Archiv der Kategorie: BRD & Bund

Der Überleitungsvertrag – v.1.1

Etwas Lesestoff in die Materie:
Einigungsvertrag_Ueberleitungsvertrag-1

Bestätigung des Justizministeriums:
Schreiben über Besatzung – Justizministerium

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2+4x

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angebliche-wiedervereinigung-scheinhochzeit-zweier-leichen-brd-und-ddr/

Überleitungsvertrag und „Feindstaatenklauseln“ im Lichte
der völkerrechtlichen Souveränität der Bundesrepublik
Deutschland:

https://www.bundestag.de/blob/414956/52aff2259e2e2ca57d71335748016458/wd-2-108-06-pdf-data.pdf

Als PDF:
wd-2-108-06-pdf-data

https://www.bundestag.de/blob/274408/61df3094f5f9b432bc6541b95d1cfdc5/kapitel_10_06_f__r_nichtig_oder_verfassungswidrig_erkl__rte_bundesgesetze-pdf-data.pdf

 

Das Tillessen-Urteil – v.1.1

Tillessen-Urteil zur Entkräftung von BRD-Gesetzen, die bei der Rechtserlangung stören.

Die Verfassungswidrigkeit des Bundestages und der Landtage bedeutet, daß die im Tillessen-Urteil vom Tribunal Général in Rastatt am 6.1.1947 getroffene analog bindende Feststellung anzuwenden ist, daß das in Bezug genommene BRD-Gesetz unter Umständen zu Stande gekommen ist, die eine offenkundige, von der Regierung begangene Gesetzwidrigkeit und Gewaltanwendung darstellen, daß das (Gesetz analog zum sogenannten) Ermächtigungsgesetz vom 23.3.1933 entgegen der Behauptung, daß es der Verfassung entspreche, in Wirklichkeit von einem Parlament erlassen worden ist, das (infolge der Personalunion von
Regierung und Gesetzgebung) eine gesetzwidrige Zusammensetzung hatte, und daß es (durch die Vereinigung der gesetzgebenden Gewalt mit der vollziehenden in der Hand des Bundeskanzlers, Ministerpräsidenten, ihrer Minister und parlamentarischen Staatssekretäre) alle wesentlichen Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen und normalen Rechtsgrundsätzen (insbesondere dem Gewaltentrennungsgebot, Art.
20(2)2 GG) entsprechenden Regierung verletzt. Es macht keinen Unterschied in der Verfassungswidrigkeit der Zusammensetzung eines Parlaments, ob Abgeordnete (Kommunisten), die hineingehören, ausgeschlossen werden, oder Exekutivbedienstete (Kanzler, Ministerpräsidenten, Minister, parlamentarische
Staatssekretäre), die nicht hineingehören, im Parlament als abstimmberechtigte Mitglieder sitzen.

Diese Tribunal-Entscheidung ist im Staatsarchiv in Freiburg archiviert und bis heute für alle Behörden,
Gerichte und Gesetzgeber der BRD auch gemäß Art. 4 des 2. Gesetzes v. 23.11.2007 über die Bereinigung
von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesjustizministers bindend, denn es machte die rechtlichen und tatsächlichen Entscheidungsgründe des Tribunals allgemeingültig.

Zitat:
„Die vom Tribunal Général geltend gemachten rechtlichen und tatsächlichen Entscheidungsgründe sind für alle deutschen Gerichte und Verwaltungsinstanzen bindend.“

Daher kann das in Bezug genommene BRD-Gesetz nicht wirksam sein, und seine Nichtigkeit schließt die Anwendung seiner Bestimmungen, wo immer sie bürgerbelastend über die Einschränkungen im GG und in den Menschenrechtsverträgen hinausgehen, gegen Rechtsuchende aus.
Das Gleiche gilt für alle übrigen Gesetze, die der Bundestag oder Landtage erließen, da die verfassungswidrige Zusammensetzung dieser Parlamente, in denen Abgeordnete von Parteien bestimmt werden, auf
die kein Bürger Staatsgewalt übertragen kann, und zwischen Legislative und Exekutive statt Gewaltentrennung Personalunion herrscht, von Anfang an durchgehend bis heute besteht und den GG-Rechtsstaat
zur Gewalteneinheitstyrannis = Realinexistenz von Volkshoheit und Gewaltentrennung pervertiert. Der Rechtsuchende darf also nur nach dem Grundgesetz und den Menschenrechten behandelt und muß von
sie einschränkenden bürgerbelastenden Bestimmungen einfacher Bundes- und Landesgesetze verschont werden, denn sie sind z.Z. verfassungswidrig.

Hintergrund Informmation:
Tillessen, Marineoffizier im 1. Weltkrieg, beging 1921 einen Fememord am Zentrumspolitiker Erzberger, entzog sich zunächst seiner Verhaftung durch Flucht, kam dann aber in den Genuß der Straffreiheitsverordnung,
die Reichspräsident von Hindenburg am 21.3.1933 unterschrieb, und diente wieder in der Kriegsmarine bis zum Korvettenkapitän. Nach dem Krieg wurde Tillessen angezeigt, verhört, verhaftet und angeklagt. Das LG Offenburg lehnte die Verfahrenseröffnung ab, das OLG Freiburg sprach ihn frei, beide unter Hinweis auf die Straffreiheitsverordnung von 1933. Nach Haftentlassung entführte der Geheimdienst Tillessen nach Frankreich, und der Richter am OLG, der ihn freigesprochen hatte, wurde entlassen.
Das Tribunal Général als oberstes Gericht der französischen Besatzungszone verkündete am 6.1.1947 in Rastatt, daß die Straffreiheitsverordnung von 1933 unanwendbar sei, da der sie erlassen habende Reichstag 1933 wegen des Ausschlusses von 82 Abgeordneten gesetzwidrig und gewalttätig zusammengesetzt war. Diese rechtlichen Entscheidungsgründe binden seitdem alle deutschen Gerichte, Behörden und Gesetzgeber. Tillessen blieb bis 1952 in Haft und erlangte dann Haftverschonung, Strafaussetzung und Begnadigung. Die weiterhin gültigen Rechtsgrundsätze des Tillessen-Urteils sind auf die BRD-Parlamente anzuwenden, die auch alle verfassungswidrig zusammengesetzt sind, da in ihnen Exekutivbedienstete (Kanzler, Ministerpräsidenten, Minister, parlamentarische Staatssekretäre) Sitz und Stimme haben, mit der Folge, daß die vom Bundestag oder Landtagen erlassenen Gesetze auch alle unwirksam sind.
Tillessen15-12-18Analog

 

BRD & Bund – v1.4.

Rechtswissenschaftliche Expertisen der Grundrechtepartei zur Frage:
»IST DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER RECHTSSTAAT DES BONNER GRUNDGESETZES VOM 23. MAI 1949?«
https://rechtsstaatsreport.de/


Eine gute Zusammenfassung über die NGO´s: /bund_eine_ngo.html


Fakten:
1) Die Stadt Berlin gehört nicht zum Gebiet gemäß dem  Artikel 116 (1) GG und ist also nicht die BRD.
2) IN Berlin befindet sich – INNERHALB von „Deutschland“ – das UN-Mitglied Germany (Deutschland).
3) Bonn als Bundesstadt gibt über die Bundesgesetzblätter  (BGBl.) die Bundesgesetze heraus.
4) „Deutschland“ ist als Feindstaat bei der UN gelistet.
5) Germany-Deutschland ist Mitglied der UN.
6) Die BRD & die DDR sind ebenfalls eingetragene Feindstaaten von „Deutschland“ (Deutsche [Kaiser] Reich – German Empire 1871 – 1914/16)

Ich hoffe das DEUTSCH kommt dann noch klar und weiß, wo es hingehört?


Die Bundesrepublik (in) Deutschland ist kein Staat, sondern eine demokratische Wirtschaftsverwaltung, die nicht regiert wird, sondern geschäftsmäßig als Gewahrsamstaat bzw. Wirtschafts- und Verwaltungseinheit unter Besatzung betrieben wird. (Siehe Art. 65, 120, 127, 133, 137, 139 GG).

Die Besatzungsmächte haben ihre damals eroberten Gebiete “Wirtschaftsgebiet” genannt.

Zur profitorientierten Bewirtschaftung haben sie nach amerikanischem Vorbild und gemäß Art. 133 GG den “Bund” als Treuhandverwaltung (Trust) des “Vereinigten Wirtschaftsgebiets” geschaffen. Das “Vereinigte Wirtschaftsgebiet” haben sie in “Bundesländer” genannte Verwaltungsdistrikte unterteilt.

Gründung der Bundesländer:
Am 9. Juli 1945 verfügte die SMAD durch die Proklamation Nr. 5 die Gründung der Länder bzw. Provinzen Brandenburg, Mecklenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen innerhalb der Sowjetischen Besatzungszone.

Am 19. September 1945 verfügte die OMGUS durch die Proklamation Nr. 2 die Bildung der Länder Bayern, (Groß-)Hessen und Württemberg-Baden.
(Geändert durch die Proklamation Nr. 4 vom 1. März 1947)

Auflösung Preußens:
Am 25. Februar 1947 Verfügte die AHK durch das Gesetz Nr. 46 die Auflösung des Staates Preußen.

Grundgesetz Diktat:
siehe: Frankfurter Dokumente 01.07.1948 – (Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz der AHK vom 12.05.1949)

Die Gründung der BRD konnte keine Staatsgründung sein, sondern allenfalls eine Gründung eines besatzungsrechtlichen Mittels zur Selbstverwaltung der drei besetzten Zonen der Westalliierten laut Art. 43 HLKO.

Besatzung:
BGBl. 1990 Teil II Nr. 36 2.10.1990, Seite 1275
“Verordnung zu dem Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin.”
Auszug Art. 3 (4)
[…] Klagen gegen die Behörden der drei Staaten sind gegen die Bundesrepublik Deutschland zu richten. Klagen dieser Behörden, werden von der Bundesrepublik Deutschland erhoben.

D.h. die BRD / der Bund ist die Vertretung (Verwaltung) der Besatzungsbehörden.

Hier kann eindeutig festgestellt werden, das die BRD / Bund nicht die Vertretung des deutschen Volkes ist, sondern die Vertretung der Behörden der drei Staaten.

Zudem besagt das Potsdamer Abkommen das die drei Mächte die Verwaltung eingesetzt haben (Art. 133 GG). BRD / Bund / Bundesländer etc. sind deshalb, nicht staatlich-hoheitlich oder öffentlich-rechtlich legitimiert und legalisiert.

Besatzungsrecht:
Am 28. September 1990 ist vereinbart worden, dass der Überleitungsvertrag infolge der Unterzeichnung des Zwei-plus-Vier-Vertrags mit Wirkung vom Zeitpunkt der angeblichen “Wiedervereinigung Deutschlands”, dem 3. Oktober 1990, suspendiert und mit dem Inkrafttreten des letzteren ausdrücklich außer Kraft gesetzt wurde. Einzelne der im Überleitungsvertrag getroffenen Bestimmungen behalten jedoch ihre Gültigkeit.

Immer noch gültig sind:
Erster Teil: Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 bis „… Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern“ sowie Absätze 3, 4 und 5, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 2 und 3, Art. 5 Abs. 1 und 3, Art. 7 Abs. 1 und Art. 8. Dritter Teil: Art. 3 Abs. 5 Buchstabe a des Anhangs, Art. 6 Abs. 3 des Anhangs. Sechster Teil: Art. 3 Abs. 1 und 3. Siebter Teil: Art. 1 und Art. 2. Neunter Teil: Art. 1. Zehnter Teil: Art. 4.

BVerfG Pressemitteilung Nr. 37 vom 25.03.1999 – Dort ist ein Verstoß gegen Art. VIII Militärregierungsgesetz Nr. 53 vom Landgericht Berlin verankert.

Die Besatzungsmächte haben einschneidende Gesetzesänderungen durchgeführt. Diese Gesetzesänderungen wurden quasi vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erzwungen.

Der internationale Gerichtshof hat festgestellt, daß die “BRD” in “Deutschland” kein effektiver Rechtstaat mehr ist (Az.: EGMR 75529/01 v. 08.06.2006).

Dafür sind die Besatzungsmächte zumindest mitverantwortlich. Um sich dieser Verantwortung für den Unrechtstaat zu entziehen, wurde die Verwaltungsbefugnis der “BRD” mittels dem 1. &  2. BMJBBG als gesetzliche Aufgabe der “BRD” entzogen.

Damit hat man dem gesamten “BRD” Justizwesen (Art. 92-104 GG der freiwilligen Gerichtsbarkeit ohne Geltungsbereich) die gesetzliche Befugnis und den staatlichen Auftrag Recht zu sprechen entzogen.

Mit dem 2. BMJBBG vom 23.11.2007 mit Geltung ab dem 30.11.2007 haben sich die Besatzungsmächte mit Art. 4 § 3 zu Ihren “Rechten und Pflichten” bekannt.

Im 2. BMJBBG vom 23.11.2007 steht in Artikel 4, §1, Abs (2) geschrieben, daß von der Aufhebung von Besatzungsrecht das Kontrollratsgesetz Nr. 35 über „Ausgleichs und Schiedsverfahren“ AUSGENOMMEN ist!.

In §2 ist definiert, daß das 1 bis 4 Gesetz zur Aufhebung von Besatzungsrecht wieder in Kraft getreten ist.

Das Grundgesetz der BRD wurde per Bundesgesetzblatt BGBl. Teil I Nr. 59, S. 2614 im Jahr 2007 aufgehoben. Das Grundgesetz und Bundesrecht für die BRD ist seit 1990 als Privatrecht unter Handelsgesetzbuch gültig.

Es gilt bereinigtes Besatzungsrecht, das GG ist bis auf Art. 1-20 (Ewigkeitsklausel) und die Art. 73 und 74 aufgehoben. Die “Rechte und Pflichten” der Besatzungsbehörden bestehen fort.

Artikel: /souveraenitaet-deutschlands

Keine “Staats”gerichte der BRD:
Solange §15 GVG aufgehoben ist, handelt es sich bei den Gerichten nicht um “Staatsgerichte, sondern um Schiedsgerichte.

Das alte GVG verankerte einst den §15: “alle Gerichte sind Staatsgerichte” die aktuelle Version des §15 GVG lautet: “weggefallen”.

§16 GVG: “Ausnahmegerichte”

Gemäß Art. 101 GG und §16 GVG sind Ausnahmegerichte unzulässig. Sie verstoßen gegen das rechtsstaatliche Prinzip des gesetzlichen Richters.

Art. 101 GG: “
Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden”.

§16 GVG:
“Ausnahmegerichte sind unstatthaft. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.”

Dies stellt einen Verstoß dar gegen:
Art. 6 EMRK „Recht auf faires Verfahren“
Art. 13 EMRK „Recht auf wirksame Beschwerde“

Durch die Beantragung des Personalausweises unterstellt sich jeder freiwillig den Privat-Handelsrecht der BRD/Bund. Deshalb gibt es das Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FamFG).

Als Beispiel sei die Frage gestellt, weshalb nach AHK Gesetz Nr. 1, Art. 7 (1) die Öffentlichkeit hierüber nicht informiert wird und man die Veröffentlichungen nicht zur Kenntnisnahme erhält?

AUSZUG:
AHK (Alliierte Hohe Kommission) 1949 Gesetz Nr. 1 Art. 7(1) Zitat:

„Alle deutschen staatlichen kommunalen und sonstigen Verwaltungsbehörden sind verpflichtet, das Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission zu halten und es ihrem Personal sowie der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.“.

Im AHK Gesetz Nr. 13 ist die von dem Hohen Kommissar der Zone des betreffenden Gerichtes eine Genehmigung erforderlich für alle judikativen Entscheidungen.

AHK 1949 Gesetz Nr. 13 Art. 1 Zitat:

„Ohne ausdrücklich von dem Hohen Kommissar der Zone des Sitzes des betreffenden Gerichts allgemein oder in besonderen Fällen erteilte Genehmigung dürfen deutsche Gerichte Strafgerichtsbarkeit nicht ausüben: …. (b) wenn eine Person beschuldigt wird, eine strafbare Handlung begangen zu haben.“

Seitdem ist alles juristischer Trickbetrug mit arglistiger Täuschung unter Vorspiegelung falscher Tatsachen!

Es ist eine Offenkundigkeit, daß die entscheidenden “BRD” Gesetze in “Deutschland”, wie Grundgesetz (GG), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Strafprozessordnung (StPO), Zivilprozessordnung (ZPO) und Ordnungswidrigkeitengesetz (OWIG) keine gültigen “Staats”gesetze sind und das GG, das GVG, die StPO, die ZPO und das OWIG auch über keinen Geltungsbereich mehr verfügen.

Es ist eine offenkundig, daß die Gerichte der “BRD” in “Deutschland” keine “Staats”gerichte sind.

Es ist offenkundig, daß die Richter der “BRD” in “Deutschland” keine gesetzliche Richter mehr sind, sie sind Privatpersonen, die als Schiedsrichter bei Arbeitsstreitigkeiten u.a. ausgewählten Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit(FamFG) eingesetzt werden können.

“[…] denn eine Norm, die den räumlichen Geltungsbereich ihres Verbotes so ungenügend bestimmt, daß ihr nicht eindeutig entnommen werden kann wo sie gilt, läßt den Rechtsunterworfenen im Unklaren darüber, was Rechtens sein soll.(BVerfG 1 C 74/61 vom 28.11.1963)

“Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich einer Satzung ohne weiteres festzustellen. Eine Verordnung, die hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.” (BVerwG 17, 192 = DVBl 1964, 147)

Die Konsequenzen auf die laufende Rechtsprechung sind, daß die Gesetze wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit (§43, §44 VwVfG) und Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot (§ 37 VwVfG) ungültig und nichtig sind!

Die “BRD” ist kein “Staat” sondern eine von der Besatzung geführte Verwaltung und somit sind “staat”liche Aufgaben und Hoheiten nicht gegeben!

Ämter
sind weisungsbefugt, Entscheidungsträger, Rechtssubjekte mit Rechtsfähigkeit.

Behörden
sind Aufgabenstellen der öffentlichen Verwaltung, Dienstleister ohne eigene Rechtsfähigkeit.

Daraus schliesst sich auch, dass keine Ämter oder Beamte vorhanden sind, die“staat”liche Aufgaben und Hoheiten ausüben oder inne haben!

Das heißt aber auch, dass es keine Remonstrationspflicht geben kann, da es diese “Spezies” nicht gibt.

Dienstausweis = Bediensteter
Amtsausweis = Beamter

Seht ergänzend hierzu den § 4 KStG, hier die Fußnote (2):
2Ein Betrieb gewerblicher Art kann nicht mit einem Hoheitsbetrieb zusammengefasst werden.

Art. 6 PAG Ausweispflicht für Polizeibeamte (Je nach Bundesland unterschiedlich):
“Auf Verlangen des von einer Maßnahme Betroffenen hat der Polizeibeamte sich auszuweisen, soweit der Zweck der Maßnahme dadurch nicht beeinträchtigt wird.”

§ 113 Abs. (3) StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte:
Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.” Für DeutschE ist gültig der Abs. (3) & (4) 🙂

§ 114 Abs. (1) StGB Widerstand gegen Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen:
“Der Diensthandlung eines Amtsträgers im Sinne des § 113 StGB stehen Vollstreckungshandlungen von Personen gleich, die die Rechte und Pflichten eines Polizeibeamten haben oder Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind, ohne Amtsträger zu sein.”

Amtsträger:
Nach §11 StGB (“BRD” Recht) ist Amtsträger, wer nach “deutschem” Recht Richter oder Beamter ist. (Fragt sich welches “Deutsche” Recht gemeint ist?!)

Unterscheidung:
Amtsträger dürfen einen “staat”lichen hoheitlichen Akt ausführen, nämlich eine Entscheidung zu treffen, sie sind also entscheidungsbefugt!.

Dienstträger sind weisungsgebunden und nicht unabhängig!.

Richter oder Beamte der “BRD” haben nicht einen Amtsausweis oder Amtssiegel, sondern einen Dienstausweis bzw. Dienstsiegel.

Die Straftat der Amtsanmaßung liegt vor, weil demnach schwören Privatpersonen als sog. “BRD” Beamte (§58 BBG) und “BRD” Richter (DRIG) den Eid auf das GG, -“ein Militärgesetz”-, wie wir wissen für die sog. “BRD”, deren Führung (Politische Parteien, etc… und Gründung nie vom “deutschem” Volk in “freien Wahlen” gewählt oder bestätigt wurden konnte wegen der anhaltenden Besatzung bis heute, somit auch nicht vom deutschem Volk genehmigt sein kann.)

Die Rechtswirksamkeit von Urteilen und Anordnungen muss vom ausführenden “Beamten” der “BRD” in “Deutschland” geprüft werden, dafür bürgt nicht mehr die “BRD”, sondern er selbst. Die “BRD” hat seit 1982 für “Beamte” keine Staatshaftung mehr. Es gilt stattdessen die Privathaftung nach §839 BGB und §823 BGB.

Sie sind nach eigenen Gesetz gem. §179 BGB ohne Legitimation tätig.
(Nicht im BGB in der “Palandt” Version nachschauen, sondern im richtigen BGB! )

Auch hier sei wiederum die Frage gestellt, in wie weit die BRD-deutschen Richter, Staatsanwälte rechtskräftige Urteile erstellen können?

OHNE ZULASSUNG DER MILITÄRREGIERUNG. GRÜNDE FÜR DIE ANNAHME VON VERLETZUNGEN NACH INTERNATIONALEM RECHT ( EMRK und IP66 ) FESTGELEGTEN VERFAHRENSGRUNDSÄTZEN SIND LÄNGST GEGEBEN.

Es bedarf nicht mal eines Beweises. Diese juristischen Tatsachen in der Zentralverwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes Bundesrepublik Deutschland sind für jedermann nachvollziehbar. Man braucht hierfür keine juristische Ausbildung!.

Daher fordere ich jeden “Beamten” der BRD auf mir sein Amtsnachweis/Legitimation nach SHAEF oder AHK Gesetzgebung nachzuweissen.

Legitimation mit Dienst- oder Behördennummer des SHAEF Gesetzgebers oder der AHK gemäß Ihrer Vorlagepflicht nach (ggf. sind einige Gesetze nicht mehr rechtsgültig!):
Art. 1, 25, 101, 140 GG,
§§ 359, 206 StPO,
§§ 1, 11, 132, 221, 357, 267, 348 StGB,
§§ 25, 99, 117 VwGO,
§§ 41, 138, 139, 415, 444, 579, 560 ZPO,
§§ 117, 119, 125-129, 134-135, 179, 307, 415, 444 BGB
Art. 29 EGBGB
§§ 1, 15, 16, 21 GVG,
§§ 33, 34, 43, 44, 48 VwVfG

Der Gedanke fairer Gerichtsverfahren und wirksamer Gewaltenteilung durch gegenseitige Kontrolle der Gewalten ist der deutschen Justiz sowie der deutschen Bevölkerung bis heute weitgehend fremd geblieben. Neutralität der Judikative ist in der BRD-Verwaltung nicht mehr gegeben.

1.) Die BRD hat kein eigenes Staatsgebiet
(vgl. §185 BBG (alte Fassung bis 11.02.2009)

2.) Die BRD hat kein eigenes Staatsvolk (vgl. StAG)

3.) Die BRD hat keine Staatsangehörigkeit
(vgl. z.B. das Schreiben vom 01.03.2006 Az.: 33.30.20 – des Landkreises Demmin/ Land Mecklenburg-Vorpommern)

4.) Die BRD hat keine Verfassung
(vgl. Art. 146 GG)

5.) Der „Staat“ „Deutsche Reich“ besteht fort in den Grenzen von 1937
(vgl. Urteil 2 BvF 1/1973) (Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1973 / es gilt bis Heute!!) Gemeint ist jedoch der Staatenbund „Deutsche Reich“ 1871-1914/16

6.) Der Staat „Deutsches Reich“ hat ein Staatsgebiet
(vgl. §185 BBG (alte Fassung bis 11.02.2009)

7.) Der Staat „Deutsches Reich“ hat ein Staatsvolk
(vgl. RuStAG v. 22. Juli 1913)

8.) Der Staat „Deutsches Reich“ hat eine Staatsangehörigkeit
(vgl. RuStAG v. 22. Juli 1913)

Zitate:
Prof. Dr. Carlo Schmid teilte 1949 dem deutschen Volk mit:

„…Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des Deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten. …. Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muß originär entstehen können.“

Ehemaliger Bundeskanzler Konrad Adenauer:

“Wir sind keine Mandanten des Deutschen Volkes, wir haben den Auftrag von den Alliierten”

Joschka Fischer, ehemaliger Außenminister:

“Wenn die Mehrheiten sich verändern, mag es eine andere Koalition geben. Aber es wird keine andere Politik geben. Dazu steht zu viel auf dem Spiel. Das wissen alle Beteiligten.”

Horst Seehofer, bayerischer Ministerpräsident, bei Erwin Pelzig, 20. Mai 2010:

„Diejenigen, die entscheiden sind nicht gewählt, und diejenigen die gewählt werden, haben nichts zu entscheiden!“

Sigmar Gabriel, SPD-Vorsitzender auf dem Sonderparteitag in Dortmund, 27.Februar 2010:

„Wir haben gar keine Bundesregierung, Frau Merkel ist Geschäftsführerin einer neuen Nichtregierungsorganisation in Deutschland.“

Sigmar Gabriel, SPD-Vorsitzender beim Landesparteitag der NRW SPD am 05.03.2010:

„Genauso wenig wie es eine gültige Recht(s)ordnung gibt, genau so wenig gibt es einen Staat „Bundesrepublik Deutschland“.

Angela Merkel, anläßlich des 60-jähriges-Gründungsjubiläums der CDU am 05.Juli 2005:

„Die Menschen Deutschlands haben kein Recht auf Demokratie und freie Marktwirtschaft in alle Ewigkeit.“

Wolfgang Schäuble auf dem European Banking Congress 18.11.2011 in Frankfurt a.M.:

„Und wir in Deutschland sind seit dem 08.Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen.“

Abkürzungen/Bezeichnungen:

Gesetzesbücher:
GG = Grundgesetz(BRD)
GVG = Gerichtsverfassungsgesetz(BRD)
OWIG = Ordnungswidrigkeitengesetz(BRD)
DRIG = Deutsches Richtergesetz()
BBG = Bundesbeamtengesetz(BRD)
BGB = Bürgerliches Gesetzbuch(BRD)
STPO = Strafprozessordnung(BRD)
ZPO = Zivilprozessordnung(BRD)
VwVfG = Verwaltungsverfahrensgesetz(BRD)
VwGO = Verwaltungsgerichtsordnung(BRD)
STGB = Strafgesetzbuch(BRD)
PAG = Polizei Aufgaben Gesetz(BRD)
RSTGB = Reichs Strafgesetzbuch(Deutsches Reich)
STAG = Staatsangehörigkeitsgesetz(BRD)
RUSTAG = Reichs und Staatsangehörigkeitsgesetz (Deutsches Reich)
EMRK = Europäische Menschenrechtskonvention(International)
IP66 = Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte(International)
1.B MJBBG = Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministerium für Justiz()
2. BMJBBG = Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministerium für Justiz()

arrow: http://dphw-de.blogspot.ch/p/gesetze.html

Gerichte:
BVerwG = Bundesverwaltungsgericht(BRD)
BVerfG = Bundesverfassungsgericht(BRD)

Kontrollinstanzen und Gesetzgeber:
AHK = Alliierte Hohe Kommission(USA,FRA,ENG)
SHAEF = Supreme Headquarters Allied Expeditionary Force
SMAD = Sowjetische Militäradministration in Deutschland(RUS)
OMGUS = Office of Military Government for Germany(USA)

Definitionen:
Annexion = Eine Annexion (von lateinisch annectere ‚anknüpfen‘, ‚anbinden‘; auch als Annektierung bezeichnet) ist die einseitige rechtliche Eingliederung eines bis dahin unter fremder Gebietshoheit stehenden Territoriums in eine andere geopolitische Einheit. Die Annexion geht über die Okkupation (Besetzung) hinaus, da auf dem (ehemals) fremden Territorium die eigene Gebietshoheit de facto ausgeübt wird und das Gebiet de jure dem eigenen Staatsgebiet oder Kolonialreich einverleibt wird. Die Okkupation geht der Annexion meistens voraus.

Rechtswissenschaftler unterscheiden von der durch unmittelbare Androhung oder Durchführung militärischer Gewalt charakteristischen Annexion die staats- und völkerrechtliche Abtretung (Zession).
Bei letzterer hat der Staat, der ein Gebiet verliert, dieses formell einvernehmlich in einem Vertrag abgetreten. Allerdings entstehen solche Verträge oftmals unter Zwang, daher sind beispielsweise Geschichtswissenschaftler dazu geneigt, den Begriff der Annexion auch für Zessionen anzuwenden.
So hat Frankreich 1871 das als Elsaß-Lothringen bekannt gewordene Gebiet in einer Zession an Deutschland abgetreten, doch wird der Vorgang meist als Annexion bezeichnet.

Bis Mitte 1945 erlaubte das Völkerrecht dem Sieger einer militärischen Auseinandersetzung, die Gebiete seines Gegners ganz oder teilweise zu okkupieren und zu annektieren.

Nach Artikel 2 Ziffer 4 der Charta der Vereinten Nationen vom 26. Juni 1945 ist:

„jede gegen die territoriale Unversehrtheit […] eines Staates gerichtete […] Androhung oder Anwendung von Gewalt“ verboten.

Daraus folgt das grundsätzliche völkerrechtliche Verbot von Okkupation und Annexion.

Nach Artikel 51 beeinträchtigt die Charta:

„im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung. […] Maßnahmen, die ein Mitglied in Ausübung dieses Selbstverteidigungsrechts trifft, sind dem Sicherheitsrat sofort anzuzeigen“.

Okkupation = Bei einer Okkupation oder Besetzung (je nach Kontext auch Besatzung) wird in einem bevölkerten Gebiet die vorhandene Staatsgewalt durch einen externen Machthaber auf dessen Initiative durch die seinige ersetzt. Dies geschieht meist mit militärischen Mitteln. Daneben wird im Völkerrecht auch die Besetzung eines herrschaftslosen Gebietes durch eine Staatsmacht als Okkupation bezeichnet.

Während des Kolonialismus wurde die Errichtung der Herrschaft über außereuropäische Gebiete mit diesem Rechtsbegriff begründet. Dabei galt als unerheblich, ob das Land bewohnt war oder nicht. Dies wurde damit gerechtfertigt, dass einheimische Bewohner nicht staatlich organisiert gewesen seien.

In jüngerer Zeit zeichnet sich eine Besetzung auch dadurch aus, dass die Okkupationsmacht völkerrechtlich nicht zur legalen Exekutive wird. Im Gegensatz zur Annexion wird das fremde Territorium jedoch nicht dem eigenen Staatsgebiet rechtlich einverleibt. Nach Souveränität strebende Bevölkerungsgruppen bezeichnen häufig den Staat, der ihr Territorium beherrscht, als Besatzungsmacht, auch wenn es sich dabei um keine Okkupation im juristischen Sinne handelt. Okkupanten sind analog dazu einzelne Vertreter der Besatzungsmacht oder ihre im Lande anwesende Gesamtheit.

Sezession = Sezession (lat. secessio „Abspaltung“, „Abseitsgehen“) bezeichnet im Politischen die Loslösung einzelner Landesteile aus einem bestehenden Staat mit dem Ziel, einen neuen souveränen Staat zu bilden.

Sezessionsbestrebungen einer Teilbevölkerung werden auch als Separatismus (aus dem Lateinischen separatus für getrennt, abgesondert) bezeichnet und gehen oft – jedoch nicht zwangsläufig – mit kriegerischen Auseinandersetzungen einher. Im engeren Sinne bezeichnet Separatismus die ideologische Grundlage oder die politisch-soziale Aktion, die bei Erfolg zur Sezession führt. Separatismus kann, aber muss nicht identisch sein mit Regionalismus oder Nationalismus von Minderheiten.

Unter Völkerrechtlern ist umstritten, ob das Selbstbestimmungsrecht der Völker auch das Recht von Minderheiten einschließt, aus einem Staatsverband auszutreten. Die in der Rechtswissenschaft vorherrschende Meinung lehnt ein solches offensives Selbstbestimmungsrecht unter Hinweis auf das Integritätsinteresse bestehender Staatsverbände, also das defensive Selbstbestimmungsrecht, ab.

Matthias Herdegen etwa vertritt dagegen die Ansicht, dass einer diskriminierten Minderheit, deren Menschenrechte fundamental verletzt werden und die vom Prozess der politischen Willensbildung ausgeschlossen ist, ein Recht auf Sezession einzuräumen ist.

Problematisch ist darüber hinaus, was eigentlich ein „Volk“ im Sinne des Selbstbestimmungsrechts der Völker ist. Wird ein Volk nicht als solches anerkannt, werden ihm auch keine Sonderrechte zugestanden.

Es existieren etliche sezessionistische Völker und Regionen, die entweder friedlich oder militärisch nach Unabhängigkeit streben. Manche haben sogar de facto bereits die vollständige Kontrolle über ihr Territorium. Um allerdings in die Vereinten Nationen als eigenständiger Staat aufgenommen werden zu können, bedarf es der Anerkennung durch alle fünf ständigen Mitglieder des Weltsicherheitsrates, welcher sich aus den USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien zusammensetzt.

In den Vereinigten Staaten hat der Oberste Gerichtshof im Fall Texas v. White entschieden, dass der Beitritt zur Union unwiderruflich ist und ein Recht auf Sezession der US-Bundesstaaten demzufolge nicht besteht.

Dismembration = Dismembration ist der Zerfall oder die Zerteilung eines Staates in zwei oder mehrere neue Staaten. Dabei bleibt der alte Staat im Gegensatz zur Sezession als Völkerrechtssubjekt nicht bestehen, sondern geht unter, während die entstehenden Staaten mit diesem nicht identische neue Völkerrechtssubjekte sind.

Beispiele hierfür sind die Auflösung der Tschechoslowakei, als die Tschechoslowakische Bundesrepublik zum 31. Dezember 1992 zu existieren aufhörte und sich die Tschechische und die Slowakische Republik als Nachfolgestaaten für eine Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen bewarben, oder etwa der Zerfall Jugoslawiens.

Letzterer Fall war hingegen strittig, da sich der Staat, der auf den Gebieten der heutigen Staaten Serbien und Montenegro bestand, selbst als Jugoslawien bezeichnete und sich als identisch mit der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien (SFRJ) ansah, den Vorgang folglich als Sezession der übrigen Teilrepubliken betrachtete. Die Frage wurde im Völkerrecht diskutiert.Das Argument Jugoslawiens wurde jedoch von der internationalen Gemeinschaft nicht akzeptiert; die Schiedskommission der Friedenskonferenz für Jugoslawien, die sogenannte Badinter-Kommission, vertrat in ihrer Spruchpraxis die Auffassung, dass die SFRJ sich vollständig aufgelöst hatte, folglich die Bundesrepublik Jugoslawien völkerrechtlich nicht identisch zu ihr gewesen ist. Davon sind auch Drittstaaten ganz überwiegend ausgegangen. Der neue jugoslawische Staat (heutiges Serbien) musste der UNO erneut beitreten, anstatt die Mitgliedschaft des „alten“ Jugoslawiens fortzusetzen.

Usurpation = Als Usurpation (von lat. usurpatio bzw. von lat. usurpare, eigentlich durch Gebrauch an sich reißen, widerrechtlich die Macht an sich reißen) wird im neueren Sprachgebrauch die Anmaßung eines Besitzes, einer Befugnis, besonders aber der öffentlichen Gewalt bezeichnet – also insbesondere die gewaltsame Verdrängung eines legitimen Herrschers, der Umsturz der Verfassung und die Unterdrückung der Selbstständigkeit eines Staates durch einen Usurpator.

Ist der Usurpator nur zwischenzeitlich in den Besitz der Staatsgewalt gelangt, so muss ein wieder restaurierter rechtmäßiger Landesherr meist die in der Zwischenzeit vorgenommenen Regierungshandlungen in ihren tatsächlichen und rechtlichen Folgen anerkennen, da sonst offenbare Unbilligkeiten und Unzuträglichkeiten entstehen würden.

Das deutsche Recht kennt die „Usurpationstheorie“. Gemäß § 1004 Abs. 1 BGB kann der Eigentümer vom Störer die „Beseitigung der Beeinträchtigung“ verlangen. Ein Teil der Literatur meint, dass der Anspruch aus § 1004 BGB entgegen den deliktischen Ansprüchen aus §§ 823 ff., §§ 249 ff. BGB keine vollkommene Wiederherstellung geben könne. Das ergebe sich schon aus dem Wortlaut der Vorschrift. Der Anspruchsteller könne dagegen nur den Rückzug des Störers aus dem fremden Rechtskreis fordern. Die Rechtsprechung dagegen folgt der „Wiederherstellungstheorie“ und sieht eine partielle Überlappung zwischen der deliktischen Naturalrestitution und der Rechtsfolge aus § 1004 BGB. Eine moderate Wiederherstellung auch etwaiger Schäden ist demnach möglich (BGH NJW 2004, 603, BGH V ZR 142/04).

Mit dem Begriff der Usurpation ist die Vorstellung eines Mangels an Legitimität verbunden. Die Usurpation kann aber nachträglich einen legitimen Charakter erhalten, falls der dem Usurpator unterlegene bisherige Herrscher oder eine dazu befugte Körperschaft sie nachträglich billigt oder das Volk den neuen Herrscher akzeptiert. Doch auch ohne solche Legitimierung sind Staatsakte der usurpierten Gewalt zunächst gültig, denn die Befugnis zur Ausübung der Staatsgewalt ist nicht an den rechtmäßigen Gebrauch, sondern an den tatsächlichen Besitz der Staatsgewalt gebunden.

Uti possidetis = Uti possidetis (latein was ihr besitzt; vollständig Uti possidetis, ita possideatis: wie ihr besitzt, so sollt ihr besitzen) ist eine Ausformung des völkergewohnheitsrechtlichen Effektivitätsgrundsatzes.

Ursprünglich besagte Uti possidetis, dass die Parteien einer kriegerischen Auseinandersetzung das Territorium und andere Besitzungen behalten dürfen, die sie während des Krieges gewonnen und zum Zeitpunkt des Friedensschlusses in Besitz hatten. In ihrer heutigen Ausformung beschränkt sich die Regel auf den Grundsatz der stabilen Grenzen. Anwendung erfuhr und erfährt sie insbesondere im Rahmen der Unabhängigkeit der kolonialen Besitzungen sowie bei der Dismembration oder Sezession von Staaten.

UN-Feindstaatenklausel = Die UN-Feindstaatenklausel ist ein Passus in den Artikeln 53 und 107 sowie ein Halbsatz in Artikel 77 der Charta der Vereinten Nationen, wonach gegen Feindstaaten des Zweiten Weltkrieges von den Unterzeichnerstaaten Zwangsmaßnahmen ohne besondere Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat verhängt werden könnten, falls die Feindstaaten erneut eine aggressive Politik verfolgen sollten. Dies schließt auch militärische Interventionen mit ein. Als Feindstaaten werden in Artikel 53 jene Staaten definiert, die während des Zweiten Weltkrieges Feind eines aktuellen Unterzeichnerstaates der UN-Charta waren – also primär Deutschland (genau genommen das Deutsche Reich) und Japan. Die Feindstaatenklausel wird nach herrschender Meinung heute als obsolet angesehen.

Obsolet = Obsolet im Sinne von „nicht mehr gebräuchlich, hinfällig“ bezeichnet generell Veraltetes, meist Normen, Therapien oder Gerätschaften.

Verordnung = In den deutschsprachigen Ländern ist eine Verordnung eine Rechtsnorm, die in der Regel durch eine Regierung oder Verwaltungsstelle erlassen wird.

Positives Recht = Positives Recht ist das “vom Menschen gesetzte Recht”. Der Gegenbegriff ist das überpositive Recht oder Naturrecht.

Naturrecht = Der Begriff Naturrecht (lateinisch ius naturae oder jus naturae, aus ius ‚Recht‘ und natura ‚Natur‘; bzw. natürliches Recht, lat. ius naturale oder jus naturale, aus naturalis ‚natürlich‘, „von Natur entstanden“) oder überpositives Recht ist eine rechtsphilosophische Bezeichnung für das Recht, das dem gesetzten (manchmal auch gesatzten) oder positiven Recht übergeordnet sein soll. Die Naturrechtslehre steht im Gegensatz zum Rechtspositivismus.

Rechtssicherheit = Rechtssicherheit ist, nach der deutschen Auffassung, die Klarheit, Bestimmtheit und die Beständigkeit staatlicher Entscheidungen sowie die Klärung von umstrittenen Rechtsfragen oder -verhältnissen in angemessener Zeit. Rechtssicherheit ist Element des Rechtsstaatsprinzips. Verfassungsrang kommt der Rechtssicherheit in Deutschland mit Art. 20 Grundgesetz (GG) zu.

Verwaltungshoheit = Verwaltungshoheit ist ein Rechtsbegriff im Steuer- und im Staatsrecht.

Im Steuerrecht gibt die Verwaltungshoheit darüber Auskunft, wer die Steuern erhebt, sprich die Gesetze vollzieht. Nicht verwechselt werden darf die Verwaltungshoheit mit der Ertragshoheit, die darüber Auskunft gibt, welche Gebietskörperschaft in den Genuss der Steuern kommt. Im Staatsrecht zählt sie zur Exekutive und ist eines von mehreren Hoheitsrechten der Staatsgewalt. Zur Sicherung des öffentlichen Lebens kann sie auf andere Staaten oder supranationale Organisationen übertragen werden, sofern der betreffende Staat oder eine staatliche Körperschaft dieses Hoheitsrecht nicht ausführen kann.
(Kommt die Übertragung von Hoheitsrechten einer Annexion gleich oder berührt sie in anderer Weise die Souveränität eines Staates oder das Selbstbestimmungsrecht der Völker, ist sie Gegenstand des internationalen Rechts beziehungsweise des Völkerrechts).

Rechtsnorm = Als Rechtsnorm oder Rechtssatz bzw. Rechtsvorschrift versteht man entweder eine gesetzliche Regelung oder eine auf gesetzlicher Grundlage ergangene Vorschrift generell-abstrakter Natur.

Rechtsnormkontrolle = Als Normenkontrolle bezeichnet man die Überprüfung von Rechtsnormen daraufhin, ob sie mit höherrangigem Recht vereinbar sind. Normenkontrollen werden von Gerichten vorgenommen und sind geschichtlich aus dem Richterlichen Prüfungsrecht hervorgegangen. Die Befugnis von Gerichten, Rechtsnormen auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht zu überprüfen, und die niederrangigen Normen im Falle der Nicht-Vereinbarkeit für nichtig zu erklären wird als Normenkontrollkompetenz bezeichnet.

Normenklarheit = Dies bedeutet, dass das Gesetz klar verständlich sein muss und nicht zu sehr unbestimmte Rechtsbegriffe oder Generalklauseln enthalten darf. Das Gesetz soll also für den Bürger klar erkennbar sein. Außerdem müssen festgelegte Begriffe in ihrer ursprünglichen Bedeutung verwendet werden. Der Grundsatz soll dem Bürger ermöglichen, bereits durch einen Blick ins Gesetz festzustellen, was die Behörde, sein Lieferant, sein Arbeitgeber oder seine Versicherung darf und was nicht.

Bestimmtheitsgebot = Das grundgesetzliche Bestimmtheitsgebot verpflichtet den Staat zur hinreichend genauen Formulierung jeglicher Eingriffe in Bürgerrechte.

Ratifizieren/Ratifikation = Die Ratifikation, auch Ratifizierung (von lateinisch ratus ‚gültig‘, facere ‚machen‘), ist die völkerrechtlich verbindliche Erklärung des Abschlusses eines völkerrechtlichen Vertrages durch die Vertragsparteien.(Erst durch diese Ratifikation wird ein z. B. von Verhandlungsdelegationen paraphierter Vertragstext völkerrechtlich gültig.)

Rechtsfähigkeit = Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, als juristische Person (auch juristische Einheit genannt) selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Im Gegensatz zu einem solchen Rechtssubjekt stehen Rechtsobjekte, die nicht Träger, sondern Gegenstand von Rechten und Pflichten sind. In allen modernen, westlichen Rechtsordnungen hat jeder Mensch Kraft seiner Würde Rechtsfähigkeit (natürliche Personen).(Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Die Rechtsfähigkeit des Menschen ist Ausdruck seiner personalen Würde. Die Rechtsfähigkeit jedes Menschen beginnt mit Vollendung der Geburt, §1 BGB.)

Rechtsnachfolge = Als Rechtsnachfolge bezeichnet man den Übergang von bestehenden Rechten und Pflichten einer Person auf eine andere („Rechtsnachfolger“). Die Rechtsnachfolge kann auf vertraglicher Vereinbarung beruhen oder gesetzlich vorgeschrieben sein.

Souveränität = Unter dem Begriff Souveränität (frz. souveraineté, aus lat. superanus, „darüber befindlich, überlegen“) versteht man in der Rechtswissenschaft die Fähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person zu ausschließlicher rechtlicher Selbstbestimmung. Diese Selbstbestimmungsfähigkeit wird durch Eigenständigkeit und Unabhängigkeit des Rechtssubjektes gekennzeichnet und grenzt sich so vom Zustand der Fremdbestimmung ab.

Volkssouveränität = Das Prinzip der Volkssouveränität bestimmt das Volk zum souveränen Träger der Staatsgewalt. Die Verfassung als politisch-rechtliche Grundlage eines Staates beruht danach auf der verfassungsgebenden Gewalt des Volkes. Nicht ein Monarch, sondern das Volk in seiner Gesamtheit steht einzig über der Verfassung.

Staatsgewalt = Staatsgewalt bezeichnet die Ausübung hoheitlicher Macht innerhalb des Staatsgebietes eines Staates durch dessen Organe und Institutionen wie z. B. Staatsoberhaupt und Regierung (Verwaltung, Beamte, Polizei, Armee), Parlament und Gerichte in Form von Hoheitsakten.(Die Staatsgewalt, das Staatsgebiet und das Staatsvolk sind die drei Elemente, welche nach Georg Jellinek den Staatsbegriff des Völkerrechts konstituieren. Bei der Ausübung der Staatsgewalt ist ein Staat nach außen und innen unabhängig(völkerrechtliche Souveränität)).

Staatsgebiet = Das Staatsgebiet (umgangssprachlich auch „Land“ genannt) ist neben dem Staatsvolk und der Staatsgewalt eines der drei Elemente eines Staates im völkerrechtlichen Sinne. Es ist der territoriale Bereich, in dem sich die Staatsgewalt über die dort lebenden Menschen entfaltet, als der „Schauplatz der staatlichen Herrschaft“.

Staatsvolk = Unter Staatsvolk versteht man die Gesamtheit der Staatsangehörigen und evtl. der ihnen staatsrechtlich prinzipiell gleichgestellter Personen.

Staatsbürgerschaft = Staatsbürgerschaft kennzeichnet die aus der Staatsangehörigkeit sich ergebenden Rechte und Pflichten einer natürlichen Person in dem Staat, dem sie angehört.
(Eine Staatsangehörigkeit kann grundsätzlich nur von einem souveränen Staat im Sinne des Völkerrechts vermittelt werden.)

In diesem Sinne ist die Frage nach der Staatsangehörigkeit mit der Staatsbürgerschaft zu beantworten, der rechtlichen Zugehörigkeit zur Gemeinschaft (Rechtsgemeinschaft) von Bürgern eines Staates, den Staatsbürgern, die unabhängig von der Nationalität sein kann.

Nationalität = Die Nationalität beschreibt die Zugehörigkeit einer Person zu einer Nation oder einem Volk.

Rechtspositivismus = Rechtspositivismus bezeichnet eine Lehre innerhalb der Rechtsphilosophie bzw. Rechtstheorie, welche die Geltung von Normen allein auf deren positive Setzung („kodifiziertes Recht“; normativer Rechtspositivismus) oder/und ihre soziale Wirksamkeit (soziologischer Rechtspositivismus) zurückführt.

Palandt = Der Palandt ist ein nach Otto Palandt benannter Kurzkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und einigen Nebengesetzen. Beachte: NS-Terminologien

Einführungsgesetz = Ein Einführungsgesetz (EG) wird in der Regel als Gesetz für ein umfangreiches Gesetzeswerk erlassen, das an die Stelle einer bestimmten früheren Kodifizierung tritt oder große Bereiche des Rechts regelt.

Zitiergebot = Als Zitiergebot bezeichnet man die in Art. 19 Abs. (1) Satz 2 des deutschen Grundgesetzes festgelegte Pflicht des Gesetzgebers, bei einer Einschränkung von Grundrechten durch ein Gesetz oder auf Grundlage eines Gesetzes das betroffene Grundrecht unter Angabe des Grundgesetzartikels zu nennen. Bei einem Verstoß gegen das Zitiergebot ist das Gesetz verfassungswidrig. Ein Zitiergebot im weiteren Sinne kennt das Grundgesetz noch in Art. 80 Abs. (1) Satz 3 GG, wonach Rechtsverordnungen, die von der Bundesregierung, einem Bundesminister oder einer Landesregierung erlassen werden, ihre gesetzliche Rechtsgrundlage angeben müssen.

Verfassunggebende Versammlung = Verfassunggebende Versammlung (oder mit Fugen-s: Verfassungsgebende Versammlung – weit verbreitet aber umstritten) ist ein staatsrechtlicher beziehungsweise politikwissenschaftlicher Begriff. Eine Verfassunggebende Versammlung ist eine außerordentliche politische Institution, manchmal auch Verfassungskonvent genannt, welche temporär eingerichtet worden ist und eingerichtet werden kann, um einem Staat eine erste oder wieder eine neue Verfassung zu geben. Sie ist – als Ausdruck des “pouvoir constituant” – im Besitz der verfassunggebenden Gewalt des Volkes.

Völkergewohnheitsrecht = Völkergewohnheitsrecht ist eine Form ungeschriebenen Völkerrechts, das durch allgemeine Übung, getragen von der Überzeugung der rechtlichen Verbindlichkeit der Norm, entsteht.

Nach Art. 38 Abs. 1 des Statuts des Internationalen Gerichtshofs (IGH-Statut) ist das Völkergewohnheitsrecht neben den völkerrechtlichen Verträgen und den „allgemeinen Rechtsgrundsätzen“ eine der Rechtsquellen des Völkerrechts.

Nach der allgemein anerkannten Definition entsteht Völkergewohnheitsrecht durch eine übereinstimmende gemeinsame Rechtsüberzeugung (lat. opinio iuris sive necessitatis) der Rechtsgenossen – hier konkret der Völkerrechtssubjekte – und die allgemeine Übung (lat. consuetudo). Diese zwei Kernelemente finden sich auch in der Definition des Art. 38 Abs. 1 b IGH-Statut.

Besteht über die grundsätzliche Definition noch weitgehend Einigkeit, so sind jedoch die darüber hinausgehenden Fragen in der völkerrechtlichen Literatur äußerst umstritten, insbesondere bei der Gewichtung der beiden Elemente zueinander. So wird in Teilen der Literatur die Bedeutung der allgemeinen Übung gegenüber der sie tragenden Rechtsüberzeugung deutlich eingeschränkt.

Völkerrechtssubjekt = Ein Völkerrechtssubjekt ist ein Rechtssubjekt im Völkerrecht, also ein Träger völkerrechtlicher Rechte und Pflichten, dessen Verhalten unmittelbar durch das Völkerrecht geregelt wird. Das einzige existierende Völkerrechtssubjekt ist nur das Deutsche Kaiserreich (1871 – 1918)

Weitgehend unstrittig sind folgende Völkerrechtssubjekte anerkannt:
-Originäre (geborene) Völkerrechtssubjekte. Ihnen haftet ihre Völkerrechtsfähigkeit aus sich selbst heraus an.
originäre staatliche Völkerrechtssubjekte:
-Staaten (im völkerrechtlichen Sinne)

originäre nicht-staatliche Völkerrechtssubjekte:
-Internationales Komitee vom Roten Kreuz
-Heiliger Stuhl
-Souveräner Malteser-Ritterorden
Derivative (gekorene) Völkerrechtssubjekte. Sie leiten ihre Völkerrechtsfähigkeit aus der Rechtsfähigkeit ihrer Gründungssubjekte ab. Es handelt sich hierbei insbesondere um die Internationalen Organisationen wie die Vereinten Nationen. Auch die Europäische Union besitzt seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon eine eigene Rechtspersönlichkeit. Des Weiteren können Bundesstaaten ihren jeweiligen Gliedstaaten – bei denen es sich zwar in staatsrechtlicher, aber nicht in völkerrechtlicher Hinsicht um originäre Rechtssubjekte handelt – die Befugnis verleihen, in begrenztem Umfang am Völkerrechtsverkehr teilzunehmen.

Quelle der Zusammenfassung:
Lothar Schmidt, Facebook / edit markus

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Ergänzend auch hier eine gute Zusammenfassung:
https://arsenalinjustitia.wordpress.com/2017/05/01/wer-oder-was-ist-eigentlich-dieser-bund/

Grundgesetz & 2+4-Vertrag – V1.5.

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Ich würde gerne wissen, wieso Herr Genscher den 2+4 Vertrag mit vor und Familiennamen unterschrieben hat, aber die Ratifizierung nur mit seinem Familiennamen. Wäre diese Ratifizierung nicht ungültig ? BGB § 126 Schriftform und BGB § 125 Nichtigkeit wegen Formmangels. Ich bedanke mich im voraus und distanziere mich von der sogenannten Reichsbürger Bewegung.
https://fragdenstaat.de/anfrage/24-vertrag/

Völkerrechtlich ist die Unterzeichnung mit dem Nachnamen als juristische Person ausreichend?  Na dann… 🙂
Wie hat Kaiser Wilhelm II. unterzeichnet? Als Mensch mit Wilhelm. Wie können also juristische Personen ohne Natürliche Person zu sein Werte schaffen?

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Carlo Schmid definierte das „#Grundgesetz“ als für die „einheitliche Verwaltung des Besatzungsgebiets der Westmächte“ gedacht. Also nicht „Regierung“, sondern „#Verwaltung“. Rainer Volk hält es für „wichtig, dass eben nicht von ‚Regierung’ die Rede ist. Dieser Unterschied ist wichtig, weil in Rüdesheim später die Wortbedeutung in ihrer Deutlichkeit verwischt wird.“
Zitat: Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages,
Verfasser: Dr. Jörg D. Krämer, Ausarbeitung WD 1 3010 – 038/08, Abschluss der Arbeit: 11. April 2008

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Das Grundgesetz – fälschlicherweise immer wieder von den Volkszertretern als unsere VERFASSUNG dargestellt – ist nicht mehr geltend, da der Geltungsbereich 1990 still und heimlich gelöscht wurde.

Erfreulicherweise hat das Löschkommando einen Fehler begangen. Wer aufmerksam den Art. 144 GG liest, wird dort auf die Länder verwiesen, in denen das GG gelten soll. Dies war in der alten (!) Fassung des GG der Art. 23. Nur stehen da aber keine Länder mehr drin.

Wie wir wissen, ist ein Gesetz ungültig, wenn der Bürger – auch ohne absolviertes Jurastudium – nicht nachvollziehen kann, wo dieses oder jenes Gesetz denn zu gelten hat. Daher heisst das Kind ja auch GELTUNGSBEREICH und nicht Anwendungsbereich oder sonst wie!

Die schlauen Löscher – da ertappt! – berufen sich nun darauf, dass der Geltungsbereich ja in der Präambel des GG definiert sei.

AHHHH JAAAAA! 🙄

Nun, ok, unser Interesse ist geweckt. Also schauen wir doch einmal nach, was denn nun eine Präambel de jure ist! 🙂

„Eine Präambel ist eine Einleitung zu Gesetzen oder völkerrechtlichen Abmachungen, häufig auch in Verträgen, in der die Absicht des Gesetzgebers, der Ausgangspunkt der Vertragschließenden etc. dargelegt werden. Die Präambel hat grundsätzlich keine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit, sie dient aber der Auslegung einer Verfassung, eines Gesetzes oder Vertrages. Anders im Recht der Europäischen Union, wo die Präambeln in Form der Erwägungsgründe die den Rechtsakten, insbesondere den Richtlinien, vorangestellt sind, Hinweise auf die authentische Auslegung des Rechtsaktes geben; also die Auslegung die der Normgeber beachtet wissen will.“
➡ Präambel

Na dann ist ja alles gut! 🙂

Und damit man nicht vergisst, was ein Grundgesetz überhaupt ist, bzw. welche Funktion dieses hatte, so lausche man den Worten von Dr. Carlo Schmid, denn der muss es ja wissen:

https://youtu.be/njlLVk1Y8HU

Wie überall auch, versuchen die Handlanger der BRiD – nach und nach – alle Gesetzestexte zu Ihren Gunsten abzuändern.

In dem Grundgesetz für die BR auf / in D war bis 1990 in dem Artikel 23 der territoriale Geltungsbereich des Grundgesetzes fixiert.

Dies bedeutet, dass die Bundesrepublik Deutschland (alt) als „Gebiets“körperschaft ein Territorium hatte (d.h. sie hatte auch Grenzen)!

Seit 1990 ist die Bundesrepublik Deutschland (neu) nur noch eine reine Körperschaft (Firma), welche keinen territorialen Geltungsbereich mehr vorzuweisen hat!

Aus diesem Grund kann rechtlich auch nicht von einer „Grenzöffnung bzw. Grenzschließung“ gesprochen werden, denn die Grenzen sind mit Streichung des territorialen Geltungsbereiches 1990 verschwunden! 🙄

Dies bedeutet, dass eben diese seit 1990 nicht mehr vorhandenen Grenzen somit weder zu schließen, noch zu öffnen sind, da sie schlicht und einfach nicht mehr vorhanden sind!

Schon gemerkt, dass es keinen Bundes-GRENZ-Schutz mehr gibt? 😉

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Reichlich Lesestoff zum Thema gibt es auch hier:
gelberschein.info/historisches/

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http://www.kla.tv/8366

Am 17. Juli 1990 hat bei den 2+4-Verhandlungen in Paris der damalige UdSSR-Außenminister Eduard Schewardnadse dem DDR-Außenminister Oskar Fischer mitgeteilt, dass die völkerrechtlich NICHT anerkannte DDR zum 18. Juni 1990 0 Uhr aufgehört hat zu existieren. Nach diesem Zeitpunkt war keine Volkskammer mehr berechtigt, völkerrechtliche Handlungen vorzunehmen.

Am 17. Juli 1990 hat bei den 2+4-Verhandlungen in Paris der US-Außenminister James Baker dem BRD-Außenminister Hans-Dietrich Genscher mitgeteilt, dass der GG Artikel 23 (alte Fassung) zum 18. Juni 1990 0Uhr gestrichen ist. Nach diesem Zeitpunkt war kein Bundestag mehr berechtigt, völkerrechtliche Handlungen vorzunehmen.

Zwar erklärte die Volkskammer der DDR am 23.08.1990 den Beitritt der „Deutschen Demokratischen Republik“ zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gemäß GG Art. 23 (2) (alte Fassung) mit Wirkung vom 03.10.1990!!!

Der GG Art. 23 (alte Fassung), die vermeintliche gesetzliche Grundlage dieser Beitrittserklärung, wurde jedoch bereits vor dem 03.10.1990 außer Kraft gesetzt.

Siehe auch: Artikel 4 Ziffer 2 des „Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands“ – „Einigungsvertrag“ – hier: (Bundesgesetzblatt BGBI. II 1990 S. 889 (890), in dem es heißt: „Artikel 23 wird aufgehoben.“

Da der sogenannte Einigungsvertrag – und damit auch die Aufhebung des GG Art. 23 (alte Fassung) spätestens am 29.9.1990 in Kraft trat (siehe: Bundesgesetzblatt BGBI. II 1990 S. 1360), somit VOR dem 03.10.1990, konnte ein Beitritt der DDR zu diesem Datum auf der Grundlage des GG Art. 23 (alte Fassung) gar nicht mehr erfolgen.

Ein rechtswirksamer Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes hat daher bis zum heutigen Zeitpunkt nicht stattgefunden.

Die Westalliierten haben auch durch den Art. 7 des am 12. 09.1990 unterzeichneten „Vertrages über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ – fälschlicherweise “Zwei-plus-Vier-Vertrag” genannt- (siehe: Bundesgesetzblatt BGB1. II 1990, S. 1318 ff.), in welchem die Beendigung der alliierten Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin erklärt wird, keine rechtswirksame Änderung erfahren.

In Art.8 heißt es:Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation oder Annahme, die so schnell wie möglich herbeigeführt werden soll. Die Ratifikation erfolgt auf deutscher Seite durch das vereinigte Deutschland”.

Ein vereinigtes Deutschland gibt es aber bis zum heutigen Tage nicht, da der Beitritt der DDR (= Mittel-Deutschland) zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gemäß GG Art. 23 (2) (alte Fassung) nicht erfolgt ist. Von den echten OST-Gebieten wollen wir erst einmal nicht reden. 🙂

Insofern kann auf die oben gemachten Ausführungen verwiesen werden. Somit konnte auch keine Ratifikation des Vertrages durch ein „Vereinigtes Deutschland” erfolgen.
Die Zustimmung zum „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ durch das Vertragsgesetz aus 10/1990 siehe Bundesgesetzblatt BGBI. II 1990. S. 1317) genügte insoweit den Anforderungen des Art. 8 S. 2 des Vertragswerkes nicht. Es hat keine Ratifikation durch ein „Vereinigtes Deutschland” stattgefunden.
Aus diesem Grunde ist der „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ bis heute nicht in Kraft getreten. Damit hat auch der Inhalt des Art. 7 keine Rechtswirksamkeit erlangt.

Damit ist seitdem wieder der alte verfassungsrechtliche Status des Deutschen Kaiserreichs in Kraft getreten.
https://www.agmiw.org/?p=1524

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Ein sehr anschauliches Schaubild:

Kuriositätenkatalog BRD – Teil 4_Wiedervereinigung, Grenzen und Souveränität

Die/Eine Souveränität der BRD ist nicht vorhanden!

Der 2+4- und Einigungsvertrag hält einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Die US-Militärgesetze »SHAEF« und somit das Besatzungsrecht haben bis heute volle Gültigkeit! Im Jahre 1990 ist die DDR gemäß Artikel 23, Grundgesetz der Bundesrepublik beigetreten. Der Beitritt erfolgte aufgrund eines Vertragskomplexes, durch den nach offizieller Darstellung die Nachkriegsära abgeschlossen und Deutschland wieder eine volle Souveränität erhalten habe.

Regierungsseitig wird fabuliert, dass ein klassischer Friedensvertrag dadurch überflüssig geworden sei und die Notwendigkeit des Abschlusses eines solchen durch die politischen Ereignisse daher überholt.

Diese Darstellung lässt sich bei näherer Nachprüfung nicht aufrechterhalten:

Gemeinhin wird der so genannte „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ als alles regelnder Basisvertrag zwischen den vier Siegermächten des II. Weltkrieges und den Teilstaatprovisorien BRD und DDR angesehen, durch den Deutschland seine volle Souveränität gemäß Artikel 7 (2) wieder gewonnen habe. Dieser Artikel 7 (2) lautet:

„Das vereinte Deutschland hat demgemäß seine volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.“

Wer es denn „glauben“ mag: Siehe auch hier: https://www.agmiw.org/?p=2969

Dieser Wortlaut bedeutet für den normalverständigen Bürger, dass keinerlei Regelungen aus früherem Besatzungsrecht mehr fort gelten können, die sich bis dahin aus dem so genannten „Überleitungsvertrag“ mit dem offiziellen Namen „Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen“ in seiner revidierten Fassung vom 23.10.1954, veröffentlicht im BGBl. Teil II am 31.3.1955, ergaben.

Dieser „Überleitungsvertrag“ umfasste ursprünglich 12 Teile, von denen in der Fassung vom 23.10.1954 die Teile II, VIII und XI als bereits gestrichen ausgewiesen sind und dieser Vertragstext zu jenem Zeitpunkt so noch 9 Teile mit insgesamt 83 Artikeln und 224 Abschnitten fortgeltender Bestimmungen der Alliierten enthielt. Solange er galt (also bis September 1990), konnte überhaupt nicht von einer Souveränität der Bundesrepublik Deutschland gesprochen werden.

Die Politiker und die Medien, die über Jahrzehnte den Staatsbürgern und Wählern der BRD eine solche Souveränität suggerierten, handelten wider besseres Wissen oder ohne Kenntnis dieses Vertrages.

Zur Gewährung einer vollen Souveränität war dieser „Überleitungsvertrag“ mit seinen alliierten Vorschriften infolge des „Zwei-plus-Vier-Vertrages“ also aufzuheben.

Dazu diente die »Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehung der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der geänderten Fassung)«, veröffentlicht als Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, Seite 1386 ff.

Hierin wird in Punkt 1 bestimmt, dass die alliierten Bestimmungen suspendiert werden und nun außer Kraft treten – doch vorbehaltlich der Festlegungen des Punktes 3. Und hier ist nun das Erstaunliche zu lesen:

„3. Folgende Bestimmungen des Überleitungsvertrages bleiben jedoch in Kraft:

Erster Teil: Artikel 1, Absatz 1, Satz 1 bis
„… Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern“ sowie
Absätze 3, 4 und 5,
Artikel 2, Absatz 1,
Artikel 3, Absätze 2 und 3,
Artikel 5, Absätze 1 und 3,
Artikel 7, Absatz 1,
Artikel 8

Dritter Teil:
Artikel 3, Absatz 5, Buchstabe a des Anhangs, Artikel 6, Absatz 3 des Anhangs

Sechster Teil: Artikel 3, Absätze 1 und 3
Siebenter Teil: Artikel 1 und Artikel 2
Neunter Teil: Artikel 1
Zehnter Teil: Artikel 4“

Doch damit noch nicht genug:

Zusätzlich zu dieser detaillierten Festschreibung, welche Teile des Überleitungsvertrages von 1954 in Kraft bleiben, wird in der „Vereinbarung vom27./28. September 1990 …“ (BGBl. 1990, Teil II, S. 1386 ff) in Ziffer 4 c festgelegt, dass die in Ziffer 1 dieser „Vereinbarung“ zugestandene Suspendierung der übrigen Teile des Überleitungsvertrages deutscherseits die weitere Erfüllung bestimmter Festlegungen „nicht beeinträchtigt“.

Mit welchem Recht spricht man von einer „Suspendierung“ des Überleitungsvertrages von 1954, wenn in der hier zitierten „Vereinbarung vom 27./28. September 1990 … „(siehe oben) festgelegt wird, dass er in seinen grundsätzlichen Bestimmungen fortgilt?

Ein Beispiel aus den oben zitierten Bestimmungen, die in Kraft bleiben, aus dem ersten Teil den Artikel 2, Absatz 1.

Dieser Artikel des Überleitungsvertrages von 1954 lautet:

Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.

Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige, nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.“

Also gelten doch ganz offenbar grundsätzliche Bestimmungen des Besatzungsrechts auch weiterhin…

Denn das heißt doch ganz klar und unzweifelhaft, dass bestimmte bisher im Rahmen des früheren Besatzungsrechts seitens der Alliierten festgelegten Entscheidungen für Deutschland fort gelten, ohne Rücksicht darauf, ob sie mit dem derzeitigen deutschen „Rechtssystem“ vereinbar sind oder nicht. Und das bedeutet, dass sich die deutsche Politik für alle Zukunft daran auszurichten und zu halten hat.

Die ausdrückliche Festschreibung der Fortgeltung des hier zitierten und der anderen aufgezählten Artikel des Überleitungsvertrages belegt, dass die Bundesrepublik offenkundig weiterhin den zeitlich unbegrenzt ergangenen Bestimmungen des früheren Besatzungsrechts unterworfen ist.

Querverweise:

Bestaetigung BMdJ (PDF)
https://torstenramm.files.wordpress.com/…/geltung_ueberleit…

2+4-Vertragstext Original (PDF)
http://www.documentarchiv.de/brd/2p4.html
➡ 2 + 4 -Vertragstext Original

EinigungsvertragUeberleitungsvertrag (PDF)
http://www.documentarchiv.de/brd.html

Die Deutsche Einheit ist vom Bundesverfassungsgericht schon 1991 als null und nichtig erklärt und verabschiedet worden.

Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1991 – BvR 1341/90 – wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:

Das Gesetz vom 23. Sept. 1990 zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands- Einigungsvertragsgesetz-….unvereinbar und nichtig.

Hier ist es nachzulesen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1991/04/rs19910424_1bvr134190.html
https://www.bundestag.de/blob/274408/61df3094f5f9b432bc6541b95d1cfdc5/kapitel_10_06_f__r_nichtig_oder_verfassungswidrig_erkl__rte_bundesgesetze-pdf-data.pdf

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Vorbehaltsrechte seitens der Alliierten:

Man beachte in Bezug auf den späteren Artikel GG 16a, dass man sodann „redaktionell bedingt“ das Wort „Deutsche“ einfach mal weg gelassen hat:

:arrow: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html

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Völkerrecht!

Zunächst ist hier festzuhalten, daß die Siegermächte in allen Entscheidungen immer wieder beton haben, daß sie nicht vor hatten das Deutsche Reich (gegr. 1871) zu annektieren oder sonst wie aufzulösen. Es bestand also völkerrechtlich weiter fort, war aber nicht mehr handlungsfähig, da die dazu nötigen Organe aufgelöst oder verhaftet worden waren.

Die Gründung der Bonner BRD geschah also auf einem Teilgebiet des Deutschen Reiches, was hier bereits einen völkerrechtlich klaren Rahmen vorgibt. Es kann keine zwei Staaten auf ein und dem selben Gebiet geben. Die BRD ist daher kein Staat. Dies ist erst recht ein Problem, wenn es sich dabei um ein Teilgebiet des völkerrechtlich noch vorhandenen Staat handelt.

Das Grundgesetz, als vermeintlich „staatliche“ Handlungsgrundlage der Bonner BRD, wurde am 23.05.1949, durch Veröffentlichung im BGBl. I S. 1 ff. in Kraft gesetzt (BGBl.= Bundesgesetzblatt).

Die Bonner BRD wurde aber erst am 07.09.1949 geschaffen. Dazu steht im Kommentar zum Grundgesetz, von Dr. jur. Friedrich Giese (erschienen im Verlag KOMMENTATOR G.m.b.H Frankfurt am Main 1949):

S.5 „Das Grundgesetz bedeutet und begründet staatsrechtlich den Vorrang vor allen übrigen Gesetzen…“
S.6 „Es gibt also genau genommen keine Bundesrepublik [Deutschland], sondern nur eine westdeutsche Bundesrepublik in Deutschland.“
S.3 „Aber auch die „Rats“-Bezeichnung des Parlamentarischen Rates war treffend. Er entbehrte der beschließenden Kompetenz, war weder befugt, die bundesstaatliche Verfassung in Kraft zu setzen, noch befugt, den nach diesem Grundgesetz verfaßten Bundesstaat ins Leben treten zu lassen.“
S.4 „Das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ soll nach Art. 145 mit dem Ablauf des Tages der Verkündung, also am 23.05.1949 um 24:00 Uhr in Kraft getreten sein. Dies bedarf staatsrechtlicher Klärung. Die Frage, ob das Inkrafttreten einer „Verfassung“ vor dem Inslebentreten des „Staates“ möglich sei, ist zu vermeinen. Positives Recht eines Staates kann vielleicht diesen Staat überleben, nicht aber seiner Entstehung vorauseilen.“

Die Gründung der BRD konnte keine Staatsgründung sein, sondern allenfalls eine Gründung eines besatzungsrechtlichen Mittels zur Selbstverwaltung der drei besetzten Zonen der Westalliierten laut Artikel 43 Haager Landkriegsordnung von 1907 (RGBl. v. 1910 S. 147).

++++

Man siehe hier auch den „Kanzlereid“ der BRD (Art. 42)
und die Art. 26-28 Der Reichspräsident und seine „Geschäfte“:
Verfassung des D. Reichs

Haager Landkriegsordnung

Diese gilt immer noch und im speziellen für alle festgestellten, nachgewiesenen Deutschen mit dem Ahnennachweis vor dem Jahr 1914.
Wichtig sind hierbei u.a. die Artikel 46, 47 und 48.

➡ http://de.wikipedia.org/wiki/Haager_Landkriegsordnung
➡ haager-landkriegsordnung
➡ Volltext mit Ländern


Zu diesem Thema gibt es bereits umfangreiche Lektüre im Netz und viele Ansichten. Die BRD hat so ihr eigenes Verständnis und veräppelt spätestens seit 1990 die Deutschen in Ost und West, besonders jedoch in Ost. Das ist bekannt. Doch nun fiel mir bei weiteren Recherchen Spannendes auf. Die Regierung Kohl hat nicht nur uns Bürger auf den Arm genommen, sondern als Alliierte Verwaltung sogar die gesamte Weltgemeinschaft auf Völkerrechtsebene. Unglaublich aber genau das scheint passiert zu sein und darf unbedingt selbst überprüft werden. Da nicht alle gleich gut recherchieren können und oder die Dokumente einer fortschreitenden Zensur zum Opfer fallen können, habe ich bereits alle wichtigen Dokumente zusammengefasst und zusätzlich die entsprechenden Quellen verlinkt:
1907_HLKO_voll_inc_Faksimile_und_Gesetzentwurf_Beitritt-1949_2plus4-1
(PDF 540 Seiten)


Dieses Internet-Angebot soll Interessierten den Zugriff auf die deutschsprachigen Originaltexte wichtiger völkerrechtlicher Vereinbarungen ermöglichen, die sonst sowohl im Internet als auch in gedruckter Form nur schwer zu finden sind.
Wenn nicht anders angegeben, handelt es sich um völkerrechtliche Vereinbarungen, die ausweislich des vom Bundesministerium der Justiz herausgegebenen Fundstellennachweises B für die Bundesrepublik Deutschland „– soweit ersichtlich – noch in Kraft sind oder sonst noch praktische Bedeutung haben”.
Rechtschreibung und Zeichensetzung der Texte wurden nicht verändert. Anmerkungen von mir stehen in eckigen Klammern.
Bei Textübernahme oder Zitierung wird um Quellenangabe gebeten. Trotz sorgfältiger Zusammenstellung aller Informationen, kann für deren Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit keine Haftung oder Verantwortung übernommen werden.
➡  https://web.archive.org/web/20080411032714/http://www.brandtcomputer.de/Voelkerrecht/


https://www.youtube.com/watch?v=GOqHG-aMLCk

Das Vorschaltbild zum Artikel:
Der Rittersaal in Den Haag, Tagungsort der Zweiten Haager Friedenskonferenz im Jahr 1907

 

König Stefan I. v. Preußen – v1.1.

Zur Kenntnis und zum selbst darüber nachdenken & auch recherchieren:

https://www.youtube.com/watch?v=9BWzSKY2Cuo

Zum Nachlesen des Vortrags:
http://www.koenigreich-preussen.net/uploads/1/0/2/2/102291288/mengen_preu%C3%9Fen.pdf

https://www.youtube.com/watch?v=hchomVkd2KE

Es geht hierbei nicht darum eine Monarchie aufzubauen. Das versuchen derzeit andere Fraktionen. Es geht darum den Status der Person Stefan zu nutzen.

Über die Thematik einer „neuen“ Verfassung für alle Deutsche gilt es noch zu reden. Der Wortlaut des Art. 146 GG a.F. ist hierzu eindeutig formuliert.

Art. 146 GG

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949

[29. September 1990]

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. [Vergangenheitsform]
https://www.agmiw.org/?p=1524

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Was ist von dieser „Verfassungsgebenenden Versammlung“ und ihrer Ausrufung eines Bundesstaat Deutschland halte, sollte bekannt sein – nämlich nichts!
https://www.agmiw.org/?p=2389
https://www.agmiw.org/?p=4057

Ebenso wenig wie von den „Germaniten“…

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https://www.youtube.com/watch?v=8dbzoil-VZA&feature=youtu.be

+++++

➡ http://www.koenigreich-preussen.net/blog/eilmeldung-das-individuelle-friedensabkommen-wird-von-dhl-nicht-zugestellt

 

SHAEF – Komplett v1.3.

Vorschaubild (oben):

Flaming Sword = 2nd U.S. Division Memorial (1917-18) in Washington. The flaming sword of freedom cuts the black of the Nazi night over Europe and points the way to the final rainbow of peace and liberty.
The rainbow is made up of the colors of the Allied nations.

Das flammende Schwert steht für den Frieden, die Regenbogenfarben stehen für die vereinigten Kräfte (Nationen).
Den Hintergrund des Wappens hat man von der Farbe Blau auf Schwarz geändert.
Dies als Signal/Zeichen für den Sieg über die schwarze SS.
(Einmal unabhängig von Neu-Schwabenland betrachtet ^^).

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Grab des unbekannten Soldaten in Paris – bzgl. des WKI (!!!!)

Was bitte hat ein unbekannter Soldat (auf der Tafel steht etwas von einem franzöischen Soldaten) aus dem WK I mit den NaZi´s zu tun???

Man beachte:
Groteske Situation! Man gedenkt mit dieser Stätte einerseits einem gefallen „unbekannten“ Soldaten des WK I und zugleich dem Kampf gegen die Deutschen rund 30 jahre später im WK II. Was denn nun?

Nebenbei:
Die USA sind erst am 06.04.1917 dem WK I. gegen das Deutsche Reich beigetreten. So gesehen ist das flammende Schwert an der Stelle unter der Datenangabe das, was der Amerikaner am allerbesten kann:
Heiße Luft absondern…!

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Volltext-Version der SHAEF-Gesetze:
➡ SHAEF_Militaergesetze

Unterscheidung des SHAEF No. 52 – UK vs. USA:
https://www.agmiw.org/?p=98

SHAEF-Gesetz Nr. 13:
raetselraten-um-westalliiertes-gesetz-nr-13

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Frage:
Gibt es eine Erklärung, weshalb es die Gesetz Nr. 7 bis 50 nicht gibt und andere Lücken vorhanden sind?
Ja, die SHAEF Gesetze wurden 1945 von der Militärgesetzgebung durch die Kontrollratsgesetze ersetzt.
Kontrollratsgesetze – im Text nach unten scrollen:

http://reichsjustizamt.de/kontrollratsgesetze.htm


Wichtig:

Wurden aufgehoben durch den Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland vom 12. September 1990, siehe – Artikel 7:

(1) Die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.

(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.

Man beachte hier die verwendeten Begrifflichkeiten Erklärung / Regelung…
… zur Aussetzung der Wirksamkeit der Vier-Mächte-Rechte und – Verantwortlichkeiten = Aussetzung ist aber nicht gleich Aufhebung!

GG Artikel 125

Recht, das Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes betrifft, wird innerhalb seines Geltungsbereiches Bundesrecht,

1. soweit es innerhalb einer oder mehrerer Besatzungszonen einheitlich gilt,
2. soweit es sich um Recht handelt, durch das nach dem 8. Mai 1945 früheres Reichsrecht abgeändert worden ist.
Stichtag offiziell für die BRD?
Der 03.10.1990 – vgl. Teilfreispruch von Dr. Alexander Schalck-Golodkowski wegen Devisentransfers rechtskräftig
http://archiv.jura.uni-saarland.de/Entscheidungen/pressem99/BGH/strafrecht/bgh9113.html
 

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Ostfront 2 0 1 7:
 
 

Aus der SHAEF wurde im Laufe der Zeit die US-Army in Europa.

Die Amerikaner sehen sich aus ihrem Verständnis der Geschichte heraus als die „Befreier“ und „Demokratisierer“. Das zeigen sie der Welt auch immer wieder sehr eindrucksvoll… ;-(

Aufgaben in Europa:
http://www.globalsecurity.org/military/agency/army/usaeur.htm

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Werner Freers (* 19. Juli 1954 in Hämelerwald)
ist General der Bundeswehr und seit dem 10. Dezember 2012 Chef des Stabes des Supreme Headquarters Allied Powers Europe (SHAPE) in Casteau bei Mons, Belgien.

Curtis Michael „Mike“ Scaparrotti (* 5. März 1956 in Logan, Ohio)
ist General der United States Army und seit dem 3. Mai 2016 Oberbefehlshaber des United States European Command (USEUCOM), einem teilstreitkraftübergreifenden Regionalkommando der Streitkräfte der Vereinigten Staaten mit Sitz in Stuttgart-Vaihingen. Zugleich dient er in Personalunion auch als 18. Supreme Allied Commander Europe (SACEUR) der NATO und ist damit militärischer Oberkommandierender des Bündnisses.

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Der WK II ist und bleibt lediglich die Fortsetzung des WK I.
Dies ist die Sichtweise der (RuStAG-)Deutschen aus den Bundesstaaten.
Der Weimarer / BRvD-Republikaner wird stattdessen (leider) immer nur die amerikanische Demokratisierung als die Befreiung Deutschlands vom Nationalsozialismus sehen.
Welche Freiheiten hierfür die Deutschen seit 1918 aufgegeben haben, bleibt bei dieser Sichtweise völlig unbeachtet…!
 
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Enteignungen in Deutschland (SHAEF Gesetz Nr. 52)
„Deutschland wird nicht mit dem Ziel der Befreiung besetzt, sondern als eine besiegte feindliche Nation zur Durchsetzung alliierter Interessen.“
Amerikanische Regierungsanweisung ICG 1067, April 1945 (vgl. „Welt“ vom 4. Juli 1994)
https://www.youtube.com/watch?feature=share&v=MvH1c_Y7AqU&app=desktop
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Die Wehrmacht hat kapituliert… jedoch wer nicht…? 🙂

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Lasst Euch nicht verwirren von jenen, die Verfassungen schreiben oder Nationalversammlungen einberufen etc. Wenn das ginge, wäre die Bundesrepublik längst ein Rechtsstaat. Wo noch Rechtsstaaten wirksam sind, kann man keine Neuen gründen. Die Alliierten dürfen nur den Deutschen, die nachgewiesenen Deutsche sind, das Deutsche Reich zurückgeben. Vermutete „deutsche Staatsangehörige“ ohne Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate sind im Sinne des Gesetzes keine Deutschen, sondern DEUTSCH mit der Glaubhaftmachung deutsch. Menschen und Volkssouveräne, die den Verwaltungsakt nicht erlassen haben, um ihre Staatsangehörigkeit per Abstammung vor 1914 nachzuweisen, sind für das Deutsche Kaiserreich und seine Bundesstaaten verschollen und dies schon seit 1918.Deshalb Shaef Gesetz Nr. 52 Artikel I Abs. 1 Satz (b) verinnerlichen.

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Wer im BRD-Konstrukt Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare nach ihrer Zulassung gemäß Militärregierungsgesetz Nr. 53 fragt, erntet hasserfüllte Blicke – insbesondere von Richtern und Staatsanwälten und fragende Blicke und Achselzucken von Rechtsanwälten und Notaren. Die teilweise sehr aggressiven Reaktionen bei Richtern und Staatsanwälten deuten stark darauf hin, dass man einen wunden Punkt angesprochen hat.

Dieselben Reaktionen erlebt man vor Gericht, wenn man den Richter darum bittet zu bestätigen, dass er der gesetzliche Richter nach Artikel 101 GG ist, oder ob es sich bei dem Gericht, in das man geladen („einbestellt“) um ein Staatsgericht handelt.

Aufgewachte wissen, dass die Militärgesetze zum großen Teil nie abgeschafft worden sind und spätestens mit dem zweiten Bundesbereinigungsgesetz (2. BMJBBG) durch die Aufhebung der Aufhebung des Besatzungsrechts wieder eingeführt worden sind.

Finden wir noch andere Quellen, die uns zeigen, dass die Militärgesetze und insbesondere das Militärgesetz Nr. 53 noch gelten?

Wir schauen in das Jahr 1996 (sechs Jahre nach der sog. Wiedervereinigung und sechs Jahre nach der angeblichen Erlangung der Souveränität der BRD durch den 2+4 Vertrag).

Im Januar 1996 ist Dr. Alexander Schalck Golodkowski, der Devisenbeschaffer und Waffenhändler der DDR, im Rahmen eines Siegerjustiz-Verfahrens verurteilt worden. Dies wegen eines Verstoßes gegen das Militärgesetz Nr. 53!

Die ansonsten mit Vorsicht zu genießende Enzyklopädie „Wikipedia“ lügt ausnahmsweise mal nicht:
https://de.wikipedia.org/wiki/Alexander_Schalck-Golodkowski

„Das Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde 1992 und das Verfahren wegen Veruntreuung von Milliardenbeträgen der DDR-Regierung durch Überweisungen ins Ausland 1993 eingestellt. Zum Prozess kam es jedoch 1995 wegen des Vorwurfs der Abwicklung illegaler Waffengeschäfte. Als Ergebnis wurde Schalck-Golodkowski im Januar 1996 wegen Verstoßes gegen das als Bundesrecht weitergeltende Militärregierungsgesetz Nr. 53 zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Eine Revision gegen das Urteil wurde vom Bundesgerichtshof verworfen.[8] Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Im Juli 1996 kam es zu einer weiteren Anklageerhebung wegen Embargovergehen. 1998 wurde Schalck-Golodkowski wegen eines Krebsleidens für verhandlungsunfähig erklärt und brauchte zunächst nicht mehr vor Gericht zu erscheinen. Dennoch wurde er im Juli 1998 zu einer erneuten Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt; wiederum wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Sein Verteidiger war der Berliner Anwalt und spätere SPD-Bundestagsabgeordnete Peter Danckert, der auch andere Stasi-Offiziere vertrat.“

Und hier noch mal ein ganz wichtiges Detail aus dem o. g. Text – für diejenigen, die es vielleicht überlesen haben:

das als Bundesrecht weiter geltende Militärregierungsgesetz Nr. 53

Das Militärregierungsgesetz Nr. 53 gilt als Bundesrecht weiter!

Auch die Pressemitteilung des BGH zur Ablehnung der von Dr. Schalck Golodkowski angestrebten Revision birgt Sprengkraft in sich:
http://archiv.jura.uni-sb.de/Entscheidungen/pressem97/BGH/strafrecht/schalck.html

Für die Helfershelfer im BRD-Konstrukt ist in dieser Pressemitteilung eine Passage zu finden, die hoffentlich Unwohlsein erzeugt:

Der…. „Staatssekretär im Ministerium für Außenhandel der DDR und Leiter des Bereichs „Kommerzielle Koordinierung“ (Koko), Dr. Alexander Schalck-Golodkowski,“……… hat „im staatlichen Auftrag (der DDR) Schußwaffen und militärisch nutzbare Nachtsichtgeräte aus der Bundesrepublik Deutschland in die DDR ohne die nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 53 erforderlichen Genehmigungen einführen lassen“……..

Der Schutz eines untergegangenen Staates (DDR) nützt einem ehemaligen Helfer des „Staates“ also herzlich wenig, wenn er gegen Militärregierungsgesetze – hier das Militärgesetz Nr. 53 – verstoßen hat.

Es hilft auch nichts, wenn ein anderer „Staat“ wie z.B. die erwähnte BRD in das Geschäft eingebunden und sozusagen Mittäter war.

Es gibt demnach keinen Schutz für „Beamte“, die wissentlich oder unwissentlich gegen das Militärgesetz Nr. 53 verstoßen.

Ich hoffe, jetzt wird unseren Richtern, Staatsanwälten und den anderen willfährigen BRD-Helfern mulmig!!

Sie verstoßen tagtäglich gegen das Militärgesetz Nr. 53, denn sie müssen gemäß dessen Bestimmungen zugelassen sein und den darin festgelegten Eid abgelegt haben.

Und genau deswegen werden sie auch so ungehalten, wenn man nach ihrer Zulassung fragt (s.o.).

Es ist auch einer der Treppenwitze des Siegerjustizsystems, dass der damalige Mittäter „BRD“ bzw. dessen verantwortlicher „Beamte“ nicht auch angeklagt worden ist.

Ganz im Gegenteil, die ihn schützende Verbrecherorganisation namens BRD (was anderes war sie in diesem Zusammenhang nicht) hat sogar den Richter spielen dürfen.

Schalck Golodkowski hat auch noch eine Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG eingelegt:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/1999/bvg99-037.html

Das BverfG hat die Beschwerde nicht angenommen und mit der nachstehenden Begründung zurückgewiesen:

Das BVerfG hat bereits in der Vergangenheit mehrfach entschieden (zuletzt durch Beschluß des Ersten Senats vom 3. November 1982; BVerfGE 62, 169ff), daß die Voraussetzungen der Strafbarkeit nach Art. VIII MRG Nr. 53 ausreichend bestimmt sind.

Und hier noch ein ganz wichtiger Satz aus dem Urteil:

Die Herstellung der deutschen Einheit läßt die Frage der Tatbestandsbestimmtheit in keinem anderen Licht erscheinen.

Heißt das, dass die Militärgesetze auch nach der „Herstellung der deutschen Einheit“ (damit ist wahrscheinlich der 2+4 Vertrag gemeint) weiter gelten? Ich denke schon.

Je mehr man gräbt, desto mehr Ungereimtheiten und Lügen fördert man zutage.

Und weil Lügen kurze Beine haben, wird das BRD-Konstrukt auf seinen Stummelbeinchen nicht mehr weit kommen.

LG Wolfgang

+++++

Anlage zur Pressemitteilung Nr. 37/99 vom 25. März 1999 –
MRG Nr. 53 –  Devisenbewirtschaftung und Kontrolle des Güterverkehrs

ARTIKEL I – Verbotene Geschäfte

1. Vorbehaltlich einer von der Militärregierung oder von einer von ihr bestimmten Stelle erteilten Ermächtigung sind alle Geschäfte verboten, die zum Gegenstande haben oder sich beziehen auf:
d. Vermögenswerte, gleichgültig, wo sie sich befinden, sofern das Geschäft zwischen Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt, Hauptniederlassung oder Sitz im Gebiet und Personen außerhalb des Gebiets abgeschlossen wird oder sich auf solche Personen bezieht;
2. Abgesehen von üblicher persönlicher Habe dürfen Vermögenswerte nur über die zugelassenen Grenzübergangsstellen und nur mit Ermächtigung der Militärregierung oder einer von ihr bestimmten Stelle in das Gebiet oder aus dem Gebiet verbracht werden.

ARTIKEL VIII – Strafen

1. Wer gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes oder einer hierzu erlassenen Durchführungsverordnung oder Anordnung verstößt, macht sich strafbar und wird, wenn schuldig befunden, mit Gefängnis bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bis zu DM 25.000,– oder dem dreifachen Wert der dem Gegenstand der strafbaren Handlung bildenden Vermögenswerte oder mit Gefängnis und Geldstrafe bestraft. Das Gericht kann auch die Einziehung der Vermögenswerte anordnen, die den Gegenstand der strafbaren Handlung bilden.

 

Bundesbereinigungsgesetze 2006 – 2010 _ v1.2.

aktualisiert am 12.08.2018


Wenn der geneigte Leser die Veröffentlichung in den offiziellen Bundesgesetzblättern, ausgegeben zu Bonn, als reine „Verschwörungstheorie“ [ein Begriff, welchen die CIA erfunden hat] abtut, dann ist dieser PERSON wahrlich nicht mehr zu helfen.

Lest, recherchiert selbst nach und fangt an zu denken!

Hier die Links zu den sehr speziellen und geltenden Bundesbereinigungsgesetzen:

Bundesbereinigungsgesetz Nr. 1 von 2006
Bundesbereinigungsgesetz Nr. 2 von 2007
Bundesbereinigungsgesetz Nr. 3 von 2010

Darin dokumentiert sind die Aufhebungen vieler Gesetze – ins besonders der jeweiligen Geltungsbereiche, ohne die ein Gesetz keine Gültigkeit mehr hat!

Urteil des Bundesverfassungsgericht BverfGE 3, 288 (319f):6, 309 (338,363)):
„Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft.“

Ebenso nachzulesen in den Bundesgesetzblätter (BGBl.) – ausgegeben zu Bonn (nicht Berlin!). Als Beispiel:
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl107s2614.pdf%27%5D

Dies betrifft u.a.:
das GVG, die OWiG, die StPO und die ZPO u.a.

Ergänzend hierzu das Bestätigungsschreiben des Justizministeriums in bezug auf die Geltung der Bundesbereinigungsgesetze:
BEREINIGUNGSGESETZ-SCHREIBEN_JUSTIZMINIST

Man darf bzw. muss davon ausgehen, dass der reguläre „Beamte“ vor Ort darüber nicht informiert / geschult wird / wurde.
Daher ist der Willkür Tür und Tor geöffnet, zumal auch wissende [Beamte] – zu oft – willfährig weg schauen und grob fahrlässig „Dienst nach Vorschrift“ machen.

Siehe hierzu das Interview im unteren Video mit zwei [Beamten].

https://www.youtube.com/watch?v=p-3935jfElI

Teil 2:
https://www.youtube.com/watch?v=8c4dhHpuhf8

Ergänzende Artikel zum Thema:
/Mass-06.01.2016.pdf
die-bereinigungsgesetze-sind-rechtskraftig/


Dabei meinen sie es alle nur gut mit dem Personal:

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unterstützt mit der Rechtsbereinigung das Ziel, den Bestand der geltenden Gesetze und Verordnungen übersichtlich zu halten, damit klar erkennbar ist, welche Rechtsnormen heute und in Zukunft Anwendung finden. Mit Rechtsbereinigungsgesetzen werden Gesetze aufgehoben, die nur befristet galten oder aus anderen Gründen für heutige Sachverhalte keine Bedeutung mehr haben. Eine Änderung der Rechtslage tritt dadurch weder für frühere noch für heute bestehende Rechtsverhältnisse ein.

In den letzten 10 Jahren sind bereits 13 Rechtsbereinigungsgesetze beschlossen worden. Ein weiteres Rechtsbereinigungsgesetz ist derzeit in Vorbereitung.

Bürokratieabbau, damit für die aus Brüssel noch ein Bisschen mehr Platz ist:

Das volle Programm hier:
http://www.bmjv.de/DE/Themen/RechtssetzungBuerokratieabbau/Rechtsbereinigung/Rechtsbereinigung_node.html


 

ICH BIN! >>> WIR SIND! (#3) – v2.3.

aktualisiert am 26.07.2017

Ein äußerst wichtiger und wertvoller Artikel:

http://transinformation.net/was-ist-die-matrix-und-wie-koennen-wir-daraus-aussteigen/

Wohl auch einer der Gründe für  HAARP & Geo-Engineering (Chemtrails):

https://www.facebook.com/Gaia/videos/1598254053538613/

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Ein Mann kommt in eine Buchhandlung und fragt nach einem Buch in dem die ganze Wahrheit steht. Der Händler weist auf die Auslage:
Das ist ein sehr wahres Buch. Preis 10 Euro!

Der Kunde fragt, ob es denn auch ein Werk gebe, welches noch mehr Wahrheit enthielte, worauf ein Exemplar unter der Theke hervorgeholt wird: „Dieses Buch enthält sehr viel Wahrheit. Preis: 50 Euro!

Der Mann ist interessiert, fragt aber weiter:
Gibt es denn nicht ein Buch, in dem die ganze Wahrheit steht?

Aha, Sie wollen es also ganz genau wissen! Folgen Sie mir!

Im Keller angekommen, öffnet der Händler eine verstaubte Truhe und weist auf den geheimnisvoll anmutenden Inhalt: „Dieses Buch hier enthält die ganze Wahrheit!

Ehrfürchtig fragt der Interessierte: „Was kostet es?

Der Buchhändler antwortet mit bedeutungsvoller Stimme:
Dieses Buch hat den höchsten Preis von allen!
Wie viel?
Es kostet Sie kein Geld, aber dafür Ihre Gewohnheiten. Es kostet Sie Ihr bequemes Leben, es kostet Sie den Weg, den Sie bisher gehen. Nichts wird mehr so sein, wie es vorher war. Sie werden alles aufgeben und hinter sich lassen müssen!

Enttäuscht verlässt der Mann die Buchhandlung. Der Preis war ihm dann doch definitiv zu hoch. Er würde wohl noch etwas auf die ganze Wahrheit warten müssen.

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Etwas zum nachdenken & umsetzen – wer es denn mag…! 🙂

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Ihr Haar war schwarz wie Ebenholz,
ihre Haut weiss wie Schnee
und ihr Mund rot wie Blut.

Nun lag Schneewittchen eine sehr lange Zeit in ihrem Sarg und verweste nicht;  sondern sah aus, als wenn „es“ schliefe …
Egal was die böse Königin auch anstellte – Schneewittchen lebte weiter!

Wer versteht das Märchen der Gebrüder Grimm? 😉

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Les BrigandesDen Drachen reiten

https://www.youtube.com/watch?v=OGYcV1Gc9e0

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Die echten Menschenrechte des Deutschen (Kaiser)reichs (1871-1914) haben nichts, aber auch garnichts, mit den sog. Menschenrechten der UN-Charta zu tun.

Die Firmen verlieren im privaten Handelsrecht niemals. Menschen können nicht mit Firmen (Jur. Personen) kommunizieren. Daher kann der Mensch nicht am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und auch keine Rechte erlangen. Man muß also definitiv eine Person sein. Um jedoch als Person nicht in die Haftung zu gelangen, haben sich die Deutschen im Jahr 1900 mit dem BGB a.F. die Natürliche Person geschaffen, welche den Mensch selbst vertritt und nicht haftend ist, sondern nur der Begünstigte des Sachenrecht ist.

Nun, wo sind denn nun die Deutschen Völker? Nach dem SHAEF-Gesetz No. 52 wären diese, sofern sie sich gegenüber der Verwaltung zurückmelden würden, im Staatenbund zuhause.

Du bist (jetzt) vogelfrei, denn Du hast deine Staatsangehörigkeit vergessen und bist in der Glaubhaftmachung deutsch verblieben. Die Meldestellen (Meldehallen, Einwohnermelde[amt], pardon die  im deutsch-Neuspreich nun Bürgerservice-Center…) sind ein Relikt von Adolf Hitler und dort werdet ihr zum Mitglied dieser Personalunion, welche durch Verträge entstanden ist. Ihr verzichtet willentlich – freiwillig – auf eure zustehende Staatsangehörigkeit IN einem der 25+1 Bundesstaaten und damit auch auf die Bodenrechte und auch auf eure Rechte, die ihr als Deutscher von Geburt an dazu bekommt
. Niemand erzählt Euch, dass es hierzu Antragsformulare über das Bundesverwaltungsamt in Köln gibt! Mehr dazu siehe  gerne auch hier:
/bundes-drucksachen/

Wenn der Familienname zum NAME und der NAME zum Vorname wird und dieser dann in Großbuchstaben geschrieben wird, nennt man das „capitis deminutio maxima“ und das ist die völlige Entrechtung und zwar von allen Rechten.
/wer-oder-was-bist-du-einmensch-ein-staatenloser-oder-doch-nur-ein-kollateral?

Deshalb können die auch eure Kinder abholen und mehrere hundert Kilometer wegschaffen oder euch den Aufenthaltsort sogar vorenthalten, als auch die Erziehungsberechtigung entziehen. Seht hierzu den § 21 PStG (Personenstandsgesetz), Abs (3.), Punkt 5.

https://dejure.org/gesetze/PStG/21.html

ILLUSTRATION – Das Foto vom 29.06.2017 zeigt links den kleingeschriebenen Buchstaben „Eszett“ und rechts die Variante in Großschreibung. Das Eszett, das «scharfe S», gibt es jetzt auch offiziell als Großbuchstaben. Es sieht aus wie ein Mittelding zwischen dem bisherigen, klein geschriebenen «ß» und einem groß geschrieben «B». Vor allem für die korrekte Schreibung von Eigennamen in Pässen und Ausweisen sei dies wichtig, teilte der Rat für deutsche Rechtschreibung mit. (zu dpa „Die deutsche Sprache hat jetzt auch ein großes Eszett“ vom 29.06.2017) Foto: Stephan Jansen/dpa +++(c) dpa – Bildfunk+++

Der Buchstabe „ß“ wurde nun mit der neuen Rechtschreibreform in Großbuchstaben umgesetzt. Damit man auch jede PERSON (Sklave) korrekt mit seinem NAMEN anschreiben kann.

Daher: Erkennt wer ihr seid und bekennt Euch auch dazu!

Ich bin Deutscher! Die Rechtstellung als Deutscher geht immer vor!

Als Natürliche Person (Familienname, Vorname) bin ich Rechtssubjekt und nur Begünstigter des Sachenrechts und niemals Haftender!
Als Deutscher habe ich völkerrechtlich abgesicherte Schutzrechte (HLKO) und unveräusserliche Sach-, Personen- und Gebietsrechte.

[Warum sollte ich mich dann mit niederrangigen Normen, Rechten & Regelungen (A.H.; GG; VwVO; UCC etc.) auseinander setzen?]

Als Deutscher lehne ich alles ab, was nach dem 27.10.1918 auf deutschen Boden passiert ist / installiert wurde! [Das bedeutet nicht, die „BRD“ nicht anzuerkennen. Diese „existiert“; man kann, darf und sollte jedoch deren Rechtstaatlichkeit anzweifeln.  ;-)]

Das Verschwinden des Rechtsstaats und das Versagen der politischen Elite | Dr. Helmut Roewer

Das völkerrechtliche Subjekt (D e u t s c h e s R e i c h – 1871 – 1914/18) bestand und besteht durch seine LEGITIMEN NATÜRLICHEN RECHTSPERSON(EN) und derer in der Rechtsfolge, welche ihrerseits ihre UNVERÄUSSERLICHEN und UNAUFLÖSLICHEN Rechte aus dem völkerrechtlichen Subjekt beziehen.
/voelkerrechtsubjekt-dr/

Zur Änderung in den Status des freien Menschen, sowie zur Be- und Erkenntnis fehlt es bei den DEUTSCH zuhauf am nutzbaren Verstand. Daher liegt der Wertindex 1914 auf dem Müllhaufen der Geschichte und wird weiterhin treuhänderisch verwaltet und zwar solange bis der letzte Energietropfen („Steuern“, Privatisierungen“) heraus geholt wurde.
/europa-muss-fallen-und-deutschland-ist-der-schluessel-dazu

Der DEUTSCH hat seine Wurzeln aus der Besatzungsverfassung, dem Grundgesetz (GG). Während dem festgestellten, gesetzlichen Deutschen durch beleghafte Abstammung andere Rechte zustehen (würden). Jedoch: Der Systemdepp trommelt mit dem Systemtroll unisono: „Uns geht´s doch gut!  Alles ist obsolet!“ Das im internationalen Kollisionsrecht nur das gilt, was auch  im Vertrag drin steht, und nicht das, was der  Angelsachse gedenkt irgendwann einmal zu entscheiden, dazu reicht’s nicht mehr.

Das Ziel der Deutschen (nachgewiesene Indianer –  Indigene Völker der 25+1 Gebiete) ist eben nicht der BRiD über ihre eigenen sog. „staatlichen“ Gerichte (siehe hierzu §§ 15 & 16 GVG) beizubringen, dass sie Faschisten oder NaZi’s sind (denn das wissen Sie ja selbst am besten ).
/nanu-bin-ich-etwa-selber-ein-reichsbuerger?

Das ist schlicht und einfach der falsche Weg. Rechte oder Recht als solches bekommt man nirgends und hat man auch zu keinem Zeitpunkt irgendwo bekommen. Es sei denn, eine Gesellschaft verwaltet sich – subsidiär & autark – selbst.Das Ziel sollte sein, unser verbrieftes (ruhendes –  da wir uns – als Deutsche – seit der Mobilmachung am 28. Juli 1914 im Stillstand der Rechtspflege befinden) Recht zu re-etablieren. Da es so einfach ist, sieht es kaum einer wirklich!

Ohne Beamten, welche von Euch selbst bestallt wurden (hier: (Gemeindeversammlung – Gemeinderat – Bürgermeister ) kann das Recht nicht gepflegt werden und ihr könnt die Knastbrüder (Politiker) nicht abschaffen. Gesetzt dem Fall, es würden sich endlich Menschen mit nutzbarem Gehirn in kleineren Gemeinden finden, würden wir sehr schnell erleben, wie die jetzigen „Schein“beamten aus eben diesen fliehen würden.

Niemand von denen wird euch Schadensersatz zahlen. Denn wenn wir ehrlich sind, haben wir mindestens 70 Jahre die Fresse gehalten und dabei stillschweigend in Kauf genommen, dass der Faschismus und die NaZis aus Deutschland (inkl. dem Militärisch-Industriellen Komplex – USA, Deep State) die Welt übernommen haben und diese nun ausquetschen. Diese „Deutschen“ sitzen leider weltweit fest im Sattel und werden (vmtl. ?) ihre neue Ordnung bekommen. Es obliegt an uns Allen!

Der einzig (noch) gangbare Weg führt über die echten Gebiets-Körperschaften (originäre Gemeinden) und deren Organe (Menschen) und Beamte.
gemeindeverzeichnis.de/gem1900/

Bis dahin bringt keine Gerichtsverhandlung, kein Bundesverfassungsgericht, keine EU und kein Menschenrecht irgendeinen Menschen in seinen natürlichen Rechtsstand zurück und verteilt Rechte. Das sollte jedem nun wirklich klar sein.

Es geht hier desweiteren eigentlich gar nicht um RECHT, sondern um die Weltanschauung. Momentan löst sich einiges im Internationalen Politikbusiness auf. Einige der Protagonisten (Putin, Erdogan, Trump, Orban ect.) weisen die Deutschen ganz klar auf die Souveränität bzw. auf das fehlen dieser hin, und zwar aus Angst vor eben diesen NaZis.
/souveraenitaet-deutschlands

Es kommt eben jetzt auf ein paar Menschen an, die den Mut haben gegen den Strom zu schwimmen und offen zu sagen, was gesagt werden muss.

Solange das nicht passiert und wir uns durch Angst vor „neuen Gesetzen“ (Verordnungen einer Knastgang in einem Knast, der auf Indianergebiet gebaut wurde, dessen Inhaber wir Deutschen sind) von Ihnen weiter ins Aus manövrieren lassen, kommen wir an unserer eigenen Verantwortung dafür nicht vorbei.

Hierzu auch dieses lobenswerte Beispiel:
http://quer-denken.tv/ich-schweige-nicht-der-mann-der-das-schweigen-brach/

Und auch dies hier von Lothar Schmidt:


„Gestern war ich in einer Verwaltung und habe mich höflich (bin ja als ehemaliger „Bankkaufmann“ ein höflicher Mensch) nach der Wählbarkeit und Wahlrecht in Gemeinden und Landkreisen erkundigt.

Sie hatte natürlich sofort die Rechtsgrundlage in der Hand und erklärte mir die „Ausschließungsgründe“. U.a. das „R…..bürger“ nicht gewählt werden können und nicht wählen dürfen“. Das dürfen nur Deutsche nach Art. 116,1 GG.

Aha, dann verstehe ich nicht wieso der J.. (der BM) im Amt ist? Denn der hat ja auch eine „Staatsangehörigkeitsurkunde“ (also den GS). Ohne diese hätte er doch gar nicht gewählt werden dürfen.

Die Gesichtsfarbe dieser Dame wechselte von leichenblass bis feuerrot, dann sauste sie los um mir die Kopien zu machen. Was ungewöhnlich lange dauerte.

Ich bedankte mich sehr freundlich und schlenderte durch den Flur zum Ausgang. Der von der blauen lach- und schießgesellschaft patrullierte auf und ab und kratzte sich ständig an der Hüfte, genau an der Stelle oberhalb der 9mm.

Der Herr am Eingang rieb sich nervös seine Hände, (den kenn ich auch solange er lebt) sonst ein ganz lockerer Typ, jetzt sichtlich nervös, ich fragte ihn wer das Wahlregister führt, Ei das macht die E. die ist aber erst am Montag wieder da. Jo, dann tschüß und schönes We.

Der Flurfunk hatte perfekt funktioniert, die Panik ein RB will sich wählen lassen und der weiß auch noch das der BM ……

ich ging noch einen Kaffee trinken, direkt neben der Verwaltung und lief dann die 2 km nach Hause.

Viele Menschen, wir kennen uns ja seit schon immer, überlegten sichtbar ob sie, wie üblich hier, einfach „Guude“ sagen sollten oder doch lieber die Schwalben am Himmel zählen.

Hier in unserer Kleinstadt ist in wenigen Minuten die Panik ausgebrochen, der Latrinenfunk funktioniert auch noch perfekt. Ich bin mal gespannt wann die Lach- und Schießgesellschaft auftaucht und mich wegen „Bedrohung des BM oder sonstwas“ festnimmt.

Unsere Verwaltungen, vom der kleinsten Dorfverw. bis in den Reichstag ist sichtbar im Panikmodus. Sie wissen das sie ihre Lügenmärchen nicht mehr lange aufrecht erhalten können, ihre Zeit abgelaufen ist.

Jetzt fehlt nur noch das der Michel endlich aufwacht und seine, ihm zustehenden Rechte, einfordert.“

Ergo:
Ohne einen signifikanten Bewusst_seins_wandel und einer Bewusst_werdung gibt es keine Änderung des Status Quo.

Es ist irrelvant, wieviele Gruppen meinen den Heiligen Gral zur „Deutschen Frage“ gefunden zu haben.
➡ Teil 1: die-seinsfrage-der-deutschen-ich-bin
➡ Teil 2: /die-seinsfrage-der-deutschen
/die-deutsche-frage/

(Konjunktiv:)
Unter der Voraussetzung, dass das Völkerrecht noch Bestand hat, kommen wir aus der Nummer des Status Quo Ante Bellum zum WK I. nicht heraus.

Wozu wohl gibt es z.B.:

a) den Wertindex 1914 in Mark in den Wohn-Gebäude-Brandversicherungen?
b1) Warum weist das Bundesverwaltunsgamt in Köln explizit beim Feststellungsantrag darauf hin bis vor 1914 abzuleiten?
b2) Warum verweigern immer mehr Behörden die Bearbeitung eben dieses Antrags?
/behoerden-verweigern-den-gelben-schein

Unabhängig davon kann JEDER Mensch, Bürger oder was auch immer, sofort auf Gemeindebasis für das Gemeinwohl tätig werden.

Diese Arbeit zum Gemeinwohl ist seitens des Völkerrechts / des Völkerrechtssubjekt D e u t s c h e R e i c h (1871-1914) abgedeckt, da die Gemeinden nicht wie die Bundestaaten via der Mobilmachung eingefroren (nicht handlungsfähig) sind.

Als auch via dem GG für die BRD in Form des Art. 28 Abs. (1), letzter Satz.

Andererseits :
Durch die „Suspendierung“ des Art. 23 (Geltungsbereich) in 1990 fallen wir zurück auf die Verfassung des Völkerechtssubjekts von 1871 / 1911.
Denn ALLES seit dem 28. Juli 1914 (24 Uhr), der Mobilmachung (der letzte Stand der Souveränität zu Friedenszeiten ist nun mal am 29. Juli 1914) ist und bleibt auf deutschem Boden illegal… Sei es die Weimarer Republik, A.H. 3.tes Reich, die BRiD, die VV oder wer auch immer meint damit nicht aktiv legitimiert herumspielen zu müssen.

Dies bedeutet:
Ja – Die Deutschen haben eine Verfassung…! Die ihres Heimat(h)staates und – über die Bundesstaaten – die des Staatenbunds.
https://www.agmiw.org/?p=1524
Und Ja – Ohne einen Friedensvertrag zum WK I. bzw. ohne eine sigifikante Anzahl von festgestellten Deutschen bekommen wir das Völkerrechtssubjekt nicht handlungsfähig.
Und ohne die Gemeinden – subsidiär aufgebaut – bekommen wir auch die Bundesstaaten nicht geregelt. Dies ist ein langer, mühsamer Weg, welcher vielen, sehr vielen, viel zu langsam geht.
Wir müssen die Menschen alle „mitnehmen“ und nicht erneut von Oben nach unten durchorchestrieren.
Ob das jemals erkannt und verstanden wird?

Stattdessen versuchen halbaufgewachte & beratungsresistente Mitläufer von VS-Gestalten via der „Verfassungsgebenden Versammlung“ und anderer halbseidener Gruppierungen adhoc komplette Staaten zu reorgansieren, neue Verfassungen aufzustellen und und und… Na dann Gute Nacht…

Noch ein paar Gedanken zum „Menschsein“:
Grundsätzlich kann der Mensch alles tun. Er ist der Schöpfer. Ob es gelingt, entscheidet immer ein Interessierter Gibt es kaum Interessierte, kann man durchaus auf etwas gültiges etwas geltendes setzen. Recht und Unrecht entscheidet ebenfalls immer ein Interessierter. Da es davon immer weniger zu geben scheint, liegt es scheinbar nicht im Interesse. Damit wird darüber nicht entschieden und kein Austausch findet statt (geistig). Thema erledigt.

Der „heutige“ Mensch befindet sich tag-täglich im Kampf mit sich selbst, mit dem Job, mit der Familie, mit den Behörden, mit seinen Freunden, mit seiner Ideologie, mit seiner Freizeit, mit seinem Handy, mit Updates mit seinem PC, mit seiner Frau mit seinen Kindern etc. Wer da nicht erstmal komplett aussteigt (meistens in Form einer Krankheit (Mangel)) hat nie die Zeit in den Frieden zu gelangen. Und nur im inneren Frieden ist wirklich(t)e Schöpfung / Interesse möglich.
Sehr schlechte Karten also für die meisten „Menschen“
Alleine aus Wissen entsteht noch keine Handlung oder Entschleunigung. Es muss erst weh tun.

https://www.agmiw.org/?p=2389
https://www.agmiw.org/?p=6469
https://www.agmiw.org/?p=3859

Wir wünschen uns Allen von Herzen alles Gute und viel Mut!
Mattho & Markus

http://bewusst.tv/droht-die-komplette-entrechtung/

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Von Gaby Simon-Schmidt:

Im Jahr 1871 war jeder Quadratzentimeter dieses Landes bereits vergeben und bis 9. Nov. 1918 frei von Kirche und von Adel. Wenn diese Tatsache die Verfassung 1871 „sichert“, die (Land-)Rechte dazu samt Staatsangehörigkeit aber zu 99,9% aus den Gemeinden selbst kommen, den Geschehnissen vom 9.II (was für ein Zufall, ne?) ein Verfassungsbruch vorausgeht, wie kann man dann die Rechte aus der Verfassung ziehen wollen, die gebrochen wurde? Denn genau die Verfassung ist es ja, die den Friedensvertrag regelt, den alle drei haben wollen. Was soll sich denn ändern durch den geforderten Friedensvertrag? Wer kann den unterschreiben, damit er realiter gültiger ist als das, was bisher unter internationaler Anerkennung die Rechtsnachfolge darstellt?
Na, jetzt habe ich zumindest verstanden, wie der blau gepunktete #Rüdi darauf kommt, aufgrund GG 140 zuerst in die Weimarer Republik einsteigen zu müssen. Tja, da läuft er einem Denkfehler von Wolfgang #Ebel hinterher, der zeitlebens auch immer die Ansicht vertrat, dass die Verfassungen von oben nach unten abgearbeitet werden müssen. Was auch immer er sich darunter vorgestellt haben mag. Wie Den Haag 2012 aber so treffend festgestellt hat, ersetzt die Entscheidung einer privatrechtlichen Mandatsregierung nicht die des konstitutionell errichteten Staates. Da im Falle des 1913 erstmals unmissverständlich definierten „Deutscher ist…“ über die Entlehnung von Kirche und Adel in die originären Gemeinden angestammte Grundrechte verbunden sind, gilt die Verfassung, zu dem sich das Völkerrechtssubjekt bekennt. Wo steht denn geschrieben, dass Mandatsregierungen jenseits der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung dem subjektiven Rechteträger vorschreiben können, sich nicht wieder seiner alten Verfasstheit zuwenden zu wollen? Im Gegenteil: Es war 1918 so völkerrechtswidrig wie 1945 und ab da durch die UN-Charta erst recht. Den Unsinn, dass der Deutsche Kaiser alleiniger Herrscher und deswegen das System undemokratisch gewesen sei, entstammt nachweislich ab 1917 aus den Federn amerikanischer Reporter, die sich mitunter direkt im Umfeld von Kaiser Wilhelm II. eingenistet hatten. Des Kaisers „Hunnenrede“ war dabei die Steilvorlage schlechthin.

Das ändert aber nichts daran, dass die Volksabstimmungen sowie Mindestbeteiligungen erst von Hitler durch eine reine Parteiwahl ohne Mindestbeteiligung ersetzt und die Beschlusszustimmung auf eine 2/3-Mehrheit herabgesetzt wurden. Wozu da noch gewählt wurde, fragt sich DEUTSCH vermutlich damals wie heute.

Merkel macht sich an der Stelle thoitschlich gut. Was ist denn bitte daran „demokratisch“, wenn 60 Abgeordnete für 82 Mio. Personen ein Gesetz erlassen, von dem die Masse zuvor noch nie etwas gehört hat, es aber satt die eigenen Grundrechte tangiert und mal eben wegrasiert? Dass ein Lammert den Fraktionszwang offen bestreitet, mag nur noch der Gipfel an selbstherrlichem Selbstbeschiss darstellen. Mir persönlich ist ein System, in dem ich in meiner Gemeinde abstimme, wie sich der Delegierte zu dieser speziellen Frage im Bundestag zu verhalten hat, erheblich lieber.

System Bunzel erinnert in weiten Teilen echt nur noch an einen erweiterten Umbau von Lilo Wanders Grönemeyer-Text:
Macht dem Wahnsinn ein Ende.
Nehmt den Spielern die Macht.
Nehmt Parteien das Kommando.
Es sind bereits ganze Generationen
um den Verstand gebracht.

Die Konfrontation mit deinem Paradies ist nur eine Frage des Geldes oder der Zeit. Auf einem Fuß werden sie dich schon erwischen. Schöne neue Welt-Einleitung lesen und aufwachen. Ohne Miteinander kann es nicht gehen. Die Deutschen haben für dieses Miteinander weltweit einmalig die besten Voraussetzungen fürs Miteinander – geschaffen, in dem sie a) ihren Grund und Boden von Adel und Kirche in die Gemeinden entlehnt haben, und b) im Rahmen der Subsidiarität die Staatsangehörigkeit von Unten kommt und nicht von Oben. Einer Konföderation kann man beitreten – oder auch nicht. Es ist einfach nur putzig, wenn die Bayern heute ihr Freistaat-Fähnchen schwenken. Das Kgr. Bayern wäre jederzeit dazu in der Lage gewesen aus diesem Verein auszutreten. Dass sie ihm beigetreten sind, hat Bismarck eine nette Stange gekostet. Aber das Land Bayern sollte heute mal versuchen wollen, aus der BRD austreten zu wollen.

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Klaus Schmidt (Kommentar zu obigem Video):


Verschwendete Energie, weil der Industrielle-, Militärische- Komplex und die Römisch Katholische Kirche braucht das Deutsche Reich in der Mobilmachung. Nur so können sie die Bundesstaaten verwalten und mit ihren Politikern, die sich in Selbstverwaltung befindenden Gemeinden über das Militär kontrollieren.

Diskussionen um Friedensverträge oder um Verfassungen machen erst Sinn, wenn der status quo ante bellum (der Zustand, in dem die Dinge vor dem Krieg waren). Der Krieg begann mit der Kriegserklärung von Russland und Belgien am 29. Juli 1914 und ist bis heute nicht beendet.

So lange die Welt nicht beendet wird und die Völker (Volk=Krieger) nicht befreit sind und dem falschen Herren dienen, wird es KEINEN Frieden geben. Schon der kleinste Behördenmitarbeiter erklärt mir wenn ich meine Staatsangehörigkeit angebe, das es das Herzogtum Anhalt nicht gibt. Mit wem wollen die denn Frieden schließen??? Wer sich Bürger von Deutschland nennt, ist doch mein Feind genau wie alle anderen 193 Staaten der UN.
Ab Minute 24:30 wird es in dem verlinkten Video völlig krude, das Schreiben, welches er da vorliest enthält mehr Lügen als Sätze. Das fängt schon mit der Abdankung an, weil der Deutsche Kaiser NICHT abdanken kann und deshalb hat er auch nicht auf die Krone von Preußen verzichtet. Wie er richtig feststellte, ist der Kaiser im Exil und das macht man definitiv nicht wenn man abgedankt hat. Im Exil kann KEINE Entscheidung getroffen werden, zumal der Deutsche Kaiser kein Herrscher ist sondern lediglich die Machtinhaber vertritt und für sie spricht.Die Machtinhaber im Deutschen Reich sind die Deutschen Rechteträger selbst und nicht eine Regierung oder Monarchen wie viele glauben, denn das Deutsche Reich ist eine Konföderation und seine Staats- und Gesellschaftsordnung ist nach dem Subsidiaritätsprinzip ausgerichtet.Das Erste, muß also sein, den Zustand des Deutschen Reich im Stand der letzten Souveränität zu Friedenszeiten (29. Juli 1914), wieder herzustellen und das fängt nach dem Subsidiaritätsprinzip in den Familien und deren Gemeinden an. Ich habe nun das Video gesehen und kann sagen, es war verschwendete Zeit, denn es zeigt nicht eine einzige Lösung auf. Selbst die Gemeinde Neuhaus ist eine Irrung, denn 1910 gab es dort keine Gemeinde Neuhaus.
 

Wenn Du eine Kirchengemeinde oder Politische Gemeinde favorisierst und damit nicht die Gemeinde des Deutschen Reich von 1914 nach dem Rechtsstand von 1914/16 reaktivierst, bist Du im falschen Rechtsstand.

Hör dir den Schwachsinn ab Minute 21:30. Da erzählt der gute Matthias Klama nur noch Irrsinn. Hör dir das mal genau an, und wenn Du das mal richtig hinterfragst, wirst Du merken, warum das Irrsinn ist.

Wie konnte man die finanzielle Eigenverantwortung und Souveränität der Menschen in den Gemeinden wieder in die Hände des Kapitals bekommen?

1. Weltkrieg, die Beamten (Söldner) werden kräftig dezimiert.
2. Den restlichen Beamten wird die Macht durch Politiker weggenommen.
3. Beamte werden völlig abgeschafft und durch die Republik (res publica) ihre Aufgaben auf Politiker übertragen.
4. Politiker werden animiert, sich von Verantwortung und Aufgaben zu befreien, in dem sie Dienstleister installieren oder sie Firmen übertragen.
5. Politiker müssen nun deinstalliert werden um die Macht in die Hände der Dienstleister zu legen, die nur noch Aufträge gegen Provision ausführen.

Es klappt also wie am Schnürchen …, alles wie geplant, keine Angst.

Jesuiten sind die schlauesten Menschen dieser Erde und haben sogar geschafft in China den Kommunismus einzuführen, um einen Testlauf zu haben für die NWO.“

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Warum unsere Ahnen, die Macht in die Hände der Menschen, Familien und Gemeinden legten.

Versteht als Erstes bitte die zwei Teile von Walter Veith.

Walter Veith, 05. Sie haben dein Gesetz aufgehoben, Teil 1, amazing discoveries
https://www.youtube.com/watch?v=weT8K9mib3o

Walter Veith, 06. Sie haben dein Gesetz aufgehoben, Teil 2, amazing discoveries e. V.
https://www.youtube.com/watch?v=O71Ux2es2hA

Jetzt werdet ihr verstehen, warum die Republik mit einer Regierung, Wahlen in parlamentarischen Demokratien und die Macht in den Händen der Parteien nicht zum Erfolg führen kann und warum ein Grundgesetz ein Angriff auf die Freiheit und Selbstbestimmung ist.

In dem Video, das ihr erst ansehen solltet, wenn ihr die zwei Teile von Walter Veith verstanden habt, wird aufgezeigt warum nur das Deutschen Kaiserreich, in dieser Welt und auf dieser Erde auf dem richtigen Weg war und seine Ideologie richtig ist. Im Deutschen Reich gilt die Subsidiarität und genau hier liegt die Kraft …, in den Gemeinden und der Familie.

NIKOLAI ALEXANDER ist natürlich hier nur der Übersetzer, ich vertrete nicht seine Ideologien.
https://www.youtube.com/watch?v=_tyXplFbQE4

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Nach-dieser-Karte-muesste-Amerika-Deutsch-sprechen
Kann ich Tiere töten?

geschichte/wahrheit-2
/geschichte/magie-wo-immer-sie-hinsehen
Die BRD und ihre Verfassung
P.S. Wir haben bereits eine Verfassung…! ^^

die-verschiedenen-dimensionen
/2016/07/01/ein-2-000-jahre-altes-problem/

http://transinformation.net/ich-bin-aufgewacht-und-die-welt-um-mich-herum-schlaeft-immer-noch-was-ist-zu-tun/
http://transinformation.net/angewandte-epigenetische-therapie-und-die-wissenschaft-der-dns-aktivierung/

http://transinformation.net/die-8-stadien-der-bewussten-evolution/
http://transinformation.net/ein-interplanetares-abenteuer-zu-besuch-bei-einer-alten-fortgeschrittenen-zivilisation-auf-einem-dem-untergang-geweihten-planeten-teil-i/
http://transinformation.net/ein-interplanetares-abenteuer-zu-besuch-bei-einer-alten-fortgeschrittenen-zivilisation-auf-einem-dem-untergang-geweihten-planeten-teil-ii/
http://transinformation.net/was-ist-die-matrix-und-wie-koennen-wir-daraus-aussteigen/