Archiv der Kategorie: Gelber Schein

Wohin uns nun die Reise führt… Endspiel…

aktualisiert am 26.06.2018 – 14:00 Uhr

Du bist genau das, was Du [als kreativer Schöpfer] denkst…
Das, was Du denkst, das strahlst [Energie] Du auch aus…
Das, was Du somit permanent ausstrahlst, das ziehst Du in dein Leben heran/herein…
Das, was Du nun anziehst, bestimmt sodann dein Leben im Hier & Jetzt…
Entscheide weise…
ICH BIN


Die letzten Wochen habe ich nichts zum allgemeinen Zeitgeschehen verfasst. Da „draussen“ ist dermaßen viel los, dass man bei dieser Informationsdichte nicht wirklich hinterkommt. Und ihr beim Lesen wohl auch nicht. 😉

Wer die tägliche Info-Dosis [denkt an die Gedankenhygiene] weiterhin benötigt, findet genügend andere Seitenbetreiber, welche nicht untätig sind nahezu 24/7 „Dies & Das“ zu publizieren. Einige hiervon findet ihr verlinkt auf dieser Seite.

Ich selbst werde mich vermehrt anderen Tätigkeiten zuwenden. Sei es z.B. das Arche-Projekt.
Es wurde alles geschrieben, was es zu sagen gibt. Lesen, verstehen & umsetzen muss sodann ein Jeder selbst.

Stellvertretend für all die vielen Neuigkeiten, auch neben der nunmehr offiziell seitens der Systemmedien – von ARD bis ZEIT – eingeleiteten Merkel-Dämmerung, findet ihr hier drei interessante, wegweisende Veröffentlichungen:


Das alte Regime in den USA und Europa kollabiert auf eine Art und Weise, die selbst für die am meisten Gehirngewaschenen und Analphabeten aus dem Westen offensichtlich wird. Dieser Zusammenbruch ist letztendlich auf die soziale Instabilität zurückzuführen, die durch die extreme Konzentration des Reichtums in den Händen einer sehr kleinen Clique von eng gekreuzten Oligarchen verursacht wird, die heute als die khazarische Mafia bekannt sind. Glücklicherweise hat eine Revolution begonnen, die bald den Westen und den Rest der Menschheit von diesen selbstbezogenen, kriegsliebenden Sozialingenieuren befreien wird.
Für den Moment gibt es jedoch mehrere Anzeichen für einen sehr gefährlichen und chaotischen Sommer, da das alte System zusammenbricht. In den US wütet ein unerklärter Bürgerkrieg seit der Wahl von Donald Trump und kann zu nuklearem Terror innerhalb der USA durch khazarische Mafiosi führen, so die CIA und andere Quellen.
http://www.tomheneghanbriefings.com/
Falls das geschieht, wird die Vergeltung die khazarischen Festungen in Israel, der Schweiz, Italien und anderswo auslöschen, sagen Pentagon-Quellen. Eines der vielen Zeichen dafür, wie offen der Krieg innerhalb der US-Regierung geworden ist, kam am letzten Wochenende, als Trump über die „Russische Hexenjagd“ twitterte und bemerkte: „Mit all den Vorurteilen, Lügen und Hass der Ermittler wollen die Leute, dass die Ermittler untersucht werden. Es wird noch viel mehr herauskommen.“ Dem folgte innerhalb von vier Stunden ein Tweet vom früheren Kopf der CIA, John Brennan, der sagte: „Ihre Angst vor der Enthüllung ist spürbar. Ihre Verzweiflung noch mehr!“ und zu einem Putsch gegen Trump aufrief, etwas, das zu normalen Zeiten zu seiner Verhaftung wegen Verrats führen würde….


Haben Merkel und ihre Unterstützer bei Bündnis 90/Die Grünen, taz und Süddeutscher Zeitung Recht, wenn sie behaupten, dass die Bundesrepublik ihre eigenen Staatsgrenzen nicht kontrollieren und Ausländer ohne Pass nicht an der Einreise hindern dürfe, weil dies angeblich gegen „europäisches Recht“ verstößt?
Als Jurist und als Kommunalpolitiker beschäftige ich mich schon seit über vier Jahren intensiv mit der Migrationskrise. Als Stadtrat meiner Heimatstadt Kaufbeuren wurde ich erstmals Anfang 2014 mit dem Thema konfrontiert, weil die Regierung von Schwaben die Stadt Kaufbeuren zur Unterbringung von „Flüchtlingen“ verpflichtet hatte.
Die Stadt (rd. 43.000 EW) musste daraufhin eine eigene Immobilie für damals noch ca. 40 Personen umbauen. Bis zum Höhepunkt der Asylkrise 2015/2016 sollten über 700 Menschen folgen.
Als ich 2014 in den zuständigen kommunalen Gremien die einschlägigen europarechtlichen Vorgaben („Dublin-III-Verordnung“ und das „Schengen-Abkommen“) ansprach und darauf hinwies, dass die nun in Deutschland unterzubringenden Asylbewerber allesamt aus sicheren Drittstaaten, also z.B. Italien und Österreich eingereist sind und die Bundesrepublik für die Durchführung der Asylverfahren überhaupt nicht zuständig sei, teilte mir der städtische Rechtsreferent mit, dass sowohl „Dublin-III“ als auch „Schengen“ seit Jahren nicht mehr funktioniere, weil z.B. Länder wie Italien und Griechenland Migranten, die dort aus Nicht-EU-Staaten ankommen, nicht ordnungsgemäß registrieren würden. Wenn die betreffenden Personen dann innerhalb der EU weiterreisen, kann z.B. in Deutschland nicht mehr festgestellt werden, in welchem EU-Staat die erstmalige Einreise eigentlich stattfand, sodass nach „Dublin-III“ automatisch Deutschland für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig wird…..


https://www.landtag-bw.de/…/WP…/Drucksachen/4000/16_4136.pdf

Kleine Anfrage der Abg. Stefan Räpple und Dr. Christina Baum AfD

Staatsangehörigkeitsausweis

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele Einwohner Baden – Württembergs besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit?

2.
Wie werden die Anzahl und die Identität der deutschen Staatsangehörigen im Land Baden – Württemberg erfasst?

3.
Wie viele Einwohner Baden – Württembergs besitzen einen deutschen Staatsangehörigkeitsausweis?

4.
Wie viele Staatsangehörigkeitsausweise wurden in Baden – Württemberg insgesamt, aufgeschlüsselt nach den Jahren der Vergabe, ausgestellt?

5.
Welche Maßnahmen wird die Landesregierung unternehmen, um die deutschen Einwohner Baden – Württembergs dazu zu bewegen, den einzigen Nachweis ihrer Staatsangehörigkeit zu erlangen?

6. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung unternehmen, um die Verunglimpfung von Besitzern und Anwärtern des deutschen Staatsangehörigkeitsausweises alsReichsbürgerzu beenden?

7.
Welche Unterlagen bzw. Dokumente müssen vom Antragsteller zur Erlangung eines Staatsangehörigkeitsausweises vorgelegt werden?

8.
Wie wird bei Wahlen in Baden-Württemberg die Staatsangehörigkeit der Wahlberechtigten ermittelt?

9.
Warum dürfen an Landtagswahlen in Baden-Württemberg bzw. an Bundestagswahlen Personen teilnehmen, die keinen Staatsangehörigkeitsausweis der Bundesrepublik Deutschland besitzen, obwohl der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit in Bezug auf diese Wahlen rechtserheblich ist?

10. Welche Mitglieder der Regierung besitzen einen Staatsangehörigkeitsausweis?

14.06.2018 Räpple, Dr. Baum, AfD

B e g r ü n d u n g:

Das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration von BadenWürttemberg hat mit Schreiben vom 2. Mai 2017 Nr. 7 141.5/16/1883/1 im Rahmen der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Herrn Daniel Lede Abal GRÜNE (Drucksache 16/1883) in Bezug auf den Staatsangehörigkeitsausweis der Bundesrepublik Deutschland dessen

Frage 3: „Welche Dokumente erfüllen ersatzhalber den gleichen Zweck?“ wie folgt geantwortet: „Der Staatsangehörigkeitsausweis ist das einzige Dokument, mit dem das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit in allen Angelegenheiten, für die es rechtserheblich ist, verbindlich festgestellt wird (§ 30 StAG). Der deutsche Reisepass und Personalausweis sind kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit, sie begründen nur eine Vermutung, dass der Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.“

Des Weiteren wird auf Frage 5: „Wie viele Staatsangehörigkeitsausweise sind von der jeweils zuständigen Behörde seit 1. Januar 2009 ausgestellt worden (aufgeschlüsselt nach Jahr und ausstellender Behörde)?“ geantwortet, dass vom 1. Januar 2009 bis zum 12. April 2017 insgesamt 8.800 Staatsangehörigkeitsausweise in Baden-Württemberg vergeben wurden. Bei einer Einwohnerzahl von fast 11 Millionen deutet dies daraufhin, dass wohl nicht einmal ein Promille der Bevölkerung Baden-Württembergs seine Staatsangehörigkeit nachweisen kann bzw. sicher sein kann, überhaupt eine zu haben.

Gemäß §
7 Absatz 1 Landeswahlgesetz sowie gemäß § 12 Absatz 1 Bundeswahlgesetz gilt:
„(1) Wahlberechtigt sind alle Deutsch en im Sinne von Artikel 116 Absatz
1 des Grundgesetzes …“
Gemäß Artikel 116 Absatz 1 GG gilt:
„(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt …“.
Demzufolge ist für rechtmäßige Landtagswahlen bzw. für rechtmäßige Bundestagswahlen der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit rechtserheblich. Vor diesem Hintergrund ist dabei schon fraglich, wie denn die deutsche Staatsangehörigkeit der Wahlberechtigten

festgestellt werden kann, wenn lediglich der Besitz des Staatsangehörigkeitsausweises die deutsche Staatsangehörigkeit nachweist.

… läuft.. 😉

Ergänzend hierzu:

https://www.agmiw.org/reichsbuerger/


Stuttgarter Zeitung v. 26.06.2018

Ein Schmankerl zum Schluß von der „Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing“-Fraktion:

Da hilft es nun auch nicht mehr, dass man krampfhaft – wie immer auf Anweisung handelnd, den Berufsethos ignoriend, seriöse, investigative Journalistenarbeit außer acht lassend – versucht die aus allen Poren quellende Wahrheit über das (noch funktionierende) K.O.-Kriterium „Verschwörungstherorie“ abzuwickeln…

Hierzu sei angemerkt: Die Liste der zu Realität gewordenen „Verschwörungstheorien“ wird immer länger. 😉

Game Over!

 

Wohin uns nun die Reise führt (#33M) – V1.5.

aktualisiert am 17.04.2018 – 12 Uhr
[Zeitraum 10. – 16.04.2018]

„Auf die Dauer vermag auch die frechste und bestorganisierte Propaganda nichts gegen die Wahrheit.“ 
~ Albert Schweitzer

„Der Deutsche gleicht dem Sklaven, der seinem Herrn gehorcht ohne Fessel, ohne Peitsche, durch das bloße Wort, ja durch einen Blick.
Die Knechtschaft ist in ihm selbst, in seiner Seele; schlimmer als die materielle Sklaverei ist die spiritualisierte.
Man muß die Deutschen von innen befreien, von außen hilft nichts.“
~ Heinrich Heine

„Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf.“
~ Dieter Wellershoff, Mai 1968

Der Nationalstaat muss in Europa abgeschafft werden, denn wir wollen ja eine europäische Demokratie, deswegen müssen wir verstehen, ja, dass die Nation nicht der Träger von Identität ist.“
~ Globalistin Prof. Ulrike Guérotvia Deutsche Bank und YouTube


12.04.2018Nimmt man die vollmundigen Worte von Donald Trump und seiner UN-Botschafterin Nikki Haley ernst, dann müsste es in den kommenden Tagen unweigerlich zum Dritten Weltkrieg kommen.
Auf die Fragen eines Reporters, ob Präsident Putin für den „Giftgasangriff verantwortlich“ sei, antwortete Trump: „Das ist gut möglich, ja. Und wenn er verantwortlich ist, dann wird es hart für ihn“. Trumps UN-Botschafterin Haley hetzte vor dem UN-Sicherheitsrat: „Russland und Iran machen die mörderische Zerstörung des Assad-Regimes erst möglich. Die Welt muss jetzt Gerechtigkeit sehen.“ (BBC) Bei der fast dreistündigen UN-Sitzung zur Lage in Syrien sprach Russland von einer Giftgas-Inszenierung und forderte, eine OPCW-Kommission (Organisation für das Verbot chemischer Waffen) solle in Duma alles untersuchen. Eine solche Untersuchung versucht der Westen zu verhindern.
Merkel erklärte: „Es gibt kaum Zweifel“, der Aufklärung könne eine Untersuchung vor Ort kaum dienen. Klar, wozu Beweise, wenn eine Beschuldigung reicht?
Als der erste große Krieg gegen Syrien wegen behaupteter Giftgaseinsätze erfolgen sollte, wurde das durch den damaligen Oberkommandierenden der US-Streitkräfte, General Martin Dempsey verhindert. Später stellte das MIT-Institute (Boston) fest, dass der Chemiewaffeneinsatz von den vom Westen bezahlten „Rebellen“ erfolgt war. Mehr noch, am 18. Oktober 2017 gab das US-Außenministerium eine Reisewarnung für Syrien heraus, wo es hieß: „Die Taktiken der Terror-Organisationen von IS, Hayat Tahrir al-Sham sowie anderer extremistischen Gruppen, beinhalten den Einsatz von Chemiewaffen. Damit haben sie große Städte angegriffen …“

Wir haben schon eine ganze Reihe von solchen Fällen gehabt, wo von den Oppositionellen unter Falscher Flagge agiert worden ist.“
Im ARD-Mittagsmagazin konnte Professor Günter Meyer kurz Klartext zu den erneuten Giftgas-Anschuldigungen in Syrien reden. Der Leiter des Zentrums für Forschung zur Arabischen Welt (ZEFAW) an der Universität Mainz: „Hauptzielsetzung der Weißhelme ist es, solche Bilder zu inszenieren.

/prof-meyer-im-ard-mittagsmagazin-duma-giftgasangriff-ist-faelschung-der-weisshelme/
GIFTGAS IN SYRIEN – Die ARD HETZER rudern zurück
/keine-einzige-leiche-giftgasangriff-in-douma-inszeniert/
/brennpunkt-syrien-sind-weisshelme-glaubwuerdig/
/syrien-duma-moskau-daten-inszenierung-lawrow/
Duma-„Giftmassaker“ – alles nur ein Fake? Moskau liefert anschauliche Beweise

/russland-wirft-israel-angriff-auf-syrische-militaerbasis-vor/
/trommeln-fur-den-krieg
/trump-werden-in-24-bis-48-stunden-auf-giftgasangriff-in-syrien-antworten-russland-warnt-vor-krieg/
/atombunker-der-us-regierung-steigt-in-die-luft/
/syrischer-blogger-treka-zn-zu-giftgas-attacke-das-war-nicht-assad/
/wer-hat-in-syrien-giftgas-eingesetzt/

13.04.2018 — Am Morgen kündigt US-Präsident Donald Trump einen Raketenangriff gegen Syrien an. Stunden später lässt er seine Sprecherin zurückrudern. Ein Militärschlag sei nicht die einzige Option, eine Entscheidung nicht gefällt. Jetzt ist wieder der UN-Sicherheitsrat am Zug, doch dort herrscht Patt.
Wankelmut in Washington, Patt in New York: Nach Donald Trumps provokanter Ankündigung eines Raketeneinsatzes in Syrien ruderte das Weiße Haus wenig später wieder zurück: „Es ist sicher eine Option, aber das heißt nicht, dass es die alleinige Option ist oder das einzige, was der Präsident tun könnte oder auch nicht“, sagte die Sprecherin des Weißen Hauses, Sarah Sanders, am Mittwoch in Washington.
Das hatte sich nach einem Tweet des US-Präsidenten gestern noch anders angehört: „Russland hat geschworen, alle Raketen abzuschießen, die auf Syrien abgefeuert werden. Mach Dich bereit, Russland, denn sie werden kommen, schön und neu und smart! „, hatte Trump am Mittwoch auf Twitter geschrieben.
Das wurde allgemein als Provokation Moskaus aufgefasst. Moskau antwortet @realDonaldTrump: „Wenn die Raketen ’smart‘ wären, würden sie Terroristen im Visier haben.“

Trump hat kaum ernsthaft vor, einen großen Krieg mit Russland zu beginnen. Vielmehr möchte er mit seinen widerlichen Auswürfen nur von seinen Schwierigkeiten zuhause ablenken und die Russland-Feinde erneut einlullen. Gerade wegen seiner ihm nachgesagten Russland-Geheimverbindungen wollen ihn die Globaljuden des Amtes entheben. Nur eine leere militärische Wüstenstellung in Syrien zu bombardieren wie vor einem Jahr, reicht diesmal nicht aus, um einigermaßen russlandfeindlich zu wirken. Putin hat noch keine Anstrengungen getroffen, sich auf einen Weltkrieg einzustellen….
Weltkriegsdrama oder eine Trump-Putin-Supershow?

Weltkrieg als „Theaterdonner“? – Putin zeigt sich amüsiert
/us-praesident-donald-trump/syrien-krieg-donald-trumps-drohungen-missverstaendnis

Neben“kriegs“schauplatz  Merkel:
syrien-angriff-das-Merkel hält es für angemessen
causa-skripal-strafanzeige-wegen-volksverhetzung-merkel-maas/ (Eine lesenswerte Anklageschrift!)

Aus völkerrechtlicher Sicht empfehle ich den russischen und syrischen Regierungen, vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) der Vereinten Nationen in Den Haag – URL: http://www.icj-cij.org/ – eine Feststellungsklage mit dem Antrag zu erheben, der Internationale Gerichtshof (IGH) möge feststellen, daß die rechtmäßig gewählte und demokratisch legitimierte Regierung der Arabischen Republik Syrien tatsächlich nicht (sic!) über „Giftgas“-Waffen verfügt und deshalb auch keine „Giftgas“-Waffen gegen ihre inneren Feinde einsetzen konnte oder könnte. Und allen Anderen empfehle ich, sofort (sic!) – noch heute Nacht – friedlich gegen die völkerrechts-verbrecherischen Regierungen in Deutschland, in der Europäischen Union (EU) und in den USA zu demonstrieren, bevor ein völkerrechts-verbrecherischer Angriff der USA und der EU-Mitglieder gegen das friedliebende Syrien die nächste „Flüchtlingswelle“ in die EU und nach Deutschland auslöst!
Quelle/URL:  ➡ .Schneider-Institute.de

14.04.2018 — ➡ russland-syrien-usa-schlag/
Am Samstag haben die USA und ihre Verbündeten Damaskus mit Raketen angegriffen. Nach Angaben des russischen Generalstabs wurden insgesamt 103 Marschflugkörper abgefeuert. 71 davon seien von der syrischen Luftabwehr abgefangen worden.
syrien-angriff-bekanntgabe-der-ziele/
russland-syrien-flugabwehr-zone-raketen-usa/ (keine Raketen innerhalb der russischen Zone!)
In der Nacht vom 13/14. April 2018 griffen die von Russland für den Giftgasanschlag im syrischen Duma verantwortlich gemachten Regierungen, Britannien (als Hauptschuldiger von Russland genannt), USA, und Frankreich, drei syrische Sand- bzw. Attrappenziele mit Raketen an. Eine reine Gesichtswah-rungshandlung
Selbst Trumps „Theaterdonner“ fiel leiser aus als erwartet

Eine andere Sicht der Dinge: Der wahre okkulte Grund für den syrischen Konflikt ist der Kampf um den syrischen Göttinnen-Wirbel, der einer der wichtigsten Schlüssel-Energiepunkte im planetaren Energiegitternetz ist. Wer auch immer diesen Energie-Punkt kontrolliert, ist sehr nahe daran, den grössten Teil des Leylinien-Energie-Systems auf der Planetenoberfläche zu steuern. Wer dann das Leylinien-Energie- System kontrolliert, verfügt über einen direkten Zugang zum globalen Bewusstsein der Menschheit.
Aus diesem Grund haben die Jesuiten Daesh (=Islamischer Staat) erschaffen.Der syrische Energiewirbel ist tatsächlich ein Pentagramm. In den Händen der Lichtkräfte ist das Pentagramm ein Instrument des Guten, welches den gesamten Nahen Osten transformieren und ein starker Sender positiver weiblicher Energien sein kann. In den Händen der Dunkelheit kann dieses Pentagramm viel Leid schaffen, wie es die Menschen in Syrien in den letzten Jahren erlebt haben. Alle fünf Punkte des Syrien-Pentagramms sind wichtige Städte in Syrien, die in ihrer reichenhaltigen Vergangenheit eine starke Verbindung mit der Göttinnen-Energie hatten.
/das-syrien-pentagramm/

15.04.2018:
/robert-mueller-donald-trump-ermittlungen-fbi-michael-cohen/komplettansicht
/skripal-gift-durch-schweizer-labor-als-bz-aus-nato-arsenal-identifiziert/
Die weltumspannende Gegenbewegung zum Satanismus

16.04.2018:
/syrien-trump-luftschlag-traf-die-cia-putin-wurde-vorgewarnt-und-aktivierte-die-luftabwehr-nicht (zur Erinnerung aus 04/2017)

Trumps „Mogel-Angriff“ auf Syrien: verdeckter Krieg gegen die Globalisten?
/will-donald-trump-den-dritten-weltkrieg-oder-steckten-hinter-dem-angriff-auf-syrien-in-wahrheit-gezielte-schlaege-gegen-die-kabale/

/imad-karim-und-ibrahim-gruenes-die-ganze-wahrheit-ueber-den-syrienkrieg/


Was Gerichte angeht, sind wir fast alle gebrannte Kinder. Dabei ist das nichts Neues. Die Justiz steht schon seit Jahrzehnten in der Kritik, kein Recht mehr zu sprechen. Der wohl bekannteste (inzwischen verstorbene) Rechtsanwalt und Strafverteidiger Deutschlands, Rolf Bossi, schrieb 2005 das Buch „Halbgötter in Schwarz – Deutschlands Justiz am Pranger„. Darin fasste er seine jahrzehntelange Erfahrung (50 Jahre) mit der deutschen Justiz zusammen. Und die schneidet dabei nicht gut ab. Als alter Hase in diesem Metier kannte er sich bestens aus. In diesem Zusammenhang fallen Worte wie: Willkür, Überheblichkeit, Fehlurteile, Korruption usw. Aber das kennen wir ja bereits bestens. Es hat sich nichts geändert, im Gegenteil, es ist alles nur noch schlimmer geworden.
Und als wir merkten, dass wir in unserem eigenen Land nicht mehr weiterkommen und keine Gerechtigkeit erfahren, haben wir uns außerhalb der deutschen Unrechtssprechung umgeschaut und ein paar europäische (angeblich mit internationalen Befugnissen ausgestattete) Gerichte entdeckt. Doch egal bei welchem europäischen Gericht wir Klagen eingereicht haben, sie wurden alle abgeschmettert – nahezu alle.
Strafgerichtshöfe, Menschengerichte und was es noch so alles gibt, speziell hier in Europa, scheren sich einen Dreck um die Menschenrechtsverletzungen hier in Deutschland, ausgehend von der ReGIERung. Betrug, Täuschung, Korruption, Gewalt, all das lässt man der bundesrepublikanischen ReGIERung durchgehen. Tja, so ist das: Wes Brot ich ess, des Lied ich sing! Und da die deutsche ReGIERung so gut im Plündern und Geldabsaugen ist, wird man den Bauern mit der besten Milchkuh im Stall, wohl kaum davon abhalten diese weiterhin zu melken. Wir sind schließlich die Zahlmeister Europas. Da darf man schon mal ein paar Menschenrechte verletzen, ein bisschen betrügen und ein bisschen Gewalt anwenden. Kriegslisten sind schließlich erlaubt.
International Commercial Law: Being the Principles of Mercantile Law – Band 1 Download
➡ International_Commercial_Law (PDF)
/wo-ist-mein-gesetzlicher-richter/
/wie-funktioniert-die-taeuschung-im-rechtsverkehr/
/die-taeuschung-im-rechtsverkehr-2-blanko-geschaefte/


Anbei einige aktuelle Presseartikel, welche manch´ Einen mehr als nur vermuten lassen, es ginge hierbei um die Vorbereitung zum Lastenausgleich 2.0. Die Nr. 1 dieses Vorfalls gab es im Jahr 1954.
Die Entscheidung des BVerfG war seit dem Februar nun nur noch eine reine Formsache. Der Weg zur stillen Enteignung durch die Hintertür der sog. Hauseigentümer, pardon -besitzer ist nunmehr frei. Eine Grundsteuer-Erhöhung wird wohl kommen, in welchem Ausmaß auch immer diese dann ausfallen wird. Wen wird es treffen? Wieder den „kleinen“ Mann, die  wegbrechende Mittelschicht!
/bundesverfassungsgericht-grundsteuer-ist-verfassungswidrig
/verfassungsgericht-kippt-basis-der-grundsteuer-100.html
/deutschland/urteil-zur-grundsteuer-bundesverfassungsgericht-fordert-reform-aid-1.7505223
/grundsteuer-gekippt-was-sind-die-folgen-der-entscheidung-a2397578.html?latest=1
Da dem BVerfG nur die jeweils entsprechenden Fälle aus den westlichen Bundesländern (bis 1990) vorlagen, bezieht sich das Urteil formaljuristisch auch nur auf eben diese alten Bundesländer. Es betrifft genauer die BRiD-Berechnungsgrundlagen für die jeweiligen Verwaltungseinheiten. Somit die Bemessungsgrundlage nach dem Wert aus dem Jahre 1964. Die der DDR aus dem Jahre 1935. Dies unter der angenommenen Prämisse, daß er alle fünf Jahre angepasst wird. Das ist, wie so vieles in der BRiD, nie wirklich korrekt umgesetzt worden. Bis Dezember 2019 fliesst noch einiges an Wasser den Rhein hinunter. Solange hat der „Gesetzgeber“ Zeit dies zu erledigen. Wenn dem dann doch noch so sein sollte, dann gilt wohl, dass bei der Neubewertung diese Werte ansteigen werden, vor allem in Großstädten. Angeblich soll diese Anhebung aufkommensneutral stattfinden: Die  würde bedeuten, daß diesen Erhöhungen sodann auch entsprechende Senkungen an anderen Orten gegenüberstehen soll(t)en. Die Grundsteuer wird natürlich auf die Mieter umgelegt und sodann dort abkassiert.
Nebenbei angemerkt: Der Einzige der das Hebesatzrecht hätte, wäre ein echter Bürgermeister, welcher aus einer Gemeindeversammlung nach den Gemeindeordnungen von/vor dem Jahr 1914 hervorgegangen ist.
Ergänzend hierzu:
/land-und-bodenrechte
/land-und-bodenrechte-2/


Karma = Vorbestimmung PLUS der Freie Wille — Verträge sind einzuhalten :  pacta sunt servanda!
Eines der höchsten kosmischen „Gesetze“ ist das Resonanz“gesetz“!
Der Feststellungs(auf)antrag ZUR Deutschen Staatsangehörigkeit gemäß dem RuStAG i.d.F.v. 1913 PLUS die „Persönliche“ Willenserklärung (PSE) an die jeweiligen [Behörden] der Verwaltung PLUS die Bewusst_Werdung und dem handeln zum Gemeinwohl gemäß dem Subsidiaritätsprinzip.
Die originäen Gemeinden sind frei, da sich seit 1914 [Wertindex 1914; Völkerrecht, HLKO] in der Selbstverwaltung befindend.
Der Mensch ist frei, wenn er es denn auch selber wünscht (siehe hierzu weiter unten den Artikel zur Kognitiven Dissonanz).

/esta-gelber-schein/
/hausaufgabe-fuer-deutsche/
/handlungsleitfaden-rustag/


Der Polizeiarzt von Wien, Dr. Serge Paukovics schreibt an Christian Anders:
Sehr geehrter Herr Anders, als Polizeiarzt in Wien versuche ich ebenfalls die Leute wachzurütteln und die kriminelle Politik und Impflobby zu bekämpfen. Jedoch eine Gefahr besteht von den mafiösen Strukturen mit Berufsverbot belegt zu werden. Die Mehrheit der Ärzte ist manipuliert und absolut für Impfungen sogar als Verpflichtung. Ich würde mich gerne auch persönlich mit Ihnen austauschen,da ich in sehr vielen Angelegenheiten auf einer Wellenlänge mit Ihnen bin. Auch die Lieder gehen mir sehr unter die Haut.
Hochachtungsvoll, Dr. Serge Paukovics
https://www.docfinder.at/arzt/allgemeinmedizin/1220-wien/dr-serge-paukovics
GRIPPEWELLE DURCH CHEMTRAILS!
/chemtrails-vergiftung-genozid/
/psychische-und-physische-entgiftung/


Liebe Freunde, die stetige Abnahme des Erdmagnetfeldes sorgt für eine Erhöhung bestimmter Strahlungen auf der Erde. Bisher war man wegen der daraus folgenden gesundheitlichen Auswirkungen für den Menschen eher besorgt, nun gibt es interessante neue Erkenntnisse der NASA. Der Astronaut Scott Kelly war fast ein Jahr im Weltall, sein Zwillingsbruder Mark war es nicht. Bei Scott Kellys Rückkehr zur Erde waren einige seiner Gene verändert. „Zwilling kehrte mit verändertem Erbgut aus dem All zurück“ berichtete das Nachrichtenmagazin Welt am 18.März 2018.[1] Trotz der erhöhten Strahlenbelastung, unter welcher der Astronaut im All ausgesetzt war, hatten sich seine Telomere verlängert.Das ist genau das Gegenteil von dem, was wir erwartet haben“, sagte die Strahlenbiologin Susan Bailey von der Colorado State University. Bekanntlich wird die Länge der Telomere von Forschern bereits seit Langem mit der Lebenserwartung eines Menschen in Zusammenhang gebracht. Die Telomere sind quasi die Endkappen unserer Chromosomen und schützen diese bestmöglich vor Schäden aller Art (z. B. infolge von oxidativem Stress, freien Radikalen u. a.). Bei jeder Zellteilung werden unsere Telomere naturgemäß kürzer – und wir altern. Sind die Telomere aufgebraucht, kann sich die Zelle nicht mehr teilen und stirbt ab. Im Schnitt teilen sich Zellen ca. 50 bis 70 Mal, bevor sie absterben.


Gegenwärtig ist die Erde und all ihre Bewohner verborgenen und unübersehbaren Gedanken-Kontrolltechnologien unterworfen, die dazu verwendet werden, die Kognitive Dissonanz zu erhöhen, die das kollektive Bewusstsein dazu veranlassen, die Todes-Kultur zu akzeptieren. Die meisten Menschen auf der Erde würden nicht ihre Zustimmung geben, Sklaven zu sein oder als Energie verwendet zu werden, daher werden sie Gedanken-kontrolliert, um in der Verleugnung, dem Überlebensmodus oder im Eskapismus zu bleiben, um diese schmerzhafte Wahrheit nicht zu sehen. 
Verbrauchermarketing-Kampagnen nutzen kognitive Dissonanzen, indem sie ihre Werbung so gestalten, dass die einfachste magische Lösung, Schmerzen oder Beschwerden durch [irgendwelche] Probleme zu reduzieren darin besteht, ihr Produkt oder ihre Propaganda zu kaufen oder zu unterstützen. Durch Medienbombardements formen sie durchweg positive Assoziationen zu den negativen Verhaltensweisen der Todes-Kultur, um die Kognitive Dissonanz in der Denkweise der Menschen zu erhöhen, was die Suggerierbarkeit und Leichtgläubigkeit der Programmierung erhöht. Menschen, die erheblich suggestiv sind, sind in der Weise programmiert, die diese direkt die unbewusste Entstehung von Doppeldenken zu sozial akzeptablen Glaubenssystemen beeinflusst.


Was Sie nachfolgend lesen werden, könnte den Auftakt einer ganzen Serie an Enthüllungen lostreten, in denen Politiker aller Länder endlich gnadenlos entlarvt werden können! Die gleich vorgestellte Methode wird bereits seit Jahrzehnten von Konzernen und Geheimdiensten angewandt, um Personen Geheimnisse zu entlocken oder herauszufinden, ob diese die Wahrheit sagen oder lügen.
Es geht hier um die sogenannte „Rückwärtssprache“, die Gegenstand zahlreicher Studien war und immer noch ist. Wenn Gesprochenes auf Band aufgezeichnet und rückwärts abgespielt wird, tauchen neben undeutlichem Kauderwelsch auch deutlich zu verstehende Aussagen auf, zumeist in Form von einzelnen Wörtern oder kurzen Sätzen. Entdecker dieser hoch interessanten Methode ist der gebürtige Australier David John Oates.


Habt ihr euch jemals gefragt, was „Telepathie“ wirklich bedeutet? Habt ihr es schon einmal erlebt? Habt ihr jemals gewünscht, sie zu erleben? Nun ihr könnt es und solltet es auch versuchen.
Telepathie ist allgemein als eine „Geist zu Geist“-Kommunikation bekannt, ohne den Klang der Sprache oder andere Töne zu nutzen. Es ist eine sofortige Form der Übertragung von Gedanken und Sinnen. Einige denken, es wäre einfach nur „Sprachlos“ – doch das trifft nicht zu. Bei der Telepathie allein mag das stimmen, aber empathische Telepathie ist eine Sprache voller stiller Verbundenheit und gerade diese Form ist für uns vollkommen natürlich.
Einige von uns wissen, dass Gedankenformen von Mensch zu Mensch übertragen werden können. Ebenso wurden sogar einige Technologien entwickelt, die dies tun können. Und es gibt geistige Wesenheiten und andere Seinsformen, die telepathisch bei uns sein können. Sie vermögen es entweder Gedanken oder Gefühle oder beides zu übertragen. Dies ist eine gemischte Fülle von Anregungen.
Ich spreche jedoch von empathischer Telepathie, die für alle Lebewesen natürlich und angeboren ist. Sie zu nutzen ist eine erfüllende Weise, um mit allen Lebewesen in dieser Art verbunden zu sein.
Ergänzend hierzu:
/hoeheres-selbst-protokoll-1


Liebe Frauen, liebe Männer, angesichts der neuesten Entwicklungen und im Hinblick auf die aktuelle „Gesetzeslage“, welche Frauen ganz eindeutig zu Freiwild macht (siehe mein letzter Text), möchte ich Ihnen einmal erzählen, was die Germanen, also unsere „Lebensspender und Vorfahren“ in den Frauen gesehen hatten. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle einen wunderschönen Text verlinken, welcher das damalige Frauenbild wiedergibt und jeglichen „Feminismus“ und jegliche lächerliche, scheinbare „Benachteiligung“ oder „Entwertung“ der Frauen ad absurdum führt und damit quasi „unnötig“ macht.
Ich denke, es wird auch ein entsprechender Text über die „Männer im Germanentum“ folgen, um Sie, meine lieben Herren „germanischen Ursprungs“ auch einmal wieder an „Ihre“ Stärken zu erinnern. Doch für den Moment möchte ich den „Deutschen Männern“ erst einmal wieder jenes „Frauenbild“ zurück geben, welches im Germanentum Jahrhundertelang gelebt und geehrt wurde. Der folgende Text ist nicht von mir, doch er ist aussagekräftig genug:…..
Ergänzend  hierzu:
/theudisch-oder-deutsch-zum-volk-gehoerig/


 

 

Recht(s)stände (#3)

„Tradition ist nicht die Anbetung der Asche, sondern die Weitergabe des Feuers.“
~ Gustav Mahler, österreichischer Komponist und Dirigent (1860 bis 1911)


Uns wurden ein Artikel und ein Video zur Kommentierung zugesendet. Gerne gehen wir darauf ein…

A)
-Kerusk, Armin-Die Staatsangehörigkeit der Deutschen

Zuerst die Frage: Wer ist Armin Kerusk? [aka Thorsten Böhm]

Bei diesem Schriftsatz handelt es sich um ein Pamphlet.

Die ersten 30 Seiten machen durchaus Sinn, um aufzuzeigen, wie die Deutschen Staaten untereinander verfeindet waren.

Es ging zu dieser Zeit darum, eine Zusammenführung der Deutschen als „Volksmasse“ zu beginnen, um die Außengrenzen zu schützen und um einen Schutzanspruch zu stellen. Der Anspruch der Verfassung des Norddeutschen Bund und des Völkerrechtsubjekt Deutsches Reich, gegründet 1871, ist eine Beendigung der Kriege und ein Schutz vor Einfall von Außen in einem Bündnisfall. (Bündnisverträge).

Wir gehen von den Einzelstaaten aus. Er zitiert Menschen, welche umgangssprachlich auch von Deutschland reden. Er „sinniert“ darüber, ob das Deutsche Reich ein Verein ist, ein Rechtssubjekt oder eine Rechtspersönlichkeit ist.  Dies kann man so nicht beantworten. Um dies beantworten zu können, muss man sehen, was der Ewige Bund leisten sollte.

Ein Widerspruch in sich – die Begrifflichkeit der Staatsangehörigkeit:

Die Einzelstaaten-StAG tritt in den Hintergrund, sobald wir uns wo aufhalten? Genau, im Ausland…! Der Trick der Reichsangehörigkeit war doch, alle Menschen dem Deutschen Reich beitreten lassen zu können (hier: Die Rechtstellung als Deutscher).

D.h. ein Afrikaner konnte Deutscher sein, wenn das Land mit der Staatsangehörigkeit „Kenia“ Mitglied im Deutschen Reich oder ein Schutzgebiet war.

Das „Deutscher sein“ hat man nicht über die Rasse, die Kultur, die Augenfarbe, die Haarfarbe oder die Sprache definiert, sondern über den Rechtsgedanken. Der Rechtsgedanke war u.a. die Wohlfahrt, die Steuererhebung und die Sozialgesetzgebung. Durch den Wirkungsbereich dieser Einstellung zur Welt, sprich wie behandeln wir unsere Nachbarn, die Menschen. Wer gehört zu unseren Leuten, wen sehen wir als „völkisch“? Nicht völkisch, denn jeder kann ein Deutscher werden.
Es gibt auch keine Doppel-Staatsangehörigkeit. Das eine gilt für die Inländer. Das andere gilt für die Ausländer. Ein Inländer ist, wer sich im Bereich des Deutschen Reich aufhält. Und dieser Mensch besitzt immer eine Staatsangehörigkeit IN einem der 26 Bundesstaaten. Denn es muss herausgestellt werden, welcher Bundesstaat die jeweilige Hoheit hat, demjenigen die Staatsangehörigkeit zu verleihen. Und dieser Mensch ist damit automatisch ein Reichsangehöriger.

D.h. aber auch – und dies ist nicht nur auf die Bezugsstaaten so zu sehen, die sich durch die Verträge in den Ewigen Bund etabliert haben – dass das eine große Ziel nicht erreicht wurde, da es nie wirklich vom Gros der Menschen verstanden und auch nie richtig den Menschen gegenüber kommuniziert wurde. Was Fürst Bismarck damit umsetzen wollte, war dieses Gerüst auf alle Staaten der Welt zu legen. Egal welche Staatsform diese auch immer hatten.

Sei es eine Republik (Res Publica), seien es Königreiche oder gar Diktaturen… Wenn sie sich dem Deutschen Reich, dem Staatenbund, dem Ewigen Bund anschließen, werden alle Menschen darin zu Deutschen. Dies mit dem Ziel, irgendwann damit zu verhindern, einen Deutschen anzugreifen. Dies nicht wegen dem Rechtscharakter.
Warum sollte ein Deutscher aus Kenia einen US-Deutschen angreifen wollen? Dies, wenn alle Ressourcen in die Gemeinschaft eingebracht und zum Gemeinwohl (Wohlfahrtstaat) verteilt werden? Und dafür ein Rechtsystem, ein Sozialsystem und das BGB (a.F.) erhalten könn(t)en.
Damit wären die Kriege auf Erden vorbei (gewesen).

Deutschland, das Deutsche Reich oder die Deutschen haben/hatten erkannt, ohne einen Anschluss wären selbst innerhalb der eigenen Gebiete, sogar innerhalb der eigenen völkischen Kultur, starken Auseinandersetzungen Tür und Tor geöffnet. Dies, wenn man die Sozial- und Rechtssysteme nicht vernünftig ausgleicht und den  Menschen nicht die Möglichkeit gibt, die Länder frei bereisen zu können.

Im Text wird von der Aufgabe von Souveränität von Staaten geredet. Erwähnt wird aber nicht, die Freiheit, die jeder Deutsche hatte. Nämlich das gemeinsame Indigenat, mit der Wirkung, das jeder Angehörige eines Bundesstaates in jedem anderen Bundesstaat als Inländer zu behandeln war. Und somit dort einen Wohnsitz begründen konnte, einen Gewerbebetrieb eröffnen konnte, ein öffentliches Amt wahrnehmen, ein Grundstück erwerben als auch die Erlangung des Staatsbürgerrechts erwirken konnte.

D.h. dadurch, dass der Art. 3 der Reichsverfassung sagt, es gibt ein gemeinsames Indigenat, ist der Grundstein für den Frieden auf der Welt gelegt. Das wird leider völlig unterschätzt. Und wird bis heute auch größtenteils nicht verstanden. Das Jeder, egal welcher Herkunft, Deutscher sein kann. Zum ersten  Mal in der Geschichte der Menschheit (zumindest der letzten 2.000 Jahre) war es möglich (ohne den Vatikan) ein Mensch zu sein. Jeder bekommt die gleichen Rechte.

Wie definiert sich das Inland? Dies definiert sich durch den Vertrag, durch die Verfassung dieses Vereins und deren einzelnen Staaten. Dieser Weg war offen für alle Staaten und Stadtstaaten. Dies wird in diesem Pamphlet nicht für eine Sekunde heraus gestellt!

Grundsätzlich hat der Verfasser und alle anderen Historiker nicht Unrecht. Es geht um die Idee an sich. Um den Ansatz zu sagen, wie bekommen wir es denn nun hin, aus unserer Überzeugung und aus unserem technologischen Stand heraus, die Kriege auf der Welt zu beenden? Das wir niemanden links (oder rechts) außen liegen lassen?

Die Österreicher wären keine Deutschen, obwohl blond und blauäugig. Warum sind sie denn keine Deutschen? Dies, da sie dem Deutschen Reich nicht beigetreten sind. Man könnte dem Deutschen Reich auch einen Allmachtanspruch unterstellen. Das Deutsche Reich will alles selbst verwalten. Das Deutsche Reich verwaltet die Steuern, das Militär, die Ressourcen, die Wohlfahrt, die Sozialgesetze, das BGB (a.F.) und die – unabhängige – Justiz.

Der Deutsche Kaiser als der Primus Inter Pares (Erster unter Gleichen) ist (nur) der Beobachter der Geschichte und kann sein Veto einlegen. In der „BRiD“ ist derartiges nicht möglich… wie denn auch…

Man setzt somit um, was die Mehrheit der Inländer wollen. Und wenn die Inländer wollen, dass dies hier auf deutschem Boden ein NAZI-Reich wird bzw. bleibt, dann wird das auch so sein. Wenn die Mehrheit nicht will, dass niemand dem Deutschen Reich beitritt, dann ist das dann halt so. Wenn die Mehrheit der Deutschen will, dass wir Krieg mit irgendwem haben wollen, dann ist dem ebenfalls so. Der Primus Inter Pares kann nichts gegen die Entwicklung innerhalb der Völkergemeinschaft tun. Wenn diese sich dazu entschließt, dass dies oder jedes umgesetzt wird, dann wird das ebenso umgesetzt. Denn WIR Alle sind das System!
/ich-bin/

Der Kaiser war kein Kaiser im Sinne eines Alleinherrschers, sondern er musste sich natürlich dem Willen der Menschen unterwerfen. Und das hat er immer getan und deswegen sind wir heute da, wo wir jetzt eben im Hier & Jetzt sind.
(Video Louis Ferdinand von Preußen)

All dies geschieht nicht, weil wir den Krieg verloren haben oder weil wir allesamt Idioten sind, sondern weil dies der Wille der Mehrheit der „Bevölkerung“ zu sein scheint. Und der Schein trügt….

Darum geht’s… und darum wird’s immer gehen für den Beobachter. Er muss immer dem Willen der Mehrheit (heutzutage hochgradig links-grün versieft, fluoridiert, manipuliert & indoktriniert) gerecht werden. Denn der freie Wille (auch als DAS kosmische Gesetz bekannt) ist nicht und niemals verhandelbar!

Der einzig wahre Fakt in dem böhmschen Pamphlet ist auf der Seite 40 zu finden. Die „BRiD“ als Treuhand-Gesellschaft!

Selbst dieser Fakt lässt sich nur dadurch ändern, wenn eine Gruppe oder eine Mehrzahl von Menschen, Inländern, Deutschen, sich entscheiden, dies zu organisieren, diese Idee des Staatenbund wieder aufnehmen. Denn diese Möglichkeit gibt es immer. Dies auch noch in weiteren 100 Jahren. Sofern keine Debellatio stattfindet. Und wir nicht still und heimlich in eine supranationale EU überführt werden. Danach sieht es derzeit jedoch nicht (mehr) aus.
/die-europaeische-union-eu-das-4-reich

Dieser Verein, alles was dort begründet wurde, ist erst einmal subjektiv und hat seinen Charakter nur durch die dort lebenden, wirkenden Menschen, die eben diesen Charakter vertreten. Man kann da wieder hin, wenn man es denn möchte. Wenn nicht, dann eben halt nicht.

Um künftig einen anderen Weg zu gehen, als über das derzeit gängige Treuhandsystem. Diesen Weg gehen wir solange, wie die Mehrheit der Deutschen dies für richtig hält oder auch nicht (mehr) für richtig erachtet.

Am Ende des Tages ist auch dies alles ein Konstrukt. Ob es recht hat oder Unrecht ist, sei hierbei nicht von Relevanz.

Der Untergang dieser Gedanken ist bis dato vorprogrammiert, da die dazu passenden Menschen aussterben. Es geht nicht mehr darum, dass dies gerecht ist, sondern was die Menschen denken. Dies geht aus diesem Pamphlet auch nicht hervor.
/deutschland-schafft-sich-ab/

Die elementaren Gründe sind hier nicht aufgeführt. Hat das denn ein Deutscher geschrieben? 🙂

Man kann das Deutsche Reich viel besser als das beschreiben, was es von seinem Charakter her ist. Es ist die Vorstufe zur Beilegung von Staatlichkeit.  Damit würde jedem Faschisten, jedem Minimalstaatler, jedem Libertären und jedem anderen Vollpfosten, welcher meint, die Weisheit mit dem Suppenlöffel gefressen (gelöffelt) zu haben, den Wind aus dem Segeln nehmen. Wenn man ihm erklärt, dass durch den Beitritt in das Deutsche Reich bei allen Staaten, welche alle diesem Ewigen Bund beigetreten wären, über kurz oder lang die Staatlichkeit irgendwann aufgehört hätte.

Darüber unterhalten sich auch ja auch die im Artikel erwähnen Menschen. Das beste was passieren kann, wenn irgendwann die Staatlichkeit beigelegt wird, da diese schlicht nicht mehr benötigt wird. Denn, wenn jeder ein Deutscher ist,  dann gibt es auch keinen Streit mehr und du kannst diese dann Deutschbürger, Weltenbürger oder sonst wie bezeichnen. „Wir“ haben das Deutschland genannt.

Ohne Rasse, ohne Kultur und ohne Augenfarbe. Als Rechtssubjekt (nicht wie heute als degeneriertes Rechtsobjekt).  Der Begriff Deutscher vermittelt eben Rechte und Pflichten. Und dieses Gerüst (als die „Neue Weltordnung“) kann man über die ganze Welt legen. Dann sind die Deutschen nicht die Herrscher – obwohl diese dies zumindest wirtschaftlich und technologisch immer schon gewesen waren – denn dann haben sie das für Alle umgesetzt. Was schon immer die Aufgabe der Deutschen war.

Die Sein(s)frage der Deutschen:
Teil 1: /die-sinnfrage-der-deutschen-ich-bin/
Teil 2: /sie-seinsfrage-der-deutschen
Teil 3: /seinsfrage-der-deutschen-3-quo-vadis-deutschland

Deutschland ist nahezu der kleinste Punkt auf der Welt – auch spirituell schlägt das Herz von Mutter Erde in Deutschland – und was haben wir als Gesamtheit für eine Kraft in so vielen Belangen. Warum wohl? Versteht ihr das denn nicht?

Hoffen wir mit diesen Zeilen, den Einen und Andern damit zu erreichen, da draußen in der freien – privatrechtichen-  Wildbahn.

Wir reden  hier nicht von einer EU, von eurokratischen Systemen, sondern von Frieden und Freiheit. Im Deutschen Reich konnten die Menschen bis in die Türkei reisen und dies ohne einen Pass dabei zu haben. Das war die Freiheit, weil es Verbündete waren und Schutzgebiete. Merke: Keinen PASS (für das verlassen des Kriegsgebiets) nebst dem freien Geleit…

Das heißt am Ende sind wir alle Brüder und Schwestern, weil uns das Rechtsynonym Deutscher zu sein, uns Alle verbrüdern hätte können.
Dazu durchaus auch passend: ➡ Klartext zum angeblichen Essener Tafel Skandal

Mattho & Markus


Ergänzend hierzu von Klaus Schmidt:
Noch mal, für alle in GERMANY, ÖSTERREICH, POLEN, FRANCE, USA, ENGLAND usw.
Das Deutsche Reich ist eine Konföderation und KEIN Staat, schon gar kein Gesamtstaat mit deutschen Ländern, wie es Österreich immer wollte. Das Buch ist Schrott, digitaler Datenmüll.
Meine Staatsangehörigkeit ist Herzogtum Anhalt und ich habe momentan, meinen Wohnsitz im Königreich Preußen, das sind die unabhängigen Staaten des Deutschen Reich, und deren Wirtschafts und Finanzorganisationen (NGO’s) sind ANHALT und PREUßEN diese nennt man Bundesstaaten und sie sind KEINE Staaten, bilden aber das gemeinsame Wirtschaftsgebiet, daß man auch Deutschland nennen kann und welches über Unterthan verfügt …, nämlich Staatsbürger, Unternehmer, Grundbesitzer, Sondervermögen (Adel) usw.
Ihr habt das Deutsche Reich nicht mal annähernd verstanden oder verdient, schade das solche Vollpfosten auch Erben sind.

Was passt nicht zum Deutschen Reich als Gesamtstaat?
* Die Erweiterbarkeit durch Beitritt.
* Die Staatsangehörigkeit die ein Beitrittsstaat hat, würde direkt verloren gehen.
* Das Militär würde keinen unabhängige Exekutive sein, denn ein Gesamtstaat ohne Prärogative Gewalt kennt keine Gewaltenteilung. Oder die Prärogative Gewalt müsste wieder der Kirche übertragen werden.
* Das Subsidiaritätsprinzip wäre in politischen Konstrukten (Republiken mit Regierungen) nicht möglich. Das war auch das Problem im Deutschen Reich von 1871 das sich parlamentarischen Demokratien (Parteidiktaturen) bildeten.
* An Stelle der Reichsgesetze konnte jeder Staat seine eigenen Gesetze einführen, sie brauchen aber dann ein Einführungsgesetz um Geltungsdauer, Übergangsreglungen und Geltungsbereich festzulegen. Der Mensch gehörte immer dem Staat an, in dem er zum Ortsindigenat gehört. Gebietskörperschaften haben Zwangsmitglieder.
* Das Deutsche Reich ist proklamiert worden und als Ewiger Bund nur ein Verein, dessen Mitglieder die Bundesstaaten sind, nicht aber deren Staaten. Die Staaten, sind Ständestaaten also Familien und deren Familienverbände und hier ist im Deutschen Reich die Macht angesiedelt. Die Menschen in den Gemeinden stellen also die Exekutive und Legislative Gewalt.
* Das Deutsche Reich bezieht also seine Souveränität aus den Natürlichen Personen, also dem Menschen der der Träger des Recht IST.
Der D e u t s c h e . K a i s e r . ist also auch eine Natürliche Person von Gottes Gnaden, also ein primus inter pares und hat nicht mehr Rechte als jeder Deutsche auch.

Es macht keinen Sinn ein Reich mit einer gemeinsamen Wohlfahrt als Gesamtstaat aufzubauen, der laut Verfassung feste Grenzen haben würde und als Überstaatliche 4. Gewalt der Kirche unterstellt wäre.


B)

http://bewusst.tv/auf-dem-weg-in-die-diktatur/

Ich schätze den Menschen matthias aus der familie Weidner sehr und respektiere seine wichtige & notwendige Arbeitsleistung.

Es gibt zu diesem hilfreichen Video-Beitrag anzumerken, dass manch eine Begrifflichkeit wie zu den Themen Verfassung [man kann keine neue Verfassung erschaffen, da wir bereits eine haben!] des Völkerrechtsubjekts, als auch die Unterscheidung zwischen Mensch und PERSON nicht klar herausgearbeitet wird. Der Mensch ist nicht die Person. Der Mensch (Deutsche) besitzt die Natürliche Person.
/wer-oder-was-bist-du-einmensch-ein-staatenloser-oder-doch-nur-ein-kollateral
/wer-bist-du-einwohner-oder-buerger/

Zum Thema der Rechtstände lese man gerne auch hier:
/rechtsstand/
/rechtsstaende-2-bustag-rustag/

Die von ihm erwähnten unterschiedlichen Verträge, Konten etc. kreieren keine unterschiedlichen PERSONEN. Es ist und bleibt die Treuhandgesellschaft „BRiD“ , welche diese Personalisierung – via der Geburtsurkunde – (hier: Jur. Person) zu Lasten des Kollateralkontos bzw. des eigentlichen Begünstigten eines Jeden von uns – in bare Münze umsetzt und an Dritte / Nichtbegünstigte umverteilt.

Viele Aufgewachte meinen sich selbst, ergo die Jur. Person – hier durch den Personalausweis identifiziert – sich als Mensch (der die Natürliche Person besitzt, wenn er denn IM System  sich auch als solcher feststellen lassen hat) selbst zu administrieren. Und begeben sich freiwillig in die aufgestellte Falle. Einen sog. „souveränen Bürger“ kann es nicht geben. Ebenso wie der Deutsche eben nicht dem Diktat des Vatikan unterlag/unterliegt und somit auch keine sog. Menschenrecht (ein Widerspruch an sich) benötigt.
/der-finale-akt
/meine-person-und-die-behoerden

Daher ereut mein Aufruf:

Erkennt wer ihr seid und bekennt Euch dazu!
Ich bin Deutscher! Die Rechtstellung als Deutscher geht immer vor!
Als Natürliche Person (Familienname, Vorname) bin ich Rechtssubjekt und nur Begünstigter des Sachenrechts und niemals Haftender!
Als Deutscher habe ich völkerrechtlich abgesicherte Schutzrechte (HLKO) und unveräusserliche Sach-, Personen- und Gebietsrechte
. [Warum sollte ich mich dann mit niederrangigen Normen, Rechten & Regelungen (A.H.; GG; VwVO; UCC, OPPT, BAR etc.) auseinander setzen?]
Als Deutscher lehne ich alles ab, was nach dem 27.10.1918 auf deutschen Boden passiert ist / installiert wurde!
[Das bedeutet nicht, die „BRD“ nicht anzuerkennen. Sie „existiert“; man kann, darf und sollte jedoch deren Rechtstaatlichkeit anzweifeln.  ;-)]
/fragen-antworten/

Das völkerrechtliche Subjekt (D e u t s c h e s R e i c h – 1871 – 1914/16) bestand und besteht durch seine LEGITIMEN NATÜRLICHEN RECHTSPERSON(EN) und derer in der Rechtsfolge, welche ihrerseits ihre UNVERÄUSSERLICHEN und UNAUFLÖSLICHEN Rechte aus dem völkerrechtlichen Subjekt beziehen.
/voelkerrechtsubjekt/

Jeder Deutsche, jeder Mensch hat ab Geburt an alle Rechte [nebst Pflichten] (= die Rechtsfähigkeit ab Geburt). Wir reden somit von der Natürlichen Person als das Rechtssubjekt und eben nicht als ein degeneriertes Rechtsobjekt, welches man nach Lust und Laune sachverwalten (die Sache, die Person  – da unmündig – wird verwaltet) kann.

Zuletzt:
Die kleinste staatliche Einheit ist und bleibt die Familie.
Das „Volk“ des Deutschen Reich sind die jeweiligen 26 Bundesstaaten.
Die Menschen finden sich in den Staaten und Stadtstaaten.

Die originären Gemeinden befinden sich seit der Mobilmachung (29.07.1914) in der Selbstverwaltung.
Eine einzige reorganisierte Gemeinde würde genügen.

Zu den Themen Staatsangehörigkeit lese man gerne hier:
/esta-gelber-schein/
Man beauftragt die Verwaltung für sich selbst festzustellen, dass man Deutsche(r) Staatsangehörige(r) [gemäß dem RuStAG i.d.Fv. 1913] ist.

Nachgedacht: Staats- und Völkerrecht – v1.1.

aktualisiert am 06.12.2017

Der Besatzer hat die Aufgabe das besetzte Gebiet gemäß  dem gültigen Völkerrecht treuhänderisch zu verwalten.
Er hat weder zu plündern, noch hat er den Besetzten den Treueeid abzunehmen.
/haager-landkriegsordnung
Siehe hierzu die Artikel 46, 47, 48.

Er hat auch nicht die Legitimation Staaten aufzulösen und auf deren Staatsgebiet neue Staaten hochzuziehen. Anders ist das, wenn die staatlichen Institutionen, die Gemeinden freiwillige Verträge zur Auflösung der Urgemarkungen eingehen wollen. Dies z.B. durch Gebietsreformen. Dann kann man ein Staatsfragment (z.B. Gemeinde) durch die Hintertür ins kommerzielle Handelsrecht bugsieren. Genau das aber passiert seit Jahren. Teils verschwinden Urgemarkungskarten auf wunderliche Weise aus den Archiven, werden beiseite geschafft oder man verwehrt den Zugang zu Altkartenbeständen in den Archiven.

Ist es aber möglich, dem Indigenat auf Dauer die Bodenrechte zu klauen? [Verlust der Bodenrechte aufgrund einer longa consuetudo] Nein. Denn solange ein Deutscher des alten Indigenats mit den Wurzeln seiner Abstammung bis in die Zeit 1871-1914 (29 Juni 1914 – Kriegsausbruch / Mobilmachung) nachgewiesen hat, hat er Anrecht auf sein angestammtes Staatsgebiet. Der damalige Kaiser und Fürst Bismarck (Bismarcksche Kulturrevolution) sorgten dafür, daß Staat und Kirche strikt getrennt worden sind und befreiten die Deutschen aus den Klauen dieser Krake Vatikan. Die Deutschen waren somit draußen aus dem von damaligen Globalisten angedachtem Geschäftsmodell des privatisierten Staats oder Staatssimulation. Erst mit der Besatzung via der Weimarer Republik wurden die Deutschen von ihren Bodenrechten getrennt, weitergeführt durch die Besatzung des WK Teil II.
Heute versteht, nach fast 100 Jahren Geschichtsverfälschung und permanenter Triggerung durch Republik und Parteien, kaum noch jemand was ihm damit verloren geht. Die Souveränität und die Möglichkeit Mann / Weib oder Mensch mit alten restituierbaren Rechten zu sein.

Jene, welchen nun das alte einzuhaltende Recht und die alten Verträge ein Dorn im Auge sind, versuchen alles, jeden und alles kriminell zu reden und mit Willkürmaßnahmen zu belegen, der dem weltweit angestrebtem NWO-Geschäftsmodell im Wege steht. Dafür, und NUR dafür bedurfte es eines Triggerungsbegriffs („Reichsbürger“) und durchgeknallter, oft sogar gesteuerter oder bewußt ausgesuchter Idioten und Spinner, welche man öffentlich zur Abschreckung der Massen vorführen und unter denen man all jene zusammenfassen und in der Gesellschaft an den öffentlichen Pranger stellen kann, welche diesen Kommerzialisierungsbestrebungen zuwiderlaufend sind.

Um es klar auszudrücken, deutsche Völker und Stämme (26 an der Zahl, was die oben erwähnte Zeitspanne betraf) und deren Angehörige, sind wie die Ureinwohner Australiens oder die Indianer zu sehen (das war seinerzeit der erfolgreiche erste Landraubversuch). Die Ureinwohner hatten nämlich wie wir auch, ihre Rechte an Grund und Boden und damit ihr Bodenrecht durch Abstammng und Geburt (ius sanguinis) inne.

Den Indianern und Aboriginees klaute man das Land, indem Neusiedler aus Europa ihren Claim absteckten und (im ius soli stehend) das Recht des angestammten Indigenats an Grund und Boden einfach nahmen. Fremde wurden zu Besitzern des Ureinwohnergebiets. Sie wurden Besitzer, aber Eigentümer wurden sie nie. Und so ist es möglich, daß nach hunderten von Jahren Indianerstämme ihre Rechte heute einfordern und restituieren können. Auf deren Gebiet hat die US – Companie kein Recht von ihnen „Steuern“ einfordern zu wollen, denn die Indianer stehen im angestammten Bodenrecht. Sie haben Verträge dafür.

Übertragt das auf uns, als festgestellte, nachgewiesene Deutsche Staatsangehörige mit Feststellungsnachweis der Abstammung und der Quittung „Staatsangehörigkeitsausweis“ (durch die Treuhandverwaltung noch ab und an zähneknirschend ausgestellt) Rechts-, Gebiets- und Personenstand, dann erklärt sich, warum die sich als Besatzung aufspielende Treuhandverwaltung des WK Teil II Besatzung alles dafür tut, daß die deutschen Indigenate ausgelöscht und auf ius soli beruhende Rechte umgestellt werden sollen.

Dann erklärt sich für Dich vielleicht auch, waum man von der Verwaltungsseite derart viel Energie dafür verplempern muß, gegen sogenannte „Reichsbürger“ medial, juristisch, politisch und gesellschaftlich ausgrenzend zu Felde zu ziehen, alles dankend hernimmt was die alte Zeit und deren Geschichte dikreditieren kann.

Jeder Verwaltungsangestellte, jeder einzelne Bundesrepublikaner, jeder der diese Art der Diffamierung und Entrechtung von Menschen unterstützt, jeder der Merkel und Cos „Asylpolitik“ (Völkermord) gedankenlos oder aus falsch verstandener Menschenliebe unterstützt, beteiligt sich an der Installation seiner eigenen Entrechtung und Enteignung, der wird über kurz oder lang ein entrechteter Ureinwohner im einstmals eigenem Gebiet sein.

Es ist also einmal mehr die Frage zu stellen, warum diese nicht enden wollende Diffamierung der Deutschen, warum diese Imigrationspolitik, warum die inzwischen gegen höchst richterliche Entscheidungen (Teso-Beschluß) und gegen Völkerrecht (EU Recht, HLKO; Genfer Konvention Artikel 132, Human Rights) verstoßenden Verweigerungen die korrekte Staatsangehörigkeit der deutschen Staatsangehörigen wegen angeblich „fehlendem Sachbescheidungsinteresses“ vorenthalten wollen und ihnen damit die Staatsangehörigkeit entzogen wird (siehe: BVerfG Teso-Beschluß RN 22)? Damit wird doch geradezu aktiv beigetragen, daß der Rechtsbefehl (Gebot des BVerfG) zum Erhalt des deutschen Staatsvolkes (RN 35 Teso) eklatant zuwidergehandelt wird?
Vielleicht versteht Ihr nun, was es damit auf sich hat, daß man sich nicht davor scheut über inszenierte Leichenberge zu gehen und in permanenter Volksverhetzungsmanier ganze Stämme und Völker schlecht reden zu wollen, was sich übrigens nicht nur auf die Deutschen Völker, sondern auch auf europäische Indigenate bezieht.

Nur, die Deutschen haben wegen ihrer Sonderstellung noch die Möglichkeit aus dem alten Rechts-, Gebiets- und Personenstand heraus den Frieden auf dem ganzen Planeten zu garantieren und herzustellen. Alle anderen Völker haben die aus 1871-1914 angestammten Rechte der strikten Trennung des Staats vom Vatikan nicht mehr.

Die Treuhandverwaltung hat die Nazis (Personal-DEUTSCH) zu verwalten, deren Vermögen zu beschlagnahmen und einzuziehen und finanziert sich selbst daraus. Schlimmer noch, inzwischen spielt sie sich selbst als Besatzer und Eigentümer auf. Gegenüber dem deutschen Indigenat im Rechtsstande des RuStAG v. 1913 nicht nur ein bißchen illegal… Denn wer seinen lückenlosen Abstammungsnachweis erbracht hat ist eigentlich frei. Aber eben nur eigentlich, weil sich die Besatzungsverwaltung leider mit Waffengewalt als Chef aufspielt und jeden unteren Verwaltungsangestellten für ihre Zwecke mißbraucht.
Hier kann nur die Gemeinschaft und aktivierte und auf den Urgemarkungen reorganisierte Gemeinden im Rechtsstand 1914 vor Kriegsausbruch einen gewissen Schutz vor Willkür der Treuhandbrecher und Separatisten schützen.
Schlimm jedoch ist, daß viele Menschen hier schon so durchgetriggert sind, daß sie alles was die Zeit der souveränen Deutschen Bundesstaaten betraf, sich alles schlecht quatschen lassen wollen. Damals war das Verhältnis Steuer und Verdienst genau das umgekehrte von heute. Der Zehnte ist ein uralter Begriff, der besagte, daß 90% bei jedem selbst verblieben ist. In den Bundesstaaten des Kaiserreichs war es noch mehr. Wer nicht viel verdiente, war ganz und gar einkommenssteuerfrei. Das begründete sich auf Staatsrecht und der Staat hat seine Rolle als Dienstleister wahrgenommen. Heute sind die Menschen zum Erhalt der Staatssimulation und Durchsetzung ihrer eigenen Entrechtung da. Hin und wieder fallen ein paar Brotkrumen ab, damit die willigen Büttel des Vernichtungsauftrags zur Beseitigung des angestammten Indigenats spuren, genau so, wie sie auch spuren sollen. Komfortabel, aber nur so lange sie wirklich funktionieren. Funktionieren die Bioroboter nicht mehr, werden sie entsorgt. Wer offenen Auges die Entwicklungen betrachten will, erkennt das auch von selbst.

JEDER Polizist, der heute seinen Abstammungsnachweis bis 1914 zurück erbringt, wird wegen „Unzuverlässigkeit“ suspendiert. Mit welchem Recht überhaupt? Jeder der einen solchen Nachweis hat, verliert seine Legalwaffe so er im Besitz eines Jagdscheins ist. Warum? Daß er sich im Notfall nicht mehr wehren kann?

Vor 1990 war es völlig normal, daß man seine Abstammung bis 1914 vor WK Teil I nachgewiesen und dann den Staatsangehörigkeitsausweis bekommen hat. In der DDR übrigens auch. Heute steht es noch so beim Auftraggeber Bund an die Einbürgerungsbehörden, dem Merkblatt zum Ausfüllen des Staatsangeörigkeitsfeststellungsantrags des Bundesverwaltungsamts drin. Trotzdem wird jeder von der Verwaltung als „Reichsbürger“ tituliert, archiviert und an Verfassungsschutzbehörden weitergemeldet, der dies so praktiziert. Höchst entlarvend meine ich. Vor welchen Verfassungen schützen die uns überhaupt?

Vor 1990 kostete die Feststellung der Staatsangehörigkeit nichts und man brauchte auch keine beglaubigten Urkunden vorlegen, weil das die Behörden selbst rausgesucht…
/rechtsstaende-2-bustag-rustag/

Heute kassiert man für die Feststellung 25 € wenn man einen Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt, zusätzlich kostet jede beglaubigte Urkunde des Antragstellers und jede einzelne seiner nachzuweisenden Vorfahren 10-15€. Und da will man uns erzählen, daß das kein Geschäftsmodell ist? Wird der Antrag widerrechtlich abgelehnt, kassieren diese Geschäftemacher die uns „Kunden“ nennen noch mal 18 Euro für den „Ablehnungsbescheid“. Geht man gerichtlich dagegen vor und erhält ein Urtellspruch des Verwaltungsgerichts, so bekommt man gleich noch den Stempel des „Reichsbürgers“ gerichtlich oben aufgedrückt, so man sich auf dieses kriminelle Urteil des Potsdamer Verwaltungsgerichts beruft, wo in der Eingangsformel schon geschrieben steht, daß ein „Reichsbürger“ den Antrag auf Feststellung der Staatsangehörigkeit stellt und man die Feststellung „wegen fehlendem Sachbescheidungsinteresses“ ablehnt, worauf sich inzwischen fast jede Behörde beruft.
/behoerden-verweigern-den-gelben-schein

Wers also bis hier her geschafft haben sollte durchzulesen und auch zu verstehen, der denkt vielleicht in der Zukunft anders darüber, wenn er wieder in der Lügenpresse und GEZ-Medien was von den „sogenannten Reichsbürgern“ oder den „selbsternannten Reichsbürgern“ liest oder hört. Das sind Triggerungen für eine Zeit harten Durchgriffs, damit Du lieber Leser offen ausgetragene Rechtsverletzungen gut heißen und die Augen davor verschließen wirst. War da mal nicht irgend was? Es sollte sich da niemand sicher sein, daß er nicht zu diesem Kreis der derart Unterdrückten zählen kann. Gerade wird medial begonnen auch die GEZ-Verweigerer in die unmittelbare Nähe der RB verorten zu wollen. Der Verfasser findet es nicht mal schlecht, weil so auch der Leidensdruck steigen wird und man nicht mehr selber missonieren muß.

Deutsches Indigenat wird sich niemals freiwillg auf irgendwelche Rechts- und Gebietsstände irgendwelcher Diktaturen berufen wollen, denn sie sind in Wirklichkeit frei von diesem bewußt zurechtgelogenem, aufrechterhaltenem und zurechtgebasteltem Unrechtskonstrukt. Jetzt heißt es zu verstehen, was man mit der neuen Freiheit anfangen will, wie man sie durchsetzt und wie man in Achtung zu seinem Nachbarn und in Würde leben will… Denn ab nun muß man Dich als Menschen erkennen!

Die Bundesrepublik (in) Deutschland abeitet mit mehr NS-Gesetzgebungen als dem Leser bewußt sein mag. Das geht beim Einkommenssteuergesetz los. Und man darf ruhig mal selbst auf die Suche gehen, wieviele Gesetze von Reichsministern und Reichstag in Kraft gesetzt worden sind. Wer es nicht glauben will schaut selbst, dann gehen dem realitätsfernem Leser vielleicht mal die Augen auf, der vielleicht sonst in der linksextremen Szene zum Steinewerfer gegen „Reichsbürger“ angeheuert wird.

In Anbetracht angeblich grenzenloser Bürokratie im einstigem Kaiserreich (etwa 200.000 Beamte gab es angeblich nur gleichzeitig praktizierend, heute Millionen!) bekommt man heute keine ordentlichen unterschriebenen und gesiegelten Bescheide vom Finanzamt, Urteile oder Bescheide anderer Behörden mehr. Rechtssicherheit hat damit der Empfänger auch nicht mehr. Ganz zu schweigen, wenn er sowas mal restituieren will oder auf internationaler Ebene agiert. Diese Bescheide sind wie ungedeckte Schecks. Niemand trägt Verantwortung dafür, noch nicht mal, wenn man sagt zahlen zu wollen, wenn man einen ordentlichen Bescheid bekommt. Man scheut die eigene Unterschrift und Siegelung wie der Teufel das Weihwasser. Hat das was mit Staatlichkeit zu tun? – Ganz sicher nicht! – Das ist Feigheit vor der eigenen Verantwortung eines jeden so agierenden Bioroboters… – So ist er eben lieber das, was oft unter solchem Klopapier geschrieben steht, „Maschine“, „Beglaubigungsmaschine“, „maschinell erstellt“, Zimmer XXX, getriggert bis da hinaus und völlig unfähig gemacht, seine eigenen Rechte gem. § 63 BBG sichern zu wollen. Irgendwann wird er / sie ausgetauscht und abgefrackt, sobald man selbst Empathie entwickeln will…

RECHTSVERKEHR – die angewandte Täuschung im Rechtsverkehr
https://www.agmiw.org/?p=1190
/die-taeuschung-im-rechtsverkehr-2-blanko-geschaefte/

Der Verfasser hätte sich 1990 nie träumen lassen, daß eines Tages ehemalige StaSi´s mal im Land mit Nazigesetzen hantieren, regieren und jeden bekämpfen, der kein Nazi sein will und von seinem höchstem Recht gebrauch machen will, des kreativen Denkens und Tuns mächtg zu sein…. – Hier offenbart sich die Nähe dieser kollektiv linken Politik, sie stand der Nazipolitik grausam näher, als jeder konservativen Meinungsäußerung.

Es werden wieder Menschen bei Nacht und Nebel abgeholt, zusammengedroschen von Mobilen oder Zivilen Sondereinsatzkommandos ihnen die Buden zerkloppt, alles was nicht niet- und nagelfest ist geklaut, Menschen ihre Existenz zerstört, entrechtet, diffamiert, rechtliches Gehör Staatsgericht verwehrt, medial zur Sau gemacht. JEDEN Tag, und es werden immer mehr…

Daß Ihr Euch nicht getraut zu sagen, daß die Kaiser gar keine Kleider mehr an haben? Wenns nicht so traurig wäre, man ja eigentlich nur noch lachen kann, solche schlechten Schauspieler und Schauspielereien live erleben darf?

„Krieg ist Frieden…“

Hoffe, nicht weiter gestört zu haben…

k l a u s, der Töpfer / edit markus


http://bewusst.tv/eu-diebe-in-der-nacht/

Ab Minute 1h 22m: Wir haben eine Verfassung; es ist nachwievor die Verfassung des Völkerrechtsubjekts DE U T S C H E R E I C H

https://dsgvo-gesetz.de/
https://www.e-recht24.de/datenschutzgrundverordnung.html

BODENRECHTE 1 ➡ https://www.agmiw.org/?p=1383
BODENRECHTE 2 ➡ https://www.agmiw.org/?p=2904
BODENRECHTE 3 ➡ https://www.agmiw.org/?p=3811

EINWOHNER vs. BÜRGER
https://www.agmiw.org/?p=5467
https://www.agmiw.org/?p=1487

/gemeindereorganisation/

VERFASSUNG – Haben wir denn eine Rechtstaatlichkeit?
 https://www.agmiw.org/?p=1524


 

Recht(s)stände [#2] / BuStAG / RuStAG / StAG – V 2.2.

überarbeitet am 19.08.2018

Die Behauptung & Begründung von vielen Stammtischen und anderen Mens:chen-Gemeinden als auch von den sog. Menschenrechts-„Ämtern“ [Sind damit die UN-Menschenrechte oder die echten Menschenrechte des Kaiserreichs gemeint?] erschliesst sich nicht „man solle sich nur auf das BuStAG und bloß nicht auf das RuStAG beziehen“.

Sofern wir uns im System (hier: Internationales Kollisionsrecht) als nachgewiesene, festgestellte Deutsche auf vorkonstitutionelle Gesetze / vorkonstitutionelles Recht vor 1914 berufen wollen, dann ist das RuStAG i.d.F. von 1913 gültig, welches das BuStAG von 1870 rechtswirksam zum 01.01.1914 abgelöst hat!

Wir befinden uns seit dem 29. Juli 1914 im Status Quo Ante Bellum. Und somit im Stillstand der Rechtspflege!
Ergänzend hierzu: ➡ /rechtsstand/

Daher ist auch der Wertindex von 1914 (in Mark)  bis Heute gültig. Hausbesitzer (Hauseigentum ist etwas anderes) mögen hierzu einmal in ihrer Wohn- u. Gebäudebrandversicherungspolice nachlesen.

Wo befanden sich die letzten gültigen Gemarkungen vor der illegalen Verscherbelung des Eigentums (ab 1991) an die Konzerne und an die Wirtschaftsverbände zu Lasten der Menschen? Wo war denn das Gemeindeeigentum für Menschen (nicht für Personen) noch geschützt?

Eine echte Gebietskörperschaft ist ungleich einer [Firma] Körperschaft des öffentlichen Rechts (d.ö.R). Das ist heutzutage der Status (d)einer BRiD-Gemeinde! Fragt euren Bürgermeister einmal nach der aktuellen (Eröffnungs)bilanz.

DEUTSCH [„DEUTSCH“ als Wortmarke-Eintrag im Marken- u. Patentamt zu München  steht als sog. „Staatsangehörigkeit“ in den BRiD-Pässen drin]  glaubt (Glauben = Vermutung ist ungleich dem Beweis) dann sicher auch an eine private Grundbuchordnung. 

Zum Thema Grundbuch:
Die Grundbücher gab es auch schon vor dem Jahr 1918. Diese wurden dort jedoch direkt von der Gemeinde geführt. Ansonsten wurde und wird es im Liegenschaftskataster geführt, welches es heute auch nicht mehr in dieser Form gibt. Sie wurden allesamt in die Landes[ämter] für Vermessung und Geoinformation integriert und dem „Grundbuchamt“ nachgeschalten. Weiterhin führt man in den heutigen „Liegenschaftskatastern“ die Natürliche Person (mit „Familiennamen“) und im heutigem Grundbuch die Juristische Person (mit „Name“).
In das Grundbuch kann nichts geschrieben werden, so wie man auf deinen Kontoauszug nichts nachträglich schreiben kann. Es ist und bleibt nur ein Auszug. Im Grundbuch werden lediglich die Rechte eingetragen. Es ist und bleibt dortselbst eine Vermutung, welche man als Deutscher entsprechend durch notariell beglaubigte Willenserklärungen berichtigen könnte, wenn die BRiD Notare denn nur wollten. Die wollen (und dürfen) aber aus bekannten Gründen nicht, da diese in Wirklichkeit nicht für die Käufer arbeiten, sondern für die „Besatzer“. Was die Euch  „verkaufen“ können ist allenfalls das „Eigentum am Besitz“ also eher ein Rechtstitel. Mehr geht ja auch nicht…

Ergänzend hierzu:
Bodenrechte 1 ➡ https://www.agmiw.org/?p=1383
Bodenrechte 2 ➡ https://www.agmiw.org/?p=2904
Bodenrechte 3 ➡ https://www.agmiw.org/?p=3811

Die immer wieder gebetsmühlenartig abgespulte Behauptung ist unzutreffend, dass der ‚Gelbe Schein‘ angeblich von der BRiD ausgestellt wird.
/mythen-und-begrifflichkeiten-zum-gelben-schein

Schaut doch bitte selbst einmal auf die Unterschriften auf dem  Gelben Schein (dies können allerdings nur diejenigen machen, die auch einen solchen haben).
Der Gelbe Schein wird von der Einbürgerungsbehörde der Gemeinde bzw. der Stadt ausgestellt! So steht diese Gemeinde / Stadt auch im EStA-Registerauszug des Bundesverwaltungsamts (BVA) als einbürgernde Behörde unter der alten Bonn‘er-Kennungsnummer drin!
/esta-gelber-schein/

Zitat:
_________________________________________________________

„Wo(hin) wurdet ihr wieder eingebürgert? In „Deutschland„!
Und durch wen wurdet ihr eingebürgert? Eingebürgert wurde durch die EinbB – Einbürgerungsbehörde (= BRD-alt Bund, mit Bonn´er-Kennungs-Nr.)!
Dies erfolgt(e) über den Landrat (hier: Wahlbeamter in einer Doppelfunktion als auch für Deutsche Zuständiger). Denn die, den Feststellungsantrag F (eure Willenserklärung), ausführende Ausländer[behörde] sitzt im Landrats[amt]. Also in der Gemeinde…!

Somit wird auch bewusst, dass diese Natürliche Person nicht diejenige in der BRiD-Geburtsurkunde (Jur. Person) ist und auch nicht sein kann.

Die Überprüfung der Behördenkennziffer (BKZ) ergibt, dass die heutige Behörde im politischen Rechtskreis BRiD-Berlin eine ganz andere ist. Somit kann man unmöglich im Rechtskreis der BRiD-Berlin eingebürgert sein. Offenkundig liegt daher noch eine andere Persona im Geburtsregister vor, da diese nicht geändert wurde. Da sollte sich mal langsam jeder Deutsche darum kümmern.“
/das-geburtenregister-v1-0/
_______________________________________________________

Zum darüber sinnieren ist auch dies:

§ 22 – Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

Die Entlassung darf nicht erteilt werden

1. Beamten, Richtern, Soldaten der Bundeswehr und sonstigen Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis stehen, solange ihr Dienst- oder Amtsverhältnis nicht beendet ist, mit Ausnahme der ehrenamtlich tätigen Personen,

Die unmittelbare Reichsangehörigkeit als sogenannte Deutsche Staatsangehörigkeit – hier: die Reichsbürgereigenschaft – haben somit welche Personen?
Eine Bundesstaaten-Staatsangehörigkeit gemäß dem  § 1 RuStAG v. 1913 ist demzufolge eben keine unmittelbare Reichsangehörigkeit.
Somit gibt es hier nur Reichsangehörige und vermutete Reichsangehörige. Selbst eingebürgerte Ausländer sind dann Reichsangehörige.

Die Bundesrepublik, die ein Teil (teilidentisch) des Dritten Reich ist, wurde vom Status her ein Gewahrsamsstaat nach Genfer Konvention IV Artikel 142 und man muß den Artikel 132 erfüllen, um von diesem entlassen werden zu können. Im Jahr 1990 öffneten die Alliierten den Gewahrsamsstaat und ließen die Deutschen frei, allerdings bleibt das unsichtbare Lager für die DEUTSCH Nazi-Krieger weiterhin bestehen.
https://www.admin.ch/…/c…/19490188/201407180000/0.518.51.pdf


Vom Bundesverwaltungsgericht aus dem Jahr 1957 – Zitate:

Deutscher Volkszugehöriger im Sinne des Gesetzes ist danach, wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird.

Es will diese Hilfe in erster Linie naturgemäß den betroffenen deutschen Staatsangehörigen zuteil werden lassen, in sie aber auch solche von der Vertreibung betroffenen Personen einbeziehen, die, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen, sich in ihrer Heimat, d.h. dort, wo sich ihr Lebensinhalt verwirklicht hat, zum deutschen Volkstum bekannt haben, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung und Kultur bestätigt wird.

Denn nach dem Sachverhalt versteht es sich in einem solchen Falle von selbst, daß die Betroffene in ihrem Fühlen, Denken und Handeln Deutsche in ihrer angestammten Heimat geblieben ist.

&

Deutscher Staatsangehöriger UND Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. (1) des Grundgesetzes ist NICHT dasselbe.

Fazit: Das Deutschtum ist bestimmt durch die Abstammung, die Sprache, die Erziehung und die Kultur. Es manifestiert sich in Denken und Fühlen und verlangt ein klares Bekenntnis.

https://www.jurion.de/urteile/bverwg/1957-09-25/bverwg-v-c-50456/

Art 116 GG

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes [für die BRD] ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

Will der DEUTSCH im Sinne des Gewahrsamstaates  vielleicht irgendwann mal wach werden?


Als auch das:

Eine BRiD-Behörde beruft sich im Jahr 1963 auf das RuStAG i.d.F.v. 1913….!
Damals in der guten alten Zeit, als die Verwaltung noch ihre Arbeit korrekt machte.
Desweiteren auch noch im Jahr 1974: Bundesgesetzblatt zu Bonn 1974, S. 3714
Ergänzende Infos auch hier: ➡ /bundes-drucksachen/

Bis 1990 musste die Bundesrepublik für Jeden, der die Feststellung wollte, nicht nur alle Urkunden bis vor 1914 selber einholen, sondern auch alles selber bezahlen! Heute kostet uns der Spaß € 25,–.
Für Deutsche war zu dieser Zeit der Staatsangehörigkeitsausweis als auch die Rechtsstellung als Deutscher kostenfrei.

In der ehemaligen DDR wurde jeder Deutsche automatisch bis vor 1914 geprüft. Im Westen (BRD) war das von Anfang an eine Holschuld. Und wer diese weiterhin nicht wahrnimmt, verzichtet fahrlässig auf die Feststellung (Verwaltungsakt) und damit auf alle Deutschen Rechte.

Selbst im Jahr 2015 konnte man anhand eines Urteils des VG Stuttgart ersehen, dass de jure das RuStAG v. 1913 nachwievor Anwendung findet.

Die Staatsangehörigkeit IN einem der Bundesstaaten ist einem Abstammungsdeutschen angeboren und kann einem Deutschen nicht entzogen werden.

Ein Deutscher ist auch nicht staatenlos, sondern es fehlt im System nur die Feststellung (die persönliche Willenserklärung) anstelle der seitens der Treuhand-Verwaltung vorgenommenen Vermutung.
staatenloser-nachgewiesener-deutscher-natuerliche-person
/wann-und-warum-wurden-wir-staatenlos/

Man beachte:

Jeder einzelne preußische, sächsische, bayerische, württembergische Mensch (nicht PERSON) mit dem Nachweis der Abstammung (ius sanguinis) aus dem Völkerrechtssubjekt Deutsche Reich von 1871-1914 ist selbst ein eigenständiges Völkerrechtsubjekt und hat somit den Anspruch auf das Deutsche Reich!

Das Völkerrecht

Ist deine Abstammung nach RuStAG v. 1913 preußisch, dann bist Du Staatsangehöriger des Königreich Preußen.
Alles was Du nun auslöst, ist, dass Du der Verwaltung (hier: Ausländerbehörde) über den Festsstellungsantrag (Antrag F & V) des Bundesverwaltungsamt (BVA) den Nachweis überbringst, damit sie (für sich selbst) feststellen können, dass Du tatsächlich einen Rechtsanspruch auf das Deutsche Reich hast.
Dieser Prüfung können sie nicht aus dem Weg gehen, denn die Verwaltung muß Verwaltungsakte prüfen und bescheiden oder diese rechtsverwertbar (justiziabel) widersprechen (Beweislastumkehr). Das können die Behörden jedoch nicht! Daher wird immer öfters seitens der Behörden die Bearbeitung rechtswidrig verweigert. Warum denn wohl..?
Wer bei der Ausländerbehörde abgewiesen wird (aufgrund mangelndem Wissen und/oder zuwenig Rückgrat), landet mit seiner Fachaufsichts-Beschwerde beim Landrat. Der Trick bei der Bearbeitung der Beschwerde liegt daran, dass der Landrat als einerseits teilstaatlicher Verantwortlicher sodann gerne in seinen Geschäftsbereich GERMANY wechselt und den Kreisrechtsausschuß zur Klärung beauftragt. Dem darf man natürlich nicht zustimmen.
Mit dem Feststellungsantrag & der Quittung für den Verwaltungsakt in Form des „Gelben Schein“ (Änderung der Rechtsstellung und des Rechtskreises) habt ihr der Treuhandverwaltung eure Abstammung nachgewiesen.
Danach müsssen weitere Schritte folgen.

Ergänzend hierzu auch dieser Gedankengang:

Eine nach dem Artikel 16 GG vorhandene unmittelbare Reichsangehörigkeit aus dem § 1 RuStAG i.d.F.v. 1913 soll aus welchem Staat kommen? Eine Reichsangehörigkeit ist und kann also niemals eine Staatsangehörigkeit sein. Das ist so ähnlich wie in der Familie. Wer erbt direkt vom Vater oder der Familie? Der Cousin oder der Sohn? In unserem Fall nur der nachgewiesene Abkömmling gemäß § 4 RuStAG (Abstammungsprinzip ius sanguinis) . Wer oder was ist also ein Deutsch?

Der gesetzliche Begriff Deutscher ist im § 1 RuStAG v. 1913 geklärt. Es gibt ihn zweimal. Einmal aus der echten Staatsangehörigkeit (Bundesstaaten) und einmal aus der Reichsangehörigkeit (auch als Deutsche Staatsangehörigkeit benannt). Man beachte, es gab zu keiner Zeit einen Deutschen Staat!
§ 1 RuStAG: Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 33 bis 35) besitzt.
Das Grundgesetz für die BRiD [GG_BRD_1949] hat keine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland geschaffen, sondern hält an der deutschen Staatsangehörigkeit (Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 als unmittelbare Reichsangehörigkeit) fest, wie sich aus den Vorschriften der Artikel 16 GG und Artikel 116 GG ergibt [GG Art 116 (1) „…ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung…“ = das RuStAG]. Im Parlamentarischen Rat wurde eine sogenannte Bundesangehörigkeit ausdrücklich abgelehnt (siehe: Parl. Rat HA Stern, Berichte S. 537f 580; JöR nF Bd 1 (1951), S 160ff; Stern, Staatsrecht Bd I S. 260; Doehring, Staatsrecht S. 92f).

Es gibt daher auch keine „Bundesangehörigkeit“, aus der sich Rechte und Pflichten von „Bundesbürgern“ ableiten ließen. Somit ist da nichts an einer echten Staatsangehörigkeit aus den Bundesstaaten, sondern (nur) aus der Reichsangehörigkeit in bezug auf die §§ 33-35 RuStAG (Kolonie). Ergo: Ohne die Abstammungsnachweise vor das Jahr 1914 und ohne eine Bezugnahme auf das RuStAG v. 1913 als Deutscher mit einer Staatsangehörigkeit und eben nicht mit der Reichsangehörigkeit gehts halt nicht.
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+++++
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Zum Nachlesen und zum Abgleich des eigenen Wissens:
https://geschichte.prepedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangeh%C3%B6rigkeit 

Beachtet die verwendeten Begrifflichkeiten.

Leser meiner Artikel werden sicher den einen und anderen Fehler („Staat“; StaatsBÜRGERschaft etc. …) – insbesonders zu Beginn – in dieser Abhandlung entdecken.

Für die Neueinsteiger habe ich die ersten Passagen kommentiert.

Deutsche Staatsangehörigkeit

auch ~ ~bürgerschaft oder einheitliche ~ ~, seit dem 5. Febr. 1934 juristische Angehörigkeit zum deutschen Staat, der 1871–1945 als Deutsches Reich und 1945/49–1990 in den beiden Teilstaaten BR Dtschld. und DDR existierte.

[In manchen Lehrbüchern aus dem Kaiserreich wird ab und an auch von der Deutschen Staatsangehörigkeit geschrieben. Damit ist die unmittelbare Reichsangehörigkeit gemeint. Es gab auf deutschem Boden zu keiner Zeit einen „deutschen Staat“. Es gibt als einziges international anerkanntes Völkerrechtsubjekt das D E U T S C H E R E I C H von 1871 – 1914/16. Dieses Deutsche Reich ist kein Staat, sondern ein Verein, eine Konföderation, ein Staatenbund (der Ewige Bund). Die Epoche der Weimarer Republik (1919 – 1932) und der Nationalsozialisten unter A.H. (1933-1945)  sind nicht als völkerrechtlicher Staat anerkannt, wenn auch manch ein Reichsbürger davon noch feucht träumt. Die Verwaltungskonstrukte „BRD & „DDR“ waren bis 1990 ebenfalls keine souveränen Staaten, auch nicht „teilweise“. Man unterscheide desweiteren zwischen den Begriffen Einwohner und Bürger.]
/die-sinnfrage-der-deutschen-ich-bin/
/wer-bist-du-einwohner-oder-buerger/

Am 3. Okt. 1990 schlossen sich beide deutschen Staaten und das Territorium Großberlins gem. des Pariser Zwei-plus-Vier-Vertrages zum vereinten Deutschland zusammen, das formaljuristisch die territoriale Subjektidentität des von den Alliierten definierten Deutschland in den Grenzen vom 31. Dez. 1937 trat. Die Grenzfrage bzw. die territoriale Zugehörigkeit der bisherigen Oder-Neiße-Gebiete sollte abschließend von Deutschland und Polen in einem Grenzvertrag geregelt werden. Damit umgingen die Alliierten das von ihnen selbst gesteckte, im Potsdamer Abkommen deklarierte Ziel, die deutschen Grenzen in einem völkerrechtlichen Friedensvertrag neu zu ziehen.

[Diese Passage ist mehr als nur Geschichtsverdrehung & Propaganda. Man sehe hierzu diesen Artikel: ➡ /souveraenitaet-deutschlands
Zudem: Der Weltkrieg läuft seit 1914 unvermindert weiter. Ein Vertrag zum Frieden „Treaty of Peace“ ist ungleich einem Friedensvertrag „Peace Treaty“. Das durch die Hungerblockade seitens der Alliierten erzwungene Diktat zu Versailles vom 28.06.1919, signiert am 10.01.1920 seitens der Putschisten (Weimarer Republik), ist ein knebelnder Handelsvertrag.
Man darf sich auch fragen, warum die Alliierten, nach der offiziellen Beendigung der Kampfhandlungen im Weltkrieg Teil II, die Grenzen auf das Jahr 1937 festgezurrt haben. Wie war das noch gleich mit dem Anschluss von Österreich 1938 und der Kolonisierung von Neu-Schwabenland ab 1939?]

Deutsche Staatsangehörige [ˈdɔɪ̯ʧə ˈʃtaːʦʔanɡəˌhøːʀɪɡə] oder ~ ~bürger nennt man die Inhaber der juristischen Angehörigkeit zum deutschen Staat. Diese Bezeichnung grenzt zum einen die Staatszugehörigen und zum anderen die Deutschstämmigen von den völkerrechtlichen Deutschen ab, die außerhalb der deutschen Grenzen leben und die i. d. R. auch über eine ausländische Staatsangehörigkeit verfügen.

[Es gibt die Staatsangehörigkeiten IN einem der 25+1 Bundesstaaten des Völkerrechtsubjeks. Ein nachgewiesener, festgestellter Deutscher IST deutscher Staatsangehöriger. Eine StaatsZUgehörigkeit ist etwas anderes als eine StaatsANgehörigkeit. Und Staatsbürger…? Na dann… :-)]

Im Deutschen Kaiserreich galt 1871–1913 das Bundes- und Staatsangehörigkeitsgesetz des Norddeutschen Bundes. Dieses wurde im Sommer 1913 durch eine reformierte Fassung, dem Reichs- und Staatsbürgerschaftsgesetz abgelöst, die am 1. Jan. 1914 in Kraft trat und de facto bis Jan. 1934 galt.

[Das RuStAG i.d.F.v. 1913 ist bis Heute (s.o.) immer noch gültig. Das Völkerrechtsubjekt befindet sich seit dem 28.10.1918 im Stillstand der Rechtspflege. Innerhalb des Verwaltungskonstrukts – seit 1991 mit massivstem Treuhandbruch unter der der schwarz/weißen Piratenflagge operierend – herrscht der Rechtsbankrott. Wichtig zu wissen ist, dass sich die Gemeinden seit der Mobilmachung ab dem 29.07.1914 in der Selbstverwaltung befinden. Daher gilt es auch die originären Gemeinden wieder zu aktivieren und zu reorganisieren.]

Anfang Febr. 1934 verfügte Adolf Hitler im Zuge der nationalsozialistischen Gleichschaltung des III. Reiches die Aufhebung der Staatsbürgerschaft in den Einzelstaaten und führte den Terminus deutsche Reichsangehörigkeit ein, welche auch als Reichsbürgerschaft bezeichnet wurde.

[Das Reichbürgergesetz (1935) hat nichts mit den jeweiligen Staatsangehörigkeiten in den Bundesstaaten zu tun. Reichsbürger wurde auch nicht jeder Deutsche. Der Begriff einer Staatsbürgerschaft in den jeweiligen Bundesstaaten ist falsch gesetzt. Man beachte, dass das Volk des Völkerrechtsubjekts  Deutsche Reich die Bundesstaaten selbst sind und nicht die Menschen. Die Menschen findet man in den Gemeinden bzw. in ihren jeweiligen Heimat(h)- und Stadtstaaten.]

Die deutsche Reichsbürgerbewegung argumentiert, dass seit dem 8. Dez. 2010 berechtigte Zweifel bestünden, dass das Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland überhaupt noch über eine bundesdeutsche Staatsangehörigkeit verfüge, da zum 15. Dez. 2010 das bestehende StAG bereinigt wurde.

[Was bitte soll eine deutsche Reichsbürgerbewegung sein? Man beachte, dass alle Personen mit einem Personalausweis bzw. ohne den Auftrag zur Feststellung eben diese Reichsbürger sind! Die BRiD hatte zu keinem Zeitpunkt ein Staatsvolk. Es gab auch zu keinem Zeitpunkt eine bundesdeutsche Staatsangehörigkeit. Die sog. Staatsangehörigkeit „deutsch“ in den BRiD-Pässen ist zudem nur ein Adjektiv. Und wer hat es erfunden? :-)]
/brd-bund/
/bundes-drucksachen/
/reichsbuerger/ 

Das nun folgende lasse ich unkommentiert… das darf sich der geneigte Leser selbst erarbeiten… hierfür helfen auch die von mir in diesem Beitrag eingefügten Artikel bzw. wurde bereits oben abgehandelt. Auch hier sind es immer wieder die Begrifflichkeiten, welche in die Irre führen, wie z.B. das sog. „vereinte Deutschland“. Es gibt das „Vereinte Wirtschaftsgebiet“ (siehe GG Art. 133) aber sicher kein „vereintes Deutschland“.

Inhaltsverzeichnis

o   3.1 § 21: Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit

o   3.2 Reformation des Bundes- und Staatsangehörigkeitsgesetzes

o   4.1 Grundsatz des RuStAG

o   4.2 Kolonial- und Auslandsdeutsche im RuStAG

o   9.1 Streichung der „Reichsangehörigkeit“

o   9.2 Doppelte Staatsangehörigkeit

Synonyme

  • Bundesdeutsche Staatsangehörigkeit (DDR-Bezeichnung zur Zeit des Kalten Krieges)
  • Deutsche Staatsbürgerschaft
  • Gesamtdeutsche Staatsangehörigkeit (seit dem 3. Okt. 1990)
  • Staatsangehörigkeit der DDR
  • Westdeutsche Staatsangehörigkeit (DDR-Bezeichnung zur Zeit des Kalten Krieges)

Kernaussage

BuStAG vom 1. Juni 1870

„§ 1. Die Bundesangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust“.[1]

RuStAG vom 22. Juli 1913

„§ 1. Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 33 bis 35) besitzt.“

RuStAG vom 5. Febr. 1934

„§ 1. Deutscher ist, (…) wer die (…) unmittelbare Reichsangehörigkeit (…) besitzt.

RuStAG vom 1. Jan. 1988

„§ 1. Deutscher ist, (…) wer die (…) unmittelbare Reichsangehörigkeit (…) besitzt.

StAG vom 1. Jan. 2000

„§ 1. Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt“.[2]

Bundes- und Staatsangehörigkeitsgesetz (Norddeutscher Bund, Deutsches Reich)

Nach der Auflösung des Deutschen Bundes wurde 1867 für die Mitglieder des Norddeutschen Bundes das Bundes- und Staatsangehörigkeitsgesetz (BuStAG) eingeführt. Dieses orientierte sich stark an das preußische Staatsangehörigkeitsgesetz, das dem Untertanengesetz von 1842 entsprach und nur leicht modifiziert wurde.

Man erhielt die im Norddeutschen Bund geltende Bundeszugehörigkeit automatisch über die Staatsangehörigkeit eines Bundesstaates verliehen. Das heißt, um völkerrechtlich vom Norddeutschen Bund vertreten werden zu können, musste man Staatsangehöriger Meckenburg-Strelitz, Sachsen-Weimars oder Kurhessens sein.[1] (→ Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat)

Gleich dem preußischen Staatsangehörigkeitsgesetz galt auch für nationale Minderheiten das Personalitätsprinzip, das sich von der Staatsangehörigkeit des Vaters ableitete. Im BuStAG wurde jedoch festgelegt, dass jeder Deutsche im Ausland automatisch nach zehn Jahren seine Bundes- und Staatsangehörigkeit verlor. Ein Punkt, was nationalistische Kreise immer bemängeln sollten. Denn dieses bedeutete, dass ein Auslandsdeutscher sowohl die Bundeszugehörigkeit zum Norddeutschen Bund als auch die Staatsangehörigkeit seines Heimatstaates verlor, wenn er sich nicht alle zehn Jahre in einer Botschaft, einem Konsular oder einer Gesandtschaft neu registrieren ließ. Wurde dieses, aus welchen Gründen auch immer, versäumt, erfolgte die automatische Ausbürgerung des Betreffenden und er wurde staatenlos. Im Dez. 1870 wurde das im Juni reformierte BuStAG auch auf die süddeutschen Staaten ausgedehnt und angewandt.

  • 21: Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit

Seit seiner Einführung im Jahr 1870 legte das BuStAG fest, dass jeder deutsche Reichsangehörige seine Reichs- und Staatsangehörigkeit verlor, wenn der Betreffende länger als zehn Jahre im Ausland lebte.[1][3] Wurde die Antragsstellung auf Verlängerung versäumt, erfolgte die Ausbürgerung der Betreffenden und diese wurden Staatenlose. Dagegen gingen seit den 1880er Jahren diverse Organisationen der völkischen Bewegung mit Nachdruck vor:

Am 6. Febr. 1894 forderte der alldeutsche Verband auf seiner Gründungsversammlung die deutsche Reichsregierung auf, allen Deutschen im Ausland die Bewahrung bzw. die Wiedereinbürgerung zu erleichtern, und allen im Reich lebenden Ausländern eine Einbürgerung möglichst zu erschweren.

Die Alldeutschen argumentierten mit ihrer Rassenlehre, in der kein Fremder (sog. Allochthone) Anspruch auf die deutsche Reichsangehörigkeit habe. Mit Fremden waren vor allem die Juden und die polnische Minderheit in Deutschland gemeint. Vielmehr müsse für jeden Volksgenossen im Ausland der Verlust erschwert werden, da ein (vermeintlich) starkes Deutschtum im Ausland auch im Interesse eines starken Reiches sein müsse. Auch die Nationalliberalen und Konservativen im Reichstag vertraten ähnliche Positionen.

Reformation des Bundes- und Staatsangehörigkeitsgesetzes

Der Deutsche Kolonialbund unterstützte die Pläne des Alldeutschen Verbandes und des Deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verbandes, da er wie diese der Völkischen Bewegung angehörte. So brachte die Verbandszeitung regelmäßig Artikel heraus, die das Auslandsdeutschtum behandelten und in der Reihe Einmal Deutsch, immer Deutsch liefen.

Am 25. Jan. 1901 gab die deutsche Reichsregierung offiziell eine Reformation des bestehenden Bundes- und Staatsangehörigkeitsgesetzes bekannt. Die Reformvorschläge wurden auch an das Amt für Auswärtiges geleitet. Dennoch tat sich rund zwei Jahre nicht wirklich etwas, da sich das Innen- und Außenministerium über einige Punkte zerstritten hatte. Hauptsächlich ging es um folgende drei Punkte:

„1. Deutschen im Ausland der Verlust der Staatsangehörigkeit zu erschweren,

  1. früheren Deutschen den Wiedererwerb der Staatsangehörigkeit zu erleichtern, und eventuell
  2. Ausländern die Einbürgerung zu erschweren.“

– Forderungen des Alldeutschen Verbandes seit 1908

Ab 1908 forderte sowohl der Kolonialbund wie auch der alldeutsche Verband mit Nachdruck eine Reform des BuStAG. Dabei arbeiteten die Alldeutschen auch mit dem deutschvölkischen Verein für das Deutschtum im Ausland zusammen. Trotz zahlreicher Aktionen verlief die Reform schleppend. So warnte der alldeutsche Verband seit 1908 vor einer angeblich drohenden Umvolkung des deutschen Volkes, die durch die vermeintlich massenhafte Zuwanderung rassenfremder Elemente begünstigt würde.

Am 7. Febr. 1912 kam der entsprechende Gesetzesentwurf vor den Bundesrat, wo er gleich von zahlreichen Abgeordneten Bayerns und anderer Bundesstaaten angegriffen wurde. Vor allem Bayern sah in diesem einen Eingriff in sein Staatsrecht.

Die Parteien im Reichstag waren sich jedoch einig, den § 21, der den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit regelte, zu streichen. Auch mit dem (erleichterten) Wiedererwerb einer verlorenen Reichs- und Staatsangehörigkeit herrschte fast Einstimmigkeit.

Im Grunde war der wesentliche Hauptstreitpunkt, ob die reformierte Bundes- und Staatsangehörigkeit weiterhin am Ius Sanguinis (Abstammungsprinzip) oder nun am Ius Soli (Prinzip des Geburtsortes) festzumachen sei. Die Befürworter des bisherigen Personalitätsprinzips setzten sich letztendlich durch. Abgeordnete wie der Nationalliberale Anton Eugen Beck argumentierten, dass unerwünschte Ausländer dann Deutsche werden könnten. Letztendlich wäre das Deutschtum dann einer Zersetzung ausgesetzt.

Ziel der Reichs- und Staatsangehörigkeit sei es, die Volksgemeinschaft, definiert durch Sprache, Blut und Kultur, aufrechtzuerhalten. Dagegen sprachen sich Sozialdemokraten, Linksliberale und die Vertreter der nationalen Minderheiten (Polen, Dänen und Elsass-Lothringer) aus.

Deutsches Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz

→ Hauptartikel: Deutsche Reichsangehörigkeit

Am 22. Juli 1913 wurde das neue Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz durch den Reichstag verabschiedet und verkündet. Es trat am 1. Jan. 1914 in Kraft.[4]

Durch die Änderungen verloren deutsche Staatsangehörige nicht mehr automatisch ihre Staatsangehörigkeit und damit Reichsangehörigkeit, wenn sie länger als zehn Jahre im Ausland lebten: Der § 25 a. F. (Inlandsklausel oder Inlandprivileg) blieb so lange bestehen, bis er durch Ausbürgerung aufgehoben wurde.

Das sollte sicherstellen, dass auslandsdeutsche Deutsche VolksgruppenlVolksgruppen und Kolonialdeutsche jederzeit ein Rückkehrrecht ins Kaiserreich hatten. Die Ausbürgerung musste schriftlich beantragt werden. Diese Regelung war ein Erfolg des alldeutschen Verbandes, der damals einflussreich war.[3]

Ähnliche Forderungen wurden auch von der deutschvölkischen Bewegung und den übrigen Organisationen der Völkischen vertreten. Hier tat sich besonders der Deutschnationale Handlungsgehilfen-Verband hervor.

Grundsatz des RuStAG

Im Deutschen Reich galt ab 1914 grundsätzlich das Ius Sangiunis. Denn bereits Paragraph 1 regelte, wer unter dieses Gesetz fiel:

„§ 1: Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.“

– § 1 RuStAG vom 22. Juli 1913

Wie bereits bei den Vorgängern wurde die mittelbare Reichsangehörigkeit über die Staatsangehörigkeit eines Bundesstaates (§ 3 RuStAG) definiert.[4] Deutscher war auch hier, wer Braunschweiger, Preuße, Anhaltiner oder Bayer war.[5]

Kolonial- und Auslandsdeutsche im RuStAG

Mit dem Erwerb seiner Schutzgebiete in den 1880er Jahren hatte das Kaiserreich rechtlich das Problem, dass das geltende BuStAG von 1870 für die Kolonial- und Auslandsdeutschen keinerlei Bedeutung hatte. Die Auswanderer der ersten Generation behielten in den ersten zehn Jahren ihren bisherigen Rechtsstatus und dann wurde ihnen dieser entzogen, wenn sie es versäumten, ihre Staatsangehörigkeit verlängern zu lassen. (→ § 21: Verlust der Reichs- und Staatsangehörigkeit)

Für die in den Kolonien geborenen Kinder bedeutete das, dass sie ihre Staatsangehörigkeit weiterhin per Abstammung über den Vater erhielten. Bei unehelichen Kindern wurde die Staatsangehörigkeit der Mutter übertragen. Diese mussten innerhalb eines Jahres die Geburt ihrer Kinder in ihrer Heimatgemeinde anzeigen und in die Stamm- und Kirchenbücher eintragen lassen. Das heißt, sie blieben weiterhin völkerrechtlich Reichsdeutsche und wurden nicht staatenlos, sofern ihre Eltern ihre Staatsangehörigkeit regelmäßig verlängern liessen.

Für die einheimische Bevölkerung der Schutzgebiete galt, dass diese bis zur Reformation des Bundes- und Staatsangehörigkeitsgesetzes völkerrechtlich nicht vom Reich vertreten wurden und weiterhin rechtlich Ausländer blieben.

Ab 1908 begann man vonseiten des alldeutschen Verbandes und des deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verbandes auf der einen sowie vom Deutschen Kolonialbund auf der anderen Seite eine Reform des seit 1870 bestehenden Bundes- und Staatsangehörigkeitsgesetzes zu fordern. Ihr gemeinsames Ziel war die dauerhafte Erteilung einer Reichs- und Staatsangehörigkeit ab Geburt, die nicht mehr nach zehn Jahren verfiel.

Am 22. Juni 1913 wurde das neue Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz eingeführt, das diesen geforderten Punkt umsetzte. Für die einheimische Bevölkerung der Schutzgebiete wurde nun die unmittelbare Reichsangehörigkeit eingeführt, da diese rechtlich nun als Inland galten. Damit galt die einheimische Bevölkerung als deutsche Reichsangehörige und genossen damit den völkerrechtlichen Schutz des Reiches. Aber da ihnen jedoch die Staatsangehörigkeit eines Bundesstaates fehlte, wurde ihnen das Wahlrecht verwehrt und sie durften beispielsweise nicht an den Reichstagswahlen teilnehmen.

„Reichsbürgergesetz“ (1935)

Im Zuge der Gleichschaltung wurde Anfang 1934 begonnen, die bisherige Reichs- und Staatsangehörigkeit zugunsten einer sog. einheitlichen deutschen Reichsangehörigkeit zu reformieren. So wurde aufgrund eines Gesetzes über die Neustrukturierung des III. Reiches vom 30. Jan. 1934 (RGBl. I, S. 75) einer Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit erlassen, die am 5. Febr. 1934 in Kraft trat und das bestehende RuStAG ergänzte:

„§ 1. (1) Die Staatsangehörigkeit in den Ländern fällt fort. (2) Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit (unmittelbare ReichsAngehörigkeit).“

– Reichsgesetzblatt I, S. 75

In diesem Sinne wurde der Paragraph 1 des reformierten RuStAG von den Nationalsozialisten wie folgt ausgelegt:

„§ 1. Deutscher ist, (…) wer die (…) unmittelbare Reichsangehörigkeit (…) besitzt.“

– Neufassung des § 1 des RuStAG von 1934

Am 15. Sept. 1935 wurde auf dem Reichsparteitag der NSDAP neben dem sog. Blutschutzgesetz auch ein neues Reichsbürgergesetz verkündet.[6] Von nun an galten nun für den Erwerb der Reichsbürgerschaft strenge Auflagen:

„§ 2: (…) Reichsbürger ist nur der Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes, der durch sein Verhalten beweist dass er gewillt und geeignet ist, in Treue dem deutschen Volk und dem Reich zu dienen.“

– § 2 Reichsbürgergesetz vom 15. Nov. 1935

Dieses Gesetz regelte nun im Sinne der NS-Weltanschauung, wer Deutscher war und wer nicht. Denn am 14. Nov. 1935 wurde in einer Verfügung die Bestimmung genauer ausgeführt:

„(…) Ein Jude kann nicht Reichsbürger sein. (…)“

– § 4 Reichsbürgergesetz vom 15. Nov. 1935

Jüdische Beamte mussten nun bis zum 31. Dez. 1935 in den Ruhestand treten, Juden durften keine öffentlichen Ämter mehr bekleiden und das Stimmrecht für Wahlen war ihnen entzogen worden. In den Paragraphen 2 und 5 wurde amtlich festgelegt, wer als sog. Volljude oder als Mischling galt.

Situation im Nachkriegsdeutschland

Nach dem Untergang der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft gingen alle Siegermächte von einer einheitlichen einheitlichen Staatsangehörigkeit aus, da das RuStAG weiterhin galt:

„§ 1. Deutscher ist, (…) wer die (…) unmittelbare Reichsangehörigkeit (…) besitzt.“

– § 1 RuStAG in der Fassung von 1949

Diese wurde auf den Gebiets- und Personenstand Deutschlands in den Grenzen von 1937 definiert und stand per Tradition mit dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz in Verbindung. Dagegen wurde das „Reichsbürgergesetz“ von 1935[6] durch das SHAEF-Gesetz Nr. 1 aufgehoben.

Am 7. Sept. 1949 wurde in der Trizone die Bundesrepublik Deutschland errichtet, der am 7. Okt. die Deutsche Demokratische Republik folgte.

Bis etwa 1960 sahen sich beide mit dem seit dem 23. Mai 1945 handlungsunfähigen deutschen Nationalstaat teilidentisch, und so gingen beide auch von der einheitlichen Staatsangehörigkeit aus.

Im Zuge des Grundlagenvertrages zwischen beiden deutschen Teilstaaten urteilte das Karlsruher Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung (1973), das Art. 16 GG davon ausgehe, dass die im Absatz 1 genannte deutsche Staatsangehörigkeit zugleich die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland darstelle.[7] Die Karlsruher Richter setzten, wie bereits die Rechtsprechung des Jahres 1949 vor ihnen, deutsche Staatsangehörigkeit und Reichsangehörigkeit gleich; beide stünden gleichberechtigt nebeneinander.

Reichs- und Staatsbürgerschaftsgesetz und DDR-Staatsbürgerschaft

→ Hauptartikel: Staatsbürgerschaft der DDR und Westdeutsche Staatsangehörigkeit

Im Zuge ihrer Abgrenzungspolitik wurde von der DDR schließlich eine Staatsbürgerschaft der DDR eingeführt. Die BRD führte weiterhin das RuStAG wie auch in Teilen die 1935 eingeführte deutsche Reichsangehörigkeit fort:

„§ 1: Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

  • 3 (2) (…) Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde.“

– §§ 1 und 3 StAG in der Fassung von 2013

Wer genau das Recht auf die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, wird im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in den Übergangsbestimmungen geregelt:

„Art. 116 (1): Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist (…), wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder dessen Ehegatten oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“

– Artikel 116, Absatz 1 Grundgesetz

Absatz 2 des Artikels regelte, dass von den Nationalsozialisten ausgebürgerte Personen ein Recht auf Wiedereinbürgerung hatten, wenn sie nach 1933 ins Ausland gegangen waren. Zwischen 1933 und 1945 ausgebürgerte Personen galten nicht als Staatenlos, sofern sie sich in den Grenzen von 1937 niedergelassen hatten und keinen entgegen gesetzten Willen bekundet hatten.

Die Staatsangehörigkeit der DDR wurde international mehrheitlich anerkannt. Die deutsche Bundesregierung weigerte sich jedoch lange Zeit, diese anzuerkennen. Mit Aufgabe ihres Alleinvertretungsanspruch wurde die Staatsangehörigkeit der DDR schließlich geduldet, wenngleich auf einer gemeinsamen deutschen Staatsangehörigkeit bestanden wurde.

So galten DDR-Bürger generell als deutsche Staatsbürger. Bei Bedarf wurde ihnen ein bundesdeutscher Reisepass ausgestellt, wenn DDR-Deutsche in Länder reisten, bei denen ein entsprechender Stempel im DDR-Reisepass gefährlich werden konnte. Die entsprechenden DDR-Pässe wurden von bundesdeutschen Behörden einbehalten und bis zur Rückkehr verwaltet. Nach der Abgabe der BRD-Reisepässe bekamen die DDR-Bürger ihre alten Reisepässe wieder.

1973 traten die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik der Charta der Vereinten Nationen bei. In den deutschen Ostverträgen der 1970er Jahren erkannte die deutsche Bundesregierung de facto alle seit Mai 1945 bestehenden Staatsgrenzen an und gab ihren Alleinvertretungsanspruch in Bezug auf Deutschland in den Grenzen von 1937 auf. Die Oder-Neiße-Gebiete wurden nicht mehr in eventuelle Wiedervereinigungspläne mit einbezogen. In den 1980er Jahren siedelten zahlreiche Deutschstämmige aus Osteuropa in die Bundesrepublik über. Diese Spätaussiedler galten als Statusdeutsche (→ Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit).

Deutsches Staatsangehörigkeitsgesetz

Die staatliche Verschmelzung der deutschen Teilstaaten erfolgte am 3 Okt. 1990 und bildeten nun das vereinte Deutschland. Damit galt die deutsche Staatsangehörigkeit nun auch für die sog. fünf neuen Länder, die auf dem Territorium der DDR entstanden waren. (→ Gesamtdeutschland, Deutsche Wiedervereinigung)

Per Tradition führte die Bundesrepublik das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 weiter, dass weiterhin nach dem Personalitätsprinzip ausgerichtet war. Damit erschien eine Einbürgerung in der Bundesrepublik geborener Ausländer als fast aussichtslos.

Am 15. Juli 1999 wurde von der Regierung das Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. In diesem Gesetz sollte zum Jan. 2000 hin ein deutsches Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) an die Stelle des bisherigen Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes treten, das nun als veraltet galt. Vor allem sollte die Einbürgerung von Ausländern erleichtert werden.[8]

Am 1. Jan. 2000 trat das neue StAG in Kraft. In seinem Paragraph 1 definiert das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz, dass Deutscher sei, der die deutsche Staatsangehörigkeit besäße.[2]

Deutschstämmige können diese nach Paragraph 3 erwerben durch:

  1. Geburt
  2. Erklärung nach § 5
  3. Annahme als Kind
  4. Ausstellung der Bescheinigung gemäß § 15 Abs. 1 oder 2 Bundesvertriebenengesetzes

4 a. Überleitung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes

  1. für einen Ausländer durch Einbürgerung

Die Kinder von Ausländern erwerben bei Geburt in der Bundesrepublik unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit, ohne die elterliche Staatsangehörigkeit aufzugeben (doppelte Staatsangehörigkeit). Doch zwischen ihrem 18. und 23. Lebensjahr müssen sie sich dann für eine entscheiden.

Volksdeutsche (Spätaussiedler) erwerben nach § 7 StAG die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch, sobald sie die Bescheinigung nach § 15 des Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetzes nach der Einreise in die BR Dtschld. ausgestellt wurde.

Ausländer verfügen generell unter bestimmten Voraussetzungen nach acht Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland einen Einbürgerungsanspruch. Die Mindestaufenthaltsdauer für ausländische Ehegatten deutscher Bundesbürger ist in der Regel kürzer. Für die Einbürgerung in die Bundesrepublik Deutschland ist ein Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse erforderlich und Verfassungstreue und Straflosigkeit sind weitere Kriterien. Der Einbürgerungswillige muss ferner sich selbst ernähren können.

Das Prinzip zur Vermeidung der Mehrstaatlichkeit bleibt generell bestehen. Das heißt, dass mit der Einbürgerung die Staatsangehörigkeit des bisherigen Heimatstaates aufgegeben wird.

Reformen des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes; vereinfachter Erwerb für Ausländer

Seit seiner Einführung wurde das bundesdeutsche Staatsangehörigkeitsgesetz schon mehrfach überarbeitet. So bspw. am 1. Jan. 2005 (Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes) und zum 28. Aug. 2007.

Bereits zum 1. Jan. 2000 wurde es dahin gehend reformiert, dass deutsche Staatsbürger grundsätzlich nicht mehr von deutschen Staatsangehörigen und deutschen Volkszugehörigen abstammen, d. h. sich nicht mehr als ethnische Abstammungsgemeinschaft zu verstehen haben. So lautet heute das reformierte Personalitätsprinzip:

„Ein Kind erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn zumindest ein Elternteil deutscher Staatsbürger ist.“

– § 4 StAG in der Fassung von 2013

Darüber hinaus wurde für auslandsdeutsche Familien eine Einschränkung einbaut:

„Haben vor dem 31. Dezember 1999 im Ausland geborene Deutsche ebenfalls Kinder die im Ausland geboren worden, dann erhalten diese nur die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen, wenn die Geburt innerhalb eines Jahres beim Standesamt Berlin I angegeben wird.“

– § 4 StAG in der Fassung von 2000

Für die Kindern von Ausländern wurde das Territorialprinzip eingeführt. Das bedeutet, dass diese die von Deutschland vergebene deutsche Staatsangehörigkeit beantragen können, sobald das 18. Lebensjahr erreicht wurde. Damit besaßen sie eine zweifache (doppelte) Staatsangehörigkeit; die ihrer Eltern und die deutsche. Nach Vollendung ihres 23. Lebensjahres mussten sich diese Kinder laut StAG § 29, Abs. 2 für eine Staatsangehörigkeit entscheiden (Optionsmodell (Staatsangehörigkeit)).[2]

Streichung der „Reichsangehörigkeit“

Am 8. Dez. 2010 wurde das Staatsangehörigkeitsgesetz Deutschlands bereinigt und das neue StAG trat zum 15. Dez. in Kraft. Im Zuge dessen strich der Gesetzgeber auch die unmittelbare Reichsangehörigkeit, über die sich seit dem 5. Febr. 1934 die deutsche Staatsangehörigkeit definierte, die vom deutschen Bundesverfassungsgericht mehrfach als verfassungsrechtliche Klammer der deutschen Nation (Reichsangehörigkeit = Zugehörigkeit zum Deutschen Reich) erklärt und die nun als überflüssiges Relikt aus der Zeit der deutschen Teilung und des Kalten Krieges betrachtet wurde:

„§ 1 (1) Die Staatsangehörigkeit in den Ländern fällt fort. (2) Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit (unmittelbare ReichsAngehörigkeit).“

– § 1, Absatz 1 und 2 der Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Febr. 1934

Die deutsche Reichsbürgerbewegung argumentiert nun, dass aufgrund der Tatsache, dass Adolf Hitler die Staats- und Reichsangehörigkeit zusammenlegte, dass die bundesdeutschen Gesetzgeber mit ihrer Bereinigung, d. h. der Streichung des Präfixes Reichs- dem bundesdeutschen Staatsangehörigkeitsgesetz die Rechtsgrundlage entzogen.

Als Beweis führen sie vielfach das Handbuch „Neues Staatsrecht“ von 1935 an:

„(2) Deutsche Staatsangehörigkeit – Reichsangehörigkeit. Beide Benennungen finden sich im Absatz 2 des § 1 vor und bezeichnen ein und dasselbe. (…) Die beiden Ausdrücke ‚deutsche Staatsangehörigkeit‘ und ‚Reichsangehörigkeit‘ stehen voll nebeneinander. (…) “

– „Neues Staatsrecht“ (1935), II. Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Febr. 1934 ,S. 7

Dieses hätte zur Folge, dass de facto völker- wie staatsrechtlich keine einheitliche deutsche Staatsangehörigkeit mehr bestünde. Und damit wäre auch die Unionsbürgerschaft erloschen, da diese explizit an eine nationale Staatsangehörigkeit bindet. Allerdings würde diese juristische Tatsache von den offiziellen Stellen bewusst ausgeblendet und bzw. bestritten. Diesem Dilemma würde der Gesetzgeber damit zu umgehen versuchen, so die Reichsbürger, dass er das bundesdeutsche StAG noch immer auf das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz zurückführe.

In der Tat kennt das RuStAG von 1913 den Terminus „deutsche Staatsangehörige“ nicht. Dort leitet sich die mittelbare Reichsangehörigkeit von der Staatsangehörigkeit in einem deutschen Bundesstaat ab.[9]

Aber da deutsche Staatsangehörigkeit und deutsche Reichsangehörigkeit seit Feb. 1934 identisch sind, ändert auch eine Umbenennung bzw. ein Wegfall einer der beiden Komponenten nichts an der Tatsache, dass beide noch nebeneinander bestehen. Da beide Begrifflichkeiten identisch sind, erübrigt es sich, beide zu benennen, zumal sich das heutige Deutschland mit dem seit dem 23. Mai 1945 handlungsunfähigen Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich als subjektidentisch sieht und dieses aktuell unter der Vollbezeichnung Bundesrepublik Deutschland fortführt.

Bereits am 28. Aug. 2006 fiel der im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland garantierte Anspruch auf Wiedererwerb einer Länderzugehörigkeit (Art. 75.8 GG) durch das erste Bereinigungsgesetz weg. Der bundesdeutsche Gesetzgeber argumentierte, dass es seit 1934 eine einheitliche deutsche Staatsangehörigkeit gäbe und daher es der alten Staatsangehörigkeiten der Länder nicht mehr bedürfe:

„Die Bedeutung der Begriffe ‚Reichs- und Staatsangehörigkeit‘ im Sinne dieses G. hat sich geändert. An die Stelle der ‚Reichsangehörigkeit‘ ist gem. § 1 V v. 5.2.1934 102-1, Art. 116 Abs. 1 GG 100-1 die deutsche Staatsangehörigkeit getreten. Die die ‚Reichsangehörigkeit‘ vermittelnde ‚Staatsangehörigkeit‘ in den Bundesstaaten – seit der Weimarer Verfassung in den deutschen Ländern – ist durch § 1 V v. 5.2.1934 beseitigt worden:

  • 1: Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
  • 2: Deutscher ist, wer die … unmittelbare Rang. besitzt. (weggefallen)“

– Bundesgesetzblatt III, 102-1 vom 8. Dez. 2010

Doppelte Staatsangehörigkeit

Nach der Bundestagswahl von 2013 einigte sich die Schwarz-Rote Koalition, dass in Deutschland geborene Kinder, deren Elternteile im Sinne des Aufenthaltsgesetzes Ausländer sind und die zusätzlich eine deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben haben, nun nicht mehr verpflichtet sind, sich nach dem Erreichen ihres 23. Lebensjahres für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden, da die sog. Optionspflicht (StAG § 29, Abs. 2) entfallen ist.[10]

Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit

Screenshot des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg (Berlin) vom 2. Mai 2016 mit Informationen zum Staatsangehörigkeitsausweis.

Entgegen der allgemeinen Auffassung, dass die deutsche Staatsangehörigkeit durch den Besitz eines Bundespersonalausweises oder eines Reisepasses nachgewiesen würde, kann man den Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit nur durch die Beantragung einer Staatsangehörigkeitsurkunde bzw. eines Staatsangehörigkeitsausweises erbrinnen.[11]

Denn juristisch gelten weder Personalausweis, noch der Reisepass als Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft; beide Ausweisdokumente legen lediglich die die Vermutung nahe, dass der Inhaber über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügt.[12]

Dem Antragsteller eines Staatsangehörigkeitsurkunde wird bescheinigt, dass er über eine Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit verfügt, und dem Antragsteller eines Staatsangehörigkeitsausweises wird der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit bestätigt, wenn er nachweisen kann, dass er seit mindestens zwölf Jahren von Behörden und Ämtern als deutscher Staatsangehöriger behandelt wurde oder als Deutscher, Heimatvertriebener oder als dessen Abkömmling Aufnahme in Deutschland in den Grenzen von 1937 gefunden hat.

Die Staatsangehörigkeitsbehörde Bayerns überprüft bspw. anhand eingereichter Unterlagen, ob der Antragsteller und dessen Vorfahren seit 1938 (Sammeleinbürgerungen des Großdeutschen Reiches) als deutsche Staatsbürger behandelt wurden. Lebten der Antragssteller oder dessen Vorfahren in den Vertreibungsgebieten, so werden in der Regel die Staatsangehörigkeitsverhältnisse bis zum 1. Jan. 1914 zurückverfolgt. Mit der Aushändigung der Staatsangehörigkeitsurkunde wird dem Antragssteller bescheinigt, dass er Deutscher im Sinne des Grundgesetzes (Art. 116) ist. Die Staatsangehörigkeitsurkunde wird in der örtlichen Ausländerbehörde beantragt und abgeholt. Sie muss vom zuständigen Landrat unterschrieben sein und hat in der Regel eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Sie kann jedoch auch im Ermessen des Bundesverwaltungsamtes zeitlich unbegrenzt ausgestellt werden.

Regelung der deutschen Staatsbürgerschaft im Grundgesetz

Die deutsche Staatsangehörigkeit wird im Artikel 16, Absatz 1 des Grundgesetzes geregelt:

„(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur aufgrund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betreffenden nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird. (…)“

– Artikel 16, Abs. 1 Grundgesetz

Mit der Bereinigung von Bundesrecht (Dezember 2010) entzog die Bundesregierung dem bundesdeutschen Staatsangehörigkeitsgesetz die Gesetzesgrundlage, indem sie dort die Reichsangehörigkeit strich.

Unionsbürgerschaft

Seit dem Abschluss des Maastrichter Vertrages (1993) verfügt jeder deutsche Staatsbürger automatisch über die Unionsbürgerschaft, die seine nationale Staatsangehörigkeit ergänzt.[13] Rechtliche Grundlage bildet der Vertrag über die Arbeitsweise der EU.

Dieser Vertrag garantiert jedem EU-Bürger das Recht, sich innerhalb des Hoheitsgebiets der EU frei zu bewegen und aufzuhalten, das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunal- und Europawahlen und das Recht auf Schutz durch die diplomatischen und konsularischen Vertretungen eines beliebigen EU-Mitgliedstaats. Ferner wird jedem EU-Bürger das Recht auf die Einreichung von Petitionen an das Europäische Parlament sowie von Beschwerden an den Europäischen Bürgerbeauftragten zugestanden.[14]

Es wird vonseiten der sog. Reichsbürgerbewegung, einem losen Zusammenschluss diverser politischer Gruppen, für die Deutschland in den Grenzen von 1937 weiter besteht, betont, dass mit der Streichung der „Reichszugehörigkeit“, die deutsche Staatsangehörigkeit auf der einen und die Unionsbürgerschaft auf der anderen Seite erloschen sind. Erstere definierte sich bis zum Jahresende 2010 über die Reichsangehörigkeit, und Letztere setze bekanntlich eine nationale Staatsangehörigkeit voraus.

Siehe auch

Fußnoten

o   Europäische Kommission: Justiz, abgerufen am 10. Aug. 2013

 

Sein(s)frage der Deutschen (#3) – Quo Vadis Deutschland! (#2) – v1.3.

aktualisiert am 07.09.2017

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„Und wieder schläft das deutsche Volk in seinem stumpfen, blöden Schlaf weiter und gibt diesen faschistischen Verbrechern Mut und Gelegenheit, weiterzutöten -, und diese tun es.“
Im II. Flugblatt der Weißen Rose

Alle Texte sind hier nachzulesen: https://de.wikiquote.org/wiki/Wei%C3%9Fe_Rose
Ich rege an, diese Texte zu lesen und sodann auf unsere heutige Zeit zu übertragen. Da ergeben sich erstaunliche Parallelen.

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Liebe Mitmenschen, verehrte Deutsche, Hallo Sie DEUTSCH,

es graust mir die Tage, ob der Zerrissenheit der Menschheit und insbesonders der Deutschen. Uneins wie eh und je! Unfähig die Matrix zu erfassen und die notwendigen Schritte – für sich und die Seinen – einzuleiten. Wir sind inmitten der Zeitenwende und daher geht es drunter & drüber. Wie im Innen, so auch im Aussen!

Warum, so frage ich mich, ist es denn so schwierig sein ureigenes Schöpferpotential zu entfalten und zu erkennen wer man – auch als Deutscher – ist. Zu verstehen, wie die Spielregeln, auf dem internationalen Parkett, derzeit nun einmal sind. Zu erfassen, dass WIR ALLE zusammen ebenso ein sehr wichtiger (AN)Teil dieses perfiden Systems sind.

Ich schreibe gerne vom „loslassen„. Dies bedeutet jedoch nicht etwas wegzugeben oder gar zu verlieren! Mitnichten – das Gegenteil ist der Fall! Nur – solange ihr euch mit einem oder gar beiden Beinen via dem Beantragen eines Personalausweises, der (un)freiwilligen Wohnhaft-Meldung, dem angeforderten Hartz IV-Daseinsbefristungs-Bezug, dem Kindergeld, der KfZ-Registration und vielen anderen Dingen – mit eurer Unterschrift – dem System zur eigenen Verwurstung anbiedert, solange wird es auch nichts werden mit eurer Souveränität! Ja, da sauber raus zu kommen ist nicht einfach und ist für den Normalmenschen derzeit nicht umsetzbar. Was aber jeder tun kann, ist aufzuklären, sich Anderen bei der Wahrheitsfindung anzubieten. Mut und Rückgrat gegenüber dem Unrecht zu beweisen. Sowie den eigenen Konsum kritisch zu hinterfragen und insbesonders hier sehr konsequent gegenzusteuern.

Ergänzender Lesestoff – DIE SEINS(S)FRAGE DER DEUTSCHEN:
Teil 1: https://www.agmiw.org/?p=5467
Teil 2: https://www.agmiw.org/?p=5946

Lösungsansatz: Mit Gleichgesinnten, möglichst in eine kleinere, ländliche, Gemeinde umziehen. Und dort subsidiär unter autarken Gesichtspunkten – eine Gemeinschaft aufzubauen. Wer dies nicht will oder kann, verbleibt weiterhin jammernd und weheklagend dort, wo er gerade ist. Der Druck – denn die nötige Katharsis naht – muss bei Vielen noch zunehmen – und das wird er – bis auch – praktisch wie auch sinnbildlich – der Allerletzte seine 7-Sachen packt und den Neubeginn in (s)eine bessere Zukunft beschreitet. Und/Oder vor Ort verbleibend, sein Haupt erhebt, mit Herz & Hand zum Gemeinwohl agierend, gemeinsam mit seinen Nachbarn, den Weg der Erneuerung beschreitet.
/gemeindereorganisation/

Immer wieder erhalte ich Leserbriefe, in denen ich um Rat gebeten werde. Es geht den Menschen u.a. auch um Gerechtigkeit! Wie sagte im Jahr 2008 ein BRiD-[Richter] zu meiner Jur. Person: „Herr Hailer, erwarten Sie keine Gerechtigkeit, erwarten Sie ein Urteil!“ Damit war alles gesagt. Und mein Aufwachprozeß wurde angeschoben.

Trotz dem Wissen, sofern man sich meine Artikel auch bewusst „zur Brust nimmt“, wird alle Nase lang „eine neue Sau durchs Dorf getrieben“.
Sei es das OPPT, sei es das UCC, sei es das Mens:ch sein mit dem Naturrecht, sei es nun die BAR-Vermutungen.

Bevor ich auf diese BAR-„Sau“ eingehe, folgender Exkurs:

Erkennt wer ihr seid und bekennt Euch dazu!
Ich bin Deutscher! Die Rechtstellung als Deutscher geht immer vor!
Als Natürliche Person (Familienname, Vorname) bin ich Rechtssubjekt und nur Begünstigter des Sachenrechts und niemals Haftender!
Als Deutscher habe ich völkerrechtlich abgesicherte Schutzrechte (HLKO) und unveräusserliche Sach-, Personen- und Gebietsrechte!
Als Deutscher bin ich vom Lehen der Monarchie und der Kirche befreit!
[Warum sollte ich mich dann mit niederrangigen Normen, Rechten & Regelungen (A.H.; GG; VwVO; UCC, OPPT, BAR, Canon etc.) auseinander setzen?]

Als Deutscher lehne ich alles ab, was nach dem 27.10.1918 auf deutschen Boden passiert ist / installiert wurde!
[Das bedeutet nicht, die „BRD“ nicht anzuerkennen. Sie „existiert“; man kann, darf und sollte jedoch deren Rechtstaatlichkeit anzweifeln.  ;-)]
Wer als Deutscher z.B. das UCC zur Lösung seiner Probleme heranzieht, muss es sich auch gefallen lassen, dass man ihm eben diesen eingeschlagenen Weg ggf. eines Tages unter die Nase reibt.

Kleiner Schlenker zur Begrifflichkeit BRiD, BRvD und BRaD:
Ich tendiere zur Auffassung, dass sich die BR nicht auf Deutschland (und schon garnicht „von“) befindet, obwohl diese ja den Besatzer mimt. Sondern, da wir uns seit 1990 im Privatrecht befinden, nehme ich den Ansatz, dass sich dieses Konstrukt BR in Deutschland aufhält und dort – insbesonders seit 1991 – zulasten der Menschen als sog. „Vereintes Wirtschaftsgebiet – willkürlich sein Unwesen treibt.

Denn das „Bundesinnenministerium“ [BRiD] teilte auf Anfrage mit:

„Das GG (Grundgesetz) ist seit dem 01.01.1991 fester Bestandteil des bundesdeutschen Privatrechtes und somit fester Bestandteil des Rechtstaates innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.“

Aha, wir befinden uns mit dem GG [welches durch Streichung des Art. 23 1990 obsolet wurde] im Privatrecht [wessen privatem Recht denn?]
Innerhalb von was? Etwa von der BRiD, welche bekanntlich ebenfalls in 1990 von H.-D. Genscher bei der UN abgemeldet wurde? ?
Ist etwa die BRiD nicht der Rechtsstaat an sich? Wie kann ein Recht(s)staat Teil eines Ganzen sein. *staun
Und was gilt ausserhalb der BRiD? Was sind denn die „Staatsgrenzen“ der BRiD? Ist mit ausserhalb etwa Bonn damit gemeint? Oder doch Berlin? 😉

Nebenbei: „Nationen“ sind keine Staaten und haben / benötigen somit auch keine Grenzen, welche man schliessen, bewachen oder gar öffnen müsste. 😉

Seit dem Jahr 1990 haben wir auf deutschem Boden:
a. die „BRD alt-Bund mit Sitz in Bonn“ – siehe auch die Bundesgesetzblätter (BGBl.) zu Bonn
b. die „BRD neu in Berlin“ für den DEUTSCH mit dem bundesrepublikanischen Privatrecht innerhalb der BRD.
Dies und vieles mehr findet ihr hier ➡ /bundes-drucksachen/

Man(n) & Weib sollte so langsam verstehen, dass wir längst inmitten des Rechtsbankrotts sind. Spätestens nach der (sicher gefälschten „Bundestagswahl“ am 24.09.17) werden die Masken der Faschisten vollends fallen. Am BRiD-Gericht geht es eh nur noch um Geschäfte.

Zur Begriffsdefinition: Das Völkerrechtsubjekt befindet sich seit der Mobilmachung (29. Juli 1914  – 2 Tage vor der Mobilmachung am 01. August 1914) im „Stillstand der Rechtspflege“ – hier: Status Quo Ante Bellum (Der Staat vor Beginn des Krieges). Und genau deswegen kann man nur noch de jure sauber über die Gemeindearbeit (in den originären Gemeinden) etwas zum Guten bewirken.

Im jur. Wörterbuch v. Köbler findet sich zur Definition des Begriffs „Rechtsbankrott“ folgendes:
“Rechtsbankrott ist das Unvermögen einer Rechtsordnung, den Rechtsunterworfenen Recht zu verschaffen. Eine … Rechtseinrichtung offenbart bspw. Rechtsbankrott, wenn sie Lügner an die Spitze gelangen läßt, Schmierer zu Schriftführern macht, Betrüger zu Kassierern, Fälscher zu Protokollanten, Hochstapler zu Beisitzern und Erpresser zur Rechtsaufsicht… .” Damit ist alles gesagt! 😉
Köbler Juristisches Wörterbuch-.Auflage

So, nun zu den BAR und dem GCLC (Global-Common-Law-Court), deren wichtigste Inhalte nunmehr auch kostenpflichtig sind!:

NATURRECHT & BAR Vermutungen:
https://www.youtube.com/watch?v=Os14RiLI6K8
https://www.youtube.com/watch?v=V5reatDUWC4

Video 1: Bei Stelle 1:03:35 heißt es:
Der Richter weiß, wo Du wohnst! Aber in dem Moment, wo Du weißt, wo der Richter wohnt, hat der Richter mehr Angst als Du.“ Dem ist so! 🙂

Video 2: Soweit so schlau… nur:
<< Was meint Herr Hofmann mit „Wir“ werden sie strafverfolgen? Nun, dieses „Wir“ verwendet das MERKEL auch immer gerne und niemand weiß denn so genau, wer „WIR“ denn nun sein soll. Was er so erzählt, mag ja soweit alles richtig sein. Jedoch kommt er – wie alle anderen auch – die sich in vielerlei Art für ein neues System aussprechen und das Alte einfach weg haben möchten, an genau diese eine, spezielle Grenze -> das Durchsetzungsvermögen! Denn noch kann hier niemand, auch kein Carl-Peter Hofmann, auch nur irgendetwas ausrichten, was diesem kranken System den Garaus machen könnte. >>
Das können wir nur alle gemeinsam, wenn sich einmal (demnächst?) das Wissen bei den Menschen signifikant erhöht hat und das Bewusst_Sein gleich mit! Bis dahin wird es ein Spiesrutenlauf IM System, gepaart mit Denunziation und Anfeindung seitens der indoktrinierten, genderisierten, fluoridierten & hochgradig manuipulierten & vergifteten DEUTSCH. Siehe hierzu auch das „Stockholm-Syndrom„.

<< „Wir schöpfen dann alles aus!“ Was genau wird denn geschöpft? Und wie wird dies umgesetzt und durchgesetzt? Hat er denn etwa eine eigene Privat-Armee? Nein, diese Armee hat er eben nicht. Zudem liefe dies sodann auf einen Krieg mit dem Besatzer hinaus.
Die sog. [Richter]in hat ihn doch mehr oder minder ignoriert und ihr eigenes Ding gemacht. Das sog. Urteil bekommt er dann schon noch!
Diese [Richter]in hat sich nicht darauf eingelassen und genau dies machen die immer. Egal, ob derjenige mit den BAR-Vermutungen um die Ecke kommt oder auch „nur“ mit dem berechtigten Einfordern des gesetzlichen Richters nach dem GG Art. 101 (1) etc ff.  Auf all den Stufen der Geschehnisse (re)agieren diese Personen immer gleich. Was sollen sie denn auch anderes tun (können & dürfen)? >> Frei nach monika.lehmenkuehler

Man lese ergänzend, zum besseren Verständnis der Materie, auch diese Artikel:
➡ /
Umgang mit den Behörden
/die angewandte Täuschung im Rechtsverkehr
/die-taeuschung-im-rechtsverkehr-2-blanko-geschaefte/

Zuletzt nochmals dieser Exkurs zum Deutscher_Sein. Akut und dringlicher wie eh und je. Ob dies jemals von Allen verstanden wird? Dies insbesonders von denjenigen, welche nachwievor die Beauftragung des Feststellungsantrags (pardon den „Gelben Schein“, welcher ja nur die Quittung für deine Willenserklärung ist), kategorisch ablehnen.

Lesen, verstehen und umsetzen wollen, muss dann schon jeder selbst!
/esta-gelber-schein/

Die vorgeschobenen „Gründe“ der Ablehnung zur Auslösung des notwendigen Verwaltungsakts IM System sind mannigfaltig:

* Denn die BRD ist ja kein Staat (korrekt! Sie ist ein Vw.-Konstrukt. Sie wird jedoch international (noch) anerkannt!);
* Die BRD ist nicht legitimiert (doch, das ist sie! Dies. u.a. durch die alle 4 Jahre stattfindende „Wahl“ / Entlastung der Geschäftsführer seitens der DEUTSCH);
* Auf dem Staatsangehörigkeitsausweis steht BRD drauf und die BRD nutzt zudem den Weimarer Adler (korrekt; dies muss sie ja tun, um zumindest teilstaatlich ihren Vw.-Aufgaben gerecht zu werden! Nebenbei: Nicht die BRD stellt den Ausweis aus, sondern die Ausländerbehörde im Landratsamt (Gemeinde)! Zu Weimars Zeiten gab es noch die Staatsangehörigkeiten!)
* Die BRD ist der Feind (korrekt, siehe UN-Feindstaaten-Klausel!);
* Mit der Beantragung des Staatsangehörigkeitsausweises mache ich mich zum „Nazi“ (mit der korrekten Ableitung nach RuStAG 1913 ganz sicher nicht! Zudem ist dies jeder vermutete Deutsche per se eh seit dem Schröder StAG v. 1999/2000!);
* Damit haben die ale meine Daten (die haben eh den Zugriff auf das Heimatarchiv und wissen wer DU bist!);
* Dann stehe ich sicher auf der Liste für das FEMA-Camp (wenn es diese hier so gäbe, dann stünde da eh jeder halbseidene Facebook-Poster drin!);
* Die BRD kann mir meine Staatsangehörigkeit IN einem der 26 Bundesstaaten nicht bescheinigen (korrekt; das ist und war auch nicht ihre Ausgabe. Zudem geht es hierbei nur um eine Feststellung [die Vw. stellt für sich selber fest, dass Du ein Deutscher bist. Diese Feststellung erfolgt nur durch einen behördeninternen Verwaltungsakt, nach erteilter Beauftragung] als auch um die Rückkehr in die Heimat von Hoher See! Siehe hierzu den EStA-Registerauszug des BVA!)
und & bla bla bla.

Seid beruhigt, liebe bekennende Apoliden, Staatenlose, Republikaner & Mens:chen, die BRiD-[Behörden] verweigern zu Unrecht immer mehr die Bearbeitung der Antragsstellung nach dem RuStAG i.d.F.v. 1913. Ihr bekommt diesen ungeliebten „Gelben Schein nebst dem korrekt EStA-Auszug eh nicht mehr ausgestellt. Denn der BRiD werden es so langsam zuviele festgestellte Deutsche IM System. Warum ist dies von Relevanz? Neben der Thematik der Bodenrechte (siehe dort u.a. Wertindex 1914) versuche ich es einmal mit dem u.s. Exkurs zum Art. 73 der UN-Charta:

BODENRECHTE 1 ➡ https://www.agmiw.org/?p=1383
BODENRECHTE 2 ➡ https://www.agmiw.org/?p=2904
BODENRECHTE 3 ➡ https://www.agmiw.org/?p=3811

Liebe Menschen, zum Thema des Kapitel XI., Artikel 73 der UN-Charta (Auszug):

„Verantwortliche für die Verwaltung von Hoheitsgebieten deren Völker (Plural) noch nicht die volle Selbstbestimmung haben, bekennen sich zum Grundsatz der Interessen der Einwohner dieser Hoheitsgebiete, die Vorrang haben und übernehmen den heiligen Auftrag dieser Verpflichtung.“

Wenn also die Interessen dieser Einwohner innerhalb der BRD, z.B. 10-x Millionen an Muslimen (undank deren Gebärfeudigkeit & dem forcierten Familiennachzug werden es immer mehr!), dem von z.B. derzeit rund 4 Millionen gesetzlicher Deutschen, vorgehen
…dann dürft ihr euch nicht beschweren, daß ihr als Rest-DEUTSCH eben kein nachgewiesener Deutscher seid und eure eigenen Interessen hinten an stehen werden…!
 

Die Anzahl der nachgewiesenen – per Feststellungsantrag – gesetzlichen Deutschen beim Bundesverwaltungsamt (BVA in Köln; hier der Antrag F), zwecks Bildung einer eigenen, international anerkannten, Interesseneigenschaft, muss daher zwingend gesteigert werden.

Personal-DEUTSCH merkt nicht einmal, daß seine Interessen IM System als Staatenloser niemals vorgehen können. Könnt ihr denn IM (internationalen) System  beweisen, wer ihr seid? Interessiert es die, welche Unterlagen ihr in den Schubladen liegen habt? Denn das wissen die eh schon selbst. Ihr nehmt die Vermutung, dass ihr DEUTSCH seid, konkludent – mangels einer gegensätzlichen Willensbekundung – an.

Auch deshalb der Feststellungsantrag (F/FK) des BVA (zum „Gelben Schein“), denn:

Da die Politiker-Marionetten in den Entscheidungsgremien (hier: Bundestag, Landtag etc.) gegen eure Interessen Abstimmungen treffen, welche jedoch im internationalen Kollisionsrecht eindeutig Auswirkungen haben, müssen sie (die Politiker) sogar einen Staatsangehörigkeitsausweis (hier nach StAG 1934!) haben, da Sie sonst keine völkerrechtliche Vertretung für das deutsche Völkerrechtsubjekt hätten.

Unter diesem Grundsatz wird auch verständlich, warum der Erhalt des „Gelben Schein“  mittlerweile in sehr vielen Regionen seitens der Verwaltung verweigert bzw. massiv erschwert wird!
https://www.agmiw.org/?p=2037

Denn Sie verlieren dadurch die potentielle Entscheidungsbefugnis, weil die Menge der „amtlich bestätigten“ Entscheidungsträger dadurch aus „ihren“ Reihen ins Volk (ab)wandert, dem eigentlichen Souverän.

Manch ein (angehender), viertel- oder halb aufgewachter Souverän ziert sich, sich über diesen Weg der Feststellung, zu erkennen zu geben. Dies ist der massiven Gegenarbeit der Systemtrolle geschuldet! Wozu habt ihr denn ein Hirn, wenn ihr es nicht zu Euren Gunsten nutzt?!

Die BRiD = die Verwaltung von Zivilinternierten gemäß der Genfer  Konvention. Was würde denn geschehen, wenn alle – oder die Mehrzahl an – Deutschen den sog. „Gelben Schein“ hätten? ?
Der Staatsangehörigkeitsausweis ist eben kein Antrag für die „deutsche Staatsangehörigkeit„, sondern eine Feststellung  zur, also auf eine weitere Staatsangehörigkeit, nämlich die angeborene IN einem der 26 Bundesstaaten des Völkerrechtsubjekts. Dies, sofern man den Feststellungsantrag mit den Ahnennachweisen vor 1914 einreicht.

Der „Gelbe Schein“ ist (nur) die Quittung, die Positivbestätigung, für die weitere Staatsangehörigkeit, denn da steht:

Ist deutsche(r) Staatsangehörige(r) und eben nicht besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit (wie z.B. in der Grünen Einbürgerungs-Urkunde). Man möge – wie immer – die Begrifflichkeiten beachten!

Mit dieser Quittung kannst Du nun belegen, daß Du deine Natürliche Person, einen schützenswerten Rechtsstand, nachgewiesen hat.
Siehe auch: SHAEF Gesetz Nr. 52 Artikel I i.V.m. mit Artikel VII Absatz e / Pakt der Völker Artikel 11 i.V.m. mit Artikel 1 und dem Art. 25 GG, sowie den Art. 45 – 47 HLKO. All dies ist „ius cogens“ zwingendes Recht, welches die Verwaltung zwingend einzuhalten hat.

Du nimmst nun Deine Vorrang- und Schutzrechte wahr, gemäß den Art.  5 , Abs. (1), 6,  10 und 50 EGBGB (ein „Gesetz“ der Bundesrepublik Deutschland = Besatzer und Treuhandverwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets).
EGBGB

Ach ja – hört mal rein ab Minute 01:35 – Ein BRiD-Innenminister (Schily) sagte:
Eine Wiederherstellung des Deutschen Reiches kann es nicht geben, denn das wäre die Wiedervereinigung:

https://www.youtube.com/watch?v=ugmMNL-akJY


Mehr Lesestoff / Antworten zu vielen Fragen findet ihr hier!

Euch Allen alles Gute!

+++++

Beachten:
* Wilhelm II.  war eine Natürliche Person. Primus Inter Pares (lat.: „Erster unter Gleichen“).
* Das Völkerechtsubjekt (mit seinen Bundesstaaten) war z.B. via der HLKO auch im Handelrecht. Jedoch nicht die originären Gemeinden.
* Laut den BGBl. findet der Art. 27  des Abkommens / Rechtstellung über Staatenlose keine Anwendung.
* Den Weg IM System, via dem Feststellungsantrag F des BVA, übergeht auch er bzw. hat den Sinn nicht erfasst. Warum? Cui Bono!
* Lösungsansatz? Kein umsetzbarer Plan ist festzustellen! Sein Leitfaden ist derzeit aufgrund der gegebenen Spielregeln (und mangelndem  Bewusstsein der Menschen) nicht umsetzbar. Zudem: Wie wollen die DEUTSCH diesen Nachweis führen? Das Einholen dieser Nachweise wird undank Digitalisierung (seit 2007 inkl. der Vernichtung dieser Akten) und der Verweigerung seitens der Standesämter immer schwieriger.
* Die Menschen haben die GO ihrer originären Gemeinde, die Verfassung ihres Heimatstaates nebst der Verfassung des Völkerrechtsubjekts v. 1871.
* in bezug auf den Art 73 der UN-Charta siehe oben…

* in bezug auf Hr. Schirinowski ➡ /quo-vadis-ihr-deutschen-v1-0/
* Wieso benötigen Mens:chen einen Staat? 😉

+++++

http://www.journalalternativemedien.info/geschichte/wie-besiegt-man-ein-unrechtsregime/

 

Die Wahrheit befindet sich immer hinter den Worten! – v1.7.

aktualisiert am 30.04.2018

Die Wahrheit ist ein gar merkwürdiger „Geselle“. Ungeachtet der zu erwartenden Schwierigkeiten, welches es auf seinem beschwerlichen Weg der Erleuchtung erfährt, bahnt es sich seinen Weg zum Licht und gedeiht hierbei gar prächtig.

Die Mitarbeiter der Lückenpresse, installiert und missbraucht als Sprachorgan der illegalen BRiD-Berufspolitiker, versuchen sich unisono im medialen Abwürgen der kollektiven Wahrheit, welches jedoch nicht mehr so recht gelingen mag. Denn immer mehr DEUTSCH beginnen sich zu fragen, ob da nicht doch noch etwas zum wahren, echten Deutschen (Deutsch(er)_sein) fehlt.

SEINS(S)FRAGE DER DEUTSCHEN:
Teil 1: ➡  /die-sinnfrage-der-deutschen-ich-bin/
Teil 2 : arrow: /die-seinsfrage-der-deutschen-2

Exkurs:
Quo Vadis Deutschland (#1) ➡  /quo-vadis-deutschland-1/

Quo Vadis Deutschland (#2) ➡  /quo-vadis-deutschland-2/
Quo Vadis Deutschland (#3) ➡  /quo-vadis-deutschland-3/

Man versucht nunmehr dieser „Reichsbürger-Seuche“ mit etwas Schabernack Herr zu werden: 😆
/deutschland-welt/politik/fuenf-euro-gebuehr-fuer-jeden-tag-ohne-ausweis
www.welt.de/regionales/hamburg/Reichsbuerger-muessen-fuenf-Euro-fuer-Passabgabe-zahlen-pro-Tag

Nebenbei erwähnt: Wo steht denn geschrieben, dass man explizit einen Bundespersonalausweis besitzen muss? Sucht mal schön danach!
Denn es gibt/gilt – für den Personal-DEUTSCH – nur eine Ausweispflicht. Daher, wie immer, schön die Begrifflichkeiten beachten!
Man sollte auch einmal hinterfragen, wer denn nun der Eigentümer dieses Personalausweises ist. Zudem ist dieser eh falsch ausgestellt. Denn der NAME (MUSTERMANN) ist ungleich dem Familiennamen (Mustermann).
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__5.html

Nehmen wir als repräsentatives Beispiel dieses „journalistische“ Meisterwerk (umgangsprachlich Geschwafel) eines sog. Qualitätsjournalisten:
:arrow reichsbuerger-im-rems-murr-kreis-landkreis-ruestet-sich-gegen-verschwoerungstheoretiker
Nun denn: Wessen Brot ich ess – dessen Lied ich sing´.

Gehen wir einmal auf die gängigen gebetsmühlenartig publizierten Halbwahrheiten ein:

„Da wird dann zum Beispiel behauptet, dass ein Personalausweis kein offizieller Nachweis über die deusche Staatsangehörigkeit darstelle [sic] und das ist ganz klassisch Reichsbürgerideologie.“ Zitat: Markus Schäfert, Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz

Die Behauptung, dass der Personalausweis also kein offizieller Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit darstellt ist also klassische Reichsbürgerideologie?!

Dann sind wir in diesem Land wohl tatsächlich von sogenannten Reichsbürgern (was immer das sein soll – hier möchte uns doch bitte ein Vertreter der Verwaltung oder Rechtsanwalt in justiziabler und verbindlicher Form aufklären) umgeben, wie auch schon der Artikel der Bayerischen Staatszeitung über die steigende Zahl von Anträge zum Staatsangehörigkeitsausweis suggeriert (die Kommentare sind übrigens sehr lesenswert). Im Folgenden weitere Stellen, die genau diese Behauptung – also das der Reisepass oder der Personalausweis eben KEIN verbindlicher Nachweiß über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit der Person darstellen – schriftlich auf deren Seiten zum Nachlesen niedergeschrieben haben.

Dies angeführt von den Oberreichsbürgern von Wikipedia: (https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeitsausweis) Entgegen verbreiteter Meinung ist der Staatsangehörigkeitsvermerk deutsch in einem deutschen Personalausweis oder Reisepass kein sicherer Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit, sondern legt die juristische Vermutung (vgl. Indiz) nahe, dass der Ausweisinhaber deutscher Staatsangehöriger ist. Mehr Belege hierzu seitens der Verwaltung findet ihr hier ➡ StAG-Verweise Behörden

Der sog. Reichsbürger sagt, dass es die BRD nicht gibt. Es mag solche verwirrten Gestalten geben, dies steht ausser Frage. Ein Deutscher nach dem RuStAG i.d.F.v. 1913, welcher alle seine Sinne  beisammen hat, wird sich sicher nicht zu so einem trögen Unfug herablassen.

Solange da draussen, auf deutschem Boden alle 4 Jahre wieder, diese rund 50-60 Millionen echten Reichsbürger [das sind Alle diejenigen mit einem Bundespersonalausweis], dieses illegale Parteien-Konstrukt bestätigen (den Vorstand entlasten) und wieder wählen, indem diese – wortwörtlich – ihre Stimme abgeben, solange scheint diese „BRiD“ auch da zu sein. Das dieses Konstrukt mittlerweile extrem müffelt und zusehens an Kontur verliert, scheint auch den ganz harten BRiD-Republikanern so langsam zu dräuen. Aber, was nicht ist, dass darf auch nicht sein! Denn: „Wir schaffen das!“  – Wenn wir schon untergehen, dann doch bitte kollektiv und mit wehenden schwarzrotgoldenen Fähnchen.

Zumindest steht die „BRD“ ja auf jedem Bundespersonal-Ausweis so drauf. Dann wird es ja wohl auch stimmen, oder etwa doch nicht?
Besser wäre daher zu formulieren, dass man die Rechtstaatlichkeit dieses Konstrukts anzweifelt. Es verbleibt nur noch die Frage, wie lange man dies noch darf, im vereinigten Merkelland.

In diesem Zusammenhang kann man sich die Frage stellen: Wie muss man dieses Schreiben von H.-D. Genscher interpretieren? Muss man das denn?

Wer möchte, der kann kann gerne bei den United Nations nach der BRD suchen. Zu finden ist dortselbst nur eine Nichtregierungsorganisation (NGO) mit dem Namen „Germany“ und der Amtsprache Englisch. OK, bald kommt noch Arabisch dazu. Die Scharia inklusive…. wohl bekomm´s!

Ebenso liest man alternativ / ergänzend auch gerne hier nach:
/bund_eine_ngo.html

SOUVERÄNITÄT von „Deutschland“?
https://www.agmiw.org/?p=2969
https://www.agmiw.org/?p=1274


Die System-Poiltiker & Behörden-Bediensteten sagen, dass es kein berechtigtes Interesse seitens der Bürger (Bürgen) an dem Feststellungverfahren zur Staatsangehörigkeit gibt. Dies ist und bleibt eine dreiste Lüge! Mit der sich jeder [Behörden]-Mitarbeiter – mal so nebenher – strafbar macht!
/behoerden-verweigern-den-gelben-schein

Manche [Behörde] verweist auch auf das sog. Sachbescheidungsinteresse. Hmm, was hat die Bauaufsichtsbehörde mit der Ausstellung der Staatsangehörigkeitsausweise zu tun? Nichts! 🙂 Eine erneute Täuschung im Rechtsvekehr. Auch dies ist täglich gelebter Usus im BRiD-[Behörden]-Spektakel.

Muss man diese willfährigen Lakaien und gehirngewaschenen Dilettanten in den [Amt]stuben wirklich auf den TESO-Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hinweisen? Es scheint so!

Die Rechteträger (das sind die durch – über den Antrag F des BVA – den ausgelösten VerwaltungsaktFeststellung zur…gesetzlich festgestellten Deutschen) haben ebenso ein Recht über die Artikel 25 – i.V.m. dem § 31 – BVerfGG – und 123 GG und sind eben keine Deutsche im Sinne eines Militär-Grundgesetz für die BRD, sondern dies vorbehaltlich „anderweitiger gesetzlicher Regelungen“ (hier: das RuStAG).

Das wird ebenso im sogenannten Teso-Beschluß des BVerfG bestätigt:

a) Die Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.
b) Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz kennt eine Einbürgerung durch bloße Aushändigung eines deutschen Personalausweises oder Reisepasses nicht.

Teso, BVerfGE 77, 137
Siehe BVerfGE 77, 137 – Teso,BVerfGE 77, 137 – Teso i.V.m. – 2 BvR 373/83 – Abschnitt C, Ziffern 21,22, 23.


Dezenter Nachschlag zur BRiD: Warum kann und wird uns niemand in den [Behörden] die Staatsangehörigkeit der „Bund(t)esrepublik (in) Deutschland“ bestätigen können? Wer dies schafft, erhält von mir ein Eis!

Nebenbei erwähnt: Jeder Tierarzt, jeder Arzt, jeder [Beamte] in den höheren Positionen, jeder Bürgermeister(kandidat) und jeder Bundestag-Berufspolitiker (sic!) hat diesen so arg geschmähten Staatsangehörigkeitsausweis! Diesen jedoch ohne den so wichtigen Nachweis mit den Ahnennachweisen vor 1914!

Wissen diese unfähigen Schreiberlinge dies  etwa (immer noch) nicht oder wird diese Information – weil eindeutig unpassend & unerwünscht – unter den Tisch des Hauses gekehrt? Ein Psychologe würde hier umgehend ein ausgeprägtes Stockholm-Syndrom attestieren wollen.

Manch ein ganz Schlauer in den [Behörden] erwähnt, dass man nicht gewillt sei, die erwünschte Ableitung bis 1914 zu tätigen. Nun, dann möge man sich einmal fragen, warum das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln, als übergeordnete [Behörde], in seinem Merkblatt zum Antrag zur Feststellung der „deutschen Staatsangehörigkeit“ unter dem Punkt 4 auf diese erforderlichen Unterlagen explizit hinweist.
http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BVA/Staatsangeh%C3%B6rigkeit/Feststellung/Merkblatt_Feststellung.html;jsessionid=E9F3456F789AB4CBEA4F6B0CB7A49139.1_cid394?nn=4486756
http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BVA/Staatsangeh%C3%B6rigkeit/Feststellung/Merkblatt_Feststellung.pdf;jsessionid=F542DBE5D917431AAA60052C9BB6F224.1_cid394?__blob=publicationFile&v=2
https://www.agmiw.org/?p=2037

Für weiter am Thema Interessierte verweise ich gerne auch die beiden u.s. Artikel.
Dort findet der geneigte Leser genug an Lesestoff für längere Leseabende zur Eigenrecherche und zum Nachdenken.
/reichsbuerger/
/esta-gelber-schein/

Nachtrag:
Hier die Grundsatzerklärung des Zentralrats der Muslime in Deutschland. Beachtet hierbei den Punkt 10! Diaspora bedeutet Minderheit.
Was geschieht, wenn die Muslime nicht mehr die Minderheit in Deutschland sind? Dies spätestens ab der nächsten Generation?
http://zentralrat.de/3035.php

Liebe Menschen, zum Thema des Artikel 73 der UN Charta (Auszug):

Verantwortliche für die Verwaltung von Hoheitsgebieten deren Völker (Plural) noch nicht die volle Selbstbestimmung haben, bekennen sich zum Grundsatz der Interessen der Einwohner dieser Hoheitsgebiete, die Vorrang haben und übernehmen den heiligen Auftrag dieser Verpflichtung.“

Wenn also die Interessen dieser Einwohner, z.B. 10 Millionen an Muslimen, dem von z.B. 2 Millionen gesetzlicher Deutschen, vorgehen
…dann dürft ihr euch nicht beschweren, daß ihr als Personal-DEUTSCH eben kein nachgewiesener Deutscher seid und eure eigenen Interessen hinten an stehen werden…!

Die Anzahl der nachgewiesenen – per Feststellungsantrag – gesetzlichen Deutschen beim Bundesverwaltungsamt (BVA in Köln), zwecks Bildung einer eigenen international anerkannten  Interesseneigenschaft, muss daher zwingend gesteigert werden.

Personal-DEUTSCH merkt nicht einmal, daß seine Interessen als Staatenloser niemals vorgehen können. Könnt ihr IM (internationalen) System  beweisen, wer ihr seid? Interessiert es die, welche Unterlagen ihr in den Schubladen habt? Auch deshalb der Feststellungsantrag des BVA (zum „Gelber Schein“), denn:

Da die Politiker-Marionetten in den Entscheidungsgremien (hier: Bundestag, Landtag etc.) gegen eure Interessen Abstimmungen treffen, welche jedoch im internationalen Kollisssionsrecht eindeutig Auswirkungen haben, müssen sie (die Politiker) sogar einen Staatsangehörigkeitsausweis haben, da Sie sonst keine völkerrechtliche Vertretung für das deutsche Völkerrechtssubjekt hätten.

Unter diesem Grundsatz wird auch verständlich, warum der Erhalt des „Gelben Schein“  in vielen Regionen seitens der Verwaltung verweigert bzw. massiv erschwert wird…!
/behoerden-verweigern-den-gelben-schein

Denn Sie verlieren dadurch potentielle Entscheidungsbefugnis, weil die Menge der „amtlich bestätigten“ Entscheidungsträger dadurch aus „Ihren“ Reihen ins Volk wandert, dem eigentlichen Souverän.

Manch ein angehender Souverän ziert sich, sich über diesen Weg der Feststellung, zu erkennen zu geben. Dies ist der massiven Gegenarbeit der Systemtrolle geschuldet! Wozu habt ihr denn ein Hirn, wenn ihr es nicht zu Euren Gunsten nutzt? ?

Die BRiD = die Verwaltung von Zivilinternierten. Was würde denn geschehen, wenn alle Deutschen den Gelben Schein hätten? ?
Noch deutlicher gehts nicht! Man muß man nur noch lesen und auch verstehen können und wollen! Auf dem Staatsangehörigkeitsausweis erhaltet ihr dann auch KEINE Staatsangehörigkeit der BRiD bestätigt. Die BRiD stellt nur fest – dies aufgrund unserer Willenserklärung via dem Antrag F des Bundesverwaltungsamts zu Köln.
Zum Schluß noch dies:
Manch eifrige  Behördenmitarbeiter sind recht kreativ bei der Gestaltung der Meldebescheinigungen.

Anka Na:Als ich durch meine Vollauskunft erfuhrt, dass die Behörde, in der ich die Feststellung meiner Staatsangehörigkeit gem. Abstammung beantragte, mich als s.g. „Reichsbürgerin“ führt, erstattete ich Strafanzeige und Strafantrag und wandte mich an die Lokalpresse, mit der Bitte, meinen Fall medial zu begleiten. Die Journalistin zeigte sich sehr interessiert und als ich ihr sagte, dass ich davon ausgehe, dass sie nicht über meinen Fall berichten dürfe, musste sie lachen und antwortete, dass wir hier immer noch eine freie Presse hätten (ich sagte nichts, um ihre Illusion nicht zu zerstören, denn ich hatte den Eindruck, dass sie es tatsächlich noch glaubt). Wie dem auch sei: Wenige Tage später erhielt ich einen Anruf von ihrer Kollegin, die mir mitteilte, „dass mein Fall doch nichts für ihre Berichterstattung wäre“. Die Öffentlichkeit – insbesondere in meiner Stadt – darf von all dem nichts erfahren, um die Illusion der Reichsbürgergefahr nicht zu zerstören . . .“ .
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Video: KONDITIONIERUNG und GEHORSAM, die schlimmste Geisel der Menschheit. In diesem Land ist es sogar der KADAVER-GEHORSAM. Also noch einmal eine Stufe höher der dieses Volk immer wieder ins Unglück stürzt. Aber wo kommt dieser KADAVER-GEHORSAM her und was sind seine fatalen Auswirkungen? Jeder der sich mit den Verwaltungen rumschlägt und ihnen ihre ILLEGALEN Gesetze um die Ohren „haut“ also ich meine jetzt schriftlich und verbal, der wird sich schon gefragt haben: ERKENNEN die nicht was die da tun? Die sehen doch das sie ILLEGAL handeln, warum machen die das?
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Ines Schreiber
Meine Definition für ,,Reichsbürger„:

Es muss ja nicht nur die Geschichte neu geschrieben werden, sondern auch ein Teil unserer Sprache ist entgleist und sollte neu definiert werden. So z.B. der Begriff ,,Reichsbürger,, welcher in der heutigen Zeit (größtenteils von Behördenmitarbeitern, Justiz und (POLIZEI) eher als -Zustand- angesehen wird. Völlig auseinandergedriftet sind Bedeutung und Sinn dieses Wortes, daher definiere ich den Begriff ,,Reichsbürger,, für mich neu.
,,Reichsbürger,, sind keine PERSONEN sondern Menschen mit einem klaren Verstand und einem erweiterten geistigen Bewußtsein, wer sie sind und woher sie kommen. Sie besitzen einen klaren ungetrübten Blick im 360 Grad Radius, erkennen Zusammenhänge und hinterfragen Unklarheiten. Sie haben die Fähigkeit Gut von Böse zu unterscheiden und besitzen die Eier gegen das Böse zu kämpfen damit das Gute siegen kann. Sie gehen im aufrechten Gang und wenn sie mal fallen, so stehen sie immer und immer wieder auf.
Missbräuchlich verwendet wird dieser Begriff ,,Reichsbürger,, von PERSONEN welche den Menschen nicht kennen oder diesen sogar leugnen und ignorieren. Ursache dafür sind erhebliche Defizite in Bildung und Erziehung. Sie besitzen einen anerzogenen Tunnelblick, welcher es ihnen verbietet über 45 Grad hinauszublicken. Sie sind hörig und abhängig von Autoritäten für die sie sich aus Angst prostituieren. Sie gehen gebückt mit Blick zum Boden und wenn sie stürzen so werden sie von ihren Autoritäten immer wieder aufgerichtet um weiter zu kriechen bis sie ausgebrannt und unbrauchbar sind. Ihr Horizont wird absichtlich flach gehalten und der Ausgleich ihrer Bildungsdefizite gezielt verhindert. Ihnen wird das selbständige handeln und denken komplett aberzogen und sogar verboten, damit sie nicht Gefahr laufen über den Tunnelblick hinaus zu schauen und damit erkennen das sie das Böse sind das dem Guten weichen wird.
Fazit für mich ist: liebe Bedienstete und Diener der Menschen, vorgegebenen Parolen wie ,,Reichsbürger,, einfach nur nachzuplappern ohne überhaupt die Bedeutung dieses Wortes zu kennen oder den Sinn des nachplapperns zu erfragen, zeigt das eure Bildung dringend ein Update braucht, denn ihr habt das niedrigste Niveau und seid somit überhaupt nicht in der Lage die Werte der Menschen, welche euch Jahrelang vertraut haben weiter zu verwalten.
Krankhafter Gehorsam kann viele Ursachen haben, doch scheinen bei der Berufskrankheit biochemische Prozesse im Gehirn entgleist zu sein. Findet endlich eure Mitte und fangt an Gutes zu tun und den Menschen zu dienen (nicht zu schaden), ich versichere euch, ihr werdet mit ,,Glückshormonen,, belohnt. Diese Neurotransmitter bestimmen maßgeblich die Kommunikation der grauen Zellen untereinander und wie aus einem Dornröschenschlaf werden diese urplötzlich erwachen. Alles wird klar und deutlich um euch herum und ihr werdet das Unrecht eurer Knechtschaft erkennen und das Leid welches ihr über die Menschen gebracht habt. Doch wir Menschen verurteilen euch nicht, wir Menschen vergeben euch, denn wir haben es bereits erkannt das alles miteinander verbunden ist, denn wir sind alle Eins.

 

Reichs- u. Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) 1913

 

Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz.

Vom 22. Juli 1913.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.
verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:

Erster Abschnitt.
Allgemein Vorschriften.

 

§ 1.

Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.

§ 2.

[1] Elsaß-Lothringen gilt im Sinne dieses Gesetzes als Bundesstaat.
[2] Die Schutzgebiete gelten im Sinne dieses Gesetzes als Inland.

Zweiter Abschnitt.
Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate.

§ 3.

Die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate wird erworben
  1. durch Geburt (§ 4),
  2. durch Legitimation (§ 5),
  3. durch Eheschließung (§ 6),
  4. für einen Deutschen durch Aufnahme (§§ 7, 14, 16),
  5. für einen Ausländer durch Einbürgerung (§§ 8 bis 16).

§ 4.

[1] Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.
[2] Ein Kind, das in dem Gebiet eines Bundesstaates aufgefunden wird (Findelkind), gilt bis zum Beweise des Gegenteil als Kind eines Angehörigen dieses Bundesstaats.

§ 5.

Eine nach den deutschen Gesetzen wirksame Legitimation durch einen Deutschen begründet für das Kind die Staatsangehörigkeit des Vaters.

§ 6.

Durch die Eheschließung mit einem Deutschen erwirbt die Frau die Staatsangehörigkeit des Mannes.

§ 7.

[1] Die Aufnahme muß einem Deutschen von jedem Bundesstaat, in dessen Gebiet er sich niedergelassen hat, auf seinen Antrag erteilt werden, falls kein Grund vorliegt, der nach den §§ 3 bis 5 des Gesetzes über die Freizügigkeit vom 1. November 1867 (Bundes-Gesetzbl. S. 55) die Abweisung eines Neuanziehenden oder die Versagung der Fortsetzung des Aufenthalts rechtfertigt.
[2] Der Antrag einer Ehefrau bedarf der Zustimmung des Mannes; die fehlende Zustimmung kann durch die Vormundschaftsbehörde ersetzt werden. Für eine unter elterlicher Gewalt oder unter Vormundschaft stehende Person wird, wenn sie das sechzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, der Antrag von dem gesetzlichen Vertreter gestellt; hat sie das sechzehnte Lebensjahr vollendet, so bedarf ihr Antrag der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

§ 8.

[1] Ein Ausländer, der sich im Inland niedergelassen hat, kann von dem Bundesstaat, in dessen Gebiete der Niederlassung erfolgt ist, auf seinen Antrag eingebürgert werden, wenn er

  1. nach den Gesetzen seiner bisherigen Heimat unbeschränkt geschäftsfähig ist oder nach den deutschen Gesetzen unbeschränkt geschäftsfähig sein würde oder der Antrag in entsprechender Anwendung des § 7 Abs. 2 Satz 2 von seinem gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung gestellt wird,
  2. einen unbescholtenen Lebenswandel geführt hat,
  3. an dem Orte seiner Niederlassung eine eigene Wohnung oder ein Unterkommen gefunden hat und
  4. an diesem Orte sich und seine Angehörigen zu ernähren imstande ist.

[2] Vor der Einbürgerung ist über die Erfordernisse unter Nr. 2 bis 4 die Gemeinde des Niederlassungsorts und, sofern diese keine selbständigen Armenverband bildet, auch der Armenverband zu hören.

§ 9.

[1] Die Einbürgerung in einem Bundesstaat darf erst erfolgen, nachdem durch den Reichskanzler festgestellt worden ist, daß keiner der übrigen Bundesstaaten Bedenken dagegen erhoben hat; erhebt ein Bundesstaat Bedenken, so entscheidet der Bundesrat. Die Bedenken können nur auf Tatsachen gestützt werden, welche die Besorgnis rechtfertigen, daß die Einbürgerung des Antragstellers das Wohl des Reichs oder eines Bundesstaats gefährden würde.
[2] Die Vorschriften des Abs. 1 finden keine Anwendung

  1. auf ehemalige Angehörige des Bundesstaats, bei dem der Antrag gestellt wird, auf deren Kinder oder Enkel sowie auf Personen, die von einem Angehörigen des Staates an Kindes Statt angenommen sind, es sei denn, daß der Antragsteller einem ausländischen Staate angehört,
  2. auf Ausländer, die im Deutschen Reiche geboren sind, wenn sie sich in dem Bundesstaate, bei dem der Antrag gestellt wird, bis zur Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahrs dauernd aufgehalten haben und die Einbürgerung innerhalb zweier Jahre nach diesem Zeitpunkt beantragen.

§ 10.

Die Witwe oder geschiedene Ehefrau eines Ausländers, die zur Zeit ihrer Eheschließung eine Deutsche war, muß auf ihren Antrag von dem Bundesstaat, in dessen Gebiet sie sich niedergelassen hat, eingebürgert werden, wenn sie den Erfordernissen des § 8 Abs. 1 Nr. 1, 2 entspricht. Über das Erfordernis unter Nr. 2 ist vor der Einbürgerung die Gemeinde des Niederlassungsorts zu hören.[1]

§ 11.

Ein ehemaliger Deutscher, der als Minderjähriger die Reichsangehörigkeit durch Entlassung verloren hat, muß auf seinen Antrag von dem Bundesstaat, in dessen Gebiet er sich niedergelassen hat, eingebürgert werden, wenn er den Erfordernissen des § 8 Abs. 1 entspricht und den Antrag innerhalb zweier Jahre nach der Volljährigkeit stellt. Die Vorschrift des § 8 Abs. 2 findet Anwendung.[2]

§ 12.

Ein Ausländer, der mindestens ein Jahr wie ein Deutscher im Heere oder in der Marine aktiv gedient hat, muß auf seinen Antrag von dem Bundesstaat, in dessen Gebiet er sich niedergelassen hat, eingebürgert werden, wenn er den Erfordernissen des § 8 Abs. 1 entspricht und die Einbürgerung nicht das Wohl des Reichs oder eines Bundesstaats gefährden würde. Die Vorschriften des § 8 Abs. 2 und des § 9 finden Anwendung.[3]

§ 13.

Ein ehemaliger Deutscher, der sich im Inland niedergelassen hat, kann von dem Bundesstaate, dem er früher angehört hat, auf seinen Antrag eingebürgert werden, wenn er den Erfordernissen des § 8 Abs. 1 Nr. 1, 2 entspricht; dem ehemaligen Deutschen steht gleich, wer von einem solchen abstammt oder an Kinder Statt angenommen ist. Vor der Einbürgerung ist dem Reichskanzler Mitteilung zu machen; die Einbürgerung unterbleibt, wenn der Reichskanzler Bedenken erhebt.

§ 14.

[1] Die von der Regierung oder der Zentral- oder höheren Verwaltungsbehörde eines Bundesstaats vollzogene oder bestätigte Anstellung im unmittelbaren oder mittelbaren Staatsdienst, im Dienste einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbandes, im öffentlichen Schuldienst oder im Dienste einer von dem Bundesstaat anerkannten Religionsgemeinschaft gilt für einen Deutschen als Aufnahme, für einen Ausländer als Einbürgerung, sofern nicht in der Anstellungs- oder Bestätigungsurkunde ein Vorbehalt gemacht wird.
[2] Diese Vorschrift findet keine Anwendung auf die Anstellung als Offizier oder Beamter des Beurlaubtenstandes.

§ 15.

[1] Die im Reichsdienst erfolgte Anstellung eines Ausländers, der seinen dienstlichen Wohnsitz in einem Bundesstaate hat, gilt als Einbürgerung in diesen Bundesstaat, sofern nicht in der Anstellungsurkunde ein Vorbehalt gemacht wird.
[2] Hat der Angestellte seinen dienstlichen Wohnsitz im Ausland und bezieht er ein Diensteinkommen aus der Reichskasse, so muß er von dem Bundesstaate, bei dem er den Antrag stellt, eingebürgert werden; bezieht er kein Diensteinkommen aus der Reichskasse, so kann er mit Zustimmung des Reichskanzlers eingebürgert werden.[4]

§ 16.

[1] Die Aufnahme oder Einbürgerung wird wirksam mit der Aushändigung der von der höheren Verwaltungsbehörde hierüber ausgefertigten Urkunde oder der Urkunde über die unter den Voraussetzungen des § 14 oder des § 15 Abs. 1 erfolgte Anstellung.
[2] Die Aufnahme oder Einbürgerung erstreckt sich, insofern nicht in der Urkunde ein Vorbehalt gemacht wird, zugleich auf die Ehefrau und auf diejenigen Kinder, deren gesetzliche Vertretung dem Aufgenommenen oder Eingebürgerten kraft elterlicher Gewalt zusteht. Ausgenommen sind Töchter, die verheiratet sind oder verheiratet gewesen sind.

§ 17.

Die Staatsangehörigkeit geht verloren
  1. durch Entlassung (§§ 18 bis 24),
  2. durch den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (§ 25),
  3. durch Nichterfüllung der Wehrpflicht (§§ 26, 29),
  4. durch Ausspruch der Behörde (§§ 27 bis 29),
  5. für ein uneheliches Kind durch eine von dem Angehörigen eines anderen Bundesstaats oder von einem Ausländer bewirkte und nach den deutschen Gesetzen wirksame Legitimation,
  6. für eine Deutsche durch Eheschließung mit dem Angehörigen eines anderen Bundesstaats oder mit einem Ausländer.

§ 18.

Die Entlassung einer Ehefrau kann nur von dem Manne und, sofern dieser ein Deutscher ist, nur zugleich mit seiner Entlassung beantragt werden. Der Antrag bedarf der Zustimmung der Frau.

§ 19.

[1] Die Entlassung einer Person, die unter elterlicher Gewalt oder unter Vormundschaft steht, kann nur von dem gesetzlichen Vertreter und nur mit Genehmigung des deutschen Vormundschaftsgerichts beantragt werden. Gegen die Entscheidung des Vormundschaftsgerichts steht auch der Staatsanwaltschaft die Beschwerde zu; gegen den Beschluß des Beschwerdegerichts ist die weitere Beschwerde unbeschränkt zulässig.
[2] Die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts ist nicht erforderlich, wenn der Vater oder die Mutter die Entlassung für sich und zugleich kraft elterlicher Gewalt für ein Kind beantragt und dem Antragsteller die Sorge für die Person des Kindes zusteht. Erstreckt sich der Wirkungskreis eines der Mutter bestellten Beistandes auf die Sorge für die Person des Kindes, so bedarf die Mutter zu dem Antrag auf Entlassung des Kindes die Genehmigung des Beistandes.

§ 20.

Die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate bewirkt zugleich die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit in jedem anderen Bundesstaate, soweit sich der Entlassene nicht die Staatsangehörigkeit in einem anderen Bundesstaate durch eine Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde des entlassenden Staates vorbehält. Dieser Vorbehalt muß in der Entlassungsurkunde vermerkt werden.

§ 21.

Die Entlassung muß jedem Staatsangehörigen auf seinen Antrag erteilt werden, wenn er die Staatsangehörigkeit in einem anderen Bundesstaate besitzt und sich diese gemäß § 20 vorbehält.

§ 22.

[1] Fehlt es an den Voraussetzungen des § 21, so wird die Entlassung nicht erteilt
  1. Wehrpflichtigen, über deren Dienstverpflichtung noch nicht endgültig entschieden ist, sofern sie nicht ein Zeugnis der Ersatzkommission darüber beibringen, daß nach der Überzeugung der Kommission die Entlassung nicht in der Absicht nachgesucht wird, die Erfüllung der aktiven Dienstpflicht zu umgehen,
  2. Mannschaften des aktiven Heeres, der aktiven Marine oder der aktiven Schutztruppen,
  3. Mannschaften des Beurlaubtenstandes der im § 56 Nr. 2 bis 4 des Reichsmilitärgesetzes bezeichneten Art, sofern sie nicht die Genehmigung der Militärbehörde erhalten haben,
  4. sonstige Mannschaften der Beurlaubtenstandes, nachdem sie eine Einberufung zum aktiven Dienste erhalten haben,
  5. Beamten und Offiziere, mit Einschluß derer des Beurlaubtenstandes, bevor sie aus dem Dienste entlassen sind.

[2] Aus anderen als den in Abs. 1 bezeichneten Gründen darf in Friedenszeiten die Entlassung nicht versagt werden. Für die Zeit des Krieges oder einer Kriegsgefahr bliebt dem Kaiser der Erlaß besonderer Anordnungen vorbehalten.

§ 23.

[1] Die Entlassung wird wirksam mit der Aushändigung einer von der höheren Verwaltungsbehörde des Heimatstaats ausgefertigten Entlassungsurkunde. Die Urkunde wird nicht ausgehändigt an Personen, die verhaftet sind oder deren Verhaftung oder Festnahme von einer Gerichts- oder Polizeibehörde angeordnet ist.
[2] Soll sich die Entlassung zugleich auf die Ehefrau oder die Kinder des Antragstellers beziehen, so müssen auch diese Personen in der Entlassungsurkunde mit Namen aufgeführt sein.

§ 24.

[1] Die Entlassung gilt als nicht erfolgt, wenn der Entlassene beim Ablauf eines Jahres nach der Aushändigung der Entlassungsurkunde seinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt im Inland hat.
[2] Diese Vorschrift findet keine Anwendung, wenn der Entlassene sich die Staatsangehörigkeit in einem anderen Bundesstaate gemäß § 20 vorbehalten hat.

§ 25.

[1] Ein Deutscher, der im Inland weder seinen Wohnsitz noch seinen dauernden Aufenthalt hat, verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder den Antrag des Ehemanns oder des gesetzlichen Vertreters erfolgt, die Ehefrau und der Vertretene jedoch nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach den §§ 18, 19 die Entlassung beantragt werden könnte.
[2] Die Staatsangehörigkeit verliert nicht, wer vor dem Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde seines Heimatstaats zur Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat. Vor der Erteilung der Genehmigung ist der deutsche Konsul zu hören.
[3] Unter Zustimmung des Bundesrats kann von dem Reichskanzler angeordnet werden, daß Personen, welche die Staatsangehörigkeit in einem bestimmten ausländischen Staate erwerben wollen, die im Abs. 2 vorgesehene Genehmigung nicht erteilt werden darf.

§ 26.

[1] Ein militärpflichtiger Deutscher, der im Inland weder seinen Wohnsitz noch seinen dauernden Aufenthalt hat, verliert seine Staatsangehörigkeit mit der Vollendung einunddreißigsten Lebensjahrs, sofern er bis zu diesem Zeitpunkt noch keine endgültige Entscheidung über seine Dienstverpflichtung herbeigeführt hat, auch eine Zurückstellung über diesen Zeitpunkt hinaus nicht erfolgt ist.
[2] Ein fahnenflüchtiger Deutscher, der im Inland weder seinen Wohnsitz noch dauernden Aufenthalt hat, verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Ablauf von zwei Jahren nach Bekanntmachung des Beschlusses, durch den er für fahnenflüchtig erklärt worden ist (§ 360 der Militärstrafgerichtsordnung). Diese Vorschrift findet keine Anwendung auf Mannschaften der Reserve, der Landes- oder Seewehr und der Ersatzreserve, die für fahnenflüchtig erklärt worden sind, weil sie der Einberufung zum Dienste keine Folge geleistet haben, es sei denn, daß die Einberufung nach Bekanntmachung der Kriegsbereitschaft oder nach Anordnung der Mobilmachung erfolgt ist.
[3] Wer auf Grund der Vorschriften des Abs. 1 und 2 seine Staatsangehörigkeit verloren hat, kann von einem Bundesstaate nur nach Anhörung der Militärbehörde eingebürgert werden. Weist er nach, daß ihm ein Verschulden nicht zur Last fällt, so darf ihm die Einbürgerung von dem Bundesstaate, dem er früher angehörte, nicht versagt werden.[5]

§ 27.

[1] Ein Deutscher, der sich im Ausland aufhält, kann seiner Staatsangehörigkeit durch Beschluß der Zentralbehörde seines Heimatstaats verlustig erklärt werden, wenn er im Falle eines Krieges oder einer Kriegsgefahr einer vom Kaiser angeordneten Aufforderung zur Rückkehr keine Folge leistet.
[2] Gehört er mehreren Bundesstaaten an, so verliert er durch den Beschluß die Staatsangehörigkeit in allen Bundesstaaten.

§ 28.

[1] Ein Deutscher, der ohne Erlaubnis seiner Regierung in ausländische Staatsdienste getreten ist, kann seiner Staatsangehörigkeit durch Beschluß der Zentralbehörde seines Heimatstaats verlustig erklärt werden, wenn er einer Aufforderung zum Austritt nicht Folge leistet.
[2] Gehört er mehreren Bundesstaaten an, so verliert er durch den Beschluß die Staatsangehörigkeit in allen Bundesstaaten.

§ 29.

Der Verlust der Staatsangehörigkeit in den Fällen des § 26 Abs. 1, 2 und der §§ 27, 28 sowie der Wiedererwerb der Staatsangehörigkeit in den Fällen des § 26 Abs. 3 Satz 2 erstreckt sich zugleich auf die Ehefrau und auf diejenigen Kinder, deren gesetzliche Vertretung dem Ausgeschiedenen oder dem Wiedereingebürgerten kraft elterlicher Gewalt zusteht, soweit sich die Ehefrau oder die Kinder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft befinden. Ausgenommen sind Töchter, die verheirat sind oder verheiratet gewesen sind.

§ 30.

Ein ehemaliger Deutscher, der vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes die Reichsangehörigkeit durch Entlassung verloren hat, aber bei Anwendung der Vorschrift des § 24 Abs. 1 als nicht entlassen gelten würde, muß auf seinen Antrag von dem Bundesstaat, in dessen Gebiet er sich niedergelassen hat, eingebürgert werden, wenn er seit dem im § 24 Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt seinen Wohnsitz im Inland behalten hat und den Erfordernissen des § 8 Abs. 1 entspricht, auch den Antrag innerhalb eines Jahres nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes stellt. Die Vorschrift des § 8 Abs. 2 findet Anwendung.

§ 31.

[1] Ein ehemaliger Deutscher, der vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes die Reichsangehörigkeit nach § 21 des Gesetzes über die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870 (Bundes-Gesetzbl. S. 255) durch zehnjährigen Aufenthalt im Ausland verloren hat, muß von dem Bundesstaat, in dessen Gebiet er sich niedergelassen hat, eingebürgert werden, wenn er keinem Staate angehört.
[2] Das gleiche gilt von dem ehemaligen Angehörigen eines Bundesstaats oder eines in einem solchen einverleibten Staates, der bereits beim Inkrafttreten des Gesetzes vom 1. Juni 1870 nach Landesrecht seine Staatsangehörigkeit durch Aufenthalt außerhalb seines Heimatstaats verloren hat.[6]

§ 32.

[1] Ein militärpflichtiger Deutscher, der zur Zeit des Inkrafttreten dieses Gesetzes im Inland weder seinen Wohnsitz noch seinen dauernden Aufenthalt hat und vor diesem Zeitpunkt das neunundzwanzigste, aber noch nicht das dreiundvierzigste Lebensjahr vollendet hat, verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Ablauf zweier Jahre, sofern er innerhalb dieser Frist keine endgültige Entscheidung über seine Dienstverpflichtung herbeigeführt hat.
[2] Ein fahnenflüchtiger Deutscher der im § 26 Abs. 2 bezeichneten Art, der zur Zeit des Inkrafttreten dieses Gesetzes im Inland weder seinen Wohnsitz noch seinen dauernden Aufenthalt hat und vor diesem Zeitpunkt das dreiundvierzigste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Ablauf zweier Jahre, sofern er sich nicht innerhalb dieser Frist vor den Militärbehörden stellt.
[3] Die Vorschriften des § 26 Abs. 3 und der § 29 finden entsprechende Anwendung.[7]

Dritter Abschnitt.
Unmittelbare Reichsangehörigkeit.

§ 33.

Die unmittelbare Reichsangehörigkeit kann verliehen werden
  1. einem Ausländer, der sich in einem Schutzgebiete niedergelassen hat, oder einem Eingeborenen in einem Schutzgebiete;
  2. einem ehemaligen Deutschen, der sich nicht im Inland niedergelassen hat; dem ehemaligen Deutschen steht gleich, wer von ihm abstammt oder an Kindes Statt angenommen ist.

§ 34.

Einem Ausländer, der im Reichsdienst angestellt ist und seinen dienstlichen Wohnsitz im Ausland hat, muß auf seinen Antrag die unmittelbare Reichsangehörigkeit verliehen werden, wenn er ein Diensteinkommen aus der Reichskasse bezieht; sie kann ihm verliehen werden, wenn er ein solches Einkommen nicht bezieht.[8]

§ 35.

Auf die unmittelbare Reichsangehörigkeit finden die Vorschriften dieses Gesetzes über die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate mit Ausnahme der Vorschriften des § 4 Abs. 2, des § 8 Abs. 2, des § 10 Satz 2, des § 11 Satz 2, des § 12 Satz 2 und der §§ 14, 21 mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, daß an die Stelle der Zentralbehörde des Bundesstaats der Reichskanzler und an die Stelle der höheren Verwaltungsbehörde der Reichskanzler oder die von ihm bezeichnete Behörde treten.

Vierter Abschnitt.
Schlußbestimmungen.

§ 36.

Unberührt bleiben die Staatsverträge, die von den Bundesstaaten mit ausländischen Staaten vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geschlossen sind.

§ 37.

Soweit in Reichsgesetzen oder in Landesgesetzen auf Vorschriften des Gesetzes über die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870 oder des Gesetzes, betreffend die Naturalisation von Ausländern, welche im Reichdienst angestellt sind, vom 20. Dezember 1875 verweisen ist, treten an deren Stelle die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes.

§ 38.

[1] In den Fällen des § 7, der §§ 10, 11, 12, 30, 31 und des § 34 erster Halbsatz werden die Aufnahme- oder Einbürgerungsurkunden kostenfrei erteilt. Das gleiche gilt für die Erteilung von Entlassungsurkunden in den Fällen des § 21.
[2] Für die Erteilung von Entlassungsurkunden in anderen als in den im § 21 bezeichneten Fällen dürfen an Stempelabgaben und Ausfertigungsgebühren zusammen nicht mehr als drei Mark erhoben werden.

§ 39.

[1] Der Bundesrat erläßt Bestimmungen über die Aufnahme-, Einbürgerungs- und Entlassungsurkunden sowie über die Urkunden, die zur Bescheinigung der Staatsangehörigkeit dienen.
[2] Die Landeszentralbehörden bestimmen, welche Behörden im Sinne dieses Gesetzes als höhere Verwaltungsbehörden und als Militärbehörden anzusehen sind.

§ 40.

[1] Gegen die Ablehnung des Antrags auf Aufnahme gemäß § 7, auf Einbürgerung in den Fällen der §§ 10, 11, 15, des § 26 Abs. 3, der §§ 30, 31, des § 32 Abs. 3 oder des Antrags auf Entlassung in den Fällen der §§ 21, 22 ist der Rekurs zulässig.
[2] Die Zuständigkeit der Behörden und das Verfahren bestimmen sich nach den Landesgesetzen und, soweit landesgesetzliche Vorschriften nicht vorhanden sind, nach den §§ 20, 21 der Gewerbeordnung.

§ 41.

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1914 gleichzeitig mit einem Gesetze zur Abänderung des Reichsmilitärgesetzes sowie des Gesetzes, betreffend Änderungen der Wehrpflicht, vom 11. Februar 1888 in Kraft.[9]

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben Balholm, an Bord M. Y. „Hohenzollern“, den 22. Juli 1913.

(L. S.) Wilhelm.

Delbrück.

 

Begrifflichkeiten – die allgegenwärtige (Ent)Täuschung – V2.7.

zuletzt aktualisiert am 22.11.2017

„Das genaue Gegenteil von dem, was allgemein geglaubt wird,
ist meistens die Wahrheit.“

Jean de la Bruyère

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Wir wissen, unsere geliebte  Deutsche Sprache ist sehr präzise.
Ebenso ist uns bewusst, dass wir seitens der Machthaber immer (auch) über die jeweiligen Begrifflichkeiten gelenkt werden.
Die schreiben „A“, meinen damit jedoch ein „B“ und wir interpretieren für uns sodann ein „C“, da wir der Ansicht sind, das diese PERSONEN ja nur unser „Bestes“ wollen; wahrlich auch ganz sicher dies, „im Sinne“ dieser Begrifflichkeit. 😉

Wissen, Kultur und Sprache sind, waren und verbleiben immer essentielle Bausteine unseres Seins. Denn: „Wissen ist Macht!“ Dazu noch eine Prise Humor und Bewusstsein… dann läufts…
Das Leben des Brian – Latein-Unterricht

Einer meiner „persönlichen“ Lieblinge unter den Begrifflichkeien ist der Begriff „solidarisch“. Heißt es nicht im Volksmund: „Zeigt Euch solidarisch zu dem, dies oder das?Man möge sich somit (gefälligst) einer „Sache“ oder einer „Person“ [ist doch eh dasselbe]  gegenüber  solide _ arisch bekennen. Wenn schon, dann gerne auch ebenso gegenüber den Tieren veget_arisch… 🙂

Mehr zur Deutschen Sprache: ➡ DEUTSCHE (Theutsche) Sprache, Kultur & Hintergründe

Wer kennt denn noch die wirklichen Bedeutungen der Begriffe die Katastrophe, die Apokalypse und die Katharis? Ohne „googeln“ zu müssen?

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Die Menschenfeinde verstehen sehr gut, die jeweiligen Bedeutungen in ihr Gegenteil zu verkehren, um damit die verdummten Massen zu verunsichern oder auch aufzuhetzen. Nehmen wir das zum Schimpfwort gemachte Wort „NaZis“. Dieser Begriff wurde von den Juden geprägt, um Hitlers Nationalsozialismus, der die Erweckung des Heiligen war, abzuwerten. Aber im prophetischen Buch AMOS der Bibel werden die Bewohner der „Feuerinsel“ Nazareth als von Gott Erhöhte erklärt. In der englischen Bibel, 4. Buch Mose und im Buch AMOS, werden die Gottgleichen (damals die Arier) „Nazirites“, also Nazianer / Nazarener, Nazis genannt. Somit wussten die Juden, dass Hitlers Werk die Auferstehung der „Gottgleichen“ von Nazareth war. Gemeint waren die vor Tausenden von Jahren auch dort siedelnden Arier, zu deren Nachkommen Jesus gehörte, der Mann aus Gallien (Galiläa). Heute wird das Wort „Populismus“ zum Hetzbegriff gegen das Gute und Göttliche eingesetzt, obwohl er explizit das Völkische, das einzig Wahre und Gute unserer irdischen Existenz bedeutet. Populismus stammt aus dem Lateinischen: Populus = Volk. Vox populi bedeutet Volkes Stimme. Heute zu den „Populisten“ zu gehören heißt, „populär“ zu sein, also vom Volk geliebt zu sein. Wir sind die Guten, gegen die anti-populistischen Weltverbrecher und Ethnovernichter grausigster Natur. Völkerwanderung heißt im Spanischen treffend: „Invasión de los Bárbaros – also das Programm der Anti-Populisten.

Wie sieht uns denn das System?

Linktext:
„Unter der Rechtsfähigkeit versteht man die Fähigkeit, selbständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. So kann man erben, klagen oder auch Verträge abschließen, hat aber auch Pflichten wie beispielsweise die Steuern zu zahlen. Rechtsfähigkeit besitzen Natürliche Personen und Juristische Personen. Dabei sind Natürliche Personen in Deutschland alle Menschen. Die volle Rechtsfähigkeit gilt in Deutschland allerdings nur für deutsche Staatsangehörige.“
wirtschafts-lehre.de/rechtsfaehigkeit

Und wer von Euch hat denn diese sog. „deutsche Staatsangehörgkeit“ [nach 1934] verbindlich seitens einer BRiD-Behörde bestätigt bekommen?
Bzw. wer hat mit dem Feststellungsantrag F & V des Bundesverwaltungsamts (BVA) korrekt nach 1914 (RuStAG i.d.F.v. 1913) abgeleitet?
Es sei angemerkt: Die „deutsche Staatsangehörigkeit“ [die es so nicht gibt] ist ungleichIst deutscher Staatsangehöriger„! 😉
/rechtsstaende-2-bustag-rustag/


In der Verlinkung bei wirtschaftlehre.de ist die Falschdarstellung (dies weiter unten im Linktext) scheinbar bewusst gewollt und Natürliche Person sowie Juristische Person falsch geschrieben. Denn diese beiden Rechtssubjekte dürfen kein Adjektiv enthalten (natürliche & juristische Person = Rechtsobjekt [Sache]). Denn sonst sind sie nach Deutschem Recht nur die Person, die scheinbar natürlich oder juristisch sein kann.
So kommt man direkt in die Haftung. Eine Natürliche Person haftet nicht, sie ist der beseelte Mensch aus Fleisch und Blut.
Solche Darstellungen sind grober Unfug, und machen deutlich, daß das EGBGB der Bundesrepublik in Deutschland eben nur die Jur. Person kennt bzw. nur mit dieser Jur. Person interagieren kann. Menschen (Nat. Person) kann man nicht besteuern und ihr Eigentum auch nicht. Der Fiskus im Kaiserreich basierte auf einer Freiwilligkeit. Ein Mensch hat keine Steuern zu bezahlen.

OK, so versteht man das also unter dem Mensch als Träger von Rechten und Pflichten. Nun – der Verfasser der obigen Zeilen (Linktext) zitiert selbst den § 1 BGB: „Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.“ Wo steht da etwas von Pflichten für einen Menschen?
https://dejure.org/gesetze/BGB/1.html
Der Mensch nimmt seine Pflichten ausschließlich als Juristische Person wahr. Und dies ab der Geburt, als das Kind der Familie.

Seitens der [Behörden]-Bediensteten, pardon den „Beamten“, kommt dann gerne der Spruch: Ich kann ihre Rechtsauffassung nicht teilen.“ Nun, was gibt es denn daran bitte – an wen denn – zu (ver)teilen?
Muss  man denn etwas teilen, was einem – de jure – zusteht?
Verkehrte Welt… 🙂

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Das „Bundesinnenministerium“ [BRiD] teilte auf Anfrage mit:

„Das GG ist seit dem 01.01.1991 fester Bestandteil des bundesdeutschen Privatrechtes und somit fester Bestandteil des Rechtstaates innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.“

Aha, wir befinden uns somit mit dem GG [welches durch Streichung des Art. 23 1990 obsolet wurde] im Privatrecht [wessen privatem Recht denn?]
Innerhalb von was? Etwa von der BRiD, welche bekanntlich ebenfalls im Jahr 1990 von H.-D. Genscher bei der UN abgemeldet wurde? 😆
Ist etwa die BRiD nicht der Rechtsstaat an sich? Wie kann ein Recht(s)staat Teil eines Ganzen sein. *staun
Und was gilt ausserhalb der BRiD? Was sind denn die „Staatsgrenzen“ der BRiD? Ist mit ausserhalb etwa Bonn damit gemeint? Oder doch Berlin? ^_°
/bundes-drucksachen/

Für gesetzliche, nachgewiesene Deutsche ist gültig: Schaut in euren eigenen EStA-Register-Auszug rein. 😉
Wo(hin) wurde eingebürgert und durch wen?
Eingebürgert wurde durch die EinbB – Einbürgerungsbehörde (= BRD-alt Bund, Bonn´er-Kennung) über den Landrat (Wahlbeamter, Doppelfunktion). Denn die, den Feststellungsantrag, ausführende Ausländer[behörde] sitzt im Landrats[amt].

Seit dem Jahr 1990 haben wir auf deutschem Boden:
a. die „BRD alt-Bund mit Sitz in Bonn“ – siehe auch die Bundesgesetzblätter
b. die „BRD neu in Berlin“ für den DEUTSCH mit bundesdeutschem Privatrecht innerhalb der BRD.
/esta-gelber-schein/

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Eines der vielen Schmankerl aus der Kategorie „Angewandte NS-Gesetzesnormen seitens der „BRiD“:
Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
gesetze-im-internet.de/NamAendG
Die Passagen mit dem „Reichsministerer“ überlesen wir mal, ok? 🙂

„In der Sache“ sei hierbei auf folgende, den „Sach“verhalt ergänzende „Gesetze“ verwiesen:
Art. 10  EGBGB i.Vm.  § 17 HGB i.V.m. § 90 BGB i.V.m. § 21 Abs (3) Punkt 5 PStG

Foto: Seminar AGMiW Juli 2016 Ingolstadt

Ergänzend hierzu: ➡ Artikel: Das Geburtenregister

Foto: Seminar AGMiW Juli 2016 Ingolstadt

Und wer ist denn nun ein Deutscher „im Sinne“  des GG? Wer das nicht versteht(oder verstehen möchte), dem ist nicht mehr zu helfen!

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http://www.journalalternativemedien.info/videothek/ra-lutz-schaefer-die-meisten-menschen-sind-schafe/

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§ 2-PartG – Begriff der Partei

(1) Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluß nehmen.
Artikel: Was ist denn eine Partei?

Foto: Seminar AGMiW Juli 2016 Ingolstadt

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„Der Leiter der Nachtwölfe, Alexander Saldostanow alias Chirurg, muss dieses Mal zuhause bleiben. Weil die USA und dann auch die EU gegen ihn persönliche Sanktionen verhängt haben, kann der 53-Jährige kein Einreisevisum bekommen.“
„Auch Deutschland annullierte mehreren Bikern die Einreisevisa.“
Der Wahrheit entsprechend, ist die Frage angebracht, WIE kann das BESETZTE „Deutschland“ das veranlassen? Das ist zu beachten und richtig zustellen! Denn auch dahinter steht NUR der Besatzer sprich die i.A. handelnde BRiD-Geschäftsleitung und somit sollte im Artikel auch richtiger Weise die „Bundesrepublik“ IN Deutschland stehen! Jeder sollte auf diese „Feinheiten“ achten und derartige Aussagen nicht einfach hinnehmen, denn hinter „den Begrifflichkeiten“ steckt mehr als nur die sprachliche Abwechslung!

++++

http://www.journalalternativemedien.info/videothek/ra-lutz-schaefer-deutsche-disziplin/

++++

Das Stockholm-Syndrom:

Unter dem Stockholm-Syndrom versteht man ein psychologisches Phänomen, bei dem Opfer von Geiselnahmen ein positives emotionales Verhältnis zu ihren Entführern aufbauen. Dies kann dazu führen, dass das Opfer mit den Tätern sympathisiert und mit ihnen kooperiert.
Das Syndrom mag unverständlich erscheinen. Die Forschungsliteratur nennt zahlreiche mögliche Ursachen für das Stockholm-Syndrom:

In erster Linie manifestiert sich die Wahrnehmungsverzerrung, die zum Stockholm-Syndrom führt, darin, dass die subjektive Wahrnehmung der Geisel nur einen Teil der Gesamtsituation erfassen kann. Das Opfer erlebt eine Zurückhaltung der Einsatzkräfte vor Ort, es fühlt sich mit zunehmender Dauer der Entführung allein gelassen. Dagegen wird das Agieren der Geiselnehmer überproportional wahrgenommen, schon kleinste Zugeständnisse (das Anbieten von Nahrung, auf die Toilette gehen lassen oder Lockern von Fesselungen) werden als große Erleichterungen empfunden. Das Opfer erlebt eine Situation, in der es ausschließlich „Gutes“ von den Geiselnehmern erfährt. Es kommt zu der für Außenstehende subjektiv nicht nachvollziehbaren Folge, dass ein Opfer mehr Sympathie für seine Peiniger empfindet als für die rettenden Einsatzkräfte.
Täter werden sich Opfern gegenüber oftmals wohlwollend verhalten, weil sie die Opfer als Vermögenswerte ansehen oder um eine Eskalation der Situation zu vermeiden. Hieraus kann eine emotionale Bindung und Dankbarkeit von Opfern gegenüber Tätern entstehen.
Der maximale Kontrollverlust bei einer Geiselnahme ist nur schwer zu verkraften. Erträglicher wird dies, wenn sich das Opfer einredet, es sei zum Teil auch sein Wille, beispielsweise, da es sich mit den Motiven der Entführer identifiziert.

Dann noch ein paar Nebenwirkungen seitens der Chemtrails:
https://www.facebook.com/sue.muffv/videos/10208305532571684/

++++

Monika Lehmenkühler (DWR):

+++ACHTUNG! +++ACHTUNG! +++BEKANNTMACHUNG!
„Nur damit später keiner sagen kann es hätte keiner gewußt“:
PRESSEMITTEILUNG +++ AN ALLE REDAKTIONEN+++

Im Namen einer großen Mehrheit der Weltbevölkerung proklamieren Wir hier Folgendes: WIR MACHEN NICHT MEHR MIT!

Diese Proklamation geht – und das ab heute bis auf weiteres JEDEN TAG – an alle Medien, alle Politiker, Konzerne, Chefs, Ehefrauen, Ehemänner, Gegner, Feinde, etc.pp

Wir haben einfach keine Lust mehr auf Eure überaus kriminellen und zerstörerischen Spielchen. Immer wenn Wir etwas tun, wie Wir es tun sollen, schaden Wir Uns selbst.
Ihr könnt noch so versuchen Uns vom Gegenteil zu überzeugen, Wir WISSEN es, und kaufen Euch Euren Mist nicht mehr ab!.
Wir wollen, daß ihr WISST, daß Wir ab hier etwas anderes machen wollen.
Wir haben keine Angst mehr davor, heraus zu finden was genau das ist. Der Unwillen wächst täglich, einfach nur weiter nach EUREN Richtlinien zu leben!
Stellt man sich die Menschheit als EINEN Menschen vor, findet er sich recht passend in dem Bild wieder, bei dem Typen,
der an dem Ast sägt auf dem er sitzt, völlig überzeugt, das Richtige zu tun.
… und das nur weil er GESAGT bekommen hat es wäre richtig und weil er Geld dafür bekommt.
Und genau hier findet nun die Änderung statt:

WIR tun NICHT mehr, was man Uns sagt, wenn außer ein bisschen Geld (bedruckte Baumwolle) nichts dabei heraus springt, während derweil die Welt durch UNSERE Hände den Bach runter geht und in Schutt und Asche gelegt wird.

Egal, was Eure Agenden besagen, VERGESST ES!
Ihr könnt fortan nicht mehr mit Unserer Unterstützung bei der Umsetzung dieser Agenden zählen.
Ihr versprecht Uns Frieden, und schickt Uns in seinem Namen in den Krieg!
Ihr versprecht Uns Sicherheit, doch Eure Gesetze schützen Uns längst nicht mehr, sondern kriminalisieren uns!
Ihr versprecht Uns Freiheit, und verbietet Uns jeden Tag mehr unter immer schärferen Strafen!
Ihr versprecht Uns Einheit, und erzählt Uns den ganzen Tag, wer Feind, Gegner oder Schuldiger ist!
Ihr versprecht Uns Lösungen, und sorgt für Probleme, die Wir ohne Euch gar nicht hätten!
Ihr sagt vor dem Gesetz seien alle Menschen gleich, wie gut, daß dieses Gesetz nur von PERSONEN handelt.
Und ihr meint wirklich, Wir SEHEN das nicht?
Spielt diese Spielchen mit denen weiter, die noch mitspielen wollen aber wundert Euch nicht, wenn auch Diejenigen immer weniger werden. Der Aufwachprozess ist nicht mehr zu stoppen. Wir haben euch durchschaut!
Und wir FOLGEN NICHT MEHR!
Wir folgen Unserem Herzen.
Und geben ab hier einen großen Haufen braunes stinkendes Zeug auf Eure Vorschriften.
Wir sind ab hier EINE Familie (in der Bibel bekannt als die Fam. NAZARETH), Wir sind freie MENS(CH)EN UND KEINE PERSONEN MEHR!
Wir nehmen unser Leben ab jetzt wieder selbst in die Hand.
Anarchie ist nichts weiter als das Gegenteil von Hierarchie.
Anarchie ist AUGENHÖHE.
Deswegen ist der Begriff Anarchie bei Euch ja auch so negativ belegt.
Für uns ist genau dies einfach viel lebenswerter, liebevoller und schöner als eure Hierarchienim ständig neuen Gewand.
Und da Wir hier ja angeblich und offiziell in einer sogenannten Demokratie leben, könnten Wir sogar von unserem Stimmrecht Gebrauch machen. Selbst danach nehmen Wir Uns hiermit das Recht, eine FRIEDLICHE Welt zu schaffen.
Und ihr dürft Euch jederzeit gern zu Uns gesellen.
Keine Scheu… Strafen oder Rache sind Teil EURER Lebensweise, nicht der Unserer.
Ihr seid von Herzen willkommen.
Ab hier übernehmen WIR, die MENS(CH)EN dieser ERDE.
Wir sind Souverän, Fam. Nazareth, Freemen, Könige von uns selbst, freie Menschen, Terraner, Erdlinge, ICH, Autonom…
und ob ihr es wahrhaben wollt oder nicht, aber als solche… seid IHR ebenso ein Teil von UNS!
Wir KÖNNEN und wollen euch nicht mehr als Gegner sehen.

Diesen Text werdet ihr jetzt so lange erhalten, bis er verstanden und umgesetzt wurde.

Für Uns sind das jeden Tag nur ein paar Mausklicks, und Wir helfen gern. Inspiriert euch!

Diese Nachricht ist von einem Großteil der Bevölkerung dieser Erde.

++++

Gleiches Recht für Alle? Mitnichten…! Ein kleiner Nachtrag zum darüber nachdenken…

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https://youtu.be/7deksUdChxQ

Und Tschüss…! ^^

++++

Wer hat das Wort „Rassist“ erfunden?
Das Wort „Rassist“ hat genauso einen Ursprung wie jedes andere Wort im Vokabular. Irgendwer hat es erfunden, in diesem Fall, um als Munition gegen ideologische Feinde zur Diffamierung zu benutzen. Wegen der Aktualität übersetze ich einen Artikel von Dustin Stanley aus dem Jahre 2010, der der Frage nachgegangen ist, wer hat das Wort „Rassist“ erfunden und wann?
/wer-hat-das-wort-rassist-erfunden?

 

Ich, meine PERSON und die [Behörden] – v.3.4.

aktualisiert am 06.11.2017

Auszug einer Verhandlung…
Als erstes wollte der mit der schwarzen Kutte wissen, wie ich heiße und welche Staatsangehörigkeit ich habe.
Ich bin der … und Staatsangehörigkeit kann ich ihnen nicht beantworten.
Sie sind doch deutscher Staatsangehöriger?
Ich denke schon, nur wie die genaue Bezeichnung „des Deutschen Staates“ ist kann ich Ihnen nicht beantworten.
Also geboren in der „BRD“. Demnach bin ich „Staatsangehöriger“ der „BRD“ aber im Beamtenbesoldungsgesetz stand bis 2008: Der oberste Dienstherr aller Beamten ist das Reich. Demnach bin ich auch Reichsangehöriger.
Jetzt steht da drin: Der oberste Dienstherr aller Beamten ist der Bund. Demnach bin ich auch „Staatsangerhöriger“ von der Bund.
Nach dem Grundgesetz bin ich aber „Staatsangehöriger“ der Weimarer Republik und nach dem Personalausweis, welcher ja gültig sein soll, bin ich auch „Staatsangehöriger“ von DEUTSCH.


Anbei einige Anmerkungen & zum Verständnis der Materie.

Diese Informationen stellen keinen Anspruch auf Vollständigkeit dar.
Ebensowenig sollen diese Informationen dazu anregen, willentlich oder fahrlässig, Straftaten zu begehen.

Ein(e) Deutsche(r) hält sich an die bundesrepublikanischen Rechtsnormen (was die [Behörden] selbst nicht wollen), an gültige Deutsche Gesetze (was die [Behörden] nicht können) und befindet sich mit seinem Tun zu jeder Zeit vollumfänglich in der Wahrheit!

Dieser Beitrag ist eher als eine Art der Rundumschau zu betrachten. Der Mündige muss selbst wissen, was er tut oder eben auch was nicht. Sprich, was für ihn in seiner aktuellen Situation am besten geeignet erscheint.

Dieser Beitrag dient ebenso auch zur Klärung manch einer Begrifflichkeit als auch zum besseren Verständnis.

Wer sich als Deutsche(r) – freiwillig – auf diese Rechtsebene(n) herab lässt, muss wissen was er/sie tut… und auch warum… somit ohne Gewähr!


Allgemeines Verhalten:

Bei unerwünschtem oder unerwarteten Besuch von System-Mitarbeitern gilt es zuerst immer 3 x (dreimal) zu fragen:

„Was bitte ist denn die / ihre gesetzliche Grundlage für diese Maßnahme?“

(Unbedingt darauf bestehen… 3 x fragen!
Denn: Nach dreimaliger Negierung der Frage ist die SACHE an sich erledigt!)

Sodann – immer schön im Fragemodus verweilend – weiter fragen:

„Übernehmen Sie die persönliche Haftung für diesen Vorgang?“
„Ist hier etwa Gefahr im Verzug? Bin ich flüchtig oder gar gewalttätig?“

Direkt und bestimmt den „Beamten“ ansprechen:
„Warum sprechen Sie mich in der Gefährdungsansprache an?!“
Der „Beamte“ versucht einen Vorwand zu finden, um aufgrund einer vermuteten bzw. angenommenen „Gefahr im Verzug“ anders handeln zu können. Z.B. dem Zutritt zu Wohnung, Durchsuchungen etc.

Hier wird seitens der System-Mitarbeiter gerne mit der Angst gespielt – denn es besteht für einen Großteil der Maßnahmen keine rechtliche Grundlage! Angst ist und bleibt immer ein schlechter Ratgeber!

Auf jede an Dich gestellte Frage immer nur eine Gegenfrage stellen!

Dies bitte – nicht entehrend – immer freundlich, sachlich, ruhig und souverän. Hierbei den Augenkontakt herstellen und halten! Zählt vor einer Frage oder Reaktion euerseits immer zuerst bis 5.
Lasst Euch nicht zu spontanen Antworten oder Handlungen verleiten.

Mögliche Fragen sind z.B.:

„Für wen arbeiten Sie?“ oder „Was arbeiten Sie denn?“
„Was sind denn die / ihre (Polizei)aufgaben?“

„Ist diese Maßnahme mit ihrem Gewissen vereinbar?“
„Wussten Sie schon, dass im Jahr 1982 die Staatshaftung aufgehoben wurde? Und Sie nunmehr eine private Diensthaftpflichtversicherung benötigen?“

Aufklären der [Beamten]:
„Sie werden für den entstandenen Schaden (hier: z.B. Rufmord in der Nachbarschaft – bereits aufgrund der durchgeführten Maßnahme entstanden ggf. Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Sachbeschädigung etc.) gemäß den §§ 823 i.V.m. 839 BGB persönlich haftbar gemacht. Sie wurden hiermit belehrt!
Beamtenwegweiser 2015

Im Nachgang immer den Strafantrag mit Strafverfolgung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft stellen (keine Anzeige)! Das Schreiben der Ablehnung der seitens der Politik weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft (wg. dem Aktenzeichen!) aufbewahren für den Tag X.

https://youtu.be/Zh2glBpIvUc

Für Wissende:  :arro: Passierschein/Formular A 38 😉

Es werden auf Fragen seitens der „Beamten“ nicht geantwortet:

„Sind sie Herr / Frau XYZ?“ (das ist die Jur. Person)
„Haben Sie mich verstanden?“  (Unterwerfung)
Auf keine freiwilligen Handlungen einlassen wie z,B.:
„zeigen Sie mir“… „unterschreiben Sie dort…“

Jedes einzelne an Dich gerichtete „Angebot“ wird umgehend bestritten (nicht „zurück gewiesen“).

Liefert denen nicht die PERSON; weder die Jur. noch die Nat. Person!
Der freie Wille des Menschen ist nicht verhandelbar. Denn Ich BIN…!

Anmerkung:
Personal-DEUTSCH ist nebst seinen Abkömmlingen eine Sache (Kollateral) und nichts anderes…! Dies ist ein Faktum…!

Siehe hierzu den Art. 10 EGBGB i.V.m. dem § 17 HGB, i.V.m. dem § 90 BGB i.V.m. dem § 21 PstG Abs. (3), Punkt 5.

Ich bin Deutscher! Die Rechtstellung als Deutscher geht immer vor!
Als Natürliche Person (Familienname, Vorname) bin ich Rechtssubjekt und nur Begünstigter des Sachenrechts und niemals Haftender!
Als Deutscher habe ich völkerrechtlich abgesicherte Schutzrechte (HLKO) und unveräusserliche Sach-, Personen- und Gebietsrechte.
Warum sollte ich mich dann mit niederrangigen Normen, Rechten & Regelungen (A.H.; GG; VwVO; UCC etc.) auseinander setzen?

Beachten: Wer es nicht darauf anlegt, wird i.d.R. auch nicht behelligt.
Man zieht das an, was man selbst möchte. Gedanken & Handlungen erschaffen Realtitäten bzw. bewirken weitergehende Handlungen Dritter.

Ergänzend hierzu ➡ /zur-vorlage-bei-sogenannten-behoerden-aemtern-und-gerichten/


Umgang mit Angeboten seitens der Verwaltungen / [Behörden]:
Hier: Ein das Fallbeispiel OWiG wegen zu schnellen Fahrens.

Anmerkung: Ich rege an, dass Knöllchen zu bezahlen! 🙂

Das Angebot – immer adressiert an die Jur. Person – wird umgehend zur eigenen „persönlichen“ Entlastung zurück gesendet. Keine Handlung bedeutet konkludente Annahme gemäß § 151 BGB.
Der Vorgang wird vollumfänglich bestritten (nicht zurückgewiesen).
Mehr hierzu im Handlungsleitfaden.

Man darf die ausführende / handelnde (in wessen Auftrag? nachfragen!) PERSON in der [Behörde] auf folgende Punkte aufmerksam machen:

a. OWiG §§ 5 und 135
b. Bundesbereinigungsgesetze der Jahre 2006, 2007 und 2010
c. BVERfG 2 BvR 941/08 v. 11.08.2009 (Informelles Selbstbestimmungsrecht des eigenen Bildes)

Ach ja, da war ja noch was in bezug auf die Unterschriften: 😉

Eigene Schriftsätze werden nicht unterschrieben! Denn siehe auch hier:

Sollte man generös gewillt sein, das Angebot seitens der [Behörde] anzunehmen, dann wird der PERSON in der [Behörde] schriftlich mitgeteilt, dass man unter Zwang (c.f. – coactus feci) der ggf. seitens der [Behörde] angedrohten Gewalt (z.B. Erzwingungshaft, Pfändungen – dies sind Straftatbestände…!) weicht, als auch die grob fahrlässig bzw. willkürlich handelnde PERSON in die persönliche Haftung nimmt.

Beachten: Konkludente Verträge beinhalten per se eine Entehrung.
Noname – Konkludenter Vertrag
Noname – AGB-Mensch
Noname – Legitimationsanforderung-neu

Alles sehr genau lesen und ergänzen. Man sollte auch wirklich verstehen, was man versendet – dies wie gehabt ohne Gewähr! Die Beträge in den AGB´s sollte man aus sittlichen Gründen vereinzelt um die ein und andere „Null“ kürzen.

Der Überweisungsträger wird wie folgt ausgefüllt:

a. Der Adressat ist immer die ausführende PERSON in der [Behörde].
Also z.B. „Frau Lieschen Kleinmeier“ – nicht jedoch die „Stadtkasse XYZ“.
b. Der zu überweisende Betrag ist nur die Höhe der jeweiligen Hauptforderung ohne sonstigen Mahnkosten und anderen Gebühren.
c. In das Betreffsfeld wird hinein geschrieben:
Das Az. der [Behörde]; Schutzgeld, räuberische Erpressung; unter Vorbehalt gültiger deutscher Gesetze!

Man kann auch die Variante nutzen, indem man den geforderten Betrag an eine gemeinnützige Institution überweist. Dies bietet sich bei „Steuerschulden“ an.

Beachtet ebenso den Unterschied zwischen dem Giralgeld (Überweisung) und dem einzigen „gesetzlichen“ Zahlungsmittel, dem € (Bargeld). Habt ihr schon versucht, dem Finanzamt das Geld in „cash“ auf den Tisch des Hauses zu legen? 🙂


Umgang mit „Gelben Briefen„:

Man sollte zuerst einmal den Unterschied zwischen einem Postempfänger und einem Postadressat kennen! Gelbe Briefe werden ungeöffnet an das System zurück gegeben, da wir an deren Angeboten kein Interesse haben. Es gilt § 189 ZPO. Wer diese Briefe öffnet und auch noch beantwortet, geht nach § 151 BGB konkludent einen Vertrag mit dem System ein. Seht hierzu u.a. diese Urteile:
BGH XII ZR 94/10 und LG Chemnitz 6 S 317/09.

Dies bedingt jedoch im Vorfeld (möglichst!) die Abarbeitung einiger wichtiger Schritte wie das Abmelden aus der WohnHAFT und der Abgabe des Personalausweises.
Die meisten im Umlauf befindlichen Rücksendeaufkleber sind nett aber nicht zu 100% stimmig.

Weitere Infos und Aufkleber zum Thema findet ihr hier:
zustellungsverbot-an-die-deutsche-post-ag-2/
Zurückweisung der Zustellung

Achtung: Bis vor kurzem war es Usus, Angebote der System-[Behörden] zurückzuweisen (Zurückweisung), um den Einlaß nicht als Widerspruch geltend zu machen. Diese Begrifflichkeit wurde behördenintern geändert. Daher sollte man grundsätzlich alles bestreiten! Dies von der Anrede als „Herr / Frau“ bis zu den jeweilien Tatvorwürfen.

Wichtig: Man beachte auch den § 33 PostG(esetz), in dem die förmliche Zustellung zwingend vorgeschrieben ist
https://www.jurion.de/gesetze/postg/33
Desweiteren sollte man den Post-Dienstleister auf den § 170 ZPO hinweisen. Dort steht u.a.: „Die Zustellung an die nicht prozessfähige Person ist unwirksam.“
https://dejure.org/gesetze/ZPO/170.html

Hier noch eine etwas aktivere Variante im Umgang mit ungebetener Post:

„Die dreimailige Willensbekundung ist wichtig! Man entnimmt den Gelben Brief an die Juristische Person aus dem Briefkasten. Dieser Brief wird dann mit „spitzen“ Fingern und ungeöffnet dem zuständigen Rechtspfleger des Amtsgerichts vorgelegt mit der Bitte, denselben dem Treuhänder wieder zurückzugeben, zum öffnen, weil, ich bin es nicht und darf kein Briefgeheimnis brechen. Er, der Rechtspfleger, als der von mir beauftragte Treuhänder, könne es ja auch machen. Mit ebenso spitzen Fingern wurde der Brief von diesem angenommen.
Sodann mit dem Rechtspfleger zum  Personenstand eine Niederschrift formulieren. Mit den Beweisen: Kopie Geburtenbuch, Kopie ESTA Register, SHAEF No. 52 Buchstabe (b) als Anlage zu dem ungeöffneten Gelben Brief, zur beglaubigten Niederschrift geben. Der Rechtspfleger möchte sich sicher auch nicht in die Treuhänderschaft begeben.
Mustertext: Ich habe die Natürliche Person gemäß § 1 (1900, ohne Palandt), ich bin Christa Frau aus der Familie (Familiennamen gesperrt gedruckt ) Ich bin nicht die Treuhänderin der juristischen Person, die sie Beklagte nennen. Treuhänder ist der Richter (man kann auch schreiben: Alle im Geschäftsverteilungsplan genannten Personen, seit 1956.
Dann hat man sie alle im Boot. )…“
Weitere Gestzesfundstellen, Art. 1 LV RLP (für das Land Rheinland-Pfalz; andere Länder analog), RuStAG v. 22.07.1913, im Einklang mit § 485 FamFG.

Ergänzende Informationen zum Verständnis:

Eine Postzustellungsurkunde, die wesentliche Mängel hat, führt nach der herrschenden Meinung in der Recht- sprechung und Literatur zur Unwirksamkeit der Zustellung selbst. Vgl. BGH Beschluss vom 13.12.1955- V BLw 396/55. LM ZPO § 181 Nr. 1, BGH Beschluss vom 16.02.1987 – NoTZ 18/86 – BGHR ZPO § 191 Nr.4 Personenbezeichnung 1; BAG Urteil vom 22.06.1972 – 5 AZR 55/72 – AP ZPO § 829 Nr. 3; BAG Urteil vom 09.11.1978 – 3 AZR 784/ 77 – AP BGB § 242 Ruhegeld Nr. 179; BFH Urteil vom 10.10.1978 – VIII R 197/74 – BStBl 1979 II S. 209, Stein /Jonas/Roth ZPO, 21 Aufl., § 190 Rz. 4 und § 191 Rz. 1, Zöller/Stöber 22. Aufl., § 191 Rz. 9 f., Münchener Kommentar ZPO/ von Feldmann § 190 Rz. 3).

Die Beurkundung eines Versuchs einer persönlichen Zustellung jedoch, die tatsächlich so niemals stattgefundenen hat, bewirkt einen die Zustellungen insgesamt unwirksam machenden wesentlichen Formmangel, der nicht mehr, auch nicht durch Wahrnehmung des vermeintlich zugestellten Briefstückes und seines Inhaltes geheilt werden kann.

Vgl. BGH Beschluss vom 13.12.1955 – V BLw 396/55. LM ZPO § 181 Nr. 1, BGH Beschluss vom 16.02.1987 – NoTZ 18/86 – BGHR ZPO § 191 Nr.4 Personenbezeichnung 1; BFH Urteil vom 10.10.1978 – VIII R 197/74 – BStBl 1979 II S. 209, Zöller/Stöber 22. Aufl., § 191 Rz. 10 f., Landesarbeitsgericht Erfurt vom 27.08.2001, Az.: 6 Ta 82/2001 zu 1 Ca 133/01 Arbeitsgericht Jena.

Gemäß GG Artikel 103 Abs. 1 Rn 31 (gr. Kommentar v. Mangoldt, Klein, Starck) muss ein zuzustellendes Schrift-stück (Förmliche Zustellung, der sogenannte Gelbe Brief) persönlich übergeben werden. Das Gesetz schreibt zwingend vor, dass sämtliche Bescheide von einer Amtsperson ausgehändigt werden müssen. Die Firma Deutsche Post AG erfüllt diese Voraussetzung nicht. Zum Beweis Kopie aus v. Mangoldt, Klein, Starck, 5. Auflage. GG Art. 103 Abs. (1)

Beachtet bei jeder Handlung euerseits niemanden zu entehren. Bleibt freundlich und sachlich in eurem Tun.

Ein nachgewiesener, gesetzlicher Deutscher öffnet keine Gelben Briefe und geht auch nicht freiwillig zu einem BRiD-Scheingericht…!

Wenn doch, dann siehe erneut weiter oben als auch hier:


Ich und meine PERSON am Gericht:

Grundsätzlich gilt, dass man das Recht hat, sich selbst verteidigen zu dürfen.  Das wissen bzw. negieren die „BRiD“-Schiedsgerichtler jedoch gerne aus reinem Eigennutz.

Der BRiD-Anwaltszwang fußt auf einem NS-Gesetz…!
https://www.agmiw.org/?p=3037

1. Charta der Grundrechte der Europäischen Union
KAPITEL VI – JUSTIZIELLE RECHTE
Artikel 47 (3) – Jede Person kann sich beraten, verteidigen und vertreten lassen.

2. Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
EMRK

Artikel 6 (3) Buchstabe c.) – Jede angeklagte Person hat mindestens folgende Rechte:
c.) sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen …

3.
Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.Dezember 1966 (BGBl. 1973 II 1553) – ICCPR / Artikel l4 (3) Buchst. d.)
Jeder wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte hat in gleicher Weise im Verfahren Anspruch auf folgende Mindestgarantien:

… er hat das Recht, bei der Verhandlung anwesend zu sein und sich selbst zu verteidigen oder durch einen Verteidiger seiner Wahl verteidigen zu lassen; falls er keinen Verteidiger hat, ist er über das Recht, einen Verteidiger in Anspruch zu nehmen, zu unterrichten; fehlen ihm die Mittel zur Bezahlung eines Verteidigers, so ist ihm ein Verteidiger unentgeltlich zu bestellen, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist …

4. Artikel 6 der UN Resolution 217 A (III). – Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
J
eder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.

Am besten ist die Variante: „Der Mensch übergibt die geladene PERSON!“

Die Schiedsgericht-[Richter] (siehe GVG § 15 i.V.m. § 16) des Vereinten Wirtschaftsgebiets laden immer die Juristische Person „MAX MUSTERMANN zur Verhandlung in der Sache.

Die elegante Vorgehensweise besteht nun darin, dem [Richter] noch vor der Eröffnung der sog. Verhandlung die geladene PERSON – hier z.B. in Form der BRiD-Geburtsurkunde der Jur. Person oder den „Gelben Schein“ der Natürlichen Person auf den Tisch zu legen.

Die Version mit der Natürliche Person bringt den [Richter] noch mehr in Bedrängnis, da er für diese Natürliche Person de jure und auch de facto nicht zuständig ist und auch jemals sein kann (darf).

Denn: Ein Deutscher nach RuStAG v. 1913 beruft sich immer auf vorkonstitutionelles Recht vor 1914. Und das wollen diese Personen am Gericht auf keinen Fall.

Als Nat. Person, als Grundrechteträger (u.a. Zugriff auf das BGB §§ 1-20 als auch GG Art. 1-20) klärst Du das am besten noch vor der Verhandlung und unterbreitest dem Richter ggf. dein eigenes Handelsangebot.

Es kann somit kein Ordnungsgeld für ein Nichterscheinen geben, da die Jur. Person (hier die Geburtsurkunde) anwesend ist. Ebenso wenig kann kein Versäumnisurteil ergehen, da die geladene Person unter Zeugen übergeben wurde und somit zweifelsfrei anwesend ist.

Sodann begibt man sich als Mensch und als Begünstigter der jeweiligen Person in die Zuschauerränge (Ohrenstöpsel können ggf. helfen) und ignoriert sämtliche freislerischen Gebaren & Drohungen seitens des „Richters“, welcher versuchen wird, die Treuhänderschaft an der Person an Dich abzutreten. Dies wirst Du nicht tun – niemals!

P.S. Niemals argumentieren / diskutieren, da die Gefahr der Entehrung besteht. Daher immer fragen, Gegenfragen stellen oder im Konjunktiv agieren… „könnte es sein das“ oder „nach meiner Kenntnis nach…“

Und ebenso zu beachten ist:
Inzwischen ist das Gesetz über die Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes vom 01. Juni 2017, verkündet am 08.6.2017, teilweise in Kraft, welches die Grundrechte (u.a. das Recht auf körperliche Unversehrtheit) erheblich eingeschränkt.. Wenn die Grundrechte eingeschränkt werden, bedeutet dies, dass einzelne Grundrechte, die ggf. AM Gericht angesprochen werden, somit vollständig ausgehebelt werden.Siehe hierzu auch den § 89 BKAG ab dem 25.05.2018.

Wer nun unbedingt zu einem Schiedgericht möchte oder muss:

Zuerst fragt man nach der Bestallungsurkunde (Legitimation), welche jeder echte deutsche Beamte im deutschen gültigem Recht im Außendienst vorzuweisen hat. Heutige „Beamte“ sind nur „bestellt“ bzw. „verbeamtet“. Dies  wird 3 x „zu Protokoll“ gegenüber der Protokollantin beauftragt.

Vor einer Verhandlung ist der „staatliche Richter“ auch noch kein Richter und die nicht eröffnete Verhandlung ist kein „Gericht“. (An)erkennt man den „Richter“ als solchen (an), dann kann dieser erst überhaupt ein „Staatsgericht“ oder ein andere sonstiges Sondergericht konstituieren.

Es werden, wie o.e. nur Jur. Personen – und hier insbesonders die Personenfiktion mit den eingeschränkten Rechten (JP)- (ein)geladen. Ergo die BRiD-Geburtsurkunde, mit welcher man sich niemals identifizieren darf! Wenn doch, dann hat man die Treuhänderschaft des „NAMEN“ anerkannt, welche andernfalls beim „Richter“ als der Treuhänder liegt.

Somit kommt vor Eröffnung der Verhandlung die Ladung auf den Richtertisch und die Geburtsurkunde gleich mit dazu. Dies möglichst über einen Vertreter (ebenfalls RuStAG-Deutscher), welcher die Geburtsurkunde dem „Richter“ vorlegt und zu Protokoll gibt (die Protokollantin darauf hinweisen, dies auch aufzunhemen), dass aufgrund Unstimmigkeit bzw. Justitium die Verhandlung geschlossen bzw. nicht eröffnet wird.

Erkennst Du Dich selbst als Jur. Person, hast Du bereits verloren. So zumindest im Strafprozeß (StPO). Der „NAME“ ist die Personenschöpfung des Staates und er besitzt das alleinige Namensrecht (Artikel 10 EGBGB.

Du agierst gem. § 677 BGB mit fremdem „NAMEN“ (dies ist geduldet und per Täuschungsabsicht auch so vorgesehen!) und wunderst Dich, wenn du im § 17 HGB agierend von der Treuhandverwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets zur Rechenschaft gezogen wirst. Weil man Dich in ein Vertragsverhältnis und in die Treuhänderrolle verfrachtet. Dir also die Begünstigtenrolle abnimmt und Dich somit ausnehmen kann. Das alles unter Personenstandsfälschung und Missachtung des Personalstatuts Artikel 5 Abs. (1) und des Artikel 6 EGBGB, dem ordre public.
die-wahrheit-uber-treuhandfonds-und-gerichte

Weiterhin immer sachlich und gelassen und niemals mit Gewalt oder mit bösen Worten erwehren wollen, um selbst nicht noch Ehrverletzungen zu begehen. Das ist oberstes Gebot bei solch einer Klientel!

Die Männer und Weiber sind auf sich selbst gestellt, da die meisten Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Richter zusammen mit der Polizei und den Verwaltungsangestellten – unter einer Decke steckend – zulasten der Menschen agieren. Daher passiert alles „im Halbdunkel“ eines Gerichtssaals, in welchem jegliche Aufzeichnung des Gesprochenen wegen angeblichen Verstoßes gegen die Hausordnung verboten wird. Es ist ein öffentliches Gebäude, i.d.R. eine öffentliche Verhandlung nebst öffentlichem Interesse. Somit darf auch gefilmt werden.

Kein System-Rechtsanwalt verteidigt eine Natürliche Person! Jeder, der das wollte, wird von der Rechtsanwaltskammer mit psychologischem Gutachten bedacht und ausgesondert.

Exkurs: Die Unterschrift!
Wo ist mein gesetzlicher Richter?
Täuschung im Rechtsverkehr


Mit dem Bonner Grundgesetz in der Hand beherrscht man als ALLE STAATSGEWALT (Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG) das ganze LAND!

Hier einmal ein Gedankenanstoß an diejenigen, die „eine Ladung“ erhalten haben. Grundgesetzliche REAKTION darauf:

Schriftliche Einlassung unter Verweis auf Satz 1 der Präambel, Art. 1 Abs. 1 und Abs. 2 GG i. V. mit Art. 97 Abs. 1 Satz 1, Halbsatz 2; 20 Abs. 3 und Art. 1 Abs. 3 GG.

1. Rechtsmittel gegen den Beschluß des Amtsgerichtes xyz gem. Art. 19 Abs. 4 i V. mit Art. 17 GG die Hauptverhandlung gegen GRUNDRECHTETRÄGER auf Grund einer nichtigen Anklageschrift zu eröffnen.

2. Rechtsmittel gem. Art. 19 Abs. 4 GG i. V. mit Art. 17 GG gegen die ausgesprochene Ladung, den Befehl an den Grundrechteträger, „ICH habe alle STAATSGEWALT“, zu einer Verhandlung vor Gericht zu erscheinen, obwohl für die Erteilung des Befehls die grundgesetzlichen Voraussetzungen, weder formell noch materiell vorliegen.

3. Anspruch auf zunächst vorläufige Aussetzung des Verfahrens gegen GRUNDRECHTETRÄGER, weil unter Maßgeblichkeit von 1. und 2. bereits eine Grundrechteverletzung droht.

Hinweis: Das Bonner Grundgesetz verlangt (Art. 1 Abs. 2 GG) die Einlegung eines Rechtsmittels gem. Art. 19 Abs. 4 GG in der Qualität eines unmittelbar wirkenden garantierten Freiheitsgrundrechtes, wenn der Grundrechteträger – als jemand – durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten / hier Grundrechten verletzt wird. Über Grundrechte ist nicht zu verhandeln, diese sind zum einen Bringschulden und zum anderen garantiertes ranghöchstes Gesetz.

Eine Hauptverhandlung vor dem gesetzlichen Richter darf nur dann anberaumt werden, wenn Grundrechteverpflichtete den Nachweis erbracht haben, daß der Grundrechteträger, ggf. selber sogar ein Organ der Rechtspflege, in strafwürdiger Weise Gesetze verletzt hat, die zum einen nach dem Diktat des Bonner Grundgesetzes entstanden sind und auch unter Maßgeblichkeit des grundgesetzlichen Diktates Gültigkeit besitzen.
Quelle: samierske


Es endet, wie es anfing:
Alles Geschriebene ist ohne Gewähr… es ist kein Aufruf zu Straftaten.
Verhaltet Euch anständig und liefert keinen Anlass für Repressalien!

P.S. 🙂
Can. 99 — Wer dauernd des Vernunftgebrauchs entbehrt, gilt als seiner nicht mächtig und wird Kindern gleichgestellt.


http://rechtsanwalt-andreas-fischer.de/2010/04/08/uber-sinn-und-unsinn-der-dienstaufsichtsbeschwerde/


Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Beihilfe zur Volksverhetzung
-volksverhetzung-verurteilung-verfassungswidrig-meinungsfreiheit-mehrdeutig-gesamtkontext-abwaegung/

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-030.html


Für die Rubrik: „Ich alleine kann ja nichts machen!“

Frank Zimmermann

Moin moin, ihr Deutschen mit Resthirn.
Wollen wir der lieben BRD mal so richtig auf den Sack gehen??? Ja, seit ihr sicher???? Habt Ihr einen Euro im Monat um diese Marionetten an die Wand zu fahren??? Seit ihr sicher oder teilt ihr nur??? Ist euch euer Land 1 € im Monat wert????
OK dann lässt uns starten. Ihr macht jetzt eine Liste von allen Ämtern die euch auf den Sack gehen. GEZ, Finanzamt, die Jungs die Euch illegale Forderungen schicken und vor allem korrupten Gerichten und Behörden von den ihr denkt das sie mit Phädophilen zu tun haben. Jeder sucht sich nur 5 aus und dann macht ihr eine Dauerauftrag. 1 Cent pro Werktag. Überweisungsgrund: Haftkostenbeteiligung für A. Merkel, die Bundesregierung, korrupte Beamte und Richter und Phädophile in der Elite und ihre Handlanger. Da haben die mit den Buchungen schon mal 3.000 Jahre zu tun und merken wie viele wir sind.“

/was-mich-aergert/gesetze/urteile-ungueltig/


http://bewusst.tv/droht-die-komplette-entrechtung/


Das Video über die BAR ist nur zum Verständis der Materie eingebettet.

https://youtu.be/KzYlL-nl8MY

https://www.rhein-rausch-randale.info/RheinRausch/umgang-mit-repression-gegen-die-opferhaltung-der-nationalen-opposition/

https://www.youtube.com/watch?v=STz269APKmc