Fragen? —> Antworten! v3.7.

aktualisiert am  03.08.2017

Vorschaltbild: Modus vivendi, Karikatur von Wilhelm Scholz: Der Papst und der Reichskanzler fordern sich gegenseitig als Zeichen der Unterwerfung zum Fußkuss auf. Bildunterschrift: Pontifex: „Nun bitte, genieren Sie sich nicht!“ Kanzler Bismarck: „Bitte gleichfalls!“.
Aus dem Kladderadatsch, Nr. 14/15 (18. März 1878)

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Da mich öfters Emails mit Verständnisfragen erreichen, möchte ich mit diesem Artikel versuchen, sukzessive, die eine und andere Wissenslücke zu schließen. Dieser Artikel wird somit ab und an mit weiteren Antworten zu euren Fragen ergänzt werden.

Neueste Fragen & Antworten werden oben am Text angefügt! 😉

Erkennt wer ihr seid und bekennt Euch dazu!
Ich bin Deutscher! Die Rechtstellung als Deutscher geht immer vor!
Als Natürliche Person (Familienname, Vorname) bin ich Rechtssubjekt und nur Begünstigter des Sachenrechts und niemals Haftender!
Als Deutscher habe ich völkerrechtlich abgesicherte Schutzrechte (HLKO) und unveräusserliche Sach-, Personen- und Gebietsrechte
. [Warum sollte ich mich dann mit niederrangigen Normen, Rechten & Regelungen (A.H.; GG; VwVO; UCC, OPPT, BAR etc.) auseinander setzen?]
Als Deutscher lehne ich alles ab, was nach dem 27.10.1918 auf deutschen Boden passiert ist / installiert wurde!
[Das bedeutet nicht, die „BRD“ nicht anzuerkennen. Sie „existiert“; man kann, darf und sollte jedoch deren Rechtstaatlichkeit anzweifeln.  ;-)]

Das völkerrechtliche Subjekt (D e u t s c h e s R e i c h – 1871 – 1914/16) bestand und besteht durch seine LEGITIMEN NATÜRLICHEN RECHTSPERSON(EN) und derer in der Rechtsfolge, welche ihrerseits ihre UNVERÄUSSERLICHEN und UNAUFLÖSLICHEN Rechte aus dem völkerrechtlichen Subjekt beziehen.

Da ich ab und an auch nach den deutschen Werten gefragt werde…

bismarck

Das wichtigste Glied in der Familienkette ist, die Frau, Mutter, Hausfrau, Sanitäterin, Managerin, oft Finanzverwalterin, Ehefrau, Geliebte & bester Kamerad!
Nur mit ihr, steht & fällt das ganze Konstrukt „Familie“.
Eine intakte Familie ist der Grundstein eines intakten Staates!

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Einige Denkanstösse vorab:

Geht ein Gesetz etwas anderem vor oder etwas nach? 🙂
Eine Verordnung oder eine Norm bricht kein gültiges (da materielles, höherrangiges ) Recht / Gesetz.
Warum schwören Bischöfe dem Land die Treue? (Reichskonkordat 1933)
https://www.youtube.com/watch?v=1_GrYstzQfA
Das Video anschauen und ab der Minute 13 staunen… 😆
Warum sprechen alle Ministerpräsidenten der Länder im Vatikan vor?

Mitarbeiter in den [Behörden] sind grundrechtverpflichtet. Und wer hat in diesem Land den Zugriff auf die Grundrechte? Das Personal-DEUTSCH oder der gesetzliche Deutsche?

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Liebe Menschen, zum Thema des Artikel 73 der UN Charta (Auszug):

„Verantwortliche für die Verwaltung von Hoheitsgebieten deren Völker (Plural) noch nicht die volle Selbstbestimmung haben, bekennen sich zum Grundsatz der Interessen der Einwohner dieser Hoheitsgebiete, die Vorrang haben und übernehmen den heiligen Auftrag dieser Verpflichtung.

Wenn also die Interessen dieser Einwohner, z.B. 10 Millionen an Muslimen, dem von z.B. 2 Millionen gesetzlicher Deutschen, vorgehen
…dann dürft ihr euch nicht beschweren, daß ihr als DEUTSCH eben kein nachgewiesener Deutscher seid und eure eigenen Interessen hinten an stehen werden…!

Die Anzahl der nachgewiesenenper Feststellungsantraggesetzlichen Deutschen beim Bundesverwaltungsamt (BVA in Köln), zwecks Bildung einer eigenen international anerkannten  Interesseneigenschaft, muss daher zwingend gesteigert werden.

Personal-DEUTSCH merkt nicht einmal, daß seine Interessen als Staatenloser niemals vorgehen können.
Könnt ihr IM (internationalen) System  beweisen, wer ihr seid? Interessiert es die, welche Unterlagen ihr in den Schubladen habt?

Auch deshalb der Feststellungsantrag des BVA (zum „Gelber Schein“), denn:

Da die Politiker-Marionetten in den Entscheidungsgremien (hier: Bundestag, Landtag etc.) gegen eure Interessen Abstimmungen treffen, welche jedoch im internationalen Kollisssionsrecht eindeutig Auswirkungen haben, müssen sie (die Politiker) sogar einen Staatsangehörigkeitsausweis haben, da Sie sonst keine völkerrechtliche Vertretung für das deutsche Völkerrechtssubjekt hätten.

Unter diesem Grundsatz wird auch verständlich, warum der Erhalt des „Gelben Schein“  in vielen Regionen seitens der Verwaltung verweigert bzw. massiv erschwert wird…!
https://www.agmiw.org/?p=2037

Denn Sie verlieren dadurch potentielle Entscheidungsbefugnis, weil die Menge der amtlich bestätigten“ Entscheidungsträger dadurch aus „Ihren“ Reihen ins Volk wandert, dem eigentlichen Souverän.

Manch ein angehender Souverän ziert sich, sich über diesen Weg der Feststellung, zu erkennen zu geben. Dies ist der massiven Gegenarbeit der Systemtrolle geschuldet! Wozu habt ihr denn ein Hirn, wenn ihr es nicht zu Euren Gunsten nutzt? 👿

Die BRiD = die Verwaltung von Zivilinternierten. Was würde denn geschehen, wenn alle Deutschen den „Gelben Schein“ hätten? 😉

Der Staatsangehörigkeitsausweis ist eben kein Antrag für die „deutsche Staatsangehörigkeit„, sondern eine Feststellung  zur, also auf eine weitere Staatsangehörigkeit, nämlich die angeborene.

Der „Gelbe Schein“ ist (nur)  die Quittung, die Positivbestätigung, für die weitere Staatsangehörigkeit, denn da steht:

ist deutsche(r) Staatsangehörige(r)und eben nicht besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Begrifflichkeiten beachten!

Mit dieser Quittung kannst Du nun belegen, daß Du deine Natürliche Person, einen schützenswerten Rechtsstand, nachgewiesen hat.
Siehe: SHAEF Gesetz Nr. 52 Artikel I i.V.m. mit Artikel VII Absatz e / Pakt der Völker Artikel 11 i.V.m. mit Artikel 1 und dem Art. 25 GG, sowie den Art. 45 – 47 HLKO. All dies ist „ius cogens“ zwingendes Recht, welches die Verwaltung zwingend einzuhalten hat.

Du nimmst nun Deine Vorrang- und Schutzrechte wahr, gemäß den Art.  5 (1), 6,  10 und 50 EGBGB (ein „Gesetz“ der Bundesrepublik Deutschland = Besatzer und Treuhandverwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets).

Ach ja – hört mal rein ab Minute 01:35
Ein BRiD-Innenminister sagt: Eine Wiederherstellung des Deutschen Reiches kann es nicht geben, denn das wäre die Wiedervereinigung:
https://www.youtube.com/watch?v=ugmMNL-akJY

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Worin besteht der Unterschied zwischen den Stadtstaaten / Staaten (Heimathstaaten) und den Bundesstaaten des Deutschen Kaiserreich?

Es gibt die 25+1 Staaten – und Stadtstaaten nebst den dazu gehörenden originären ca. 76.000 Gemeinden (im Gebietsstand v. 1914) mit den darin lebenen Menschen. Diese Menschen sind ab Geburt rechtsfähig (§ 1 BGB a.F.) und vom Lehen der Kirche und Monarchie befreit. Daher – aufgrund des Subsidiaritätsprinzips – sind die Gemeinden von übergeordneter, existentieller Bedeutung.
http://www.gemeindeverzeichnis.de/gem1900/abc/abc.htm?abc_2.htm

Nur über diese sind wir auch im Hier & Jetzt handlungsfähig, sofern sich auch die Deutsch_en um diese Gemeinden kümmen wollen.
Dies ist noch ein weiter Weg auf der Bewusst_werdung(s)-Schiene.

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Die Bundesstaaten selbst sind das „Volk“ des Völkerrechtssubjekts DR.
Heisst, dass die Bundesstaaten keine Menschen als Volk hat.

Jedoch besitzt man als nachwiesener Deutscher, gemäß der Abstammung nach dem RuStAG i.d.F.v. 1913, die Staatsangehörigkeit IN dem jeweiligen Bundesstaat.

Nur die Bundesstaaten bzw. das DR befinden sind (z.B. via der Annahme der HLKO 1907) im Handelsrecht. bzw. sind Teilnehmer des noch nicht beendeten WK I.

Die BS sind zwar rechtsfähig, jedoch handlungsunfähig.

Seit der Mobilmachung (hier: 28. Juli 1914 – 2 Tage vor der Mobilmachung; Status Quo Ante Bellum) wurde alles eingefroren… daher geht – völkerrechtskonform – für uns der machbare Weg nur noch via der Aktivierung und Organisation der Gemeinde(n). Dies im Rechtsstand v. 1914 (siehe auch den Wertindex 1914).

Alle ca. 600.000 Beamten wurden eingezogen und via Stellungskrieg und „Dolchstoßlegende“ etc. ausgemerzt. Ohne echte bestallte Beamte gibt es auch keine korrekte Verwaltung des Völkerrechtssubjekt DR.

Die Feinde des DR (siehe Feindstaatenklausel UN etc.) tun ihr möglichstes, damit dieser Status erhalten bleibt. Nur so können diese weiterhin, zulasten der Deutschen, auf deutschem Boden ihr Unwesen (Plünderungen, Genozid etc.) treiben.

Kaiser Wilhelm I. und Fürst Bismarck waren Freimaurer?

Wilhelm der I. hatte irgendein Protektorat. Bei Bismarck ist die Aussage ist nicht nachweisbar. Ich bin mir eher sicher, dass Bismarck keiner war, da der das Spiel durchschaut hatte, dass der Stellvertreter Gottes ein weltweites Patriarchat bildet und die Freimaurer ebenso in Richtung Weltorganisation gingen. Wenn der Kaiser von Gottes Gnaden die Transzendenz für seine Völker sein will, dann lässt diese Position keinerlei Gesetzmäßigkeit über ihm zu; für alle Beamten galt nur diese Gesetzmäßigkeit , was Funktionen in Partei und Kirche ausschließt. Da die  Unterwanderung der Zünfte bzw. Freimaurer bekannt war, schließt sich die Logenmitgliedschaft aus.
Lennhoff, Posner, Binder sind die Autoren des Internationalen Freimaurer Lexikons und die sagen Kaiser Wilhelm I. nach, dass er versucht habe, der Freimaurerei mehr oder weniger ähnlich der Kirche einen sozialen Aufgabenbereich zuzuweisen, was im Zuge der Industrialisierung wohl auch nötig war, von den angesprochenen Logen aber nicht angenommen wurde. Wer weiß, wofür das gut ist.

Was ist der Unterschied zwischen „geltende Gesetze“ und „gültige Gesetze“ / „GELTEND vs GÜLTIG“

Das setzt voraus, in welchem Rechts- bzw. Personenstand man sich befindet bzw. angenommen hast. Für RuStAG-Deutsche gilt die letzte völkerrechtlich anerkannte volle Souveränität der Völker Deutschlands als gültige Gesetzgebung. Zwangsläufig ist die der Bundesrepublik von Deutschland die geltende Gesetzgebung, denn in die wurdest du hineingeboren.

Philosphischer Ansatz: Es gibt auch das Naturrecht (menschliche Vernunft).  Natürliche Person / M e n s c h“, also ein gültiges Recht was über allem steht. Da die Verwaltungen das PERSONEN-Spiel spielen hat oben genantes Bestand. 

Wer den Gelben Schein (korrekt abgeleitet) hat, ist deutsche(r) Staatsangehörge(r), kurz Deutscher und für den ist geltend:

EGBGB Art. 5 Abs. (1) […].:
Ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor.

Für Personal-Deutsch ist das BRvD-Recht geltend.
Ein Deutscher beruft sich auf gültige deutsche Gesetze.

Wie wehre ich mich gegen die Bezeichnung „Reichsbürger“?

Das System versucht derzeit „Reichsbürger“ mit dem Führerscheinentzug (ist ungleich dem Entzug der Fahrerlaubnis) und Entzug der Waffenbesitzkarten zu schikanieren.
Hierzu gibt es zB. dieses Urteil zu Gunsten der Betroffenen:
VG Sigmaringen vom 27.11.2012 (Az: 4K3172/12)
Dies als Vorlage nutzen zzgl. dem Satz:
Vorsorglich wird „Abwehr-und Unterlassungsanspruch“ gemäß Art. 2
GG Abs. (3) i.V.m. 1004 BGB
gestellt.
Vom BvG aus 2015 gibts dazu auch was… suche das derzeit noch…
Das vom VG ist aber recht ähnlich…
Man kann auch einen Strafantrag mit Strafverfolgung stellen gemäß den §§ 130 & 241a StGB.

Deutsches Reich (1871 – 1914/16) – Thematik Begrifflichkeiten:

Das Deutsche Kaiserreich ist im Waffenstillstand und derzeit (noch) handlungsunfähig; aber immer noch voll rechtsfähig. Das trifft auch für die Staaten und deren Bundesstaaten zu.

Deutsches Kaiserreich = Staatenbund (ohne Volk) = Konföderation.
Die Bundesstaaten sind dessen Mitglieder.
Diese Bundesstaaten sind Wirtschaftsverwaltungen von den jeweiligen Heimathstaaten.
Diese Heimathstaaten haben Völker und kennen Menschen, die Bundesstaaten hingegen nicht.
Im Gesetz, dass aus der Sichtweise des Deutschen Reichs geschrieben ist, benennt natürlich die Bundesstaaten (seine Mitglieder) im RuStAG. Es sind aber die Heimathstaaten, die die Staatsangehörigkeiten vergeben, denn sie beherbergen ja die Völker.

Das Deutsche Reich wird lange Fortbestehen, bis der letzte Deutsche tot ist, der noch einen Rechtsanspruch hätte
(Otto von Bismarck).

Du musst also nur nachweisen, dass Du Deutscher bist und hast alle Rechte wieder zurück, denn Natürliche Personen stehen immer über allen anderen Personen.

Ein Haftbefehl muss zwingend von einem Richter formal korrekt unterschrieben werden. Haftbefehle finden nur im Strafrecht Anwendung. Das ist international so geregelt. Haftbefehle dürfen daher nicht zur Erzwingung von Geldeinnahmen angewandt werden.
Das ergibt sich aus Art. 25 GG i.V. m. Art. 11 Internationaler Pakt vom 19.12.1966 für bürgerliche und politische Rechte von 1966 (verkündet im BGBl. 1973 II S. 1533), am 23. März inkraft getreten. Für die BRD trat der Pakt mit Ausnahme des Art. 41 am 23. März 1976 (verkündet im BGBl. 1976 II S. 1068), der Art. 41 sodann am 28. März 1979 (verkündet im BGBl. 1979 II S. 1218) inkraft.
Der Art. 11 lautet:
“Niemand darf nur deswegen in Haft genommen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen”.
https://www.agmiw.org/?p=3959
https://www.agmiw.org/?p=1072

Reichsbürger?

Das System behilft sich seiner Leitmedien mit einem Rundumschlag auf allen Kanälen. Prima, auch eine schlechte Werbung ist eine Werbung. Zu dem Thema Reichsbürger findet ihr auf der Inhaltseite dieses Blogs drei Artikel, welche den Sachverhalt eindeutig klären werden. Grundsätzlich gilt:
Reichsbürger sind Alle, die sich per Unterschrift in A.H.-Meldestellen dazu – freiwillig  -bekannt haben und dort unter der Glaubhaftmachung Deutsch eingetragen sind.
https://www.agmiw.org/?p=4497

Androhung des Entzugs der Waffenbesitzkarte(n) – WBK:

wbk

Das ist die aktuelle Standardvorgehensweise des Systems gegen alleauffällig“ gewordenen WBK-Besitzer. Und das wird sicher nicht nur auf die „Rustagler“ beschränkt bleiben. Wer dies annimmt, hat den Knall nicht gehört!

Ich weiß ja nicht was Du wem gegenüber wie erzählt hast. Es geht wie immer um die Begrifflichkeiten. Wurden da Fehler begangen?

Im Grundsatz gilt:

  1. alles wird bestrittenkeine Zurückweisung!
  2. Du hältst dich an geltende und gültige Gesetze.
  3. Die BRD wird von Dir anerkannt; diese ist ja existent…
    (was nichts mit dem Zweifel an deren Rechtstaatlichkeit zu tun hat).
  4. Du bist gesetzlicher Deutscher, der Grundrechteträger. Dies wurde festgestellt von der BRD selbst. Was hat das mit den sogenannten „Reichsbürgern“ zu tun?
  5. Die Behörde hat zu definieren, was denn ein Reichsbürger ist. Sowie substanzielle Belege vorzuweisen! Im Schriftsatz wird eine persönliche „Meinung“ verkündet…! Fakten auf den Tisch…!
  6. Der Schriftsatz des Behörden-Mitarbeiters – der ungeprüft Handlungsanweisungen ausführt – erfüllt die Straftatbestände nach § 130 StGB (Volksverhetzung) und § 241a StGB (Pol. Verdächtigung). Da der Begriff Reichsbürgerbewegung NICHT in „…“ gesetzt wurde ist dies auch Unterstellung, Beleidigung und Diffamierung.

Am besten mit der zuständigen Person im Amt ein klärendes Gespräch führen. Das Ganze wird auf ein Verfahren AM Gericht hinauslaufen.

Sofern die Behörde das ohne ein Gerichtsverfahren durchziehen will, hilft noch eine Selbstanzeige bei der StA. Die müssen dann von Amts wegen ermitteln.

Es gilt sich umgehend mit allen Jägern und Sammlern (via den jeweiligen Verbänden) zu organisieren – das betrifft nunmehr JEDEN! Gefahr ist im Verzug! Wehret den Anfängen!

Exkurs: Begriffsdefinition der Staatsangehörigkeit und der Staatsbürgerschaft:
brd-vs-ddr-stag-festellung

Begrifflichkeiten im Rechtsverkehr / Schriftverkehr:

Bis vor kurzem war es Usus, Angebote der System-[Behörden] zurückzuweisen (Zurückweisung), um den eigenen Einlaß (in der Sache) nicht als Widerspruch geltend zu machen. Diese Begrifflichkeit wurde behördenintern geändert. Daher sollte man alles grundsätzlich bestreiten! Und so nebenbei: Wer einen Brief an die Jur. Person annimmt, diesen gar öffnet und so „schlau“ ist, diesen dann auch zu beantworten ist bereit konkludent in deren Falle getappt. Siehe hierzu auch den Punkt 36 im Handlungsleitfaden.
https://www.agmiw.org/?page_id=1265
Die Zurückweisung (nicht verwechseln mit der Zurückverweisung) gibt es im juristischen Sprachgebrauch –  so wie auch den Begriff „Original“ – nicht. 😉

Kannst du mir bitte die Quelle irgendwie besorgen/nennen, aus der diese 99 Jahre seit 1918 hervorgehen?

Damit meinst Du die derzeit aktuell im Weltnetz breit getretene Debatte über die „auslaufenden“ Bodenrechte?!
Für uns Deutsche laufen keine Verträge in Bezug auf die Bodenrechte aus!  Seht hierzu meine drei Artikel zu dem Thema „Bodenrechte“…!
Die Bodenrechte liegen nachwievor in den Gemeinden bzw. bei jedem einzelnen Souverän / Aktivlegitimierten selbst. Diesen Nachweis gilt es zu erbringen! Diesen Fakt kann man auch in den gültigen Gesetzen (hier: Gemeindeordnungen; Gemeindeedikt (Bayern)) nachlesen.
Was aber versucht wird ist, dass die Deutschen vergessen sollen, wer sie sind und freiwillig auf ihre angestammten Rechte verzichten sollen.

Die Thematik der 99 Jahre stammt u.a. aus den Erbpacht- und Erbbauverträgen.
Ebenso findet man diese 99-Jahres-Frist bei globalpolitisch wichtigen Verträgen, wie z.B. der Vertrag der Rothschilds mit der Russischen Zentralbank, der nun im Oktober 2016 ausläuft (zzgl. einer 12 Monate Übergangsfrist).
Diese Handelsvereinverträge ziehen sich durch die gesamte „jüngere“ Geschichte. Die  meisten „Staaten“ sind ja Firmen / NGO´s.
Ein Bsp.: Waterloo (1815) + 99 Jahre = 1914 (Unterbrechung durch die Kriegshandlungen des WK I.) — 1918 + 99 Jahre = 2017

Warum steht auf Dokumenten die BRiD in Grossbuchstaben?

Die Firma, der NAME des Kaufmanns wird in Grossbuchstaben ausgeführt. Das beste Bsp. ist der Personalausweis. Die Täuschung geht immer über die Begrifflichkeiten gepaart mit der manipulierten Eigeninterpretation. Das wichtigste historische Bsp. zeigt sich in der Übersetzung der SHAEF-Gesetze.
Denn „GERMANY“ wurde beim übersetzen leider (oder bewusst?) falsch geschrieben, denn es muß eben nicht Deutschland lauten, sondern „DEUTSCHLAND“ und das sind dann eben nur Firmen.
Siehe hierzu SHAEF Gesetz Nr. 52 Artikel VII Abs. (e).
Das sogenannte Deutschland, welches von Vielen als Staat anerkannt wird, ist in Wirklichkeit nur ein „positives Staatsservitut„.
http://de.unionpedia.org/Staatsservitut

Da die Debatten über den „Reichsbürger“ systembedingt zunimmt:

Ein gutes Erklärvideo:
https://www.youtube.com/watch?v=rqnP1rAaKBo&feature=youtu.be
https://www.agmiw.org/?p=2795
Selbst im Bundesbeamtengesetz wurde erst recht spät „korrigiert“:
http://www.buzer.de/gesetz/885/a12049.htm

Die Amis als Drahzieher sind an allem Schuld…

Die US-Amerikaner (als „Volk“) hat nichts zu sagen odergar zu  bestimmen. Denn die USA ist seit dem Jahr 1871 eine englische Kronkolonie und untersteht somit dem Vatikan. Die USA ist der Schirmherr der UN, welche ebenso vom Papst die Rechte und Pflichten erhält. Hierüber steueren diese das Kapital und damit auch die Schweiz und ihre Helfershelfer, ebenso die Jesuiten und die zionistischen Juden. Wirkliche Unterstützer und Initiatoren sind eindeutig das Wirtschaftssystem des Deutschen Kaiserreich und die zwangsinternierten des besiegten Dritten Reich, die DEUTSCH (diese erkennt man am Personalausweis). Ergo könnte man eher so  formulieren, dass die DEUTSCH ein Gros der „Schuld“ auf ihre Schultern legen und dies bis heute zulassen… Schön doof, oder? Und solange man dies nicht ändert, geht der Spuk eben weiter…

Es heisst, die Verwaltung beruft sich nur noch auf das StAG. Das RuStAG wird nicht mehr in Anwendung gebracht.

Ich lasse diesen Ausschnitt eines Urteils der Firma VG Stuttgart unkommentiert. Es spricht für sich selbst! 😉

rustag

Warum verweist Du auf www.gelberschein.net? In deren Ausfüllhilfe für den Feststellungsantrag (Anlage F & V) soll man „Deutschland als Ganzes“ angeben.

Deutschland als Ganzes ist in den Grenzen von 1937.  Auch wenn es in deren Ausfüllhilfe in eckigen Klammern ausgeführt ist. Ich rege an, bei dem Punkt 1.6 entweder den Bundesstaat zu benennen oder – sofern die Behörde deswegen zickt – dort „Deutschland“ (in Kleinbuchstaben) einzutragen. Jedoch bei der Anlage V bei dem Punkt 4.3 zwingend den Bundesstaat korrekt zu benennen, wie z.B. „Königreich Preussen„. Die Bezeichnung „Preussen“ bringt Euch in Weimar unter. Ergänzend zu „Abstammung“ empfehle ich dort zu vermerken: „Abstammung gemäß § 4 Abs. (1) Rustag v. 1913„. Damit das auch klar definiert ist.
Den Feststellungsantrag – das ist eure Willenserklärung – unbedingt von der Behörde gegengezeichnet als Kopie (Beweis) mit nach Hause nehmen!
Tip: Man kann/sollte im Antrag F bei Punkt 4.2. auch die Worte „… neben der deutschen Staatsangehörigkeit …“ durchstreichen!
Noch etwas vom Bundesverwaltungsamt:
https://www.youtube.com/watch?v=y0w-Fl_QwvU&app=desktop

Mir wurde gesagt, dass „Asylanten“ nahezu straffrei agieren können.

Jeder Ausländer, als auch der nachgewiesene gesetzliche Deutsche unterliegt nicht der bundesrepublikanischen Rechtsnorm.
Es handelt sich hierbei um Menschen, also Natürliche Personen oder Staatsangehörige fremder Staaten, für die das BRvD-Privatrecht nicht anwendbar ist! Ergänzend hierzu gibt es Innenminister-Erlasse an die Firma POLIZEI,  bei niederrangigen Vergehen diese nicht weiter zu verfolgen.
polizei-straftaten

Wenn das System – gegen gültiges Recht – durchgreift, so ist das widerrechtlich und Willkür.
https://www.agmiw.org/?p=2463

natürliche oder Natürliche Person? Worin liegt der Unterschied?

Man sollte wissen, dass die Natürliche Person mit großem „N“, und nicht wie so oft nur mit dem Adjektiv „natürliche“ Person geschrieben wird. Da steht dann nur noch die Person (alleine herum ^^). Denn, Adjektive sind in der deutschen Gesetzgebung nicht bedeutsam. Man darf das auch nicht deuten! Somit steht dann da nur noch Person! D.h., das hat dann eben nicht staatgefunden! Die Natürliche Person wurde als Rechtssubjekt kreiert. Die Natürliche Person, jeder einzelne Mensch, ist im Stande des Rechtssubjektes wie ein Staat selber, nämlich als das Haus, als die Familie. D.h. die Natürliche Person, als Rechtssubjekt, ist Begünstigter im Sachenrecht und niemals Haftender. Das war eben der Schutz! Das BGB i.d.Fv. 1896/1900 hat um den Menschen herum eine Schutzmauer aufgebaut. Man wurde zum Träger von Rechten. Und nicht zur Person degradiert.
Die Natürliche Person, Schöpfung des deutschen Rechts (hier das BGB von 1896 – §§ 1-20), ist der lebendige Mensch in seiner Rolle als Träger von Rechten und Pflichten.

Hast Du damit Erfahrungen,  wenn ein „Beamter“ den Feststellungsantrag nach RuStAG (1913) einreicht, ob es Nachteile für seinen weiteren Werdegang im „Beamten“leben hat?

Solange er diesen privat für sich macht und nicht im Dienst das propagiert etc. ist das i.d.R. kein Thema. Jedoch gibt es , speziell bei Polizisten, schon die ersten „Amts“enthebungen. Nun, was bitte  soll ihm denn passieren? Suspendierung mit Gehaltsfortzahlung? Welch´ ein Drama aber auch! 😆 Gerade die Beamten müssen sich umgehend klar machen, wer sie sind und was sie wollen. Es gibt kein dazwischen. Sollte es hier mal unruhig wird, sind die Beamten die Ersten, denen es an den Kragen gehen kann. Entweder durch „Unzufriedene“ oder durch die „neue“ Justiz – siehe „Mauerschützen 1990“.

Was bedeutet die S p e r r s c h r i f t im Familiennamen?

Ich rege an, diese Schreibweise beim Feststellungsverfahren gleich mit zu beauftragen! Wer sich im Seehandel auskennt weiss, dass z.B. Tiere als l e b e n d e Fracht in Sperrschrift in den Ladelisten geführt werden. Schaut auch einmal bei älteren Urteilen der Richter nach. Auch dort wurden die Familiennamen in Sperrschrift ausgeführt. Die Sperrschrift weisst somit den Menschen in seiner Natürlichen Person aus und ist damit auch eine Lebenderklärung.
Die angewandte S p e r r s c h r i f t  im Familiename (sollte auch auf dem „Gelben Schein“ so stehen) ist eine bzw. die Rechtsweiche IM System!

Wie lautet dein Briefkopf in Anschreiben oder Emails?

H a i l e r, Markus

D e u t s c h e r gemäß § 4 Abs. 1 RuStAG (1913)
Natürliche Person nach § 1 BGB a.F. (1896/1900)
Als Natürliche Person Rechtssubjekt und daher nur Begünstigter des Sachenrechts und niemals Haftender!

Beruft sich ein Deutscher auf die Verfassung von 1871 ( D e u t s c h e s  R e i c h) oder auf die seines originären Heimatstaates?

Dazu steht weiter unten im Text einiges an Infos. Ein Deutscher nimmt die Verfassung seines Heimat(h)staates, da diese vom Volk selbst bestimmt wurde. Die Verfassung aus 1871 ist für den Staatenbund und wurde nicht von den Völkern bestimmt.

Wer korrekt unterwegs sein möchte, lehnt alles ab, was nach dem 27. Oktober 1918 auf deutschem Boden passiert ist. Ins besonders das GG, das UCC und alle anderen Spielereien, welche mit einem Deutschen nichts zu tun haben.

Für einen Deutschen ist gültig:
Das EGBGB, das BGB a.F. in Form der §§ 1-20, das RuStAG i.d.F.v. 1913 und die Verfassung seines Heimat(h)staates!
Die Rechtstellung eines Deutschen geht immer vor!

Der ESTA ist ein Verzeichnis der Amerikaner / Alliierten. Wer da drin steht, ist auf deren Abschußliste. Zudem steht das Ru in runden Klammern, wird also von der Verwaltung nicht beachtet.

Der EStA (Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten) hat nichts mit dem ESTA (Homeland Security, VISA- Angelegenheiten) zu tun.

Die Daten aller Deutschen stehen im Heimatarchiv. Darauf hat der „Ami“ eh Zugriff.  Die Deutschen stehen ohnehin auf der „roten Liste„, mit oder ohne dem EStA-Register.  👿 Fragt Euch einmal, wann und  warum dieses Register eingeführt wurde und wer dies veranlasst hat. 🙂
Neben den NeoCons (das sind diejenigen, welche den 3. Anlauf im WK benötigen) gibt es auch andere Fraktionen, denen daran sehr gelegen ist, dass die Deutschen weiterhin auf der Weltbühne mitwirken (werden).
Ein Blick in den Duden würde ausreichen, um festzustellen (^^), dass runde Klammern eine Hervorhebung sind. Es wäre ein Ausschluß, sofern das Ru in eckigen Klammern stehen würde.

Wer oder was ist der BUND?

Der BUND ist die völkerrechtliche Vertretung des Deutschen Reichs (1871-1914)! Dies bis zu dem Tag, an dem die Deutschen aus dem Ersten Weltkrieg nach Haus finden und den Krieg (WK I.) beenden wollen. Denn bis heute gibt es keinen Friedensvertrag aus dem WK I.. Und das „nach Hause kommen“ geht über den Feststellungsantrag F des BVA!
Im WK II. wurden die deutschen Soldaten als unarmed forces bezeichnet. Somit fielen diese Deutschen auch nicht unter die Genfer Konvention. Das Ergebnis lautete u.a. „Rheinwiesenlager“.

Das Deutsche Reich ist nach der Mobilmachung nicht nur verpflichtet den Deutschen Gemeinden Schutz zu bieten, sondern im Kriegsfall werden Wirtschaft, Finanzen sowie alle Ressourcen durch das Deutsche Reich verwaltet.
Die Gemeinden sind während des Krieges und der Mobilmachung in der Selbstverwaltung und das ist seit 1914 unser Problem! Die Deutschen selbst sind seit 1918 (auf Hoher See) verschollen und nie wieder aufgetaucht. Man vermutet, dass die entwaffneten Krieger des Dritten Reich die Deutschen sind. Aber dies im Stand vom 31.12.1937. Und sie sind eben Staatenlose mit der Glaubhaftmachung DEUTSCH.
Wer sich jemals in einer Meldestelle von A. H. (Einwohnermelde[amt]  – Personalausweis) angemeldet hat, ist ein zwangsinternierter Krieger und wird vom Besatzer versklavt. Das ist völkerrechtlich legitim, wenn eine Nation den Waffenstillstand bricht und über 70 Millionen Tote verursacht hat.
http://www.bund.de/Content/DE/Service/Impressum-Datenschutz/impressum_datenschutz_node.html

Gibt es Alternativen zu dem bisherigen Schuldgeldsystem?

Ja, diese Alternativen gibt es..! 🙂
https://www.youtube.com/watch?v=D20KG3GZitg

https://gdg-netz.com/das-goldene-mittelalter-1150-bis-1450/
https://www.youtube.com/watch?v=-KmipIa0ieQ

Exkurs: Was ist ein Staatenloser, was ist die Natürliche Person & was ist ein nachgewiesener Deutscher? Pflichtlektüre!
https://www.agmiw.org/?p=4213

Du schreibst und sprichst oft vom Aufbau der Gemeinden über die Familien. Wie meinst Du das? Was ist das Gebot der Stunde?

Emanzipation, Feminismus, Genderwahn, Schul(un)wesen, Manipulationen über die Medien, Impfungen und vieles mehr hat die Wurzeln der Familien nachhaltig zerstört. Anstelle sich um seine eigene Familie und um seine Nachbarn zu kümmern,  verfolgt man Interessen im Eigennutz. Das System hält einen bewußt kontrolliert in seinen Fängen. Beispiele hierfür sind Kindergeld, ALG II, Hartz IV und vieles mehr. Das Humankapital hat zu funktioneren.
Ohne das Gemeinwohl an die erste Stelle zu setzen, ist der Aufbau einer sich selbst tragenden Gemeinde / Gemeinschaft nicht umsetzbar. Wer Gutes sät wird Gutes ernten!
Für mich ist die Zeit des Redens über §§, gültiges Recht etc. vorbei!
Es gilt sich selbst als Mensch, als Schöpfer seines eigenen Seins wieder zu „finden“, eine klare Entscheidung zu fällen und sodann diesen Weg auch unbeirrt beschreiten.
WER bin ich? WIE ist meine Position? Und WAS kann ich dafür tun, damit es für uns Alle besser wird?
Das System lebt davon, uns zu trennen und gegenseitig auszuspielen!
(M)eine Anregung ist,  sich mehr um unsere Mitmenschen im lokalen Umfeld zu kümmern. Dies z.B. durch:
Straßenfeste feiern (Geburtstage, Hochzeiten, Tanzabende), die Organisation von gemeinsamen Großeinkäufen oder auch Handwerksarbeiten, Hilfsangebote für ältere, kranke Menschen, die Einrichtung von lokalen Tauschbörsen für Sachen und Dienstleistungen, Angebote beim Gang zum [Amt] (das kann DIE Steilvorlage werden ^^), die Vorstellung der eigenen Familie und Berufs (Sanitäter, Bäcker, Friseur als „Workshop“). Zeigt und fördert das Interesse aneinander! Kümmert Euch und habt dabei Geduld!
Es gilt sich wieder zu (er)kennen. Als Mensch und nicht als Roboter.
Es gilt seine Mitmenschen wieder wahr zu nehmen. Wer kennt denn schon wirklich seine Nachbarn?
Alsbald wird es auf deutschem Boden überlebensnotwendig sein, sich zu kennen, zu schätzen, zusammen zu arbeiten und sich auch zu vertrauen.
Fangt jetzt damit an! Nur aus einer starken, solidarischen, loyalen Gemeinde kann Großes und Gutes entstehen.

Mit dieser Bezeichnung spricht man entweder a) „Menschen in ihren Gemeinden“ und auch b) „Staatsangehörige in ihrem Bundesstaat“ an. Dies sind vorerst einmal zwei völlig verschiedene Gruppen von Menschen. Die einen a) sind Gemeindemitglieder aus deren eigenen freien Entscheidung heraus. Aus dieser Gruppe a) kann erst die Gruppe b) entstehten. Siehe auch „Subsidiarität„.
https://www.agmiw.org/?p=1487
Nebenbei: Bürger? Wo sollen in der BRvD denn die Bürger herkommen? Ein Gewahrsamsstaat (siehe Genfer Konvention) hat keine Bürger, keine Regierung und dieser kennt nur die Zwangsverwaltung. Dies solange, bis die entwaffneten Krieger erkennen, dass die Kriegshandlungen beendet werden müssen.
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Woher stammt der Begriff Subsidiarität und was bedeutet dieser?

Die Subsidiarität ist die höchste Rechtsnorm eines Deutschen.
Fundstellen zu diesem Begriff führen zurück zur Verfassung des „Norddeutschen Bund“ von 1867 als auch zu der „Emder Synode“ von 1571. Der Staatsaufbau geht von einem Weg von Unten (Familien –> Gemeinde) nach oben (Bundesstaat) aus. Bis ca. 1850 gab es auf deutschen Boden auch noch die „Thing(s)“. Zu dem Thema empfiehlt sich das Lesen der Edda und die Ura Linda-Chronik.
https://usercontent.one/wp/www.agmiw.org/wp-content/uploads/2015/06/HermanWirthDieUraLindaChronik_text.pd

Ich habe den Gelben Schein, befürworte jedoch den Weg der Verfassungsgebenden Versammlung. Warum passt das nicht? ;-(

In diesem Fall kennst du das Erbe deiner Ahnen nicht. Denn das D e u t s c h e R e i c h ist eine Glaubensgemeinschaft mit einer Weltanschauung die seinesgleichen sucht. Der Mächtigste (hier im Sinne der Volksvertretung) ist immer der Bürgermeister einer Gemeinde. Ein Verweser als Verwalter eines Vereines ist und war nie vorgesehen! Denn der Verein lebt nicht ohne den Zusammenschluss der Familien innerhalb der Gemeinden. Nur so ist bewerkstelligt, dass bindende Entscheidungen nur mit einer 75% Mehrheit erst umgesetzt werden können. Das geht nur in der Gemeindeversammlung!
Die Handlungsfähigkeit des Vereins kann derzeit keinen Deutschen interessieren, denn der Deutsche kann diese erst durch die Widerherstellung seiner Handlungsfähigkeit in der eigenen Familie einen Zusammenschluss der Familien in seiner Umgebung ( Gemeinde)  herbeiführen und erst in ferner Zukunft dann die Handlungsfähigkeit der Staaten und des Vereins erreichen. Das ist bei rund 76.000 originären Gemeinden auf deutschem Boden ein langer Weg der nicht abgekürzt werden kann, weil man sonst niemals die Menschen mitnimmt!
Verfassungsgebende Versammlungen können erst nach der Beendigung des WK I. vollzogen werden. Denn dafür braucht man die Deutschen mit Ihren Staaten (Familien) und ihr müsst sie alle auch zuerst fragen.
Dies gilt auch für die Befürworter, welche mithilfe der Firma „Freistaat Preussen“ illegal komplette Bundesstaaten aus dem Stand heraus reorganisieren! Sinnfreies Unterfangen…!

Für uns besteht die Rechtstellung als Deutscher. Doch wie weiter?

Die Abarbeitung des Handlungsleitfadens, sowie die Entscheidung fällen, wie man künftig weiter leben möchte und sodann handeln:
https://www.agmiw.org/?p=3949
Dies auch durch die Aufklärung der Mitmenschen; über eine friedliche, legale Verweigerung auf allen umsetzbaren Ebenen und die Einberufung der Gemeindeversammlung(en).

Wie befreit man sich von der BRiD-Meldepflicht?

Indem man sich z.B. in das Ausland abmeldet oder in eine reaktivierte Gemeinde umzieht. Ein nachgewiesener, gesetzlicher Deutscher unterliegt nicht der Meldepflicht und ist auch nicht in Wohnhaft gemeldet. Er begründet einen seiner beliebigen Wohnsitze nach dem § 7 BGB, wo er es denn möchte. Im Alltag muss man das dann auch durchsetzen wollen.
Siehe hierzu auch den Handlungsleitfaden.
https://www.agmiw.org/?page_id=1265

Muss ich mein Auto anmelden? Was ist mit der Versicherung, der KfZ-Steuer und was geschieht bei Unfällen?

Unabhängig davon, dass viele BRvD-Gesetze seit dem Jahr 2007 (siehe auch: Bereinigungsgesetze) nicht einmal mehr geltend sind, man siehe z.B. die §§ 1-15 StVO, so sollte man sich bewusst machen, dass man als der Souverän „sein“ Auto freiwillig bei der Zulassungs[behörde] registriert hat. Ergo somit IM (und mit dem) System einen Vertrag eingegangen ist. 😉
Bei der Zulassung kann man die Einzugsermächtigung für die Firma Zoll unter Vorbehalt unterzeichnen als auch diese rückwirkend nach § 119 BGB widerrufen.
Wer einen Versicherer findet, der sein Auto gegen Schäden versichert, kann dann durchaus auch ohne eine BRiD-Registrierung herum fahren. Man unterscheide auch zwischen Wegen und Straßen. 🙂
Zudem gibt es den Europäischen Schadensfond, der unversicherte Fälle (z.B. mit Neusiedlern“) abdeckt“.
man-braucht-hierzulande-weder-einen-fuhrerschein-noch-eine-fahrerlaubnis/

Überall nur Terrormeldungen. Was stimmt denn daran nun?

Die Lenkung von Menschen erfolgt nunmal auch über die Angst…!
Hier ein Kommentar von Rico Handta, der es recht gut trifft:
„All die Alarmmeldungen a’la 40 Mio. Deutsche sollen sterben, oder Krebstod von Millionen, noch Polizei sucht Massenleichenhaufenbeseitiger noch, noch, noch …. sind zu irgend etwas anderes zu nütze, als den Zuhöhrer-, schauer-, leser in Angst zu versetzen.
Nichts…. halte ich davon. Alles was Dich derart in Angst versetzen soll ist nicht wirklich von Whisleblowern. Überleg mal selbest WER GENAU IMMER über Angst arbeitet, um seine Gegner in eine Schockstarre oder in Fehler zu zwingen…! Alles was Du nach so einer Idee noch brauchst sind verängstigte, die sich für Aktiv halten wenn sie die Angst (und damit Schockstarren) auslösenden Nachrichten verbreitet. Wenn dann noch mehrere änlicher Angstnachrichten kommen, ist Dein Bewusstsein schnell über dem Limit, bei dem es noch arbeiten kann. Danach weißt Du nicht mehr ein noch aus und gibst innerlich einfach auf. Nennt man Überlastung und ist eine einfache Manipulationstechnik.“
https://www.youtube.com/watch?v=Nvs5UixShgM
http://bewusst.tv/terror-zeitlinien-und-implantate/

Beim letzten Stammtisch wurde über das UCC geredet und auch über den Vortrag von Hans Xaver Meier „Grundlagen des Rechtssystems“. (Dieser Vortrag ist unter „Bücher / Infos“ verlinkt)

Dass UCC ist ein niederrangiges Recht, welches man auch wirklich in seiner Gesamtheit verstehen sollte, bevor man es denn anwendet. Ich frage zurück: Wieso muss mich das als Deutscher interessieren? Ich als Deutscher habe unveräusserliche Sach-, Personen- und Gebietsrechte, welche über allem anderen stehen. Warum sollte ich diese Rechte zu gunsten eines niederrangigen Rechts, welches ich auch nicht verstehen kann, abgeben?

Nebenbei – solange ihr Euch tagtäglich von den [Behörden] freiwillig in die jur. Person ziehen lasst, wird sich nichts für Euch ändern. 😉
Da nutzen Euch alle Weisheiten der Welt nichts. Zudem, wenn ihr Euch jeden Tag darauf fokusiert, dass ihr diesen und jenen Paragraphen in Anwendung bringen müsst, dann bekommt ihr – als Schöpfer Eures Seins – das auch…! Es ist und bleibt – zu jeder Zeit – eure Entscheidung, wie ihr denn leben wollt. 😉

Hast Du schon mal etwas von den Siegelwahlen gehört?

Der neueste Schrei auf dem Markt sind die „Siegelwahlen„. 🙄
Propagiert wird diese Variante von einem sehr rührigen Propheten aus Chemnitz.
Unabhängig davon, ob dieser Weg sowohl nach geltendem BRvD-Recht als auch nach gültigem deutschen Recht illegal ist oder auch nicht, sollte man sich klar machen, wer denn überhaupt so ein Siegel herstellen & benutzen darf. Und das man bei der Einberufung so einer „Wahl“ jeden einzelnen Wahlberechtigen erreichen muss! Und wie das ohne die Verwaltung und deren Datenbestand geben soll…? Zudem melden sich immer mehr Deutsche aus der Wohnhaft ab.
https://www.agmiw.org/?p=3859

Hast du mal den Freistaat Preussen abgecheckt? Wir waren auf einem Vortrag vom Bundesstaat Bayern in Reorganisation, die wohl mit dem Freistaat Preussen zusammen hängen. Es hörte sich gut an. Aber jetzt frag ich mich dauernd, wo der Haken sein könnte.

Quo vadis Freistaat Preussen? v1.4.

Mit der Gemeindeaktivierung gehe ich konform. Die Leute sind aber so träge! Die Richtungen, die wir gerade näher verfolgen, Verweser und Bundesstaat Bayern, gehen auch auf diese Ebene.

Die Aktivierung der originären Gemeinden geht nur mit nachgewiesenen, gesetzlichen Deutschen. Dazu ist der Feststellungsantrag da. Ohne diesen seid ihr für das System Personal-DEUTSCH und habt nichts zu melden! Dieser Weg passt auch nicht zu dem illegalen Weg der Reorganisation eines Bundesstaates. Man sollte sich mit dem Begriff der Subsidiarität beschäftigen. Ebenso mit dem Begriff des „Verwesers“. Zudem basteln diese Personen eigene Verfassungen. Das ist Hochverrat!

Deutschland schafft sich freiwillig ab! V3.5.

Also, wenn ich vom Staat abhängig bin, wie Rente oder Hartz4 kann man sich nicht befreien oder lese ich da was falsch?

Entweder oder! Man kann nicht Leistungen wie ALG II oder Hartz IV erhalten und gleichzeitig sich aus dem System lösen wollen. Der Bezug von Rente bzw. ALG XII ist hiervon unabhängig.

Mein BRD-Personalausweis ist im Januar 2016 abgelaufen und ich habe keinen neuen beantragt. Wie muss ich jetzt mit meinem alten PA weiter vorgehen?

Jeder Perso muss zur Vernichtung abgegeben werden. Die Vernichtungsanzeige (Verwaltungsakt) muss schriftlich erfolgen. Ohne diesen Akt ist der Perso immer noch aktenkundig! Dies ersieht man, wenn man sich die eigene Vollauskunft besorgt. Dann steht der da immer noch drin. Siehe auch:
https://www.agmiw.org/?p=23

Einige Propheten befürworten, dass man den Personalasuweis doch einfach bei der Firma POLIZEI als verloren melden soll. Dies ist ein Aufruf zu einer Straftat!
Wie man es machen sollte, steht im Handlungsleitfaden.

Der „Staatsangehörigkeitsausweis“ / Der „Gelbe Schein“
„Der ist eine tückische Falle, da beisst die Maus keinen Faden ab. Kann doch gar nicht sein, dass du das noch nicht durchschaut hast.“

https://www.youtube.com/watch?v=sg1ms_fUddo&feature=youtu.be

Sehr gutes Erklär-Video, jedoch bitte beachten:

A) Meine Sichtweise – These 1:
Bei GG 116 (Abs. 1)“: … anderweitiger gesetzlicher Regelungen“ ist NICHT das RuStAG v. 1913 gemeint.
Dazu müsste dort stehen „anderweitiger Gesetze„….
„anderweitiger gesetzlicher (Adjektiv) Regelungen = A.H. (1934)  😉
Die Verwaltung kann nur A.H.´s Regelung damit meinen, da alles andere eben keine deutsche Staatsangehörigkeit ergibt.
Das RuStAG v. 1913 ist ein Gesetz und keine bloße Regelung.
Das Gesetz ist und bleibt das RuStAG v. 1913. Und das behalte ich mir ausdrücklich vor!
Ergo eine Täuschung seitens der Verwaltung durch Begrifflichkeiten, wie gehabt, bei derart schwammigen Formulierungen. roll:
… anderweitiger gesetzlicher Regelungen dürfte sodann die Annahme des Personalausweises sein. Damit einhergehend die völkische Bezeichnung DEUTSCH als Personal mit der handelsrechtlichen Identität NAME und der Zugehörigkeit zur Treuhandverwaltung Bundesrepublik Deutschland, gemäß dem Kapitel XI. der Genfer Konvention.

B) Sichtweise / These 2 – aktuelle Sichtweise vieler Rustagler:

Die Rechteträger haben ebenso ein Recht über Artikel 123 und 25 GG und sind keine Deutsche im Sinne eines GG, sondern vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelungen. Das wird ebenso eindeutig im Teso-Beschluß des BVerfG bestätigt: Der Beschwerdeführer hat die deutsche Staatsangehörigkeit weder durch Einbürgerung seitens der Bundesrepublik Deutschland noch unmittelbar kraft des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes(Rustag1913), das nach Art. 123 Abs. (1) GG für den Hoheitsbereich der Bundesrepublik Deutschland fortgilt, erworben. Der Beschwerdeführer war zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt deutscher Staatsangehöriger im Sinne des Grundgesetzes.
Die Ablehnung der Feststellung
seiner deutschen Staatsangehörigkeit wirkt sich wie eine Entziehung der Staatsangehörigkeit aus (vgl. BVerwG DÖV 1967, S. 94 f.). Der Umstand, daß dem Beschwerdeführer im Jahre 1970 ein Personalausweis und im Jahre 1972 ein Reisepaß der Bundesrepublik Deutschland erteilt wurden, bewirkte keine Einbürgerung. Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz kennt eine Einbürgerung durch bloße Aushändigung eines deutschen Personalausweises oder Reisepasses nicht.BVerfGE 77, 137 – Teso,BVerfGE 77, 137 – Teso i.V.m. – 2 BvR 373/83 – Abschnitt C Ziffern 21, 22, 23.
§ 31 BVerfGG Abs. (1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
 
Ich vertrete die Ansicht, dass wir uns als Deutsche eben nicht nach den Art. des GG und die §§ der Verwaltung zu richten haben, denn alles ab dem 28.07.1914 ist nun einmal illegal. Nur weil es uns eben zupass kommt, nehmen wir den Köder der Verwaltung an, denn sie uns ggf. zu einer anderen Zeit weder vorhalten können.
Also entweder bewege ich mich auf meinem Gebiet oder ich versuche eine Schnittstelle IM System zu finden / zu nutzen mit den möglichen negativen Auswirkungen. Für mich ist gültig das RuStAG v. 1913, die Verfassung meines Heimatstaates und die Verfassung des DR v. 1871.
Mehr hierzu auch hier:
https://www.agmiw.org/?p=3949

Die „BRD“ ist mitnichten illegitim. Sie ist der aktuelle Zustand der Menschen im Verwaltungsgebiet und damit sehr wohl legitim und  legitimiert. Auch die Bezeichnung BRD auf dem Ausweis ist irreführend, da die BRvD-Verwaltung den Auftrag seitens der Alliierten hat, uns Deutschen auf eigenen  Antrag hin, eben nur die Feststellung zu bestätigen. Es ist doch klar, dass uns ein Verwaltungskonstrukt die gewünschte Staatsangehörigkeit IN einem der 26 Bundesstaaten nicht bestätigen kann. 😉

Wichtig: BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND = in Großschrift auf dem GS geschrieben = ist die Verwaltung.
Ein Völkerrechtssubjekt wird klein geschrieben: D e u t s c h e s R e i c h.
Die Verwaltung benutzt den Weimarer Adler, um überhaupt auf teilstaatliches Recht zugreifen zu können.
https://www.agmiw.org/?p=1499 (wird überarbeitet)

Man beachte: Wir beantragen NICHT eine Staatsangehörigkeit, sondern wir beauftragen die FESTSTELLUNG zur Staatsangehörigkeit! Denn diese Staatsangehörigkeit haben wir bereits seit unserer Geburt! Wir beauftragen die Verwaltung dies für sich selbst festzustellen und um denen klar zu machen, dass wir wieder zurück in unsere Heimat wollen! Denn wir sind Deutsche und eben nicht staatenlos.
https://www.agmiw.org/?p=3253

Auf dem Gelben Schein ist im Wasserzeichen und als Aufdruck der Weimarer Adler vertreten.
In der Weimarer Republik (1919) gab es bis 1934 (hier: Selbstermächtigung von A.H.) noch die Staatangehörigkeiten..!!
Somit galt dort auch weiterhin das RuStAG i.d.F.v. 1913.

„Deutscher ist, wer Staatsangehöriger in einem Bundesstaat ist.“

Daher nochmals in aller Klarheit! Du hast einen FESTSTELLUNGS-Antrag eingereicht. Wenn du nun im BVA-Formular F bei dem Punkt 4.3 deine Staatsangehörigkeit (z.B. „Königreich Preußen“, „Königreich Württemberg“ ) korrekt eingetragen hast und der Antrag von der Verwaltung positiv entschieden wurde, sodann steht auf deinem Gelben Schein die Natürliche Person „Max Mustermann“ – Ist deutscher Staatsangehöriger.
Ja, auf dem Gelben Schein ist der Weimarer Adler abgebildet! Das bedeutet, dass Du nun nachgewiesen hast, dass du auch Deutsche(r) bist. Nur darum geht´s..!
Im EStA-Registereintrag sollte nun nach korrekter Übermittlung deiner Akte an das BVA der korrekte Erwerbsgrund verzeichnet sein. (hier: Geburt & Abstammung).
Ist dem so, musst du nun die „deutsch“e Staatsangehörigkeit verlieren, um Deutsche/r ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu sein.
https://www.agmiw.org/?p=3949

Dass das System immer mehr dagegen arbeitet – denn wir erreichen die kritische Masse – erkennt man daran, dass in den [Behörden] auf  „Anweisung“ (z.B. die BRiD-Innenministerien) die Ausstellung dieses Dokument rechtswidrig verweigert wird.
https://www.agmiw.org/?p=2037

Man merkt das auch daran, dass immer mehr gut geschulte Trolle sich an die Arbeit machen, den „Neulingen“ diesen Weg madig zu machen. Oder sogar darauf drängen, den Ausweis wieder zurück zu geben. Diese Personen schüren auch Ängste, dass man dann in die FEMA-Camps abtransportiert wird. 😆
https://www.agmiw.org/?p=3859

Warum ist dieser Staatsangehörigkeitsausweis denn so wichtig?

Dieses Dokument weist für Dich die/deine Natürliche Person aus. Bis dahin bist Du nach § 90 BGB nur eine SACHE. Es wird AM Gericht auch nur „in der Sache“ verhandelt (Handels- und Schiedsgericht).
Dieses Dokument stellt für Dich eine Weiche IM Rechtssystem zu deinen Gunsten. Denn ab diesem Zeitpunkt sind für Dich die §§ 1-20 des BGB als auch das EGBGB gültig.
Dieses Dokument weist Dich als Deutschen aus und nicht als DEUTSCH. Denn deine Rechtsstellung als Deutscher geht immer vor. Siehe hierzu den EGBGB Art. 5.
Du bist ein IM System nachgewiesener gesetzlicher Deutsche(r)!
Du kannst an der Aktivierung und Reorganisation der originären Landgemeinden mitwirken.
https://www.agmiw.org/?p=403
Für Hausbesitzer: Besitzer ist derjenige, der die tatsächliche Herrschaft über eine Sache hat (§ 854 BGB). Der Eigentümer ist derjenige, der befugt ist über die Sache zu verfügen (§ 903 BGB).
https://www.agmiw.org/?p=1383
Du bist nun auch aktiv legitimiert.
https://www.agmiw.org/?p=1156

Warum sind wir Deutschen denn so gefährlich und für wen?

Das ist die Frage schlechthin. Wer das verstanden hat, der weiß auch, warum wir uns seit 1914 im dauerhaften Kriegszustand befinden. Und warum wir nun inmitten der Endphase des Genozids an den Deutschen & der Weißen Rasse sind.
https://www.agmiw.org/?p=1485

Der Einzige, der meint(e) das D e u t s c h e R e i  c h besiegen zu können, wohnt in der Vatikan-Stadt und trägt weiße Kleider und rotes Schuhwerk. 👿

Zitat von Papst Pius IX. am 18.01.1874, dem dritten Jahrestag der Reichsgründung, vor einer internationalen Pilgerversammlung in Rom:

„Bismarck ist die Schlange im Paradiese der Menschheit. Durch diese Schlange wird das deutsche Volk verführt, mehr sein zu wollen, als Gott selbst, und dieser Selbstüberhöhung wird eine Erniedrigung folgen, wie noch kein Volk sie hat kosten müssen. Nicht wir – sondern der Ewige weiß, ob nicht das Sandkorn an den Bergen der ewigen Vergeltung sich schon gelöst hat, das – im Niedergang zum Bergsturz wachsend – in einigen Jahren an die tönernen Füße dieses Reiches anrennen und es in Trümmer verwandeln wird; dieses Reich, das wie der Turmbau zu Babel Gott zum Trotz errichtet wurde und zur Verherrlichung Gottes zergehen wird.”
https://www.agmiw.org/?p=1485

Wieso gibt es keine „Versammlungen“ der Deutschen?

Wer soll denn zu so einer Versammlung kommen? Personal-DEUTSCH? Es gibt doch kaum echte nachgewiesene Deutsche. 🙄
Und die wenigen Deutschen, die es mittlerweile wieder gibt, haben eine Familie, eine Gemeinde, eine Staatsangehörigkeit und damit einher gehend eine gültige Verfassung und eine Heimat(h).

Diese Deutschen müssen sich erst einmal versammeln! Und wenn, sodann mit euren Familien in die originäre Selbstverwaltung gehen, um dort echte Beamte zu bestallen. Beamte also, die Euch geschworen haben eure bestehende Verfassung (die der Bundesstaaten) umzusetzen.
Erst dann kann auch der Verein, der Bund, die Konföderation D e u t s c h e R e i c h wieder belebt werden.

Dahin ist es noch ein weiter Weg. Hierzu ein gut gemachtes Video – auch zur Aufmunterung geeignet: Video – Wir werden stärker!

Kann ich als Rechteträger eine neue Verfassung aufsetzen?

Wir alle haben bereits eine bestehende Verfassung. Es ist die aus dem Jahre 1871 (ergänzt 1911). Als auch die seines Heimatstaates!
Denn ich bin bzw. Du bist Deutscher! Und hast eine Heimat(h) und eine Verfassung!
Wir brauchen keine neue Verfassung. Man muss sich nur zu einer dieser 26 bestehenden Verfassungen berufen (wollen).
https://www.agmiw.org/?page_id=829

Ist denn die Verfassung von 1871 vom Volk bestätigt worden?

Das Deutsche Reich ist ein Verein, ein Bund, eine Konföderation (nicht mit Föderation verwechseln!) und hat daher kein eigenes Volk. Seine Mitgliedsstaaten jedoch haben Völker. Und eben diese haben auch ihre eigenen Verfassungen. Denn in einer Konföderation bleiben die Staaten und Stadtstaaten der Konföderation unabhängige Hoheitsträger.

Hat Kaiser Wilhelm I. diese Verfassung von 1871 verordnet?

Ja, Kaiser Wilhelm I. verordnete den Willen der Deutschen in den Mitgliedsstaaten der Konföderation.

Konnte er diese Verfassung per Gesetzeskraft gültig stellen?

Ja, denn die Gesetze machen die Menschen des Indigenats selbst und eben nicht die Natürliche Person D e u t s c h e r K a i s e r und schon gar nicht irgend welche Juristische Personen.

Wer sind denn die Rechteträger der Bundesstaaten? Sind es die Abstammungs-Deutschen, die hier geboren wurden oder leben?

Wie und bei wem wurde denn deine Abstammung nachgewiesen? 🙂
Mit dem Feststellungsantrag des BVA oder liegen die Nachweise bei dir in der Schublade herum?
Man erbt die Staatsangehörigkeit  von seinem Vorfahren, welcher vor 1914 (hier: Status Quo Ante Bellum 28.07.1914 – 0 Uhr) innerhalb der Reichsgrenzen gelebt hat.

Wir, die infolge der Abstammung unserer Vorfahren hier leben und unsere Abstammung nachgewiesen haben, haben doch das Recht eine neue Verfassung auszurufen, oder?

Die Verfassung des Deutschen Reich ist die Sache aller Deutschen und zwar in Friedenszeiten (wir sind bis Heute noch im Kriegszustand!) und nach Volksabstimmungen in den jeweiligen Mitgliedsstaaten. Somit müssen erst diese Bundesstaaten wieder handlungsfähig werden, um im Anschluss daran auch das Deutsche Reich handlungsfähig zu machen.
Dann – und erst dann – kann man den Ersten Weltkrieg beenden und eine neue Verfassung anstreben. Und nur dann…!!
https://www.agmiw.org/?p=2389

Jedoch, wenn man diese 1871er-Verfassung kennt und dann diese auch versteht, ist es sicher nicht sinnvoll diese Verfassung zu verwerfen. Denn mit dieser Verfassung war es den Deutschen erstmals möglich, die Freiheit und Eintracht der Völker mit einer gemeinsamen Wohlfahrt (dem Gemeinwohl) nach dem Subsidiaritätsprinzip zu erreichen.
Ebenso wurden die Deutschen aus dem Lehen der Kirche befreit!
Wie dumm wäre es von uns Deutschen, eine Verfassung abzuschaffen, die unsere Staaten und Rechte seit 1871 erfolgreich (be)schützt?
https://www.agmiw.org/?p=1524

Kaiser Wilhelm II. hat doch abgedankt, oder? Auf wen haben die Beamten im Kaiserreich ihren Eid geschworen?

Nein, das hat er nicht. Denn eine Abdankung, hätte zur Folge gehabt, das der Erbfolger nachgerückt wäre. Der Kaiser ist in das Exil gegangen, damit dies nicht passieren kann und das Deutsche Reich nicht aufgelöst werden kann.
Ein D e u t s c h e r K a i s e r, könnte eine solche Entscheidung, welche die Völker des Deutschen Reich betreffen gar nicht treffen. Die Abdankung kann also nur ein „Fake“ sein, denn der Kaiser würde mit I.R. (I.R. = lateinisch.: „Imperator Rex“ = dt.: „Kaiser und König“: Namenszusatz zur Unterschrift der Deutschen Kaiser 1871–1918) unterschreiben und würde nie in das Siegel schreiben, denn das ist Siegelbruch und damit nichtig.

Ein Beamter leistet keinen Treueeid gegenüber dem Kaiser, König und Obersten Befehlshaber des Deutschen Reich, sondern er wird auf die Verfassung und die Grenzen des Deutschen Reich und seinen Mitgliedsstaaten vereidigt. Die Beamten werden dann vom Deutschen Reich oder den Bundesstaaten in den Dienst bestellt.

Die Bundesstaaten sind doch handlungsunfähig! Die Einzigen die noch da sind, sind wir Rechteträger! Wir können doch selbst bestimmen, mit welcher Verfassung wir zukünftig leben wollen?

Die Bundesstaaten sind eben keine Staaten! Sie bilden in ihrer Gesamtheit das Deutsche Reich, weil sie deren Mitglieder sind. Die Bundesstaaten, die in der Gesamtheit das Deutsche Reich darstellen / bilden, sind selber Juristische Personen und schon deshalb – ohne ihre Staaten und Stadtstaaten – handlungsunfähig.
Weil immer noch die Mehrheit der Deutschen verschollen sind (daher der Feststellungsantrag!), wird das gesamte Wirtschaftsgebiet, das Deutsche Reich, seit dem Jahr 1918 fremd verwaltet.
Wenn das so einfach wäre mit einer neuen Verfassung… Warum hat dann die BRiD es bis heute nicht selbst versucht / gemacht? Wenn es denn so einfach möglich wäre?

Was hat es mit der Adjektiv-Bezeichnung „deutsch auf sich?

Adolf Hitler hat die Nationalitätsbezeichnung „deutsch“ nicht selbst erfunden. Umgesetzt wurde es jedoch in 1933/1934 mit dem Gleichschaltungsgesetz.
Denn diese Bezeichnung „deutsch“ war schon vorher durch die Weimarer Republik geplant. Adolf Hitler kam sie nur gerade recht.

Generell geht man davon aus, dass in dem Pass unter dem Punkt Staatsangehörigkeit immer der Staat (als Substantiv) steht, zu dem man gehört.

Tatsächlich ist es in den letzten Jahren dazu gekommen, dass auch andere Staaten sich der „Adjektivnutzung“ angeschlossen haben.
Je nachdem, in wie weit die „Reststaatlichkeit“ in einem Land zugunsten des Handelsrecht zurückgedrängt ist, wird in dem jeweiligen Land (Staat? Firma?) die eigene Nationalität durch Adjektive ausdrückt. Bei uns lief der Prozess eben seit 1919 ab, bis Adolf Hitler kam, und den Prozess – wahrscheinlich ohne ihn wirklich zu verstehen – übernahm.

Da die entsprechenden „Staaten “ eher einer Personengesellschaft (Körperschaften ohne Gebiet) entsprechen, können sie auch nicht die Staatsangehörigkeit ihres überschatteten Staates ausweisen oder gar nutzen. Also nutzen sie daher als die nächstbeste Alternative das Adjektiv.

Muss ich als Deutscher Steuern bezahlen?

Unabhängig davon, dass es keine Gesetze gibt, nach denen ein Deutscher Steuern zu schenken hat – denn es sind freiwillige Schenkungen – gibt es IM System eine Variante, welche seitens von Finanz[beamten] bereits bestätigt wurde.
Wer mehrfach seinen Willen bekundet, die BRiD-Steuern nicht schenken zu wollen, wird durchaus von diesen Schein[ämtern] in Ruhe gelassen.
Dies bedingt jedoch auch, dass man zum einen seine Zahlungswilligkeit bekundet. Als ach zum anderen 10% seines Gewinns auf ein Treuhandkonto legt, bis zu dem Tag, an dem eine echte Gemeinde (Gebietskörperschaft) besteht, die darauf Anspruch darauf hätte.
https://www.agmiw.org/?p=1019
https://www.youtube.com/watch?v=wnoW3mFJ1p4

Bietest Du noch Seminare an?

Jein! Sofern mich eine interessierte Gruppe nach einem Seminar fragt, kann man darüber reden. Seminare wird es wohl künftig an dem Ort der aktiv belebten Landgemeinde geben. Ich kann mir auch vorstellen „Webinare“ anzubieten. Dies hat den Vorteil, dass man dann von zuhause teilnehmen kann und für beide Seiten keine Kosten anfallen.

Warum machst Du keine Videos?
Weil ich schüchtern bin? 🙂 Mir ist bewusst, dass das gesprochene Wort, am besten noch mit Bildern oder einer persönlichen Note in Form eines Gesichts eine tiefere Wirkung erzielt. Sofern sich jemand erbarmt mir technisch hierbei zur Seite zu stehen, kann ich einmal über das Thema Video-Artikel nachdenken. Wenn schon, dann sollte es auch eine annehmbare Qualität sein, damit dem Zuhörer auch nicht beim Zuschauen der Spaß vergeht.

Was ist dein Ziel?
Als dieser Blog entstand, als auch die Arbeit über die Stammtische und Seminare, hatte ich kein allzu groß festgelegtes Ziel. Das „Ziel“ erschloss sich im Laufe der Arbeit und der erhaltenen Resonanz von Euch darauf.
Zum einen geht es mir darum etwas Licht in das Dunkel zu bringen.
Ich freue mich über jeden Menschen, dem ich bei seinem Weg in die Souveränität helfen darf / durfte.
Zum anderen besteht mein Interesse daran in 2016 eine aktiv belebte Landgemeinde mit zu organisieren. Die Zeit wird es weisen.

Wie kommt man von Hartz IV in die Sozialhilfe (SGBXII.)

Das geht nur, wenn man keine Leistungen mehr vor einer Anderen Stelle erhält oder erhalten kann.

So lange ihr in irgend einer Weise Mitglieder der Bundesrepublik oder irgend eines anderen politischen Verbandes nach dem 28. Oktober 1918 seid,  gibt es keine Sozialhilfe. Es sei denn man erfüllt den §41  des SGB XII (http://lexetius.com/SGB12/41,1).

Die Reichsversicherungsordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 820-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2246) geändert worden ist, ist so gut wie völlig bereinigt worden.

Seht selbst wie die Reichsversicherungsordnung (RVO) von 1911 seit 2012 aussieht, um diese wieder zu bekommen, könnt ihr nur noch in den Rechtsstand von 1914/16 zurück.
http://www.gesetze-im-internet.de/rvo/BJNR005090911.html

Sie nennen das SGB,  mit dem man im Jahre 1975 anfing die Reichsordnung zu demontieren, einen sozialen Fortschritt 🙄

Hier erst mal was zur Reichsversicherung und warum sie so aufgebaut war und wurde.
https://de.wikisource.org/wiki/Die_Reichsversicherung_(1914)

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Mein Dank gilt all den lieben Menschen, von denen ich lernen darf…!

Beitragsservice (GEZ) & Exkurs GV – V.3.1.

aktualisiert am 21.07.2018

Wie läuft das Spiel ab?

Wie wird aus einer rechtlosen, eine rechtsfähige Forderung? Der Beitragsservice und die Masche mit dem Gerichtsvollzieher!

Um der Perversität die Krone aufzusetzen, wird über die nicht rechtsfähige Organisation Beitragsservice, eine Anspruchsstellung an den Gerichtsvollzieher geschaffen! Und über den Gerichtsvollzieher wird dies dann zu einer sogenannten Haftung! Unter der Haftung des Gerichtsvollziehers und dessen Versicherung! Er haftet jetzt mit seiner Versicherung für die Eintreibung!

Das ist überaus praktisch für den bayerischen Rundfunk (als Beispiel) und für den Beitragsservice! Das heißt die gesamte Haftung wird auf den Gerichtsvollzieher verlagert! Und wenn der Gerichtsvollzieher nicht spurt bekommt er Druck, welchen sie/er gerne weitergeben möchte!

Der Beitragsservice will es sich jedoch mit den meist willfährigen Dienern der kleinen Machtausübung nicht verderben und generiert so mir nichts, dir nichts aus dieser vertragslosen, angeblichen Schuld ein Vollstreckungsersuchen des bayerischen Rundfunks!

Wohlgemerkt kommt dieses Ersuchen von München via Köln, vom Beitragsservice!

Ein Vollstreckungsersuchen wird dann vom Gerichtsvollzieher in eine Ladung zur Vermögensauskunft umgewandelt, denn diese bringt dem Gerichtsvollzieher (auf Kosten des angeblichen Schuldners) mehr in die Kasse als eine Betreibung!

Es gab nie einen Vertrag und es gab nie eine Schuld und dennoch werden vom rechtlosen Verein (Beitragsservice), Menschen mittels der Vermögensabgabe in den Ruin getrieben und ins Elend gestürzt!


Aktuell:
/2018/07/18/eilmeldung-bundesverfassungsbericht-gunsten/
/2018/07/18/gez-der-buerger/
/2018/07/19/das-bundesverfassungsgericht-rechtsstaat/
/2018/07/19/gez-urteil-verfassungsrichter/


Die „neue Juristische Wochenschrift“ (NJW) berichtet unterdessen, dass das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag grundlegend auf den Prüfstand stelle. Die Verfassungsrichter hätten einen Fragenkatalog an alle Landesregierungen verschickt. „Die Richter rollen mit ihrem Fragenkatalog das Thema komplett auf“, will die NJW aus einer Staatskanzlei erfahren haben. Zudem habe der Erste Senat unter dem Vorsitz von Ferdinand Kirchhof eine sehr kurze Frist für die Stellungnahmen gesetzt. Äußern sollten sich auch die öffentlich-rechtlichen Sender, Bundestag, Bundesrat und die Landtage. Den Fragen des Bundesverfassungsgerichts liegen eine Reihe von Verfassungsbeschwerden von Privatpersonen und Unternehmen zugrunde.

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Über die Mär der Beitragspflicht beim ARD-ZDF-DEUTSCHLANDFUNK Beitragsservice und die Maßlosigkeit der Verantwortlichen!
Was bei Deutschen Bürgern funktioniert, ist rechtlich bei Menschen aus dem Ausland nicht möglich! Für Bürger anderer Nationen gibt es keine automatische Direktanmeldung! Der Volksmund meint: Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht! Der Beitragsservice tut viel dazu, damit dies bald passiert… Es scheint, als habe sich dieses Inkassounternehmen an eine alte ZDF Serie  erinnert.
Seit Jahren rätseln diverse Experten in dieser Materie, auf welcher Grundlage die Anmeldeverfahren funktionieren? Über die Identität der juristischen Person, werden von den Geschäftsführern / Intendanten der Landesrundfunkanstalten, sogenannte konkludente Verträge geschlossen, ohne dass der Mensch etwas davon ahnt! Vom Beitragsservice erhalten die ahnungslosen Menschen Vertragsunterlagen zugesandt, welche unterschrieben und zurückgeschickt werden sollen!
Sobald dies passiert ist, ist die Kuh vom Eis und der Beitragsservice hat einen Beitragszahler mehr. Allerdings hat diese Masche nur Erfolg bei Personen welche einen deutschen Personalausweis oder Reisepass ihr Eigen nennen. Denn nur mit Personen deutscher Identität (Entität), können konkludente Verträge abgeschlossen werden.

Bundesmeldegesetz (BMG) – § 48 Melderegisterauskunft für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
Soweit öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten publizistisch tätig sind, sind sie keine öffentlichen Stellen im Sinne dieses Gesetzes.

Gerd Peifer: Alle Rechtsgeschäfte werden durch den Menschen unter Nutzung dieses Namens abgewickelt [ §17 HGB ]. Somit ist das Ergebnis des Rechtsgeschäftes im Besitz des Inhabers der juristischen Person. Der Mensch ist nur Geschäftsführer ohne Auftrag (z.B. Artikel 10 und 11 der Rom II Verordnung der Europäischen Union). Der Rundfunkbeitragsservice bedient sich dieser Masche über die Anmeldeämter und so http://www.juraforum.de/lexikon/konkludentes-handeln sind alle Menschen mit einer deutschen Identität mitgefangen, sofern sie nicht widersprechen!

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https://www.youtube.com/watch?v=b-uSasbsID4

Richter am Landgericht Tübingen Dr. Sprißler beschließt die Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV zwecks Klärung von Fragen zum Zustimmungsgesetz des Landes Baden-Württemberg vom 18.10.2011 zur Geltung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages

gez-mafia-knickt-ein-kuenftig-kein-gefaengnis-mehr-fuer-beitragsverweigerer/

Finanzämter können verweigerte “Rundfunkgebühren” einfach von der Steuer einbehalten:
Die Klage einer GEZ-Verweigerin, deren fällige “Beiträge” vom Finanzamt einfach mit der Steuer verrechnet wurden, hat das angerufene Finanzgericht abgewiesen.
 Begründung in Kurzform:
  • Es spielt keine Rolle, ob die Einziehung unrechtmäßig ist, weil die Klärung nicht Sache des Finanzgerichtes ist
  • ob Bescheide über die Rundfunkbeiträge zulässig sind oder nicht, müssen Verwaltungsgerichte klären

Möge sich jeder selbst seines gesunden Menschenverstandes bedienen und die Juristerei beiseite lassen. Mussolini beschrieb den idealen Faschismus als Verschmelzung von staatlichen Interessen und denen der Konzerne. Die Gebühreneintreiber sind laut Rundfunkstaatsvertrag keine staatlichen Behörden. Wie also nennt man diese Praxis der “Gebührenerhebung”, die angeblich keine Steuern sein sollen und doch vom Staate notfalls mit allen Mitteln eingetrieben  werden?

In zwei Entscheidungen hat sich das Finanzgericht mit der Beitreibung von Rundfunkbeiträgen im Wege der Zwangsvollstreckung befasst.

In dem Verfahren 11 K 11123/16 hatte die Finanzbehörde die offenen Rundfunkbeiträge bei der Klägerin im Wege der Verrechnung mit Steuerguthaben beigetrieben. Hiergegen wandte sich die Klägerin mit ihrer Fortsetzungsfeststellungsklage, mit der das Gericht feststellen sollte, dass die Pfändungs- und Einziehungsverfügung betreffend die Rundfunkbeiträge rechtswidrig gewesen sei. Der 11. Senat des Gerichts hat mit Urteil vom 24. August 2016 die Klage als unzulässig abgewiesen. Es fehle an einem berechtigten Interesse der Klägerin an einer solchen Feststellung, weil sie selbst bei Feststellung der Rechtswidrigkeit der Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht die Rundfunkbeiträge zurückerhalten könne. Vielmehr sei eine Rückzahlung nur dann möglich, wenn die Rechtswidrigkeit der der Vollstreckung zugrundeliegenden Bescheide über den Rundfunkbeitrag festgestellt worden sei. Dies zu klären sei allerdings nicht Sache des Finanzgerichts, sondern müsse vor den insoweit zuständigen Verwaltungsgerichten mit einer Klage gegen die Beitragsbescheide verfolgt werden. Außerdem könne die Klägerin die Rückzahlung des Rundfundbeitrags nicht vom beklagten Finanzamt, sondern nur vom Gläubiger des Rundfunkbeitrags verlangen. Dieses Urteil ist mittlerweile rechtskräftig, nachdem der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 18.1.2017 (Az. VII B 152/16) die gegen das Urteil erhobene Nichtzulassungsbeschwerde als unbegründet zurückgewiesen hat.

In einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, in dem sich die Antragstellerin gegen die Vollstreckung von Rundfunkeiträgen wandte, hat das Gericht mit Beschluss vom 16. November 2016 (11 V 11240/16) entschieden, dass zwar die Finanzbehörde “im Zweifel” den Zugang von Verwaltungsakten wie einem Rundfunkbeitragsbescheid nachzuweisen hat. Jedoch müssen nach dem Beschluss berechtigte Zweifel erkennbar sein, dass die auf der Erfahrung des täglichen Lebens beruhenden Vermutung, eine gewöhnliche Postsendung habe den Empfänger auch tatsächlich erreicht, nicht zutrifft. Das einfache Bestreiten, gleich mehrere Leistungsbescheide nicht erhalten zu haben, sei im konkreten Fall nicht glaubhaft, da es der Antragstellerin in ihrem gesamten Verhalten ganz offenkundig darum gegangen sei, sich hartnäckig der Verpflichtung zur Zahlung des Rundfunkbeitrags zu entziehen.

Diese Verpflichtung sei, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Grundsatzurteil vom 18. März 2016 (6 C 6/15) ausdrücklich festgestellt habe, rechtmäßig und verstoße insbesondere nicht gegen grundrechtliche Bestimmungen. Da ein Vorgehen gegen die Zahlungspflicht als solche keinen Erfolg verspreche, bestehe der einzige Weg für die Antragstellerin darin, die Vollstreckung möglichst lange aufzuschieben oder zu verhindern. Hierfür biete es sich insbesondere an, den Zugang der Festsetzungsbescheide der Rundfunkanstalt zu bestreiten, worauf in einschlägigen Internetforen ausdrücklich hingewiesen werde. Da die Zahl der sich aktiv gegen die Beitragsentrichtung richtenden Haushalte in Deutschland vergleichsweise gering sei, erscheine es als umso weniger glaubhaft, wenn eine den Beitrag verweigernde Person behaupte, „zufällig“ gleich mehrere Festsetzungsbescheide nicht erhalten zu haben, obgleich vom Regelfall abweichende Umstände wie z.B. ein Umzug im fraglichen Zeitraum oder der Nichtzugang anderer Behördenpost nicht vorgetragen würden. Folglich sei vom Zugang des Bescheides auszugehen. Aus diesem Grunde hat der Senat den Antrag abgewiesen.

Quellen:
http://www.finanzgericht.berlin.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb1.c.505983.de&template=seite_fgcb_pressemit
http://opposition24.com/gez-finanzaemter-rundfunkgebuehren-steuer/308721

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Man siehe auch die entsprechenden §§ der Landesverwaürttemberg:

§ 2 – Ausnahmen vom Anwendungsbereich

(1) Dieses Gesetz gilt nicht für die Tätigkeit der Kirchen, der Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften sowie ihrer Verbände und Einrichtungen und nicht für die Tätigkeit des Südwestrundfunks.
Sieh auch die entsprechenden Verwaltungverfahrensgesetze. Hier z.B. dies von dem Land Baden-Württemberg:
http://www.landesrecht-bw.de/


Das Merkel / Frau KASNER redet hier von Deutschen. Damit sind aber nicht die Bundespersonalausweisträger „DEUTSCH“ gemeint.

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Der Rundfunkbeitrag ist Grundgesetzwidrig:
https://vimeo.com/202369703

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https://www.youtube.com/watch?v=85irUnYRQTw

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Es geht hier zwar vordergründig nur um die Zwangsvollstreckungsmaßnamen der Firma Beitragsservice…
Ich verweise hier gerne in dem Bezug auf den § 4 KStG:
https://dejure.org/gesetze/KStG/4.html

In diesem § siehe man den letzten Satz (Fußnote):
„Ein Betrieb gewerblicher Art kann nicht mit einem Hoheitsbetrieb zusammengefasst werden.“

Denkt da mal in Ruhe darüber nach, was das für jede BRiD-Behörde bedeutet! 😉

Oder auch dies hier vom BGH:

Nach § 27 Abs. 1 StGB macht sich als Gehilfe strafbar, wer (vorsätzlich) einem anderen zu dessen (vorsätzlich begangener) rechtswidriger Tat Hilfe leistet. Nach ständiger Rechtsprechung (etwa BGHSt 46, 107, 109; BGH NJW 2001, 2409, 2410; NStZ 2004, 499, 500; vgl. die weiteren Nachweise bei Cramer/Heine in Schönke/Schröder, aaO § 27 Rdn. 8; Roxin in LK 11. Aufl. § 27 Rdn. 1 Fn. 1) ist als Hilfeleistung in diesem Sinne grundsätzlich jede Handlung anzusehen, die die Herbeiführung des Taterfolges durch den Haupttäter objektiv fördert oder erleichtert; dass sie für den Eintritt dieses Erfolges in seinem konkreten Gepräge in irgendeiner Weise kausal wird, ist nicht erforderlich. Diese Voraussetzungen treffen auf die Tatbeiträge des Angeklagten zu…

Das bedeutet für jede beliebe Behörde:

Ich erwarte eine eidesstattliche und notariell beglaubigte  Aussage, das meine Steuergelder (Steuerschenkungen) nicht für  Vorbereitungen für kriegerische Handlungen, deren Entwicklung , deren Herstellung als auch dem Vertrieb von Rüstungsgütern verwendet werden.

Denn sonst würde ich mich schuldig machen im Sinne des BGH-Urteils vom 16. November 2006 – 3 StR 139/06 .

Als Steilvorlage für die Firma „Beitragsservice“ ist dieser Beschluss des VGH BW ergangen:
VGH Baden-Württemberg Urteil vom 4.11.2016, 2 S 548/16
VGH Baden-Württemberg 2 S 548/16


Bei der GEZ-Gebühr handelt es sich um eine Wohnungssteuer!

Zitat aus:
VGH Baden-Württemberg Urteil vom 4.11.2016, 2 S 548/16
Hoheitliche Tätigkeit der Landesrundfunkanstalt; Festsetzung von Rundfunkbeiträgen; Mehrheit von Wohnungsinhabern.

Die Lösung:
* Beauftragung der Staatsangehörigkeits-Feststellung nach RuStAG v. 1913 (siehe Artikel 116 Abs. (1) GG „…vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen…“)
* Kündigung aller „unsichtbaren“/invisiblen Verträge (siehe Handlungsleitfaden)
* Einziehung und Vernichtungsauftrag des Personalausweises wegen falscher Personenangaben (hier: Juristische Person = TREUHAND = MAX MUSTERMANN = Generalvollbetreuungsauftragfür die BRiD; siehe Handlungsleitfaden)
* Wohnsitznahme gemäß § 7 BGB (siehe Handlungsleitfaden); siehe ergänzend § 12 BGB (Namensrecht i.V.m. § 17 HGB)
* Umzug – raus aus der Wohnhaft
* P-Konto in Erwägung ziehen…
* durchziehen und durchhalten…
/meine-person-und-die-behoerden


Bürgermeister von Berlin: “rbb ist keine Behörde”

http://www.journalalternativemedien.info/meinungen-kommentare/ra-lutz-schaefer-gez-und-kein-ende/

Zum Thema [Gerichtsvollzieher]:
Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in seiner Entscheidung 9 VA 17/12 vom 05. März 2013 bestimmt:
Ein Gerichtsvollzieher ist kein Beamter und Angehöriger des Amtsgerichts bzw. Bestandteil einer Behörde bzw. eines Gerichts.
rechtsstellung-des-gerichtsvollziehers-oberlandesgericht-munchen/

Ein Versuch…:

GV am AG

Allerdings…:

Man verstehe auch diesen § 437 der ZPO! Glaube & Vermutung? 😉
Holt Euch diese Bestätigung seitens des Gerichts:

(Nur) für gesetzliche Deutsche anwendbar:

die-gvo-2012
gvo-2012-aenderungen-im-vergleich

anzeige-gerichtsvollzieher-ohne-namen
massnahmen-gegen-den-gv
wie-kann-den-gv-belangen

Ergänzend hierzu:

Rechtsfrage

Ist die Privatisierung des Vollstreckungsorgans des Gerichtsvollziehers im Zwangsvollstreckungsverfahren mit den tragenden Verfassungsgrundsätzen des Bonner Grundgesetzes vereinbar?

Tenor

Nach der verfassungswidrigen Neuregelung wird dem privatisierten Gerichtsvollzieher als selbständigem Freiberufler von einem Vollstreckungsorgan eine Zwangsvollstreckung zugewiesen. Es handelt sich also um eine typische Ersatzvornahme. Die Zwangsvollstreckung unter Anwendung oder Androhung unmittelbaren Zwangs ist auf selbständige Freiberufler gemäß Art. 33 Abs. 4 GG i.V.m. Art. 1 GG und Art. 20 Abs. 2 und 3 GG im Wege der Ersatzvornahme jedoch nicht übertragbar und damit verfassungswidrig.


rundfunkLesenswerte Info zu GV´s und Inkasso-Büros:

http://rrredaktion.eu/glaube-nichts-und-pruefe-selbst-wir-die-rrredaktion-fahren-fort-mit-der-exklusiven-interviewserie-ueber-die-einschaetzung-deutschlands-in-der-welt-ein-diplomat-einer-un-nahen-organisatiorundfunk2n-klaert


Musterschreiben-Schriftssatz:

http://dig.ga/wirtschaft/rundfunkbeitrag-das-endgueltige-musterschreiben

Quelle: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=213321

Die Reichsrundfunkgebühr aus der NS-Zeit, somit der Vorläufer des heutigen GEZ-Beitrags, floss seit dem Jahr 1933 am Reichshaushalt vorbei, direkt an das Goebbels-Propaganda-Ministerium. Die perfide Idee, die Regierungspropaganda von dessen Opfern auch noch bezahlen zu lassen, stammt also von den Nazis und gilt bis heute.


LG Tübingen Beschluß vom 16.9.2016, 5 T 232/16

Leitsätze

Die Übergabe des Schriftstücks an die Post erfüllt in Baden-Württemberg mangels Geltung des LVwVfG für die Rundfunkanstalten nicht die Voraussetzungen für die Zugangsvermutung und damit die Bekanntgabe des Bescheides zur Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge.

Tenor

1. Auf die Beschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Amtsgerichts Bad Urach vom 11.7.2016 aufgehoben und die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsersuchen der Gläubigerin vom 4.3.2015 für unzulässig erklärt.

2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Gläubigerin.

3. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Wert: 572,96 EUR

Gründe

I.
1
Dem Verfahren liegt ein Vollstreckungsersuchen der Gläubigerin vom 4.3.2016 wegen durch mehrere Bescheide jeweils für vergangene Perioden festgesetzter Rundfunkbeiträge Beiträge von 572,96 EUR zuzüglich mehrerer Säumniszuschläge und Mahngebühr), zuletzt vom 608,96 EUR, zugrunde.
2
In der Sache selbst wurden Anträge gem. § 802 IlI, 802 b, 802 f, 802 l, 900 ZPO gestellt.
II.
3
Der Gerichtsvollzieher hat zur Abgabe der Vermögensauskunft geladen. Hiergegen hat der Schuldner Erinnerung eingelegt, die vom Amtsgericht mit angegriffenem Beschluss (wie im Tenor Zf. 1 näher bezeichnet) zurückgewiesen wurde.
4
Der Schuldner bestreitet, die Festsetzungsbescheide erhalten zu haben. Die Gläubigerin ist der Ansicht, der nicht anwendbare § 43 LVwVfG enthalte eine allgemeinen Rechtsgedanken, der somit dennoch die Zugangsvermutung beinhalte.
III.
5
1. Die Beschwerde ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt.
6
2. Zur Entscheidung war der Einzelrichter berufen, nachdem die Voraussetzungen für eine Vorlage an die Kammer nicht vorlagen: Die Problematik der Gläubigerbezeichnung wurde durch den Bundesgerichtshof bereits entschieden. Rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten sind nicht vorhanden; es handelt sich um ein massenhaft auftretendes Verfahren. Zur grundsätzlichen Frage nach einem Ausgangsleistungsbescheid hat sich der Bundesgerichtshof ebenfalls bereits geäußert (B. v. 11.6.2015, I ZB 64/14).
IV.
7
1. Die Beschwerde erweist sich dennoch – auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.6.2015 (I ZB 64/14) – aus dort nicht problematisierten Erwägungen bzw. entgegen der dortigen Darlegung als begründet. Konkret fehlt es primär an der Erfüllung der vollstreckungsrechtlichen Voraussetzungen der Zustellung der Bescheide (- nachfolgend Zf. 6 -), im Übrigen auch an der Behördeneigenschaft im Sinne des Vollstreckungsrechts (– nachfolgend Zf. 7 -).
8
2. Durch die zitierte Bundesgerichtshofentscheidung wurde entschieden, dass angesichts der Bekanntheit der Rundfunkanstalten nur geringe Anforderungen an die Gläubigerbezeichnung zu stellen sind. Diesen Anforderungen werden die neueren Vollstreckungsersuchen ab 2015, zu denen auch das streitgegenständliche zählt, gerecht: Gläubigerin und mögliche Vollstreckungsbehörde sind jeweils eindeutig und klar bezeichnet (Südwestrundfunk), § 15 a IV Zf. 1 LVwVG. Der Kopf des Ersuchens besteht nur noch – ohne Konkurrenz zum Beitragsservice – aus dem optisch hervorgehobenen Namen der Gläubigerin, die lediglich noch – ohne Fehldeutungsgefahr – die Anschrift des Beitragsservice als Postanschrift in Beitragssachen angibt.
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3. Schließlich ist auch erkennbar, wer als den Bescheid erlassende „Behörde“ auftreten will. Zwar enthält das Vollstreckungsersuchen ausdrücklich keine Angaben zur erlassenden Behörde. Die Gläubigerin hat jedoch im Erinnerungsverfahren die zugrundeliegenden Bescheide vorgelegt, aus denen hervorgeht, dass sie selbst als Behörde angesehen werden möchte.
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4. Auch das Fehlen eines Grundbescheids über die künftig zu zahlenden Beiträge und die Beitragspflicht als solche ist bei korrekter und vollständiger Angabe der Festsetzungsbescheide – soweit es nur um den Beitrag und nicht um Säumniszuschläge geht – unschädlich, da die Festsetzungsbescheide betreffend die Beiträge – unabhängig von ihrem Zustandekommen – jedenfalls bestandskräftig sind. Zudem wäre die Nichtexistenz solcher Bescheide nach den Beschlüssen des BGH vom 8.10.2015 (VII ZB 11/15), vom 21.10.2015 (I ZB 6/15) und 11. Juni 2015 (I ZB 64/14) zumindest vertretbar, obwohl vieles dafür spricht, dass bei Rundfunkbeiträgen – wie bei allen anderen gesetzlichen Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge) – unabhängig von gesetzlicher Fälligkeit ein anfänglicher (originärer, primärer, die Abgabenhöhe mit Gründen und Rechtsmittelbelehrung festsetzender) Leistungsbescheid/Verwaltungsakt erforderlich ist. Schon das Gebot effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 IV GG würde es gebieten – im Übrigen kostenneutral – statt der formlosen Zahlungsaufforderung einen Leistungsbescheid zu versenden, der zur Klärung der den Schuldner interessierenden Frage der materiellen Rechtsmäßigkeit die (einmalige) Anfechtungsklage ermöglichen würde. Unter anderem durch Fehlen dieses Bescheids kommt es dazu, dass schuldnerseits regelmäßig materiellrechtliche Einwände im Vollstreckungsverfahren (unzulässig) vorgebracht werden. Das gesamte deutsche Verwaltungsrecht geht selbstredend von der Notwendigkeit eines Leistungsbescheids aus, vgl. z. B. Bundesgebührengesetz, Bundesverwaltungsvollstreckungsgesetz, Systematik von §§ 13, 14 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz. Die Handlungsform einer hoheitlich handelnden, den Bürger belastenden Verwaltung ist der Verwaltungsakt (§ 35 VwVfG), nicht die Rechnung oder Zahlungsaufforderung, wenn es wie hier um die einseitige, außenverbindliche Anordnung geht (vgl. z. B. Püttner, Allg. Verwaltungsrecht, Kap. 4). Keine öffentlich-rechtliche Geldleistung wird ohne Bescheid zahlungsfällig. Eine andere Handlungsform außer dem Verwaltungsakt sieht für diese Fälle das VwVfG nicht vor. Hinzuweisen ist insoweit auf den Umstand, dass aufgrund der Ausnahme der Gläubigerin vom Anwendungsbereich des LVwVfG (§ 2 LVwVfG) nicht das VwVfG (Bund) anwendbar ist (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG § 1 Rn. 2), sondern auf ansonsten geltende Gesetze (Landesrecht, aber auch ZPO, BGB) und allgemein anerkannte Rechtsgrundsätze zurückzugreifen ist.
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Die einfache Aussage, der Rundfunkbeitrag beruhe auf Gesetz und entstehe kraft Gesetzes, weshalb es keines Beitragsbescheids brauche (BVerwG, Urteil vom 18. März 2016 – 6 C 7/15 –, Rn. 54, juris) verkennt, dass a) nicht jeder Bürger betroffen ist (sonst wäre es eine Steuer), b) nicht jeder betroffene Bürger das Gesetzblatt zur Berechnung der Abgaben vorhält, c) sich aus dem Gesetz nicht ohne Ermessensausübung und Feststellung beitragsrechtlicher Merkmale alle erforderlichen Angaben ergeben und d) es schlicht bei jeder öffentlich-rechtlichen Abgabe (Steuer, Beitrag, Gebühr) um eine Abgabe handelt, die auf Gesetz beruht und auch bei Entstehung kraft Gesetzes eines Bescheides bedarf (Kraftfahrzeugsteuer, Grundsteuer, Erschließungsbeitrag, Müllabfuhrgebühr, Personalausweisgebühr). Die Ansicht vermischt unzulässig die Frage nach dem materiellen Beginn der Beitragspflicht mit der verfahrensrechtlichen Regelung zu deren Festsetzung, Zahlbarkeit und Säumnis. Selbstverständlich beginnt die – nach verfassungsrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Rechtsprechung verfassungsgemäße – Beitragspflicht mit der Erfüllung aller tatbestandlicher Voraussetzungen. Hiervon zu trennen ist der Zeitpunkt, ab dem ein konkreter Bürger auf ein bestimmtes Konto an einen bestimmten Gläubiger oder dessen Beauftragten eine – möglicherweise in derselben Person sogar vielfach auftretende – konkrete Zahlung zu leisten hat und in der Folgezeit säumig werden kann. Die Beitragspflicht beginnt mit der Tatbestandserfüllung (unabhängig von Bescheiden), die Zahlungspflicht mit Säumnisfolge mit Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes. Nichts anderes beinhalten die Normen der vergleichbaren Abgabenordnung (§ 240 I 3 AO) bzw. allgemeine Rechtsgrundsätze.
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Auch der Verweis auf § 38 AO hilft daher nicht. Die Steuerschuld entsteht kraft Gesetzes, wie der Rundfunkbeitrag. Die Festsetzung erfolgt aber nicht mittels Zahlungsbitte, sondern durch den Verwaltungsakt „Steuerbescheid“ (§ 155 AO). Auch das Lohnsteuerrecht verzichtet nicht auf Bescheide bzw. Festsetzungen (§ 168 AO). Der Beitragsbescheid müsste dem konkreten Schuldner – der Beitragsstaatsvertrag lässt offen, welcher von mehreren Wohnungsinhabern in Anspruch genommen werden soll – auch die Höhe, den Gläubiger (mit Aktenzeichen) und den Fälligkeitstag sowie – bei vorgeschriebener bargeldloser Zahlung – das Empfängerkonto benennen, alles – vom BGH übergangen – Details, die sich auch nicht aus dem Staatsvertrag per se ohne Verwaltungshandeln der Beitragsverwaltung ergeben (z. B. auch die Bestimmung des Zahlungszeitpunkts „Dreimonatszeitraum, Mitte“). Das Verwaltungsverfahren beginnt gem. § 22 VwVfG spätestens mit dem Versand der Zahlungsaufforderung unter Angabe von Betrag und Aktenzeichen. In diesem Augenblick setzt Verwaltungshandeln im Sinne von § 9LVwVfG – soweit eine Verwaltungsbehörde handelt – ein.
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Die Zahlungsaufforderung regelt kraft hoheitlicher Gewalt den einzelnen Beitragsfall; sie bestimmt erstmals einen von regelmäßig mehreren Bewohnern als Beitragsschuldner, legt den Zahlungstermin – ggf. abweichend von einer Anmeldung – fest und teilt die Zahlungsdaten mit. Sie enthält damit exakt den Regelungsgehalt, für den die Handlungsform „Verwaltungsakt“ exklusiv gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 35 LVwVfG bzw. allgemeine Rechtsgrundsätze). Hiervon weicht der Staatsvertrag auch nicht ab, wenn er die Möglichkeit eines Festsetzungsbescheids für konkret rückständige Beiträge schafft. Wenn nun durch die Verwaltungsgerichte einerseits entschieden wird, dass die Zahlungsaufforderung kein Verwaltungsakt wäre, mit der Folge des Fehlens jeglichen Rechtsschutzes, ist damit nicht vereinbar, dass diese Zahlungsaufforderung irgendwelche öffentlich rechtlichen Wirkungen entfalten kann. Eine negative Feststellungsklage wäre kein zumutbarer Ersatz, zumal bei mehreren Bewohnern einer Wohnung. Um zu vermeiden, die Unwirksamkeit der Zahlungsbriefe als Verwaltungsakt mangels Begründung feststellen zu müssen, wird schlicht darauf abgestellt, dass die Möglichkeit des Verwaltungsrechtswegs erst dann bestehe, wenn ein Verwaltungsverfahren i. S. v. § 9 VwVfG in Gang gesetzt worden ist. Wann dies der Fall ist, bemesse sich nach § 22 VwVfG. Vorliegend werde das Verwaltungsverfahren von Amts wegen gemäß § 10 Abs. 5 Satz 1 RBStV in Gang gesetzt, wenn rückständige Rundfunkbeiträge durch einen Beitragsbescheid festgesetzt werden. Erst gegen diesen Bescheid könne sich der Kläger mit den ihm zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfen wehren (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 24. Juni 2016 – 3 A 384/15 –, Rn. 11, juris). Dagegen steht der klare Gesetzeswortlaut von § 9 VwVfG: Die Zahlungsaufforderung mit Aktenzeichen ist, wenn nicht bereits Verwaltungsakt, eine nach außen gerichtete Tätigkeit zur Vorbereitung eines Verwaltungsakts. Für die Säumniszuschläge wäre im Übrigen ein vorangegangener Leistungsbescheid zwingend (§ 240 I 3 AO analog; es ist nicht ersichtlich, dass die Satzungsermächtigung ein Abweichen von allgemeinen Rechtsgrundsätzen oder vergleichbaren grundlegenden Norminhalten ermöglichen sollte).
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Es gehört zu den elementaren Rechtsgrundsätzen, dass der Bürger vor Eintritt des Säumnisfalls und vor Vollstreckung, zumal in Selbsttitulierungsfällen, Zugang zum Gericht und Rechtsschutzmöglichkeit erhalten muss. Obergerichtliche Ausführungen derart, dass die Beiträge so gering wären, dass zunächst die Zahlung zugemutet werden könne, verweigern bewusst den Rechtsschutz und zwingen den Bürger vorliegend – wo er vor dem Säumniszuschlagsbescheid nie einen Bescheid soll verlangen können – zum bewussten Inkaufnehmen von Säumnis und Vollstreckung oder den Verzicht auf effektiven Rechtsschutz. Die dritte Alternative, Leistungsbescheid mit Rechtsschutz, danach Säumnisfolge und Vollstreckung, die sich ansonsten als Normalfall durch das gesamte deutsche öffentliche und private Recht zieht, wird dem Argument der Praktikabilität geopfert. Wenn In der Rechnungsstellung der Gläubigerin deren Wille, eine verbindliche Regelung durch Verwaltungsakt zu treffen, nicht hinreichend zum Ausdruck kommt, da das Inrechnungstellen von Beiträgen oder Gebühren durch Zusendung eines Kontoauszugs mit der schlichten Bitte um Zahlung eines als fällig angesehenen Geldbetrags ohne Rechtsbehelfsbelehrung als bloße Zahlungsaufforderung, wie sie auch unter Privaten üblich ist, anzusehen ist (VG München, Beschluss vom 07. Dezember 2004 – M 6a S 04.4066 –, Rn. 20, juris, mit Hinweis auf BVerwG v. 26.4.1968, BVerwGE 29, 310 ff.; v. 12.1.1973, BVerwGE 41, 305 ff.) dann kann daraus auch keine Säumnissituation entstehen;, im Übrigen bestätigt aber diese Entscheidung, dass der Beitrag keinesfalls kraft Gesetzes zahlungsfällig wir, da ansonsten das Verwaltungsgericht nicht von einem lediglich als „fällig angesehenen“ Betrag sprechen könnte. Die Gläubigerin handelt im Übrigen, worauf noch einzugehen sein wird. wie vorstehend beschrieben, wie ein Unternehmen und gerade nicht wie eine Behörde.
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Das in zahlreichen Entscheidungen – auch vom BGH – aufgeführte Argument der Praktikabilität des Massenverfahrens greift nicht und ist schon vom Ansatz her nicht geeignet, Ausnahmen vom Gesetz zu billigen. Der Gesetzgeber hat die Besonderheit des Massenverfahrens bereits gesehen und automatisierte Bescheide und vereinfachte Zustellungen ermöglicht. Wenn er weitere Loslösungen von verfahrensrechtlichen Grundregeln gewollt hätte, hätte er diese vorgenommen. Es mutet absurd an, den Rechtsschutz und die Verfahrensrechte gerade dann einzuschränken, wenn eine große Zahl von Menschen davon betroffen ist. Im Übrigen wäre ein Verwaltungsakt bei Beginn der Beitragspflicht sogar praktikabler und günstiger als jahrelang quartalsweise erstellte Zahlungsaufforderungen.
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Das Argument greift aber auch in tatsächlicher Hinsicht nicht. Es gibt 11 Landesrundfunkanstalten, die Beitragsgläubiger sind. Damit sind sie in vergleichbarem Umfang tätig wie die Steuerverwaltung – für die sowohl § 225 AO als auch der Grundsatz Leistungsbescheid vor Rückstandsbescheid gilt. Dass der Bürger die Schuld möglicherweise selbst ausrechnen kann, ist kein verwaltungs- und abgabenrechtlicher Gesichtspunkt. Der Zoll als zuständige Behörde für die Erhebung der KFZ-Steuer hat gegenüber einer Landesrundfunkanstalt ein Vielfaches an Schuldner zu verwalten. Auch Sozialversicherungen und Energieversorger sowie Telefonunternehmen haben vergleichbare Kundenzahlen.
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5. Nicht entscheidungserheblich ist schließlich der fehlerhafte Gebrauch der Gläubigeridentifikationsnummer durch den Beitragsservice. Richtig wäre die Verwendung der Nummer der jeweiligen Rundfunkanstalt, da sich diese als Gläubigerin lediglich des Beitragsservice als rechtlich unselbständiger logistischer Unterstützung bedient. Da die Nummernvergabe durch die Bundesbank aber ohne Prüfung der rechtlichen Eigenschaften – hier der fehlenden Rechtsfähigkeit – erfolgt (vgl. Verfahrensbeschreibung der Bundesbank), kann hierdurch auch keine Gläubigerstellung begründet werden. Die Vorgehensweise spricht im Übrigen aber wiederum gegen das Tätigwerden einer Behörde und für eine unternehmerisch gestaltete Tätigkeit.
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6. Die Begründetheit der Beschwerde ergibt sich jedoch aus dem Umstand, dass eine wirksame Zustellung nicht nachgewiesen – und auch nach dem Vortrag der Gläubigerin selbst nicht erfolgt ist – und damit eine Grundvoraussetzung der Zwangsvollstreckung (vgl. VG München, M 26 K 15.2682 vom 15.3.2016, das für die Zustellung auf die vorliegend nicht anwendbaren verwaltungsverfahrensgesetzlichen Normen verweist) fehlt.
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Der Schuldner bestreitet den Zugang; die angefochtene Entscheidung stützt sich auf §§ 41, 43 LVwVfG. Diese Normen sind jedoch gemäß § 2 LVwVfG nicht anwendbar. Insoweit stellt sich die Frage, ob hier eine versehentliche Lücke, eine Unachtsamkeit des Gesetzgebers, vorliegt, oder eine bewusste Entscheidung. Letzteres ist der Fall, was sich aus einem Vergleich der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder ergibt: Es gibt Länder in denen auch im Rundfunkbeitragsrecht das LVwVfG ausnahmslos gilt, einschließlich der Zugangsvermutung. Es gibt Länder wie Baden-Württemberg, in denen die Rundfunkanstalt bewusst ausgenommen ist; es gibt Länder, die auf das Bundes-VwVfG verweisen. Sachsen verweist beispielsweise auf das Bundesrecht mit der Zugangsvermutung durch Postaufgabe, Rheinland-Pfalz wendet unmittelbar eigenes Landesrecht mit entsprechender Regelung an. Hieraus ergibt sich, dass es – zumal nach vieljähriger Gesetzespraxis – als bewusste Entscheidung des Gesetzgebers anzusehen ist, wenn das LVwVfG ausgeschlossen wurde.
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Soweit sodann beim Handeln der Gläubigerin ein Behördenhandeln vorliegen sollte – hierzu nachfolgen Zf. 7 -, würde dieses Handeln nicht im rechtsfreien Raum erfolgen, sondern in strenger Bindung an Gesetz und Rechtsstaatlichkeit. Zunächst ist danach zu prüfen, ob die fehlenden Regelungen in anderen, allgemeineren Gesetzen vorhanden sind. Dies ist vorliegend zu bejahen: Mit §§ 130, 132 BGB sind entsprechende Regelungen vorhanden, nach denen die Gläubigerin, wenn sie Behörde ist, problemlos handeln kann. Dort ist ausdrücklich auch die Zustellung geregelt, die wiederum nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung zwingende Vollstreckungsvoraussetzung ist.
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Angesichts dieser vorhandenen gesetzlichen Regelungen ist ein Rückgriff auf unnormierte allgemeine Rechtsgrundsätze bereits ausgeschlossen.
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Selbst wenn man aber die Ansicht vertreten würde, dass neben den genannten Regelungen auch solche Grundsätze anwendbar wären, würde es vorliegend an solchen Grundsätzen fehlen. Die Regelungen in § 41 LVwVfG enthalten Festlegungen, die die Rechte des Bürgers berühren und bedürfen daher einer ausdrücklichen rechtssatzmäßigen Anordnung (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, § 41 Rn. 4). Für eine analoge Anwendung der Fiktionen durch Postaufgabe ist danach angesichts klarer Regelungen in anderen Gesetzen kein Raum. Eine generelle entsprechende Anwendung ist nicht möglich (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.6.2008, 2 S 1431/08; vgl. auch VG Sigmaringen, Urteil v. 3.6..2002, 9 K 1698/01)
23
Die Gläubigerin führt selbst aus, dass sie die Bescheide lediglich zur Post gegeben hat. Damit fehlt – auch nach ihrem eigenen, nicht übergehbaren Vortrag – eine wirksame Zustellung, eine Zugangsfiktion kann nicht eintreten, da deren gesetzliche Basis, die Postaufgaberegelung, im Rundfunkbeitragsrecht des Landes Baden-Württemberg nicht anwendbar ist.
24
Mit dem Fehlen der Titelzustellung erweist sich die Beschwerde somit als begründet.
25
Der mögliche Hinweis des Bundesgerichtshof (BGH, B. v. 8.10.2015, VII ZB 11/15), dass das Vollstreckungsersuchen nicht nur Titel und Klausel ersetzen könnte, sondern durch entsprechende Angaben auch die Zustellung als Voraussetzung der Unanfechtbarkeit oder Vollstreckbarkeit, würde nicht weiterhelfen, weil nach § 16 III 3 LVwVG das Ersuchen nur den Titel, nicht dessen Zustellung ersetzt. § 15 IV Nr. 4 LVwVG wiederum regelt nur das Verhältnis zwischen ersuchender Behörde und ersuchter Behörde/Gerichtsvollzieher, d.h. den Umfang der Angaben, die das Ersuchen enthalten muss. Die Angaben ersetzen aber nicht im Verhältnis zum Schuldner die Vollstreckungsvoraussetzungen. Hierzu zählt der ordnungsgemäß bekanntgegebene – d.h. hier zugestellte – Verwaltungsakt. Die Gläubigerin trägt hier ausdrücklich selbst einen Sachverhalt vor (- Aufgabe zur Post -), der gerade nicht zur wirksamen Zustellung und damit Unanfechtbarkeit führen konnte. Aber auch dann, wenn ein solcher Vortrag nicht erfolgt, die Praxis der einfachen Postaufgabe sich aber aus der Akte ergibt oder aufgrund vieler Verfahren gerichtsbekannt ist, würde der Zustellungsmangel zur Unmöglichkeit und Rechtswidrigkeit der Zwangsvollstreckung führen. Für den vergleichbaren Fall anderer Bundesländer, in denen die Behörde das Vollstreckungsersuchen an die Finanzbehörde gerichtet hat, entspricht dies ständiger Rechtsprechung der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofs (FG Berlin-Brandenburg 7 V 7177/15 v. 1.9.2015, BFHE 199, 511 = VII R 56/00 v. 22.10.2002, BFHE 147,6 = VII B 151/85 v. 4.7.1986). Insoweit sind die Voraussetzungen in §§ 2, 13, 14, 15 a LVwVG dem Inhalt der entsprechenden Bestimmungen der AO (§§ 249, 254 AO) vergleichbar.
26
7. Zur Begründetheit der Beschwerde führt zudem das Fehlen der materiellen Behördeneigenschaft der Gläubigerin.
27
Das Gericht weicht insoweit von früheren Entscheidungen ab, nachdem in einem Parallelverfahren in Bezug auf die Verrechnung von Zahlungen eine ständige Vorgehensweise aktenkundig wurde, die mit einer Tätigkeit als hoheitlicher Behörde – insbesondere bei kumulativem Hinzukommen diverser weiterer, für sich allein betrachtet noch nicht allein ausreichender Umstände – im Rechtsstaat unvereinbar erscheint.
28
Das Vollstreckungsverfahren setzt voraus, dass Bescheide einer Behörde zu vollstrecken sind, auf Ersuchen einer Vollstreckungsbehörde. Der Begriff der Behörde ist in allen gesetzlichen Vorschriften in einem einheitlichen Sinn aufzufassen, und zwar im Sinn des Staats- und Verwaltungsrechts (st. Rechtspr., vgl. BGH, Beschl. v. 12. Juli 1951, IV ZB 5/51, NJW 1951, 799; Beschl. v. 16. Oktober 1963, IV ZB 171/63, NJW 1964, 299). Danach ist eine Behörde eine in den Organismus der Staatsverwaltung eingeordnete, organisatorische Einheit von Personen und sächlichen Mitteln, die mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattet dazu berufen ist, unter öffentlicher Autorität für die Erreichung der Zwecke des Staates oder von ihm geförderter Zwecke tätig zu sein (BGH, Beschl. v. 16. Oktober 1963, aaO; BVerfGE 10, 20, 48; BVerwG NJW 1991, 2980). Es muss sich um eine Stelle handeln, deren Bestand unabhängig ist von der Existenz, dem Wegfall, dem Wechsel der Beamten oder der physischen Person, der die Besorgung der in den Kreis des Amtes fallenden Geschäfte anvertraut ist. (BGH, Beschluss vom 30. März 2010 – V ZB 79/10 –, Rn. 8, juris). Typische Merkmale einer Behörde sind gesetzlich festgelegte Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sowie die transparente Regelung wesentlicher Handlungsabläufe, Gestaltungsmöglichkeiten und Eingriffsbefugnisse durch Gesetz, Verordnung oder Satzung. Erforderlich ist zudem, dass das Handeln der Behörde als Verwaltungshandeln erkennbar ist, dass sich Behörde und Behördenmitarbeiter als solche erkennbar verhalten. Die formale Bezeichnung als Behörde – beispielsweise im Staatsvertrag – kann danach nicht zur Begründung einer materiellen Behördeneigenschaft ausreichen, wenn zugleich alle (materiellen) rechtlichen Voraussetzungen und Vorgaben fehlen.
29
a) Gemessen an diesen Maßstäben fehlt es bei der Gläubigerin an der Behördeneigenschaft. Die Gläubigerin tritt nach außen in ihrem Erscheinungsbild nicht als Behörde auf, sondern als Unternehmen. Bereits die Homepage www.swr.de ist mit „Unternehmen“ überschrieben, von einer Behörde ist nicht die Rede. Die Rubrik „Der SWR“ führt als Menüpunkt „Unternehmen“, nicht „Behörde“ auf. Die Unterseite Unternehmen bzw. Organisation weist einen Geschäftsleiter und eine Geschäftsleitung aus, ein Management. Eine Behörde oder ein Behördenleiter sind nicht angegeben, statt dessen – behördenuntypisch – unternehmerische Beteiligungen.
30
b) Das wesentliche Handeln und Gestalten der Gläubigerin ist unternehmerisch.
31
c) Eine Bindung an behördentypische Ausgestaltungen (Geltung des Besoldungsrechts oder der Tarifverträge bzw. der Gehaltsstrukturen) für den öffentlichen Dienst) fehlt völlig. Die Bezüge des Intendanten übersteigen diejenigen von sämtlichen Behördenleitern, selbst diejenigen eines Ministerpräsidenten oder Kanzlers, erheblich. Ein eigener Tarifvertrag besteht.
32
d) Die Tätigkeit wird nicht vom öffentlichen Dienst im Sinne von Art. 71 LV ausgeübt.
33
e) Öffentlich-rechtliche Vergabevorschriften beim Einkauf von Senderechten oder Unterhaltungsmaterial werden nicht angewandt, die Bezahlung freier Mitarbeiter und fest angestellter Sprecher entspricht nicht ansatzweise dem öffentlichen Dienst.
34
f) Eine Behörde wird nie im Kernbereich ihrer Aufgaben gewerblich tätig, so aber die Gläubigerin (Werbezeitenverkauf). Einer Behörde ist die Annahme Gelder Dritter auch in Form von „Sponsoring“ oder Produktplatzierung streng untersagt. Als Trägerin der Informationsgrundrechte unterliegt die Gläubigerin der Pflicht zur staatsfernen, objektiven Berichterstattung, auch über wirtschaftliche Unternehmen. Als Beitragsgläubigerin macht sie gegenüber wirtschaftlichen Unternehmen erhebliche Zahlungsforderungen geltend und vollstreckt diese als „Behörde“. Es ist mit staatlicher Verwaltung unvereinbar, wenn – abgesehen von dem Interessenkonflikt bei der Berichterstattung – die Vollstreckungs“behörde“ auf dem Umweg über eine Tochter-GmbH (SWR M. GmbH) von Unternehmen als Beitragsschuldnern Geld für Werbung (oder für per staatsvertraglicher Definition als Nicht-Werbung bezeichnetes Sponsoring) nimmt.
35
g) Bei den Beitragsrechnungen wird der Unternehmensname nicht einmal erwähnt, auch hier ist nicht von einer Behörde die Rede.
36
h) Die Zahlungsaufforderungen werden nicht als Verwaltungsakt, der behördentypischen Handlungsform, erlassen, sondern als geschäfts- und unternehmenstypischer einfacher Brief mit Zahlungsaufforderung und Überweisungsvordruck, mit der Folge, dass die Verwaltungsgerichte in ständiger Rechtsprechung jegliche Anfechtungsklage als unzulässig zurückweisen (Gebührenfestsetzung: BVerwG v. 26.4.1968, BVerwGE 29, 310 ff.; v. 12.1.1973, BVerwGE 41, 305 ff.; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 8. Aufl. 2003, § 35, Rn. 62). Die Gläubigerin bedient sich also insoweit also selbst nicht der Handlungsform einer Behörde, sondern der eines Unternehmens.
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i) Gegen die Behördeneigenschaft spricht entscheidend auch die Ausgestaltung der Satzung der Gläubigerin, die weder gesetzlichen noch rechtsstaatlichen Voraussetzungen gerecht wird. In der Satzung (§ 13) wird geregelt, dass auch dem außerhalb der Vollstreckung leistenden Schuldner keinerlei Leistungsbestimmungsrecht zusteht. Für eine solche Regelung fehlt bereits die gesetzliche Ermächtigung in § 9 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags. Dort ist enumerativ bestimmt, was geregelt werden kann: Ein Abweichen von der rechtsstaatlichen Grundregel, wie sie in § 366 BGB und § 225 AO niedergelegt ist, bzw. die Gestaltung des Leistungsbestimmungsrechts ist nicht vorgesehen. Insoweit helfen auch Erwägungen, dass § 366 BGB disponibles Recht ist, nicht weiter, da auch einem vertraglichen Abweichen gegenüber Verbrauchern enge Grenzen gesetzt sind. Im Übrigen bestätigt der Rückgriff auf § 366 BGB bzw. dessen Disponibilität erneut, dass die Gläubigerin als Unternehmerin handeln will; als Behörde müsste sie auf den Gedanken von § 225 AO zurückgreifen. Eine Klausel, welche bestimmt, dass sämtliche eingehenden Zahlungen des Kunden auf die jeweils älteste offene Forderung anzurechnen sind, ist unwirksam (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 2014 – IV ZR 343/12 –, juris; s.a. BGH XI ZR 155/98, U. v. 9.3.1999). Regelungen, die dem Schuldner das Tilgungsbestimmungsrecht nehmen, verstoßen zudem gegen Art. 2 GG, machen den Schuldner unzulässig – auch ohne die von der Gläubigerin beispielhaft erwähnte Versklavung – zum „Objekt“ (G. Dürig), wie folgende Überlegung zeigt: Der Schuldner zahlt aus welchen Gründen auch immer, beispielsweise vorübergehendem Geldmangel, ein Quartal nicht. In der Folge werden Säumniszuschläge und Mahngebühr festgesetzt, womit die Schuld für dieses Quartal bereits um ca. 20 % ansteigt. In der Folgezeit ist der Schuldner wieder zu Zahlung der laufenden Beiträge imstande und zahlt auf die laufenden Beitragsforderungen wieder quartalsweise. Nun greift § 13 der Satzung: Entgegen der Erklärung des Schuldners wird der Betrag nicht auf die laufende Beitragsschuld verrechnet, sondern auf das längst vergangene, offene Quartal. Dies hat zur Folge, dass wegen der Säumniszuschläge zunächst nicht einmal das ganze Quartal bezahlt wird, vielmehr auch vom nächsten laufenden Quartalsbeitrag noch Teile abgezogen werden. Damit stehen dann bereits wieder zwei laufende Quartale offen, mit der Folge erneuter Säumniszuschläge und Mahngebühren. Trotz laufender Zahlung hat der Schuldner keine Möglichkeit mehr, als in jedem neuen Quartal in Säumnis zu geraten, neue Rückstandsbescheide und Vollstreckungsersuchen auszulösen. Die Subjektseigenschaft wird ihm genommen, er wird zum Objekt eines lebenslangen Vollstreckungsverfahrens. Mit der Behördeneigenschaft ist weder das Überschreiten der Satzungsermächtigung noch das Aushebeln rechtsstaatlich und grundrechtlich gebotener Tilgungsbestimmungsrechte vereinbar. Die fehlende – aber bei Behörden zwingende – Gesetzestreue zeigt sich zudem an der Aufforderung auf ihrer Beitragsseite, auch die Beiträge für Zeiten nach Insolvenzverfahrenseröffnung zu zahlen; in Verbindung mit dem Wegfall des Tilgungsbestimmungsrechts ist Das Vorliegen der Behördeneigenschaft ist Vollstreckungsvoraussetzung und damit vom Vollstreckungsgericht zu prüfen.
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j) Ein Behördenhandeln ist auch im Vergleich mit anderen Sendern nicht ohne weiteres erkennbar. Nach außen hin tritt der „SWR“ bzw. treten die Landesrundfunkanstalten nicht anders auf als beispielsweise das ZDF oder RTL (alle mit Werbung, Vergütungen außerhalb der Besoldung im öff. Dienst, Programmstruktur). Dass in der Sendergruppe ARD, SWR, NDR, BR, ZDF, SAT1, 3SAT, RTL und arte sich zwar letztlich 7 öffentlich-rechtliche Sender, darunter nur 1 landesbezogene Landesrundfunkanstalt und 2 Mehr-Länder-Landesrundfunkanstalten, befinden, nur drei der genannten öffentlich rechtlichen Sender Behörden mit Beitragsfestsetzungsbefugnis sind und wiederum nur ein Teil davon zugleich – teilweise in Teilflächen des Sendegebiets – Vollstreckungsbehörde, kann schwerlich als offenkundig angesehen werden. Schließlich ist zu sehen, dass keineswegs zwingend die Landesrundfunkanstalt auch – wie in Baden-Württemberg – zugleich Vollstreckungsbehörde ist.
39
k) Auch unter dem Aspekt der grundgesetzlichen Rundfunkfreiheit fehlt der Gläubigerin die Behördeneigenschaft. Rundfunkanstalten sind, auch wenn sie rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts sind, keine Anstalten, die der Ausübung staatlicher Verwaltung dienen (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1984 – 7 C 139/81 –, BVerwGE 70, 310-318, Rn. 28). Der Rundfunk steht selbst als Träger des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG mithin in einer Gegenposition zum Staat. Er ist um der Gewährleistung seiner eigenen Freiheit willen aus diesem ausgegliedert und kann insoweit nicht als Teil der staatlichen Organisation betrachtet werden (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1984 – 7 C 139/81 –, BVerwGE 70, 310-318, Rn. 29). So ergibt sich auch aus § 9 a RStV – gleichlautend mit § 6 LMedienG für private Sender – dass die Rundfunkanstalt gerade keine Behörde ist, sondern – danebenstehend – eigene Rechte gegen die Behörden geltend machen kann. Wäre sie Behörde, würde es sich nicht um gegen Behörden gerichtete Informationsansprüche handeln, sondern um Amtshilfe. Auch aus § 49 RStV ergibt sich, dass die Rundfunkanstalt keine Behörde ist, nachdem sie hier als denkbarer Täter von Ordnungswidrigkeiten angesprochen wird.
40
Insgesamt sind danach die für das Verfahren nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz BW erforderlichen Merkmale einer Behörde nicht erfüllt.
41
Das Prinzip der Staats- und Verwaltungsferne der Senders und ein behördenmäßiger Beitragseinzugsbetrieb würde strukturelle und organisatorische Trennung des letzteren vom Sender erwarten lassen, verbunden mit Rechtsfähigkeitsausstattung und allen Essentialia einer Behörde.
V.
42
Auf die von Beschwerdeführern regelmäßig in den Raum gestellte Frage, ob der Landesgesetzgeber die Beitragskompetenz hatte, kommt es danach nicht mehr an, auch wenn dies entgegen vielfacher Rechtsprechung (BVerwG, Urt. v. 18. März 2016 – 6 C 6.15 -, juris Rn. 12 ff. m. w. N.; sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 24. Juni 2016 – 3 A 384/15 –, Rn. 8, juris) durchaus fraglich erscheinen könnte. Bei dem Rundfunkbeitrag gemäß § 2 RBStV könnte es sich nämlich um eine Steuer handeln, womit dem Land die Gesetzgebungszuständigkeit fehlen würde. Tatsächlich könnte der Rundfunkbeitrag die Voraussetzungen einer Steuer erfüllen, da er faktisch voraussetzungslos erhoben wird. Sein Anknüpfungspunkt, das Tatbestandsmerkmal des Innehabens einer Wohnung, bedeutet bei nüchterner Betrachtung gerade die Heranziehung eines jeden Bürgers, nachdem ausweislich Zahlen der Bundeszentrale für politische Bildung (http://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-und-fakten/soziale-situation-in-deutschland/61797/wohnungslosigkeit) 2010 weniger als 0,03 % der Bevölkerung außerhalb einer Wohnung auf der Straße lebten (und dieser polizeiwidrige Zustand zudem zur Wohnungszuweisung führen kann). Gegen die Qualifizierung als Beitrag – für die Bereitstellung der bloßen Konsummöglichkeit – spricht zudem die Ausgestaltung in der Art, dass ein Mensch auch mehrfacher Beitragsschuldner – trotz in ihm veranlagter nur einmaliger Nutzungsmöglichkeit – sein kann.
VI.
43
Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO. Beim Streitwert wurden nur die eigentlichen Beiträge berücksichtigt, nicht die mitzuvollstreckenden Nebenforderungen (vgl. LG Tübingen, B. v. 2.2.2016, 5 T 315/15).
VI.
44
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen, § 574 II Nr. 2 ZPO. Durch die Zulassung wird die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (Bundesgerichtshof/Bundesfinanzhof) zur Frage des primären Leistungsbescheids ebenso ermöglicht wie zur Frage des Umfangs und der Anwendbarkeit nicht normierter Regeln im Verwaltungsverfahrensrecht. Einer vorherigen Kammerübertragung bedurfte es entgegen der diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angesichts des eindeutigen Gesetzeswortlauts nicht. Der Gesetzgeber hat für die Zulassungsentscheidung ausdrücklich ein weiteres Merkmal (Einheitlichkeit) unter einer weiteren Ziffer aufgenommen, das er bewusst nicht bei den Kammervoraussetzungen aufgeführt hat. Der Einzelrichter hat diese gesetzgeberische Entscheidung zu beachten; wenn der Gesetzgeber die Einheitlichkeit nur als Unterfall der Grundsätzlichkeit hätte versanden wissen wollen, wäre es ein Leichtes gewesen, dieses Verständnis dadurch zu bekunden, dass entweder statt einer weiteren Ziffer in § 574 ZPO ein „insbesonders“ oder eine „beispielsweise“ verwendet worden wäre oder umgekehrt auch in § 568 ZPO eine weitere Ziffer zur Einheitlichkeit aufgenommen worden wäre. Beides hat der Gesetzgeber nicht getan. In der Gesetzesbegründung ist vielmehr dargestellt, dass entweder die grundsätzliche Bedeutung oder die Einheitlichkeit oder die Rechtsfortbildung betroffen sein muss (BT Drucks. 14/4722 S. 104) und eine Deckungsgleichheit der Kriterien nicht zwingend gegeben sein muss (BT Drucksache 14/4722 S. 105). Die gesetzgeberische Differenzierung macht auch Sinn: Die Problematik der Einheitlichkeit besteht bereits vor der neu vom Beschwerdegericht zu treffenden Entscheidung und wird auch durch dessen Entscheidung nicht beeinflusst, da die Einheitlichkeit – wie hier – das Vorhandensein unterschiedlicher obergerichtlicher Entscheidungen unterstellt, an denen weder der Einzelrichter noch die Kammer etwas zu ändern vermag. Insoweit ist es nachvollziehbar, dass dieser weitere Zulassungsgrund bewusst auch dem Einzelrichter offen stehen sollte.
VII.
45
Der Schuldner wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung auf vollstreckungsrechtlichen Gründen beruht und die materiellrechtliche Beitragspflicht – entsprechend ständiger verfassungs- und verwaltungsrichterlicher Rechtsprechung – davon nicht berührt wird.
VIII.
46
Das Gericht weicht in einzelnen Positionen von der vorherrschenden Meinung und Rechtsprechung ab. Die ist strukturbedingt „konstitutionell uneinheitlich“ (BVerfG vom 03.11.1992 – 1 BvR 1243/88), einem ständigen Entwicklungsprozess unterworfen.

Der finale Akt – V2.2.

aktualisiert am 09.05.2018

„Es wurde bisher grundsätzlich immer nur die Wahrheit verboten.“

       ~ Friedrich Nietzsche

Das Alte stürzt, es ändert sich die Zeit. Und neues Leben blüht aus den Ruinen.“
~ Friedrich v. Schiller

+++++

Mir ist bewusst, dass (meine) Worte vielfältig aufgenommen, aufgesogen und interpretiert werden. Dies liegt zum Einen am Verständnis der Materie, als auch zum Anderen an dem aktuellen Gemütszustand und dem intellektuellen Wissensstand des Lesers oder Seminar-Zuhörers.
/begrifflichkeiten-die-allgegenwaertige-enttaeuschung


Es ist daher nicht einfach alle Wissbegierigen so zu erreichen, wie es beim Schreiben eines Artikels  – so wie diesen hier – von mir angedacht und erwünscht ist. Nun, mehrfaches Lesen hilft weiter, ins besonders nach einer gewissen Zeit, wenn man an Wissen gewonnen hat. Ich wünsche euch Allen hierbei viel Erfolg. 😉

Wie sagte zu mir unlängst ein lieber Mensch, der trotz einer immer langen Anfahrt, an vielen meiner Seminare teilnahm:
„Bei jedem deiner Semimar nehme ich etwas Neues mit, ich verstehe immer besser die Zusammenhänge, die Lücken beginnen sich zu schließen.“
 –
Oft werde ich gefragt, wie man denn nun aus dem „System“ [wir Alle sind Teil dieses Systems] heraus kommt. Ich frage zurück:
„Willst Du das wirklich? Bist Du bereit ALLE Brücken abzubrechen und komplett von vorne zu beginnen?“ Loslassen ist hierbei das Zauberwort…!
/gedanken-zur-lage-der-nation
 –
Denn dieser Weg bedingt u.a. auch (aber nicht nur) die konsequente Abarbeitung des Handlungsleitfadens:
/handlungsleitfaden-rustag/
Hier ins besonders der Punkt 42. Seid ihr wirklich dazu bereit?
 –
Einige Gedankengänge vorab:
 –
++++
 –
I.) Gibt es einen Königsweg zur Freiheit und zur Unabhängigkeit?

Ja, diesen gibt es durchaus.  Er nennt sich Gemeindeversammlung!
Dies geht per Subsidiaritätsprinzip europaweit. Auf deutschem Boden kann man sich auch – wenn nötig – auf die ABG´s des Verwalters beziehen:

gg28Werdet aktiv:
Bietet Informations-Veranstaltungen an!
Klärt eure Menschen über den Sachverhalt auf!

Beruft die Wahl des Gemeinderates ein!
Bestimmt Euer Leben selbstverantwortlich zum Gemeinwohl!
https://www.agmiw.org/gemeindereorganisation/

Fragestellung: Geht dieser Weg geht auch ohne den „Gelben Schein“ (hier: der Staatsangehörigkeitsausweis)?

Dieser Punkt wird in den vielen Gruppen sehr kontrovers diskutiert.
Exkurs: ➡ /begrifflichkeiten-zum-gelben-schein/

Vom Blickwinkel der Spielebene Verwaltung und Völkerrecht stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:

NEIN, das geht nicht, weil ein Deutscher der sich in 2. und 3. Generation auf dem Gebiet der ehemaligen BRiD aufhielt und in Hitlers Meldestelle nicht die richtige Staatsangehörigkeit angegeben hat, nur die Glaubhaftmachung deutsch eingetragen bekommen hat.

Die Feststellung (zur) der „deutschen Staatsangehörigkeit“ ist ein Verwaltungsakt, den nur die/der Staatsangehörige auslösen kann und muß, sonst bleibt er/sie verschollen.

Es hat einen Grund, warum man im Grundgesetz (GG) offen ließ, welches Recht in der Gemeinde gültig ist. So gilt also der Rechtsstand der Zwangsmitglieder der Gemeinde und das kann auch polnisches Recht, türkisches Recht oder tschechisches Recht usw. sein. Denn das Grundgesetz gilt mittlerweile nicht nur in Europa, sondern auch über die Grenzen von Europa hinaus. Und Deutsche müssen dieses weltweit umsetzen.

Als auch JA – der „Gelbe Schein“  wäre (nur) dann nicht mehr nötig, wenn denn die originäre Ur-Gemeinde wieder reorganisiert und wieder nach Deutschem Recht strukturiert ist. Dann befindet sich in der Gemeinde eine Stelle, die Heimat(h)scheine ausstellen kann. Die ersten 10 – 15 Deutschen sollten anerkannt sein, somit die Positivbestätigung in Form des Staatsangehörigkeitsausweises (RuStAG id.F.v. 1913) besitzen.

Ergänzend hierzu muss kostatiert werden, dass es ohne eine vorangegangene Bewusstseinserweitung und einem selbständigen Erarbeiten der geschichtlichen Hintergründe keinen Sinn ergibt, ob man den Feststellungsantrag gestellt hat oder eben auch nicht. Diese Antragstellung ist lediglich ein erster Schritt auf einem langen Weg zu sich selbst. Siehe hierzu weiter unten unter der Rubrik „des Pudels Kern“. Ich kenne genug „Deutsche„, mit dem StAG-Ausweis, welche weder in die eigene Handlung kommen und/oder alle Nase lang irgendwelchen Propheten (hier: VV etc.) hinterher laufen.
/gedanken-zur-lage-der-nation-aufgewachter-vs-systemling/

Nehmen wir als Bsp. eine Gemeinde mit 1.000 Menschen. Wenn diese Menschen verstanden haben, wer sie sind und worum es geht, entscheiden – hier: kommunale Selbstverwaltung – diese vordergründig selbst, wohin denn ihre Reise geht. Alles weitere kommt dann von ganz alleine. Das Sahnehäubchen auf der Torte ist natürlich – und wünschenswert -, wenn sich diese Menschen auf den oben skizzierten Weg begeben. Denn auch die gehört mit zur Deutschen Frage (s.w.u.)


Nebenbei – für Bundesstaat´ler – zum Gothaer Vertrag vom 15. Juli 1851 sei erwähnt: Alle damaligen 25 Bundesstaaten haben diesen Vertrag gezeichnet!

[Gaby Simon-SchmidtAnmerkung: Der durch den Gothaer Vertrag geschaffene Rechtszustand hatte durch das Freizügigkeitsgesetz vom 1. November 1867 und durch das Gesetz über den Unterstützungswohnsitz vom 6. Juni 1870 einschneidende Veränderungen erfahren. Er wurde nur in Bayern und Elsaß-Lothringen angewandt, die beide das Gesetz über den Unterstützungswohnsitz nicht eingeführt hatten.]

Hier: die originäre Gemeindezugehörigkeit 1914! Generell gilt  unabhängig von den jeweiligen Gemeinde-Verordnungen:

Wer länger als 3 Jahre in einer Gemeinde lebt (Wohnsitznahme!), hat die Gemeindezugehörigkeit inne, besitzt die Bürgerrechte und hat ein aktives und passives Wahlrecht.
Eine Staatsangehörigkeit in einem der Bundesstaaten ist hierbei zu einer Wahl nicht notwendig.
Lediglich eine Gemeindezugehörigkeit und diese länger als drei Jahre.


II.) Wem hat der Kaiser bei seiner (unfreiwilligen) Abdankung seine Verantwortung übertragen?

Der D e u t s c h e K a i s e r, hatte keine Macht, die der den Deutschen hätte übertragen können oder gar müssen. Und korrekt abgedankt hat er bis Heute nicht, ebenso auch nicht seine Erben!

Wir Deutschen sind zusammen, an seiner Stelle, befugt tätig zu sein. Dies auch jeder Einzelne, als legitimer Rechteträger durch die nachgewiesene Vererbung (Erbfolge, Ahnennachweis, Abstammung, Indigenat).
/voelkerrechtsubjekt-dr/
➡ /rechtsstand/

Wer nahm denn die sogenannte „Abdankung“ des Kaisers überhaupt de jure und de facto korrekt an? Wer erpresste denn diese „Abdankung“?
Dies unter der Tatsache betrachtet, dass sich die Entente zum korrekten Friedensschluß, in der gegebenen Staatsform, nicht durchringen wollte. Und der Soldatenrat gar mit Mord drohte?

Die Völker sind der Souverän [gewesen]!

Undank der Macht- und Egomanie der Parteien, welche sich sodann die (illegale) Weimarer Republik ausdachten, rutschte das Kaiserreich (nicht jedoch die Staaten und Stadtstaaten und damit die Gemeinden!) ins Handelsrecht.

Dort befinden wir uns jetzt ununterbrochen seit dem Jahr 1914/18. Daher müssen wir –  siehe hierzu den Wertindex 1914 – zurück zu den Anfängen, um das gesamte Gebiet des Völkerrechtssubjekts D E U T S C H E R E I C H wieder völkerrechtskonform zu reaktivieren.
/land-und-bodenrechte-2/

Dieser Vorgang geht völkerrechtlich nur über den Status Quo Ante Bellum zum WK I.. Dies bedeutet:
2 Tage vor der Mobilmachung – hier: der 28. Juli 1914 – 23:59 Uhr.

Mit der „Abdankung“ des Kaisers, verfiel seine präsidentiale Funktion (die Prärogative; die 4.te Gewalt) als Juristische Person nach dem kaiserlichen deutschen Recht in Vakanz.

Mit den Abweichungen vom kaiserlichen Wahlprozedere haben die Putschisten einen klaren Verfassungsbruch begangen, da diese eine ungültige Wahl vollzogen haben.

Und genau ab dem Moment läuft / laufen auf deutschem Boden die(se) „Staats-Simulation(en). Dies ungebremst bis Heute…!
Dies auch solange, bis der gültige König von Preußen das Präsidium wieder führen bzw. übernehmen kann.

Klar, dürften wir das Notstandsgesetz anwenden. Allerdings ist das aus dem Jahre 1968…! Wie soll jemand im Rechtsstand von 1914 sich auf ein Gesetz von 1968 berufen oder auf dieses de jure zugreifen können und dies auch wollen?

Nebenbei: Es gibt einige Versionen dieser allseits bekannten Abdankungsurkunde seitens Kaiser Wilhelm II..
Ob hierbei absichtlich mit dem Siegelbruch gearbeitet wurde…?
Auch das Kürzel „I.R.“ fehlte allenthalben.


III.) Zum 2+4 Vertrag:

Das ganze Schauspiel nennt sich nicht „Wiedervereinigung“,  sondern es war lediglich eine „Ummeldung“ IM System. 🙂
Schließlich sind zwei sogenannten „Staatsbürgerschaften“ Deutschlands wieder vereint worden und repräsentieren nun „Deutschland als Ganzes“ in zugesicherter Freiheit und Souveränität (2+4-Vertrag). Na dann ist ja alles gut…! 🙄
/souveraenitaet-deutschlands

Das die Verwaltung / das System die gegebenen Möglichkeiten nicht ausschöpfte, liegt nicht nur an Denen oder an den anderen Beteiligten, sondern auch zu einem großen Teil an uns selber…!

Denn, da wir diesen Akt – wie gehabt –  aus Bequemlichkeit oder Nichtwissen konkludent heraus handelnd, bis Heute (er)dulden [tolerieren] und alle Jahre wieder durch „geheime“ Wahlen (hier: die Firmen-Geschäftsführer-Entlastung) oder durch den Abschluß eines neuen 10-Jahres-Vertrages (hier: der Personalausweis) freiwillig leisten!

Man sagt auch gerne, der 2+4 Vertrag wurde doch nie ratifiziert…
 

Nun, was soll denn eine Ratifizierung ändern?

Der Verwalter ist im Außenverhältnis den internationalen Vertrag eingegangen und im Innenverhältnis hat keiner jemals ernsthaft dagegen widersprochen. 🙂

Somit entstand – wie so oft in der Vergangenheit – eine einseitige konkludente Bestätigung durch Stillschweigen des Souveräns. Das kann man so auch im BGB § 151 nachlesen… 🙁

Es sei denn, die deutschen Völker wachen doch noch mal aus ihrer Lethargie und Obrigkeitshörigkeit auf und entscheiden sich mehrheitlich es nunmehr anders machen zu wollen. Das hätte doch mal was…

Frage: Warum sollten wir denn den 2+4 Vertrag aufkündigen?

Antwort: Dadurch würde das Völkerrechtssubjekt „D E U T S C H E  R E I C H“ aus der anhaltenden Schizophrenie / aus dem Dornröschenschlaf geholt / aufgeweckt.
Wir, die deutschen Staatsangehörigen, die Völker, die Familien könn(t)en dann entscheiden. Aber wir wollen immer noch nicht! Oder etwa doch?


IV.) Heim, Haus, Hof und Herd!

Die via der BRiD „erworbenen“ Immobilien werden auf die Juristische Person geschrieben / eingetragen! Denn der „Namegehört der Firma „Bundesrepublik Deutschland“ als Rechteinhaberin des Namens! Siehe hier den Art. 10 EGBGB.
https://dejure.org/gesetze/EGBGB/10.html

Im Grundbuch wird dieser NAME „MAX MUSTERMANN“ auch dementsprechend fixiert. Und nicht wie im Katasteramt der Familienname „Mustermann, Max“.
Im Grundbuch bekommt man den Besitz bescheinigt, jedoch nicht die Bestätigung für den Kauf des Eigentums an Grund- und Boden, an welchem sich die Bodenrechte festmachen (würden).

Der Besitz und das Eigentum sind zwei unterschiedliche Begriffe!

Aus dem Besitz heraus generiert sich die sogenannte „Grundbesitzerabgabe“ (Grundsteuer), welche ihrerseits an den wahren Eigentümer des Bodens zu (be)zahlen ist.
Nämlich – richtig erkannt – dem Rechteinhaber des „NAMEN“s!
Wem also gehört nun in Wirklichkeit die Immobilie?
Wer kann bestimmen, ob diese veräußert oder alsbald mit Neusiedlern neu belegt werden kann?

Euer Haus ist abbezahlt? Und es gehört Euch? Dann zahlt eure Grundsteuer nicht und schaut, wann dann passiert…!

Wurde etwa schon vergessen, wie es den Indianern (indigene Völker) geschah, als die Europäer in Nord-Amerika eingefallen sind?

Ergo was ist zu tun?

Die Juristische Personenfiktion / Personalfiktion und die damit verbundenen invisiblen (unsichtbaren) Verträge mit der Treuhandverwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets BRiD sind sämtlich abzulegen und zu kündigen: Als auch die Natürliche Person des Bundesstaates wieder in ihrer vollen Rechts- und Geschäftsfähigkeit – via dem Feststellungsantrag IM System – zu aktivieren.

Das geht IM System als Verwaltungsakt nur mit der Willenserklärung, welche man mittels des „Staatsangehörigkeits“-Feststellungsverfahren gegenüber der Verwaltung bekunden muß. Diesen Verwaltungsakt macht jeder sich erkennende Deutsche selbstverantwortlich und souverän. Er / Sie ist sich damit seiner / ihrer Friedensmission für seine / ihre Völker und Stämme, als auch für die Welt mehr als bewußt.


V.) Frieden – Мир

Es dreht sich auch um die Beziehungen der Familien (das ist die kleinste staatliche Einheit) der Deutschen mit denen Russlands.
Und darum, ob diese Familien miteinander einen Bund schließen. Der deutsche Wolf mit dem russischen Bären.
Wenn die deutschen Familien wieder zu einander finden und ihre origiären Gemeinden vernünftig zum Gemeinwohl verwalten, diese sodann wieder das originäre Staatsgebiet beleben und sodann die Russischen Familien in den Ewigen Bund einladen, dann herrscht Welt-Frieden.

Die Weimarer Republik, ist nichts anderes als die heutige BRiD, die im Kriegszustand (Verwalter) erreichtet wurde, um die 26 Bundesstaaten zusammenzufassen, damit man sie besser verwalten kann. Die 1919er Verfassung, die den Vertrag von Versailles anerkennt, konnte niemals rechtskräftig in Kraft treten, denn der Vertrag von Versailles trennt 1/7 des Deutschen Reich ab. Wie also soll das 1/7 denn abgestimmt haben? Jede Mutter weiss, dass man nicht zu 95% schwanger sein kann.

Russland und jeder Personal-DEUTSCH, der die Weimarer Republik anerkennt, ist automatisch im 3. Reich, weil A.H. die Weimarer Republik aufgelöst hat und zur Kolonie machte, die heute eigentlich besiegt sein sollte. Das man das 3. Reich allerdings besiegt hat, bezweifle ich heute massiv, denn die EU ist das 3 (bzw. 4.). Reich und das erweitert sich ständig und bekommt immer neue Schutzgebiete dazu. Wenn die Menschen sich wieder zu den Nationalstaaten zurück besinnen…. dann wäre dies ein erster wichtiger Schritt… [Anmerkung: mittlerweile finden sich immer mehr EU-Mitglieds“staaten“, welche aus diesem Verbund austreten (wollen). Siehe UK (Brexit), Visegrad-Staaten….]

Wenn Russland von Politikern verwaltet wird die, diese Weimarer Republik als den letzten Rechtsstand des Deutschen Reich anerkennen, dann wird Russland mit in das 3. Reich eingegliedert, wenn nötig eben mit Gewalt.

Also Russland, löst eure politischen Strukturen auf, lest das BGB, das bei euch ebenfalls gültiges Recht ist. Ihr könnt die konföderalen Strukturen mit dem Subsidiaritätsprinzip in Europa durchsetzen. Die Deutschen werden alles tun, damit das gelingen kann. Was gar nicht geht ist den Deutschen Völkern eine Föderation unter politischer Führung aufzuzwingen, auch in Richtung Vatikan und England, das wird niemals funktionieren, da es mit dem Subsidiaritätsprinzip und dem konföderalen Gedanken nicht vereinbar ist.

STRATFOR: US-Hauptziel seit einem Jahrhundert war Bündnis Russland+Deutschland zu verhindern
DAS ist schon seit einigen hundert Jahren die Deutsche Frage.

Wie lange wird es noch dauern, bis die Deutschen das verstehen? Was denkt ihr wohl, warum dieses Szenario unbedingt vermieden werden soll? PRUSSIA <—> RUSSIA 😉


Nun zu des Pudels Kern:

Um aus dem System heraus zu kommen gibt es diese Möglichkeit:
a. der Feststellungsantrag zur deutschen Staatsaneghörigkeit- nur mit dem Antrag F/FK/V des BVA – nah RuStAG 1913.

b. Nach Erhalt des StAG-Auswesies und des EStA-Auszugs erfolgt die Abarbeitung des Handlungsleitfadens (hier u.a. die Personenstandserklärung).

c. die eigene Entlassung aus der deutschen Verwaltungs-StAG

– hier: Erhalt der Negativbescheinigung des BVA (wird verweigert!)
bva.bund.de/DE/Feststellung/Negativbescheinigung
Anmerkungen:
I.Ohne diese Entlassung ist eine IM System korrekt anerkannte Reorganisation einer originären Gemeinde nicht möglich. Da uns Deutschen die Verwaltung dies widerrechtich verwehrt, machen wir das als Deutsche selbst, denn wir stehen über der Verwaltung.
/behoerden-verweigern-den-gelben-schein/
II. Die (eigene) Entlassung ist ein Muß, wenn man den Artikel 132 des Genfer Abkommen Kap. IV. erfüllt.
III. Ohne die Entlassung gibt es keinen Bezug zum Völkerrecht.
/genfer-konvention/
IV. Wer erst wieder Deutscher ist und das gegenüber der Verwaltung nachgewiesen hat [die Veraltung stellt für sich selber fest, wer wir sind], steht über der Verwaltung und damit wieder im vorkonstitutionellem Recht (1914) und dem Völkerrecht. Also entscheidet nicht die Verwaltung was Du sein solltest, sondern Du sagst/belegst denen, was Du bist und die Verwaltung prüft [sie prüft, stellt fest und bescheidet positiv].
/mythen-und-begrifflichkeiten-zum-gelben-schein/
Stimmt euer Antrag nicht, hat die Verwaltung das Recht dem zu widersprechen [nicht ablehnen!], mehr aber auch nicht. Hast Du richtig bis vor 1914 abgeleitet und stimmen deine Angaben und Feststellungen (Ahnenbelege), können sie dem nicht rechtskräftig widersprechen. Das machen sie auch nicht. Sodann hörst Du gar nichts mehr von denen und dein Verwaltungsakt (z.B. via der o.e. Personenstandserklärung) ist damit rechtskräftig.
Eine direkte Bestätigung (der Bundes-Staaten-Angehörgkeit) werdet ihr niemals bekommen (wie den auch, da die ja nicht dafür zuständig sind) und ein Einklagen im Handels- und Seerecht heißt zuerst einmal verlieren oder mn schliesst einen Vergleich.

d. Auftrag zur Ausstellung des Blauen Reiseausweises an den Bürgermeister!
e. Lebt vor und handelt bewusst als Deutscher…!
 –
Vorwort:
 –

Wer mit einem Personalausweis und einem Kredit (denn ohne den Personalausweis gibt es auch keinen Kredit) sein Häuschen vom Verwalter „gekauft“ hat, kann auch niemals Eigentümer sein.

Wir Deutsche müssen bereit sein alles zu verlieren, damit wir – wie der Phönix aus der Asche – doch noch gewinnen können!

Die Bodenrechte spielen keine große Rolle mehr, wenn die Menschen in den Gemeinden nicht auch Ihr Gehirn gleich mit „aktivieren„!
Denn das ist es, was ich/wir mit der Aktivierung auch mein(t)en.

Die Menschen in der Gemeinde müssen aufwachen und umgehend die Gemeindeversammlung einberufen!

Und zwar nach gültigem deutschem Recht und nicht nach dem europäischen Recht.
Denn die EU ist das 4. Reich…! Da wollt ihr ganz sicher nicht hin.
 

Es verwundert nicht, dass in der „europäischen Verfassung“ die Subsidiarität berücksichtigt wurde, denn dabei sind immer auch deutsche Gesetze mit übernommen wurden.

Werdet Deutsche, verliert die „deutsch“e Staatsangehörigkeit und aktiviert den Geist der Gemeinde in der Ihr lebt.

Dann und nur dann können die Familien wieder in der Selbstverwaltung leben und beschmutzen nicht mehr die Gräber Ihrer Ahnen, die für diese – EURE – Freiheit millionenfach in zwei Weltkriegen Ihr Leben ließen. Ehrt Eure Ahnen und folgt eurem Herzen…!

Es liegt in eurer Hand, ob ihr NaZis bleiben wollt und den Faschismus über die „Welt“ (die Fiktion auf Erden) legen wollt.
Oder den Ewigen Bund der Völker (eine Glaubensgemeinschaft in Form eines Vereins) wieder zu beleben, um mit den anderen Völkern dieser Erde in Respekt und Freundschaft gemeinsam zu leben.

Zu a.)
 

Ich bin deutscher Staatsangehöriger...!!!

Dies ausgewiesen durch den „Staatsangehörigkeitsausweis„.
Dieser weist die Natürliche Person aus. Dieses Stück Papier ändert eine Weiche im Rechtssystem zu meinen Gunsten und ich bin sodann aktivlegitimiert.
Als Deutscher bin ich Volkssouverän! Und: Ich habe keine Person dabei, für die sie zuständig sein könnten.
Denn als Natürliche Person bin ich Rechtssubjekt und nur Begünstigter des Sachenrechts und niemals Haftender.
Ich bin DEUTSCHER…!
Die Verwaltung hat dies für sich selbst festgestellt und damit gehen für mich die deutschen gültigen Gesetze vor. Ende Gelände…!
https://dejure.org/gesetze/EGBGB/5.html

z
u b.) selbsterklärend…! 🙂

zu c.)

  1. Die Verwaltung ist für WEN zuständig? Für Zivilinternierte!
    Und für WEN nicht? Für Bundesstaaten-Staatsangehörige!
  2. Die Verwaltung hat unseren Auftrag (das Höchstmöglichste: die persönliche Willenserklärung über den Antrag F des BVA!) angenommen (hier: dadurch ausgelöster Verwaltungsakt) und diesen positiv entschieden (Quittung: Gelber Schein). Sofern dort die Punkte 4.2 & 4.3 im Antrag F korrekt bezeichnet wurden. 🙂
  3. Der weitere Weg geht über den Handlungsleitfaden u.a. Punkt 42.
    Mir ist bewusst, dass dies HEUTE im Hier und Jetzt nicht jeder leisten kann oder will! OHNE Schmerz wird es aber nicht gehen! DAS muss Euch bewusst (sein) werden!
  4. Die Entlassung geht nur über die „persönliche„, unermütlich mit NACHDRUCK vorgetragene, einseitige Willenserklärung  mündlich vor Ort. Zettelt keinen unnötigen Schriftwechsel an…!
    Ja, man kann der Verwaltung gerne schriftlich, versehen mit einer 21-tägigen Fristsetzung, die eigene Entlassung unter die Nase reiben.

    Mustertext:

    Entlassungsauftrag nach §§ 20, 21 RuStAG i.d.F. v. 1913:
    Hiermit entlasse ich mich aus der deutschen Staatsangehörigkeit!
    Die preussische (Bsp.!) Staatsangehörigkeit behalte ich mir ausdrücklich vor!
    Eine Einbürgerungszusicherung entfällt somit.

    Auf diesem Wege setze ich Ihnen eine 21-tägige Frist zum gültigen Widerspruch meines Auftrags.
    Keine Antwort werte ich als Zustimmung.
    Ich bin mir darüber im Klaren, dass ich zukünftig (wieder) als Ausländer behandelt werde.
    Nach dem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit (21 Tage ab Posteingang) melde ich den Verlust der Passbehörde.

    Verlesen, beglaubigt und damit rechtsgültig zugestellt am:
    (Datum, Ort auf links — die Unterschrift auf rechts setzen)
    Dieser Text ist völlig ausreichend…!

    Hier ein Mustertext zum abändern:
    Entlassungsantrag
    Anlagen:

    Willenserklärung, hier: Antrag F des BVA
    EStA-Registerauszug oder alternativ die Ahnennachweise

    Wenn man dies ggf. um Weihnachten herum macht, kann es sogar sein, dass die Verwaltung (hier das OVG) nicht rechtzeitig reagiert und somit euren Auftrag nach BGB § 151 konkludent annimmt (was denen auch egal ist – daher mündlich!).

    Man beachte
    : Jeder Souverän / Deutsche(r) IST aktivlegitimiert
    siehe auch: https://www.agmiw.org/?p=1156).

    Und dieser Auftrag wird angefangen von der Ausländerbörde, über den bstag_nBürgermeister bis hoch zum Oberverwaltungsgericht mündlich vorgetragen! Der WILLE wird verkündet, proklamiert! Immer und immer wieder!

    Tenor (Beispiel^^):
    ICH WILL HIER RAUS….! ENTLASST MICH…!
    ICH WILL MIT EURER NAZI-SCHEISSE NICHTS MEHR ZU TUN HABEN…!
    ICH BIN KEIN KRIEGER…! ICH WILL HIER RAUS…!
    WER SEID IHR DENN? ICH WILL MIT EUCH NICHTS MEHR ZU TUN HABEN!
  5. Es geht als Anlage auch (ergänzend) der Bundesstaaten-StAG-Nachweis..!
  6. Was DIE wollen oder NICHT wollen ist MIR als DEUTSCHER schnurzegal… Es gilt für MICH der EGBGB Art. 5 PUNKT
  7. Leider können sich aber die Meisten diesen Weg (noch) nicht erlauben, da im System ver/behaftet… Arbeitstelle, Kindergeld, Krankenversicherung… aber ohne los zu lassen geht es nicht!
  8. Wer kann und mag, darf das umsetzen und DENEN im Alltag freundlich aber bestimmt den Mittelfinger zeigen…
  9. Wenn denn eine Reaktion kommen sollte – dies ist eher unwahrscheinlich – dann gilt IMMER die Beweislastumkehr.
    Ggf. dann auch noch die Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft (deines Vertrauens ^^) einreichen. Hierbei hinzu nehmend ALLE diejenigen Personen in den Behörden, die einen mutwillig und fahrlässig daran gehindert haben, sich zu entnazifizieren.
    Denn DIE sind ja via der EU das 4.te Reich bzw. Diejenigen, die deine Entlassung verweigert haben!

Für uns nachgewiesene Deutsche gilt:

BGB alte Fassung – §§ 1-20

EGBGB – Artikel 5:
(1) Wird auf das Recht des Staates verwiesen, dem eine Person angehört, und gehört sie mehreren Staaten an, so ist das Recht desjenigen dieser Staaten anzuwenden, mit dem die Person am engsten verbunden ist, insbesondere durch ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder durch den Verlauf ihres Lebens. Ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor.

WIR haben eine nachgewiesene eigene Staatsangehörigkeit.
Somit können wir auch aus der deutschen StAG entlassen werden.
https://m.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/IB/Einbuergerung/vs-folgen-verlust.html?nn=629838

zu d.)
Nach Erhalt der Negativbescheinigung oder des Verstreichens der 21-tägigen Frist (unser Schreiben ist ein Verwaltungsakt!), ergeht der Auftrag beim zuständigen Bürgermeister zur Erteilung des Niederlassungserlaubnis (Wohnsitz!) und danach die Ausstellung des Reiseausweises.

Wie gehabt persönlich vor Ort…! 🙂

Siehe auch den Artikel 28 – Reiseausweise:

„Die Vertragsstaaten stellen den Staatenlosen, die sich rechtmäßig in ihrem Hoheitsgebiet aufhalten, Reiseausweise aus, die ihnen Reisen außerhalb dieses Hoheitsgebiets gestatten, es sei denn, daß zwingende Gründe der Staatssicherheit oder der öffentlichen Ordnung dem entgegenstehen; auf diese Ausweise findet der Anhang zu diesem Übereinkommen Anwendung. Die Vertragsstaaten können auch jedem anderen in ihrem Hoheitsgebiet befindlichen Staatenlosen einen solchen Reiseausweis ausstellen; sie werden insbesondere wohlwollend die Möglichkeit prüfen, solche Reiseausweise denjenigen in ihrem Hoheitsgebiet befindlichen Staatenlosen auszustellen, die von dem Land, in dem sie ihren rechtmäßigen Aufenthalt haben, keinen Reiseausweis erhalten können…“

Dies gilt somit für Jeden, welcher sich von der – für deutsche Staatsangehörige – zuständigen BVA (Bundesverwatungsamt) in Köln, seine Staatsangehörigkeit per Abstammung feststellen lassen hat  und die „deutsche (Verwaltungs-)Staatsangehörigkeit“ verloren hat. Man kann und darf nichts, was nach den 27. Oktober 1918 auf deutschen Boden passierte anerkennen, denn dass hat mit uns Deutschen überhaupt nichts zu tun.
/staatenloser-nachgewiesener-deutscher-natuerliche-person

Markus & Mattho



Für und von Andreas Claus (Novertis):

Ich denke, dass juristisch meine Erklärung zum Thema Mensch – Person vom letzten Sommer nicht schlecht war. Nun kann ich die mir selbst Einrahmen und als Zieldefinition für mich schon einmal hoch aufhängen. Das Wichtigste, was ich am eigenen Leib lernen durfte, war: die Steuerung von Menschen in diesem System funktioniert in erster Linie eben nicht über Geld oder über Rechtssysteme, sondern ist eine über Jahrhunderte und Generationen von klugen Psychopathen geschickt aufgebaute psychische Steuerung, die mittlerweile dermaßen perfekt funktioniert, dass sie aus uns selbst heraus generiert wird. Die müssen weiter nur noch ein paar Punkte antriggern. Das reicht. Den Rest erledigen wir selbst, in uns und mit uns. Ich hätte nie gedacht, wie tief ich selbst psychisch noch als Person in und mit dem System verstrickt bin und das sind die meisten, um nicht zu sagen, fast alle. Ein Grund übrigens für die Signalfunktion bei mir. Es sind aber alles Serviceeinrichtungen von denen, (Vatican & Co.) die uns helfen, weiter zu wachsen.

Gedanken zur Lage der Nation! – Aufgewachter vs. Systemling V1.9.

aktualisiert am 16.6.2018

Wie schon öfters erwähnt…
… ins besonders die Jahre 2016-2020 werden uns / euch viele neue Propheten bescheren! Wir sind mitten im Finale und das System schreckt vor nichts mehr zurück…! Wie verhält sich denn ein verwundetes Tier, welches in der Falle steckt? Es wird alles tun, um seine Haut / Fell zu retten…

Personen, von denen man die Jahre zuvor noch nie etwas gehört oder gelesen hat, treten mit nun mit ihrem profunden „Wissen“ hervor und werden nicht müde dieses unter das Volk zu bringen. Denen wird dann ungeprüft „geglaubt“. Die gewohnte Glaubhaftmachung anstelle der Beweisführung verrichteet ihr Werk.

Woran erkennt man(n)/weib denn einen Bediensteten des Systems und / oder einen „Troll“?

a. Er bezieht sich nicht auf den Wertindex von 1914.
b. Er verteufelt den Feststellungsantrag mit den Ahnennachweisen vor 1914 (konkret mindestens bis/vor dem 28.07.1914) und / oder fordert gar auf diesen Antrag zu widerrufen. Denn er hat DIE Lösung!
Wer das nicht macht landet im FEMA-Camp! 🙄
Man beachte: Wir beANtragen NICHT eine Staatsangehörigkeit, sondern wir beAUFtragen die FESTSTELLUNG zur Staatsangehörigkeit! 😉 Denn diese haben wir bereits seit unserer Geburt! Wir beauftragen die Verwaltung dies für sich selbst festzustellen und denen klarzumachen, dass wir wieder zurück in unsere Heimat wollen!
c. Er hält die (Re-)Aktivierung / Reorganisation der originären Gemeinden innerhalb der damaligen Gemarkungsgrenzen für völlig unnötig. Einmal unabhängig davon, dass er den Sinn und Zweck dieser Aktion, als auch die Thematik der Bodenrechte, nicht begreift.
d. Er propagiert sonderbare, als auch illegale Wege wie z.B.:
„Verfassungsgebende Versammlungen“, „Verweser-Wahlen“, „Referendum“, „Wahlkommissionen“, „Siegelwahlen“, „Bundesstaaten-Reorganisationen“ aus dem Stand heraus etc. ff…
e. Er versteht die Bedeutung des Begriffs „Subsidiarität“ nicht.
f. Er erzählt dir zu 90% die reine Wahrheit; die wichtigsten 10% lässt er weg oder erfindet diese passend für das jeweilige Publikum neu.
g. Er erzählt dir: Alle Menschen sind gleich! An Rechten und Pflichten geboren!
h. Er erzählt dir, dass er ein freier Mensch ist und dass dies völlig ausreicht.
i. Er beherrscht die Sprache und die Techniken der Manipulation.
j. Fragt Euch: Wie ist denn die Vita dieser Person? Wer kennt diese PERSON bzw. den Menschen von Angesicht zu Angesicht? Übernimmt diese PERSON auch die Verantwortung sowohl aktiv als auch passiv?
k. Er lässt kein gutes Haar an Gleichgesinnten, welche eine andere Meinung vertreten  als er.
l. Er verteilt Hausaufgaben und bindet den Geist der Menschen mit unnötigem Wissen und Arbeiten (lies dies… mach das… tue jenes).

Wir sind so blöd, dass uns die Schweine beißen“ ist ein geläufiger Spruch, welcher an dieser Stelle wohl am besten zutrifft…! 😉

Es ist und bleibt jedem von Euch selbst überlassen, nur auf sein Herz zu hören und den Weg zu gehen, der seit weit über 100 Jahren vor uns Deutschen liegt. Ist das denn so schwer zu verstehen…?

An die sogenannten „Aufgewachten“ dort draußen:

Verzettelt Euch nicht in Grabenkämpfen IM (gegen das) System und vor allem nicht gegeneinander…! Eure kostbare, einzigartige Energie (gestärkt durch eure Ahnen!) solltet ihr auf das mitnehmen euer Mitmenschen fokussieren. Ebenso sich mit euren Mitmenschen vor Ort zu vernetzen und die Gemeindeversammlungen einzuberufen! So einfach ist das!

Ob nun via der aktivierten, originären Gemeinde oder / und über den GG Art. 28 (1), seitens der Verwaltungg sei – zuvörderst – einmal dahin gestellt.

Wisse: Den einen und anderen aktiv legitimierten Deutschen (das sind die mit dem Feststellungsantrag gemäß dem RuStAG 1913 zzgl. abgelegter deutscher StAG) sind hierbei nötig! Eine Handvoll je Gemeinde sind ausreichend.

Ihr wollt das nicht? Zuviel Arbeit? Zu unbequem? Dann geht unter – beschwert Euch aber nicht…!

Die Subsidiarität gilt europaweit! Mann/Weib muss es nur tun (wollen)!

Wer mit dem Begriff der Subsidiarität nichts anzufangen weiß, der möge einmal die Verfassung des Norddeutschen Bund (1867) durchlesen… Oder auch die Emder Synode von 1571. In beiden Werken findet man entsprechende ableitbare Indize.

Träger des Wissens und selbstlose Aktivisten für „unsere“ Sache werden gerne und immer öfter, aus welchen Beweggründen auch immer, als Geschäftemacher oder V-Männer des Systems bezeichnet. Dies nur, weil diese ihre freie Meinung vertreten, bzw. manche Sachverhalte anders „bewerten“. Oder ruft hier etwa ein erwischter  Dieb: „Haltet den Dieb…!“ ???

Frei nvoltaireach Voltaire sage auch ich:

Ergebnisoffene Diskussionen scheinen in den sozialen Netzwerken offensichtlich immer weniger möglich zu sein. Wer es wagt, von der altbekannten These abzuweichen, wird auf das Härteste abgestraft! Persönliche Beleidigungen, Unterstellungen, Verleumdungen sind inklusive… sind das die wahren Werte eines echten Deutschen…??

Manche der „Aufgewachten“ spielen nun somit auch für das System dasselbe bekannte Spiel nach den althergebrachten Regeln…
Bravo – nichts gelernt und nichts verstanden…!

Werden zu einem beliebigen Thema rein logische Argumente präsentiert, welche den „Aufgewachten“ in seiner These / Argumentation widerlegen oder zumindest „seine“ bisherige Handlungsweise in ernsthafte Frage stellt, so erhält man anstelle einer offenen Diskussion nur die Diffamierung der Ungläubigkeit oder des Verrats. Was sagt uns das…?

Auch dies gehört zum notwendigen Prozess des Aufwachens und des selbstlosen mitgestaltens zum Gemeinwohl mit dazu.

Stellt sich nur die Frage, ob das ein Jeder für SICH selbst auch erkennt?
UND sodann ebenso die emotionale Größe „besitzt“, dies SICH auch selber einzugestehen UND  für SICH daraus die Lehren zu ziehen?

Man könnte dies auch so formulieren:
Im Grunde entwickeln sich all diese Gruppierungen „unserer“ Szene zu dem, was man derzeit systembedingt allenthalben der Gruppe „Moslems“ vorwirft. Nämlich sie seien allesamt Extremisten…! Wie das denn? Es kann doch nicht sein, was nicht sein darf…?!? Oder etwa doch …??? Meinte vor kurzem etwa nicht eine Kanzler-Darstellerin das dies alles Staatsfeinde wären…? 😉 Geht diese (Un-)Person etwa von sich aus und stellt daher Jeden unter Generalverdacht…? 🙂

Dr. Danile Ganser bringt es hier gut auf den Punkt:

Nun – Wenn der Standpunkt des Anderen mich derart beeinflußt, als wäre es mein eigener, dann bin ich inmitten der Manipulation. Diese rudimentäre Eigenschaft, dies zu bemerken und zu verstehen, fehlt leider den meisten, welche sich nur um Ihre eigene „Sonne“ drehen.

Beim klassischen „verstehen“ geht es um die Annahme der Position des Anderen. Es geht um die Projektion seiner Selbst IN einen Standpunkt, welchen man (noch) nicht inne hat.
 
Ich stehe hier und Du stehst dort. Wenn Ich im Hier & Jetzt in der Lage bin Deinen Standpunkt maximal zu erfassen, dann „verstehe“ ich (dich)…!
 
Auf der sozialer Ebene nennt man das auch Empathie. ?
 

Sollte sich die Geschichte tatsächlich wiederholen? Erneut? Wieder und immer wieder… bzw. schon wieder…? Was muss denn passieren, damit IHR dieses Spielfeld endgültig verlasst oder zumindest eure Handlungsweisen, sprich andere Spielregeln aufstellt…?!?

Es gehört wohl mit dazu. Immer und immer wieder.
Es wird sich weisen, wer dies erkennt und um- bzw. mitdenkt.

Der Bewusstseinswandel (bewusst sein und bewusst werden) ist kein einfacher Weg… hierzu muss aber manch Einer über seinen eigenen Schatten springen können und dies auch wirklich wollen… um eben nicht in diese uralte Falle(n) hinein zu tappen. Denn das eigene Ego ist ein gar hartnäckiger Geselle… 🙂

Frage:
Kann der Rechtspositivismus wirklich so derart verblenden, dass die gebotene Vernunft und der klare, sachliche Verstand derart auf der Strecke bleibt?

Worum gehts? Kurz & knapp:
Der Kernprozess fängt in 1913 an.
Denn die Heimat(h) ist zuerst die Familie und dann die Gemeinde. Der Zusammenschluss der Familien und deren Eigent(h)um bildet die Grundlage der Gemeinde. Warum werden wohl die Familien zerstört?
Dann kommt der Zusammenschluss der Gemeinden in Subsidiarität (Selbstverwaltung) zu einem echten „Staat“.
Dieser Staat ist – nach wie vor – einer der 26 Heimat(h)staaten der Deutschen Völker. Es ist ein Völkerbund. Ein Verein mit 26 Mitgliedern und einem Präsident, dem „Primus inter Pares“ (Erster unter Gleichen), der Prärogative, ergo einem Familienoberhaupt als Vereinspräsident.
Wenn ihr Deutsche (nicht DEUTSCH) seid, gehört ihr einer Glaubensgemeinschaft an. Dem BUND DER DEUTSCHEN VÖLKER (Völkerbund) die einzig wahre Konföderation der Welt. Diese Glaubensgemeinschaft ist den Religionsgemeinschaften (Kirchen) gleichgestellt und enthebt Euch aus deren Lehen. Ihr seid mitsamt eurem Eigent(h)um – über die 1871er Verfassung – in die Freiheit entlassen worden.
Aber ohne euch Menschen / Deutschen sind eure Bundesstaaten, eure Gemeinden und auch eure Familien HANDLUNGSUNFÄHIG…!
Ihr werdet von den politischen Gangstern (hier: NGO´s – nicht rechtsfähige NaZi- Vereine (Parteien), die nur eine Regierung (vor)spielen) nach Strich und Faden verarscht und eure Familien werden zerstört…!
Denn ihr wisst gar nicht mehr, wer ihr wirklich seid…!
IST DIE PERSON AUCH DEUTSCHER GEHT DIESE RECHTSTELLUNG VOR!
Siehe EGBGB Artikel 5, Abs. (1) i.V.m. GG Artikel 25 i.V.m. § 31 BVerfGG.

streichholz

Kommt in die Handlung…!

Euch alles Gute weiterhin…!


In Gedenken an Andreas Clauss (gest. 22.09.2016)


Einst fragte die Tannenmeise ihre Freundin, die Wildtaube: „Sag mir was eine Schneeflocke wiegt.“

„Nicht mehr als ein Nichts“, antwortet die Wildtaube.

„Dann lass mich dir eine wunderbare Geschichte erzählen.“ sagte da die Meise. „Ich saß eines Tages auf einem dicken Ast einer Fichte, dicht am Stamm, als es zu schneien anfing. Es schneite nicht heftig, sondern ganz sanft und zart, ohne Schwere. Da ich gerade nichts Besseres zu tun hatte, zählte ich die Schneeflocken, die auf die Zweige und auf die Nadeln des Astes fielen und darauf hängen blieben. Es waren exakt dreimillionen-siebenhundert-einundvierzigtausend-neunhundert-zweiundfünfzig Schneeflocken, die ich zählte. Und als die letzte der dreimillionen-siebenhundert-einundvierzigtausend-neunhundert-dreiundfünfzig Schneeflocken leise und sanft niederfiel, die nicht mehr wog als ein Nichts, brach der starke, dicke Ast der Fichte ab.“

Damit flog die Meise davon.

Die Taube, als Spezialistin für den Frieden, sagte zu sich nach kurzem Nachdenken: „Vielleicht fehlt ja nur eines einzelnen Menschen Stimme zum Frieden der Welt…“



http://www.allesistenergie.net/krieg-der-frequenzen-was-wirklich-auf-unserem-planeten-vor-sich-geht-die-wahrheit/