Archiv der Kategorie: Allgemein

BRD & Bund – v1.4.

Rechtswissenschaftliche Expertisen der Grundrechtepartei zur Frage:
»IST DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER RECHTSSTAAT DES BONNER GRUNDGESETZES VOM 23. MAI 1949?«
https://rechtsstaatsreport.de/


Eine gute Zusammenfassung über die NGO´s: /bund_eine_ngo.html


Fakten:
1) Die Stadt Berlin gehört nicht zum Gebiet gemäß dem  Artikel 116 (1) GG und ist also nicht die BRD.
2) IN Berlin befindet sich – INNERHALB von „Deutschland“ – das UN-Mitglied Germany (Deutschland).
3) Bonn als Bundesstadt gibt über die Bundesgesetzblätter  (BGBl.) die Bundesgesetze heraus.
4) „Deutschland“ ist als Feindstaat bei der UN gelistet.
5) Germany-Deutschland ist Mitglied der UN.
6) Die BRD & die DDR sind ebenfalls eingetragene Feindstaaten von „Deutschland“ (Deutsche [Kaiser] Reich – German Empire 1871 – 1914/16)

Ich hoffe das DEUTSCH kommt dann noch klar und weiß, wo es hingehört?


Die Bundesrepublik (in) Deutschland ist kein Staat, sondern eine demokratische Wirtschaftsverwaltung, die nicht regiert wird, sondern geschäftsmäßig als Gewahrsamstaat bzw. Wirtschafts- und Verwaltungseinheit unter Besatzung betrieben wird. (Siehe Art. 65, 120, 127, 133, 137, 139 GG).

Die Besatzungsmächte haben ihre damals eroberten Gebiete “Wirtschaftsgebiet” genannt.

Zur profitorientierten Bewirtschaftung haben sie nach amerikanischem Vorbild und gemäß Art. 133 GG den “Bund” als Treuhandverwaltung (Trust) des “Vereinigten Wirtschaftsgebiets” geschaffen. Das “Vereinigte Wirtschaftsgebiet” haben sie in “Bundesländer” genannte Verwaltungsdistrikte unterteilt.

Gründung der Bundesländer:
Am 9. Juli 1945 verfügte die SMAD durch die Proklamation Nr. 5 die Gründung der Länder bzw. Provinzen Brandenburg, Mecklenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen innerhalb der Sowjetischen Besatzungszone.

Am 19. September 1945 verfügte die OMGUS durch die Proklamation Nr. 2 die Bildung der Länder Bayern, (Groß-)Hessen und Württemberg-Baden.
(Geändert durch die Proklamation Nr. 4 vom 1. März 1947)

Auflösung Preußens:
Am 25. Februar 1947 Verfügte die AHK durch das Gesetz Nr. 46 die Auflösung des Staates Preußen.

Grundgesetz Diktat:
siehe: Frankfurter Dokumente 01.07.1948 – (Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz der AHK vom 12.05.1949)

Die Gründung der BRD konnte keine Staatsgründung sein, sondern allenfalls eine Gründung eines besatzungsrechtlichen Mittels zur Selbstverwaltung der drei besetzten Zonen der Westalliierten laut Art. 43 HLKO.

Besatzung:
BGBl. 1990 Teil II Nr. 36 2.10.1990, Seite 1275
“Verordnung zu dem Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin.”
Auszug Art. 3 (4)
[…] Klagen gegen die Behörden der drei Staaten sind gegen die Bundesrepublik Deutschland zu richten. Klagen dieser Behörden, werden von der Bundesrepublik Deutschland erhoben.

D.h. die BRD / der Bund ist die Vertretung (Verwaltung) der Besatzungsbehörden.

Hier kann eindeutig festgestellt werden, das die BRD / Bund nicht die Vertretung des deutschen Volkes ist, sondern die Vertretung der Behörden der drei Staaten.

Zudem besagt das Potsdamer Abkommen das die drei Mächte die Verwaltung eingesetzt haben (Art. 133 GG). BRD / Bund / Bundesländer etc. sind deshalb, nicht staatlich-hoheitlich oder öffentlich-rechtlich legitimiert und legalisiert.

Besatzungsrecht:
Am 28. September 1990 ist vereinbart worden, dass der Überleitungsvertrag infolge der Unterzeichnung des Zwei-plus-Vier-Vertrags mit Wirkung vom Zeitpunkt der angeblichen “Wiedervereinigung Deutschlands”, dem 3. Oktober 1990, suspendiert und mit dem Inkrafttreten des letzteren ausdrücklich außer Kraft gesetzt wurde. Einzelne der im Überleitungsvertrag getroffenen Bestimmungen behalten jedoch ihre Gültigkeit.

Immer noch gültig sind:
Erster Teil: Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 bis „… Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern“ sowie Absätze 3, 4 und 5, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 2 und 3, Art. 5 Abs. 1 und 3, Art. 7 Abs. 1 und Art. 8. Dritter Teil: Art. 3 Abs. 5 Buchstabe a des Anhangs, Art. 6 Abs. 3 des Anhangs. Sechster Teil: Art. 3 Abs. 1 und 3. Siebter Teil: Art. 1 und Art. 2. Neunter Teil: Art. 1. Zehnter Teil: Art. 4.

BVerfG Pressemitteilung Nr. 37 vom 25.03.1999 – Dort ist ein Verstoß gegen Art. VIII Militärregierungsgesetz Nr. 53 vom Landgericht Berlin verankert.

Die Besatzungsmächte haben einschneidende Gesetzesänderungen durchgeführt. Diese Gesetzesänderungen wurden quasi vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erzwungen.

Der internationale Gerichtshof hat festgestellt, daß die “BRD” in “Deutschland” kein effektiver Rechtstaat mehr ist (Az.: EGMR 75529/01 v. 08.06.2006).

Dafür sind die Besatzungsmächte zumindest mitverantwortlich. Um sich dieser Verantwortung für den Unrechtstaat zu entziehen, wurde die Verwaltungsbefugnis der “BRD” mittels dem 1. &  2. BMJBBG als gesetzliche Aufgabe der “BRD” entzogen.

Damit hat man dem gesamten “BRD” Justizwesen (Art. 92-104 GG der freiwilligen Gerichtsbarkeit ohne Geltungsbereich) die gesetzliche Befugnis und den staatlichen Auftrag Recht zu sprechen entzogen.

Mit dem 2. BMJBBG vom 23.11.2007 mit Geltung ab dem 30.11.2007 haben sich die Besatzungsmächte mit Art. 4 § 3 zu Ihren “Rechten und Pflichten” bekannt.

Im 2. BMJBBG vom 23.11.2007 steht in Artikel 4, §1, Abs (2) geschrieben, daß von der Aufhebung von Besatzungsrecht das Kontrollratsgesetz Nr. 35 über „Ausgleichs und Schiedsverfahren“ AUSGENOMMEN ist!.

In §2 ist definiert, daß das 1 bis 4 Gesetz zur Aufhebung von Besatzungsrecht wieder in Kraft getreten ist.

Das Grundgesetz der BRD wurde per Bundesgesetzblatt BGBl. Teil I Nr. 59, S. 2614 im Jahr 2007 aufgehoben. Das Grundgesetz und Bundesrecht für die BRD ist seit 1990 als Privatrecht unter Handelsgesetzbuch gültig.

Es gilt bereinigtes Besatzungsrecht, das GG ist bis auf Art. 1-20 (Ewigkeitsklausel) und die Art. 73 und 74 aufgehoben. Die “Rechte und Pflichten” der Besatzungsbehörden bestehen fort.

Artikel: /souveraenitaet-deutschlands

Keine “Staats”gerichte der BRD:
Solange §15 GVG aufgehoben ist, handelt es sich bei den Gerichten nicht um “Staatsgerichte, sondern um Schiedsgerichte.

Das alte GVG verankerte einst den §15: “alle Gerichte sind Staatsgerichte” die aktuelle Version des §15 GVG lautet: “weggefallen”.

§16 GVG: “Ausnahmegerichte”

Gemäß Art. 101 GG und §16 GVG sind Ausnahmegerichte unzulässig. Sie verstoßen gegen das rechtsstaatliche Prinzip des gesetzlichen Richters.

Art. 101 GG: “
Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden”.

§16 GVG:
“Ausnahmegerichte sind unstatthaft. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.”

Dies stellt einen Verstoß dar gegen:
Art. 6 EMRK „Recht auf faires Verfahren“
Art. 13 EMRK „Recht auf wirksame Beschwerde“

Durch die Beantragung des Personalausweises unterstellt sich jeder freiwillig den Privat-Handelsrecht der BRD/Bund. Deshalb gibt es das Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FamFG).

Als Beispiel sei die Frage gestellt, weshalb nach AHK Gesetz Nr. 1, Art. 7 (1) die Öffentlichkeit hierüber nicht informiert wird und man die Veröffentlichungen nicht zur Kenntnisnahme erhält?

AUSZUG:
AHK (Alliierte Hohe Kommission) 1949 Gesetz Nr. 1 Art. 7(1) Zitat:

„Alle deutschen staatlichen kommunalen und sonstigen Verwaltungsbehörden sind verpflichtet, das Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission zu halten und es ihrem Personal sowie der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.“.

Im AHK Gesetz Nr. 13 ist die von dem Hohen Kommissar der Zone des betreffenden Gerichtes eine Genehmigung erforderlich für alle judikativen Entscheidungen.

AHK 1949 Gesetz Nr. 13 Art. 1 Zitat:

„Ohne ausdrücklich von dem Hohen Kommissar der Zone des Sitzes des betreffenden Gerichts allgemein oder in besonderen Fällen erteilte Genehmigung dürfen deutsche Gerichte Strafgerichtsbarkeit nicht ausüben: …. (b) wenn eine Person beschuldigt wird, eine strafbare Handlung begangen zu haben.“

Seitdem ist alles juristischer Trickbetrug mit arglistiger Täuschung unter Vorspiegelung falscher Tatsachen!

Es ist eine Offenkundigkeit, daß die entscheidenden “BRD” Gesetze in “Deutschland”, wie Grundgesetz (GG), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Strafprozessordnung (StPO), Zivilprozessordnung (ZPO) und Ordnungswidrigkeitengesetz (OWIG) keine gültigen “Staats”gesetze sind und das GG, das GVG, die StPO, die ZPO und das OWIG auch über keinen Geltungsbereich mehr verfügen.

Es ist eine offenkundig, daß die Gerichte der “BRD” in “Deutschland” keine “Staats”gerichte sind.

Es ist offenkundig, daß die Richter der “BRD” in “Deutschland” keine gesetzliche Richter mehr sind, sie sind Privatpersonen, die als Schiedsrichter bei Arbeitsstreitigkeiten u.a. ausgewählten Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit(FamFG) eingesetzt werden können.

“[…] denn eine Norm, die den räumlichen Geltungsbereich ihres Verbotes so ungenügend bestimmt, daß ihr nicht eindeutig entnommen werden kann wo sie gilt, läßt den Rechtsunterworfenen im Unklaren darüber, was Rechtens sein soll.(BVerfG 1 C 74/61 vom 28.11.1963)

“Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich einer Satzung ohne weiteres festzustellen. Eine Verordnung, die hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.” (BVerwG 17, 192 = DVBl 1964, 147)

Die Konsequenzen auf die laufende Rechtsprechung sind, daß die Gesetze wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit (§43, §44 VwVfG) und Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot (§ 37 VwVfG) ungültig und nichtig sind!

Die “BRD” ist kein “Staat” sondern eine von der Besatzung geführte Verwaltung und somit sind “staat”liche Aufgaben und Hoheiten nicht gegeben!

Ämter
sind weisungsbefugt, Entscheidungsträger, Rechtssubjekte mit Rechtsfähigkeit.

Behörden
sind Aufgabenstellen der öffentlichen Verwaltung, Dienstleister ohne eigene Rechtsfähigkeit.

Daraus schliesst sich auch, dass keine Ämter oder Beamte vorhanden sind, die“staat”liche Aufgaben und Hoheiten ausüben oder inne haben!

Das heißt aber auch, dass es keine Remonstrationspflicht geben kann, da es diese “Spezies” nicht gibt.

Dienstausweis = Bediensteter
Amtsausweis = Beamter

Seht ergänzend hierzu den § 4 KStG, hier die Fußnote (2):
2Ein Betrieb gewerblicher Art kann nicht mit einem Hoheitsbetrieb zusammengefasst werden.

Art. 6 PAG Ausweispflicht für Polizeibeamte (Je nach Bundesland unterschiedlich):
“Auf Verlangen des von einer Maßnahme Betroffenen hat der Polizeibeamte sich auszuweisen, soweit der Zweck der Maßnahme dadurch nicht beeinträchtigt wird.”

§ 113 Abs. (3) StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte:
Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.” Für DeutschE ist gültig der Abs. (3) & (4) 🙂

§ 114 Abs. (1) StGB Widerstand gegen Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen:
“Der Diensthandlung eines Amtsträgers im Sinne des § 113 StGB stehen Vollstreckungshandlungen von Personen gleich, die die Rechte und Pflichten eines Polizeibeamten haben oder Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind, ohne Amtsträger zu sein.”

Amtsträger:
Nach §11 StGB (“BRD” Recht) ist Amtsträger, wer nach “deutschem” Recht Richter oder Beamter ist. (Fragt sich welches “Deutsche” Recht gemeint ist?!)

Unterscheidung:
Amtsträger dürfen einen “staat”lichen hoheitlichen Akt ausführen, nämlich eine Entscheidung zu treffen, sie sind also entscheidungsbefugt!.

Dienstträger sind weisungsgebunden und nicht unabhängig!.

Richter oder Beamte der “BRD” haben nicht einen Amtsausweis oder Amtssiegel, sondern einen Dienstausweis bzw. Dienstsiegel.

Die Straftat der Amtsanmaßung liegt vor, weil demnach schwören Privatpersonen als sog. “BRD” Beamte (§58 BBG) und “BRD” Richter (DRIG) den Eid auf das GG, -“ein Militärgesetz”-, wie wir wissen für die sog. “BRD”, deren Führung (Politische Parteien, etc… und Gründung nie vom “deutschem” Volk in “freien Wahlen” gewählt oder bestätigt wurden konnte wegen der anhaltenden Besatzung bis heute, somit auch nicht vom deutschem Volk genehmigt sein kann.)

Die Rechtswirksamkeit von Urteilen und Anordnungen muss vom ausführenden “Beamten” der “BRD” in “Deutschland” geprüft werden, dafür bürgt nicht mehr die “BRD”, sondern er selbst. Die “BRD” hat seit 1982 für “Beamte” keine Staatshaftung mehr. Es gilt stattdessen die Privathaftung nach §839 BGB und §823 BGB.

Sie sind nach eigenen Gesetz gem. §179 BGB ohne Legitimation tätig.
(Nicht im BGB in der “Palandt” Version nachschauen, sondern im richtigen BGB! )

Auch hier sei wiederum die Frage gestellt, in wie weit die BRD-deutschen Richter, Staatsanwälte rechtskräftige Urteile erstellen können?

OHNE ZULASSUNG DER MILITÄRREGIERUNG. GRÜNDE FÜR DIE ANNAHME VON VERLETZUNGEN NACH INTERNATIONALEM RECHT ( EMRK und IP66 ) FESTGELEGTEN VERFAHRENSGRUNDSÄTZEN SIND LÄNGST GEGEBEN.

Es bedarf nicht mal eines Beweises. Diese juristischen Tatsachen in der Zentralverwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes Bundesrepublik Deutschland sind für jedermann nachvollziehbar. Man braucht hierfür keine juristische Ausbildung!.

Daher fordere ich jeden “Beamten” der BRD auf mir sein Amtsnachweis/Legitimation nach SHAEF oder AHK Gesetzgebung nachzuweissen.

Legitimation mit Dienst- oder Behördennummer des SHAEF Gesetzgebers oder der AHK gemäß Ihrer Vorlagepflicht nach (ggf. sind einige Gesetze nicht mehr rechtsgültig!):
Art. 1, 25, 101, 140 GG,
§§ 359, 206 StPO,
§§ 1, 11, 132, 221, 357, 267, 348 StGB,
§§ 25, 99, 117 VwGO,
§§ 41, 138, 139, 415, 444, 579, 560 ZPO,
§§ 117, 119, 125-129, 134-135, 179, 307, 415, 444 BGB
Art. 29 EGBGB
§§ 1, 15, 16, 21 GVG,
§§ 33, 34, 43, 44, 48 VwVfG

Der Gedanke fairer Gerichtsverfahren und wirksamer Gewaltenteilung durch gegenseitige Kontrolle der Gewalten ist der deutschen Justiz sowie der deutschen Bevölkerung bis heute weitgehend fremd geblieben. Neutralität der Judikative ist in der BRD-Verwaltung nicht mehr gegeben.

1.) Die BRD hat kein eigenes Staatsgebiet
(vgl. §185 BBG (alte Fassung bis 11.02.2009)

2.) Die BRD hat kein eigenes Staatsvolk (vgl. StAG)

3.) Die BRD hat keine Staatsangehörigkeit
(vgl. z.B. das Schreiben vom 01.03.2006 Az.: 33.30.20 – des Landkreises Demmin/ Land Mecklenburg-Vorpommern)

4.) Die BRD hat keine Verfassung
(vgl. Art. 146 GG)

5.) Der „Staat“ „Deutsche Reich“ besteht fort in den Grenzen von 1937
(vgl. Urteil 2 BvF 1/1973) (Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1973 / es gilt bis Heute!!) Gemeint ist jedoch der Staatenbund „Deutsche Reich“ 1871-1914/16

6.) Der Staat „Deutsches Reich“ hat ein Staatsgebiet
(vgl. §185 BBG (alte Fassung bis 11.02.2009)

7.) Der Staat „Deutsches Reich“ hat ein Staatsvolk
(vgl. RuStAG v. 22. Juli 1913)

8.) Der Staat „Deutsches Reich“ hat eine Staatsangehörigkeit
(vgl. RuStAG v. 22. Juli 1913)

Zitate:
Prof. Dr. Carlo Schmid teilte 1949 dem deutschen Volk mit:

„…Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des Deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten. …. Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muß originär entstehen können.“

Ehemaliger Bundeskanzler Konrad Adenauer:

“Wir sind keine Mandanten des Deutschen Volkes, wir haben den Auftrag von den Alliierten”

Joschka Fischer, ehemaliger Außenminister:

“Wenn die Mehrheiten sich verändern, mag es eine andere Koalition geben. Aber es wird keine andere Politik geben. Dazu steht zu viel auf dem Spiel. Das wissen alle Beteiligten.”

Horst Seehofer, bayerischer Ministerpräsident, bei Erwin Pelzig, 20. Mai 2010:

„Diejenigen, die entscheiden sind nicht gewählt, und diejenigen die gewählt werden, haben nichts zu entscheiden!“

Sigmar Gabriel, SPD-Vorsitzender auf dem Sonderparteitag in Dortmund, 27.Februar 2010:

„Wir haben gar keine Bundesregierung, Frau Merkel ist Geschäftsführerin einer neuen Nichtregierungsorganisation in Deutschland.“

Sigmar Gabriel, SPD-Vorsitzender beim Landesparteitag der NRW SPD am 05.03.2010:

„Genauso wenig wie es eine gültige Recht(s)ordnung gibt, genau so wenig gibt es einen Staat „Bundesrepublik Deutschland“.

Angela Merkel, anläßlich des 60-jähriges-Gründungsjubiläums der CDU am 05.Juli 2005:

„Die Menschen Deutschlands haben kein Recht auf Demokratie und freie Marktwirtschaft in alle Ewigkeit.“

Wolfgang Schäuble auf dem European Banking Congress 18.11.2011 in Frankfurt a.M.:

„Und wir in Deutschland sind seit dem 08.Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen.“

Abkürzungen/Bezeichnungen:

Gesetzesbücher:
GG = Grundgesetz(BRD)
GVG = Gerichtsverfassungsgesetz(BRD)
OWIG = Ordnungswidrigkeitengesetz(BRD)
DRIG = Deutsches Richtergesetz()
BBG = Bundesbeamtengesetz(BRD)
BGB = Bürgerliches Gesetzbuch(BRD)
STPO = Strafprozessordnung(BRD)
ZPO = Zivilprozessordnung(BRD)
VwVfG = Verwaltungsverfahrensgesetz(BRD)
VwGO = Verwaltungsgerichtsordnung(BRD)
STGB = Strafgesetzbuch(BRD)
PAG = Polizei Aufgaben Gesetz(BRD)
RSTGB = Reichs Strafgesetzbuch(Deutsches Reich)
STAG = Staatsangehörigkeitsgesetz(BRD)
RUSTAG = Reichs und Staatsangehörigkeitsgesetz (Deutsches Reich)
EMRK = Europäische Menschenrechtskonvention(International)
IP66 = Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte(International)
1.B MJBBG = Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministerium für Justiz()
2. BMJBBG = Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministerium für Justiz()

arrow: http://dphw-de.blogspot.ch/p/gesetze.html

Gerichte:
BVerwG = Bundesverwaltungsgericht(BRD)
BVerfG = Bundesverfassungsgericht(BRD)

Kontrollinstanzen und Gesetzgeber:
AHK = Alliierte Hohe Kommission(USA,FRA,ENG)
SHAEF = Supreme Headquarters Allied Expeditionary Force
SMAD = Sowjetische Militäradministration in Deutschland(RUS)
OMGUS = Office of Military Government for Germany(USA)

Definitionen:
Annexion = Eine Annexion (von lateinisch annectere ‚anknüpfen‘, ‚anbinden‘; auch als Annektierung bezeichnet) ist die einseitige rechtliche Eingliederung eines bis dahin unter fremder Gebietshoheit stehenden Territoriums in eine andere geopolitische Einheit. Die Annexion geht über die Okkupation (Besetzung) hinaus, da auf dem (ehemals) fremden Territorium die eigene Gebietshoheit de facto ausgeübt wird und das Gebiet de jure dem eigenen Staatsgebiet oder Kolonialreich einverleibt wird. Die Okkupation geht der Annexion meistens voraus.

Rechtswissenschaftler unterscheiden von der durch unmittelbare Androhung oder Durchführung militärischer Gewalt charakteristischen Annexion die staats- und völkerrechtliche Abtretung (Zession).
Bei letzterer hat der Staat, der ein Gebiet verliert, dieses formell einvernehmlich in einem Vertrag abgetreten. Allerdings entstehen solche Verträge oftmals unter Zwang, daher sind beispielsweise Geschichtswissenschaftler dazu geneigt, den Begriff der Annexion auch für Zessionen anzuwenden.
So hat Frankreich 1871 das als Elsaß-Lothringen bekannt gewordene Gebiet in einer Zession an Deutschland abgetreten, doch wird der Vorgang meist als Annexion bezeichnet.

Bis Mitte 1945 erlaubte das Völkerrecht dem Sieger einer militärischen Auseinandersetzung, die Gebiete seines Gegners ganz oder teilweise zu okkupieren und zu annektieren.

Nach Artikel 2 Ziffer 4 der Charta der Vereinten Nationen vom 26. Juni 1945 ist:

„jede gegen die territoriale Unversehrtheit […] eines Staates gerichtete […] Androhung oder Anwendung von Gewalt“ verboten.

Daraus folgt das grundsätzliche völkerrechtliche Verbot von Okkupation und Annexion.

Nach Artikel 51 beeinträchtigt die Charta:

„im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung. […] Maßnahmen, die ein Mitglied in Ausübung dieses Selbstverteidigungsrechts trifft, sind dem Sicherheitsrat sofort anzuzeigen“.

Okkupation = Bei einer Okkupation oder Besetzung (je nach Kontext auch Besatzung) wird in einem bevölkerten Gebiet die vorhandene Staatsgewalt durch einen externen Machthaber auf dessen Initiative durch die seinige ersetzt. Dies geschieht meist mit militärischen Mitteln. Daneben wird im Völkerrecht auch die Besetzung eines herrschaftslosen Gebietes durch eine Staatsmacht als Okkupation bezeichnet.

Während des Kolonialismus wurde die Errichtung der Herrschaft über außereuropäische Gebiete mit diesem Rechtsbegriff begründet. Dabei galt als unerheblich, ob das Land bewohnt war oder nicht. Dies wurde damit gerechtfertigt, dass einheimische Bewohner nicht staatlich organisiert gewesen seien.

In jüngerer Zeit zeichnet sich eine Besetzung auch dadurch aus, dass die Okkupationsmacht völkerrechtlich nicht zur legalen Exekutive wird. Im Gegensatz zur Annexion wird das fremde Territorium jedoch nicht dem eigenen Staatsgebiet rechtlich einverleibt. Nach Souveränität strebende Bevölkerungsgruppen bezeichnen häufig den Staat, der ihr Territorium beherrscht, als Besatzungsmacht, auch wenn es sich dabei um keine Okkupation im juristischen Sinne handelt. Okkupanten sind analog dazu einzelne Vertreter der Besatzungsmacht oder ihre im Lande anwesende Gesamtheit.

Sezession = Sezession (lat. secessio „Abspaltung“, „Abseitsgehen“) bezeichnet im Politischen die Loslösung einzelner Landesteile aus einem bestehenden Staat mit dem Ziel, einen neuen souveränen Staat zu bilden.

Sezessionsbestrebungen einer Teilbevölkerung werden auch als Separatismus (aus dem Lateinischen separatus für getrennt, abgesondert) bezeichnet und gehen oft – jedoch nicht zwangsläufig – mit kriegerischen Auseinandersetzungen einher. Im engeren Sinne bezeichnet Separatismus die ideologische Grundlage oder die politisch-soziale Aktion, die bei Erfolg zur Sezession führt. Separatismus kann, aber muss nicht identisch sein mit Regionalismus oder Nationalismus von Minderheiten.

Unter Völkerrechtlern ist umstritten, ob das Selbstbestimmungsrecht der Völker auch das Recht von Minderheiten einschließt, aus einem Staatsverband auszutreten. Die in der Rechtswissenschaft vorherrschende Meinung lehnt ein solches offensives Selbstbestimmungsrecht unter Hinweis auf das Integritätsinteresse bestehender Staatsverbände, also das defensive Selbstbestimmungsrecht, ab.

Matthias Herdegen etwa vertritt dagegen die Ansicht, dass einer diskriminierten Minderheit, deren Menschenrechte fundamental verletzt werden und die vom Prozess der politischen Willensbildung ausgeschlossen ist, ein Recht auf Sezession einzuräumen ist.

Problematisch ist darüber hinaus, was eigentlich ein „Volk“ im Sinne des Selbstbestimmungsrechts der Völker ist. Wird ein Volk nicht als solches anerkannt, werden ihm auch keine Sonderrechte zugestanden.

Es existieren etliche sezessionistische Völker und Regionen, die entweder friedlich oder militärisch nach Unabhängigkeit streben. Manche haben sogar de facto bereits die vollständige Kontrolle über ihr Territorium. Um allerdings in die Vereinten Nationen als eigenständiger Staat aufgenommen werden zu können, bedarf es der Anerkennung durch alle fünf ständigen Mitglieder des Weltsicherheitsrates, welcher sich aus den USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien zusammensetzt.

In den Vereinigten Staaten hat der Oberste Gerichtshof im Fall Texas v. White entschieden, dass der Beitritt zur Union unwiderruflich ist und ein Recht auf Sezession der US-Bundesstaaten demzufolge nicht besteht.

Dismembration = Dismembration ist der Zerfall oder die Zerteilung eines Staates in zwei oder mehrere neue Staaten. Dabei bleibt der alte Staat im Gegensatz zur Sezession als Völkerrechtssubjekt nicht bestehen, sondern geht unter, während die entstehenden Staaten mit diesem nicht identische neue Völkerrechtssubjekte sind.

Beispiele hierfür sind die Auflösung der Tschechoslowakei, als die Tschechoslowakische Bundesrepublik zum 31. Dezember 1992 zu existieren aufhörte und sich die Tschechische und die Slowakische Republik als Nachfolgestaaten für eine Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen bewarben, oder etwa der Zerfall Jugoslawiens.

Letzterer Fall war hingegen strittig, da sich der Staat, der auf den Gebieten der heutigen Staaten Serbien und Montenegro bestand, selbst als Jugoslawien bezeichnete und sich als identisch mit der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien (SFRJ) ansah, den Vorgang folglich als Sezession der übrigen Teilrepubliken betrachtete. Die Frage wurde im Völkerrecht diskutiert.Das Argument Jugoslawiens wurde jedoch von der internationalen Gemeinschaft nicht akzeptiert; die Schiedskommission der Friedenskonferenz für Jugoslawien, die sogenannte Badinter-Kommission, vertrat in ihrer Spruchpraxis die Auffassung, dass die SFRJ sich vollständig aufgelöst hatte, folglich die Bundesrepublik Jugoslawien völkerrechtlich nicht identisch zu ihr gewesen ist. Davon sind auch Drittstaaten ganz überwiegend ausgegangen. Der neue jugoslawische Staat (heutiges Serbien) musste der UNO erneut beitreten, anstatt die Mitgliedschaft des „alten“ Jugoslawiens fortzusetzen.

Usurpation = Als Usurpation (von lat. usurpatio bzw. von lat. usurpare, eigentlich durch Gebrauch an sich reißen, widerrechtlich die Macht an sich reißen) wird im neueren Sprachgebrauch die Anmaßung eines Besitzes, einer Befugnis, besonders aber der öffentlichen Gewalt bezeichnet – also insbesondere die gewaltsame Verdrängung eines legitimen Herrschers, der Umsturz der Verfassung und die Unterdrückung der Selbstständigkeit eines Staates durch einen Usurpator.

Ist der Usurpator nur zwischenzeitlich in den Besitz der Staatsgewalt gelangt, so muss ein wieder restaurierter rechtmäßiger Landesherr meist die in der Zwischenzeit vorgenommenen Regierungshandlungen in ihren tatsächlichen und rechtlichen Folgen anerkennen, da sonst offenbare Unbilligkeiten und Unzuträglichkeiten entstehen würden.

Das deutsche Recht kennt die „Usurpationstheorie“. Gemäß § 1004 Abs. 1 BGB kann der Eigentümer vom Störer die „Beseitigung der Beeinträchtigung“ verlangen. Ein Teil der Literatur meint, dass der Anspruch aus § 1004 BGB entgegen den deliktischen Ansprüchen aus §§ 823 ff., §§ 249 ff. BGB keine vollkommene Wiederherstellung geben könne. Das ergebe sich schon aus dem Wortlaut der Vorschrift. Der Anspruchsteller könne dagegen nur den Rückzug des Störers aus dem fremden Rechtskreis fordern. Die Rechtsprechung dagegen folgt der „Wiederherstellungstheorie“ und sieht eine partielle Überlappung zwischen der deliktischen Naturalrestitution und der Rechtsfolge aus § 1004 BGB. Eine moderate Wiederherstellung auch etwaiger Schäden ist demnach möglich (BGH NJW 2004, 603, BGH V ZR 142/04).

Mit dem Begriff der Usurpation ist die Vorstellung eines Mangels an Legitimität verbunden. Die Usurpation kann aber nachträglich einen legitimen Charakter erhalten, falls der dem Usurpator unterlegene bisherige Herrscher oder eine dazu befugte Körperschaft sie nachträglich billigt oder das Volk den neuen Herrscher akzeptiert. Doch auch ohne solche Legitimierung sind Staatsakte der usurpierten Gewalt zunächst gültig, denn die Befugnis zur Ausübung der Staatsgewalt ist nicht an den rechtmäßigen Gebrauch, sondern an den tatsächlichen Besitz der Staatsgewalt gebunden.

Uti possidetis = Uti possidetis (latein was ihr besitzt; vollständig Uti possidetis, ita possideatis: wie ihr besitzt, so sollt ihr besitzen) ist eine Ausformung des völkergewohnheitsrechtlichen Effektivitätsgrundsatzes.

Ursprünglich besagte Uti possidetis, dass die Parteien einer kriegerischen Auseinandersetzung das Territorium und andere Besitzungen behalten dürfen, die sie während des Krieges gewonnen und zum Zeitpunkt des Friedensschlusses in Besitz hatten. In ihrer heutigen Ausformung beschränkt sich die Regel auf den Grundsatz der stabilen Grenzen. Anwendung erfuhr und erfährt sie insbesondere im Rahmen der Unabhängigkeit der kolonialen Besitzungen sowie bei der Dismembration oder Sezession von Staaten.

UN-Feindstaatenklausel = Die UN-Feindstaatenklausel ist ein Passus in den Artikeln 53 und 107 sowie ein Halbsatz in Artikel 77 der Charta der Vereinten Nationen, wonach gegen Feindstaaten des Zweiten Weltkrieges von den Unterzeichnerstaaten Zwangsmaßnahmen ohne besondere Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat verhängt werden könnten, falls die Feindstaaten erneut eine aggressive Politik verfolgen sollten. Dies schließt auch militärische Interventionen mit ein. Als Feindstaaten werden in Artikel 53 jene Staaten definiert, die während des Zweiten Weltkrieges Feind eines aktuellen Unterzeichnerstaates der UN-Charta waren – also primär Deutschland (genau genommen das Deutsche Reich) und Japan. Die Feindstaatenklausel wird nach herrschender Meinung heute als obsolet angesehen.

Obsolet = Obsolet im Sinne von „nicht mehr gebräuchlich, hinfällig“ bezeichnet generell Veraltetes, meist Normen, Therapien oder Gerätschaften.

Verordnung = In den deutschsprachigen Ländern ist eine Verordnung eine Rechtsnorm, die in der Regel durch eine Regierung oder Verwaltungsstelle erlassen wird.

Positives Recht = Positives Recht ist das “vom Menschen gesetzte Recht”. Der Gegenbegriff ist das überpositive Recht oder Naturrecht.

Naturrecht = Der Begriff Naturrecht (lateinisch ius naturae oder jus naturae, aus ius ‚Recht‘ und natura ‚Natur‘; bzw. natürliches Recht, lat. ius naturale oder jus naturale, aus naturalis ‚natürlich‘, „von Natur entstanden“) oder überpositives Recht ist eine rechtsphilosophische Bezeichnung für das Recht, das dem gesetzten (manchmal auch gesatzten) oder positiven Recht übergeordnet sein soll. Die Naturrechtslehre steht im Gegensatz zum Rechtspositivismus.

Rechtssicherheit = Rechtssicherheit ist, nach der deutschen Auffassung, die Klarheit, Bestimmtheit und die Beständigkeit staatlicher Entscheidungen sowie die Klärung von umstrittenen Rechtsfragen oder -verhältnissen in angemessener Zeit. Rechtssicherheit ist Element des Rechtsstaatsprinzips. Verfassungsrang kommt der Rechtssicherheit in Deutschland mit Art. 20 Grundgesetz (GG) zu.

Verwaltungshoheit = Verwaltungshoheit ist ein Rechtsbegriff im Steuer- und im Staatsrecht.

Im Steuerrecht gibt die Verwaltungshoheit darüber Auskunft, wer die Steuern erhebt, sprich die Gesetze vollzieht. Nicht verwechselt werden darf die Verwaltungshoheit mit der Ertragshoheit, die darüber Auskunft gibt, welche Gebietskörperschaft in den Genuss der Steuern kommt. Im Staatsrecht zählt sie zur Exekutive und ist eines von mehreren Hoheitsrechten der Staatsgewalt. Zur Sicherung des öffentlichen Lebens kann sie auf andere Staaten oder supranationale Organisationen übertragen werden, sofern der betreffende Staat oder eine staatliche Körperschaft dieses Hoheitsrecht nicht ausführen kann.
(Kommt die Übertragung von Hoheitsrechten einer Annexion gleich oder berührt sie in anderer Weise die Souveränität eines Staates oder das Selbstbestimmungsrecht der Völker, ist sie Gegenstand des internationalen Rechts beziehungsweise des Völkerrechts).

Rechtsnorm = Als Rechtsnorm oder Rechtssatz bzw. Rechtsvorschrift versteht man entweder eine gesetzliche Regelung oder eine auf gesetzlicher Grundlage ergangene Vorschrift generell-abstrakter Natur.

Rechtsnormkontrolle = Als Normenkontrolle bezeichnet man die Überprüfung von Rechtsnormen daraufhin, ob sie mit höherrangigem Recht vereinbar sind. Normenkontrollen werden von Gerichten vorgenommen und sind geschichtlich aus dem Richterlichen Prüfungsrecht hervorgegangen. Die Befugnis von Gerichten, Rechtsnormen auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht zu überprüfen, und die niederrangigen Normen im Falle der Nicht-Vereinbarkeit für nichtig zu erklären wird als Normenkontrollkompetenz bezeichnet.

Normenklarheit = Dies bedeutet, dass das Gesetz klar verständlich sein muss und nicht zu sehr unbestimmte Rechtsbegriffe oder Generalklauseln enthalten darf. Das Gesetz soll also für den Bürger klar erkennbar sein. Außerdem müssen festgelegte Begriffe in ihrer ursprünglichen Bedeutung verwendet werden. Der Grundsatz soll dem Bürger ermöglichen, bereits durch einen Blick ins Gesetz festzustellen, was die Behörde, sein Lieferant, sein Arbeitgeber oder seine Versicherung darf und was nicht.

Bestimmtheitsgebot = Das grundgesetzliche Bestimmtheitsgebot verpflichtet den Staat zur hinreichend genauen Formulierung jeglicher Eingriffe in Bürgerrechte.

Ratifizieren/Ratifikation = Die Ratifikation, auch Ratifizierung (von lateinisch ratus ‚gültig‘, facere ‚machen‘), ist die völkerrechtlich verbindliche Erklärung des Abschlusses eines völkerrechtlichen Vertrages durch die Vertragsparteien.(Erst durch diese Ratifikation wird ein z. B. von Verhandlungsdelegationen paraphierter Vertragstext völkerrechtlich gültig.)

Rechtsfähigkeit = Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, als juristische Person (auch juristische Einheit genannt) selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Im Gegensatz zu einem solchen Rechtssubjekt stehen Rechtsobjekte, die nicht Träger, sondern Gegenstand von Rechten und Pflichten sind. In allen modernen, westlichen Rechtsordnungen hat jeder Mensch Kraft seiner Würde Rechtsfähigkeit (natürliche Personen).(Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Die Rechtsfähigkeit des Menschen ist Ausdruck seiner personalen Würde. Die Rechtsfähigkeit jedes Menschen beginnt mit Vollendung der Geburt, §1 BGB.)

Rechtsnachfolge = Als Rechtsnachfolge bezeichnet man den Übergang von bestehenden Rechten und Pflichten einer Person auf eine andere („Rechtsnachfolger“). Die Rechtsnachfolge kann auf vertraglicher Vereinbarung beruhen oder gesetzlich vorgeschrieben sein.

Souveränität = Unter dem Begriff Souveränität (frz. souveraineté, aus lat. superanus, „darüber befindlich, überlegen“) versteht man in der Rechtswissenschaft die Fähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person zu ausschließlicher rechtlicher Selbstbestimmung. Diese Selbstbestimmungsfähigkeit wird durch Eigenständigkeit und Unabhängigkeit des Rechtssubjektes gekennzeichnet und grenzt sich so vom Zustand der Fremdbestimmung ab.

Volkssouveränität = Das Prinzip der Volkssouveränität bestimmt das Volk zum souveränen Träger der Staatsgewalt. Die Verfassung als politisch-rechtliche Grundlage eines Staates beruht danach auf der verfassungsgebenden Gewalt des Volkes. Nicht ein Monarch, sondern das Volk in seiner Gesamtheit steht einzig über der Verfassung.

Staatsgewalt = Staatsgewalt bezeichnet die Ausübung hoheitlicher Macht innerhalb des Staatsgebietes eines Staates durch dessen Organe und Institutionen wie z. B. Staatsoberhaupt und Regierung (Verwaltung, Beamte, Polizei, Armee), Parlament und Gerichte in Form von Hoheitsakten.(Die Staatsgewalt, das Staatsgebiet und das Staatsvolk sind die drei Elemente, welche nach Georg Jellinek den Staatsbegriff des Völkerrechts konstituieren. Bei der Ausübung der Staatsgewalt ist ein Staat nach außen und innen unabhängig(völkerrechtliche Souveränität)).

Staatsgebiet = Das Staatsgebiet (umgangssprachlich auch „Land“ genannt) ist neben dem Staatsvolk und der Staatsgewalt eines der drei Elemente eines Staates im völkerrechtlichen Sinne. Es ist der territoriale Bereich, in dem sich die Staatsgewalt über die dort lebenden Menschen entfaltet, als der „Schauplatz der staatlichen Herrschaft“.

Staatsvolk = Unter Staatsvolk versteht man die Gesamtheit der Staatsangehörigen und evtl. der ihnen staatsrechtlich prinzipiell gleichgestellter Personen.

Staatsbürgerschaft = Staatsbürgerschaft kennzeichnet die aus der Staatsangehörigkeit sich ergebenden Rechte und Pflichten einer natürlichen Person in dem Staat, dem sie angehört.
(Eine Staatsangehörigkeit kann grundsätzlich nur von einem souveränen Staat im Sinne des Völkerrechts vermittelt werden.)

In diesem Sinne ist die Frage nach der Staatsangehörigkeit mit der Staatsbürgerschaft zu beantworten, der rechtlichen Zugehörigkeit zur Gemeinschaft (Rechtsgemeinschaft) von Bürgern eines Staates, den Staatsbürgern, die unabhängig von der Nationalität sein kann.

Nationalität = Die Nationalität beschreibt die Zugehörigkeit einer Person zu einer Nation oder einem Volk.

Rechtspositivismus = Rechtspositivismus bezeichnet eine Lehre innerhalb der Rechtsphilosophie bzw. Rechtstheorie, welche die Geltung von Normen allein auf deren positive Setzung („kodifiziertes Recht“; normativer Rechtspositivismus) oder/und ihre soziale Wirksamkeit (soziologischer Rechtspositivismus) zurückführt.

Palandt = Der Palandt ist ein nach Otto Palandt benannter Kurzkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und einigen Nebengesetzen. Beachte: NS-Terminologien

Einführungsgesetz = Ein Einführungsgesetz (EG) wird in der Regel als Gesetz für ein umfangreiches Gesetzeswerk erlassen, das an die Stelle einer bestimmten früheren Kodifizierung tritt oder große Bereiche des Rechts regelt.

Zitiergebot = Als Zitiergebot bezeichnet man die in Art. 19 Abs. (1) Satz 2 des deutschen Grundgesetzes festgelegte Pflicht des Gesetzgebers, bei einer Einschränkung von Grundrechten durch ein Gesetz oder auf Grundlage eines Gesetzes das betroffene Grundrecht unter Angabe des Grundgesetzartikels zu nennen. Bei einem Verstoß gegen das Zitiergebot ist das Gesetz verfassungswidrig. Ein Zitiergebot im weiteren Sinne kennt das Grundgesetz noch in Art. 80 Abs. (1) Satz 3 GG, wonach Rechtsverordnungen, die von der Bundesregierung, einem Bundesminister oder einer Landesregierung erlassen werden, ihre gesetzliche Rechtsgrundlage angeben müssen.

Verfassunggebende Versammlung = Verfassunggebende Versammlung (oder mit Fugen-s: Verfassungsgebende Versammlung – weit verbreitet aber umstritten) ist ein staatsrechtlicher beziehungsweise politikwissenschaftlicher Begriff. Eine Verfassunggebende Versammlung ist eine außerordentliche politische Institution, manchmal auch Verfassungskonvent genannt, welche temporär eingerichtet worden ist und eingerichtet werden kann, um einem Staat eine erste oder wieder eine neue Verfassung zu geben. Sie ist – als Ausdruck des “pouvoir constituant” – im Besitz der verfassunggebenden Gewalt des Volkes.

Völkergewohnheitsrecht = Völkergewohnheitsrecht ist eine Form ungeschriebenen Völkerrechts, das durch allgemeine Übung, getragen von der Überzeugung der rechtlichen Verbindlichkeit der Norm, entsteht.

Nach Art. 38 Abs. 1 des Statuts des Internationalen Gerichtshofs (IGH-Statut) ist das Völkergewohnheitsrecht neben den völkerrechtlichen Verträgen und den „allgemeinen Rechtsgrundsätzen“ eine der Rechtsquellen des Völkerrechts.

Nach der allgemein anerkannten Definition entsteht Völkergewohnheitsrecht durch eine übereinstimmende gemeinsame Rechtsüberzeugung (lat. opinio iuris sive necessitatis) der Rechtsgenossen – hier konkret der Völkerrechtssubjekte – und die allgemeine Übung (lat. consuetudo). Diese zwei Kernelemente finden sich auch in der Definition des Art. 38 Abs. 1 b IGH-Statut.

Besteht über die grundsätzliche Definition noch weitgehend Einigkeit, so sind jedoch die darüber hinausgehenden Fragen in der völkerrechtlichen Literatur äußerst umstritten, insbesondere bei der Gewichtung der beiden Elemente zueinander. So wird in Teilen der Literatur die Bedeutung der allgemeinen Übung gegenüber der sie tragenden Rechtsüberzeugung deutlich eingeschränkt.

Völkerrechtssubjekt = Ein Völkerrechtssubjekt ist ein Rechtssubjekt im Völkerrecht, also ein Träger völkerrechtlicher Rechte und Pflichten, dessen Verhalten unmittelbar durch das Völkerrecht geregelt wird. Das einzige existierende Völkerrechtssubjekt ist nur das Deutsche Kaiserreich (1871 – 1918)

Weitgehend unstrittig sind folgende Völkerrechtssubjekte anerkannt:
-Originäre (geborene) Völkerrechtssubjekte. Ihnen haftet ihre Völkerrechtsfähigkeit aus sich selbst heraus an.
originäre staatliche Völkerrechtssubjekte:
-Staaten (im völkerrechtlichen Sinne)

originäre nicht-staatliche Völkerrechtssubjekte:
-Internationales Komitee vom Roten Kreuz
-Heiliger Stuhl
-Souveräner Malteser-Ritterorden
Derivative (gekorene) Völkerrechtssubjekte. Sie leiten ihre Völkerrechtsfähigkeit aus der Rechtsfähigkeit ihrer Gründungssubjekte ab. Es handelt sich hierbei insbesondere um die Internationalen Organisationen wie die Vereinten Nationen. Auch die Europäische Union besitzt seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon eine eigene Rechtspersönlichkeit. Des Weiteren können Bundesstaaten ihren jeweiligen Gliedstaaten – bei denen es sich zwar in staatsrechtlicher, aber nicht in völkerrechtlicher Hinsicht um originäre Rechtssubjekte handelt – die Befugnis verleihen, in begrenztem Umfang am Völkerrechtsverkehr teilzunehmen.

Quelle der Zusammenfassung:
Lothar Schmidt, Facebook / edit markus

++++

Ergänzend auch hier eine gute Zusammenfassung:
https://arsenalinjustitia.wordpress.com/2017/05/01/wer-oder-was-ist-eigentlich-dieser-bund/

Grundgesetz & 2+4-Vertrag – V1.5.

+++++

+++++

Ich würde gerne wissen, wieso Herr Genscher den 2+4 Vertrag mit vor und Familiennamen unterschrieben hat, aber die Ratifizierung nur mit seinem Familiennamen. Wäre diese Ratifizierung nicht ungültig ? BGB § 126 Schriftform und BGB § 125 Nichtigkeit wegen Formmangels. Ich bedanke mich im voraus und distanziere mich von der sogenannten Reichsbürger Bewegung.
https://fragdenstaat.de/anfrage/24-vertrag/

Völkerrechtlich ist die Unterzeichnung mit dem Nachnamen als juristische Person ausreichend?  Na dann… 🙂
Wie hat Kaiser Wilhelm II. unterzeichnet? Als Mensch mit Wilhelm. Wie können also juristische Personen ohne Natürliche Person zu sein Werte schaffen?

+++++

Carlo Schmid definierte das „#Grundgesetz“ als für die „einheitliche Verwaltung des Besatzungsgebiets der Westmächte“ gedacht. Also nicht „Regierung“, sondern „#Verwaltung“. Rainer Volk hält es für „wichtig, dass eben nicht von ‚Regierung’ die Rede ist. Dieser Unterschied ist wichtig, weil in Rüdesheim später die Wortbedeutung in ihrer Deutlichkeit verwischt wird.“
Zitat: Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages,
Verfasser: Dr. Jörg D. Krämer, Ausarbeitung WD 1 3010 – 038/08, Abschluss der Arbeit: 11. April 2008

+++++

Das Grundgesetz – fälschlicherweise immer wieder von den Volkszertretern als unsere VERFASSUNG dargestellt – ist nicht mehr geltend, da der Geltungsbereich 1990 still und heimlich gelöscht wurde.

Erfreulicherweise hat das Löschkommando einen Fehler begangen. Wer aufmerksam den Art. 144 GG liest, wird dort auf die Länder verwiesen, in denen das GG gelten soll. Dies war in der alten (!) Fassung des GG der Art. 23. Nur stehen da aber keine Länder mehr drin.

Wie wir wissen, ist ein Gesetz ungültig, wenn der Bürger – auch ohne absolviertes Jurastudium – nicht nachvollziehen kann, wo dieses oder jenes Gesetz denn zu gelten hat. Daher heisst das Kind ja auch GELTUNGSBEREICH und nicht Anwendungsbereich oder sonst wie!

Die schlauen Löscher – da ertappt! – berufen sich nun darauf, dass der Geltungsbereich ja in der Präambel des GG definiert sei.

AHHHH JAAAAA! 🙄

Nun, ok, unser Interesse ist geweckt. Also schauen wir doch einmal nach, was denn nun eine Präambel de jure ist! 🙂

„Eine Präambel ist eine Einleitung zu Gesetzen oder völkerrechtlichen Abmachungen, häufig auch in Verträgen, in der die Absicht des Gesetzgebers, der Ausgangspunkt der Vertragschließenden etc. dargelegt werden. Die Präambel hat grundsätzlich keine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit, sie dient aber der Auslegung einer Verfassung, eines Gesetzes oder Vertrages. Anders im Recht der Europäischen Union, wo die Präambeln in Form der Erwägungsgründe die den Rechtsakten, insbesondere den Richtlinien, vorangestellt sind, Hinweise auf die authentische Auslegung des Rechtsaktes geben; also die Auslegung die der Normgeber beachtet wissen will.“
➡ Präambel

Na dann ist ja alles gut! 🙂

Und damit man nicht vergisst, was ein Grundgesetz überhaupt ist, bzw. welche Funktion dieses hatte, so lausche man den Worten von Dr. Carlo Schmid, denn der muss es ja wissen:

https://youtu.be/njlLVk1Y8HU

Wie überall auch, versuchen die Handlanger der BRiD – nach und nach – alle Gesetzestexte zu Ihren Gunsten abzuändern.

In dem Grundgesetz für die BR auf / in D war bis 1990 in dem Artikel 23 der territoriale Geltungsbereich des Grundgesetzes fixiert.

Dies bedeutet, dass die Bundesrepublik Deutschland (alt) als „Gebiets“körperschaft ein Territorium hatte (d.h. sie hatte auch Grenzen)!

Seit 1990 ist die Bundesrepublik Deutschland (neu) nur noch eine reine Körperschaft (Firma), welche keinen territorialen Geltungsbereich mehr vorzuweisen hat!

Aus diesem Grund kann rechtlich auch nicht von einer „Grenzöffnung bzw. Grenzschließung“ gesprochen werden, denn die Grenzen sind mit Streichung des territorialen Geltungsbereiches 1990 verschwunden! 🙄

Dies bedeutet, dass eben diese seit 1990 nicht mehr vorhandenen Grenzen somit weder zu schließen, noch zu öffnen sind, da sie schlicht und einfach nicht mehr vorhanden sind!

Schon gemerkt, dass es keinen Bundes-GRENZ-Schutz mehr gibt? 😉

+++++

Reichlich Lesestoff zum Thema gibt es auch hier:
gelberschein.info/historisches/

+++++

http://www.kla.tv/8366

Am 17. Juli 1990 hat bei den 2+4-Verhandlungen in Paris der damalige UdSSR-Außenminister Eduard Schewardnadse dem DDR-Außenminister Oskar Fischer mitgeteilt, dass die völkerrechtlich NICHT anerkannte DDR zum 18. Juni 1990 0 Uhr aufgehört hat zu existieren. Nach diesem Zeitpunkt war keine Volkskammer mehr berechtigt, völkerrechtliche Handlungen vorzunehmen.

Am 17. Juli 1990 hat bei den 2+4-Verhandlungen in Paris der US-Außenminister James Baker dem BRD-Außenminister Hans-Dietrich Genscher mitgeteilt, dass der GG Artikel 23 (alte Fassung) zum 18. Juni 1990 0Uhr gestrichen ist. Nach diesem Zeitpunkt war kein Bundestag mehr berechtigt, völkerrechtliche Handlungen vorzunehmen.

Zwar erklärte die Volkskammer der DDR am 23.08.1990 den Beitritt der „Deutschen Demokratischen Republik“ zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gemäß GG Art. 23 (2) (alte Fassung) mit Wirkung vom 03.10.1990!!!

Der GG Art. 23 (alte Fassung), die vermeintliche gesetzliche Grundlage dieser Beitrittserklärung, wurde jedoch bereits vor dem 03.10.1990 außer Kraft gesetzt.

Siehe auch: Artikel 4 Ziffer 2 des „Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands“ – „Einigungsvertrag“ – hier: (Bundesgesetzblatt BGBI. II 1990 S. 889 (890), in dem es heißt: „Artikel 23 wird aufgehoben.“

Da der sogenannte Einigungsvertrag – und damit auch die Aufhebung des GG Art. 23 (alte Fassung) spätestens am 29.9.1990 in Kraft trat (siehe: Bundesgesetzblatt BGBI. II 1990 S. 1360), somit VOR dem 03.10.1990, konnte ein Beitritt der DDR zu diesem Datum auf der Grundlage des GG Art. 23 (alte Fassung) gar nicht mehr erfolgen.

Ein rechtswirksamer Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes hat daher bis zum heutigen Zeitpunkt nicht stattgefunden.

Die Westalliierten haben auch durch den Art. 7 des am 12. 09.1990 unterzeichneten „Vertrages über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ – fälschlicherweise “Zwei-plus-Vier-Vertrag” genannt- (siehe: Bundesgesetzblatt BGB1. II 1990, S. 1318 ff.), in welchem die Beendigung der alliierten Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin erklärt wird, keine rechtswirksame Änderung erfahren.

In Art.8 heißt es:Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation oder Annahme, die so schnell wie möglich herbeigeführt werden soll. Die Ratifikation erfolgt auf deutscher Seite durch das vereinigte Deutschland”.

Ein vereinigtes Deutschland gibt es aber bis zum heutigen Tage nicht, da der Beitritt der DDR (= Mittel-Deutschland) zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gemäß GG Art. 23 (2) (alte Fassung) nicht erfolgt ist. Von den echten OST-Gebieten wollen wir erst einmal nicht reden. 🙂

Insofern kann auf die oben gemachten Ausführungen verwiesen werden. Somit konnte auch keine Ratifikation des Vertrages durch ein „Vereinigtes Deutschland” erfolgen.
Die Zustimmung zum „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ durch das Vertragsgesetz aus 10/1990 siehe Bundesgesetzblatt BGBI. II 1990. S. 1317) genügte insoweit den Anforderungen des Art. 8 S. 2 des Vertragswerkes nicht. Es hat keine Ratifikation durch ein „Vereinigtes Deutschland” stattgefunden.
Aus diesem Grunde ist der „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ bis heute nicht in Kraft getreten. Damit hat auch der Inhalt des Art. 7 keine Rechtswirksamkeit erlangt.

Damit ist seitdem wieder der alte verfassungsrechtliche Status des Deutschen Kaiserreichs in Kraft getreten.
https://www.agmiw.org/?p=1524

++++

Ein sehr anschauliches Schaubild:

Kuriositätenkatalog BRD – Teil 4_Wiedervereinigung, Grenzen und Souveränität

Die/Eine Souveränität der BRD ist nicht vorhanden!

Der 2+4- und Einigungsvertrag hält einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Die US-Militärgesetze »SHAEF« und somit das Besatzungsrecht haben bis heute volle Gültigkeit! Im Jahre 1990 ist die DDR gemäß Artikel 23, Grundgesetz der Bundesrepublik beigetreten. Der Beitritt erfolgte aufgrund eines Vertragskomplexes, durch den nach offizieller Darstellung die Nachkriegsära abgeschlossen und Deutschland wieder eine volle Souveränität erhalten habe.

Regierungsseitig wird fabuliert, dass ein klassischer Friedensvertrag dadurch überflüssig geworden sei und die Notwendigkeit des Abschlusses eines solchen durch die politischen Ereignisse daher überholt.

Diese Darstellung lässt sich bei näherer Nachprüfung nicht aufrechterhalten:

Gemeinhin wird der so genannte „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ als alles regelnder Basisvertrag zwischen den vier Siegermächten des II. Weltkrieges und den Teilstaatprovisorien BRD und DDR angesehen, durch den Deutschland seine volle Souveränität gemäß Artikel 7 (2) wieder gewonnen habe. Dieser Artikel 7 (2) lautet:

„Das vereinte Deutschland hat demgemäß seine volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.“

Wer es denn „glauben“ mag: Siehe auch hier: https://www.agmiw.org/?p=2969

Dieser Wortlaut bedeutet für den normalverständigen Bürger, dass keinerlei Regelungen aus früherem Besatzungsrecht mehr fort gelten können, die sich bis dahin aus dem so genannten „Überleitungsvertrag“ mit dem offiziellen Namen „Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen“ in seiner revidierten Fassung vom 23.10.1954, veröffentlicht im BGBl. Teil II am 31.3.1955, ergaben.

Dieser „Überleitungsvertrag“ umfasste ursprünglich 12 Teile, von denen in der Fassung vom 23.10.1954 die Teile II, VIII und XI als bereits gestrichen ausgewiesen sind und dieser Vertragstext zu jenem Zeitpunkt so noch 9 Teile mit insgesamt 83 Artikeln und 224 Abschnitten fortgeltender Bestimmungen der Alliierten enthielt. Solange er galt (also bis September 1990), konnte überhaupt nicht von einer Souveränität der Bundesrepublik Deutschland gesprochen werden.

Die Politiker und die Medien, die über Jahrzehnte den Staatsbürgern und Wählern der BRD eine solche Souveränität suggerierten, handelten wider besseres Wissen oder ohne Kenntnis dieses Vertrages.

Zur Gewährung einer vollen Souveränität war dieser „Überleitungsvertrag“ mit seinen alliierten Vorschriften infolge des „Zwei-plus-Vier-Vertrages“ also aufzuheben.

Dazu diente die »Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehung der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der geänderten Fassung)«, veröffentlicht als Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, Seite 1386 ff.

Hierin wird in Punkt 1 bestimmt, dass die alliierten Bestimmungen suspendiert werden und nun außer Kraft treten – doch vorbehaltlich der Festlegungen des Punktes 3. Und hier ist nun das Erstaunliche zu lesen:

„3. Folgende Bestimmungen des Überleitungsvertrages bleiben jedoch in Kraft:

Erster Teil: Artikel 1, Absatz 1, Satz 1 bis
„… Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern“ sowie
Absätze 3, 4 und 5,
Artikel 2, Absatz 1,
Artikel 3, Absätze 2 und 3,
Artikel 5, Absätze 1 und 3,
Artikel 7, Absatz 1,
Artikel 8

Dritter Teil:
Artikel 3, Absatz 5, Buchstabe a des Anhangs, Artikel 6, Absatz 3 des Anhangs

Sechster Teil: Artikel 3, Absätze 1 und 3
Siebenter Teil: Artikel 1 und Artikel 2
Neunter Teil: Artikel 1
Zehnter Teil: Artikel 4“

Doch damit noch nicht genug:

Zusätzlich zu dieser detaillierten Festschreibung, welche Teile des Überleitungsvertrages von 1954 in Kraft bleiben, wird in der „Vereinbarung vom27./28. September 1990 …“ (BGBl. 1990, Teil II, S. 1386 ff) in Ziffer 4 c festgelegt, dass die in Ziffer 1 dieser „Vereinbarung“ zugestandene Suspendierung der übrigen Teile des Überleitungsvertrages deutscherseits die weitere Erfüllung bestimmter Festlegungen „nicht beeinträchtigt“.

Mit welchem Recht spricht man von einer „Suspendierung“ des Überleitungsvertrages von 1954, wenn in der hier zitierten „Vereinbarung vom 27./28. September 1990 … „(siehe oben) festgelegt wird, dass er in seinen grundsätzlichen Bestimmungen fortgilt?

Ein Beispiel aus den oben zitierten Bestimmungen, die in Kraft bleiben, aus dem ersten Teil den Artikel 2, Absatz 1.

Dieser Artikel des Überleitungsvertrages von 1954 lautet:

Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.

Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige, nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.“

Also gelten doch ganz offenbar grundsätzliche Bestimmungen des Besatzungsrechts auch weiterhin…

Denn das heißt doch ganz klar und unzweifelhaft, dass bestimmte bisher im Rahmen des früheren Besatzungsrechts seitens der Alliierten festgelegten Entscheidungen für Deutschland fort gelten, ohne Rücksicht darauf, ob sie mit dem derzeitigen deutschen „Rechtssystem“ vereinbar sind oder nicht. Und das bedeutet, dass sich die deutsche Politik für alle Zukunft daran auszurichten und zu halten hat.

Die ausdrückliche Festschreibung der Fortgeltung des hier zitierten und der anderen aufgezählten Artikel des Überleitungsvertrages belegt, dass die Bundesrepublik offenkundig weiterhin den zeitlich unbegrenzt ergangenen Bestimmungen des früheren Besatzungsrechts unterworfen ist.

Querverweise:

Bestaetigung BMdJ (PDF)
https://torstenramm.files.wordpress.com/…/geltung_ueberleit…

2+4-Vertragstext Original (PDF)
http://www.documentarchiv.de/brd/2p4.html
➡ 2 + 4 -Vertragstext Original

EinigungsvertragUeberleitungsvertrag (PDF)
http://www.documentarchiv.de/brd.html

Die Deutsche Einheit ist vom Bundesverfassungsgericht schon 1991 als null und nichtig erklärt und verabschiedet worden.

Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1991 – BvR 1341/90 – wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:

Das Gesetz vom 23. Sept. 1990 zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands- Einigungsvertragsgesetz-….unvereinbar und nichtig.

Hier ist es nachzulesen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1991/04/rs19910424_1bvr134190.html
https://www.bundestag.de/blob/274408/61df3094f5f9b432bc6541b95d1cfdc5/kapitel_10_06_f__r_nichtig_oder_verfassungswidrig_erkl__rte_bundesgesetze-pdf-data.pdf

++++

Vorbehaltsrechte seitens der Alliierten:

Man beachte in Bezug auf den späteren Artikel GG 16a, dass man sodann „redaktionell bedingt“ das Wort „Deutsche“ einfach mal weg gelassen hat:

:arrow: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html

++++

Völkerrecht!

Zunächst ist hier festzuhalten, daß die Siegermächte in allen Entscheidungen immer wieder beton haben, daß sie nicht vor hatten das Deutsche Reich (gegr. 1871) zu annektieren oder sonst wie aufzulösen. Es bestand also völkerrechtlich weiter fort, war aber nicht mehr handlungsfähig, da die dazu nötigen Organe aufgelöst oder verhaftet worden waren.

Die Gründung der Bonner BRD geschah also auf einem Teilgebiet des Deutschen Reiches, was hier bereits einen völkerrechtlich klaren Rahmen vorgibt. Es kann keine zwei Staaten auf ein und dem selben Gebiet geben. Die BRD ist daher kein Staat. Dies ist erst recht ein Problem, wenn es sich dabei um ein Teilgebiet des völkerrechtlich noch vorhandenen Staat handelt.

Das Grundgesetz, als vermeintlich „staatliche“ Handlungsgrundlage der Bonner BRD, wurde am 23.05.1949, durch Veröffentlichung im BGBl. I S. 1 ff. in Kraft gesetzt (BGBl.= Bundesgesetzblatt).

Die Bonner BRD wurde aber erst am 07.09.1949 geschaffen. Dazu steht im Kommentar zum Grundgesetz, von Dr. jur. Friedrich Giese (erschienen im Verlag KOMMENTATOR G.m.b.H Frankfurt am Main 1949):

S.5 „Das Grundgesetz bedeutet und begründet staatsrechtlich den Vorrang vor allen übrigen Gesetzen…“
S.6 „Es gibt also genau genommen keine Bundesrepublik [Deutschland], sondern nur eine westdeutsche Bundesrepublik in Deutschland.“
S.3 „Aber auch die „Rats“-Bezeichnung des Parlamentarischen Rates war treffend. Er entbehrte der beschließenden Kompetenz, war weder befugt, die bundesstaatliche Verfassung in Kraft zu setzen, noch befugt, den nach diesem Grundgesetz verfaßten Bundesstaat ins Leben treten zu lassen.“
S.4 „Das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ soll nach Art. 145 mit dem Ablauf des Tages der Verkündung, also am 23.05.1949 um 24:00 Uhr in Kraft getreten sein. Dies bedarf staatsrechtlicher Klärung. Die Frage, ob das Inkrafttreten einer „Verfassung“ vor dem Inslebentreten des „Staates“ möglich sei, ist zu vermeinen. Positives Recht eines Staates kann vielleicht diesen Staat überleben, nicht aber seiner Entstehung vorauseilen.“

Die Gründung der BRD konnte keine Staatsgründung sein, sondern allenfalls eine Gründung eines besatzungsrechtlichen Mittels zur Selbstverwaltung der drei besetzten Zonen der Westalliierten laut Artikel 43 Haager Landkriegsordnung von 1907 (RGBl. v. 1910 S. 147).

++++

Man siehe hier auch den „Kanzlereid“ der BRD (Art. 42)
und die Art. 26-28 Der Reichspräsident und seine „Geschäfte“:
Verfassung des D. Reichs

Reichs- u. Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) 1913

 

Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz.

Vom 22. Juli 1913.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.
verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:

Erster Abschnitt.
Allgemein Vorschriften.

 

§ 1.

Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.

§ 2.

[1] Elsaß-Lothringen gilt im Sinne dieses Gesetzes als Bundesstaat.
[2] Die Schutzgebiete gelten im Sinne dieses Gesetzes als Inland.

Zweiter Abschnitt.
Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate.

§ 3.

Die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate wird erworben
  1. durch Geburt (§ 4),
  2. durch Legitimation (§ 5),
  3. durch Eheschließung (§ 6),
  4. für einen Deutschen durch Aufnahme (§§ 7, 14, 16),
  5. für einen Ausländer durch Einbürgerung (§§ 8 bis 16).

§ 4.

[1] Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.
[2] Ein Kind, das in dem Gebiet eines Bundesstaates aufgefunden wird (Findelkind), gilt bis zum Beweise des Gegenteil als Kind eines Angehörigen dieses Bundesstaats.

§ 5.

Eine nach den deutschen Gesetzen wirksame Legitimation durch einen Deutschen begründet für das Kind die Staatsangehörigkeit des Vaters.

§ 6.

Durch die Eheschließung mit einem Deutschen erwirbt die Frau die Staatsangehörigkeit des Mannes.

§ 7.

[1] Die Aufnahme muß einem Deutschen von jedem Bundesstaat, in dessen Gebiet er sich niedergelassen hat, auf seinen Antrag erteilt werden, falls kein Grund vorliegt, der nach den §§ 3 bis 5 des Gesetzes über die Freizügigkeit vom 1. November 1867 (Bundes-Gesetzbl. S. 55) die Abweisung eines Neuanziehenden oder die Versagung der Fortsetzung des Aufenthalts rechtfertigt.
[2] Der Antrag einer Ehefrau bedarf der Zustimmung des Mannes; die fehlende Zustimmung kann durch die Vormundschaftsbehörde ersetzt werden. Für eine unter elterlicher Gewalt oder unter Vormundschaft stehende Person wird, wenn sie das sechzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, der Antrag von dem gesetzlichen Vertreter gestellt; hat sie das sechzehnte Lebensjahr vollendet, so bedarf ihr Antrag der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

§ 8.

[1] Ein Ausländer, der sich im Inland niedergelassen hat, kann von dem Bundesstaat, in dessen Gebiete der Niederlassung erfolgt ist, auf seinen Antrag eingebürgert werden, wenn er

  1. nach den Gesetzen seiner bisherigen Heimat unbeschränkt geschäftsfähig ist oder nach den deutschen Gesetzen unbeschränkt geschäftsfähig sein würde oder der Antrag in entsprechender Anwendung des § 7 Abs. 2 Satz 2 von seinem gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung gestellt wird,
  2. einen unbescholtenen Lebenswandel geführt hat,
  3. an dem Orte seiner Niederlassung eine eigene Wohnung oder ein Unterkommen gefunden hat und
  4. an diesem Orte sich und seine Angehörigen zu ernähren imstande ist.

[2] Vor der Einbürgerung ist über die Erfordernisse unter Nr. 2 bis 4 die Gemeinde des Niederlassungsorts und, sofern diese keine selbständigen Armenverband bildet, auch der Armenverband zu hören.

§ 9.

[1] Die Einbürgerung in einem Bundesstaat darf erst erfolgen, nachdem durch den Reichskanzler festgestellt worden ist, daß keiner der übrigen Bundesstaaten Bedenken dagegen erhoben hat; erhebt ein Bundesstaat Bedenken, so entscheidet der Bundesrat. Die Bedenken können nur auf Tatsachen gestützt werden, welche die Besorgnis rechtfertigen, daß die Einbürgerung des Antragstellers das Wohl des Reichs oder eines Bundesstaats gefährden würde.
[2] Die Vorschriften des Abs. 1 finden keine Anwendung

  1. auf ehemalige Angehörige des Bundesstaats, bei dem der Antrag gestellt wird, auf deren Kinder oder Enkel sowie auf Personen, die von einem Angehörigen des Staates an Kindes Statt angenommen sind, es sei denn, daß der Antragsteller einem ausländischen Staate angehört,
  2. auf Ausländer, die im Deutschen Reiche geboren sind, wenn sie sich in dem Bundesstaate, bei dem der Antrag gestellt wird, bis zur Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahrs dauernd aufgehalten haben und die Einbürgerung innerhalb zweier Jahre nach diesem Zeitpunkt beantragen.

§ 10.

Die Witwe oder geschiedene Ehefrau eines Ausländers, die zur Zeit ihrer Eheschließung eine Deutsche war, muß auf ihren Antrag von dem Bundesstaat, in dessen Gebiet sie sich niedergelassen hat, eingebürgert werden, wenn sie den Erfordernissen des § 8 Abs. 1 Nr. 1, 2 entspricht. Über das Erfordernis unter Nr. 2 ist vor der Einbürgerung die Gemeinde des Niederlassungsorts zu hören.[1]

§ 11.

Ein ehemaliger Deutscher, der als Minderjähriger die Reichsangehörigkeit durch Entlassung verloren hat, muß auf seinen Antrag von dem Bundesstaat, in dessen Gebiet er sich niedergelassen hat, eingebürgert werden, wenn er den Erfordernissen des § 8 Abs. 1 entspricht und den Antrag innerhalb zweier Jahre nach der Volljährigkeit stellt. Die Vorschrift des § 8 Abs. 2 findet Anwendung.[2]

§ 12.

Ein Ausländer, der mindestens ein Jahr wie ein Deutscher im Heere oder in der Marine aktiv gedient hat, muß auf seinen Antrag von dem Bundesstaat, in dessen Gebiet er sich niedergelassen hat, eingebürgert werden, wenn er den Erfordernissen des § 8 Abs. 1 entspricht und die Einbürgerung nicht das Wohl des Reichs oder eines Bundesstaats gefährden würde. Die Vorschriften des § 8 Abs. 2 und des § 9 finden Anwendung.[3]

§ 13.

Ein ehemaliger Deutscher, der sich im Inland niedergelassen hat, kann von dem Bundesstaate, dem er früher angehört hat, auf seinen Antrag eingebürgert werden, wenn er den Erfordernissen des § 8 Abs. 1 Nr. 1, 2 entspricht; dem ehemaligen Deutschen steht gleich, wer von einem solchen abstammt oder an Kinder Statt angenommen ist. Vor der Einbürgerung ist dem Reichskanzler Mitteilung zu machen; die Einbürgerung unterbleibt, wenn der Reichskanzler Bedenken erhebt.

§ 14.

[1] Die von der Regierung oder der Zentral- oder höheren Verwaltungsbehörde eines Bundesstaats vollzogene oder bestätigte Anstellung im unmittelbaren oder mittelbaren Staatsdienst, im Dienste einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbandes, im öffentlichen Schuldienst oder im Dienste einer von dem Bundesstaat anerkannten Religionsgemeinschaft gilt für einen Deutschen als Aufnahme, für einen Ausländer als Einbürgerung, sofern nicht in der Anstellungs- oder Bestätigungsurkunde ein Vorbehalt gemacht wird.
[2] Diese Vorschrift findet keine Anwendung auf die Anstellung als Offizier oder Beamter des Beurlaubtenstandes.

§ 15.

[1] Die im Reichsdienst erfolgte Anstellung eines Ausländers, der seinen dienstlichen Wohnsitz in einem Bundesstaate hat, gilt als Einbürgerung in diesen Bundesstaat, sofern nicht in der Anstellungsurkunde ein Vorbehalt gemacht wird.
[2] Hat der Angestellte seinen dienstlichen Wohnsitz im Ausland und bezieht er ein Diensteinkommen aus der Reichskasse, so muß er von dem Bundesstaate, bei dem er den Antrag stellt, eingebürgert werden; bezieht er kein Diensteinkommen aus der Reichskasse, so kann er mit Zustimmung des Reichskanzlers eingebürgert werden.[4]

§ 16.

[1] Die Aufnahme oder Einbürgerung wird wirksam mit der Aushändigung der von der höheren Verwaltungsbehörde hierüber ausgefertigten Urkunde oder der Urkunde über die unter den Voraussetzungen des § 14 oder des § 15 Abs. 1 erfolgte Anstellung.
[2] Die Aufnahme oder Einbürgerung erstreckt sich, insofern nicht in der Urkunde ein Vorbehalt gemacht wird, zugleich auf die Ehefrau und auf diejenigen Kinder, deren gesetzliche Vertretung dem Aufgenommenen oder Eingebürgerten kraft elterlicher Gewalt zusteht. Ausgenommen sind Töchter, die verheiratet sind oder verheiratet gewesen sind.

§ 17.

Die Staatsangehörigkeit geht verloren
  1. durch Entlassung (§§ 18 bis 24),
  2. durch den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (§ 25),
  3. durch Nichterfüllung der Wehrpflicht (§§ 26, 29),
  4. durch Ausspruch der Behörde (§§ 27 bis 29),
  5. für ein uneheliches Kind durch eine von dem Angehörigen eines anderen Bundesstaats oder von einem Ausländer bewirkte und nach den deutschen Gesetzen wirksame Legitimation,
  6. für eine Deutsche durch Eheschließung mit dem Angehörigen eines anderen Bundesstaats oder mit einem Ausländer.

§ 18.

Die Entlassung einer Ehefrau kann nur von dem Manne und, sofern dieser ein Deutscher ist, nur zugleich mit seiner Entlassung beantragt werden. Der Antrag bedarf der Zustimmung der Frau.

§ 19.

[1] Die Entlassung einer Person, die unter elterlicher Gewalt oder unter Vormundschaft steht, kann nur von dem gesetzlichen Vertreter und nur mit Genehmigung des deutschen Vormundschaftsgerichts beantragt werden. Gegen die Entscheidung des Vormundschaftsgerichts steht auch der Staatsanwaltschaft die Beschwerde zu; gegen den Beschluß des Beschwerdegerichts ist die weitere Beschwerde unbeschränkt zulässig.
[2] Die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts ist nicht erforderlich, wenn der Vater oder die Mutter die Entlassung für sich und zugleich kraft elterlicher Gewalt für ein Kind beantragt und dem Antragsteller die Sorge für die Person des Kindes zusteht. Erstreckt sich der Wirkungskreis eines der Mutter bestellten Beistandes auf die Sorge für die Person des Kindes, so bedarf die Mutter zu dem Antrag auf Entlassung des Kindes die Genehmigung des Beistandes.

§ 20.

Die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate bewirkt zugleich die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit in jedem anderen Bundesstaate, soweit sich der Entlassene nicht die Staatsangehörigkeit in einem anderen Bundesstaate durch eine Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde des entlassenden Staates vorbehält. Dieser Vorbehalt muß in der Entlassungsurkunde vermerkt werden.

§ 21.

Die Entlassung muß jedem Staatsangehörigen auf seinen Antrag erteilt werden, wenn er die Staatsangehörigkeit in einem anderen Bundesstaate besitzt und sich diese gemäß § 20 vorbehält.

§ 22.

[1] Fehlt es an den Voraussetzungen des § 21, so wird die Entlassung nicht erteilt
  1. Wehrpflichtigen, über deren Dienstverpflichtung noch nicht endgültig entschieden ist, sofern sie nicht ein Zeugnis der Ersatzkommission darüber beibringen, daß nach der Überzeugung der Kommission die Entlassung nicht in der Absicht nachgesucht wird, die Erfüllung der aktiven Dienstpflicht zu umgehen,
  2. Mannschaften des aktiven Heeres, der aktiven Marine oder der aktiven Schutztruppen,
  3. Mannschaften des Beurlaubtenstandes der im § 56 Nr. 2 bis 4 des Reichsmilitärgesetzes bezeichneten Art, sofern sie nicht die Genehmigung der Militärbehörde erhalten haben,
  4. sonstige Mannschaften der Beurlaubtenstandes, nachdem sie eine Einberufung zum aktiven Dienste erhalten haben,
  5. Beamten und Offiziere, mit Einschluß derer des Beurlaubtenstandes, bevor sie aus dem Dienste entlassen sind.

[2] Aus anderen als den in Abs. 1 bezeichneten Gründen darf in Friedenszeiten die Entlassung nicht versagt werden. Für die Zeit des Krieges oder einer Kriegsgefahr bliebt dem Kaiser der Erlaß besonderer Anordnungen vorbehalten.

§ 23.

[1] Die Entlassung wird wirksam mit der Aushändigung einer von der höheren Verwaltungsbehörde des Heimatstaats ausgefertigten Entlassungsurkunde. Die Urkunde wird nicht ausgehändigt an Personen, die verhaftet sind oder deren Verhaftung oder Festnahme von einer Gerichts- oder Polizeibehörde angeordnet ist.
[2] Soll sich die Entlassung zugleich auf die Ehefrau oder die Kinder des Antragstellers beziehen, so müssen auch diese Personen in der Entlassungsurkunde mit Namen aufgeführt sein.

§ 24.

[1] Die Entlassung gilt als nicht erfolgt, wenn der Entlassene beim Ablauf eines Jahres nach der Aushändigung der Entlassungsurkunde seinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt im Inland hat.
[2] Diese Vorschrift findet keine Anwendung, wenn der Entlassene sich die Staatsangehörigkeit in einem anderen Bundesstaate gemäß § 20 vorbehalten hat.

§ 25.

[1] Ein Deutscher, der im Inland weder seinen Wohnsitz noch seinen dauernden Aufenthalt hat, verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder den Antrag des Ehemanns oder des gesetzlichen Vertreters erfolgt, die Ehefrau und der Vertretene jedoch nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach den §§ 18, 19 die Entlassung beantragt werden könnte.
[2] Die Staatsangehörigkeit verliert nicht, wer vor dem Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde seines Heimatstaats zur Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat. Vor der Erteilung der Genehmigung ist der deutsche Konsul zu hören.
[3] Unter Zustimmung des Bundesrats kann von dem Reichskanzler angeordnet werden, daß Personen, welche die Staatsangehörigkeit in einem bestimmten ausländischen Staate erwerben wollen, die im Abs. 2 vorgesehene Genehmigung nicht erteilt werden darf.

§ 26.

[1] Ein militärpflichtiger Deutscher, der im Inland weder seinen Wohnsitz noch seinen dauernden Aufenthalt hat, verliert seine Staatsangehörigkeit mit der Vollendung einunddreißigsten Lebensjahrs, sofern er bis zu diesem Zeitpunkt noch keine endgültige Entscheidung über seine Dienstverpflichtung herbeigeführt hat, auch eine Zurückstellung über diesen Zeitpunkt hinaus nicht erfolgt ist.
[2] Ein fahnenflüchtiger Deutscher, der im Inland weder seinen Wohnsitz noch dauernden Aufenthalt hat, verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Ablauf von zwei Jahren nach Bekanntmachung des Beschlusses, durch den er für fahnenflüchtig erklärt worden ist (§ 360 der Militärstrafgerichtsordnung). Diese Vorschrift findet keine Anwendung auf Mannschaften der Reserve, der Landes- oder Seewehr und der Ersatzreserve, die für fahnenflüchtig erklärt worden sind, weil sie der Einberufung zum Dienste keine Folge geleistet haben, es sei denn, daß die Einberufung nach Bekanntmachung der Kriegsbereitschaft oder nach Anordnung der Mobilmachung erfolgt ist.
[3] Wer auf Grund der Vorschriften des Abs. 1 und 2 seine Staatsangehörigkeit verloren hat, kann von einem Bundesstaate nur nach Anhörung der Militärbehörde eingebürgert werden. Weist er nach, daß ihm ein Verschulden nicht zur Last fällt, so darf ihm die Einbürgerung von dem Bundesstaate, dem er früher angehörte, nicht versagt werden.[5]

§ 27.

[1] Ein Deutscher, der sich im Ausland aufhält, kann seiner Staatsangehörigkeit durch Beschluß der Zentralbehörde seines Heimatstaats verlustig erklärt werden, wenn er im Falle eines Krieges oder einer Kriegsgefahr einer vom Kaiser angeordneten Aufforderung zur Rückkehr keine Folge leistet.
[2] Gehört er mehreren Bundesstaaten an, so verliert er durch den Beschluß die Staatsangehörigkeit in allen Bundesstaaten.

§ 28.

[1] Ein Deutscher, der ohne Erlaubnis seiner Regierung in ausländische Staatsdienste getreten ist, kann seiner Staatsangehörigkeit durch Beschluß der Zentralbehörde seines Heimatstaats verlustig erklärt werden, wenn er einer Aufforderung zum Austritt nicht Folge leistet.
[2] Gehört er mehreren Bundesstaaten an, so verliert er durch den Beschluß die Staatsangehörigkeit in allen Bundesstaaten.

§ 29.

Der Verlust der Staatsangehörigkeit in den Fällen des § 26 Abs. 1, 2 und der §§ 27, 28 sowie der Wiedererwerb der Staatsangehörigkeit in den Fällen des § 26 Abs. 3 Satz 2 erstreckt sich zugleich auf die Ehefrau und auf diejenigen Kinder, deren gesetzliche Vertretung dem Ausgeschiedenen oder dem Wiedereingebürgerten kraft elterlicher Gewalt zusteht, soweit sich die Ehefrau oder die Kinder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft befinden. Ausgenommen sind Töchter, die verheirat sind oder verheiratet gewesen sind.

§ 30.

Ein ehemaliger Deutscher, der vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes die Reichsangehörigkeit durch Entlassung verloren hat, aber bei Anwendung der Vorschrift des § 24 Abs. 1 als nicht entlassen gelten würde, muß auf seinen Antrag von dem Bundesstaat, in dessen Gebiet er sich niedergelassen hat, eingebürgert werden, wenn er seit dem im § 24 Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt seinen Wohnsitz im Inland behalten hat und den Erfordernissen des § 8 Abs. 1 entspricht, auch den Antrag innerhalb eines Jahres nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes stellt. Die Vorschrift des § 8 Abs. 2 findet Anwendung.

§ 31.

[1] Ein ehemaliger Deutscher, der vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes die Reichsangehörigkeit nach § 21 des Gesetzes über die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870 (Bundes-Gesetzbl. S. 255) durch zehnjährigen Aufenthalt im Ausland verloren hat, muß von dem Bundesstaat, in dessen Gebiet er sich niedergelassen hat, eingebürgert werden, wenn er keinem Staate angehört.
[2] Das gleiche gilt von dem ehemaligen Angehörigen eines Bundesstaats oder eines in einem solchen einverleibten Staates, der bereits beim Inkrafttreten des Gesetzes vom 1. Juni 1870 nach Landesrecht seine Staatsangehörigkeit durch Aufenthalt außerhalb seines Heimatstaats verloren hat.[6]

§ 32.

[1] Ein militärpflichtiger Deutscher, der zur Zeit des Inkrafttreten dieses Gesetzes im Inland weder seinen Wohnsitz noch seinen dauernden Aufenthalt hat und vor diesem Zeitpunkt das neunundzwanzigste, aber noch nicht das dreiundvierzigste Lebensjahr vollendet hat, verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Ablauf zweier Jahre, sofern er innerhalb dieser Frist keine endgültige Entscheidung über seine Dienstverpflichtung herbeigeführt hat.
[2] Ein fahnenflüchtiger Deutscher der im § 26 Abs. 2 bezeichneten Art, der zur Zeit des Inkrafttreten dieses Gesetzes im Inland weder seinen Wohnsitz noch seinen dauernden Aufenthalt hat und vor diesem Zeitpunkt das dreiundvierzigste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Ablauf zweier Jahre, sofern er sich nicht innerhalb dieser Frist vor den Militärbehörden stellt.
[3] Die Vorschriften des § 26 Abs. 3 und der § 29 finden entsprechende Anwendung.[7]

Dritter Abschnitt.
Unmittelbare Reichsangehörigkeit.

§ 33.

Die unmittelbare Reichsangehörigkeit kann verliehen werden
  1. einem Ausländer, der sich in einem Schutzgebiete niedergelassen hat, oder einem Eingeborenen in einem Schutzgebiete;
  2. einem ehemaligen Deutschen, der sich nicht im Inland niedergelassen hat; dem ehemaligen Deutschen steht gleich, wer von ihm abstammt oder an Kindes Statt angenommen ist.

§ 34.

Einem Ausländer, der im Reichsdienst angestellt ist und seinen dienstlichen Wohnsitz im Ausland hat, muß auf seinen Antrag die unmittelbare Reichsangehörigkeit verliehen werden, wenn er ein Diensteinkommen aus der Reichskasse bezieht; sie kann ihm verliehen werden, wenn er ein solches Einkommen nicht bezieht.[8]

§ 35.

Auf die unmittelbare Reichsangehörigkeit finden die Vorschriften dieses Gesetzes über die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate mit Ausnahme der Vorschriften des § 4 Abs. 2, des § 8 Abs. 2, des § 10 Satz 2, des § 11 Satz 2, des § 12 Satz 2 und der §§ 14, 21 mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, daß an die Stelle der Zentralbehörde des Bundesstaats der Reichskanzler und an die Stelle der höheren Verwaltungsbehörde der Reichskanzler oder die von ihm bezeichnete Behörde treten.

Vierter Abschnitt.
Schlußbestimmungen.

§ 36.

Unberührt bleiben die Staatsverträge, die von den Bundesstaaten mit ausländischen Staaten vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geschlossen sind.

§ 37.

Soweit in Reichsgesetzen oder in Landesgesetzen auf Vorschriften des Gesetzes über die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870 oder des Gesetzes, betreffend die Naturalisation von Ausländern, welche im Reichdienst angestellt sind, vom 20. Dezember 1875 verweisen ist, treten an deren Stelle die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes.

§ 38.

[1] In den Fällen des § 7, der §§ 10, 11, 12, 30, 31 und des § 34 erster Halbsatz werden die Aufnahme- oder Einbürgerungsurkunden kostenfrei erteilt. Das gleiche gilt für die Erteilung von Entlassungsurkunden in den Fällen des § 21.
[2] Für die Erteilung von Entlassungsurkunden in anderen als in den im § 21 bezeichneten Fällen dürfen an Stempelabgaben und Ausfertigungsgebühren zusammen nicht mehr als drei Mark erhoben werden.

§ 39.

[1] Der Bundesrat erläßt Bestimmungen über die Aufnahme-, Einbürgerungs- und Entlassungsurkunden sowie über die Urkunden, die zur Bescheinigung der Staatsangehörigkeit dienen.
[2] Die Landeszentralbehörden bestimmen, welche Behörden im Sinne dieses Gesetzes als höhere Verwaltungsbehörden und als Militärbehörden anzusehen sind.

§ 40.

[1] Gegen die Ablehnung des Antrags auf Aufnahme gemäß § 7, auf Einbürgerung in den Fällen der §§ 10, 11, 15, des § 26 Abs. 3, der §§ 30, 31, des § 32 Abs. 3 oder des Antrags auf Entlassung in den Fällen der §§ 21, 22 ist der Rekurs zulässig.
[2] Die Zuständigkeit der Behörden und das Verfahren bestimmen sich nach den Landesgesetzen und, soweit landesgesetzliche Vorschriften nicht vorhanden sind, nach den §§ 20, 21 der Gewerbeordnung.

§ 41.

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1914 gleichzeitig mit einem Gesetze zur Abänderung des Reichsmilitärgesetzes sowie des Gesetzes, betreffend Änderungen der Wehrpflicht, vom 11. Februar 1888 in Kraft.[9]

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben Balholm, an Bord M. Y. „Hohenzollern“, den 22. Juli 1913.

(L. S.) Wilhelm.

Delbrück.

 

Haager Landkriegsordnung

Diese gilt immer noch und im speziellen für alle festgestellten, nachgewiesenen Deutschen mit dem Ahnennachweis vor dem Jahr 1914.
Wichtig sind hierbei u.a. die Artikel 46, 47 und 48.

➡ http://de.wikipedia.org/wiki/Haager_Landkriegsordnung
➡ haager-landkriegsordnung
➡ Volltext mit Ländern


Zu diesem Thema gibt es bereits umfangreiche Lektüre im Netz und viele Ansichten. Die BRD hat so ihr eigenes Verständnis und veräppelt spätestens seit 1990 die Deutschen in Ost und West, besonders jedoch in Ost. Das ist bekannt. Doch nun fiel mir bei weiteren Recherchen Spannendes auf. Die Regierung Kohl hat nicht nur uns Bürger auf den Arm genommen, sondern als Alliierte Verwaltung sogar die gesamte Weltgemeinschaft auf Völkerrechtsebene. Unglaublich aber genau das scheint passiert zu sein und darf unbedingt selbst überprüft werden. Da nicht alle gleich gut recherchieren können und oder die Dokumente einer fortschreitenden Zensur zum Opfer fallen können, habe ich bereits alle wichtigen Dokumente zusammengefasst und zusätzlich die entsprechenden Quellen verlinkt:
1907_HLKO_voll_inc_Faksimile_und_Gesetzentwurf_Beitritt-1949_2plus4-1
(PDF 540 Seiten)


Dieses Internet-Angebot soll Interessierten den Zugriff auf die deutschsprachigen Originaltexte wichtiger völkerrechtlicher Vereinbarungen ermöglichen, die sonst sowohl im Internet als auch in gedruckter Form nur schwer zu finden sind.
Wenn nicht anders angegeben, handelt es sich um völkerrechtliche Vereinbarungen, die ausweislich des vom Bundesministerium der Justiz herausgegebenen Fundstellennachweises B für die Bundesrepublik Deutschland „– soweit ersichtlich – noch in Kraft sind oder sonst noch praktische Bedeutung haben”.
Rechtschreibung und Zeichensetzung der Texte wurden nicht verändert. Anmerkungen von mir stehen in eckigen Klammern.
Bei Textübernahme oder Zitierung wird um Quellenangabe gebeten. Trotz sorgfältiger Zusammenstellung aller Informationen, kann für deren Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit keine Haftung oder Verantwortung übernommen werden.
➡  https://web.archive.org/web/20080411032714/http://www.brandtcomputer.de/Voelkerrecht/


https://www.youtube.com/watch?v=GOqHG-aMLCk

Das Vorschaltbild zum Artikel:
Der Rittersaal in Den Haag, Tagungsort der Zweiten Haager Friedenskonferenz im Jahr 1907

 

König Stefan I. v. Preußen – v1.1.

Zur Kenntnis und zum selbst darüber nachdenken & auch recherchieren:

https://www.youtube.com/watch?v=9BWzSKY2Cuo

Zum Nachlesen des Vortrags:
http://www.koenigreich-preussen.net/uploads/1/0/2/2/102291288/mengen_preu%C3%9Fen.pdf

https://www.youtube.com/watch?v=hchomVkd2KE

Es geht hierbei nicht darum eine Monarchie aufzubauen. Das versuchen derzeit andere Fraktionen. Es geht darum den Status der Person Stefan zu nutzen.

Über die Thematik einer „neuen“ Verfassung für alle Deutsche gilt es noch zu reden. Der Wortlaut des Art. 146 GG a.F. ist hierzu eindeutig formuliert.

Art. 146 GG

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949

[29. September 1990]

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. [Vergangenheitsform]
https://www.agmiw.org/?p=1524

+++++

Was ist von dieser „Verfassungsgebenenden Versammlung“ und ihrer Ausrufung eines Bundesstaat Deutschland halte, sollte bekannt sein – nämlich nichts!
https://www.agmiw.org/?p=2389
https://www.agmiw.org/?p=4057

Ebenso wenig wie von den „Germaniten“…

+++++

https://www.youtube.com/watch?v=8dbzoil-VZA&feature=youtu.be

+++++

➡ http://www.koenigreich-preussen.net/blog/eilmeldung-das-individuelle-friedensabkommen-wird-von-dhl-nicht-zugestellt

 

Wohin uns nun die Reise führt! (11) – v2.7.

aktualisiert am 29.07.2017

Bewusst_Werdung >>> Bewusst_Sein…!
Alles wird gut – wenn DU es auch wirklich willst…!
Gedanken erschaffen Realitäten… ! Achtet auf eure Worte & Gedanken…!

ICH [bin mein eigener Gott] …! 🙂

+++++

https://www.youtube.com/watch?v=N3NRyD3sqlk&feature=share

+++++

Kornkreise – Kommunikation durch Heilige Geometrie

+++++

Der Mensch ist die dümmste Spezies. Er verehrt einen unsichtbaren Gott und tötet eine sichtbare Natur, ohne zu wissen, dass diese Natur, die er vernichtet, dieser unsichtbare Gott ist, den er verehrt.

Hubert Reeves

+++++

Veröffentlicht am 27.06.2015

EARTHLINGS 2.0 (deutsche Übersetzung)
www.earthlings.de

+++++

http://transinformation.net/was-ist-die-matrix-und-wie-koennen-wir-daraus-aussteigen/

+++++

Gibt es einen Königsweg zur Freiheit und zur Unabhängigkeit?
Ja, diesen gibt es durchaus.  Er nennt sich Gemeindeversammlung!

Dies geht per Subsidiaritätsprinzip europaweit…
https://www.agmiw.org/der-finale-akt-v1-0/

Es gibt selbst_versta(e)nd_lich auch einen spirituellen Ansatz: Sei ehrlich zu Dir selbst, mache eine gründliche Innenschau und lerne auch all deine negativen Aspekte liebevoll zu betrachten und anzunehmen, damit diese sich zum Guten transformieren können. Und nicht mehr deiner Bewusstwerdung als immerwährender Stolperstein (Vertrauen) im Wege stehen.

Denn Du bist es selbst, auf den Du dein ganzes Leben gewartet hast…!

Denn die Gedanken erschaffen immer eine Realität – dies sowohl unbewusst als auch bewusst herbei führend.
Übernehmt euren Auftrag – erfüllt euren eigenen Seelen-Vertrag…!

+++++

Interview mit einem Zeitreisenden

https://vimeo.com/170578759

+++++

http://transinformation.net/die-zukunft-der-bildung-eine-schule-die-du-gerne-besuchen-wuerdest/

Die ARCHE, Süd-Ungarn

Ein Projekt der kommunalen Selbstverwaltung nach dem Subsidiaritätsprinzip mit Amtssprache Deutsch.
Von Deutschen für Deutsche! [Wer auch immer dies ist! 🙂]
Zur Erhaltung & Pflege deutschen Brauchtums, Werte, Kultur & Sprache!
Ökologischer Landwirtschaftsbau, nachhaltige Energiesysteme, eigene Quellwasser-Versorgung, ein Gesundheitszentrum abseits der Schulmedizin und selbstständiges Lehren & Fördern für unsere Jüngsten sind nur einige der Aspekte unseres gemeinsamen Wirkens.
Zusammen erstellen wir zum Gemeinwohl ein Wohn- und Lebensprojekt für die nächsten Generationen.

Aus dem Herzen – Hand in Hand – Gerne auch mit DIR….!

www.die-arche.info

https://www.youtube.com/watch?v=wqZqjKs7UUA&feature=share

+++++

https://www.youtube.com/watch?v=Mgwk0Bw9XEQ&list=RDMgwk0Bw9XEQ#t=65

+++++

Verbreitet dies! Wöchentliche Aufstiegsmeditation

Versteht dies und handelt…! Manche Dinge können sehr einfach sein…!

+++++

Ich bin dann mal „raus hier“…! Ihr wisst ja, wo ihr mich finden könnt…! 🙂

 

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Etwas Politik & Zeitgeschehen als Nachgang kredenzt:

Gaby Simon-Schmidt

Die Maus ist kein Vogel
… und das Deutsche Reich kein Staat

Ich war gestern nach langer Zeit mal wieder in einer neuen Gruppe und konnte mehr oder weniger aus technischen Gründen der Unterhaltung nur lauschen. Schon sind sie wieder da, ohne dass die Diskutanten sich dessen vielleicht bewusst sind:

Die Streitpunkte um die Alte Weltordnung (AWO) und die Neue Weltordnung (NWO). Auch wenn die meisten Gruppierungen, die sich mit dem Kaiserreich auseinandersetzen, verstanden haben, dass in der 1871er keine Grundrechte benannt werden, da nach Preußischer Verfassung alle Menschen frei sind, werden Aufbau und Wirken des Deutschen Reiches völlig falsch interpretiert.

Ich kann nicht 2017 versuchen, mit einem aktuellen Rechtswörterbuch und Begriffsdeutungen aus der NWO, geschrieben für die NWO, einen Rechtsstand von 1914/16 zu verstehen und zu reformieren. Es geht schlicht und ergreifend nicht, weil die Hoheitsrechte über jeden Quadratzentimeter Planet Erde historisch nur einziges mal zu vergeben sind.

Und so, wie sich Russland 1990 aus dem Alliiertenverband der Viermächteabkommen verabschiedet hat, so ist auf Betreiben Bismarcks das Patriarchat des Vatikans über deutschen Grund und Boden letztendlich 1871 zugunsten des Ewigen Bundes vom Deutschen Kaiser, König von Preußen von Gottes Gnaden hinauskomplementiert worden. Der Deutsche Kaiser übernimmt damit die Prärogative für die deutschen Völker anstelle des Vertreters Gottes auf Erden. Tschüß!

Da kann die Debatte noch so heiß sein:
Die Maus ist kein Vogel, das Deutsche Reich kein Staat.

In der Beziehung muss mensch genauso hart den damaligen Iststand vertreten, wie heutige Globalisten die BRD aufgrund ihrer Immunisierung durch UN-Beitritt zum Staat stilisieren:

Der Begriff STAAT als solches wurde von Georg Jellinek erst drei Jahrzehnte nach Reichsgründung definiert. Nicht umsonst spricht das „Gesetz betreffend die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871“ eingangs von den Großherzogthümern Baden und Hessen sowie den Königreichen Bayern und Württemberg.
Das sind 1871 die Hoheitsträger und nur die können jeweils für ihre Völker sprechen, dem Ewigen Bund, genannt Deutsches Reich, beitreten. Deswegen wandern aber nicht die Rechte an Grund und Boden von Unten nach Oben, sondern sie bleiben explizit dort, wo sie sind oder der Beitrittstaat das für sich anders entscheidet. Nur weil ich dir erlaube, jeden Montag mit meinem Auto zu deiner Arbeit zu fahren, bist du nicht der Eigentümer – auch nicht montags. Du wirst kaum nach Deutschem Recht auf die Idee kommen, ohne mein Wissen die Recaro-Sitze gegen Momos auszutauschen oder das Geschoss von Rot auf Schwarz umzulackieren.


Genau aus demselben Grund verfügt das Deutsche Reich über kein geschlossenes Gebiet, von dem es über die Hoheitsrechte verfügt, sondern nur gemäß Kapitel I über ein Bundesgebiet, in dem diese Verfassung und ihre Inhalte (1. Schutz des Bundesgebietes, 2. Wohlfahrt des deutschen Volkes) gelten, und es hat nur einen einzigen Souverän, den Deutschen Kaiser als Primus Inter Pares.

Ein Mann, ein Staat. Bissi wenig für einen Staat nach Jellinek, oder? Jesuiten, die die römisch-katholische Kirche unter den Augen des Vatikans zur geistlichen Weltspitze katapultieren sollen, sind schlau. Hier war einmal jemand schlauer. Der Alte (hier: Bismarck) hat’s in sich gehabt und die Kraft, das auch noch gegenüber dem Vatikan durchzusetzen.

Aus eben demselben Grund ersetzen die in dieser Verfassung erwähnten Staaten, wie sie in Artikel 1 aufgelistet werden, nicht die Hoheitsträger.

Denn wie heißt es in den Staatsangehörigskeitsurkunden vor dem 1.1.1914 so schön?

Das Königreich Bayern verleiht Max Muster die Eigenschaft als Bayer.
Danach heißt es:
… besitzt die Staatsangehörigkeit aus dem Königreich Bayern und ist Deutscher.
und nicht
… besitzt die Staatsangehörigkeit aus Bayern und ist Deutscher.

Der Bundesstaat Bayern als Begriff bedeutet gem. Kapitel III – V kaum mehr als eine Handvoll politisch gewählter, mehrheitlich ehrenamtlicher Delegierter, die das Königreich Bayern in diesem Ewigen Bund vertreten. Und die Deutschen sind gesetzlich erst mit dem RuStAG von 1913 definiert worden. Blieben aus der Sicht des Reiches als Staatsangehörige eines Bundesstaaten dabei Rechteträger im Heimatstaat bzw. dem Staat ihres Hauptwohnsitzes und genießen als Deutsche die reichsweite Wohlfahrt. Das war der ausdrückliche Wunsch von Bismarck und ist so auch in den Reichstagsprotokollen nachlesbar.

Bei allen Deutschen sollten daher die Alarmglocken angehen, wenn im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland steht unter Artikel 20 (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

Art. 3 der 1871er besagt:
Für ganz Deutschland besteht ein gemeinsames Indigenat mit der Wirkung, daß der Angehörige (Unterthan, Staatsbürger) eines jeden Bundesstaates in jedem anderen Bundesstaate als Inländer zu behandeln und demgemäß zum festen Wohnsitz, zum Gewerbebetriebe, zu öffentlichen Ämtern, zur Erwerbung von Grundstücken, zur Erlangung des Staatsbürgerrechtes und zum Genusse aller sonstigen bürgerlichen Rechte unter denselben Voraussetzungen wie der Einheimische zuzulassen, auch in Betreff der Rechtsverfolgung und des Rechtsschutzes demselben gleich zu behandeln ist.

Art. 3 begründet demnach den reichsweiten Umgang mit Unterthanen und Staatsbürgern, also nur denjenigen, die sich im Rahmen dieser Verfassung in den Dienst des Indigenats der Deutschen stellen.
Alles andere sind zunächst frei beseelte Menschen und leben als Natürliche Person subsidiär nach den Regeln der Familie, Gemeinde, Provinz bzw. Landes. Der Gesetzgeber hat dem Rechnung getragen, indem er der subsidiär kleinsten Zelle des Indigenats von Beginn an eine eigene Rechtsebene eingerichtet hat: Familienrecht.

Vergessen wird immer wieder, dass damals „Bürger“ ein Stand war und sich nicht auf alle im Land lebenden Menschen bezog, was die heutige Anwendung von NWO-Begrifflichkeiten auf die damalige Situation völlig absurd erscheinen und die beiden Rechtskreise AWO – vor dem Versailler Vertrag – und NWO – nach dem Versailler Vertrag – unweigerlich immer wieder kollidieren lässt.
Auf der völkerrechtlichen Schiene sieht es keinen Deut anders aus, sonst wären die Verfassungsänderung durch Max von Baden, die Selbstermächtung von Scheideman und / oder Liebknecht wie viele Unstimmigkeiten mehr spätestens nach den Exkursionsergebnissen zum Wrack der Lusitania von 2008 oder 2014 anlässlich 100 Jahre Erster Weltkrieg thematisiert worden.
Nichts. Null. Nadar. Stattdessen PPP – republikanische PreußenPrügelPeitsche. Wer heute in den Schulbüchern der eigenen Kinder das Deutsche Kaiserreich nachschlägt, dem kann nur schlecht werden.

Bei allem Brechreiz, den die BRD alltäglich verursacht und allen Beteiligten mehr als eine Überdosis Demut abverlangt:

Ich kann nicht in der NWO einen Zettel anfordern, in der Erwartung, mir so die mir angestammte Volkssouveränität aus der konstitutionellen AWO ziehen zu wollen. Wenn ich das will, was will ich wirklich? Einen Weltfriedensvertrag oder will ich erreichen, dass beispielsweise die Ware Strom nicht mit 60% Abgaben belastet wird, damit den Überschuss, wohlgemerkelt nach gründlicher Selbstbedienung, die Damen und Herren aus der Parteipolitik in aller Herren Länder versemmeln?

In Anbetracht der Verfassung von 1871 klingt die heutige Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen wie ein Schrei aus dem Mittelalter. Vom Finanzsystem mit IWF-Inkasso wollen wir erst gar nicht anfangen. Es ist und bleibt hierzulande das Irrationalste, was Mensch nach der Vorgeschichte der Deutschen binnen einem Jahrhundert hat erwarten können. Wenn ich mir dann Debatten anhöre über Vom Volk fürs Volk, Reichsverweser bis hin zur Verfassungsgebenden Versammlung, die sich an den Rechten der NWO orientiert und dennoch nach irgendwelchen Blutlinien fragt?!?

Sorry, nichts begriffen. Wer derartige Wege jenseits des Rechtsstandes von 1914/16 wählt, für den gilt alles, was hier geltend ist. Warum haltet Ihr Euch nicht einfach daran? Schade – um die Zeit, die immer wieder sinnfrei mit Selbstdarstellern verdattelt wird.

In diesem Sinne…
Üb‘ immer Treu und Redlichkeit
Bis an dein kühles Grab,
Und weiche keinen Fingerbreit
Von Gottes Wegen ab.

http://lexetius.com/BGB/151,2

+++++

welt.de/Schlag-auf-Schlag-Kontrollverlust-im-Schwabenland

Ich habe in dieser Stadt ein paar Jahre gewohnt…
… in einer Bürgerversammlung im Nov. 2015 habe ich vor rund 400 PERSONEN und einigen Menschen u.a. auch davor gewarnt… ;-(
stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.schorndorfer-strassenfest-schwere-krawalle-und-sexuelle-uebergriffe-ueberschatten-Fest

Klare Worte fand unterdessen Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer – der Grünen-Politiker warnte vor einer Verharmlosung:
„Die Ereignisse folgen Schlag auf Schlag. Schorndorf ist meine alte Heimat. Mir völlig unbekannte Gewalt und Übergriffe bei einem an sich friedlichen Fest. Und wieder sehr junge Asylbewerber mittendrin“, schreibt Palmer auf Facebook. „Das wird zunehmend kritisch, vor allem weil, es immer noch als Rassismus gebrandmarkt wird, wenn man das Problem beschreibt und angepasste Lösungen einfordert. Es ist allerhöchste Zeit, dass wir im Interesse der vielen friedlichen und gesetzestreuen Flüchtlinge ganz nüchtern die Probleme lösen.

Laut dem SPD-Politiker und „Bürgermeister“ KLOPFER ist ja alles halb so wild…  ja ja, immer diese schlimmen, gewaltbereiten DEUTSCH-Schüler und Abiturienten… das hat ja Tradition immer am Stadtfest Randale zu machen, nicht wahr…? Und gleich 1.000 an der Zahl?! Die Aussage der POLIZEI hierzu ist eindeutig…!
http://mobil.n-tv.de/panorama/Polizei-bei-Volksfest-Krawallen-ueberfordert-article19939366.html
Relativieren und um den heißen Brei herum rudern… wie lange noch…?
.n-tv.de/panorama/Was-in-Schorndorf-geschah
/schorndorfs-buergermeister-unbesorgt-ueber-asyl-gewalt-ganz-normaler-dreisatz

Von einem anderen Blickwinkel betrachtet:
.anonymousnews.ru/2017/07/17/schorndorf-hunderte-kriminelle-migranten-stuermen-volksfest-und-vergehen-sich-an-deutschen-frauen/
https://dieunbestechlichen.com/2017/07/terror-in-deutschland-asylanten-toben-in-schorndorf-suedlaender-greifen-in-oberhausen-an/

https://www.youtube.com/watch?v=aFjsyX-srXk

/schorndorf-debatte-im-landtag-fuer-gewalttaetigen-mob-sind-unsere-toechter-verfuegbare-schlampen-joerg-meuthen-afd

Die Zahl sexueller Übergriffe durch Migranten ist demnach in den vergangenen zwei Jahren gestiegen. Nach Auskunft des Innenministeriums in Stuttgart gab es im vergangenen Jahr 5.406 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (2015: 5.447), davon 803 (2015:  817) Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen.

Davon wurden 482 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (2015: 256) und 120 Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen (2015: 70) von Asylbewerbern und Flüchtlingen begangen. Das entspricht einem Anteil von rund neun Prozent beziehungsweise von rund 15 Prozent der Straftaten.

Im Vergleich zum Jahr 2015 hat sich laut dem Innenministerium die Anzahl der tatverdächtigen Asylbewerber und Flüchtlinge bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung auf 480 (236) Tatverdächtige nahezu verdoppelt.“

REPORT München: ASYL  für geständige Verbrecher? Sic…!
https://www.youtube.com/watch?v=bdVMjBKbqHY

Ohne weiteren Kommentar… 🙂
.zvw.de/inhalt.waiblingen-die-problematik-nimmt-ueberhand
waiblingen-reichsbuerger-strapazieren-nerven-auf-aemtern

Mehr Lesestoff zu dieser „Problematik“:
https://www.agmiw.org/reichsbuerger/

+++++

Absolut hörenswert:

Trumps Kampf gegen Geheimgesellschaften

+++++

Eine Hausaufgabe für den DEUTSCH:

Nun hat sich ein begründeter Verdacht ergeben, dass die Mitglieder der Bundesregierung unversichert agieren. Um diesen Verdacht auszuräumen wenden wir uns an die UN….
/ruecktritt-aller-nicht-versicherten-mitglieder-der-sog-bundesregierung

+++++

Das Schlusswort…!

Der ETHNOZID & Bevölkerungsaustausch! (Teil 3) – v5.0.

aktualisiert am 27.07.2017

faen ta deg! … (Für alle, die kein Norwegisch können, hier die Übersetzung): „Der Teufel soll dich holen …“, jedes Arschloch hat hier Rechte, nur wir Deutsche haben ausschließlich Pflichten und unterliegen dem absoluten Gehorsam, nein, dem Sklaventum! Und selbst Sklaven hatten die Möglichkeiten, frei zu kommen, aber net wir, das walte Merkel!! (sdg)

Quelle: Lutz Schaefer

+++++

https://www.youtube.com/watch?v=sHxqqOqnLiQ&feature=youtu.be

In Kurzform in Deutsch als PDF:
Ungarn lässt die Globalisten für seine homogene Nation bezahlen

+++++

Vier ausführliche Videos zum Thema:

https://www.youtube.com/watch?v=drEKzHmTuNw

https://www.youtube.com/watch?v=d-klXWRVkFY&feature=youtu.be

https://www.youtube.com/watch?v=_IvwPC2noz4&feature=share

https://www.youtube.com/watch?v=bQ2ALpvcmsg

Dr. Lazlo Bogar

Migration aus göttlicher Sicht und „die unnennbare globale Macht hinter der Invasion“

Aus Eleison Kommentare seiner Exzellenz Bischof Richard Williamson: Es existiert eine globale Macht, die bestrebt ist, alles, was menschlich ist und was Würde besitzt, zu vernichten. Und da die weiße europäische Menschheit immer noch allzu viel davon besitzt, will diese Macht der weißen europäischen Menschheit den Garaus machen. Aus diesem Grund überflutet sie Europa mit einer Masse fremder Migranten, wobei sie gigantische Ressourcen einsetzt.

Ohne weitere Worte gibt es nun genug Lesestoff zur empfohlenen Eigenrecherche, zum abkotzen  und auch gerne zum handeln – wer denn mag!

Beginnen wir mit dem UN Bericht „Bevölkerungsaustauch durch Migration“ (Replacement Migration). Demnach sollen mindestens 70 Millionen von „neuen Bürgern“ (Siedlern) aus afrikanischen und arabischen Ländern  in die EU ‚migrieren‘.
http://www.un.org/esa/population/publications/migration/migration.htm
http://www.un.org/esa/population/publications/ReplMigED/Germany.pdf

Die sehr passende Antwort von allerliebsten Französinnen an den Hosenanzug, das Merkel, pardon, die „ehrenwerte“ Frau:

https://www.youtube.com/watch?v=L4LEdQQnK6s&index=2&list=RDyFgSRM1ANjU

Ergänzender Lesestoff zur Parteien-Einheits-Diktatur (MDD – Merkel-Diktatur-Doktrin) zum besseren Verständnis der Lage (der „Nation“):

Merkels Hölle
Merkel-Coup
Merkels neuer Vernichtungsanlauf
Im Endkampf mit den Globalisten

/merkel-will-in-afrika-fuer-einwanderung-nach-d-werben/
Hierzu auch passend dieser Artikel von „MONITOR“:

wdr.de/daserste/monitor/sendungen/afrika-politik
Die Kommentare der Leser hierzu sind lesenswert.
Groesste Verbrechern der Menschheitsgeschichte
HH-Merkel-Putin-Trump
Merkels HH-Schreckensbilanz
Merkels Migrations-Keulen geht weiter
Spiegel-Enhüllung_Merkels Bande
Ab Minute 1:44 – Was wir alles so zu akzeptieren haben….
Merkel: wir müssen Straftaten der Asylanten akzeptieren
Merkel die Spitzenlügnerin
80% der Deutschen gehören ausgerottet (Die Polizei beim G20 in HH)

https://www.youtube.com/watch?v=ifT51cJZufg

„Hail Merkel“ – Ein Hoch auf die gleichgeschalteten Medien & „Lücken“-Presse:

Echt jetzt…?!?

/sagt-es-doch-endlich-sie-duerfen-fast-alle-bleiben-und-es-kommen-immer-mehr/
-erstmals-leben-mehr-als-zehn/
/voelkermord-durch-migration-in-europa-findet-ein-bevoelkerungsaustausch-statt-aufwachen/
/bringt-die-deutsche-regierung-sein-eigenes-volk-um/ (TOP!)

Nichts gegen echte, wahre Liebe. Dieses geförderte Multikulti ist und bleibt Völkermord vom Allerfeinsten. Das Bundesverfassungsgericht stellte in seiner Entscheidung vom 21. Oktober 1987 bindend fest:

»Aus dem Wahrungsgebot folgt insbesondere die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten.«

Was soll also dieses Propaganda-Plakat zur Identitätsvernichtung des „Deutschen Volkes“?

+++++

Etwas Zeitgeschichte zum Nachlesen & Anregung zur Eigenrecherche:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13491284.html
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13519490.html
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13519498.html
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13687826.html

+++++

In seltener Offenheit berichtete die Landshuter Zeitung über die Aussagen des Leiters des Amtes für Migration und Integration (AMI) bei der Stadt Landshut, Thomas Link, anlässlich der Sitzung des Migrationsbeirates der Stadt Landshut im Plenarsaal des Rathauses.

Richtig interessant“, so Link, werde es nach der kommenden Bundestagswahl im September. Verschiedene Quellen hätten dem AMI Leiter bereits zu verstehen gegeben, dass er sich vermutlich auf einen ungemütlichen Herbst einstellen müsse.
Erst vor drei Tagen traf ich ein hochrangiges Regierungsmitglied, das mir empfahl, die Landshuter Hochzeit (lokales Fest) noch einmal so richtig zu genießen“, sagte Link. Spätestens im November gehe es rund.“
/hochrangiges-regierungsmitglied-spaetestens-im-november-geht-es-rund/

Passend hierzu dieser Artikel:
wir werden überrannt

+++++

Dann fordert mal schön… Opfer seid ihr in einem gar perfiden Spiel:
https://www.facebook.com/Heimatliebe.Deutschland/videos/399721957088664/?fref=mentions

Der „Kinder“Kanal KiKa führt aus: Öffentlich über Sexstellungen und Ejakulat zu reden, ist ja sowas von normal. Warum also nicht im Kinderfernsehen? Über alles reden! Man lese weiter hier:

Schamlippen, Intimrasur und Ejakulat – Sextipps vom Kinderkanal

Oder auch dieses ekelerregende Pamphlet:

Peter Denk: „Es gibt immer wieder Artikel, bei denen man erst einmal schlucken muss. Der Ratgeber des Gesundheitsministeriums zur Sexualerziehung der Kinder vom 1. bis 3. Lebensjahr ist tatsächlich kaum zu fassen, zeigt aber sehr gut, wohin die Reise gehen soll. Dieser „Ratgeber“ wurde nun zunächst erst einmal wieder gestoppt (wahrscheinlich kam hier aus München ein deutliches Wort an die Schwesterpartei), aber man sieht, wie bestimmte Kreise an der Macht die Situation gerne hätten. Natürlich geht es hier nicht um die Kinder, sondern um die wörtlich dort drin stehenden „Onkel“ und deren Legimitation. Es ist wirklich unglaublich, was hier mittlerweile möglich ist und das von einem Bundesministerium. Ich wiederhole noch einmal: vom 1. bis 3. Lebensjahr!“
Zitat:erfreulich, wenn auch Väter, Großmütter, Onkel oder Kinderfrauen einen Blick in diese Informationsschrift werfen würden und sich anregen ließen – fühlen Sie sich bitte alle angesprochen!“ (S. 13)“

Oder auch dies:
/linke-gender-eltern-erklaeren-ihren-kindern-wie-sie-sich-selbstbefrieden/

+++++

Behaltet einfach mal folgende Zitate im Hinterkopf und achtet auf die allgegenwärtige Propaganda in Bildern, der Werbung und im TV:

Wer dies gut heißt oder gar toleriert – dem ist nicht mehr zu helfen!
Finger weg von unseren Kindern…!
[Toleranz = lat. tolerare = erdulden, ertragen]
Was ist ein Volk wert, welches seine Kinder nicht beschützt…? NICHTS!

* PIC: Sprachlehrbuch für Flüchtlinge:
http://www.unzcloud.com/…/01/smarterGerman-cover-A1.png

☆ Nicholas Sarkozy, frz. Präsident, 2008:
“Was also ist das Ziel? Das Ziel ist die Rassenvermischung! … Wenn das nicht vom Volk freiwillig getan wird, dann werden wir staatliche zwingende Maßnahmen anwenden.”
http://www.politaia.org/…/sarkozy-vermischung-der…/
https://www.youtube.com/watch?v=koq_8jvPfTA

☆ „Ich kann mit Sicherheit behaupten, daß zur Zeit die letzte Generation weißer Kinder geboren wird. Unsere Kontrollkommission wird, im Interesse des Friedens und um die Spannungen zwischen den Rassen zu beseitigen, den Weißen verbieten, sich mit Weißen zu paaren. Weiße Frauen sollen von Mitgliedern der dunklen Rassen begattet werden und weiße Männer nur dunkle Frauen begatten dürfen. So wird die weiße Rasse verschwinden, da Vermischung der Dunklen mit den Weißen das Ende des weißen Menschen bedeutet, und unser gefährlichster Feind zur Erinnerung wird. Wir werden ein Zeitalter des Friedens und der Fülle von zehntausend Jahren beschreiten: die Pax Judaica, und unsere Rasse wird unangefochten die Erde beherrschen. Unsere überlegene Intelligenz wird uns befähigen, mit Leichtigkeit die Macht über eine Welt von dunklen Völkern zu halten.” — Rabbi Emanuel Rabbinovich, 1952 (zitiert aus Dr. Thomas L. Fielder’s Buch, „Candle Of Light”, S. 39).
https://wissenschaft3000.wordpress.com/…/rabbi-emanuel…/

☆ „Das Ziel, die weiße Rasse zu beseitigen ist ganz offenkundig so wünschenswert, daß manche es schwer glauben werden können, daß es irgendeine Opposition dagegen geben könnte, außer von überzeugten weißen Rassisten.”
„Der Schlüssel zur Lösung der sozialen Probleme unseres Zeitalters liegt in der Abschaffung der weißen Rasse. Wir haben vor, weiter die toten weißen Männer schlechtzumachen und die lebenden und auch die Frauen, bis das gesellschaftliche Konstrukt namens ‚weiße Rasse’ (weiße Großgruppe) zerstört ist – nicht ‚dekonstruiert’, sondern zerstört.“ — Noel Ignatiev, Professor für Geschichte am Massachussetts College of Art (USA).

☆ „Ich hoffe, dass sich mit der Zeit der deutsche Staatskörper von rein weiß und christlich zu braun, gelb und schwarz, mohammedanisch und jüdisch ändern wird. Kurz gesagt, der Begriff der deutschen Identität muss geändert werden.“ — Jeffrey Peck – Leiter des Germany Historical Institute in Washington.

☆ “Als Kriegsziel Nr. 1 hat die Abschaffung der rassischen Exklusivität (abolition of racial exclusivness) zu gelten.” – Wendell Willkie, Sonderbeauftragter des jüdischen US-Präsidenten Franklin D. Roosevelt, über seine Verhandlungen mit dem georgischen Juden Josef Stalin, erklärte die Maxime des koordinierten Handelns der jüdischen Hochfinanz und des jüdischen Marxismus gegen das deutsche Volk so. W. L. Willkie: One World”, Simon & Schuster, New York, 1943; Hinweis in der FAZ vom 14.02.92.

☆ “Das Endziel ist die Gleichschaltung aller Länder der Erde, …durch die Vermischung der Rassen, mit dem Ziel einer hellbraunen Rasse in Europa, dazu sollen in Europa jährlich 1,5 Millionen Einwanderer aus der dritten Welt aufgenommen werden. Das Ergebnis ist eine Bevölkerung mit einem durchschnittlichen IQ von 90, zu dumm zu Begreifen, aber Intelligent genug um zu Arbeiten. (…) Jawohl, ich nehme die vernunftwidrigen Argumente unserer Gegner zur Kenntnis, doch sollten sie Widerstand gegen die Globale Weltordnung leisten, fordere ich „We shall kill them“ (wir werden sie töten).” — Thomas P. M. Barnett, US-Militärstatege und Chef von Wikistrat.
https://www.youtube.com/watch?v=IHfwVYlqfTc

☆ “Der Mensch der Zukunft wird ein Mischling sein. Heutige Rassen und Klassen werden aufgrund des Verschwindens von Raum, Zeit und Vorurteil verschwinden. Die eurasische-negroide Rasse der Zukunft, ähnlich in seiner äußeren Erscheinung den alten Ägyptern, wird die Vielfalt der Völker durch eine Vielfalt von Individuen ersetzen. Anstatt das Judentum zu vernichten, hat Europa, gegen seinen eigenen Willen, dieses Volk in eine künftige Führer-Nation durch diesen künstlichen Prozess des Auswählens ausgefeilt und gebildet. Die Überlegenheit ihres Geistes prädestiniert sie dafür, ein Hauptfaktor des künftigen Adels zu sein.” — Graf Richard Coudenhove Khalergi, Gründer der Paneuropa-Union und einer der EU-Pioniere.
http://new.euro-med.dk/20141106-ethnische-sauberung-des…

☆ “In Westeuropa läuft ein Experiment, das in der Geschichte der Migration einzigartig ist: Länder, die sich als monotheistische, monokulturelle und monoreligiöse Nationen definiert haben, müssen ihre Identität wandeln. Wir wissen nicht, ob es funktioniert, wir wissen nur, dass es funktionieren muss.” — Yascha Mounk, jüdischer Harvard-Professor in DER SPIEGEL Nr. 40/2015, S. 126.

☆ “Europa hat bislang nicht gelernt, multikulturell zu sein, und ich denke, wir werden an dieser äußerst schmerzhaften Transformation teilhaben, die stattfinden muss! Europa wird nicht mehr aus monolithischen Gemeinschaften bestehen, wie es noch im vorigen Jahrhundert der Fall war. Wir müssen eine riesige Transformation für Europa durchführen! Die Europäer werden in einen multikulturellen Modus versetzt und uns Juden wird dabei die führende Rolle übelgenommen. Aber ohne diese führende Rolle der Juden und ohne diese Transformation wird Europa nicht überleben.” — Barbara Lerner Spectre, gegenüber dem israelischen Fernsehsender IBA-News am 23. Dezember 2010. Wortlautprotokoll.
Rabbi Spectre und seine Frau Barbara Spectre leiten in Schweden das jüdische PAIDEIA-Institut zur Transformation der weißen Menschen Europas.
https://www.youtube.com/watch?v=UbJWsbaY_qA

☆ „Nun, es ist wahr. Wir sind schlau – wir sind mächtig, und zur richtigen Zeit werden wir eure Nichtjudenfrauen mit den Schwarzen vermischen, und in 50 Jahren werdet ihr alle vermischt sein. Die Nig*** lieben es, eure weißen Frauen zu vögeln, und wir fördern dies, indem wir sie zu unserem Vorteil verwenden.“ — Harold Wallace Rosenthal , Interview 1976.
https://lupocattivoblog.com/…/die-verborgene-tyrannei…/

Der Jude Bernard Nathanson gab später folgendes zu:
„Ich bin persönlich für 75.000 Abtreibungen verantwortlich. Wir überzeugten die Medien davon, dass die Legalisierung der Abtreibung liberal, aufgeklärt und schick sei. Da wir wussten, dass wir bei einer unverfälschten Meinungsumfrage den kürzeren gezogen hätten, fabrizierten wir einfach die Ergebnisse fiktiver Umfragen. Wir machten den Medien weis, wir hätten eine Meinungsumfrage durchgeführt, und 60% der Amerikaner seien für die Freigabe der Abtreibung. Dies ist die Taktik der Lüge, die später in Erfüllung geht. […] Die wirkliche Zahl [der in den USA jährlich durchgeführten illegalen Abtreibungen] betrug knapp 100.000, aber wir sprachen den Medien gegenüber ständig von einer Million. Wird eine große Lüge oft genug wiederholt, so glaubt die Öffentlichkeit daran. Die Zahl der Frauen, die an den Folgen illegaler Abtreibungen starben, belief sich auf 200 bis 250 pro Jahr, doch via die Medien behaupteten wir immer wieder, es seinen 10.000. Ein anderer Mythos, den wir der Öffentlichkeit über die Medien eintrichterten, besagte, die Freigabe der Abtreibung werde lediglich zur Folge haben, dass die jetzt illegalen Abtreibungen künftig legal erfolgen würden. Tatsache ist hingegen, dass die Abtreibung heute das hauptsächliche Mittel der Geburtenkontrolle in den USA darstellt und dass die Zahl der alljährlich erfolgten Abtreibungen seit der Legalisierung um das Fünfzehnfache zugenommen hat!

Mehr Informationen zu diesem unerquicklichen Thema findet ihr unter:

https://www.agmiw.org/?p=5042
Der Hauptartikel:
https://www.agmiw.org/?p=2192

Wie lange noch? Erfreulich zu sehen, wie die östlichen Vereins-Mitglieds-Länder in der EU langam aber sicher den Widerstand gegen die Rothschild-Allianz „Merkel-Macron“ aufbauen.
/polen-alte-gedankenspiele-zu-neuem-staatenbuendnis
Passend hierzu auch dies:
HH-Merkel-Putin-Trump

Hier einige „offizielle“ und daher mit Vorsicht zu geniesende Zahlen:

Liest man die Namen an den Klingelschildern an den Häusern in den (größeren) Städten, so wird man des öfteren eines Besseren belehrt.

Die jüdische Journalistin Anetta Kahane, welche zu DDR-Zeiten im Auftrag der Stasi (IM Victoria ihre Studienkollegen ausspioniert hatte und in der BRiD für ihre „Engagement gegen Ausländerfeindlichkeit und Rassismus“ anno 2002 mit dem jüd. Moses-Mendelssohn-Preis ausgezeichnet wurde verlautbarte wie folgt…

Originalton Kahane: „Im Osten gibt es, gemessen an der Bevölkerung, immer noch zu wenig Menschen, die sichtbaren Minderheiten angehören, die z. B. schwarz sind.“ Für Kahane ist es „die größte Bankrotterklärung der deutschen Politik nach der Wende“, zugelassen zu haben, „dass ein Drittel des Staatsgebietes weiß geblieben ist.
/gerhard-wisnewski/anetta-kahane-wie-eine-ex-stasi-frau-die-oeffentlichkeit-und-das-internet-terrorisiert

+++++

Das Internet vergisst nichts unwerte PERSON MARTIN SCHULZ…!

Martin Schulz (Zitat) am 21.03.1991 in den Aachener Nachrichten:

Das Ende der Fahnenstange ist erreicht. Die Stadt ist nicht in der Lage, auch nur einen weiteren Bewerber aufzunehmen„. Zudem hieß es damals, daß sich ein Missbrauch des Grundrechts auf Asyl beweisen lasse. „Wenn wir so etwas schleifen lassen, öffnen wir Schlepperorganisationen Tür und Tor„, so Schulz. Deshalb müsse man das Asylgesetz reformieren und das „Zauberwort“ sei zudem eine Änderung der Außenpolitik. Schulz weiter: „Gerade in Afrika erscheint die Bundesrepublik als das Gelobte Land. Die Konsequenzen einer solchen Falschdarstellung des sozialen Bildes haben die Kommunen auszubaden.

+++++

+++++

https://www.facebook.com/hyperionlebt/videos/1866919320250938/

+++++

Dazu passend:

Da das GG seit 1990 durch die Streichung des Art. 23 (hier: Geltungsbereich) obsolet wurde, kann man ja auch nach Belieben damit umgehen.
Am 30. Juni 2017 exekutierte das Regime aus den nicht rechtsfähigen Vereinen ( = Parteien) CDU/CSU, Grünen & SPD gleich zwei Grundrechte der DEUTSCH.
Hier die Art. 5 und 6 GG Meinungsfreiheit (#NetzDG) u. Familie #Ehefueralle.
https://www.agmiw.org/?page_id=6864
https://philosophia-perennis.com/2017/06/28/warum-ich-als-homosexueller-gegen-die-ehe-fuer-alle-bin/

Nebenbei sei erwähnt: Die Thematik der Reinkarnation wurde erst im 7. Jhd. n.C. von der „Kirche“ aus der Bibel gestrichen. 🙂

…. läuft…

+++++

https://www.youtube.com/watch?v=pVnWjyot7og

https://www.facebook.com/sweden.for.christ/videos/649105528628679/?hc_location=ufi

+++++

Netzfund

So …heut morgen war ich auf dem Jobcenter …überall dunkelhäutige und dunkelhäutiger Sicherheitsdienst!!! …als ich in meine Jackentasche griff bin ich sofort vom Security gefragt worden was ich will …was ich da habe?! (hätt ja am liebsten gesagt ich hab grad den Stift aus der Handgranate gezogen!) …aber ich sagte ich hol mein Handy raus und warte auf meine KUNDEN-Betreuerin!
Er okay und bewachte mich mit argwöhnischem Auge …dann sagte er was zu nem anderen wartenden was in ner Sprache die ich nicht verstand! (ich war der einzige von denen, die schon länger hier sind unter geschätzt 30-40 die, die noch nicht so lange hier sind!)
Das Gespräch mit meiner KUNDEN-Betreuerin sagte mir eindeutig das die Sache mit Deutschland gelaufen ist!!
Zitat „wir können ihnen nicht so helfen wegen der fehlenden Gesetzeslage, wir können und sollen sie nur in den Arbeitsmarkt integrieren, auch mit ein Euro Jobs“.
Ich hab mir in dem Moment eine Diskussion über Sklavenarbeit und Wucher und Ausnutzen sozial schwacher verkniffen, ebenso hab ich mir eine Diskussion über GÜLTIGE Gesetze und den Rechtsstatus der BRD und der FIRMA Jobcenter verkniffen als ich den Knebelvertrag, die Eingliederungsvereinbarung unterschrieb!

Als ich das Gebäude verlies und überall nur dunkelhäutige um mich rum waren, inklusive der paar weiblichen Personen, welche ALLE schwanger waren und meistens bereits 1-2 Kleinkinder bei sich trugen, inklusive des kompletten Sicherheitsdienstes, fiel es mir wie Schuppen von den Augen > DAS DEUTSCHE VOLK IST GESCHICHTE!

Das was hier passiert ist Genozid, Bevölkerungsaustausch …und jeder Spakko, der glaubt durch ein Kreuzchen auf nem Papier oder durch ne Petition was zu erreichen und das doch noch alles gut wird und diejenigen die sich ablenken lassen mit false Flag Operationen und verfassungsgebende Versammlung, Facebook, Sonnenstaatland, Diskussionen mit Trollen und Idioten, und Katzenbilder und Tittenbilder und Sexgruppen und Auto und Tuninggruppen, denen sei gesagt, EUER AUFWACHEN WIRD SO EIN SCHLAG IN DIE FRESSE UND IHR WERDET EUCH WENN IHR DURCH DAS WAS KOMMT ERWACHT SEID SOGAR FÜR N STÜCK TROCKENES BROT OHNE GLEITGEL IN ARSCH FICKEN LASSEN!!!

Das lasst euch gesagt sein! …wer JETZT NICHT AUFWACHT und sich vorbereitet, seinen Ahnennachweis macht und sich seine Staatsangehörigkeit nach RuStag1913 nicht bestätigen lässt und mal anfängt zu preppen und mal Überleben in der Wildnis lernt und Selbstversorgung und wie man Pflanzen anbaut und Esspflanzen erkennt und wie man Wasser findet, oder reinigt und aufbereitet, der wird in der Zeit die kommt entweder von seinem Nachbarn, dem besten Kumpel oder dem eigenen Lebensgefährten oder den eigenen Kindern kalt gemacht denn dann kommen die Urinstinkte des nackten Überlebens zum vorschein und es wird Sodom und Gomorrah herrschen!
Es steht alles geschrieben wie es kommen wird und es gibt eine Anleitung das zu überstehen!

Wer das nicht checkt, bzw drauf scheißt der wird im aller wahrsten Sinne des Wortes „zur Hölle fahren“ …und die ist realer als man glauben kann…
In dem Sinne > EUCH ALLEN VIEL GLÜCK ?

PS. …besorgt euch euren Stammbaum bis vor 1913 und lasst euch eure Abstammung nach RuStag1913 bestätigen!!! …und dann bringt euch in Sicherheit!

+++++

http://www.journalalternativemedien.info/meinungen-kommentare/ra-lutz-schaefer-asymmetrische-kriegsfuehrung/

ICH BIN! >>> WIR SIND! (#3) – v2.3.

aktualisiert am 26.07.2017

Ein äußerst wichtiger und wertvoller Artikel:

http://transinformation.net/was-ist-die-matrix-und-wie-koennen-wir-daraus-aussteigen/

Wohl auch einer der Gründe für  HAARP & Geo-Engineering (Chemtrails):

https://www.facebook.com/Gaia/videos/1598254053538613/

+++++

Ein Mann kommt in eine Buchhandlung und fragt nach einem Buch in dem die ganze Wahrheit steht. Der Händler weist auf die Auslage:
Das ist ein sehr wahres Buch. Preis 10 Euro!

Der Kunde fragt, ob es denn auch ein Werk gebe, welches noch mehr Wahrheit enthielte, worauf ein Exemplar unter der Theke hervorgeholt wird: „Dieses Buch enthält sehr viel Wahrheit. Preis: 50 Euro!

Der Mann ist interessiert, fragt aber weiter:
Gibt es denn nicht ein Buch, in dem die ganze Wahrheit steht?

Aha, Sie wollen es also ganz genau wissen! Folgen Sie mir!

Im Keller angekommen, öffnet der Händler eine verstaubte Truhe und weist auf den geheimnisvoll anmutenden Inhalt: „Dieses Buch hier enthält die ganze Wahrheit!

Ehrfürchtig fragt der Interessierte: „Was kostet es?

Der Buchhändler antwortet mit bedeutungsvoller Stimme:
Dieses Buch hat den höchsten Preis von allen!
Wie viel?
Es kostet Sie kein Geld, aber dafür Ihre Gewohnheiten. Es kostet Sie Ihr bequemes Leben, es kostet Sie den Weg, den Sie bisher gehen. Nichts wird mehr so sein, wie es vorher war. Sie werden alles aufgeben und hinter sich lassen müssen!

Enttäuscht verlässt der Mann die Buchhandlung. Der Preis war ihm dann doch definitiv zu hoch. Er würde wohl noch etwas auf die ganze Wahrheit warten müssen.

+++++

Etwas zum nachdenken & umsetzen – wer es denn mag…! 🙂

+++++

Ihr Haar war schwarz wie Ebenholz,
ihre Haut weiss wie Schnee
und ihr Mund rot wie Blut.

Nun lag Schneewittchen eine sehr lange Zeit in ihrem Sarg und verweste nicht;  sondern sah aus, als wenn „es“ schliefe …
Egal was die böse Königin auch anstellte – Schneewittchen lebte weiter!

Wer versteht das Märchen der Gebrüder Grimm? 😉

+++++

Les BrigandesDen Drachen reiten

https://www.youtube.com/watch?v=OGYcV1Gc9e0

+++++

Die echten Menschenrechte des Deutschen (Kaiser)reichs (1871-1914) haben nichts, aber auch garnichts, mit den sog. Menschenrechten der UN-Charta zu tun.

Die Firmen verlieren im privaten Handelsrecht niemals. Menschen können nicht mit Firmen (Jur. Personen) kommunizieren. Daher kann der Mensch nicht am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und auch keine Rechte erlangen. Man muß also definitiv eine Person sein. Um jedoch als Person nicht in die Haftung zu gelangen, haben sich die Deutschen im Jahr 1900 mit dem BGB a.F. die Natürliche Person geschaffen, welche den Mensch selbst vertritt und nicht haftend ist, sondern nur der Begünstigte des Sachenrecht ist.

Nun, wo sind denn nun die Deutschen Völker? Nach dem SHAEF-Gesetz No. 52 wären diese, sofern sie sich gegenüber der Verwaltung zurückmelden würden, im Staatenbund zuhause.

Du bist (jetzt) vogelfrei, denn Du hast deine Staatsangehörigkeit vergessen und bist in der Glaubhaftmachung deutsch verblieben. Die Meldestellen (Meldehallen, Einwohnermelde[amt], pardon die  im deutsch-Neuspreich nun Bürgerservice-Center…) sind ein Relikt von Adolf Hitler und dort werdet ihr zum Mitglied dieser Personalunion, welche durch Verträge entstanden ist. Ihr verzichtet willentlich – freiwillig – auf eure zustehende Staatsangehörigkeit IN einem der 25+1 Bundesstaaten und damit auch auf die Bodenrechte und auch auf eure Rechte, die ihr als Deutscher von Geburt an dazu bekommt
. Niemand erzählt Euch, dass es hierzu Antragsformulare über das Bundesverwaltungsamt in Köln gibt! Mehr dazu siehe  gerne auch hier:
/bundes-drucksachen/

Wenn der Familienname zum NAME und der NAME zum Vorname wird und dieser dann in Großbuchstaben geschrieben wird, nennt man das „capitis deminutio maxima“ und das ist die völlige Entrechtung und zwar von allen Rechten.
/wer-oder-was-bist-du-einmensch-ein-staatenloser-oder-doch-nur-ein-kollateral?

Deshalb können die auch eure Kinder abholen und mehrere hundert Kilometer wegschaffen oder euch den Aufenthaltsort sogar vorenthalten, als auch die Erziehungsberechtigung entziehen. Seht hierzu den § 21 PStG (Personenstandsgesetz), Abs (3.), Punkt 5.

https://dejure.org/gesetze/PStG/21.html

ILLUSTRATION – Das Foto vom 29.06.2017 zeigt links den kleingeschriebenen Buchstaben „Eszett“ und rechts die Variante in Großschreibung. Das Eszett, das «scharfe S», gibt es jetzt auch offiziell als Großbuchstaben. Es sieht aus wie ein Mittelding zwischen dem bisherigen, klein geschriebenen «ß» und einem groß geschrieben «B». Vor allem für die korrekte Schreibung von Eigennamen in Pässen und Ausweisen sei dies wichtig, teilte der Rat für deutsche Rechtschreibung mit. (zu dpa „Die deutsche Sprache hat jetzt auch ein großes Eszett“ vom 29.06.2017) Foto: Stephan Jansen/dpa +++(c) dpa – Bildfunk+++

Der Buchstabe „ß“ wurde nun mit der neuen Rechtschreibreform in Großbuchstaben umgesetzt. Damit man auch jede PERSON (Sklave) korrekt mit seinem NAMEN anschreiben kann.

Daher: Erkennt wer ihr seid und bekennt Euch auch dazu!

Ich bin Deutscher! Die Rechtstellung als Deutscher geht immer vor!

Als Natürliche Person (Familienname, Vorname) bin ich Rechtssubjekt und nur Begünstigter des Sachenrechts und niemals Haftender!
Als Deutscher habe ich völkerrechtlich abgesicherte Schutzrechte (HLKO) und unveräusserliche Sach-, Personen- und Gebietsrechte.

[Warum sollte ich mich dann mit niederrangigen Normen, Rechten & Regelungen (A.H.; GG; VwVO; UCC etc.) auseinander setzen?]

Als Deutscher lehne ich alles ab, was nach dem 27.10.1918 auf deutschen Boden passiert ist / installiert wurde! [Das bedeutet nicht, die „BRD“ nicht anzuerkennen. Diese „existiert“; man kann, darf und sollte jedoch deren Rechtstaatlichkeit anzweifeln.  ;-)]

Das Verschwinden des Rechtsstaats und das Versagen der politischen Elite | Dr. Helmut Roewer

Das völkerrechtliche Subjekt (D e u t s c h e s R e i c h – 1871 – 1914/18) bestand und besteht durch seine LEGITIMEN NATÜRLICHEN RECHTSPERSON(EN) und derer in der Rechtsfolge, welche ihrerseits ihre UNVERÄUSSERLICHEN und UNAUFLÖSLICHEN Rechte aus dem völkerrechtlichen Subjekt beziehen.
/voelkerrechtsubjekt-dr/

Zur Änderung in den Status des freien Menschen, sowie zur Be- und Erkenntnis fehlt es bei den DEUTSCH zuhauf am nutzbaren Verstand. Daher liegt der Wertindex 1914 auf dem Müllhaufen der Geschichte und wird weiterhin treuhänderisch verwaltet und zwar solange bis der letzte Energietropfen („Steuern“, Privatisierungen“) heraus geholt wurde.
/europa-muss-fallen-und-deutschland-ist-der-schluessel-dazu

Der DEUTSCH hat seine Wurzeln aus der Besatzungsverfassung, dem Grundgesetz (GG). Während dem festgestellten, gesetzlichen Deutschen durch beleghafte Abstammung andere Rechte zustehen (würden). Jedoch: Der Systemdepp trommelt mit dem Systemtroll unisono: „Uns geht´s doch gut!  Alles ist obsolet!“ Das im internationalen Kollisionsrecht nur das gilt, was auch  im Vertrag drin steht, und nicht das, was der  Angelsachse gedenkt irgendwann einmal zu entscheiden, dazu reicht’s nicht mehr.

Das Ziel der Deutschen (nachgewiesene Indianer –  Indigene Völker der 25+1 Gebiete) ist eben nicht der BRiD über ihre eigenen sog. „staatlichen“ Gerichte (siehe hierzu §§ 15 & 16 GVG) beizubringen, dass sie Faschisten oder NaZi’s sind (denn das wissen Sie ja selbst am besten ).
/nanu-bin-ich-etwa-selber-ein-reichsbuerger?

Das ist schlicht und einfach der falsche Weg. Rechte oder Recht als solches bekommt man nirgends und hat man auch zu keinem Zeitpunkt irgendwo bekommen. Es sei denn, eine Gesellschaft verwaltet sich – subsidiär & autark – selbst.Das Ziel sollte sein, unser verbrieftes (ruhendes –  da wir uns – als Deutsche – seit der Mobilmachung am 28. Juli 1914 im Stillstand der Rechtspflege befinden) Recht zu re-etablieren. Da es so einfach ist, sieht es kaum einer wirklich!

Ohne Beamten, welche von Euch selbst bestallt wurden (hier: (Gemeindeversammlung – Gemeinderat – Bürgermeister ) kann das Recht nicht gepflegt werden und ihr könnt die Knastbrüder (Politiker) nicht abschaffen. Gesetzt dem Fall, es würden sich endlich Menschen mit nutzbarem Gehirn in kleineren Gemeinden finden, würden wir sehr schnell erleben, wie die jetzigen „Schein“beamten aus eben diesen fliehen würden.

Niemand von denen wird euch Schadensersatz zahlen. Denn wenn wir ehrlich sind, haben wir mindestens 70 Jahre die Fresse gehalten und dabei stillschweigend in Kauf genommen, dass der Faschismus und die NaZis aus Deutschland (inkl. dem Militärisch-Industriellen Komplex – USA, Deep State) die Welt übernommen haben und diese nun ausquetschen. Diese „Deutschen“ sitzen leider weltweit fest im Sattel und werden (vmtl. ?) ihre neue Ordnung bekommen. Es obliegt an uns Allen!

Der einzig (noch) gangbare Weg führt über die echten Gebiets-Körperschaften (originäre Gemeinden) und deren Organe (Menschen) und Beamte.
gemeindeverzeichnis.de/gem1900/

Bis dahin bringt keine Gerichtsverhandlung, kein Bundesverfassungsgericht, keine EU und kein Menschenrecht irgendeinen Menschen in seinen natürlichen Rechtsstand zurück und verteilt Rechte. Das sollte jedem nun wirklich klar sein.

Es geht hier desweiteren eigentlich gar nicht um RECHT, sondern um die Weltanschauung. Momentan löst sich einiges im Internationalen Politikbusiness auf. Einige der Protagonisten (Putin, Erdogan, Trump, Orban ect.) weisen die Deutschen ganz klar auf die Souveränität bzw. auf das fehlen dieser hin, und zwar aus Angst vor eben diesen NaZis.
/souveraenitaet-deutschlands

Es kommt eben jetzt auf ein paar Menschen an, die den Mut haben gegen den Strom zu schwimmen und offen zu sagen, was gesagt werden muss.

Solange das nicht passiert und wir uns durch Angst vor „neuen Gesetzen“ (Verordnungen einer Knastgang in einem Knast, der auf Indianergebiet gebaut wurde, dessen Inhaber wir Deutschen sind) von Ihnen weiter ins Aus manövrieren lassen, kommen wir an unserer eigenen Verantwortung dafür nicht vorbei.

Hierzu auch dieses lobenswerte Beispiel:
http://quer-denken.tv/ich-schweige-nicht-der-mann-der-das-schweigen-brach/

Und auch dies hier von Lothar Schmidt:


„Gestern war ich in einer Verwaltung und habe mich höflich (bin ja als ehemaliger „Bankkaufmann“ ein höflicher Mensch) nach der Wählbarkeit und Wahlrecht in Gemeinden und Landkreisen erkundigt.

Sie hatte natürlich sofort die Rechtsgrundlage in der Hand und erklärte mir die „Ausschließungsgründe“. U.a. das „R…..bürger“ nicht gewählt werden können und nicht wählen dürfen“. Das dürfen nur Deutsche nach Art. 116,1 GG.

Aha, dann verstehe ich nicht wieso der J.. (der BM) im Amt ist? Denn der hat ja auch eine „Staatsangehörigkeitsurkunde“ (also den GS). Ohne diese hätte er doch gar nicht gewählt werden dürfen.

Die Gesichtsfarbe dieser Dame wechselte von leichenblass bis feuerrot, dann sauste sie los um mir die Kopien zu machen. Was ungewöhnlich lange dauerte.

Ich bedankte mich sehr freundlich und schlenderte durch den Flur zum Ausgang. Der von der blauen lach- und schießgesellschaft patrullierte auf und ab und kratzte sich ständig an der Hüfte, genau an der Stelle oberhalb der 9mm.

Der Herr am Eingang rieb sich nervös seine Hände, (den kenn ich auch solange er lebt) sonst ein ganz lockerer Typ, jetzt sichtlich nervös, ich fragte ihn wer das Wahlregister führt, Ei das macht die E. die ist aber erst am Montag wieder da. Jo, dann tschüß und schönes We.

Der Flurfunk hatte perfekt funktioniert, die Panik ein RB will sich wählen lassen und der weiß auch noch das der BM ……

ich ging noch einen Kaffee trinken, direkt neben der Verwaltung und lief dann die 2 km nach Hause.

Viele Menschen, wir kennen uns ja seit schon immer, überlegten sichtbar ob sie, wie üblich hier, einfach „Guude“ sagen sollten oder doch lieber die Schwalben am Himmel zählen.

Hier in unserer Kleinstadt ist in wenigen Minuten die Panik ausgebrochen, der Latrinenfunk funktioniert auch noch perfekt. Ich bin mal gespannt wann die Lach- und Schießgesellschaft auftaucht und mich wegen „Bedrohung des BM oder sonstwas“ festnimmt.

Unsere Verwaltungen, vom der kleinsten Dorfverw. bis in den Reichstag ist sichtbar im Panikmodus. Sie wissen das sie ihre Lügenmärchen nicht mehr lange aufrecht erhalten können, ihre Zeit abgelaufen ist.

Jetzt fehlt nur noch das der Michel endlich aufwacht und seine, ihm zustehenden Rechte, einfordert.“

Ergo:
Ohne einen signifikanten Bewusst_seins_wandel und einer Bewusst_werdung gibt es keine Änderung des Status Quo.

Es ist irrelvant, wieviele Gruppen meinen den Heiligen Gral zur „Deutschen Frage“ gefunden zu haben.
➡ Teil 1: die-seinsfrage-der-deutschen-ich-bin
➡ Teil 2: /die-seinsfrage-der-deutschen
/die-deutsche-frage/

(Konjunktiv:)
Unter der Voraussetzung, dass das Völkerrecht noch Bestand hat, kommen wir aus der Nummer des Status Quo Ante Bellum zum WK I. nicht heraus.

Wozu wohl gibt es z.B.:

a) den Wertindex 1914 in Mark in den Wohn-Gebäude-Brandversicherungen?
b1) Warum weist das Bundesverwaltunsgamt in Köln explizit beim Feststellungsantrag darauf hin bis vor 1914 abzuleiten?
b2) Warum verweigern immer mehr Behörden die Bearbeitung eben dieses Antrags?
/behoerden-verweigern-den-gelben-schein

Unabhängig davon kann JEDER Mensch, Bürger oder was auch immer, sofort auf Gemeindebasis für das Gemeinwohl tätig werden.

Diese Arbeit zum Gemeinwohl ist seitens des Völkerrechts / des Völkerrechtssubjekt D e u t s c h e R e i c h (1871-1914) abgedeckt, da die Gemeinden nicht wie die Bundestaaten via der Mobilmachung eingefroren (nicht handlungsfähig) sind.

Als auch via dem GG für die BRD in Form des Art. 28 Abs. (1), letzter Satz.

Andererseits :
Durch die „Suspendierung“ des Art. 23 (Geltungsbereich) in 1990 fallen wir zurück auf die Verfassung des Völkerechtssubjekts von 1871 / 1911.
Denn ALLES seit dem 28. Juli 1914 (24 Uhr), der Mobilmachung (der letzte Stand der Souveränität zu Friedenszeiten ist nun mal am 29. Juli 1914) ist und bleibt auf deutschem Boden illegal… Sei es die Weimarer Republik, A.H. 3.tes Reich, die BRiD, die VV oder wer auch immer meint damit nicht aktiv legitimiert herumspielen zu müssen.

Dies bedeutet:
Ja – Die Deutschen haben eine Verfassung…! Die ihres Heimat(h)staates und – über die Bundesstaaten – die des Staatenbunds.
https://www.agmiw.org/?p=1524
Und Ja – Ohne einen Friedensvertrag zum WK I. bzw. ohne eine sigifikante Anzahl von festgestellten Deutschen bekommen wir das Völkerrechtssubjekt nicht handlungsfähig.
Und ohne die Gemeinden – subsidiär aufgebaut – bekommen wir auch die Bundesstaaten nicht geregelt. Dies ist ein langer, mühsamer Weg, welcher vielen, sehr vielen, viel zu langsam geht.
Wir müssen die Menschen alle „mitnehmen“ und nicht erneut von Oben nach unten durchorchestrieren.
Ob das jemals erkannt und verstanden wird?

Stattdessen versuchen halbaufgewachte & beratungsresistente Mitläufer von VS-Gestalten via der „Verfassungsgebenden Versammlung“ und anderer halbseidener Gruppierungen adhoc komplette Staaten zu reorgansieren, neue Verfassungen aufzustellen und und und… Na dann Gute Nacht…

Noch ein paar Gedanken zum „Menschsein“:
Grundsätzlich kann der Mensch alles tun. Er ist der Schöpfer. Ob es gelingt, entscheidet immer ein Interessierter Gibt es kaum Interessierte, kann man durchaus auf etwas gültiges etwas geltendes setzen. Recht und Unrecht entscheidet ebenfalls immer ein Interessierter. Da es davon immer weniger zu geben scheint, liegt es scheinbar nicht im Interesse. Damit wird darüber nicht entschieden und kein Austausch findet statt (geistig). Thema erledigt.

Der „heutige“ Mensch befindet sich tag-täglich im Kampf mit sich selbst, mit dem Job, mit der Familie, mit den Behörden, mit seinen Freunden, mit seiner Ideologie, mit seiner Freizeit, mit seinem Handy, mit Updates mit seinem PC, mit seiner Frau mit seinen Kindern etc. Wer da nicht erstmal komplett aussteigt (meistens in Form einer Krankheit (Mangel)) hat nie die Zeit in den Frieden zu gelangen. Und nur im inneren Frieden ist wirklich(t)e Schöpfung / Interesse möglich.
Sehr schlechte Karten also für die meisten „Menschen“
Alleine aus Wissen entsteht noch keine Handlung oder Entschleunigung. Es muss erst weh tun.

https://www.agmiw.org/?p=2389
https://www.agmiw.org/?p=6469
https://www.agmiw.org/?p=3859

Wir wünschen uns Allen von Herzen alles Gute und viel Mut!
Mattho & Markus

http://bewusst.tv/droht-die-komplette-entrechtung/

+++++

Von Gaby Simon-Schmidt:

Im Jahr 1871 war jeder Quadratzentimeter dieses Landes bereits vergeben und bis 9. Nov. 1918 frei von Kirche und von Adel. Wenn diese Tatsache die Verfassung 1871 „sichert“, die (Land-)Rechte dazu samt Staatsangehörigkeit aber zu 99,9% aus den Gemeinden selbst kommen, den Geschehnissen vom 9.II (was für ein Zufall, ne?) ein Verfassungsbruch vorausgeht, wie kann man dann die Rechte aus der Verfassung ziehen wollen, die gebrochen wurde? Denn genau die Verfassung ist es ja, die den Friedensvertrag regelt, den alle drei haben wollen. Was soll sich denn ändern durch den geforderten Friedensvertrag? Wer kann den unterschreiben, damit er realiter gültiger ist als das, was bisher unter internationaler Anerkennung die Rechtsnachfolge darstellt?
Na, jetzt habe ich zumindest verstanden, wie der blau gepunktete #Rüdi darauf kommt, aufgrund GG 140 zuerst in die Weimarer Republik einsteigen zu müssen. Tja, da läuft er einem Denkfehler von Wolfgang #Ebel hinterher, der zeitlebens auch immer die Ansicht vertrat, dass die Verfassungen von oben nach unten abgearbeitet werden müssen. Was auch immer er sich darunter vorgestellt haben mag. Wie Den Haag 2012 aber so treffend festgestellt hat, ersetzt die Entscheidung einer privatrechtlichen Mandatsregierung nicht die des konstitutionell errichteten Staates. Da im Falle des 1913 erstmals unmissverständlich definierten „Deutscher ist…“ über die Entlehnung von Kirche und Adel in die originären Gemeinden angestammte Grundrechte verbunden sind, gilt die Verfassung, zu dem sich das Völkerrechtssubjekt bekennt. Wo steht denn geschrieben, dass Mandatsregierungen jenseits der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung dem subjektiven Rechteträger vorschreiben können, sich nicht wieder seiner alten Verfasstheit zuwenden zu wollen? Im Gegenteil: Es war 1918 so völkerrechtswidrig wie 1945 und ab da durch die UN-Charta erst recht. Den Unsinn, dass der Deutsche Kaiser alleiniger Herrscher und deswegen das System undemokratisch gewesen sei, entstammt nachweislich ab 1917 aus den Federn amerikanischer Reporter, die sich mitunter direkt im Umfeld von Kaiser Wilhelm II. eingenistet hatten. Des Kaisers „Hunnenrede“ war dabei die Steilvorlage schlechthin.

Das ändert aber nichts daran, dass die Volksabstimmungen sowie Mindestbeteiligungen erst von Hitler durch eine reine Parteiwahl ohne Mindestbeteiligung ersetzt und die Beschlusszustimmung auf eine 2/3-Mehrheit herabgesetzt wurden. Wozu da noch gewählt wurde, fragt sich DEUTSCH vermutlich damals wie heute.

Merkel macht sich an der Stelle thoitschlich gut. Was ist denn bitte daran „demokratisch“, wenn 60 Abgeordnete für 82 Mio. Personen ein Gesetz erlassen, von dem die Masse zuvor noch nie etwas gehört hat, es aber satt die eigenen Grundrechte tangiert und mal eben wegrasiert? Dass ein Lammert den Fraktionszwang offen bestreitet, mag nur noch der Gipfel an selbstherrlichem Selbstbeschiss darstellen. Mir persönlich ist ein System, in dem ich in meiner Gemeinde abstimme, wie sich der Delegierte zu dieser speziellen Frage im Bundestag zu verhalten hat, erheblich lieber.

System Bunzel erinnert in weiten Teilen echt nur noch an einen erweiterten Umbau von Lilo Wanders Grönemeyer-Text:
Macht dem Wahnsinn ein Ende.
Nehmt den Spielern die Macht.
Nehmt Parteien das Kommando.
Es sind bereits ganze Generationen
um den Verstand gebracht.

Die Konfrontation mit deinem Paradies ist nur eine Frage des Geldes oder der Zeit. Auf einem Fuß werden sie dich schon erwischen. Schöne neue Welt-Einleitung lesen und aufwachen. Ohne Miteinander kann es nicht gehen. Die Deutschen haben für dieses Miteinander weltweit einmalig die besten Voraussetzungen fürs Miteinander – geschaffen, in dem sie a) ihren Grund und Boden von Adel und Kirche in die Gemeinden entlehnt haben, und b) im Rahmen der Subsidiarität die Staatsangehörigkeit von Unten kommt und nicht von Oben. Einer Konföderation kann man beitreten – oder auch nicht. Es ist einfach nur putzig, wenn die Bayern heute ihr Freistaat-Fähnchen schwenken. Das Kgr. Bayern wäre jederzeit dazu in der Lage gewesen aus diesem Verein auszutreten. Dass sie ihm beigetreten sind, hat Bismarck eine nette Stange gekostet. Aber das Land Bayern sollte heute mal versuchen wollen, aus der BRD austreten zu wollen.

+++++

 
Klaus Schmidt (Kommentar zu obigem Video):


Verschwendete Energie, weil der Industrielle-, Militärische- Komplex und die Römisch Katholische Kirche braucht das Deutsche Reich in der Mobilmachung. Nur so können sie die Bundesstaaten verwalten und mit ihren Politikern, die sich in Selbstverwaltung befindenden Gemeinden über das Militär kontrollieren.

Diskussionen um Friedensverträge oder um Verfassungen machen erst Sinn, wenn der status quo ante bellum (der Zustand, in dem die Dinge vor dem Krieg waren). Der Krieg begann mit der Kriegserklärung von Russland und Belgien am 29. Juli 1914 und ist bis heute nicht beendet.

So lange die Welt nicht beendet wird und die Völker (Volk=Krieger) nicht befreit sind und dem falschen Herren dienen, wird es KEINEN Frieden geben. Schon der kleinste Behördenmitarbeiter erklärt mir wenn ich meine Staatsangehörigkeit angebe, das es das Herzogtum Anhalt nicht gibt. Mit wem wollen die denn Frieden schließen??? Wer sich Bürger von Deutschland nennt, ist doch mein Feind genau wie alle anderen 193 Staaten der UN.
Ab Minute 24:30 wird es in dem verlinkten Video völlig krude, das Schreiben, welches er da vorliest enthält mehr Lügen als Sätze. Das fängt schon mit der Abdankung an, weil der Deutsche Kaiser NICHT abdanken kann und deshalb hat er auch nicht auf die Krone von Preußen verzichtet. Wie er richtig feststellte, ist der Kaiser im Exil und das macht man definitiv nicht wenn man abgedankt hat. Im Exil kann KEINE Entscheidung getroffen werden, zumal der Deutsche Kaiser kein Herrscher ist sondern lediglich die Machtinhaber vertritt und für sie spricht.Die Machtinhaber im Deutschen Reich sind die Deutschen Rechteträger selbst und nicht eine Regierung oder Monarchen wie viele glauben, denn das Deutsche Reich ist eine Konföderation und seine Staats- und Gesellschaftsordnung ist nach dem Subsidiaritätsprinzip ausgerichtet.Das Erste, muß also sein, den Zustand des Deutschen Reich im Stand der letzten Souveränität zu Friedenszeiten (29. Juli 1914), wieder herzustellen und das fängt nach dem Subsidiaritätsprinzip in den Familien und deren Gemeinden an. Ich habe nun das Video gesehen und kann sagen, es war verschwendete Zeit, denn es zeigt nicht eine einzige Lösung auf. Selbst die Gemeinde Neuhaus ist eine Irrung, denn 1910 gab es dort keine Gemeinde Neuhaus.
 

Wenn Du eine Kirchengemeinde oder Politische Gemeinde favorisierst und damit nicht die Gemeinde des Deutschen Reich von 1914 nach dem Rechtsstand von 1914/16 reaktivierst, bist Du im falschen Rechtsstand.

Hör dir den Schwachsinn ab Minute 21:30. Da erzählt der gute Matthias Klama nur noch Irrsinn. Hör dir das mal genau an, und wenn Du das mal richtig hinterfragst, wirst Du merken, warum das Irrsinn ist.

Wie konnte man die finanzielle Eigenverantwortung und Souveränität der Menschen in den Gemeinden wieder in die Hände des Kapitals bekommen?

1. Weltkrieg, die Beamten (Söldner) werden kräftig dezimiert.
2. Den restlichen Beamten wird die Macht durch Politiker weggenommen.
3. Beamte werden völlig abgeschafft und durch die Republik (res publica) ihre Aufgaben auf Politiker übertragen.
4. Politiker werden animiert, sich von Verantwortung und Aufgaben zu befreien, in dem sie Dienstleister installieren oder sie Firmen übertragen.
5. Politiker müssen nun deinstalliert werden um die Macht in die Hände der Dienstleister zu legen, die nur noch Aufträge gegen Provision ausführen.

Es klappt also wie am Schnürchen …, alles wie geplant, keine Angst.

Jesuiten sind die schlauesten Menschen dieser Erde und haben sogar geschafft in China den Kommunismus einzuführen, um einen Testlauf zu haben für die NWO.“

 .
+++++
.

Warum unsere Ahnen, die Macht in die Hände der Menschen, Familien und Gemeinden legten.

Versteht als Erstes bitte die zwei Teile von Walter Veith.

Walter Veith, 05. Sie haben dein Gesetz aufgehoben, Teil 1, amazing discoveries
https://www.youtube.com/watch?v=weT8K9mib3o

Walter Veith, 06. Sie haben dein Gesetz aufgehoben, Teil 2, amazing discoveries e. V.
https://www.youtube.com/watch?v=O71Ux2es2hA

Jetzt werdet ihr verstehen, warum die Republik mit einer Regierung, Wahlen in parlamentarischen Demokratien und die Macht in den Händen der Parteien nicht zum Erfolg führen kann und warum ein Grundgesetz ein Angriff auf die Freiheit und Selbstbestimmung ist.

In dem Video, das ihr erst ansehen solltet, wenn ihr die zwei Teile von Walter Veith verstanden habt, wird aufgezeigt warum nur das Deutschen Kaiserreich, in dieser Welt und auf dieser Erde auf dem richtigen Weg war und seine Ideologie richtig ist. Im Deutschen Reich gilt die Subsidiarität und genau hier liegt die Kraft …, in den Gemeinden und der Familie.

NIKOLAI ALEXANDER ist natürlich hier nur der Übersetzer, ich vertrete nicht seine Ideologien.
https://www.youtube.com/watch?v=_tyXplFbQE4

+++++

Nach-dieser-Karte-muesste-Amerika-Deutsch-sprechen
Kann ich Tiere töten?

geschichte/wahrheit-2
/geschichte/magie-wo-immer-sie-hinsehen
Die BRD und ihre Verfassung
P.S. Wir haben bereits eine Verfassung…! ^^

die-verschiedenen-dimensionen
/2016/07/01/ein-2-000-jahre-altes-problem/

http://transinformation.net/ich-bin-aufgewacht-und-die-welt-um-mich-herum-schlaeft-immer-noch-was-ist-zu-tun/
http://transinformation.net/angewandte-epigenetische-therapie-und-die-wissenschaft-der-dns-aktivierung/

http://transinformation.net/die-8-stadien-der-bewussten-evolution/
http://transinformation.net/ein-interplanetares-abenteuer-zu-besuch-bei-einer-alten-fortgeschrittenen-zivilisation-auf-einem-dem-untergang-geweihten-planeten-teil-i/
http://transinformation.net/ein-interplanetares-abenteuer-zu-besuch-bei-einer-alten-fortgeschrittenen-zivilisation-auf-einem-dem-untergang-geweihten-planeten-teil-ii/
http://transinformation.net/was-ist-die-matrix-und-wie-koennen-wir-daraus-aussteigen/

ICH BIN! >>> WIR SIND! (#2) – v.2.5.

aktualisiert am 29.07.2017

Ihr erinnert Euch, was ich Euch unlängst schrieb?

Solange wir dieses Spiel aktiv – zu deren Regeln – mitgestalten, wird sich nichts ändern können und auch nicht werden. Jeden Tag bestätigen und befürworten Menschen (das sie unwissend sind und manipuliert werden, sei einmal außen vor), dass sie verarscht werden wollen! Ihr wisst – der freie Wille des Menschen ist nicht verhandelbar- das höchste kosmische Gesetz! Denn es gilt: pacta sunt servanda! (Verträge sind einzuhalten!)

Die PERSON Merkel aka Kasner aka IM „Erika“ & FDJ-Sekretärin für „Agitation & Propaganda“ ist nicht das wahre Problem – denn WIR ALLE zusammen sind das Problem…! Sie ist nur ein Ausdruck unseres eigenen Selbst, in der Gesamtheit aller Menschen in diesem Land. In den Kategorien „den Oberen in den Arsch kriechen“ und „Mitmenschen denunzieren“ sind wir ja schon ganz groß…! Gelernt ist halt gelernt…!
Wohin uns nun die Reise führt (10)

Wir ALLE sind das SYSTEM….! Jeder Einzelne… somit auch DU & ICH…!

Wenn wir wirklich dauerhaft etwas zum Guten (wer definiert & bestimmt, was gut oder auch schlecht ist?) ändern wollen, müssen wir zuerst uns selbst ändern (wollen). Und hierfür bedarf es zuvor einer gründlichen und ehrlichen Innenschau. Wer traut sich? Wer wirft den ersten Stein? 😉

Wer dies geschafft hat, kommt sodann nicht (mehr) darum herum vieles, ja sehr vieles zu hinterfragen & auch bewusst loszulassen…
Denn mit dem Kindergeld, der Schulpflicht, dem Hartz IV., der aufindoktrinierten Schuld für alle Zeit, dem Schuldzins-System und vielem Anderem auch, verbleiben wir in den Fängen der Krake… welche wir selbst tagtäglich (mit unserem Selbst, unserer Lebensessenz) füttern.

„Mal das Herz auf die Hand“.
Wie würdet ihr Euch anstelle der sogenannten „Eliten“ verhalten?

Damals, in den Zeiten vor dem Internet und anderer technologischer Annehmlichkeiten, waren die Eliten diejenigen Menschen mit dem notwendigen Taschengeld, den allerbesten Beziehungen und der bestmöglichen Schul-, Aus- und Allgemeinbildung.

Was unterscheidet uns Aufgewachte von der im Hier & Jetzt malochenden und dröge vor sich hinlebenden Masse in unserem Land? Wir sind besser informiert, wir vernetzen uns, wir bilden uns weiter, wir erkennen wer WIR sind… wir werden bewusster, empathischer, menschlicher…

Würdet ihr, wenn ihr es denn könntet, allen Menschen in diesem Land den Volksentscheid zugestehen wollen? Haltet ihr diese Menschen in eurem Umfeld wirklich für reif, gebildet, geistig & sittlich gefestigt genug?

Was machen die Menschen, welche hier schon länger leben, mit all den illegalen, z.T. kriminellen Klima-, Sex- und Wirtschaftsmigranten? Auch Neu-Siedler genannt und für die Parteien-Parasiten wertvoller als Gold.
http://refcrime.info/de/verbrechen/daten?order=date
https://www.agmiw.org/?p=5167

Ein Abschieben geht nicht, da ihre Herkunftsländer sie größtenteils nicht zurücknehmen werden. Warum denn wohl? 👿
/nordafrika-entledigt-sich-seiner.html
Freiwillig werden die aus dem Land, in dem der Honig & die Milch so reichlich fliesst, sicher auch nicht gehen wollen – zumindest jetzt  noch nicht ;-).
Integrieren lassen wollen die sich auch nicht. Warum sollten sie auch?

Bedeutet dies somitals indigener Deutscher – sich dem Status Quo anzupassen, sich zu unterwerfen (wie von den Parteien gefordert), unsere Kultur und Werte über Bord zu werfen, sich die Haare schwarz zu färben, sich modische Burkas in Schwarz auf Schwarz zu kaufen und den Koran auswendig zu lernen?
Oder müssen wir wieder mehr Waggons bauen? Es wird unschön werden… so oder so… ;-(

Wie würdet ihr denn all die(se) Probleme (in dieser Welt) angehen wollen?

Könnt ihr Euch vorstellen, dass die „Eliten“ sich auch hierzu Gedanken machen? Warum versuchen Sie alles unter einen Hut zu bekommen? Geht es denen nur um eine Bereicherung und um die Macht & die Kontrolle? Der Gedanke einer globalen Weltregierung ist nun wahrlich nichts wirklich Neues… Diese Gedankengänge gibt es schon viel, viel länger.

Das derzeit einige Fraktionen weit über die Stränge schlagen ist unstrittig. Man sollte nur versuchen seinen „Feind“ zu (er)kennen (dran denken: wir gehören dazu … ) und die Spielregeln zu verstehen…

Ist es die ultimative Lösung, die Menschheit auf 500 Millionen Lebewesen zu drücken? Warum auf diesen Steinen der Text nicht auch auf Deutsch (das Altdeutsch ist die universelle Sprache!) steht… kann man gerne auch einmal darüber sinnieren…

http://n8waechter.info/2017/07/georgia-guidestones-gestohlen/

+++++

Man studiere ergänzend diese interessante Seite mit einer Vorschau für Deutschland (und andere Länder!) bis in das Jahr 2025:
http://www.deagel.com/country/Germany_c0078.aspx
http://www.deagel.com/country/
apokalypse-des-finanzsystems-die-deagel-liste-und-was-sie-uns-sagt/

Wie (er)schafft man denn nun eine Bevölkerungsreduktion…?
Indem man – ergänzend durch Maßnahmen wie zwangsweise Umvolkung, vergiften & zwangssterilisieren – die Menschen dazu bringt, dies auch selbst zu wünschen…!

Man nehme als ein Bsp. die Diamond-Welttour der Sängerin Rihanna, welche sich die Göttin ISIS auf die Brust tätowieren ließ.
Die Konzertbesucher baten freudig darum, zum Diamanten (gemacht) zu werden… nun denn, so werdet auch zu Asche & Staub. 😉
Ach ja – In welchen Städten tourte sie? Und in welchen Städten fanden diese false-flag „Terror“-Anschläge statt?

Die Gemälde des Airport Denver (USA) – (Auszug):

Steht der Plan noch, E(Ur_Opa) ins Chaos versinken zu lassen?
Der Soldat stellt Europa dar. Links von ihm sieht man die sich nach Europa wälzenden „Flüchtlings“-Ströme…

Bei den oben dargestellten „Kämpfen“ steht der Konflikt Russland / Ukraine (unten rechts) noch aus… ob das noch was wird…?
Ist der blonde Jüngling nun ein Deutscher oder doch (nur) ein Jude? Worin liegt der Unterschied? 🙂

Wie war das noch gleich mit dem, von den Zionisten angestrebten, jüdischen Medinat Weimar? Was läuft denn derzeit in Thüringen ab? 🙂

Ach ja… Thüringen = Tür & Ringe 😉

Apropos Ringe! 🙂 Wie schrieb J.R.R. Tolkien doch so schön:
Die Gefährten zogen aus dem Auenland (die Aue) durch die Rittermarck, (wo bitte, außer denn auf deutschem Boden, gibt es so etwas?) um nach MORDOR zu gelangen…
Wir spiegeln die Silbe MOR zu ROM und aus DOR (wir doppeln den Konsonanten) wird DOOR (die Tür) 😉
Um was zu tun? Die Herrschaft des Allessehenden Auges zu vernichten… Um den uns alle bindenden „Ring“ der Knechtschaft zu zerstören…
Wie schwer war es für Frodo, der Versuchung des Ringes zu widerstehen?
Was geschah, als der Ring in der Magma verging? Der Bann ward gebrochen. Alle Wesen erwachten aus ihrer Täuschung & Manipulation, legten die Waffen ab und liefen nach Hause, um sich um ihre eigenen Dinge & Familien zu kümmern. 🙂

Zum Glück für die Menschheit sind sich die unterschiedlichen „Eliten“-Fraktionen über den richtigen Weg nicht mehr ganz so einig. Auch an ihnen geht der Bewusstseinswandel nicht spurlos vorüber.
Zum Glück gibt es (immer mehr?) Mitglieder innerhalb dieser Familien, denen der geplante Genozid wohl doch zu weit geht.
Zum Glück wenden sich immer mehr Juden vom jüdischen Globalismus (Zionismus) ab. Was man gut an der Wahl von Donald Trump zu Mr. President sehen konnte.
Der Krieg um die Erde tobt – Siege und Niederlagen vor der Entscheidungsschlacht

Wer steht hinter den gekauften & erpressbaren „Journalisten“ und Politikmarionetten? Die sog. „Eliten“…!
Wer steht hinter diesen Elitenfamilien? Der Weiße, Schwarze und Graue Papst!
Wer steht hinter diesen sog. „Vertretern Gottes“? Die Jesuiten mit der P2-Freimaurer-Loge!
jesuiten-1890-fuhrer-der-judischen-elite-schufen-zionistisches-werkzeug-den-antisemitismus-judische-nwo-elite-infiltriert-und-nutzt-freimaurerei-um-christenheit-und-westliche-kultur-zu-vernichten
➡ /Freimaurerloge_P2
Wer steht hinter den Jesuiten? Die italienischen Schwarzadelsfamilien!
Wer steht hinter diesen Familien? Die „Archonten„…!
Wer steht hinter den Archonten?
Die „Aliens“? Evtl. zu einem gewissen Teil. Etwa „Gott“? Sicher auch er (oder sie) nicht…! Die KI (Künstliche Intelligenz)? Zu „vermuten“… Oder dann doch WIR..? Wenn wir verstehen, wer wir wirklich sind und welche Macht unser kreatives Bewusstsein in sich birgt!

Wie gesagt, der Bewusstseinswandel wächst und gedeiht – unumkehrbar!
Es obliegt somit auch an DIR, ob WIR es zum Gemeinwohl aller Menschen schaffen, die finale Kurve in & für eine bessere Welt zu meistern…

+++++

Erstens: Die Elite-Männer, die die Massen manipulieren, stehen außerhalb des Kollektivs, doch sie sind nicht frei. Ihre einzige Macht stammt aus der Verminderung der Macht der anderen. Sie kennen keine andere Art von Macht.
Die Idee, dass sie in sich selbst, als Individuen, ein kreatives Feuer haben, ist ihnen völlig fremd.

Zweitens: Jede große verdeckte Operation hat das gleiche Ziel: „Besiege den Feind und erhalte dadurch mehr Kontrolle.“ Doch Kontrolle worüber?
http://transinformation.net/das-individuum-jenseits-der-kollektiven-kultur/

+++++

Der Mensch kann nur Mensch sein – so wie er es denn gerne selbst möchte – auf einer einsamen Insel, in der Hängematte liegend, genüsslich eine Kokosnuss schlürfend…

… sobald sich der Mensch in die Interaktion mit anderen Menschen begibt, gibt er zugunsten einer(m) geeigneten Zusammenarbeit/-leben einen Teil seiner [Natur]rechte ab bzw. nimmt sich entsprechend zurück bzw. passt sein Verhalten an…

Wir Alle z.B.  auf Facebook nutzen u.a. die Jur. Person „Telekom“-Kunde.

Die Natürliche Person [der Mensch] erschafft (sich) zur Interaktion mit Dritten eine VER_Fassung (Hausordnung).
In welcher Verfassung tat er dies, bzw. in welcher Verfassung befindet er sich danach/ derzeit?
Eine Verfassung steht nicht über dem Menschen. Diese regelt lediglich das Zusammenwirken innerhalb der – freiwillig gewählten – Gemeinschaft…

Übergeordnete Instanzen sind [werden zu] ein[em] Auslaufmodell.

Es gilt sich wieder seiner Selbst bewusst zu werden und zum Gemeinwohl – subsidiär mit Anderen – aus dem Herzen heraus & Hand in Hand (s)eine Gemeinde aufzubauen. Alles andere ist nicht (mehr) zielführend.

Dies bedingt ein Loslassen vieler Gewohnheiten und Annehmlichkeiten.
Hierzu ist das Gros der Apoliden-DEUTSCH weder fähig noch dazu bereit. Die ganzen Freistaatler & Republikaner nicht minder…

Im Kaiserreich gab es echte Menschenrechte. Diese haben mit den sogenannten Menschenrechte der UN nichts gemeinsam…!

Der beseelte Mensch aus Fleisch und Blut, besitzt das höchste Recht auf Erden und bräuchte weder Menschen- noch Bürgerrechte. Diese Rechte können also nur für Personen sein. Hier unterscheidet das gesamte Deutsche (Kaiser) Reich noch in die nichthaftende Person = Natürliche Person (Mensch) und in die Juristische Person.

+++++

Gespräche mit 2 BRiD-Rechtsanwälten…

Der Eine, obwohl mehrfach Gast auf meinen Seminaren und daher im Bilde, macht weiter wie bisher… soweit so nachvollziehbar. Denn der Rubel rollt gar prächtig, da die Nachfrage stetig zunimmt…

Der Andere – aus NRW – stellt sich derzeit, nach eigener Aussage, auf die alsbald kommende Sharia-Gesetzgebung ein. Dazu fällt mir nicht mehr viel dazu ein…

Ist Hochverrat und Dummheit noch steigerbar? Ja klar, die schaffen das (auch noch)…! Die Abschaffung von Deutschland… läuft …

+++++

Aus dem Komödienstadl der Firma Bundesverfassungsgericht:

A.)
1. Für die in Art. 105 und Art. 106 GG aufgeführten Steuern und Steuerarten verwendet das Grundgesetz Typusbegriffe.
2. Innerhalb der durch Art. 105 und Art. 106 GG vorgegebenen, weit zu interpretierenden Typusbegriffe steht es dem Gesetzgeber offen, neue Steuern zu „erfinden„.
http://lexetius.com/2017,1270

B.)
Art. 100 Abs. 1 GG, Art. 104a GG, Art. 104aff GG, Art. 105 Abs. 2 GG, Art. 105 Abs. 3 GG.
Zu den Typusmerkmalen einer Verbrauchssteuer i.S.d. Art. 106 Abs. 1 Nr. 2 GG sowie zur Reichweite des „Steuererfindungsrechts des Bundes – Kernbrennstoffsteuer keine Verbrauchssteuer, Kernbrennstoffsteuergesetz (juris: KernbrStG) daher mangels Gesetzgebungskompetenz des Bundes mit Art. 105 Abs. 2 GG i.V.m. Art. 106 Abs. 1 Nr. 2 GG  unvereinbar und nichtig – Sondervotum zur Begründung: weitergehendes Steuererfindungsrecht des Bundes, jedoch nur mit (hier fehlender) Zustimmung des Bundesrates.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/…/2017/bvg17-042.html

Wer oder was ist noch gleich der Bund…?
➡ https://www.agmiw.org/?page_id=793

Zitat aus: Bundes-Druck(Fund)sachen
https://www.agmiw.org/?page_id=6864

+++++

+++++

Was heisst es, aus seinem Herzen zu leben? Welches ist die Rolle des Verstandes in unserer Erfahrung? In meinem 10-jährigen Studium und Üben aus dem Herzen zu leben, habe ich einen aufkommenden Trend entdeckt: Die spirituelle Gemeinschaft hat aus dem Verstand einen Dämon gemacht.

Es besteht kein Zweifel daran, dass der Verstand die Quelle von Leiden ist – mit all den unaufhörlichen Gedanken und Sorgen, den endlosen Ego-Geschichten, den mentalen Tricks, die wir oft spielen – aber das bedeutet nicht, dass der Verstand als solches das Problem ist, und das bedeutet auch nicht, dass wir vermeiden sollten, den Verstand zu gebrauchen.
/wir-muessen-aufhoeren-den-verstand-zu-daemonisieren-was-es-eigentlich-bedeutet-aus-dem-herzen-zu-leben/

+++++

http://transinformation.net/was-ist-die-matrix-und-wie-koennen-wir-daraus-aussteigen/