Abgabe des Personalausweises durch den Gerichtsvollzieher :-)

Ein von mir sehr geschätzter Mitstreiter hat einen willigen Gerichtsvollzieher gefunden, welcher dem Oberbürgermeister der Stadt Ulm per „Gelben Brief“ die Personenstandänderung nebst Rückgabe des PERSOS übermittelt hat! 😉

Hier das Anschreiben an den Oberbürgermeister:
GerVollz Personalausweis

Der Zustellungsnachweis:

GV-RR

Daraus folgt damit einhergehend die Ableitung des Personenstands gemäß GG Art. 116 (1) UND (2). Denn beide Absätze treffen nun zu!

Genau lesen! 😉
Artikel 116 Grundgesetz RR