Leserbrief zur Thematik Reichsbürger – v1.1

heinemann

Leserbrief zu der Veranstaltung „Thematik Reichsbürger“ vom 09.11.2016 in der Gemeinde Berg (92348), Oberpfalz:
arrow: http://www.berg.im-internet.org/berg.php?newsid=95384
➡ http://www.br.de/mediathek/video/sendungen/nachrichten/reichsbuerger-oberpfalz-buergermeister-100.html

rundschau
Quelle: www.mittelbayerische.de

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Sehr geehrter Herr Bürgermeister Himmler, werter Herr Landrat Gailler, liebe Menschen der Gemeinde Berg und Umgebung,

an der o.g. Veranstaltung nahm ich als Gast teil und musste verwundert feststellen, dass ich – nach der Definition des Herrn Bürgermeister Himmler – wohl auch einer dieser Reichsbürger sein muss! Dies, da ich, wie jeder Andere der rund 5 Millionen (Tendenz stark steigend) Besitzer des „Staatsangehörigkeitsausweises“ (Gelber Schein), in einen Topf werfend, unter Generalverdacht (?) stehend, als Reichsbürger verunglimpft werde. Ein Gast verwies daraufhin – zu recht – sehr verwundert auf Analogien aus der DDR/Stasi-Zeit.

Sind wir in diesem Land schon wieder soweit, dass man sich gegenseitig misstrauisch beäugt und das Gemeinwohl außer Acht lassend, kritisch (mit)denkende Mitmenschen denunziert? Ich bin entsetzt!

Einige Fakten zur Lage der Nation und für die Eigenrecherche:

Die BRD, eingetragen im internationalen Firmenverzeichnis, ist keine GmbH, sie hat jedoch GmbH´s & Firmen:

upik-brd

Maurer Wolfgang Dr_Die BRD GmbH 2013
brvd (kompletter Firmeneintrag mit Unterfirmen der BRD)

Die „Bundesrepublik Deutschland“ wurde vom damaligen BRD-Außenminister Hans-Dietrich Genscher am 03. Oktober 1990 bei der UN abgemeldet. Dafür wurde sodann „GERMANY“ als NGO (Non Government Organization) mit der Amtssprache Englisch eingetragen. Wie muss man das verstehen?
Wo leben wir denn nun? In GERMANY? In Deutschland? In der BRD? Im „Vereinten Wirtschaftsgebiet“? Und wer bitte ist der Bund?

ngo

Im Detail hier dargestellt: ➡ bund_eine_ngo.html

brdvsdr

Nach einer diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vom 25.07.2012 steht nunmehr endgültig fest, dass unter der „Geltung“ des Bundeswahlgesetzes – Ausfertigungsdatum von 07.05.1956 – noch nieein verfassungsmäßiger Gesetzgeber“ am Werk war und somit insbesondere alle erlassenen „Gesetze“ und „Verordnungen“ seit 1956 nichtig sind. (Az.: 2 BvE 9/11)

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-erklaert-wahlrecht-fuer-verfassungswidrig-a-846221.html

Wie muss man das interpretieren? Wurde da etwa seitens der angesprochenen Legislative nachgebessert? Nein – das wurde  es nicht! Und warum werden nach wie vor die Bundesgesetzblätter zu Bonn und nicht zu Berlin ausgegeben?

Das Bundesverwaltungsamt in Köln ermöglicht es jedem Deutschen, sich per Feststellungsantrag die „deutsche Staatsangehörigkeit“ feststellen zu lassen. Dies erfordert nach Aussage des Bundesverwaltungsamt die Beilage der lückenlosen Ahnennachweise bis zum Jahr 1914…!

http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_S/Feststellung/antraegemerkblaetter/antraegemerkblaetter-node.html

Warum und wofür gibt es diesen Antrag überhaupt?
Warum muss man hierzu seine Ahnennachweise bis zum 01.01.1914 beilegen?
Warum stellt sodann die Ausländerbehörde im Landratsamt als positiven Bescheid der Prüfung den Staatsangehörigkeitsausweis aus?
Warum wird man dann von dieser Behörde als „eingebürgert“ bezeichnet?
Warum werden alle Besitzer dieses Ausweises nunmehr als Reichsbürger bezeichnet und medial öffentlichkeitswirksam diffamiert?

Hat das evtl. mit der Thematik des Eigentums an Grundbesitz zu tun? Da der Wertindex von 1914 immer noch in den Gebäude-/ Brandversicherungen – ausgewiesen in Mark – zu finden ist…?
Kann es sein, dass nur nachgewiesene, gesetzliche Deutsche mit diesem Staatsangehörigkeitsausweis erst Eigentumansprüche geltend machen können? Und gegenüber wem? Warum stellt der Eintrag im Grundbuch nur eine Vermutung über das „Eigentum“ dar?

Weiß das alles der Herr Bürgermeister Himmler und verschweigt er dies etwa grob fahrlässig zu Lasten der Bürger von Berg? Dies wird Herr Himmler, welcher sich als Repräsentant der BRD sieht und nicht als Hüter der Bürger von Berg, sicher auch als „krude Idee“ abtun.

BVA

Wie meint das Bundesverwaltungsamt diesen Passus mit der seit 1871 durchgängigen Staatsangehörigkeit? Sind damit etwa die Staatsangehörigkeiten der Bundesstaaten des Deutschen Kaiserreichs (1871-1914) gemeint? Warum sonst müsste man die Ahnennachweise bis 1914 erbringen?

Und was bedeutet denn bitte die Staatsangehörigkeitdeutsch“ im Personalausweis? Seit wann bezeichnet ein Adjektiv einen Staat oder eine Staatsangehörigkeit? Wo bitte liegt das Land „deutsch„?

lichtenfels

Warum wird man von den Behörden als Besitzer eines Staatsangehörigkeitsausweises als nachgewiesener, gesetzlicher Deutscher geführt? Was ist man denn ohne diesen Nachweis?

Was sagt das Grundgesetz (für viele ja die „Verfassung„) dazu:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – Art. 116
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

Das wären dann aber sehr viele Reichsbürger…!

Ja, wir sind immer noch von einem der ehemaligen Alliierten im Zweiten Weltkrieg, den USA, besetzt! Was offiziell als politisch nicht korrekt und als eine Verschwörungstheorie gilt, beweist der Bundeshaushalt. Denn dort sind die „Besatzungskosten“ im wahrsten Sinne des Wortes „versteckt“.

Beim Studium des Bundeshaushalts findet man einerseits keine Rückstellung für z.B. Beamtenpensionen (!), dafür jedoch folgendes:

Unter der Rubrik „Einzelplan 08“ (Bundesministerium der Finanzen, Kapitel 0802) entdeckt man ich im Bereich „Sächliche Verwaltungsausgaben“ (Titelnummer 51701) den Punkt:
Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt bzw. Abzug von ausländischen Streitkräften“.

Hier sind fein säuberlich die Kosten der Besatzung aufgeführt, die der deutsche Steuerzahler bis heute zu entrichten hat. Sehen Sie hierzu auch den Artikel 120 Grundgesetz! Als auch den Artikel 133 Grundgesetz!

Dazu heißt es auf Seite 11 des Bundeshaushaltsplanes von 2015 nur lapidar: „Der Bund trägt bestimmte Verteidigungsfolgekosten, die im Zusammenhang mit dem Aufenthalt der ausländischen Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland entstehen.

http://www.watergate.tv/2016/10/27/dr-michael-grandt-finanzministerium-versteckt-besatzung-amerika/?hvid=1qoFC0

Die Gesetze der Militärregierung für die Bundesrepublik Deutschland gelten bis Heute. Und dies steht für alle sichtbar auf den Internetseiten des Landesamtes für Finanzen Freistaat Bayern. Um genau zu sein, lautet der Text wie folgt:

„Daneben bestehen noch folgende Sonderzuständigkeiten:

• Die Dienststelle Ansbach ist zuständig für die Durchführung des Gesetzes Nr. 59 der Militärregierung und Wiedergutmachungsbehörde im Sinne dieses Gesetzes.

• Die Dienststelle München ist zuständig für die Angelegenheiten des im Rahmen der Wiedergutmachung beschlagnahmten und eingezogenen Vermögens, insbesondere gemäß dem Gesetz Nr. 52 der Militärregierung über die Sperre und Überwachung von Vermögen, dem Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946 und der Direktive Nr. 50 des Kontrollrats vom 29. April 1947.“

finanz

Quelle:
http://www.lff.bayern.de/das_landesamt/aufgaben/

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Die FAZ beschäftigt sich nun auch mit dem Thema.  Man lese und staune:
ist-das-deutsche-reich-nie-untergegangen

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Zuletzt noch ein passendes Zitat eines weiteren Besuchers dieser Veranstaltung:

„was lese ich da im Schlussteil des Berichts der freien Berger Presse:

Der Berger Bürgermeister und stellvertretende Landrat setzt vor diesem Hintergrund auf weitere Gespräche mit „der Vernunft zugänglichen Reichsbürgern“ und insbesondere der losen Sympathisantenszene. Er gibt sich auch durchaus zuversichtlich, dass so manche „Zweifler am politischen Establishment“ den Weg zurück in den „Rechtsstaat Bundesrepublik“ mit all seinen Vorzügen finden wird. Das funktioniere aber nur durch ernsthafte Gespräche ohne erhobenen Zeigefinger.

Ich habe in der Versammlung leider gar nicht bemerkt, dass es sich um ein Gespräch handelte, denn dazu gehört eine gewisse Gesprächskultur, die ich sehr vermisste. Unter einem Gespräch verstehe ich es Andere zu Wort kommen zu lassen, sich Meinungen anzuhören und diese, falls man anderer Ansicht ist, zu überprüfen und dann zumindest zu respektieren, oder sie mit Argumenten zu widerlegen.“

Zitatende

Bei weiterem Interesse an dem Thema Reichsbürger verweise ich auf diesen Artikel, in dem die Fakten nebst selbst überprüfbaren Quellenangaben dargestellt sind:
https://www.agmiw.org/?p=4497

Mit freundlichem Gruß, ein Deutscher, jedoch kein Reichbürger!

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