aktualisiert am 09.05.2018
~ Friedrich Nietzsche
„Das Alte stürzt, es ändert sich die Zeit. Und neues Leben blüht aus den Ruinen.“
~ Friedrich v. Schiller
Mir ist bewusst, dass (meine) Worte vielfältig aufgenommen, aufgesogen und interpretiert werden. Dies liegt zum Einen am Verständnis der Materie, als auch zum Anderen an dem aktuellen Gemütszustand und dem intellektuellen Wissensstand des Lesers oder Seminar-Zuhörers.
➡ /begrifflichkeiten-die-allgegenwaertige-enttaeuschung
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Es ist daher nicht einfach alle Wissbegierigen so zu erreichen, wie es beim Schreiben eines Artikels – so wie diesen hier – von mir angedacht und erwünscht ist. Nun, mehrfaches Lesen hilft weiter, ins besonders nach einer gewissen Zeit, wenn man an Wissen gewonnen hat. Ich wünsche euch Allen hierbei viel Erfolg. 😉
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Wie sagte zu mir unlängst ein lieber Mensch, der trotz einer immer langen Anfahrt, an vielen meiner Seminare teilnahm:
„Willst Du das wirklich? Bist Du bereit ALLE Brücken abzubrechen und komplett von vorne zu beginnen?“ Loslassen ist hierbei das Zauberwort…!
➡ /gedanken-zur-lage-der-nation
➡ /handlungsleitfaden-rustag/
Hier ins besonders der Punkt 42. Seid ihr wirklich dazu bereit?
Ja, diesen gibt es durchaus. Er nennt sich Gemeindeversammlung!
Dies geht per Subsidiaritätsprinzip europaweit. Auf deutschem Boden kann man sich auch – wenn nötig – auf die ABG´s des Verwalters beziehen:
Werdet aktiv:
Bietet Informations-Veranstaltungen an!
Klärt eure Menschen über den Sachverhalt auf!
Beruft die Wahl des Gemeinderates ein!
Bestimmt Euer Leben selbstverantwortlich zum Gemeinwohl!
➡ https://www.agmiw.org/gemeindereorganisation/
Fragestellung: Geht dieser Weg geht auch ohne den „Gelben Schein“ (hier: der Staatsangehörigkeitsausweis)?
Dieser Punkt wird in den vielen Gruppen sehr kontrovers diskutiert.
Exkurs: ➡ /begrifflichkeiten-zum-gelben-schein/
Vom Blickwinkel der Spielebene Verwaltung und Völkerrecht stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:
NEIN, das geht nicht, weil ein Deutscher der sich in 2. und 3. Generation auf dem Gebiet der ehemaligen BRiD aufhielt und in Hitlers Meldestelle nicht die richtige Staatsangehörigkeit angegeben hat, nur die Glaubhaftmachung deutsch eingetragen bekommen hat.
Die Feststellung (zur) der „deutschen Staatsangehörigkeit“ ist ein Verwaltungsakt, den nur die/der Staatsangehörige auslösen kann und muß, sonst bleibt er/sie verschollen.
Es hat einen Grund, warum man im Grundgesetz (GG) offen ließ, welches Recht in der Gemeinde gültig ist. So gilt also der Rechtsstand der Zwangsmitglieder der Gemeinde und das kann auch polnisches Recht, türkisches Recht oder tschechisches Recht usw. sein. Denn das Grundgesetz gilt mittlerweile nicht nur in Europa, sondern auch über die Grenzen von Europa hinaus. Und Deutsche müssen dieses weltweit umsetzen.
Als auch JA – der „Gelbe Schein“ wäre (nur) dann nicht mehr nötig, wenn denn die originäre Ur-Gemeinde wieder reorganisiert und wieder nach Deutschem Recht strukturiert ist. Dann befindet sich in der Gemeinde eine Stelle, die Heimat(h)scheine ausstellen kann. Die ersten 10 – 15 Deutschen sollten anerkannt sein, somit die Positivbestätigung in Form des Staatsangehörigkeitsausweises (RuStAG id.F.v. 1913) besitzen.
Ergänzend hierzu muss kostatiert werden, dass es ohne eine vorangegangene Bewusstseinserweitung und einem selbständigen Erarbeiten der geschichtlichen Hintergründe keinen Sinn ergibt, ob man den Feststellungsantrag gestellt hat oder eben auch nicht. Diese Antragstellung ist lediglich ein erster Schritt auf einem langen Weg zu sich selbst. Siehe hierzu weiter unten unter der Rubrik „des Pudels Kern“. Ich kenne genug „Deutsche„, mit dem StAG-Ausweis, welche weder in die eigene Handlung kommen und/oder alle Nase lang irgendwelchen Propheten (hier: VV etc.) hinterher laufen.
➡ /gedanken-zur-lage-der-nation-aufgewachter-vs-systemling/
Nehmen wir als Bsp. eine Gemeinde mit 1.000 Menschen. Wenn diese Menschen verstanden haben, wer sie sind und worum es geht, entscheiden – hier: kommunale Selbstverwaltung – diese vordergründig selbst, wohin denn ihre Reise geht. Alles weitere kommt dann von ganz alleine. Das Sahnehäubchen auf der Torte ist natürlich – und wünschenswert -, wenn sich diese Menschen auf den oben skizzierten Weg begeben. Denn auch die gehört mit zur Deutschen Frage (s.w.u.)
Nebenbei – für Bundesstaat´ler – zum Gothaer Vertrag vom 15. Juli 1851 sei erwähnt: Alle damaligen 25 Bundesstaaten haben diesen Vertrag gezeichnet!
[Gaby Simon-Schmidt – Anmerkung: Der durch den Gothaer Vertrag geschaffene Rechtszustand hatte durch das Freizügigkeitsgesetz vom 1. November 1867 und durch das Gesetz über den Unterstützungswohnsitz vom 6. Juni 1870 einschneidende Veränderungen erfahren. Er wurde nur in Bayern und Elsaß-Lothringen angewandt, die beide das Gesetz über den Unterstützungswohnsitz nicht eingeführt hatten.]
Hier: die originäre Gemeindezugehörigkeit 1914! Generell gilt unabhängig von den jeweiligen Gemeinde-Verordnungen:
Wer länger als 3 Jahre in einer Gemeinde lebt (Wohnsitznahme!), hat die Gemeindezugehörigkeit inne, besitzt die Bürgerrechte und hat ein aktives und passives Wahlrecht.
Eine Staatsangehörigkeit in einem der Bundesstaaten ist hierbei zu einer Wahl nicht notwendig.
Lediglich eine Gemeindezugehörigkeit und diese länger als drei Jahre.
II.) Wem hat der Kaiser bei seiner (unfreiwilligen) Abdankung seine Verantwortung übertragen?
Der D e u t s c h e K a i s e r, hatte keine Macht, die der den Deutschen hätte übertragen können oder gar müssen. Und korrekt abgedankt hat er bis Heute nicht, ebenso auch nicht seine Erben!
Wir Deutschen sind zusammen, an seiner Stelle, befugt tätig zu sein. Dies auch jeder Einzelne, als legitimer Rechteträger durch die nachgewiesene Vererbung (Erbfolge, Ahnennachweis, Abstammung, Indigenat).
➡ /voelkerrechtsubjekt-dr/
➡ /rechtsstand/
Wer nahm denn die sogenannte „Abdankung“ des Kaisers überhaupt de jure und de facto korrekt an? Wer erpresste denn diese „Abdankung“?
Dies unter der Tatsache betrachtet, dass sich die Entente zum korrekten Friedensschluß, in der gegebenen Staatsform, nicht durchringen wollte. Und der Soldatenrat gar mit Mord drohte?
Die Völker sind der Souverän [gewesen]!
Undank der Macht- und Egomanie der Parteien, welche sich sodann die (illegale) Weimarer Republik ausdachten, rutschte das Kaiserreich (nicht jedoch die Staaten und Stadtstaaten und damit die Gemeinden!) ins Handelsrecht.
Dort befinden wir uns jetzt ununterbrochen seit dem Jahr 1914/18. Daher müssen wir – siehe hierzu den Wertindex 1914 – zurück zu den Anfängen, um das gesamte Gebiet des Völkerrechtssubjekts D E U T S C H E R E I C H wieder völkerrechtskonform zu reaktivieren.
➡ /land-und-bodenrechte-2/
Dieser Vorgang geht völkerrechtlich nur über den Status Quo Ante Bellum zum WK I.. Dies bedeutet:
2 Tage vor der Mobilmachung – hier: der 28. Juli 1914 – 23:59 Uhr.
Mit der „Abdankung“ des Kaisers, verfiel seine präsidentiale Funktion (die Prärogative; die 4.te Gewalt) als Juristische Person nach dem kaiserlichen deutschen Recht in Vakanz.
Mit den Abweichungen vom kaiserlichen Wahlprozedere haben die Putschisten einen klaren Verfassungsbruch begangen, da diese eine ungültige Wahl vollzogen haben.
Und genau ab dem Moment läuft / laufen auf deutschem Boden die(se) „Staats-Simulation(en). Dies ungebremst bis Heute…!
Dies auch solange, bis der gültige König von Preußen das Präsidium wieder führen bzw. übernehmen kann.
Klar, dürften wir das Notstandsgesetz anwenden. Allerdings ist das aus dem Jahre 1968…! Wie soll jemand im Rechtsstand von 1914 sich auf ein Gesetz von 1968 berufen oder auf dieses de jure zugreifen können und dies auch wollen?
Nebenbei: Es gibt einige Versionen dieser allseits bekannten Abdankungsurkunde seitens Kaiser Wilhelm II..
Ob hierbei absichtlich mit dem Siegelbruch gearbeitet wurde…?
Auch das Kürzel „I.R.“ fehlte allenthalben.
Das ganze Schauspiel nennt sich nicht „Wiedervereinigung“, sondern es war lediglich eine „Ummeldung“ IM System. 🙂
Schließlich sind zwei sogenannten „Staatsbürgerschaften“ Deutschlands wieder vereint worden und repräsentieren nun „Deutschland als Ganzes“ in zugesicherter Freiheit und Souveränität (2+4-Vertrag). Na dann ist ja alles gut…! 🙄
➡ /souveraenitaet-deutschlands
Das die Verwaltung / das System die gegebenen Möglichkeiten nicht ausschöpfte, liegt nicht nur an Denen oder an den anderen Beteiligten, sondern auch zu einem großen Teil an uns selber…!
Denn, da wir diesen Akt – wie gehabt – aus Bequemlichkeit oder Nichtwissen konkludent heraus handelnd, bis Heute (er)dulden [tolerieren] und alle Jahre wieder durch „geheime“ Wahlen (hier: die Firmen-Geschäftsführer-Entlastung) oder durch den Abschluß eines neuen 10-Jahres-Vertrages (hier: der Personalausweis) freiwillig leisten!
Der Verwalter ist im Außenverhältnis den internationalen Vertrag eingegangen und im Innenverhältnis hat keiner jemals ernsthaft dagegen widersprochen. 🙂
Somit entstand – wie so oft in der Vergangenheit – eine einseitige konkludente Bestätigung durch Stillschweigen des Souveräns. Das kann man so auch im BGB § 151 nachlesen… 🙁
Es sei denn, die deutschen Völker wachen doch noch mal aus ihrer Lethargie und Obrigkeitshörigkeit auf und entscheiden sich mehrheitlich es nunmehr anders machen zu wollen. Das hätte doch mal was…
Frage: Warum sollten wir denn den 2+4 Vertrag aufkündigen?
Antwort: Dadurch würde das Völkerrechtssubjekt „D E U T S C H E R E I C H“ aus der anhaltenden Schizophrenie / aus dem Dornröschenschlaf geholt / aufgeweckt.
Wir, die deutschen Staatsangehörigen, die Völker, die Familien könn(t)en dann entscheiden. Aber wir wollen immer noch nicht! Oder etwa doch?
IV.) Heim, Haus, Hof und Herd!
Die via der BRiD „erworbenen“ Immobilien werden auf die Juristische Person geschrieben / eingetragen! Denn der „Name“ gehört der Firma „Bundesrepublik Deutschland“ als Rechteinhaberin des Namens! Siehe hier den Art. 10 EGBGB.
➡ https://dejure.org/gesetze/EGBGB/10.html
Im Grundbuch wird dieser NAME „MAX MUSTERMANN“ auch dementsprechend fixiert. Und nicht wie im Katasteramt der Familienname „Mustermann, Max“.
Im Grundbuch bekommt man den Besitz bescheinigt, jedoch nicht die Bestätigung für den Kauf des Eigentums an Grund- und Boden, an welchem sich die Bodenrechte festmachen (würden).
Der Besitz und das Eigentum sind zwei unterschiedliche Begriffe!
Aus dem Besitz heraus generiert sich die sogenannte „Grundbesitzerabgabe“ (Grundsteuer), welche ihrerseits an den wahren Eigentümer des Bodens zu (be)zahlen ist.
Nämlich – richtig erkannt – dem Rechteinhaber des „NAMEN“s!
Wem also gehört nun in Wirklichkeit die Immobilie?
Wer kann bestimmen, ob diese veräußert oder alsbald mit Neusiedlern neu belegt werden kann?
Euer Haus ist abbezahlt? Und es gehört Euch? Dann zahlt eure Grundsteuer nicht und schaut, wann dann passiert…!
Wurde etwa schon vergessen, wie es den Indianern (indigene Völker) geschah, als die Europäer in Nord-Amerika eingefallen sind?
Ergo was ist zu tun?
Die Juristische Personenfiktion / Personalfiktion und die damit verbundenen invisiblen (unsichtbaren) Verträge mit der Treuhandverwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets BRiD sind sämtlich abzulegen und zu kündigen: Als auch die Natürliche Person des Bundesstaates wieder in ihrer vollen Rechts- und Geschäftsfähigkeit – via dem Feststellungsantrag IM System – zu aktivieren.
Das geht IM System als Verwaltungsakt nur mit der Willenserklärung, welche man mittels des „Staatsangehörigkeits“-Feststellungsverfahren gegenüber der Verwaltung bekunden muß. Diesen Verwaltungsakt macht jeder sich erkennende Deutsche selbstverantwortlich und souverän. Er / Sie ist sich damit seiner / ihrer Friedensmission für seine / ihre Völker und Stämme, als auch für die Welt mehr als bewußt.
Es dreht sich auch um die Beziehungen der Familien (das ist die kleinste staatliche Einheit) der Deutschen mit denen Russlands.
Und darum, ob diese Familien miteinander einen Bund schließen. Der deutsche Wolf mit dem russischen Bären.
Wenn die deutschen Familien wieder zu einander finden und ihre origiären Gemeinden vernünftig zum Gemeinwohl verwalten, diese sodann wieder das originäre Staatsgebiet beleben und sodann die Russischen Familien in den Ewigen Bund einladen, dann herrscht Welt-Frieden.
Die Weimarer Republik, ist nichts anderes als die heutige BRiD, die im Kriegszustand (Verwalter) erreichtet wurde, um die 26 Bundesstaaten zusammenzufassen, damit man sie besser verwalten kann. Die 1919er Verfassung, die den Vertrag von Versailles anerkennt, konnte niemals rechtskräftig in Kraft treten, denn der Vertrag von Versailles trennt 1/7 des Deutschen Reich ab. Wie also soll das 1/7 denn abgestimmt haben? Jede Mutter weiss, dass man nicht zu 95% schwanger sein kann.
Russland und jeder Personal-DEUTSCH, der die Weimarer Republik anerkennt, ist automatisch im 3. Reich, weil A.H. die Weimarer Republik aufgelöst hat und zur Kolonie machte, die heute eigentlich besiegt sein sollte. Das man das 3. Reich allerdings besiegt hat, bezweifle ich heute massiv, denn die EU ist das 3 (bzw. 4.). Reich und das erweitert sich ständig und bekommt immer neue Schutzgebiete dazu. Wenn die Menschen sich wieder zu den Nationalstaaten zurück besinnen…. dann wäre dies ein erster wichtiger Schritt… [Anmerkung: mittlerweile finden sich immer mehr EU-Mitglieds“staaten“, welche aus diesem Verbund austreten (wollen). Siehe UK (Brexit), Visegrad-Staaten….]
Wenn Russland von Politikern verwaltet wird die, diese Weimarer Republik als den letzten Rechtsstand des Deutschen Reich anerkennen, dann wird Russland mit in das 3. Reich eingegliedert, wenn nötig eben mit Gewalt.
Also Russland, löst eure politischen Strukturen auf, lest das BGB, das bei euch ebenfalls gültiges Recht ist. Ihr könnt die konföderalen Strukturen mit dem Subsidiaritätsprinzip in Europa durchsetzen. Die Deutschen werden alles tun, damit das gelingen kann. Was gar nicht geht ist den Deutschen Völkern eine Föderation unter politischer Führung aufzuzwingen, auch in Richtung Vatikan und England, das wird niemals funktionieren, da es mit dem Subsidiaritätsprinzip und dem konföderalen Gedanken nicht vereinbar ist.
➡ STRATFOR: US-Hauptziel seit einem Jahrhundert war Bündnis Russland+Deutschland zu verhindern
DAS ist schon seit einigen hundert Jahren die Deutsche Frage.
Wie lange wird es noch dauern, bis die Deutschen das verstehen? Was denkt ihr wohl, warum dieses Szenario unbedingt vermieden werden soll? PRUSSIA <—> RUSSIA 😉
b. Nach Erhalt des StAG-Auswesies und des EStA-Auszugs erfolgt die Abarbeitung des Handlungsleitfadens (hier u.a. die Personenstandserklärung).
c. die eigene Entlassung aus der deutschen Verwaltungs-StAG
– hier: Erhalt der Negativbescheinigung des BVA (wird verweigert!)
➡bva.bund.de/DE/Feststellung/Negativbescheinigung
Anmerkungen:
I.Ohne diese Entlassung ist eine IM System korrekt anerkannte Reorganisation einer originären Gemeinde nicht möglich. Da uns Deutschen die Verwaltung dies widerrechtich verwehrt, machen wir das als Deutsche selbst, denn wir stehen über der Verwaltung.
➡ /behoerden-verweigern-den-gelben-schein/
II. Die (eigene) Entlassung ist ein Muß, wenn man den Artikel 132 des Genfer Abkommen Kap. IV. erfüllt.
III. Ohne die Entlassung gibt es keinen Bezug zum Völkerrecht.
➡ /genfer-konvention/
➡ /mythen-und-begrifflichkeiten-zum-gelben-schein/
Stimmt euer Antrag nicht, hat die Verwaltung das Recht dem zu widersprechen [nicht ablehnen!], mehr aber auch nicht. Hast Du richtig bis vor 1914 abgeleitet und stimmen deine Angaben und Feststellungen (Ahnenbelege), können sie dem nicht rechtskräftig widersprechen. Das machen sie auch nicht. Sodann hörst Du gar nichts mehr von denen und dein Verwaltungsakt (z.B. via der o.e. Personenstandserklärung) ist damit rechtskräftig.
d. Auftrag zur Ausstellung des Blauen Reiseausweises an den Bürgermeister!
Wer mit einem Personalausweis und einem Kredit (denn ohne den Personalausweis gibt es auch keinen Kredit) sein Häuschen vom Verwalter „gekauft“ hat, kann auch niemals Eigentümer sein.
Wir Deutsche müssen bereit sein alles zu verlieren, damit wir – wie der Phönix aus der Asche – doch noch gewinnen können!
Die Bodenrechte spielen keine große Rolle mehr, wenn die Menschen in den Gemeinden nicht auch Ihr Gehirn gleich mit „aktivieren„!
Denn das ist es, was ich/wir mit der Aktivierung auch mein(t)en.
Die Menschen in der Gemeinde müssen aufwachen und umgehend die Gemeindeversammlung einberufen!
Denn die EU ist das 4. Reich…! Da wollt ihr ganz sicher nicht hin.
Es verwundert nicht, dass in der „europäischen Verfassung“ die Subsidiarität berücksichtigt wurde, denn dabei sind immer auch deutsche Gesetze mit übernommen wurden.
Werdet Deutsche, verliert die „deutsch“e Staatsangehörigkeit und aktiviert den Geist der Gemeinde in der Ihr lebt.
Dann und nur dann können die Familien wieder in der Selbstverwaltung leben und beschmutzen nicht mehr die Gräber Ihrer Ahnen, die für diese – EURE – Freiheit millionenfach in zwei Weltkriegen Ihr Leben ließen. Ehrt Eure Ahnen und folgt eurem Herzen…!
Es liegt in eurer Hand, ob ihr NaZis bleiben wollt und den Faschismus über die „Welt“ (die Fiktion auf Erden) legen wollt.
Oder den Ewigen Bund der Völker (eine Glaubensgemeinschaft in Form eines Vereins) wieder zu beleben, um mit den anderen Völkern dieser Erde in Respekt und Freundschaft gemeinsam zu leben.
Ich bin deutscher Staatsangehöriger...!!!
Dies ausgewiesen durch den „Staatsangehörigkeitsausweis„.
Dieser weist die Natürliche Person aus. Dieses Stück Papier ändert eine Weiche im Rechtssystem zu meinen Gunsten und ich bin sodann aktivlegitimiert.
Als Deutscher bin ich Volkssouverän! Und: Ich habe keine Person dabei, für die sie zuständig sein könnten.
Denn als Natürliche Person bin ich Rechtssubjekt und nur Begünstigter des Sachenrechts und niemals Haftender.
Ich bin DEUTSCHER…!
Die Verwaltung hat dies für sich selbst festgestellt und damit gehen für mich die deutschen gültigen Gesetze vor. Ende Gelände…!
➡ https://dejure.org/gesetze/EGBGB/5.html
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zu b.) selbsterklärend…! 🙂
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zu c.)
- Die Verwaltung ist für WEN zuständig? Für Zivilinternierte!
Und für WEN nicht? Für Bundesstaaten-Staatsangehörige! - Die Verwaltung hat unseren Auftrag (das Höchstmöglichste: die persönliche Willenserklärung über den Antrag F des BVA!) angenommen (hier: dadurch ausgelöster Verwaltungsakt) und diesen positiv entschieden (Quittung: Gelber Schein). Sofern dort die Punkte 4.2 & 4.3 im Antrag F korrekt bezeichnet wurden. 🙂
- Der weitere Weg geht über den Handlungsleitfaden u.a. Punkt 42.
Mir ist bewusst, dass dies HEUTE im Hier und Jetzt nicht jeder leisten kann oder will! OHNE Schmerz wird es aber nicht gehen! DAS muss Euch bewusst (sein) werden!
- Die Entlassung geht nur über die „persönliche„, unermütlich mit NACHDRUCK vorgetragene, einseitige Willenserklärung mündlich vor Ort. Zettelt keinen unnötigen Schriftwechsel an…!
Ja, man kann der Verwaltung gerne schriftlich, versehen mit einer 21-tägigen Fristsetzung, die eigene Entlassung unter die Nase reiben.
Mustertext:
„Entlassungsauftrag nach §§ 20, 21 RuStAG i.d.F. v. 1913:
Hiermit entlasse ich mich aus der deutschen Staatsangehörigkeit!
Die preussische (Bsp.!) Staatsangehörigkeit behalte ich mir ausdrücklich vor!
Eine Einbürgerungszusicherung entfällt somit.
Auf diesem Wege setze ich Ihnen eine 21-tägige Frist zum gültigen Widerspruch meines Auftrags.
Keine Antwort werte ich als Zustimmung.
Ich bin mir darüber im Klaren, dass ich zukünftig (wieder) als Ausländer behandelt werde.
Nach dem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit (21 Tage ab Posteingang) melde ich den Verlust der Passbehörde.
Verlesen, beglaubigt und damit rechtsgültig zugestellt am:
(Datum, Ort auf links — die Unterschrift auf rechts setzen)
Dieser Text ist völlig ausreichend…!
Hier ein Mustertext zum abändern:
➡ Entlassungsantrag
Anlagen:
Willenserklärung, hier: Antrag F des BVA
EStA-Registerauszug oder alternativ die Ahnennachweise
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Wenn man dies ggf. um Weihnachten herum macht, kann es sogar sein, dass die Verwaltung (hier das OVG) nicht rechtzeitig reagiert und somit euren Auftrag nach BGB § 151 konkludent annimmt (was denen auch egal ist – daher mündlich!).
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Man beachte: Jeder Souverän / Deutsche(r) IST aktivlegitimiert – siehe auch: https://www.agmiw.org/?p=1156).
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Und dieser Auftrag wird angefangen von der Ausländerbörde, über den Bürgermeister bis hoch zum Oberverwaltungsgericht mündlich vorgetragen! Der WILLE wird verkündet, proklamiert! Immer und immer wieder!
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Tenor (Beispiel^^):
ICH WILL HIER RAUS….! ENTLASST MICH…!
ICH WILL MIT EURER NAZI-SCHEISSE NICHTS MEHR ZU TUN HABEN…!
ICH BIN KEIN KRIEGER…! ICH WILL HIER RAUS…!
WER SEID IHR DENN? ICH WILL MIT EUCH NICHTS MEHR ZU TUN HABEN! - Es geht als Anlage auch (ergänzend) der Bundesstaaten-StAG-Nachweis..!
- Was DIE wollen oder NICHT wollen ist MIR als DEUTSCHER schnurzegal… Es gilt für MICH der EGBGB Art. 5 PUNKT
- Leider können sich aber die Meisten diesen Weg (noch) nicht erlauben, da im System ver/behaftet… Arbeitstelle, Kindergeld, Krankenversicherung… aber ohne los zu lassen geht es nicht!
- Wer kann und mag, darf das umsetzen und DENEN im Alltag freundlich aber bestimmt den Mittelfinger zeigen…
- Wenn denn eine Reaktion kommen sollte – dies ist eher unwahrscheinlich – dann gilt IMMER die Beweislastumkehr.
Ggf. dann auch noch die Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft (deines Vertrauens ^^) einreichen. Hierbei hinzu nehmend ALLE diejenigen Personen in den Behörden, die einen mutwillig und fahrlässig daran gehindert haben, sich zu entnazifizieren.
Denn DIE sind ja via der EU das 4.te Reich bzw. Diejenigen, die deine Entlassung verweigert haben!
Für uns nachgewiesene Deutsche gilt:
BGB alte Fassung – §§ 1-20
EGBGB – Artikel 5:
(1) Wird auf das Recht des Staates verwiesen, dem eine Person angehört, und gehört sie mehreren Staaten an, so ist das Recht desjenigen dieser Staaten anzuwenden, mit dem die Person am engsten verbunden ist, insbesondere durch ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder durch den Verlauf ihres Lebens. Ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor.
WIR haben eine nachgewiesene eigene Staatsangehörigkeit.
Somit können wir auch aus der deutschen StAG entlassen werden.
➡ https://m.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/IB/Einbuergerung/vs-folgen-verlust.html?nn=629838
zu d.)
Nach Erhalt der Negativbescheinigung oder des Verstreichens der 21-tägigen Frist (unser Schreiben ist ein Verwaltungsakt!), ergeht der Auftrag beim zuständigen Bürgermeister zur Erteilung des Niederlassungserlaubnis (Wohnsitz!) und danach die Ausstellung des Reiseausweises.
Wie gehabt persönlich vor Ort…! 🙂
Siehe auch den Artikel 28 – Reiseausweise:
„Die Vertragsstaaten stellen den Staatenlosen, die sich rechtmäßig in ihrem Hoheitsgebiet aufhalten, Reiseausweise aus, die ihnen Reisen außerhalb dieses Hoheitsgebiets gestatten, es sei denn, daß zwingende Gründe der Staatssicherheit oder der öffentlichen Ordnung dem entgegenstehen; auf diese Ausweise findet der Anhang zu diesem Übereinkommen Anwendung. Die Vertragsstaaten können auch jedem anderen in ihrem Hoheitsgebiet befindlichen Staatenlosen einen solchen Reiseausweis ausstellen; sie werden insbesondere wohlwollend die Möglichkeit prüfen, solche Reiseausweise denjenigen in ihrem Hoheitsgebiet befindlichen Staatenlosen auszustellen, die von dem Land, in dem sie ihren rechtmäßigen Aufenthalt haben, keinen Reiseausweis erhalten können…“
Dies gilt somit für Jeden, welcher sich von der – für deutsche Staatsangehörige – zuständigen BVA (Bundesverwatungsamt) in Köln, seine Staatsangehörigkeit per Abstammung feststellen lassen hat und die „deutsche (Verwaltungs-)Staatsangehörigkeit“ verloren hat. Man kann und darf nichts, was nach den 27. Oktober 1918 auf deutschen Boden passierte anerkennen, denn dass hat mit uns Deutschen überhaupt nichts zu tun.
➡ /staatenloser-nachgewiesener-deutscher-natuerliche-person
Markus & Mattho
Für und von Andreas Claus (Novertis):
Ich denke, dass juristisch meine Erklärung zum Thema Mensch – Person vom letzten Sommer nicht schlecht war. Nun kann ich die mir selbst Einrahmen und als Zieldefinition für mich schon einmal hoch aufhängen. Das Wichtigste, was ich am eigenen Leib lernen durfte, war: die Steuerung von Menschen in diesem System funktioniert in erster Linie eben nicht über Geld oder über Rechtssysteme, sondern ist eine über Jahrhunderte und Generationen von klugen Psychopathen geschickt aufgebaute psychische Steuerung, die mittlerweile dermaßen perfekt funktioniert, dass sie aus uns selbst heraus generiert wird. Die müssen weiter nur noch ein paar Punkte antriggern. Das reicht. Den Rest erledigen wir selbst, in uns und mit uns. Ich hätte nie gedacht, wie tief ich selbst psychisch noch als Person in und mit dem System verstrickt bin und das sind die meisten, um nicht zu sagen, fast alle. Ein Grund übrigens für die Signalfunktion bei mir. Es sind aber alles Serviceeinrichtungen von denen, (Vatican & Co.) die uns helfen, weiter zu wachsen.