Archiv der Kategorie: BRD & Bund

Der Gelbe Schein – Sein oder Schein? v.2.8.

aktualisiert am 09.10.2016

Anschauen: Minute 1 – 18

+++++

https://www.youtube.com/watch?v=sg1ms_fUddo&feature=youtu.be

Vernünftiges Video, jedoch:
GG116 „… anderweitiger Regelungen“ ist NICHT das RuStAG.
Da müsste stehen „anderweitiger Gesetze„….
„anderweitiger Regelungen = A.H. 😉
Ergo eine Täuschung seitens der Verwaltung durch Begrifflichkeiten, wie gehabt!

+++++

Was bewirkt der Gelbe Schein:

Als Deutsche(r) könnt ihr wieder das Niederlassungsrecht einfordern und die originären Landgemeinden reorganisieren. Dies aber bitte nach Deutschem Recht im Stande von 1914/16. Dann ist auch ein Regionalgeld möglich. Wer etwas politisches ohne die Gemeinde machen will, der kollidiert mit der Verwaltung, die das unterbinden muß und wird.

+++++

Man beachte, dass die Antragsstellung bzw. die Abgabe des „Feststellungsantrags“ – hier: Formular des BVA in Köln – bei den Behörden immer öfters verweigert, verschleppt oder nicht korrekt bearbeitet wird. Wie in vorherigen un den aktuellen Artikeln beschrieben (hier: „Behörden verweigern des Gelben Schein“), gehen die Türen zu!

Zudem fallen ab dem Jahr 2016 auch immer mehr die Ansprech-partner weg. Die Behörden stellen intern auf das UCC (Universal Commercial Code) – Internationales Handelsrecht um. Dieser Prozess soll auf Gemeindeebene in 2016/17 abgeschlossen sein.
http://revealthetruth.net/2014/05/17/die-ucc-connection-wie-der-uniform-commercial-code-heimlich-die-welt-eroberte/

Der Gelbe Schein weist für Dich (je nach Beantragung mit oder ohne die Ahnennachweise) – für sich alleine genommen – die sogenannte „deutsche (Verwaltungs-)Staatsangehörigkeit“ aus und macht Dich:

a) ohne Ahnennachweise nach dem „Schröder“-StAG zum „deutschen Staatsangehörigen“ und
b) aber auch die Angehörigkeit in einem eigenmächtig ausgerufenen Schutzgebiet namens „German Reich“ (alt. Weimarer Republik, jedoch nichtig und abgelöst durch das 3.te Reich – Stand 1937) macht und Dir die „unmittelbare Reichsangehörigkeit“ bestätigt.
c) nach kaiserlichem Recht (RuStAG v. 1913) zum somit nachgewiesenen Deutschen und somit bist Du  Staatsangehöriger eines der 25+1 Bundesstaaten des „Deutschen Reich“. Man besitzt die Staatsangehörigkeit IN einem der jeweiligen Bundesstaaten (Vererbungsprinzip Abstammung). Rechtstand Deutsches Reich 1914.

UND – die GESETZLICHE Regelung geht VOR und ein Gesetz ist keine Norm oder Verordnung! Daher ist dieses Gesetz immer noch das gültige RuSTAG vom 22.07.1913! Daher braucht man zum gesetzlichen Deutschen immer noch den Gelben Schein + EStA + die Abstammungsnachweise, um dieses Gesetz zu „berühren“ und die Rechte auch diesbezüglich ableiten zu können.

Da der BUND (alte BRD) zur Feststellung verpflichtet ist, vergibt er als Verwalter / Besatzer die Reichsangehörigkeit, was uns als reines Werkzeug zur Gemeinde-Reaktivierung erst mal auch reicht.

Und auch dieser Gedankengang:

Der Hintergrund des „im Sinne des Gesetzes“.
Die „deutsche Staatsangehörigkeit“ ist
die „(er)mittelbare Reichsangehörigkeit“ nach dem RuStAG v. 1913 = der Reichsangehörigkeit nach dem RuStAG von 1870
= die Bundesangehörigkeit anch BuStAG 1870
und macht dich damit zu einem entscheidungsberechtigten Deutschen des (Nord-)Bundes von 1866/67.
Jegliche entrechtende Andersdeutung ist aus Sicht eines souveränen Deutschen ausgeschlossen.

Der Artikel 116 GG regelt überhaupt nichts über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, sondern definiert ausschließlich, wen die BRD, im Rahmen ihres bestehenden Vertretungsauftrages, ebenfalls als rechtsfähigen Deutschen zu „tolerieren“ hat.
Der Erwerb zum Besitz der Staatsangehörigkeit wird für Deutsche ausschließlich im (Ru)StAG gesetzt. Und dies ableitbar seit dem Jahr 1870.
Der Sinn des aktuell geltenden (Ru)StAG beruft sich also exakt immer auf diese Rechtsableitung.

Wer also glaubt, der GG116 würde uns in irgendeiner Form unserer Rechtstellung und Staats-(Reichs-/Bundes-)angehörigkeit beeinflußen, der hat den Addressat dieses GG-Artikels nicht erfaßt.

Soweit so gut.

An der Gesamtsituation ändert oder verbessert auch der ergänzend zu beauftragende EStA-Eintrag (Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten) des BVA in Köln (die nur das Register verwalten) nichts daran. Denn der Eintrag erfolgt auf den „Gesetzen“ der Schutzgebiets-Regierung und erfolgt eben nicht nach der kaiserlichen Gesetzgebung. Heisst, die Ableitung erfolgt – trotz korrekt eingereichter Ahnennachweise vor/bis 1913 –  maximal bis 1949 aber nicht darüber hinaus.

Bedeutet aber auch, dass man – unabhängig von seiner persönlichen Willenserklärung, welche eindeutig auf das RuStAG von 1913 Bezug nimmt – einen Eintrag im EStA-Register hat. Den ein Personalaus-weisträger – als Staatenloser – eben nicht hat. Eine Anfrage beim BVA genügt, um dies für sich selbst zu verifizieren!

Im EStA-Registerauszug steht in der Zeile „Letzte Akualisierung durch:“ drin, das man durch die EinbB, also die Einbürgerungsbehörde) eingebürgert wurde! Seht hierzu auch: https://www.agmiw.org/?p=1487

Was bringt uns dann der Gelbe Schein?

Es ist ein FESTSTELLUNGS-Antrag! Und kein Auftrag zur Erteilung einer Staatsangehörigkeit. Er unterstützt uns in unseren weiteren Handlungsmöglichkeiten (als das Mittel zum Zweck) und eröffnet uns ergänzende Methoden (Hilfestellungen), damit wir uns einfacher gegen das bestehende System der BRiD zu Wehr setzen können.

Er hilft uns auf dem Weg in die eigene Souveränität, da  dieser Ausweis uns eine bessere Rechtstellung einräumt (besser: eine Weiche IM System zu unseren Gunsten stellt), durch welchen wir IM Spiel Ihrer Knechtschaft sogar nach deren eigenen Spielregeln ein Mitsprache- und Entscheidungsrecht haben.

Denn ein „unmittelbarer Reichsangehöriger (als „Schutzgebiet“-Angehöriger der Weimarer Republik)“ ist rechtlich, durch sein MIT-Entscheidungsrecht, höherwertiger als die simple Zu- und Angehörigkeit, als „meldepflichtiger Einwohner in WohnHAFT“ des verwalteten Wirtschaftsgebietes.

Ist DEUTSCHE(R) STAATSANGEHÖRIGER“ (Gelber Schein)

ist ungleich

„hat die deutsche Staatsangehörigkeit erworben“ (Grüner Schein)

Auch hier – wie überall – herrscht die Täuschung!

Deshalb versucht das System nunmehr um jeden Preis die Anzahl der Entscheidungsberechtigten zu minimieren, damit „Ihr“ Einfluss immer noch groß genug ist. Neues Wahlvolk wird zudem derzeit tausendfach aus anderen Ländern herbei geschafft!

Wichtig ist auch folgende Unterscheidung:

RuStAG vom 22.07.1913:
„Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.“
Änderung ab dem 05.02.1934:
„Deutscher ist, wer die … unmittelbare Reichsangehörigkeit … besitzt.“

Bei uns hat die Geburtsanzeige nicht einmal den Status einer Urkunde. Es ist nur ein “Dokument”, für das sich üblicherweise nie wieder jemand so wirklich interessiert. Weder die Geburtsanzeige, noch die Geburtsurkunde, noch der Personalausweis und auch nicht der Reisepass gelten für einen geborenen Deutschen als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit.

Im StAG der neuesten Fassung wird nun Jedem die deutsche Verwaltungs-StAG aufgebügelt. Ob er (diese) will oder nicht.

§ 3 Abs.(2) StAG
Die Staatsangehörigkeit erwirbt auch, wer seit zwölf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist und dies nicht zu vertreten hat. Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit wirkt auf den Zeitpunkt zurück, zu dem bei Behandlung als

Staatsangehöriger der Erwerb der Staatsangehörigkeit angenommen wurde.

Einzig und allein der Staatsangehörigkeitsausweis, der “Gelbe Schein” gilt als Nachweis. Wie oben erwähnt ist es ein grosser Unterschied zwischen „Ist deutscher Staatsangehöriger“ oder „hat die deutsche Staatsangehörigkeit. Es leben die Begrifflichkeiten.

Und den „Gelben Schein“ muss man extra beantragen und mühselig über die väterliche Linie (sofern die Eltern verheiratet waren) bis mindestens 1913 nachweisen, dass die Vorväter / Vorfahren Deutsche waren. Sonst gibt es keinen Staatsangehörigkeitsnachweis (wie wir ihn haben wollen).

Warum wohl?

Weil an diesem Gelben Schein unsichtbar die Geburtsrechte dranhängen (daher sollte man sich auch unbedingt die „Abschriften aus dem Geburtenbuch“ besorgen), denn das sind die höchsten Hoheitsrechte in diesem Land. Und damit entspricht der „Gelbe Schein“ z.B. dem kanadischen, US-amerikanischen und britischen Live Birth Certificate.

Die 1934er Verordnung (Gleichschaltungs“gesetz“) hat uns somit keineswegs entrechtet, sondern hat uns eben nur rein „verwaltungstechnisch“ (deswegen ist die deutsche StAG auch eine reine Verwaltungs-StAG) die bisherigen Staatsangehörigkeiten in den jeweiligen (25+1) Bundesstaaten des Deutschen (Kaiser)Reich ZUSAMMENgefasst.

Achtung: Es wurden nur  die Staatsangehörigkeiten in den „Ländern“ aufgehoben (zwecks Umstrukturierung und Gaubildung) und die Angehörigkeit in den Bundesstaaten des Deutschen (Kaiser)Reich ZUSAMMENgefasst unter einem neuen (verwaltungstechnischen) Begriff deutsche Staatsangehörigkeit.

Für Interessierte: Reichsbürgergesetz 1935
Genau durchlesen… 😉

Ergo:
Es gibt weder eine Nazi-Staatsangehörigkeit noch eine Hitler- Staatsangehörigkeit noch sonst irgendwas.
Und genau das steht da auch. Entweder sie haben eine StAG nachgewiesen, und das ist immer das RuStAG 1913 oder sie haben eben keine nachgewiesen, dann sind sie – für die Verwaltung – vermutete Deutsche im zivilen Internierungslager. Auch Apoliden genannt (Erklärung unten im Text).

OK soweit…

Wie bereits erwähnt:
Auf dem Gelben steht: „Ist deutscher Staatsanghöriger„!

Dies bedeutet:

Der Gelbe Schein ist per Verwaltungsakt (ausgelöst durch die eigene Willenserklärung durch den Antrag F) die verwaltungstechnische Bestätigung (= Feststellung durch positive AUSWEISung), dass man ein Bundesstaaten-Deutscher ist.

Der Gelbe Schein ist der Nachweis dafür, dass Du Zugriff auf deutsches gültiges (Kaiser)Recht besitzt. Diese Möglichkeit fällt spätestens ab dem 28.10.2017 weg.

Was der Gelbe Schein NICHT ist:

Er ist NICHT die Natürliche Person, denn die ist nur jeder Mensch selber, egal in welcher Knechtschaft er sich aktuell befindet. Allerdings WEIST er aber deine Natürliche Person AUS, genau wie jedes andere Dokument der Verwaltung, welche Dich mit dem Familiennamen führt.

Auch weist er dich NICHT als Bundesstaaten-Angehöriger aus, aber wenigstens (und immerhin) als einen „Deutschen eines Schutzgebietes“ nach RuSTAG1913 (wenn auch nur noch i.S.d. Gesetzes) mit eigener Schutzgebiet-Verfassung (1919 + Grundgesetz) und eigener Rechtsinterpretation der kaiserlichen Gesetzgebung (ReichsGB ab 1919 und BundesGB bis heute; z.B. RuStAG wird zu StAG, etc.) aus.

Fazit:

Der Gelbe ist ein Teil IHRER Spielregeln, und das müssen wir verinnerlichen, damit wir IHR Spiel zu UNSEREN Gunsten spielen können. Und dieses Spiel läuft so lange weiter, bis ein Gemeinde-VOLK einer (Ur-)Gemeinde MEHRHEITLICH durch Gemeinde-VOLKsENTSCHEID sich handlungsfähig wählt und damit, als völkerrechtlichen Ausdruck und Erklärung ihrer Unabhängigkeit(!), ein Bekenntnis zu ihrem STAATlichen Recht und den Rechten der Deutschen Nation proklamiert, konstituiert durch die Staatsverfassungen der Bundesstaaten und der Reichsverfassung von 1871 (z.B. durch die Wahl eines Gemeindevorstands / Bürgermeisters ALS VERWESER zur Abwicklung der 100jährigen, illigetimen Fremdherrschaft auf deutschen Territorium).

Ohne diese Willenserklärung durch DAS VOLK (= Gemeinde = Ansammlung von natürlichen Willensverkündern = Natürliche Personen = Menschen) an die Spielleitung, können wir das Spiel nicht beenden.

Durch die „Reaktivierung“ durch Minderheiten ändert sich auf den ersten Blick erst einmal nichts.  Und genau daran scheitert es aktuell – noch! Auch an der Erkenntnis über diesen legalen und friedlichen gangbaren Weg (abseits von Parteien, Petitionen und Demonstrationen) über das Völkerrecht als auch über das Grundgesetz.

++++

Für ehemalige DDR-Bürger gilt:

a. der TESO-Beschluss des BVerfG Nr. 77,137
➡  s
iehe http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv077137.html
b. das Orde Public gemäß Art. 6 des EGBGB
Alle DDR Bürger waren bis 1990 im Ordre Publik. Sofern man noch seine DDR-Pässe oder Ausweise hat, hat man den Anspruch auf die Pflichteinbürgerung! In manchen Behörden liegen noch die alten Pässe im Archiv. Dazu dann die Abstammung bis nach 1913.

Für Alle gilt:
Die Ableitung über die Ahnen sollte im Zeitraum innerhalb der Reichsgründung/dauer erfolgen (1871-1914). Nur so ist der Schutz über die Haager Landkriegsordnung (HKLO) gewährt. Seht hierzu den Art. 2 der HKLO. Denn nur das Deutsche (Kaiser)reich geniesst den Schutz der HKLO.
https://www.agmiw.org/?page_id=450

++++

Grundgesetz

II. Der Bund und die Länder (Art. 2037)

Artikel 25

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

++++

Grundgesetz

II. Der Bund und die Länder (Art. 2037)
++++

Artikel 28

(1) Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar. In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten.

(roter Text = Wer ist damit gemeint? Der Türke aus der dritten Generation? Der neue Gast aus Syrien? Wie war noch gleich die Geburtenrate eines Deutschen?)

(2) Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.

++++

Nur sage ich mir, dass wir einfach anzufangen haben mit der Reaktivierung (dies ist ungleich der späteren Reorganisation). Allerspätestens im Jahre 2020 (1990 plus 30 Jahre!) ist es dann vorbei und das herrenlose Land wird an die neuen Siedler (mit einer Stataatsangehörigkeit) verteilt.

Wir können nicht abwarten bis genug Menschen den Weg für sich erkannt haben. Denn alles ist derzeit im Fluss der Entwicklungen.  Die Perspektiven ändern sich und alsbald auch im Minutentakt.

Das Spielfeld wird neu aufgerollt bzw. besser ist es, wir verändern die Spielregeln – dies zu unseren Gunsten – denn wir stehen IN der Wahrheit!

Wir sind Wir –  und wir sind nicht das, was die Spielleitung meint, was wir zu sein haben! Das sollten wir bei all unseren Strategien und Erkenntnissen NIE vergessen.

Alles läuft über das Bewusstsein! Findet Euch! – arbeitet zusammen!

Es liegt an Jeden selbst – so auch an DIR selbst!!!

++++

Info zum Gelben Schein. Reinhören – zumindest ab Minute 50:

++++

Aktuell – Für angehende Republikaner:

Der sogenannte „Freistaat Preußen“ wettert vermehrt gegen den Gelben Schein. Dieser soll zurück gegeben werden (und somit auch die deutsche Verwaltungs-StAG). Dies ist jedoch nach dem § 18 StAG nicht möglich, da man hierzu zuerst die Staatsangehörigkeit in einem (anderen) Staat (nicht Landes) nachweisen muß.

Wer sich von diesen Republikanern verführen lassen möchte, um sich erneut verwalten zu lassen, um einen tollen Ausweis zu bekommen und um weniger Steuern bezahlen zu müssen, der möge das tun.

Auch wichtig zu wissen ist, dass diese BRiD-gesteuerte Vereinigung damit den Menschen ihre Bundesstaaten-StAG abnehmen möchte. Dies geht ja nur, wenn man dies freiwillig tut! Jeder Deutsche hat von Geburt an die Bundesstaaten-StAG. Nur eben nicht IM System nachgewiesen! Diesen Nachweis führt man über den Feststellungsantrag F des BVA. Nun kommen diese „Freistaatler“ daher, reorganisieren mit abstrusen Ab- und Herleitungen adhoc die kompletten Bundesstaaten und fordern die Menschen auf diesen Nachweis (Gelber Schein) wieder rückgängig zu machen.

Ebenso sollte man wissen, dass die BRiD-Bundesländer längst eigene Landesverfassungen aufgesetzt haben, welche eh noch keiner gelesen hat und auch wohl  jemals lesen wird!
Wenn dann die BRiD aufhört die Zivilinternierten zu
verwalten bzw. den unzufriedenen Menschen in Aussicht stellt durch die freiwillige Annahme der jeweiligen Landesverfassungen ( i.V.m. dem GG 146) die BRiD „verlassen“ zu können… was wird wohl passieren?
Ja, die Menschen werden diesen neuen Weg in die „Freiheit“ mit Freuden annehmen. Und sich über diesen charmanten Umweg – über diese neuen Landesverfassungen – in die Zwangs-EU (BRD 2.0; 4.tes Reich) verfrachten lassen.
Das deren Gesetze (z.B. der Lissabon-Vertrag) nur der NWO dienen, sollte Jedem bewusst sein.

Und wann könnte dieses Szenario greifen? Wohl schneller als man denkt…

Zum Glück hält Russland noch ein Teil von Ostpreußen mit Königsberg (Kaliningrad). Denn für eine echte Volksabstimmung zur Auflösung des „Deutschen Reich“ (und somit der Abschaffung der 1871 – Verfassung) benötigt man eine Mehrheit der Wahlberechtigten von 75%.
Es müssten somit echte Volksabstimmungen innerhalb der Grenzen von 1914, in den jeweilge Bundesstaaten des Deutschen (Kaiser)reich, durchgeführt werden. Erleben wir das noch? 🙂

Achtung:

Auch in der EU könn(t)en die Deutschen Völker in Einheit und Freiheit Abstimmungen machen, welche rechtskräftig sein würden!!
Wir dürfen somit niemals für die Belange der EU-Diktatur stimmen! Insbesonders dann, sofern Königsberg eines Tages (doch noch?) zur EU gehört, denn dann (und nur dann!) wären dies auch gültige Volksabstimmungen innerhalb den Grenzen von 1914!

Wer mehr über diese Marke des „Freistaat Preußen“ wissen möchte, der schaue und höre sehr genau hin und lerne ab der Minute 6:

Eine Reorganisation der Landgemeinden nach dem Subsidiaritätsprinzip ist seitens der Betreiber der Marke des „Freistaat Preußen“ unerwünscht! Ein Schelm wer Böses hierbei denkt! 🙄

++++

http://bewusst.tv/reaktivierung-der-gemeinden/

++++

LESEN…! 🙂

http://schaebel.de/was-mich-aergert/versklavung/ueber-die-bedeutung-der-taufe-den-gelbweissen-schein-warum-wir-keine-menschen-mehr-sein-sollten-die-feder-maechtiger-ist-als-das-schwert-und-die-intelligenz-immer-siegt/003869/

++++

Kommentar von Klaus Schmidt:

Du brauchst eine Möglichkeit dich aus dem Gewahrsamsstaat zu befreien, denn Du bist, wenn Du dich in der Meldestelle der Nazis angemeldet hast, in einem Gewahrsamsstaat interniert und als besiegter Krieger des Dritten Reich, nach dessen Besiegung (Debellatio) offiziell versklavt. Das macht man mit den Menschen von besiegten Nationen immer so, oder sie legen ihre Gesinnung ab und ordnen sich dem Sieger unter.

Deutsche haben noch eine andere Möglichkeit, sie können in das Deutsche Reich im Stand von 1914/16 zurück und dieses wieder handlungsfähig machen um den Ersten Weltkrieg zu beenden, aber dazu muß man den Okkupatoren/Usurpatoren nachweisen das man Deutsche(r) ist und dazu ist ein Verwaltungsakt geschaffen worden mit dem man den Alliierten klar machen kann das man kein Nazi mehr sein will und wieder Deutscher ist. Das Feststellungsverfahren ist also der Bundesrepublik oder des vereinten Deutschland Ihr/sein Tod und so gibt es breit angelegte Kampagnen die den sogenannten Gelben Schein ad absurdum führen soll …, naja zugegeben auch führt.

Die DEUTSCH die ihre Staatsangehörigkeit nicht nachweisen oder nur bis 1934, die wollen das Deutsche Kaiserreich und seine 26 Staaten und Stadtstaaten nicht zurück und unterstützen so diese politischen Systeme welche die NWO aufbauen.

Man brauch doch nur in das Potsdamer Abkommen Römisch III schauen und dann einen Blick in die Krim-Deklaration.

Wer das verstanden hat, sollte dem Nazireich (Drittes Reich = Europäische Union) den Rücken kehren. Leider bekennen sich immer mehr Menschen dazu und verletzen so beide Abkommen auf das gröblichste.

„Potsdamer Abkommen“
2. August 1945

http://www.documentarchiv.de/in/1945/potsdamer-abkommen.html

Bericht über die Krimkonferenz*
(3.-11. Februar 1945.)

http://www.documentarchiv.de/…/krimkonferenz_bericht.html

Ein Weiterführen von Nazi-Deutschland ist nicht vorgesehen.

++++

Was ist ein Apolide?

aus Julius Hatschek:
Wörterbuch
des Völkerrechts und der Diplotmatie
Walter de Gruyter, 01.01.1924 – Seite 59

apolide

++++

Eine gelungene Zusammenfassung:

Disselhoff Thomas-Peter: Vor dem Feststellungsantrag (Wir beantragen damit eben keine Staatsangehörigkeit!) sind Wir bestenfalls vermutete deutsche Staatsangehörige (i.S der StAG = als reine Verwaltungsstaatsangehörigkeit Artikel 116 Abs. 1 GG und eben auch nicht i.S. einer echten Staatlichen Staatsangehörigkeit/ siehe und beachte die vorgenommenen illegalen und ilegitimen Umdeutungen, seit dem RuStAG 1913 Gesetzeserlass während Unserer Geschichte) damit ist man bestenfalls „Einwohner“ und wird von einer eingerichteten Treuhandverwaltung der Alliierten beglückt! Dies geschieht um die Schutzbestimmungen der Haager Landkriegsordnung etc. für Deutsche mittelbare Reichsangehörige, als Bundesstaatenangehörige (Artikel 116 Abs. 1, zweiter Halbsatz „vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung = RuStAG 1913!!!) gegenüber dem DEUTSCH n i c h t anwenden zu müssen!!! Mit anderen Worten der nicht nachgewiesene Deutsche ist DEUTSCH und damit ein Zivilinternierter in einem von fremden Millitär besetzten Gebiet. Diese Behandlung und Betrachtungsweise entspricht exakt denen der Wehrmachtsangehörigen denen man auch gegenüber keinerlei Schutzrechte hat gelten lassen, weil Sie auf Befehl eben als sog. DEF Disarmed Enemy Forces galten und weiter gelten siehe Status BW! Und dies ist auch und gerade auf den Putsch vom 09.11.1918 zurückzuführen der weder von DEUTSCH noch von den Allierten oder Onkel Ady oder sonst wem je geheilt werden konnte. Denn nach diesem Datum wurde alles ein Geschäft/ Firma und verlor die ehemalige echte Staatlichkeit! Nur die, die Ihre Abstammung (nach staatlichem und hoheitlichem Rechtsanspruch gemäß RuStAG) nachgewiesen haben, können dies überhaupt, denn sie gehören damit zum deutschen Indigenat, besitzen die Vollen Rechte als Grundrechteträger unterliegen den Schutzbestimmungen der Haager Landkriegsordnung und besitzen eine Staatsrechtliche im Völkerrecht verankerte echte Staatsangehörigkeit und damit ist man nunmal Bürger!!! Aus Sicht der eingesetzten Feindverwaltung BRD ist es nun so, das Wir nach erfolgter und bestätigter Staatsangehörigkeit nach originärem RuStAG „Ausländer mit Staatsangehörigkeit“ sind und Unsere Rechte und Ansprüche damit konträr und diametral denen der BRiD Treuhandverwaltung gegenüber stehen! Wenn man dann noch zeigt das man es verstanden hat kommt das einer Kriegserklärung gegenüber der BRD Zwangsverwaltung gleich. Daher bekämpft man Uns auch so vehement.

Wer oder was bist Du? Einwohner oder Bürger? V3.0.

aktualisiert am 07.03.2019

Zur Einstimmung hier ein Dokument des Statistischen Bundes[amts]: Staatsangehoerigkeitsgebietsschluessel_pdf
Der Staatenschlüssel für „Deutschland“ [was soll das sein?] lautet 0 (NULL) !!

staatenlosDas System versucht uns zu verkaufen, dass alles ok ist mit dieser Schlüsselnummer. Man lese und staune bei der Aussage des Bundesministeriums des Inneren:

„… vielen Dank für Ihre Anfrage vom 3. Oktober 2013 an das Bundesministerium des Innern. Sie baten über den Webservice https://fragdenstaat.de um Informationen für die Verwendung des Staatenschlüssels für Deutschland durch das Statistische Bundesamt.

Zu Beginn der 1970er Jahre hat das Statistische Bundesamt mit dem Staatenschlüssel die technische Voraussetzung für eine vereinfachte und standardisierte Verarbeitung von An-gaben zu Staatsangehörigkeit bei Bevölkerungs- und Sozialstatistiken geschaffen. Da bei solchen Bundesstatistiken die Mehrheitsbevölkerung in Deutschland über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügt, wurde dafür bewusst der einstellige Wert „0“ gewählt. Für Staatsangehörigkeiten anderer Staaten wurden Schlüsselwerte ab 100 aufwärts festgelegt. Davon hatte man sich versprochen, Fehleingaben durch Augenschein des Bearbeiters besser erkennen zu können. Außerdem verbrauchte die „0“ bei der damaligen Speicherung auf Datenträgern (Magnetband) nach dem sogenannten Code-Wertfeld-Prinzip weniger Speicherplatz als ein dreistelliger Schlüsselwert. Doch diese Schlüsselzahlen werden am Ende der statischen Bearbeitung wieder durch die Bezeichnungen der Staaten ersetzt, bevor die Angaben in einer Veröffentlichung bereitgestellt werden. Die Nutzer der Ergebnisse sehen also immer die Bezeichnung „Deutschland“ anstelle des Schlüssels 0 bzw. „Frankreich“ anstelle des Schlüssels 129. Zwar wäre es sicher möglich, die Codierung für „Deutschland“ an die Gesamt-Systematik anzupassen. Allerdings würde dies in einer Vielzahl von EDV-Anwendungen aufwändige Änderungen nach sich ziehen. Da aus technischer Sicht kein Grund für eine Umstellung vorliegt und die Schlüsselwerte ohnehin nicht für die Veröffentlichung gedacht sind, hat das Statistische Bundesamt – aus Kostengründen – auf eine Umstellung verzichtet.“

Aha, dann ist doch alles gut, oder etwa nicht? 😉

Nun, ein Ländercode ist KEIN Staatsschlüssel!

Die Zahl 276 ist nur der Ländercode von Deutschland, der Staatsschlüssel ist 000, weil es nun einmal  KEIN Staat ist!

Weiter wird uns versucht zu verkaufen:

„In den nächsten drei Spalten werden drei verschiedene Schreibweisen der internationalen Norm *IS0 3166-1* dargestellt, und zwar die Aspekte ALPHA-2 und ALPHA-3, welche für die Top Level Domain „DE“ sowie das Kürzel des IOC (Internationales Olympisches Komittee) „DEU“ stehen, sowie – und hier liegt der Hund begraben – der numerische Staatencode gemäß der Norm, und dieser lautet für Deutschland nicht „000“, sondern „276“.

Diese Aussage ist schlichtweg falsch! Die Zahl 276 ist nur der Ländercode!
Sehen wir hierzu das Beispiel an Dänemark: 126 = STAATSSCHLÜSSEL & 208 = LÄNDERCODE


Siehe hier auf der Seite 32:
http://www.icao.int/publications/Documents/9303_p3_cons_en.pdf
Alle Länder haben einen 3er-Code; jedoch nicht „Germany“.

Schaut auch mal bei  „England“ nach. Hier gibt es gleich 3 unterschiedliche Versionen:
a) United Kingdom, b) GB / British Citizen, c) GBR / British Subject GBS. Fehlt nur noch die „City of London“ 🙂


Siehe hier die Seite 4:
Was bitte ist ein „nichtdeutscher Staatsangehöriger“? ^^
Die Erklärung findet man u.a. im § 3 Abs. 2 des StAG:
➡ http://www.lusaka.diplo.de/contentblob/3802646/Daten/3008610/down_Dienstpassantrag.pdf
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/rustag/gesamt.pdf

Man beachte das „Ausfertigungsdatum 22.07.1913„, als auch das Wort „rustag“ im obigen Linknamen. Ein Schelm wer Böses hierbei denkt. 🙂


Wir wissen: Die deutsche Sprache ist eine sehr präzise! Da gilt es jedes Kommata als auch die Klein- und Großschreibung zu beachten.

Kommatas/begrifflichkeiten-die-allgegenwaertige-enttaeuschung-v1-0/

In der Amtssprache werden sehr viele Begriffe angewendet, die oberflächlich betrachtet, gleiche Bedeutungen haben sollen, aber rechtlich einige erhebliche Unterschiede aufweisen. Es leben die Begrifflichkeiten, mit denen wir im Alltag ent – „täuscht“, getäuscht und an der Nase herum geführt werden.

Daher kann man durchaus von einer strafbewehrten, vorsätzlichen Täuschung (im Rechtsverkehr) sprechen. So stellt sich dem Betrachter die Frage, ob den Bediensteten in den sogenannten [Behörden]  bzw. [Ämtern] die Unterschiede der folgenden Begrifflichkeiten bekannt sind?

1. Bürger versus Einwohner
2. Wohnsitz nach § 7 BGB versus  WohnHAFT

Zu 1. Einwohner & Bürger

Ein Einwohner einer Ortschaft ist der Bewohner einer Gemeinde oder eines Stadtviertels und daraus folgend eines Landes.

Es handelt sich dabei um einen öffentlich-rechtlichen Begriff, der sich von dem des Bürgers bzw. dem des Staatsbürgers dadurch abgrenzt, daß letzteren besondere Rechte und Pflichten zugewiesen sind. Im Kaiserreich war ein Bürger, der mit Eigentum (Grund und Boden), der Steuern bezahlte und auch ein Wahlrecht inne hatte.

Auf dem Begriff  des Einwohners beruht das in der BRiD geltende Melderecht (MRRG). Daher ist es von großer Bedeutung, ob man ein Bürger oder ein Einwohner ist. Denn das ist nicht dasselbe!

Man wird über den Feststellungsantrag F des Bundesverwaltungsamts in Köln (zur deutschen Verwaltungs-Staatsangehörigkeit) seitens der [Behörden] erst eingebürgert! Diese „Randnotiz“ entnimmt man dem EStA-Registereintrag des Bundesverwaltungsamts z.B. in der Zeile: „letzte Aktualisierung:“.
/esta-gelber-schein/

Diese o.g. Registerauskunft bekommt man mit dem u.s. Formular. Möge doch einmal Jeder dieses anfordern und staunen, WAS bzw. was dort NICHT über einen drin steht… es mag sein, dass dann dem Einen und Anderen einges bewusster wird…
➡ EStA_Selbstauskunft

Öffentlich-rechtlich ist ein Einwohner einer Gemeinde:

„Wer nach objektiver Betrachtungsweise in ihr eine Wohnung (Achtung: die GEZ schreibt auch immer von einer Wohnung!) inne hat, die darauf schließen lassen, daß er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.“

Deshalb erfaßt der Begriff nicht nur gemeldete und in der Einwohnermeldedatei mit seinen Daten eingetragene Bewohner, sondern auch längerfristige Aufenthalte zum Zwecke der Ausbildung oder des Studiums. ( Quelle: Wikipedia)

Als Bürger (lat. civis) werden die Angehörigen eines Staates und einer Kommune bezeichnet. Im staatsrechtlichen Sinne ist der Staatsangehörige der Staatsbürger, auf kommunaler Ebene der Bürger einer Stadt oder Gemeinde. Aus der Staatsangehörigkeit resultieren die bürgerlichen Ehrenrechte (Rechte und Befugnisse), wie das aktive und das passive Wahlrecht.

Auch in der BRiD gibt es ein Wahlrecht (siehe den § 12 BWahlG, Abs. 2) nur für eingebürgerte Deutsche nach Art. 116 (1) GG. Zu eben dem wird der Personal-deutsch am Wahltag für 24 Stunden gemacht. 😉

WahlscheinMan beachte die Erwähnung des „Familiennamens“ im Text.

Das Kommunalrecht unterscheidet den Gemeindebürger, der als Staatsangehöriger zur politischen Mitwirkung berechtigt ist, vom Einwohner der Gemeinde. (Quelle: Wikipedia)

Ein Bürger bzw. ein Staatsbürger hat besondere Rechte und Pflichten. Diese Rechte und Pflichten ergeben sich aus der Gebietskörperschaft, dem souveränen Staat, dem diese Person angehört. Seine Grundrechte sind in der Verfassung des Staates festgeschrieben, dem der Bürger bzw. der Staatsbürger angehört. Dummerweise sind alle Gemeinden in Deutschand ab dem 01.01.2016 nur noch reine Körperschaften und keine Gebietskörperschaften mehr. Die Entrechtung nimmt seinen Gang. Angefangen hat dies im Jahr 2007, als die Gemeinden von der EU aufgefordert wurden sich als Firmen im UPIK einzutragen. In 2017 läuft die Widerspruchsfrist aus. Danach ist das dann so. Dieser „Übung“ wurde im Dezember 2016 BRiD-weit widersprochen!

Staatsbürger kann immer nur eine Person sein, jedoch kein Mensch. Denn der Mensch ist IM System nicht rechtsfähig und alle Menschen sind vor (davor) dem Gesetz / Verfassung gleich. Nach (danach) dem Gesetz / Verfassung sind es keine Menschen mehr, sondern nur noch Personen.

Dabei gilt, daß sowohl eine Natürliche Person eine Staatsangehörigkeit haben kann, wie auch eine Juristische Person.

So kann es sein, daß eine Natürliche Person einen Anspruch auf die Staatsangehörigkeit eines Bundesstaates gemäß dem RuStAG von 1913 haben kann. Diese Bundesstaaten-StAG aber mangels vorhandener Organe (hier: die Verwaltung des Völkerrechtsubjekts) jedoch nicht bestätigt werden kann. Und daher die Juristische Person (auch) eine (Verwaltungs-) Staatsangehörigkeit nach dem StAG ausgestellt bekommt, da die Verwaltung im Vereinigten Wirtschaftsgebiet (siehe  Art. 133 GG) somit in ihren AGB’s nur ein StAG von 1934 aufgenommen hat. Hier: Die sog. „deutsche (Verwaltungs-)Staatsangehörigkeit“. Siehe hierzu auch: https://www.agmiw.org/?p=1499

Zu 2. Wohnsitz & Wohnhaft

Die Wohnhaft und der Wohnsitz stehen zueinander im Verhältnis, so wie das Haben und Sein und wie der Besitz und das Eigentum.

Die WohnHAFT beschreibt demnach den Besitz (eines Eigentums, z.B. zur Miete oder Pacht) eines Ortes zum Wohnen.  Analog dem „Mietwohnraum“ nach dem BGB.

Der WohnSITZ beschreibt dagegen einen „Ort zum Wohnen“ an dem man (s)ein (geborenes) Recht sein Eigen nennt.  Somit das (angeborene) Eigentumsrecht auf den Grund und Boden. Hier: Besitz an der Erdoberfläche nach dem BGB.

Nur mit dieser Unterscheidung kann gesichert bleiben/werden, das der subsidiäre Wille einer Gemeinde (des jeweiligen Volkes) nicht vollig verwässert wird.

Der Wohnsitz eines Bürgers ist in treffender Weise im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Darin steht unter dem § 7 (Natürliche Person):

Wohnsitz; Begründung und Aufhebung:

(1) Wer sich an einem Orte ständig niederläßt, begründet an diesem Orte seinen Wohnsitz. [Der Begriff „Grund“ ist ein Hinweis auf das Seerecht!]
(2) Der Wohnsitz kann gleichzeitig an mehreren Orten bestehen.
(3) Der Wohnsitz wird aufgehoben, wenn die Niederlassung mit dem Willen aufgehoben wird, sie aufzugeben.

Der Sitz einer Juristischen Person gilt, wenn nichts anderes bestimmt ist, an dem Ort, an welchem die Verwaltung geführt wird (§ 24 BGB).

Für alle deutschen Geburtsurkunden (Juristische Personen / auch: Stiftungsvermögen) ist dies das über de EStA-Registereintrag das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln.

Das BGB (hier die §§ 1 – 20) ist, wie der Name schon sagt, maßgeblich für die/den Bürger und ist Bestandteil des „Deutschen Rechts“ in der Fassung bis 1913. Ohne den Nachweis Deutscher zu sein, hat man IM System keinen Anspruch auf das BGB und das EGBGB. Dies in Verbindung mit dem Art. 25 des Grundgesetzes FÜR die BRD.

Siehe hierzu auch den § 50 EGBGB:

 Artikel 50 EGBGB

„Die Vorschriften der Reichsgesetze bleiben in Kraft. Sie treten jedoch insoweit außer Kraft, als sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder aus diesem Gesetz die Aufhebung ergibt.“

Von „Wohnhaft“ wird im allgemeinen in Verbindung mit Einwohnern gesprochen, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Einwohner sind nicht im Besitz von „Bürgerlichen Rechten“, da es sich ansonsten nicht um Einwohner sondern um Bürger handeln würde. Bei Einwohnern handelt es sich der Regel um staatenlose, ausländische oder rechtlose Personen. Aus der Bedeutung des Wortes „WohnHAFT“ geht bereits hervor, daß die Bewegungsfreiheit dieser Personen eingeschränkt ist, woraus sich eine Meldepflicht ergibt, in dem der ständige oder vorübergehende Aufenthalt dieser Personen erfaßt wird. Nach römischem Recht, die Grundlage der deutschen Rechtsordnung unterscheidet man die Rechtsfähigkeit von Personen wie folgt:

Capitis Diminutio Minima
Occurs when a man’s family relations alone were changed
(Max M u s t e r m a n n) – Geringste Einschränkung von Rechten –DIN 5007 nachlesbar

Capitis Diminutio Media
Occurs when a man loses his right of citizenship but not his rights to liberty
(Max  MUSTERMANN) – die Bürgerrechte verloren aber (noch) in der Freiheit

Capitis Diminutio Maxima
Occurs when a man’s condition changes from freedom to bondage, hen he became a slave.

(MAX MUSTERMANN)-Bürgerrechte und Freiheit verloren.
Im Personalausweis der BRiD finden wir den derzeitigen Personenstand einer Person in Form seiner Schreibweise (Klein-/Großschreibung). Ergo nur in Großbuchstaben!

Mit der Beantragung eines Personalausweises der BRiD verzichtet der Antragsteller auf seine ggf. zustehenden „Bürgerlichen Rechte“ und begibt sich freiwillig für zehn Jahre in die Sklaverei, einer  temporären Form der Sklaverei, dessen Vormund (Herr/Besitzer) die Treuhandgesellschaft „Der BUND“ ist, der im Auftrag der Militärregierung, den drei westlichen Besatzungsmächten, Deutschland als Ganzes (in den Grenzen von 1937) verwaltet. Siehe hierzu erneut den Art 133 des Grundgesetzes.

Zum Thema einer Staatsangehörigkeit seitens der BRiD siehe das Schreiben des Landkreis Demmin:

demmin1

demmin2

 

 

 

 

 

Mit dem Bundes-Personalausweis wird die Natürliche Person, deren Organverwalter der Mensch ist, in das fiktive Staatsgebilde (Verwaltung für Zivilinternierte) Bundesrepublik Deutschland als Mitglied überführt und unterliegt nun freiwillig deren AGB’s bzw. deren Satzung.

Es verwundert auch nicht wirklich, das die „BRD“ nach wie vor ca. 90 Gesetzte und Rechtsnormen aus der NS-Zeit zu Lasten der Menschen benutzt.
NS-Gesetzgebung

Die „Bundesregierung“ hält den Reichstag besetzt und zieht an den Strippen. Gesetze werden nun einmal in Bonn gemacht und nicht in Berlin. Siehe hierzu die Bundesgesetzblätter (BGBl.)

Mit dem Verzicht auf seine „Bürgerlichen Rechte“ verzichtet der Antragsteller auch auf seine Zugehörigkeit zu einer Gebietskörperschaft (Staat) wodurch die „Staatenlosigkeit“ eintritt.

Im Gesetz zu dem Übereinkommen vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen BGBl. 1976 II, Nr. 22, S. 474ff., ausgegeben zu Bonn 22. April 1976 finden wir in Artikel 27. Personalausweis:

„Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet, und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus.“
➡ http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/CIEC-Dokumente/uebereinkommenIII/ue04.html

Interessanterweise gibt es hierzu dieses BGBl.:

BGBl. Art.27http://www.bgbl.de/

Nun denn, wenn also der Artikel 27 im „Vereinten Wirtschaftsgebiet“ keine Anwendung findet, dann stellt sich doch die Frage, was denn dann Anwendung findet, oder?

Denn offensichtlich sind die Menschen hier eben nicht staatenlos, sondern werden dies erst durch die freiwillige (?) Annahme des Personalausweis (zum Apoliden) gemacht. Somit ist das eine weitere Täuschung (unter Zwang)!

Da Art. 27 keine Anwendung findet, gilt somit:

Artikel 28 Reiseausweise
„Die Vertragsstaaten stellen den Staatenlosen, die sich rechtmäßig in ihrem Hoheitsgebiet aufhalten, Reiseausweise aus, die ihnen Reisen außerhalb dieses Hoheitsgebiets gestatten, es sei denn, daß zwingende Gründe der Staatssicherheit oder der öffentlichen Ordnung dem entgegenstehen; auf diese Ausweise findet der Anhang zu diesem Übereinkommen Anwendung. Die Vertragsstaaten können auch jedem anderen in ihrem Hoheitsgebiet befindlichen Staatenlosen einen solchen Reiseausweis ausstellen; sie werden insbesondere wohlwollend die Möglichkeit prüfen, solche Reiseausweise denjenigen in ihrem Hoheitsgebiet befindlichen Staatenlosen auszustellen, die von dem Land, in dem sie ihren rechtmäßigen Aufenthalt haben, keinen Reiseausweis erhalten können.“

… seltsam das Gebaren der Verwaltung… 🙂

Zu guter Letzt noch dies:

Das Bundesverfassungsgericht gab folgendes im sogenannten TESO-Beschluss BverfGE 77, 137 bekannt:

„Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz kennt eine Einbürgerung durch bloße Aushändigung eines deutschen Personalausweises oder Reisepasses nicht.“


Verwaltungsgebiete sind keine Völkerrechtssubjekte. Dies ist Staaten vorbehalten. Verwaltungsgebiete gelten daher als Körperschaften des Privatrechts, Personengesellschaften und nicht wie fälschlicher weise behauptet „öffentlich rechtliche Gebietskörperschaften“, da sie über kein räumliches Territorium verfügen.

SachsenDurch den 2 + 4 Vertrag wurde 1990 nochmals das Land-Sachsen Anhalt (wie auch die anderen „Ost-Gebiete“) in das vereinigte Wirtschaftsgebiet der BR Deutschland überführt, ohne das Volk zu fragen. Wie immer…!

Fazit:

Ein Mensch steht außerhalb jeglicher Rechtsnormen. Rechtsfähig wird er erst, wenn er Rechte zugewiesen bekommt, was aber bedingt, daß er nicht mehr Mensch ist, sondern eine PERSON. Der Mensch kann in seiner Rolle als Natürliche PERSON eine Staatsangehörigkeit annehmen, wenn er die Voraussetzungen der rechtlichen Grundlagen zu dieser Staatsangehörigkeit erfüllt. Siehe hierzu den Antrag zur Feststellung der „dt. StAG“, welchen wir nebst den Ahnennachweisen bis vor 1914 nach dem RuStAG von 1913 beauftragen.

Mit der Annahme der Staatsangehörigkeit wird die PERSON zum Bürger und unterliegt damit (nach Art. 10 EGBGB) dem Recht des Staates, dem die PERSON von nun an angehört (Siehe hierzu auch den § 12 BGB). So können dieser PERSON nun Rechte zugewiesen werden, wie etwa das „Recht“ auf Steuerzahlung. Einwohner sind auch PERSONEN und keine Menschen, da ihnen als „Staatenlose“ Rechte zugedacht werden (Rechtsstellung der Staatenlosen BGBl. 1976 II, Nr. 22, S. 474 ff. – siehe oben im Text!)

Jetzt könnte man sagen, daß auch dem Menschen Rechte zu erdacht werden, nämlich durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, in Form der Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948. Das machen ja einige der Selbstverwalter…!

Auch das ist aber ein TRICK. Man kann einem Menschen keine „Menschenrechte“ zuschreiben, das ist unmöglich. Der Mensch hat natürlich die Freiheit, sich auf diese Menschenrechte zu berufen, dann aber unterwirft er sich dieser Erklärung mit samt ihrer sämtlichen Einschränkungen. Auf einer einsamen Insel kann man Mensch sein. Wer diesen Text gerade jetzt liest ist z.B. die Juristische Person „Telekom-Kunde„.

Im Übrigen: Menschenrechte via UN-Resolution (siehe auch deren Feindstaatenklausel!) = Vatikan & NWO! Diese „Menschenrechte sind ungleich deren des Völkerrechtsubjekts.

In keinem Fall verfügt ein Mensch über angeborene Rechte, denn der freie Wille eines Menschen überwiegt alles. Wäre ein Jemand über den Menschen verfügungsberechtigt, so wäre er der Eigentümer des Menschen. Nur in einem solchen Fall würde eine Verfügungsberechtigung vorliegen. Die Würde, nebst dem freien Willen des Menschen ist daher unantastbar & unverhandelbar.

Zuletzt noch ein Blick in den Artikel 1 des GG:

Grundgesetz

  I. Die Grundrechte (Art. 119)  

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Noch Fragen?? 👿

Menschen zahlen (verschenken) auch niemals Steuern, denn sie sind niemals haftend und können auch niemals verschuldet werden. Die Menschen sind immer die Begünstigten im Sachenrecht und daher dessen Geber von Rechten und von Pflichten. Und zwar solange, bis sie sich (freiwilig) in die Juristische Person begeben.
Im Firmenverzeichnis www.upik.de, sind alle Länder und deren Behörden gelistet, jedoch keine Staaten!

Das System wehrt sich immer mehr. Im StGB stehen in den jeweiligen §§ entweder einmal der Mensch oder die Person. In den Medien wurde früher immer von Personen gesprochen. Heutzutage mehren sich die Ansagen mit „Mensch“.


Wir sind das Pack…“

Eine Aussage, welche die Gemüter bewegt, jedoch einen berechtigten Hintergrund ausweist.

Zumindest um die 98% (plus/minus) sind das „Pack“ – auch „Apolide“ (Staatenloser) genannt. Und so sieht die Politiker-Kaste die Bevölkerung !

Sie können einfach machen was sie wollen – ins besonders auch mit der („eigenen“) Bevölkerung!

Denn der Spruch: „Wir sind das Volk“ trifft nur auf nicht mal 1-2 % der Bewohner zu! Der Rest so scheint es – ist (und verbleibt?) auf „Hoher See“ verschollen!

Deutscher (durch Abstammung in einem Bundesstaat) ist gemäß dem GG Art. 116 (1) [als auch Abs. (2)] nur:

Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung (damit ist das RuStAG v. 1913 gemeint), wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt…“

Alle anderen gelten zur „BRiD“ wie Ausländer ohne Staatsangehörigkeit!

Siehe auch:

§ 2 Abs. 1 AufenthG:
„Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. (1) des Grundgesetzes ist.

§ 1.2.3.1 AuslG-VwV:
Deutsche, die zugleich eine oder mehrere fremde Staatsangehörigkeiten besitzen, sind keine Ausländer i.S.d. Ausländergesetzes (inländischer Mehrstaatler). Bestehen Zweifel, ob jemand Deutscher ist, obliegt die Klärung der Staatsangehörigkeitsbehörde. Bis zur Klärung ist er als Ausländer zu behandeln. Beruft sich ein Ausländer darauf, Deutscher zu sein, hat er dies gemäß § 70 Abs. 1 nachzuweisen (z. B. durch Staatsangehörigkeitsurkunde).
 

Das Bürgerliche Recht ist durch eine Reihe von Leitprinzipien geprägt, die sich durch die einzelnen gesetzlichen Regeln ziehen.

So regelt das Bürgerliche Recht die Rechtsverhältnisse einzelner Privatpersonen zueinander auf der Grundlage einer strengen Gleichberechtigung. Darüber hinaus ist der Einzelne im Verhältnis zum anderen nicht nur gleichberechtigt, sondern auch frei. Er kann ohne staatlichen Zwang über seine Handlungsmöglichkeiten bestimmen, der Staat hält sich aus der Reglementierung bürgerlicher Rechtsverhältnisse weit möglichst heraus (Privatautonomie). Notwendige Ergänzung zum Prinzip der Privatautonomie ist das Leitprinzip, dass ein einmal geschlossener Vertrag korrekt eingehalten werden muss, solange sich nicht der andere Partner nachträglich mit einer Abänderung oder Aufhebung der Vereinbarung einverstanden erklärt. V.a. für die Auslegung und Durchführung von Verträgen gilt außerdem im Bürgerlichen Recht der Grundsatz von „Treu und Glauben“, der in den §§ 157 und 242 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erwähnt wird.Die Vorarbeiten zum BGB und damit zum Bürgerlichen Recht begannen nach der Gründung des Kaiserreichs 1871, die die Voraussetzung für eine umfassende, in ganz Deutschland geltende deutschsprachige Kodifizierung schuf. 1896 wurde das BGB dann verabschiedet und trat am 1.1.1900 in Kraft. Es war Vorbild für die Gesetzgebung in vielen anderen Ländern weltweit und ist mit seinen 2.385 Paragraphen eines der bedeutendsten Gesetzgebungswerke der neueren Zeit.  

Auch hier ist der Begriff Bürgerliches Recht nicht in einer Eigenschaft eines BÜRGERS selbst zu sehen ,sondern wem das zusteht.

Die Natürliche Person (der Mensch) im §1 BGB auf dem Stand 1914 ist zwar kein Bürger im Sinne ds BGB selbst, sondern hat Anspruch auf bürgerliches Recht (ohne Palandt) als Natürliche Person (der Mensch).

Seehandelsrechte gelten ab 2016!

Seehandelsrechte, die auf hoher See, auf staatenlosem Gebiet wirken?

Aber warum gerade bei uns? In unserer Gemeinde?

Darauf gibt es eine Antwort, die selbst die Verantwortlichen überraschen dürfte:

Die Bürgermeister hatten in den Jahren 2007/ 2008 auf Anordnung des Vereins „Europäische Union“ ihre Gemeinde als Unternehmen anzumelden. Seitdem ist die Gemeinde als Unternehmen auch bei D&B (www.upik.de) unter dem Namen des damaligen Bürgermeisters – später dem Geschäftsführer – eingetragen. Seitdem heißt es nun der Bürgermeister als Synonym für einen voll haftenden Geschäftsführer.

z.B. die Niedersächsische Landesverfassung wurde zum „Niedersächsisches Kommunalgesetz“!
Eine Verfassung ist nun ein Gesetz? Was hat sich geändert?

Mit dieser Unternehmensregistrierung hat die Gemeinde ihre bisherige Gebietskörperschaft verloren und ihre hoheitliche Macht verwirkt. Das heißt, seitdem sind unsere Gemeinden ein staatenloses Gebiet ohne Gebietsgemarkung und stehen somit unter dem Seehandelsrecht.

Ämter (staatliche Institutionen):

sind weisungsbefugt, Entscheidungsträger, Rechtssubjekte mit Rechtsfähigkeit

 Behörden:

sind Aufgabenstellen der öffentlichen Verwaltung, Dienstleister ohne eigene Rechtsfähigkeit

Behörden sind nicht grundrechtfähig und können auch nicht über die Rechte der Menschen entscheiden.

Mit dem ESM, CETA und TTiP kommen ab 2016 die Piraten an die Macht! Während wir uns noch alle verwundert fragen, warum die Seehandelsrechte in unserer Gemeinde wirken können.

Die Piraterie auf Hoher See gab dem Siegeszug des Handelsrechtes die Grundlage! Einige Handelsformen haben ihren Ursprung in der Piraterie, denn Korsaren und Piraten hatten oft eine ähnliche Geschäftsgrundlage:

Schiffe, Ausrüstung und Besatzung wurden von Privatleuten und nicht selten von Aktiengesellschaften finanziert, deren Anteilscheine dem Käufer einen entsprechenden Anteil an der Beute sichern sollte. Selbst die Kaperbriefe, die späteren „Lettres de Margue“ gelten als Vorlage der Genfer Konventionen.

Der internationale Meeresboden (das „Gebiet“) und die Hohe See unterliegen keiner Souveränität. Das moderne Seevölkerrecht wird vor allem durch das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 (SRÜ) bestimmt.

Seit 1994 unter Verwaltung der internationalen Meeresbodenbehörde = Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen.

Diesen staatenlosen Zustand der Gemeinden können nur deren wahlberechtigten Bürger wieder ändern. Die Grundlage zu dieser, fast weltweit einzigen Chance, die Wirkung der Seehandelsrechte auszuschalten, bietet die, noch existierende staatliche Grundlage des „Deutschen Reich“. Darin scheint auch einer der Gründe für die Pressehetze gegen die Reichsdeutschen bzw. Reichsbürger ursächlich begründet.

Dennoch bestätigt der Bundestag aktuell, dass nicht nur die Gemarkung der Gemeinden vor 1914 noch gültig sind.

Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ Auswärtiges/Antwort – 30.06.2015

Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033).

bundestag2

Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der „These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches“ erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, „damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann“.

Nun, hier ruft der Dieb: „Haltet den Dieb!“. Denn jeder Bundespersonalausweisträger ist ein „Nazi“ Dumm gelaufen!

So scheint es, wir leben in einem Staat der gar keiner ist und keiner sein kann (oder will). Ein Staat, der nicht vom Volk gebildet, sondern von Unternehmen gegründet und nun von skrupellosen Konzernen ausgebeutet wird. Dies, weil zu wenige von uns mit bekommen haben, wie wir langsam aber sicher zu Staatenlosen gemacht wurden.

Die Gemeinde ohne Bodenrecht hat mit dem, seit 2011 verordneten Verwaltungsprogramm Doppik-Kom das Hab und Gut der Gemeinde als Jahresressource aufzulisten, um dann als Wertpapier auf den Aktienmärkten gehandelt zu werden. Dort wird zur Wertsteigerung auch Wald-, Wattflächen, Vögel und Bäume gelistet (Anm.: über UNICEF).

Darum geht es für uns nur über die Reaktivierung und Reorganisation der Landgemeinden – dies als kleinste staatliche Stelle.

Es liegt nun an uns, hierbei aktiv zu sein und mit zu helfen.

++++

Eine Gemeinde, die ihr früheres Eigentum an ehemaligen Wege- und Grabengrundstücken wegen deren Buchungsfreiheit nicht nachweisen kann, ist als Restitutionsberechtigte anzusehen, wenn mit hinlänglicher Sicherheit auszuschließen ist, dass die Grundstücke bei deren Überführung in Volkseigentum im Eigentum eines Anderen gestanden haben.

Rechtsgebiete:
EV, VZOG

Vorschriften:
§ EV Art. 21 Abs. 3, § EV Art. 22 Abs. 1 Satz 7, § 2 Abs. 1 Satz 6 VZOG

Stichworte:
Vermögenszuordnung, öffentliche Restitution, Rückübertragung, Alteigentum, Buchungsfreiheit von Grundstücken, Wegegrundstück, Grabengrundstück, Gemeinde, Interessentengemeinschaft, Gutsbezirk, Bodenreform, Beweisnot, Beweismaß

Verfahrensgang:
VG Berlin VG 15 A 280.01 vom 15.12.2005
http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=210607U3C32.06.0

Inspiriert durch Gerd P f e i f e r

Hausaufgabe für Deutsche! Mein Land oder deren Land? v.2.1.

aktualisiert am 20.07.2016

Grundbuchsberichtigung – Wem gehört denn nun das ganze Land?

Wie bereits erwähnt gilt ab dem 01.01.2016 das (internationale) Handelsrecht (hier: UCC – Uniform Commercial Code) vollständig in der BRD-NGO-Berlin (und somit auch auf ihrem „Pachtgelände“!).

Gemeindereorga/Seehandelsrecht
➡  das UCC

Derzeit werden in der Finanz[amt]-Leitung als auch in den anderen Behörden die Personen auf das UCC geschult bzw. das UCC umgesetzt.
Ab Ende 2017 ist dieser Vorgang auf kommunaler Ebene abgeschlossen!

Somit gilt ab dem Jahr 2016 das Seerecht in den Gemeinden! Die Gemeinden verlieren endgültig (nachdemGewohnheitsrecht) das Bodenrecht. Hiervon kann nunmehr jeder Staatsbürger Besitz ergreifen, wenn es denn noch nicht in anderweitigem Besitz ist. Man bedenke: Die Einwanderer (auch Flüchtlinge genannt) sind Staatsbürger (sic!) und die derzeitigen Bewohner/Einwohner (hier: Personal-deutsch) sind keine „Staats“bürger, da Staatenlose (Apolide). Siehe hierzu:
https://www.agmiw.org/?p=1487

Wer oder was bist Du? Einwohner oder Bürger? V3.0.

Ab dem Jahr 2016 fallen ebenso die teilsstaatlichen Stellen zur Bekundung weg. Seht hierzu auch die Änderungen bei den Notaren! Was folgt ist spätestens ab dem Jahr 2020 die Übernahme/ Übergabe von Grund und Boden an die neuen Siedler, denen ja auch zügig die deutsche Verwaltungs-Staatsangehörigkeit verliehen werden soll. Und dies geschieht nicht nur, um neue treue Wähler zu bekommen.

Seit dem September 1990 (davor natürlich auch aber ab hier definitiv) hatten/haben die Deutschen Zeit sich zurück zu melden und ihren Anspruch auf den Grund und Boden bei der BRD-Verwaltung anzumelden.

Dies als Erbberechtigter in der richtigen Form  und auch als der Rechtsträger der tatsächlichen Gewalt (hier: Reichsgewalt).

Gebraucht werden hierfür nachgewiesene Deutsche nach Abstammung und Bürger nach dem GG 116 (1) – vorbehaltlich anderer Regelungen! Hier z.B. das Völkerrecht und das RuStAG v. 1913.

Dies wird jedoch aktuell durch die Verweigerung des Feststellungsantrags F des BVA als auch beim korrekten Eintrag in das EStA-Register immer mehr erschwert. Die Personen in den Behörden haben „Handlungsanweisungen“. Diese werden auch stur befolgt, obwohl hierdurch rechtebeugend zulasten der Deutschen gehandelt wird.

Daher gilt:

a) Nachweise der Abstammung einholen (solange dies noch möglich ist) und den Feststellungsantrag stellen (solange der noch bearbeitet wird! Siehe hierzu: https://www.agmiw.org/?p=1499

b) in der Gemeinschaft: die Aktivierung der Gemeinden!
Die Rückholung erfolgt über die kleinste staatliche Einheit – die Landgemeinde oder über die Abmeldung des Anspruchs.

c) für sich selbst: die Natürliche Person begründen und diese registrieren lassen (hier: im Vereinsregister und/oder im EStA-Register des BVA in Köln)!

Je nachdem ob über einen Verein oder eine Natürliche Person in einer Landgemeinde begründet wird – oder gerne auch Beides!

Denn nur eine Natürliche Person ist nach GG Art. 2 (2) unverletzlich und kann staatlich und handelsrechtlich klagen!

Ein sogenannter „Staat“ ist nicht mehr eine territoriale Nation, sondern, wie der der US-Oberkommandierende es in seinem Befehl damals erklärte, die neue Bezeichnung für die gebildeten Wirtschaftszonen! Siehe hierzu: GG Art. 133

Daher gilt das Eigentum unbedingt zu sichern – dies möglichst bis spätestens 10/2017!

Denn in den Katasterämtern gibt es eine dreifache  Buchführung:

Für Adlige, für Personal-deutsch und für nachgewiesene Deutsche nach dem RuStAG v. 1913.

Das Zauberwort lautet: Grundsteuermutterrolle! (nur für Preußen).
Weitere Details und Benennungen für Württemberg, Bayern etc. findet ihr unter Punkt 20/21 im „Handlungsleitfaden“.

Die Grundsteuermutterrolle ist eine übersichtliche Zusammenstellung der jedem einzelnen Grundeigentümer innerhalb eines Gemeindebezirkes gehörenden Parzellen.
Neben den Angaben des Flurbuches ist die nach dem Reinertrage der Liegenschaften veranlagte Grundsteuer aufgeführt.
Zur Erleichterung des Gebrauchs der Mutterrolle dienen besondere übersichtliche Verzeichnisse, wie Parzellenregister und

Artikelverzeichnisse.

Internet-Adresse: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften => Kataster
Otto Lueger, 2. Auflage 1904 – 1920
http://www.zeno.org/Lueger-1904/A/Kataster

Alle Natürlichen Personen mit Wohneigentum sollten sich in den Landesarchiven (beim Katasteramt eher nicht zu bekommen) diese Grundsteuer-Mutterrolle in beglaubigter Abschrift besorgen! Anderswo heißt das auch Gemarkungskarte, Ur-Flurkarte etc. Dies aus der Zeit vor 1914.

Es sieht derzeit danach aus, dass diese Dokument in den Stadt-, Staats-und Landesarchiven (z.T. kostenfrei) zu erhalten ist. Die Bediensteten in den Kataster[ämtern] wissen i.d.R. nichts davon. Belegen kann man das Eigeninteresse an diesem Dokument durch §§ 890, 891 BGB zwecks der Richtigkeitsüberprüfung (aufgrund z.B. Verkauf an einen Ausländer).

Bei Problemen und/oder Desinteresse bei der Bearbeitung Eures Auftrags gilt:

§ 274 StGB
Urkundenunterdrückung, Veränderung einer Grenzbezeichnung

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. eine Urkunde oder eine technische Aufzeichnung, welche ihm entweder überhaupt nicht oder nicht ausschließlich gehört, in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, vernichtet,
beschädigt oder unterdrückt,
2. beweiserhebliche Daten (§ 202 a Absatz 2), über die er nicht oder nicht ausschließlich verfügen darf, in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert.

1872-1910 war diese Mutterrolle das Eigentum + Steuer.
in 1910 war das abgeschlossen und wurde in 1934 geändert.
D.h. für unseren Rechtstand – bis 1914 ist alles ok. Somt das nehmen. Die Mutterrolle hat auch eine andere Reg.-Nummer.

Auch hier gilt wieder: WER hat Zugriff auf GÜLTIGES Recht?

In den Grundsteuermutterrollen nach  dem Jahr1954 kann auch nur der Eigentümer erfaßt sein, dem zu diesem Zeitpunkt und später das Eigentum gehört. Diese Angaben werden permanent mit den Grundbuchämtern abgeglichen. Mit dem Unterschied, daß im Grundbuch die Juristische Person und im Kataster die Natürliche Person abgelegt wird. Deshalb ist es ja so schwer überhaupt noch einen katasteramtlichen Nachweis zu bekommen.

Wenn nötig, geht gemeinsam zum den [Ämtern] und besorgt/ erkämpft Euch diese Dokumente!

Das absolute Recht steht dem Rechtssubjekt zu, das keiner Herrschaftsgewalt unterliegt.

Dieses ist stets rechts- und handlungsfähig.

Siehe § 1 BGB von 1896.

Deutscher durch Abstammung aus den Bundesstaaten gemäß Rustag1913 und Bürger NACH 116 (1) GG vorbehaltlich anderer gesetzlichen Regelung.

Die Bürgerrechte erlauben die Einhaltung und Inanspruchnahme von gültigem – notfalls geltendem – staatlichen Recht. Hier als Beweis die Grundsteuermutterrolle. Dieser Beweis ist höher als eine Grundbuchsvermutung und dem öffentlichen Glauben.

bgb 894
In dem Zusammenhang beachte man bitte auch die §§ 890, 891 BGB
!

+++++

Privatisierung der Grundbuchämter – Grundbuchentwertung, Auflösung der Dörfer und Gemeinden. Schaffung von Großverwaltungsstrukturen – Großkreisen – Großstädten – Großgemeinden – Metropolen für die Neue Welt Ordnung der EU für den vogelfreien und staatenlosen Personalausweisträger der Zukunft.

Ihre Grundbücher sind heute nur noch wertlose Grundkontoauszüge ohne international anerkannten Eigentumsnachweis nach BGB. Sämtliche Grundbuchänderungen ohne ausdrückliche Genehmigung des alliierten Befehlshabers des betreffenden Gebietes nach dem 21. Februar 1947 sind grundsätzlich nichtig!

Siehe: Interalliierte Kommandantur BK/O (47) 50 v. 21. Februar 1947:

1.) Ohne vorherige schriftlich erteilte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in welchem das Eigentum sich befindet, darf kein deutsches Gericht die Zuständigkeit beanspruchen oder ausüben! In Fällen, welche das auf Grund des (SHAEF) Gesetzes Nr. 52 der amerikanischen, britischen und französischen Militärregierung oder (SMAD) Befehls-Nr. 124 des sowjetischen Oberbefehlshabers der Kontrolle unterliegende oder unter Kontrolle stehende Eigentum bzw. das Kraft Anordnung einer der Besetzungs-Behörden eingezogene oder der Konfiszierung unterworfene Eigentum treffen.

2.) In Fällen, in denen die Gründe zur Prozessführung vor dem 08. Mai 1945 entstanden sind, wird obige Genehmigung in der Regel nicht erteilt.

3.) Irgendwelcher Urteilsspruch, der bereits gefällt wurde oder hiernach in einem solchen Prozess gefällt wird, der ohne Bewilligung der Militärregierung des Sektors, in welchem sich das Eigentum befinde, eingeleitet wurde, ist nichtig und irgendwelche Maßnahme zur Durchsetzung eines solches Urteilsspruches ist ungültig.

4.) Ohne vorherige schriftlich erfolgte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in welchem sich das Eigentum befindet, darf keine Eintragung in das Grundbuch stattfinden betreffend Eigentum, das der Kontrolle oder Konfiszierung unterliegt, wie dies im § 1 dieser Anordnung bezeichnet ist.

5.) Bevor ein deutsches Gericht oder das Grundbuchamt in einer beweglichen oder unbeweglichen Eigentum angehenden Sache handelt, hat das Gericht bzw. das Grundbuchamt schriftliche Erklärungen von allen am Verfahren interessierten Parteien anzufordern, die in allen Einzelheiten wahrheitsgetreu sein müssen und von den betreffenden Parteien oder deren Rechtsanwälten abzugeben sind, dass das Eigentum der Kontrolle oder der Konfiszierung nicht unterliegt, wie im § 1 angeführt ist.

6.) Ohne vorherige schriftlich erteilte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in welchem das Eigentum sich befindet, dürfen keine Schritte seitens irgendwelcher natürlicher oder Juristischer Personen unternommen werden, um eine Entscheidung eines deutschen Gerichtes oder Grundbuchamtes durchzusetzen oder auszuführen, die der Kontrolle oder der Konfiszierung unterliegendes Eigentum angeht, wie im § 1 angeführt ist.

7.) Nichtbefolgung dieser Anordnung bzw. Versäumnis, ihre Bestimmungen zu beachten, stellt Verletzung eines Befehls der Militärregierung der Besatzungsbehörden dar und wird demgemäß bestraft.

Wie rettet Ihr euer Eigentum?
Holt Euch eure Abstammungs- und Eigentumsrechte legal zurück, denn für Sie sind die Katasterämter zuständig! Sowie die Grundbuchsberichtigung, wie oben beschrieben wurde.

++++

Das Grundbuchamt ist heute den „Katasterbereichen“ vorgeschalten, weist aber nicht Dein Eigentum aus. Es weist das Eigentum des Namensinhabers und Namensrechte-Urhebers aus.

Und wer ist das? Siehe hierzu den Artikel 10 EGBGB.

Das Katasteramt schrieb bisher das Eigentum an Grundbesit
z auf die Natürliche Person aus. Das machen sie auch heute noch, aber nicht mehr mit Beglaubigungsvermwerk, Unterschrift und Siegelung.

Man verkauft sein Grundstück an einen Ausländer, der einen beglaubigten und mit Haager Apostille versehenen Eigentumsnachweis aus dem Liegenschaftsbuch sehen will.

Kataster2

Diesen Auszug dann noch mit der „Haager Apostille“ versehen. Damit wird das Dokument international gültig!

Inspiriert durch Gerd P e i f e r

 

Wir sind es auf die wir gewartet haben!

https://youtu.be/7zvqV2wUA6g

von SESM  

Warum haben sich Russland und China beim Überfall des Westens auf Libyen der Stimme enthalten, und warum haben sie im Falle Syriens ihr Veto eingelegt; und welche Bedeutung hat es, wenn ein Land dem Handelsrecht unterliegt?

Matthias Klama glänzt mit einem brillanten Vortrag, in dem er darlegt, warum die Haager Landkriegsordnung (HLKO) nicht gerade ideal ist um Bevölkerungen aus­zu­plün­dern, und mit welchem Trick den Alliierten dies im Falle Deutschlands dennoch gelang und weiterhin gelingt [s. a. „Politiker in der BRiD können nicht belangt werden für das, was sie tun„]:

„1945: Kapitulation der Wehrmacht, also nicht der Bundesstaaten, des Deutschen Reichs oder des Deutschen Bundes. Dann hat man die Vereinigten Wirtschaftsgebiete gegründet. Das war noch konform mit der Haager Landkriegsordnung, denn das sind Verwaltungen. Und dann hat man 1949 die Bundesrepublik Deutschland gegründet.

Die Bundesrepublik Deutschland verstößt gegen die Vorschriften der Haager Landkriegsordnung, denn im Artikel 43 steht zur Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung:

‚Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.‘

Wenn man sieht, dass sie zuerst die Vereinigten Wirtschaftsgebiete gegründet haben, gab es keinen zwingenden Grund, um daran etwas zu ändern.

Mit der Gründung der BRD im Handelsrecht [s. a. „Der tagtägliche Wahnsinn in der Firma BRiD, die vorgibt ein Staat zu sein„; Anm. d. Red.] und dem Vertragsrecht, hatte man die Möglichkeit die Bürger der Bundesstaaten in das Handelsrecht zu ziehen [s. a. „Souveränität? Lug und Trug – wohin man schaut!„; Anm. d. Red.], und damit war die Haager Landkriegsordnung ausgehebelt. Vertragsrecht bricht Völkerrecht. Wenn ich einen Vertrag abschließe, der mir den Schutz der Haager Landkriegsordnung nimmt, bin ich aus dem Schutz heraus. Mit der Unterschrift unter den Personalausweis war der Schutz erledigt. Und dann konnte man die Leute, die Einwohner und Staatsangehörigen plündern, und das hat man auch gemacht.

1952 gab es das sog. Lastenausgleichsgesetz, das bedeutet, jedem Staatsangehörigen wurden 50 Prozent seines Vermögens weggenommen. Das beinhaltete alles, was man hatte, Aktien, alles. Bei Immobilien war es sogar noch etwas krasser. Man bekam eine Zwangshypothek von 50 Prozent, mit Zinsen auf 30 Jahre, und das sind so rund 100 Prozent des Vermögens. Jeder, der eine Immobilie hatte, hat das Haus noch einmal bezahlen müssen.

Wir gehen davon aus bei der Situation, die wir jetzt haben mit den Schulden, die es angeblich geben soll, dass der Lastenausgleich 2.0 in Planung ist. Nach dem Euro-Crash wird eine kurze Zeit vergehen, und dann wird den Bundesbürgern der Lastenausgleich 2.0 präsentiert. Denn das Spiel funktioniert gut, das Spiel hat in der Vergangenheit gut funktioniert, und wird auch in der Zukunft funktionieren. Der Sinn ist, dass wir für die Familien arbeiten, ohne etwas dafür zu kriegen. D. h. wir sollen umsonst arbeiten. Das ist der tiefere Hintergrund.

In der Kaiserzeit lag die Einkommensteuer bei 10 Prozent, Arbeitnehmer haben gar keine Steuern bezahlt. Die Grundsteuer lag in der Regel so bei 8 Prozent. Um 1945 war die Einkommensteuer 12 Prozent, und die Umsatzsteuer war im Ersten Weltkrieg 0,5 Prozent, damit haben die den Ersten Weltkrieg finanziert. Die Einkommensteuer lag 1945 bei 4 Prozent – das ging übrigens bis 1967 so -, und heute ist sie bei 19 Prozent … dann kann man sich überlegen, wo die Differenz hingeht.

Menschen im Handelsrecht hat immer den Sinn der Ausbeutung. Und die Frage ist, wie kommt man aus der Nummer heraus? … Im SHAEF-Gesetz steht im Artikel 52 unter „Kontrolle und Beschlagnahme von Vermögen“:

„Regierungen, Staatsangehörige und Einwohner, mit Ausnahme des Deutschen Reichs, die von Deutschland besetzt waren, die von den Alliierten besetzt waren, oder die nach 1939 gegen die Alliierten Krieg geführt haben, unterliegen der Kontrolle und Beschlagnahme des Vermögens.“ (M. Klama sinngemäß)

Wir haben einmal das Deutsche Reich, und wir haben einmal den Begriff Deutschland. … Deutschland … ist das Deutsche Reich in den Grenzen von 31.7.1937, also das Dritte Reich. Das Deutsche Reich, damit ist gemeint das Deutsche Reich vor 1914, denn in dem Artikel steht ausdrücklich drin, dass diese Staatsangehörigen der Bundesstaaten nicht der Kontrolle und Beschlagnahme ihres Vermögens unterliegen. Daran kann man sehen, dass der Schutz der Bundesstaatsangehörigen da ist. … Die Erfahrung … ist, dass … sich die Familien, die dahinterstehen, an Verträge halten.

Ein Beispiel: Man hat Russland böse angegangen, Russland hat gesagt: „Wir zahlen nicht mehr zurück.“ Dann ist man ganz schnell wieder auf Russland zugegangen, und Russland hat wieder seine Zinsen und seine Tilgung bezahlt.

Russland ist seit 1917 im Handelsrecht, die USA seit 1871 durch den Patriot Act. … Die Situation 1917 war so, die Bolschewiken wollten das Land übernehmen und brauchten Geld und haben dann den Geldgebern zugesagt, dass sie die Zentralbank usw. alles in deren Hand geben. [highlight color=yellow]Dieser Vertrag gilt 99 Jahre und läuft 2016 aus. Wenn man sich überlegt was alles mit Russland passiert. Hintergrund ist, dass die Familien im eurasischen Bereich und der Geschäftsführer Putin als Beauftragter dieser Familien diesen Vertrag nicht verlängern wollen.[/highlight] [s. a. Verstaatlichung Russischer Zentralbank nächster Putin-Coup? Anm. d. Red.]

Die westliche Gruppe möchte die Oberhand behalten, und die asiatischen Gruppen, China, die anderen asiatischen Staaten und die eurasische Gruppe wollen sich eben nicht unterwerfen. … Alles, was Sie jetzt sehen mit der Ukraine usw., hat nur damit … zu tun. [Matthias Klama im Video ab ca. Minute 13:00; Transcript (auszugsweise): Stop ESM-Blog]

Dass das oben Gesagte zu Russland immer noch Gültigkeit hat, und auch die SHAEF-Gesetze immer noch gelten, zeigt der nachfolgende Inhalt einer E-Mail, der damit noch einmal deutlich macht, dass wahrscheinlich nur wir Deutschen die Welt noch vor dem totalen Zusammenbruch und dem Dritten Weltkrieg retten können, denn fällt Deutschland aus, fällt auch ein gigantisches Kartenhaus der Lügen, des Betrugs und der Verbrechen komplett und unwiderruflich in sich zusammen, das über Jahrzehnte, fast ein Jahrhundert von den Drahtziehern, die immer die gleichen sind, aufgebaut wurde:

Warum haben wir Krieg in der Ukraine und Sanktionen gegen Russland?

Vor kurzem war der ranghöchste General für die Sektion Europa in der Ukraine und besuchte verwundete Soldaten der ukrainischen Armee im Krankenhaus. Dabei hielt er demonstrativ eine Medaille in die Kamera. Es war eine SHAEF-Medallie. Der Hintergrund ist: Auch die Ukraine unterliegt bis zu einem Friedensvertrag für den WK I noch dem SHAEF-Vertrag der Alliierten. Art. 52 besagt:

Kontrolle und Beschlagnahme von Vermögen in den ehemals besetzten Gebieten. Die USA als Hauptalliierter holen sich zur Zeit was ihnen nach diesem Vertrag „zusteht“.

Das funktioniert nur, weil die Bevölkerung in der Ukraine nicht weiß, was gerade gespielt wir.

Russland hat im Jahr 1917/18 einen Umbruch erlebt. Lenin brauchte für seine Aktion dringend Geld. Das bekam er auch von Warburg und Co. Allerdings nicht umsonst. Die Zentralbank ist bis heute in Russland privat. Das heißt: Jeder geschaffene Rubel muss mit Dollar hinterlegt werden.

Dieser Vertrag läuft nach 99 Jahren in Kürze aus. Russland will den Vertrag nicht verlängern. Damit wäre Russland nämlich wieder voll souverän! Russland könnte wieder eine staatliche Zentralbank schaffen. (Das Kennzeichen für souveräne Staaten)

Die Banken im Besitz der Gläubigerfamilien wollen aber unbedingt die Verlängerung des Vertrages. Im Augenblick wird deshalb Druck auf Russland ausgeübt!

Wenn wir nicht aufpassen, können diese Maßnahmen in einem großen Krieg enden. Den Gläubigerfamilien war das schon beim WK I und der Fortsetzung im Jahr 1939 egal. Sie verdienen seit langer Zeit sehr gut an den Kriegen. Dieser Krieg würde zum größten Teil unser Land betreffen. Die Alliierten haben ihre Zentrale und den zentralen Umschlagplatz bei uns!

Wie können wir diese Gewalt und Kriegsspirale durchbrechen?

Das ganze Gebäude der Gläubigerfamilien beruht auf dem Vertragsrecht. Wenn Verträge keine Gültigkeit mehr haben – bricht ihr Gebäude ein.

Der für uns günstige Vertrag ist die Haager Landkriegsordnung aus dem Jahr 1907. Dadurch sind die Staatsangehörigen der Bundesstaaten geschützt. Das bestätigt auch der SHAEF-Vertrag !

Wenn wir den Friedensvertrag für den WK I erbitten, kann das nicht einfach nach fast hundert Jahren abgelehnt werden.
Wenn wir den Friedensvertrag für den WK I haben, sind alle Verträge nach 1918 für uns nicht existent. Auch der SHAEF-Vertrag verliert seine Gültigkeit und damit der Krieg in der Ukraine, in Libyen usw.

Wir können diese Kriege sofort durch die Friedensregelung zum WK I beenden. Deshalb:

Steht auf für den Weltfrieden!

Вставайте за мир во всем мире!

Stand up for world peace!“

Es bestätigt sich einmal mehr: alle Kriege sind Kriege der Zentralbanker. Das alles hat Putin sehr gut verstanden; er rechnet mit dem Schlimmsten und hat reagiert.

Wichtig zu wissen: die wirklich bedeutsamen Dinge sagt uns niemand, schon gar nicht die Westpolitiker und die westlichen Massenmedien, oder hätten Sie gewusst, warum Russland und China bei Syrien Nein gesagt – s. a. „Russland/China: Hände weg von Iran/Syrien oder Dritter Weltkrieg!“ – und sich im Falle Libyens der Stimme enthalten haben?

Der oben erwähnte tiefere Hintergrund dürfte sich indes jedem sofort erschließen, der entdeckt, dass die Drahtzieher hinter allem weltweit immer und überall dieselben waren und nach wie vor sind. Kaum jemand weiß zudem – es wurde oben erwähnt -, dass die USA genauso wenig souverän sind wie die Bundesrepublik.

Es ist praktisch alles Betrug, das irgendeine Bedeutung hat auf diesem Planeten, ausgeheckt und durchgesetzt von eben diesen Drahtziehern und nur zu ihrem eigenen Vorteil und zu Lasten von uns allen, d. h. der bescheidenen Minderheit von 99,9 Prozent der Menschheit.

Mit dem Trojanischen Pferd USA hat diese Machtelite faktisch eine ganze Supermacht als Werkzeug zu ihrer Verfügung, mit dem sie sich mehr oder weniger alles erlauben kann, was aber niemand wirklich wahrhaben will, schließlich geht die Drei-Affen-Mentalität und Political Correctness über alles im von der Machtelite beherrschten goldenen Westen:

„Die Fünfte Kolonne in den USA, die seit Jahrhunderten existiert, sind die Mitglieder eines inzwischen immens wohlhabenden und bestens organisierten kriminellen jüdischen Netzwerks aus Bankern, Finanziers, Medienmoguln, Politikern, Intellektuellen, politischen Aktivisten und Journalisten, die Amerika vor langer Zeit gekapert haben und als globale Todesmaschinerie zur Bezwingung ihrer Feinde überall auf dem Planeten benutzen.“ [Quelle]

Den wenigsten ist bekannt, dass die Deutschen und nur die Deutschen den Schlüssel haben zur Beendigung dieses scheinbar ewigen Kreislaufs von unfassbaren Lügen, gigantischem Betrug, Diebstahl, Raub und Verbrechen der Superlative, einzeln und in der Summe betrachtet Vorgänge, die das Vorstellungsvermögen der meisten Menschen schlichtweg sprengen. Ein Mittel zum Erfolg der USA und derer, die dieses Land als Herrschaftsinstrument benutzen, ist die SHAEF-Gesetzgebung, von der kaum jemand etwas weiß, die aber wie oben gesehen, immense Bedeutung hat.

Nur die Deutschen haben mit der Wiederherstellung der Souveränität den wahrscheinlich einzigen Schlüssel zur (Wieder-)Erlangung der Freiheit„. Diejenigen, die das dank jahrzehntelange Propaganda der Besatzer am wenigsten wissen, sind die Deutschen.

„Alle Kinder der Welt geben ihre Waffen einem Kind ab. Ein Kind steht am Amboss und zerschlägt diese Waffen. … Der Junge hat eine Lederhose an und blonde Haare, d. h. das ist ein Deutscher. Wir Deutschen haben den Schlüssel für den Frieden in der Hand. Es liegt nur an uns. … Niederlande unterliegt dem SHAEF-Gesetz, die können gar nichts machen. Wir können uns über die Bundesstaatsangehörigkeit, über die Historie, von diesem System lösen. Ein Niederländer kann das nicht, kein Österreicher, keiner kann das, auch kein Libyer.
Auch ein schönes Beispiel, wenn man wissen will, ob diese Verträge gelten oder nicht, Libyen wurde von den westlichen Alliierten überfallen, die Chinesen und die Russen haben sich der Stimme enthalten, weil sie den SHAEF-Vertrag unterschrieben haben, die konnten gar nichts machen, Libyen unterliegt dem SHAEF-Gesetz. denn es war von den Alliierten und den Deutschen besetzt.
Syrien, das andere Beispiel, war nicht besetzt und hat auch keinen Krieg geführt, und was haben die Chinesen und Russen gemacht? Sie haben Nein gesagt. Und die Russen haben an der syrischen Küste ihre Schiffe platziert, und wenn die Amerikaner da vollmunitioniert drübergeflogen wären, wäre das ein kriegerischer Akt gewesen, sie haben also die Syrer geschützt. Daran kann man sehen, dass diese Verträge gelten, auch heute.“ [Matthias Klama im Video ab ca. Minute 20:50]

 

Behörden verweigern den Gelben Schein (3)

Etwas Futter zur Argumentation bei unwilligen Bediensteten, welche blind „Handlungsempfehlungen“ folgen.

Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 (RGBl S. 583) in seiner am 24. Mai 1949 bestehenden und bis zum 31. März 1953 nicht geänderten Fassung knüpfte für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt an die Abstammung an, wobei es bei ehelichen Kindern allein auf die Abstammung von einem deutschen Vater abstellte, die Abstammung von einer deutschen Mutter hingegen nicht ausreichen ließ (§ 4 Abs. 1 Halbs. 1 RuStAG 1913)

+++++

BVerwG 5 C 5.05

VGH Kassel – 17.08.2004 – Az.: VGH 12 UE 339/04 –
Hessischer VGH – 17.08.2004 – Az.: VGH 12 UE 339/04

In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 29. November 2006
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Säcker und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Schmidt, Dr. Franke, Dr. Brunn und Prof. Dr. Berlit ohne mündliche Verhandlung für Recht erkannt:

„Das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. August 2004 wird aufgehoben. Ferner werden das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 27. August 2003 und der Bescheid des Landrates des Kreises Bergstraße vom 19. Juni 2001 sowie der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 8. Januar 2002 aufgehoben.

Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin einen deutschen Staatsangehörigkeitsausweis zu erteilen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.“

http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=060706B5C5.05.0

+++++

Eine Feststellung ist somit immer erforderlich, damit das final geklärt ist. Man könnte die StAG ja auch verloren haben!

Diesbezüglich sollte dieses Argument,  gegen die Behauptungen des Verwalters, als Grund für keine unsinnige Feststellung sein.

Wie oft erwähnt: Die StAG darf niemand entzogen werden und daher ist der Antrag – so wie gestellt MIT den Ahnennachweisne – anzunehmen und zu bearbeiten!

Die Deutsche Frage!

Herrn Chefredakteur Jürgen Elsässer
COMPACT Redaktion
Postfach 50 05 52
04305 Leipzig
Herrn Prof. Dr. Karl-Albrecht Schachtschneider
mangels Postadresse via COMPACT Redaktion
Postfach 50 05 52
04305 Leipzig

Herrn Prof. Dr. Josef Foschepoth
Historisches Seminar der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Rempartstraße 15 – KG IV
79085 Freiburg

11. September 2015

COMPACT Spezial Sonderausgabe Nr. 6 „Ami go home!“,
hier: Fragen und Anmerkungen im Vorfeld der 4. Konferenz für Souveränität am 24.10.2015 in Berlin

Sehr geehrter Herr Elsässer,
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schachtschneider,
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Foschepoth,
Herr Elsässer,

hiermit will ich Ihnen mein großes Kompliment zu Ihrem persönlichen Engagement in Bezug auf das für Deutschland und Europa einzig und allein entscheidende Thema – die Souveränität des deutschen Staates – aussprechen!

Ich behaupte, daß es allein an den Deutschen liegt, den Frieden in Europa herzustellen, allerdings nur unter der einen Voraussetzung, daß sie – jeder für sich – endlich handeln und nicht etwa weiterhin an Bundestagswahlen von Parteien teilnehmen.

Denn: daß die Bundesregierungen hierzulande Pläne exekutier(t)en, die mit dem Willen bzw. den Interessen der Deutschen im Sinne des Gemeinwohls und des eigenen (Über)lebens rein gar nichts zu
tun haben, das ist offenkundig:

– EU-Zentral“staat“, Ziel: Gesinnungs- und Verhaltenskontrolle in Deutschland nach Sowjetvorbild
– Euro-Einheitswährung, Ziel: finanzielle Schwächung der Deutschen
– Gender Mainstreaming, Ziel: (Selbst-)Dezimierung der Deutschen
– Islamisierung, Ziel: Zerstörung des christlichen Werte-/Ethiksystems in Deutschland
– Multikulturelle (muslimische) Flutung, Ziel: Vorbereitung innerer Unruhen in Deutschland
– NATO-Aggressionen in Osteuropa, Ziel: Ende der deutschen Verteidigungsmilitärdoktrin
– Abschaffung der Wehrpflicht, Ziel: Etablierung einer (multikulturellen) Söldnertruppe in Deutschland
– Frauen in den Streitkräften und bei der Polizei, Ziel: Schwächung deutscher Streit- und Polizeikräfte
… die Liste ließe sich sicher noch fortsetzen …

Mit größtem Interesse habe ich die im Betreff genannte COMPACT Spezial-Ausgabe gelesen und will Ihnen, sowie den Herren Profes. Dres. Schachtschneider und Foschepoth mit diesem Schreiben einige Anmerkungen (fragend bzw. anregend) im Vorfeld der diesjährigen Souveränitätskonferenz am 24.10.2015 in Berlin zukommen lassen, die ich im vorgenannten Heft zum Teil tangiert sehe, die ich aber gleichwohl für entscheidend halte, um das Thema Souveränität Deutschlands umfassend und ehrlich anzugehen.

Im Folgenden erlaube ich mir deshalb, die Autoren gegliedert nach ihren jeweiligen Aufsätzen anzusprechen und möchte damit gleichzeitig Sie, Herr Elsässer, über meine Überlegungen in Kenntnis
setzen.
Vorschalten will ich dem Ganzen vier Definitionen zu Deutschland, die ich im Folgenden klar trennen will:
• Deutsches Kaiserreich (DKR): Deutsches Reich im Gebietsstand vom 31.12.1913 (German Empire)
• Deutsches Reich (DR): Deutsches Reich im Gebietsstand vom 31.12.1937 (Germany)
• Bundesrepublik Deutschland (BRD): Teil des DR im Gebietsstand der ex-BRD
• Bundesrepublik in Deutschland (BRiD): Teil des DR im Gebietsstand ex-BRD + ex-DDR

1. Prof. Dr. Schachtschneider: „Immer noch: Feindstaat Deutschland“, S. 74 ff.

Herr Prof. Dr. Schachtschneider,
nach meiner obigen Direktansprache des Herrn Elsässer und meiner spiegelstrichartigen Aufzählung von politischen Aspekten können Sie sich sicher denken, daß ich mit großer Freude Ihre Plädoyers
für einen deutschen NATO- und EU-Austritt gelesen habe; beidem schließe ich mich ohne Einschränkung an. Denn: ich halte zum einen die US-geführte NATO für die größte Gefahr in Bezug auf den
Weltfrieden und die EU für ein antidemokratisches, hochkorruptes NGO-Firmenkonstrukt, das in Europa eine Kombination aus Gesinnungs-, Meinungs- und Verhaltensdiktatur einerseits und turbokapitalistischer menschenverachtender Papiergeld-Sklaverei andererseits (natürlich mit einem „bunten“, „toleranten“ und radikalfeministischen Vielfalts-Antlitz), zu errichten beabsichtigt (wir sind längst mitten d’rin!).
Hinzu kommt das dezidiert atheistisch-freimaurerisch konzipierte antichristliche Menschenbild der EU, das über ihre Institutionen systematisch und von Anfang an gezielt implementiert wurde und dessen höchste „Werte“ offenbar in einer Personifizierung namens „Conchita Wurst“ kulminieren. Ich sage nur: Endzeit!

Nun ist mir bei der Lektüre Ihrer Ausführungen aufgefallen, daß Sie, wenn Sie im Kontext eindeutig die Bundesrepublik in Deutschland meinen, „Deutschland“ schreiben. Dasselbe gilt für das Wort
„Verfassung“, mit dem Sie in machen Teilen Ihres Textes die Verfassung des DKR (1871) oder die des DR (1919) meinen, in anderen Teilen wiederum das Grundgesetz für die BRD (1949), das bekanntlich keine Verfassung war/ist und auch niemals eine solche sein kann, da die BRD bzw. BRiD kein Staat war/ist, sondern eine formaldemokratische Wirtschaftsverwaltung, die nicht regiert wird, sondern geschäftsmäßig als Wirtschafts- und Verwaltungseinheit unter Besatzung betrieben wird (vgl. hierzu Art. 65, 120, 127, 133 und 137 GG). Aus diesem Grund habe ich vorstehende Begriffsdefinitionen explizit aufgeschrieben, an die ich mich im Folgenden strikt halten werde.

Nachstehend will ich meine Vorstellungen in Bezug auf eine mögliche deutsche Verfassung niederschreiben, wobei ich mich dabei gedanklich von der Gegenwart in die Vergangenheit begebe, zurück bis in das Jahr 1871.
Zuvor will ich hier jedenfalls festhalten, daß der deutsche Staat nichts anderes ist als der moderne deutsche Verfassungsstaat, das bis heute rechtsfähige Völkerrechtssubjekt DKR, verfasst mit
der Deutschen Reichsverfassung vom 16.04.1871.

a) Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland v. 23.05.1949 i.d.F.v. 23.12.2014 m.W.v.
01.01.2015 (GG) als deutsche Verfassung?
So sehr mir der Grundrechtekatalog der Artikel 1 bis 19 GG zusagt, sowenig kommt das GG als deutsche Verfassung in Frage: Ein Grundgesetz dient der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet für eine vorübergehende Zeit gemäß Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung (HLKO) vom 18.10.1907. Das Grundgesetz ist keine Verfassung und es kam unter
(westalliierter) Besatzung zustande!

Tatsächlich ist festzuhalten: Die BRD bzw. die BRiD ist ein militärisch besetztes Gebiet: Es genügt hierzu, lediglich von der Existenz der EUCOM in Stuttgart-Vaihingen, der US-Airbase in Ramstein und der NSA-Abhörstation bei Gablingen zu wissen, um zu dieser Erkenntnis zu gelangen. Den Rest hierzu kann jedermann den Seiten 6 und 7 des im Betreff genannten COMPACT Spezial-Magazins entnehmen.

Die BRD bzw. die BRiD kann nicht der deutsche Verfassungsstaat sein, da die BRD bzw. die BRiD wesentlich kein Staat war bzw. ist. Hierzu genügt es, sich das stärkste aller einschlägigen Argumente
anzusehen: Die Bundesrepublik kann keine eigene Staatsangehörigkeit vergeben! Als besatzungsrechtlich
entstandene Verwaltungsorganisation für einen Teil des DR kann sie die Staatsangehörigkeit eines „Bewohner[s] des Bundesgebietes“ i.S.v. Artikel 25 GG lediglich gemäß Artikel 116 Absatz 2 GG auf Antrag bei der zuständigen Einbürgerungs-/Ausländerbehörde am Wohnsitz des Antragstellers feststellen. Dieses Feststellungsverfahren habe ich längst hinter mir und weiß, daß dies
exakt so ist.

Als zweitstärkstes Argument zum Nachweis der Nichtstaat-Eigenschaft der BRD bzw. der BRiD ist der §15 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) zu nennen (heute lautet dieser: „§15 weggefallen“). Bevor dieser Paragraph im Jahre 1950 gestrichen wurde lautete er: „§15 Alle Gerichte sind Staatsgerichte.“
Dies vorausgeschickt dürfte klar sein, daß es objektiv unmöglich ist, aus einem (von den westalliierten Behörden genehmigten) Grundgesetz heraus – etwa gemäß Artikel 146 GG – eine deutsche Verfassung (deutscher Gebietsstand?) formen zu wollen und darüber womöglich auch noch alle Deutschen „im Sinne des Grundgesetzes“ oder gar alle möglichen „Bewohner des Bundesgebietes“, die lediglich Bundespersonalausweise oder Bundesreisepässe mit sich führen, abstimmen zu lassen!
Da derzeit die Mehrheit der sich im Bundesgebiet tummelnden „Bewohner“ keinen Staatsangehörigkeitsausweis
besitzt (und folglich keine Staatsangehörigkeit besitzt), sondern regelmäßig lediglich über einen Bundespersonalausweis oder über einen Bundesreisepass verfügt (beide Dokumente sind
kein Nachweis über eine Staatsangehörigkeit!), existiert derzeit kein legitimiertes deutsches Staatsvolk, das eine Verfassung ausarbeiten (lassen) und diese dann völkerrechtlich wirksam abstimmen
könnte.
Alle einschlägigen Bundesorgane waren und sind außerdem nicht legitimiert, hierzulande als Legislative irgendwelche gültigen „Bundesgesetze“ zu erlassen, da keine einzige der bisher abgehaltenen 18 Bundestagswahlen gemäß §12 Bundeswahlgesetz (BWahlG) grundgesetzkonform abgehalten wurde, denn tatsächlich sind ausschließlich Personen wahlberechtigt, die Deutsche i.S.v. Artikel 116 Absatz 1 GG sind, was wiederum voraussetzt, daß sie eine der drei in Anlage A1 ausführlich dargestellten
Staatsangehörigkeiten besitzen.

Fazit bis hier:
Die BRD bzw. BRiD ist kein Staat, ihr „Staatsvolk“ ist eine Mischung aus deutschen Staatsangehörigen, staatenlosen Deutschen und Ausländern („Bewohner des Bundesgebietes“), die über Ausweise
verfügen, die sie nicht als Staatsangehörige qualifizieren. Dieser Personenkreis kann weder eine deutsche Verfassung völkerrechtlich wirksam beschliessen, noch eine frühere deutsche Verfassung wieder wirksam in Betrieb setzen und auch keine Friedensverträge für die beiden Weltkriege wirksam abschließen.
Das Grundgesetz kam unter alliierter Besatzung des DR zustande, also unter ausländischem Einfluß.
Im übrigen dürfte es grundsätzlich ausgeschlossen sein, sich aus der Rechtsstellung eines Sklaven auf Basis eines von ausländischen Besatzungsmächten genehmigten Ordnungsrahmens aus der eigenen Sklaverei befreien zu können.

b) „Weimarer Reichsverfassung“ von 1919 als deutsche Verfassung?
Ebenso wie alle Bundesregierungen der BRD bzw. BRiD Mandatsregierungen waren bzw. sind, so verhielt es sich mit den Regierungen der sog. „Weimarer Republik“.
Um beurteilen zu können, ob die Weimarer Reichsverfassung als deutsche Verfassung in Frage kommen könnte, lohnt sich ein Blick auf deren Zustandekommen, um ihren Nutzen für die Deutschen
heute einschätzen zu können:

Wie im Falle des Grundgesetzes für die BRD wurde auch die Weimarer Verfassung dem Deutschen Volk nicht in Form einer Volksabstimmung (Referendum) zur Annahme oder Ablehnung vorgelegt! Zur Geschichte:

• Am 09.11.1918 verkündete der letzte Thronfolger des Großherzogtums Baden, Prinz Maximilian von Baden, verfassungswidrig die Abdankung von Kaiser Wilhelm II., obwohl dieser zu diesem Zeitpunkt keineswegs abgedankt hatte, sondern dies tatsächlich erst 19 Tage später am 28.11.1918 aus dem
niederländischen Exil heraus, in das er sich am 10.11.1918 begeben hatte, mit Unterzeichnung der kaiserlichen Abdankungsurkunde getan hatte.
• Nach der Bismarckschen Reichsverfassung vom 16.04.1871 kann der König von Preußen, zugleich Kaiser des Deutschen Reiches, nicht zurücktreten. Falls dennoch ein faktischer Ausfall des Kaisers
– aus welchen Gründen auch immer – stattfindet, so tritt automatisch und verfassungsgemäß dessen Nachfolge für ihn ein. Hierzu müssen die verfassungsmäßig zuständigen Kammern unverzüglich den sog. „Regentschaftsbedarf“, d.h. die Vertretung für den preußischen König, feststellen und gleichzeitig den Eintritt eines kommissarischen Reichsverwesers in die vollen Rechte des Königs –mit Ausnahme der Übernahme der Bezeichnung „König“ – sicherstellen. Der kommissarische Reichsverweser hat dann so lange im Amt zu verbleiben, bis die Krönung des neuen Königs vollzogen worden ist.
• Kaiser Wilhelm II. hatte am 03.08.1914 die Mobilmachung auf Basis eines entsprechenden Beschlusses des Reichstages und des Bundesrat[h]es verkündet, nachdem der seitens des Reiches
mit der Doppelmonarchie Österreich-Ungarn bestehende Bündnisfall durch die Kriegserklärung Österreich-Ungarns an das Königreich Serbien vom 28.07.1914 ausgelöst wurde und der Erste
Weltkrieg dadurch bereits ausgebrochen war.
• Völkerrechtlich wirksam und verfassungskonform kann der Erste Weltkrieg und der Zweite Weltkrieg, der lediglich die Fortsetzung des Ersten Weltkrieges ist, nur durch einen legitimen Abkömmling
(Thronfolger) des preußischen Königs beendet werden.
Diese Friedensverträge stehen bekanntlich bis zum heutigen Tage aus!
• Am 09.11.1918 rief das SPD-Mitglied Philipp Scheidemann vom Balkon des Deutschen Reichstages in Berlin „die Republik“ aus (Vergleichbares könnte z.B. auch ich morgen Nachmittag von meinem Balkon aus spontan tun), ohne daß hierzu irgendeine verfassungsmäßige Grundlage existiert hätte: ein sozialdemokratischer Putsch also.
• Am 19.01.1919 fanden gewöhnliche Reichstagswahlen auf Basis der 1871er Reichsverfassung statt, jedoch handelte es sich dabei gleichzeitig auch um die Wahl einer sog. „verfassunggebenden
Nationalversammlung“. Diese aus Vertretern politischer Parteien zusammengesetze Nationalversammlung beschloss am 31.07.1919 den Verfassungstext der sog. „Weimarer Reichsverfassung“, der allerdings danach dem Deutschen Volk nicht im Rahmen einer Volksabstimmung (Referendum) zur Annahme oder Ablehnung vorgelegt wurde (dieses Vorgehensmuster wiederholte sich im Jahre 1949, nachdem der Text des Grundgesetzes für die BRD von dem Parlamentarischen Rat erarbeitet wurde und dem Deutschen Volke ebenfalls nicht im Rahmen eines Referendums zur Abstimmung vorgelegt wurde, sondern vielmehr von den westalliierten Besatzungsmächten, allen voran die USA,
genehmigt wurde, wie später u.a. auch Bundeskanzler Willy Brandt einräumte.
• Erst am 14.08.1919, also nach(!) Annahme des Versailler „Vertrages“ (Besatzungsrecht), wurde die Weimarer Verfassung vom Reichstag beschlossen und damit „in Kraft“ gesetzt.
• Mit der Weimarer Verfassung wurde im Übrigen das Subsidiaritätsprinzip des Deutschen Kaiserreiches, d.h. seine Bundesstaatlichkeit geopfert, da die politischen Parteien den deutschen föderalen Einheitsstaat anstrebten und dies ohne das Volk dazu um seine Zustimmung zu bitten. Genau so lief/läuft dies bekanntlich mit den Deutschen auch in Bezug auf die Mitgliedschaft der BRD bzw. BRiD in der Europäischen Union, die uns vollständig in ein handelsrechtliches nichtstaatliches Regime verfrachten will! Die methodischen Parallelen sind m.E. bemerkenswert.
• Abschließend ist zu erwähnen, daß Adolf Hitler auf Basis der Weimarer Verfassung an die Macht kam und den Weimarer Einheitsstaat zu einem nationalen sozialistischen Einheits- und Führerstaat im Rahmen seiner Politik der „Gleichschaltung der Länder mit dem Reich“ „weiterentwickelte“, indem er am 05.02.1934 allen Deutschen ihre Staatsangehörigkeit in den deutschen Bundesstaaten (Baden, Bayern, Preußen, Sachsen, Württemberg usw.) entzog und sie mit der „Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit“ zu Staatenlosen machte, wobei er ihnen die „deutsche Staatsangehörigkeit“ verpasste, d.h. die „unmittelbare Reichsangehörigkeit“, die ausschließlich in den de facto 1919 weggefallenen Kolonien des Deutschen Kaiserreiches galt.
Die BRD bzw. BRiD führt(e) die „deutsche Staatsangehörigkeit“ von Hitler mit dem seit 1934 üblichen Eintrag: „Staatsangehörigkeit: deutsch“ (=keine Staatsangehörigkeit) bis heute in deutschen
Bundespersonalausweisen und Bundesreisepässen unbeirrt fort, obwohl die Alllierten 1945 mit dem SHAEF-Gesetz Nr. 1 die „Anwendung und/oder Auslegung deutschen Rechts nach nationalsozialistischen Grundsätzen“ verboten hatten.

Die US-/SHAEF-Militärgesetzgebung ist heute voll in Kraft, wie jedermann im „Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz“ vom 23.11.2007 unter §3 „Folgen der Aufhebung“ nachlesen kann:

Aufhebung

verbotene Rechtsbeugung also heute; mehr dazu weiter unten in diesem Schreiben.

Fazit bis hier:
Genauso wie das Grundgesetz für die BRD dem deutschen Volk im Rahmen eines Referendums zur Abstimmung nicht vorgelegt wurde, wurde die Weimarer Reichsverfassung diesem zum Zwecke einer
Volksabstimmung zur Annahme oder Ablehnung nicht vorgelegt.
Die Weimarer Reichsverfassung kam – wie auch das Grundgesetz – mit alliierten Besatzungsmächten „im Rücken“ zustande, d.h. unter ausländischem Druck zur Installation von nicht souveränen Mandatsregierungen.

Adolf Hitler und die NSDAP kamen auf Basis der Weimarer Reichsverfassung an die Macht.

c) Deutsche Reichsverfassung vom 16.04.1871 als deutsche Verfassung?

Zunächst ist festzustellen, daß mit der Gründung des Deutschen Kaiserreiches (1871) erstmals von einem, ja von „dem“ modernen deutschen Verfassungsstaat überhaupt die Rede sein kann. Dies
ist meines Wissens auch Konsens in der heutigen völkerrechtlich informierten deutschen Universitätsszene, der Sie bekanntlich angehören, werter Herr Prof. Dr. Schachtschneider, weshalb Sie – erwartungsgemäß
– auch die 1871er Reichsverfassung in Ihrem COMPACT-Spezial-Aufsatz ansprechen.

Glücklicherweise bietet uns das GG die Möglichkeit, an das DKR tatsächlich noch bis heute über den Artikel 116 Absatz 2 GG (Feststellungsverfahren in Bezug auf eine Staatsangehörigkeit in
Deutschland) anzuknüpfen und uns auf dieser besatzungsrechtlichen Grundlage (GG) die Staatsangehörigkeit
in dem offenkundig rechtsfähigen Völkerrechtssubjekt DKR von der Verwaltungsorganisation der BRiD feststellen zu lassen, diese also mittels diverser notwendiger Abstammungsnachweise
– bis hin zu einem eigenen vor dem 01.01.1914 im DKR (Gebietsstand 31.12.1913) geborenen Vorfahren
– glaubhaft zu machen (Verwaltungsakt).
Ich habe – wie schon gesagt – das gesamte Feststellungsverfahren hinter mir, bin mit Wirkung zum 04.02.2015 in das DKR eingebürgert und bin überdies bei dem Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln als deutscher Staatsangehöriger registriert, siehe hierzu die Anlagen A2 (mein Staatsangehörigkeitsausweis)
und A3 (mein EStA-Registerauszug des BVA, von mir mit Hervorhebungen bzw. Erläuterungen in gelber bzw. in roter Farbe versehen).
Da ich am 22. Januar 2015 meine Abstammung von meinem relevanten Vorfahren, der vor dem 01.01.1914 in dem deutschen Bundesstaat Königreich Bayern geboren wurde (mein Großvater), mittels notariell beglaubigter Abstammungsnachweise bei der zuständigen Einbürgerungs-/Ausländerbehörde  (EinbB) an meinem Wohnsitz lückenlos nachgewiesen habe, besitze ich von Geburt an und mit Wirkung vom 04.02.2015 die „Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat“ gemäß §§ 1, 3, 4 Absatz 1 Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22.07.1913.
Seit dem 04.02.2015 verfüge ich dadurch auch über die Rechtsstellung als Deutscher gemäß Artikel 5 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 18.08.1896 (EGBGB). Meine Rechtsstellung als Deutscher geht im deutschen Rechtsverkehr stets vor, so daß ich u.a. Anspruch auf staatliche Gerichte und auf staatliche Gesetze habe. Die BRD bzw. BRiD ist wie gesagt – s.o. – kein Staat und betreibt lediglich Schiedsgerichte für Personalausweisträger.

Zum Ablauf des gesamten Feststellungsverfahrens gemäß Artikel 116 GG, adaptiert auf meinen persönlichen Fall, verweise ich auf Anlage A4.
Auf diese Weise habe ich die BRiD dazu veranlaßt, per Verwaltungsakt meine Staatsangehörigkeit im DKR festzustellen (und nicht etwa in der sog. „Weimarer Republik“ bzw. im sog. „Dritten Reich“), denn ich habe es geschafft, als Abkömmling gemäß Artikel 116 Absatz 2 GG exakt diejenige Staatsangehörigkeit für meine natürliche Person festzustellen zu lassen, die Adolf Hitler (NSDAP) am 05.02.1934 allen(!) Deutschen mit der „Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit“ (VStAG) aus politischen Gründen (vgl. bitte hierzu den exakten Wortlaut des Artikels 116 Absatz 2!) im Zuge seiner Politik der „Gleichschaltung der Länder mit dem Reich“ völkerrechtswidrig entzogen hatte; so eben auch meinem Großvater väterlicherseits.

Ich bin sehr glücklich darüber, daß sich die westalliierten Streitkräfte und Besatzungsbehörden, allen voran die US-Behörden, im Zuge der Genehmigung des von dem Parlamentarischen Rat ausgearbeiteten Grundgesetzes für die BRD an dieser Stelle völkerrechtlich korrekt verhalten haben, indem sie uns Deutschen völkerrechtskonform die Möglichkeit gelassen haben uns – zumindest auf Antrag – während des seit dem 08.05.1945 bestehenden Waffenstillstandes wieder in unserer Heimat zurückzumelden (Einbürgerung)! Die Alliierten haben unter Beachtung der HLKO (1907) bekanntlich auch tatsächlich keinen Zugriff auf das RuStAG (1913), auch die BRD bzw. BRiD nicht!

Nun bitte ich Sie, sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schachtschneider, sich vorzustellen, daß dieses per GG garantierte Verfahren alle Deutschen(!) durchlaufen, wobei ich hier nicht von den Deutschen „im Sinne dieses Grundgesetzes“ spreche, sondern von denjenigen Deutschen, die über ihre Abstammung rechtswirksam an das DKR „andocken“ können:
Es sind ausschließlich die RuStAG-Deutschen (und nicht irgendwelche sog. „Reichsbürger“), d.h. die Deutschen mit festgestellter „Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat“ (i.S.v. Anlage A3) und nicht die Deutschen bzw. Ausländer im Bundesgebiet, die die „deutsche Staatsangehörigkeit“ (im
sog. „Dritten Reich“ bzw. in der BRiD) besitzen.

Die RuStAG-Deutschen sind echte Volkssouveräne im Sinne des Völkerrechts!

Sie alleine sind in der Lage, völker- und besatzungsrechtlich wirksam(!) den deutschen Verfassungsstaat über die Reaktivierung der historischen deutschen Gemeinden (Gemarkungen um das
Jahr 1900) wieder in Betrieb zu setzen.
Sie alleine verfügen über die Möglichkeit, den deutschen Staat subsidiär, d.h. „von unten nach oben“ über die Aktivierung der deutschen Bundesstaaten wieder aufzubauen.
Sie alleine sind in der Lage, völkerrechtlich wirksam und besatzungsrechtlich korrekt Friedensverträge für den 1. Weltkrieg und für den 2. Weltkrieg durch eine dann legitimierte Regierung
schliessen zu lassen!

Fazit bis hier:
Die Deutsche Reichsverfassung vom 16.04.1871 ist eine echte rechtsstaatliche deutsche Verfassung, die nicht unter Besatzung durch ausländische Mächte zustandekam. Sie ist die staatliche Verfassung eines souveränen Deutschlands in Form eines Bundes souveräner Staaten (Bayern, Preußen, Sachsen, Württemberg usw.), alles streng nach dem Subsidiaritätsprinzip organisiert.
Nur die Deutsche Reichsverfassung vom 16.04.1871 ermöglicht es dem Deutschen Volke den seit 1914 bestehenden Kriegszustand, der bis heute völkerrechtlich wirksam ist, wiederum völkerrechtlich
wirksam durch Friedensverträge zu beenden, was grundsätzlich niemand anders als Prinz Georg Friedrich Ferdinand von Hohenzollern, der legitime Thronfolger und lebende Abkömmling unseres Kaisers, zu leisten im Stande ist; nur er ist in der Lage, den Kriegszustand von deutscher Seite ausgehend zu beenden, einen Kriegszustand, der es u.a. bis heute ermöglicht, deutsche Soldaten jederzeit in bewaffnete Konflikte in aller Herren Länder zu schicken, um sie danach in Särgen angeliefert wieder in Empfang zu nehmen.
Auch eine Folge des bestehenden Kriegs- und Besatzungszustandes in Bezug auf Deutschland sind sämtliche gegen die vitalen Interessen der Deutschen gerichteten nicht-militärischen Schwächungs-und/oder Dezimierungsstrategieen, die die Besatzungsmächte vereint mit der deutschen Bundesregierung gemeinsam gegen das Deutsche Volk mit hoher Akribie in zerstörerischem Eifer Tag für Tag umsetzen, alles freilich in
wohlklingende Worte gekleidet, die den Ohren schmeicheln (wie z.B. „veränderte Lebenswirklichkeit“, „veraltete Rollenmodelle“, „mehr internationale Verantwortung übernehmen“, „kulturelle Bereicherung“ usw.), gleichwohl jedoch abgrundtief menschenverachtend, absolut niederträchtig und bemerkenswert
feige sind.
Der (Welt-)Frieden kann also von deutscher Seite aus nur hergestellt werden, wenn das Deutsche Volk (das ist der Personenkreis von deutschen Staatsangehörigen gemäß §§1 bis 3 RuStAG i.V.m. Artikel 116 Abs. 2 GG) über die Reorganisation der Gemeinden gemäß Artikel 28 Abs. 1 Satz 4 GG i.V.m. den jeweils vor dem 01.01.1914 gültigen Gemeindeordnungen und über die Aktivierung der deutschen Bundesstaaten wieder die Durchführung der Deutschen Reichsverfassung vom 16.04.1871 ermöglicht, um den Deutschen Kaiser in die Position des Souveräns zu erheben,
hinter dem sich die Deutschen in ihrer Suche nach dem Frieden in Einigkeit und Recht und Freiheit versammeln können, ggf. auch nur für eine völkerrechtliche juristische Sekunde!

Anders geht es nicht.

Und offen gestanden: Lieber lasse ich mich doch von einem gut situierten Deutscher Kaiser Georg Friedrich Ferdinand und seinem Reichskanzler regieren, als mich von irgendeinem Gauckler und einem von alliierten Besatzungsmächten ausgesuchten Bundeskanzler – beide von linksradikalen Lügenmedien
willfährig hoffiert – tagaus, tagein hinter die Fichte führen zu lassen … ☺
Sehen Sie das nicht auch so, Herr Prof. Dr. Schachtschneider?

+++++

2. Prof. Dr. Foschepoth: „Die alliierte Schattenregierung“, S. 17 ff.

Herr Prof. Dr. Foschepoth,
mit ebenfalls hohem Interesse habe ich Ihren o.g. Aufsatz gelesen, dessen Quintessenz – die Konstatierung des Besatzungszustandes in Bezug auf das DKR bzw. das DR durch die Aliierten gemeinsam
mit den Bundesregierungen der BRD bzw. der BRiD bis heute – in aufschlussreicher Weise dargestellt ist.

Wenn ich es recht sehe, fasst Ihr Aufsatz Ihre Forschungsarbeiten in Bezug auf die fragile Situation des Post- und  Fernmeldegeheimnisses in der BRD bzw. BRiD zusammen, kurz: den gesamten Geheimdienst-, NSA- und Abhörthemenkomplex, mit dem Ergebnis: Ja, die USA dürfen heute völkerrechtlich legal jeden „Bewohner des Bundesgebietes“ (auch Mitglieder der deutschen Bundesregierung gehören hier dazu) Rund um die Uhr überwachen.
Aus Ihrem Aufsatz ergibt sich u.a. auch, daß Sie sich auf zahlreiche Quellen stützen, die für Normalbürger (wie mich) nicht ohne weiteres zugänglich sind (z.B. Zusatzvertrag zum NATO-Truppenstatut von 1959/1963 mit diversen Zusatzvereinbarungen, geheime Verwaltungsvereinbarungen, „Verbalnoten“ im Zusammenhang mit dem sog. „G10-Gesetz“ usw.).
Da andererseits jedoch Quellen existieren, die für den Normalbürger problemlos zugänglich sind, namentlich etwa via Internet das Bundesgesetzblatt, möchte ich Ihnen nachstehend einen Auszug aus einem „Bundesgesetz“ vorlegen, der aus meiner Sicht skandalöse politische Sprengkraft aufweist, wenn man in Betracht zieht, inwiefern wir als „Bundesbürger“ insbesondere über die sog. „öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten“ (GEZ-Medien) nicht über den völker- und besatzungsrechtlichen Status unseres Staates aufgeklärt werden, von der Bundesregierung ganz zu schweigen, die ohnehin für westalliierte Interessen und für die Interessen sämtlicher bei der UNO gelisteten Kriegsgegner des
Deutschen Reiches arbeitet und in keiner Weise im vitalen Interesse des Deutschen Volkes.

Ich lege Ihnen das Folgende fragend vor, in der Hoffnung, daß das alles doch nicht wahr sein kann, was im Jahre 2007 im Bundesgestzblatt zu Bonn, der Hauptstadt der Bundesrepublik inDeutschland, veröffentlicht wurde:

Aufhebung

Es handelt sich um das „Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz“ vom 23.11.2007, BGBl. I S. 2614 (Nr. 59), mit dem diverse
Aufhebungsgesetze zur Aufhebung von Besatzungsrecht aufgehoben wurden:

Nun, die Aufhebung der Aufhebung von Besatzungsrecht ist meiner Ansicht nach die Wiederinkraftsetzung von Besatzungsrecht, oder sehe ich das falsch?

Schreiben über Besatzung – Justizministerium

Nun zu meinen Fragen, weshalb ich Ihnen dies alles vorlege:
Ist denn nicht mit dem §3 dieses einen Bundesgesetzes über den Besatzungszustand in Bezug auf Deutschland alles ausgesagt und zusammengefasst? – Wir sind nicht souverän!
Ist in dem Moment, in dem wir zu lesen haben: „Rechte und Pflichten, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, bleiben von der Aufhebung unberührt …“ nicht unmittelbar
klar, daß hier das gesamte Besatzungsrecht, das Mitte 1945 in Kraft trat (SMAD, SHAEF usw.) heute voll in Kraft ist?

Übrigens:
Aus sicherer Quelle ist mir bekannt, daß das vorstehend zitierte Gesetz im Jahre 2007 zwar im Bundesgesetzblatt zu Bonn erschienen ist, allerdings im Abstimmungsprotokoll des Deutschen Bundestages die Protokollierung der Abstimmung fehlt(!). Kann es sein, daß die BRiD nicht nur – wie viele Zeitgenossen dies im Sprachgebrauch zum Teil mit Humor sagen – tatsächlich eine Kolonie der USA ist und der gesamte Deutsche Bundestag nichts weiter ist als eine Theaterbühne, auf der uns seit Jahrzehnten reine Scheindebatten präsentiert werden, während andere uns einfach eben mal so Gesetze in das Bundesgesetzblatt einstellen, über das die Schauspielerinnen und Schauspieler bzw. SchauspielerInnen bzw. Schauspieler_innen niemals abgestimmt haben? Ich befürchte, daß exakt dies der Fall ist, werter Herr Prof. Dr. Foschepoth!
Sollte es sich tatsächlich so verhalten, daß die SHAEF-Militärgesetzgebung der USA derzeit hierzulande voll Kraft ist, so träfe dies automatisch auch auf das SHAEF-Gesetz Nr. 1 „Aufhebung Nationalsozialistischer Gesetze“ zu, demzufolge die Anwendung oder Auslegung deutschen Rechtes (wie z.B.
das gültige RuStAG (1913), von rot-grün völkerrechtswidrig in das StAG (1999) transformiert) nach nationalsozialistischen Grundsätzen verboten ist, denn in Artikel III – allgemeine Auslegungsvorschriften der Supreme Headquarters Allied Expeditionary Force (SHAEF, d.h. der alliierten Streitkräfte der
USA) vom 20. September 1945, heißt es: „4. Die Anwendung oder Auslegung des deutschen Rechtes nach nationalsozialistischen Grundsätzen, gleichgültig wann und wo dieselben kundgemacht wurden, ist verboten.“
Hieße das nicht auch, daß der heute in Bundespersonalausweisen und Bundesreisepässen befindliche Eintrag „Staatsangehörigkeit: deutsch“, den die Regierung Adolf Hitler 1934 eingeführt hatte,
nichts anderes als die Anwendung deutschen Rechtes nach nationalsozialistischen Grundsätzen durch die BRD bzw. BRiD darstellt? Sprich: Die BRD bzw. BRiD wendet(e) Nazi-Gesetze an? Kann es sein, daß die BRD bzw. BRiD, die bekanntlich nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches war/ist, in Wahrheit der Rechtsnachfolger des sog. „Dritten Reiches“ war/ist?

Es wäre schön, im Rahmen der 4. Souveränitätskonferenz am 24.10.2015 in Berlin über diese wirklich heiße Thematik mit Ihnen diskutieren zu können, denn: wenn ein Normalbürger wie ich diese Informationen heute besitzt, dann besitzt sie doch in Kürze jeder, oder?
Vielleicht begegnen wir (alle) uns im Oktober in Berlin und können uns ein wenig zu den Inhalten dieses
Schreibens austauschen.

Damit verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen

Rainer Rösl

Anlagen:
A1_Artikel 116 Abs. 1 GG (StAGen)
A2_Staatsenghörigkeitsausweis
A3_EStA-Registerauszug (kommentiert)
A4_Artikel 116 Grundgesetz (Feststellungsverfahren)

/edit Markus

Video ➡ Die Anstalt

https://video-fra3-1.xx.fbcdn.net/hvideo-xtp1/v/t42.1790-2/11728119_1629521090627149_2066792094_n.mp4?efg=eyJybHIiOjMwMCwicmxhIjo1MTJ9&rl=300&vabr=75&oh=0a3a6a39371774d51f40106583186573&oe=55ED9CDA

GG-Compact

Wie funktioniert die Täuschung im Rechtsverkehr? V 2.6.

Ergänzend zum Vorschaltbild (s.o.):
fragdenstaat.de/anfrage/beschluss-ohne-unterschrift-des-richters/

+++++

+++++

Die Täuschung im Rechtsverkehr ist nach § 270 StGB strafbewehrt.

Die Bediensteten (i.d.R. weiblich) – als Justizsekretärin soweit korrekt bezeichnet – der Geschäftsstelle am [Amts]gericht und eben nicht im [Amts]gericht, bekommen von ihrem Dienstherren (i.d.R. der/die [Richter/IN] sogenannte „Urkunden“ ausgestellt, um auch „als“ Urkundsbeamtin auftreten zu dürfen.

Siehe hierzu auch den § 153 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz).

Das GVG wurde erstmals in 1950 aufgehoben und erneut mit den Bereinigungsgesetzen außer Kraft gesetzt.

In die „Original“-Akten sollte sich ein Jeder einmal Einblick verschaffen, ob denn der Beschluss (hier: nur eine Willenserklärung des Schein[Richters],  aber jedoch kein Urteil!), Haftbefehl oder Vollstreckungsauftrag auch wirklich formal korrekt unterschrieben wurde. Somit sollte man im Eigeninteresse vor Ort die Akteneinsicht an- bzw. einfordern und dabei sehr hartnäckig bleiben. Viele der Beschlüsse sind selbst im „Original“ nicht unterschrieben oder – ebenso rechtsunwirksam gemäß dem § 126 BGB i.V.m. § 125 BGB und den §§ 34, 37 i.V.m. 44 VwVfG (u.a./etc.) – nur mit einer Paraphe.

Das Wort „Original“ ist nur eine Erfindung. In der ZPO als auch im juristischen Wörterbuch findet man diesen Begriff nicht. Eine weitere Täuschung über die Begrifflichkeiten.
Artikel: Täuschung über die Begrifflichkeiten

Der sogenannte illegale [Richter] (siehe hier die §§ 15 & 16 GVG) erläßt seine Beschlüsse i.d.R. nur an die Geschäftsstelle (innerhalb des Gerichtsgebäudes), also somit erst mal ohne eine Außenwirkung.
brd-ohne-staatsgerichte-beweise/

Achtung:
Mittlerweile geben einige Gerichte bereits zu, dass Sie keine Staatsgerichte sind. Sie argumentieren, dass sie staatliche Gerichte seinen, anstelle von Staatsgerichten. Adjektive haben in der Rechtsprechung keine Relevanz. Für wie dumm halten diese Personen die Menschen?
➡ die-brd-hat-keine-staatsgerichte-brd-dokumente-beweisen-es/
Sie verweisen wiederholt täuschend auf den Artikel 92 des Grundgesetzes (die AGB´s der Firma!): In diesem Artikel steht aber nichts zu dem Thema drin.

Grundgesetz
Hier der Text:
Art. 92

Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetze vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt.

Soweit so schlecht!

Dann nehmen sich diese Urkunds[beamtinnen] ein Stück Papier und schreiben ihren „Kunden“ – die jur. Person, im Außenverhältis (außerhalb der Geschäftsstelle) an seiner Wohnhaft-Adresse an.

Auf diesem Schreiben („beglaubigte Abschrift“ oder „Ausfertigung“ genannt) ist dann auch keine Unterschrift des zuständigen [Richters] zu sehen. Dieser wird lediglich nur namentlich erwähnt.
Auch die Urkundsbeamtin unterschreibt – wenn überhaupt– rechtsunwirksam nur mit einer Paraphe. Zuweilen auch ohne eine Paraphe.

Mittlerweile unterschreibt in manchen Amtsgerichten sogar ein Unterschriften-Roboter (dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig).
Na dann ist ja alles in bester Ordnung. 👿

Neuerdings lautet der Passus wie folgt:

„Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt. Es ist auch ohne Namenswiedergabe und Unterschrift gültig“.

Jetzt wird nicht nur mehr die erfoderliche Unterschrift verweigert, sonders es werden auch keine Namen und Sachbearbeiter mehr aufgeführt. Da will sich wohl Jemand aus der Verantwortung schleichen. 👿

Man kann insofern kontern, indem man dieser „Maschine“ gemäß dem § 12 BGB untersagt, die Person (hier: der NAME) gemäß dem Art. 10 des EGBGB zu gebrauchen.

Ergänzend sodann einen Schriftsatz an den Verantwortlichen senden, nebst der Unterbreitung einer Schadenersatzforderung.

Als Mensch und, als gesetzlicher Deutscher, im Besitz der Natürlichen Person mit einem Familiennamen, verfüge ich selbst über den Namen. Diese Erklärung nehmen die Bediensteten z.B. analog zum  § 151 BGB konkludent an.

Nebenbei müsste der Ver“urteil“te nach § 317 (2) ZPO selbst diese sogenannte Abschrift / Ausfertigung anfordern, was bislang wohl kaum jemals einer auch tat. Die nächste Täuschung. Essummiert sich…

Hat damit die Bedienstete (Justizangestellte) sich als „Urkunds[beamtin] bezeichnend einen Verwaltungsakt ins Leben gerufen, oder etwa doch nicht? Ich sage: Hat sie NICHT!

Das Probem daran ist, dass die vielen Angestellten in den Geschäftsstellen der Firmen [Amts-  und Landgericht] so geschult werden und denken alles sei in allerbester Ordnung.

Ist es aber nicht….!

Denn:

Die rechtlich zwingenden Grundlagen für eine korrekte Unterschrift finden sich in den §§ 126 BGB i.V.m. 125 BGB (BGB = ranghöheres Recht!), §§ 315 (1), 317 ZPO (2), ZPO, § 275 (2) StPO, § 12 RPflG, 117 (1) § VwGO, §§ 41, 42 BeurkG, § 7 SigG (1) Satz (1) und in den §§ 37 (3) VwVfG und § 44 VwWfg (ius cogens)!

Unterschriften2

Dort selbst in den jeweiligen §§ nachzulesen scheint wohl zuviel Mühe zu bereiten. Und wenn doch, dann auch darüber nachzudenken und die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen, bleibt wohl ein Wunschdenken.

Hier sind insbeonders die Polizisten gefragt, welche nach dem Beamtenstatusgesetz der Wahrheit verpflichtet sind und bei einer Rechtsunsicherheit zu remonstrieren haben.

Da kommen dann doch – je nach Fall – so einige Straftatbestände gegen die ausführende (auf Anordnung?) Schreibkraft (den der [Richter] ist da schlauerweise außen vor) zusammen wie z.B.:

  • Amtsanmaßung § 132 StGB
  • Anleitung zur vorsätzlichen Begünstigung § 257 (1) StGB
  • Betrug § 263 StGB
  • Diskriminisierung §§ 185/186 StGB
  • Erpressung § 253 StGB
  • Freiheitsberaubung § 239 StGB

Laut Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll enthalten sind, in der Fassung des Protokolls Nr. 11 Straßburg, 16. IX. 1963 Art. 1 – hier: das Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden.

Siehe hierzu auch das Bundesgesetzblatt Nr. 60 v. 20.11.1973, Artikel Nr. 11:

„Niemand darf nur deswegen in Haft genommen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.“

  • Hochverrat gegen den Bund oder ein Land / vorsätzliche Untergrabung der freiheitlich demokratischen Ordnung §§ 81 und 82 StGB
  • Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen § 132a StGB
  • Mittelbare Falschbeurkundung § 271 StGB
  • Nötigung / Drohung § 240 und 241 StGB
  • Politische Verfolgung § 241a StBG (für RuStAG-Deutsche! ^^)
  • Rechtsbeugung nach § 339 StGG
  • Rechtswidriger Versuch der Anwendung aufgehobener Grundrechtsnormen – hier: u.a. das GVG, das OWiG und die ZPO!  Siehe hierzu die Bundesbereinigungsgesetze 1-3 der Jahre 2006, 2007 und 2010.
  • Täuschung im Rechtsverkehr § 270 StGB
  • Verstoß gegen das „Abkommen betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges“ vom 18.10.1907 (RGL. 1910 S. 107) Haager Landkriegsordnung (HLKO) v. 1907, welche nach wie vor Gültigkeit besitzt. (hier:    Kriegsverbrechen nach den Artikeln 46 und 47) – Siehe hierzu die Grundgesetz Art. 79, 120, 133 und 139.
  • Vorsätzliche Anleitung zu Straftaten § 130a i.V.m. § 126 (4) Satz 1 StGB

Eine lange Liste… 🙄

Nur – was nutzt uns das???

Die Legaldefinition eines Verwaltungsaktes ergibt sich aus dem § 35 VwVfG, dem § 118 Satz (1) AO und dem § 31 Satz 1 SGB X:

„Ein Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche (aha!) Maßnahme, die eine Behörde (seit wann sind denn Behörden zu hoheitlichen Maßnahmen befugt?) zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach AUSSEN gerichtet ist.“

Denn der [Richter] erlässt nur eine Verfügung nach INNEN. Schlau gemacht! Was dann seine „Sekretärin“  daraus macht steht – sprichwörtlich – auf einem ganz anderen Blatt Papier. 🙂

Somit ist die Sekretärin im Schussfeld. Den [Richter] bekommt man nur dann in die Haftung, wenn er sich selber dazu herablässt persönlich zu antworten. Also werdet kreativ! 🙂

Was die wenigsten Richter und Staatsanwälte tun werden, da sie genau wissen, dass im Jahr 1982 die Staatshaftung aufgehoben wurde. Und Sie somit gemäß den §§ 823 i.v.m. 839 BGB in der persönlichen Haftung sind.

+++++

Auch [Staats]anwälte schreiben gerne tolle Märchen. Da muss man schon sehr genau lesen:

StA Osnabrück

++++

Ergänzende Informationen zum besseren Verständnis:

Rusties/Unterschrift.Richter.pdf
Unterschrift.Richter

++++

++++

http://www.journalalternativemedien.info/meinungen-kommentare/ra-lutz-schaefer-ohne-geschaeftsverteilungsplan-kein-gesetzlich-bestimmter-richter/

++++

Traurig aber leider wahr:

Richer Leserbrief

++++

Ergänzende Videos und Links zum Thema:

https://www.youtube.com/watch?t=475&v=9pXSVq0TME4

+++++

➡ /recht/weitere-rechtsgebiete/prozessrecht/richter-vergisst-unterschrift-im-urteil
/rechtliche-grundlagen-der-modernen-sklaverei/
➡ https://www.youtube.com/watch?v=8c4dhHpuhf8

+++++

Netzfund:

Ehemalige Urkundsbeamtin berichtet – Warum Beamte und Richter sich nicht an Recht und Gesetz halten müssen

Schockierend, wie eine ehemalige Justizangestellte über die Machenschaften der Justiz berichtet und dabei Dinge aufzählt, die kaum vorstellbar sind. Der Laie wird das nicht verstehen, sagt Angelika Schmidt (Name geändert). Formvorschriften werden aufgezählt und wie diese umgangen werden sollen. Viele Gesetze zählt Schmidt auf und warum diese ohne Strafe umgangen werden können.

Schmidt erklärt:
Der Ursprung liegt bei den juristischen Begriffen. Es gibt eigentlich keine lebendigen Menschen bei Gericht oder sie werden einfach nicht beachtet. Beispiel der Anrede: Frau/Herr Vorsitzende/r; Herr Verteidiger; Herr Staatsanwalt; der die Angeklagte; das Gericht erlässt folgenden Beschluss; Name Richter/in am Amtsgericht; Justizangestellte als Urkundsbeamtin Name usw. Es sind alles nur juristische Begriffe – also Sachen. Keines dieser Begriffe beweist, dass es sich dabei um einen Menschen handelt. Diese Erfahrung werden auch schon alle die gemacht haben, die Briefe von Behörden erhalten. Oft sind auf Bescheide verschiedene Namen oder lediglich Dienstbezeichnungen angegeben. Besser ist natürlich immer der Vermerk: „Maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig“. Dabei ist gar nichts ohne Unterschrift gültig. Und wenn eine Unterschrift geleistet wird, dann nur noch unlesbar. Man könnte es ja sonst nachverfolgen.

Frage:
Was genau bedeuten die aufgezählten Begriffe dann nun eigentlich?

Schmidt:
Ich erkläre es etwas vereinfacht. Richter, Verteidiger, Staatsanwalt, Urkundsbeamtin usw. sind lediglich Berufsbezeichnungen. Dann taucht ja der Name noch auf. Doch ein Name hat sehr viele Bedeutungen. Schließlich hat alles einen Namen. „Name“ ist aber auch wieder nur eine Bezeichnung für eine juristische Person oder eines Gegenstandes, Vereins, Stiftung oder einer Firma. Und seit wann muss eine Sache NAME / Berufsbezeichnung (juristische Person) Gesetze einhalten?

Frage:
Wie ist das bitte zu verstehen?

Schmidt:
Fast alle Prozesse sind öffentlich. Das beste Beispiel ist ein Strafprozess. Dort werden prinzipiell nur alle Daten des Angeklagten verlesen – mit vollständiger Namensangabe. Und das hat auch seine Gründe. Der Angeklagte wird immer nicken, wenn seine Daten verlesen werden. Also mit Angabe des Vornamens- als natürliche Person. Von einem Richter, Staatsanwalt oder der Protokollantin hingegen wird es keine Vornamen geben. Sonst wäre „Polen offen“. Dann könnte jeder Gesetzesdiener rechtlich belangt werden. Das gilt auch für Zeugen, die in einer Behörde arbeiten. Nehmen wir einen Polizisten an, der als Zeuge vorgeladen wird. Da wird es auch nur eine Dienstbezeichnung und einen NAMEN geben. Als ladungsfähige Adresse wird immer die Dienststelle angegeben. Also nichts mit „wohnhaft“. Fragt dann jemand nach unsere Vornamen, brauchen wir nur „der spielt nicht zur Sache“ zu sagen.

Frage:
Habe ich das richtig verstanden? Wird jemand zu Gericht geladen, dann nur von einer juristischen Person?

Schmidt:
So ist es. Und da wir als juristische Personen im Dienst handeln, müssen wir uns nur an die Dienstvorschriften bzw. an die Geschäftsvorschrift halten. Daher machen auch Dienstaufsichtsbeschwerden wenig Sinn. Was der Dienstherr sagt ist für uns bindend. Daher gibt es auch keine rechtskräftigen Beschlüsse und Urteile mehr. Wir erstellen entweder nur Ausfertigungen, was ja nur Entwürfe sind oder lassen bestimmte Dinge bei der beglaubigten Abschrift einfach weg. Der Laie merkt das nicht, weil er auf seinen Anwalt setzt, der aber auch nur als Begriff / Sache Verteidiger / Rechtsanwalt auftritt und dann natürlich auch keine ordentliche Unterschrift leistet. So schließt sich der Kreis am Ende immer wieder.

Frage:
Was wäre, wenn sich jemand auf die Objektformel beziehen würde? Die Objektformel füllt den Begriff der Menschenwürde von der Verletzung her mit Inhalt. Diese würde dann ja verletzt werden, wenn der konkrete Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, zur vertretbaren Größe herabgewürdigt wird.

Schmidt:
Testen Sie es einfach – verlangen Sie bei Gericht, als Mensch mit Vornamen angesprochen zu werden. Der Richter wird alles daran setzen, dass ein Angeklagter stets der Angeklagte Frau/Herr NAME bleibt. Und selbst wenn das Wort Mensch aufkommt. Das wird dann vielleicht im Protokoll aufgenommen, aber erlischt dann wieder bei der Beschluss- oder Urteilsverkündung. Und dann kommen wir als Urkundsbeamten ja wieder ins Spiel und erlassen Entwürfe.

 

Haftbefehl droht nach ZPO?

Einmal abgesehen davon, dass es keine, von einem [Richter] den Formvorschriften entsprechend unterschriebene, Haftbefehle gibt, kommen manche [Gerichts]vollzieher (private Kopfgeldjäger nach dem gestrichenen § 1 GVO) auf den sinnfreien Gedanken, gemäß ZPO § 901 zur Erzwingung einer Vermögensauskunft einen Haftbefehl bei der Firma [Amts]gericht zu beantragen.

Neu: § 901 findet man jetzt in § 802g Abs. 1 ZPO

Manch oberschlaue [Gerichts]vollzieher, welche dann doch einmal in die aktuelle GVO(Gerichtsvollzieherordnung) geschaut haben, berufen sich dann gerne auf den § 154 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz).

Zu dumm nur, dass das GVG im Rahmen der Bereinigungsgesetze seit Ende April 2006 (!) ebenfalls erneut (den das GVG wurde bereits im Jahr 1950 gelöscht ^^) gestrichen wurde. 🙄

Selbst wenn dem nicht so wäre, dann sieht man unter dem § 15 GVG, dass es keine staatlichen [Gerichte] mehr in der gibt. Nun, wer signiert dann dort diese Haftbefehle? Ein Unterschriften-Cyborg oder etwa eine sich selbständg gemachte Beglaubigungsvermerkmaschine? Seltsame Dinge geschehen dort… Harry Potter lässt grüssen! 😉

ZPO § 901:

  • 901 ZPO a.F. (alte Fassung) – in der bis zum 01.01.2013 geltenden Fassung

ZPO 901 aF

§ 901 ZPO n.F. (neue Fassung) – in der ab dem 01.01.2013 geltenden Fassung

ZPO 901 nF
durch Artikel 1 G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2258, 2011 I S. 898
➡  Gesetzestext


BVerfG, 19.10.1982 – 1 BvL 34/80
Amtlicher Leitsatz:

Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Erzwingungshaft zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (§ 901 ZPO).

Orientierungssatz:

  1. Bei feststehender Leistungsunfähigkeit des Schuldners ist ZPO § 901 nicht anwendbar.

Zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens in Verbindung mit dem allgemeinen Freiheitsrecht gemäß dem Art. 2 Abs. (1) GG) zählt das Recht auf ein faires Verfahren. Als ein unverzichtbares Element der Rechtsstaatlichkeit des Strafverfahrens und daran anknüpfender Verfahren gewährleistet es dem Betroffenen, prozessuale Rechtsschutzmöglichkeiten mit der erforderlichen Sachkunde selbst wahrnehmen und Übergriffe der rechtsstaatlich begrenzten Rechtsausübung staatlicher Stellen oder anderer Verfahrensbeteiligter angemessen abwehren zu können.
BVerfGE 38, 105 <111>; 63, 45 <60 f.>

Der Beschuldigte darf im Rechtsstaat des Grundgesetzes nicht Objekt des Verfahrens sein; ihm muss vielmehr die Möglichkeit gegeben werden, zur Wahrnehmung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Strafverfahrens Einfluss zu nehmen.
BVerfGE 63, 380 <390 f.>; 65, 171 <174 f.>; 66, 313 <318>

BGBL Haft wegen geldNach dem  Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll enthalten sind, in der Fassung des Protokolls Nr. 11 Straßburg, 16 IX. 1963 Art. 1
Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden.

Niemand darf die Freiheit alleine deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist eine vertragliche Pflicht zu erfüllen.

Die Erzwingungshaft in der BRvD-Verwaltung für Deutschland fußt auf altem Nationalsozialistischen Gesetz und verstößt somit nach § 138 ZPO i.V.m. § 291 ZPO i.V.m. § 138 StGB gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik in Deutschland und gegen die Auslegung oder Anwendung des deutschen Rechts nach nationalsozialistischen Grundsätzen (hier: Verstoß GG Art. 139).

In diesem Zusammenhang wird auf den derzeit für alle durch das 2. Bundesbereinigungsgesetz Art. 4, § 3 im Jahr 2007 weiterhin geltenden Überleitungsvertrag Art. 2 und der dadurch bedingten rechtswirksamen SHAEF Gesetze, Gesetz Nr. 1, Kontrollratsgesetze Gesetz Nr. 1, SMAD Befehle Befehl Nr. 2, sowie auf das Urteil des Tillesen Prozesses verwiesen, in welchem das Verbot der Anwendung jedweder nationalsozialistischer Gesetze rechtswirksam erlassen ist.

Zuwiderhandlung gegen das Besatzungsrecht, die Völker- und Menschenrechte, gegen die deutschen Rechtsnormen wegen Verletzung der für sie geltenden SHAEF und SMAD Gesetzgebung, gegen die BKO und gegen die Auslegung oder Anwendung des deutschen Rechts nach nationalsozialistischen Grundsätzen (siehe GG Art. 139).

§ 138 StGB Nichtanzeige geplanter Straftaten

(3) Wer die Anzeige leichtfertig unterlässt, obwohl er von dem Vorhaben oder der Ausführung der rechtswidrigen Tat glaubhaft erfahren hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


Die grundsätzliche Nichtigkeit wird durch die Angabe der CELEX Nr. ersichtlich. Seit dem Jahre 2010 wurde die ZPO auf die EG-Richtlinie (EGRL) umgestellt. Das heißt, das EU-Recht muß seitdem im Landesrecht umgesetzt werden. An der CELEX-Nr. kann man sehen, welches EU-Gesetz dahintersteht.

Sucht man jedoch die jeweilige CELEX-Nr., so landet man im Nirvana. Es steht kein Gesetz hinter allen CELEX-Nummern. Und was heißt das?

Keine Strafe ohne Gesetz!

StGB § 1

 Hier kann man nach den jeweiligen CELEX-Nummern das entsprechende Gesetz suchen:

 

Wo ist mein gesetzlicher Richter? v.1.2.

aktualisiert am 28.04.2017

Meine Rechtsunsicherheit

Werter Herr [Richter] xxxxx,

ihr nicht unterschriebenes Schreiben vom xx.yy.zz habe ich nach rechtlicher Würdigung als Angebot erkannt und weise dieses hiermit umfänglich zurück. Die darin beinhalteten „Vorwüfe“ werden hiermit vollumfänglich bestritten!

Darf ich Sie an ihren geleisteten [Richter]eid erinnern?

richtereid

Beachten Sie auch:

In den Zensurbestimmungen für die Zivilbevölkerung in Deutschland unter der Herrschaft der Militärregierung heißt es unter:

Punkt 15

„Alle Mitteilungen müssen mit dem vollen Namen unterschrieben sein. Der Name des Unterzeichners muss deutlich, mit der Schreibmaschine oder in lateinischer Druckschrift geschrieben, unter der Unterschrift erscheinen.“

Punkt 23

„Alle Botschaften müssen so unterschrieben werden, dass der Absender klar zu identifizieren ist. Wenn der Aufgeber im Namen einer Einzelperson, Firma oder Organisation handelt, müssen die Identität und Adresse des Auftraggebers auf dem Formular angegeben werden.“

Punkt 24

„Vor- und Nachname müssen beide angegeben werden.“

Ja, werter Herr [Richter], die SHAEF-Gesetze sind in diesem Land immer noch gültig…! SehenSie hierzu auch u.a. die Artikel 79, 120 & 133 GG.

Sehen Sie auch hier noch einmal nach:

Deutsches Richtergesetz: § 9 – Voraussetzungen für die Berufungen

Zitat:

In das Richterverhältnis darf nur berufen werden, wer:
(1) Deutscher im Sinne des Artikel 116 GG ist, …

Dies stellt jedoch die Anwendung nationalsozialistischer Gesetze dar, da die „deutsche Staatsangehörigkeit“ von Adolf Hitler in seiner Gleichschaltungsverordnung vom Jahre 05.02.1934 überhaupt erst geschaffen wurde.

Selbst unter der rechtirrtümlichen Annahme, dass eine Zuständigkeit durch Sie für meine PERSON gegeben ist, bleibt festzustellen, dass es „Staats“gerichte in der sogenannten „BRD“ nicht gibt.
Vgl. Sie hierzu den § 15 GVG i.V.m. §§ 16, 18-21 GVG, welcher durch die Besatzungsmächte bereits in 1950 aufgehoben wurde! Und ergänzend hierzu mit den Bundesbereinigigungsgesetzen:
Das ist ihnen sicher entfallen, oder?
https://www.agmiw.org/?page_id=637

GVG15

Es handelt sich somit offenbar bei jedem [Gericht] in der sogenannten „BRD“ um ein Ausnahme-, bzw. Sondergericht. Diese sind nach § 16 GVG unstatthaft. Aber das wissen Sie ja selber am besten, oder?

GVG16

Andernfalls weisen Sie mir bitte gemäß dem § 99 VwGO, den §§ 138, 139 ZPO sowie dem §§ 16, 21 GVG und dem Artikel 97 (1) GG nach, dass Sie der für mich zuständige staatliche und gesetzliche Richter sind! Gerne auch gemäß den BRD-AGB´s in Form des Art. 101 Abs. (1) GG.

GG 97

GG101

Angesichts der existentiellen Bedeutung unabhängiger Gerichtsbarkeiten, vgl. Sie hierzu Art. 92 und 97 GG, für den grundsätzlich gewährleisteten Rechtsschutz des [Bürgers], vgl. Sie hierzu Art. 19 Abs. (4) GG, ist der Anspruch auf den gesetzlichen Richter durch Art. 101 Abs. (1) Satz (2) GG als Verfahrensgrundrecht in absoluter Form ausgestaltet.

 Siehe: BVerfGe 10/200

„Da mit der Besetzung des Gerichts auch dessen Entscheidungen beeinflusst werden können, ist jedem Rechtssuchenden ein Anrecht auf den gesetzlich vorbestimmten Richter garantiert. Art. 101 Abs. (1) Satz (2) GG setzt voraus, dass nur Gerichte bestehen, die in jeder Hinsicht den Anforderungen des Grundgesetzes entsprechen.“

In Bezug auf die Formvorschriften einer Zustellung von Dokumenten darf ich Sie darauf hinweisen, dass ich zu keinem Zeitpunkt formal korrekte Kenntnis von einer Ladung zu einer sog. „Verhandlung“ (Handelsgeschäft?) genommen habe.

Eine Postzustellungsurkunde, die wesentliche Mängel hat, führt nach der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung und Literatur zur Unwirksamkeit der Zustellung selbst.

Vgl. BGH Beschluss vom 13.12.1955- V BLw 396/55. LM ZPO § 181 Nr. 1, BGH Beschluss vom 16.02.1987 – NoTZ 18/86 – BGHR ZPO § 191 Nr.4 Personenbezeichnung 1; BAG Urteil vom 22.06.1972 – 5 AZR 55/72 – AP ZPO § 829 Nr. 3; BAG Urteil vom 09.11.1978 – 3 AZR 784/ 77 – AP BGB § 242 Ruhegeld Nr. 179; BFH Urteil vom 10.10.1978 – VIII R 197/74 – BStBl 1979 II S. 209, Stein /Jonas/Roth ZPO, 21 Aufl., § 190 Rz. 4 und § 191 Rz. 1, Zöller/Stöber 22. Aufl., § 191 Rz. 9 f., Münchener Kommentar ZPO/ von Feldmann § 190 Rz. 3).

Die Beurkundung eines Versuchs einer persönlichen Zustellung jedoch, die tatsächlich so niemals stattgefundenen hat, bewirkt einen die Zustellungen insgesamt unwirksam machenden wesentlichen Formmangel, der nicht mehr, auch nicht durch Wahrnehmung des vermeintlich zugestellten Briefstückes und seines Inhaltes geheilt werden kann.

Vgl. BGH Beschluss vom 13.12.1955 – V BLw 396/55. LM ZPO § 181 Nr. 1, BGH Beschluss vom 16.02.1987 – NoTZ 18/86 – BGHR ZPO § 191 Nr.4 Personenbezeichnung 1; BFH Urteil vom 10.10.1978 – VIII R 197/74 – BStBl 1979 II S. 209, Zöller/Stöber 22. Aufl., § 191 Rz. 10 f., Landesarbeitsgericht Erfurt vom 27.08.2001, Az.: 6 Ta 82/2001 zu 1 Ca 133/01 Arbeitsgericht Jena.

Gemäß GG Artikel 103 Abs. 1 Rn 31 (gr. Kommentar v. Mangoldt, Klein, Starck) muss ein zuzustellendes Schriftstück (hier: Förmliche Zustellung, der sogenannte „Gelbe Brief“) persönlich übergeben werden. Das Gesetz schreibt zwingend vor, dass sämtliche Bescheide von einer Amtsperson ausgehändigt werden müssen. Die Firma Deutsche Post AG und deren Mitarbeiter erfüllt/erfüllen diese Voraussetzung nicht.

Für Fragen oder Einwendungen haben Sie die Möglichkeit, diese unter unbegrenzter kommerzieller Haftung unter Vorlage belegender Dokumente, bis zum xx.yy.zz Punkt für Punkt und ausschließlich unter Bezugnahme auf gültiges und substanzielles deutschen Recht zu widerlegen. Nach Ablauf der Frist, gilt Ihr Schweigen als Zustimmung.

Von weiteren Bettelbriefen an meine PERSON bitte ich abzusehen.

Mit zunehmend schwindender Achtung

Ihr

Mustermann, Max

++++

Ein jeder, welcher sich mit einem [Gericht] – ist das was zum essen? – herum schlagen darf, möge auch beim jeweiligen [Gericht] vorstellig werden und sich die aktuellen Gerichtsverteilungspläne anschauen. Dort kann man nachlesen, welcher [Richter] in welcher Position/Stellung tätig ist.

Denn siehe auch hier:

Rechtsfrage:
Sind Hilfsrichter in Gestalt der Richter auf Probe, der Richter kraft Auftrages oder der abgeordneten Richter zum Zwecke ihrer Erprobung Richter im Sinne von Art. 97 GG oder Beamte?

Tenor:
Da die Hilfsrichter in Gestalt der Richter auf Probe, der Richter kraft Auftrages oder der abgeordneten Richter zum Zwecke ihrer Erprobung nicht die grundgesetzlich erforderliche persönliche Unabhängigkeit im Sinne von Art. 97 Abs. 1 GG besitzen, dürfen ihnen keine richterlichen Dienstgeschäfte übertragen werden.

In manchen [Gericht]en werden keine Geschäftverteilungspläne erstellt und öffentlich gemacht. Warum wohl…?
https://www.tz.de/muenchen/stadt/wegen-justizpanne-muessen-zahlreiche-prozesse-neu-aufgerollt-werden-8224642.html

++++

http://www.journalalternativemedien.info/meinungen-kommentare/ra-lutz-schaefer-ohne-geschaeftsverteilungsplan-kein-gesetzlich-bestimmter-richter/

++++

https://www.youtube.com/watch?v=9xcahvVQPaM&app=desktop

polizei1

++++

https://www.youtube.com/watch?v=o6DENfZETCg

Auf Grund der fehlenden Staatlichkeit verfügen die Behörden der BRiD nicht über staatlich-hoheitliche Gebietskörperschaftsrechte, denn staatlich-hoheitliche Gebietskörperschaften werden von einem Staat an Behörden verliehen. Nur dann dürfen sich Stadtverwaltungen, Behörden und Institutionen, wie z.B. Krankenkassen etc. als Körperschaften des öffentlichen Rechts titulieren.

Nur bei Vorliegen einer Urkunde zur Verleihung von staatlich-hoheitlichen Gebietskörperschaftsrechten dürfen generell, bzw. grundsätzlicher Art „Hoheitliche Verwaltungsakte“ gegen den Bürger ausgelöst werden.

 Ämter (staatliche Institutionen):

sind weisungsbefugt, Entscheidungsträger, Rechtssubjekte mit Rechtsfähigkeit

Behörden:

sind Aufgabenstellen der öffentlichen Verwaltung, Dienstleister ohne eigene Rechtsfähigkeit

++++

                Körperschaftsteuergesetz

Erster Teil – Steuerpflicht (§§ 16)
§ 4
Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

(6) Ein Betrieb gewerblicher Art kann mit einem oder mehreren anderen Betrieben gewerblicher Art zusammengefasst werden, wenn

1. sie gleichartig sind,
2. zwischen ihnen nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse objektiv eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht besteht oder
3. Betriebe gewerblicher Art im Sinne des Absatzes 3 vorliegen.

Ein Betrieb gewerblicher Art kann nicht mit einem Hoheitsbetrieb zusammengefasst werden.

Fassung aufgrund des Jahressteuergesetzes 2009 vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) m.W.v. 25.12.2008.