Fragen? —> Antworten! v3.7.

aktualisiert am  03.08.2017

Vorschaltbild: Modus vivendi, Karikatur von Wilhelm Scholz: Der Papst und der Reichskanzler fordern sich gegenseitig als Zeichen der Unterwerfung zum Fußkuss auf. Bildunterschrift: Pontifex: „Nun bitte, genieren Sie sich nicht!“ Kanzler Bismarck: „Bitte gleichfalls!“.
Aus dem Kladderadatsch, Nr. 14/15 (18. März 1878)

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Da mich öfters Emails mit Verständnisfragen erreichen, möchte ich mit diesem Artikel versuchen, sukzessive, die eine und andere Wissenslücke zu schließen. Dieser Artikel wird somit ab und an mit weiteren Antworten zu euren Fragen ergänzt werden.

Neueste Fragen & Antworten werden oben am Text angefügt! 😉

Erkennt wer ihr seid und bekennt Euch dazu!
Ich bin Deutscher! Die Rechtstellung als Deutscher geht immer vor!
Als Natürliche Person (Familienname, Vorname) bin ich Rechtssubjekt und nur Begünstigter des Sachenrechts und niemals Haftender!
Als Deutscher habe ich völkerrechtlich abgesicherte Schutzrechte (HLKO) und unveräusserliche Sach-, Personen- und Gebietsrechte
. [Warum sollte ich mich dann mit niederrangigen Normen, Rechten & Regelungen (A.H.; GG; VwVO; UCC, OPPT, BAR etc.) auseinander setzen?]
Als Deutscher lehne ich alles ab, was nach dem 27.10.1918 auf deutschen Boden passiert ist / installiert wurde!
[Das bedeutet nicht, die „BRD“ nicht anzuerkennen. Sie „existiert“; man kann, darf und sollte jedoch deren Rechtstaatlichkeit anzweifeln.  ;-)]

Das völkerrechtliche Subjekt (D e u t s c h e s R e i c h – 1871 – 1914/16) bestand und besteht durch seine LEGITIMEN NATÜRLICHEN RECHTSPERSON(EN) und derer in der Rechtsfolge, welche ihrerseits ihre UNVERÄUSSERLICHEN und UNAUFLÖSLICHEN Rechte aus dem völkerrechtlichen Subjekt beziehen.

Da ich ab und an auch nach den deutschen Werten gefragt werde…

bismarck

Das wichtigste Glied in der Familienkette ist, die Frau, Mutter, Hausfrau, Sanitäterin, Managerin, oft Finanzverwalterin, Ehefrau, Geliebte & bester Kamerad!
Nur mit ihr, steht & fällt das ganze Konstrukt „Familie“.
Eine intakte Familie ist der Grundstein eines intakten Staates!

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Einige Denkanstösse vorab:

Geht ein Gesetz etwas anderem vor oder etwas nach? 🙂
Eine Verordnung oder eine Norm bricht kein gültiges (da materielles, höherrangiges ) Recht / Gesetz.
Warum schwören Bischöfe dem Land die Treue? (Reichskonkordat 1933)
https://www.youtube.com/watch?v=1_GrYstzQfA
Das Video anschauen und ab der Minute 13 staunen… 😆
Warum sprechen alle Ministerpräsidenten der Länder im Vatikan vor?

Mitarbeiter in den [Behörden] sind grundrechtverpflichtet. Und wer hat in diesem Land den Zugriff auf die Grundrechte? Das Personal-DEUTSCH oder der gesetzliche Deutsche?

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Liebe Menschen, zum Thema des Artikel 73 der UN Charta (Auszug):

„Verantwortliche für die Verwaltung von Hoheitsgebieten deren Völker (Plural) noch nicht die volle Selbstbestimmung haben, bekennen sich zum Grundsatz der Interessen der Einwohner dieser Hoheitsgebiete, die Vorrang haben und übernehmen den heiligen Auftrag dieser Verpflichtung.

Wenn also die Interessen dieser Einwohner, z.B. 10 Millionen an Muslimen, dem von z.B. 2 Millionen gesetzlicher Deutschen, vorgehen
…dann dürft ihr euch nicht beschweren, daß ihr als DEUTSCH eben kein nachgewiesener Deutscher seid und eure eigenen Interessen hinten an stehen werden…!

Die Anzahl der nachgewiesenenper Feststellungsantraggesetzlichen Deutschen beim Bundesverwaltungsamt (BVA in Köln), zwecks Bildung einer eigenen international anerkannten  Interesseneigenschaft, muss daher zwingend gesteigert werden.

Personal-DEUTSCH merkt nicht einmal, daß seine Interessen als Staatenloser niemals vorgehen können.
Könnt ihr IM (internationalen) System  beweisen, wer ihr seid? Interessiert es die, welche Unterlagen ihr in den Schubladen habt?

Auch deshalb der Feststellungsantrag des BVA (zum „Gelber Schein“), denn:

Da die Politiker-Marionetten in den Entscheidungsgremien (hier: Bundestag, Landtag etc.) gegen eure Interessen Abstimmungen treffen, welche jedoch im internationalen Kollisssionsrecht eindeutig Auswirkungen haben, müssen sie (die Politiker) sogar einen Staatsangehörigkeitsausweis haben, da Sie sonst keine völkerrechtliche Vertretung für das deutsche Völkerrechtssubjekt hätten.

Unter diesem Grundsatz wird auch verständlich, warum der Erhalt des „Gelben Schein“  in vielen Regionen seitens der Verwaltung verweigert bzw. massiv erschwert wird…!
https://www.agmiw.org/?p=2037

Denn Sie verlieren dadurch potentielle Entscheidungsbefugnis, weil die Menge der amtlich bestätigten“ Entscheidungsträger dadurch aus „Ihren“ Reihen ins Volk wandert, dem eigentlichen Souverän.

Manch ein angehender Souverän ziert sich, sich über diesen Weg der Feststellung, zu erkennen zu geben. Dies ist der massiven Gegenarbeit der Systemtrolle geschuldet! Wozu habt ihr denn ein Hirn, wenn ihr es nicht zu Euren Gunsten nutzt? 👿

Die BRiD = die Verwaltung von Zivilinternierten. Was würde denn geschehen, wenn alle Deutschen den „Gelben Schein“ hätten? 😉

Der Staatsangehörigkeitsausweis ist eben kein Antrag für die „deutsche Staatsangehörigkeit„, sondern eine Feststellung  zur, also auf eine weitere Staatsangehörigkeit, nämlich die angeborene.

Der „Gelbe Schein“ ist (nur)  die Quittung, die Positivbestätigung, für die weitere Staatsangehörigkeit, denn da steht:

ist deutsche(r) Staatsangehörige(r)und eben nicht besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Begrifflichkeiten beachten!

Mit dieser Quittung kannst Du nun belegen, daß Du deine Natürliche Person, einen schützenswerten Rechtsstand, nachgewiesen hat.
Siehe: SHAEF Gesetz Nr. 52 Artikel I i.V.m. mit Artikel VII Absatz e / Pakt der Völker Artikel 11 i.V.m. mit Artikel 1 und dem Art. 25 GG, sowie den Art. 45 – 47 HLKO. All dies ist „ius cogens“ zwingendes Recht, welches die Verwaltung zwingend einzuhalten hat.

Du nimmst nun Deine Vorrang- und Schutzrechte wahr, gemäß den Art.  5 (1), 6,  10 und 50 EGBGB (ein „Gesetz“ der Bundesrepublik Deutschland = Besatzer und Treuhandverwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets).

Ach ja – hört mal rein ab Minute 01:35
Ein BRiD-Innenminister sagt: Eine Wiederherstellung des Deutschen Reiches kann es nicht geben, denn das wäre die Wiedervereinigung:
https://www.youtube.com/watch?v=ugmMNL-akJY

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Worin besteht der Unterschied zwischen den Stadtstaaten / Staaten (Heimathstaaten) und den Bundesstaaten des Deutschen Kaiserreich?

Es gibt die 25+1 Staaten – und Stadtstaaten nebst den dazu gehörenden originären ca. 76.000 Gemeinden (im Gebietsstand v. 1914) mit den darin lebenen Menschen. Diese Menschen sind ab Geburt rechtsfähig (§ 1 BGB a.F.) und vom Lehen der Kirche und Monarchie befreit. Daher – aufgrund des Subsidiaritätsprinzips – sind die Gemeinden von übergeordneter, existentieller Bedeutung.
http://www.gemeindeverzeichnis.de/gem1900/abc/abc.htm?abc_2.htm

Nur über diese sind wir auch im Hier & Jetzt handlungsfähig, sofern sich auch die Deutsch_en um diese Gemeinden kümmen wollen.
Dies ist noch ein weiter Weg auf der Bewusst_werdung(s)-Schiene.

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Die Bundesstaaten selbst sind das „Volk“ des Völkerrechtssubjekts DR.
Heisst, dass die Bundesstaaten keine Menschen als Volk hat.

Jedoch besitzt man als nachwiesener Deutscher, gemäß der Abstammung nach dem RuStAG i.d.F.v. 1913, die Staatsangehörigkeit IN dem jeweiligen Bundesstaat.

Nur die Bundesstaaten bzw. das DR befinden sind (z.B. via der Annahme der HLKO 1907) im Handelsrecht. bzw. sind Teilnehmer des noch nicht beendeten WK I.

Die BS sind zwar rechtsfähig, jedoch handlungsunfähig.

Seit der Mobilmachung (hier: 28. Juli 1914 – 2 Tage vor der Mobilmachung; Status Quo Ante Bellum) wurde alles eingefroren… daher geht – völkerrechtskonform – für uns der machbare Weg nur noch via der Aktivierung und Organisation der Gemeinde(n). Dies im Rechtsstand v. 1914 (siehe auch den Wertindex 1914).

Alle ca. 600.000 Beamten wurden eingezogen und via Stellungskrieg und „Dolchstoßlegende“ etc. ausgemerzt. Ohne echte bestallte Beamte gibt es auch keine korrekte Verwaltung des Völkerrechtssubjekt DR.

Die Feinde des DR (siehe Feindstaatenklausel UN etc.) tun ihr möglichstes, damit dieser Status erhalten bleibt. Nur so können diese weiterhin, zulasten der Deutschen, auf deutschem Boden ihr Unwesen (Plünderungen, Genozid etc.) treiben.

Kaiser Wilhelm I. und Fürst Bismarck waren Freimaurer?

Wilhelm der I. hatte irgendein Protektorat. Bei Bismarck ist die Aussage ist nicht nachweisbar. Ich bin mir eher sicher, dass Bismarck keiner war, da der das Spiel durchschaut hatte, dass der Stellvertreter Gottes ein weltweites Patriarchat bildet und die Freimaurer ebenso in Richtung Weltorganisation gingen. Wenn der Kaiser von Gottes Gnaden die Transzendenz für seine Völker sein will, dann lässt diese Position keinerlei Gesetzmäßigkeit über ihm zu; für alle Beamten galt nur diese Gesetzmäßigkeit , was Funktionen in Partei und Kirche ausschließt. Da die  Unterwanderung der Zünfte bzw. Freimaurer bekannt war, schließt sich die Logenmitgliedschaft aus.
Lennhoff, Posner, Binder sind die Autoren des Internationalen Freimaurer Lexikons und die sagen Kaiser Wilhelm I. nach, dass er versucht habe, der Freimaurerei mehr oder weniger ähnlich der Kirche einen sozialen Aufgabenbereich zuzuweisen, was im Zuge der Industrialisierung wohl auch nötig war, von den angesprochenen Logen aber nicht angenommen wurde. Wer weiß, wofür das gut ist.

Was ist der Unterschied zwischen „geltende Gesetze“ und „gültige Gesetze“ / „GELTEND vs GÜLTIG“

Das setzt voraus, in welchem Rechts- bzw. Personenstand man sich befindet bzw. angenommen hast. Für RuStAG-Deutsche gilt die letzte völkerrechtlich anerkannte volle Souveränität der Völker Deutschlands als gültige Gesetzgebung. Zwangsläufig ist die der Bundesrepublik von Deutschland die geltende Gesetzgebung, denn in die wurdest du hineingeboren.

Philosphischer Ansatz: Es gibt auch das Naturrecht (menschliche Vernunft).  Natürliche Person / M e n s c h“, also ein gültiges Recht was über allem steht. Da die Verwaltungen das PERSONEN-Spiel spielen hat oben genantes Bestand. 

Wer den Gelben Schein (korrekt abgeleitet) hat, ist deutsche(r) Staatsangehörge(r), kurz Deutscher und für den ist geltend:

EGBGB Art. 5 Abs. (1) […].:
Ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor.

Für Personal-Deutsch ist das BRvD-Recht geltend.
Ein Deutscher beruft sich auf gültige deutsche Gesetze.

Wie wehre ich mich gegen die Bezeichnung „Reichsbürger“?

Das System versucht derzeit „Reichsbürger“ mit dem Führerscheinentzug (ist ungleich dem Entzug der Fahrerlaubnis) und Entzug der Waffenbesitzkarten zu schikanieren.
Hierzu gibt es zB. dieses Urteil zu Gunsten der Betroffenen:
VG Sigmaringen vom 27.11.2012 (Az: 4K3172/12)
Dies als Vorlage nutzen zzgl. dem Satz:
Vorsorglich wird „Abwehr-und Unterlassungsanspruch“ gemäß Art. 2
GG Abs. (3) i.V.m. 1004 BGB
gestellt.
Vom BvG aus 2015 gibts dazu auch was… suche das derzeit noch…
Das vom VG ist aber recht ähnlich…
Man kann auch einen Strafantrag mit Strafverfolgung stellen gemäß den §§ 130 & 241a StGB.

Deutsches Reich (1871 – 1914/16) – Thematik Begrifflichkeiten:

Das Deutsche Kaiserreich ist im Waffenstillstand und derzeit (noch) handlungsunfähig; aber immer noch voll rechtsfähig. Das trifft auch für die Staaten und deren Bundesstaaten zu.

Deutsches Kaiserreich = Staatenbund (ohne Volk) = Konföderation.
Die Bundesstaaten sind dessen Mitglieder.
Diese Bundesstaaten sind Wirtschaftsverwaltungen von den jeweiligen Heimathstaaten.
Diese Heimathstaaten haben Völker und kennen Menschen, die Bundesstaaten hingegen nicht.
Im Gesetz, dass aus der Sichtweise des Deutschen Reichs geschrieben ist, benennt natürlich die Bundesstaaten (seine Mitglieder) im RuStAG. Es sind aber die Heimathstaaten, die die Staatsangehörigkeiten vergeben, denn sie beherbergen ja die Völker.

Das Deutsche Reich wird lange Fortbestehen, bis der letzte Deutsche tot ist, der noch einen Rechtsanspruch hätte
(Otto von Bismarck).

Du musst also nur nachweisen, dass Du Deutscher bist und hast alle Rechte wieder zurück, denn Natürliche Personen stehen immer über allen anderen Personen.

Ein Haftbefehl muss zwingend von einem Richter formal korrekt unterschrieben werden. Haftbefehle finden nur im Strafrecht Anwendung. Das ist international so geregelt. Haftbefehle dürfen daher nicht zur Erzwingung von Geldeinnahmen angewandt werden.
Das ergibt sich aus Art. 25 GG i.V. m. Art. 11 Internationaler Pakt vom 19.12.1966 für bürgerliche und politische Rechte von 1966 (verkündet im BGBl. 1973 II S. 1533), am 23. März inkraft getreten. Für die BRD trat der Pakt mit Ausnahme des Art. 41 am 23. März 1976 (verkündet im BGBl. 1976 II S. 1068), der Art. 41 sodann am 28. März 1979 (verkündet im BGBl. 1979 II S. 1218) inkraft.
Der Art. 11 lautet:
“Niemand darf nur deswegen in Haft genommen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen”.
https://www.agmiw.org/?p=3959
https://www.agmiw.org/?p=1072

Reichsbürger?

Das System behilft sich seiner Leitmedien mit einem Rundumschlag auf allen Kanälen. Prima, auch eine schlechte Werbung ist eine Werbung. Zu dem Thema Reichsbürger findet ihr auf der Inhaltseite dieses Blogs drei Artikel, welche den Sachverhalt eindeutig klären werden. Grundsätzlich gilt:
Reichsbürger sind Alle, die sich per Unterschrift in A.H.-Meldestellen dazu – freiwillig  -bekannt haben und dort unter der Glaubhaftmachung Deutsch eingetragen sind.
https://www.agmiw.org/?p=4497

Androhung des Entzugs der Waffenbesitzkarte(n) – WBK:

wbk

Das ist die aktuelle Standardvorgehensweise des Systems gegen alleauffällig“ gewordenen WBK-Besitzer. Und das wird sicher nicht nur auf die „Rustagler“ beschränkt bleiben. Wer dies annimmt, hat den Knall nicht gehört!

Ich weiß ja nicht was Du wem gegenüber wie erzählt hast. Es geht wie immer um die Begrifflichkeiten. Wurden da Fehler begangen?

Im Grundsatz gilt:

  1. alles wird bestrittenkeine Zurückweisung!
  2. Du hältst dich an geltende und gültige Gesetze.
  3. Die BRD wird von Dir anerkannt; diese ist ja existent…
    (was nichts mit dem Zweifel an deren Rechtstaatlichkeit zu tun hat).
  4. Du bist gesetzlicher Deutscher, der Grundrechteträger. Dies wurde festgestellt von der BRD selbst. Was hat das mit den sogenannten „Reichsbürgern“ zu tun?
  5. Die Behörde hat zu definieren, was denn ein Reichsbürger ist. Sowie substanzielle Belege vorzuweisen! Im Schriftsatz wird eine persönliche „Meinung“ verkündet…! Fakten auf den Tisch…!
  6. Der Schriftsatz des Behörden-Mitarbeiters – der ungeprüft Handlungsanweisungen ausführt – erfüllt die Straftatbestände nach § 130 StGB (Volksverhetzung) und § 241a StGB (Pol. Verdächtigung). Da der Begriff Reichsbürgerbewegung NICHT in „…“ gesetzt wurde ist dies auch Unterstellung, Beleidigung und Diffamierung.

Am besten mit der zuständigen Person im Amt ein klärendes Gespräch führen. Das Ganze wird auf ein Verfahren AM Gericht hinauslaufen.

Sofern die Behörde das ohne ein Gerichtsverfahren durchziehen will, hilft noch eine Selbstanzeige bei der StA. Die müssen dann von Amts wegen ermitteln.

Es gilt sich umgehend mit allen Jägern und Sammlern (via den jeweiligen Verbänden) zu organisieren – das betrifft nunmehr JEDEN! Gefahr ist im Verzug! Wehret den Anfängen!

Exkurs: Begriffsdefinition der Staatsangehörigkeit und der Staatsbürgerschaft:
brd-vs-ddr-stag-festellung

Begrifflichkeiten im Rechtsverkehr / Schriftverkehr:

Bis vor kurzem war es Usus, Angebote der System-[Behörden] zurückzuweisen (Zurückweisung), um den eigenen Einlaß (in der Sache) nicht als Widerspruch geltend zu machen. Diese Begrifflichkeit wurde behördenintern geändert. Daher sollte man alles grundsätzlich bestreiten! Und so nebenbei: Wer einen Brief an die Jur. Person annimmt, diesen gar öffnet und so „schlau“ ist, diesen dann auch zu beantworten ist bereit konkludent in deren Falle getappt. Siehe hierzu auch den Punkt 36 im Handlungsleitfaden.
https://www.agmiw.org/?page_id=1265
Die Zurückweisung (nicht verwechseln mit der Zurückverweisung) gibt es im juristischen Sprachgebrauch –  so wie auch den Begriff „Original“ – nicht. 😉

Kannst du mir bitte die Quelle irgendwie besorgen/nennen, aus der diese 99 Jahre seit 1918 hervorgehen?

Damit meinst Du die derzeit aktuell im Weltnetz breit getretene Debatte über die „auslaufenden“ Bodenrechte?!
Für uns Deutsche laufen keine Verträge in Bezug auf die Bodenrechte aus!  Seht hierzu meine drei Artikel zu dem Thema „Bodenrechte“…!
Die Bodenrechte liegen nachwievor in den Gemeinden bzw. bei jedem einzelnen Souverän / Aktivlegitimierten selbst. Diesen Nachweis gilt es zu erbringen! Diesen Fakt kann man auch in den gültigen Gesetzen (hier: Gemeindeordnungen; Gemeindeedikt (Bayern)) nachlesen.
Was aber versucht wird ist, dass die Deutschen vergessen sollen, wer sie sind und freiwillig auf ihre angestammten Rechte verzichten sollen.

Die Thematik der 99 Jahre stammt u.a. aus den Erbpacht- und Erbbauverträgen.
Ebenso findet man diese 99-Jahres-Frist bei globalpolitisch wichtigen Verträgen, wie z.B. der Vertrag der Rothschilds mit der Russischen Zentralbank, der nun im Oktober 2016 ausläuft (zzgl. einer 12 Monate Übergangsfrist).
Diese Handelsvereinverträge ziehen sich durch die gesamte „jüngere“ Geschichte. Die  meisten „Staaten“ sind ja Firmen / NGO´s.
Ein Bsp.: Waterloo (1815) + 99 Jahre = 1914 (Unterbrechung durch die Kriegshandlungen des WK I.) — 1918 + 99 Jahre = 2017

Warum steht auf Dokumenten die BRiD in Grossbuchstaben?

Die Firma, der NAME des Kaufmanns wird in Grossbuchstaben ausgeführt. Das beste Bsp. ist der Personalausweis. Die Täuschung geht immer über die Begrifflichkeiten gepaart mit der manipulierten Eigeninterpretation. Das wichtigste historische Bsp. zeigt sich in der Übersetzung der SHAEF-Gesetze.
Denn „GERMANY“ wurde beim übersetzen leider (oder bewusst?) falsch geschrieben, denn es muß eben nicht Deutschland lauten, sondern „DEUTSCHLAND“ und das sind dann eben nur Firmen.
Siehe hierzu SHAEF Gesetz Nr. 52 Artikel VII Abs. (e).
Das sogenannte Deutschland, welches von Vielen als Staat anerkannt wird, ist in Wirklichkeit nur ein „positives Staatsservitut„.
http://de.unionpedia.org/Staatsservitut

Da die Debatten über den „Reichsbürger“ systembedingt zunimmt:

Ein gutes Erklärvideo:
https://www.youtube.com/watch?v=rqnP1rAaKBo&feature=youtu.be
https://www.agmiw.org/?p=2795
Selbst im Bundesbeamtengesetz wurde erst recht spät „korrigiert“:
http://www.buzer.de/gesetz/885/a12049.htm

Die Amis als Drahzieher sind an allem Schuld…

Die US-Amerikaner (als „Volk“) hat nichts zu sagen odergar zu  bestimmen. Denn die USA ist seit dem Jahr 1871 eine englische Kronkolonie und untersteht somit dem Vatikan. Die USA ist der Schirmherr der UN, welche ebenso vom Papst die Rechte und Pflichten erhält. Hierüber steueren diese das Kapital und damit auch die Schweiz und ihre Helfershelfer, ebenso die Jesuiten und die zionistischen Juden. Wirkliche Unterstützer und Initiatoren sind eindeutig das Wirtschaftssystem des Deutschen Kaiserreich und die zwangsinternierten des besiegten Dritten Reich, die DEUTSCH (diese erkennt man am Personalausweis). Ergo könnte man eher so  formulieren, dass die DEUTSCH ein Gros der „Schuld“ auf ihre Schultern legen und dies bis heute zulassen… Schön doof, oder? Und solange man dies nicht ändert, geht der Spuk eben weiter…

Es heisst, die Verwaltung beruft sich nur noch auf das StAG. Das RuStAG wird nicht mehr in Anwendung gebracht.

Ich lasse diesen Ausschnitt eines Urteils der Firma VG Stuttgart unkommentiert. Es spricht für sich selbst! 😉

rustag

Warum verweist Du auf www.gelberschein.net? In deren Ausfüllhilfe für den Feststellungsantrag (Anlage F & V) soll man „Deutschland als Ganzes“ angeben.

Deutschland als Ganzes ist in den Grenzen von 1937.  Auch wenn es in deren Ausfüllhilfe in eckigen Klammern ausgeführt ist. Ich rege an, bei dem Punkt 1.6 entweder den Bundesstaat zu benennen oder – sofern die Behörde deswegen zickt – dort „Deutschland“ (in Kleinbuchstaben) einzutragen. Jedoch bei der Anlage V bei dem Punkt 4.3 zwingend den Bundesstaat korrekt zu benennen, wie z.B. „Königreich Preussen„. Die Bezeichnung „Preussen“ bringt Euch in Weimar unter. Ergänzend zu „Abstammung“ empfehle ich dort zu vermerken: „Abstammung gemäß § 4 Abs. (1) Rustag v. 1913„. Damit das auch klar definiert ist.
Den Feststellungsantrag – das ist eure Willenserklärung – unbedingt von der Behörde gegengezeichnet als Kopie (Beweis) mit nach Hause nehmen!
Tip: Man kann/sollte im Antrag F bei Punkt 4.2. auch die Worte „… neben der deutschen Staatsangehörigkeit …“ durchstreichen!
Noch etwas vom Bundesverwaltungsamt:
https://www.youtube.com/watch?v=y0w-Fl_QwvU&app=desktop

Mir wurde gesagt, dass „Asylanten“ nahezu straffrei agieren können.

Jeder Ausländer, als auch der nachgewiesene gesetzliche Deutsche unterliegt nicht der bundesrepublikanischen Rechtsnorm.
Es handelt sich hierbei um Menschen, also Natürliche Personen oder Staatsangehörige fremder Staaten, für die das BRvD-Privatrecht nicht anwendbar ist! Ergänzend hierzu gibt es Innenminister-Erlasse an die Firma POLIZEI,  bei niederrangigen Vergehen diese nicht weiter zu verfolgen.
polizei-straftaten

Wenn das System – gegen gültiges Recht – durchgreift, so ist das widerrechtlich und Willkür.
https://www.agmiw.org/?p=2463

natürliche oder Natürliche Person? Worin liegt der Unterschied?

Man sollte wissen, dass die Natürliche Person mit großem „N“, und nicht wie so oft nur mit dem Adjektiv „natürliche“ Person geschrieben wird. Da steht dann nur noch die Person (alleine herum ^^). Denn, Adjektive sind in der deutschen Gesetzgebung nicht bedeutsam. Man darf das auch nicht deuten! Somit steht dann da nur noch Person! D.h., das hat dann eben nicht staatgefunden! Die Natürliche Person wurde als Rechtssubjekt kreiert. Die Natürliche Person, jeder einzelne Mensch, ist im Stande des Rechtssubjektes wie ein Staat selber, nämlich als das Haus, als die Familie. D.h. die Natürliche Person, als Rechtssubjekt, ist Begünstigter im Sachenrecht und niemals Haftender. Das war eben der Schutz! Das BGB i.d.Fv. 1896/1900 hat um den Menschen herum eine Schutzmauer aufgebaut. Man wurde zum Träger von Rechten. Und nicht zur Person degradiert.
Die Natürliche Person, Schöpfung des deutschen Rechts (hier das BGB von 1896 – §§ 1-20), ist der lebendige Mensch in seiner Rolle als Träger von Rechten und Pflichten.

Hast Du damit Erfahrungen,  wenn ein „Beamter“ den Feststellungsantrag nach RuStAG (1913) einreicht, ob es Nachteile für seinen weiteren Werdegang im „Beamten“leben hat?

Solange er diesen privat für sich macht und nicht im Dienst das propagiert etc. ist das i.d.R. kein Thema. Jedoch gibt es , speziell bei Polizisten, schon die ersten „Amts“enthebungen. Nun, was bitte  soll ihm denn passieren? Suspendierung mit Gehaltsfortzahlung? Welch´ ein Drama aber auch! 😆 Gerade die Beamten müssen sich umgehend klar machen, wer sie sind und was sie wollen. Es gibt kein dazwischen. Sollte es hier mal unruhig wird, sind die Beamten die Ersten, denen es an den Kragen gehen kann. Entweder durch „Unzufriedene“ oder durch die „neue“ Justiz – siehe „Mauerschützen 1990“.

Was bedeutet die S p e r r s c h r i f t im Familiennamen?

Ich rege an, diese Schreibweise beim Feststellungsverfahren gleich mit zu beauftragen! Wer sich im Seehandel auskennt weiss, dass z.B. Tiere als l e b e n d e Fracht in Sperrschrift in den Ladelisten geführt werden. Schaut auch einmal bei älteren Urteilen der Richter nach. Auch dort wurden die Familiennamen in Sperrschrift ausgeführt. Die Sperrschrift weisst somit den Menschen in seiner Natürlichen Person aus und ist damit auch eine Lebenderklärung.
Die angewandte S p e r r s c h r i f t  im Familiename (sollte auch auf dem „Gelben Schein“ so stehen) ist eine bzw. die Rechtsweiche IM System!

Wie lautet dein Briefkopf in Anschreiben oder Emails?

H a i l e r, Markus

D e u t s c h e r gemäß § 4 Abs. 1 RuStAG (1913)
Natürliche Person nach § 1 BGB a.F. (1896/1900)
Als Natürliche Person Rechtssubjekt und daher nur Begünstigter des Sachenrechts und niemals Haftender!

Beruft sich ein Deutscher auf die Verfassung von 1871 ( D e u t s c h e s  R e i c h) oder auf die seines originären Heimatstaates?

Dazu steht weiter unten im Text einiges an Infos. Ein Deutscher nimmt die Verfassung seines Heimat(h)staates, da diese vom Volk selbst bestimmt wurde. Die Verfassung aus 1871 ist für den Staatenbund und wurde nicht von den Völkern bestimmt.

Wer korrekt unterwegs sein möchte, lehnt alles ab, was nach dem 27. Oktober 1918 auf deutschem Boden passiert ist. Ins besonders das GG, das UCC und alle anderen Spielereien, welche mit einem Deutschen nichts zu tun haben.

Für einen Deutschen ist gültig:
Das EGBGB, das BGB a.F. in Form der §§ 1-20, das RuStAG i.d.F.v. 1913 und die Verfassung seines Heimat(h)staates!
Die Rechtstellung eines Deutschen geht immer vor!

Der ESTA ist ein Verzeichnis der Amerikaner / Alliierten. Wer da drin steht, ist auf deren Abschußliste. Zudem steht das Ru in runden Klammern, wird also von der Verwaltung nicht beachtet.

Der EStA (Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten) hat nichts mit dem ESTA (Homeland Security, VISA- Angelegenheiten) zu tun.

Die Daten aller Deutschen stehen im Heimatarchiv. Darauf hat der „Ami“ eh Zugriff.  Die Deutschen stehen ohnehin auf der „roten Liste„, mit oder ohne dem EStA-Register.  👿 Fragt Euch einmal, wann und  warum dieses Register eingeführt wurde und wer dies veranlasst hat. 🙂
Neben den NeoCons (das sind diejenigen, welche den 3. Anlauf im WK benötigen) gibt es auch andere Fraktionen, denen daran sehr gelegen ist, dass die Deutschen weiterhin auf der Weltbühne mitwirken (werden).
Ein Blick in den Duden würde ausreichen, um festzustellen (^^), dass runde Klammern eine Hervorhebung sind. Es wäre ein Ausschluß, sofern das Ru in eckigen Klammern stehen würde.

Wer oder was ist der BUND?

Der BUND ist die völkerrechtliche Vertretung des Deutschen Reichs (1871-1914)! Dies bis zu dem Tag, an dem die Deutschen aus dem Ersten Weltkrieg nach Haus finden und den Krieg (WK I.) beenden wollen. Denn bis heute gibt es keinen Friedensvertrag aus dem WK I.. Und das „nach Hause kommen“ geht über den Feststellungsantrag F des BVA!
Im WK II. wurden die deutschen Soldaten als unarmed forces bezeichnet. Somit fielen diese Deutschen auch nicht unter die Genfer Konvention. Das Ergebnis lautete u.a. „Rheinwiesenlager“.

Das Deutsche Reich ist nach der Mobilmachung nicht nur verpflichtet den Deutschen Gemeinden Schutz zu bieten, sondern im Kriegsfall werden Wirtschaft, Finanzen sowie alle Ressourcen durch das Deutsche Reich verwaltet.
Die Gemeinden sind während des Krieges und der Mobilmachung in der Selbstverwaltung und das ist seit 1914 unser Problem! Die Deutschen selbst sind seit 1918 (auf Hoher See) verschollen und nie wieder aufgetaucht. Man vermutet, dass die entwaffneten Krieger des Dritten Reich die Deutschen sind. Aber dies im Stand vom 31.12.1937. Und sie sind eben Staatenlose mit der Glaubhaftmachung DEUTSCH.
Wer sich jemals in einer Meldestelle von A. H. (Einwohnermelde[amt]  – Personalausweis) angemeldet hat, ist ein zwangsinternierter Krieger und wird vom Besatzer versklavt. Das ist völkerrechtlich legitim, wenn eine Nation den Waffenstillstand bricht und über 70 Millionen Tote verursacht hat.
http://www.bund.de/Content/DE/Service/Impressum-Datenschutz/impressum_datenschutz_node.html

Gibt es Alternativen zu dem bisherigen Schuldgeldsystem?

Ja, diese Alternativen gibt es..! 🙂
https://www.youtube.com/watch?v=D20KG3GZitg

https://gdg-netz.com/das-goldene-mittelalter-1150-bis-1450/
https://www.youtube.com/watch?v=-KmipIa0ieQ

Exkurs: Was ist ein Staatenloser, was ist die Natürliche Person & was ist ein nachgewiesener Deutscher? Pflichtlektüre!
https://www.agmiw.org/?p=4213

Du schreibst und sprichst oft vom Aufbau der Gemeinden über die Familien. Wie meinst Du das? Was ist das Gebot der Stunde?

Emanzipation, Feminismus, Genderwahn, Schul(un)wesen, Manipulationen über die Medien, Impfungen und vieles mehr hat die Wurzeln der Familien nachhaltig zerstört. Anstelle sich um seine eigene Familie und um seine Nachbarn zu kümmern,  verfolgt man Interessen im Eigennutz. Das System hält einen bewußt kontrolliert in seinen Fängen. Beispiele hierfür sind Kindergeld, ALG II, Hartz IV und vieles mehr. Das Humankapital hat zu funktioneren.
Ohne das Gemeinwohl an die erste Stelle zu setzen, ist der Aufbau einer sich selbst tragenden Gemeinde / Gemeinschaft nicht umsetzbar. Wer Gutes sät wird Gutes ernten!
Für mich ist die Zeit des Redens über §§, gültiges Recht etc. vorbei!
Es gilt sich selbst als Mensch, als Schöpfer seines eigenen Seins wieder zu „finden“, eine klare Entscheidung zu fällen und sodann diesen Weg auch unbeirrt beschreiten.
WER bin ich? WIE ist meine Position? Und WAS kann ich dafür tun, damit es für uns Alle besser wird?
Das System lebt davon, uns zu trennen und gegenseitig auszuspielen!
(M)eine Anregung ist,  sich mehr um unsere Mitmenschen im lokalen Umfeld zu kümmern. Dies z.B. durch:
Straßenfeste feiern (Geburtstage, Hochzeiten, Tanzabende), die Organisation von gemeinsamen Großeinkäufen oder auch Handwerksarbeiten, Hilfsangebote für ältere, kranke Menschen, die Einrichtung von lokalen Tauschbörsen für Sachen und Dienstleistungen, Angebote beim Gang zum [Amt] (das kann DIE Steilvorlage werden ^^), die Vorstellung der eigenen Familie und Berufs (Sanitäter, Bäcker, Friseur als „Workshop“). Zeigt und fördert das Interesse aneinander! Kümmert Euch und habt dabei Geduld!
Es gilt sich wieder zu (er)kennen. Als Mensch und nicht als Roboter.
Es gilt seine Mitmenschen wieder wahr zu nehmen. Wer kennt denn schon wirklich seine Nachbarn?
Alsbald wird es auf deutschem Boden überlebensnotwendig sein, sich zu kennen, zu schätzen, zusammen zu arbeiten und sich auch zu vertrauen.
Fangt jetzt damit an! Nur aus einer starken, solidarischen, loyalen Gemeinde kann Großes und Gutes entstehen.

Mit dieser Bezeichnung spricht man entweder a) „Menschen in ihren Gemeinden“ und auch b) „Staatsangehörige in ihrem Bundesstaat“ an. Dies sind vorerst einmal zwei völlig verschiedene Gruppen von Menschen. Die einen a) sind Gemeindemitglieder aus deren eigenen freien Entscheidung heraus. Aus dieser Gruppe a) kann erst die Gruppe b) entstehten. Siehe auch „Subsidiarität„.
https://www.agmiw.org/?p=1487
Nebenbei: Bürger? Wo sollen in der BRvD denn die Bürger herkommen? Ein Gewahrsamsstaat (siehe Genfer Konvention) hat keine Bürger, keine Regierung und dieser kennt nur die Zwangsverwaltung. Dies solange, bis die entwaffneten Krieger erkennen, dass die Kriegshandlungen beendet werden müssen.
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Woher stammt der Begriff Subsidiarität und was bedeutet dieser?

Die Subsidiarität ist die höchste Rechtsnorm eines Deutschen.
Fundstellen zu diesem Begriff führen zurück zur Verfassung des „Norddeutschen Bund“ von 1867 als auch zu der „Emder Synode“ von 1571. Der Staatsaufbau geht von einem Weg von Unten (Familien –> Gemeinde) nach oben (Bundesstaat) aus. Bis ca. 1850 gab es auf deutschen Boden auch noch die „Thing(s)“. Zu dem Thema empfiehlt sich das Lesen der Edda und die Ura Linda-Chronik.
https://usercontent.one/wp/www.agmiw.org/wp-content/uploads/2015/06/HermanWirthDieUraLindaChronik_text.pd

Ich habe den Gelben Schein, befürworte jedoch den Weg der Verfassungsgebenden Versammlung. Warum passt das nicht? ;-(

In diesem Fall kennst du das Erbe deiner Ahnen nicht. Denn das D e u t s c h e R e i c h ist eine Glaubensgemeinschaft mit einer Weltanschauung die seinesgleichen sucht. Der Mächtigste (hier im Sinne der Volksvertretung) ist immer der Bürgermeister einer Gemeinde. Ein Verweser als Verwalter eines Vereines ist und war nie vorgesehen! Denn der Verein lebt nicht ohne den Zusammenschluss der Familien innerhalb der Gemeinden. Nur so ist bewerkstelligt, dass bindende Entscheidungen nur mit einer 75% Mehrheit erst umgesetzt werden können. Das geht nur in der Gemeindeversammlung!
Die Handlungsfähigkeit des Vereins kann derzeit keinen Deutschen interessieren, denn der Deutsche kann diese erst durch die Widerherstellung seiner Handlungsfähigkeit in der eigenen Familie einen Zusammenschluss der Familien in seiner Umgebung ( Gemeinde)  herbeiführen und erst in ferner Zukunft dann die Handlungsfähigkeit der Staaten und des Vereins erreichen. Das ist bei rund 76.000 originären Gemeinden auf deutschem Boden ein langer Weg der nicht abgekürzt werden kann, weil man sonst niemals die Menschen mitnimmt!
Verfassungsgebende Versammlungen können erst nach der Beendigung des WK I. vollzogen werden. Denn dafür braucht man die Deutschen mit Ihren Staaten (Familien) und ihr müsst sie alle auch zuerst fragen.
Dies gilt auch für die Befürworter, welche mithilfe der Firma „Freistaat Preussen“ illegal komplette Bundesstaaten aus dem Stand heraus reorganisieren! Sinnfreies Unterfangen…!

Für uns besteht die Rechtstellung als Deutscher. Doch wie weiter?

Die Abarbeitung des Handlungsleitfadens, sowie die Entscheidung fällen, wie man künftig weiter leben möchte und sodann handeln:
https://www.agmiw.org/?p=3949
Dies auch durch die Aufklärung der Mitmenschen; über eine friedliche, legale Verweigerung auf allen umsetzbaren Ebenen und die Einberufung der Gemeindeversammlung(en).

Wie befreit man sich von der BRiD-Meldepflicht?

Indem man sich z.B. in das Ausland abmeldet oder in eine reaktivierte Gemeinde umzieht. Ein nachgewiesener, gesetzlicher Deutscher unterliegt nicht der Meldepflicht und ist auch nicht in Wohnhaft gemeldet. Er begründet einen seiner beliebigen Wohnsitze nach dem § 7 BGB, wo er es denn möchte. Im Alltag muss man das dann auch durchsetzen wollen.
Siehe hierzu auch den Handlungsleitfaden.
https://www.agmiw.org/?page_id=1265

Muss ich mein Auto anmelden? Was ist mit der Versicherung, der KfZ-Steuer und was geschieht bei Unfällen?

Unabhängig davon, dass viele BRvD-Gesetze seit dem Jahr 2007 (siehe auch: Bereinigungsgesetze) nicht einmal mehr geltend sind, man siehe z.B. die §§ 1-15 StVO, so sollte man sich bewusst machen, dass man als der Souverän „sein“ Auto freiwillig bei der Zulassungs[behörde] registriert hat. Ergo somit IM (und mit dem) System einen Vertrag eingegangen ist. 😉
Bei der Zulassung kann man die Einzugsermächtigung für die Firma Zoll unter Vorbehalt unterzeichnen als auch diese rückwirkend nach § 119 BGB widerrufen.
Wer einen Versicherer findet, der sein Auto gegen Schäden versichert, kann dann durchaus auch ohne eine BRiD-Registrierung herum fahren. Man unterscheide auch zwischen Wegen und Straßen. 🙂
Zudem gibt es den Europäischen Schadensfond, der unversicherte Fälle (z.B. mit Neusiedlern“) abdeckt“.
man-braucht-hierzulande-weder-einen-fuhrerschein-noch-eine-fahrerlaubnis/

Überall nur Terrormeldungen. Was stimmt denn daran nun?

Die Lenkung von Menschen erfolgt nunmal auch über die Angst…!
Hier ein Kommentar von Rico Handta, der es recht gut trifft:
„All die Alarmmeldungen a’la 40 Mio. Deutsche sollen sterben, oder Krebstod von Millionen, noch Polizei sucht Massenleichenhaufenbeseitiger noch, noch, noch …. sind zu irgend etwas anderes zu nütze, als den Zuhöhrer-, schauer-, leser in Angst zu versetzen.
Nichts…. halte ich davon. Alles was Dich derart in Angst versetzen soll ist nicht wirklich von Whisleblowern. Überleg mal selbest WER GENAU IMMER über Angst arbeitet, um seine Gegner in eine Schockstarre oder in Fehler zu zwingen…! Alles was Du nach so einer Idee noch brauchst sind verängstigte, die sich für Aktiv halten wenn sie die Angst (und damit Schockstarren) auslösenden Nachrichten verbreitet. Wenn dann noch mehrere änlicher Angstnachrichten kommen, ist Dein Bewusstsein schnell über dem Limit, bei dem es noch arbeiten kann. Danach weißt Du nicht mehr ein noch aus und gibst innerlich einfach auf. Nennt man Überlastung und ist eine einfache Manipulationstechnik.“
https://www.youtube.com/watch?v=Nvs5UixShgM
http://bewusst.tv/terror-zeitlinien-und-implantate/

Beim letzten Stammtisch wurde über das UCC geredet und auch über den Vortrag von Hans Xaver Meier „Grundlagen des Rechtssystems“. (Dieser Vortrag ist unter „Bücher / Infos“ verlinkt)

Dass UCC ist ein niederrangiges Recht, welches man auch wirklich in seiner Gesamtheit verstehen sollte, bevor man es denn anwendet. Ich frage zurück: Wieso muss mich das als Deutscher interessieren? Ich als Deutscher habe unveräusserliche Sach-, Personen- und Gebietsrechte, welche über allem anderen stehen. Warum sollte ich diese Rechte zu gunsten eines niederrangigen Rechts, welches ich auch nicht verstehen kann, abgeben?

Nebenbei – solange ihr Euch tagtäglich von den [Behörden] freiwillig in die jur. Person ziehen lasst, wird sich nichts für Euch ändern. 😉
Da nutzen Euch alle Weisheiten der Welt nichts. Zudem, wenn ihr Euch jeden Tag darauf fokusiert, dass ihr diesen und jenen Paragraphen in Anwendung bringen müsst, dann bekommt ihr – als Schöpfer Eures Seins – das auch…! Es ist und bleibt – zu jeder Zeit – eure Entscheidung, wie ihr denn leben wollt. 😉

Hast Du schon mal etwas von den Siegelwahlen gehört?

Der neueste Schrei auf dem Markt sind die „Siegelwahlen„. 🙄
Propagiert wird diese Variante von einem sehr rührigen Propheten aus Chemnitz.
Unabhängig davon, ob dieser Weg sowohl nach geltendem BRvD-Recht als auch nach gültigem deutschen Recht illegal ist oder auch nicht, sollte man sich klar machen, wer denn überhaupt so ein Siegel herstellen & benutzen darf. Und das man bei der Einberufung so einer „Wahl“ jeden einzelnen Wahlberechtigen erreichen muss! Und wie das ohne die Verwaltung und deren Datenbestand geben soll…? Zudem melden sich immer mehr Deutsche aus der Wohnhaft ab.
https://www.agmiw.org/?p=3859

Hast du mal den Freistaat Preussen abgecheckt? Wir waren auf einem Vortrag vom Bundesstaat Bayern in Reorganisation, die wohl mit dem Freistaat Preussen zusammen hängen. Es hörte sich gut an. Aber jetzt frag ich mich dauernd, wo der Haken sein könnte.

Quo vadis Freistaat Preussen? v1.4.

Mit der Gemeindeaktivierung gehe ich konform. Die Leute sind aber so träge! Die Richtungen, die wir gerade näher verfolgen, Verweser und Bundesstaat Bayern, gehen auch auf diese Ebene.

Die Aktivierung der originären Gemeinden geht nur mit nachgewiesenen, gesetzlichen Deutschen. Dazu ist der Feststellungsantrag da. Ohne diesen seid ihr für das System Personal-DEUTSCH und habt nichts zu melden! Dieser Weg passt auch nicht zu dem illegalen Weg der Reorganisation eines Bundesstaates. Man sollte sich mit dem Begriff der Subsidiarität beschäftigen. Ebenso mit dem Begriff des „Verwesers“. Zudem basteln diese Personen eigene Verfassungen. Das ist Hochverrat!

Deutschland schafft sich freiwillig ab! V3.5.

Also, wenn ich vom Staat abhängig bin, wie Rente oder Hartz4 kann man sich nicht befreien oder lese ich da was falsch?

Entweder oder! Man kann nicht Leistungen wie ALG II oder Hartz IV erhalten und gleichzeitig sich aus dem System lösen wollen. Der Bezug von Rente bzw. ALG XII ist hiervon unabhängig.

Mein BRD-Personalausweis ist im Januar 2016 abgelaufen und ich habe keinen neuen beantragt. Wie muss ich jetzt mit meinem alten PA weiter vorgehen?

Jeder Perso muss zur Vernichtung abgegeben werden. Die Vernichtungsanzeige (Verwaltungsakt) muss schriftlich erfolgen. Ohne diesen Akt ist der Perso immer noch aktenkundig! Dies ersieht man, wenn man sich die eigene Vollauskunft besorgt. Dann steht der da immer noch drin. Siehe auch:
https://www.agmiw.org/?p=23

Einige Propheten befürworten, dass man den Personalasuweis doch einfach bei der Firma POLIZEI als verloren melden soll. Dies ist ein Aufruf zu einer Straftat!
Wie man es machen sollte, steht im Handlungsleitfaden.

Der „Staatsangehörigkeitsausweis“ / Der „Gelbe Schein“
„Der ist eine tückische Falle, da beisst die Maus keinen Faden ab. Kann doch gar nicht sein, dass du das noch nicht durchschaut hast.“

https://www.youtube.com/watch?v=sg1ms_fUddo&feature=youtu.be

Sehr gutes Erklär-Video, jedoch bitte beachten:

A) Meine Sichtweise – These 1:
Bei GG 116 (Abs. 1)“: … anderweitiger gesetzlicher Regelungen“ ist NICHT das RuStAG v. 1913 gemeint.
Dazu müsste dort stehen „anderweitiger Gesetze„….
„anderweitiger gesetzlicher (Adjektiv) Regelungen = A.H. (1934)  😉
Die Verwaltung kann nur A.H.´s Regelung damit meinen, da alles andere eben keine deutsche Staatsangehörigkeit ergibt.
Das RuStAG v. 1913 ist ein Gesetz und keine bloße Regelung.
Das Gesetz ist und bleibt das RuStAG v. 1913. Und das behalte ich mir ausdrücklich vor!
Ergo eine Täuschung seitens der Verwaltung durch Begrifflichkeiten, wie gehabt, bei derart schwammigen Formulierungen. roll:
… anderweitiger gesetzlicher Regelungen dürfte sodann die Annahme des Personalausweises sein. Damit einhergehend die völkische Bezeichnung DEUTSCH als Personal mit der handelsrechtlichen Identität NAME und der Zugehörigkeit zur Treuhandverwaltung Bundesrepublik Deutschland, gemäß dem Kapitel XI. der Genfer Konvention.

B) Sichtweise / These 2 – aktuelle Sichtweise vieler Rustagler:

Die Rechteträger haben ebenso ein Recht über Artikel 123 und 25 GG und sind keine Deutsche im Sinne eines GG, sondern vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelungen. Das wird ebenso eindeutig im Teso-Beschluß des BVerfG bestätigt: Der Beschwerdeführer hat die deutsche Staatsangehörigkeit weder durch Einbürgerung seitens der Bundesrepublik Deutschland noch unmittelbar kraft des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes(Rustag1913), das nach Art. 123 Abs. (1) GG für den Hoheitsbereich der Bundesrepublik Deutschland fortgilt, erworben. Der Beschwerdeführer war zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt deutscher Staatsangehöriger im Sinne des Grundgesetzes.
Die Ablehnung der Feststellung
seiner deutschen Staatsangehörigkeit wirkt sich wie eine Entziehung der Staatsangehörigkeit aus (vgl. BVerwG DÖV 1967, S. 94 f.). Der Umstand, daß dem Beschwerdeführer im Jahre 1970 ein Personalausweis und im Jahre 1972 ein Reisepaß der Bundesrepublik Deutschland erteilt wurden, bewirkte keine Einbürgerung. Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz kennt eine Einbürgerung durch bloße Aushändigung eines deutschen Personalausweises oder Reisepasses nicht.BVerfGE 77, 137 – Teso,BVerfGE 77, 137 – Teso i.V.m. – 2 BvR 373/83 – Abschnitt C Ziffern 21, 22, 23.
§ 31 BVerfGG Abs. (1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
 
Ich vertrete die Ansicht, dass wir uns als Deutsche eben nicht nach den Art. des GG und die §§ der Verwaltung zu richten haben, denn alles ab dem 28.07.1914 ist nun einmal illegal. Nur weil es uns eben zupass kommt, nehmen wir den Köder der Verwaltung an, denn sie uns ggf. zu einer anderen Zeit weder vorhalten können.
Also entweder bewege ich mich auf meinem Gebiet oder ich versuche eine Schnittstelle IM System zu finden / zu nutzen mit den möglichen negativen Auswirkungen. Für mich ist gültig das RuStAG v. 1913, die Verfassung meines Heimatstaates und die Verfassung des DR v. 1871.
Mehr hierzu auch hier:
https://www.agmiw.org/?p=3949

Die „BRD“ ist mitnichten illegitim. Sie ist der aktuelle Zustand der Menschen im Verwaltungsgebiet und damit sehr wohl legitim und  legitimiert. Auch die Bezeichnung BRD auf dem Ausweis ist irreführend, da die BRvD-Verwaltung den Auftrag seitens der Alliierten hat, uns Deutschen auf eigenen  Antrag hin, eben nur die Feststellung zu bestätigen. Es ist doch klar, dass uns ein Verwaltungskonstrukt die gewünschte Staatsangehörigkeit IN einem der 26 Bundesstaaten nicht bestätigen kann. 😉

Wichtig: BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND = in Großschrift auf dem GS geschrieben = ist die Verwaltung.
Ein Völkerrechtssubjekt wird klein geschrieben: D e u t s c h e s R e i c h.
Die Verwaltung benutzt den Weimarer Adler, um überhaupt auf teilstaatliches Recht zugreifen zu können.
https://www.agmiw.org/?p=1499 (wird überarbeitet)

Man beachte: Wir beantragen NICHT eine Staatsangehörigkeit, sondern wir beauftragen die FESTSTELLUNG zur Staatsangehörigkeit! Denn diese Staatsangehörigkeit haben wir bereits seit unserer Geburt! Wir beauftragen die Verwaltung dies für sich selbst festzustellen und um denen klar zu machen, dass wir wieder zurück in unsere Heimat wollen! Denn wir sind Deutsche und eben nicht staatenlos.
https://www.agmiw.org/?p=3253

Auf dem Gelben Schein ist im Wasserzeichen und als Aufdruck der Weimarer Adler vertreten.
In der Weimarer Republik (1919) gab es bis 1934 (hier: Selbstermächtigung von A.H.) noch die Staatangehörigkeiten..!!
Somit galt dort auch weiterhin das RuStAG i.d.F.v. 1913.

„Deutscher ist, wer Staatsangehöriger in einem Bundesstaat ist.“

Daher nochmals in aller Klarheit! Du hast einen FESTSTELLUNGS-Antrag eingereicht. Wenn du nun im BVA-Formular F bei dem Punkt 4.3 deine Staatsangehörigkeit (z.B. „Königreich Preußen“, „Königreich Württemberg“ ) korrekt eingetragen hast und der Antrag von der Verwaltung positiv entschieden wurde, sodann steht auf deinem Gelben Schein die Natürliche Person „Max Mustermann“ – Ist deutscher Staatsangehöriger.
Ja, auf dem Gelben Schein ist der Weimarer Adler abgebildet! Das bedeutet, dass Du nun nachgewiesen hast, dass du auch Deutsche(r) bist. Nur darum geht´s..!
Im EStA-Registereintrag sollte nun nach korrekter Übermittlung deiner Akte an das BVA der korrekte Erwerbsgrund verzeichnet sein. (hier: Geburt & Abstammung).
Ist dem so, musst du nun die „deutsch“e Staatsangehörigkeit verlieren, um Deutsche/r ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu sein.
https://www.agmiw.org/?p=3949

Dass das System immer mehr dagegen arbeitet – denn wir erreichen die kritische Masse – erkennt man daran, dass in den [Behörden] auf  „Anweisung“ (z.B. die BRiD-Innenministerien) die Ausstellung dieses Dokument rechtswidrig verweigert wird.
https://www.agmiw.org/?p=2037

Man merkt das auch daran, dass immer mehr gut geschulte Trolle sich an die Arbeit machen, den „Neulingen“ diesen Weg madig zu machen. Oder sogar darauf drängen, den Ausweis wieder zurück zu geben. Diese Personen schüren auch Ängste, dass man dann in die FEMA-Camps abtransportiert wird. 😆
https://www.agmiw.org/?p=3859

Warum ist dieser Staatsangehörigkeitsausweis denn so wichtig?

Dieses Dokument weist für Dich die/deine Natürliche Person aus. Bis dahin bist Du nach § 90 BGB nur eine SACHE. Es wird AM Gericht auch nur „in der Sache“ verhandelt (Handels- und Schiedsgericht).
Dieses Dokument stellt für Dich eine Weiche IM Rechtssystem zu deinen Gunsten. Denn ab diesem Zeitpunkt sind für Dich die §§ 1-20 des BGB als auch das EGBGB gültig.
Dieses Dokument weist Dich als Deutschen aus und nicht als DEUTSCH. Denn deine Rechtsstellung als Deutscher geht immer vor. Siehe hierzu den EGBGB Art. 5.
Du bist ein IM System nachgewiesener gesetzlicher Deutsche(r)!
Du kannst an der Aktivierung und Reorganisation der originären Landgemeinden mitwirken.
https://www.agmiw.org/?p=403
Für Hausbesitzer: Besitzer ist derjenige, der die tatsächliche Herrschaft über eine Sache hat (§ 854 BGB). Der Eigentümer ist derjenige, der befugt ist über die Sache zu verfügen (§ 903 BGB).
https://www.agmiw.org/?p=1383
Du bist nun auch aktiv legitimiert.
https://www.agmiw.org/?p=1156

Warum sind wir Deutschen denn so gefährlich und für wen?

Das ist die Frage schlechthin. Wer das verstanden hat, der weiß auch, warum wir uns seit 1914 im dauerhaften Kriegszustand befinden. Und warum wir nun inmitten der Endphase des Genozids an den Deutschen & der Weißen Rasse sind.
https://www.agmiw.org/?p=1485

Der Einzige, der meint(e) das D e u t s c h e R e i  c h besiegen zu können, wohnt in der Vatikan-Stadt und trägt weiße Kleider und rotes Schuhwerk. 👿

Zitat von Papst Pius IX. am 18.01.1874, dem dritten Jahrestag der Reichsgründung, vor einer internationalen Pilgerversammlung in Rom:

„Bismarck ist die Schlange im Paradiese der Menschheit. Durch diese Schlange wird das deutsche Volk verführt, mehr sein zu wollen, als Gott selbst, und dieser Selbstüberhöhung wird eine Erniedrigung folgen, wie noch kein Volk sie hat kosten müssen. Nicht wir – sondern der Ewige weiß, ob nicht das Sandkorn an den Bergen der ewigen Vergeltung sich schon gelöst hat, das – im Niedergang zum Bergsturz wachsend – in einigen Jahren an die tönernen Füße dieses Reiches anrennen und es in Trümmer verwandeln wird; dieses Reich, das wie der Turmbau zu Babel Gott zum Trotz errichtet wurde und zur Verherrlichung Gottes zergehen wird.”
https://www.agmiw.org/?p=1485

Wieso gibt es keine „Versammlungen“ der Deutschen?

Wer soll denn zu so einer Versammlung kommen? Personal-DEUTSCH? Es gibt doch kaum echte nachgewiesene Deutsche. 🙄
Und die wenigen Deutschen, die es mittlerweile wieder gibt, haben eine Familie, eine Gemeinde, eine Staatsangehörigkeit und damit einher gehend eine gültige Verfassung und eine Heimat(h).

Diese Deutschen müssen sich erst einmal versammeln! Und wenn, sodann mit euren Familien in die originäre Selbstverwaltung gehen, um dort echte Beamte zu bestallen. Beamte also, die Euch geschworen haben eure bestehende Verfassung (die der Bundesstaaten) umzusetzen.
Erst dann kann auch der Verein, der Bund, die Konföderation D e u t s c h e R e i c h wieder belebt werden.

Dahin ist es noch ein weiter Weg. Hierzu ein gut gemachtes Video – auch zur Aufmunterung geeignet: Video – Wir werden stärker!

Kann ich als Rechteträger eine neue Verfassung aufsetzen?

Wir alle haben bereits eine bestehende Verfassung. Es ist die aus dem Jahre 1871 (ergänzt 1911). Als auch die seines Heimatstaates!
Denn ich bin bzw. Du bist Deutscher! Und hast eine Heimat(h) und eine Verfassung!
Wir brauchen keine neue Verfassung. Man muss sich nur zu einer dieser 26 bestehenden Verfassungen berufen (wollen).
https://www.agmiw.org/?page_id=829

Ist denn die Verfassung von 1871 vom Volk bestätigt worden?

Das Deutsche Reich ist ein Verein, ein Bund, eine Konföderation (nicht mit Föderation verwechseln!) und hat daher kein eigenes Volk. Seine Mitgliedsstaaten jedoch haben Völker. Und eben diese haben auch ihre eigenen Verfassungen. Denn in einer Konföderation bleiben die Staaten und Stadtstaaten der Konföderation unabhängige Hoheitsträger.

Hat Kaiser Wilhelm I. diese Verfassung von 1871 verordnet?

Ja, Kaiser Wilhelm I. verordnete den Willen der Deutschen in den Mitgliedsstaaten der Konföderation.

Konnte er diese Verfassung per Gesetzeskraft gültig stellen?

Ja, denn die Gesetze machen die Menschen des Indigenats selbst und eben nicht die Natürliche Person D e u t s c h e r K a i s e r und schon gar nicht irgend welche Juristische Personen.

Wer sind denn die Rechteträger der Bundesstaaten? Sind es die Abstammungs-Deutschen, die hier geboren wurden oder leben?

Wie und bei wem wurde denn deine Abstammung nachgewiesen? 🙂
Mit dem Feststellungsantrag des BVA oder liegen die Nachweise bei dir in der Schublade herum?
Man erbt die Staatsangehörigkeit  von seinem Vorfahren, welcher vor 1914 (hier: Status Quo Ante Bellum 28.07.1914 – 0 Uhr) innerhalb der Reichsgrenzen gelebt hat.

Wir, die infolge der Abstammung unserer Vorfahren hier leben und unsere Abstammung nachgewiesen haben, haben doch das Recht eine neue Verfassung auszurufen, oder?

Die Verfassung des Deutschen Reich ist die Sache aller Deutschen und zwar in Friedenszeiten (wir sind bis Heute noch im Kriegszustand!) und nach Volksabstimmungen in den jeweiligen Mitgliedsstaaten. Somit müssen erst diese Bundesstaaten wieder handlungsfähig werden, um im Anschluss daran auch das Deutsche Reich handlungsfähig zu machen.
Dann – und erst dann – kann man den Ersten Weltkrieg beenden und eine neue Verfassung anstreben. Und nur dann…!!
https://www.agmiw.org/?p=2389

Jedoch, wenn man diese 1871er-Verfassung kennt und dann diese auch versteht, ist es sicher nicht sinnvoll diese Verfassung zu verwerfen. Denn mit dieser Verfassung war es den Deutschen erstmals möglich, die Freiheit und Eintracht der Völker mit einer gemeinsamen Wohlfahrt (dem Gemeinwohl) nach dem Subsidiaritätsprinzip zu erreichen.
Ebenso wurden die Deutschen aus dem Lehen der Kirche befreit!
Wie dumm wäre es von uns Deutschen, eine Verfassung abzuschaffen, die unsere Staaten und Rechte seit 1871 erfolgreich (be)schützt?
https://www.agmiw.org/?p=1524

Kaiser Wilhelm II. hat doch abgedankt, oder? Auf wen haben die Beamten im Kaiserreich ihren Eid geschworen?

Nein, das hat er nicht. Denn eine Abdankung, hätte zur Folge gehabt, das der Erbfolger nachgerückt wäre. Der Kaiser ist in das Exil gegangen, damit dies nicht passieren kann und das Deutsche Reich nicht aufgelöst werden kann.
Ein D e u t s c h e r K a i s e r, könnte eine solche Entscheidung, welche die Völker des Deutschen Reich betreffen gar nicht treffen. Die Abdankung kann also nur ein „Fake“ sein, denn der Kaiser würde mit I.R. (I.R. = lateinisch.: „Imperator Rex“ = dt.: „Kaiser und König“: Namenszusatz zur Unterschrift der Deutschen Kaiser 1871–1918) unterschreiben und würde nie in das Siegel schreiben, denn das ist Siegelbruch und damit nichtig.

Ein Beamter leistet keinen Treueeid gegenüber dem Kaiser, König und Obersten Befehlshaber des Deutschen Reich, sondern er wird auf die Verfassung und die Grenzen des Deutschen Reich und seinen Mitgliedsstaaten vereidigt. Die Beamten werden dann vom Deutschen Reich oder den Bundesstaaten in den Dienst bestellt.

Die Bundesstaaten sind doch handlungsunfähig! Die Einzigen die noch da sind, sind wir Rechteträger! Wir können doch selbst bestimmen, mit welcher Verfassung wir zukünftig leben wollen?

Die Bundesstaaten sind eben keine Staaten! Sie bilden in ihrer Gesamtheit das Deutsche Reich, weil sie deren Mitglieder sind. Die Bundesstaaten, die in der Gesamtheit das Deutsche Reich darstellen / bilden, sind selber Juristische Personen und schon deshalb – ohne ihre Staaten und Stadtstaaten – handlungsunfähig.
Weil immer noch die Mehrheit der Deutschen verschollen sind (daher der Feststellungsantrag!), wird das gesamte Wirtschaftsgebiet, das Deutsche Reich, seit dem Jahr 1918 fremd verwaltet.
Wenn das so einfach wäre mit einer neuen Verfassung… Warum hat dann die BRiD es bis heute nicht selbst versucht / gemacht? Wenn es denn so einfach möglich wäre?

Was hat es mit der Adjektiv-Bezeichnung „deutsch auf sich?

Adolf Hitler hat die Nationalitätsbezeichnung „deutsch“ nicht selbst erfunden. Umgesetzt wurde es jedoch in 1933/1934 mit dem Gleichschaltungsgesetz.
Denn diese Bezeichnung „deutsch“ war schon vorher durch die Weimarer Republik geplant. Adolf Hitler kam sie nur gerade recht.

Generell geht man davon aus, dass in dem Pass unter dem Punkt Staatsangehörigkeit immer der Staat (als Substantiv) steht, zu dem man gehört.

Tatsächlich ist es in den letzten Jahren dazu gekommen, dass auch andere Staaten sich der „Adjektivnutzung“ angeschlossen haben.
Je nachdem, in wie weit die „Reststaatlichkeit“ in einem Land zugunsten des Handelsrecht zurückgedrängt ist, wird in dem jeweiligen Land (Staat? Firma?) die eigene Nationalität durch Adjektive ausdrückt. Bei uns lief der Prozess eben seit 1919 ab, bis Adolf Hitler kam, und den Prozess – wahrscheinlich ohne ihn wirklich zu verstehen – übernahm.

Da die entsprechenden „Staaten “ eher einer Personengesellschaft (Körperschaften ohne Gebiet) entsprechen, können sie auch nicht die Staatsangehörigkeit ihres überschatteten Staates ausweisen oder gar nutzen. Also nutzen sie daher als die nächstbeste Alternative das Adjektiv.

Muss ich als Deutscher Steuern bezahlen?

Unabhängig davon, dass es keine Gesetze gibt, nach denen ein Deutscher Steuern zu schenken hat – denn es sind freiwillige Schenkungen – gibt es IM System eine Variante, welche seitens von Finanz[beamten] bereits bestätigt wurde.
Wer mehrfach seinen Willen bekundet, die BRiD-Steuern nicht schenken zu wollen, wird durchaus von diesen Schein[ämtern] in Ruhe gelassen.
Dies bedingt jedoch auch, dass man zum einen seine Zahlungswilligkeit bekundet. Als ach zum anderen 10% seines Gewinns auf ein Treuhandkonto legt, bis zu dem Tag, an dem eine echte Gemeinde (Gebietskörperschaft) besteht, die darauf Anspruch darauf hätte.
https://www.agmiw.org/?p=1019
https://www.youtube.com/watch?v=wnoW3mFJ1p4

Bietest Du noch Seminare an?

Jein! Sofern mich eine interessierte Gruppe nach einem Seminar fragt, kann man darüber reden. Seminare wird es wohl künftig an dem Ort der aktiv belebten Landgemeinde geben. Ich kann mir auch vorstellen „Webinare“ anzubieten. Dies hat den Vorteil, dass man dann von zuhause teilnehmen kann und für beide Seiten keine Kosten anfallen.

Warum machst Du keine Videos?
Weil ich schüchtern bin? 🙂 Mir ist bewusst, dass das gesprochene Wort, am besten noch mit Bildern oder einer persönlichen Note in Form eines Gesichts eine tiefere Wirkung erzielt. Sofern sich jemand erbarmt mir technisch hierbei zur Seite zu stehen, kann ich einmal über das Thema Video-Artikel nachdenken. Wenn schon, dann sollte es auch eine annehmbare Qualität sein, damit dem Zuhörer auch nicht beim Zuschauen der Spaß vergeht.

Was ist dein Ziel?
Als dieser Blog entstand, als auch die Arbeit über die Stammtische und Seminare, hatte ich kein allzu groß festgelegtes Ziel. Das „Ziel“ erschloss sich im Laufe der Arbeit und der erhaltenen Resonanz von Euch darauf.
Zum einen geht es mir darum etwas Licht in das Dunkel zu bringen.
Ich freue mich über jeden Menschen, dem ich bei seinem Weg in die Souveränität helfen darf / durfte.
Zum anderen besteht mein Interesse daran in 2016 eine aktiv belebte Landgemeinde mit zu organisieren. Die Zeit wird es weisen.

Wie kommt man von Hartz IV in die Sozialhilfe (SGBXII.)

Das geht nur, wenn man keine Leistungen mehr vor einer Anderen Stelle erhält oder erhalten kann.

So lange ihr in irgend einer Weise Mitglieder der Bundesrepublik oder irgend eines anderen politischen Verbandes nach dem 28. Oktober 1918 seid,  gibt es keine Sozialhilfe. Es sei denn man erfüllt den §41  des SGB XII (http://lexetius.com/SGB12/41,1).

Die Reichsversicherungsordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 820-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2246) geändert worden ist, ist so gut wie völlig bereinigt worden.

Seht selbst wie die Reichsversicherungsordnung (RVO) von 1911 seit 2012 aussieht, um diese wieder zu bekommen, könnt ihr nur noch in den Rechtsstand von 1914/16 zurück.
http://www.gesetze-im-internet.de/rvo/BJNR005090911.html

Sie nennen das SGB,  mit dem man im Jahre 1975 anfing die Reichsordnung zu demontieren, einen sozialen Fortschritt 🙄

Hier erst mal was zur Reichsversicherung und warum sie so aufgebaut war und wurde.
https://de.wikisource.org/wiki/Die_Reichsversicherung_(1914)

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Mein Dank gilt all den lieben Menschen, von denen ich lernen darf…!