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Die Sein(s)frage der Deutschen – Denn Ich bin…! V1.2.

Seit dem 01. Januar 1900, mit Einführung des BGB i.d.F.v. 1896,  ist jeder Deutsche ein absoluter Volkssouverän und damit die absolute Macht auf diesem deutschen, heiligen Boden.

Wer also will / kann denn einem DeutschEN etwas vorschreiben? Niemand!

Erkennt wer ihr seid und bekennt Euch dazu!
Ich bin Deutscher! Die Rechtstellung als Deutscher geht immer vor!
Als Natürliche Person (Familienname, Vorname) bin ich Rechtssubjekt und nur Begünstigter des Sachenrechts und niemals Haftender!
Als Deutscher habe ich völkerrechtlich abgesicherte Schutzrechte (HLKO) und unveräusserliche Sach-, Personen- und Gebietsrechte.
[Warum sollte ich mich dann mit niederrangigen Normen, Rechten & Regelungen (A.H.; GG; VwVO; UCC etc.) auseinander setzen?]

Als Deutscher lehne ich alles ab, was nach dem 27.10.1918 auf deutschen Boden passiert ist / installiert wurde!
[Das bedeutet nicht, die „BRD“ nicht anzuerkennen. Sie „existiert“; man kann, darf und sollte jedoch deren Rechtstaatlichkeit anzweifeln.  ;-)]

Wenn ein M e n s c h die Rechtsfähigkeit erlangt, handelt der M e n s c h als Träger von Rechten und Pflichten selbst. Das ist eine Natürliche Person. Diese braucht keine Anerkennung der Rechtsfähigkeit durch eine Eintragung in ein Vereins- oder Handelsregister. Ebenso wenig braucht diese auch keinen Vertreter, der deren Rechte und Pflichten wahrnimmt. Hier die möglichen Schreibweisen (Schriftverkehr & Briefkasten):
Max Otto aus dem Hause Mustermann oder
Mustermann, Max Otto oder
Max Otto: Mustermann)

Eine Juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, wird also erst nach der Eintragung in ein Handels- oder Vereinsregister Träger von Rechten und Pflichten, welche der Juristischen Person per Gesetz zugeteilt bekommt und nur durch einen Vertreter wahrgenommen nehmen kann . Hier:
MUSTERMANN oder
Name: Max Otto Mustermann.

In der Bundesrepublik von Deutschland, gibt es sogar nur:
MAX OTTO MUSTERMANN und das nennt man dann:
capitis diminutio maxima

capitis diminutio minima:
Als Wechsel in der Familienzugehörigkeit.

capitis diminutio media:
Als Verlust des Bürgerrechts und der Familienzugehörigkeit.

capitis diminutio maxima:
Als Verlust der Freiheit, des Bürgerrechts und der Familienzugehörigkeit = Sklave!

Wer nicht Träger von Rechten und Pflichten ist (keine Person ist), kann niemals für sich selber oder durch einen Vertreter ein Rechtsgeschäft abschließen. Und wer seine Belange in einem Staat nicht für sich selbst und gegenüber Dritten regeln kann ist kein Souverän (Max Otto).
Der Souverän besitzt alle Rechte und muß daher auch alle Angelegenheiten ohne Hilfe des Staates oder der Gemeinde regeln können und wollen.

Im Deutschen Reich, also für alle Deutschen bis Heute, gilt das BGB i.d.F.v. 1896 . Hier der § 1: Beginn der Rechtsfähigkeit.
„Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.“
Dies macht einen Menschen voll geschäftsfähig und gemäß dem § 677 BGB zu einem Rechtssubjekt – „Pflichten des Geschäftsführers„:
<<Wer ein Geschäft für einen Anderen besorgt, ohne von ihm beauftragt oder ihm gegenüber sonst dazu berechtigt zu sein, hat das Geschäft so zu führen, wie das Interesse des Geschäftsherrn mit Rücksicht auf dessen wirklichen oder muthmaßlichen Willen es erfordert.>>,
Dies macht das Rechtssubjekt M e n s c  h zu einer Natürlichen Person, welche nur durch den § 6 BGB v. 1896 eingeschränkt werden kann.

Wenn man einem Rechtsgeschäft zugestimmt hat, in welchem man getäuscht wurde, oder ein Rechtsgeschäft das ein Anderer (z.B.: Eltern, Vormund, Staat) für einen selbst abgeschlossen hat, welches  gegen den Willen oder den mut(h)maßlichen Willen verstieß, kann man es durch den § 119 BGB v. 1896 einfach wieder rückgängig machen und sogar Schadensersatz verlangen.

Seit der Weimarer Republik, dort machte man den Menschen wieder zum Bürger, bist Du im juristischen und handelsrechtlichen Teil des BGB angesiedelt.

Es gibt daher M e n s c h e n nur in den originären Gemeinden des Deutschen Kaiserreich.

Wie bekommt man dieses komplexe Thema nun an den „Mann“?

Man kann und darf Menschen weder missionieren noch führen!
Darin liegt das Problem. Juristische Personen suchen immer einen Führer. Den darf es aber nicht geben. Ebenso darf man das Individuum nicht dem Gemeinwohl oder gar dem Gemeinwille unterordnen. Aber genau das versucht man mit jedem, der Mensch sein will. Wenn Menschen das verstehen, wird dem „Rassismus“ und dem weltweiten Krieg jegliche Grundlage entzogen.

Im Deutschen Kaiserreich gab es den transzendierten Menschen in einer starken Glaubensgemeinschaft, den Deutschen. Dies ist nicht gleichzusetzen mit einer Religionsgemeinschaft! Eine Religionsgemeinschaft ist keine Glaubensgemeinschaft!

Leider haben die Menschen das damals noch nicht wirklich verstanden und wollten unbedingt in den Bundesstaaten wieder Politiker & Parteien wählen. Zuerst waren es Sachen über die man entschied und nachher wurden es Regierungen.  Regierungen aller Art sind jedoch das krasse Gegenteil von der notwendigen Subsidiarität. Jetzt ersetzt die Regierung weitestgehend die Familien (die kleinste, staatliche Einheit) und Sippen (Gemeinden). Das ist falsch und muß sofort beendet werden.

Für viele stellt sich jetzt die Frage: Und jetzt? Wie geht das denn?

Unabhängig davon, dass das Subsidiaritätsprinzip europaweit Geltung hat / gültig ist, genügt ein Blick in das GG für die BRD:

GG Artikel 28 Absatz (1) letzter Satz und Absatz (2), denn hier befindet sich IM System der Ausgang.

Im BGB findest Du im juristischen und handelsrechtlichen Teil die Familie. Sie würde demokratisch entscheiden, ob man z.B. ein Schwimmbad oder eine Schule dort oder hierhin baut.
Sodann geht die Familie wählen. Hierzu trägt sich der Herr des Hauses in das Wählerverzeichnis ein: Dies jedoch nur, sofern er auch einen freiwilligen Beitrag zu den notwendigen Infrastrukturmaßnahmen geleistet hat (Fiskus = Freiwillige Abgabe).

Im Deutschen Kaiserreich gibt es nur noch Volkssouveräne. Und das ist und bleibt für immer jede(r) Deutsche. Diese bestimmen selbst darüber im Gemeinderat ab, wer Bürgermeister sein soll und wer Beamter sein darf.

DER SOUVERÄN AUF DEUTSCHEM BODEN IST DER
M e n s c h, der auch Deutsche(r) IST
und ihre Stimme ist der:
D e u t s c h e K a i s e r

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Das RuStAG i.d.F.v. 23. Juli 1913 definiert wer Deutscher ist.
Und da gibt es verschiedene Möglichkeiten Deutscher zu sein oder dies zu werden. Ist ja auch soweit logisch, denn die Konföderation hat keine festen Grenzen. Denn dieser Konföderation kann jedes Volk, jeder Staat oder auch ein beliebiges Schutzgebiet beitreten.

Allerdings ist der Rechtskreis etwas völlig anderes, als der Staat (Familienverband) selbst. Durch die Geburt wird man Staatsangehöriger und ggf. Staatsbürger.
Eine Einbürgerung hat zur Folge, dass man Deutscher wird und deren Abkömmlinge natürlich in 2. Generation auch Staatsangehörige sind.
Das ist auch der Sinn der deutschen Ideologie, die Völker aus dem Lehen zu befreien und in die Freiheit zu entlassen. Um sodann mit ihnen in Eintracht und Freiheit sowie ewigen Frieden zu leben.
Was aber ist, wenn die Ideologie vorläufig nicht umsetzbar ist?
Da kommt dann der Pragmatismus ins Spiel. 😉

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Zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland:

Ein Zitat, welches ich desöfteren lese:
„Seit 1990 gibt es doch mit der Abschaffung / Umschreibung des Art. 23 keinen Geltungsbereich mehr. „

Das ist so nicht richtig, denn das Grundgesetz in der geänderten Form ist von den Alliierten im 2. Bundesbereinigungsgesetz explizit gelöscht worden. Und alles was nach 1954 passierte gleich mit.

Heißt: In welchem Rechtsstand befinden wir dann wieder?
https://www.agmiw.org/?p=1524

für DEUTSCH:
Die der Verwaltung im Rechtsstand von 1949 und damit im Vorbehaltsrecht der Besatzer.

für Deutsche:
Im Rechtsstand von 1914/16, also im vorkonstitutionellen Recht.

WikiPedia schreibt dazu – wie so oft – nur die Halbwahrheit, denn die Alliierten haben das Dritte Reich besiegt und den letzten Stand der Rechtsfähigkeit vom 31.12.1937 anerkannt. Damit gibt es kein zurück mehr in die Weimarer Republik. Denn diese wurde durch Hitlers Ermächtigungsgesetze und das neue Beamtenrecht nichtig gemacht.

BVerfG, 17.12.1953 – 1 BvR 147/52

Leitsätze
1. […].
2. Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen.
3. Art. 129 WRV hat im nationalsozialistischen Staat seine Verfassungskraft verloren und sie auch später nicht wiedererlangt.
4. […].

http://opinioiuris.de/entscheidung/805

BVerfG, 26.02.1954 – 1 BvR 371/52

Leitsätze
1. Die deutsche Wehrmacht hat mit der bedingungslosen Kapitulation rechtlich zu bestehen aufgehört; die Proklamation Nr. 2, die Direktive Nr. 18 und das Gesetz Nr. 34 des Kontrollrats haben, soweit sie sich auf die Auflösung der Wehrmacht beziehen, nur deklaratorischen Charakter.
2. Mit dem Ende der Wehrmacht und dem Verbot jeder militärischen Betätigung war den öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen der aktiven Berufssoldaten und der aktiven Wehrmachtsbeamten die Rechtsgrundlage entzogen. Sie sind daher erloschen.
3. Wohlerworbene Rechte aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen, die für den Gesetzgeber unantastbar wären, gibt es auf Grund überpositiven Rechts nicht.
4. […].

http://opinioiuris.de/entscheidung/811

Wo sind wir also, wenn das Recht vor der Bundesrepublik gilt?

Ja, im Recht des letzten Rechtssubjekt vor dem Krieg – WK I..
Und der begann am 29. Juli 1914 und hält bis heute an!
➡  BVerfG, 17.12.1953 – 1 BvR 147/52

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Ein paar Worte zu den Ausweisen:

Bis 1976 gab es diesen Personalausweis. Danach verpflichtete die Bundesrepublik (ist der Gewahrsamsstaat, der bald auch auf die DDR ausgedehnt werden sollte) diesen nicht mehr auszustellen.

Kinder waren (noch) direkt Deutsche:

Aber ab 1970 haben die Alliierten auf die spätere Auflösung hingewirkt und die von ihnen bestallten Beamten abgeschafft, als auch ihre Haftung für diese Beamten wurde zurück genommen. 1981 haben die Politiker der Bundesrepublik versucht ein Staatshaftungsgesetz durch zu bekommen und scheiterten am Bundesrat (den Alliierten). Seitdem haben Politiker (die dürfen ja keine Beamten sein) nur eine Haftpflichtversicherung, welche meines Wissens nach nur bis € 40.000 haftet. Dies spielt jetzt keine Rolle, weil Politiker sich ja die Haftung selbst ausgeschlossen haben.
https://www.agmiw.org/?p=5294

Seit 1990 dürfte keiner mehr einen Personalausweis haben und müßte dem Finder des Deutschen Reich seine richtige Angehörigkeit nachgewiesen haben, um überhaupt wieder hoheitlich handeln zu können. Aber was haben wir stattdessen?

Wer den Abstammungsnachweis (über den Feststellungsantrag F des BVA) führt, sollte sich mit der Familie und seiner Heimathgemeinde beschäftigen, denn dort geht nun weiter.

Solange die Mobilmachung vom 1. August 1914 weiter anhält, sind diese Gemeinden in der Selbstverwaltung und dafür verantwortlich den Status Quo Ante Bellum wieder herzustellen.
Status quo ante bellum – der Zustand vor dem Krieg – bezeichnet einen Zustand, in dem die Dinge vor einem Krieg waren und der wieder hergestellt werden soll.
http://www.proverbia-iuris.de/status-quo-ante-bellum/

Was mit dem Deutschen Reich passiert, wenn die Deutschen ( = M e  n s c h e n) nicht wieder auftauchen, nennt man Usurpation. Und was mit den Deutschen, die das nicht mehr sein wollen, geschieht, nennt man Versklavung.

Wenn man sich offiziell – als festgestellter Deutscher – in deren Hoheitsgebiet als Deutscher aufhält, gilt das Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen, hier der Artikel 28.
Im Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen Artikel 1 steht, wer Staatenloser ist:
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl276s0473.pdf

Im Gesetz zu dem Übereinkommen vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 12. April 1976 (BGBl. II S. 473) ) Artikel 1 Absatz 2:

Artikel 27 des Übereinkommens wird nicht angewandt.

Schau auf das Datum des Gesetzes: 1976.

Was steht denn im Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen im Artikel 27?

Personalausweise:
Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus.
https://www.agmiw.org/?p=1487

Wieso hast Du also einen Personalausweis, der Dich absichtlich nach dem Vertragsrecht einer Juristischen Person zuordnet?

Seit Hitlers Gleichschaltung gibt es nur noch Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das ist die Organisation in der Du Mitglied bist.
http://www.ilo.org/berlin/lang–es/index.htm

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Inspiration durch Klaus Schmidt

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Ein Schmankerl zuletzt…

Sehr nett ab Minute 28:30 🙂

David Kriesel: Wie Spiegel-Online die Meinung durch Schlüsselwörter & Kommentarfunktion beeinflusst
https://www.youtube.com/watch?v=8HhHjtP3RJ0

Wohin uns nun die Reise führt (7) – V 2.6.

Es ist kein Zeichen, geistiger Gesundheit, gut angepasst an eine zutiefst kranke Gesellschaft zu sein.

Jiddu Krishnamurti, Philosoph, spiritueller Lehrer (1895 – 1986)

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Das neue Jahr 2017 wirft bereits die ersten dräuenden Schatten voraus.

A)

In Österreich wird mit dem ABGB der kurze Prozeß gemacht. Die dortigen „Politiker“ heben das gesamte §§-Werk zum 31.12.2016 auf! Somit laufen die dortigen „Personen“ auch offiziell ohne „Bürger“rechte herum…

In deutsch(en) Landen wird still und heimlich wieder einmal in den „Gesetzen“ herum gepfuscht.

Interessant anzusehen, wie so „unwichtige“ Paragraphen adhoc ausser Kraft gesetzt werden:

https://dejure.org/gesetze/StGB/80.html
http://www.buzer.de/gesetz/6165/al58395-0.htm


https://dejure.org/gesetze/StGB/80a.html

Man „verschiebt“ bzw. ersetzt – anmaßend! – diese §§ nunmehr aus dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) elegant ins Völkerstrafgesetzbuch (VStGB). Warum tun die das..? 👿
Man darf sich bei aller Aufgeregtheit auch fragen:
Dürfen diese Personen das überhaupt? Ach egal… 🙂
Nun ja, wo kein Kläger und kein Richter…! (noch nicht!) 👿
Eine weitere „Gleichsschaltung“.
Es leben die Begrifflichkeiten…! Denn: „wenn“… und“…“oder“… 🙂

Straffreiheit für die Politiker auch hier?? Was denn sonst! Man staune über die gewählten Formulierungen z..B. bei dem Punkt 4:

(4) „Beteiligter einer Tat nach den Absätzen 1 und 2 kann nur sein, wer tatsächlich in der Lage ist, das politische oder militärische Handeln eines Staates zu kontrollieren oder zu lenken.“

Auch recht schick sind diese Formulierungen:

(1) Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung einer Tat, die nach den §§ 6 bis 15 des Völkerstrafgesetzbuches strafbar ist, in den Fällen des § 153c Abs. 1 Nr. 1 und 2 absehen, wenn sich der Beschuldigte nicht im Inland aufhält und ein solcher Aufenthalt auch nicht zu erwarten ist. Ist in den Fällen des § 153c Abs. (1) Nr. 1 der Beschuldigte Deutscher, so gilt dies jedoch nur dann, wenn die Tat vor einem internationalen Gerichtshof oder durch einen Staat, auf dessen Gebiet die Tat begangen oder dessen Angehöriger durch die Tat verletzt wurde, verfolgt wird.

(2) Die Staatsanwaltschaft kann insbesondere von der Verfolgung einer Tat, die nach den §§ 6 bis 12, 14 und 15 des Völkerstrafgesetzbuches strafbar ist, in den Fällen des § 153c Abs. (1) Nr. 1 und 2 absehen, wenn
1. kein Tatverdacht gegen einen Deutschen besteht,
2. die Tat nicht gegen einen Deutschen begangen wurde,
3. kein Tatverdächtiger sich im Inland aufhält und ein solcher Aufenthalt auch nicht zu erwarten ist und
4. die Tat vor einem internationalen Gerichtshof oder durch einen Staat, auf dessen Gebiet die Tat begangen wurde, dessen Angehöriger der Tat verdächtig ist oder dessen Angehöriger durch die Tat verletzt wurde, verfolgt wird.

Dasselbe gilt, wenn sich ein wegen einer im Ausland begangenen Tat beschuldigter Ausländer im Inland aufhält, aber die Voraussetzungen nach Satz 1 Nr. 2 und 4 erfüllt sind und die Überstellung an einen internationalen Gerichtshof oder die Auslieferung an den verfolgenden Staat zulässig und beabsichtigt ist.
(3) Ist in den Fällen des Absatzes 1 oder 2 die öffentliche Klage bereits erhoben, so kann die Staatsanwaltschaft die Klage in jeder Lage des Verfahrens zurücknehmen und das Verfahren einstellen.

Wer kann denn schon alles kontrollieren…??? 😆

http://www.buzer.de/gesetz/12344/a202630.htm
http://www.buzer.de/gesetz/12344/a202631.htm
https://dejure.org/gesetze/VStGB/13.html



Bundesgesetzblatt Nr. 65 v. 28.12.2016

Siehe hierzu auch den Artikel 26 des GG :



arrow: https://dejure.org/gesetze/GG/26.html

De jure bindend ist ebenso die „Rechtslage “ (die wir nur bedingt haben) zum Zeitpunkt des Eintretens der Straftat. Über den Zenit sind viele dieser Politmarionetten – im internationalen Kadavergehorsam voraus eilend – bereits zu weit gegangen.

Haben wir denn etwa schon wieder etwas verpasst? Die „NSLeitmedien“ schweigen hierzu! Sind die Personen im Bundestag gedanklich immer noch unterwegs als Speerspitze gegen Russland?

Es sollte auch dies klar und deutlich verstanden sein:
Deutschlands Wahl zwischen USA und Russland, zwischen Vasallenstatus und Weltmacht
https://www.youtube.com/watch?v=vqEFyb_1Ii0&feature=youtu.be

Die Bundestag-Abgeordneten (legitmiert durch die millionenfachen Personalausweisträger) scheinen wohl auf Nummer sicher gehen zu wollen.
Die Absolution seitens des §§ 129  Abs. (2) StGB ist denen wohl nicht gut oder „sicher“ genug. Vor dem Zorn des Volkes gibt es keine Sicherheit – weltweit.
https://www.agmiw.org/?p=5294

„Deutschland“ ist wohl auch eines der ganz wenigen „Länder“ weltweit, in dem der Straftatbestand der Volksverhetzung“ überhaupt existiert:
Und es ist definitiv das einzige Land auf der Welt, in dem „Bürger“
anonym Online-Anzeigen im Internet stellen können. Na dann…! 😉
https://www.bundestag.de/blob/407962/2a8eabb19952a8f2f815617bb25c1838/wd-7-030-09-pdf-data.pdf

Hier ergänzend die Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches Öffentliche Anhörung am 26.09.2016 im Ausschuss für Recht undVerbraucherschutz des Deutschen Bundestages:

Zitat: Die völkerrechtliche Definition als solche und die Verpflichtung Deutschlands, das Verbrechen der Aggression als Straftatbestand zu normieren, scheinen nicht diskussionsbedürftig und sollen auch nicht Gegenstand der nachfolgendenStellungnahme sein.“ Geht´s noch??
https://www.bundestag.de/blob/461328/dd5bf01bcfd3d490dda8f68a4f2e7852/sinn-data.pdf

Und was auch noch so nebenher abläuft:
https://www.gesetze-im-internet.de/g10_2001/BJNR125410001.html
Der gläserne Bürger nimmt Gestalt an…

Siehe auch den „Vertrag“ über die „Abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland (2+4 Vertrag)“, hier ins besonders den Artikel 2:
https://www.agmiw.org/?p=2969
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/AAmt/Geschichte/ZweiPlusVier/ZweiPlusVier_node.html

++++

B)

Auch die weibliche Bevölkerung in diesem Land beginnt sich auf das neue Jahr einzustimmen:

Das Femidom, welches von Sonette Ehlers aus Südafrika erfunden wurde, wird in die Vagina eingeführt. Bei einer Vergewaltigung bohrt sich das Spezialkondom mit Widerhaken in das Genital des Mannes.
/Anti-Vergewaltiger-Femidom-im-suedafrikanischen-Handel
/rape-axe–kondom-mit-zaehnen

Da man das Kondom nur mit einem chirurgischen Eingriff wieder entfernen kann, ist eine Täterüberführung leicht(er) möglich.

Der Tag wird kommen, an dem eine signifikante Anzahl von DeutschEN sich gegenüber den Politik-Marionetten wie folgt verhält:

+++++

C)

Ein notwendiger Denkanstoß zur Eigenrecherche und zum Nachdenken:

Das sogenannte „Weihnachts-Attentat“ in Berlin vom 19.12.2016 war eine „False Flag„-Aktion! Cui Bono…!
Das einzige bedauernswerte Opfer in diesem bösen Spiel scheint der polnische LKW-Fahrer Lucasz Urban zu sein.
https://www.youtube.com/watch?v=uUTtUxxzPSg

Es gibt bis Heute keine vollständige Liste mit den Namen und Fotos der 11 Getöteten, keine Begräbnisse, keine Todesanzeigen. Von Informationen in bezug auf die ca. 50 Verletzten mal ganz zu schweigen. Von der „BLÖD“ gibt es hierzu nur dies:
http://www.bild.de/news/inland/terrorberlin/letztes-foto-vor-dem-anschlag-israelin-49472266.bild.html

Zweifel nach Berliner Attentat: Es war einmal ein Ausweis
arrow: https://www.youtube.com/watch?v=YLM3x6Znm68

Eine nachvollziehbare Zusammenstellung der Ereignisse:
weihnachtsmarkt-terror-in-berlin-aller-wahrscheinlichkeit-nach-falsche-flaggepsyop.php

https://www.youtube.com/watch?v=n-_KNfQcM3k

Ein Luftbild:

http://quer-denken.tv/ungereimtheiten-zum-attentat-auf-den-berliner-weihnachtsmarkt-und-merkels-reaktion/

http://www.mercury.bewusst.tv/wp-content/uploads/2017/01/SpontanJanuar17.mp4

Wir dürfen davon ausgehen, dass diese Aktion davon ablenken sollte, dass in Ost-Aleppo (Syrien) auf Seiten der IS-Terroristen NATO-Offiziere (auch von der BRD!) aufgefunden wurden.
Damit platzte nun allerspätestens die große Lügenblase der westlichen Medien & der Politiker in bezug auf die Syrien-Krise!
festnahme-von-nato-offizieren-und-agenten-in-ost-aleppo-bestaetigt-syrischer-un-botschafter-gibt-namensliste-bekannt
http://home.nuoviso.tv/magazin/das-versagen-und-ihre-methode-anschlag-als-ablenkung-von-aleppo/
https://youtu.be/j-odogWwdAQ

Zum Thema Syrien rege ich an, diese sehr gute Zusammenfassung von Doris Auerbach zu lesen:
http://www.politonline.ch/index.cfm?content=news&newsid=2611

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D)

Aus dem Weltnetz zur Themamik Asylanten:

hier mal der text eines kommentars zu dieser mail. und genau da sehe ich das problem. die entscheidungen werden gegen das volk getroffen. wehe dem der das so verbalisiert.

Vom Inhalt ist man kaum überrascht, denn das pfiffen doch längst die Spatzen von den Dächern! Allerdings wurden diese Spatzen von Muttis Falken weggebissen.

Der eigentliche Skandal ist, dass man mit allen Mitteln die Identität dieses Polizisten und besorgten Vaters verbergen muss, damit er nicht von Muttis Falken öffentlich zerfleischt wird. Die fliegen immer noch!

Wo sind wir hingekommen, dass wir gewissenhafte Staatsdiener vor dem Establishment des eigenen Volkes schützen müssen?
wolfgang-bosbach/erschuetternde-mail-eines-polizisten

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Gehabt Euch wohl und alles Gute in 2017…!

Wir gehen spannenden Zeiten entgegen.
Behaltet einen kühlen Kopf, denn es ist nur ein Spiel innerhalb der Matrix…
…erkennt wer ihr seid…!

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 Kurt Meier unterhält sich mit Jo Conrad über seinen Werdegang als Priester, Ausstieg und die schwere Loslösung von Gelübden und magischen Rituale der Kirchen.
http://bewusst.tv/ein-ex-priester-packt-aus/

Der „Verein“ Partei! Kriminalität & Größenwahn im Bundestag? v5.1.

aktualisiert am 31.07.2017

„Ich gebe euch den Rat, mit aller Sorgfalt und Kraft zu meiden: Krankheiten im Körper, in der Seele Verworrenheit, Ausschweifung im Genuss, Uneinigkeit im Hause und im Staate Parteiung.“
Pythagoras von Samos (570 – 500 v. Chr.) griechischer Mathematiker


Und welche Aufregung, welches Gegacker um dieses Windei alle fünf Jahre! Und wie setzt immer sofort die Enttäuschung und der Katzenjammer ein, bis nach fünf Jährlein die Narretei auflebt und so wieder und wieder. Und was sie für Worte haben für dieses feige, inhaltslose, knechtische, überdumme Getue: Wahlschlacht, Wahlsieg, Triumph; es ist, wie wenn sich Affen in einem Zeughaus Ritterrüstungen über das braune Fell gezogen hätten.
/gustav-landauer-von-der-dummheit-und-von-der-wahl-1912/


Gegen die Regierung mit allen Mitteln zu kämpfen ist ja ein Grundrecht und Sport eines jeden Deutschen.

Otto Eduard Leopold Fürst von Bismarck (1815 – 1898),
preußisch-deutscher Staatsmann und 1. Reichskanzler

Quelle: Im deutschen Reichstag, am 8. Mai 1880

Aktueller Buchtip hierzu:
Buch-Volksverraeter-SPD


Ein paar Fragen, welche ihr  jedem BRiD-Politiker stellen solltet:
Fragen an die Parteien
Auf die Antworten darf man gespannt sein…


Lesen, merken, abspeichern…!

http://de.calameo.com/read/003991766cf9f844d26a2


/rucktritt-aller-nicht-versicherten-mitglieder-der-sog-bundesregierung
fortsetzung-zur-versicherungsklarung-der-mitglieder-der-bundesregierung
 Musterschreiben Verfassungsbeschwerde (Word)
Dieses Schreiben an die UN sollte man möglichst aus dem Ausland abschicken…! 🙂


#Bundestagswahl 2017: Selfie mit dem Wahlzettel ist verboten
Hinzugefügt wurde in der neuen Wahlverordnung im § 56 Absatz 2 / Satz 1: „In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
Ergänzt mit, Wähler sind „zurückzuweisen, wenn sie „für den Wahlvorstand erkennbar in der Wahlkabine fotografiert oder gefilmt“ haben.

#Wahl und Fälschung bleiben bitte geheim!


http://www.journalalternativemedien.info/meinungen-kommentare/michael-winkler-wahlen/

/studie-beweist-wahlfaelschung-in-deutschland-keine-ausnahme-sondern-die-regel/


OK fein, dann wollen wir den Herrn Gauck doch mal wörtlich nehmen! 😉
Oder meint er damit nur sich selbst und seinesgleichen? Denkbar wäre es!

Man siehe auch hier:

Bei der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 2150/08 (hier die Rand-Nrn. 49 & 50) kann man nachlesen, welche Art von weitestgehender Meinungsfreiheit absolut zulässig und verfassungsrechtlich geschützt ist. Selbst wenn „gemeint“ werden sollte, das vorhandene System sei abzulehnen.

Mit dem Urteil vom 25. September 2008 (1 BvR 1565/05) urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass „die Bürger rechtlich nicht gehalten sind, die Wertsetzungen der Verfassung persönlich zu teilen. Die Bürger sind grundsätzlich auch frei, grundlegende Wertungen der Verfassung in Frage zu stellen oder die Änderung tragender Prinzipien zu fordern.“
Siehe Urteil Punkt III, Ziffer 3:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2008/09/rk20080915_1bvr156505.html

Die plurale Demokratie des Grundgesetzes vertraut auf die Fähigkeit der Gesamtheit der Bürger, sich mit Kritik an der Verfassung auseinander zu setzen und sie dadurch abzuwehren.  Siehe: BVerfGK 2, 1 (5).

Und warum gibt es dann keine Volksentscheide?
Warum kein „Status quo ante bellum“ in bezug auf den WK I?
Sowie keinen Friedensvertrag zum WK I?
Warum keine alte neue Verfassung (hier die 1871er)?

Fazit des Ganzen? Strafrechtlich relevant ist somit alles, was geeignet ist, die Achtung der Bürger für den Bestand der rechtsstaatlich verfassten Demokratie in der Bundesrepublik auszuhöhlen und zu untergraben.


Wie damals – so auch noch Heute- nichts dazu gelernt…

Wahlberechtigt nach § 12 des BWahlG sind (nur) alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 GG. Also alle Deutschen innerhalb der Grenzen vom 31.12.1937.

Wissen die Menschen in den „östlichen Teilen“ jenseits von Oder und Neiße, daß sie wahlberechtigt sind? 😉

Das BVerfG urteilt mit Beschluß des Zeiten Senats vom 21.10.1987 –2BvR 373/83
„Der Beschwerdeführer hat die deutsche Staatsangehörigkeit weder durch Einbürgerung seitens der Bundesrepublik Deutschland noch unmittelbar kraft des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes, das nach Art. 123 Abs. 1 GG für den Hoheitsbereich der Bundesrepublik Deutschland fortgilt, erworben. Der Umstand, daß dem Beschwerdeführer im Jahre 1970 ein Personalausweis und im Jahre 1972 ein Reisepaß der Bundesrepublik Deutschland erteilt wurde, bewirkte keine Einbürgerung. Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz kennt eine Einbürgerung durch bloße Aushändigung eines deutschen Personalausweises oder Reisepasses nicht.“

Folglich ist nur der Deutscher im Sinne des Art. 116 GG und damit wahlberechtigt, der seine Abstammung nachgewiesen hat und diese in Form eines Staatsangehörigkeitsausweises von deutschen Behörden bestätigt bekommen hat.

Alle BRiD-Gesetze, welche von dem nicht legitimierten Gesetzgeber beschlossen wurden (dies allerspätestens seit 1956) , sind offenkundig ungültig und nichtig. Wer dann trotzdem gesetzwidrig wählen geht, macht sich selbst strafbar:
§ 108a StGB Wählertäuschung
§ 107a StGB Wahlbetrug
§ 132a StGB Amtsanmaßung
§ 81 Hochverrat
bundeswahlgesetz-nichtig.html


Finde den Fehler…! 😆

https://www.tagesschau.de/inland/gruene-urwahl-103.html


Die undemokratische Entstehung der BRiD wird hier in zwei Minuten erklärt. In diesen zwei Minuten, aus seiner Sendung vom 29. 2. 1988 wird klar, weshalb Karl Eduard von Schnitzler von Demagogen so vehement diffamiert wird:


http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13690700.html
/psychopathen-und-geistesschwache-in-der-politik/

Buch: Neurose der Macht von Piero Rocchini (derzeit vergriffen)

Gibt es etwa REICHSBÜRGER IM BUNDESTAG?
www.youtube.com/watch?v=rqnP1rAaKBo&feature=youtu.be


Udo di Fabio: Merkel ist Verfassungsbrecherin!

Das Gutachten ist für Angela Merkel ein Donnerschlag. Der Verfassungsrechtler Udo di Fabio kommt nach juristischer Prüfung der aktuellen Migrationskrise zu einem erschütternden Befund: Die Bundesregierung bricht mit ihrer Weigerung, die Landesgrenzen umfassend zu kontrollieren, eindeutig Verfassungsrecht. In dem Gutachten heißt es: „Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen (…) verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist.“ […]
➡ http://www.theeuropean.de/…/10656-verfahren-gegen-bundeskan…
➡ http://www.pi-news.net/…/udo-di-fabio-merkel-ist-verfassun…/
http://www.tichyseinblick.de/meinungen/drei-verfassungsrichter-gegen-merkel-warum-ist-sie-noch-im-amt/


Wir schreiben das Schicksalsjahr 2017 für die DeutschEN & für diese Welt – nach welcher / wessen Zeitrechnung auch immer…!

Die Politiker-Darsteller in Berlin & in Brüssel ignorieren immer öfter, immer öffentlicher und immer ungenierter, geflissentlich das Votum des Souveräns und fürchten – wohl zurecht –  um ihre unverdienten Pfründe.

Schon einmal darüber nachgedacht, warum die Bundesgesetzblätter (BGBl.) zu Bonn und eben nicht zu Berlin ausgegeben werden?
https://www.agmiw.org/?p=2969

http://www.pravda-tv.com/2017/01/correktiv-org-wird-zur-fake-news-polizei-in-deutschland-auf-facebook-ernannt/

Geschieht der Wille der amtierenden Bundesregierung, so wird sich Deutschland in 2017 Jahr aus dem Kreis der europäischen Demokratien verabschieden. Im Berliner Regierungsviertel werden hektisch Vorbereitungen eines Rechtsbruchs getroffen, den eine eigens dafür zu schaffende Behörde exekutieren soll. Nachdem in der vorigen Woche bereits der SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann verriet, er denke gemeinsam mit seinem CDU-Kollegen über eine „Prüfstellefür die Wahrheit nach, wird nun bekannt, dass man im Bundesinnenministerium mit den Planungen für den Aufbau eines Abwehrzentrums gegen Desinformation begonnen hat. Da müssen diese Personen garnicht so weit gehen. An der eigenen Nase packen würde völlig ausreichen!
abwehrzentrum_gegen_desinformation
facebook_und_fake_news_oder_ein_putsch_mit_ansage

Immerhin, es geht auch (noch) zu Gunsten der Alternativen Medien:
landgericht-berlin-verbietet-deutschlandradio-verbreitung-von-falschmeldung/

Muss man diese Personen an das (Militär)Grundgesetz für die BRD erinnern?

Artikel  5 Abs. (1) GG

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
https://dejure.org/gesetze/GG/5.html

Artikel 20 Abs. (2-4)

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
https://dejure.org/gesetze/GG/20.html

Und erdreisten sich nun analog ihrer NS-Vorgänger mit dem neuen „Gesetz“ gegen sogenannte „fake news“ dem Einfluß der alternativen Medien Herr zu werden. Ein wahrlich vergebliches Unterfangen…! 😉
Oder wann erfolgt die Abschaltung des Internets? 🙂

Wer ist denn der Vater des Gesetzes zur Vermeidung von „fake news“?
Maas schreibt mal wieder ab… obwohl… ein Griff in die NS-Schublade genügt ja völlig…! Denn man siehe hier:

Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen. Vom 20. Dezember 1934.
http://www.documentarchiv.de/ns/heimtuecke.htm

Das die „etablilierten Leitmedien“ längst den Rang der allumfassenden Deutungs- und Meinungshoheit verloren haben, scheint sich nun auch bis in die letzte verkokste Bundestags-Abgeordnetenbank herum gesprochen zu haben.

Ist das so zum lachen? DEUTSCH denkt wohl das wäre Satire!
https://www.youtube.com/watch?time_continue=26&v=YJDAMe3mGkA
 
Die Top Zehn der „Fake News“ 2016
Die Deutungshoheit wackelt

die-deutungshoheit-wackelt/

Da lohnt dann doch mal ein kritischer Blick auf die Begrifflichkeit „PARTEI“.

„Eine politische Partei (lateinisch pars, Genitiv partis ‚Teil‘, ‚Richtung‘) ist ein auf unterschiedliche Weise organisierter Zusammenschluss von Menschen, die innerhalb eines umfassenderen politischen Verbandes (eines Staates o. Ä.) danach streben, möglichst viel politische Mitsprache zu erringen, um ihre eigenen sachlichen oder ideellen Ziele zu verwirklichen und/oder persönliche Vorteile zu erlangen. Wesentlicher Teil des Erringens bzw. Ausübens solcher politischer Macht ist es, Führungspositionen in staatlichen und anderen Institutionen (zum Beispiel Öffentlich-rechtlicher Rundfunk) mit Parteimitgliedern oder der Partei nahestehenden Menschen zu besetzen.“
Quelle: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. § 18.

Eine Partei ist ein „besondererVerein !!!
Eine Partei ist ein nicht rechtsfähiger Verein !!!

Das sich diese Partei-Vereine auch noch die volle Absolution erteilt haben, erkennt man unschwer beim Studium nachfolgender „Gesetze“:

Man siehe hierzu die § 129 StGB Abs. (2) i.V.m. § 37 PartG (Parteiengesetz) i.V.m. § 54 BGB (zzgl. dem § 61 BGB a.F.)

§ 129 – Bildung krimineller Vereinigungen

(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,

  1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,

https://dejure.org/gesetze/StGB/129.html

Wie praktisch aber auch…!
Am Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) kommen diese Politiker damit aber nicht vorbei…!


§ 37 PartG

Nichtanwendbarkeit einer Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuchs
https://dejure.org/gesetze/PartG/37.html


§ 54 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird bei Parteien nicht angewandt.

§ 54 – Nicht rechtsfähige Vereine

Auf Vereine, die nicht rechtsfähig sind, finden die Vorschriften über die Gesellschaft Anwendung. Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines solchen Vereins einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner.
➡ https://dejure.org/gesetze/BGB/54.html


§ 61 BGB a.F. im Vergleich zur neuen Fassung 😉


Ergänzend hierzu zum Verständnis den Artikel 21 GG, Abs. (2):
https://dejure.org/gesetze/GG/21.html
Das ist der Freibbrief der Politiker, um das machen zu können, was sie wollen bzw. sollen…! 👿


Die Politiker im Dienste der Lobbyisten…:


Etwas Philosophie…

Ist sodann der Verein legitim & legitimiert, wenn ca. 50 – 60 Millionen Bundespersonalausweisträger (DEUTSCH) diesem Verein freiwillig beitreten, diese Mitgliedschaft alle 10 Jahre freiwillig durch Annahme / Beatragung eines neuen Personalausweises bestätigen und ergänzend hierzu den Vereins-Vorstand alle vier Jahre neu wählen bzw. ihrer Funktion bestätigen?

Was ist denn dann, wenn sich DeutschE, ihrer Herkunft, Abstammung, Aufgabe und Souveränität bewusst sind, diese Mitgliedschaft durch Proklamation, Vernichtungsauftrag des Bundespersonalausweis und Einleitung des Feststellungsauftrag etc. aufkündigen?

Es sollte Jedem bewusst sein- und werden:
Wer „wählen“ geht hat keine Wahl und wird zum Mit-Täter.
Zu „wählen“ gibt es nichts – ausser den eigenen Untergang!
Ein Souverän gibt seine Stimme nicht ab! Niemals!

Wahlbetrug in der BRD – Wahlhelferin Petra Kaiser berichtet | Bewusst.TV – 20.11.2016
https://www.youtube.com/watch?v=7MbaO9UYmv8
Die letzten 10 Minuten Unfug dieser PERSON darf, sollte, muss man gerne ignorieren.


Die „Alternative“ übt schon fleissig und recht brav angepasst die Raute:

Soll keiner sagen können, er habe davon nichts gewusst.
Denn Wissen ist und bleibt eine Holpflicht.

Wegducken und wegschauen gilt nicht.

Denn es gilt nachwievor:


Die DeutschEN sind dabei ihre Rechte in die eigenen Hände zu legen:

https://www.youtube.com/watch?v=jBjkcZ4dxLM

http://www.juraforum.de/lexikon/gewohnheitsrecht
https://www.agmiw.org/?p=3811


P.S. Für die Mitleser des „Staats- und Verfassungsschutz“:
Der Autor dieses Beitrags nimmt als Parteimitglied der Partei BGZ (Bürgerforum Gerechte Zukunkft) seinen öffentlichen Bildungsauftrag wahr.
Bedenkt bitte, wenn Ihr Maßnahmen gegen festgestellte, gesetzliche DeutschE unternehmt, handelt ihr illegal, grob fahrlässig und vorsätzlich!
Und seid damit- (un)dank der seit 1982 entfallenen Staatshaftung – gemäß den §§ 823, 839 BGB  privat in vollem Umfang haftbar!
Beachtet bitte in diesem Bezug die §§ 113 StGB Abs. 3 und 4…! 🙂



Es gibt keine Wahlen! Also können auch die Stimmen nicht gültig werden. Sachen / Juristische Personen haben übrigens keine Stimmen und handeln daher konkludent.

Das ist eure Hausordnung, wenn ihr euch als „NaZi“ angemeldet habt und den Krieg fortführen wollt (man erkennt euch am Personalstatus und der Glaubhaftmachung deutsch).
https://www.admin.ch/…/19490188/201407180000/0.518.51.pdf

Wer glaubt er hätte in einer Militärverwaltung und deren Gewahrsamsstaat eine Wahl, nenne man den Artikel der Genfer Konvention IV.“

Klaus Schmidt


https://www.youtube.com/watch?v=KEiE6LmYNQk




MEDIALEAKS:
FAKTEN ZU SCHEINDEMOKRATIEN, MANIPULIERTEN MEDIEN UND DEN HÜTERN UNSERES GELDSYSTEMS:
http://www.medialeaks.org/



Wie sah der lybische Staatschef dieses Thema „Partei“?
Man lese und staune!
Muammar al-Gaddafi – Das Grüne Buch:
dasgruenebuch


Gehe zu 98% konform… bis auf die Erläuterungen / Darstellung der Begrifflichkeiten wie z.B. Staats“bürger“ oder „neue“ Verfassung etc.


Ergänzend hierzu die Artikelreihe „Wohin uns nun die Reise führt“ auf dieser Webseite.


http://www.journalalternativemedien.info/meinungen-kommentare/ra-lutz-schaefer-perversitaet-in-seiner-reinsten-form-und-nur-in-der-politik-zu-finden/

Weiterführendes und Quellen:

Zusammenfassung der aktuellen Lage bezüglich der sozialen Ungerechtigkeit mit zahlreichen weiterführenden Quellen:
http://www.gds-news.de/…/soziale-gerechtigkeit-so-koennte-…/

6 unbekannte Wahrheiten über TTIP,  CETA,  ACTA und Co:
https://www.facebook.com/gds.blog/videos/1713326838932105/

Sigmar Gabriel verkauft uns für dumm:
http://www.sueddeutsche.de/…/freihandel-gabriel-zweifelt-an…

Auch Martin Schulz unterstützt Gabriels Bemühungen für CETA:
http://www.spiegel.de/…/ceta-martin-schulz-lobt-handelsvert…

Wie rücksichtslose Konzerne und  Superreiche die Allgemeinheit plündern:
http://www.focus.de/…/steuervermeidung-im-grossen-stil-deut…

Doch auch die Schwarzgelder gehen inzwischen in die zweistellige Billionensumme:
https://www.facebook.com/gds.blog/videos/1727723237492465/

Der große UN-Betrug mit den Flüchtlingen:
http://www.sueddeutsche.de/…/welternaehrungsprogramm-un-kue…

Wie die EU bei diesem Betrug mitmachte:
http://www.welt.de/…/EU-verspricht-Geld-fuer-Fluechtlinge-u…

Das war richtig durchorganisiert:
http://www.heise.de/tp/artikel/46/46094/1.html

Ergänzend:
http://www.unhcr.de/…/warum-fluechtlinge-nach-europa-kommen…

http://www.deutschlandfunk.de/geberkonferenz-syrien-zugesag…

Fluchtursachen selbst schaffen Teil 1:
https://www.facebook.com/gds.blog/videos/1695962210668568/

Fluchtursachen selbst schaffen Teil 2:
https://netzfrauen.org/…/ruecksichtsloses-freihandelsabkom…/

Fluchtursachen selbst schaffen Teil 3:
https://www.facebook.com/gds.blog/videos/1632837716981018/

Fluchtursachen selbst schaffen Teil 4:
https://www.facebook.com/gds.blog/videos/1699549823643140/

Wie die Flüchtlingskrise duch eine virale Gerüchteküche befeuert wurde – sogar der Sender Al-Jazeera spielte mit. Ein Schelm, wer Böses denkt:
https://www.facebook.com/gds.blog/videos/1695689850695804/

Wohin uns nun die Reise führt (6) – V1.9.

aktualisiert am 13.10.2017

Wie lautet – für uns DeutschE – der gemeinsame Nenner in bezug auf den Vatikan / Der Heilige Stuhl, der Generierung von Unsummen von Luft/Fiat-„Geld“ und den sogenannten Migrations-, Klima- und Sex-„Flüchtlingen“?

Es ist der Genozid an den deutschen Völkern & Stämmen!

Daher stimmen wir doch gerne jubilierend freudig ein:
„Meinen täglich´ Flüchtling gib´ uns Heute…!“

Das Geschäft mit den „Asylanten“ / „Flüchtlingen“ auf deutschem Boden boomt.

Auf die durchaus sinnige Idee zu kommen, diesen Wirtschaftszweig einmal ernsthaft(er) zu hinterfragen… nun – darauf kommen die Allerwenigsten. Zeit hierfür wird´s allemal…

Denn: Oberste Maxime des medial versieften und indoktrinierten Gutmenschentums ist es doch, diesen armen traumatisierten Menschen, jede erdenkliche Hilfe – bis bin zur Überlassung der eigenen Tochter – großmütig (gutmenschlich) anzubiedern. 👿
https://www.agmiw.org/?p=5042

Was zählen da schon die zigtausenden an Obdachlosen, Hartz 4-Empfängern und sonstigen sozial schwachen und / oder behinderten (deutschen) Menschen? Wertloses Leben? Euthanasieprogram 2.0?

Seitens der EU und UN wird ein Bevölkerungsaustausch umgesetzt!
Es geht ergänzend hierzu um nichts weniger, als (auch!) um den schnöden Mamon! Das ist doch genial eingefädelt, sich den gewünschten Genozid gegen die Deutschen noch gleich monetär zu vergolden. Derartige Verknüpfungsmechanismen bezeichne ich gerne als eine „enoplische Quadrierung des kommerziellen Erfolgs„!
Die Quellenangaben zu den eben erwähnten Umsiedlungs-Programmen der EU & UN findet ihr verlinkt in diesem Artikel:
https://www.agmiw.org/?p=2192

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https://www.youtube.com/watch?v=WgHX6edzhuU&feature=youtu.be

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Aktuell 1:
Endlich spricht ein BRiD-Richter Klartext. Das Online-Magazin RBB zitiert Wilfried Kirkes, der als Verwaltungsrichter in Potsdam mit zahllosen Asylklagen konfrontiert ist. Sein Fazit: „Im Moment befinden wir uns an der Schwelle zu verfassungswidrigen Zuständen“.

richter-spricht-klartext-asylindustrie-als-einnahmequelle-fuer-anwaelte-und-mediziner/

Aktuell 2:
Ein Buch sprengt derzeit alle Rekorde. Kurz nach seinem Erscheinen und obwohl Amazon inzwischen Schwierigkeiten hat oder haben will, es auszuliefern, liegt es auf Platz 1 der meist verkauften Bücher bei dem Internethändler.

Selbst dort, wo nicht der Käufer, sondern eine Fach-Jury abstimmt, kommt das Platz unter die Top 10. In der aktuellen Liste der „Sachbücher des Monats“, die eine 25-köpfige Jury aus Kulturjournalisten und Wissenschaftlern von Deutschlandradio über FAZ, Zeit bis hin zum Spiegel zusammenstellt. Die Rede ist von Rolf Peter Sieferles posthum erschienenem Werk „Finis Germania“.
/kritik-an-migrationspolitik-ndr-will-buecherverbote/

Krank und verkommen wie unsere Politiker sind auch die meisten Restdeutschen

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Man beachte – ein Beispiel von deren vielen:

Im schönen Breisgau, in Freiburg, dort wo es ja so schön und friedlich zu geht – dies dank der allgegenwärtigen und herzlichen Kulturbereicherung – bekommt das Christophorus Jugendwerk pro Tag 335,00 € für jeden minderjährigen Flüchtling ausbezahlt.
Frage: Wer überprüft denn die Altersangaben dieser Menschen? 🙂
betrug-bei-der-altersangabe-die-minderjaehrigen-fluechtlinge

Eine deutsche Pflegefamilie mit einem regulären Pflegekind erhält hingegen pro Monat gerade einmal rund 800,00 €! Daher herrscht in der Sozialindustrie wahrer Jubel und Sonnenschein und die Zahl der berufsmäßigen Schlepper & Nepper, im Dienste des Systems, steigt stetig an. Da werden ganz neue Berufszweige erschaffen.

Was steckt denn nun – auch noch – dahinter?

Jeder, bei den BRiD-Behörden, registrierte Mensch ist schlappe 19.000.000,00 € wert! Sic – 19 Millionen…! Plus/Minus… ^^
Diese Registration erfolgt über die Geburtsurkunde, die Sozialversicherungsnummer als auch die Steuer-ID-Nr. –
(„regis“ = des Königs…; ergo dem König gehörend).
Dies sind somit – bei einmal angenommenen 75 Lebensjahren – pro Lebensmonat 21.111,00 € .
Wer hierzu mehr wissen möchte, suche nach Artikeln in bezug auf das „Strohmannkonto„.

Dieses sogenannte „Human Capital“ wird bei der BIZ (Bank für den Internationalen Zahlungsausgleich – eine sehr treffende Bezeichnung) in Basel verwaltet, beliehen, spekuliert und auch verpfändet!
Die BIZ wurde nach dem 1. Weltkrieg gegründet, um die Reparationszahlungen seitens des Versailler Diktates, gegenüber dem 2. Deutschen (Kaiser) Reich, abzuwickeln.
Man beachte zudem, dass dieses Diktat ein Vertrag zum Frieden (Treaty of Peace) war; jedoch kein echter Friedensvertrag (Peace Treaty). Der steht bis Heute noch aus!

Die BIZ gehört dem Vatikan, welcher mit seinen erlassenden päpstlichen Bullen, über mehrere Jahrhunderte hinweg, folgende Ansprüche gegenüber jeden Menschen anmeldete:

1. seinen Geist
2. seine Seele
3. seinen Körper
Cest vie que vie act 1666 – Sklaven in Ketten:

https://www.youtube.com/watch?v=2RI5dvXPWeY

Aufgrund des menschlichen Wertes (daher auch Human Capital genannt), bei den angenommen 75 Jahren Lebenszeit von 21.111,00 € pro Monat, sind die großzügig gewährten  335,00 € pro Tag daher nun wirklich kein Problem.
Denn der registrierte minderjährige „Flüchtling“ wird de facto gesamt mit um die 19 Millionen € beliehen und auch verpfändet.

Dies betrifft jeden registrierten „Flüchtling“…! Unabhängig davon, dass sich das System derzeit – mit dem Neuzugang an willfährigen und (noch) dankbaren Menschen – ein neues vermeintlich besser lenkbareres Wahlvolk erschafft!
Man siehe hierzu die §§ 3 (Abs. 2 ) und 4 StAG
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/rustag/gesamt.pdf

Somit ist das ein recht ergiebiges Geschäft. Und da der Verein EU pleite ist, spült jede Neuregistration richtig viel Kohle in die Kasse 🙂
Da freut man sich doch über jede gebärfreudige Muslima. 👿
Bedeutet auch, dass binnen zweier Generationen die deutschen Völker aus ihrer eigenen Heimat heraus gevögelt werden. Reine Mathematik!

Alle Zahlungen – aus jedem Krieg – wurden und werden seit jeher über die BIZ in Basel finanziert, geregelt und ausgeglichen.

Heißt somit auch: Alle Kriege werden über den Vatikan finanziert!

Daher sei allen aufgewachten Menschen aus tiefster deutscher Seele ein „Urbi et orbi“ und allen Dauerschläfern ein „Ora et labora“ gewünscht:-)
https://www.agmiw.org/?p=1485

Bis Heute gibt es nur ein einziges Staatsgebilde auf der Welt, welches dem Vatikan standhaft das „regis“ untersagte.
(Und dies war nebenbei einer der Hauptgründe, um den WK. I anzuzetteln.)

Es wurden die Geburtenbücher eingeführt. Diese Geburtenbücher wurden jeweils in den Archiven der Wohn/Geburts-Gemeinden von den bestallten Standesbeamten verwaltet.
Diese Bücher gab es nur zwischen 1874 und 1918 und somit verlor der Vatikan 1874 über Nacht viele Millionen an deutschen Sklaven!
Die BRiD-Verwaltungen (Standesämter) gehen mittlerweile dazu über, diese wichtigen Auszüge aus den Geburtenbüchern nicht mehr auszugeben!
https://www.agmiw.org/?p=3203

Zitat von Papst Pius IX. am 18.01.1874, dem dritten Jahrestag der Reichsgründung, vor einer internationalen Pilgerversammlung in Rom:

„Bismarck ist die Schlange im Paradiese der Menschheit. Durch diese Schlange wird das deutsche Volk verführt, mehr sein zu wollen, als Gott selbst, und dieser Selbstüberhöhung wird eine Erniedrigung folgen, wie noch kein Volk sie hat kosten müssen. Nicht wir – sondern der Ewige weiß, ob nicht das Sandkorn an den Bergen der ewigen Vergeltung sich schon gelöst hat, das – im Niedergang zum Bergsturz wachsend – in einigen Jahren an die tönernen Füße dieses Reiches anrennen und es in Trümmer verwandeln wird; dieses Reich, das wie der Turmbau zu Babel Gott zum Trotz errichtet wurde und zur Verherrlichung Gottes zergehen wird.”
https://www.agmiw.org/?p=1485

Dieses wunderschöne Land ist das „Land“ in dem WIR, Du + Ich leben! Dieses wunderschöne Land gibt Dir die Möglichkeit, Dich aus dieser Knechtschaft zu befreien und somit auch künftige Kriege weltweit zu verhindern.

Diese Urkunde, die niemals beliehen wurde, an der niemals Blut klebte und die niemals für irgendeinen Krieg verpfändet wurde ist der Staatsangehörigkeitsausweis „Gelber Schein“ (über den Feststellungsantrag mit Ahnennachweisen vor 1914). Und der wartet auf Dich – auf deinem Landratsamt (sinnigerweise in der Ausländerbehörde).
https://www.agmiw.org/?p=4930

Leider verweigern jedoch immer mehr Mitarbeiter – aufgrund illegaler „Handlungsanweisungen) – in den Behörden die Ausstellung dieses Dokuments. Warum das denn wohl? Ein Schelm, wer Böses hierbei denkt!
https://www.agmiw.org/?p=2037

Die Farbe Gelb deshalb, da der Papst / Vatikan Dich höchstpersönlich aus dem „Regis“ zu entlassen hat. Und damit weniger Geld für Kriege zur Verfügung hat, weil Du nicht mehr verpfändbar bist!

Gelb & Weiss sind die Farben des Vatikans!
Der Weltfrieden ist das Wichtigste auf der Welt und nichts anderes hatten unsere Vorfahren / unsere Ahnen (daher auch Ahnennachweis) im Sinn.
Die Farben dieses unseres „Landes“, dem einzig anerkannten Völkerrechtssubjekt auf deutschem Boden sind:
Schwarz für den Boden, Weiss für die Loyalität & Reinheit und Rot für die Liebe zu jedem Menschen.

++++

In bezug auf den Besitz an Grund & Boden verweise ich auf diesen Artikel:
reichsbuerger-oder-wie-man-aus-geistiger-guelle-lernen-kann

++++

Römisches Recht, Motu Proprio & Admiralitätsrecht:

21.06.2011 – Auflösung des Römischen Rechts (s.u.)
11.07.2013 – Motu Proprio – mit Wirkung vom 01.09.2013
01.09.2013 – „ Aufhebung der Immunität aller Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte,Regierungsbeamte, öffentlichen Beamten und Bediensteten, Banker, Gesetz- geber vor Strafverfolgung usw. (s.u.)
01.01.2016 – Einführung des Admiralsrechts in der BRiD
(Die eigene persönliche Haftung aller Sachbearbeiter im Öffentlichen Dienst und im Gewerbe!)

Auflösung des Römischen Rechts:
Seit dem 21. Juni 2011 ist die Romanus Pontifex offiziell aufgelöst.
Dies über die Riten Mandamus und Probatum.

Öffentlicher Eintrag Nummer 983210-331235-01004.

Hiermit ist alle Rechtsprechung des Römischen Reiches auf der Erde null und nichtig. Alle Cestui Que Vie -Trusts sind seit dem 15. August 2011 über die Riten Probatum Regnum und  Mandamus aufgelöst.

(Öffentlicher Eintrag des Doku-mentes Nummer 983210-341748-240014)

Dies beinhaltet die Auflösung des Trusts und Amtes bekannt als Aeterni Regis, und als die „Ewige Krone“ oder „die Krone“ nebst all ihrer Ablegern, die Beendigung aller Siedlungsurkunden (settlement certificates), Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, der Bonds und Ansprüche (claims) einschließlich der Autoritäten der Bank for International Settlements (BIS = Zentralbank der Zentralbanken) .

(…the dissolution of the trust and office known as Aeterni Regis, also known as the Eternal Crown or „The Crown“ and all derivatives thereof and terminate all settlement certificates, birth certificates, death certificates, bonds and claims including termination of the authority of the Bank for International Settlements thus ending the system of debt slavery of the world.And full accounting, acknowledgment and surrender of all claims shall be provided within 42 days by the trustees and administrators…)

Motu Proprio vom 11. Juli 2013: Papst Franziskus hat am 11. Juli 2013 mit Wirkung zum 01. September 2013 ein Motu Proprio, das höchste legale Gesetzesinstrument auf Erden aus eigenem Beweggrund [motu proprio] herausgegeben und demzufolge die Immunität aller Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und „Regierungsbeamten“ aufgehoben.

Durch dieses Motu Proprio des Papstes sind nunmehr Richter, Anwälte, Banker, Gesetzgeber, Strafverfolgung und alle öffentlichen Beamten und Bediensteten persönlich haftbar zu machen für ihre Beschlagnahmung von Häusern, Autos, Geld und Anlagen der wahren Begünstigten, für Freiheitsberaubung, Betrug, Belästigung und die Umwandlung der Treuhandfonds der wahren Begünstigten.

Dieses, vom Papst ausgestellte Dokument ist historisch gesehen das signifikanteste und wichtigste Gesetz, das die Goldene Regel als oberste Gewalt anerkennt:

Goldene Regel als höchstes Gesetz:

„Alle Menschen sind ausgestattet mit universellen Rechten und niemand steht zwischen ihnen und dem Schöpfer. Nichts steht über diesem Gesetz.“
Für uns Menschen ist dieses bis zu seiner Widerlegung das alleinig gültige Gesetz!

At arm´s length:
Auf Armeslänge (at arm´s length): „ Außerhalb der Reichweite persönlichen Einflusses oder Kontrolle“. Parteien werden betrachtet, Geschäfte auf Armeslänge zu treiben, wenn jemand auf den gestrengen Buchstaben seiner Rechte steht und sein Geschäft auf formelle Art führt, ohne auf die Fairness und Integrität des anderen zu vertrauen und ohne der Kontrolle und des überwältigenden Einflusses des anderen unterworfen zu sein.“ [Blacks 1st und 4th]
„Befindet sich jemand auf Armeslänge, sieht man, dass er nicht vertraut und kein Begünstigter sein kann….
… eine Transaktion auf Armeslänge erzeugt keine treuhänderischen Pflichten unter den Parteien.“ [Black`s 7th]

++++

Zitate zur Neuen Weltordnung:
„Wir stehen am Rande einer weltweiten Umbildung, alles was wir brauchen, ist die richtige allumfassende Krise und die Nationen werden in die neue Weltordnung einwilligen.“ (1994 vor dem Wirtschafts-Ausschuss der Vereinten Nationen (UN Business Council)

David Rockefeller

++++

Was den Franzosen derzeit widerfährt gibt es auch bald bei uns:
https://www.youtube.com/shared?ci=meB7QcwsRIU

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Berlins neuer Staatssekretär für Wohnen Andrej Holm:
„Faktische Enteignung privaten Immobilienbesitzes“:

http://www.wallstreet-online.de/nachricht/9172998-berlins-staatssekretaer-wohnen-faktische-enteignung-privaten-immobilienbesitzes

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Es wird immer enger… auch für die Unperson Merkel:

http://www.institut-fuer-asylrecht.de/26892.pdf

Denn die Karten (hier die Nr. 7)  lügen nicht:

Keine Sorge… noch arbeitet die Justiz ja so wie sie soll:

➡ https://www.youtube.com/watch?v=55vaxkbZl0k

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Sehr gute Zusammenstellung der Lage mit Quellenangaben:
Die Migration – Absicht und Zweck
  –  Von Doris Auerbach

http://www.politonline.ch/index.cfm?content=news&newsid=2611

++++++

Da ist er wieder: Merkels Berater, der in einer Organisation von George Soros arbeitet und ein Umvolkungs-Fanatiker ist: Gerald Knaus! Den Namen und das Gesicht bitte gut merken, damit dieser u.E. Vaterlandshasser sich nirgendwo in Europa verstecken kann, wenn die Schuldigen später zur Rechenschaft gezogen werden. In Österreich wird dieser Genosse sicher auch nicht willkommen sein. Er ist einer der „Architekten“ der Flutung durch Illegale, kriminelle Ausländer und Wirtschaftsasylanten. Durch seine „Beratung“ lenkte Merkel unser Land an den Abgrund und zerstörte die Innere Ordnung Deutschlands und auch anderer europäischer Länder. Dies ist unsere persönliche Meinung dazu! Wir meinen auch: Dieser Typ hat das Blut der Opfer an den Händen, so wie Merkel und ihre Vasallen. Nun will er die Terroristen („Rebellen“, Weißhelme, al-Nusra, IS) direkt aus Aleppo abholen und die EU mit Türken überfluten. In Aleppo ist KEIN einziger Zivilist gefährdet, denn Aleppo wurde von Assad und Putin von der islamischen Pest befreit!
https://www.welt.de/politik/ausland/article160677162/EU-sollte-Fluechtlinge-direkt-aus-Aleppo-holen.html

Begrifflichkeiten zum „Gelben Schein“ – V1.7.

aktualisiert am 24.11.2017

Fragestellung:
Der „Staatsangehörigkeitsausweis“ / Der „Gelbe Schein
„Der ist eine tückische Falle, da beisst die Maus keinen Faden ab. Kann doch gar nicht sein, dass du das noch nicht durchschaut hast.“

A) (M)eine Sichtweise:

Bei GG 116 (Abs. 1)“: … anderweitiger gesetzlicher Regelungen“ ist eben nicht (zwingend) das RuStAG v. 1913 gemeint.
Dazu müsste dort stehen „anderweitiger Gesetze„….
„anderweitiger gesetzlicher (Adjektiv) Regelungen = A.H. (1934)  😉

Die Verwaltung kann damit nur A.H.´s Regelung meinen, da alles andere eben keine deutsche (deutsche = Adjektiv) Staatsangehörigkeit ergibt.

Denn das RuStAG v. 1913 ist ein Gesetz und eben keine bloße Regelung.
Das Gesetz ist und bleibt das RuStAG v. 1913. Und dieses behalte ich mir als Deutscher ausdrücklich vor!

Ergo erneut eine Täuschung seitens der Verwaltung durch die Begrifflichkeiten. Wie gehabt, bei derart schwammigen Formulierungen. 🙄

Beachten: … „anderweitiger gesetzlicher Regelungen“ dürfte sodann auch die freiwillige Annahme des Personalausweises sein….! 👿

Damit einhergehend die völkische Bezeichnung „DEUTSCH“ als Personal, mit der handelsrechtlichen Identität „NAME“ und der Zugehörigkeit zur Treuhandverwaltung Bundesrepublik Deutschland, gemäß dem Kapitel XI. der Genfer Konvention.
https://www.agmiw.org/?page_id=447

B) Die aktuelle Sichtweise vieler RuStAGler:

Die Rechteträger haben ebenso ein Recht über die Artikel 25 und 123 (2) GG und sind keine Deutsche im Sinne eines GG, sondern dies vorbehaltlich „anderweitiger gesetzlicher Regelungen“.

Das wird ebenso im sogenannten Teso-Beschluß des BVerfG bestätigt:
Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz kennt eine Einbürgerung durch bloße Aushändigung eines deutschen Personalausweises oder Reisepasses nicht.
BVerfGE 77, 137 – Teso,BVerfGE 77, 137 – Teso i.V.m. – 2 BvR 373/83 – Abschnitt C, Ziffern 21,22, 23.
Teso, BVerfGE 77, 137

„Der Beschwerdeführer hat die deutsche Staatsangehörigkeit weder durch Einbürgerung seitens der Bundesrepublik Deutschland noch unmittelbar kraft des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (Rustag1913), das nach Art. 123 Abs. (1) GG für den Hoheitsbereich der Bundesrepublik Deutschland fortgilt, erworben. Der Beschwerdeführer war zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt deutscher Staatsangehöriger im Sinne des Grundgesetzes.
Die Ablehnung der Feststellung seiner deutschen Staatsangehörigkeit wirkt sich wie eine Entziehung der Staatsangehörigkeit aus:“
(vgl. BVerwG DÖV 1967, S. 94 f.).
§ 31 BVerfGG Abs. (1)
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
Soweit ist dies nachvollziehbar…!

Ich vertrete (ergänzend) die Ansicht, dass wir uns als nachgewiesene, gesetzliche Deutsche eben nicht nach den Artikeln des  GG (ohne Geltungsbereich) und die jeweiligen §§ der Verwaltung zu richten haben und dies auch nicht dürfen und sollten!

Denn alles, was ab dem 29.07.1914 (bzw. 28.10.1918) auf deutschem Boden geschehen ist, ist und bleibt nun einmal illegal!

Nur, weil es uns eben mal mit diesen §§ und Artikeln zupass kommt, nehmen wir den Köder der Verwaltung an (hier: Nutzung der GG Artikel und des TESO-Beschluß), welchen sie uns ggf. zu einer anderen Zeit wieder genüßlich vorhalten können (und wohl auch werden).

Also, entweder bewege ich mich auf meinem mir zustehenden Gebiet / in meinem Rechtskreis oder ich versuche eine Schnittstelle IM System zu finden und diese auch zu nutzen. Dies jedoch ggf.  mit den möglichen negativen Auswirkungen. Für mich gültig ist ausschließlich das RuStAG i.d.F.v. 1913, die Verfassung meines Heimat(h)staates (hier: KGR Württemberg) und die Verfassung des D e u t s c h en R e i c h v. 1871.

Mehr zu diesem Thema auch hier:
https://www.agmiw.org/?p=3949

Ich bin Deutscher! Die Rechtstellung als Deutscher geht immer vor!

Als Natürliche Person (Familienname, Vorname) bin ich Rechtssubjekt und nur Begünstigter des Sachenrechts und niemals Haftender!

Als Deutscher habe ich völkerrechtlich abgesicherte Schutzrechte (HLKO) und unveräusserliche Sach-, Personen- und Gebietsrechte.
Warum sollte ich mich dann mit niederrangigen Normen, Rechten & Regelungen (A.H.; GG; VwVO; UCC etc.) auseinander setzen?

Als Deutscher lehne ich alles ab, was nach dem 28.10.1918 auf deutschen Boden passiert ist / installiert wurde!
Das bedeutet nicht, die „BRiD“ nicht anzuerkennen. Sie „existiert“; man kann, darf und sollte jedoch deren Rechtstaatlichkeit anzweifeln.  😉

Denn:
Das völkerrechtliche Subjekt (D e u t s c h e s R e i c h – 1871 – 1914/16) bestand und besteht durch seine LEGITIMEN NATÜRLICHEN RECHTSPERSON(EN) und derer in der Rechtsfolge, welche ihrerseits ihre UNVERÄUSSERLICHEN und UNAUFLÖSLICHEN Rechte aus dem völkerrechtlichen Subjekt beziehen.
https://www.agmiw.org/voelkerrechtsubjekt-dr/


Die „BRiD“ ist somit mitnichten nicht existent, wie so viele behaupten.
Unabhängig seitens der Abmeldung durch H.D. Genscher bei der UNO. 🙂

Sie ist der aktuelle Zustand der Menschen im Verwaltungsgebiet und damit sehr wohl legitim und  (nur) de facto „legitimiert“.

Auch die Bezeichnung „Bundesrepublik (in) Deutschland“ auf dem Staatsangehörigkeits-Ausweis ist irreführend, da die BRiD-Verwaltung den Auftrag seitens der Alliierten hat, uns Deutschen auf eigenen  Antrag hin, eben nur die Feststellung zu bestätigen.

Es ist doch klar, dass uns ein Verwaltungskonstrukt die gewünschte Staatsangehörigkeit IN einem der 26 Bundesstaaten nicht bestätigen kann und auch nicht wird! 😉

Wichtig:
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND = in Großschrift auf dem „Gelben Schein“ geschrieben = das ist die Verwaltung.

Ein Völkerrechtssubjekt wird klein geschrieben: D e u t s c h e s R e i c h.
Die Verwaltung benutzt den Weimarer Adler, um überhaupt auf teilstaatliches Recht zugreifen zu können. Mehr zum Thema Gelber Schein findet ihr hier:
https://www.agmiw.org/?p=1499

Man beachte:
Wir beantragen eben NICHT eine Staatsangehörigkeit, sondern wir beauftragen nur die FESTSTELLUNG zur Staatsangehörigkeit!
Denn diese Staatsangehörigkeit haben wir bereits seit unserer Geburt!
Wir, der Souverän,  beauftragen die Verwaltung, dies für sich selbst festzustellen. Und um denen klar zu machen, dass wir wieder zurück in unsere Heimat wollen!
Denn wir sind Deutsche und eben nicht staatenlos.
https://www.agmiw.org/?p=3253
https://www.agmiw.org/?p=4213

Auf dem Gelben Schein ist im Wasserzeichen und als Aufdruck der Weimarer Adler vertreten.
In der Weimarer Republik (1919) gab es bis 1934 (hier: Selbstermächtigung von A.H.) noch die Staatangehörigkeiten..!
Somit galt dort auch weiterhin das RuStAG i.d.F.v. 1913.

„Deutscher ist, wer Staatsangehöriger IN einem Bundesstaat ist.“

Daher nochmals in aller Deutlichkeit:
Du hast einen FESTSTELLUNGS-Antrag eingereicht. Wenn du nun im BVA-Formular F bei dem Punkt 4.3 deine Staatsangehörigkeit (z.B. „Königreich Preußen“, „Königreich Württemberg“ ) korrekt eingetragen hast und der Antrag von der Verwaltung positiv entschieden wurde, sodann steht auf deinem Gelben Schein (Quittung für den Verwaltungakt) die Natürliche Person „Max Mustermann“ – Ist deutscher Staatsangehöriger.

Ja, auf dem Gelben Schein ist der Weimarer Adler abgebildet!
Das bedeutet, dass Du nun nachgewiesen hast, dass du auch Deutsche(r) bist. Und nur darum geht´s..!

Im EStA-Registereintrag des BVA sollte nun nach der  korrekten Übermittlung deiner Akte/Daten von der Ausländerbehörde an das BVA der korrekte Erwerbsgrund verzeichnet sein. (hier: Geburt & Abstammung).
Dieser Eintrag wird mittlerweile gerne von den Behörden verweigert. Sie müssen es aber gemäß § 33 StAG Abs (3) tun.

Dass das System immer mehr dagegen arbeitet – denn wir erreichen die kritische Masse – erkennt man daran, dass in den [Behörden] auf  „Anweisung“ (z.B. die BRiD-Innenministerien) die Ausstellung dieses Dokument rechtswidrig verweigert wird.
Mehr Infos für Betroffene gibt es hier:
https://www.agmiw.org/?p=2037

Die Mitarbeiter in den [Behörden] sind grundrechtverpflichtet. Und wer hat in diesem Land den Zugriff auf die Grundrechte? Das Personal-DEUTSCH oder der gesetzliche Deutsche?

Ist dem dann so, musst du nun die sog.  „deutsch“e Staatsangehörigkeit verlieren, um Deutsche/r ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu sein.
https://www.agmiw.org/?p=3949

Das das System gegen die Feststellung agiert, bemerkt man auch daran, dass immer mehr gut geschulte Trolle sich an die Arbeit machen, den „Neulingen“ diesen Weg madig zu machen.
Oder sogar darauf drängen, den Ausweis wieder zurück zu geben. Wie z.B. die VS-verseuchten Gruppierungen wie „Freistaat Preußen“, „Verfassungsgebene Versammlung“ , „Volk fürs Volk“ u.a.. Allesamt indoktrinierte, verstrahlte, beratungsresistete Hochverräter und ANTI-Deutsche! Von Deutscher Geschichte haben diese Unpersonen 0% Ahnung!

Mehr hierzu – und zu vielen anderen Themen – in diesem ausführlichen Frage & Antworten-Artikel (Pflichtlektüre!):
https://www.agmiw.org/?p=4057

Diese Personen schüren auch Ängste, dass man dann in die FEMA-Camps abtransportiert wird. 😆
https://www.agmiw.org/?p=3859

++++

Wer den Staatsangehörigkeitsausweis und den korrekten EStA-Register-Auszug erhalten hat, der lese gerne hier weiter.

Denn der Feststellungsantrag ist nur der erste Schritt (bzw. der Gelbe Schein ist quasi ein einmaliger Wegwerfschlüssel) auf einem langen Weg hin zur Souveränität.

Über diesen von Dir selbst ausgelösten Verwaltungsakt änderst Du für dich deine Rechtstellung im System. Was Du dann damit machst, obliegt  nur Dir allein… 😉

+++++

Warum ist dieser „Staatsangehörigkeits“-Ausweis denn so wichtig?

Dieses Dokument weist für Dich die / deine Natürliche Person aus. Bis dahin bist Du nach § 90 BGB nur eine SACHE.
Es wird AM Gericht auch nur „in der Sache“ verhandelt (vor einem Handels- und Schiedsgericht; siehe hierzu auch den § 15 GVG i.V.m. §§ 16, 18-21).

Dieses Dokument stellt für Dich eine Weiche IM Rechtssystem zu deinen Gunsten. Denn ab diesem Zeitpunkt sind für Dich die §§ 1-20 des BGB als auch die §§ des EGBGB gültig.

Dieses Dokument weist Dich als Deutschen aus und eben nicht als DEUTSCH. Denn deine Rechtsstellung als Deutscher geht immer vor. Siehe hierzu den EGBGB Artikel 5.

Du bist ein(e) IM System nachgewiesene(r) gesetzliche(r) Deutsche(r)!
Du kannst an der Aktivierung und Reorganisation der originären Gemeinden mitwirken.
https://www.agmiw.org/?p=403

Für Hausbesitzer:
Der Besitzer ist derjenige, der die tatsächliche Herrschaft über eine Sache hat (§ 854 BGB).
Der Eigentümer ist derjenige, der befugt ist über die Sache zu verfügen (§ 903 BGB).
https://www.agmiw.org/?p=1383 ff.

Du bist nun auch aktiv legitimiert.
https://www.agmiw.org/?p=1156

Ein weiterer Denkanstoß zu diesem so wichtigen Thema:

Artikel 73 der UN Charta (Auszug):
„Verantwortliche für die Verwaltung von Hoheitsgebieten deren Völker (Plural) noch nicht die volle Selbstbestimmung haben, bekennen sich zum Grundsatz der Interessen der Einwohner dieser Hoheitsgebiete, die Vorrang haben und übernehmen den heiligen Auftrag dieser Verpflichtung.“

Wenn also die Interessen dieser Einwohner, z.B. 20 Millionen an Muslimen auf deutschem Boden (die vögeln sich da hin), dem von z.B. 4 Millionen gesetzlicher Deutschen, vorgehen…
…dann dürft ihr euch nicht beschweren, daß ihr als Personal-DEUTSCH eben kein nachgewiesener Deutscher seid und eure eigenen Interessen hinten anstehen werden…!
Und das wird passieren, denn a) DEUTSCH pennt weiter vor sich hin und b) hat kein Interesse an einer Vermehrung. Was bei all den verstrahlten Individuen da draussen evtl. nicht einmal so verkehrt ist. 👿


Die Anzahl der nachgewiesenen – per Feststellungsantrag F – gesetzlichen Deutschen beim Bundesverwaltungsamt (BVA in Köln), zwecks Bildung einer eigenen international anerkannten  Interesseneigenschaft, muss daher zwingend gesteigert werden…!

Personal-DEUTSCH merkt nicht einmal, daß seine Interessen als Staatenloser niemals vorgehen können.
Könnt ihr IM (internationalen) System  beweisen, wer ihr seid? Interessiert es die, welche Unterlagen ihr in den Schubladen habt?

Auch deshalb der Feststellungsantrag des Bundesverwaltungsamt (BVA) zum „Gelben Schein“, denn:

Da die Politiker-Marionetten in den Entscheidungsgremien (hier: Bundestag, Landtag etc.) tagtäglich gegen eure Interessen Abstimmungen treffen, welche jedoch im internationalen Kollisssionsrecht eindeutig Auswirkungen haben, müssen sie (die Politiker) sogar einen Staatsangehörigkeitsausweis (den 1934er) haben, da Sie sonst keine völkerrechtliche Vertretung für das deutsche Völkerrechssubjekt hätten.

Unter diesem Grundsatz wird dann auch verständlich, warum der Erhalt des „Gelben Schein“  in vielen Regionen seitens der Verwaltung verweigert bzw. massiv erschwert wird…!
https://www.agmiw.org/?p=2037

Denn Sie verlieren dadurch potentielle Entscheidungsbefugnis, weil die Menge der „amtlich bestätigten“ Entscheidungsträger dadurch aus „ihren“ Reihen ins Volk (ab)wandert, dem eigentlichen Souverän.

Manch ein angehender Souverän ziert sich, sich über diesen Weg der Feststellung, zu erkennen zu geben. Dies ist der massiven Gegenarbeit der Systemtrolle geschuldet! Wozu habt ihr denn ein Hirn, wenn ihr es nicht zu Euren Gunsten nutzt? ?

Die BRiD = die Verwaltung von Zivilinternierten. Was würde denn geschehen, wenn alle Deutschen den Gelben Schein hätten?

Der Staatsangehörigkeitsausweis ist eben kein Antrag für die „deutsche Staatsangehörigkeit„, sondern eine Feststellung  zur, also auf eine weitere Staatsangehörigkeit, nämlich die angeborene StAG in einem der Bundesstaaten des Völkerrechtsubjekts.

Der „Gelbe Schein“ ist die Quittung, die Positivbestätigung der Verwaltung, für die weitere Staatsangehörigkeit, denn da steht:

Ist deutsche(r) Staatsangehörige(r)und eben nicht besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Begrifflichkeiten beachten!

Mit dieser Quittung kannst Du nun belegen, daß Deine Natürliche Person einen schützenswerten Rechtsstand nachgewiesen hat.

Siehe hierzu:
SHAEF Gesetz Nr. 52 Artikel I i.V.m. mit Artikel VII Absatz e / Pakt der Völker Artikel 11 i.V.m. mit Artikel 1 und dem Art. 25 GG, sowie den Art. 45 – 47 HLKO.
All dies ist „ius cogens“ zwingendes Recht, welches die Verwaltung zwingend einzuhalten hat.

Du nimmst nun Deine Vorrang- und Schutzrechte wahr. Dies gemäß den Art.  5 Abs. (1), 6,  10 und 50 EGBGB (ja, ein „Gesetz“ der Bundesrepublik (in) Deutschland = Besatzer und Treuhandverwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets).

Ach ja – und hört mal hier rein ab Minute 01:35
Ein (ehemaliger) BRiD-Innenminister sagt: Eine Wiederherstellung des Deutschen Reiches kann es nicht geben, denn das wäre die Wiedervereinigung:
https://www.youtube.com/watch?v=ugmMNL-akJY

+++++

Wenn in der Rechtsprechung Adjektive keine Anwendung finden, dann bedeutet „deutsche Staatsangehörigkeit“ quasi nur noch eine Staatsangehörigkeit?

Ein Deutscher (seit Geburt, nach Abstammung gemäß RustAG v. 1913) besitzt die Staatsangehörigkeit IN einem der 26 Bundesstaaten des Staatenbunds (Verein; Konföderation) D e u t s c h e s R e i c h) und eben nicht DIE „deutsche Staatsangehörigkeit“.

Das Deutsche Reich war bzw. ist nie ein Staat, sondern ein Staatenbund, dessen Mitglieder die Bundesstaaten waren bzw. immer noch sind. Das Völkerrechtsubjekt Deutsche Reich (1871 – 1914/16) hatte daher auch nie ein „Volk“. Das „Volk“ des Deutschen Reich sind die Bundesstaaten. Die Stämme und Völker finden wir IN den jeweiligen Staaten und Stadtstaaten.

In der Positivbestätigung (der Quittung) hier der „Gelbe Schein“ nach Bearbeitung unserer Willenserklärung (hier: der Feststellungsantrag „zur“…) steht dann drin: „IST deutsche(r) Staatsangehörige(r).

Es muss uns klar sein, dass uns die Verwaltung keine StAG IN einem der Bundesstaaten bescheinigen kann. Mit Staatsangehöriger wird auf die Gliedstaaten, die Bundesstaaten „verwiesen“.

Die Begriffsdefinition Deutscher und Deutschland war schon vor dem Deutschen Reich gebräuchlich.

Dieses Verwirrspiel zieht sich durch alle Ebenen und Ecken. Es gilt sich selbst als das zu erkennen, was man ist:
—> Ein(e) Deutsche(r) mit einer Staatsangehörigkeit IN einem der Bundesstaaten des Deutschen Reich (dieser Satz ohne Adjektivbestimmung ^_°
–-> z.B.: Man hat auch nicht die preussische StAG, sondern man besitzt die StAG IN dem Bundesstaat Königreich Preussen.

rustagEs heisst, die Verwaltung beruft sich nur noch auf das StAG.
Das RuStAG wird nicht mehr in Anwendung gebracht.

Ich lasse diesen Ausschnitt eines Urteils der Firma VG Stuttgart aus dem Jahr 2015 unkommentiert.
Es spricht für sich selbst! 😉

++++

Sind BRiD-Beamte somit auch Reichsbürger?

Das Merkblatt des BVA  zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit – hier: Nr. 1 und Nt. 4
http://www.bva.bund.de/…/Festst…/Merkblatt_Feststellung.pdf…

Man siehe auch dies hier:
➡ Artikel 56 GG (Eid des Bundespräsidenten)
https://dejure.org/gesetze/GG/56.html
➡ § 7 Beamtenstatusgesetz (gilt für Landes“beamte“)
http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__7.html
➡ § 7 Bundesbeamtengesetz (gilt für Bundes“beamte“)
http://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__7.html
Artikel 31 Grundgesetz (GG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_31.html

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http://bewusst.tv/wer-sind-denn-hier-die-reichsbuerger/

https://youtu.be/itWAvtsjoOA

http://bewusst.tv/droht-die-komplette-entrechtung/

Leserbrief zur Thematik Reichsbürger – v1.1

heinemann

Leserbrief zu der Veranstaltung „Thematik Reichsbürger“ vom 09.11.2016 in der Gemeinde Berg (92348), Oberpfalz:
arrow: http://www.berg.im-internet.org/berg.php?newsid=95384
➡ http://www.br.de/mediathek/video/sendungen/nachrichten/reichsbuerger-oberpfalz-buergermeister-100.html

rundschau
Quelle: www.mittelbayerische.de

++++

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Himmler, werter Herr Landrat Gailler, liebe Menschen der Gemeinde Berg und Umgebung,

an der o.g. Veranstaltung nahm ich als Gast teil und musste verwundert feststellen, dass ich – nach der Definition des Herrn Bürgermeister Himmler – wohl auch einer dieser Reichsbürger sein muss! Dies, da ich, wie jeder Andere der rund 5 Millionen (Tendenz stark steigend) Besitzer des „Staatsangehörigkeitsausweises“ (Gelber Schein), in einen Topf werfend, unter Generalverdacht (?) stehend, als Reichsbürger verunglimpft werde. Ein Gast verwies daraufhin – zu recht – sehr verwundert auf Analogien aus der DDR/Stasi-Zeit.

Sind wir in diesem Land schon wieder soweit, dass man sich gegenseitig misstrauisch beäugt und das Gemeinwohl außer Acht lassend, kritisch (mit)denkende Mitmenschen denunziert? Ich bin entsetzt!

Einige Fakten zur Lage der Nation und für die Eigenrecherche:

Die BRD, eingetragen im internationalen Firmenverzeichnis, ist keine GmbH, sie hat jedoch GmbH´s & Firmen:

upik-brd

Maurer Wolfgang Dr_Die BRD GmbH 2013
brvd (kompletter Firmeneintrag mit Unterfirmen der BRD)

Die „Bundesrepublik Deutschland“ wurde vom damaligen BRD-Außenminister Hans-Dietrich Genscher am 03. Oktober 1990 bei der UN abgemeldet. Dafür wurde sodann „GERMANY“ als NGO (Non Government Organization) mit der Amtssprache Englisch eingetragen. Wie muss man das verstehen?
Wo leben wir denn nun? In GERMANY? In Deutschland? In der BRD? Im „Vereinten Wirtschaftsgebiet“? Und wer bitte ist der Bund?

ngo

Im Detail hier dargestellt: ➡ bund_eine_ngo.html

brdvsdr

Nach einer diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vom 25.07.2012 steht nunmehr endgültig fest, dass unter der „Geltung“ des Bundeswahlgesetzes – Ausfertigungsdatum von 07.05.1956 – noch nieein verfassungsmäßiger Gesetzgeber“ am Werk war und somit insbesondere alle erlassenen „Gesetze“ und „Verordnungen“ seit 1956 nichtig sind. (Az.: 2 BvE 9/11)

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-erklaert-wahlrecht-fuer-verfassungswidrig-a-846221.html

Wie muss man das interpretieren? Wurde da etwa seitens der angesprochenen Legislative nachgebessert? Nein – das wurde  es nicht! Und warum werden nach wie vor die Bundesgesetzblätter zu Bonn und nicht zu Berlin ausgegeben?

Das Bundesverwaltungsamt in Köln ermöglicht es jedem Deutschen, sich per Feststellungsantrag die „deutsche Staatsangehörigkeit“ feststellen zu lassen. Dies erfordert nach Aussage des Bundesverwaltungsamt die Beilage der lückenlosen Ahnennachweise bis zum Jahr 1914…!

http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_S/Feststellung/antraegemerkblaetter/antraegemerkblaetter-node.html

Warum und wofür gibt es diesen Antrag überhaupt?
Warum muss man hierzu seine Ahnennachweise bis zum 01.01.1914 beilegen?
Warum stellt sodann die Ausländerbehörde im Landratsamt als positiven Bescheid der Prüfung den Staatsangehörigkeitsausweis aus?
Warum wird man dann von dieser Behörde als „eingebürgert“ bezeichnet?
Warum werden alle Besitzer dieses Ausweises nunmehr als Reichsbürger bezeichnet und medial öffentlichkeitswirksam diffamiert?

Hat das evtl. mit der Thematik des Eigentums an Grundbesitz zu tun? Da der Wertindex von 1914 immer noch in den Gebäude-/ Brandversicherungen – ausgewiesen in Mark – zu finden ist…?
Kann es sein, dass nur nachgewiesene, gesetzliche Deutsche mit diesem Staatsangehörigkeitsausweis erst Eigentumansprüche geltend machen können? Und gegenüber wem? Warum stellt der Eintrag im Grundbuch nur eine Vermutung über das „Eigentum“ dar?

Weiß das alles der Herr Bürgermeister Himmler und verschweigt er dies etwa grob fahrlässig zu Lasten der Bürger von Berg? Dies wird Herr Himmler, welcher sich als Repräsentant der BRD sieht und nicht als Hüter der Bürger von Berg, sicher auch als „krude Idee“ abtun.

BVA

Wie meint das Bundesverwaltungsamt diesen Passus mit der seit 1871 durchgängigen Staatsangehörigkeit? Sind damit etwa die Staatsangehörigkeiten der Bundesstaaten des Deutschen Kaiserreichs (1871-1914) gemeint? Warum sonst müsste man die Ahnennachweise bis 1914 erbringen?

Und was bedeutet denn bitte die Staatsangehörigkeitdeutsch“ im Personalausweis? Seit wann bezeichnet ein Adjektiv einen Staat oder eine Staatsangehörigkeit? Wo bitte liegt das Land „deutsch„?

lichtenfels

Warum wird man von den Behörden als Besitzer eines Staatsangehörigkeitsausweises als nachgewiesener, gesetzlicher Deutscher geführt? Was ist man denn ohne diesen Nachweis?

Was sagt das Grundgesetz (für viele ja die „Verfassung„) dazu:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – Art. 116
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

Das wären dann aber sehr viele Reichsbürger…!

Ja, wir sind immer noch von einem der ehemaligen Alliierten im Zweiten Weltkrieg, den USA, besetzt! Was offiziell als politisch nicht korrekt und als eine Verschwörungstheorie gilt, beweist der Bundeshaushalt. Denn dort sind die „Besatzungskosten“ im wahrsten Sinne des Wortes „versteckt“.

Beim Studium des Bundeshaushalts findet man einerseits keine Rückstellung für z.B. Beamtenpensionen (!), dafür jedoch folgendes:

Unter der Rubrik „Einzelplan 08“ (Bundesministerium der Finanzen, Kapitel 0802) entdeckt man ich im Bereich „Sächliche Verwaltungsausgaben“ (Titelnummer 51701) den Punkt:
Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt bzw. Abzug von ausländischen Streitkräften“.

Hier sind fein säuberlich die Kosten der Besatzung aufgeführt, die der deutsche Steuerzahler bis heute zu entrichten hat. Sehen Sie hierzu auch den Artikel 120 Grundgesetz! Als auch den Artikel 133 Grundgesetz!

Dazu heißt es auf Seite 11 des Bundeshaushaltsplanes von 2015 nur lapidar: „Der Bund trägt bestimmte Verteidigungsfolgekosten, die im Zusammenhang mit dem Aufenthalt der ausländischen Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland entstehen.

http://www.watergate.tv/2016/10/27/dr-michael-grandt-finanzministerium-versteckt-besatzung-amerika/?hvid=1qoFC0

Die Gesetze der Militärregierung für die Bundesrepublik Deutschland gelten bis Heute. Und dies steht für alle sichtbar auf den Internetseiten des Landesamtes für Finanzen Freistaat Bayern. Um genau zu sein, lautet der Text wie folgt:

„Daneben bestehen noch folgende Sonderzuständigkeiten:

• Die Dienststelle Ansbach ist zuständig für die Durchführung des Gesetzes Nr. 59 der Militärregierung und Wiedergutmachungsbehörde im Sinne dieses Gesetzes.

• Die Dienststelle München ist zuständig für die Angelegenheiten des im Rahmen der Wiedergutmachung beschlagnahmten und eingezogenen Vermögens, insbesondere gemäß dem Gesetz Nr. 52 der Militärregierung über die Sperre und Überwachung von Vermögen, dem Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946 und der Direktive Nr. 50 des Kontrollrats vom 29. April 1947.“

finanz

Quelle:
http://www.lff.bayern.de/das_landesamt/aufgaben/

+++++

Die FAZ beschäftigt sich nun auch mit dem Thema.  Man lese und staune:
ist-das-deutsche-reich-nie-untergegangen

+++++

Zuletzt noch ein passendes Zitat eines weiteren Besuchers dieser Veranstaltung:

„was lese ich da im Schlussteil des Berichts der freien Berger Presse:

Der Berger Bürgermeister und stellvertretende Landrat setzt vor diesem Hintergrund auf weitere Gespräche mit „der Vernunft zugänglichen Reichsbürgern“ und insbesondere der losen Sympathisantenszene. Er gibt sich auch durchaus zuversichtlich, dass so manche „Zweifler am politischen Establishment“ den Weg zurück in den „Rechtsstaat Bundesrepublik“ mit all seinen Vorzügen finden wird. Das funktioniere aber nur durch ernsthafte Gespräche ohne erhobenen Zeigefinger.

Ich habe in der Versammlung leider gar nicht bemerkt, dass es sich um ein Gespräch handelte, denn dazu gehört eine gewisse Gesprächskultur, die ich sehr vermisste. Unter einem Gespräch verstehe ich es Andere zu Wort kommen zu lassen, sich Meinungen anzuhören und diese, falls man anderer Ansicht ist, zu überprüfen und dann zumindest zu respektieren, oder sie mit Argumenten zu widerlegen.“

Zitatende

Bei weiterem Interesse an dem Thema Reichsbürger verweise ich auf diesen Artikel, in dem die Fakten nebst selbst überprüfbaren Quellenangaben dargestellt sind:
https://www.agmiw.org/?p=4497

Mit freundlichem Gruß, ein Deutscher, jedoch kein Reichbürger!

grafik

Selbsttest für Beamte & Bürger: Wer ist denn nun ein Reichsbürger? v6.2.

aktualisiert am 26.04.2017


Wer ist der Vater des Gesetzes zur Vermeidung von „fake news“?
Maas schreibt ab… obwohl… ein Griff in die Schublade genügt…

Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen. Vom 20. Dezember 1934.
http://www.documentarchiv.de/ns/heimtuecke.htm

Die Neuauflage: Das masslose Netzwerkdurchsetzungsgesetz:
https://www.youtube.com/watch?v=GFjUXq-iaKQ


Auch das hatten wir schon einmal… Gechichte wiederholt sich…?

volkszaehlung

m.taz.de/Rechtsextreme-in-Deutschland/


Die Entscheidung des Tribunal Général de la Zone Francaise d´Occupation in Rastatt vom 06.01.1947 hat das gesamte, in der Zeit vom 05.03.1933 bis zum 08.05.1945, nationalsozialistisch geprägte Recht in Deutschland bindend aufgehoben.
https://rechtsstaatsreport.de/tribunal-general/

Das hindert die BRvD- und die EU-Politiker jedoch nicht daran, viele NS-Gesetze bis Heute in Anwendung zu bringen. Glaubst Du nicht? Dann lies dieses Buch, diesen Artikel in Gänze und staune!
die-nazi-wurzeln-der-eu
NS-Gesetzgebung

Für Menschen, Bedienstete der Behörden, Ämter & dem Staatsschutz!

Anstelle von viel Erklärungstext lassen wir aussagefähige Grafiken und Videos sprechen. Die Eigeninterpretation überlasse ich jedem selbst, um zu erkennen, wer denn nun ein Reichsbürger ist . 😉 Denn diese Reichsbürger laufen da draussen millionenfach herum…
… wollen wir das nicht einmal ändern? 👿

Wer mehr zu dem aktuellen Lieblingsthema des Systems lesen möchte, den verweise ich auf diese beiden Artikel:

Im diesem Artikel findet ihr Quellenangaben und weiter führende Videos zum Thema „Reichsbürger„. Das Eigenstudium sollte genügen – klaren Kopf vorausgesetzt –  um zu erkennen, wie das Spiel auf deutschem Boden gespielt wird. Der Dieb ruft haltet den Dieb! 😆
➡ https://www.agmiw.org/?p=2795

In diesem Artikel gibt es ergänzend eine Begriffsdefinition zum Reichsbürger und Abgrenzung zum Reichsdeutschen.
https://www.agmiw.org/?p=1057

Ein passendes Zitat aus dem Weltnetz:
„Die Hexenjagd hat begonnen, die Inquisition. Wie eng muß denen wohl schon der Kragen werden, wenn die Mittel so drastisch werden?“


Die Deutsch(en) nach GG Artikel 116 Absatz (1) sitzen in der Verwaltung und spielen Regierung. Das sind die Reichsbürger, denn sie sehen sich als Rechtsnachfolgerin des Dritten Reich und führen es mit der EU weiter:

Jedoch: Die BRD ist nicht Rechtsnachfolgerin, sondern mit dem 3. Reich identisch! Wann ist das 3. Reich (nicht verwechseln mit dem 2. Deutschen (Kaiser)Reich!) untergegangen? Am 8. Mai 1945. Damals kapitulierte nur das Militär! Wenn also die BRD mit dem am 8. Mai 1945 nicht untergegangenen 3. Reich (teil)identisch ist, bleibt nur die Schlußfolgerung: Die BRD ist das fortgeführte 3. Reich. Das erklärt auch, warum sie die verbotenen NS-Gesetze fortführt. Und die Mitglieder eben jenes nicht untergegangenen 3. Reiches zeigen „Nazi“ rufend auf alle Anderen. Dazu kommt noch das von A.H. 1934 eingeführte Personalausweisgesetz! Also wer ist hier der „Nazi“ / Reichsbürger?

Warum schwören Bischöfe dem Land die Treue? (Reichskonkordat 1933)
https://www.youtube.com/watch?v=1_GrYstzQfA
Das Video anschauen, ganz genau hinhören und ab der Minute 13 darf man staunen und gerne auch einmal so richtig abkotzen! 👿
Der Bischof schwört dem „3. Deutschen Reich“ die Treue. Reichsbürger?!
Gedanken zu PERSONALausweissträger und EKD-Synode 2016:

https://molyschwarzlauch.wordpress.com/

Hier ein Erdkunde-Schulbuch aus dem Jahr 1967. Und was wird darin an Wissen vermittelt? Laßt Euch überraschen…!
https://www.youtube.com/shared?ci=dC6RwYRSrfI

Wie sieht es in der Politik in der BRD aus? Man schaue hier:

Mehr zu diesem Thema gibt es in dem Buch „Die Akte Rosenburg“:
Die-Akte-Rosenburg-Bundesministerium-NS-Zeit

Hier nun ein weiterer kläglich gescheiterter Versuch, sich die Welt schön zu schreiben:
verfassungsschutz.sachsen/Reichsbuerger_Informationen.pdf

Die „NaZi/Stasi“-Stiftung Amadeo bläst ins selbe Horn:
amadeu-antonio-stiftung.de/reichsbuerger_web.pdf

Die völlig unverdächtige Lokalzeitung „Neu Westfälische“ hat die Zahlen der bereits seit geraumer Zeit umstrittenen, mit enormen Summen aus Steuergeldern finanzierten Amadeu-Antonio-Stiftung bezüglich der Verbreitungsregion der Zeitung genauer unter die Lupe genommen.
statistik-der-amadeu-antonio-stiftung-ueber-rechte-gewalt-zeigt-80-100-fehlerquote

Spielt nicht mit den Schmuddelkindern:
stasi-vergangenheit-von-chefin-der-amadeu-antonio-stiftung-sorgt-fuer-kritik

Braune Schleimspur im deutschen Strafrecht:
sueddeutsche.de/gesetze-mit-ns-geschichte-braune-schleimspur-im-deutschen-strafrecht

Man weiß sich wohl nicht mehr anders zu behelfen als mit Parolen:
bayern-gegen-rechtsextremismus.bayern.de 
umgang-mit-reichsbu-rgern-bw

Auch die Zeitschrift „Baby & Familie“ ist sich nicht zu schade gegen blauäugige, blonde Menschen zu hetzen! Oder soll das Satire sein?

Hier der volksverhetzende Artikel zum nachlesen und weiterleiten:
babyfamilie-2-2016

apotheken

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bund

Nebenbei, der BUND ist nicht dasselbe wie der Bund… 😉
/bund_eine_ngo.html

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Das letzte Aufgebot! Ja, ein Phänomen! –  Schizophrenie ist heilbar! 😉

Ein Bild aus dem Büro des Chefs des Verfassungsschutzes Thüringen. Beflaggt mit der USA-Kriegsflagge nebst einem Israel-Wimpel. Immerhin ist diese PERSON ehrlich 🙂

vs-beflaggung

Der Präsident des Amtes für Verfassungsschutz Thüringen, Stephan Joachim Kramer (Mitglied im Stiftungsrat der Antonio-Amadeo-Stiftung & ehemaliger Generalsekretär des Zentralrats der Juden) Na dann! 😉

Eine der vielen Antworten auf diese Hetze seitens des Systems (Stuhr-Weyer-Zeitung vom 20.08.2016):

stuhr-weyher

Nun gut – wenn dem alles so ist, wie es die Politiker und System-Bedienstete uns gegenüber mantraartig behaupten (kein Beweis!), dann erklärt uns doch mal die nun folgenden Grafiken/Fotos:

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stempel-brd-dr

Die Richter am Bundes-Verfassungsgericht sind also auch Reichsbürger?

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Ein- und derselbe 6-Schwingen-(Reichs-)Adler? Unerhört!

reisepass

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Auch die Firma IKK Classic (Krankenversicherung) brüstet sich nun damit Vollstreckungsbeamte zu haben. Das Siegel kennen wir ja schon. 😉

ikk-inksso

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Nun ein paar aktuelle Gesetze; Diese sind für jeden im Internet selbst  überprüfbar!

Das Reichssiedlungsgesetz mit letzter Änderung aus dem Jahr 2009. In dem auch die Bundesstaaten erwähnt werden:


https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/rsiedlg/gesamt.pdf

rvo1

rvo

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Etwas „NaZi„-GEZ gefällig…?

rundfunk

rundfunk2

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Aus dem juristischen Wörterbuch v. Gerhard Köbler entnommen (frühere Ausgaben findet ihr in der Rubrik „Bücher„):

reichsgesetze

juris3

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juris2

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juris4

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juris1

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egbgb-art-50

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Wo kommt noch gleich die sog. „deutsche Staatsangehörigkeit“ her?

dt-stag

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brd1

brd2

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r

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anzeiger

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Das Verwaltungsgericht bezieht sich in seiner Rechtsprechung auch – zu recht – auf das immer noch für Deutsche gültige Reichs- und Staatsangehörigkeitgesetz aus dem Jahr 1913.

rustag

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bundestag

Bundespräsidialamt Prof. Pieper vom 22.01.2008 gemäß M Z 6 000 13 2472 / 07 BVG Urteil vom 31. Juli 1973 BVerfG 2 Bvf 1 / 73 NJW 1973 1539) Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 31.07.1973:
Ein Deutscher hat, wann immer er in den Schutzbereich der staatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland gelangt, einen Anspruch auf den vollen Schutz der Gerichte der Bundesrepublik Deutschland und alle Garantien der Grundrechte des Grundgesetzes.“

Orientierungssatz: „Es wird daran festgehalten (vgl. z.B. BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch„. Diese Entscheidung hat Gesetzeskraft.“

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bvg-1987

brdvsdr

Und was haben wir heute als „Staat“? Man schaue hier:
bund_eine_ngo.html

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demmin1

Eine Staatsangehörigkeit der BRD gibt es nicht? OK, welche denn dann? Ach ja, „deutsch“ ist ein Adjektiv aber sicher kein Land oder ein Staat!

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BVA

Das Bundesverwaltungsamt wird da schon konkreter und auch ehrlicher!

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pauswv-%c2%a728

Ein Kommentar aus dem Weltnetz zum Thema Personalausweis:
➡ warum-muss-man-den-perso-beantragen
https://www.agmiw.org/?p=23

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Man schaue hierzu in diesem Video ab der Minute 30:45:
https://www.youtube.com/watch?v=UZoNqNgdruE&feature=youtu.be&t=30m45s

bundessiegel

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reichsbuerger

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Eine Kurzanleitung fürs Verständnis zum Weitergeben von der Gemeinde Neuhaus:
rb

Hier ein sehr guter Kommentar aus dem Weltnetz:
leserbrief-zum-thema-reichsbuerger-top-erklaert

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Wie ist das denn nun mit der Staatsangehörigkeit? Und warum werden neuerdings Menschen, die einen Staatsangehörigkeitsausweis von der „Ausländerbehörde“ – nach Maßgabe des Bundesverwaltungamts – ausgestellt bekommen urplötzlich als „Reichsbürger“ bezeichnet? Seltsames Gebaren in den Amtstuben! 😉

rustag_verstehen_700

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bay-staatsministerium

stag-vermutung_ascahffenbrug

Mittlerweise wurden diese Texte von vielen Seiten (z.B. Stadt München, Aschaffenburg etc.) gelöscht worden. Die vorherigen Seiten sind abgespeichert… löschen nutzt nichts! Das Internet vergisst nichts! 😉

Dafür noch z.B. noch hier zu finden:

stag1

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gg139

Da wir schon einmal bei dem Grundgesetz für die BRD sind. Was steht denn in dem Artikeln 134 i.V.m. dem Art. 140 immer noch drin?

gg140

Und was finden wir sodann im Artikel 134?

gg134

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Auch zur Info für interessierte Bedienstete des Systems:
Beamtenwegweiser 2015
NS-Gesetzgebung
Ja, bis heute werden in unserem Land Gesetze aus der NS-Zeit in Anwendung gebracht! Haben wir nicht gelernt, dass diese verboten sind?
Und was ist mit der Einhaltung / Umsetzung der in den BGBl. veröffentlichten Bundesbereinigungsgesetzen?
https://www.agmiw.org/?page_id=637

bereinigungsgesetz-schreiben_justizminist

Informieren lohnt sich….! Denn:
Wie erging es den Mauerschützen an der innerdeutschen Grenze?

Weiterhin Dienst nach „Vorschrift“ zu Lasten der Menschen?

Ach wie gut, dass es kostenpflichtige Lehrgänge gibt, um Bescheid zu wissen… 😆 Und warum muss man dann als „BEAMTER“ diese „Seminare“ auch noch selber bezahlen? 😆 Das ist Manipulation…! Denn,  wer etwas selbst bezahlt, nimmt das „Gelernte“ auch ernst und verteidigt diese gelernte Position vehement gegenüber Dritten…! Perfekt gemacht…! Gratulation…!
sog-reichsbuerger-als-geschaeftmodell

Schon gewußt?
Nach einer diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vom 25.07.2012 steht nunmehr endgültig fest, dass unter der „Geltung“ des Bundeswahlgesetzes – Ausfertigungsdatum von 07.05.1956 – noch nie „ein verfassungsmäßiger Gesetzgeber“ am Werk war und somit insbesondere alle erlassenen „Gesetze“ und „Verordnungen“ seit 1956 nichtig sind. (Az.: 2 BvE 9/11)

Wahlbetrug in der BRD – Wahlhelferin Petra Kaiser berichtet | Bewusst.TV – 20.11.2016
https://www.youtube.com/watch?v=7MbaO9UYmv8
Die letzten 10 Minuten am besten ignorieren…! ^^

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Nanu? War somit etwa jeder „Beamte“ bis 2009 im „Reichsgebiet“ tätig?

%c2%a7-185

Bis ins Jahr 2008 stand im § 29 Bundesbesoldungesetz als der oberste Dienstherr aller „Beamten“ wer drin? Richtig geraten: Das Reich! Hat wohl keiner von den „Beamten“ gemerkt, wie? 😉

bbbg-29

Denkt einmal in Ruhe auch darüber nach:

beamter

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Was bitte ist daran undeutlich und missverständlich?

https://www.youtube.com/watch?v=njlLVk1Y8HU

gg133

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drsnn

rems-murr

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Und was sagt der „SPIEGEL dazu?
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-39685908.html

https://www.youtube.com/watch?v=9V1Gdu_5L4E

Hat sich Otto Schilly „verplappert“ oder weiß er, wovon er da redet?

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Bezeichnungsrichtlinien:

bezeichnungsrichtlinien

plakate

1980-csu

Wahlwerbung 1980 der CSU für Franz Josef als Kanzlerkandidat.
Auffallend: Das Bild wird aus Google gelöscht!

Nach dem geltenden Völkerrecht umfasst der Territorialbestand Deutschlands die Grenzen vom 31. Dezember 1937. Dieses Gebiet gliedert sich gegenwärtig in vier Teile mit unterschiedlichem Status:

1. Bundesrepublik Deutschland
2. Berlin (Berlin West und Berlin Ost)
3. Deutsche Demokratische Republik (ohne Berlin Ost)
4. Ostprovinzen des ehemaligen Deutschen Reiches (polnisch und sowjetisch verwaltet)

Nebenbei: Die richtigen Grenzen Deutschlands nach dem Völkerrecht sind die aus 1914 und eben nicht die aus 1937…! 😉

1970 – im Warschauer Vertrag – Vorbehalt der endgültigen Regelungen der Grenzen durch einen Friedensvertrag formell gewahrt worden.

1990 – Nach der deutschen Wiedervereinigung schlossen Deutschland und Polen am 14. November 1990 mit dem deutsch-polnischen Grenzvertrag einen völkerrechtlichen Vertrag (darf die BRD das denn im Namen des Deutschen Reich?), in dem sie die Oder-Neiße-Grenze endgültig festlegten: Die Vertragsparteien bestätigten sie als „unverletzliche“ Grenze zwischen beiden Staaten. Laut Bundeskanzler Helmut Kohl sei dies eine Bedingung von Michail Gorbatschow für die Zustimmung zur Deutschen Einheit gewesen, was von diesem aber dementiert wird.
Vertrag_zwischen_der_BRD und_Polen

Inkrafttreten des Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze vom 24. Januar 1992
http://rw22big3.jura.uni-sb.de/BGBl/TEIL2/1992/19920118.2.HTML

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Franz-Josef Ferme: Reichsbürger?

Die Diskussion nimmt jetzt richtig fahrt auf und ich finde es SPITZE, denn als Betriebswirt weiß ich, es gibt keine schlechte Werbung und es ist jetzt eine klassische Zwickmühle.

Aus der Nummer kommt der ILLEGALE Bundestag nicht mehr raus.
Ja liebe Leser, dieses Gremium ist durchsetzt von LÜGNERN und BETRÜGERN, die immer noch ILLEGALE GESETZE aus der NS-Diktatur anwenden und die Menschen hier im Land auspressen wie eine Zitrone. Und da es immer mehr bemerken, will man durch diese Flüchtlingsströme ein Chaos herbeiführen, damit die Verbrecher unentdeckt bleiben. Aber daraus wird nichts. 🙂

Diese FASCHISTEN im Bundestag und in der ReGIERung versuchen durch faschistische Organisationen wie die Amadeo Antonio Stiftung die Menschen zu verwirren, denn ihr Geschäftsmodell funktioniert nur durch Desinformation. Um da einen Gegenpol zu bilden, in dem du lieber Leser dir selbst eine Meinung bilden sollst, empfehle ich dir die sehr gute Ausarbeitung von Werner May, einem lieben Menschen und Widerstandskämpfer der ersten Stunde gegen diese VERBRECHER.

Hier sein Video: Die Reichsbürger.
https://www.youtube.com/watch?v=yGOYgQTqAIU

Und hier die PDF zum nachlesen:
http://www.widerstand-ist-recht.de/aktion/reichsdeutsche.pdf

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http://www.journalalternativemedien.info/meinungen-kommentare/ra-lutz-schaefer-der-mdr-fragte-heute-bei-mir-an/

Journalismus geht anders…! Zum MDR sei noch dieses erwähnt:
LG Erfurt: MDR wegen systematischer Lügen und Falschberichterstattung verurteilt
mdr-wegen-systematischer-luegen-und-falschberichterstattung-verurteilt/

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https://www.youtube.com/watch?v=iBmwAIzS14w

Die Hetzjagd auf Andersdenkende, juristisch bewanderte und kritische Menschen ist eröffnet. Es lebe die STASI 2.0.
reichsbuerger-als-alibi-fuer-politische-saeuberungen-ueberwachung-und-entwaffnung/

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REICHSBÜRGER IM BUNDESTAG

www.youtube.com/watch?v=rqnP1rAaKBo&feature=youtu.be

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Kommentare von Jo Conrad (bewusst.tv):
jo-conrad-reichsbuerger
http://bewusst.tv/wer-sind-denn-hier-die-reichsbuerger/

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Ein Leserbrief an den Radiosender „ANTENNE1“:
von-einer-leserin-meiner-seite
Zur Nachahmung wird angeregt – setzt ein Zeichen…!

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vision

richter

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Der Megabetrug der politischen Parteien. Kurz und verständlich erklärt:
https://www.youtube.com/watch?v=Z2PACMJ_56A
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Der Versuch der Medien das Thema ins Lächerliche zu ziehen:

Hier die dazu passende, politisch korrekte, Neuvertonung: 😉

https://www.youtube.com/watch?v=Vto-bHMn-mI

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Zum Schluß noch ein paar §§ 🙂

Wer von wem auch immer als Reichsbürger tituliert wird, kann dies zur Anzeige bringen.
Straftatbestände neben Beleidigung und Unterstellung sind ins besonders die §§ 130 (Volksverhetzung) & 241a (Politische Verdächtigung) StGB.

Das System versucht derzeit „Reichsbürger“ mit Führerscheinentzug und Entzug der Waffenbesitzkarten zu schikanieren. Hierzu gibt es bereits zB. dieses Urteil zu Gunsten der Betroffenen:
VG Sigmaringen vom 27.11.2012 (Az: 4K3172/12)

Vorsorglich wird „Abwehr-und Unterlassungsanspruch“ gemäß Art. 20 GG Abs. (3) i.V.m. 1004 BGB gestellt.

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grafik

Es gibt es keine Reichsbürger im Deutschen Kaiserreich, denn das Kaiserreich ist eine Konföderation und die Mitgliedsstaaten, die da sind:

Königreich Bayern, Königreich Preußen, Königreich Sachsen, Königreich Württemberg, Großherzogtum Baden, Großherzogtum Hessen, Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin, Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz, Großherzogtum Oldenburg, Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach, Herzogtum Anhalt, Herzogtum Braunschweig, Herzogtum Sachsen-Altenburg, Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha, Herzogtum Sachsen Meiningen, Fürstentum Lippe, Fürstentum Schaumburg-Lippe, Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt, Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen, Fürstentum Reuß Ältere Linie, Fürstentum Reuß Jüngere Linie, Fürstentum Waldeck, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Freie und Hansestadt Lübeck und Reichsland Elsaß-Lothringen,

sind völlig unabhängige Hoheitsträger. Leider gilt das während einer Mobilmachung (also im Kriegsfall nicht und die Gemeinden bleiben in Selbstverwaltung zurück, die der Bund schützen muß. Deshalb seid ihr in der Bundesrepublik und unter dem Grundgesetz nur, wenn ihr eben mit der Glaubhaftmachung DEUTSCH unterwegs seid. Ihr könnt die Bundesrepublik nur auflösen, wenn alle dort raus sind und bereit sind den seit 1914 anhaltenden Krieg zu beenden.

Was also im Gewahrsamsstaat passiert in dem eine Knast Gang regiert, ist völliger Irrsinn und von Innen könnt ihr Nichts machen. Ihr müsst die Bedingungen die zur Zwangsinternierung führten ausräumen.

Quelle: Klaus Schmidt

http://netzwerkvolksentscheid.de/2015/06/02/artikel-132-genfer-konvention-gewahrsamsstaat-und-freilassung/

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https://www.youtube.com/watch?v=mw9rHzgp66Q

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Wenn ein POLIZIST den Staatsangehörigkeitsnachweis führt, wird er vom Dienst suspendiert. das heißt, er wird als „Reichsbürger“ klassifiziert. Das machen die ganz offen in der Lügenpresse derzeit.

Die Betitelung als „Reichsbürger“ ist eine Verleumdung, Beleidigung, üble Nachrede, Volksverhetzung, Politische Verdächtigung, so man seinen Nachweis bis 1914 und davor bzw. ins RuStAG 1913 führen kann, …

Wir sehen also, es geht nicht gegen „Nazis“, sondern ganz explizit gegen das Deutsche Indigenat. Es geht um den organisierten Boden- und Bodenrechteklau. Jeder der seinen Nachweis der Abstammung nach RuStAG 1913 bis 1914 und davor nachgewiesen hat, ist ein nicht mit Naziterminologie „Reichsbürger“ zu belegender deutscher Staatsangehöriger und die Betitelung und Behandlung als „Reichsbürger“ ist absolut illegal. Sogar nach den Gesetzen der BRD.

Nimmt man es richtig, ist jeder Angestellte der Verwaltung ohne Nachweis der Staatsangehörigkeit ein Reichsbürger, da die BRD sich als Rechtsnachfolger des 3. Reiches und Weimarer Republik (Gebietsstand 1937 (siehe GG A 116.1 und GS 1918) sieht…

Einfach mal sacken lassen, was hier in aller Öffentlichkeit und nun auch gegen bewußt erklärte Deutsche Polizisten passiert.

Dieses System der Besatzung ist so am Arsch, daß ihnen einfach keine Argumente mehr einfallen wollen ihre Lügen und ihren permanenten Treuhandbetrug mit griffigen Argumenten vertuschen zu können. Sie machen einen auf die drei Affen und setzen Fiktionen und reine Ideologien als Realitäten voraus.

Ich finde es gut, daß es nun auch Polizisten trifft, weil nur so auch in ihren eigenen Reihen ein Bewußtsein für diese am Völkerrecht vorbei gehende Ungerechtigkeit entstehen kann, auch wenn mir die Einzelschicksale dieser Polizisten und Polzistinnen sehr dauern. Sie sind genau wie das Indigenat der Deutschen Minderheit Opfer dieser kriminellen Politik.

Es gibt aber den VStGB §5, den sich die Protagonisten dieser Täuschung und Diffamierung gern mal reinziehen sollten:

https://dejure.org/gesetze/VStGB/5.html

und den §7 VStGB

https://dejure.org/gesetze/VStGB/7.html

Nürnberg 2.0 ist also vorprogrammiert und es wird nur eine Frage der Zeit sein bis sie vor ihrem eigenen Richtern stehen…

klaus, der Töpfer

Staatenloser? Nachgewiesener Deutscher? Natürliche Person? V1.2.

Unter das Staatenlosenübereinkommen fallen nach allgemeiner Auffassung nur sog. De-jure-Staatenlose, also Personen, bei denen feststeht, dass sie nach dem Recht keines in Betracht kommenden Staates jeweils dessen Angehörige sind. Nicht unter das Staatenlosenübereinkommen fallen hingegen De-facto-Staatenlose, also Personen, die durchaus eine Staatsangehörigkeit besitzen, die aber von ihrem eigenen Staat rechtswidrig so behandelt werden, als wären sie nicht seine Staatsangehörigen. Ebenso wenig fallen Personen unter das Staatenlosenübereinkommen, die ihre Staatsangehörigkeit aufgeben oder nicht akzeptieren wollen, die aber nicht aus dieser Staatsangehörigkeit durch den betreffenden Staat entlassen werden.

Quelle Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Reiseausweis_f%C3%BCr_Fl%C3%BCchtlinge

De-jure-Staatenlose oder De-facto-Staatenlose…????
Wo gibt es im deutschen gütigen Recht ein Gesetz, dass solche Begriffe definiert oder benutzt???

Man siehe hier:

Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen
vom 28. September 1954, BGBl. 1976 II S. 474

Kapitel I -Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 -Definition des Begriffs „Staatenloser“

(1) Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein „Staatenloser“ eine Person, die kein Staat auf Grund seines Rechtes als Staatsangehörigen ansieht.

(2) Dieses Übereinkommen findet keine Anwendung

i) auf Personen, denen gegenwärtig ein Organ oder eine Organisation der Vereinten Nationen mit Ausnahme des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen Schutz oder Beistand gewährt, solange sie diesen Schutz oder Beistand genießen;

ii) auf Personen, denen die zuständigen Behörden des Landes, in dem sie ihren Aufenthalt genommen haben, die Rechte und Pflichten zuerkennen, die mit dem Besitz der Staatsangehörigkeit dieses Landes verknüpft sind;

iii) auf Personen, bei denen aus schwerwiegenden Gründen die Annahme gerechtfertigt ist,
a) daß sie ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne der internationalen Übereinkünfte begangen haben, die abgefaßt wurden, um Bestimmungen hinsichtlich derartiger Verbrechen zu treffen;
b) daß sie ein schweres nichtpolitisches Verbrechen außerhalb ihres Aufenthaltslands begangen haben, bevor sie dort Aufnahme fanden;
c) daß sie sich Handlungen zuschulden kommen ließen, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwiderlaufen.
➡ http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/CIEC-Dokumente/uebereinkommenIII/ue04.html

Wo steht da diese bei Wikipedia gewählte Unterscheidung???

Man beachte: Dieses „Gesetz“ stammt aus dem Jahre 1954…!

Die nach der Debellatio vorgefundenen Personen, die man eindeutig, durch ihr Bekenntnis, dem Dritten Reich zuordnen konnte, unterliegen den Genfer Konventionen.

Personen, die sich hingegen zu den entwaffneten Kriegern des Dritten Reich bekennen, sind durch den Vertrag von Versailles von allem Deutschen Recht entrechtet und müssen sich laut Vertrag von Versailles dem Diktat der Sieger unterwerfen.

Das ist das tatsächliche Völkerrecht und daher völlig legitim…!

++++

Wann kommt ein Deutscher in den „Genuss“ des Blauen Reiseausweises der sogenannten Bundesrepublik in Deutschland?

Artikel 28 – Reiseausweise
Die Vertragsstaaten stellen den Staatenlosen, die sich rechtmäßig in ihrem Hoheitsgebiet aufhalten, Reiseausweise aus, die ihnen Reisen außerhalb dieses Hoheitsgebiets gestatten, es sei denn, daß zwingende Gründe der Staatssicherheit oder der öffentlichen Ordnung dem entgegenstehen; auf diese Ausweise findet der Anhang zu diesem Übereinkommen Anwendung. Die Vertragsstaaten können auch jedem anderen in ihrem Hoheitsgebiet befindlichen Staatenlosen einen solchen Reiseausweis ausstellen; sie werden insbesondere wohlwollend die Möglichkeit prüfen, solche Reiseausweise denjenigen in ihrem Hoheitsgebiet befindlichen Staatenlosen auszustellen, die von dem Land, in dem sie ihren rechtmäßigen Aufenthalt haben, keinen Reiseausweis erhalten können,

Ist also Jeder, der sich von dem, für deutsche Staatsangehörige zuständigen Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln, über den Feststellungsantrag, seine Staatsangehörigkeit per Abstammung feststellen lassen hat und die „deutsche Staatsangehörigkeit“ verloren hat.
Man kann und darf nichts, was nach den 27. Oktober 1918 passierte anerkennen, denn das hat mit uns Deutschen nichts zu tun.

https://www.agmiw.org/?p=3949

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➡ http://angela-merkel-will-mehr-geschichte-na-dann-fangen-wir-mal-an

Zu diesem Artikels folgendes:

Es bestärkt ja die Politik so handeln zu dürfen und zu müssen.

“Der Wähler legitimiert mit seiner Wahl die Entscheidungen, die anschließend gegen ihn unternommen werden.”
Zitat Herbert Wehner

Es gibt keine Gruppierung, die wirklich die zu Grunde liegende Rechtslage erkennt und anerkennt. Wir haben hier ein klassisches Beispiel der Betrachtung und Rechtfertigung durch die Republikaner und die Demokraten.

Sie beachten nicht die Tatsache, daß das Deutsche Reich kein Staat war und ist und das die Monarchen seit 1832 keinerlei Herrscher mehr waren und sind.

Somit ist es absurd, über die Rechtmäßigkeit der Revolution gegen die Herrschaft der Monarchie eine Diskussion zu entfachen. Die Herrschaft der Monarchen im Deutschen Kaiserreich sind eine Fiktion der Republikaner und Demokraten und eben keine Realität. Des weiteren gibt es keinen Einfluß der Römisch Katholischen im Deutschen Kaiserreich, im Gegenteil dieser ist verboten.

Somit ist die Sinnhaftigkeit eines Reichsverwesers, völlig ad absurdum geführt.

Ein Verein kann nur im Gesetz stehen und nicht vor dem Gesetz und dem Menschen gleich gestellt sein. Jetzt wendet das bitte einmal auf den Bund und die Länder von heute an. 😉

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Ab dem 1.1.1900 (BGB i.d.F. v. 1896) kannst Du ausser auf den Mensch als ein Rechtssubjekt des Staates und des Reiches, ebenso noch zusätzlich auf die Natürliche Person verweisen.
In der Gemeinde bist Du als die Frau, der Mann oder das Mädchen, der Junge Mitglied der Familie / der Sippe und gehörst zum Ortsindigenat.

(Der Mensch = Mann & Weib; Knabe & Mädchen)

(Reichsgesetzblatt 1896, S. 195, Nr. 21, ausgegeben am 24. 08. 1896, in Kraft seit 01. 01. 1900)
(1. Fassung – Reichsgesetzblatt 1896, S. 195, Nr. 21, ausgegeben am 24. 08. 1896, in Kraft seit 01. 01. 1900)

Bürgerliches Gesetzbuch. Vom 18. August 1896.
Viertes Buch; Familienrecht; Erster Abschnitt; Bürgerliche Ehe.

Sind die §§ 1-20 des BB für die Natürliche Person von besonderer Wichtigkeit?

Der Mensch ist ja auch die Natürliche Person und steht mit den §§ 1-20 unter dem Schutz des BGB.
Darüber hinaus ist er ein Teil der Familie, die jedoch selbst eine Juristische Person ist.
https://www.agmiw.org/?p=2598

D.h., dass die BRiD den Zugriff auf die Familie hat?

Ja, leider. Der heutige Zugriff ist mit den damaligen Möglichkeiten allerdings nicht zu vergleichen, da das Individuum ja durch §§ 1-20 des BGB a. F. geschützt ist.

Die Familie selbst ist ein Vertrag und das Haus eine reine Vermögensmasse. Fehlt also der Mensch, der diese verwaltet, macht das eben für ihn ein Verwalter. 🙄
Nur Menschen können nicht verwaltet werden, weshalb man verführt wird, sich selbst zur Juristischen Person zu machen, in dem man in ein Handels- und Vereinsregister eingetragen wird.
Macht man das mit dem Familiennamen aus dem Geburtenbuch (da ist man die Natürliche Person) / der Deutschen Geburtsurkunde per Übertrag in die BRiD-Geburtsurkunde, löscht man die gleichnamige Natürliche Person. Das nennt man dann den Bürgerlichen Tod.

Man wird also zum Name: MAX OTTO MUSTERMANN

und stirbt so den Bürgerlichen Tod, denn die Natürliche Person mit dem Max Otto aus dem Hause Mustermann wird durch den Kaufmann überschrieben.

Wenn ein Mensch die Rechtsfähigkeit erlangt, handelt der Mensch als Träger von Rechten und Pflichten selbst. Das ist eine Natürliche Person, sie braucht keine Anerkennung der Rechtsfähigkeit durch eine Eintragung in ein Vereinsregister oder Handelsregister und braucht auch keinen Vertreter der die Rechte und Pflichten wahrnimmt. (Max Otto aus dem Hause Mustermann oder Mustermann, Max Otto oder Max Otto: Mustermann)

Eine Juristische Person privaten oder öffentlichen Rechts, wird also erst nach Eintragung in ein Handels- oder Vereinsregister Träger von Rechten und Pflichten, die die Juristische Person per Gesetz bekommt und nur durch einen Vertreter wahrnehmen kann (MUSTERMANN oder Name: Max Otto Mustermann).
In der Bundesrepublik von Deutschland, gibt es sogar nur, MAX OTTO MUSTERMANN und das nennt man, capitis diminutio maxima.

capitis diminutio minima als Wechsel in der Familienzugehörigkeit,
capitis diminutio media als Verlust des Bürgerrechts und der Familienzugehörigkeit,
capitis diminutio maxima als Verlust der Freiheit, des Bürgerrechts und Familienzugehörigkeit.

Wer nicht Träger von Rechten und Pflichten ist (keine Person ist), kann niemals für sich selber oder durch einen Vertreter ein Rechtsgeschäft abschließen. Und wer seine Belange in einem Staat nicht für sich selbst und gegenüber Dritten regeln kann, ist kein Souverän (Max Otto).

Als Souverän besitzt man alle Rechte und muß alle Angelegenheiten ohne Hilfe des Staates oder der Gemeinde regeln.

Im Deutschen Reich, also für alle Deutschen bis heute, gilt das BGB von 1896 – hier: § 1 „Beginn der Rechtsfähigkeit.“

Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.“,
das macht einen Menschen voll geschäftsfähig, also zu einem Rechtssubjekt.
und § 677 „Pflichten des Geschäftsführers.
Wer ein Geschäft für einen Anderen besorgt, ohne von ihm beauftragt oder ihm gegenüber sonst dazu berechtigt zu sein, hat das Geschäft so zu führen, wie das Interesse des Geschäftsherrn mit Rücksicht auf dessen wirklichen oder muthmaßlichen Willen es erfordert.“,
macht das Rechtssubjekt Mensch zu einer Natürlichen Person, die nur durch den § 6 BGB v. 1896 eingeschränkt werden kann.

Wenn man einem Rechtsgeschäft zugestimmt hat, in dem man getäuscht wurde, oder ein Rechtsgeschäft das ein Anderer (z.B. Eltern, Vormund, Staat) für einen abgeschlossen hat, dass gegen den Willen oder mut(h)maßlichen Willen verstieß, kann man es durch den  § 119 BGB v. 1896 wieder rückgängig machen und sogar Schadensersatz verlangen.
https://dejure.org/gesetze/BGB/119.html

Im BGB ist die Natürliche Person dem Menschen zugeordnet. Der Mensch wird mit dem § 1 des BGB v. 1896, ab Geburt ein Rechtssubjekt, nämlich die Natürliche Person, die er fortan selbst vertritt und mit der er niemals in Haftung genommen werden kann. Die Natürliche Person ist immer nur Begünstigte des Sachenrecht und niemals Haftende.

Wem gehört denn die Juristische Person oder der Name?

Seht hierzu das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Hier die Fassung des BRiD-EGBGB…!

Art. 5 – Personalstatut
(1) […]. Ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor.

Art. 6 – Öffentliche Ordnung (ordre public)
Eine Rechtsnorm eines anderen Staates ist nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Sie ist insbesondere nicht anzuwenden, wenn die Anwendung mit den Grundrechten unvereinbar ist.

Art. 7 – Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit
(1) Die Rechtsfähigkeit und die Geschäftsfähigkeit einer Person unterliegen dem Recht des Staates, dem die Person angehört. Dies gilt auch, soweit die Geschäftsfähigkeit durch Eheschließung erweitert wird.
(2) Eine einmal erlangte Rechtsfähigkeit oder Geschäftsfähigkeit wird durch Erwerb oder Verlust der Rechtsstellung als Deutscher nicht beeinträchtigt.

Art. 10 – Name
(1) Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört.

Art. 13 – Eheschließung
(1) Die Voraussetzungen der Eheschließung unterliegen für jeden Verlobten dem Recht des Staates, dem er angehört.

Art. 14 – Allgemeine Ehewirkungen
(1) Die allgemeinen Wirkungen der Ehe unterliegen
1. dem Recht des Staates, dem beide Ehegatten angehören oder während der Ehe zuletzt angehörten, wenn einer von ihnen diesem Staat noch angehört, sonst
2. dem Recht des Staates, in dem beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder während der Ehe zuletzt hatten, wenn einer von ihnen dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, hilfsweise
3. dem Recht des Staates, mit dem die Ehegatten auf andere Weise gemeinsam am engsten verbunden sind.
(2) Gehört ein Ehegatte mehreren Staaten an, so können die Ehegatten ungeachtet des Artikels 5 Abs. 1 das Recht eines dieser Staaten wählen, falls ihm auch der andere Ehegatte angehört.
(3) Ehegatten können das Recht des Staates wählen, dem ein Ehegatte angehört, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 nicht vorliegen und
1. kein Ehegatte dem Staat angehört, in dem beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, oder
2. die Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in demselben Staat haben. Die Wirkungen der Rechtswahl enden, wenn die Ehegatten eine gemeinsame Staatsangehörigkeit erlangen.
(4) Die Rechtswahl muß notariell beurkundet werden. Wird sie nicht im Inland vorgenommen, so genügt es, wenn sie den Formerfordernissen für einen Ehevertrag nach dem gewählten Recht oder am Ort der Rechtswahl entspricht.

Art 15 – Güterstand
(1) Die güterrechtlichen Wirkungen der Ehe unterliegen dem bei der Eheschließung für die allgemeinen Wirkungen der Ehe maßgebenden Recht.
(2) Die Ehegatten können für die güterrechtlichen Wirkungen ihrer Ehe wählen
1. das Recht des Staates, dem einer von ihnen angehört,
2. das Recht des Staates, in dem einer von ihnen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder
3. für unbewegliches Vermögen das Recht des Lageorts.
(3) Artikel 14 Abs. 4 gilt entsprechend.
(4) Die Vorschriften des Gesetzes über den ehelichen Güterstand von Vertriebenen und Flüchtlingen bleiben unberührt.

Da in diesem Artikel vom BGB alte Fassung geschrieben wird, hier für Interessierte das EGBGB alte Fassung!
https://de.wikisource.org/wiki/Einf%C3%BChrungsgesetz_zum_B%C3%BCrgerlichen_Gesetzbuche

Auch Staatenlose, die rechtmäßig im BRvD-Bundesgebiet wohnen, unterliegen dem Recht. Nur für nachgewiesene Deutsche gilt wieder gültiges Deutsches Recht, was natürlich weitreichende Folgen hat.
Wenn man dieses auch verstanden hat und umsetzen möchte.

Meinen Dank an Klaus Schmidt für die Inspiration

++++

Bedeutet im Kern der Aussage, dass Personal-Deutsch als Juristische Person eine tote Vermögensmasse (Sache nach § 9 BGB) darstellt, welche betreut werden muss!

lichtenfels

http://www.wirtschafts-lehre.de/rechtsfaehigkeit.html

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Ohne die Staatsangehörigkeitsfeststellung des Rechtssubjekts Natürliche Person ist man absolut rechtlos in diesem System.
Es ist die Lösung für all die Probleme, welche viele nicht verstehen wollen. GEZ, Zwangsversicherungen, Zwangsmitgliedschaften, Steuerabpressungen etc. gehörten recht problemlos der Vergangenheit an.

Ohne die Staatsangehörigkeitsfeststellung erkennt man Dich nicht als Mann oder Weib; auch eine Natürliche Person (Mensch) kann nicht erkannt werden.

Ohne die Staatsangehörigkeitsfeststellung geht man weiter davon aus, daß Du Kriegsteilnehmer gegen die Alliierten des WK II. gewesen bist.

Ohne die Staatsangehörigkeitsfeststellung werden all jene, welche sich als Mensch erkennen, irgendwann erspüren müssen, daß man ihnen mit Gewalt nicht gewollte Verträge aufzwingen und sie permanent mit irgend welchen Forderungen traktieren und sie abziehen will.

Ohne die Bereinigung des Personenstandes sowie dem klar und deutlich erklärtem anderweitigem Willen (über den Feststellungsantrag!) ist man in diesem System der Täuschung, der Ausbeutung und modernen und versteckten Sklaverei rechtelos…!

Meinen Dank an Klaus, den Töpfer für die Inspiration

Fragen? —> Antworten! v3.7.

aktualisiert am  03.08.2017

Vorschaltbild: Modus vivendi, Karikatur von Wilhelm Scholz: Der Papst und der Reichskanzler fordern sich gegenseitig als Zeichen der Unterwerfung zum Fußkuss auf. Bildunterschrift: Pontifex: „Nun bitte, genieren Sie sich nicht!“ Kanzler Bismarck: „Bitte gleichfalls!“.
Aus dem Kladderadatsch, Nr. 14/15 (18. März 1878)

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Da mich öfters Emails mit Verständnisfragen erreichen, möchte ich mit diesem Artikel versuchen, sukzessive, die eine und andere Wissenslücke zu schließen. Dieser Artikel wird somit ab und an mit weiteren Antworten zu euren Fragen ergänzt werden.

Neueste Fragen & Antworten werden oben am Text angefügt! 😉

Erkennt wer ihr seid und bekennt Euch dazu!
Ich bin Deutscher! Die Rechtstellung als Deutscher geht immer vor!
Als Natürliche Person (Familienname, Vorname) bin ich Rechtssubjekt und nur Begünstigter des Sachenrechts und niemals Haftender!
Als Deutscher habe ich völkerrechtlich abgesicherte Schutzrechte (HLKO) und unveräusserliche Sach-, Personen- und Gebietsrechte
. [Warum sollte ich mich dann mit niederrangigen Normen, Rechten & Regelungen (A.H.; GG; VwVO; UCC, OPPT, BAR etc.) auseinander setzen?]
Als Deutscher lehne ich alles ab, was nach dem 27.10.1918 auf deutschen Boden passiert ist / installiert wurde!
[Das bedeutet nicht, die „BRD“ nicht anzuerkennen. Sie „existiert“; man kann, darf und sollte jedoch deren Rechtstaatlichkeit anzweifeln.  ;-)]

Das völkerrechtliche Subjekt (D e u t s c h e s R e i c h – 1871 – 1914/16) bestand und besteht durch seine LEGITIMEN NATÜRLICHEN RECHTSPERSON(EN) und derer in der Rechtsfolge, welche ihrerseits ihre UNVERÄUSSERLICHEN und UNAUFLÖSLICHEN Rechte aus dem völkerrechtlichen Subjekt beziehen.

Da ich ab und an auch nach den deutschen Werten gefragt werde…

bismarck

Das wichtigste Glied in der Familienkette ist, die Frau, Mutter, Hausfrau, Sanitäterin, Managerin, oft Finanzverwalterin, Ehefrau, Geliebte & bester Kamerad!
Nur mit ihr, steht & fällt das ganze Konstrukt „Familie“.
Eine intakte Familie ist der Grundstein eines intakten Staates!

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Einige Denkanstösse vorab:

Geht ein Gesetz etwas anderem vor oder etwas nach? 🙂
Eine Verordnung oder eine Norm bricht kein gültiges (da materielles, höherrangiges ) Recht / Gesetz.
Warum schwören Bischöfe dem Land die Treue? (Reichskonkordat 1933)
https://www.youtube.com/watch?v=1_GrYstzQfA
Das Video anschauen und ab der Minute 13 staunen… 😆
Warum sprechen alle Ministerpräsidenten der Länder im Vatikan vor?

Mitarbeiter in den [Behörden] sind grundrechtverpflichtet. Und wer hat in diesem Land den Zugriff auf die Grundrechte? Das Personal-DEUTSCH oder der gesetzliche Deutsche?

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Liebe Menschen, zum Thema des Artikel 73 der UN Charta (Auszug):

„Verantwortliche für die Verwaltung von Hoheitsgebieten deren Völker (Plural) noch nicht die volle Selbstbestimmung haben, bekennen sich zum Grundsatz der Interessen der Einwohner dieser Hoheitsgebiete, die Vorrang haben und übernehmen den heiligen Auftrag dieser Verpflichtung.

Wenn also die Interessen dieser Einwohner, z.B. 10 Millionen an Muslimen, dem von z.B. 2 Millionen gesetzlicher Deutschen, vorgehen
…dann dürft ihr euch nicht beschweren, daß ihr als DEUTSCH eben kein nachgewiesener Deutscher seid und eure eigenen Interessen hinten an stehen werden…!

Die Anzahl der nachgewiesenenper Feststellungsantraggesetzlichen Deutschen beim Bundesverwaltungsamt (BVA in Köln), zwecks Bildung einer eigenen international anerkannten  Interesseneigenschaft, muss daher zwingend gesteigert werden.

Personal-DEUTSCH merkt nicht einmal, daß seine Interessen als Staatenloser niemals vorgehen können.
Könnt ihr IM (internationalen) System  beweisen, wer ihr seid? Interessiert es die, welche Unterlagen ihr in den Schubladen habt?

Auch deshalb der Feststellungsantrag des BVA (zum „Gelber Schein“), denn:

Da die Politiker-Marionetten in den Entscheidungsgremien (hier: Bundestag, Landtag etc.) gegen eure Interessen Abstimmungen treffen, welche jedoch im internationalen Kollisssionsrecht eindeutig Auswirkungen haben, müssen sie (die Politiker) sogar einen Staatsangehörigkeitsausweis haben, da Sie sonst keine völkerrechtliche Vertretung für das deutsche Völkerrechtssubjekt hätten.

Unter diesem Grundsatz wird auch verständlich, warum der Erhalt des „Gelben Schein“  in vielen Regionen seitens der Verwaltung verweigert bzw. massiv erschwert wird…!
https://www.agmiw.org/?p=2037

Denn Sie verlieren dadurch potentielle Entscheidungsbefugnis, weil die Menge der amtlich bestätigten“ Entscheidungsträger dadurch aus „Ihren“ Reihen ins Volk wandert, dem eigentlichen Souverän.

Manch ein angehender Souverän ziert sich, sich über diesen Weg der Feststellung, zu erkennen zu geben. Dies ist der massiven Gegenarbeit der Systemtrolle geschuldet! Wozu habt ihr denn ein Hirn, wenn ihr es nicht zu Euren Gunsten nutzt? 👿

Die BRiD = die Verwaltung von Zivilinternierten. Was würde denn geschehen, wenn alle Deutschen den „Gelben Schein“ hätten? 😉

Der Staatsangehörigkeitsausweis ist eben kein Antrag für die „deutsche Staatsangehörigkeit„, sondern eine Feststellung  zur, also auf eine weitere Staatsangehörigkeit, nämlich die angeborene.

Der „Gelbe Schein“ ist (nur)  die Quittung, die Positivbestätigung, für die weitere Staatsangehörigkeit, denn da steht:

ist deutsche(r) Staatsangehörige(r)und eben nicht besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Begrifflichkeiten beachten!

Mit dieser Quittung kannst Du nun belegen, daß Du deine Natürliche Person, einen schützenswerten Rechtsstand, nachgewiesen hat.
Siehe: SHAEF Gesetz Nr. 52 Artikel I i.V.m. mit Artikel VII Absatz e / Pakt der Völker Artikel 11 i.V.m. mit Artikel 1 und dem Art. 25 GG, sowie den Art. 45 – 47 HLKO. All dies ist „ius cogens“ zwingendes Recht, welches die Verwaltung zwingend einzuhalten hat.

Du nimmst nun Deine Vorrang- und Schutzrechte wahr, gemäß den Art.  5 (1), 6,  10 und 50 EGBGB (ein „Gesetz“ der Bundesrepublik Deutschland = Besatzer und Treuhandverwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets).

Ach ja – hört mal rein ab Minute 01:35
Ein BRiD-Innenminister sagt: Eine Wiederherstellung des Deutschen Reiches kann es nicht geben, denn das wäre die Wiedervereinigung:
https://www.youtube.com/watch?v=ugmMNL-akJY

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Worin besteht der Unterschied zwischen den Stadtstaaten / Staaten (Heimathstaaten) und den Bundesstaaten des Deutschen Kaiserreich?

Es gibt die 25+1 Staaten – und Stadtstaaten nebst den dazu gehörenden originären ca. 76.000 Gemeinden (im Gebietsstand v. 1914) mit den darin lebenen Menschen. Diese Menschen sind ab Geburt rechtsfähig (§ 1 BGB a.F.) und vom Lehen der Kirche und Monarchie befreit. Daher – aufgrund des Subsidiaritätsprinzips – sind die Gemeinden von übergeordneter, existentieller Bedeutung.
http://www.gemeindeverzeichnis.de/gem1900/abc/abc.htm?abc_2.htm

Nur über diese sind wir auch im Hier & Jetzt handlungsfähig, sofern sich auch die Deutsch_en um diese Gemeinden kümmen wollen.
Dies ist noch ein weiter Weg auf der Bewusst_werdung(s)-Schiene.

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Die Bundesstaaten selbst sind das „Volk“ des Völkerrechtssubjekts DR.
Heisst, dass die Bundesstaaten keine Menschen als Volk hat.

Jedoch besitzt man als nachwiesener Deutscher, gemäß der Abstammung nach dem RuStAG i.d.F.v. 1913, die Staatsangehörigkeit IN dem jeweiligen Bundesstaat.

Nur die Bundesstaaten bzw. das DR befinden sind (z.B. via der Annahme der HLKO 1907) im Handelsrecht. bzw. sind Teilnehmer des noch nicht beendeten WK I.

Die BS sind zwar rechtsfähig, jedoch handlungsunfähig.

Seit der Mobilmachung (hier: 28. Juli 1914 – 2 Tage vor der Mobilmachung; Status Quo Ante Bellum) wurde alles eingefroren… daher geht – völkerrechtskonform – für uns der machbare Weg nur noch via der Aktivierung und Organisation der Gemeinde(n). Dies im Rechtsstand v. 1914 (siehe auch den Wertindex 1914).

Alle ca. 600.000 Beamten wurden eingezogen und via Stellungskrieg und „Dolchstoßlegende“ etc. ausgemerzt. Ohne echte bestallte Beamte gibt es auch keine korrekte Verwaltung des Völkerrechtssubjekt DR.

Die Feinde des DR (siehe Feindstaatenklausel UN etc.) tun ihr möglichstes, damit dieser Status erhalten bleibt. Nur so können diese weiterhin, zulasten der Deutschen, auf deutschem Boden ihr Unwesen (Plünderungen, Genozid etc.) treiben.

Kaiser Wilhelm I. und Fürst Bismarck waren Freimaurer?

Wilhelm der I. hatte irgendein Protektorat. Bei Bismarck ist die Aussage ist nicht nachweisbar. Ich bin mir eher sicher, dass Bismarck keiner war, da der das Spiel durchschaut hatte, dass der Stellvertreter Gottes ein weltweites Patriarchat bildet und die Freimaurer ebenso in Richtung Weltorganisation gingen. Wenn der Kaiser von Gottes Gnaden die Transzendenz für seine Völker sein will, dann lässt diese Position keinerlei Gesetzmäßigkeit über ihm zu; für alle Beamten galt nur diese Gesetzmäßigkeit , was Funktionen in Partei und Kirche ausschließt. Da die  Unterwanderung der Zünfte bzw. Freimaurer bekannt war, schließt sich die Logenmitgliedschaft aus.
Lennhoff, Posner, Binder sind die Autoren des Internationalen Freimaurer Lexikons und die sagen Kaiser Wilhelm I. nach, dass er versucht habe, der Freimaurerei mehr oder weniger ähnlich der Kirche einen sozialen Aufgabenbereich zuzuweisen, was im Zuge der Industrialisierung wohl auch nötig war, von den angesprochenen Logen aber nicht angenommen wurde. Wer weiß, wofür das gut ist.

Was ist der Unterschied zwischen „geltende Gesetze“ und „gültige Gesetze“ / „GELTEND vs GÜLTIG“

Das setzt voraus, in welchem Rechts- bzw. Personenstand man sich befindet bzw. angenommen hast. Für RuStAG-Deutsche gilt die letzte völkerrechtlich anerkannte volle Souveränität der Völker Deutschlands als gültige Gesetzgebung. Zwangsläufig ist die der Bundesrepublik von Deutschland die geltende Gesetzgebung, denn in die wurdest du hineingeboren.

Philosphischer Ansatz: Es gibt auch das Naturrecht (menschliche Vernunft).  Natürliche Person / M e n s c h“, also ein gültiges Recht was über allem steht. Da die Verwaltungen das PERSONEN-Spiel spielen hat oben genantes Bestand. 

Wer den Gelben Schein (korrekt abgeleitet) hat, ist deutsche(r) Staatsangehörge(r), kurz Deutscher und für den ist geltend:

EGBGB Art. 5 Abs. (1) […].:
Ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor.

Für Personal-Deutsch ist das BRvD-Recht geltend.
Ein Deutscher beruft sich auf gültige deutsche Gesetze.

Wie wehre ich mich gegen die Bezeichnung „Reichsbürger“?

Das System versucht derzeit „Reichsbürger“ mit dem Führerscheinentzug (ist ungleich dem Entzug der Fahrerlaubnis) und Entzug der Waffenbesitzkarten zu schikanieren.
Hierzu gibt es zB. dieses Urteil zu Gunsten der Betroffenen:
VG Sigmaringen vom 27.11.2012 (Az: 4K3172/12)
Dies als Vorlage nutzen zzgl. dem Satz:
Vorsorglich wird „Abwehr-und Unterlassungsanspruch“ gemäß Art. 2
GG Abs. (3) i.V.m. 1004 BGB
gestellt.
Vom BvG aus 2015 gibts dazu auch was… suche das derzeit noch…
Das vom VG ist aber recht ähnlich…
Man kann auch einen Strafantrag mit Strafverfolgung stellen gemäß den §§ 130 & 241a StGB.

Deutsches Reich (1871 – 1914/16) – Thematik Begrifflichkeiten:

Das Deutsche Kaiserreich ist im Waffenstillstand und derzeit (noch) handlungsunfähig; aber immer noch voll rechtsfähig. Das trifft auch für die Staaten und deren Bundesstaaten zu.

Deutsches Kaiserreich = Staatenbund (ohne Volk) = Konföderation.
Die Bundesstaaten sind dessen Mitglieder.
Diese Bundesstaaten sind Wirtschaftsverwaltungen von den jeweiligen Heimathstaaten.
Diese Heimathstaaten haben Völker und kennen Menschen, die Bundesstaaten hingegen nicht.
Im Gesetz, dass aus der Sichtweise des Deutschen Reichs geschrieben ist, benennt natürlich die Bundesstaaten (seine Mitglieder) im RuStAG. Es sind aber die Heimathstaaten, die die Staatsangehörigkeiten vergeben, denn sie beherbergen ja die Völker.

Das Deutsche Reich wird lange Fortbestehen, bis der letzte Deutsche tot ist, der noch einen Rechtsanspruch hätte
(Otto von Bismarck).

Du musst also nur nachweisen, dass Du Deutscher bist und hast alle Rechte wieder zurück, denn Natürliche Personen stehen immer über allen anderen Personen.

Ein Haftbefehl muss zwingend von einem Richter formal korrekt unterschrieben werden. Haftbefehle finden nur im Strafrecht Anwendung. Das ist international so geregelt. Haftbefehle dürfen daher nicht zur Erzwingung von Geldeinnahmen angewandt werden.
Das ergibt sich aus Art. 25 GG i.V. m. Art. 11 Internationaler Pakt vom 19.12.1966 für bürgerliche und politische Rechte von 1966 (verkündet im BGBl. 1973 II S. 1533), am 23. März inkraft getreten. Für die BRD trat der Pakt mit Ausnahme des Art. 41 am 23. März 1976 (verkündet im BGBl. 1976 II S. 1068), der Art. 41 sodann am 28. März 1979 (verkündet im BGBl. 1979 II S. 1218) inkraft.
Der Art. 11 lautet:
“Niemand darf nur deswegen in Haft genommen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen”.
https://www.agmiw.org/?p=3959
https://www.agmiw.org/?p=1072

Reichsbürger?

Das System behilft sich seiner Leitmedien mit einem Rundumschlag auf allen Kanälen. Prima, auch eine schlechte Werbung ist eine Werbung. Zu dem Thema Reichsbürger findet ihr auf der Inhaltseite dieses Blogs drei Artikel, welche den Sachverhalt eindeutig klären werden. Grundsätzlich gilt:
Reichsbürger sind Alle, die sich per Unterschrift in A.H.-Meldestellen dazu – freiwillig  -bekannt haben und dort unter der Glaubhaftmachung Deutsch eingetragen sind.
https://www.agmiw.org/?p=4497

Androhung des Entzugs der Waffenbesitzkarte(n) – WBK:

wbk

Das ist die aktuelle Standardvorgehensweise des Systems gegen alleauffällig“ gewordenen WBK-Besitzer. Und das wird sicher nicht nur auf die „Rustagler“ beschränkt bleiben. Wer dies annimmt, hat den Knall nicht gehört!

Ich weiß ja nicht was Du wem gegenüber wie erzählt hast. Es geht wie immer um die Begrifflichkeiten. Wurden da Fehler begangen?

Im Grundsatz gilt:

  1. alles wird bestrittenkeine Zurückweisung!
  2. Du hältst dich an geltende und gültige Gesetze.
  3. Die BRD wird von Dir anerkannt; diese ist ja existent…
    (was nichts mit dem Zweifel an deren Rechtstaatlichkeit zu tun hat).
  4. Du bist gesetzlicher Deutscher, der Grundrechteträger. Dies wurde festgestellt von der BRD selbst. Was hat das mit den sogenannten „Reichsbürgern“ zu tun?
  5. Die Behörde hat zu definieren, was denn ein Reichsbürger ist. Sowie substanzielle Belege vorzuweisen! Im Schriftsatz wird eine persönliche „Meinung“ verkündet…! Fakten auf den Tisch…!
  6. Der Schriftsatz des Behörden-Mitarbeiters – der ungeprüft Handlungsanweisungen ausführt – erfüllt die Straftatbestände nach § 130 StGB (Volksverhetzung) und § 241a StGB (Pol. Verdächtigung). Da der Begriff Reichsbürgerbewegung NICHT in „…“ gesetzt wurde ist dies auch Unterstellung, Beleidigung und Diffamierung.

Am besten mit der zuständigen Person im Amt ein klärendes Gespräch führen. Das Ganze wird auf ein Verfahren AM Gericht hinauslaufen.

Sofern die Behörde das ohne ein Gerichtsverfahren durchziehen will, hilft noch eine Selbstanzeige bei der StA. Die müssen dann von Amts wegen ermitteln.

Es gilt sich umgehend mit allen Jägern und Sammlern (via den jeweiligen Verbänden) zu organisieren – das betrifft nunmehr JEDEN! Gefahr ist im Verzug! Wehret den Anfängen!

Exkurs: Begriffsdefinition der Staatsangehörigkeit und der Staatsbürgerschaft:
brd-vs-ddr-stag-festellung

Begrifflichkeiten im Rechtsverkehr / Schriftverkehr:

Bis vor kurzem war es Usus, Angebote der System-[Behörden] zurückzuweisen (Zurückweisung), um den eigenen Einlaß (in der Sache) nicht als Widerspruch geltend zu machen. Diese Begrifflichkeit wurde behördenintern geändert. Daher sollte man alles grundsätzlich bestreiten! Und so nebenbei: Wer einen Brief an die Jur. Person annimmt, diesen gar öffnet und so „schlau“ ist, diesen dann auch zu beantworten ist bereit konkludent in deren Falle getappt. Siehe hierzu auch den Punkt 36 im Handlungsleitfaden.
https://www.agmiw.org/?page_id=1265
Die Zurückweisung (nicht verwechseln mit der Zurückverweisung) gibt es im juristischen Sprachgebrauch –  so wie auch den Begriff „Original“ – nicht. 😉

Kannst du mir bitte die Quelle irgendwie besorgen/nennen, aus der diese 99 Jahre seit 1918 hervorgehen?

Damit meinst Du die derzeit aktuell im Weltnetz breit getretene Debatte über die „auslaufenden“ Bodenrechte?!
Für uns Deutsche laufen keine Verträge in Bezug auf die Bodenrechte aus!  Seht hierzu meine drei Artikel zu dem Thema „Bodenrechte“…!
Die Bodenrechte liegen nachwievor in den Gemeinden bzw. bei jedem einzelnen Souverän / Aktivlegitimierten selbst. Diesen Nachweis gilt es zu erbringen! Diesen Fakt kann man auch in den gültigen Gesetzen (hier: Gemeindeordnungen; Gemeindeedikt (Bayern)) nachlesen.
Was aber versucht wird ist, dass die Deutschen vergessen sollen, wer sie sind und freiwillig auf ihre angestammten Rechte verzichten sollen.

Die Thematik der 99 Jahre stammt u.a. aus den Erbpacht- und Erbbauverträgen.
Ebenso findet man diese 99-Jahres-Frist bei globalpolitisch wichtigen Verträgen, wie z.B. der Vertrag der Rothschilds mit der Russischen Zentralbank, der nun im Oktober 2016 ausläuft (zzgl. einer 12 Monate Übergangsfrist).
Diese Handelsvereinverträge ziehen sich durch die gesamte „jüngere“ Geschichte. Die  meisten „Staaten“ sind ja Firmen / NGO´s.
Ein Bsp.: Waterloo (1815) + 99 Jahre = 1914 (Unterbrechung durch die Kriegshandlungen des WK I.) — 1918 + 99 Jahre = 2017

Warum steht auf Dokumenten die BRiD in Grossbuchstaben?

Die Firma, der NAME des Kaufmanns wird in Grossbuchstaben ausgeführt. Das beste Bsp. ist der Personalausweis. Die Täuschung geht immer über die Begrifflichkeiten gepaart mit der manipulierten Eigeninterpretation. Das wichtigste historische Bsp. zeigt sich in der Übersetzung der SHAEF-Gesetze.
Denn „GERMANY“ wurde beim übersetzen leider (oder bewusst?) falsch geschrieben, denn es muß eben nicht Deutschland lauten, sondern „DEUTSCHLAND“ und das sind dann eben nur Firmen.
Siehe hierzu SHAEF Gesetz Nr. 52 Artikel VII Abs. (e).
Das sogenannte Deutschland, welches von Vielen als Staat anerkannt wird, ist in Wirklichkeit nur ein „positives Staatsservitut„.
http://de.unionpedia.org/Staatsservitut

Da die Debatten über den „Reichsbürger“ systembedingt zunimmt:

Ein gutes Erklärvideo:
https://www.youtube.com/watch?v=rqnP1rAaKBo&feature=youtu.be
https://www.agmiw.org/?p=2795
Selbst im Bundesbeamtengesetz wurde erst recht spät „korrigiert“:
http://www.buzer.de/gesetz/885/a12049.htm

Die Amis als Drahzieher sind an allem Schuld…

Die US-Amerikaner (als „Volk“) hat nichts zu sagen odergar zu  bestimmen. Denn die USA ist seit dem Jahr 1871 eine englische Kronkolonie und untersteht somit dem Vatikan. Die USA ist der Schirmherr der UN, welche ebenso vom Papst die Rechte und Pflichten erhält. Hierüber steueren diese das Kapital und damit auch die Schweiz und ihre Helfershelfer, ebenso die Jesuiten und die zionistischen Juden. Wirkliche Unterstützer und Initiatoren sind eindeutig das Wirtschaftssystem des Deutschen Kaiserreich und die zwangsinternierten des besiegten Dritten Reich, die DEUTSCH (diese erkennt man am Personalausweis). Ergo könnte man eher so  formulieren, dass die DEUTSCH ein Gros der „Schuld“ auf ihre Schultern legen und dies bis heute zulassen… Schön doof, oder? Und solange man dies nicht ändert, geht der Spuk eben weiter…

Es heisst, die Verwaltung beruft sich nur noch auf das StAG. Das RuStAG wird nicht mehr in Anwendung gebracht.

Ich lasse diesen Ausschnitt eines Urteils der Firma VG Stuttgart unkommentiert. Es spricht für sich selbst! 😉

rustag

Warum verweist Du auf www.gelberschein.net? In deren Ausfüllhilfe für den Feststellungsantrag (Anlage F & V) soll man „Deutschland als Ganzes“ angeben.

Deutschland als Ganzes ist in den Grenzen von 1937.  Auch wenn es in deren Ausfüllhilfe in eckigen Klammern ausgeführt ist. Ich rege an, bei dem Punkt 1.6 entweder den Bundesstaat zu benennen oder – sofern die Behörde deswegen zickt – dort „Deutschland“ (in Kleinbuchstaben) einzutragen. Jedoch bei der Anlage V bei dem Punkt 4.3 zwingend den Bundesstaat korrekt zu benennen, wie z.B. „Königreich Preussen„. Die Bezeichnung „Preussen“ bringt Euch in Weimar unter. Ergänzend zu „Abstammung“ empfehle ich dort zu vermerken: „Abstammung gemäß § 4 Abs. (1) Rustag v. 1913„. Damit das auch klar definiert ist.
Den Feststellungsantrag – das ist eure Willenserklärung – unbedingt von der Behörde gegengezeichnet als Kopie (Beweis) mit nach Hause nehmen!
Tip: Man kann/sollte im Antrag F bei Punkt 4.2. auch die Worte „… neben der deutschen Staatsangehörigkeit …“ durchstreichen!
Noch etwas vom Bundesverwaltungsamt:
https://www.youtube.com/watch?v=y0w-Fl_QwvU&app=desktop

Mir wurde gesagt, dass „Asylanten“ nahezu straffrei agieren können.

Jeder Ausländer, als auch der nachgewiesene gesetzliche Deutsche unterliegt nicht der bundesrepublikanischen Rechtsnorm.
Es handelt sich hierbei um Menschen, also Natürliche Personen oder Staatsangehörige fremder Staaten, für die das BRvD-Privatrecht nicht anwendbar ist! Ergänzend hierzu gibt es Innenminister-Erlasse an die Firma POLIZEI,  bei niederrangigen Vergehen diese nicht weiter zu verfolgen.
polizei-straftaten

Wenn das System – gegen gültiges Recht – durchgreift, so ist das widerrechtlich und Willkür.
https://www.agmiw.org/?p=2463

natürliche oder Natürliche Person? Worin liegt der Unterschied?

Man sollte wissen, dass die Natürliche Person mit großem „N“, und nicht wie so oft nur mit dem Adjektiv „natürliche“ Person geschrieben wird. Da steht dann nur noch die Person (alleine herum ^^). Denn, Adjektive sind in der deutschen Gesetzgebung nicht bedeutsam. Man darf das auch nicht deuten! Somit steht dann da nur noch Person! D.h., das hat dann eben nicht staatgefunden! Die Natürliche Person wurde als Rechtssubjekt kreiert. Die Natürliche Person, jeder einzelne Mensch, ist im Stande des Rechtssubjektes wie ein Staat selber, nämlich als das Haus, als die Familie. D.h. die Natürliche Person, als Rechtssubjekt, ist Begünstigter im Sachenrecht und niemals Haftender. Das war eben der Schutz! Das BGB i.d.Fv. 1896/1900 hat um den Menschen herum eine Schutzmauer aufgebaut. Man wurde zum Träger von Rechten. Und nicht zur Person degradiert.
Die Natürliche Person, Schöpfung des deutschen Rechts (hier das BGB von 1896 – §§ 1-20), ist der lebendige Mensch in seiner Rolle als Träger von Rechten und Pflichten.

Hast Du damit Erfahrungen,  wenn ein „Beamter“ den Feststellungsantrag nach RuStAG (1913) einreicht, ob es Nachteile für seinen weiteren Werdegang im „Beamten“leben hat?

Solange er diesen privat für sich macht und nicht im Dienst das propagiert etc. ist das i.d.R. kein Thema. Jedoch gibt es , speziell bei Polizisten, schon die ersten „Amts“enthebungen. Nun, was bitte  soll ihm denn passieren? Suspendierung mit Gehaltsfortzahlung? Welch´ ein Drama aber auch! 😆 Gerade die Beamten müssen sich umgehend klar machen, wer sie sind und was sie wollen. Es gibt kein dazwischen. Sollte es hier mal unruhig wird, sind die Beamten die Ersten, denen es an den Kragen gehen kann. Entweder durch „Unzufriedene“ oder durch die „neue“ Justiz – siehe „Mauerschützen 1990“.

Was bedeutet die S p e r r s c h r i f t im Familiennamen?

Ich rege an, diese Schreibweise beim Feststellungsverfahren gleich mit zu beauftragen! Wer sich im Seehandel auskennt weiss, dass z.B. Tiere als l e b e n d e Fracht in Sperrschrift in den Ladelisten geführt werden. Schaut auch einmal bei älteren Urteilen der Richter nach. Auch dort wurden die Familiennamen in Sperrschrift ausgeführt. Die Sperrschrift weisst somit den Menschen in seiner Natürlichen Person aus und ist damit auch eine Lebenderklärung.
Die angewandte S p e r r s c h r i f t  im Familiename (sollte auch auf dem „Gelben Schein“ so stehen) ist eine bzw. die Rechtsweiche IM System!

Wie lautet dein Briefkopf in Anschreiben oder Emails?

H a i l e r, Markus

D e u t s c h e r gemäß § 4 Abs. 1 RuStAG (1913)
Natürliche Person nach § 1 BGB a.F. (1896/1900)
Als Natürliche Person Rechtssubjekt und daher nur Begünstigter des Sachenrechts und niemals Haftender!

Beruft sich ein Deutscher auf die Verfassung von 1871 ( D e u t s c h e s  R e i c h) oder auf die seines originären Heimatstaates?

Dazu steht weiter unten im Text einiges an Infos. Ein Deutscher nimmt die Verfassung seines Heimat(h)staates, da diese vom Volk selbst bestimmt wurde. Die Verfassung aus 1871 ist für den Staatenbund und wurde nicht von den Völkern bestimmt.

Wer korrekt unterwegs sein möchte, lehnt alles ab, was nach dem 27. Oktober 1918 auf deutschem Boden passiert ist. Ins besonders das GG, das UCC und alle anderen Spielereien, welche mit einem Deutschen nichts zu tun haben.

Für einen Deutschen ist gültig:
Das EGBGB, das BGB a.F. in Form der §§ 1-20, das RuStAG i.d.F.v. 1913 und die Verfassung seines Heimat(h)staates!
Die Rechtstellung eines Deutschen geht immer vor!

Der ESTA ist ein Verzeichnis der Amerikaner / Alliierten. Wer da drin steht, ist auf deren Abschußliste. Zudem steht das Ru in runden Klammern, wird also von der Verwaltung nicht beachtet.

Der EStA (Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten) hat nichts mit dem ESTA (Homeland Security, VISA- Angelegenheiten) zu tun.

Die Daten aller Deutschen stehen im Heimatarchiv. Darauf hat der „Ami“ eh Zugriff.  Die Deutschen stehen ohnehin auf der „roten Liste„, mit oder ohne dem EStA-Register.  👿 Fragt Euch einmal, wann und  warum dieses Register eingeführt wurde und wer dies veranlasst hat. 🙂
Neben den NeoCons (das sind diejenigen, welche den 3. Anlauf im WK benötigen) gibt es auch andere Fraktionen, denen daran sehr gelegen ist, dass die Deutschen weiterhin auf der Weltbühne mitwirken (werden).
Ein Blick in den Duden würde ausreichen, um festzustellen (^^), dass runde Klammern eine Hervorhebung sind. Es wäre ein Ausschluß, sofern das Ru in eckigen Klammern stehen würde.

Wer oder was ist der BUND?

Der BUND ist die völkerrechtliche Vertretung des Deutschen Reichs (1871-1914)! Dies bis zu dem Tag, an dem die Deutschen aus dem Ersten Weltkrieg nach Haus finden und den Krieg (WK I.) beenden wollen. Denn bis heute gibt es keinen Friedensvertrag aus dem WK I.. Und das „nach Hause kommen“ geht über den Feststellungsantrag F des BVA!
Im WK II. wurden die deutschen Soldaten als unarmed forces bezeichnet. Somit fielen diese Deutschen auch nicht unter die Genfer Konvention. Das Ergebnis lautete u.a. „Rheinwiesenlager“.

Das Deutsche Reich ist nach der Mobilmachung nicht nur verpflichtet den Deutschen Gemeinden Schutz zu bieten, sondern im Kriegsfall werden Wirtschaft, Finanzen sowie alle Ressourcen durch das Deutsche Reich verwaltet.
Die Gemeinden sind während des Krieges und der Mobilmachung in der Selbstverwaltung und das ist seit 1914 unser Problem! Die Deutschen selbst sind seit 1918 (auf Hoher See) verschollen und nie wieder aufgetaucht. Man vermutet, dass die entwaffneten Krieger des Dritten Reich die Deutschen sind. Aber dies im Stand vom 31.12.1937. Und sie sind eben Staatenlose mit der Glaubhaftmachung DEUTSCH.
Wer sich jemals in einer Meldestelle von A. H. (Einwohnermelde[amt]  – Personalausweis) angemeldet hat, ist ein zwangsinternierter Krieger und wird vom Besatzer versklavt. Das ist völkerrechtlich legitim, wenn eine Nation den Waffenstillstand bricht und über 70 Millionen Tote verursacht hat.
http://www.bund.de/Content/DE/Service/Impressum-Datenschutz/impressum_datenschutz_node.html

Gibt es Alternativen zu dem bisherigen Schuldgeldsystem?

Ja, diese Alternativen gibt es..! 🙂
https://www.youtube.com/watch?v=D20KG3GZitg

https://gdg-netz.com/das-goldene-mittelalter-1150-bis-1450/
https://www.youtube.com/watch?v=-KmipIa0ieQ

Exkurs: Was ist ein Staatenloser, was ist die Natürliche Person & was ist ein nachgewiesener Deutscher? Pflichtlektüre!
https://www.agmiw.org/?p=4213

Du schreibst und sprichst oft vom Aufbau der Gemeinden über die Familien. Wie meinst Du das? Was ist das Gebot der Stunde?

Emanzipation, Feminismus, Genderwahn, Schul(un)wesen, Manipulationen über die Medien, Impfungen und vieles mehr hat die Wurzeln der Familien nachhaltig zerstört. Anstelle sich um seine eigene Familie und um seine Nachbarn zu kümmern,  verfolgt man Interessen im Eigennutz. Das System hält einen bewußt kontrolliert in seinen Fängen. Beispiele hierfür sind Kindergeld, ALG II, Hartz IV und vieles mehr. Das Humankapital hat zu funktioneren.
Ohne das Gemeinwohl an die erste Stelle zu setzen, ist der Aufbau einer sich selbst tragenden Gemeinde / Gemeinschaft nicht umsetzbar. Wer Gutes sät wird Gutes ernten!
Für mich ist die Zeit des Redens über §§, gültiges Recht etc. vorbei!
Es gilt sich selbst als Mensch, als Schöpfer seines eigenen Seins wieder zu „finden“, eine klare Entscheidung zu fällen und sodann diesen Weg auch unbeirrt beschreiten.
WER bin ich? WIE ist meine Position? Und WAS kann ich dafür tun, damit es für uns Alle besser wird?
Das System lebt davon, uns zu trennen und gegenseitig auszuspielen!
(M)eine Anregung ist,  sich mehr um unsere Mitmenschen im lokalen Umfeld zu kümmern. Dies z.B. durch:
Straßenfeste feiern (Geburtstage, Hochzeiten, Tanzabende), die Organisation von gemeinsamen Großeinkäufen oder auch Handwerksarbeiten, Hilfsangebote für ältere, kranke Menschen, die Einrichtung von lokalen Tauschbörsen für Sachen und Dienstleistungen, Angebote beim Gang zum [Amt] (das kann DIE Steilvorlage werden ^^), die Vorstellung der eigenen Familie und Berufs (Sanitäter, Bäcker, Friseur als „Workshop“). Zeigt und fördert das Interesse aneinander! Kümmert Euch und habt dabei Geduld!
Es gilt sich wieder zu (er)kennen. Als Mensch und nicht als Roboter.
Es gilt seine Mitmenschen wieder wahr zu nehmen. Wer kennt denn schon wirklich seine Nachbarn?
Alsbald wird es auf deutschem Boden überlebensnotwendig sein, sich zu kennen, zu schätzen, zusammen zu arbeiten und sich auch zu vertrauen.
Fangt jetzt damit an! Nur aus einer starken, solidarischen, loyalen Gemeinde kann Großes und Gutes entstehen.

Mit dieser Bezeichnung spricht man entweder a) „Menschen in ihren Gemeinden“ und auch b) „Staatsangehörige in ihrem Bundesstaat“ an. Dies sind vorerst einmal zwei völlig verschiedene Gruppen von Menschen. Die einen a) sind Gemeindemitglieder aus deren eigenen freien Entscheidung heraus. Aus dieser Gruppe a) kann erst die Gruppe b) entstehten. Siehe auch „Subsidiarität„.
https://www.agmiw.org/?p=1487
Nebenbei: Bürger? Wo sollen in der BRvD denn die Bürger herkommen? Ein Gewahrsamsstaat (siehe Genfer Konvention) hat keine Bürger, keine Regierung und dieser kennt nur die Zwangsverwaltung. Dies solange, bis die entwaffneten Krieger erkennen, dass die Kriegshandlungen beendet werden müssen.
 –

Woher stammt der Begriff Subsidiarität und was bedeutet dieser?

Die Subsidiarität ist die höchste Rechtsnorm eines Deutschen.
Fundstellen zu diesem Begriff führen zurück zur Verfassung des „Norddeutschen Bund“ von 1867 als auch zu der „Emder Synode“ von 1571. Der Staatsaufbau geht von einem Weg von Unten (Familien –> Gemeinde) nach oben (Bundesstaat) aus. Bis ca. 1850 gab es auf deutschen Boden auch noch die „Thing(s)“. Zu dem Thema empfiehlt sich das Lesen der Edda und die Ura Linda-Chronik.
https://usercontent.one/wp/www.agmiw.org/wp-content/uploads/2015/06/HermanWirthDieUraLindaChronik_text.pd

Ich habe den Gelben Schein, befürworte jedoch den Weg der Verfassungsgebenden Versammlung. Warum passt das nicht? ;-(

In diesem Fall kennst du das Erbe deiner Ahnen nicht. Denn das D e u t s c h e R e i c h ist eine Glaubensgemeinschaft mit einer Weltanschauung die seinesgleichen sucht. Der Mächtigste (hier im Sinne der Volksvertretung) ist immer der Bürgermeister einer Gemeinde. Ein Verweser als Verwalter eines Vereines ist und war nie vorgesehen! Denn der Verein lebt nicht ohne den Zusammenschluss der Familien innerhalb der Gemeinden. Nur so ist bewerkstelligt, dass bindende Entscheidungen nur mit einer 75% Mehrheit erst umgesetzt werden können. Das geht nur in der Gemeindeversammlung!
Die Handlungsfähigkeit des Vereins kann derzeit keinen Deutschen interessieren, denn der Deutsche kann diese erst durch die Widerherstellung seiner Handlungsfähigkeit in der eigenen Familie einen Zusammenschluss der Familien in seiner Umgebung ( Gemeinde)  herbeiführen und erst in ferner Zukunft dann die Handlungsfähigkeit der Staaten und des Vereins erreichen. Das ist bei rund 76.000 originären Gemeinden auf deutschem Boden ein langer Weg der nicht abgekürzt werden kann, weil man sonst niemals die Menschen mitnimmt!
Verfassungsgebende Versammlungen können erst nach der Beendigung des WK I. vollzogen werden. Denn dafür braucht man die Deutschen mit Ihren Staaten (Familien) und ihr müsst sie alle auch zuerst fragen.
Dies gilt auch für die Befürworter, welche mithilfe der Firma „Freistaat Preussen“ illegal komplette Bundesstaaten aus dem Stand heraus reorganisieren! Sinnfreies Unterfangen…!

Für uns besteht die Rechtstellung als Deutscher. Doch wie weiter?

Die Abarbeitung des Handlungsleitfadens, sowie die Entscheidung fällen, wie man künftig weiter leben möchte und sodann handeln:
https://www.agmiw.org/?p=3949
Dies auch durch die Aufklärung der Mitmenschen; über eine friedliche, legale Verweigerung auf allen umsetzbaren Ebenen und die Einberufung der Gemeindeversammlung(en).

Wie befreit man sich von der BRiD-Meldepflicht?

Indem man sich z.B. in das Ausland abmeldet oder in eine reaktivierte Gemeinde umzieht. Ein nachgewiesener, gesetzlicher Deutscher unterliegt nicht der Meldepflicht und ist auch nicht in Wohnhaft gemeldet. Er begründet einen seiner beliebigen Wohnsitze nach dem § 7 BGB, wo er es denn möchte. Im Alltag muss man das dann auch durchsetzen wollen.
Siehe hierzu auch den Handlungsleitfaden.
https://www.agmiw.org/?page_id=1265

Muss ich mein Auto anmelden? Was ist mit der Versicherung, der KfZ-Steuer und was geschieht bei Unfällen?

Unabhängig davon, dass viele BRvD-Gesetze seit dem Jahr 2007 (siehe auch: Bereinigungsgesetze) nicht einmal mehr geltend sind, man siehe z.B. die §§ 1-15 StVO, so sollte man sich bewusst machen, dass man als der Souverän „sein“ Auto freiwillig bei der Zulassungs[behörde] registriert hat. Ergo somit IM (und mit dem) System einen Vertrag eingegangen ist. 😉
Bei der Zulassung kann man die Einzugsermächtigung für die Firma Zoll unter Vorbehalt unterzeichnen als auch diese rückwirkend nach § 119 BGB widerrufen.
Wer einen Versicherer findet, der sein Auto gegen Schäden versichert, kann dann durchaus auch ohne eine BRiD-Registrierung herum fahren. Man unterscheide auch zwischen Wegen und Straßen. 🙂
Zudem gibt es den Europäischen Schadensfond, der unversicherte Fälle (z.B. mit Neusiedlern“) abdeckt“.
man-braucht-hierzulande-weder-einen-fuhrerschein-noch-eine-fahrerlaubnis/

Überall nur Terrormeldungen. Was stimmt denn daran nun?

Die Lenkung von Menschen erfolgt nunmal auch über die Angst…!
Hier ein Kommentar von Rico Handta, der es recht gut trifft:
„All die Alarmmeldungen a’la 40 Mio. Deutsche sollen sterben, oder Krebstod von Millionen, noch Polizei sucht Massenleichenhaufenbeseitiger noch, noch, noch …. sind zu irgend etwas anderes zu nütze, als den Zuhöhrer-, schauer-, leser in Angst zu versetzen.
Nichts…. halte ich davon. Alles was Dich derart in Angst versetzen soll ist nicht wirklich von Whisleblowern. Überleg mal selbest WER GENAU IMMER über Angst arbeitet, um seine Gegner in eine Schockstarre oder in Fehler zu zwingen…! Alles was Du nach so einer Idee noch brauchst sind verängstigte, die sich für Aktiv halten wenn sie die Angst (und damit Schockstarren) auslösenden Nachrichten verbreitet. Wenn dann noch mehrere änlicher Angstnachrichten kommen, ist Dein Bewusstsein schnell über dem Limit, bei dem es noch arbeiten kann. Danach weißt Du nicht mehr ein noch aus und gibst innerlich einfach auf. Nennt man Überlastung und ist eine einfache Manipulationstechnik.“
https://www.youtube.com/watch?v=Nvs5UixShgM
http://bewusst.tv/terror-zeitlinien-und-implantate/

Beim letzten Stammtisch wurde über das UCC geredet und auch über den Vortrag von Hans Xaver Meier „Grundlagen des Rechtssystems“. (Dieser Vortrag ist unter „Bücher / Infos“ verlinkt)

Dass UCC ist ein niederrangiges Recht, welches man auch wirklich in seiner Gesamtheit verstehen sollte, bevor man es denn anwendet. Ich frage zurück: Wieso muss mich das als Deutscher interessieren? Ich als Deutscher habe unveräusserliche Sach-, Personen- und Gebietsrechte, welche über allem anderen stehen. Warum sollte ich diese Rechte zu gunsten eines niederrangigen Rechts, welches ich auch nicht verstehen kann, abgeben?

Nebenbei – solange ihr Euch tagtäglich von den [Behörden] freiwillig in die jur. Person ziehen lasst, wird sich nichts für Euch ändern. 😉
Da nutzen Euch alle Weisheiten der Welt nichts. Zudem, wenn ihr Euch jeden Tag darauf fokusiert, dass ihr diesen und jenen Paragraphen in Anwendung bringen müsst, dann bekommt ihr – als Schöpfer Eures Seins – das auch…! Es ist und bleibt – zu jeder Zeit – eure Entscheidung, wie ihr denn leben wollt. 😉

Hast Du schon mal etwas von den Siegelwahlen gehört?

Der neueste Schrei auf dem Markt sind die „Siegelwahlen„. 🙄
Propagiert wird diese Variante von einem sehr rührigen Propheten aus Chemnitz.
Unabhängig davon, ob dieser Weg sowohl nach geltendem BRvD-Recht als auch nach gültigem deutschen Recht illegal ist oder auch nicht, sollte man sich klar machen, wer denn überhaupt so ein Siegel herstellen & benutzen darf. Und das man bei der Einberufung so einer „Wahl“ jeden einzelnen Wahlberechtigen erreichen muss! Und wie das ohne die Verwaltung und deren Datenbestand geben soll…? Zudem melden sich immer mehr Deutsche aus der Wohnhaft ab.
https://www.agmiw.org/?p=3859

Hast du mal den Freistaat Preussen abgecheckt? Wir waren auf einem Vortrag vom Bundesstaat Bayern in Reorganisation, die wohl mit dem Freistaat Preussen zusammen hängen. Es hörte sich gut an. Aber jetzt frag ich mich dauernd, wo der Haken sein könnte.

Quo vadis Freistaat Preussen? v1.4.

Mit der Gemeindeaktivierung gehe ich konform. Die Leute sind aber so träge! Die Richtungen, die wir gerade näher verfolgen, Verweser und Bundesstaat Bayern, gehen auch auf diese Ebene.

Die Aktivierung der originären Gemeinden geht nur mit nachgewiesenen, gesetzlichen Deutschen. Dazu ist der Feststellungsantrag da. Ohne diesen seid ihr für das System Personal-DEUTSCH und habt nichts zu melden! Dieser Weg passt auch nicht zu dem illegalen Weg der Reorganisation eines Bundesstaates. Man sollte sich mit dem Begriff der Subsidiarität beschäftigen. Ebenso mit dem Begriff des „Verwesers“. Zudem basteln diese Personen eigene Verfassungen. Das ist Hochverrat!

Deutschland schafft sich freiwillig ab! V3.5.

Also, wenn ich vom Staat abhängig bin, wie Rente oder Hartz4 kann man sich nicht befreien oder lese ich da was falsch?

Entweder oder! Man kann nicht Leistungen wie ALG II oder Hartz IV erhalten und gleichzeitig sich aus dem System lösen wollen. Der Bezug von Rente bzw. ALG XII ist hiervon unabhängig.

Mein BRD-Personalausweis ist im Januar 2016 abgelaufen und ich habe keinen neuen beantragt. Wie muss ich jetzt mit meinem alten PA weiter vorgehen?

Jeder Perso muss zur Vernichtung abgegeben werden. Die Vernichtungsanzeige (Verwaltungsakt) muss schriftlich erfolgen. Ohne diesen Akt ist der Perso immer noch aktenkundig! Dies ersieht man, wenn man sich die eigene Vollauskunft besorgt. Dann steht der da immer noch drin. Siehe auch:
https://www.agmiw.org/?p=23

Einige Propheten befürworten, dass man den Personalasuweis doch einfach bei der Firma POLIZEI als verloren melden soll. Dies ist ein Aufruf zu einer Straftat!
Wie man es machen sollte, steht im Handlungsleitfaden.

Der „Staatsangehörigkeitsausweis“ / Der „Gelbe Schein“
„Der ist eine tückische Falle, da beisst die Maus keinen Faden ab. Kann doch gar nicht sein, dass du das noch nicht durchschaut hast.“

https://www.youtube.com/watch?v=sg1ms_fUddo&feature=youtu.be

Sehr gutes Erklär-Video, jedoch bitte beachten:

A) Meine Sichtweise – These 1:
Bei GG 116 (Abs. 1)“: … anderweitiger gesetzlicher Regelungen“ ist NICHT das RuStAG v. 1913 gemeint.
Dazu müsste dort stehen „anderweitiger Gesetze„….
„anderweitiger gesetzlicher (Adjektiv) Regelungen = A.H. (1934)  😉
Die Verwaltung kann nur A.H.´s Regelung damit meinen, da alles andere eben keine deutsche Staatsangehörigkeit ergibt.
Das RuStAG v. 1913 ist ein Gesetz und keine bloße Regelung.
Das Gesetz ist und bleibt das RuStAG v. 1913. Und das behalte ich mir ausdrücklich vor!
Ergo eine Täuschung seitens der Verwaltung durch Begrifflichkeiten, wie gehabt, bei derart schwammigen Formulierungen. roll:
… anderweitiger gesetzlicher Regelungen dürfte sodann die Annahme des Personalausweises sein. Damit einhergehend die völkische Bezeichnung DEUTSCH als Personal mit der handelsrechtlichen Identität NAME und der Zugehörigkeit zur Treuhandverwaltung Bundesrepublik Deutschland, gemäß dem Kapitel XI. der Genfer Konvention.

B) Sichtweise / These 2 – aktuelle Sichtweise vieler Rustagler:

Die Rechteträger haben ebenso ein Recht über Artikel 123 und 25 GG und sind keine Deutsche im Sinne eines GG, sondern vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelungen. Das wird ebenso eindeutig im Teso-Beschluß des BVerfG bestätigt: Der Beschwerdeführer hat die deutsche Staatsangehörigkeit weder durch Einbürgerung seitens der Bundesrepublik Deutschland noch unmittelbar kraft des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes(Rustag1913), das nach Art. 123 Abs. (1) GG für den Hoheitsbereich der Bundesrepublik Deutschland fortgilt, erworben. Der Beschwerdeführer war zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt deutscher Staatsangehöriger im Sinne des Grundgesetzes.
Die Ablehnung der Feststellung
seiner deutschen Staatsangehörigkeit wirkt sich wie eine Entziehung der Staatsangehörigkeit aus (vgl. BVerwG DÖV 1967, S. 94 f.). Der Umstand, daß dem Beschwerdeführer im Jahre 1970 ein Personalausweis und im Jahre 1972 ein Reisepaß der Bundesrepublik Deutschland erteilt wurden, bewirkte keine Einbürgerung. Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz kennt eine Einbürgerung durch bloße Aushändigung eines deutschen Personalausweises oder Reisepasses nicht.BVerfGE 77, 137 – Teso,BVerfGE 77, 137 – Teso i.V.m. – 2 BvR 373/83 – Abschnitt C Ziffern 21, 22, 23.
§ 31 BVerfGG Abs. (1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
 
Ich vertrete die Ansicht, dass wir uns als Deutsche eben nicht nach den Art. des GG und die §§ der Verwaltung zu richten haben, denn alles ab dem 28.07.1914 ist nun einmal illegal. Nur weil es uns eben zupass kommt, nehmen wir den Köder der Verwaltung an, denn sie uns ggf. zu einer anderen Zeit weder vorhalten können.
Also entweder bewege ich mich auf meinem Gebiet oder ich versuche eine Schnittstelle IM System zu finden / zu nutzen mit den möglichen negativen Auswirkungen. Für mich ist gültig das RuStAG v. 1913, die Verfassung meines Heimatstaates und die Verfassung des DR v. 1871.
Mehr hierzu auch hier:
https://www.agmiw.org/?p=3949

Die „BRD“ ist mitnichten illegitim. Sie ist der aktuelle Zustand der Menschen im Verwaltungsgebiet und damit sehr wohl legitim und  legitimiert. Auch die Bezeichnung BRD auf dem Ausweis ist irreführend, da die BRvD-Verwaltung den Auftrag seitens der Alliierten hat, uns Deutschen auf eigenen  Antrag hin, eben nur die Feststellung zu bestätigen. Es ist doch klar, dass uns ein Verwaltungskonstrukt die gewünschte Staatsangehörigkeit IN einem der 26 Bundesstaaten nicht bestätigen kann. 😉

Wichtig: BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND = in Großschrift auf dem GS geschrieben = ist die Verwaltung.
Ein Völkerrechtssubjekt wird klein geschrieben: D e u t s c h e s R e i c h.
Die Verwaltung benutzt den Weimarer Adler, um überhaupt auf teilstaatliches Recht zugreifen zu können.
https://www.agmiw.org/?p=1499 (wird überarbeitet)

Man beachte: Wir beantragen NICHT eine Staatsangehörigkeit, sondern wir beauftragen die FESTSTELLUNG zur Staatsangehörigkeit! Denn diese Staatsangehörigkeit haben wir bereits seit unserer Geburt! Wir beauftragen die Verwaltung dies für sich selbst festzustellen und um denen klar zu machen, dass wir wieder zurück in unsere Heimat wollen! Denn wir sind Deutsche und eben nicht staatenlos.
https://www.agmiw.org/?p=3253

Auf dem Gelben Schein ist im Wasserzeichen und als Aufdruck der Weimarer Adler vertreten.
In der Weimarer Republik (1919) gab es bis 1934 (hier: Selbstermächtigung von A.H.) noch die Staatangehörigkeiten..!!
Somit galt dort auch weiterhin das RuStAG i.d.F.v. 1913.

„Deutscher ist, wer Staatsangehöriger in einem Bundesstaat ist.“

Daher nochmals in aller Klarheit! Du hast einen FESTSTELLUNGS-Antrag eingereicht. Wenn du nun im BVA-Formular F bei dem Punkt 4.3 deine Staatsangehörigkeit (z.B. „Königreich Preußen“, „Königreich Württemberg“ ) korrekt eingetragen hast und der Antrag von der Verwaltung positiv entschieden wurde, sodann steht auf deinem Gelben Schein die Natürliche Person „Max Mustermann“ – Ist deutscher Staatsangehöriger.
Ja, auf dem Gelben Schein ist der Weimarer Adler abgebildet! Das bedeutet, dass Du nun nachgewiesen hast, dass du auch Deutsche(r) bist. Nur darum geht´s..!
Im EStA-Registereintrag sollte nun nach korrekter Übermittlung deiner Akte an das BVA der korrekte Erwerbsgrund verzeichnet sein. (hier: Geburt & Abstammung).
Ist dem so, musst du nun die „deutsch“e Staatsangehörigkeit verlieren, um Deutsche/r ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu sein.
https://www.agmiw.org/?p=3949

Dass das System immer mehr dagegen arbeitet – denn wir erreichen die kritische Masse – erkennt man daran, dass in den [Behörden] auf  „Anweisung“ (z.B. die BRiD-Innenministerien) die Ausstellung dieses Dokument rechtswidrig verweigert wird.
https://www.agmiw.org/?p=2037

Man merkt das auch daran, dass immer mehr gut geschulte Trolle sich an die Arbeit machen, den „Neulingen“ diesen Weg madig zu machen. Oder sogar darauf drängen, den Ausweis wieder zurück zu geben. Diese Personen schüren auch Ängste, dass man dann in die FEMA-Camps abtransportiert wird. 😆
https://www.agmiw.org/?p=3859

Warum ist dieser Staatsangehörigkeitsausweis denn so wichtig?

Dieses Dokument weist für Dich die/deine Natürliche Person aus. Bis dahin bist Du nach § 90 BGB nur eine SACHE. Es wird AM Gericht auch nur „in der Sache“ verhandelt (Handels- und Schiedsgericht).
Dieses Dokument stellt für Dich eine Weiche IM Rechtssystem zu deinen Gunsten. Denn ab diesem Zeitpunkt sind für Dich die §§ 1-20 des BGB als auch das EGBGB gültig.
Dieses Dokument weist Dich als Deutschen aus und nicht als DEUTSCH. Denn deine Rechtsstellung als Deutscher geht immer vor. Siehe hierzu den EGBGB Art. 5.
Du bist ein IM System nachgewiesener gesetzlicher Deutsche(r)!
Du kannst an der Aktivierung und Reorganisation der originären Landgemeinden mitwirken.
https://www.agmiw.org/?p=403
Für Hausbesitzer: Besitzer ist derjenige, der die tatsächliche Herrschaft über eine Sache hat (§ 854 BGB). Der Eigentümer ist derjenige, der befugt ist über die Sache zu verfügen (§ 903 BGB).
https://www.agmiw.org/?p=1383
Du bist nun auch aktiv legitimiert.
https://www.agmiw.org/?p=1156

Warum sind wir Deutschen denn so gefährlich und für wen?

Das ist die Frage schlechthin. Wer das verstanden hat, der weiß auch, warum wir uns seit 1914 im dauerhaften Kriegszustand befinden. Und warum wir nun inmitten der Endphase des Genozids an den Deutschen & der Weißen Rasse sind.
https://www.agmiw.org/?p=1485

Der Einzige, der meint(e) das D e u t s c h e R e i  c h besiegen zu können, wohnt in der Vatikan-Stadt und trägt weiße Kleider und rotes Schuhwerk. 👿

Zitat von Papst Pius IX. am 18.01.1874, dem dritten Jahrestag der Reichsgründung, vor einer internationalen Pilgerversammlung in Rom:

„Bismarck ist die Schlange im Paradiese der Menschheit. Durch diese Schlange wird das deutsche Volk verführt, mehr sein zu wollen, als Gott selbst, und dieser Selbstüberhöhung wird eine Erniedrigung folgen, wie noch kein Volk sie hat kosten müssen. Nicht wir – sondern der Ewige weiß, ob nicht das Sandkorn an den Bergen der ewigen Vergeltung sich schon gelöst hat, das – im Niedergang zum Bergsturz wachsend – in einigen Jahren an die tönernen Füße dieses Reiches anrennen und es in Trümmer verwandeln wird; dieses Reich, das wie der Turmbau zu Babel Gott zum Trotz errichtet wurde und zur Verherrlichung Gottes zergehen wird.”
https://www.agmiw.org/?p=1485

Wieso gibt es keine „Versammlungen“ der Deutschen?

Wer soll denn zu so einer Versammlung kommen? Personal-DEUTSCH? Es gibt doch kaum echte nachgewiesene Deutsche. 🙄
Und die wenigen Deutschen, die es mittlerweile wieder gibt, haben eine Familie, eine Gemeinde, eine Staatsangehörigkeit und damit einher gehend eine gültige Verfassung und eine Heimat(h).

Diese Deutschen müssen sich erst einmal versammeln! Und wenn, sodann mit euren Familien in die originäre Selbstverwaltung gehen, um dort echte Beamte zu bestallen. Beamte also, die Euch geschworen haben eure bestehende Verfassung (die der Bundesstaaten) umzusetzen.
Erst dann kann auch der Verein, der Bund, die Konföderation D e u t s c h e R e i c h wieder belebt werden.

Dahin ist es noch ein weiter Weg. Hierzu ein gut gemachtes Video – auch zur Aufmunterung geeignet: Video – Wir werden stärker!

Kann ich als Rechteträger eine neue Verfassung aufsetzen?

Wir alle haben bereits eine bestehende Verfassung. Es ist die aus dem Jahre 1871 (ergänzt 1911). Als auch die seines Heimatstaates!
Denn ich bin bzw. Du bist Deutscher! Und hast eine Heimat(h) und eine Verfassung!
Wir brauchen keine neue Verfassung. Man muss sich nur zu einer dieser 26 bestehenden Verfassungen berufen (wollen).
https://www.agmiw.org/?page_id=829

Ist denn die Verfassung von 1871 vom Volk bestätigt worden?

Das Deutsche Reich ist ein Verein, ein Bund, eine Konföderation (nicht mit Föderation verwechseln!) und hat daher kein eigenes Volk. Seine Mitgliedsstaaten jedoch haben Völker. Und eben diese haben auch ihre eigenen Verfassungen. Denn in einer Konföderation bleiben die Staaten und Stadtstaaten der Konföderation unabhängige Hoheitsträger.

Hat Kaiser Wilhelm I. diese Verfassung von 1871 verordnet?

Ja, Kaiser Wilhelm I. verordnete den Willen der Deutschen in den Mitgliedsstaaten der Konföderation.

Konnte er diese Verfassung per Gesetzeskraft gültig stellen?

Ja, denn die Gesetze machen die Menschen des Indigenats selbst und eben nicht die Natürliche Person D e u t s c h e r K a i s e r und schon gar nicht irgend welche Juristische Personen.

Wer sind denn die Rechteträger der Bundesstaaten? Sind es die Abstammungs-Deutschen, die hier geboren wurden oder leben?

Wie und bei wem wurde denn deine Abstammung nachgewiesen? 🙂
Mit dem Feststellungsantrag des BVA oder liegen die Nachweise bei dir in der Schublade herum?
Man erbt die Staatsangehörigkeit  von seinem Vorfahren, welcher vor 1914 (hier: Status Quo Ante Bellum 28.07.1914 – 0 Uhr) innerhalb der Reichsgrenzen gelebt hat.

Wir, die infolge der Abstammung unserer Vorfahren hier leben und unsere Abstammung nachgewiesen haben, haben doch das Recht eine neue Verfassung auszurufen, oder?

Die Verfassung des Deutschen Reich ist die Sache aller Deutschen und zwar in Friedenszeiten (wir sind bis Heute noch im Kriegszustand!) und nach Volksabstimmungen in den jeweiligen Mitgliedsstaaten. Somit müssen erst diese Bundesstaaten wieder handlungsfähig werden, um im Anschluss daran auch das Deutsche Reich handlungsfähig zu machen.
Dann – und erst dann – kann man den Ersten Weltkrieg beenden und eine neue Verfassung anstreben. Und nur dann…!!
https://www.agmiw.org/?p=2389

Jedoch, wenn man diese 1871er-Verfassung kennt und dann diese auch versteht, ist es sicher nicht sinnvoll diese Verfassung zu verwerfen. Denn mit dieser Verfassung war es den Deutschen erstmals möglich, die Freiheit und Eintracht der Völker mit einer gemeinsamen Wohlfahrt (dem Gemeinwohl) nach dem Subsidiaritätsprinzip zu erreichen.
Ebenso wurden die Deutschen aus dem Lehen der Kirche befreit!
Wie dumm wäre es von uns Deutschen, eine Verfassung abzuschaffen, die unsere Staaten und Rechte seit 1871 erfolgreich (be)schützt?
https://www.agmiw.org/?p=1524

Kaiser Wilhelm II. hat doch abgedankt, oder? Auf wen haben die Beamten im Kaiserreich ihren Eid geschworen?

Nein, das hat er nicht. Denn eine Abdankung, hätte zur Folge gehabt, das der Erbfolger nachgerückt wäre. Der Kaiser ist in das Exil gegangen, damit dies nicht passieren kann und das Deutsche Reich nicht aufgelöst werden kann.
Ein D e u t s c h e r K a i s e r, könnte eine solche Entscheidung, welche die Völker des Deutschen Reich betreffen gar nicht treffen. Die Abdankung kann also nur ein „Fake“ sein, denn der Kaiser würde mit I.R. (I.R. = lateinisch.: „Imperator Rex“ = dt.: „Kaiser und König“: Namenszusatz zur Unterschrift der Deutschen Kaiser 1871–1918) unterschreiben und würde nie in das Siegel schreiben, denn das ist Siegelbruch und damit nichtig.

Ein Beamter leistet keinen Treueeid gegenüber dem Kaiser, König und Obersten Befehlshaber des Deutschen Reich, sondern er wird auf die Verfassung und die Grenzen des Deutschen Reich und seinen Mitgliedsstaaten vereidigt. Die Beamten werden dann vom Deutschen Reich oder den Bundesstaaten in den Dienst bestellt.

Die Bundesstaaten sind doch handlungsunfähig! Die Einzigen die noch da sind, sind wir Rechteträger! Wir können doch selbst bestimmen, mit welcher Verfassung wir zukünftig leben wollen?

Die Bundesstaaten sind eben keine Staaten! Sie bilden in ihrer Gesamtheit das Deutsche Reich, weil sie deren Mitglieder sind. Die Bundesstaaten, die in der Gesamtheit das Deutsche Reich darstellen / bilden, sind selber Juristische Personen und schon deshalb – ohne ihre Staaten und Stadtstaaten – handlungsunfähig.
Weil immer noch die Mehrheit der Deutschen verschollen sind (daher der Feststellungsantrag!), wird das gesamte Wirtschaftsgebiet, das Deutsche Reich, seit dem Jahr 1918 fremd verwaltet.
Wenn das so einfach wäre mit einer neuen Verfassung… Warum hat dann die BRiD es bis heute nicht selbst versucht / gemacht? Wenn es denn so einfach möglich wäre?

Was hat es mit der Adjektiv-Bezeichnung „deutsch auf sich?

Adolf Hitler hat die Nationalitätsbezeichnung „deutsch“ nicht selbst erfunden. Umgesetzt wurde es jedoch in 1933/1934 mit dem Gleichschaltungsgesetz.
Denn diese Bezeichnung „deutsch“ war schon vorher durch die Weimarer Republik geplant. Adolf Hitler kam sie nur gerade recht.

Generell geht man davon aus, dass in dem Pass unter dem Punkt Staatsangehörigkeit immer der Staat (als Substantiv) steht, zu dem man gehört.

Tatsächlich ist es in den letzten Jahren dazu gekommen, dass auch andere Staaten sich der „Adjektivnutzung“ angeschlossen haben.
Je nachdem, in wie weit die „Reststaatlichkeit“ in einem Land zugunsten des Handelsrecht zurückgedrängt ist, wird in dem jeweiligen Land (Staat? Firma?) die eigene Nationalität durch Adjektive ausdrückt. Bei uns lief der Prozess eben seit 1919 ab, bis Adolf Hitler kam, und den Prozess – wahrscheinlich ohne ihn wirklich zu verstehen – übernahm.

Da die entsprechenden „Staaten “ eher einer Personengesellschaft (Körperschaften ohne Gebiet) entsprechen, können sie auch nicht die Staatsangehörigkeit ihres überschatteten Staates ausweisen oder gar nutzen. Also nutzen sie daher als die nächstbeste Alternative das Adjektiv.

Muss ich als Deutscher Steuern bezahlen?

Unabhängig davon, dass es keine Gesetze gibt, nach denen ein Deutscher Steuern zu schenken hat – denn es sind freiwillige Schenkungen – gibt es IM System eine Variante, welche seitens von Finanz[beamten] bereits bestätigt wurde.
Wer mehrfach seinen Willen bekundet, die BRiD-Steuern nicht schenken zu wollen, wird durchaus von diesen Schein[ämtern] in Ruhe gelassen.
Dies bedingt jedoch auch, dass man zum einen seine Zahlungswilligkeit bekundet. Als ach zum anderen 10% seines Gewinns auf ein Treuhandkonto legt, bis zu dem Tag, an dem eine echte Gemeinde (Gebietskörperschaft) besteht, die darauf Anspruch darauf hätte.
https://www.agmiw.org/?p=1019
https://www.youtube.com/watch?v=wnoW3mFJ1p4

Bietest Du noch Seminare an?

Jein! Sofern mich eine interessierte Gruppe nach einem Seminar fragt, kann man darüber reden. Seminare wird es wohl künftig an dem Ort der aktiv belebten Landgemeinde geben. Ich kann mir auch vorstellen „Webinare“ anzubieten. Dies hat den Vorteil, dass man dann von zuhause teilnehmen kann und für beide Seiten keine Kosten anfallen.

Warum machst Du keine Videos?
Weil ich schüchtern bin? 🙂 Mir ist bewusst, dass das gesprochene Wort, am besten noch mit Bildern oder einer persönlichen Note in Form eines Gesichts eine tiefere Wirkung erzielt. Sofern sich jemand erbarmt mir technisch hierbei zur Seite zu stehen, kann ich einmal über das Thema Video-Artikel nachdenken. Wenn schon, dann sollte es auch eine annehmbare Qualität sein, damit dem Zuhörer auch nicht beim Zuschauen der Spaß vergeht.

Was ist dein Ziel?
Als dieser Blog entstand, als auch die Arbeit über die Stammtische und Seminare, hatte ich kein allzu groß festgelegtes Ziel. Das „Ziel“ erschloss sich im Laufe der Arbeit und der erhaltenen Resonanz von Euch darauf.
Zum einen geht es mir darum etwas Licht in das Dunkel zu bringen.
Ich freue mich über jeden Menschen, dem ich bei seinem Weg in die Souveränität helfen darf / durfte.
Zum anderen besteht mein Interesse daran in 2016 eine aktiv belebte Landgemeinde mit zu organisieren. Die Zeit wird es weisen.

Wie kommt man von Hartz IV in die Sozialhilfe (SGBXII.)

Das geht nur, wenn man keine Leistungen mehr vor einer Anderen Stelle erhält oder erhalten kann.

So lange ihr in irgend einer Weise Mitglieder der Bundesrepublik oder irgend eines anderen politischen Verbandes nach dem 28. Oktober 1918 seid,  gibt es keine Sozialhilfe. Es sei denn man erfüllt den §41  des SGB XII (http://lexetius.com/SGB12/41,1).

Die Reichsversicherungsordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 820-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2246) geändert worden ist, ist so gut wie völlig bereinigt worden.

Seht selbst wie die Reichsversicherungsordnung (RVO) von 1911 seit 2012 aussieht, um diese wieder zu bekommen, könnt ihr nur noch in den Rechtsstand von 1914/16 zurück.
http://www.gesetze-im-internet.de/rvo/BJNR005090911.html

Sie nennen das SGB,  mit dem man im Jahre 1975 anfing die Reichsordnung zu demontieren, einen sozialen Fortschritt 🙄

Hier erst mal was zur Reichsversicherung und warum sie so aufgebaut war und wurde.
https://de.wikisource.org/wiki/Die_Reichsversicherung_(1914)

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Mein Dank gilt all den lieben Menschen, von denen ich lernen darf…!

Beitragsservice (GEZ) & Exkurs GV – V.3.1.

aktualisiert am 21.07.2018

Wie läuft das Spiel ab?

Wie wird aus einer rechtlosen, eine rechtsfähige Forderung? Der Beitragsservice und die Masche mit dem Gerichtsvollzieher!

Um der Perversität die Krone aufzusetzen, wird über die nicht rechtsfähige Organisation Beitragsservice, eine Anspruchsstellung an den Gerichtsvollzieher geschaffen! Und über den Gerichtsvollzieher wird dies dann zu einer sogenannten Haftung! Unter der Haftung des Gerichtsvollziehers und dessen Versicherung! Er haftet jetzt mit seiner Versicherung für die Eintreibung!

Das ist überaus praktisch für den bayerischen Rundfunk (als Beispiel) und für den Beitragsservice! Das heißt die gesamte Haftung wird auf den Gerichtsvollzieher verlagert! Und wenn der Gerichtsvollzieher nicht spurt bekommt er Druck, welchen sie/er gerne weitergeben möchte!

Der Beitragsservice will es sich jedoch mit den meist willfährigen Dienern der kleinen Machtausübung nicht verderben und generiert so mir nichts, dir nichts aus dieser vertragslosen, angeblichen Schuld ein Vollstreckungsersuchen des bayerischen Rundfunks!

Wohlgemerkt kommt dieses Ersuchen von München via Köln, vom Beitragsservice!

Ein Vollstreckungsersuchen wird dann vom Gerichtsvollzieher in eine Ladung zur Vermögensauskunft umgewandelt, denn diese bringt dem Gerichtsvollzieher (auf Kosten des angeblichen Schuldners) mehr in die Kasse als eine Betreibung!

Es gab nie einen Vertrag und es gab nie eine Schuld und dennoch werden vom rechtlosen Verein (Beitragsservice), Menschen mittels der Vermögensabgabe in den Ruin getrieben und ins Elend gestürzt!


Aktuell:
/2018/07/18/eilmeldung-bundesverfassungsbericht-gunsten/
/2018/07/18/gez-der-buerger/
/2018/07/19/das-bundesverfassungsgericht-rechtsstaat/
/2018/07/19/gez-urteil-verfassungsrichter/


Die „neue Juristische Wochenschrift“ (NJW) berichtet unterdessen, dass das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag grundlegend auf den Prüfstand stelle. Die Verfassungsrichter hätten einen Fragenkatalog an alle Landesregierungen verschickt. „Die Richter rollen mit ihrem Fragenkatalog das Thema komplett auf“, will die NJW aus einer Staatskanzlei erfahren haben. Zudem habe der Erste Senat unter dem Vorsitz von Ferdinand Kirchhof eine sehr kurze Frist für die Stellungnahmen gesetzt. Äußern sollten sich auch die öffentlich-rechtlichen Sender, Bundestag, Bundesrat und die Landtage. Den Fragen des Bundesverfassungsgerichts liegen eine Reihe von Verfassungsbeschwerden von Privatpersonen und Unternehmen zugrunde.

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Über die Mär der Beitragspflicht beim ARD-ZDF-DEUTSCHLANDFUNK Beitragsservice und die Maßlosigkeit der Verantwortlichen!
Was bei Deutschen Bürgern funktioniert, ist rechtlich bei Menschen aus dem Ausland nicht möglich! Für Bürger anderer Nationen gibt es keine automatische Direktanmeldung! Der Volksmund meint: Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht! Der Beitragsservice tut viel dazu, damit dies bald passiert… Es scheint, als habe sich dieses Inkassounternehmen an eine alte ZDF Serie  erinnert.
Seit Jahren rätseln diverse Experten in dieser Materie, auf welcher Grundlage die Anmeldeverfahren funktionieren? Über die Identität der juristischen Person, werden von den Geschäftsführern / Intendanten der Landesrundfunkanstalten, sogenannte konkludente Verträge geschlossen, ohne dass der Mensch etwas davon ahnt! Vom Beitragsservice erhalten die ahnungslosen Menschen Vertragsunterlagen zugesandt, welche unterschrieben und zurückgeschickt werden sollen!
Sobald dies passiert ist, ist die Kuh vom Eis und der Beitragsservice hat einen Beitragszahler mehr. Allerdings hat diese Masche nur Erfolg bei Personen welche einen deutschen Personalausweis oder Reisepass ihr Eigen nennen. Denn nur mit Personen deutscher Identität (Entität), können konkludente Verträge abgeschlossen werden.

Bundesmeldegesetz (BMG) – § 48 Melderegisterauskunft für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
Soweit öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten publizistisch tätig sind, sind sie keine öffentlichen Stellen im Sinne dieses Gesetzes.

Gerd Peifer: Alle Rechtsgeschäfte werden durch den Menschen unter Nutzung dieses Namens abgewickelt [ §17 HGB ]. Somit ist das Ergebnis des Rechtsgeschäftes im Besitz des Inhabers der juristischen Person. Der Mensch ist nur Geschäftsführer ohne Auftrag (z.B. Artikel 10 und 11 der Rom II Verordnung der Europäischen Union). Der Rundfunkbeitragsservice bedient sich dieser Masche über die Anmeldeämter und so http://www.juraforum.de/lexikon/konkludentes-handeln sind alle Menschen mit einer deutschen Identität mitgefangen, sofern sie nicht widersprechen!

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https://www.youtube.com/watch?v=b-uSasbsID4

Richter am Landgericht Tübingen Dr. Sprißler beschließt die Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV zwecks Klärung von Fragen zum Zustimmungsgesetz des Landes Baden-Württemberg vom 18.10.2011 zur Geltung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages

gez-mafia-knickt-ein-kuenftig-kein-gefaengnis-mehr-fuer-beitragsverweigerer/

Finanzämter können verweigerte “Rundfunkgebühren” einfach von der Steuer einbehalten:
Die Klage einer GEZ-Verweigerin, deren fällige “Beiträge” vom Finanzamt einfach mit der Steuer verrechnet wurden, hat das angerufene Finanzgericht abgewiesen.
 Begründung in Kurzform:
  • Es spielt keine Rolle, ob die Einziehung unrechtmäßig ist, weil die Klärung nicht Sache des Finanzgerichtes ist
  • ob Bescheide über die Rundfunkbeiträge zulässig sind oder nicht, müssen Verwaltungsgerichte klären

Möge sich jeder selbst seines gesunden Menschenverstandes bedienen und die Juristerei beiseite lassen. Mussolini beschrieb den idealen Faschismus als Verschmelzung von staatlichen Interessen und denen der Konzerne. Die Gebühreneintreiber sind laut Rundfunkstaatsvertrag keine staatlichen Behörden. Wie also nennt man diese Praxis der “Gebührenerhebung”, die angeblich keine Steuern sein sollen und doch vom Staate notfalls mit allen Mitteln eingetrieben  werden?

In zwei Entscheidungen hat sich das Finanzgericht mit der Beitreibung von Rundfunkbeiträgen im Wege der Zwangsvollstreckung befasst.

In dem Verfahren 11 K 11123/16 hatte die Finanzbehörde die offenen Rundfunkbeiträge bei der Klägerin im Wege der Verrechnung mit Steuerguthaben beigetrieben. Hiergegen wandte sich die Klägerin mit ihrer Fortsetzungsfeststellungsklage, mit der das Gericht feststellen sollte, dass die Pfändungs- und Einziehungsverfügung betreffend die Rundfunkbeiträge rechtswidrig gewesen sei. Der 11. Senat des Gerichts hat mit Urteil vom 24. August 2016 die Klage als unzulässig abgewiesen. Es fehle an einem berechtigten Interesse der Klägerin an einer solchen Feststellung, weil sie selbst bei Feststellung der Rechtswidrigkeit der Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht die Rundfunkbeiträge zurückerhalten könne. Vielmehr sei eine Rückzahlung nur dann möglich, wenn die Rechtswidrigkeit der der Vollstreckung zugrundeliegenden Bescheide über den Rundfunkbeitrag festgestellt worden sei. Dies zu klären sei allerdings nicht Sache des Finanzgerichts, sondern müsse vor den insoweit zuständigen Verwaltungsgerichten mit einer Klage gegen die Beitragsbescheide verfolgt werden. Außerdem könne die Klägerin die Rückzahlung des Rundfundbeitrags nicht vom beklagten Finanzamt, sondern nur vom Gläubiger des Rundfunkbeitrags verlangen. Dieses Urteil ist mittlerweile rechtskräftig, nachdem der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 18.1.2017 (Az. VII B 152/16) die gegen das Urteil erhobene Nichtzulassungsbeschwerde als unbegründet zurückgewiesen hat.

In einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, in dem sich die Antragstellerin gegen die Vollstreckung von Rundfunkeiträgen wandte, hat das Gericht mit Beschluss vom 16. November 2016 (11 V 11240/16) entschieden, dass zwar die Finanzbehörde “im Zweifel” den Zugang von Verwaltungsakten wie einem Rundfunkbeitragsbescheid nachzuweisen hat. Jedoch müssen nach dem Beschluss berechtigte Zweifel erkennbar sein, dass die auf der Erfahrung des täglichen Lebens beruhenden Vermutung, eine gewöhnliche Postsendung habe den Empfänger auch tatsächlich erreicht, nicht zutrifft. Das einfache Bestreiten, gleich mehrere Leistungsbescheide nicht erhalten zu haben, sei im konkreten Fall nicht glaubhaft, da es der Antragstellerin in ihrem gesamten Verhalten ganz offenkundig darum gegangen sei, sich hartnäckig der Verpflichtung zur Zahlung des Rundfunkbeitrags zu entziehen.

Diese Verpflichtung sei, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Grundsatzurteil vom 18. März 2016 (6 C 6/15) ausdrücklich festgestellt habe, rechtmäßig und verstoße insbesondere nicht gegen grundrechtliche Bestimmungen. Da ein Vorgehen gegen die Zahlungspflicht als solche keinen Erfolg verspreche, bestehe der einzige Weg für die Antragstellerin darin, die Vollstreckung möglichst lange aufzuschieben oder zu verhindern. Hierfür biete es sich insbesondere an, den Zugang der Festsetzungsbescheide der Rundfunkanstalt zu bestreiten, worauf in einschlägigen Internetforen ausdrücklich hingewiesen werde. Da die Zahl der sich aktiv gegen die Beitragsentrichtung richtenden Haushalte in Deutschland vergleichsweise gering sei, erscheine es als umso weniger glaubhaft, wenn eine den Beitrag verweigernde Person behaupte, „zufällig“ gleich mehrere Festsetzungsbescheide nicht erhalten zu haben, obgleich vom Regelfall abweichende Umstände wie z.B. ein Umzug im fraglichen Zeitraum oder der Nichtzugang anderer Behördenpost nicht vorgetragen würden. Folglich sei vom Zugang des Bescheides auszugehen. Aus diesem Grunde hat der Senat den Antrag abgewiesen.

Quellen:
http://www.finanzgericht.berlin.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb1.c.505983.de&template=seite_fgcb_pressemit
http://opposition24.com/gez-finanzaemter-rundfunkgebuehren-steuer/308721

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Man siehe auch die entsprechenden §§ der Landesverwaürttemberg:

§ 2 – Ausnahmen vom Anwendungsbereich

(1) Dieses Gesetz gilt nicht für die Tätigkeit der Kirchen, der Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften sowie ihrer Verbände und Einrichtungen und nicht für die Tätigkeit des Südwestrundfunks.
Sieh auch die entsprechenden Verwaltungverfahrensgesetze. Hier z.B. dies von dem Land Baden-Württemberg:
http://www.landesrecht-bw.de/


Das Merkel / Frau KASNER redet hier von Deutschen. Damit sind aber nicht die Bundespersonalausweisträger „DEUTSCH“ gemeint.

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Der Rundfunkbeitrag ist Grundgesetzwidrig:
https://vimeo.com/202369703

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https://www.youtube.com/watch?v=85irUnYRQTw

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Es geht hier zwar vordergründig nur um die Zwangsvollstreckungsmaßnamen der Firma Beitragsservice…
Ich verweise hier gerne in dem Bezug auf den § 4 KStG:
https://dejure.org/gesetze/KStG/4.html

In diesem § siehe man den letzten Satz (Fußnote):
„Ein Betrieb gewerblicher Art kann nicht mit einem Hoheitsbetrieb zusammengefasst werden.“

Denkt da mal in Ruhe darüber nach, was das für jede BRiD-Behörde bedeutet! 😉

Oder auch dies hier vom BGH:

Nach § 27 Abs. 1 StGB macht sich als Gehilfe strafbar, wer (vorsätzlich) einem anderen zu dessen (vorsätzlich begangener) rechtswidriger Tat Hilfe leistet. Nach ständiger Rechtsprechung (etwa BGHSt 46, 107, 109; BGH NJW 2001, 2409, 2410; NStZ 2004, 499, 500; vgl. die weiteren Nachweise bei Cramer/Heine in Schönke/Schröder, aaO § 27 Rdn. 8; Roxin in LK 11. Aufl. § 27 Rdn. 1 Fn. 1) ist als Hilfeleistung in diesem Sinne grundsätzlich jede Handlung anzusehen, die die Herbeiführung des Taterfolges durch den Haupttäter objektiv fördert oder erleichtert; dass sie für den Eintritt dieses Erfolges in seinem konkreten Gepräge in irgendeiner Weise kausal wird, ist nicht erforderlich. Diese Voraussetzungen treffen auf die Tatbeiträge des Angeklagten zu…

Das bedeutet für jede beliebe Behörde:

Ich erwarte eine eidesstattliche und notariell beglaubigte  Aussage, das meine Steuergelder (Steuerschenkungen) nicht für  Vorbereitungen für kriegerische Handlungen, deren Entwicklung , deren Herstellung als auch dem Vertrieb von Rüstungsgütern verwendet werden.

Denn sonst würde ich mich schuldig machen im Sinne des BGH-Urteils vom 16. November 2006 – 3 StR 139/06 .

Als Steilvorlage für die Firma „Beitragsservice“ ist dieser Beschluss des VGH BW ergangen:
VGH Baden-Württemberg Urteil vom 4.11.2016, 2 S 548/16
VGH Baden-Württemberg 2 S 548/16


Bei der GEZ-Gebühr handelt es sich um eine Wohnungssteuer!

Zitat aus:
VGH Baden-Württemberg Urteil vom 4.11.2016, 2 S 548/16
Hoheitliche Tätigkeit der Landesrundfunkanstalt; Festsetzung von Rundfunkbeiträgen; Mehrheit von Wohnungsinhabern.

Die Lösung:
* Beauftragung der Staatsangehörigkeits-Feststellung nach RuStAG v. 1913 (siehe Artikel 116 Abs. (1) GG „…vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen…“)
* Kündigung aller „unsichtbaren“/invisiblen Verträge (siehe Handlungsleitfaden)
* Einziehung und Vernichtungsauftrag des Personalausweises wegen falscher Personenangaben (hier: Juristische Person = TREUHAND = MAX MUSTERMANN = Generalvollbetreuungsauftragfür die BRiD; siehe Handlungsleitfaden)
* Wohnsitznahme gemäß § 7 BGB (siehe Handlungsleitfaden); siehe ergänzend § 12 BGB (Namensrecht i.V.m. § 17 HGB)
* Umzug – raus aus der Wohnhaft
* P-Konto in Erwägung ziehen…
* durchziehen und durchhalten…
/meine-person-und-die-behoerden


Bürgermeister von Berlin: “rbb ist keine Behörde”

http://www.journalalternativemedien.info/meinungen-kommentare/ra-lutz-schaefer-gez-und-kein-ende/

Zum Thema [Gerichtsvollzieher]:
Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in seiner Entscheidung 9 VA 17/12 vom 05. März 2013 bestimmt:
Ein Gerichtsvollzieher ist kein Beamter und Angehöriger des Amtsgerichts bzw. Bestandteil einer Behörde bzw. eines Gerichts.
rechtsstellung-des-gerichtsvollziehers-oberlandesgericht-munchen/

Ein Versuch…:

GV am AG

Allerdings…:

Man verstehe auch diesen § 437 der ZPO! Glaube & Vermutung? 😉
Holt Euch diese Bestätigung seitens des Gerichts:

(Nur) für gesetzliche Deutsche anwendbar:

die-gvo-2012
gvo-2012-aenderungen-im-vergleich

anzeige-gerichtsvollzieher-ohne-namen
massnahmen-gegen-den-gv
wie-kann-den-gv-belangen

Ergänzend hierzu:

Rechtsfrage

Ist die Privatisierung des Vollstreckungsorgans des Gerichtsvollziehers im Zwangsvollstreckungsverfahren mit den tragenden Verfassungsgrundsätzen des Bonner Grundgesetzes vereinbar?

Tenor

Nach der verfassungswidrigen Neuregelung wird dem privatisierten Gerichtsvollzieher als selbständigem Freiberufler von einem Vollstreckungsorgan eine Zwangsvollstreckung zugewiesen. Es handelt sich also um eine typische Ersatzvornahme. Die Zwangsvollstreckung unter Anwendung oder Androhung unmittelbaren Zwangs ist auf selbständige Freiberufler gemäß Art. 33 Abs. 4 GG i.V.m. Art. 1 GG und Art. 20 Abs. 2 und 3 GG im Wege der Ersatzvornahme jedoch nicht übertragbar und damit verfassungswidrig.


rundfunkLesenswerte Info zu GV´s und Inkasso-Büros:

http://rrredaktion.eu/glaube-nichts-und-pruefe-selbst-wir-die-rrredaktion-fahren-fort-mit-der-exklusiven-interviewserie-ueber-die-einschaetzung-deutschlands-in-der-welt-ein-diplomat-einer-un-nahen-organisatiorundfunk2n-klaert


Musterschreiben-Schriftssatz:

http://dig.ga/wirtschaft/rundfunkbeitrag-das-endgueltige-musterschreiben

Quelle: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=213321

Die Reichsrundfunkgebühr aus der NS-Zeit, somit der Vorläufer des heutigen GEZ-Beitrags, floss seit dem Jahr 1933 am Reichshaushalt vorbei, direkt an das Goebbels-Propaganda-Ministerium. Die perfide Idee, die Regierungspropaganda von dessen Opfern auch noch bezahlen zu lassen, stammt also von den Nazis und gilt bis heute.


LG Tübingen Beschluß vom 16.9.2016, 5 T 232/16

Leitsätze

Die Übergabe des Schriftstücks an die Post erfüllt in Baden-Württemberg mangels Geltung des LVwVfG für die Rundfunkanstalten nicht die Voraussetzungen für die Zugangsvermutung und damit die Bekanntgabe des Bescheides zur Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge.

Tenor

1. Auf die Beschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Amtsgerichts Bad Urach vom 11.7.2016 aufgehoben und die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsersuchen der Gläubigerin vom 4.3.2015 für unzulässig erklärt.

2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Gläubigerin.

3. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Wert: 572,96 EUR

Gründe

I.
1
Dem Verfahren liegt ein Vollstreckungsersuchen der Gläubigerin vom 4.3.2016 wegen durch mehrere Bescheide jeweils für vergangene Perioden festgesetzter Rundfunkbeiträge Beiträge von 572,96 EUR zuzüglich mehrerer Säumniszuschläge und Mahngebühr), zuletzt vom 608,96 EUR, zugrunde.
2
In der Sache selbst wurden Anträge gem. § 802 IlI, 802 b, 802 f, 802 l, 900 ZPO gestellt.
II.
3
Der Gerichtsvollzieher hat zur Abgabe der Vermögensauskunft geladen. Hiergegen hat der Schuldner Erinnerung eingelegt, die vom Amtsgericht mit angegriffenem Beschluss (wie im Tenor Zf. 1 näher bezeichnet) zurückgewiesen wurde.
4
Der Schuldner bestreitet, die Festsetzungsbescheide erhalten zu haben. Die Gläubigerin ist der Ansicht, der nicht anwendbare § 43 LVwVfG enthalte eine allgemeinen Rechtsgedanken, der somit dennoch die Zugangsvermutung beinhalte.
III.
5
1. Die Beschwerde ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt.
6
2. Zur Entscheidung war der Einzelrichter berufen, nachdem die Voraussetzungen für eine Vorlage an die Kammer nicht vorlagen: Die Problematik der Gläubigerbezeichnung wurde durch den Bundesgerichtshof bereits entschieden. Rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten sind nicht vorhanden; es handelt sich um ein massenhaft auftretendes Verfahren. Zur grundsätzlichen Frage nach einem Ausgangsleistungsbescheid hat sich der Bundesgerichtshof ebenfalls bereits geäußert (B. v. 11.6.2015, I ZB 64/14).
IV.
7
1. Die Beschwerde erweist sich dennoch – auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.6.2015 (I ZB 64/14) – aus dort nicht problematisierten Erwägungen bzw. entgegen der dortigen Darlegung als begründet. Konkret fehlt es primär an der Erfüllung der vollstreckungsrechtlichen Voraussetzungen der Zustellung der Bescheide (- nachfolgend Zf. 6 -), im Übrigen auch an der Behördeneigenschaft im Sinne des Vollstreckungsrechts (– nachfolgend Zf. 7 -).
8
2. Durch die zitierte Bundesgerichtshofentscheidung wurde entschieden, dass angesichts der Bekanntheit der Rundfunkanstalten nur geringe Anforderungen an die Gläubigerbezeichnung zu stellen sind. Diesen Anforderungen werden die neueren Vollstreckungsersuchen ab 2015, zu denen auch das streitgegenständliche zählt, gerecht: Gläubigerin und mögliche Vollstreckungsbehörde sind jeweils eindeutig und klar bezeichnet (Südwestrundfunk), § 15 a IV Zf. 1 LVwVG. Der Kopf des Ersuchens besteht nur noch – ohne Konkurrenz zum Beitragsservice – aus dem optisch hervorgehobenen Namen der Gläubigerin, die lediglich noch – ohne Fehldeutungsgefahr – die Anschrift des Beitragsservice als Postanschrift in Beitragssachen angibt.
9
3. Schließlich ist auch erkennbar, wer als den Bescheid erlassende „Behörde“ auftreten will. Zwar enthält das Vollstreckungsersuchen ausdrücklich keine Angaben zur erlassenden Behörde. Die Gläubigerin hat jedoch im Erinnerungsverfahren die zugrundeliegenden Bescheide vorgelegt, aus denen hervorgeht, dass sie selbst als Behörde angesehen werden möchte.
10
4. Auch das Fehlen eines Grundbescheids über die künftig zu zahlenden Beiträge und die Beitragspflicht als solche ist bei korrekter und vollständiger Angabe der Festsetzungsbescheide – soweit es nur um den Beitrag und nicht um Säumniszuschläge geht – unschädlich, da die Festsetzungsbescheide betreffend die Beiträge – unabhängig von ihrem Zustandekommen – jedenfalls bestandskräftig sind. Zudem wäre die Nichtexistenz solcher Bescheide nach den Beschlüssen des BGH vom 8.10.2015 (VII ZB 11/15), vom 21.10.2015 (I ZB 6/15) und 11. Juni 2015 (I ZB 64/14) zumindest vertretbar, obwohl vieles dafür spricht, dass bei Rundfunkbeiträgen – wie bei allen anderen gesetzlichen Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge) – unabhängig von gesetzlicher Fälligkeit ein anfänglicher (originärer, primärer, die Abgabenhöhe mit Gründen und Rechtsmittelbelehrung festsetzender) Leistungsbescheid/Verwaltungsakt erforderlich ist. Schon das Gebot effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 IV GG würde es gebieten – im Übrigen kostenneutral – statt der formlosen Zahlungsaufforderung einen Leistungsbescheid zu versenden, der zur Klärung der den Schuldner interessierenden Frage der materiellen Rechtsmäßigkeit die (einmalige) Anfechtungsklage ermöglichen würde. Unter anderem durch Fehlen dieses Bescheids kommt es dazu, dass schuldnerseits regelmäßig materiellrechtliche Einwände im Vollstreckungsverfahren (unzulässig) vorgebracht werden. Das gesamte deutsche Verwaltungsrecht geht selbstredend von der Notwendigkeit eines Leistungsbescheids aus, vgl. z. B. Bundesgebührengesetz, Bundesverwaltungsvollstreckungsgesetz, Systematik von §§ 13, 14 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz. Die Handlungsform einer hoheitlich handelnden, den Bürger belastenden Verwaltung ist der Verwaltungsakt (§ 35 VwVfG), nicht die Rechnung oder Zahlungsaufforderung, wenn es wie hier um die einseitige, außenverbindliche Anordnung geht (vgl. z. B. Püttner, Allg. Verwaltungsrecht, Kap. 4). Keine öffentlich-rechtliche Geldleistung wird ohne Bescheid zahlungsfällig. Eine andere Handlungsform außer dem Verwaltungsakt sieht für diese Fälle das VwVfG nicht vor. Hinzuweisen ist insoweit auf den Umstand, dass aufgrund der Ausnahme der Gläubigerin vom Anwendungsbereich des LVwVfG (§ 2 LVwVfG) nicht das VwVfG (Bund) anwendbar ist (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG § 1 Rn. 2), sondern auf ansonsten geltende Gesetze (Landesrecht, aber auch ZPO, BGB) und allgemein anerkannte Rechtsgrundsätze zurückzugreifen ist.
11
Die einfache Aussage, der Rundfunkbeitrag beruhe auf Gesetz und entstehe kraft Gesetzes, weshalb es keines Beitragsbescheids brauche (BVerwG, Urteil vom 18. März 2016 – 6 C 7/15 –, Rn. 54, juris) verkennt, dass a) nicht jeder Bürger betroffen ist (sonst wäre es eine Steuer), b) nicht jeder betroffene Bürger das Gesetzblatt zur Berechnung der Abgaben vorhält, c) sich aus dem Gesetz nicht ohne Ermessensausübung und Feststellung beitragsrechtlicher Merkmale alle erforderlichen Angaben ergeben und d) es schlicht bei jeder öffentlich-rechtlichen Abgabe (Steuer, Beitrag, Gebühr) um eine Abgabe handelt, die auf Gesetz beruht und auch bei Entstehung kraft Gesetzes eines Bescheides bedarf (Kraftfahrzeugsteuer, Grundsteuer, Erschließungsbeitrag, Müllabfuhrgebühr, Personalausweisgebühr). Die Ansicht vermischt unzulässig die Frage nach dem materiellen Beginn der Beitragspflicht mit der verfahrensrechtlichen Regelung zu deren Festsetzung, Zahlbarkeit und Säumnis. Selbstverständlich beginnt die – nach verfassungsrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Rechtsprechung verfassungsgemäße – Beitragspflicht mit der Erfüllung aller tatbestandlicher Voraussetzungen. Hiervon zu trennen ist der Zeitpunkt, ab dem ein konkreter Bürger auf ein bestimmtes Konto an einen bestimmten Gläubiger oder dessen Beauftragten eine – möglicherweise in derselben Person sogar vielfach auftretende – konkrete Zahlung zu leisten hat und in der Folgezeit säumig werden kann. Die Beitragspflicht beginnt mit der Tatbestandserfüllung (unabhängig von Bescheiden), die Zahlungspflicht mit Säumnisfolge mit Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes. Nichts anderes beinhalten die Normen der vergleichbaren Abgabenordnung (§ 240 I 3 AO) bzw. allgemeine Rechtsgrundsätze.
12
Auch der Verweis auf § 38 AO hilft daher nicht. Die Steuerschuld entsteht kraft Gesetzes, wie der Rundfunkbeitrag. Die Festsetzung erfolgt aber nicht mittels Zahlungsbitte, sondern durch den Verwaltungsakt „Steuerbescheid“ (§ 155 AO). Auch das Lohnsteuerrecht verzichtet nicht auf Bescheide bzw. Festsetzungen (§ 168 AO). Der Beitragsbescheid müsste dem konkreten Schuldner – der Beitragsstaatsvertrag lässt offen, welcher von mehreren Wohnungsinhabern in Anspruch genommen werden soll – auch die Höhe, den Gläubiger (mit Aktenzeichen) und den Fälligkeitstag sowie – bei vorgeschriebener bargeldloser Zahlung – das Empfängerkonto benennen, alles – vom BGH übergangen – Details, die sich auch nicht aus dem Staatsvertrag per se ohne Verwaltungshandeln der Beitragsverwaltung ergeben (z. B. auch die Bestimmung des Zahlungszeitpunkts „Dreimonatszeitraum, Mitte“). Das Verwaltungsverfahren beginnt gem. § 22 VwVfG spätestens mit dem Versand der Zahlungsaufforderung unter Angabe von Betrag und Aktenzeichen. In diesem Augenblick setzt Verwaltungshandeln im Sinne von § 9LVwVfG – soweit eine Verwaltungsbehörde handelt – ein.
13
Die Zahlungsaufforderung regelt kraft hoheitlicher Gewalt den einzelnen Beitragsfall; sie bestimmt erstmals einen von regelmäßig mehreren Bewohnern als Beitragsschuldner, legt den Zahlungstermin – ggf. abweichend von einer Anmeldung – fest und teilt die Zahlungsdaten mit. Sie enthält damit exakt den Regelungsgehalt, für den die Handlungsform „Verwaltungsakt“ exklusiv gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 35 LVwVfG bzw. allgemeine Rechtsgrundsätze). Hiervon weicht der Staatsvertrag auch nicht ab, wenn er die Möglichkeit eines Festsetzungsbescheids für konkret rückständige Beiträge schafft. Wenn nun durch die Verwaltungsgerichte einerseits entschieden wird, dass die Zahlungsaufforderung kein Verwaltungsakt wäre, mit der Folge des Fehlens jeglichen Rechtsschutzes, ist damit nicht vereinbar, dass diese Zahlungsaufforderung irgendwelche öffentlich rechtlichen Wirkungen entfalten kann. Eine negative Feststellungsklage wäre kein zumutbarer Ersatz, zumal bei mehreren Bewohnern einer Wohnung. Um zu vermeiden, die Unwirksamkeit der Zahlungsbriefe als Verwaltungsakt mangels Begründung feststellen zu müssen, wird schlicht darauf abgestellt, dass die Möglichkeit des Verwaltungsrechtswegs erst dann bestehe, wenn ein Verwaltungsverfahren i. S. v. § 9 VwVfG in Gang gesetzt worden ist. Wann dies der Fall ist, bemesse sich nach § 22 VwVfG. Vorliegend werde das Verwaltungsverfahren von Amts wegen gemäß § 10 Abs. 5 Satz 1 RBStV in Gang gesetzt, wenn rückständige Rundfunkbeiträge durch einen Beitragsbescheid festgesetzt werden. Erst gegen diesen Bescheid könne sich der Kläger mit den ihm zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfen wehren (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 24. Juni 2016 – 3 A 384/15 –, Rn. 11, juris). Dagegen steht der klare Gesetzeswortlaut von § 9 VwVfG: Die Zahlungsaufforderung mit Aktenzeichen ist, wenn nicht bereits Verwaltungsakt, eine nach außen gerichtete Tätigkeit zur Vorbereitung eines Verwaltungsakts. Für die Säumniszuschläge wäre im Übrigen ein vorangegangener Leistungsbescheid zwingend (§ 240 I 3 AO analog; es ist nicht ersichtlich, dass die Satzungsermächtigung ein Abweichen von allgemeinen Rechtsgrundsätzen oder vergleichbaren grundlegenden Norminhalten ermöglichen sollte).
14
Es gehört zu den elementaren Rechtsgrundsätzen, dass der Bürger vor Eintritt des Säumnisfalls und vor Vollstreckung, zumal in Selbsttitulierungsfällen, Zugang zum Gericht und Rechtsschutzmöglichkeit erhalten muss. Obergerichtliche Ausführungen derart, dass die Beiträge so gering wären, dass zunächst die Zahlung zugemutet werden könne, verweigern bewusst den Rechtsschutz und zwingen den Bürger vorliegend – wo er vor dem Säumniszuschlagsbescheid nie einen Bescheid soll verlangen können – zum bewussten Inkaufnehmen von Säumnis und Vollstreckung oder den Verzicht auf effektiven Rechtsschutz. Die dritte Alternative, Leistungsbescheid mit Rechtsschutz, danach Säumnisfolge und Vollstreckung, die sich ansonsten als Normalfall durch das gesamte deutsche öffentliche und private Recht zieht, wird dem Argument der Praktikabilität geopfert. Wenn In der Rechnungsstellung der Gläubigerin deren Wille, eine verbindliche Regelung durch Verwaltungsakt zu treffen, nicht hinreichend zum Ausdruck kommt, da das Inrechnungstellen von Beiträgen oder Gebühren durch Zusendung eines Kontoauszugs mit der schlichten Bitte um Zahlung eines als fällig angesehenen Geldbetrags ohne Rechtsbehelfsbelehrung als bloße Zahlungsaufforderung, wie sie auch unter Privaten üblich ist, anzusehen ist (VG München, Beschluss vom 07. Dezember 2004 – M 6a S 04.4066 –, Rn. 20, juris, mit Hinweis auf BVerwG v. 26.4.1968, BVerwGE 29, 310 ff.; v. 12.1.1973, BVerwGE 41, 305 ff.) dann kann daraus auch keine Säumnissituation entstehen;, im Übrigen bestätigt aber diese Entscheidung, dass der Beitrag keinesfalls kraft Gesetzes zahlungsfällig wir, da ansonsten das Verwaltungsgericht nicht von einem lediglich als „fällig angesehenen“ Betrag sprechen könnte. Die Gläubigerin handelt im Übrigen, worauf noch einzugehen sein wird. wie vorstehend beschrieben, wie ein Unternehmen und gerade nicht wie eine Behörde.
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Das in zahlreichen Entscheidungen – auch vom BGH – aufgeführte Argument der Praktikabilität des Massenverfahrens greift nicht und ist schon vom Ansatz her nicht geeignet, Ausnahmen vom Gesetz zu billigen. Der Gesetzgeber hat die Besonderheit des Massenverfahrens bereits gesehen und automatisierte Bescheide und vereinfachte Zustellungen ermöglicht. Wenn er weitere Loslösungen von verfahrensrechtlichen Grundregeln gewollt hätte, hätte er diese vorgenommen. Es mutet absurd an, den Rechtsschutz und die Verfahrensrechte gerade dann einzuschränken, wenn eine große Zahl von Menschen davon betroffen ist. Im Übrigen wäre ein Verwaltungsakt bei Beginn der Beitragspflicht sogar praktikabler und günstiger als jahrelang quartalsweise erstellte Zahlungsaufforderungen.
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Das Argument greift aber auch in tatsächlicher Hinsicht nicht. Es gibt 11 Landesrundfunkanstalten, die Beitragsgläubiger sind. Damit sind sie in vergleichbarem Umfang tätig wie die Steuerverwaltung – für die sowohl § 225 AO als auch der Grundsatz Leistungsbescheid vor Rückstandsbescheid gilt. Dass der Bürger die Schuld möglicherweise selbst ausrechnen kann, ist kein verwaltungs- und abgabenrechtlicher Gesichtspunkt. Der Zoll als zuständige Behörde für die Erhebung der KFZ-Steuer hat gegenüber einer Landesrundfunkanstalt ein Vielfaches an Schuldner zu verwalten. Auch Sozialversicherungen und Energieversorger sowie Telefonunternehmen haben vergleichbare Kundenzahlen.
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5. Nicht entscheidungserheblich ist schließlich der fehlerhafte Gebrauch der Gläubigeridentifikationsnummer durch den Beitragsservice. Richtig wäre die Verwendung der Nummer der jeweiligen Rundfunkanstalt, da sich diese als Gläubigerin lediglich des Beitragsservice als rechtlich unselbständiger logistischer Unterstützung bedient. Da die Nummernvergabe durch die Bundesbank aber ohne Prüfung der rechtlichen Eigenschaften – hier der fehlenden Rechtsfähigkeit – erfolgt (vgl. Verfahrensbeschreibung der Bundesbank), kann hierdurch auch keine Gläubigerstellung begründet werden. Die Vorgehensweise spricht im Übrigen aber wiederum gegen das Tätigwerden einer Behörde und für eine unternehmerisch gestaltete Tätigkeit.
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6. Die Begründetheit der Beschwerde ergibt sich jedoch aus dem Umstand, dass eine wirksame Zustellung nicht nachgewiesen – und auch nach dem Vortrag der Gläubigerin selbst nicht erfolgt ist – und damit eine Grundvoraussetzung der Zwangsvollstreckung (vgl. VG München, M 26 K 15.2682 vom 15.3.2016, das für die Zustellung auf die vorliegend nicht anwendbaren verwaltungsverfahrensgesetzlichen Normen verweist) fehlt.
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Der Schuldner bestreitet den Zugang; die angefochtene Entscheidung stützt sich auf §§ 41, 43 LVwVfG. Diese Normen sind jedoch gemäß § 2 LVwVfG nicht anwendbar. Insoweit stellt sich die Frage, ob hier eine versehentliche Lücke, eine Unachtsamkeit des Gesetzgebers, vorliegt, oder eine bewusste Entscheidung. Letzteres ist der Fall, was sich aus einem Vergleich der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder ergibt: Es gibt Länder in denen auch im Rundfunkbeitragsrecht das LVwVfG ausnahmslos gilt, einschließlich der Zugangsvermutung. Es gibt Länder wie Baden-Württemberg, in denen die Rundfunkanstalt bewusst ausgenommen ist; es gibt Länder, die auf das Bundes-VwVfG verweisen. Sachsen verweist beispielsweise auf das Bundesrecht mit der Zugangsvermutung durch Postaufgabe, Rheinland-Pfalz wendet unmittelbar eigenes Landesrecht mit entsprechender Regelung an. Hieraus ergibt sich, dass es – zumal nach vieljähriger Gesetzespraxis – als bewusste Entscheidung des Gesetzgebers anzusehen ist, wenn das LVwVfG ausgeschlossen wurde.
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Soweit sodann beim Handeln der Gläubigerin ein Behördenhandeln vorliegen sollte – hierzu nachfolgen Zf. 7 -, würde dieses Handeln nicht im rechtsfreien Raum erfolgen, sondern in strenger Bindung an Gesetz und Rechtsstaatlichkeit. Zunächst ist danach zu prüfen, ob die fehlenden Regelungen in anderen, allgemeineren Gesetzen vorhanden sind. Dies ist vorliegend zu bejahen: Mit §§ 130, 132 BGB sind entsprechende Regelungen vorhanden, nach denen die Gläubigerin, wenn sie Behörde ist, problemlos handeln kann. Dort ist ausdrücklich auch die Zustellung geregelt, die wiederum nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung zwingende Vollstreckungsvoraussetzung ist.
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Angesichts dieser vorhandenen gesetzlichen Regelungen ist ein Rückgriff auf unnormierte allgemeine Rechtsgrundsätze bereits ausgeschlossen.
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Selbst wenn man aber die Ansicht vertreten würde, dass neben den genannten Regelungen auch solche Grundsätze anwendbar wären, würde es vorliegend an solchen Grundsätzen fehlen. Die Regelungen in § 41 LVwVfG enthalten Festlegungen, die die Rechte des Bürgers berühren und bedürfen daher einer ausdrücklichen rechtssatzmäßigen Anordnung (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, § 41 Rn. 4). Für eine analoge Anwendung der Fiktionen durch Postaufgabe ist danach angesichts klarer Regelungen in anderen Gesetzen kein Raum. Eine generelle entsprechende Anwendung ist nicht möglich (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.6.2008, 2 S 1431/08; vgl. auch VG Sigmaringen, Urteil v. 3.6..2002, 9 K 1698/01)
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Die Gläubigerin führt selbst aus, dass sie die Bescheide lediglich zur Post gegeben hat. Damit fehlt – auch nach ihrem eigenen, nicht übergehbaren Vortrag – eine wirksame Zustellung, eine Zugangsfiktion kann nicht eintreten, da deren gesetzliche Basis, die Postaufgaberegelung, im Rundfunkbeitragsrecht des Landes Baden-Württemberg nicht anwendbar ist.
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Mit dem Fehlen der Titelzustellung erweist sich die Beschwerde somit als begründet.
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Der mögliche Hinweis des Bundesgerichtshof (BGH, B. v. 8.10.2015, VII ZB 11/15), dass das Vollstreckungsersuchen nicht nur Titel und Klausel ersetzen könnte, sondern durch entsprechende Angaben auch die Zustellung als Voraussetzung der Unanfechtbarkeit oder Vollstreckbarkeit, würde nicht weiterhelfen, weil nach § 16 III 3 LVwVG das Ersuchen nur den Titel, nicht dessen Zustellung ersetzt. § 15 IV Nr. 4 LVwVG wiederum regelt nur das Verhältnis zwischen ersuchender Behörde und ersuchter Behörde/Gerichtsvollzieher, d.h. den Umfang der Angaben, die das Ersuchen enthalten muss. Die Angaben ersetzen aber nicht im Verhältnis zum Schuldner die Vollstreckungsvoraussetzungen. Hierzu zählt der ordnungsgemäß bekanntgegebene – d.h. hier zugestellte – Verwaltungsakt. Die Gläubigerin trägt hier ausdrücklich selbst einen Sachverhalt vor (- Aufgabe zur Post -), der gerade nicht zur wirksamen Zustellung und damit Unanfechtbarkeit führen konnte. Aber auch dann, wenn ein solcher Vortrag nicht erfolgt, die Praxis der einfachen Postaufgabe sich aber aus der Akte ergibt oder aufgrund vieler Verfahren gerichtsbekannt ist, würde der Zustellungsmangel zur Unmöglichkeit und Rechtswidrigkeit der Zwangsvollstreckung führen. Für den vergleichbaren Fall anderer Bundesländer, in denen die Behörde das Vollstreckungsersuchen an die Finanzbehörde gerichtet hat, entspricht dies ständiger Rechtsprechung der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofs (FG Berlin-Brandenburg 7 V 7177/15 v. 1.9.2015, BFHE 199, 511 = VII R 56/00 v. 22.10.2002, BFHE 147,6 = VII B 151/85 v. 4.7.1986). Insoweit sind die Voraussetzungen in §§ 2, 13, 14, 15 a LVwVG dem Inhalt der entsprechenden Bestimmungen der AO (§§ 249, 254 AO) vergleichbar.
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7. Zur Begründetheit der Beschwerde führt zudem das Fehlen der materiellen Behördeneigenschaft der Gläubigerin.
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Das Gericht weicht insoweit von früheren Entscheidungen ab, nachdem in einem Parallelverfahren in Bezug auf die Verrechnung von Zahlungen eine ständige Vorgehensweise aktenkundig wurde, die mit einer Tätigkeit als hoheitlicher Behörde – insbesondere bei kumulativem Hinzukommen diverser weiterer, für sich allein betrachtet noch nicht allein ausreichender Umstände – im Rechtsstaat unvereinbar erscheint.
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Das Vollstreckungsverfahren setzt voraus, dass Bescheide einer Behörde zu vollstrecken sind, auf Ersuchen einer Vollstreckungsbehörde. Der Begriff der Behörde ist in allen gesetzlichen Vorschriften in einem einheitlichen Sinn aufzufassen, und zwar im Sinn des Staats- und Verwaltungsrechts (st. Rechtspr., vgl. BGH, Beschl. v. 12. Juli 1951, IV ZB 5/51, NJW 1951, 799; Beschl. v. 16. Oktober 1963, IV ZB 171/63, NJW 1964, 299). Danach ist eine Behörde eine in den Organismus der Staatsverwaltung eingeordnete, organisatorische Einheit von Personen und sächlichen Mitteln, die mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattet dazu berufen ist, unter öffentlicher Autorität für die Erreichung der Zwecke des Staates oder von ihm geförderter Zwecke tätig zu sein (BGH, Beschl. v. 16. Oktober 1963, aaO; BVerfGE 10, 20, 48; BVerwG NJW 1991, 2980). Es muss sich um eine Stelle handeln, deren Bestand unabhängig ist von der Existenz, dem Wegfall, dem Wechsel der Beamten oder der physischen Person, der die Besorgung der in den Kreis des Amtes fallenden Geschäfte anvertraut ist. (BGH, Beschluss vom 30. März 2010 – V ZB 79/10 –, Rn. 8, juris). Typische Merkmale einer Behörde sind gesetzlich festgelegte Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sowie die transparente Regelung wesentlicher Handlungsabläufe, Gestaltungsmöglichkeiten und Eingriffsbefugnisse durch Gesetz, Verordnung oder Satzung. Erforderlich ist zudem, dass das Handeln der Behörde als Verwaltungshandeln erkennbar ist, dass sich Behörde und Behördenmitarbeiter als solche erkennbar verhalten. Die formale Bezeichnung als Behörde – beispielsweise im Staatsvertrag – kann danach nicht zur Begründung einer materiellen Behördeneigenschaft ausreichen, wenn zugleich alle (materiellen) rechtlichen Voraussetzungen und Vorgaben fehlen.
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a) Gemessen an diesen Maßstäben fehlt es bei der Gläubigerin an der Behördeneigenschaft. Die Gläubigerin tritt nach außen in ihrem Erscheinungsbild nicht als Behörde auf, sondern als Unternehmen. Bereits die Homepage www.swr.de ist mit „Unternehmen“ überschrieben, von einer Behörde ist nicht die Rede. Die Rubrik „Der SWR“ führt als Menüpunkt „Unternehmen“, nicht „Behörde“ auf. Die Unterseite Unternehmen bzw. Organisation weist einen Geschäftsleiter und eine Geschäftsleitung aus, ein Management. Eine Behörde oder ein Behördenleiter sind nicht angegeben, statt dessen – behördenuntypisch – unternehmerische Beteiligungen.
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b) Das wesentliche Handeln und Gestalten der Gläubigerin ist unternehmerisch.
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c) Eine Bindung an behördentypische Ausgestaltungen (Geltung des Besoldungsrechts oder der Tarifverträge bzw. der Gehaltsstrukturen) für den öffentlichen Dienst) fehlt völlig. Die Bezüge des Intendanten übersteigen diejenigen von sämtlichen Behördenleitern, selbst diejenigen eines Ministerpräsidenten oder Kanzlers, erheblich. Ein eigener Tarifvertrag besteht.
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d) Die Tätigkeit wird nicht vom öffentlichen Dienst im Sinne von Art. 71 LV ausgeübt.
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e) Öffentlich-rechtliche Vergabevorschriften beim Einkauf von Senderechten oder Unterhaltungsmaterial werden nicht angewandt, die Bezahlung freier Mitarbeiter und fest angestellter Sprecher entspricht nicht ansatzweise dem öffentlichen Dienst.
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f) Eine Behörde wird nie im Kernbereich ihrer Aufgaben gewerblich tätig, so aber die Gläubigerin (Werbezeitenverkauf). Einer Behörde ist die Annahme Gelder Dritter auch in Form von „Sponsoring“ oder Produktplatzierung streng untersagt. Als Trägerin der Informationsgrundrechte unterliegt die Gläubigerin der Pflicht zur staatsfernen, objektiven Berichterstattung, auch über wirtschaftliche Unternehmen. Als Beitragsgläubigerin macht sie gegenüber wirtschaftlichen Unternehmen erhebliche Zahlungsforderungen geltend und vollstreckt diese als „Behörde“. Es ist mit staatlicher Verwaltung unvereinbar, wenn – abgesehen von dem Interessenkonflikt bei der Berichterstattung – die Vollstreckungs“behörde“ auf dem Umweg über eine Tochter-GmbH (SWR M. GmbH) von Unternehmen als Beitragsschuldnern Geld für Werbung (oder für per staatsvertraglicher Definition als Nicht-Werbung bezeichnetes Sponsoring) nimmt.
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g) Bei den Beitragsrechnungen wird der Unternehmensname nicht einmal erwähnt, auch hier ist nicht von einer Behörde die Rede.
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h) Die Zahlungsaufforderungen werden nicht als Verwaltungsakt, der behördentypischen Handlungsform, erlassen, sondern als geschäfts- und unternehmenstypischer einfacher Brief mit Zahlungsaufforderung und Überweisungsvordruck, mit der Folge, dass die Verwaltungsgerichte in ständiger Rechtsprechung jegliche Anfechtungsklage als unzulässig zurückweisen (Gebührenfestsetzung: BVerwG v. 26.4.1968, BVerwGE 29, 310 ff.; v. 12.1.1973, BVerwGE 41, 305 ff.; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 8. Aufl. 2003, § 35, Rn. 62). Die Gläubigerin bedient sich also insoweit also selbst nicht der Handlungsform einer Behörde, sondern der eines Unternehmens.
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i) Gegen die Behördeneigenschaft spricht entscheidend auch die Ausgestaltung der Satzung der Gläubigerin, die weder gesetzlichen noch rechtsstaatlichen Voraussetzungen gerecht wird. In der Satzung (§ 13) wird geregelt, dass auch dem außerhalb der Vollstreckung leistenden Schuldner keinerlei Leistungsbestimmungsrecht zusteht. Für eine solche Regelung fehlt bereits die gesetzliche Ermächtigung in § 9 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags. Dort ist enumerativ bestimmt, was geregelt werden kann: Ein Abweichen von der rechtsstaatlichen Grundregel, wie sie in § 366 BGB und § 225 AO niedergelegt ist, bzw. die Gestaltung des Leistungsbestimmungsrechts ist nicht vorgesehen. Insoweit helfen auch Erwägungen, dass § 366 BGB disponibles Recht ist, nicht weiter, da auch einem vertraglichen Abweichen gegenüber Verbrauchern enge Grenzen gesetzt sind. Im Übrigen bestätigt der Rückgriff auf § 366 BGB bzw. dessen Disponibilität erneut, dass die Gläubigerin als Unternehmerin handeln will; als Behörde müsste sie auf den Gedanken von § 225 AO zurückgreifen. Eine Klausel, welche bestimmt, dass sämtliche eingehenden Zahlungen des Kunden auf die jeweils älteste offene Forderung anzurechnen sind, ist unwirksam (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 2014 – IV ZR 343/12 –, juris; s.a. BGH XI ZR 155/98, U. v. 9.3.1999). Regelungen, die dem Schuldner das Tilgungsbestimmungsrecht nehmen, verstoßen zudem gegen Art. 2 GG, machen den Schuldner unzulässig – auch ohne die von der Gläubigerin beispielhaft erwähnte Versklavung – zum „Objekt“ (G. Dürig), wie folgende Überlegung zeigt: Der Schuldner zahlt aus welchen Gründen auch immer, beispielsweise vorübergehendem Geldmangel, ein Quartal nicht. In der Folge werden Säumniszuschläge und Mahngebühr festgesetzt, womit die Schuld für dieses Quartal bereits um ca. 20 % ansteigt. In der Folgezeit ist der Schuldner wieder zu Zahlung der laufenden Beiträge imstande und zahlt auf die laufenden Beitragsforderungen wieder quartalsweise. Nun greift § 13 der Satzung: Entgegen der Erklärung des Schuldners wird der Betrag nicht auf die laufende Beitragsschuld verrechnet, sondern auf das längst vergangene, offene Quartal. Dies hat zur Folge, dass wegen der Säumniszuschläge zunächst nicht einmal das ganze Quartal bezahlt wird, vielmehr auch vom nächsten laufenden Quartalsbeitrag noch Teile abgezogen werden. Damit stehen dann bereits wieder zwei laufende Quartale offen, mit der Folge erneuter Säumniszuschläge und Mahngebühren. Trotz laufender Zahlung hat der Schuldner keine Möglichkeit mehr, als in jedem neuen Quartal in Säumnis zu geraten, neue Rückstandsbescheide und Vollstreckungsersuchen auszulösen. Die Subjektseigenschaft wird ihm genommen, er wird zum Objekt eines lebenslangen Vollstreckungsverfahrens. Mit der Behördeneigenschaft ist weder das Überschreiten der Satzungsermächtigung noch das Aushebeln rechtsstaatlich und grundrechtlich gebotener Tilgungsbestimmungsrechte vereinbar. Die fehlende – aber bei Behörden zwingende – Gesetzestreue zeigt sich zudem an der Aufforderung auf ihrer Beitragsseite, auch die Beiträge für Zeiten nach Insolvenzverfahrenseröffnung zu zahlen; in Verbindung mit dem Wegfall des Tilgungsbestimmungsrechts ist Das Vorliegen der Behördeneigenschaft ist Vollstreckungsvoraussetzung und damit vom Vollstreckungsgericht zu prüfen.
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j) Ein Behördenhandeln ist auch im Vergleich mit anderen Sendern nicht ohne weiteres erkennbar. Nach außen hin tritt der „SWR“ bzw. treten die Landesrundfunkanstalten nicht anders auf als beispielsweise das ZDF oder RTL (alle mit Werbung, Vergütungen außerhalb der Besoldung im öff. Dienst, Programmstruktur). Dass in der Sendergruppe ARD, SWR, NDR, BR, ZDF, SAT1, 3SAT, RTL und arte sich zwar letztlich 7 öffentlich-rechtliche Sender, darunter nur 1 landesbezogene Landesrundfunkanstalt und 2 Mehr-Länder-Landesrundfunkanstalten, befinden, nur drei der genannten öffentlich rechtlichen Sender Behörden mit Beitragsfestsetzungsbefugnis sind und wiederum nur ein Teil davon zugleich – teilweise in Teilflächen des Sendegebiets – Vollstreckungsbehörde, kann schwerlich als offenkundig angesehen werden. Schließlich ist zu sehen, dass keineswegs zwingend die Landesrundfunkanstalt auch – wie in Baden-Württemberg – zugleich Vollstreckungsbehörde ist.
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k) Auch unter dem Aspekt der grundgesetzlichen Rundfunkfreiheit fehlt der Gläubigerin die Behördeneigenschaft. Rundfunkanstalten sind, auch wenn sie rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts sind, keine Anstalten, die der Ausübung staatlicher Verwaltung dienen (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1984 – 7 C 139/81 –, BVerwGE 70, 310-318, Rn. 28). Der Rundfunk steht selbst als Träger des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG mithin in einer Gegenposition zum Staat. Er ist um der Gewährleistung seiner eigenen Freiheit willen aus diesem ausgegliedert und kann insoweit nicht als Teil der staatlichen Organisation betrachtet werden (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1984 – 7 C 139/81 –, BVerwGE 70, 310-318, Rn. 29). So ergibt sich auch aus § 9 a RStV – gleichlautend mit § 6 LMedienG für private Sender – dass die Rundfunkanstalt gerade keine Behörde ist, sondern – danebenstehend – eigene Rechte gegen die Behörden geltend machen kann. Wäre sie Behörde, würde es sich nicht um gegen Behörden gerichtete Informationsansprüche handeln, sondern um Amtshilfe. Auch aus § 49 RStV ergibt sich, dass die Rundfunkanstalt keine Behörde ist, nachdem sie hier als denkbarer Täter von Ordnungswidrigkeiten angesprochen wird.
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Insgesamt sind danach die für das Verfahren nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz BW erforderlichen Merkmale einer Behörde nicht erfüllt.
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Das Prinzip der Staats- und Verwaltungsferne der Senders und ein behördenmäßiger Beitragseinzugsbetrieb würde strukturelle und organisatorische Trennung des letzteren vom Sender erwarten lassen, verbunden mit Rechtsfähigkeitsausstattung und allen Essentialia einer Behörde.
V.
42
Auf die von Beschwerdeführern regelmäßig in den Raum gestellte Frage, ob der Landesgesetzgeber die Beitragskompetenz hatte, kommt es danach nicht mehr an, auch wenn dies entgegen vielfacher Rechtsprechung (BVerwG, Urt. v. 18. März 2016 – 6 C 6.15 -, juris Rn. 12 ff. m. w. N.; sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 24. Juni 2016 – 3 A 384/15 –, Rn. 8, juris) durchaus fraglich erscheinen könnte. Bei dem Rundfunkbeitrag gemäß § 2 RBStV könnte es sich nämlich um eine Steuer handeln, womit dem Land die Gesetzgebungszuständigkeit fehlen würde. Tatsächlich könnte der Rundfunkbeitrag die Voraussetzungen einer Steuer erfüllen, da er faktisch voraussetzungslos erhoben wird. Sein Anknüpfungspunkt, das Tatbestandsmerkmal des Innehabens einer Wohnung, bedeutet bei nüchterner Betrachtung gerade die Heranziehung eines jeden Bürgers, nachdem ausweislich Zahlen der Bundeszentrale für politische Bildung (http://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-und-fakten/soziale-situation-in-deutschland/61797/wohnungslosigkeit) 2010 weniger als 0,03 % der Bevölkerung außerhalb einer Wohnung auf der Straße lebten (und dieser polizeiwidrige Zustand zudem zur Wohnungszuweisung führen kann). Gegen die Qualifizierung als Beitrag – für die Bereitstellung der bloßen Konsummöglichkeit – spricht zudem die Ausgestaltung in der Art, dass ein Mensch auch mehrfacher Beitragsschuldner – trotz in ihm veranlagter nur einmaliger Nutzungsmöglichkeit – sein kann.
VI.
43
Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO. Beim Streitwert wurden nur die eigentlichen Beiträge berücksichtigt, nicht die mitzuvollstreckenden Nebenforderungen (vgl. LG Tübingen, B. v. 2.2.2016, 5 T 315/15).
VI.
44
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen, § 574 II Nr. 2 ZPO. Durch die Zulassung wird die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (Bundesgerichtshof/Bundesfinanzhof) zur Frage des primären Leistungsbescheids ebenso ermöglicht wie zur Frage des Umfangs und der Anwendbarkeit nicht normierter Regeln im Verwaltungsverfahrensrecht. Einer vorherigen Kammerübertragung bedurfte es entgegen der diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angesichts des eindeutigen Gesetzeswortlauts nicht. Der Gesetzgeber hat für die Zulassungsentscheidung ausdrücklich ein weiteres Merkmal (Einheitlichkeit) unter einer weiteren Ziffer aufgenommen, das er bewusst nicht bei den Kammervoraussetzungen aufgeführt hat. Der Einzelrichter hat diese gesetzgeberische Entscheidung zu beachten; wenn der Gesetzgeber die Einheitlichkeit nur als Unterfall der Grundsätzlichkeit hätte versanden wissen wollen, wäre es ein Leichtes gewesen, dieses Verständnis dadurch zu bekunden, dass entweder statt einer weiteren Ziffer in § 574 ZPO ein „insbesonders“ oder eine „beispielsweise“ verwendet worden wäre oder umgekehrt auch in § 568 ZPO eine weitere Ziffer zur Einheitlichkeit aufgenommen worden wäre. Beides hat der Gesetzgeber nicht getan. In der Gesetzesbegründung ist vielmehr dargestellt, dass entweder die grundsätzliche Bedeutung oder die Einheitlichkeit oder die Rechtsfortbildung betroffen sein muss (BT Drucks. 14/4722 S. 104) und eine Deckungsgleichheit der Kriterien nicht zwingend gegeben sein muss (BT Drucksache 14/4722 S. 105). Die gesetzgeberische Differenzierung macht auch Sinn: Die Problematik der Einheitlichkeit besteht bereits vor der neu vom Beschwerdegericht zu treffenden Entscheidung und wird auch durch dessen Entscheidung nicht beeinflusst, da die Einheitlichkeit – wie hier – das Vorhandensein unterschiedlicher obergerichtlicher Entscheidungen unterstellt, an denen weder der Einzelrichter noch die Kammer etwas zu ändern vermag. Insoweit ist es nachvollziehbar, dass dieser weitere Zulassungsgrund bewusst auch dem Einzelrichter offen stehen sollte.
VII.
45
Der Schuldner wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung auf vollstreckungsrechtlichen Gründen beruht und die materiellrechtliche Beitragspflicht – entsprechend ständiger verfassungs- und verwaltungsrichterlicher Rechtsprechung – davon nicht berührt wird.
VIII.
46
Das Gericht weicht in einzelnen Positionen von der vorherrschenden Meinung und Rechtsprechung ab. Die ist strukturbedingt „konstitutionell uneinheitlich“ (BVerfG vom 03.11.1992 – 1 BvR 1243/88), einem ständigen Entwicklungsprozess unterworfen.