönlich übergeben werden. Das Gesetz schreibt zwingend vor, dass sämtliche Bescheide von einer Amtsperson ausgehändigt werden müssen. Die Firma Deutsche Post AG und deren Mitarbeiter erfüllt/erfüllen diese Voraussetzung nicht.
Für Fragen oder Einwendungen haben Sie die Möglichkeit, diese unter unbegrenzter kommerzieller Haftung unter Vorlage belegender Dokumente, bis zum xx.yy.zz Punkt für Punkt und ausschließlich unter Bezugnahme auf gültiges und substanzielles deutschen Recht zu widerlegen. Nach Ablauf der Frist, gilt Ihr Schweigen als Zustimmung.
Von weiteren Bettelbriefen an meine PERSON bitte ich abzusehen.
Mit zunehmend schwindender Achtung
Ihr
Mustermann, Max
++++
Ein jeder, welcher sich mit einem [Gericht] – ist das was zum essen? – herum schlagen darf, möge auch beim jeweiligen [Gericht] vorstellig werden und sich die aktuellen Gerichtsverteilungspläne anschauen. Dort kann man nachlesen, welcher [Richter] in welcher Position/Stellung tätig ist.
Denn siehe auch hier:
Rechtsfrage: Sind Hilfsrichter in Gestalt der Richter auf Probe, der Richter kraft Auftrages oder der abgeordneten Richter zum Zwecke ihrer Erprobung Richter im Sinne von Art. 97 GG oder Beamte?
Tenor: Da die Hilfsrichter in Gestalt der Richter auf Probe, der Richter kraft Auftrages oder der abgeordneten Richter zum Zwecke ihrer Erprobung nicht die grundgesetzlich erforderliche persönliche Unabhängigkeit im Sinne von Art. 97 Abs. 1 GG besitzen, dürfen ihnen keine richterlichen Dienstgeschäfte übertragen werden.
Auf Grund der fehlenden Staatlichkeit verfügen die Behörden der BRiD nicht über staatlich-hoheitliche Gebietskörperschaftsrechte, denn staatlich-hoheitliche Gebietskörperschaften werden von einem Staat an Behörden verliehen. Nur dann dürfen sich Stadtverwaltungen, Behörden und Institutionen, wie z.B. Krankenkassen etc. als Körperschaften des öffentlichen Rechts titulieren.
Nur bei Vorliegen einer Urkunde zur Verleihung von staatlich-hoheitlichen Gebietskörperschaftsrechten dürfen generell, bzw. grundsätzlicher Art „Hoheitliche Verwaltungsakte“ gegen den Bürger ausgelöst werden.
Ämter (staatliche Institutionen):
sind weisungsbefugt, Entscheidungsträger, Rechtssubjekte mit Rechtsfähigkeit
Behörden:
sind Aufgabenstellen der öffentlichen Verwaltung, Dienstleister ohne eigene Rechtsfähigkeit
§ 4
Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
(6) Ein Betrieb gewerblicher Art kann mit einem oder mehreren anderen Betrieben gewerblicher Art zusammengefasst werden, wenn
1.
sie gleichartig sind,
2.
zwischen ihnen nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse objektiv eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht besteht oder
3.
Betriebe gewerblicher Art im Sinne des Absatzes 3 vorliegen.
Ein Betrieb gewerblicher Art kann nicht mit einem Hoheitsbetrieb zusammengefasst werden.
Fassung aufgrund des Jahressteuergesetzes 2009 vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) m.W.v. 25.12.2008.
• einen mit vollen politischen Rechten ausgestatteten deutschen Staatsangehörigen (Staatsbürger) in der NS-Zeit nach dem Reichsbürgergesetz (RBG) vom 15. September 1935, siehe Reichsbürgergesetz
• umgangssprachlich einen Anhänger von Verschwörungstheorien, denen zufolge das Deutsche Reich nicht in Form der Bundesrepublik Deutschland fortbestehe, siehe auch Reichsbürgerbewegung.
Der Begriff des Reichsdeutschen steht für:
• Dieser Begriff kam mit der Reichsgründung 1871 („kleindeutsche Lösung”) in Gebrauch, als sich die Mehrheit der deutschen Fürstenstaaten, die etwa zwei Drittel des (damaligen) deutschen Sprachgebietes umfassten, zusammengeschlossen hatten. Die Belange seiner Bewohner wurden auch mit dem Wort „reichsdeutsch“ umschrieben, parallel zu der weiterhin geltenden Staatsbezeichnung als Preußen, Bayern, Württemberg etc.
Die im Reich wohnenden Deutschen blieben Staatsangehörige der einzelnen Bundesglieder wie etwa der Königreiche und Fürstentümer.
Erst 1913 wurde ein gemeinsames Reichs- und Staatsangehörigkeitsrecht im Deutschen Reich geschaffen. Dieses wurde jedoch in derZeit von 1935–1945 noch durch den Begriff des Reichsbürgers überlagert, was allerdings als nationalsozialistische Unrechtskategorie (er diente vor allem der Vorbereitung und Durchführung des Völkermordes an den Juden) bereits 1945 wieder eliminiert wurde.
• Der Begriff „Reichsdeutsche” wurde insbesondere von der deutschsprachigen Bevölkerung verwendet, die nach der Reichsgründung 1871 die Staaten außerhalb des Reiches bewohnte (z. B. das Saargebiet 1920–1935), um so zwischen den Deutschen innerhalb und außerhalb des Reiches zu unterscheiden.
Während des Nationalsozialismus wurde das Kürzel RD verwendet.
Das Reichsbürgergesetz (RBG) vom 15. September 1935 (siehe RGBl. I S. 1146) teilte die deutsche Bevölkerung ein in
a)Reichsbürger
b) „Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes“
c) und in ‚einfache‘ Staatsangehörige, Angehörige „rassefremden Volkstums“, andererseits.
Damit wurde ein dreistufiges Rechtssystem geschaffen:
Reichsbürger, Staatsangehörige und Ausländer mit jeweils geringeren Rechten.
Die deutsche Staatsangehörigkeit wurde nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22. Juli 1913 erworben.
Hier: Gelber Schein (Staatsangehörigkeitsausweis + Abstammung) kann ergo niemals ein Reichsbürger sein!!!
Das Reichsbürgergesetz unterscheidet zwischen „Staatsangehörigem“ und „Reichsbürger“:
• Ein Staatsangehöriger gehört dem Schutzverband des Deutschen Reiches an und ist diesem „besonders verpflichtet“.
• Die vollen politischen Rechte hat allein der Reichsbürger. Dieser muss Staatsangehöriger „deutschen oder artverwandten Blutes“ sein. Er muss durch sein Verhalten beweisen, dass er „gewillt und geeignet ist, in Treue dem Deutschen Volk und Reich zu dienen.“ Das Reichsbürgerrecht wird durch einen Reichsbürgerbrief verliehen
Das Reichsbürgergesetz trat, da im Gesetz selbst nichts anderes bestimmt ist, am 30. September 1935 in Kraft. Dieses Datum bestimmt sich nach Artikel 71 der Weimarer Verfassung, wo geregelt ist, ein Reichsgesetz tritt „mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Reichs-Gesetzblatt in der Reichshauptstadt ausgegeben worden ist“.Der Ausgabetag des Reichsgesetzblatts war der 16. September 1935.
Noch geltende Erwerbstatbestände der deutschen Staatsangehörigkeit. Hier: Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln:
Die deutsche Staatsangehörigkeit wird/ wurde erworben durch:
• Abstammung vom deutschen Vater
o eheliche Kinder bei Geburt ab 01.01.1914
o nichteheliche Kinder bei Geburt ab 01.07.1993
Abstammung von der deutschen Mutter
o nichteheliche Kinder bei Geburt ab 01.01.1914
o eheliche Kinder bei Geburt ab 01.01.1964 bis 31.12.1974 (wenn Kind sonst staatenlos) seit 01.01.1975BVA Köln
Gemeindeordnungen der Länder:
Die Unterschiede der Verfassungstypen in den Ländern sind bedingt durch die dortigen Besatzungsmächte, die in den Ländern zum Teil nach dem Krieg ihre Vorstellungen von kommunalen Strukturen vorgegeben haben.
In den US-amerikanisch besetzten Gebieten blieb hingegen weitestgehend die Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 (DGO) in Kraft, welche die Durchsetzung des Führerprinzips auf Gemeindeebene vorsah.
Aus diesem Grunde hat Bremerhaven eine Magistratsverfassung, während das Umland unter britischer Verwaltung stand und die dortige Doppelspitze eingeführt wurde.
Die Bezeichnungen und Bedeutungen der kommunalen Organe variieren entsprechend in den einzelnen Ländern deutlich. Zudem finden sich Unterschiede abhängig davon, ob es sich (nur) um eine Gemeinde oder eine Stadt handelt.
Nun stellt sich die Frage, wer ein Reichsbürger nach eigenen Definitionen der BR Deutschland ist.
Nach eigenen Definitionen der BRiD bezüglich der Vorgaben an Bedienstete (hier: Handlungsanweisungen) hinsichtlich „Reichsbürger“.
Denn sie wissen nicht, was sie schreiben. Interessant auch, wonach die Gemeinden gegründet wurden in 1935… waren das etwa auch Reichsbürger??
Quelle: Gerd Pfeifer /edit markus
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Mittlerweile wehrt sich das System gegen diese sogenannte „Reichsbürgerbewegung“.
Siehe ab Punkt 63 ff:
Wer derart dämlich argumentiert, der muss damit rechnen, dass das System die große Keule aus dem Sack läßt.
Man beachte in dem Zusammenhang auch den § 241a StGB:
Würde ein RuStAG-Deutscher mit der korrekten Ableitung bis vor 1914 mit einer derartigen Verdächtigung, ein „Reichsbürger“ zu sein, belegt, würde dies eine eindeutige Straftat nach §241a StGB darstellen.
Darauf stünde eine Freiheitsstrafe in nicht unerheblicher Höhe, da man damit ein Verfahren mit politischer Verdächtigung zu beeinflussen versucht. Der Versuch ist bereits strafbar.
Es ist also nicht damit zu rechnen, daß sich ein BRiD-Schiedsrichter derart offenkundig ins Bein schießen wird…
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Und wie schaut heute so aus?
Einwohner oder Bürger?
Anbei ein Musterschreiben:
Sehr geehrte Frau „Bürgerservice ihre Stadt“,
sicher wissen Sie, daß die deutsche Sprache sehr präzise ist. In der Amtssprache werden sehr viele Begriffe angewendet, die oberflächlich betrachtet, gleiche Bedeutungen haben sollen, aber rechtlich erhebliche Unterschiede aufweisen. Daher kann man oftmals von einer vorsätzlichen Täuschung sprechen. Aktuell stellt sich die Frage, ob Ihnen die Unterschiede der folgenden Begrifflichkeiten bekannt sind?
1. Bürger / Einwohner
2. Wohnsitz / Wohnhaft
3. Bundesstaat Hessen / Land Hessen
Zu 1.
Einwohner einer Ortschaft ist der Bewohner einer Gemeinde oder eines Stadtviertels und daraus folgend eines Landes.
Es handelt sich dabei um einen öffentlich-rechtlichen Begriff, der sich von dem des Bürgers bzw. Staatsbürgers dadurch abgrenzt, daß letzteren besondere Rechte und Pflichten zugewiesen sind. Auf dem Einwohnerbegriff beruht das in Deutschland geltende Melderecht, daher ist es sehr von Bedeutung, ob man ein Bürger oder ein Einwohner ist, denn es ist nicht das Gleiche.
Öffentlich-rechtlich ist ein Einwohner einer Gemeinde, „wer nach objektiver Betrachtungsweise in ihr eine Wohnung innehat, die darauf schließen lassen, daß er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.“ Deshalb erfaßt der Begriff nicht nur gemeldete und in der Einwohnermeldedatei mit seinen Daten eingetragene Bewohner, sondern auch längerfristige Aufenthalte zum Zwecke der Ausbildung oder des Studiums. (Wikipedia)
Als Bürger (lat. civis) werden die Angehörigen eines Staates und einer Kommune bezeichnet. Im staatsrechtlichen Sinne ist der Staatsangehörige der Staatsbürger, auf kommunaler Ebene der Bürger einer Stadt oder Gemeinde. Aus der Staatsangehörigkeit resultieren die bürgerlichen Ehrenrechte (Rechte und Befugnisse), wie aktives und passives Wahlrecht. Das Kommunalrecht unterscheidet den Gemeindebürger, der als Staatsangehöriger zur politischen Mitwirkung berechtigt ist, vom Einwohner der Gemeinde. (Wikipedia)
Ein Bürger bzw. ein Staatsbürger hat besondere Rechte und Pflichten. Diese Rechte und Pflichten ergeben sich aus der Gebietskörperschaft, dem souveränen Staat, dem diese Person angehört. Seine Grundrechte sind in der Verfassung des Staates festgeschrieben, dem der Bürger bzw. der Staatsbürger angehört.
In meinem Fall ist dies die Deutsche Verfassung von 1871 und die Staatsangehörigkeit des Bundesstaates Hessen, wie dies aus meiner Staatsangehörigkeitsurkunde zu entnehmen ist.
Zu 2.
Der Wohnsitz eines Bürgers ist in treffender Weise im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Darin steht unter § 7:
Wohnsitz; Begründung und Aufhebung
(1) Wer sich an einem Orte ständig niederläßt, begründet an diesem Orte seinen Wohnsitz.
(2) Der Wohnsitz kann gleichzeitig an mehreren Orten bestehen.
(3) Der Wohnsitz wird aufgehoben, wenn die Niederlassung mit dem Willen aufgehoben wird, sie aufzugeben.
Das BGB ist, wie der Name schon sagt, maßgeblich für Bürger und ist Bestandteil des „Deutschen Rechts“ in der Fassung bis 1913.
Von „Wohnhaft“ wir im allgemeinen in Verbindung mit Einwohnern gesprochen, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Einwohner sind nicht im Besitz von „Bürgerlichen Rechten“, da es sich ansonsten nicht um Einwohner sondern um Bürger handeln würde. Bei Einwohnern handelt es sich der Regel um staatenlose, ausländische oder rechtlose Personen. Aus der Bedeutung des Wortes „Wohn-haft“ geht bereits hervor, daß die Bewegungsfreiheit dieser Personen eingeschränkt ist, woraus sich eine Meldepflicht ergibt, in dem der ständige oder vorübergehende Aufenthalt dieser Personen erfaßt wird. Nach römischem Recht, die Grundlage der deutschen Rechtsordnung unterscheidet man die Rechtsfähigkeit von Personen wie folgt:
Capitis Diminutio Minima
Occurs when a man’s family relations alone were changed
(Petra Mustermann) – Geringste Einschränkung von Rechten
Capitis Diminutio Media
Occurs when a man loses his right of citizenship but not his rights to liberty
(Petra MUSTERMANN) – Bürgerrechte verloren aber in Freiheit
Capitis Diminutio Maxima
Occurs when a man’s condition changes from freedom to bondage, hen he became a slave.
(PETRA MUSTERMANN)-Bürgerrechte und Freiheit verloren
Im Personalausweis der BRiD finden wir den derzeitigen Personenstand einer Person in Form seiner Schreibweise (Klein-/Großschreibung).
Mit der Beantragung eines Personalausweises der BRiD verzichtet der Antragsteller auf seine ggf. zustehenden „Bürgerlichen Rechte“ und begibt sich freiwillig für zehn Jahre in die Sklaverei, einer s.g. temporären Formen der Sklaverei, dessen Vormund (Herr/Besitzer) die Treuhandgesellschaft „Der Bund“ ist, der im Auftrag der Militärregierung, den drei westlichen Besatzungsmächten, Deutschland als ganzes verwaltet.
Mit dem Verzicht auf seine „Bürgerlichen Rechte“ verzichtet der Antragsteller auch auf seine Zugehörigkeit zu einer Gebietskörperschaft (Staat) wodurch die „Staatenlosigkeit“ eintritt.
Im Gesetz zu dem Übereinkommen vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen BGBl. 1976 II, Nr. 22, S. 474ff., ausgegeben zu Bonn 22. April 1976 finden wir in Artikel 27. Personalausweis
„Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet, und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus.“
Zu 3.
Bundesstaat Hessen
Der Bundesstaat Hessen ist de jure das Großherzogtum Hessen und ist bis heute ein souveräner Bundesstaat des Deutschen Reiches, allerdings mangels Organe seit der Fremdherrschaft 1918 nicht mehr handlungsfähig. Hessen besteht aus den Provinzen Oberhessen, Rheinhessen Starkenburg sowie aus den Exklaven Eimelrod, Höringhausen, Bad Wimpfen. Hauptstadt ist die Residenzstadt Darmstadt.
Land Hessen
Das „Land Hessen“ (Ein Konzern) ist eine Verwaltungseinheit gemäß Proklamation Nr. 2 der Alliierte Militärregierung GROSS HESSEN mit den Gebieten Kurhessen (Hessen Kassel), Nassau (ausschließlich der zugehörigen Exklaven und der Kreise Oberwesterwald, Unterwesterwald, Unterlahn und Sankt Goarshausen) und Hessen-Starkenburg, Oberhessen und den östlich des Rheines gelegenen Teil von Rheinhessen. Am 30. August 1946 wurde Rheinhessen Rheinlandpfalz zugeordnet.
Die Verwaltungsgebiete wurden von nun an als Staaten bezeichnet und erhielten eine Staatsregierung.
Mit der Proklamation Nr. 2 wurden nicht neue Staaten gegründet, die sich konstituiert haben, sondern die gewerblich tätigen Verwaltungsgebiete wurden fortan lediglich als Staaten bezeichneten ohne dies zu sein (Täuschung im Rechtsverkehr). Verwaltungsgebiete sind keine Völkerrechtssubjekte. Dies ist Staaten vorbehalten. Verwaltungsgebiete gelten daher als Körperschaften des Privatrechts, Personengesellschaften und nicht wie fälschlicher weise behauptet „Öffentlich rechtliche Gebietskörperschaften, da sie über kein räumliches Territorium verfügen.
Verwaltungssitz des „Landes Hessen“ ist Wiesbaden.
Fazit:
Der Unterzeichner ist Bürger von Hessen, freie Person Capitis Diminution Minima und mit bürgerlichen Rechten versehen und ohne Personalausweis.
In Art. 7 BGBEG heißt es: Die Geschäftsfähigkeit einer Person wird nach den Gesetzen des Staates beurteilt, dem die Person angehört.
Die Meldebehörden haben nur die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Einwohnerinnen und Einwohner zu registrieren, also solche Personen, die Ausländer sind oder als staatenlos gelten bzw. alle Personen, die sich durch Antrag und den Besitz eines Personalausweise der BRiD in die temporäre Formen der Sklaverei begeben haben und vom „Bund“ als Treuhandgesellschaft verwaltet werden.
Liebe Frau „Bürgerservice ihre Stadt“, Sie als Personalausweisträgerin unterliegen selbstredend den Verwaltungsvorschriften Ihres Herrn und Arbeitgebers. Für mich als Bürger gelten jedoch andere Gesetze- deutsches Recht.
Meine Rechtsunsicherheit in Bezug auf die Steuerpflicht!
Werte Bediensteten der Firma „Finanz[amt] meine Stadt“,
nach der höchsten Norm der BRD, dem (Militär-)Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, erlassen am 23.05.1949, gibt es keine Steuerpflicht und damit einhergehend auch keine Rechtsgrundlage zur Abgabe von Steuererklärungen.
Ohne ein in Kraft getretenes Grundsteuergesetz (GrStG) gibt es keine steuerlichen Verpflichtungen des Unterzeichners oder auch nur eines Deutschen, der sich innerhalb der Verwaltung der vereinigten Deutschen Wirtschaftsgebiete aufhält und / oder seinen WohnSITZ genommen hat. Die Abgabenordnung (AO) benennt keinen nachprüfbaren Geltungsbereich. Es wird lediglich Rechtswirksamkeit vortäuschend fahrig von einem Anwendungsbereich gesprochen. 🙄
Darüber hinaus verstoßen u.a. die Anwendung des:
Einkommensteuergesetz, in kraft getreten am 18./25.10.1934
Gewerbesteuergesetz, in kraft getreten am 01.04.1937
Bewertungsgesetz, in kraft getreten am 01.01.1935
gegen den Art. 139 GG i. V. m. dem Art. II des SHAEF-Militärgesetz Nr. 1 von 1945 (hier: Aufhebung Nationalsozialistischer Gesetze).
Es ist eine offenkundige Tatsache, dass nach vielfachen Entscheidungen des sogenannten „Bundesverfassungsgerichts“, wie z. B.: 1 BvR 668/04 vom 27. Juli 2005, der folgende Leitsatz gilt:
Leitsatz:„Für eine Änderung eines Gesetzes zu neuen Grundrechtseinschränkungen, ist das betroffene Grundrecht im Änderungsgesetz auch dann gemäß Art. 19 Abs. (1) Satz (2) GG zu benennen, wenn das geänderte Gesetz bereits eine Zitier-Vorschrift im Sinne dieser Bestimmung erhält.“
Es ist ebenso eine offenkundige Tatsache, dass das GG keine Steuerdefinition und somit konkret klar und deutlich keine(n) Steuerpflichtigen benennt und diese daher nur stillschweigend vorausgesetzt werden. Und insoweit auch keine Einschränkung des Art. 14 GG durch die Zitierpflicht nach Art. 19 Abs. (1) Satz (2) in diesem selbst oder nach Art. 105 GG und Art. 123 GG oder sonst wo enthält.
Ergänzend wird verwiesen auf die Artikel 46 und 47 der Haager Landkriegsordnung (HLKO). Auch die HLKO ist in diesem Land nach wie vor gültig! Sehen Sie u. a. hierzu auch die Art. 120, 133 GG.
Ebenso verwundert mich, dass von ihrer Firma „Finanz[amt] meine Stadt“, mit welcher ich keine Verträge geschlossen habe und auch nicht gedenke Verträge abzuschließen, grundsätzlich nach den §§ 37 VwVfG i.V.m. 44 VwWfG und §§ 126 BGB i.V.m. 125 BGB rechtsunwirksame, da nicht unterschriebene, nur „vorläufige“ Bescheide, an meine Juristische Person adressiert werden.
Für mich stellt dies u. a. eine strafbewehrte Täuschung nach § 339 StGB im Rechtsverkehr dar.
Ebenso sehe ich davon ab, meine mir als Deutschen zustehenden Grundrechte des EGBGB, gemäß ihrem § 12 des ELSTER-Vertrages, aberkennen zu lassen. Sofern dies bereits irrtümlich oder ohne mein Wissen z. B. seitens meines Steuerberaters erfolgte, fechte ich diesen Vertrag wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB an. ➡ https://www.elster.de/elfo_upd2_lizenz.php[da wurde mittlerweile „nachgebessert…. ^^]
§ 12 Deutsches Recht Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme des EGBGB anwendbar.
… diesen Passus scheint das System bei den aktuellen AGBs gestrichen zu haben… warum das wohl nur..? 🙂 [… auch der §6 wurde überarbeitet.]
§ 6 Haftung (1) Die Haftung ist ausgeschlossen. (2) Dies gilt nicht für
die Haftung für die Verletzung von Amtspflichten (§ 839 BGB, Artikel 34 GG)
Daher ersuche ich sie dringend meine Rechtsunsicherheit zu beheben.
Hierzu gebe ich Ihnen die Frist bis zum xx.yy.2020 (21 Tage). Bis zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts sehe ich von weiteren Schenkungen an die Firma Finanz[amt] „meine Stadt“ ab, da ich mich in Bezug auf die gültigen SHAEF-Gesetze nicht strafbar machen möchte. Beachten Sie bitte, dass ich grundsätzlich zahlungswillig bin – die Anwendung gültiger deutscher Gesetze vorausgesetzt. Die von Ihnen veranschlagten Beträge überweise ich bis zur Klärung meiner Rechtssicherheit auf ein Treuhandkonto meines Rechtsanwaltes.
Bei Maßnahmen ihrerseits gegenüber meiner Natürlichen Person werde ich umgehend Strafanzeige, Strafantrag mit Strafverfolgung bei außereuropäischen Institutionen stellen.
Von weiteren Bettelbriefen und strafbewehrten Drohungen ihrer Firma „Finanzamt meine Stadt“ bitte ich abzusehen.
Mit nachdenklichem Gruß, Ihr ehemaliges Steueropfer
P.S. Laut dem Finanzamt IV Stuttgart ist gemäß dem Az.: D 97175/50002 eine Steuerpfändung nicht rechtens. Damit wurde folgender Antrag bestätigt:
Es gilt immer noch die Haager Landkriegsordnung (HLKO), eben weil wir – immer noch – Besatzungsrecht ( siehe Grundgesetz etc.) haben. Und gemäß HLKO ist gemäß Art 46 die Beschlagnahme von Privatvermögen verboten.
Die Gesetze der Militärregierung für die Bundesrepublik Deutschland gelten und dies steht für alle sichtbar auf den Internetseiten des Landesamtes für Finanzen des Freistaat Bayern.
Um genau zu sein, lautet der Text wie folgt:
„Daneben bestehen noch folgende Sonderzuständigkeiten:
• Die Dienststelle Ansbach ist zuständig für die Durchführung des Gesetzes Nr. 59 der Militärregierung und Wiedergutmachungsbehörde im Sinne dieses Gesetzes.
• Die Dienststelle München ist zuständig für die Angelegenheiten des im Rahmen der Wiedergutmachung beschlagnahmten und eingezogenen Vermögens, insbesondere gemäß dem Gesetz Nr. 52 der Militärregierung über die Sperre und Überwachung von Vermögen, dem Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946 und der Direktive Nr. 50 des Kontrollrats vom 29. April 1947.“
[Wichtig: Im § 415 der AO steht zu lesen, dass die AO nicht in kraft getreten ist. Dies wird lediglich im BGBl. erwähnt.] ➡ http://BGBl.-AO
Die im BGBl. veröffentlichte AO weicht von der angewendeten AO im Wortlaut ab!
Es gibt keine AO. Die wurde 1976 vom Bundesverfassungsgericht einkassiert und da es seit 1956 keine legal gewählte Regierungen mehr gibt (auch das Wahlgesetz wurde 1956 vom Bundesverfassungsgericht einkassiert) gibt es keine legale Regierung mehr, die legale Verordnungen erlassen könnte.
Die Einkommensteuer als auch die Umsatzsteuer wurde von den Alliierten einkassiert, weil das Ausfertigungsdatum von 1934 ist.
Auch dazu gibt es keine legale Verordnung. Eine Verordnung ist kein Gesetz!
ABER:
Bei dieser Aussage handelt es sich um die allseits bekannte Version des Inkrafttretens der AO, welche seinerzeit vom damaligen Bundespräsidenten Scheel unterzeichnet wurde.
Aus mehreren Gründen wurde jedoch diese Zustimmung des Bundespräsidenten W. Scheel stets in Zweifel gezogen und auch vielseitig nicht anerkannt:
Die angeblich geltende AO vom 01.01.1977 findet keine Übereinstimmung mit dem Zitiergebot des Grundgesetzes. Danach war dieser Anlaß rechtsunwirksam.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2011 (zum Urteil des Zweiten Senats vom 25. Juli 2012
– 2 BvF 3/11 – – 2 BvR 2670/11 – – 2 BvE 9/11 – )
besagt eindeutig, dass seit 1956 das Bundeswahlgesetz ausnahmslos rechtsunwirksam war, dieses also weder dem rechtsstaatlichen Anspruch genügt noch einer demokratischen Grundordnung entspricht.
Im Jahre 2013 wurde vom Bundesverfassungsgericht abermals das 2011er Urteil bestätigt.
Danach sind s ä m t l i c h e Gesetze und Rechtsverordnungen etc. seit dem Jahr 1956 bis heute rechtsunwirksam, da das Bundeswahlgesetz rechtsunwirksam ist.
Insoweit konnte auch die AO vom 01.01.1977 keine Rechtswirksamkeit entfalten.
Im Zuge der Novellierung der AO (diese müßte im Jahr 2002 erfolgt sein) wurde die AO neu gefasst, d. h. sie wurde auf der Basis des vorangegangenen Bestandes neu gefasst.
Danach wurde die AO vom 01.01.1977 ebenfalls unwirksam, ungeachtet aller anderen Gründe. Da der § 415 AO keinen Hinweis darauf gibt, wann diese in Kraft getreten sein soll, und dazu existiert k e i n BGBl. (Bundesgesetzblatt), ist diese ebenfalls rechtsunwirksam, zumal auch noch der benötigte Geltungsbereich fehlt.
Es gibt zwar eine Regelung nach welcher Gesetze auch dann in Kraft treten können, wenn kein Bundesgesetzblatt vorhanden ist, wonach dann nach der Beschließung in einer bestimmten Zeit das Gesetz dann auch ohne Bundesgesetzblatt wirksam wird, doch ist die Abgabenordnung (AO) kein Gesetz, sondern lediglich eine „Verfahrensvorschrift“ (ähnlich wie die ZPO, StPO usw.).
Die Abgabenordnung enthält keinen Geltungsbereich und ist nicht nach den gesetzlichen. Bestimmungen des GG (Zitiergebot) definiert.
Danach ist die AO ebenfalls rechtsunwirksam!
Nach den Bestimmungen der HLKO (Haager Landkriegsordnung) sind Steuerverfahren in besetzten Gebieten ebenfalls unzulässig, sondern es dürfen lediglich Gelder erhoben werden, um die Besatzer zu entlohnen! Dies gilt nur für im System festgestellte DeutschE!
Die Bundesrepublik Deutschland wurde ausweislich der UN-Liste von Genscher mit der DDR im Jahr 1990 gelöscht! – Es wurde daraufhin lediglich die NGO „Deutschland“ (GERMANY) eingetragen.
Gemäß der Eintragung der UN handelt es sich bei „GERMANY“ lediglich um eine NGO, also um keinen Staat.
Demnach dürfen nur Staaten Steuern erheben und keine Privatunternehmen wie die „Bundesrepublik Deutschland“, welche aus der UN-Liste ausgetragen wurde.
Achtung: Wer sich IM System freiwillig mit einem Gewerbe anmeldet, darf sodann nach deren Firmen AGB´s auch Steuern entrichten!Es lebe die Willkür!
Die Erhebung von Steuern ist und bleibt kriminell,
1) da die Besteuerungsmöglichkeit im Verhältnis zum Bürger vom Grundgesetz nur stillschweigend voraus gesetzt wird BVerfGE (Bundesverfassungsgericht). 55, 274/301
2) da die Abgabenordnung von 1977 immer noch nicht in Kraft getreten ist. Siehe § 415 AO.
3) da die Abgabenordnung gegen das Grundgesetz verstößt – Art. 19 Abs. 1 GG
4) da die Abgabenordnung gegen das Zitiergebot verstößt – Art. 19 Abs. 1 GG
5) da die Abgabenordnung nicht hinreichend bestimmt ist – siehe hierzu BVerwGE = eigentlich Bundesverwaltungsgericht (Bundesverfassungsgericht) 17, 192 = DVBl (Deutsches Verwaltungsblatt) 1964, 147. BverfGE (Bundesverfassungsgericht) Band 65, § 1 und 165
6) da die Abgabenordnung keinen räumlichen Geltungsbereich hat – siehe hierzu BverwGE = (Bundesverwaltungsgericht). 17, 192 = DVBl (Deutsches Verwaltungsblatt) 1964, 147
7) da auf Steuern selbst keine Steuern verlangt werden dürfen – MwSt. auf Mineralölsteuer, Ökosteuer etc. siehe hierzu § 353 StGB (Strafgesetzbuch)
8) da mit Steuern Besatzungskosten finanziert werden. Art. – 120 GG
9) Weil mit Steuern Kriege & Kriegsverbrechen finanziert werden!
Aus diesen Gründen sind alle Steuerbescheide unrechtmäßig und nichtig.
Bereits am 3. August 2012 schrieb RA Lutz Schäfer:
»Liebe Leser, liebe Wutbürger,nur soviel: Googeln Sie unter “ Günter Plath, Richter i.R., Cuxhaven“, aber nicht nur googeln, sondern ausdrucken, lesen, jeweils prüfen und ggf. umsetzen!!
Plath macht Expertisen zu verschiedenen Rechtsthemen, u.a. zum ‚gesetzlichen Richter‘ mit erstaunlichen Resultaten.
Weiterhin habe ich einen Musterschriftsatz an das Finanzamt gefunden, in dem u.a. die Nichtigkeit des Einkommensteuergesetzes nachgewiesen wird. Dieses Gesetz stammt von 1934 und wurde von den Alliierten 1947 vom Tribunal General in Rastatt ‚entnazifiziert‘ und ging rettungslos unter. Es spricht daher vieles dafür, daß der Löwenanteil des Steueraufkommens auf rein freiwilligem Schenkungsrecht beruht,wobei diese ‚Schenkungen‘ allerdings mit dem Knüppel beigetrieben werden so lange wie es keiner merkt.…«
Die Geschichte später, zu einem anderen Fall, den dieser Richter als Prozeßbevollmächtigter annahm und ihm angelastet wurde, findet man hier.
Über den Inhalt, die Konsequenz und deren Gehalt darf man sich informieren: ➡ http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=2145 ➡ Finanzamt1(Musterschreiben v. RA Lutz Schäfer)
Rückforderung von Schenkungen: * Man muss zuerst bislang ergangenen Bescheide (es waren nur „vorläufige“ und ohne Unterschrift) ab 1990 bündeln.
*Sodann diese via A4V bestätigen und entsprechend markiert als Natürliche Person (wer hat diese N.P. IM System?) in nach UCC und DOPPIK zurück senden. Danach ist das sog. Finanz[amt] verpflichtet, alle bisher bezahlten „Steuern“ zurück zu zahlen.
* Es ist gegenüber dem Finanz[amt] zu erwähnen, das alle bislang konkludent erfolgten Schenkungen zurück verlangt werden und als auf die DOPPIK verwiesen werden muss.
Aufruf an alle ehrbaren „Beamten“ in diesem Land! Ins besonders an die PPK Walter- und Sig Sauer-Träger!
Die Wahrheit ist unerwünscht und wird ihrerseits wegduckend durch willfähriges, fahrlässiges Handeln – zu Lasten der Menschen in diesem Land – weiterhin unter den Tisch gekehrt!
Was Juristen und Politiker Ihnen allen verschweigen!
Das unser Regierungskonstrukt nicht das, ist was es verspricht, weiß jeder Sensible und Geschröpfte dieses Landes aus eigener, leidiger Erfahrung!
Auch die Exekutive im Land, welche sich mit immer größer werdendem Widerstand seitens der Bevölkerung gegenüber sieht.
Liebe Polizisten (Bedienstete einer Behörde) und „Gerichts“vollzieher (diese seit 2012 ohne den § 1 in der GVO nur noch als private Kopfgeldjäger unterwegs!): Sind das alles nur Spinner??? Können Sie morgens selbst noch in ihren Spiegel sehen??? Agieren Sie nur noch nach Dienstanweisung ohne Prüfung der Recht- und Gesetzmäßigkeiten???
Es stellt sich die Frage, wer die Fäden hier eigentlich führt. Da entstehen öfters heikle Diskussionen und Vermutungen. So sollen es die Illuminaten, Außerirdische, der Vatikan, die Juden oder einfach nur wenige Bankerfamilien mit böser Absicht sein, die hier die Fäden ziehen.
Und während über die Schuld und die Verantwortung für die zunehmende Verarmung und Einschränkung der Rechte in diesem Land recherchiert wird, rollen die neuen Seehandelsrechte mit einer Sicherheit durch den „Bundestag“, dass einem Angst und Bange wird. In den Kreisen der Entscheider ist man sich sicher, dass ein volkloses Land hier keinen Einspruch wagt!? Wir werden sehen!
Siehe auch hier als eines von vielen Bsp:
So scheint für die Regierenden (wer immer das auch sein mag!) die einzige akute Gefahr gegeben durch die gesetzestreuen, noch belächelten „Reichsdeutschen“ , die sich nach GG Art. 116 (1) und (2) ihre echte Wahlberechtigung und die einzig verbliebene Staatlichkeit zurück geholt habenund friedlich und geduldigseit Jahrzehnten versuchen diese Täuschung aufzudecken.
Nicht nur in den Bürgermeisterstuben (nunmehr BürgerSERVICE genannt), sondern auch in den „Land- und Bundestagen“, ist die unbequeme Wahrheit unerwünscht!
Kaum zu begreifen sind sonst die Ressentiments und die alltägliche Pressehetze gegen die „Reichsdeutschen“, welche offensichtlich (oder gar gewollt?) ohne jede vorherige historische Recherche durch die Amtsstuben und juristischen Kanzleien rollt. Diese Menschen werden – von den Behördenmitarbeitern die Wahrheit negierend – per internen „Handlungsanweisungen“ als „Reichsbürger„ diffamiert. Wohlwissend (?), dass dies ein Begriff aus dem Jahre 1934 ist und mit dieser Bevölkerungsgruppe absolut NICHTS zu tun hat! Dies ist strafbewehrt z.B. nach § 186 StGB ff.
Was passiert nun danach? Ist denn die Wahrheit unerwünscht? Oder wollen Juristen und Politiker uns verschweigen, dass wir in einer Scheinwelt leben? Wer profitiert hiervon? Cui bono?
Unsere „Politiker“ haben sich darauf vorbereitet. Siehe:
§ 129 StGB – Bildung krimineller Vereinigungen
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1.
wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
Dann ist ja alles gut, oder?!?
Was bitte passiert mit einem ehrlichen Juristen, der in seinen eigenen Einführungsgesetzen zum BGB im Art. 50 lesen kann:
„Die Vorschriften der Reichsgesetze bleiben in Kraft. …“? Dies ist der Stand des EGBGB vom Jahr 2014 !!
Und weiß ein Präsident eines Landesgerichtes, dass der § 15 GVG:„Die Gerichte sind Staatsgerichte.“ bereits im Jahre 1950 aufgehoben wurde?
Siehe auch in dem Zusammenhang den § 16 GVG: „Ausnahmegerichte sind unstatthaft. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.“
Das passiert aber tagtäglich rechtsbeugend (strafbewehrt nach § 339 StGB) gegenüber den nachgewiesenen Deutschen nach GG Art.116 (1) und (2) !!!
Ergo:
Es besteht der Stillstand der Rechtspflege. Man bekommt nur ein Urteil eines Handelsgerichts (den verhandelt wird nur in der „SACHE“), dem man sich freiwillig unterwirft – jedoch keine Gerechtigkeit! Wann bekommen wir „Nürnberg 2.0“ ???
Selbst im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31.07.1973 zum Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR steht: Aktenzeichen: 2 BvF 1/73 Orientierungssatz:
Es wird daran festgehalten (vgl. z.B. BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“. Siehe § 31 (1) BverfGG.
Was heißt das? Wenn es keine staatlichen Gerichte mehr gibt, dann urteilen auch keine staatlichen Richter mehr? Deshalb unterschreiben Sie die Urteile nicht mehr, weil sie im Seehandelsrecht gültig sind?
Seit Löschung des GVG § 15 haben die Richter und Beamten, Polizisten, Gerichtsvollzieher, Vollzugsbemate und Finanzbeamte keinen Amtsausweis mehr. Nun soll ein Dienstausweis gegenüber dem treudoofen Bürger Staatlichkeit simulieren, dabei ist er das, was der Name schon sagt, der Ausweis eines Unternehmens.
Jedes Gericht, Finanz[amt] oder „POLIZEI“ (Wortmarke!) kann man landauf, landab als Unternehmen finden. Einige Beispiele:
Genau wie der Personalausweis kein Personenausweis ist und nur die Mitarbeit in einer Firma bestätigt. Den „Beamten“ wird suggeriert sie wären echte staatliche Beamte (ok, und wie heisst den der Staat, für den ihr tätig sind, liebe Beamte?). Jedoch wird ihnen mit der Ernennungsurkunde lediglich „die Eigenschaften“ eines Beamten verliehen. Täuschung im Rechtsverkehr nennt man sowas.
Der Bundesgerichtshofs selbst hat am 17.12.1953 alle Beamtenverhältnisse für erloschenerklärt (1 BvR 147/52).
Auch das Staatshaftungsgesetz ist vom „Bundesverfassungsgericht“ 1982 für nichtig erklärt worden. Seitdem haften alle Schein-„Beamte“ der „BRD“ privat und persönlich vollumfänglich mit ihrer eigenen Freiheit und ihrem eigenen Vermögen. Aus der Nummer kommt keiner von Euch raus, liebe Beamte!
Dies wissen die „Reichsdeutschen“ und schreiben den willfährigen Unternehmensrichtern, Rechtspflegern, Gerichtsvollziehern entsprechend aus konkludenten Verträgen, Rechnungen streng nach dem Kaufmannsrecht von 1955. Da ziehen seit Januar 2015 ausländische Notare schon mal Haus und Hof dieser verdutzen Scheinbeamten ein. Glaubt ihr nicht…? Dann macht ruhig so weiter!
Geschätzte Erfüllungsgehilfen der Firma „POLIZEI“. Was denkt ihr wohl, warum kein Haftbefehl im Original von dem zuständigen Richter unterschrieben ist?
Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich inden:
§§ 126 BGB (1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden. ( Es gibt KEIN einziger Originalbeschluss oder Urteil, welches rechtskräftig unterschrieben ist!)
i.V.m. 125 BGB (BGB = ranghöheres Recht!),
315 (1) ZPO: (1) Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben.
275 (2) StPO: Das Protokoll über die Hauptverhandlung enthält die Namen der Richter und Schöffen, des Beamten der Staatsanwaltschaft, des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle.
12 RPflG, Im Schriftverkehr und bei der Aufnahme von Urkunden in übertragenen Angelegenheiten hat der Rechtspfleger seiner Unterschrift das Wort „Rechtspfleger“ beizufügen.
117 (1) VwGO: Das Urteil ergeht „Im Namen des Volkes“. Es ist schriftlich abzufassen und von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterzeichnen.
37 (3) VwVfG: …. Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten.i.V.m. 44 VwWfg (ius cogens)!
Zum Thema Ausfertigung siehe § 317 (2) ZPO:
Ausfertigungen werden nur auf Antrag und nur in Papierform erteilt. Solange das Urteil nicht verkündet und nicht unterschrieben ist, dürfen von ihm Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften nicht erteilt werden.
Auch interessant zu wissen:
Die privaten politischen Gemeinden und Privatfirmen, sich als Land (Deutschland) ausgebend,(siehe dazu: https://de.wikipedia.org/wiki/Land_%28Deutschland%29 ) und Bundeseinrichtungen – namentlich Bundesverfassungsschutz, Bundeskriminalamt, Bundesgerichtshof, Bundesverfassungsgericht, Bundesrechnungshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesnachrichtendienst und andere, als Privatbetriebe im Auftrag der Länder und des Bundes – haben nicht das Recht sich über Bundesrecht, das Grundgesetz und Völkervertragsrecht hinwegzusetzen. Ausweislich der Ermittlungen gegen diese vorweg genannten Bundeseinrichtungen, wurde – entgegen der Behauptung der Mitarbeiter/Angestellten „Bundesbeamte“ zu sein – festgestellt, daß es sich grundsätzlich um Bedienstete/Angestellte, gemäß
Artikel 33 GG handelt, die gemäß Artikel 30 GG für die Angelegenheiten der Länder handeln dürfen.
Beweis : Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum elektronischen Dienstausweis vom 7. Mai 2008
➡ http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_08042008_O113123412.htm10. Pflichten der Dienstausweisinhaber/innen, Verlust und Kontrolle von Dienstausweisen(1) Der elektronische Dienstausweis ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.(3) Legitimation und Berechtigung
Der Dienstausweis weist den Inhaber/die Inhaberin als Angehörige/n einer Dienststelle des Bundes aus und berechtigt grundsätzlich zum Zutritt zu Liegenschaften und Gebäuden der Bundesverwaltung.Die Entscheidung über den genauen Umfang der Berechtigung obliegt – vorbehaltlich ressortinterner Regelungen – zum einen der ausstellenden Dienststelle und zum anderen der Dienststelle, die besucht wird.Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 15. April 2008 in Kraft.
Berlin, den 7. Mai 2008
O 1 – 131 234-1/2Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
OK, soweit….
Somit ist es offenkundig und gerichtsverwertbar dokumentiert, daß die Bundesbeamten – entgegen ihrer Behauptung als Angehörige/er einer Dienststelle des Bundes nicht unter Bundesrecht gemäß Artikel 133 GG fallen, sondern – in Wahrheit auch nur Angestellte gemäß der Artikel 30 GG und 33 GG sind, da die Beamtenausweise des Bundes gemäß Artikel 133 GG durch die Alliierten auszustellen sind, siehe SHAEF Gesetz Nr. 52.
Eine gültige erforderliche Bevollmächtigung der Alliierten konnte deshalb auch von keinem der behaupteten Bundesbeamten bislang vorgelegt werden.
Wenn diese sich jedoch als Bundesbeamte ausgeben, ohne die tatsächlich dafür notwendige Bevollmächtigung zu besitzen, handelt es sich nicht nur um Falschaussagen im öffentlichen Dienst, sondern ausweislich ihrer Dienstausweise der Verwaltung der Firma Bundesrepublik Deutschland, um Urkundenfälschung, da es sich bei den Dienstausweisen um Personalausweise einer privaten Firma handelt, deren Geschäftsführer offenkundig ein Herr Gauck ist!
Dies steht deutlich im Widerspruch zum Art. 55 GG, denn demnach ist es dem Bundespräsidenten ausdrücklich verboten, einem auf Erwerb gerichteten Unternehmen anzugehören:Und warum halten sich den Beamten nicht an ihren Eid und negieren die Rechte eines Deutschen? Wie war das noch mit dem GG 101 (1)? Kein Richter sieht sich im stande seine Legitimaion vorzuweisen! 🙄Verbleibt die Hoffnung, dass sich ins besonders die Exekutive in diesem Land eines Tages für die Menschen in diesem Land entscheidet und nicht (mehr) gegen Sie arbeitet. Bekommen wir das hin?
Einige Polizei-Behörden-Mitarbeiter haben dies bereits erkannt und gehandelt:
https://www.youtube.com/watch?v=TfcJ-nWX_Vw
https://www.youtube.com/watch?v=11SABJjxibI
https://www.youtube.com/watch?v=DCF49UixjOE
+++++
Andere „Beamte“ verhalten sich so – tag ein tag aus….: https://www.youtube.com/watch?v=1y1AoHHlbf0
Wir machen das halt so… ach ja? Was wird den heutzutage auf den Polizeischulen gelernt?
…und nun das… der Beschluß des Bundestags vom 30. Juni 2015:
➡ BRD Bundestag
Hmmm, seit wann ist denn die BRiD ein Völkerrechtssubjekt?Klar, das hätten die Herrschaften gerne.
Und – was soll uns denn da nun durch die Hintertüre verkauft werden?
Denn, da war doch mal was. Großdeutschland war (ebenso wie Weimar und die BRD) nie ein Völkerrechtssubjekt.
Aufgrund des immer mehr (an)wachsenden Bewusstseins der Deutschen (hier: die Menschen mit der Ableitung nach RuStAG 1913 und somit mit einer Staatsangehörigkeit IN einem der 26 Bundesstaaten), scheinen denen die Felle weg zu schwimmen. 🙂
Da ist man doch lieber identisch mit dem 3. Reich!! Denn, rund 250 „Nazi“-Verordnungen und -Gesetze werden ja eh verbotenerweise angewandt.
Das Deutsche Reich ist nicht untergegangen. Noch mal, sie schreiben nicht das Dritte Reich, sondern explizit, das Deutsche Reich, das seit dem Verfassungsbruch am 28. Oktober 1918, durch Politiker handlungsunfähig ist und auf seine am 9. November 1918 verschollenen Völker wartet.
+++++
Zum weiteren Verständnis ist es sehr empfehlenswert, sich einen Ausschnitt aus der Presskonferenz Disclosure Projects, Washington D.C. vom 9. Mai 2001 anzusehen.
Ab der 1:26 min spricht Chefanwalt des Disclosure Projects Dr. Daniel Sheehan und danach Dr. Carol Rosin. Sie wurde 1974 von Wernher von Braun gebeten die Waffenstationierung im All zu verhindern. W. v. Braun sprach: „ … denn es gibt eine Lüge, die allen erzählt wird: Dass die Waffenstationierung im All vor allem wegen der bösen Russen sei. Doch es gibt viele Fein-de, wegen denen wir diese Weltraumwaffen bauen werden. … und der letzte Trumpf, der letzte Trumpf wird die außerirdische Bedrohung sein.“ Schon damals sprach er von chemischer, viraler, bakterieller, biologischer Kriegsführung und Waffen, die uns Trillionen Dollar kosten und völlig nutzlos sind. „Wenn du um die Welt reist, fahr nach Russland, … wirst du sehen, dass sie irgendeinen Feind vorschieben werden, wegen dem wir Weltraumwaffen bauen müssen.“
Nach seinen Worten und denen von Carol Rosin, können wir die globale Erwärmung stoppen, die Energiekrise beenden, schadstoffarme Technologien bauen, Autos fertigen, die über dem Boden auf Strahlen schweben, ohne die Umwelt zu belasten, die Tierwelt und andere Kulturen schützen!
Oder wir unterstützen weiterhin, ein noch machthabendes System, dass die Zerstörung und Weltherrschaft zum Ziel hat und uns als staatenlose Rechtlose zwingt, beispielsweise mit dem Kauf von Briefmarken (Weltpostverträge – eckige Klammern [ ]- als Sklave für Kriege Zinsen und Abgaben zu zahlen) oder über ein Finanzsystem Abgaben zu leisten, um Kriege zu finanzieren und unsere Kinder als Söldner in Kriege schickt, die außer Bodenrechte keinen Sinn haben.
+++++
Wie vorstehendes Fundstück erneut eindeutig beweist, scheint der Wahrheitsbegriff für die bundesrepublikanische Verwaltung praktischer Weise ein äußerst flexibles Gut zu sein.
Die tatsächlichen Verhältnisse sind zwar längst bekannt, spätestens seit dem besagten Urteilsspruch des sog. Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1973.
Aber wen interessieren schon Fakten, wenn es eine verordnete Ideologie und vor allen Dingen ein lukratives Geschäftsmodell zu verteidigen gilt. Stehen Tatsachen den Propagandamärchen entgegen, so wird kurzerhand das Gegenteil zur Offenkundigkeit erklärt und die treuhänderische Verwaltungswelt ist wieder in Ordnung!
Niemand soll schließlich merken, daß die Mischpoke, welche sich bereits seit geraumer Zeit als Hauseigentümer ausgibt, lediglich die Hausverwalter sind und den Ausverkauf wie gewohnt nach Plan vorantreiben.
Liebe „Hauseigentümer“ und Bundesstaatsangehörige,
bitte teilt dieser Verwaltung weiterhin durch die Feststellung eurer Bundesstaatsangehörigkeit und in stetig wachsender Anzahl mit, daß ihr nun Anspruch auf dieses euer „Haus“ erhebt und helft tatkräftig dabei mit, dieses auch künftig wieder in Eigenregie auf der Basis staatlichen Rechts zu verwalten!
Abschließend möchten wir euch noch um angemessene Toleranz gegenüber den Reichsbürgern bitten… viele wissen es einfach nicht besser und es ist an uns sie aufzuklären…
Quelle: www.gelberschein.net
+++++
Hallo,
ich sende diese Mail aus aktuellem Anlaß, an alle meine Kontakte und möchte euch auf eine Entscheidung hinweisen, die ihr mit Sicherheit nicht in den Medien finden werdet. Deren Inhalt aber für einen jeden Deutschen unbedingtes und sofortiges Handeln erfordert.
1. Nachweis der Staatsangehörigkeit die ihr per Abstammung in einem Staat von 1914 habt, nach RuStAG v. 1913 wird da bei ehelichen Kindern immer vom Vater abgeleitet und bei unehelichen Kindern immer von der Mutter.
2. Der Antrag sollte vom BVA heruntergeladen werden und immer aus Sicht der Heimath von 1914 ausgefüllt werden. Im Antrag F, Punkt 4.2 sollte dann ein Kreuz stehen und im Punkt 4.3 sollte der richtige Staat stehen.
Es wird langsam Zeit, den Politikern die Macht wieder zu nehmen und sie selbst auszuüben. Jede(r) Deutsche ist seit der Einführung des BGB v. 1896 am 1.1.1900 ein absoluter Volkssouverän geworden und sollte, sich auch so benehmen und so handeln. Was passiert, wenn Mann Politiker und Parteien die Macht überträgt sehen wir seit 1919, das kann niemals unser Wille sein, aber genau der ist des der letztendlich zählt.Bitte genau hinhören …, der Wille der Deutschen selbst sei entscheidend. https://www.youtube.com/watch?v=9V1Gdu_5L4EIhr könnt da nicht zusehen, wie man Deutsche wieder in den nächsten Krieg zieht. https://www.youtube.com/watch?v=ws4JuLOH8KsHier der Urteilsspruch … https://www.youtube.com/watch?v=5miNJswdAFg