Bundes-Druck(Fund)sachen

Überkleben des Europakennzeichens eines Kfz-Kennzeichens mit dem Reichsadler
ueberkleben-des-europakennzeichens-eines-kfz-kennzeichens-mit-dem-reichsadler

http://www.zaoerv.de/28_1968/28_1968_3_4_b_646_703.pdf

Deutsche Rechtsprechung in voelkerrechtlichen Fragen

Siehe i.V.m. GG Art. 79, 120, 133, 139, 146

Ergänzend: ➡ Staatsrecht III: Staatsrecht, Völkerrecht, Europarecht (Schwerpunkte Pflichtfach)


http://bewusst.tv/eu-diebe-in-der-nacht/

:arrow: WeidnerDSGVO


Geltend (nicht gültig) seit dem 28.11.2017  – Polizeigesetz

§ 4 Einschränkung von Grundrechten

Durch polizeiliche Maßnahmen auf Grund dieses Gesetzes können im Rahmen des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland eingeschränkt werden.

1. das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes),
2. die Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes),
3. das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 des Grundgesetzes),
4. die Freizügigkeit (Artikel 11 des Grundgesetzes),
5. die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes),
6. das Eigentum (Artikel 14 des Grundgesetzes).

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Polizeigesetzes vom 18.11.2008 (GBl. S. 390), inkraftgetreten am 22.11.2008.

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OLG Koblenz; Az 1 U 1588 – Amtspflichtverletzung

a)   Für die Beurteilung des Verschuldens im Sinne des § 839 BGB gilt ein objektiv­abstrakter Sorgfaltsmaßstab. Danach kommt es auf die Kenntnisse und Einsichten an, die für die Führung des übernommenen Amtes im Durchschnitt erforderlich sind, nicht aber auf die Fähigkeiten, über die der Beamte tatsächlich verfügt. Dabei muss jeder Beamte die zur Führung seines Amts notwendigen Rechts- und Verwaltungskenntnisse besitzen oder sich diese verschaffen. Ein besonders strenger Sorgfaltsmaßstab gilt für Behörden, die wie die Finanzämter durch den Erlass von Bescheiden selbst vollstreckbare Titel schaffen. Eine objektiv unrichtige Gesetzesauslegung oder Rechtsanwendung ist schuldhaft, wenn sie gegen den klaren und eindeutigen Wortlaut der Norm verstößt oder wenn aufgetretene Zweifelsfragen durch die höchstrichterliche Rechtsprechung, sei es auch nur in einer einzigen Entscheidung, geklärt sind (Tremml/Karger, Der Amtshaftungsprozess, Rn. 162, 165, 169; Detterbeck/Windthorst/Sproll, Staatshaftungsrecht, Rn. 182; BGH, VersR 1989, 184, BGH, NJW-RR 1992, 919).
http://www.amtspflichtverletzung.de/olg/20020717koblenz.htm

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http://starweb.hessen.de/cache/hessen/landtag/enquetekommissionverfassung/Hessische%20Verfassung.pdf

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Polizisten dürfen im Einsatz nicht anonym bleiben. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden. Demnach müssen Polizisten immer dann, wenn sie unmittelbaren Zwang anwenden, identifizierbar sein – zum Beispiel über eine individuelle Nummer.

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Staatsrecht III, Seite 310, RN 1039, Dederer / Schweitzer, Lehrbuch, 11. neu bearbeitete Auflage 2016. Buch. XXVI, 393 S. SoftcoverC.F. Müller ISBN 978-3-8114-9343-8, 23,90€
.
Hier für all jene Bioroboter in den Verwaltungen, welche uns in stoischer Gleichmütig-, Gleichgültigkeit und Borniertheit erzählen wollen, daß das RuStAG 1913 nicht mehr existiert und die Bundesrepublik Deutschland nur die Feststellung nach StAG praktiziert. Ja, sich sogar dazu aufschwingen inzwischen Antragsteller als „Reichsbürger“ zu diffamieren, welche ihre Feststellungsanträge ausdrücklich nach RuStAG 1913 generieren.

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Kann eine Staatsangehörigkeit nicht positiv festgestellt werden, so ist der Betroffene als Staatenloser zu behandeln.
OLG Hamm Fam. RZ 1995, 1602, 1603. i
https://www.uni-potsdam.de/…/Publikation…/NK_BGB_3_EGBGB.pdf

Deshalb steht auch im EStA-Register „Positive Feststellung“ drin.

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Eine BRD-Behörde beruft sich auf das RuStAG i.d.F.v. 1913….! 🙂
Damals in der guten alten Zeit, als die Verwaltung noch ihre Arbeit machte….
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OLG-Urteil Naumburg in bezug auf den § 130 Volksverhetzung:

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Vertrag zwischen der Schweiz und dem Deutschen Reiche über die Beglaubigung öffentlicher Urkunden
Abgeschlossen am 14. Februar 1907
Von der Bundesversammlung genehmigt am 21. Juni 19071
Ratifikationsurkunden ausgetauscht am 16. Juli 1907
In Kraft getreten am 16. August 1907
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19070003/index.html

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Die nächste Hürde zum Erhalt des Staatsangehörigkeitsausweises:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2017/0063-17.pdf

Artikel 2 – Änderung der Personenstandsverordnung:
Die Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes vom 22. November 2008 (BGBl. I S. 2263), die zuletzt durch … geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
2. § 8 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Zur Prüfung der deutschen Staatsangehörigkeit ist Folgendes vorzulegen:
1. der Personalausweis oder der Reisepass oder
2. eine erweiterte Bescheinigung der Meldebehörde, aus der sich die Staatsangehörigkeit ergibt.
Bestehen danach Zweifel an der deutschen Staatsangehörigkeit, ist eine Staatsangehörigkeitsurkunde vorzulegen.“
 ➡  https://www.buzer.de/gesetz/7606/l.htm

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Die Richtlinie 12.1 des Deutschen Presserats zur  Berichterstattung über Straftaten lautet:

In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.

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Die Bundesregierung hat sich auf neue Regeln für ärztliche Zwangsbehandlungen geeinigt. In Zukunft sollen auch bei einem stationären Krankenhausaufenthalt ärztliche Zwangsmaßnahmen möglich sein. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Kabinett nun verabschiedet hat. „Damit schließen wir eine Schutzlücke im Betreuungsrecht“, sagt Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), der die geplante Regelung in der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 25. Januar 2017, vorstellte. Die Gesetzeslücke hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil am 26. Juli 2016 festgestellt.
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Fahr­erlaubnis­behörde darf Führerschein­besitzer nicht wegen dessen Zugehörigkeit zur „Reichs­bürger­bewegung“ zur Vorlage eines psychiatrischen Gutachtens auffordern. Abwegige und abstruse Äußerungen rechtlicher oder tatsächlicher Art kein ausreichender Anhaltspunkt für psychische Gesundheisstörung.
/VG-Freiburg_4-K-422417_Fahrerlaubnisbehoerde-darf-Fuehrerscheinbesitzer-nicht-wegen-dessen-Zugehoerigkeit-zur-Reichsbuergerbewegung-zur-Vorlage-eines-psychiatrischen-Gutachtens
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Der Staatsangehörigkeistausweis IST ein gültiges Personenstandsdokument / Ausweis

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/text.xav?SID=&tf=xaver.component.Text_0&tocf=&qmf=&hlf=xaver.component.Hitlist_0&bk=bgbl&start=%2F%2F*%5B%40node_id%3D%27263232%27%5D&skin=pdf&tlevel=-2&nohist=1

Siehe auch hier:
Landtag BW Anfrage StAG

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BVerfG · Beschluss vom 15. Januar 2008 · Az. 2 BvF 4/05

§ 19 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen (Reichsvermögen-Gesetz) vom 16. Mai 1961 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 597) steht der mit § 1 Satz 1 des Gesetzes zur Überleitung von Bundesrecht nach Berlin (West) (Sechstes Überleitungsgesetz) vom 25. September 1990 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2106) geschaffenen Anwendbarkeit des § 5 Reichsvermögen-Gesetz im Geltungsbereich der bis zum Ablauf des 2. Oktober 1990 bestehenden Westsektoren des Landes Berlin nicht entgegen; die Regelung ist mit Artikel 134 Absatz 3 und Absatz 4 des Grundgesetzes sowie dem föderalen Gleichbehandlungsgebot (Artikel 20 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes) vereinbar.
https://openjur.de/u/263534.html

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Noch deutlicher gehts nicht! Man muß man nur noch lesen und auch verstehen können und wollen! Auf dem Staatsangehörigkeitsausweis erhaltet ihr dann auch KEINE Staatsangehörigkeit der BRD bestätigt. Die BRD stellt es nur aus.

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/rucktritt-aller-nicht-versicherten-mitglieder-der-sog-bundesregierung
fortsetzung-zur-versicherungsklarung-der-mitglieder-der-bundesregierung
 Musterschreiben Verfassungsbeschwerde (Word)
Dieses Schreiben an die UN sollte man möglichst aus dem Ausland abschicken…! 🙂

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Ob eine Person als Justizbedienstete, Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle oder nur als Angestellte bezeichnet wird, spielt keine Rolle. Sie handelt in der Funktion als Urkundsbeamte, weshalb ihre Handlungen rechtmäßig sind. (Beschluß LG Zwickau, Az. 8 T 164/16 vom 05.7.2017)
OK – ob nun eine „Person“ als hoheitlich tätiger „Beamter“ oder als Angestellter (abhängig Beschäftigter ohne besondere Treuepflicht), die Richtigkeit mit hoheitlicher Wirkung verbundener amtlicher Dokumente gegenüber den Adressaten und der Öffentlichkeit bestätigt, ist entgegen Artikel 33 Absatz 4 GG egal. Man kann also auch als Angestellter gleichzeitig Urkundsbeamter sein. 😆

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Man sehe die Seite vom Deutschen Konsulat in Los Angeles!
http://www.germany.info/Vertretung/usa/de/03__Konsulate/Los__Angeles/03/Reisepass__Ausweis__Los__Angeles.html

Hier das Antragsformular für „Deutsche Pässe“:
/Daten/477351/Wohnortaenderung.pdf

Man achte dabei auf die perönlichen Daten bezüglich der Namensschreibweise (hier: Familienname anstelle NAME)!

P.S. Pässe (Passport) braucht man nur zum legalen passieren von Kriegsgebieten….! 🙂

Als auch dies: http://www.canada.diplo.de/contentblob/3801246/Daten/30704/we116_mb_download.pdf

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Anlage zur Pressemitteilung Nr. 37/99 vom 25. März 1999 –
MRG Nr. 53 –  Devisenbewirtschaftung und Kontrolle des Güterverkehrs

ARTIKEL I – Verbotene Geschäfte

1. Vorbehaltlich einer von der Militärregierung oder von einer von ihr bestimmten Stelle erteilten Ermächtigung sind alle Geschäfte verboten, die zum Gegenstande haben oder sich beziehen auf:
d. Vermögenswerte, gleichgültig, wo sie sich befinden, sofern das Geschäft zwischen Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt, Hauptniederlassung oder Sitz im Gebiet und Personen außerhalb des Gebiets abgeschlossen wird oder sich auf solche Personen bezieht;
2. Abgesehen von üblicher persönlicher Habe dürfen Vermögenswerte nur über die zugelassenen Grenzübergangsstellen und nur mit Ermächtigung der Militärregierung oder einer von ihr bestimmten Stelle in das Gebiet oder aus dem Gebiet verbracht werden.

ARTIKEL VIII – Strafen

1. Wer gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes oder einer hierzu erlassenen Durchführungsverordnung oder Anordnung verstößt, macht sich strafbar und wird, wenn schuldig befunden, mit Gefängnis bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bis zu DM 25.000,– oder dem dreifachen Wert der dem Gegenstand der strafbaren Handlung bildenden Vermögenswerte oder mit Gefängnis und Geldstrafe bestraft. Das Gericht kann auch die Einziehung der Vermögenswerte anordnen, die den Gegenstand der strafbaren Handlung bilden.

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https://service.berlin.de/dienstleistung/327044/pdf/
info_befreiungvonderausweispflicht

In dem Zusammenhang sehe man auch den § 485 FamG…! 🙂
Artikel 1 Abs. 2 und die Artikel 2 und 50 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche sind entsprechend anzuwenden.“
https://dejure.org/gesetze/FamFG/485.html

Dies bedeutet, mann kann jedes BRiD-Gesetz i.V.m.  in Einklang bringen! 🙂

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https://www.facebook.com/100015025628984/videos/236588640185322/

Reinhören…! Etwas Zeitgeschichte..! 🙂

Nimmt das System Menschen überhaupt wahr…? Sicher nicht…! Kann es auch nicht, da die Verwaltung nur mit Jur. Personen interagieren kann…!

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https://www.youtube.com/watch?v=UZvEgBA4O2o

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Sternenkinder

Seit dem 15. Mai 2013 gibt es die Möglichkeit sogenannte „Sternenkinder“ beim Standesamt anzuzeigen und darüber eine Bescheinigung zu erhalten. Zu den Sternenkindern zählen alle Kinder, bei denen sich keine Merkmale des Lebens gezeigt haben und deren Gewicht unter 500 Gramm beträgt.
Unglaublich, wie man da wieder einmal Werte (er)schafft!

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In Bayern gibt es künftig eine Haft, die es nirgendwo sonst in Deutschland gibt. Sie heißt hier offiziell, wie in anderen Bundesländern auch, Gewahrsam; auch Vorbeugehaft wird sie genannt. In Wahrheit ist sie Unendlichkeitshaft, sie ist eine Haft ad infinitum:
http://www.sueddeutsche.de/bayern/gefaehrder-gesetz-bayern-fuehrt-die-unendlichkeitshaft-ein-1.3594307
fdp-bayern.de/news/unbefristete-vorbeugehaft-ist-grundrechtswidrig/
deutschlandfunk.de/umgang-mit-gefaehrdern-es-darf-keine-unbefristete….

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„Gebietskörperschaften wie der Bund sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als Unternehmen i. S. d. § 15 Aktiengesetz (AktG) anzusehen.“ — Das war es dann mit den Hoheitsrechten. Entweder Unternehmen oder Amt. Punkt.

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Bundesvermoegen/Privatisierungs_und_Beteiligungspolitik/Beteiligungspolitik/Beteiligungsberichte/liste-mit-bund-verbundene-unternehmen.html

Mit dem Bund verbundene Unternehmen, gegenüber denen der Bund als herrschendes Unternehmen anzusehen ist, unterliegen damit bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen der Berichtspflicht nach § 312 AktG. Zur Erleichterung der Erfüllung einer etwaigen Berichtspflicht nach § 312 AktG ist hier eine alphabetische Zusammenstellung der mit dem Bund im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen und rechtlich unselbstständigen Einrichtungen eingestellt.“

Was heißt das also im Klartext?
Keine hoheitlichen Rechte mehr?
Handel gemäß UCC & Co.?
Keine „Beamten“ mehr?
Das Instrument „Bescheid“ und Selbsttitulierung obsolet?

Von 2010-2012 befragten Journalisten (also mehrere und damit verifiziert!) die D&B welche das internationale U.P.I.K. Firmenregister für Woshington D.C. betreiben, ob die dort im Register Eingetragenen wirklich Firmen im Sinne des Handelsrechts sind. Klare Aussage „Ja“.

Auf ungläubige Nachfrage, ob auch die dort eingetragenen Parteien eingetrage seien: -> „Ja“
der Deutsche Bundestag auch? -> „Ja“
das Bundeskanzleramt? -> „Ja“
die Gerichte? -> „Ja“
Städte und Gemeinden? -> „Ja“
Alle dort Eingetragenen? -> „Ja“

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Das Bundesverwaltungsamt Köln schreibt am 25.11.1999:

Sütterlinschrift: Geburts- u. Taufschein / Geburts- u. Taufschein (Sütterlin)
Da es sich bei der Sütterlinschrift um eine deutsche Schreibschrift handelt, ist gegen ihren Gebrauch für Schreiben an öffentliche Dienststellen nichts einzuwenden. Im Verwaltungsverfahrensgesetz ist lediglich festgelegt: „Die Amtssprache ist Deutsch“. Im Grundgesetz heißt es: „Jedermann hat das Recht, sich … schriftlich … an die zuständigen Stellen … zu wenden.“ … Für die Anwendung bestimmter Schriftarten gibt es keine Formvorschriften.

Mit freundlichen Grüßen, i.A. Dr. Astrid Stein

Ach ja, hierzu passend:
Verbot der Fraktur durch die Nationalsozialisten: Schrift-Verdikt vom 3. Januar 1941 auf dem Briefpapier der NSDAP. Gekennzeichnet von Martin Bormann. Quelle: Bundesarchiv Koblenz im Bestand NS 6/334.

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Wozu entrichtet man dann noch Beiträge?

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%27bgbl110s1864.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl110s1864.pdf%27%5D__1499751941504
http://www.buzer.de/gesetz/9531/a168942.htm

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Da das GG eh seit 1990 durch die Streichung des Art. 23 (hier: Geltungsbereich) obsolet wurde, kann man ja auch nach Belieben damit umgehen.
Am 30. Juni 2017 exekutierte das Regime aus den nicht rechtsfähigen Vereinen ( = Parteien) CDU/CSU, Grünen & SPD gleich zwei Grundrechte.

Hier die Art. 5 und 6 GG Meinungsfreiheit (NetzDG) u. Familie (Ehefüralle).

/ein-gesetz-braucht-einen-geltungsbereich/

#Lugano-Übereinkommen vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen  #Geltungsbereich

https://www.admin.ch/…/classified-compi…/20082721/index.html
https://www.eda.admin.ch/…/convention-concernant-la-compete…

Nebenbei, dass Netz-Dingsbums-„Gesetz“ wurde mit nur 58 (von 630) Abgeordneten durchgewunken. Der Rest feierte draussen frenetisch das „EheFürAllesund Jeden-Gesetz“.

Dieses BRiD-Parlament verkommt immer mehr zu einem Komödienstadl.

http://www.bundestag.de/service/glossar/glossar/B/beschl_faehig/245348

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Nach drei Jahren Geheimdienst-Untersuchungsausschuss gibt es jetzt eine offizielle Version des Abschlussdokuments. Darin sind weite Textteile geschwärzt – aber nur oberflächlich. Wir konnten die meisten Schwärzungen rückgängig machen und veröffentlichen eine ungeschwärzte Version des Dokuments.
https://netzpolitik.org/2017/geheimdienst-untersuchungsausschuss-wir-veroeffentlichen-den-abschlussbericht-ohne-die-schwaerzungen/

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„Deutschland ist nach den USA das zweitbeliebteste Einwanderungsland.“ Siehe hierzu den Fahrplan der Bundesregierung zur Integrationshilfe. Deutschland ist also ein Einwanderungsland. Jeder, der hierzulande zur Wahl geht legitimiert diese Politik. Nun ist es klar, dass man nicht mehr wie früher, zwischen Pest und Cholera wählt, sondern man fördert aktiv den Volkstod der indigenen Bevölkerung.
https://www.bundesregierung.de/Content/Infomaterial/BPA/IB/Einwanderungsland%20Deutschland.pdf;jsessionid=87275250CF36B326F47D08DC0955B999.s3t1?__blob=publicationFile&v=4

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Die nächste Grundrechte-Einschränkung via dem BKA-Gesetz:
https://dejure.org/gesetze/AsylG/89.html

 https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl117s1354.pdf%27%5D__1497199761723

Gesetz zur Neustrukturierung des BKA-Gesetzes v. 01.07.2017:
bgbl117s1354_75286

Das Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (Bundeskriminalamtgesetz – BKAG) verstößt in dem Falle gegen das Zitiergebot GG Artikel 19 Abs. 2 & 4 und ist damit nichtig.
http://lexetius.com/GG/19,2

Des weiteren gilt das Privatrecht und das Handelsrecht nicht für gesetzliche, festgestellte Deutsche. Denn diese brauchen sich nach dem § 16 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) nicht der privaten Gerichtsbarkeit unterwerfen.
https://dejure.org/gesetze/GVG/16.html

Wenn wir schon dabei sind… Wie wäre es mit etwas „Notwehr“…?
Siehe hier u.a. die Rn 37.

Notwehr

Hat demnach das BRiD-Personal DEUTSCH, also die Jur. Person überhaupt einen Anspruch auf den Notwehr-§ Nr. 32? Wenn man sich die aktuellen Richterentscheidungen so anschaut, wohl eher nicht…!

§ 32 StGB – Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

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Das Bankgeheimnis (AO § 30a ) wurde am 25.6.2017 abgeschafft:
https://www.buzer.de/gesetz/1966/v206464-2017-06-25.htm

Kommentar v. Klaus Schmidt: „Die Abgabenordnung ist nie in Kraft getreten und sie ist von Adolf Hitler. Selbst wenn sie in Kraft wäre, ist es nur eine Ordnung, welcher auch ein Gesetz zu Grunde liegen muß. Nur welches sollte es sein? Richtig das gibt es NICHT, denn der Fiskus ist eine freiwillige Abgabe im Kaiserreich und dort ist auch nur die Gemeinde hebesatzberechtigt. Wenn es ein Gesetz wäre, was es aber nicht ist, dann wäre jedem Paragraphen, ein eindeutiges Recht zugeordnet, welches weder auslegbar, noch interpretationsfähig wäre. Ein Gesetz, in dem ein Paragraph einen weiteren Satz der das Recht interpretieren würde enthält, ist nichtig und kann möglicherweise nur ein Kommentar sein. Also kann es in einem Gesetz keinen Paragraphen mit einen Buchstaben geben. § 30a wäre also ein Kommentar, wenn dieser das Recht versucht zu beugen, ist das gesamte Gesetz nichtig.

Ganz wichtig, immer wenn Du ein BGB in der Hand hältst, in welchem es z. B.:

Paragraf 31. Haftung des Vereins für Organe
Paragraf 31a. Haftung von Organmitgliedern und besonderen Vertretern
Paragraf 31b. Haftung von Vereinsmitgliedern

handelt es sich nicht um das Gesetz, sondern um die kommentierte Fassung. Diese darf nicht zu Rechtssprechung verwendet werden, sondern nur das Original. Beim BGB somit eine Fassung zwischen 1900 und 1916.

Jeder sieht, dass der §415 keine Klausel und Übergangslösung enthält.
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__415.html

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Es geht alles maaslos seinen Gang – Der Frosch wird weiter hoch gekocht:

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Wenn also nicht grundrechtberechtigt, dann wohl grundrechtverpflichtend. Nicht prozeßfähig sein, aber einen Prozeß machen wollen? Ein Bundesland ist  dann auch noch der Rechtsträger von nicht grundrechtberechtigten und nicht prozeßfähigen Einrichtungen, die sich staatlich nennen? Also wer hierei den Wink mit dem Zaunpfahl nicht verstanden hat, dem ist nicht (mehr) zu helfen. Jeder gesetzliche, nachgewiesene Deutsche ist Grundrechtberechtigt und wählt dann sich selber ab, wenn er BRiD-Parteien wählt. Diese Parteien sind ebensowenig rechtfähig wie prozeßfähig. Daher liebes DEUTSCH wählst du selbst deinen Untergang, weil du nichts aber auch gar nichts begriffen hast oder willst. Denn was nicht sein kann, soll ja auch nicht sein. Vogel Strauß-Politik mit dem Stockholm-Syndrom inklusive! Wohl bekomm´s!

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Das Hoheitswappen der Bundes… ok, soweit… und welcher Bund ist denn nun damit gemeint? Immerhin ehrlich das Bundesverwaltungsamt. 🙂

Wenn man sich diesen Adler genauer anschaut, sollte dies jedem zügig klar sein. Denn siehe da, er hat 6 Schwingen und sieht einem Adler aus vergangenen Zeiten zum verwechseln ähnlich. Oder doch derselbe? 🙂

Und was ist mit dem Wappen der BRiD bzw. des „Vereinten Wirtschaftsgebietes“? Etwa dieser? Wohl eher nicht:

Oder etwa dieser gerupfte Pleitegeier? Der wird uns als ein sogenanntes „Hoheitszeichen“ (ist nicht gleich einer Staatsflagge) untergejubelt:



Zur Anzahl der Federn in verschiedenen Varianten des Bundesadlers hat sich das Bundesinnenministerium schon vor Jahren geäußert und weist auf die künstlerische Freiheit hin, die die Grafiker bei der Umsetzung des hoheitlichen Symbols genießen. So simpel lassen sich viele der kursierenden Theorien widerlegen.
Bewahren Sie sich daher Ihren Drang, alles zu hinterfragen – allerdings auch das, was auf YouTube und auf Internetseiten der sogenannten „Reichsbürger“ kursiert.
Zitat aus ➡ https://www.agmiw.org/?p=2795

Nebenbei: Ein Wappen ist auch ungleich einer Flagge. Es leben – wie immer – die Begrifflichkeiten. 🙂

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https://www.agmiw.org/?page_id=829

Man darf sich somit fragen, WO denn nun all diese zahlreichen, sogenannten „Reichsbürger„, auch „DEUTSCH“ genannt, sitzen…

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Ahja… mit der BRiD soll also das „Deutsche Reich“ (die reden immer vom 3. Reich in den Grenzen von 1937) wieder organisiert sein? Wer´s denn glaubt, wird wahrlich seelig! 🙂
Welche Verfassung galt denn im letzten voll souveränen Frieden (bis 1914), wenn Adolf Hitler wegen der sog. Selbstermächtigung ausfällt (siehe Tillessen-Urteil) und die Weimarer Reichsverfassung auch nur eine Mandatsregierung darstellt und zudem ungültig ist (Ausrufung der WR am 09.11.18 vs. der späteren „Abdankung des Kaisers am 28.11.18)?
Richtig, die Verfassung des Völkerrechtssubjekts, des Staatenbundes des 2. „Deutsche (Kaiser)Reich“ von 1871.

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Hier das Grundgesetz in der Ur-Fassung:
Grundgesetz-fur-die-BRD-Erstfassung-8-Mai-1949

Carlo Schmid definierte das „#Grundgesetz“ als für die „einheitliche Verwaltung des Besatzungsgebiets der Westmächte“ gedacht. Also nicht „Regierung“, sondern „#Verwaltung“.

Rainer Volk hält es für „wichtig, dass eben nicht von ‚Regierung’ die Rede ist. Dieser Unterschied ist wichtig, weil in Rüdesheim später die Wortbedeutung in ihrer Deutlichkeit verwischt wird.“

Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages
Verfasser: Dr. Jörg D. Krämer
Ausarbeitung WD 1 3010 – 038/08
Abschluss der Arbeit: 11. April 2008

Zum Thema Verfassung:
https://www.agmiw.org/?p=1524

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Bestätigungsschreiben über die Geltung der Bundesbereinigungsgesetze:
➡ Schreiben über Besatzung – Justizministerium

Der staatenlose Staat „Deutschland“ (besser die NGO BRiD) ohne Gebiet mit der Staatenkennung „000“:
Staatsangehoerigkeitsgebietsschluessel_pdf

Ein Bestätigungsschreiben seitens Herrn Joachim GAUCK über die Geltung der HLKO:

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Es lebe die NGO „Germany“:

ngo

Im Detail hier dargestellt: ➡ bund_eine_ngo.html

http://www.holger-ditzel.de/genscher-note.html

Die BRiD, eingetragen im internationalen Firmenverzeichnis, ist keine GmbH, sie hat jedoch GmbH´s & Firmen:

upik-brd

Maurer Wolfgang Dr_Die BRD GmbH 2013
brvd (kompletter Firmeneintrag mit Unterfirmen der BRiD)
es-ist-bestatigt-bei-db-gibt-es-nur-firmeneintragungen/

Die „Bundesrepublik Deutschland“ wurde vom damaligen BRiD-Außenminister Hans-Dietrich Genscher am 03. Oktober 1990 bei der UN abgemeldet. Dafür wurde sodann „Germany“ als NGO (Non Government Organization) mit der Amtssprache Englisch eingetragen. Wie muss man das verstehen?
Wo leben wir denn nun? In Germany? In Deutschland? In der BRD? Im „Vereinten Wirtschaftsgebiet“? Und wer bitte ist dann noch gleich der Bund?

Der  „Deutsche Bundestag“ als in Belgien eingetragene Frma:
https://www.kompany.de/p/be/0833.759.342

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:
https://www.kompany.de/p/be/0674.538.097

Warum eigentlich in Belgien? Brüssel? EU? 😆

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Sieh´ an, das sogenannte Amtsgericht Leipzig tritt jetzt als ARGE Amtsgericht Leipzig mit dem SIC-Code 1541 – Allgemeine Bauunternehmen- Industrie- u. Lagergebäude auf. 😆

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Jedes Ausweispapier (Ausweis, Paß) enthält in den ersten vier Stellen der Serienummer eine Bekördenkennzahl (BKZ). Die Behörden verweigern, von Ausnahmen abgesehen [1] den Zugang zu der kompletten Liste, obwohl jeder die Daten ohne Umstände seinen Papieren entnehmen kann. Ein Antrag auf Veröffentlichung der vollständigen Liste nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) läuft, bisher mit ungewissem Ausgang.[2] Um eine Übersicht zu erhalten und um für die Transparenz der Verwaltung zu sorgen muß der Bürger bis auf Weiteres zur Selbsthilfe greifen.
http://www.pruefziffernberechnung.de/Begleitdokumente/BKZ.shtml

Mit der Einführung des Euro in Deutschland zum 01.01.2002 und der Fixierung des Wechselkurses DEM/EUR wurden die Banknoten gegen Euro-Banknoten umgetauscht, bei denen ein anderes Verfahren zur Berechnung der Prüfziffer verwendet wird.
http://www.pruefziffernberechnung.de/B/Banknoten-DEM.shtml

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Das „Bundesinnenministerium“ [BRiD] teilte auf Anfrage mit:

„Das GG ist seit dem 01.01.1991 fester Bestandteil des bundesdeutschen Privatrechtes und somit fester Bestandteil des Rechtstaates innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.“

Aha, wir befinden uns mit dem GG [welches durch Streichung des Art. 23 1990 obsolet wurde] im Privatrecht [wessen privatem Recht denn?]
Innerhalb von was? Etwa von der BRiD, welche bekanntlich ebenfalls in 1990 von H.-D. Genscher bei der UN abgemeldet wurde? ?
Ist etwa die BRiD nicht der Rechtsstaat an sich? Wie kann ein Recht(s)staat Teil eines Ganzen sein. *staun
Und was gilt ausserhalb der BRiD? Was sind denn die „Staatsgrenzen“ der BRiD? Ist mit ausserhalb etwa Bonn damit gemeint? Oder doch Berlin? ^_°

Seit dem Jahr 1990 haben wir auf deutschem Boden:
a. die „BRD alt-Bund mit Sitz in Bonn“ – siehe auch die Bundesgesetzblätter (BGBl.) zu Bonn
b. die „BRD neu in Berlin“ für den DEUTSCH mit dem bundesdeutschem Privatrecht innerhalb der BRD.

Ergänzend hierzu:
https://www.bundestag.de/blob/416148/3460c1d4f0a78535e17c59ee91941094/wd-3-111-12-pdf-data.pdf

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Und was bedeutet denn bitte die Staatsangehörigkeit „deutsch“ im Personalausweis? Seit wann bezeichnet ein Adjektiv einen Staat oder eine Staatsangehörigkeit? Wo bitte liegt das Land „deutsch„?

lichtenfels

Warum wird man von den Behörden als Besitzer eines Staatsangehörigkeitsausweises als nachgewiesener, gesetzlicher Deutscher geführt? Was ist man denn ohne diesen Nachweis?

Schreibt an das Bundesverwaltungsamt in Köln und versucht zu Eurer Person einen EStA-Registerauszug zu erhalten.
Bundesverwaltungsamt-Staatsangehörigkeit EStA_Selbstauskunft
http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BVA/Sicherheit/AZR/SelbstauskD2.html;jsessionid=A6BC4A405F1C11AE92A6C99F768DC8FE.1_cid370?nn=4487124

Was sagt das Grundgesetz (für viele ja die „Verfassung„) dazu:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – Art. 116 Abs.
(1):
„Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat
.“

Die Deutsch(en) nach GG Artikel 116 Absatz (1) sitzen in der Verwaltung und spielen Regierung. Das sind die Reichsbürger, denn sie sehen sich als Rechtsnachfolgerin des Dritten Reich und führen es mit der EU weiter:

Jedoch: Die BRD ist nicht Rechtsnachfolgerin, sondern mit dem 3. Reich identisch! Wann ist das 3. Reich (nicht verwechseln mit dem 2. Deutschen (Kaiser)Reich!) untergegangen? Am 8. Mai 1945? Damals kapitulierte nur das Militär! Wenn also die BRD mit dem am 8. Mai 1945 nicht untergegangenen 3. Reich (teil)identisch ist, bleibt nur die Schlußfolgerung: Die BRD ist das fortgeführte 3. Reich. Das erklärt auch, warum sie die verbotenen NS-Gesetze fortführt. Und die Mitglieder eben jenes nicht untergegangenen 3. Reiches zeigen „Nazi“ rufend auf alle Anderen. Dazu kommt noch das von A.H. 1934 eingeführte Personalausweisgesetz! Also wer ist hier der „Nazi“ / Reichsbürger?

Hier eine Auflistung aller angewandten „NS-Gesetze“ seitens der BRiD:
NS-Gesetzgebung

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Wahlberechtigt nach § 12 des BWahlG sind (nur) alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 GG. Also alle Deutschen innerhalb der Grenzen vom 31.12.1937.

Wissen die Menschen in den „östlichen Teilen“ jenseits von Oder und Neiße, daß auch sie wahlberechtigt sind? 😉

Das BVerfG urteilt mit Beschluß des Zeiten Senats vom 21.10.1987 –2BvR 373/83
„Der Beschwerdeführer hat die deutsche Staatsangehörigkeit weder durch Einbürgerung seitens der Bundesrepublik Deutschland noch unmittelbar kraft des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes, das nach Art. 123 Abs. 1 GG für den Hoheitsbereich der Bundesrepublik Deutschland fortgilt, erworben. Der Umstand, daß dem Beschwerdeführer im Jahre 1970 ein Personalausweis und im Jahre 1972 ein Reisepaß der Bundesrepublik Deutschland erteilt wurde, bewirkte keine Einbürgerung. Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz kennt eine Einbürgerung durch bloße Aushändigung eines deutschen Personalausweises oder Reisepasses nicht.“

Folglich ist nur derjenige ein Deutscher im Sinne des Art. 116 GG und damit auch wahlberechtigt (siehe § 12 BWahlG), der seine Abstammung nachgewiesen und diese in Form eines Staatsangehörigkeitsausweises von deutschen Behörden bestätigt bekommen hat.

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Die Wortmarke „DEUTSCH„…! 😆

Nanu? Dann wird es ja mal Zeit auf die sog. „deutsche Staatsangehörigkeit“, genannt „DEUTSCH“ zu verzichten.
Dies, um sich nicht des Markenmißbrauchs schuldig zu machen. 😆

 



Quelle: Netzfund/Unbekannt

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Zitat / Seite 203 bis 204:
I. Deutsche Staatsangehörigkeit und Wiedervereinigung
1. Verfassungsrechtliche Grundlagen
Grundgesetz u. DDR-Verfassung von 1949. Das GG hat keine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland geschaffen, sondern hält an der deutschen Staatsangehörigkeit (Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913) fest, wie sich aus den Vorschriften der Artikel 16 und Artikel 116 GG ergibt. Im Parlamentarischen Rat wurde eine sogenannte Bundesangehörigkeit ausdrücklich abgelehnt (Parl. Rat HA Stern. Berichte S 537f 580; JöR nF Bd 1 (1951), S 160ff; Stern, Staatsrecht Bd I S. 260; Doehring, Staatsrecht S. 92f). Es gibt daher auch keine “Bundesangehörigkeit”, aus der sich Rechte und Pflichten von “Bundesbürgern” ableiten ließen.
Artikel 73 Nr. 2 GG aus dem Kompetenzkatalog der ausschließlichen Bundesgesetzgebung spricht zwar von der “Staatsangehörigkeit im Bunde”, dieser Formulierung ist aber im Zusammenhang mit dem nunmehr aufgehobenen
Artikel 74 Nr. 8 GG (”Staatsangehörigkeit in den Ländern”) und der verfassungsrechtlichen Möglichkeit der Wiedereinführung des früheren dual-föderativen Systems (Reichs und Landesangehörigkeit bis zur Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit von 1934) zu sehen (Stern, aaO; Grawert, in: Handbuch Bd I S.681; Badura, Staarecht LRn 24); mit der “Staatsangehörigkeit im Bunde” ist die deutsche Staatsangehörigkeit (Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913) gemeint.

Merke:
Es gab und gibt keine “Bundesangehörigkeit”, aus der sich Rechte und Pflichten von “Bundesbürgern” ableiten lassen.

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Es gibt und kann auch keine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik in Deutschland geben. Siehe hierzu auch den Landrat zu Demmin:

 

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Natürliche Personen haben einen Familiennamen – Sachen einen NAMEN:

Wenige Tage später wurden diese wahren Aussagen einer Mitarbeiterin  wieder brav zurück genommen / dementiert… 😆

Quelle: Maras Welt

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Politiker-[Amts]Eid:

„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren [wenn ich die deutschen Mädchen auf den Strich schicke, mehre ich auch den Nutzen damit – was ja derzeit indirekt schon passiert undank der illegalen Migration], Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

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Zum leidigen Thema des Beamtenstatus ein paar Informationen zum
anschauen, nachprüfen und (nach)wirken lassen:

Immer schön die Begrifflichkeiten beachten. Ach ja, was einem „verliehen“ wurde, kann man einem auch wieder entziehen! 😉

Und somit befinden sich alle „Beamte“, welche in einen DIENST-Verhältnis stehen, gemäß den §§ 823 i.V.m. 839 BGB in der privaten Haftung für ihr Tun. Denn kein Staatsanwalt oder Richter unterschreibt korrekt irgendwelche Beschlüsse oder Haftbefehle. Dumm gelaufen!

https://www.youtube.com/watch?v=EwJViGLAFGo&app=desktop

https://www.youtube.com/watch?v=nJA0bWG5RFU

Was sagt ein Polizist dazu?
➡ polizeigewerkschafter-bestc3a4tigt-rechtslage1

Gerd Peifer: Warum alle „Beamte“ bis 1990 den sog. Gelben Schein haben mußten, übrigens auch in Personalakten vermerkt, und gerade diese andere dann als Reichsbürger bezeichnen ist der Witz des Jahrhunderts. Der einzige Unterschied, es wurde der Gebietsstand 1937 -116 (1) GG zu Grunde gelegt. Soll mal ein Maulheld was anderes sagen und selbst in seine Personalakten reinschauen oder seinen Job aufgeben. Dazu kommts dann nach 1990 ganz dick. „Beamte“ mit GROssBUCHSTABENBESTALLUNG stellen nun was dar? Welche Person ist das? Falls da jemand auf den Gedanken kommt, es sei ein Mensch, hmm VOR 1990 wars anders – die Bestallung erfolgte nachweislich an die Natürliche Person mit Sperrschrift und das Dienstverhältnis auf die Jur. Person.

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Stand vom 16. August 2005 / Bundesgesetzblatt der “BRiD” (BGBl. I S. 2437).
Das Einführungsgesetz zur Zivilprozeßordnung regelt auch nach 1949 mit der eingesetzten “Bundesregierung”, daß Fortbestehen der Reichsgesetze für Deutschland als Ganzes (ZPOEG § 13) und daß Gesetze des Deutschen Reiches zugleich die höherstehende Gesetzgebung ist. Dieser Hinweis war notwendig, solange das GG einen Geltungsbereich hatte. Reichsrecht steht über Bundesrecht/ August 2005.

Späte Einsicht der BRiD-Regierung auf Druck der Siegermächte, 2006:

ZPOEG § 1
Die Zivilprozeßordnung tritt im ganzen Umfang des Reichs
gleichzeitig mit dem Gerichtsverfassungsgesetz in Kraft.

ZPOEG § 13
(1) Die prozeßrechtlichen Vorschriften der Reichsgesetze werden
durch die Zivilprozeßordnung nicht berührt.
Erstes Gesetz
über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
Vom 19. April 2006, Bundesgesetzblatt 866, Jahrgang 2006 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 24. April 2006

Artikel 49
Änderung des Einführungsgesetzes zur Zivilprozeßordnung
Das Gesetz betreffend die Einführung der Zivilprozeßordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 310-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 2a des Gesetzes vom 16. August 2005. (BGBl. I S. 2437), wird wie folgt geändert:
1. Die §§ 1, 2, 13, 16 und 17 werden aufgehoben.
Ausgegeben zu Bonn im Jahre 2006? Denken Sie darüber mal nach!
Einführungsgesetz zur Zivilprozeßordnung und Löschung der BRD Zivilprozeßordnung.

Anmerkung:
Seit spätestens 24. April 2006 besitzt die “BRD Zivilprozeßordnung” keinen Geltungsbereich (ZPOEG § 1).
Daraus resultierend mußte auch § 13 des ZPOEG aufgehoben werden. Ein Hinweis zur Reichsgesetzgebung ist nicht mehr aufrecht zu halten.
Merke! Die BRD-Zivilprozeßordnung wurde aufgehoben!

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Zu den leidigen & spannenden Themen Steuer & Finanz[amt]:

Unter der Rubrik „Einzelplan 08“ (Bundesministerium der Finanzen, Kapitel 0802) entdeckt man ich im Bereich „Sächliche Verwaltungsausgaben“ (Titelnummer 51701) den Punkt:
Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt bzw. Abzug von ausländischen Streitkräften“.

Hier sind fein säuberlich die Kosten der Besatzung aufgeführt, die der deutsche Steuerzahler bis heute zu entrichten hat. Sehen Sie hierzu auch den Artikel 120 Grundgesetz! Als auch den Artikel 133 Grundgesetz!

Dazu heißt es auf Seite 11 des Bundeshaushaltsplanes von 2015 nur lapidar:Der Bund trägt bestimmte Verteidigungsfolgekosten, die im Zusammenhang mit dem Aufenthalt der ausländischen Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland entstehen.

http://www.watergate.tv/2016/10/27/dr-michael-grandt-finanzministerium-versteckt-besatzung-amerika/?hvid=1qoFC0

Die Gesetze der Militärregierung für die Bundesrepublik Deutschland gelten bis Heute. Und dies steht für alle sichtbar auf den Internetseiten des Landesamtes für Finanzen Freistaat Bayern. Um genau zu sein, lautet der Text wie folgt:

„Daneben bestehen noch folgende Sonderzuständigkeiten:

• Die Dienststelle Ansbach ist zuständig für die Durchführung des Gesetzes Nr. 59 der Militärregierung und Wiedergutmachungsbehörde im Sinne dieses Gesetzes.

• Die Dienststelle München ist zuständig für die Angelegenheiten des im Rahmen der Wiedergutmachung beschlagnahmten und eingezogenen Vermögens, insbesondere gemäß dem Gesetz Nr. 52 der Militärregierung über die Sperre und Überwachung von Vermögen, dem Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946 und der Direktive Nr. 50 des Kontrollrats vom 29. April 1947.“

finanz

Quelle:
http://www.lff.bayern.de/das_landesamt/aufgaben/

Gilt jetzt die Steuerpflicht als aufgehoben? Grundlage:
Die bis heute gültigen HLKO §§ 46 und 47 beeindrucken die Finanz[ämter] offenbar erheblich, denn in diesen steht folgendes:

§ 46: Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.
§ 47: Die Plünderung ist ausdrücklich untersagt.

In diesem Zusammenhang verweise ich hier auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 552741301) in dem bereits im Jahre 1955 festgestellt wurde, daß es in der BRiD keine Steuerpflicht gibt.
Das Urteil aus dem ISTGH (Internationaler Strafgerichtshof) Den Haag vom 03.02.2012 bestätigt ergänzend die Zuständigkeit des Deutschen Reichs und nicht die Zuständigkeit der “Bundesrepublik Deutschland“ mit ihrer Finanzagentur GmbH, (HRB 51411).
Urteil des BverfGE vom 25.07.2012 (-2 BvF 3/11 -2 BvR 2670/11 -2 BvE 9/11)

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A.)
1. Für die in Art. 105 und Art. 106 GG aufgeführten Steuern und Steuerarten verwendet das Grundgesetz Typusbegriffe.
2. Innerhalb der durch Art. 105 und Art. 106 GG vorgegebenen, weit zu interpretierenden Typusbegriffe steht es dem Gesetzgeber offen, neue Steuern zu „erfinden„.
 
B.)
Art. 100 Abs. 1 GG, Art. 104a GG, Art. 104aff GG, Art 105 Abs. 2 GG, Art. 105 Abs. 3 GG
Zu den Typusmerkmalen einer Verbrauchssteuer i.S.d. Art. 106 Abs. 1 Nr. 2 GG sowie zur Reichweite des „Steuererfindungsrechts“ des Bundes – Kernbrennstoffsteuer keine Verbrauchssteuer, Kernbrennstoffsteuergesetz (juris: KernbrStG) daher mangels Gesetzgebungskompetenz des Bundes mit Art. 105 Abs . 2 GG i.V.m. Art. 106 Abs. 1 Nr. 2 GG unvereinbar und nichtig – Sondervotum zur Begründung: weitergehendes Steuererfindungsrecht des Bundes, jedoch nur mit (hier fehlender) Zustimmung des Bundesrates

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Ohne Gewähr auch dies:

Wer jetzt noch etwas Langeweile verspürt, der möge doch einmal die Eröffnungsbilanz (Ja, die haben eine…!) seiner „Gemeinde“, bzw. Firma Stadt xyz besorgen und sodann die dortigen Be“dienst“eten in der [Behörde] befragen, wo das ganze Geld hingeht. Die sind allesamt pleite…

Und ob die den Unterschied zwischen einer GEBIETS-Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts kennen?

Man siehe auch die Fußnote 2 des § 4 KStG. °_^
https://www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977/__4.html

2Ein Betrieb gewerblicher Art kann nicht mit einem Hoheitsbetrieb zusammengefasst werden.

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Resolution A/RES/217 A (III) der Vereinten Nationen (UN):
Artikel 20, Absatz 2:
Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Vereinigtes Wirtschaftsgebiet
Bizone: Das Gebiet der Besatzungszonen Großbritanniens und der USA in Deutschland, die aufgrund eines Abkommens der beiden Mächte am 1. 1. 1947 zu einer Wirtschaftseinheit zusammengeschlossen wurden, nachdem eine gemeinsame Deutschlandpolitik aller vier Besatzungsmächte nicht zustande gekommen war. Die einzelnen deutschen Verwaltungsämter wurden in Frankfurt am Main zusammengefasst; gleichzeitig wurde als legislatives Organ der von den Länderparlamenten beschickte Wirtschaftsrat eingerichtet. Nach weiteren Veränderungen gab es seit Februar 1948 folgende Organe: den Wirtschaftsrat mit 104 von den Länderparlamenten gewählten Mitgliedern, den Länderrat mit je 2 Mitgliedern für die 8 beteiligten Länder als föderatives Organ und den Verwaltungsrat mit einem Oberdirektor (H. Pünder) und 6 Direktoren (darunter L. Erhard) als Exekutivorgan. CDU/CSU, FDP und DP bildeten im Wirtschaftsrat die „Regierungskoalition“; sämtliche Direktoren gehörten der CDU/CSU an. Die französische Besatzungszone wurde nicht formell angeschlossen, doch kam es schrittweise zu einer engeren Zusammenarbeit, so dass man seit Herbst 1948 häufig die Bezeichnung Trizone gebrauchte. Das Vereinigte Wirtschaftsgebiet war die Vorform der Bundesrepublik Deutschland, die sich 1949 konstituierte.

Art. 133 GG

Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.

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Etwas Politik zum Schluß:

Die enorme Glanzleistung dieser Politik-Marionetten bestand somit darin, der Hochfinanz den Ausverkauf, durch Öffnung des Finanzmarktes in den 1980er Jahren, dies unter Ausschaltung des BGB,  zu gewährleisten.
arrow: https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-22116.html

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Das Ganze erträgt man nur noch mit einer Prise Humor:

Oder man tut dies….:

Denn das gefält dann sicher auch diesem Personenkreis:

https://de.scribd.com/document/220620368/UBERSEHEN-Korperschaft-Zentralrat-Der-Juden
Mittlerweile sind es in NRW  schon 17 Millionen €. Und die geschenkten U-Boote seitens der BRiD-Berlin und andere Leckerlies wollen wir mal nicht vergessen.
http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/28139

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https://www.youtube.com/watch?v=S8lP7wiQbWo

Siehe hierzu diese Änderung:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32003L0127R(01)

Wer die Wahrheit nicht kennt, der ist ein Schlafender. Wer sie kennt und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher.