Allenthalben wundern sich die „Aufgewachten“, warum man seine Familienmitglieder oder besten Freunde nicht für seine „Sache“ begeistern kann. Dabei ist doch alles recht offensichtlich…
Woran liegt das wohl?
Ein Ansatz hierbei ist, dass diese „Schläfer“, unabhängig von deren Intellekt und Bildung, die Information gar nicht (mehr) aufnehmen können oder es es aus reiner Existenzangst komplett ausgrenzen! Denn die allermeisten Menschen agieren aus dem limbischen System heraus. Aus diesem Kreislauf kommt man nur durch gezielte Entgiftung, Umstellung der Essens- und Lebensgewohnheiten heraus. Ein gutes Buch hierzu ist dieses: ➡ One-Spirit-Medizin-schamanischer-Heilung/
Stress, Wut, Ärger, Frust, Neid, Sorgen und vieles mehr bringt uns im Alltag (dem Hamsterrad) aus dem seelischen Gleichgewicht…
Die Erde pulsiert in 7,83 Hz; ebenso wie der Mensch, wenn er sich denn in der allumfassenden Liebe befindet…!
Denkt einmal darüber nach. Und hört auf Eure Kinder, denn diese sind als Spiegel eures Tuns eure schärfsten Richter…! 😉
Zur allgemeinen Beruhigung sei gesagt, dass der – im kosmischen Kontext gesehen – globale Bewusstseinswandel nicht mehr umkehrbar ist. Der Eine wacht eben schneller auf, als der Andere. Und wer wirklich nicht „aufwachen“ (sich weiter entwickeln) möchte, wird von Mutter Natur alsbald so in den Hintern getreten werden, dass er/sie a) endgültig aufwacht) oder b) sein/ihr Hiersein freiwillig beendet. 😉
Zu hoch ist die tägliche Dosis an manipulativer Information über die „Leit“-Medien, als auch durch die Bestrahlung in Form von ELF-Wellen und HAARP. Als auch begünstigt durch die falsche Ernährung und den Chemtrails.
Der Gehalt an Vitalstoffen und Vitaminen in den NAHRUNGSmitteln nimmt seit Jahren beständig (und gewollt) ab. Von echten, gesunden LEBENSmittel kann keine Rede mehr sein.
Warum nur gibt es keine neueren Untersuchungen zu dem Thema? Beschäftig Euch ausführlich mit dem „Codex Alimentarius„!
Viele Menschen sind abhängig, obwohl sie es garnicht glauben / wahrhaben wollen. Sei es durch Kaffee, Alkohol, Nikotin, (Weißer) Zucker, Salz (Natriumchlorid)…
(M)ein Ansatz hierzu ist:
a. Schaltet den Fernseher und das Radio – als Test – für einen Zeitraum von 3 Monaten komplett aus! Im Radio, TV und Überall wird die Musik in der falschen Hertz-Frequenz abgespielt! ➡ wie-jede-musik-leicht-in-432hz-umgewandelt-wird-und-weswegen
Beachten: Bei 432 Hz findet die höchste Zellaktivität statt und damit einhergehend auch eine Heilung…! 432 Hz Musik kann unser 3. Auge stimulieren und damit öffnen…! Bei 432 Hz schwingt die Erde und kommuniziert mit den anderen Planeten…! Bei 432 Hz wird unsere DNS mit der Harmonie des Universums verbunden….!
– Oder den TV (TELL us a VISION) am besten gleich entsorgen!
Wer wissen will, was ich damit meine, sollte den Fernseher für diesen Zeitraum auschalten und sich danach wieder einmal eine Serie oder Nachichten (die Information wird NACH ge RICHTET) ansehen. Man wird sich sehr unwohl dabei fühlen… 😉
b. Lest keine Systemzeitungen mehr! Hört auf in sozialen Netzwerken die Propaganda des Systems zu beurteilen, zu kommentieren oder gar zu verteilen.
Entzieht dem System die Energie. Es lebt nur von Euren Ängsten!
c. Wer keinen Hund hat: Ab ins Tierheim und geht mit dem Hund im Wald spazieren.Es wird euch Beiden gut tun. 🙂 Oder zumindest der regelmäßige Aufenthalt in der Natur – dies bevorzugt im Wald!
Vermeidet Aluminium in Deorollern und anderswo. Aluminium ist sehr leitfähig und transport die aufgenommenen Umweltgifte u.a. ins Gehirn (Alzheimer, Demenz, Mindcontrol).
Man darf sich auch fragen, warum in Frankreich die Brennnessel verboten wurde…das ist keinScherz…!
f. Vorsorge für Krankheiten oder auch für die Heilung bieten viele Pflanzen. Unsere Mutter Natur macht es möglich.
Heilendes CBD-Ölerhaltet ihr u.a. hier: ➡ www.cbddirekt.de
j. Informiert Euch über die seit unserer Geburt an bestehende Fehlstellung des Atlaswirbels ( 1. Halswirbel). Deshalb können wir nur max. 20% unseres zustehenden Potentials nutzen. Es ist gewollt, das man uns falsch auf die Welt holt. Beachtet hierbei den gesamtheitlichen Ansatz bei Eurem Tun!
➡ http://www.atlasprofilax.net/ ➡ https://www.atlantotec.com/de/vagusnerv-nervus-vagus
Es ist unerlässlich, sich am Abend, vor dem Schlafengehen, die Füße zu waschen, wobei man dem Wasser ein paar Tropfen Melde- oder Brennnesselsaft (oder beides) hinzufügt, aber ohne Seife oder Shampoo zu verwenden. Das Waschwasser gießt man dann auf die Beete. Erst JETZT sollte man sich, wenn nötig, die Füße mit Seife waschen. Dieses abendliche Waschritual ist aus zwei Gründen wichtig: Durch das Schwitzen der Füße werden Toxine, die Träger innerer Krankheiten, ausgeschieden. Diese müssen abgewaschen werden, um die Poren zu REINIGEN, und dabei ist der Melde- bzw. Brennnesselsaft sehr hilfreich. Indem man das Wasser auf die Beete gießt, gibt man den Mikroorganismen und Pflanzen zusätzliche Information über seinen aktuellen Zustand. Auch das ist ungemein wichtig, denn nur so kann die sichtbare und unsichtbare Umwelt aus dem Kosmos und aus der Erde die für den Menschen nötigen Stoffe auswählen und ihm zur Verfügung stellen, sodass das normale Funktionieren des Organismus gewährleistet ist.
y. Vermeidet Gluten (in jedem Getreide, ins besonders in Weizen), Glutamat, Aspartam (Aminosweet), wird in Formaldehyd umgewandelt. Das ist die schleichende Vernebelung & Vergiftung! Glyzerin (E 422) und Sodium Laureth Sulfate (Sodium Lauryl) in Duschgels und Deos.
Wenn das alles dann geschafft ist – gerne auch früher – geht es hier weiter: HAUSAUFGABEN zum Aufwachen, Aufwecken & Weiterleiten ➡ https://www.agmiw.org/?p=2065
Durchschaut die Matrix und ändert die Spielregeln…!
Als letzter Schritt folgt sodann:
Gehabt Euch Alle wohl…! 😉
Fluorid macht dumm und krank !
„Wenn Ihnen das nächste Mal jemand erzählt, es gäbe keinen wissenschaftlichen Beweis dafür, dass Fluoride gesundheitsschädlich seien, dann verweisen Sie einfach auf eine Studie, die in Environmental Health Perspectives, der Zeitschrift des Institute of Environmental Health Sciences, veröffentlicht wurde. Sie zeigt – vielleicht zum bislang 25. Mal – dass Fluorid beim Menschen die Entwicklung des Gehirns beeinträchtigt und zu deutlich niedrigeren IQ-Werten führt.
Nach Berücksichtigung anderer externer Faktoren, die die kognitive Gesundheit und Entwicklung hätten beeinträchtigen können, kam das Team im Wesentlichen zu dem Schluss, eine Verbindung zwischen einer Fluoridbelastung und beeinträchtigtem IQ sei nicht zu verleugnen.
Unsere Ergebnisse bestätigen die Möglichkeit, dass sich eine Fluoridbelastung negativ auf die Neuroentwicklung von Kindern auswirkt«, heißt es in dem Bericht der Harvard-Wissenschaftlerin Anna Choi und ihrer Kollegen. »Fluorid überwindet leicht die Plazentaschranke. Die Fluoridbelastung kann bei dem sich entwickelnden Gehirn, das wesentlich anfälliger für Gifte ist als das reife Gehirn, zu einer dauerhaften Schädigung führen.“
Vorneweg… staatenlos sind wir Deutschen nur indirekt, da Viele den Nachweis (Glaube & Vermutung ist kein Beweis!) IM System (noch) nicht gestellt haben. Ergänzend hierzu seht auch die Artikel:
➡ „Rechtstaatlichkeit – Haben wir eine Verfassung“ ➡ „Einwohner vs. Bürger„.
Die Frage ob wir staatenlos sind, ist relativ leicht zu beantworten, da eine Staatsangehörigkeit von der BRD nicht explizit festgestellt wird. Es gibt auch keine Staatsangehörigkeit „Bundesrepublik Deutschand“.
Siehe den letzten Satz in dem Schreiben des Landrat v. Demmin.
Die BRiD behandelt Jeden, der in Deutschland geboren ist wie einen Deutschen, siehe auch deren § 3 Abs. (2) StAG. ➡ https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/rustag/gesamt.pdf Die Crux daran ist, dass es juristisch einen Unterschied macht ob man als Deutscher von „deutschen Stellen“ nur als solcher behandelt wird oder ob man gesetzlicher Deutscher ist.
Ein Beispiel: Man hat zwei Rasierklingen in einem Ölpapier, eine ist scharf, die andere ist stumpf. Weil man nicht genau weiß mit welcher Klinge man sich ggf. ritzt, behandelt man beide Klingen gleich, jedenfalls solange bis man die stumpfe Klinge in Erfahrung gebracht hat.
Die Initiative (Holpflicht!) zur Feststellung seiner Staatsangehörigkeit über den Feststellungsantrag F & V des Bundesverwaltungsamts bleibt also jedem selbst überlassen. Es stellt sich jedoch die Frage, warum eine Staatsangehörigkeit in „Deutschland“ explizit durch Eigenantrag festgestellt werden muss?
Die Antwort auf diese Frage liefert unsere jüngste Geschichte. Der Status Quo in diesem Land ist der Waffenstillstand seit dem 11.11.1918 mit einer kriegerischen Unterbrechung, die am 08. Mai 1945 durch eine Kapitulation (der Wehrmacht) beendet wurde.
Zudem sind wir immer noch ein besetztes Land, siehe hierzu den Artikel 120 GG und den Artikel 8 des „Zwei-plus-Vier-Vertrags“ (ein Vereintes Deutschland wurde niemals konstituiert!). Soweit so schlecht.
Um zu verstehen, was sich nach dem Putsch am 09.11.1918 und der erzwungenen Abdankung Kaisers Wilhelm II., seit dem 28.11.1918 (verkündet vom Reichskanzler Max von Baden am 9. November 1918!) auf der juristischen Ebene unserer Heimat ereignete, empfehle ich den Artikel 1 der 1871er Verfassung des Deutschen (Kaiser)Reichs zu lesen, welche illegal am 11. 08.1919 durch die Weimarer Reichsverfassung aufgehoben wurde. Zudem sollte man die Artikel 2 und 178 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) lesen.
Verfassung des Deutschen Reichs vom 16. April 1871 I. Bundesgebiet Art. 1 – Das „Bundesgebiet“ besteht aus den „Staaten“ Preußen mit Lauenburg, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Sachsen-Weimar, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Braunschweig, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Koburg-Gotha, Anhalt, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Waldeck, Reuß älterer Linie, Reuß jüngerer Linie, Schaumburg-Lippe, Lippe, Lübeck, Bremen und Hamburg.
Anmerkung: [1] Das Herzogtum Lauenburg war nur bis 1876 in Personalunion mit Preußen verbunden. Durch Gesetz, betreffend die Einführung der Verfassung des Deutschen Reichs in Elsaß-Lothringen vom 25.06.1873 traten das Reichsland Elsaß-Lothringen sowie durch Reichsgesetz vom 15.12.1890 Helgoland dem Bundesgebiete des Deutschen Reichs hinzu.
Am 11. 08.1919 wurde mit Inkraftsetzung der WRV deren Artikel 178 „wirksam„: Art. 178 „Die Verfassung des Deutschen Reichs vom 16. April 1871 und das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919 sind aufgehoben.“
Hinweis: Vorsicht Täuschung! Die richtige Formulierung hätte lauten müssen „Das Gesetz betreffend die Verfassung des Deutschen Reichs vom 16. April 1871 und das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919 sind aufgehoben.“ Damit blieb das Gesetz betreffend die 1871er Verfassung de jure in Kraft, wurde jedoch de facto von der Weimarer Reichsverfassung (WRV) überlagert.
Damit wurden die Deutschen „staatenlos“ und ab diesem Zeitpunkt von den jeweiligen Landesverfassungen überlagert, die ihre Zugehörigkeit zum Deutschen (Kaiser)Reich proklamierten. Die WRV führte „Länder“ ein, die dem Deutschen Reich in freier Selbstbestimmung beitreten konnten:
Siehe Artikel 2 WRV: Das „Reichsgebiet“ besteht aus den Gebieten der deutschen „Länder“.
Andere Gebiete können durch Reichsgesetz in das Reich aufgenommen werden, wenn es ihre Bevölkerung kraft des Selbstbestimmungsrechts begehrt.
Beispielsweise die Verfassung des Volksstaates Hessen. Artikel 1: “Der Volksstaat Hessen bildet als selbständiges Land einen Bestandteil des Deutschen Reichs.“
Was die 1871er Verfassung von der Weimarer Reichsverfassung grundsätzlich unterscheidet sind die Begriffe „Bundesgebiet“ und „Reichsgebiet“.
In der 1871er Verfassung wird das Bundesgebiet von Staaten gebildet, von welchen die Bürger ihre indigenen Staatsangehörigkeiten erhalten. Bei der Weimarer Reichsverfassung wird das Reichsgebiet von Ländern gebildet, die dem Reich durch freiwilligen Beitritt angehörten. Daraus folgte, dass die Bürger der Weimarer Republik Reichsangehörige waren und nicht wie zuvor Staatsangehörige (siehe Reichsgebiet Art. 2, 7, 82, 112, 137 WRV). Damit lümmelte sich eine Treuhandverwaltung auf kaiserlichem Boden, von welchem die Deutschen Völker (Plural) getrennt wurden.
Bleibt die Frage zu klären welche Reichsangehörigkeit denn nun? Dazu hilft ein Blick in die Gesetzgebung. Beginnen wir vor der Reichsgründung mit dem BuStAG (Bundesstaaten-Staatsangehörigkeitsgesetz) des Norddeutschen Bundes.
BuStAG vom 01. Juni 1870 (BGBl. S. 498) Gültigkeit: Inland – §1. Die Bundesangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust.
Der Name des Bundes wurde am 01.01.1871 in Deutsches Reich umbenannt, damit wurde aus der Bundesangehörigkeit de facto die „mittelbare“ Reichsangehörigkeit.
Anmerkung: Bundesstaatler, welche Bundesangehörige im Norddeutschen Bund waren, wurden Reichsangehörige im Deutschen Reich, das am 01.01.1871 konstituiert wurde. Jeder Bundesstaatler hatte damit die mittelbare Reichsangehörigkeit (Rechtstellung als Deutscher).
Bis zum 31.12.1913 hatten alle Bundesstaatler also auch die mittelbare Reichsangehörigkeit, welche sich am 01.01.1914 mit dem in Kraft treten des neuen RuStAG vom 22.07.1913 wie folgt veränderte:
RuStAG (de facto RoStAG) vom 22. Juli 1913 / Gültigkeit: Inland oder Ausland – § 1.: Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§ 3-32 Inland) „oder“ die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 33-35 Ausland) besitzt.
Wichtig zu verstehen ist, dass die Reichsangehörigkeit keine Staatsangehörigkeit ist. Das sind zwei paar Schuhe. Die Staatsangehörigkeit kommt aus den Bundesstaaten des German Empire (Kaiserreich), welches so großzügig war den Menschen in den Schutzgebieten (Kolonien) ab dem 01.01.1914 die unmittelbare Reichsangehörigkeit = Rechtsstellung als Deutscher zu verleihen. Die Schutzbedürftigen waren keine Bundesstaatsangehörigen des Deutschen Reiches, sie gehörten mit ihren eigenen Staatsangehörigkeiten z.B. Namibia (Deutsch-Südwest) zum Deutschen Reich, mit der Rechtstellung als Deutscher, aber ohne das Allgemeine Wahlrecht.
Diese Änderung ist erheblich, denn es wurde zwischen dem Inland (Staatsangehörigkeit im Bundesstaat) oder dem Ausland (unmittelbare Reichsangehörigkeit) unterschieden. Fazit entweder gehörte man ins Inland oder ins Ausland.
Ein Deutscher war vor dem 01.01.1914 immer auch ein Reichsangehöriger des Staatenbundes, der sich am 01.01.1871 in Versailles konstituierte. Entweder mittelbar, denn dann war er Bundesstaatler, früher Bundesangehöriger (01.07.1870) oder unmittelbar, dann war er nach § 33 Abs. (1) RuStAG entweder ein Ausländer (z.B. Namibier) im Schutzgebiet oder nach Abs. (2) ein ehemaliger Deutscher.
Die „unmittelbare“ Reichsangehörigkeit unterscheidet sich von den „mittelbaren“ Reichsangehörigkeit = Bundesstaatsangehörigkeit. Erstens durch das fehlende Allgemeine Wahlrecht und zweitens, durch einen exterritorialen Gebietsstand außerhalb des Bundes (der 25+1 Bundes- und Staststaaten), jedoch hatten alle unmittelbaren Reichsangehörigen fern der Heimat, die Rechtstellung als Deutsche.
Ein Deutscher ab dem 01.01.1914 war entweder Inländer (Bundesstaatler) oder Ausländer (unmittelbarer Reichsangehöriger). Die mittelbare Reichsangehörigkeit wurde nach dem neuen RuStAG vom 22. Juli 1913 zum 01.01.1914 abgeschafft.
Die neu geschaffenen deutschen Länder nach Artikel 2 WRV, die dem Deutschen Reich beitreten konnten, waren damit Gebiete, welche die Bundesstaaten handelsrechtlich und nach dem Versailler Vertrag (Gebietsabtretungen), teilidentisch verwalteten, je nach Erwähnung und Abspaltung ihrer Gebiete. Die Länder überlagerten fortan die Staaten. Bildlich gesprochen hatte man eine fiktive juristische Folie unter den Füssen, welche die Länder von den Staaten trennte. Diese Rechtstellung findet sich in der Weimarer Reichsverfassung der Putschisten im Artikel 110 WRV.:
„Die Staatsangehörigkeit im Reiche und in den Ländern wird nach den Bestimmungen eines Reichsgesetzes erworben und verloren. Jeder Angehörige eines Landes ist zugleich Reichsangehöriger. Jeder Deutsche hat in jedem Lande des Reichs die gleichen Rechte und Pflichten wie die Angehörigen des Landes selbst.“
Damit konnten alle Deutsche in der Weimarer Republik nur unmittelbare Reichsangehörige sein, somit waren sie unbemerkt zu Ausländern im Schutzgebiet geworden.
Auch wenn die Bundesstaaten zur Zeit der Weimarer Republik durch die Erschaffung von Verwaltungsbezirken (Ländern) überlagert wurden, blieb die unmittelbare Reichsangehörigkeit erhalten, durch die Einführung des Artikel 2 WRV, hier: „Beitritt der Länder“.
Die Staaten wurden zu Ländern reduziert um die Haager Landkriegsordnung (Artikel 55) zu unterlaufen, welche das Abtrennen von Staatsgebieten nicht vorsieht, jedoch die Verwaltung und den Nießbrauch besetzter Gebiete regelt.
Der schwarze Tag, der die Menschen des German Empire (1871er) in die Staatenlosigkeit verbannte war in Wahrheit der 11. August 1919, mit Inkrafttreten der WRV durch die de facto Aufhebung des 1871er Staatenbundes, nach Artikel 178 WRV.
Mit der Aufhebung der Staatsgebiete der 1871er wurde auch der Schutz der Haager Landkriegsordnung (HLKO) für die Bundesstaaten obsolet. Weil aber der Völkerrechtsvertrag (HLKO) von 1907 Bundesstaatsangehörige und Reichsangehörige gleichermaßen schützte, verblieben die Reichsangehörigen noch unter dem Schutz der HLKO.
Seit dem 11.11.1918 herrscht nun – bis Heute – Waffenstillstand. Der Versailler Vertrag ist ein handelsrechtlicher Vertrag zum Frieden (Treaty of peace) und kein Friedensvertrag, weil der Kaiser in den Krieg zog und nur der Kaiser oder hilfsweise die Treuhänder der Staatsgewalt, nämlich die Träger der tatsächlichen Gewalt (Souveräne), den Krieg beenden können. (Siehe auch die Abdankungsurkunde Kaiser Wilhelm II. mit Siegelbruch…!!)
Mit der Gleichschaltung der Länder am 05. Februar 1934 durch Adolf Hitler, der die Identität zur Heimat durch die Länder (Kolonien) auflöste, mit der Einführung einer juristischen Fiktion, die fortan als „deutsche Staatsangehörigkeit“ bezeichnet wurde. Damit wurden sämtliche Einzel-Kolonien (Länder) in einer Kolonie zusammengefasst.
Quelle: Auf Grund des Artikels 5 des Gesetzes über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 (RGBl. I. S. 75) wird folgendes verordnet:
§ 1. (1) Die Staatsangehörigkeit in den deutschen Ländern fällt fort. (2) Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit).
Zu Abs. (1): Welche Staatsangehörigkeit? Deutsche Länder waren ungleich Bundesstaaten. Aus diesem Grund war es richtig den Widerspruch zu beseitigen, denn die Länder (Kolonien) waren juristisch exterritorial zu den Bundesstaaten und konnten deshalb nur die unmittelbare Reichsangehörigkeit repräsentieren.
Zu Abs. (2) Die Gleichschaltung der Länder zu jener Fiktion der gesamtdeutschen Länder also der “deutsche Staatsangehörigkeit“, fasste die exterritorialen Schutzgebiete (die unmittelbare Reichsangehörigkeit der Länder) zu einem Schutzgebiet, also zu einer Kolonie zusammen, was nichts an der unmittelbaren Reichsangehörigkeit änderte.
Ab dem 05. Februar 1934 stand unter Staatsangehörigkeit im Pass: „Deutsches Reich“. Dies auch als Anmerkung für die „Pass“-Inhaber diverser Organisationen / Geschäftsmodellen.
Mit der Gleichschaltung schob Blondis Herrchen den Deutschen gleich noch eine Statusminderung unter. Die Einführung der Identität „Name“ auf den Ausweisen des Dritten Reiches, minderte den Status der Menschen, die damit zu Firmen wurden, siehe Handelsgesetz § 17 (Name=Firma).
Jene maximale Statusminderung „capitis deminutio maxima“ (Rechtsstand von Sklaven im Römischen Reich) haben wir dem in vielen Kreisen immer noch so hoch geschätzten GröFaZ zu verdanken.
Wer die Identität „Name“ verstehen will, der sollte den § 17 HGB kennen: Abs. (1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt (ergo Name = Firma).
Wer dieser simplen Logik nicht traut, dem empfehle ich eine öffentliche Gerichtsverhandlung zu besuchen. Es wird immer in der Sache Müller gegen Maier verhandelt. Sind Müller und Maier Sachen? Nein sie sind es nicht, es sind lebende Tote, juristisch behandelt man sie als Sachen, weil sie sich mit der Identität einer juristischen Person als Firma zu erkennen geben, indem sie fest und steif behaupten sie wären identisch mit der Person auf ihrem Ausweis. Dieses Spiel funktioniert heute noch genauso gut wie seit dem 05. Februar 1934.
Merke: Firma = Name = Juristische Person. Die Rechtsfähigkeit einer juristischen Person ist gemindert. Eine juristische Person kann kaufen, verkaufen, erben und vererben, klagen und verklagt werden. Siehe auch den § 90 BGB – Sache: Sachen im Sinne dieses Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.
Zudem wurde am 08. Mai 1945 die Kolonie Deutsches Reich von den Siegermächten aufgelöst. Die Firmen (Einwohner) des Deutschen Reichs (III. Reichs) wurden an diesem Tag ausgebürgert und heimatlos, weil ihre koloniale Schutzmacht (Wehrmacht) kapitulierte. Die neue Schutzmacht, die alliierten Siegermächte, beschlagnahmte alles Vermögen, einschließlich aller Firmen (Humankapital), siehe auch SHAEF Gesetz Nr. 52. Artikel I (b).
Mit der Ausbürgerung aus dem Deutschen Reich verloren die Menschen die Reichsangehörigkeit und damit den Schutz der HLKO und der Genfer Konvention (GFK).
Die grausame Konsequenz jener Veränderung trugen z.B. die deutschen Soldaten der Wehrmacht als Kriegsgefangene auf den Rheinwiesen. ➡ http://www.rheinwiesenlager.de/
Eisenhower erklärte dem Roten Kreuz, dass es sich bei den Lagerinsassen nicht um Kriegsgefangene „Prisoners of War“ handelte sondern um „Disarmed Enemy Forces“ entwaffnete feindliche Truppen. Diese Deutschen, lautete sein Befehl, stünden nicht unter dem Schutz der Genfer Konvention und besäßen kein Recht auf Nahrung oder Wasser oder auf medizinische Versorgung. ➡ https://www.youtube.com/watch?v=aLqU_IW7jYQ&index=26&list=PLBxjKg7h5gGjMSF-fN9GXD3OudV-6oA6U
Jene Statusminderung zu einem Sklaven wird von der Bundesrepublik Deutschland bis heute fortgeführt, im Auftrag ihrer Besatzer, siehe „Name“ Bundes-Personalausweis. Erst wer seine Staatsangehörigkeit, per Verwaltungsakt über den Feststellungsantrag F, aus den 26 Bundesstaaten durch Abstammung nachweist, kann den von der BRD gesteuerten gleichgeschalteten Nazi-Dampfer Deutschland verlassen. (Deutschland = Deutsches Reich in den Grenzen vom 31.12.1937, siehe Shaef-Gesetz Nr. 52 Artikel VII 9. (e).)
Daher wird man über den Eintrag im EStA-Register von der Einbürgerungsbehörde eingebürgert (zurück von der Hohen See).
Am 08. Mai 1949 war der Tag der Ausbürgerung. Erstens aufgrund der Auflösung jener Kolonie Deutsches Reich, durch die Siegermächte, Zweitens durch das „Vereinigte Wirtschaftsgebiet“ aus dem am 23. Mai 1949 mit in Inkraftsetzung des Grundgesetzes. Die Treuhandverwaltung Bundesrepublik Deutschland entstand.
Merke: Auf dem Bundespersonalausweis steht Bundesrepublik Deutschland und nicht Deutsches Reich und auch nicht Deutschland, das gleichbedeutend ist, mit dem Deutschen Reich in den Grenzen vom 31.12.1937. Seither steht unter Staatsangehörigkeit: DEUTSCH.
Die in der BRD fortgeführte Statusminderung kann jeder am Beispiel des § 248 BGB im täglichen Leben messen. ➡ https://dejure.org/gesetze/BGB/248.html Dieser Paragraf unseres Bürgerlichen Gesetzbuches verbietet seit dem in Kraft treten des BGB im Jahr 1900 den Zinseszins. Wie aber jeder weiß, mauscheln die Bankster trotzdem mit dem Zinseszins. Sei es bei der Einräumung eines Dispos oder mit der Gewährung eines Kredites oder mit einer Hypothek. Wie ist das möglich? Antwort:Indem man einen Personalausweis vorzeigt! Ein DEUTSCH ist im Handelsrecht, weil er sich zu der Identität seiner Firma bekennt, ausgewiesen unter Name. Eine Firma, die zugehörig ist zu dem Kollateral DEUTSCH ist deshalb von Natürlichen Personen, die Deutsche sind zu unterscheiden. ➡ https://www.agmiw.org/?p=2598
Zudem gelten keine Gesetze und Verordnungen in Deutschland jemals für einen DEUTSCH. Gesetze hierzulande gelten aber für Deutsche, die eine Bundesstaatsangehörigkeit oder die Reichsangehörigkeit nachweisen können, siehe § 1 RuStAG.
Die völkische Eigenschaft DEUTSCH, die einen sprachlichen Bezug zu einer Volksgruppe ausdrückt, wurde als fiktive Staatsangehörigkeit in den Personalausweisen der BRD übernommen, damit wurden die Menschen bis heute getäuscht, denn selbst die fiktiv geschaffenen Staatsangehörigkeiten in den deutschen Länder der Weimarer Republik, vor der Statusminderung zur Sache, sicherten den Menschen wenigsten ihre unmittelbare Reichsangehörigkeit (und damit den Schutz der HLKO) durch ihre (kolonialen) Landesverfassungen.
Mit der Vergabe von Zunamen, auf den Pässen der Weimarer Republik, anstelle der Familiennamen, wurde bereits ein Zwitter geschaffen, dies zur Aufweichung des Personenstandes. Einer Metamorphose gleich, konnte sich über diese Entwicklungsstufe der Name entfalten, der unter der Naziherrschaft ab dem 05.02.1934 auf den Ausweisen des Deutschen Reichs prangte.
Die Firma nach § 17 HGB war geboren und ist bis heute die Identität der Sache. Die Steigerung dieser Entrechtung war die Einführung von DEUTSCH als Staatsangehörigkeit in der Bundesrepublik Deutschland, ein Platzhalter für einen heimatlosen Ausländer, genauer Niemandsländer oder Apolide gleicher Muttersprache.
Ein DEUTSCH hingegen hat weder einen Bezug zum Grundesetz (GG) noch zur WRV oder zu einer Landesverfassung und damit weder zu einer Reichsangehörigkeit noch zu einer Staatsangehörigkeit.
Bundespersonal = juristische Personen, können sich deshalb niemals auf den Schutz der Haager Landkriegsordnung, auf die Genfer Konvention, auf die EU-Menschenrechtskonvention oder auf das Grundgesetz (siehe Artikel 19 Abs. 3 GG) berufen, weil dem Bundespersonal die Bundesstaatsangehörigkeit oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit fehlt und weil Bundespersonal statusgeminderte bewegliche Sachen sind.
Ist man jedoch Inhaber eines Staatsangehörigkeitsausweises, trägt man die Identität Deutsche(r). Damit ist man dann zurück im Spiel und dann ist Schluss mit lustig für Firmen wie beispielsweise Mauschel & Söhne Co. KG: Was einer der Gründe ist warum ein erbarmungsloser Informationskrieg gegen den Gelben Schein im Internet geführt wird.
Wichtig! Nur Deutsche sind grundrechtsfähig bzw. können Grundrechteträger sein. Mit dem Grundgesetz leitet man z. B. über den Art. 25 GG seine Völkerrechte ab usw. Für die DEUTSCH gestaltet sich das einfacher, die leiten ihre sechs Rechte aus ihrem Name(n) ab. (Eine juristische Person kann kaufen, verkaufen, erben, vererben, klagen und verklagt werden.)
Glücklicherweise ist im Freistaat Bayern die Welt noch halbwegs in Ordnung. Auf der Internetseite informiert z.B. die Stadt Aschaffenburg ihre „Bürger“ durch den folgenden Text – siehe Bild…
Für die Feststellung der „deutschen Staatsangehörigkeit“ nach GG 16 & 116 (1) kann ein Staatsangehörigkeitsausweis beantragt werden.
Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Die“ deutsche Staatsangehörigkeit“ wird durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen.
Anmerkung: Wer seinen Personenstand durch die sprachliche Kennzeichnung zu der Volksgruppe DEUTSCH begründet, begreift die Tragweite der Information auf der Internetseite der Stadt Aschaffenburg. (Siehe Personalausweis in Verbindung mit einem juristischen Wörterbuch.)
Wer seinen Personenstand ändern will, kann das in zwei Schritten erledigen.
I. (Reichsangehörigkeit) und II. (Bundesstaatsangehörigkeit)
I. Reichsangehörigkeit 1. Man lässt seine Reichsgehörigkeit = „deutsche Staatsangehörigkeit“ von der Besatzerverwaltung BRD feststellen. Als Ergebnis stellt die BRD einen Staatsangehörigkeitsausweis aus, welcher die Identität der Natürlichen Person dokumentiert (Familienname) 2. Auf dem Ausweis steht dass man Deutsche(r) ist. 3. Seine Bundsstaatsangehörigkeit erklärt man der BRD unter dem Punkt 4.2 im BVA-Feststellungsnatrag durch Abstammung bis zu dem Vorfahren, der vor dem 01.01.1914 geboren ist. Das ist der Groß- oder Urgroßvater, der als freier Mensch im Status quo ante Bellum lebte.
II. Bundesstaatsangehörigkeit Kraft seiner zurück erhaltenen Bürgerrechte als Deutsche(r), gilt der erste Titel des BGB. Nach § 1 BGB erkennt man kraft seiner vollen Rechtsfähigkeit seine Heimatverfassung aus seinem Bundesstaat an und die 1871er Verfassung und steht damit als Bundesstaatsangehöriger unter dem Schutz der HLKO und unter dem Schutz der Genfer Konvention, etc.
Die Rechtsgrundlagen sind Artikel 5 Abs. (1) Satz 2 EGBGB „Die Rechtstellung als Deutscher geht vor“ i.V.m. Artikel 50 EGBGB „Die Vorschriften der Reichsgesetze bleiben in Kraft.“ EGBGB
Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 33 bis 35) besitzt. Nun wird der freie Wille öffentlich unter Zeugen mittels einer Personenstanderklärung verkündet und bei einem Notar durch Unterschriftsbeglaubigung bestätigt und fertig ist der Schutzbrief.
Merke: Nur mit einer Personenstandserklärung (PEK) und der Ableitung über seine Vorfahren bis vor 1914, kommt man zurück zu seiner indigenen Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat. (Eine Ausfertigung der PEK wird an das Geburtsstandesamt geschickt.) ➡ https://www.agmiw.org/?page_id=1265
Sollte die Justiz der BRD, die Personenstandserklärung ignorieren, dann kann man wegen Verletzung des Artikel 101 GG direkt Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Siehe Artikel 93 Abs. (1) 4a GG und/oder man stellt Strafantrag mit Strafverfolgung beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. ➡ https://www.agmiw.org/?p=2463
Begründet wird eine solche Verfassungsbeschwerde oder ein Strafantrag mit folgender Logikkette:
1. Der Beschwerdeführer ist Deutscher und damit Grundrechteträger. 2. Die Natürliche Person gehört nicht der BRD an, siehe Personenstanderklärung. 3. Nach Artikel 7 Abs. (1) EGBGB: Die Rechtsfähigkeit und die Geschäftsfähigkeit einer Person unterliegen dem Recht des Staates, dem die Person angehört. 4. Nach Artikel 10 Abs. (1) EGBGB: Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört. (Aber nicht der Familienname.) 5. Nach Artikel 43 Abs. (1) EGBGB: (1) Rechte an einer Sache unterliegen dem Recht des Staates, in dem sich die Sache befindet.
Wenn also die Rechtsfähigkeit, die Geschäftsfähigkeit, der Name und die Sache einer Person, nicht der BRD angehören, wieso kann dann die Verwaltung BRD in diese Rechte eingreifen?
Sollte dieses Firmenkonstrukt BRD diese Rechte verletzen, dann haften die handelnden Personen persönlich:
Papst Franziskus hat mit dem Motu Proprio vom 11.07.2013 die Immunität aller Richter, Staatsanwälte und Justizangestellte aufgehoben, die im Rechtskreis des Römischen Rechtes wirken. Die Einhaltung dieses Motu Proprio obliegt dem International Criminal Court (ICC mit Sitz in Den Haag). Quelle Wikipedia: Das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (in der Schweiz und Liechtenstein Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, oft auch nur als Rom-Statut bezeichnet) ist die vertragliche Grundlage des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) mit Sitz in Den Haag.
So liebe Mitstreiter macht euch an die Arbeit, es gibt viel zu tun.
Zusammenfassung: Die eigentliche Ausbürgerung, also der Verlust der Staatsangehörigkeit, fand am 11.08.1919 statt, durch das Einrichten von Ländern, zudem wurde am 05.02.1934 mit der Einführung „Name“ die Natürlichen Person (Familienname) abgeschafft und die Statusminderung der Menschen zu einer Juristischen Person (Sache) eingeführt, welche General Eisenhauer dazu ermächtigte legalen Völkermord an Deutschen Soldaten zu vollstrecken. Das ist das gleiche Prinzip wie es von der Bundesrepublik Deutschland bis heute fortgesetzt wird, die jedem Menschen in der BRD die Identität einer Firma durch den Name vergibt.
Das führen eines Personalausweises ist eine freiwillige Statusminderung zur Sache, die nach § 3 StAG gleich behandelt wird wie ein Staatsangehöriger im Inland. Tatsächlich ist aber jeder Personalausweisinhaber ein heimatloser Ausländer, genauer betrachtet (nur) ein Niemandsländer, ein Staatenloser und fein ausgedrückt ein Apolide.
Deutsche nach 116 (1) GG sind unmittelbare Reichsangehörige mit einer Ableitung bis 1950 bzw. bis maximal zurück auf den 01.01.1938 / Germany. (Deutschland ist das Gebiet des Deutschen Reichs im Gebietsstand vom 31.12.1937). Bundesstaatler sind Deutsche nach 116 (1) GG vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, das ist das nach Artikel 50 EGBGB akkreditierte RuStAG, mit der Ableitung der Abstammung bis vor den 01.01.1914 ins German Empire.
In Deutschland (Gebietsstand 31.12.1937), kann es nach (jus solis) deshalb nur unmittelbare Reichsangehörige geben. Staatsangehöriger mit festem Boden unter den Füßen wird man durch Ableitung (jus sanguinis) ins Deutsche Reich oder in die k. u. k. Doppelmonarchie Österreichisch-Ungarische Monarchie.
Das Merkblatt zur Feststellung der Staatsangehörigkeit des Bundesverwaltungsamtes enthält dazu einen Hinweis auf Seite drei unten. Daher ist es so wichtig von Angehörigen abzuleiten, die vor dem 01.01.1914 geboren sind.
Der Grund ist auch logisch, denn das Deutsche Reich wurde am 01.08.1914 als Bündnispartner der Donaumonarchie in den I. WK gezogen, damit stand das Kaiserreich im Jahr 1914 juristisch unter Zwang. Souverän war das Kaiserreich im Status quo ante somit bis zum 31.12.1913.
Nur Natürliche Personen können Staatsangehörige bzw. Reichsangehörige sein, was die Bundesrepublik für die über den GG 116 (1) im Sinne des GG (Ableitung bis 01.01.1938) der unmittelbaren Reichangehörigkeit gleichsetzt.
Bundesstaatler sind aber vorbehaltlich anderweitiger Gesetzgebung Deutsche nach Abstammung also vor 1914, damit haben wir eine echte Staatsangehörigkeit, nämlich die Bundesstaatsangehörigkeit, welcher die BRD nicht widerspricht.
Mit dem Staatsangehörigkeitsausweis bekommt man eine neue Identität, die sich durch den Familienname(n) ausdrückt.
Man ist Natürliche Person und man ist Deutsche(r).
Die Ableitung sieht man dem Gelben Schein nicht an. Wichtig ist jedoch, dass die BRiD den Antrag mit allen Urkunden angenommen hat. Auskunft – Positivbescheinigng – über die richtige Ableitung erteilt dann das EStA-Register (Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten) welches unter Erwerbsgrund den Eintrag „Geburt (Abstammung), § 4 Abs. 1 (Ru)StAG“ beauskunftet. Bei den unmittelbar Reichsangehörigen wird der Erwerbsgrund nach StAG vermerkt.
Nach dem Krieg haben die Besatzer, vertreten durch ihre Treuhandverwaltung BRD, mittels dem Vorschaltgesetz § 2 Abs. (1) AufenthG) das Geburtsprinzip (jus solis) unterdrückt. ➡ https://dejure.org/gesetze/AufenthG/2.html
Jetzt handeln und die Galeere BRiD verlassen durch die Feststellung seiner Staatsangehörigkeit.
PS: Der Staatsangehörigkeitsausweis ersetzt den Personalausweis. Mit dem Reisepass erhält man einen Passierschein mit dem man in den Gewahrsamstaat (Reservat) rein- und wieder rauskommt. Aber man weist sich nicht mehr als Apolide aus, weil man seinen Personalausweis der BRD zurück gibt. Aufgrund der Änderung seiner Identität ist man dazu verpflichtet, siehe §§ 27, 28, 29 PAuswG. Siehe hierzu den Handlungsleitfaden auf dieser Seite.
Kommentar: Wer diesen Artikel gelesen hat versteht nun, warum es so verdammt gefährlich ist was Rüdiger Hoffmann, alias Rüdiger Klasen treibt. Er zündelt an einer Bombe, an einem Blindgänger, der uns seit 1919 bedroht. Die WRV, die man durch Selbstermächtigung einsetzte wurde niemals vom Deutschen Volk angenommen. (Die Wahl zu einer Nationalversammlung ist noch nicht die Annahme einer Verfassung.) Was für ein Glück, dass es kein Volksentscheid gibt in Nazi-Deutschland, denn wenn diese getäuschten Menschen (Einwohner der BRD) tatsächlich die WRV annehmen würden, dann wäre der Boden für alle Zeiten weg und damit unsere indigenen Staatsangehörigkeiten. Also bitte genau aufpassen was eurer Nebenmann (Frau) macht.
Anhang / Begriffe:
Deutsch (völkisch) – Quelle Köbler: Ist die Bezeichnung, die einen Bezug zu der besonderen, vor allem durch die eigene Sprache gekennzeichneten Volksgruppe der Deutschen im Gegensatz zu andern Völkern ausdrückt.
Reichsdeutsche – Quelle Köbler: Ist (zwischen 1918 und 1945) der innerhalb der Grenzen des (zweiten) Deutschen Reichs lebende Deutsche im Gegensatz zum Auslandsdeutschen und Volksdeutschen.
Volksdeutsche – Quelle Köbler: Volksdeutscher war (zwischen 1918 und 1945) der Deutsche fremder Staatsangehörigkeit.
Sofern Personen deutscher Volkszugehörigkeit ohne deutsche Staatsangehörigkeit ihre angestammte Heimat außerhalb Deutschlands haben, werden sie vereinzelt, etwa von „Volksdeutschen Landsmannschaften“, auch als Volksdeutsche bezeichnet.
Auslandsdeutschen – Quelle Juraforum: Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die ins Ausland gezogen sind, werden oft als Auslandsdeutsche bezeichnet. Auslandsdeutsche haben im Unterschied zu Volksdeutschen die deutsche Staatsangehörigkeit, während das Ausland nicht ihre angestammte, sondern nur gewählte Heimat ist.
Statusdeutsche – Quelle Juraforum: Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit.
Als „Statusdeutsche“ werden Personen bezeichnet, welche in das Gebiet des Deutschen Reichs seit dem 01.01.1938 aufgenommen worden sind, sowie deren Nachkommen. Voraussetzung für diese Bezeichnung ist jedoch, dass diese Menschen die deutsche Volkszugehörigkeit besitzen. Gemäß § 6 BVFG (Bundesvertriebenengesetz) wird derjenige als Deutscher Volkszugehöriger angesehen, der sich in seiner Heimat zum Deutschen Volkstum bekannt hat, und dessen Bekenntnis sich durch Abstammung, Erziehung, Kultur oder Sprache beweisen lässt. Statusdeutsche besaßen in früheren Zeiten keine Deutsche Staatsbürgerschaft, jedoch hatten sie dieselben Rechte und Pflichten inne, die gemäß dem Grundgesetz einem Deutschen Staatsangehörigen zustehen. Im Zuge der Neuregelung des Staatsangehörigenrechts zum 01.08.1999 erhielten alle Statusdeutschen die deutsche Staatsbürgerschaft.
Das deutsche Recht kennt verschiedene Begriffe des „Deutschen“.
Im Sprachgebrauch des Grundgesetzes sind nach Art. 116 nicht nur die Deutschen Staatsangehörigen, sondern auch diejenigen, die ihre Abstammung unter bestimmten Umständen von deutschen Vorfahren nachweisen können (Statusdeutsche). Das ist etwa für die Grundrechtsberechtigung bei den deutschen Grundrechten von Bedeutung. Dagegen ist „Deutscher“ im Sinne des Staatsangehörigkeitsgesetzes, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (§ 1 StAG). Quelle: http://www.juraforum.de/lexikon/statusdeutsche
Kleiner Scherz am Rande. Am 06. Juni 2015 hatte Herr Dr. Gregor Gysi (Partei Die Linke) das Motto ausgerufen „Schöner Leben ohne Nazis“. Zitat Gysi: „Und dann gibt’s ja noch was. Jedes Jahr sterben mehr Deutsche als geboren werden, das liegt zum Glück daran, dass die Nazis sich auch nicht besonders vervielfältigen.“ Quelle: YouTube https://www.youtube.com/watch?v=s9d87JjYHuk
Sicher ist, dass der Hauptbelastungszeuge Herr Dr. Gregor Gysi, der Deutsche mit Nazis gleichsetzt, einen Denkfehler macht; denn Deutsche nach Abstammung, vor 1914, sind entnazifizierte Staatsbürger des German Empire, somit verbleiben im Deutschland von 1937 überwiegend Volksdeutsche Einwohner unter dem Branding DEUTSCH, die noch nicht entnazifiziert sind.
Gastbeitrag von „magnus molasky“ / edit markus
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Disselhoff Thomas-Peter: Vor dem Feststellungsantrag (Wir beantragen damit eben keine Staatsangehörigkeit!) sind Wir bestenfalls vermutete deutsche Staatsangehörige (i.S der StAG = als reine Verwaltungsstaatsangehörigkeit Artikel 116 Abs. 1 GG und eben auch nicht i.S. einer echten Staatlichen Staatsangehörigkeit/ siehe und beachte die vorgenommenen illegalen und ilegitimen Umdeutungen, seit dem RuStAG 1913 Gesetzeserlass während Unserer Geschichte) damit ist man bestenfalls „Einwohner“ und wird von einer eingerichteten Treuhandverwaltung der Alliierten beglückt! Dies geschieht um die Schutzbestimmungen der Haager Landkriegsordnung etc. für Deutsche mittelbare Reichsangehörige, als Bundesstaatenangehörige (Artikel 116 Abs. 1, zweiter Halbsatz „vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung = RuStAG 1913!!!) gegenüber dem DEUTSCH n i c h t anwenden zu müssen!!! Mit anderen Worten der nicht nachgewiesene Deutsche ist DEUTSCH und damit ein Zivilinternierter in einem von fremden Millitär besetzten Gebiet. Diese Behandlung und Betrachtungsweise entspricht exakt denen der Wehrmachtsangehörigen denen man auch gegenüber keinerlei Schutzrechte hat gelten lassen, weil Sie auf Befehl eben als sog. DEF Disarmed Enemy Forces galten und weiter gelten siehe Status BW! Und dies ist auch und gerade auf den Putsch vom 09.11.1918 zurückzuführen der weder von DEUTSCH noch von den Allierten oder Onkel Ady oder sonst wem je geheilt werden konnte. Denn nach diesem Datum wurde alles ein Geschäft/ Firma und verlor die ehemalige echte Staatlichkeit! Nur die, die Ihre Abstammung (nach staatlichem und hoheitlichem Rechtsanspruch gemäß RuStAG) nachgewiesen haben, können dies überhaupt, denn sie gehören damit zum deutschen Indigenat, besitzen die Vollen Rechte als Grundrechteträger unterliegen den Schutzbestimmungen der Haager Landkriegsordnung und besitzen eine Staatsrechtliche im Völkerrecht verankerte echte Staatsangehörigkeit und damit ist man nunmal Bürger!!! Aus Sicht der eingesetzten Feindverwaltung BRD ist es nun so, das Wir nach erfolgter und bestätigter Staatsangehörigkeit nach originärem RuStAG „Ausländer mit Staatsangehörigkeit“ sind und Unsere Rechte und Ansprüche damit konträr und diametral denen der BRiD Treuhandverwaltung gegenüber stehen! Wenn man dann noch zeigt das man es verstanden hat kommt das einer Kriegserklärung gegenüber der BRD Zwangsverwaltung gleich. Daher bekämpft man Uns auch so vehement.
„Wir wollen ja den Frieden. Gibt es denn da keine Möglichkeit, uns zu ändern, ehe es zu spät ist? Könnten wir es nicht vielleicht lernen, auf Gewalt zu verzichten? Könnten wir nicht versuchen, eine ganz neue Art Mensch zu werden? Wie aber sollte das geschehen, und wo sollte man anfangen? Ich glaube, wir müssen von Grund auf beginnen. Bei den Kindern.“ (Astrid Lindgren)
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Sven Fuchs
Lehrstuhl Internationale Politik Universität zu Köln Als Kind geliebte Menschen fangen keine Kriege an:
Ein Plädoyer für einen offenen Blick auf die Kindheitsursprünge von Kriegen.
➡ http://www.jaeger.uni-koeln.de/…/publi…/aipa/AIPA_2012_4.pdf
55 Seiten – interessant hier insbesonders die Seiten 21 – 28:
Die Kindheit einiger politischer Führer und Kriegsherren
Hier ein Beispiel einer kirchlichen #Geburtsurkunde von 1874 für das Jahr 1857 = Auszug aus dem Geburts- u. Taufregister. (Kanoniker hatten zu dem Zeitpunkt durch staatliche Regelung keinen Zugriff auf die so geschöpfte Person.)
Auch spannend: Einerseits über die Kirche, andererseits über den Staat zum Zeitpunkt der Ausstellung alle Rechte an der Person kassiert:
Daher achtet bei Euren Urkunden bitte immer auf das Datum und die Uhrzeit Eurer Geburt und Ausstellung der Urkunden als BRD-Person. Fragt nach, wer das wann warum veranlasst hat. Ihr selbst werdet es wohl kaum gewesen sein und Euren Eltern ist es ggf. aufgedrückt worden. Ergo: Als indigener Deutscher die Berichtigung beauftragen.
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Man kennt die Geburtsurkunde der BRiD-Verwaltung…
Ergänzend hierzu gibt es noch die Internationale Geburtsurkunde der Verwaltung.
Leser dieses Blogs wissen auch um das so wichtige Geburtenbuch…!
Wer von Euch hat jemals sein eigenes Geburtenregister gesehen? Das nennt sich u.a. auch „Beilage Nr. xxx zur Sammelakte zum Geburtenbuch xxx/yy“, welches beim Geburts-Standesamt liegt.
Die Geburtsurkunde führt dich in der alten Weltordnung ins BGB a.F., während sie dich in der NWO der Treuhand Staat zur Verwaltung übergibt.
Worum gehts? Darum:
Dieses Dokument (hier: den Geburtenregister-Auszug) sollte man unverzüglich bei den Geburts-Standesämtern anfordern…!
Die Aufbewahrungsfrist beträgt i.d.R. 110 Jahre (Archiv). Danach…? Ggf. gibt es diese auch im Krankenhaus. Hier gilt eine 30 jährige Aufbewahrungsfrist). Oder bei der Hebamme – sofern Hausgeburt – nachfragen.
Die Aushändigung muss die Behörde tun, andernfalls auf den § 62, Abs. (2) des PStG (Personenstandsgesetz) hinweisen. 😉
In den allermeisten Fällen steht dann dort schon die falsche Staatsangehörigkeit drin… nämlich „deutsch„.
Ja, wir wissen, das die BRiD uns keine Bundesstaaten-Staatsangehörigkeit bescheinigen kann. 🙂
Worum gehts konkret?
Am Anfang steht nach der Geburt die Geburtsanzeige mit dem Geburten / Geburtseintrag.
Sodann wird das Geburtsregister erstellt, welches eine Anlage zum Geburtenbuch ist.
Zuletzt gibt es dann die BRiD-Geburtsurkunde.
Fertig ist die SachePersonal-deutsch, die Juristische Person.
Als IM System nachgewiesener gesetzlicher und aktivlegitimierter Deutscher (Natürliche Person) beauftragt man sodann beim Standesamt die Berichtigung in der Stammakte.
Man widerspricht somit dieser Bezeichnung und dieser Eingliederung! Als auch damit, dass die verwaltung diese Jur. Person weiterhin für ihre Zwecke & Handel nutzt.
Falls diese Beauftragung innerhalb von sieben (7) Tagen seitens des Standesamts nicht widerlegt wird, wird diese nach zehn (10) Tagen zum Urteil.
Immer daran denken, wir als nachgewiesene, gesetzliche Deutsche sind – im Gegensatz zu den Bediensteten in den [Behörden] – aktivlegitimiert.
➡ https://www.agmiw.org/?p=1156
Die Crux hierbei:
Diese Bediensteten sind für uns Nat. Personen garnicht zuständig. Wir sprechen quasi nicht diesselbe Sprache… 🙂 Dies erschwert die Kommunikation. Dies bedeutet, dass das was wir zu Recht wollen, können die uns garnicht liefern. Dies gilt es zu begreifen.
Daher nehmen die unserer Auftrag zur Berichtigung des Geburtenregisters nur in die Stammakte auf; antworten entweder garnicht oder je nach Tageslaune des Bediensteten, kommt ein unverständliches Schreiben der PERSON aus dem Standes[amt] zurück. Auch dies wäre – unabhängig vom Wortlaut – eine Empfangsbestätigung. 🙂
Ebenso von Interesse:
Personenstandsgesetz (PStG) § 54 Beweiskraft der Personenstandsregister und -urkunden (1) Die Beurkundungen in den Personenstandsregistern beweisen Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, Geburt und Tod und die darüber gemachten näheren Angaben sowie die sonstigen Angaben über den Personenstand der Personen, auf die sich der Eintrag bezieht. Hinweise haben diese Beweiskraft nicht. (2) Die Personenstandsurkunden (§ 55 Abs. 1) haben dieselbe Beweiskraft wie die Beurkundungen in den Personenstandsregistern. (3) Der Nachweis der Unrichtigkeit der beurkundeten Tatsachen ist zulässig. Der Nachweis der Unrichtigkeit einer Personenstandsurkunde kann auch durch Vorlage einer beglaubigten Abschrift aus dem entsprechenden Personenstandsregister geführt werden.
§ 55 Personenstandsurkunden (1) Das Standesamt stellt folgende Personenstandsurkunden aus:
1. aus allen Personenstandsregistern beglaubigte Registerausdrucke…
Wie damals, so auch Heute noch…!
Zu beachten sind hier neben dem At. 10 EGBGB auch der wichtige § 21, Abs. (3), Satz 5 des PStG (Personenstandsgesetz) als auch der § 90 des BGB:
Ein weiteres Indiz für den Sinn und Nutzen zur Beauftragung des Staatsangehörigkeitsausweises mit der Quittung in Form des“ Gelber Schein“ MIT den Ahnennachweisen vor 1914.
Hilfestellung für die Bauftragung zur Berichtigung im Geburtenregister:
Aus dem Geburtenregister ergeben sich folgende Unrichtigkeiten, die unverzüglich gemäß den §§ 47, 48 PstG, 1617 BGB, dem Artikel 47 EGBGB und folgenden höchstrichterlichen Entscheidungen:
„Mit der Menschenwürde ist der soziale Wert- und Achtungsanspruch gemeint, der dem Menschen wegen seines Menschseins zukommt.“ [BVerfGE 87, 209/228]
„Daraus folgt, dass der Mensch als gleichberechtigtes Glied mit Eigenwert anerkannt wird und als Mensch (Subjekt) behandelt werden muß.“ [BVerfGE 45, 187/228]
„Insoweit steht dem Menschen ein Elementarschutz zu, weshalb alle Handlungen verboten sind, mit der die aus der Menschenwürde fließende Subjektqualität verletzt werden könnte.“
„Verboten ist daher auch, Menschen als Objekt, also als unechte Person zu behandeln“ [BVerfGE 63, 332/337].
„Verstößt ein Gesetz hiergegen und verletzt es die ewigen Normen des Naturrechts, so ist dieses Gesetz seines Inhalts wegen nicht mehr dem Recht gleichzusetzen. Es entbehrt nicht nur der verpflichtenden Kraft für den Staatsbürger, sondern es ist rechtsungültig und darf von ihm nicht befolgt werden. Sein Unrechtsgehalt ist dann so erheblich, dass es niemals zur Würde des Rechts gelangen kann, obwohl der Gesetzgeber diesen Inhalt in dieäußerlich gültige Form eines Gesetzes gekleidet hat.“ LG Frankfurt am Main, 4a Js 3/46 – 4 Kls 7/46 vom 21.3.1947
Ein Geburtseintrag kann sogar unrichtig sein, wenn die Anmeldung der Eltern nicht deren wahren Willen entspricht. (Münchner Kommentar zum BGB, 5.Auflage, nach 1618 Rn 8). Hier gilt auch der § 119 BGB – Anfechtbarkeit wegen Irrtum.
Schreibfehler, Unwissenheit sind somit auf jeden Fall hier schon zu korrigieren, eine Kostenentscheidung ist gemäß §§ 81 FamFG, 51 Abs.2 PstG nicht veranlaßt.
Nach § 51 Abs. 1, Satz 2 des PstG ist die Aufsichtsbehörde von den Gerichtskosten befreit. Es besteht daher kein Anlaß, eine Erstattung außergerichtlicher Kosten anzuordnen.
Das deutsche, germanische Namensrecht schützt den Familiennamen in Form einer Sperrschrift. Diese Schreibweise daher beim Antrag F zum „Gelber Schein“ gleich mit beauftragen!
Hiermit ist der Mann / das Weib als Mensch und echter Natürlicher Person (Rechtstellung) im Status des § 1 BGB von 1896/1900 (ohne Palandt).
Das Recht der Namensführung in dieser Form wird ebenso im staatlichem, gültigen Recht gemäß dem § 12 BGB eindeutig beschrieben und geschützt.
Der Nachweis, welchem Staat man angehört, wurde über die Abstammung der Familie bis ins Jahr xxxx bei der Behörde XYZ durch Wiedereinbürgerung in die Bundesstaaten des Kaiserreichs sowie durch den Verwaltungsakt (hier: EStA-Registerauszug) über das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln unter der Registernummer bestätigt und ist somit dort für jeden BRiD-[Behörden]-Bediensteten überprüfbar…!!!
Eine gesetzliche Staatsangehörigkeit der BRiD ist nachweislich nicht gegeben, lediglich eine verwaltungstechnische StAG.
Man siehe hierzu das Schreiben des LRA von Demmin. Auf der ersten Seite der letzte Satz.
Der Fakt ist, dass die Personen in der Ausländer[behörde] aufgrund des Feststellungsantrags nur bis ins Jahr 1934 ableiten können und werden!
Mit dem Feststellungantrag mit der Quittung in Form des „Gelber Schein“ wird daher auch nur deine Juristische PersonBürger (eingebürgert). Das bedeutet, dass deine artifizielle Person wieder Bürgerrechte erlangt hat. Es bedeutet auch eine Änderung des Rechtskreises. ➡ /bundes-drucksachen/
Der Mensch (die Nat. Person) selbst hat hier nichts zu suchen. Uns verbleibt somit nur die Möglichkeit, uns auf den Stand des Menschen und den der echten Natürlichen Person zu bringen.
Dies, um damit die Erbrechte (Bodenrechte!) antreten zu können.
Der „Gelbe Schein„, als einmaliger Wegwerfschlüssel bringt uns hierbei nur einen Schritt weiter, dem weitere folgen müssen. Siehe hierzu den Handlungsleitfaden!
Was somit nun wichtig ist, das Geburtenregister zu berichtigen und vor allem durch die eigene Mithilfe die originären Gemeinden zu aktivieren als auch zu reorganisieren. Dies aber bitte peinlichst genau! Diese Gemeinden sind sodann nach echtem gültigen deutschem Recht zu führen.
Nur so kann die Treuhand und die Bodenrechte an uns, den Souverän, korrekt überführt werden.
Damit wir als echte Nachkömmlinge des Kaiserreiches unser Erbe / ESTATE nicht mehr antreten können, hat man uns als Kinder zunächst einmal unehelich gemacht.
Somit gibt/gäbe es keine gesetzlichen Erben für das Bodenrecht / das Eigentum etc. Der Wertindex von 1914 besteht bis heute noch!
Leider wollen alle DEUTSCH in diesem Status verbleiben, anstatt (IM System nachgewiesener) gesetzlicher Deutscher zu werden.
Es ist erforderlich sich die gesetzliche Staatsangehörigkeit und die damit verbundene Erbfähigkeit zu besorgen. Sodann sind die Geburtsanzeigen zu korrigieren (siehe oben).
Ergo, raus der Rolle der artifiziellen Person der Geburtsurkunde und zum Menschen werden. Die Geburtsurkunde ist jedem Deutschen seine Treuhand.
Wie lautet der juristische Unterschied zwischen einem DEUTSCH und einem Deutschen?
Ein Deutscher bewegt sich gemütlich im Rechtsstand der Alten WeltOrdnung mit allen Rechten ab Geburt, als allein Begünstigter in einer voll souveränen Gemeinschaft. Während DEUTSCH als Teil der NWO-Gesellschaft genau diesen Rechten hinterher läuft. Kostet Lebenszeit u. Energie. Muss aber irgendwie Spaß machen, denn machen alle.
Gaby Simon-Schmidt
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Nach dem § 4 Abs. 1 RuStAG (vom 22.07.1913) erwirbt ein Kind durch Geburt aufgrund der Abstammung die Staatsangehörigkeit ehelich vom Vater und unehelich von der Mutter. (Deutsches Reich, Weimarer Republik, Bundesrepublik Deutschland).
Nach dem §4 Abs. 1 StAG (vom 15.07.1999) erwirbt ein Kind durch Geburt aufgrund der Abstammung die Reichsangehörigkeit (=deutsche Staatsangehörigkeit; seit 05.02.1934), wenn ein Elternteil die Reichsangehörigkeit (=deutsche Staatsangehörigkeit seit 05.02.1934) besitzt (Bundesrepublik Deutschland).
Eine Staatsangehörigkeit „Bundesrepublik Deutschland“ existiert nicht, da die Bundesrepublik Deutschland kein Staat ist, sondern nur eine Verwaltungsorganisation nach Genfer Konvention (Gewahrsamstaat). Welche solange weiter betrieben wird, wie der „deutsche Staat“ handlungsunfähig gestellt bleibt (dies seit 1918).
Gemäß dem Artikel 50 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) i.d.a.F. gilt: „Die Reichsgesetze bleiben in Kraft. Sie treten jedoch insoweit außer Kraft, als sich aus dem Bürgerlichene Gesetzbuch oder aus diesem Gesetz die Aufhebung ergibt.“
Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22.07.1913 gilt fort bis zum heutigen Tage. Daher muss die Bundesrepublik Deutschland es aus völkerrechtlichen Gründen anwenden (Siehe u.a. die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweis).
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Man darf sich fragen, warum die Richter und Staatsanwälte all die vielen Gesetze zugunsten der Menschen negieren? Kann die Antwort darin liegen, dass wir immer noch von „NaZis“ regiert werden? Ist der Verein „EU“ das 4.te Reich?
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Hier ein erster Überblick an „Gesetzen“ und Verordnungen, mit denen man die Bediensteten der Behörden im „persönlichen“ Gespräch darauf aufmerksam machen sollte…!
Beachtet bitte, dass einige dieser Hinweise nur für nachgewiesene, gesetzliche Deutsche gültig sind. Ein in der Wohnhaft lebender, sich mit dem Personalausweis identifizierender Apolide hat keine Rechte!
Für Deutsche gelten ins besonders die §§ 1-20 des BGB in der Fassung von 1896/1900.
Zum Thema StAG oder RuStAG… Die Behörden argumentieren gerne, dass das RuStAG nicht mehr gelten würde… nun, in 1964 war es sehr wohl noch geltend:
Oder auch das hier dieses Urteil des „Verfassungs“-Gericht Stuttgart:
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Liebe Polizsten, ohne hoheitliche Befugnisse, in der Privathaftung steckend… … wie lange wollt ihr euch noch als Erfüllungsgehilfen für dieses menschenunwürdige System prostituieren? … sind Euch die §§ 823 und 839 des BGB bekannt? Wisst Ihr, wie mit den Mauerschützen der damaligen innerdeutschen Grenze verfahren wurde? Schon gewusst, dass in 1981/82 die Staatshaftung obsolet wurde…?
II. Teil – Allgemeine Verfahrensvorschriften (§§ 17 – 35c)
§ 31
(1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
Das BvG hat in der Vergangenheit viele Urteile erlassen zu den Themen „Deutsches Reich“, „Unterschriften Erfordernisse“, „Ungültige Wahlen“, „Ungültigkeit des Einigungsvertrages“ und vieles mehr…. z.B.:
➡ https://www.youtube.com/watch?v=8AHSF9PmJnY
oder dies:
Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1991 – BvR 1341/90 – wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:
Das Gesetz vom 23. Sept. 1990 zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands- Einigungsvertragsgesetz-….unvereinbar und nichtig.
Weit wichtiger ist eine der aktuellsten Entscheidungen im bezug auf die Rechtsfähigkeit juristischer Personen als auch der BRiD an sich:
Wenn man die Entscheidung des BVG ➡ http://www.bverfg.de/e/rk20151103_1bvr176615.html korrekt interpretiert, sosind die BRiD-Gerichte allesamt nicht grundrechtefähig und somit auch nicht prozeßfähig.
Eine juristische Person ohne jegliches Grundrecht ist nicht grundbuch-, recht-, geschäft-, handlung-, delikt-, insolvenz-, vertrag- oder prozeßfähig, sondern ausnahmslos nur schuldfähig!
Die Feststellung der jur. Person im Urteil des Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 1 BvR 1677/15 vom 03.11.2015 ist:
• Die Grundrechtsfähigkeit einer juristischen Person des öffentlichen Recht ist grundsätzlich dann zu verneinen, wenn diese öffentliche Aufgaben wahrnimmt! und • Gleiches gilt für juristische Personen des Privatrechts, die von der öffentlichen Hand gehalten oder beherrscht werden.
(1) Wird auf das Recht des Staates verwiesen, dem eine Person angehört, und gehört sie mehreren Staaten an, so ist das Recht desjenigen dieser Staaten anzuwenden, mit dem die Person am engsten verbunden ist, insbesondere durch ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder durch den Verlauf ihres Lebens. Ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor.
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 116 – 146)
Art. 139
Die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.
In den Zensurbestimmungen für die Zivilbevölkerung in Deutschland unter der Herrschaft der Militärregierung heißt es unter:
Punkt 15
„Alle Mitteilungen müssen mit dem vollen Namen unterschrieben sein. Der Name des Unterzeichners muss deutlich, mit der Schreibmaschine oder in lateinischer Druckschrift geschrieben, unter der Unterschrift erscheinen.“
Punkt 23
„Alle Botschaften müssen so unterschrieben werden, dass der Absender klar zu identifizieren ist. Wenn der Aufgeber im Namen einer Einzelperson, Firma oder Organisation handelt, müssen die Identität und Adresse des Auftraggebers auf dem Formular angegeben werden.“
Punkt 24
„Vor- und Nachname müssen beide angegeben werden.“
Ja, die SHAEF-Gesetze sind in diesem Land immer noch gültig…! Seht hierzu u.a. die Artikel 79, 120 & 133 GG als auch die Bundesbereinigungsgesetze aus den Jahren 2006, 2007 & 2010.
Deutsches Richtergesetz (DiR):
§ 9 – Voraussetzungen für die Berufungen
Zitat:
In das Richterverhältnis darf nur berufen werden, wer: (1) Deutscher im Sinne des Artikel 116 GG ist, …
Dies stellt jedoch die Anwendung nationalsozialistischer Gesetze dar, da die „deutsche Staatsangehörigkeit“ von Adolf Hitler in seiner Gleichschaltungsverordnung vom 05.02.1934 überhaupt erst geschaffen wurde.
Selbst unter der rechtirrtümlichen Annahme, dass eine Zuständigkeit durch einen [Richter] für meine Person gegeben ist, bleibt festzustellen, dass es „Staats“gerichte in der „BRD“ nicht gibt.
Man vgl. hierzu den § 15 GVG, welcher durch die Besatzungsmächte bereits in 1950 und erneut mit den Bundesbereinigungsgesetzen aufgehoben wurde! Die steht ebenso in den Bundesgesetzblättern!
Der sogenannte [Richter] darf mir gemäß dem § 99 VwGO, den §§ 138, 139 ZPO sowie dem §§ 16, 21 GVG und dem Artikel 97 (1) GG nachweisen, dass er/sie der/die für mich zuständige staatliche und gesetzliche [RichterIn] nach Art. 101 (1) GG ist!
Angesichts der existentiellen Bedeutung unabhängiger Gerichtsbarkeiten,
vgl. hierzu die Art. 92 und 97 GG, für den grundsätzlich gewährleisteten Rechtsschutz des Bürgers, vgl. hierzu den Art. 19 Abs. (4) GG,
ist der Anspruch auf den gesetzlichen Richter durch Art. 101 Abs. (1) Satz (2) GGals Verfahrensgrundrecht in absoluter Form ausgestaltet.
Siehe: BVerfGe 10/200 – Zitat:
„Da mit der Besetzung des Gerichts auch dessen Entscheidungen beeinflusst werden können, ist jedem Rechtssuchenden ein Anrecht auf den gesetzlich vorbestimmten Richter garantiert. Art. 101 Abs. (1) Satz (2) GG setzt voraus, dass nur Gerichte bestehen, die in jeder Hinsicht den Anforderungen des Grundgesetzes entsprechen.“
Eigenzitat: „In Bezug auf die Formvorschriften einer Zustellung von Dokumenten darf ich Sie darauf hinweisen, dass ich zu keinem Zeitpunkt formal korrekte Kenntnis von einer Ladung zu einer Verhandlung genommen habe.“
Eine Postzustellungsurkunde, die wesentliche Mängel hat, führt nach der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung und Literatur zur Unwirksamkeit der Zustellung selbst.
Vgl. BGH Beschluss vom 13.12.1955- V BLw 396/55. LM ZPO § 181 Nr. 1, BGH Beschluss vom 16.02.1987 – NoTZ 18/86 – BGHR ZPO § 191 Nr.4 Personenbezeichnung 1; BAG Urteil vom 22.06.1972 – 5 AZR 55/72 – AP ZPO § 829 Nr. 3; BAG Urteil vom 09.11.1978 – 3 AZR 784/ 77 – AP BGB § 242 Ruhegeld Nr. 179; BFH Urteil vom 10.10.1978 – VIII R 197/74 – BStBl 1979 II S. 209, Stein /Jonas/Roth ZPO, 21 Aufl., § 190 Rz. 4 und § 191 Rz. 1, Zöller/Stöber 22. Aufl., § 191 Rz. 9 f., Münchener Kommentar ZPO/ von Feldmann § 190 Rz. 3).
Die Beurkundung eines Versuchs einer persönlichen Zustellung jedoch, die tatsächlich so niemals stattgefundenen hat, bewirkt einen die Zustellungen insgesamt unwirksam machenden wesentlichen Formmangel, der nicht mehr, auch nicht durch Wahrnehmung des vermeintlich zugestellten Briefstückes und seines Inhaltes geheilt werden kann.
Vgl. BGH Beschluss vom 13.12.1955 – V BLw 396/55. LM ZPO § 181 Nr. 1, BGH Beschluss vom 16.02.1987 – NoTZ 18/86 – BGHR ZPO § 191 Nr.4 Personenbezeichnung 1; BFH Urteil vom 10.10.1978 – VIII R 197/74 – BStBl 1979 II S. 209, Zöller/Stöber 22. Aufl., § 191 Rz. 10 f., Landesarbeitsgericht Erfurt vom 27.08.2001, Az.: 6 Ta 82/2001 zu 1 Ca 133/01 Arbeitsgericht Jena.
Gemäß GG Artikel 103 Abs. 1 Rn 31 (gr. Kommentar v. Mangoldt, Klein, Starck) muss ein zuzustellendes Schriftstück (Förmliche Zustellung, der sogenannte Gelbe Brief) persönlich übergeben werden. Das Gesetz schreibt zwingend vor, dass sämtliche Bescheide von einer Amtsperson ausgehändigt werden müssen. Die Firma Deutsche Post AG erfüllt diese Voraussetzung nicht.
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) § 44 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes
(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.
(2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist ein Verwaltungsakt nichtig,
der schriftlich oder elektronisch erlassen worden ist, die erlassende Behörde aber nicht erkennen lässt;
der nach einer Rechtsvorschrift nur durch die Aushändigung einer Urkunde erlassen werden kann, aber dieser Form nicht genügt;
den eine Behörde außerhalb ihrer durch § 3 Abs. 1 Nr. 1 begründeten Zuständigkeit erlassen hat, ohne dazu ermächtigt zu sein;
den aus tatsächlichen Gründen niemand ausführen kann;
der die Begehung einer rechtswidrigen Tat verlangt, die einen Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklicht;
der gegen die guten Sitten verstößt.
(3) Ein Verwaltungsakt ist nicht schon deshalb nichtig, weil
Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit nicht eingehalten worden sind, außer wenn ein Fall des Absatzes 2 Nr. 3 vorliegt;
eine nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 6 ausgeschlossene Person mitgewirkt hat;
ein durch Rechtsvorschrift zur Mitwirkung berufener Ausschuss den für den Erlass des Verwaltungsaktes vorgeschriebenen Beschluss nicht gefasst hat oder nicht beschlussfähig war;
die nach einer Rechtsvorschrift erforderliche Mitwirkung einer anderen Behörde unterblieben ist.
(4) Betrifft die Nichtigkeit nur einen Teil des Verwaltungsaktes, so ist er im Ganzen nichtig, wenn der nichtige Teil so wesentlich ist, dass die Behörde den Verwaltungsakt ohne den nichtigen Teil nicht erlassen hätte.
(5) Die Behörde kann die Nichtigkeit jederzeit von Amts wegen feststellen; auf Antrag ist sie festzustellen, wenn der Antragsteller hieran ein berechtigtes Interesse hat.
Nach Landesgesetzen ist in den Gemeinden das sogenannte KomDoppikLG einzuführen. Damit haften alle Bürgermeister nach Internationalen Handelsrecht? Das war im Jahr 2007…!
Damit ist jede BRD-Gemeinde ein Unternehmen!
KomDoppikLG
§ 1 Umstellung auf die doppelte Buchführung
Die Gemeinden haben ab dem Haushaltsjahr 2007 ihre Bücher nach den Regeln der doppelten Buchführung für Gemeinden zu führen.
Körperschaftsteuergesetz (KStG) § 4 Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
(1) 1Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 6 sind vorbehaltlich des Absatzes 5 alle Einrichtungen, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen außerhalb der Land- und Forstwirtschaft dienen und die sich innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen Person wirtschaftlich herausheben. 2Die Absicht, Gewinn zu erzielen, und die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr sind nicht erforderlich.
(2) Ein Betrieb gewerblicher Art ist auch unbeschränkt steuerpflichtig, wenn er selbst eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
(3) Zu den Betrieben gewerblicher Art gehören auch Betriebe, die der Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Gas, Elektrizität oder Wärme, dem öffentlichen Verkehr oder dem Hafenbetrieb dienen.
(5) 1Zu den Betrieben gewerblicher Art gehören nicht Betriebe, die überwiegend der Ausübung der öffentlichen Gewalt dienen (Hoheitsbetriebe). 2Für die Annahme eines Hoheitsbetriebs reichen Zwangs- oder Monopolrechte nicht aus.
(6) 1Ein Betrieb gewerblicher Art kann mit einem oder mehreren anderen Betrieben gewerblicher Art zusammengefasst werden, wenn
sie gleichartig sind,
zwischen ihnen nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse objektiv eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht besteht oder
Betriebe gewerblicher Art im Sinne des Absatzes 3 vorliegen.
2Ein Betrieb gewerblicher Art kann nicht mit einem Hoheitsbetrieb zusammengefasst werden.
Das Juristische Wörterbuch ist ein notwendiges Instrument. Hier anbei eine ältere Fassung… in den neueren Fassungen wurde vieles geändert. 🙂
➡ Köbler Juristisches Wörterbuch-.Auflage
Der Deutsche Bundestag ist im Handelsregister Belgien eingetragen.
DEUTSCHER BUNDESTAG/BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND – BERLIN, BELGIEN HANDELSREGISTERNUMMER: 0833.759.342
FIRMENSTATUS: eingetragen
PROTOKOLLIERTER SITZ: Berlin
TELEFONNUMMER: LAND: Belgien GESCHÄFTSZWEIG: Organismes publics étrangers ou internationaux
FIRMENBESCHREIBUNG: Deutscher Bundestag/Bundesrepublik Deutschland ist eine in Belgien als Organismes publics étrangers ou internationaux registrierte Firma mit der Register-Nr. 0833.759.342. Ihr derzeitiger Status ist „registered“. Die Firma kann schriftlich über Berlin, Belgien erreicht werden.
Wie war das denn noch gleich…? Die Geschichte wiederholt sich…?!
Wir sagte einst Gaius Julius Cäsar: Wiederholungen lieben nicht.
Ja, sind wir denn im Krieg? Wenn ja, in welchem denn der Vielen?
Sind wir im Krieg der Waffen, der Wirtschaft, der Worte oder im Krieg gegen uns SELBST? Oder nur ins besonders gegen uns selbst und unsere Mitmenschen?
Manipuliert, vergiftet, desinformiert, eingelullt und eingenordet von den Politikmarionetten und den System-Medien. Willfährig und fahrlässig gedudelt und gefördert vom systemtreuen Gutmenschentum.
Denn was nicht sein kann, dass darf nicht sein. Und was nicht sein darf wird – typisch DEUTSCH – passend gemacht.
Wem von Euch fällt etwas auf?
REUSSEN = (P)REUSSEN PRUSSIA = RUSSIA
Die „FIRMA“ stellt Hilfspolizisten ein… das erinnert doch an die SA…
Die „FIRMA“ stellt eine S peerS pitze gegen „Russland“ auf…!
Ein Schelm ist, wer hierbei Böses denkt!
„NATIONAL“-Flaggen werden von den Autos abgebrochen…
Die Fußball-Begeisterten dürfen alle Jahre wieder eine Multikulti-Söldner-Truppe anhimmeln, die sich MANNSCHAFT nennt. Ergo die Bespassung-Betriebsmannschaft der FIRMA. Panem et Circenses.
Die UnterFIRMA POLIZEI hat auch recht charmante Leitsätze:
„Ziel ist ein Wir-Gefühl, ein Gefühl der Zusammengehörigkeit und des gegenseitigen Vertrauens. Ein ausgeprägtes Wir-Gefühl ist jedoch nur möglich, wenn sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der „Firma Polizei“ identifizieren.“
Wer in der Firma aufmuckt und es wagt zu remonstrieren, der wird gemobt oder gleich von DIENSTherrn suspendiert. Hurra, Hurra, die Schule brennt….
„Das Leitbild legt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des „Unternehmens Polizei“ die Spielregeln in offener und verbindlicher Form fest. Sinn und Zweck polizeilichen Handelns werden dadurch auch beim Bürger durchschaubarer gemacht.“
Das passt ja auch soweit. Wozu denn einen Amtsausweis mit sich führen, wenn es eine 2 Cent-Visitenkarte auch tut? Ja, wir haben das „durchschaut“. Nebenbei, der Löwe schaut auf die falsche Seite. 🙂
Na dann ist ja alles gut! Bravo! Weiter so! Am besten im zackigen Stechschritt! Und bitte das regelmäßige Denunzieren nicht vergessen… denn dies ist jetzt die oberste Bürgerpflicht…! Wehe einer schert aus…! 👿
Wie sieht man das Ganze im Ausland? Ein Beispiel: 🙂
Reinkarnation? Ein Klon? Oder ein Zufall von Mutter Natur?
Ohne Adolf Hitler und das 3. Reich, wäre vermutlich unser heutiges System nicht möglich gewesen.
Er war Teil des Planes und wurde von der selben Bank finanziert, von der auch seine „Feinde“ finanziert wurden (durch Kreditvergabe).
Danach konnte die selbe Bank gleich nochmal durch Kreditvergabe beim Wiederaufbau groß abkassieren.
Wer wusste bisher, dass es einen 1-jährigen Prozess beim Nürnberger Kriegsverbrechertribunal gegen das Chemie- und Pharmakartell der IG FARBEN gab? Ohne diese, wäre der WK II nicht möglich gewesen.
Bei jedem Krieg,gibt es nur einen Gewinner und das sind die Banken.
Eine magische Hand führte Helmut Kohl als BASF (IG FARBEN) Mitarbeiter direkt ins Kanzleramt. Angela Merkel nannte er damals immer sein Mädchen.
Das kann nicht sein? Nun, wie darf bzw. muss man dann diese Aussage von Frau PETRA GERSTER aus der ARD Tagesschau interpretieren?
➡ https://www.youtube.com/watch?v=ws4JuLOH8Ks
Zur angeratenen Eigenrecherche zum Thema Reichsbürger gibt es hier etwas mehr an beleghaftem Lesestoff:
➡ https://www.agmiw.org/?p=2795
Es liegt an Euch selbst, wie Ihr Euch entscheidet.
Und wenn ihr dies tut, dann macht das bald!
Erneut kuschen? Was erzählt ihr Euren Kindern?
Wenn ihr denn dazu noch in der Lage seid…
… wohin führt Euch Euer Weg?
Ich kenne keine Parteien, Ideologien, Religionen und Götzen mehr – nur noch Deutsche…!
Denn:
„Es ist möglich, daß der Deutsche einmal von der Weltbühne verschwindet, denn er hat alle Eigenschaften, sich den Himmel zu erwerben – aber keine einzige, sich auf der Erde zu behaupten, und alle Nationen hassen ihn wie die Bösen das Gute. Wenn es ihnen aber gelingen sollte, ihn zu verdrängen, wird ein Zustand eintreten, in dem sie ihn wieder mit den Nägeln aus dem Grabe kratzen möchten.“ Friedrich Hebbel
Putin zündet die Bombe: Wie illegal ist die Bundesrepublik?
Wurde Merkel zum Abschuß freigegeben? Recht viel anders läßt sich Putins sensationelle Bemerkung auf dem 21. Internationalen Wirtschaftsforum in St. Petersburg nicht erklären, wonach die Bundesrepublik nur „eingeschränkt souverän“ sei (Quelle hier: https://deutsch.rt.com/…/51684-wladimir-putin-was-merkel-a…/).
Die Frage der deutschen Souveränität ist der Dreh- und Angelpunkt der Nachkriegsordnung. Jeder, der es wissen wollte, konnte immer schon wissen, daß Deutschland seit dem 8. Mai 1945 unfrei, ein besetztes Land und die Bundesrepublik alles andere als ein souveräner Staat ist. Jetzt bestätigte es der russische Präsident, der es wissen muß, und zog dem Berliner Vasallenregime damit praktisch den Teppich der (Schein-)Legitimität unter den Füßen weg. Die Folgen dieser Enthüllung sind noch gar nicht absehbar.
Putins Erklärung legt die Axt ans Fundament der Bundesrepublik. Denn: noch im Januar glaubten die Richter des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts in ihrem Urteil im NPD-Verbotsverfahren der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) „Verfassungsfeindlichkeit“ attestieren zu müssen. Dieses Willkürurteil könnte den Karlsruher Robenträgern jetzt bald um die Ohren fliegen. Denn womöglich ist auch das Karlsruher Gericht und seine Rechtsprechung von Grund auf illegal. Wie legitim kann eine „freiheitlich-demokratische Grundordnung“, ihr „Grundgesetz“, ihre Institutionen sein, wenn sie sich wie im Fall der Bundesrepublik auf eine defizitäre oder fehlende staatliche Souveränität gründen? Haben alle diejenigen recht, die die Bundesrepublik von jeher für eine Staats-Simulation halten?
Es sieht ganz danach aus. Putins Erklärung im Rücken, könnte die Debatte über die Rechtmäßigkeit der BRD-Staatskarikatur jetzt sehr schnell an Fahrt gewinnen. Die Bundesregierung könnte schon bald in böse Erklärungsnöte kommen. Dazu können wir beitragen. Die Diskussion über die Legitimität der Bundesrepublik ist eröffnet. An ihrem Ende kann nur ihre Abwicklung stehen. Diese war lange nicht mehr so greifbar wie jetzt.
Man lese hierzu auch hier, denn für mich ist das nur Populismus: ➡ Quo Vadis Deutschland
Ins besonders um diese Entscheidung(en) des Bundesverfassungsgerichts (Hier: Az.: 2 BvF 1/73 & BVR 373/83) wird von den BRvD-Organen grundsätzlich ein großer Bogen gemacht.
Zitat: „Es wird daran festgehalten, (Rechtsprechung seit 1956…), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht ‚Rechtsnachfolger‘ des Deutschen Reichs, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich‘, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch‘.“
Dies weil sie eben nicht den Schluß ziehen wollen / können / dürfen, dass aufgrund der, in dem Urteil aus dem Jahr 1973 beschrieben, „Identität“ seitens der BRD und dem Deutsches Reich wir alle sowohl Bundes- als auch gleichzeitig „Reichsbürger“ sind. Dies ist soweit unstrittig…! 🙂
Ergänzend hierzu:
Das Thema der Souveränität von bzw. für „Deutschland“ wird gerne vielfältig diskutiert.
Das Dokument „2+4-Vertrag“ heißt offiziell „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland„. In diesem Zusammenhang ist der Begriff „abschließende Regelung“ klar ausschlaggebend! Denn „abschließende Regelung“ heißt auch „aktualisierte„, oder auch „letzte“ Regelung. Dies schließt nicht aus, dass ggf. ältere Verträge nichtgültig bleiben. Die Bezeichnung „abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ klingt in etwa wie:
„in Bezug auf (das besiegte) (Nazi)Deutschland“, als hätten sich die Siegermächte endlich mal in 1990 auf eine gemeinsame Regelung auf ganzes deutsches Gebiet geeignet (hier: weil die BRiD und die DDR in ein „Vereintes Wirtschaftsgebiet“ zusammengeführt wurden).
Und selbst das Wort „Regelung“ (in bezug auf Deutschland) suggeriert ein bestimmtes Objekt-Subjekt-Verhältnis.
Heißt, die vier Siegermächte regeln etwas in Bezug auf Deutschland.
Mit anderen Worten kann bei bei dem 2+4-Vertrag keine Rede von einem (Ersatz-)Friedensvertrag mitDeutschland sein, sondern es ist (nur) eine (endgültige) Regelung zwischen den vier Siegermächten!
Was somit die älteren Verträge zwischen der BRiD und den Siegermächten nicht zwingend berührt. 😆
Weit wichtiger in dem Zusammenhang sind die früheren Abkommen zwischen der BRiD und den Westalliierten. Denn dort steht ausdrücklich (z.B. im „Deutschlandvertrag“ von 1952 oder im Pariser Abkommen von 1954), dass bestimmte Einschränkungen bis zum Abschluss des Friedensvertrags gültig bleiben. Siehe hierzu das obige Video mit Herrn Fenenko.
Da der 2+4-Vertrag ausdrücklich kein Friedensvertrag ist, bleiben frühere Bestimmungen weiterhin in Kraft. Außerdem steht nicht im 2+4-Vertrag ausdrücklich, dass alle früheren Abkommen hiermit außer Kraft gesetzt werden. I
Herr Fenenko meint gerade hier all die früheren Abkommen, in denen etwas ausdrücklich mit dem Wort „Friedensvertrag“ geregelt wird. Das bekräftigt auch die Tatsache, dass keiner der Siegesmächte den Friedensvertrag mit Deutschland bis heute hat – Russland auch nicht! Interessant hierbei ist, dass Russland schon die ganze Zeit und auch gerade jetzt öffentlich aktive Verhandlungen über den Abschluss eines Friedensvertrages mit Japan führt. Nicht aber mit Deutschland)! Der 2+4-Vertrag auf Deutsch, Russisch, Englisch, Französisch: ➡ http://www.smixx.de/ra/Links_U-Z/Zwei-Plus-Vier-Vertrag.pdf
Der sogenannte „Überleitungsvertrag von Berlin“ ist eine besondere juristische Delikatesse, weshalb es sehr verwundert, dass dieses besonders gelungene Übereinkommen nicht nur der Öffentlichkeit, sondern selbst Juristen an den Universitäten, verschwiegen wird.
In Artikel 2 Abs. 1 heißt es dort: Überleitungsvertrag von Berlin – Artikel 2
(1) Zitat: „Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in Bezug auf Berlin ….. begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.“
(vgl.: Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin vom 02.10.1990 (BGBl 1990 Teil II Nr. 36)).
Die Formulierung „in oder in Bezug auf Berlin“ hat es dabei in sich.
Da alle alliierten Verfügungen sämtlich in Berlin verkündet und verabschiedet worden sind, bleiben damit auch alle, nicht nur Berlin, sondern auch das übrige Deutschland betreffenden Rechte der Alliierten in Kraft. Soviel zur immer wieder behaupteten Lüge, die sogenannte „Bundesrepublik Deutschland“ sei ein „souveräner“ „Staat“.
Laut Charta der Vereinten Nationen Deutschland ist „Feindstaat„. Die Vereinten Nationen sind das oberste internationale Gremium, ihre Resolutionen sind Ausdruck der Weltgemeinschaft der Staaten. Im Gründungs-Dokument der UN gibt es aber auch feindliche Staaten. Darunter ist auch Deutschland. Sogar im Sicherheitsrat sitzt ein Land, das für die UN offiziell ein „Feindstaat“ ist: Deutschland.
Die Situation klingt bizarr:
Die Bundesrepublik ist drittgrößter Beitragszahler, entsendet Tausende Entwicklungshelfer, Soldaten und Polizisten unter der hellblauen Fahne in die ganze Welt, arbeitet emsig im Sicherheitsrat mit und gilt als verlässlicher Partner, der auch mal die eigenen Interessen zurückstellt. Feinde sehen anders aus. Und dennoch wird das Land an gleich drei Stellen der fast heiligen UN-Charta als Feind bezeichnet.
Gegensätzliche Aussagen….
Dabei findet sich in den betreffenden Artikeln 53, 77 und 107 das Wort „Germany“ nichteinmal. Es geht um „alle Staaten, die mit einem der derzeitigen Unterzeichner dieser Charta während des Zweiten Weltkriegs im Kriegszustand waren“ – das ist Deutschland, aber das sind natürlich auch Japan und andere Staaten. Es folgen starke Sätze: Jedes UN-Land hat das Recht, in den unter die Klausel fallenden Ländern militärisch einzugreifen – auch ohne weiteres UN-Mandat. Ein hellblauer Freibrief für eine Invasion Deutschlands?
Zwar hat das GG seit dem Jahr 1990 keinen territorialen Geltungsbereich mehr (dieser war verankert im Art. 23 GG alte Fassung), denn der Artikel 23 GG (neue Fassung) enthält keinen solchen.
Gleichwohl enthält die Präambel einen personellen Geltungsbereich, siehe dessen letzten Satz:
Die BRiD sollten wir nicht als einen/den „Staat“ verstehen. Gleichwohl als die für uns zuständige Verwaltung. Denn wir brauchen/ benutzen sie schließlich, um den von uns gewollten Staatsangehörigkeitsausweis und den EStA-Registerauszug zu bekommen. Letztendlich geht es hier um die Einbürgerung nach dem Artikel 116 Absatz (2) Grundgesetz aufgrund des in Artikel 116 Absatz (1) enthaltenen gesetzlichen Vorbehalts, dem RuStAG von 1913!
Zudem benötigen wir das Grundgesetz wegen dem Artikel 28, um – nach BRD-Vorgaben – legitim Gebietskörperschaften zu aktivieren!
Das GG wird somit als die ABG´s einer Firma anerkannt; jedoch nicht als DIE Verfassung für die deutschen Völker!
Wir spielen mit offenen Karten und befinden uns in der Wahrheit!
Ergänzend hierzu aus dem Bundesverfassungsschutzgesetz §4:
Der Absatz 2 stellt insofern kein Problem dar! Der Absatz 1 ist spannend: Bund und Land? Wer ist der Bund? Der Bund ist das Deutsche Reich, oder?. 🙂 Die Länder? Wer weiss…
Der Staatsschutz ist zudem auch in die Belange des Feststellungsverfahrens involviert. Man lese daher auch hier:
Und wem das noch nicht reicht, den verweise ich gerne auf das bayerische Staatsministerium. Man lese und hinterfrage selbst:
Das Gesetz vom 23. Sept. 1990 zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands- Einigungsvertragsgesetz ist in Teilen somit-….unvereinbar und nichtig.
Mit seinem – unabgestimmten – Plan einer Konföderation der beiden deutschen Staaten hat Kanzler Kohl innenpolitisch die Initiative ergriffen – und erstaunlich viel Zustimmung erhalten. Die Kritiker in Bonn wie in Ost-Berlin dagegen bemängeln vor allem, daß Kohl nicht zugleich die Oder-Neiße-Grenze endgültig anerkannt hat.
Die wohl größte Fälschung unserer Zeit. Strafgesetzbuch StGB § 267 Urkundenfälschung
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3)In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat, 2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt, 3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder 4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht. (4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption vom 20.11.2015 (BGBl. I S. 2025), in Kraft getreten am 26.11.2015 Gesetzesbegründung verfügbar
Was ist nun die wohl größte Fälschung ?
SCHÄUBLES “ EINIGUNGSVERTRAG “ ZWISCHEN STASI UND BND – DER KOHL MAFIA :
1. ) FÜR 10 MILL. DM – natürlich geklaut von der DDR Staatsbank – erkauft er sich eine private Unterschrift von G. KRAUSE DER STASI UND ERFINDET EINEN STAATSVERTRAG AM 31. 08.1990 ! 2. ) DIESEN SIEGELT ER IN TRADITION – geklaut in der Ständigen Vertretung in Bonn ( DDR ) inzwischen BND besetzt – und nennt die Fälschung : EINIGUNGSVERTRAG …….. 3. ) DAMIT TÄUSCHT ER GANZ DEUTSCHLAND – EUROPA UND DIE WELT – um sein HAUPTGESCHÄFT – WAFFENHANDEL – FORTZUSETZEN , werden zum Jugoslawien Krieg die NVA WAFFEN GELIEFERT – DENN ER MUSS DIE EU MAFIA GRÜNDEN!
Hier die Fakten : Unterschriften Stasi /BND , Siegel der Ständigen Vertretung der DDR aus Bonn …….DANN KLAUT ER 688 MRD DM DER DDR – UM EINE EU ZU GRÜNDEN !!!
Bei der Firma Hansestadt Hamburg wird man auch schon deutlicher:
Die im Jahr 1945 vorgefundenen „Personen“ des Dritten Reichs (1933 – 1945) hier: „deutsche Staatsangehörige“ sind nach der Debellatio über das Dritte Reich versklavt worden.
Dieses Vorgehen ist, wenn ein System einen Waffenstillstand bricht, völkerrechtlich gesehen durchaus legitim. Die daraufhin auferlegte BRvD-Zwangsinternierung gilt für alle „Personen“, die „NaZi“-Krieger sind und / oder werden (wollen). Somit alle Bundespersonalausweisträger. 👿
Gemäß dem von der Verwaltung geführten EStA-Register (Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten) des Bundesverwaltungsamts in Köln – gerne auch als das „ESTA – „Amerikanische Personenregister/Reiseregister“ bezeichnet – existieren sehr wenignachgewiesene Deutsche, welche durch ihre lückenlose Abstammung (hier: Ahnennachweise vor 1914) einen legitimen Rechtsanspruch auf den Deutschen Boden haben bzw. darauf ableiten können. Dieser Nachweis muss IM System vom Souverän als Auftrag gestellt und sodann von der Verwaltung als Verwaltungakt ausgeführt werden.
Seit dem Jahr 1918 gelten die Deutschen als – auf Hoher See – verschollen und melden sich nicht zurück. Dieser Umstand wird einem auch in der Schule nicht beigebracht. Dies ist eine Holpflicht, welche von den zahlreichen Systemtrollen tagtäglich zerredet wird.
Stattdessen widersprechen diese Menschen ihrer richtigen Einbürgerung IN einem der 26 (25+1) Bundesstaaten des „Deutschen Reich“ (1871- 1914) und werden freiwillig DEUTSCH nach GG Artikel 116 Abs. (1), also „NaZi´s“. Hier: Deutscher im Sinne des Grundgesetzes (1937).
Das man „DEUTSCH“ ist, kann jeder selbst auf seinem Bundespersonalausweis nachlesen.
Undank der Herren Schröder / Fischer hat man Allen in 1999 / 2000 die „deutsche Staatsangehörigkeit“ über Nacht übergestülpt.
➡bundesrecht/rustag/gesamt.pdf
Siehe hier § 3, Abs. (2)
Zum Thema Land- und Bodenrechte gibt es sehr viele Meinungen.
Die Erde wurde uns Menschen gegeben zur treuen Pflicht diese entsprechend den Naturgesetzen- dies auch für künftige Generationen- zu hegen und pflegen.
Der Kulturkampf seitens Otto von Bismarcks und der kaiserlichen Familie, welche die bisherige Knechtschaft der Menschen durch den Vatikan im Zeitraum von 1848 bis 1914 unterbrach, war die einzige Zeit, in der Menschen echte Eigentumsrechte besaßen.
Nach dem Ersten Weltkrieg (WK I.) und dem darauf folgenden Putsch in die Weimarer Republik hinein, wurde über den Boden des 2. Deutschen Reichs der erste Flickenteppich gelegt.
Danach kam Adolf Hitlers 3.tes Reich und der zweite bunteTeppich wurde darüber gelegt.
Ab 1949 kam der dritte Teppich in Form der „BRvD“ dazu.
In 1990 wurde uns mit dem „Vereinten Wirtschaftsgebiet“ der vierte Teppich oben drauf gepackt.
Und spätestens ab dem Jahr 2016 mit der Piraten-/Totenkopfflagge der fünfte Fetzen Stoff.
Aus Unrecht kann niemals Recht werden!
Über den selbst ausgelösten Verwaltungsakt mit dem Feststellungsantrag F des Bundesverwaltungsamts (BVA, Köln) – sofern korrekt mit den Ahnennachweisen vor 1914 eingereicht – wird man (dies dokumentiert im EStA) eingebürgert und steht wieder fest auf deutschem Boden .
Um eben wieder Staatlichkeit herzustellen und den Wertindex von 1914 zu beleben, sind alle Deutsche durch Abstammung zur Herstellung Ihrer Heimat willkommen und notwendig!
In den Wohngebäudeversicherungen ist dieser Wertindex von 1914 verzeichnet. Bei jeder Berechnung für die Grundsteuer wird dieser Index als der zugrunde liegenderFaktor genutzt.
Die Gemeinden im BRvD-Wirtschaftsgebiet verfügen – nach Auftrag seitens der EU – seit 2007/8 nicht mehr über die Bodenrechte (anstelle der Gebietskörperschaft trat die Körperschaft) und entsprechen daher nicht mehr dem Gemeinwohl für den Menschen, sondern nur noch für die der Konzerne und sonstigen wirtschaftlichen Interessenverbänden.
Im Bezug auf die Bodenrechte werden oft zwei Themenkreise vermischt:
A)Zum einen die Handelsverträge – gesehen im globalen Kontext.
Das 2.te Deutsche Reich (1871 – 1914) – jedoch nicht die jeweiligen Bundesstaaten – war im Handelsrecht verankert. Ebenso ist auch die HLKO reines Handelsrecht.
Abkommen, betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges vom 18. Oktober 1907 (RGBl. 1910 S. 107) Haager Landkriegsordnung
Art. 1 [Beachtung der Haager Landkriegsordnung].
Die Vertragsmächte werden ihren Landheeren Verhaltungsmaßregeln geben, welche der dem vorliegenden Abkommen beigefügten Ordnung der Gesetze und Gebräuche des Landkriegs entsprechen.
Art. 2 [Anwendung nur unter Vertragsparteien].
Die Bestimmungen der im Artikel 1 angeführten Ordnung sowie des vorliegenden Abkommens finden nur zwischen den Vertragsmächten Anwendung und nur dann, wenn die Kriegführenden sämtlich Vertragsparteien sind.
Art. 3 [Verantwortlichkeit der Kriegspartei].
Die Kriegspartei, welche die Bestimmungen der bezeichneten Ordnung verletzen sollte, ist gegebenen Falles zum Schadensersatze verpflichtet.
Sie ist für alle Handlungen verantwortlich, die von den zu ihrer bewaffneten Macht gehörenden Personen begangen werden.
Und eben diese Handelsverträge laufen im Jahr 2017 ab! Denn: 1918 + 99 Jahre = 2017 🙂 Siehe auch: 1815 (Waterloo) + 99 Jahre = 1914 (WK I.)
Dies betrifft aber ebenso wenig den jeweiligen souveränen Bundesstaat bzw. die originäre Gemeinde und hier am allerwenigsten den Souverän.
Das wichtigste was ihr im Moment tun könnt ist Erlangung alter Rechte, um diese auch in der Zukunft nutzen zu können. Dies, weil man durch seine Abstammung darauf ein Recht hat und die Familien diese auch immer haben werden!
Es gibt auf deutschem Boden Familien, die besitzen Rechte aus dem Jahr 900. Und die sind immer noch gültig !
Die Sichtweise der Dinge lautet in diesem Fall wie folgt:
Ab dem 27.10.2017 – 23:59 Uhr läuft das sogenannte „Kaiserrecht“ aus! Dies bedeutet, dass dann niemand mehr diese Rechte aus dieser Zeit erlangen kann, da die 99 Jahre seit dem letzten Rechtsstand am 28.10.1918aktivitätslosverstrichen sind !!
Und dann kann und wird die EU alles komplett einsacken!
Die Verwaltungen lassen es schon ab und an „durch die Blume“ verkünden, dass ab 2018 die Verwaltungen abgeschafft werden. Was kommt danach?
B)Zum anderen der Verlust der Gebietskörperschaften der BRvD-Gemeinden, welcher in 2007/8 über die EU angestoßen wurde.
Hier der Auftrag zur Listung der Gemeinde im UPIK etc.
Die Bürgermeister hatten in den Jahren 2007/2008 auf Anordnung des Vereins „EU“ die / ihre Gemeinde als Unternehmen um- bzw. anzumelden. Seitdem ist die Gemeinde als Unternehmen auch bei Duns & Bradstreet unter dem Namen des damaligen Bürgermeisters, sodann „Geschäftsführer“ eingetragen. Seitdem heißt es nun „Der Bürgermeister“ als Synonyme für einen voll haftenden Geschäftsführer.
Mit der Unternehmensregistrierung hat die Gemeinde ihre Gebietskörperschaft verloren und ihre hoheitliche Macht verwirkt.
Das heißt, seitdem sind unsere Gemeinden ein staatenloses Gebiet ohne Gebietsgemarkung und steht somit unter dem Seehandelsrecht.
Mit dem ESM, CETA und TTiP kamen ab 2016 die „Piraten“ an die Macht! Während wir uns noch fragen, warum Seehandelsrechte in unserer Gemeinde wirken können.
Sofern dem keiner widerspricht ist dies gemäß dem Gewohnheitsrecht nach 10 Jahren für Personal-deutsch „bindend“.
Die alles betrifft einen echten Deutschen nicht.! Das Indigenat geht immer vor! Der nachgewiesene Deutsche ist der legitime Erbfolger / Rechteträger und steht über Allem!
Mit dem Ausspruch „im Besitz der Land-und Bodenrechte zu sein“ ist sinnbildlich gemeint, dass man gegenüber dem Verwalter dokumentieren kann, dieser Souverän zu sein.
Je mehr Deutsche sich wieder in der Heimat zurück melden und vor Ort ihre Gemeinde beleben, umso flotter geht das voran.
Es ist recht einfach!
Nach Versailles zum signieren des „Vertrag FÜR den Frieden“ (Peace of Treaty) kamen am 9. November 1918 keine vom Kaiser legitimierten Gesandten. Denn dort hat ein Gros von Wegelagerern einen Knebelvertrag akzeptiert, welchen Kaiser Wilhelm II. niemals hätte genehmigen dürfen.
Seit dem 28. Oktober 1918 sind also alle Deutschen verschollen und selbstermächtigte Politiker ohne Legitimation sind an ihre Stelle getreten.
Was sind denn Parteien?
Politische Parteien sind Vereinigungen von Bürgern (privatrechtliche und NICHT rechtsfähige Vereine, §§ 21 ff. BGB), die dauernd (BVerfGE 47, 222; 74, 50) oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen…
Wenn man somit ein herrenloses Land findet, kann man es nach geraumer Zeit, ohne dass sich die rechtmäßigen Eigentümer gemeldet haben, einfach usurpieren / übernehmen.
Mit Schiffen, welche ohne Besatzung aufgefunden wurden, kann man das direkt tun.
Mit Schiffen, welche nur ohne Kapitän aufgefunden wurden, muß man erst die Mannschaft auf seine Seite bekommen!
Hat diese Mannschaft den Finder als neuen Eigentümer anerkannt, so ist die Usurpation / Übernahme perfekt.
Uns Allen wird somit die Heimat weggenommen!
Da man das aber völkerrechtlich nicht kann, muß man es uns Alle vergessen lassen, wer wir sind!!!
Und genau das passiert hier gerade!!!
Wer das nicht beherzigt und auch (vor)lebt, darf sich gerne weiterhin im „Vereinten Wirtschaftsgebiet“ aufhalten und sich nicht wundern über das, was alsbald hier ablaufen wird.
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Ergänzend zum Thema – insbesonders der Aktivierung / Reorganisation der originären Gemeinden – noch ein paar Seiten aus dem Buch von Dr. Eduard Hölder; Natürliche und juristische Personen, 1905:
Etwas mehr ins Detail:
§ 900 BGB- Buchersitzung (1) Wer als Eigentümer eines Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist, ohne dass er das Eigentum erlangt hat, erwirbt das Eigentum, wenn die Eintragung 30 Jahre bestanden und er während dieser Zeit das Grundstück im Eigenbesitz gehabt hat. Die dreißigjährige Frist wird in derselben Weise berechnet wie die Frist für die Ersitzung einer beweglichen Sache. Der Lauf der Frist ist gehemmt, solange ein Widerspruch gegen die Richtigkeit der Eintragung im Grundbuch eingetragen ist. (2) Diese Vorschriften finden entsprechende Anwendung, wenn für jemand ein ihm nicht zustehendes anderes Recht im Grundbuch eingetragen ist, das zum Besitz des Grundstücks berechtigt oder dessen Ausübung nach den für den Besitz geltenden Vorschriften geschützt ist. Für den Rang des Rechts ist die Eintragung maßgebend.
Wenn ihr das verstanden hat, wiest ihr, warum das Grundbuch beim Amtsgericht nur Vermutungen enthält. Und daher zwingend die Berichtigung beauftragt werde muss. Von MAX MUSTERMANN zu Mustermann, Max. Dies wird vmtl. abgelehnt werden. Aber ihr habt das dann schriftlich für spätere Zeiten.
Nun, WO entstehen denn überhaupt die Bodenrechte?
Grundsätzlich und ausschließlich durch den Rechteträger IN den jeweiligen, originären Gemarkungen für das Gemeinwohl.
Warum macht es denn Sinn die Gemarkungen und damit einhergehend die originären staatlichen Gemeinden zu aktivieren?
Weil nur dort durch bestallte Beamte das Grundbuch ordentlich geführt werden könnte.
Ein Hinweis in Bezug auf das BGB – hier: die Gesamtheitsgemeinschaft und die Stückelungsgemeinschaft.
Unabhängig von den o.e. 99 Jahren, die evtl. so entstehen könnten ein ergänzender Gedanke:
➡ 1933 Vatikan (Reichskonkordat) vor 1934 Bodenrechte über die Kirchengemeinden.
Hat eine staatliche Gemeinde oder der Rechteträger dem bisher widersprochen?
Siehe meine Kommentare hierzu weiter oben.
Ein Schweigen wird nach § 151 BGB konkludent als Zustimmung gewertet.
Lest auch noch einmal den Artikel 28 des Grundgesetzes durch. Dort findet ihr eine einfache Lösung, die man jederzeit umsetzen kann und auch sollte.
Lest auch: § 741 BGB – Gemeinschaft nach Bruchteilen Steht ein Recht mehreren gemeinschaftlich zu, so finden, sofern sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt, die Vorschriften der §§ 742 bis 758 Anwendung (Gemeinschaft nach Bruchteilen).
§ 742 BGB – Gleiche Anteile Im Zweifel ist anzunehmen, dass den Teilhabern gleiche Anteile zustehen.
Ergo – bei der Aktivierung von Gemarkungen durch nachgewiesene Rechteträger entsteht also zunächst einmal Gemeinschaftseigentum.
Daneben entsteht eine Stückelungsgemeinschaft. Das ist das, was man selbst im Treu und Glauben gekauft und erworben hat.
Als Rechteträger nimmt man dort seinen Wohnsitz nach § 7 BGB IN der staatlichen Gemarkung. Und meldet seine Jur. Person im Melderegister der BRiD ab.
Dieses Recht steht alleine dem Rechteträger zu, jedoch keinen Gemeindevorsteher.
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Seid versichert, es wird demnächst sehr viel passieren!
Dem Ganzen könnt ihr – einmal spiritell gesehen – recht leicht entgegnen, indem ihr ab sofort über eure EIGENEN Gedanken bewusst werdet!
Versteht, in wie weit ihr Euch SELBST zu oft belogen habt.
Als auch die entsprechenden Konsequenzen der notwendigen Einsicht und Umprogrammierung mit dem Höchsten Selbst!
Kommt in das eigene Vertrauen und in die allumfassende Liebe!
Wir Deutschen haben eine wahre Kultur. Wir Deutschen gehören zu dem Ursprung einer zivilisierten und autarken Welt, ohne daß wir eine kulturelle Identität künstlich erzeugen müssen, indem wir andere Kulturen vernichten!
Wir sind mehr als das, was uns seit Dekaden eingeredet wird. Wir haben eine Geschichte, die es wert ist sich zu entwickeln, denn unsere Vorfahren haben ihr Leben gegeben, damit wir in Freiheit leben soll(t)en. Den Deutschen hat man die(se) Geschichte abtrainiert.
Bei den einen reicht das Gedächtnis nur bis zur letzten Fußball-WM, bei den anderen nur bis 1933-1945….! 👿
Die gemeinsame Identität beginnt bei der Sprache und ist eines der wichtigsten Volksgüter, durch sie entsteht erst die Kultur. Die Sprache der germanischen Stämme war (theut), innerhalb derer man sich verständigen konnte, war die theudische, deutsche Sprache. Der Begriff deutsch leitet sich vom Althochdeutschen (Ahd) diutisc (westfränkischen *Þeodisk) ab, was ursprünglich „zum Volk gehörig“ bedeutete (germanisch Þeudā, ahd diot[a], Volk). Die erschlossene indogermanische Wortwurzel *teuta trug die Bedeutung „Volk, Leute“. Dies wird auch gestützt durch den keltische Begriffe wie Túatha Dé Danann (das Volk der Danu) od. zum vgl. Thiuda (Volk).
Ein wichtiger Beleg sprachlicher od. historischer Wurzeln ist eine Textstelle aus dem 4. Jh., eine Passage in der gotischen Bibelübersetzung des Bischofs Wulfila (Gal. 2:14). In seiner griechischen Vorlage fand er Ethnie (altgriechisch éthnos „[fremdes] Volk, Volkszugehörige“) als Gegenbegriff. Er übersetzt es ins gotische und verwendete dazu das Wort þiudisko.
Wulfila mußte einen Begriff verwenden, den seine gotischen Stammesgenossen verstehen und auf sich beziehen konnten: þiudisko als das dem (eigenen) Volk Zugehörige. Während die einzelnen Sprachen und Dialekte der germanischen Völker eigene Namen trugen wurde das Ahd Wort diutisc als Gesamtbegriff für diese Mundarten erfolgreich, weil man einen gemeinsamen Kontrast zu anderen Sprachen sah. Die Sprache des eigenen Stammes theut bzw. der Stammesgruppen, innerhalb derer man sich verständigen konnte, war demnach die theudische Sprache.
In einem Brief über zwei Synoden (Versammlung) die 786 in England stattgefunden hatten, erwähnt der päpstliche Nuntius (Botschafters) Gregor von Ostia an Papst Hadrian I. die deutsche Sprache. In diesem Brief hieß es wörtlich, dass die Konzilsbeschlüsse tam latine quam theodisce („auf Latein wie auch in der Volkssprache“) mitgeteilt wurden, „damit alle es verstehen könnten“ (quo omnes intellegere potuissent). In seiner (Althoch-) deutschen Form diutsch bzw. tiutsch lässt es sich zuerst in den Schriften Notkers des Deutschen belegen. Eine weitere frühe Fundstelle ist das Annolied, aus dem 11. Jahrhundert, wo von Diutischemi lande,Diutsche lant, Diutischimo lante (deutschem Lande) sowie Diutischin sprecchin (Deutsch sprechen) und Diutschi man (Deutschen, erstmals als Sammelbegriff für die Stämme der Sachsen, Franken und Baiern) die Rede ist.
Bei dem Nachvollziehen der Interpretationen gilt es zu beachten, dass unser heutiges Verständnis einiger Worte vom ursprünglichen Verständnis vor tausenden Jahren abweicht. Die Interpretation der Zusammenhänge der Silbenbedeutungen gestaltet sich durchaus nicht immer einfach und setzt ein gutes Abstrahierungsvermögen voraus.;-)
Es gab eine Zeit auf der Erde, da herrschte die Theokratie. Dieses Wort teilt sich in Theo- (Te) dieses kommt aus dem Ahd und bezeichnet das Göttliche, so wie Theologie und Theosophie die Lehre des „Göttlichen“ beschreibt und dem Wort „Kratie“ was ebenfalls aus dem Ahd stammt und „Rati“ der Rat bedeutet. Theokratie bedeutet also der „Rat der Götter“.
Das Wort Demos oder Deu oder Desco oder Dö kommt nicht, wie uns immer wieder fälschlicher Weise vermittelt wird – um wiederum die Wahrheit zu verschleiern, aus dem griechischen, sondern ebenso aus dem Ahd und bedeutet Dorf-Gemeinschaft/Volk.
Gemeint ist damit die „niedere Gemeinschaft“. Demokratie ist also der „Dörflich- gemeinschaftliche Rat“.
Die Griechen stammen ursprünglich von den Dorern (Thorer, Thoringa, Thüringer) ab, die Ahd sprachen und somit ein germanischer Stamm waren. Wobei auch das nicht ganz richtig ist, denn wie wir wissen, bezeichnet man alle weißen Menschen (es gibt noch die gelben, roten und schwarzen Menschen) als Arier.
Ari oder auch das ägyptische Ra (die alten Ägypter sprachen auch Ahd) ist das Ahd Wort für Adler. Daher haben Russland, Polen, Albanien, Deutschland und Österreich aber auch die Mayas den Adler in ihrem Wappen.
Wie sagte schon Napoleon: „Geschichte ist die Lüge auf die man sich geeinigt hat.“
Die Italiener bezeichnen die Deutschen bzw. das Deutsche als Tedesco, (göttliches Volk) ob ihnen das bewußt ist?
Der Duden sagt zum Wort ’deutsch:
„Im Gegensatz zu anderen Bezeichnungen dieser Art ist das Wort »deutsch« nicht von einem Volks- oder Stammesnamen abgeleitet …“
Die unterschiedlichen Schreibweisen drücken die gleichen Schwerpunkte aus. So gab und gibt es mehrere Stämme, die sich ’deutsch’ verhalten, aber unterschiedliche Dialekte sprechen.
Doch es gab und gibt auch Mentalitäten, die dem ’deutsch-sein’ nichts abgewinnen können. Unter diesen Menschen hatten die Deutschen wohl schon immer zu leiden. Denn die deutschen Tugenden lassen sich in einer Welt der Gegensätze leicht missbrauchen. So bis Heute…!
So wird der Deutsche in vielen Ländern heute noch als ’Germane’ bezeichnet. Dieses Wort ist sehr viel älter, als das Wort ’deutsch’. Das Wort ursprachlich analysiert, beschreibt die Tugenden:
„von den Ahnen geführt, die Ahnen ehrend und das Wissen weitergebend“.
Doch viel interessanter ist, dass die anderen Stämme und Nationen sich von diesen Tugenden selbst unterscheiden, indem sie diese den Deutschen zusprechen.
Wir sind inmitten eines kulturellen Bewusstseins der Selbstaufgabe und des ewigen Schuldkult, ohne sich auf das zu besinnen was wir sind und andere Völker als selbstverständlich erachten.
Wir Deutschen haben uns für unsere Vergangenheit und unsere Ahnen nicht zu schämen, ganz im Gegenteil, wir müssen sie unbedingt neu entdecken.
Ein Volk, das sich einem fremden Geist fügt, verliert schließlich alle guten Eigenschaften und damit, seine Kultur und sich selbst. Wir sind und werden gezwungen, unseren eigenen Tugenden und unseren Lebensstil zu verbergen und zu verachten, um nicht als „Nazi“ oder „Antisemit“ verspottet und ausgegrenzt zu werden.
Kein größerer Schaden kann einer Nation zugefügt werden, als wenn man ihr den Nationalcharakter, die Eigenheiten ihres Geistes und ihre Sprache nimmt. Auch ein Teil des Genozids durch Islamisierung und Migration.
➡ /genozid-an-den-deutschen-der-bevoelkerungsaustausch
Das deutsche Volk muss seine Würde, seinen Stolz und seine Ehre zurück erlangen, das geht nur mit der Wahrheit! Die germanische Weltanschauung baute in Wahrheit auf die Gleichstellung von Menschen und dem Respekt gegenüber der Natur. Gewalt, Naturzerstörung, egoistischer Intellekt waren verpönt, der Sinn für das Gemeinwohl kam vor dem Eigennutzen und war vordergründig.
Solange auf dieser Welt auch nur ein Germanenherz schlägt, wird der Geist lebendig bleiben.
„Ich bin stolz ein Germane „Deutscher“ zu sein.“
~ IR-MIN-SUL ~ Die bronzezeitliche Felsgravur vom schwedischen Lövasen (Abb. 2) zeigt unverkennbar einen Nadelbaum bzw. eine Eibe, mit dem für diese Bäume typischen Seitentrieb. Die Spitze läuft im Dreispross aus und die Wurzeln in kaum zufälliger Anordnung ebenso. Das Bild des Dreispross demonstriert das pflanzliche und darüber hinaus das gesamte Naturleben so eindringlich, dass er sich als Sinnbild für jegliches Wachstum geradezu aufdrängt. Jeweils aus Zweien erwächst als neuer Lebensspross ein Drittes, der junge Trieb bzw. das Kind. So wie sich die Baumkrone in den Himmel erstreckt, um Licht-, Wärme- und Regen-Nahrung einzusaugen, so geht das Wachstum in gleicher Weise nach unten ins Erdreich hinein, um auch von dort die benötigten Lebensenergien der Tiefe aufzunehmen. Dieses natürliche Weltverständnis drückt sich im doppelten Dreispross aus, mit drei Streben nach oben und drei Streben nach unten. Aus der Anleitung solchen Naturbildes erwählte ein Frühzeit-Denker die Chiffre des Doppeldreispross, welcher vom Runenschöpfer als Algiz-Rune ins ODING-FUÞARK-System aufgenommen wurde. Der allein nach oben gerichtete Dreispross ist als vorrunisches Zeichen schon in der nordischen Bronzezeit anzutreffen, wir finden ihn auf Felsbildkompositionen und als Heilszeichen auf Waffen, wie beispielsweise mehreren Bronzebeilen.
Die 4-teilige Dokumentationsreihe „Die Germanen“ zeigt den Aufstieg der Stämme des Nordens zu den Erben des römischen Reichs. Sie erweckt die versunkene Welt der Germanen wieder zum Leben und zeigt, wie die Germanen wirklich lebten, welche Götter sie verehrten, wie sie mit Rom kämpften und kooperierten, was sie in Runen schrieben und wie sie zum Christentum fanden.
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.“
Dieser als Ausspruch Gandhis verbreitete Satz geht zurück auf eine Rede des US-Gewerkschafters Nicholas Klein auf dem Gewerkschaftstag 1918 der Amalgamated Clothing Workers of America:
„Und, liebe Freunde, in dieser Geschichte findet ihr die Historie unserer gesamten Bewegung wieder: Zuerst ignorieren sie dich. Dann machen sie dich lächerlich. Dann greifen sie dich an und wollen dich verbrennen. Und dann errichten sie dir Denkmäler. Und das ist genau das, was den vereinigten Arbeitern der Bekleidungsindustrie Amerikas passieren wird. –Jungle World, 20. Oktober 2011.
„And, my friends, in this story you have a history of this entire movement. First they ignore you. Then they ridicule you. And then they attack you and want to burn you. And then they build monuments to you. And that, is what is going to happen to the Amalgamated Clothing Workers of America.“ – Proceedings of the Third Biennial Convention of the Amalgamated Clothing Workers of America (1918)
Das System scheut sich längst nicht mehr sich mit Propaganda der untersten Schublade seiner illegalen, alternden Haut zu wehren. Immer öfter darf (muss…!) der Bundesmichel sich ansehen und anhören, wie schrecklich diese sogenannten Reichsbürger denn so sind. Bei etwas gewolter Eigenrecherche würde er entsetzt feststellen, dass gerade er selbst einer dieser Reichsbürger ist. 😉
From: Uxxxx Txxxxx Sent: Thursday, June 09, 2016 6:38 PM To: ‚kontraste@rbb-online.de‘ Subject: Sendung vom 9. Juni 2016 – „Reichsbürger“
Sehr geehrte ‚Kontraste‘-Redaktion,
mit 26 Jahren war ich noch in der DDR und hatte als junger Mensch immer die Sendung “Kennzeichen D – Deutsches aus Ost und West” der ARD gesehen, um entgegen der Verblendung durch das DDR-Regime über deutsche Politik richtig informiert zu sein.
Als Ausreisewilliger mit 26 Jahren von der Stasi verhaftet, U-Haft, 1 Jahr Knast in Brandenburg/Görden und der Freikauf durch die Bundesrepublik im August 1987 als politischer Häftling … alles Erfahrungen in meinem Leben.
Ich bin weder rechts angehaucht, geschweige denn Neonazi oder würde mich als “Reichsdeutscher” bezeichnen. Ich habe Elektrotechnik studiert, bin sozial kompetent und wurde von meinen Eltern zu einem klar denkenden Menschen erzogen, der auch Dinge hinterfragt und nicht alles ‘schluckt’, was die Politiker und Medien verbreiten.
Bezugnehmend auf Ihren Beitrag: Ich bin in Schönebeck geboren und habe dort 27 Jahre gelebt. 🙂 Diese Deppen, die sie dort in dem Video, das mir bereits aus dem Internet bekannt war, gezeigt haben, kann man nicht ernst nehmen. Aber man muss sich doch fragen, wieso Richter in Deutschland NIE ihr schriftlich versendetes Urteil unterschrieben haben. Wieso erhalten Sie immer nur die “Vorläufige Steuerabrechnung” und niemals die endgültige? Wieso gibt es seit 1990 kein Finanzamt mehr, sondern die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH, HRB 51411, Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main?
Alles Fragen, die doch interessant wären, einen Beitrag für ‘Kontraste’ zu verfassen.
Der von Ihnen erstellte Beitrag wurde Ihnen von “oben” vorgegeben, um die sich entwickelnde Bewegung im Keime zu ersticken. Es erinnert mich sehr an die Zeit als Ausreisewilliger in der DDR.
Vizekanzler Sigmar Gabriel hat nach seiner Vereidigung im Interview gesagt, dass die Bundesregierung keine Staatsregierung, sondern eine NGO ist. Finanzminister Wolfgang Schäuble hat 2011 in Frankfurt/M. geäussert, dass Deutschland kein souveräner Staat ist, besonders seit der Deutschen Wiedervereiningung 1990 ist eine Rechtsunsicherheit entstanden (beide Quellen: Youtube.com).
Mein Reisepass wurde von einer Botschaft der Bundesrepublik Deutschland abgestempelt: Dienstsiegel ist ein Adler mit 6 Federn je Flügel, aber der auf jeder Seite des Reisepasses gedruckte Adler hat je Flügel 7 Federn. Auf dem Frontdeckel ist wieder ein Adler mit je 6 Federn je Flügel – das ist das international anerkannte Staatssymbol des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937, das laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1973 noch Fortbestand hat.
Das Grundgesetz ist KEINE Verfassung (siehe GG Art. 146) und seit 1990 wurde der Art. 23 vom US Aussenminister bei den 2+4 Verhandlungen ersatzlos gestrichen. Artikel 23 beschrieb von 1949 bis 1990 den Geltungsbereich des Grundgesetzes FÜR die Bundesrepublik Deutschland und nicht wie immer von Politikern und Medien fälschlich genannt als “Das Grundgesetz DER Bundesrepublik Deutschland”. Kein Geltungsbereich des GG heisst, das GG ist seit 1990 nicht mehr gültig.
Nach Art. 116 GG hat jeder Deutsche das Recht, sich vom BVA (Bundesverwaltungsamt) in Köln bestätigen zu lassen, wenn er die erforderlichen Dokumente vorweisen kann, dass er die Deutsche Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (Preussen, Bayern, usw.) nach RuStAG § 4 durch Abstammung eines Vorfahren, der vor dem 01.01.1914 auf Deutschem Gebiet geboren wurde, besitzt.
Wer diesen Nachweis nicht erbringen kann, ist von der Nationalität her als Adjektiv ‘deutsch’ zu bezeichnen, besitzt laut Gesetz KEINE Staatsangehörigkeit, ist also international betrachtet als staatenlos zu bezeichnen und mit dem Besitz des Personalausweises der Bundesrepublik Deutschland eine Person des Personals der von den Alliierten eingesetzen Verwaltung Bundesrepublik Deutschland.
Nur wer diesen Staatsangehörigkeitsnachweis besitzt, hat nach den Gesetzen der Alliierten das Recht, über einen Friedensvertrag zwischen Deutschland und den Alliierten abzustimmen. Die von den Alliierten nach 1945 für das besetzte Gebiet Deutschland erlassenen Gesetze sind bis jetzt gültig.
Ihr heutiger Beitrag war schlimmster Propagandajournalismus der gleichzusetzen ist mit der Hetzpropagandazeitung “Neues Deutschland” des SED-Unrechtsregimes der DDR, verlegt in den Jahren von 1949 bis 1989.
Als ergänzende Literatur empfehle ich Ihnen das Buch “Wenn das die Deutschen wüssten” (2015) von Daniel Prinz, 21 EUR bei Amazon. Es könnte sein, dass nach dem Lesen dieses Buches auch Sie Ihr Vertrauen in den freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat Deutschland verlieren.
Es geht in der Sache mit Art. 116 GG nicht um einen Umsturz oder die Aushöhlung Deutschlands von innen her, sondern um das Bestreben, Deutschland mit einem Friedensvertrag mit den Alliierten vom Kriegsgebiet mit Waffenstillstand zu einem souveränen, freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat umzuwandeln.
Nach den Enthüllungen von Edward Snowden sind selbst Kreise des BND bestrebt, diese Souveränität Deutschlands zu erlangen. Recherchieren Sie doch mal, wieso kürzlich der Chef des BND vom Bundeskanzleramt ohne Nennung von Gründen in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurde. Sie werden sich wundern.
Über eine Antwort Ihrer Redaktion zu meinem Kommentar würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüssen
Uxxx Txxxx, Schweiz
Hier die Kopie des EU-Reisepasses… deutlich zu erkennen der 7-Schwingen-Pleitegeier im Reisepass. Im Stempel der Botschaft wird der richtige 6-Schwingen-Adler verwendet:
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Hier die Antwort des RBB:
From: xxxx.xxxxxxxxx@rbb-online.de Sent: Wednesday, June 22, 2016 9:38 AM To: Uxxx Txxxxx Subject: WG: Sendung vom 9. Juni 2016 – „Reichsbürger“
Sehr geehrter Herr Uxxx Txxxxx,
vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Sendung und Ihre Nachricht.
Ihren Vorwurf, wir betrieben „schlimmsten Propagandajournalismus“ und der Tenor sei „von Oben“ vorgegeben, weisen wir strikt von uns, da unser Bericht auf gründlicher Recherche beruht. So lässt sich – um nur einige der von Ihnen angesprochenen Punkte herauszugreifen – durch eine kurze Internetrecherche herausfinden, dass die Finanzagentur GmbH keineswegs Finanzämter ersetzt (die in unserem politischen System übrigens auf Landesebene angesiedelt sind).
Die NGO „BUND“, die in den einschlägigen Schriften gerne mit der Bundesrepublik Deutschland gleichgesetzt wird, entpuppt sich als „Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND)“ mit Sitz in Bonn.
Es handelt sich also tatsächlich um eine nichtstaatliche Organisation, die keineswegs mit unserem Staat verwechselt werden sollte. Zur Anzahl der Federn in verschiedenen Varianten des Bundesadlers hat sich das Bundesinnenministerium schon vor Jahren geäußert und weist auf die künstlerische Freiheit hin,die die Grafiker bei der Umsetzung des hoheitlichen Symbols genießen.So simpel lassen sich viele der kursierenden Theorien widerlegen. Bewahren Sie sich daher Ihren Drang, alles zu hinterfragen – allerdings auch das, was auf YouTube und auf Internetseiten der sogenannten „Reichsbürger“ kursiert.
Mit freundlichen Grüßen
Xxxx Xxxxxxxxx
Chef vom Dienst
Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb)
Politische Magazine / Red. Kontraste
Masurenallee 8-14
14057 Berlin
Hier ein paar Zeilen zum Welt-Bericht. Darin geht es um ein Zehn-Punkte-Programm des einstigen BND-Präsidenten August Hanning. Dessen Überlegungen kursieren demnach als sogenanntes Non-Paper im Bundesinnenministerium. Darin fordert er die strikte Anwendung des nationalen und übernationalen Rechts.
„Die Grenze für Migranten ohne Einreiseerlaubnis entsprechend der Gesetzeslage sofort zu schließen und Reisende ohne Einreiseerlaubnis sofort zurückzuweisen“, zitiert das Blatt aus den Überlegungen Hannings.
Die Forderungen Hannings fassen offenbar nur zusammen, was insbesondere beim Verfassungsschutz, beim Bundeskriminalamt, aber auch bei der Bundespolizei allgemein hinter verschlossenen Türen diskutiert zu werden scheint.
„Wir brauchen als Erstes die Wiederherstellung gesetzmäßiger Zustände. Die Bundespolizei darf nicht weiter von der Bundesregierung daran gehindert werden, Ausländer, die ohne Aufenthaltstitel nach Deutschland einreisen wollen, zurückzuweisen“,
Weiterhin zitiert die Welt einen namentlich nicht genannten hochrangigen Sicherheitsmann aus dem Bundesapparat:
„Die Bundespolizei ist hierzu nach dem Aufenthaltsrecht verpflichtet; gegenteilige Weisungen der Bundesregierung sind rechtswidrig.“
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Jeder Mensch mit etwas nutzbarer Gehirnmasse und dem festen Willen sich auch informieren zu wollen kann beim Selbststudium selbst feststellen, wer denn nun der wirkliche Reichsbürger ist:
➡ https://www.youtube.com/watch?v=yGOYgQTqAIU
Es klappt immer wieder… der Dieb ruft: „Haltet den Dieb“…!
Die Frage lautet jedoch: Wie lange noch…? 😉
Warum schwören Bischöfe dem Land die Treue? (Reichskonkordat 1933)
➡ https://www.youtube.com/watch?v=1_GrYstzQfA Video anschauen und ab der Minute 13 staunen… 😆
Der Herr Minister beruft sich auf das Reichskonkordat. 🙂
Wissen diese Menschen in den Behörden, wie es den „Mauerschützen“ erging? Wer wurde denn verurteilt? Etwa die Schützen oder deren Chefs?
Man lese auch erstaunt in den geltenden Artikeln des EGBGB:
➡ EGBGB
Man muss sich fragen, glauben diese „Beamten“ wirklich das alles, was sie von sich geben…? Leider ja, desinformiert von Kindesbeinen an… Und was nicht sein kann, darf auch nicht sein… das Aufwachen wird ein Schlimmes werden… und so nebenbei erwähnt, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht Frau Dr…
Man vergleiche die grüne Einbürgerungsurkunde der „BRD“ mit dieser Einbürgerungsurkunde aus der NS-Zeit… 🙂
Fällt etwas auf..??? 🙂
Beachten: Die im Jahre 1934 von Adolf Hitler in Deutschland eingeführte „Reichsangehörigkeit“ – sodann von Adolf Hitler in „deutsche Staatsangehörigkeit“ umbenannt – wird nicht nach dem Abstammungsprinzip erworben, sondern lediglich verliehen, d.h. Ausländerbekommen die als „deutsche Staatsangehörigkeit“ bezeichnete Verwaltungsangehörigkeit (!) von der Bundesrepublik Deutschland, die das Verfahren des „Dritten Reiches“ fortführt, verliehen…!
Die Staatsangehörigkeit in Deutschland (IST deutscher Staatsangehöriger) kann nur für indigene Deutsche über einen Verwaltungakt (Feststellungsantrag F des BVA, Köln) eindeutig festgestellt werden, die von deutschen Vorfahren aus einem souveränen Bundesstaat des Deutschen (Kaiser)Reiches (gegründet 1871) abstammen (Abstammung, Blutlinie)!
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Schizophrene Anfrage… den sie wissen nicht was sie tun…oder doch?
Spricht hier ein prominenter Reichsbürger?:
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Sind wir jetzt alle Reichsdeutsche laut Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen?
§ 5 (1)
Der Antrag auf Änderung eines Familiennamens ist schriftlich oder zu Protokoll bei der unteren Verwaltungsbehörde zu stellen, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz oder beim Fehlen eines Wohnsitzes seinen Aufenthalt hat. Hat er im Deutschen Reich weder Wohnsitz noch Aufenthalt, so bestimmt der Reichsminister des Innern die zuständige Behörde.
2) Beantragen mehrere Angehörige einer Familie dieselbe Namensänderung, so kann der Antrag bei jeder Behörde gestellt werden, die zur Entgegennahme auch nur eines Antrags zuständig ist.
§ 6
Zur Änderung eines Familiennamens ist die höhere Verwaltungsbehörde zuständig. Der Reichsminister des Innern kann sich die Entscheidung vorbehalten.
§ 8
(1) Ist zweifelhaft, welchen Familiennamen ein deutscher Staatsangehöriger oder ein Staatenloser, der seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Deutschen Reich hat, zu führen berechtigt ist, so kann der Reichsminister des Innern diesen Namen auf Antrag eines Beteiligten oder von Amts wegen mit allgemein verbindlicher Wirkung feststellen. Die Vorschriften der § 2, § 3 Abs. 2, §§ 4 und 5 finden entsprechende Anwendung.
(2) Ist in einem auf Antrag eines Beteiligten eingeleiteten Verfahren die Entscheidung von der Beurteilung einer familienrechtlichen Vorfrage abhängig, so kann der Reichsminister des Innern das Verfahren auf Antrag oder von Amts wegen aussetzen und den Antragsteller zur Herbeiführung einer Entscheidung über diese Vorfrage auf den Rechtsweg verweisen.
(3) Hat ein gerichtliches Verfahren das Recht zur Führung eines Namens zum Gegenstand, so ist es auf Verlangen des Reichsministers des Innern auszusetzen, bis der Name nach Absatz 1 festgestellt ist.
Heutige Historiker unterstellen Bismarck immer wieder gern, seine antidemokratische Gesinnung sei die Ursache für die Ablehnung von Schwarz-Rot-Gold gewesen. Der eigentliche Grund ist aber im Deutschen Krieg von 1866 zu finden, denn hier kämpften einige Korps des Deutschen Bundes (unter Führung Österreichs) unter diesen alten deutschen Farben. Verständlich also, wenn Bismarck nicht die Kriegsflagge der Gegner Preußens zur neuen Flagge des Norddeutschen Bundes machen wollte und sich für Schwarz-Weiß-Rot entschied. Diese neue Flagge entstand 1867 aus den Farben Preußens (schwarz-weiß) und denen der norddeutschen Städte und Länder sowie aus Tradition zur alten Flagge der Hansestädte (weiß-rot) als Flagge des Norddeutschen Bundes. Schon im Deutsch-Französischen Krieg kämpften die Soldaten des Norddeutschen Bundes unter dieser neuen Fahne und hissten sie u.a. am 19. Januar 1871 auf dem eroberten Fort Vanves vor Paris. Nach der Ausrufung des Deutschen Reichs wurde sie Reichsflagge und blieb es bis 1919. Die Bevölkerung des Deutschen Kaiserreichs identifizierte sich sehr stark mit diesen Farben und besangen sie in zahlreichen patriotischen Liedern, war doch der alte Wunsch nach einem einheitlichen Reich nun endlich verwirklicht. Die Freude und der Stolz, den alten Rivalen Frankreich besiegt zu haben, die neu gewonnene Stärke und Größe prägte auch die Beziehung zu den nationalen Symbolen des Deutschen Kaiserreichs. Der Erwerb von Kolonien wurde stets durch das Hissen der Reichsfahne symbolisiert und ist auf zahlreichen Gemälden und Fotos dokumentiert. 1914 zogen Hunderttausende von Freiwilligen unter der Schwarz-Weiß-Roten Fahne mit Begeisterung in den Krieg, von dem viele glaubten, wenn die Herbstblätter fielen, würde man wieder zu Hause sein. Dessen Schrecknisse konnte man sich noch nicht so recht vorstellen. Die Feinde, davon waren die Deutschen überzeugt, hatten dem Deutschen Reich diesen Krieg aufgezwungen. Doch sie sollten die Deutschen schon kennen lernen. Unzählige Berichte und Bilder aus jenen Tagen schildern patriotische Taten deutscher Soldaten unter des Kaiserreichs Flagge. Viele von denen, deren Kameraden auf den Schlachtfeldern des Weltkrieges so sinnlos starben, verstanden Ende 1918 nicht, warum genau diese Farben, für die sie so lange gekämpft hatten, nicht mehr die Fahne des Deutschen Reichs bleiben sollte. Die neue sozialdemokratische Regierung wählte ganz bewusst die alten Farben Schwarz-Rot-Gold für die erste deutsche Republik, um auch symbolhaft mit dem alten System zu brechen. Gleichzeitig sollte es dem beitrittswilligen „Deutsch-Österreich“ leicht gemacht werden, sich unter dieser Fahne mit dem Deutschen Reich zu vereinigen, denn auch der Bund der Deutschen in Österreich-Ungarn pflege Schwarz-Rot-Gold als seine Farben. Während der gesamten Zeit der Weimarer Republik (1918 – 1933) tobte ein heftiger Flaggenstreit. Schwarz-Weiß-Rot blieb Handelsflagge der Weimarer Republik und durch Hindenburgs Flaggenverordnung von 1926 wurde sie zusätzliche Flagge der deutschen Auslandsvertretungen des Deutschen Reichs (Weimarer Republik). Anfänglich wurde sie auch im III. Reich als Nationalflagge zusammen mit der Hakenkreuzfahne bis 1935 wieder verwendet (Regelung der Flaggenhissung vom 12. März 1933). Ihr Image ist heute dadurch und durch den Missbrauch bei rechtsradikalen Aufmärschen stark belastet.
v. Dietmar a.d.H. Edel
B) Der BRiD-(Pleite)Geier:
Hier zwei Bilder von BRiD-Sportler. Das eine ist aus dem Jahr 2102, das andere aus dem Jahr 2016. Was fällt auf? 🙂
Die Handhabung der US- Flagge gibt einige Fragen auf.
1) So wird vermutet, daß es eine Bedeutung habe, wenn die Sterne auf dem Kopf stehen, wie es auch bei dem fünfsternigen Baphometzeichen der Fall sei.
2) Die Armee führt die Flagge gespiegelt.
3) Die Flagge hat manchmal einen goldenen Rand.
4) Die Flagge steht auf dem Kopf.
5) wieso wird die Kriegsflagge gehisst und nicht die zivile?
zu 1- es gibt tatsächlich keine Regelung, wie die Sterne angebracht sind. Es soll nicht geregelt sein, daß es fünfzackige Sterne sein müssen. Auf dem Foto, rechts, ist die Fahne zu sehen, die im Smithonian- Institut vorhanden ist. Dort sind die Sterne tatsächlich mal aufrecht, mal umgekehrt angebracht. Letzte Zweifel bleiben wohl, ob es etwas zu bedeuten hat, daß die Sterne sozusagen umgedreht auf der Flagge zu sehen sind, denn ob jemand hier ein Zeichen untereinander in gewissen Gruppen nutz, können nur die sagen, die in dieser Weise vozugehen pflegen.
zu 2- Es gibt tatsächlich eine offizelle Anweisung, wie die Handhabung der US-Flagge beim Militär genutzt werden darf.
Kapitel 1, Titel 4, United States Codehttp://usmilitary.about.com/od/theorderlyroom/f/faqflag.htmDie Regel stammt aus der Armee Frühgeschichte, denn es erwies sich als nachteilig, die US- Flagge richtig an einer Fahnenstange zu führen. So befanden sich die Sterne hinten und das sieht nicht gut aus, wenn sie allzusehr flattert; desweiteren ergaben sich weitere Nachteile auf Moral und anderes.zu 3- siehe Artikel: Was bedeutet Admirality Lawzu 4- Wenn die Flagge auf dem Kopf steht, bedeutet das den nationalen Notstand.zu 5- Die Star and Stripes- Flagge ist die Kriegsflagge der USA. Ein Gurnd hierfür wird in der Tatsache gesehen, daß es keinen Friedensvertrag zwischen den Nordstaaten und den Südstaaten gibt. Es wurde nur ein vorläufiger Friedensvertrag seitens der Nordstaaten angeboten, der von den Südstaaten abgelehnt wurde. Kurz darauf kapitulierten nacheinander die Südstaatentruppen. In den folgenden sechs Jahren wurden die einzelnen Südstaaten nacheinander aufgenommen, nachdem mit militärischer Gewalt Landesgesetze geändert wurden.
Handelsflagge vs. Kriegsflagge:
Warum beflaggt die Firma USA seit über 200 Jahren in der Kriegsflagge?
Es gibt nicht mehr viele Länder zum „Demokratisieren“ 👿
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Zuletzt noch ein Artikel zum Thema „Deutsch“: ➡ https://derhonigmannsagt.wordpress.com/2016/05/18/theudisch-oder-deutsch-zum-volk-gehoerig/
Wer die Wahrheit nicht kennt, der ist ein Schlafender. Wer sie kennt und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher.