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Wann und warum wurden wir „staatenlos“? V 1.3.

Vorneweg… staatenlos sind wir Deutschen nur indirekt, da Viele den Nachweis (Glaube & Vermutung ist kein Beweis!) IM System (noch) nicht gestellt haben. Ergänzend hierzu seht auch die Artikel:
Rechtstaatlichkeit – Haben wir eine Verfassung
Einwohner vs. Bürger„.

Die Frage ob wir staatenlos sind, ist relativ leicht zu beantworten, da eine Staatsangehörigkeit von der BRD nicht explizit festgestellt wird. Es gibt auch keine Staatsangehörigkeit „Bundesrepublik Deutschand“.

demmin1Siehe den letzten Satz in dem Schreiben des Landrat v. Demmin.

Die BRiD behandelt Jeden, der in Deutschland geboren ist wie einen Deutschen, siehe auch deren § 3 Abs. (2) StAG.
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/rustag/gesamt.pdf
Die Crux daran ist, dass es juristisch einen Unterschied macht ob man als Deutscher von „deutschen Stellen“ nur als solcher behandelt wird oder ob man gesetzlicher Deutscher ist.

Ein Beispiel:
Man hat zwei Rasierklingen in einem Ölpapier, eine ist scharf, die andere ist stumpf. Weil man nicht genau weiß mit welcher Klinge man sich ggf. ritzt, behandelt man beide Klingen gleich, jedenfalls solange bis man die stumpfe Klinge in Erfahrung gebracht hat.

Die Initiative (Holpflicht!) zur Feststellung seiner Staatsangehörigkeit über den Feststellungsantrag F & V des Bundesverwaltungsamts bleibt also jedem selbst überlassen.
Es stellt sich jedoch die Frage, warum eine Staatsangehörigkeit in „Deutschland“ explizit durch Eigenantrag festgestellt werden muss?

Die Antwort auf diese Frage liefert unsere jüngste Geschichte. Der Status Quo in diesem Land ist der Waffenstillstand seit dem 11.11.1918 mit einer kriegerischen Unterbrechung, die am 08. Mai 1945  durch eine Kapitulation (der Wehrmacht) beendet wurde.

Zudem sind wir immer noch ein besetztes Land, siehe hierzu den Artikel 120 GG und den Artikel 8 des „Zwei-plus-Vier-Vertrags“ (ein Vereintes Deutschland wurde niemals konstituiert!). Soweit so schlecht.

Um zu verstehen, was sich nach dem Putsch am 09.11.1918 und der erzwungenen Abdankung Kaisers Wilhelm II., seit dem 28.11.1918 (verkündet vom Reichskanzler Max von Baden am 9. November 1918!) auf der juristischen Ebene unserer Heimat ereignete, empfehle ich den Artikel 1 der 1871er Verfassung des Deutschen (Kaiser)Reichs zu lesen, welche illegal am 11. 08.1919 durch die Weimarer Reichsverfassung aufgehoben wurde. Zudem sollte man die Artikel 2 und 178 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) lesen.

Verfassung des Deutschen Reichs vom 16. April 1871
I. Bundesgebiet
Art. 1 – Das „Bundesgebiet“ besteht aus den „Staaten“ Preußen mit Lauenburg, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Sachsen-Weimar, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Braunschweig, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Koburg-Gotha, Anhalt, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Waldeck, Reuß älterer Linie, Reuß jüngerer Linie, Schaumburg-Lippe, Lippe, Lübeck, Bremen und Hamburg.

Anmerkung:
[1] Das Herzogtum Lauenburg war nur bis 1876 in Personalunion mit Preußen verbunden. Durch Gesetz, betreffend die Einführung der Verfassung des Deutschen Reichs in Elsaß-Lothringen vom 25.06.1873 traten das Reichsland Elsaß-Lothringen sowie durch Reichsgesetz vom 15.12.1890 Helgoland dem Bundesgebiete des Deutschen Reichs hinzu.

Merke:
Die in Artikel 1 genannten Staaten im Bundesgebiet sind indigene Staatsangehörigkeiten, die bis heute gültig sind.

Merkblatt Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit vom Bundesverwaltungsamt // auf der 3. Seite unten.

Am 11. 08.1919 wurde mit Inkraftsetzung der WRV deren Artikel 178 „wirksam„:
Art. 178 „Die Verfassung des Deutschen Reichs vom 16. April 1871 und das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919 sind aufgehoben.“

Hinweis: Vorsicht Täuschung!
Die richtige Formulierung hätte lauten müssen „Das Gesetz betreffend die Verfassung des Deutschen Reichs vom 16. April 1871 und das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919 sind aufgehoben.“
Damit blieb das Gesetz betreffend die 1871er Verfassung de jure in Kraft, wurde jedoch de facto von der Weimarer Reichsverfassung (WRV) überlagert.

Damit wurden die Deutschen „staatenlos“ und ab diesem Zeitpunkt von den jeweiligen Landesverfassungen überlagert, die ihre Zugehörigkeit zum Deutschen (Kaiser)Reich proklamierten.
Die WRV führte „Länder“ ein, die dem Deutschen Reich in freier Selbstbestimmung beitreten konnten:

Siehe Artikel 2 WRV:
Das „Reichsgebiet“ besteht aus den Gebieten der deutschen „Länder“.

Andere Gebiete können durch Reichsgesetz in das Reich aufgenommen werden, wenn es ihre Bevölkerung kraft des Selbstbestimmungsrechts begehrt.

Beispielsweise die Verfassung des Volksstaates Hessen.
Artikel 1:
“Der Volksstaat Hessen bildet als selbständiges Land einen Bestandteil des Deutschen Reichs.“

Was die 1871er Verfassung von der Weimarer Reichsverfassung grundsätzlich unterscheidet sind die Begriffe „Bundesgebiet“ und „Reichsgebiet“.

In der 1871er Verfassung wird das Bundesgebiet von Staaten gebildet, von welchen die Bürger ihre indigenen Staatsangehörigkeiten erhalten. Bei der Weimarer Reichsverfassung wird das Reichsgebiet von Ländern gebildet, die dem Reich durch freiwilligen Beitritt angehörten. Daraus folgte, dass die Bürger der Weimarer Republik Reichsangehörige waren und nicht wie zuvor Staatsangehörige (siehe Reichsgebiet Art. 2, 7, 82, 112, 137 WRV). Damit lümmelte sich eine Treuhandverwaltung auf kaiserlichem Boden, von welchem die Deutschen Völker (Plural) getrennt wurden.

Bleibt die Frage zu klären welche Reichsangehörigkeit denn nun? Dazu hilft ein Blick in die Gesetzgebung. Beginnen wir vor der Reichsgründung mit dem BuStAG (Bundesstaaten-Staatsangehörigkeitsgesetz) des Norddeutschen Bundes.

BuStAG vom 01. Juni 1870 (BGBl. S. 498)
Gültigkeit: Inland – §1.
Die Bundesangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust.

Der Name des Bundes wurde am 01.01.1871 in Deutsches Reich umbenannt, damit wurde aus der Bundesangehörigkeit de facto die „mittelbareReichsangehörigkeit.

Anmerkung:
Bundesstaatler, welche Bundesangehörige im Norddeutschen Bund waren, wurden Reichsangehörige im Deutschen Reich, das am 01.01.1871 konstituiert wurde. Jeder Bundesstaatler hatte damit die mittelbare Reichsangehörigkeit (Rechtstellung als Deutscher).

Bis zum 31.12.1913 hatten alle Bundesstaatler also auch die mittelbare Reichsangehörigkeit, welche sich am 01.01.1914 mit dem in Kraft treten des neuen RuStAG vom 22.07.1913 wie folgt veränderte:

RuStAG (de facto RoStAG) vom 22. Juli 1913 / Gültigkeit: Inland oder Ausland – § 1.:
Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§ 3-32 Inland) „oder“ die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 33-35 Ausland) besitzt.

Wichtig zu verstehen ist, dass die Reichsangehörigkeit keine Staatsangehörigkeit ist. Das sind zwei paar Schuhe. Die Staatsangehörigkeit kommt aus den Bundesstaaten des German Empire (Kaiserreich), welches so großzügig war den Menschen in den Schutzgebieten (Kolonien) ab dem 01.01.1914 die unmittelbare Reichsangehörigkeit = Rechtsstellung als Deutscher zu verleihen. Die Schutzbedürftigen waren keine Bundesstaatsangehörigen des Deutschen Reiches, sie gehörten mit ihren eigenen Staatsangehörigkeiten z.B. Namibia (Deutsch-Südwest) zum Deutschen Reich, mit der Rechtstellung als Deutscher, aber ohne das Allgemeine Wahlrecht.

Diese Änderung ist erheblich, denn es wurde zwischen dem Inland (Staatsangehörigkeit im Bundesstaat) oder dem Ausland (unmittelbare Reichsangehörigkeit) unterschieden. Fazit entweder gehörte man ins Inland oder ins Ausland.

Ein Deutscher war vor dem 01.01.1914 immer auch ein Reichsangehöriger des Staatenbundes, der sich am 01.01.1871 in Versailles konstituierte. Entweder mittelbar, denn dann war er Bundesstaatler, früher Bundesangehöriger (01.07.1870) oder unmittelbar, dann war er nach § 33 Abs. (1) RuStAG entweder ein Ausländer (z.B. Namibier) im Schutzgebiet oder nach Abs. (2) ein ehemaliger Deutscher.

Die „unmittelbare“ Reichsangehörigkeit unterscheidet sich von den „mittelbaren“ Reichsangehörigkeit = Bundesstaatsangehörigkeit. Erstens durch das fehlende Allgemeine Wahlrecht und zweitens, durch einen exterritorialen Gebietsstand außerhalb des Bundes (der 25+1 Bundes- und Staststaaten), jedoch hatten alle unmittelbaren Reichsangehörigen fern der Heimat, die Rechtstellung als Deutsche.

Ein Deutscher ab dem 01.01.1914 war entweder Inländer (Bundesstaatler) oder Ausländer (unmittelbarer Reichsangehöriger). Die mittelbare Reichsangehörigkeit wurde nach dem neuen RuStAG vom 22. Juli 1913 zum 01.01.1914 abgeschafft.

Die neu geschaffenen deutschen Länder nach Artikel 2 WRV, die dem Deutschen Reich beitreten konnten, waren damit Gebiete, welche die Bundesstaaten handelsrechtlich und nach dem Versailler Vertrag (Gebietsabtretungen), teilidentisch verwalteten, je nach Erwähnung und Abspaltung ihrer Gebiete. Die Länder überlagerten fortan die Staaten. Bildlich gesprochen hatte man eine fiktive juristische Folie unter den Füssen, welche die Länder von den Staaten trennte.
Diese Rechtstellung findet sich in der Weimarer Reichsverfassung der Putschisten im Artikel 110 WRV.:

„Die Staatsangehörigkeit im Reiche und in den Ländern wird nach den Bestimmungen eines Reichsgesetzes erworben und verloren. Jeder Angehörige eines Landes ist zugleich Reichsangehöriger. Jeder Deutsche hat in jedem Lande des Reichs die gleichen Rechte und Pflichten wie die Angehörigen des Landes selbst.“

Damit konnten alle Deutsche in der Weimarer Republik nur unmittelbare Reichsangehörige sein, somit waren sie unbemerkt zu Ausländern im Schutzgebiet geworden.

Auch wenn die Bundesstaaten zur Zeit der Weimarer Republik durch die Erschaffung von Verwaltungsbezirken (Ländern) überlagert wurden, blieb die unmittelbare Reichsangehörigkeit erhalten, durch die Einführung des Artikel 2 WRV, hier: „Beitritt der Länder“.

Die Staaten wurden zu Ländern reduziert um die Haager Landkriegsordnung (Artikel 55) zu unterlaufen, welche das Abtrennen von Staatsgebieten nicht vorsieht, jedoch die Verwaltung und den Nießbrauch besetzter Gebiete regelt.

Der schwarze Tag, der die Menschen des German Empire (1871er) in die Staatenlosigkeit verbannte war in Wahrheit der 11. August 1919, mit Inkrafttreten der WRV durch die de facto Aufhebung des 1871er Staatenbundes, nach Artikel 178 WRV.

Mit der Aufhebung der Staatsgebiete der 1871er wurde auch der Schutz der Haager Landkriegsordnung (HLKO) für die Bundesstaaten obsolet.
Weil aber der Völkerrechtsvertrag (HLKO) von 1907 Bundesstaatsangehörige und Reichsangehörige gleichermaßen schützte, verblieben die RKWII-abdankungsurkunde2eichsangehörigen noch unter dem Schutz der HLKO.

Seit dem 11.11.1918 herrscht nun – bis Heute – Waffenstillstand. Der Versailler Vertrag ist ein handelsrechtlicher Vertrag zum Frieden (Treaty of peace) und kein Friedensvertrag, weil der Kaiser in den Krieg zog und nur der Kaiser oder hilfsweise die Treuhänder der Staatsgewalt, nämlich die Träger der tatsächlichen Gewalt (Souveräne), den Krieg beenden können. (Siehe auch die Abdankungsurkunde Kaiser Wilhelm II. mit Siegelbruch…!!)

Mit der Gleichschaltung der Länder am 05. Februar 1934 durch Adolf Hitler, der die Identität zur Heimat durch die Länder (Kolonien) auflöste, mit der Einführung einer juristischen Fiktion, die fortan als „deutsche Staatsangehörigkeit“ bezeichnet wurde. Damit wurden sämtliche Einzel-Kolonien (Länder) in einer Kolonie zusammengefasst.

Quelle:
Auf Grund des Artikels 5 des Gesetzes über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 (RGBl. I. S. 75) wird folgendes verordnet:

§ 1. (1) Die Staatsangehörigkeit in den deutschen Ländern fällt fort.
(2) Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit).

Zu Abs. (1):
Welche Staatsangehörigkeit? Deutsche Länder waren ungleich Bundesstaaten.
Aus diesem Grund war es richtig den Widerspruch zu beseitigen, denn die Länder (Kolonien) waren juristisch exterritorial zu den Bundesstaaten und konnten deshalb nur die unmittelbare Reichsangehörigkeit repräsentieren.

Zu Abs. (2)
Die Gleichschaltung der Länder zu jener Fiktion der gesamtdeutschen Länder also der “deutsche Staatsangehörigkeit“, fasste die exterritorialen Schutzgebiete (die unmittelbare Reichsangehörigkeit der Länder) zu einem Schutzgebiet, also zu einer Kolonie zusammen, was nichts an der unmittelbaren Reichsangehörigkeit änderte.

Ab dem 05. Februar 1934 stand unter Staatsangehörigkeit im Pass: „Deutsches Reich“. Dies auch als Anmerkung für die „Pass“-Inhaber diverser Organisationen / Geschäftsmodellen.

Mit der Gleichschaltung schob Blondis Herrchen den Deutschen gleich noch eine Statusminderung unter. Die Einführung der Identität „Name“ auf den Ausweisen des Dritten Reiches, minderte den Status der Menschen, die damit zu Firmen wurden, siehe Handelsgesetz § 17 (Name=Firma).

Jene maximale Statusminderung „capitis deminutio maxima“ (Rechtsstand von Sklaven im Römischen Reich) haben wir dem in vielen Kreisen immer noch so hoch geschätzten GröFaZ zu verdanken.

Wer die Identität „Name“ verstehen will, der sollte den § 17 HGB kennen:

Abs. (1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt (ergo Name = Firma).

Wer dieser simplen Logik nicht traut, dem empfehle ich eine öffentliche Gerichtsverhandlung zu besuchen. Es wird immer in der Sache Müller gegen Maier verhandelt. Sind Müller und Maier Sachen? Nein sie sind es nicht, es sind lebende Tote, juristisch behandelt man sie als Sachen, weil sie sich mit der Identität einer juristischen Person als Firma zu erkennen geben, indem sie fest und steif behaupten sie wären identisch mit der Person auf ihrem Ausweis.
Dieses Spiel funktioniert heute noch genauso gut wie seit dem 05. Februar 1934.

Merke:
Firma = Name = Juristische Person.
Die Rechtsfähigkeit einer juristischen Person ist gemindert. Eine juristische Person kann kaufen, verkaufen, erben und vererben, klagen und verklagt werden.
Siehe auch den § 90 BGB – Sache:
Sachen im Sinne dieses Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.

Zudem wurde am 08. Mai 1945 die Kolonie Deutsches Reich von den Siegermächten aufgelöst. Die Firmen (Einwohner) des Deutschen Reichs (III. Reichs) wurden an diesem Tag ausgebürgert und heimatlos, weil ihre koloniale Schutzmacht (Wehrmacht) kapitulierte. Die neue Schutzmacht, die alliierten Siegermächte, beschlagnahmte alles Vermögen, einschließlich aller Firmen (Humankapital), siehe auch SHAEF Gesetz Nr. 52. Artikel I (b).

Mit der Ausbürgerung aus dem Deutschen Reich verloren die Menschen die Reichsangehörigkeit und damit den Schutz der HLKO und der Genfer Konvention (GFK).

Die grausame Konsequenz jener Veränderung trugen z.B. die deutschen Soldaten der Wehrmacht als Kriegsgefangene auf den Rheinwiesen.
http://www.rheinwiesenlager.de/

Eisenhower erklärte dem Roten Kreuz, dass es sich bei den Lagerinsassen nicht um Kriegsgefangene „Prisoners of War“ handelte sondern um „Disarmed Enemy Forces“ entwaffnete feindliche Truppen. Diese Deutschen, lautete sein Befehl, stünden nicht unter dem Schutz der Genfer Konvention und besäßen kein Recht auf Nahrung oder Wasser oder auf medizinische Versorgung.
https://www.youtube.com/watch?v=aLqU_IW7jYQ&index=26&list=PLBxjKg7h5gGjMSF-fN9GXD3OudV-6oA6U

Jene Statusminderung zu einem Sklaven wird von der Bundesrepublik Deutschland bis heute fortgeführt, im Auftrag ihrer Besatzer, siehe „Name“ Bundes-Personalausweis. Erst wer seine Staatsangehörigkeit, per Verwaltungsakt über den Feststellungsantrag F, aus den 26 Bundesstaaten durch Abstammung nachweist, kann den von der BRD gesteuerten gleichgeschalteten Nazi-Dampfer Deutschland verlassen. (Deutschland = Deutsches Reich in den Grenzen vom 31.12.1937, siehe Shaef-Gesetz Nr. 52 Artikel VII 9. (e).)

Daher wird man über den Eintrag im EStA-Register von der Einbürgerungsbehörde eingebürgert (zurück von der Hohen See).

Am 08. Mai 1949 war der Tag der Ausbürgerung.
Erstens aufgrund der Auflösung jener Kolonie Deutsches Reich, durch die Siegermächte,
Zweitens durch das „Vereinigte Wirtschaftsgebiet“ aus dem am 23. Mai 1949 mit in Inkraftsetzung des Grundgesetzes. Die Treuhandverwaltung Bundesrepublik Deutschland entstand.

Merke:
Auf dem Bundespersonalausweis steht Bundesrepublik Deutschland und nicht Deutsches Reich und auch nicht Deutschland, das gleichbedeutend ist, mit dem Deutschen Reich in den Grenzen vom 31.12.1937. Seither steht unter Staatsangehörigkeit: DEUTSCH.

Die in der BRD fortgeführte Statusminderung kann jeder am Beispiel des § 248 BGB im täglichen Leben messen.
https://dejure.org/gesetze/BGB/248.html
Dieser Paragraf unseres Bürgerlichen Gesetzbuches verbietet seit dem in Kraft treten des BGB im Jahr 1900 den Zinseszins.
Wie aber jeder weiß, mauscheln die Bankster trotzdem mit dem Zinseszins. Sei es bei der Einräumung eines Dispos oder mit der Gewährung eines Kredites oder mit einer Hypothek. Wie ist das möglich?
Antwort: Indem man einen Personalausweis vorzeigt!
Ein DEUTSCH ist im Handelsrecht, weil er sich zu der Identität seiner Firma bekennt, ausgewiesen unter Name. Eine Firma, die zugehörig ist zu dem Kollateral DEUTSCH ist deshalb von Natürlichen Personen, die Deutsche sind zu unterscheiden.
https://www.agmiw.org/?p=2598

Zudem gelten keine Gesetze und Verordnungen in Deutschland jemals für einen DEUTSCH. Gesetze hierzulande gelten aber für Deutsche, die eine Bundesstaatsangehörigkeit oder die Reichsangehörigkeit nachweisen können, siehe § 1 RuStAG.

Die völkische Eigenschaft DEUTSCH, die einen sprachlichen Bezug zu einer Volksgruppe ausdrückt, wurde als fiktive Staatsangehörigkeit in den Personalausweisen der BRD übernommen, damit wurden die Menschen bis heute getäuscht, denn selbst die fiktiv geschaffenen Staatsangehörigkeiten in den deutschen Länder der Weimarer Republik, vor der Statusminderung zur Sache, sicherten den Menschen wenigsten ihre unmittelbare Reichsangehörigkeit (und damit den Schutz der HLKO) durch ihre (kolonialen) Landesverfassungen.

Mit der Vergabe von Zunamen, auf den Pässen der Weimarer Republik, anstelle der Familiennamen, wurde bereits ein Zwitter geschaffen, dies zur Aufweichung des Personenstandes. Einer Metamorphose gleich, konnte sich über diese Entwicklungsstufe der Name entfalten, der unter der Naziherrschaft ab dem 05.02.1934 auf den Ausweisen des Deutschen Reichs prangte.

Die Firma nach § 17 HGB war geboren und ist bis heute die Identität der Sache. Die Steigerung dieser Entrechtung war die Einführung von DEUTSCH als Staatsangehörigkeit in der Bundesrepublik Deutschland, ein Platzhalter für einen heimatlosen Ausländer, genauer Niemandsländer oder Apolide gleicher Muttersprache.

Ein DEUTSCH hingegen hat weder einen Bezug zum Grundesetz (GG) noch zur WRV oder zu einer Landesverfassung und damit weder zu einer Reichsangehörigkeit noch zu einer Staatsangehörigkeit.

Bundespersonal = juristische Personen, können sich deshalb niemals auf den Schutz der Haager Landkriegsordnung, auf die Genfer Konvention, auf die EU-Menschenrechtskonvention oder auf das Grundgesetz (siehe Artikel 19 Abs. 3 GG) berufen, weil dem Bundespersonal die Bundesstaatsangehörigkeit oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit fehlt und weil Bundespersonal statusgeminderte bewegliche Sachen sind.

Ist man jedoch Inhaber eines Staatsangehörigkeitsausweises, trägt man die Identität Deutsche(r).
Damit ist man dann zurück im Spiel und dann ist Schluss mit lustig für Firmen wie beispielsweise Mauschel & Söhne Co. KG:
Was einer der Gründe ist warum ein erbarmungsloser Informationskrieg gegen den Gelben Schein im Internet geführt wird.

Wichtig! Nur Deutsche sind grundrechtsfähig bzw. können Grundrecstag-vermutung_Ascahffenbrughteträger sein. Mit dem Grundgesetz leitet man z. B. über den Art. 25 GG seine Völkerrechte ab usw.
Für die DEUTSCH gestaltet sich das einfacher, die leiten ihre sechs Rechte aus ihrem Name(n) ab.
(Eine juristische Person kann kaufen, verkaufen, erben, vererben, klagen und verklagt werden.)

Glücklicherweise ist im Freistaat Bayern die Welt noch halbwegs in Ordnung. Auf der Internetseite informiert z.B. die Stadt Aschaffenburg ihre „Bürger“ durch den folgenden Text – siehe Bild…

Für die Feststellung der „deutschen Staatsangehörigkeit“ nach GG 16 & 116 (1) kann ein Staatsangehörigkeitsausweis beantragt werden.

Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Die“ deutsche Staatsangehörigkeit“ wird durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen.

Anmerkung:
Wer seinen Personenstand durch die sprachliche Kennzeichnung zu der Volksgruppe DEUTSCH begründet, begreift die Tragweite der Information auf der Internetseite der Stadt Aschaffenburg. (Siehe Personalausweis in Verbindung mit einem juristischen Wörterbuch.)

Wer seinen Personenstand ändern will, kann das in zwei Schritten erledigen.

I. (Reichsangehörigkeit) und II. (Bundesstaatsangehörigkeit)

I. Reichsangehörigkeit
1. Man lässt seine Reichsgehörigkeit = „deutsche Staatsangehörigkeit“ von der Besatzerverwaltung BRD feststellen. Als Ergebnis stellt die BRD einen Staatsangehörigkeitsausweis aus, welcher die Identität der Natürlichen Person dokumentiert (Familienname)
2. Auf dem Ausweis steht dass man Deutsche(r) ist.
3. Seine Bundsstaatsangehörigkeit erklärt man der BRD unter dem Punkt 4.2 im BVA-Feststellungsnatrag durch Abstammung bis zu dem Vorfahren, der vor dem 01.01.1914 geboren ist.
Das ist der Groß- oder Urgroßvater, der als freier Mensch im Status quo ante Bellum lebte.

II. Bundesstaatsangehörigkeit
Kraft seiner zurück erhaltenen Bürgerrechte als Deutsche(r), gilt der erste Titel des BGB.
Nach § 1 BGB erkennt man kraft seiner vollen Rechtsfähigkeit seine Heimatverfassung aus seinem Bundesstaat an und die 1871er Verfassung und steht damit als Bundesstaatsangehöriger unter dem Schutz der HLKO und unter dem Schutz der Genfer Konvention, etc.

Die Rechtsgrundlagen sind Artikel 5 Abs. (1) Satz 2 EGBGB
„Die Rechtstellung als Deutscher geht vor“ i.V.m. Artikel 50 EGBGB „Die Vorschriften der Reichsgesetze bleiben in Kraft.“
EGBGB

Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 33 bis 35) besitzt.
Nun wird der freie Wille öffentlich unter Zeugen mittels einer Personenstanderklärung verkündet und bei einem Notar durch Unterschriftsbeglaubigung bestätigt und fertig ist der Schutzbrief.

Merke: Nur mit einer Personenstandserklärung (PEK) und der Ableitung über seine Vorfahren bis vor 1914, kommt man zurück zu seiner indigenen Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat. (Eine Ausfertigung der PEK wird an das Geburtsstandesamt geschickt.)
https://www.agmiw.org/?page_id=1265

Sollte die Justiz der BRD, die Personenstandserklärung ignorieren, dann kann man wegen Verletzung des Artikel 101 GG direkt Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Siehe Artikel 93 Abs. (1) 4a GG und/oder man stellt Strafantrag mit Strafverfolgung beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag.
https://www.agmiw.org/?p=2463

Begründet wird eine solche Verfassungsbeschwerde oder ein Strafantrag mit folgender Logikkette:

1. Der Beschwerdeführer ist Deutscher und damit Grundrechteträger.
2. Die Natürliche Person gehört nicht der BRD an, siehe Personenstanderklärung.
3. Nach Artikel 7 Abs. (1) EGBGB: Die Rechtsfähigkeit und die Geschäftsfähigkeit einer Person unterliegen dem Recht des Staates, dem die Person angehört.
4. Nach Artikel 10 Abs. (1) EGBGB: Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört. (Aber nicht der Familienname.)
5. Nach Artikel 43 Abs. (1) EGBGB: (1) Rechte an einer Sache unterliegen dem Recht des Staates, in dem sich die Sache befindet.

Wenn also die Rechtsfähigkeit, die Geschäftsfähigkeit, der Name und die Sache einer Person, nicht der BRD angehören, wieso kann dann die Verwaltung BRD in diese Rechte eingreifen?

Sollte dieses Firmenkonstrukt BRD diese Rechte verletzen, dann haften die handelnden Personen persönlich:

Papst Franziskus hat mit dem Motu Proprio vom 11.07.2013 die Immunität aller Richter, Staatsanwälte und Justizangestellte aufgehoben, die im Rechtskreis des Römischen Rechtes wirken. Die Einhaltung dieses Motu Proprio obliegt dem International Criminal Court (ICC mit Sitz in Den Haag).
Quelle Wikipedia:
Das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (in der Schweiz und Liechtenstein Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, oft auch nur als Rom-Statut bezeichnet) ist die vertragliche Grundlage des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) mit Sitz in Den Haag.

So liebe Mitstreiter macht euch an die Arbeit, es gibt viel zu tun.

Zusammenfassung:
Die eigentliche Ausbürgerung, also der Verlust der Staatsangehörigkeit, fand am 11.08.1919 statt, durch das Einrichten von Ländern, zudem wurde am 05.02.1934 mit der Einführung „Name“ die Natürlichen Person (Familienname) abgeschafft und die Statusminderung der Menschen zu einer Juristischen Person (Sache) eingeführt, welche General Eisenhauer dazu ermächtigte legalen Völkermord an Deutschen Soldaten zu vollstrecken. Das ist das gleiche Prinzip wie es von der Bundesrepublik Deutschland bis heute fortgesetzt wird, die jedem Menschen in der BRD die Identität einer Firma durch den Name vergibt.

Das führen eines Personalausweises ist eine freiwillige Statusminderung zur Sache, die nach § 3 StAG gleich behandelt wird wie ein Staatsangehöriger im Inland. Tatsächlich ist aber jeder Personalausweisinhaber ein heimatloser Ausländer, genauer betrachtet (nur) ein Niemandsländer, ein Staatenloser und fein ausgedrückt ein Apolide.

Deutsche nach 116 (1) GG sind unmittelbare Reichsangehörige mit einer Ableitung bis 1950 bzw. bis maximal zurück auf den 01.01.1938 / Germany.
(Deutschland ist das Gebiet des Deutschen Reichs im Gebietsstand vom 31.12.1937).
Bundesstaatler sind Deutsche nach 116 (1) GG vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, das ist das nach Artikel 50 EGBGB akkreditierte RuStAG, mit der Ableitung der Abstammung bis vor den 01.01.1914 ins German Empire.

In Deutschland (Gebietsstand 31.12.1937), kann es nach (jus solis) deshalb nur unmittelbare Reichsangehörige geben. Staatsangehöriger mit festem Boden unter den Füßen wird man durch Ableitung (jus sanguinis) ins Deutsche Reich oder in die k. u. k. Doppelmonarchie Österreichisch-Ungarische Monarchie.

Das Merkblatt zur Feststellung der Staatsangehörigkeit des Bundesverwaltungsamtes enthält dazu einen Hinweis auf Seite drei unten. Daher ist es so wichtig von Angehörigen abzuleiten, die vor dem 01.01.1914 geboren sind.

Der Grund ist auch logisch, denn das Deutsche Reich wurde am 01.08.1914 als Bündnispartner der Donaumonarchie in den I. WK gezogen, damit stand das Kaiserreich im Jahr 1914 juristisch unter Zwang. Souverän war das Kaiserreich im Status quo ante somit bis zum 31.12.1913.

Nur Natürliche Personen können Staatsangehörige bzw. Reichsangehörige sein, was die Bundesrepublik für die über den GG 116 (1) im Sinne des GG (Ableitung bis 01.01.1938) der unmittelbaren Reichangehörigkeit gleichsetzt.

Bundesstaatler sind aber vorbehaltlich anderweitiger Gesetzgebung Deutsche nach Abstammung also vor 1914, damit haben wir eine echte Staatsangehörigkeit, nämlich die Bundesstaatsangehörigkeit, welcher die BRD nicht widerspricht.

Siehe auch § 151 BGB Annahme ohne Erklärung.
https://dejure.org/gesetze/BGB/151.html

Mit dem Staatsangehörigkeitsausweis bekommt man eine neue Identität, die sich durch den Familienname(n) ausdrückt.

Man ist Natürliche Person und man ist Deutsche(r).

Die Ableitung sieht man dem Gelben Schein nicht an. Wichtig ist jedoch, dass die BRiD den Antrag mit allen Urkunden angenommen hat.
Auskunft – Positivbescheinigng –  über die richtige Ableitung erteilt dann das EStA-Register (Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten) welches unter Erwerbsgrund den Eintrag „Geburt (Abstammung), § 4 Abs. 1 (Ru)StAG“ beauskunftet. Bei den unmittelbar Reichsangehörigen wird der Erwerbsgrund nach StAG vermerkt.

Nach dem Krieg haben die Besatzer, vertreten durch ihre Treuhandverwaltung BRD, mittels dem Vorschaltgesetz § 2 Abs. (1) AufenthG) das Geburtsprinzip (jus solis) unterdrückt.
https://dejure.org/gesetze/AufenthG/2.html

Jetzt handeln und die Galeere BRiD verlassen durch die Feststellung seiner Staatsangehörigkeit.

PS: Der Staatsangehörigkeitsausweis ersetzt den Personalausweis. Mit dem Reisepass erhält man einen Passierschein mit dem man in den Gewahrsamstaat (Reservat) rein- und wieder rauskommt. Aber man weist sich nicht mehr als Apolide aus, weil man seinen Personalausweis der BRD zurück gibt. Aufgrund der Änderung seiner Identität ist man dazu verpflichtet, siehe §§ 27, 28, 29 PAuswG. Siehe hierzu den Handlungsleitfaden auf dieser Seite.

Kommentar:
Wer diesen Artikel gelesen hat versteht nun, warum es so verdammt gefährlich ist was Rüdiger Hoffmann, alias Rüdiger Klasen treibt. Er zündelt an einer Bombe, an einem Blindgänger, der uns seit 1919 bedroht. Die WRV, die man durch Selbstermächtigung einsetzte wurde niemals vom Deutschen Volk angenommen. (Die Wahl zu einer Nationalversammlung ist noch nicht die Annahme einer Verfassung.) Was für ein Glück, dass es kein Volksentscheid gibt in Nazi-Deutschland, denn wenn diese getäuschten Menschen (Einwohner der BRD) tatsächlich die WRV annehmen würden, dann wäre der Boden für alle Zeiten weg und damit unsere indigenen Staatsangehörigkeiten. Also bitte genau aufpassen was eurer Nebenmann (Frau) macht.

Anhang / Begriffe:

Deutsch (völkisch) – Quelle Köbler:
Ist die Bezeichnung, die einen Bezug zu der besonderen, vor allem durch die eigene Sprache gekennzeichneten Volksgruppe der Deutschen im Gegensatz zu andern Völkern ausdrückt.

Reichsdeutsche – Quelle Köbler:
Ist (zwischen 1918 und 1945) der innerhalb der Grenzen des (zweiten) Deutschen Reichs lebende Deutsche im Gegensatz zum Auslandsdeutschen und Volksdeutschen.

Volksdeutsche – Quelle Köbler:
Volksdeutscher war (zwischen 1918 und 1945) der Deutsche fremder Staatsangehörigkeit.

Sofern Personen deutscher Volkszugehörigkeit ohne deutsche Staatsangehörigkeit ihre angestammte Heimat außerhalb Deutschlands haben, werden sie vereinzelt, etwa von „Volksdeutschen Landsmannschaften“, auch als Volksdeutsche bezeichnet.

Auslandsdeutschen – Quelle Juraforum:
Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die ins Ausland gezogen sind, werden oft als Auslandsdeutsche bezeichnet. Auslandsdeutsche haben im Unterschied zu Volksdeutschen die deutsche Staatsangehörigkeit, während das Ausland nicht ihre angestammte, sondern nur gewählte Heimat ist.

Statusdeutsche – Quelle Juraforum:
Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit.

Als „Statusdeutsche“ werden Personen bezeichnet, welche in das Gebiet des Deutschen Reichs seit dem 01.01.1938 aufgenommen worden sind, sowie deren Nachkommen. Voraussetzung für diese Bezeichnung ist jedoch, dass diese Menschen die deutsche Volkszugehörigkeit besitzen. Gemäß § 6 BVFG (Bundesvertriebenengesetz) wird derjenige als Deutscher Volkszugehöriger angesehen, der sich in seiner Heimat zum Deutschen Volkstum bekannt hat, und dessen Bekenntnis sich durch Abstammung, Erziehung, Kultur oder Sprache beweisen lässt. Statusdeutsche besaßen in früheren Zeiten keine Deutsche Staatsbürgerschaft, jedoch hatten sie dieselben Rechte und Pflichten inne, die gemäß dem Grundgesetz einem Deutschen Staatsangehörigen zustehen. Im Zuge der Neuregelung des Staatsangehörigenrechts zum 01.08.1999 erhielten alle Statusdeutschen die deutsche Staatsbürgerschaft.

Das deutsche Recht kennt verschiedene Begriffe des „Deutschen“.

Im Sprachgebrauch des Grundgesetzes sind nach Art. 116 nicht nur die Deutschen Staatsangehörigen, sondern auch diejenigen, die ihre Abstammung unter bestimmten Umständen von deutschen Vorfahren nachweisen können (Statusdeutsche). Das ist etwa für die Grundrechtsberechtigung bei den deutschen Grundrechten von Bedeutung. Dagegen ist „Deutscher“ im Sinne des Staatsangehörigkeitsgesetzes, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (§ 1 StAG).
Quelle: http://www.juraforum.de/lexikon/statusdeutsche

Kleiner Scherz am Rande. Am 06. Juni 2015 hatte Herr Dr. Gregor Gysi (Partei Die Linke) das Motto ausgerufen „Schöner Leben ohne Nazis“. Zitat Gysi: „Und dann gibt’s ja noch was. Jedes Jahr sterben mehr Deutsche als geboren werden, das liegt zum Glück daran, dass die Nazis sich auch nicht besonders vervielfältigen.“
Quelle: YouTube https://www.youtube.com/watch?v=s9d87JjYHuk

Sicher ist, dass der Hauptbelastungszeuge Herr Dr. Gregor Gysi, der Deutsche mit Nazis gleichsetzt, einen Denkfehler macht; denn Deutsche nach Abstammung, vor 1914, sind entnazifizierte Staatsbürger des German Empire, somit verbleiben im Deutschland von 1937 überwiegend Volksdeutsche Einwohner unter dem Branding DEUTSCH, die noch nicht entnazifiziert sind.

Gastbeitrag von „magnus molasky“ / edit markus

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Disselhoff Thomas-Peter:
Vor dem Feststellungsantrag (Wir beantragen damit eben keine Staatsangehörigkeit!) sind Wir bestenfalls vermutete deutsche Staatsangehörige (i.S der StAG = als reine Verwaltungsstaatsangehörigkeit Artikel 116 Abs. 1 GG und eben auch nicht i.S. einer echten Staatlichen Staatsangehörigkeit/ siehe und beachte die vorgenommenen illegalen und ilegitimen Umdeutungen, seit dem RuStAG 1913 Gesetzeserlass während Unserer Geschichte) damit ist man bestenfalls „Einwohner“ und wird von einer eingerichteten Treuhandverwaltung der Alliierten beglückt! Dies geschieht um die Schutzbestimmungen der Haager Landkriegsordnung etc. für Deutsche mittelbare Reichsangehörige, als Bundesstaatenangehörige (Artikel 116 Abs. 1, zweiter Halbsatz „vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung = RuStAG 1913!!!) gegenüber dem DEUTSCH n i c h t anwenden zu müssen!!! Mit anderen Worten der nicht nachgewiesene Deutsche ist DEUTSCH und damit ein Zivilinternierter in einem von fremden Millitär besetzten Gebiet. Diese Behandlung und Betrachtungsweise entspricht exakt denen der Wehrmachtsangehörigen denen man auch gegenüber keinerlei Schutzrechte hat gelten lassen, weil Sie auf Befehl eben als sog. DEF Disarmed Enemy Forces galten und weiter gelten siehe Status BW! Und dies ist auch und gerade auf den Putsch vom 09.11.1918 zurückzuführen der weder von DEUTSCH noch von den Allierten oder Onkel Ady oder sonst wem je geheilt werden konnte. Denn nach diesem Datum wurde alles ein Geschäft/ Firma und verlor die ehemalige echte Staatlichkeit! Nur die, die Ihre Abstammung (nach staatlichem und hoheitlichem Rechtsanspruch gemäß RuStAG) nachgewiesen haben, können dies überhaupt, denn sie gehören damit zum deutschen Indigenat, besitzen die Vollen Rechte als Grundrechteträger unterliegen den Schutzbestimmungen der Haager Landkriegsordnung und besitzen eine Staatsrechtliche im Völkerrecht verankerte echte Staatsangehörigkeit und damit ist man nunmal Bürger!!! Aus Sicht der eingesetzten Feindverwaltung BRD ist es nun so, das Wir nach erfolgter und bestätigter Staatsangehörigkeit nach originärem RuStAG „Ausländer mit Staatsangehörigkeit“ sind und Unsere Rechte und Ansprüche damit konträr und diametral denen der BRiD Treuhandverwaltung gegenüber stehen! Wenn man dann noch zeigt das man es verstanden hat kommt das einer Kriegserklärung gegenüber der BRD Zwangsverwaltung gleich. Daher bekämpft man Uns auch so vehement.

 

Das Geburtenregister v3.1.

/geburtsurkunde-besiegelter-raub-an-der-menschheit/


aktualisiert am 29.02.2020

https://youtu.be/VA-dT1W0d0Q?list=UUp1i-W5rscbTkw8f5LXUIIQ

Hier ein Beispiel einer kirchlichen #Geburtsurkunde von 1874 für das Jahr 1857 = Auszug aus dem Geburts- u. Taufregister. (Kanoniker hatten zu dem Zeitpunkt durch staatliche Regelung keinen Zugriff auf die so geschöpfte Person.)

Auch spannend: Einerseits über die Kirche, andererseits über den Staat zum Zeitpunkt der Ausstellung alle Rechte an der Person kassiert:
Daher achtet bei Euren Urkunden bitte immer auf das Datum und die Uhrzeit Eurer Geburt und Ausstellung der Urkunden als BRD-Person. Fragt nach, wer das wann warum veranlasst hat. Ihr selbst werdet es wohl kaum gewesen sein und Euren Eltern ist es ggf. aufgedrückt worden. Ergo: Als indigener Deutscher die Berichtigung beauftragen.
 

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Man kennt die Geburtsurkunde der BRiD-Verwaltung

Ergänzend hierzu gibt es noch die Internationale Geburtsurkunde der Verwaltung.

Leser dieses Blogs wissen auch um das so wichtige Geburtenbuch…!

Wer von Euch hat jemals sein eigenes Geburtenregister gesehen?
Das nennt sich u.a. auch „Beilage Nr.  xxx zur Sammelakte zum Geburtenbuch xxx/yy“, welches beim Geburts-Standesamt liegt.

i.d.R. / n.m.K.n. / „Westzone“ gilt:

Geburtsschein = Krankenhaus bzw. Hebamme / Mensch
Geburtenbuch (Knabe / Mädchen) = Standesamt / NP
Geburtenregister = Standesamt / JPdeutsch
Geburtsurkunde = Standesamt / JP „NAME“;deutsch


Die Geburtsurkunde führt dich in der alten Weltordnung ins BGB a.F., während sie dich in der NWO der Treuhand Staat zur Verwaltung übergibt.

Worum gehts? Darum:

geburtenregister

Dieses Dokument (hier: den Geburtenregister-Auszug) sollte man unverzüglich bei den Geburts-Standesämtern anfordern…!

Die Aufbewahrungsfrist beträgt i.d.R. 110 Jahre (Archiv). Danach…?
Ggf. gibt es diese auch im Krankenhaus. Hier gilt eine 30 jährige  Aufbewahrungsfrist). Oder bei der Hebamme – sofern Hausgeburt – nachfragen.

Die Aushändigung muss die Behörde tun, andernfalls auf den § 62, Abs. (2) des PStG (Personenstandsgesetz) hinweisen. 😉

In den allermeisten Fällen steht dann dort schon die falsche Staatsangehörigkeit drin… nämlich „deutsch„.

Ja, wir wissen, das die BRiD uns keine Bundesstaaten-Staatsangehörigkeit bescheinigen kann. 🙂

Worum gehts konkret?

Am Anfang steht nach der Geburt die Geburtsanzeige mit dem  Geburten / Geburtseintrag.
Sodann wird das Geburtsregister erstellt, welches eine Anlage zum Geburtenbuch ist.
Zuletzt gibt es dann die BRiD-Geburtsurkunde.
Fertig ist die Sache Personal-deutsch, die Juristische Person.

Als IM System nachgewiesener gesetzlicher und aktivlegitimierter Deutscher (Natürliche Person) beauftragt man sodann beim Standesamt die Berichtigung in der Stammakte.

Man widerspricht somit dieser Bezeichnung und dieser Eingliederung! Als auch damit, dass die verwaltung diese Jur. Person weiterhin für ihre Zwecke & Handel nutzt.

Seht hierzu ergänzend – weiter unten im Text – den Art. 10 EGBGB und den § 21 PStG, Abs. (3), Punkt 5.
https://dejure.org/gesetze/EGBGB/10.html

Falls diese Beauftragung innerhalb von sieben (7) Tagen seitens des Standesamts  nicht widerlegt wird, wird diese  nach zehn (10) Tagen zum Urteil.

Immer daran denken, wir als nachgewiesene, gesetzliche Deutsche sind – im Gegensatz zu den Bediensteten in den [Behörden] – aktivlegitimiert.
https://www.agmiw.org/?p=1156

Die Crux hierbei:
Diese Bediensteten sind für uns Nat. Personen garnicht zuständig. Wir sprechen quasi nicht diesselbe Sprache… 🙂 Dies erschwert die Kommunikation. Dies bedeutet, dass das was wir zu Recht wollen, können die uns garnicht liefern. Dies gilt es zu begreifen.

Daher nehmen die unserer Auftrag zur Berichtigung des Geburtenregisters nur in die Stammakte auf; antworten entweder garnicht oder je nach Tageslaune des Bediensteten, kommt ein unverständliches Schreiben der PERSON aus dem Standes[amt] zurück. Auch dies wäre – unabhängig vom Wortlaut – eine Empfangsbestätigung. 🙂

Ebenso  von Interesse:

Personenstandsgesetz (PStG)
§ 54 Beweiskraft der Personenstandsregister und -urkunden
(1) Die Beurkundungen in den Personenstandsregistern beweisen Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, Geburt und Tod und die darüber gemachten näheren Angaben sowie die sonstigen Angaben über den Personenstand der Personen, auf die sich der Eintrag bezieht. Hinweise haben diese Beweiskraft nicht.
(2) Die Personenstandsurkunden (§ 55 Abs. 1) haben dieselbe Beweiskraft wie die Beurkundungen in den Personenstandsregistern.
(3) Der Nachweis der Unrichtigkeit der beurkundeten Tatsachen ist zulässig. Der Nachweis der Unrichtigkeit einer Personenstandsurkunde kann auch durch Vorlage einer beglaubigten Abschrift aus dem entsprechenden Personenstandsregister geführt werden.
§ 55 Personenstandsurkunden
(1) Das Standesamt stellt folgende Personenstandsurkunden aus:

1. aus allen Personenstandsregistern beglaubigte Registerausdrucke…

Wie damals, so auch Heute noch…!

Zu beachten sind hier neben dem At. 10 EGBGB auch der wichtige § 21, Abs. (3), Satz 5 des PStG (Personenstandsgesetz) als auch der § 90 des BGB:

$RRZKCTR

Ein weiteres Indiz für den Sinn und Nutzen zur Beauftragung des Staatsangehörigkeitsausweises mit der Quittung in Form des“ Gelber Schein“ MIT den Ahnennachweisen vor 1914.


Hilfestellung für die Bauftragung zur Berichtigung im Geburtenregister:

Siehe auch denTESO-Beschluss des BVerfG Nr. 77,137
➡  http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv077137.html

Aus dem Geburtenregister ergeben sich folgende Unrichtigkeiten, die unverzüglich gemäß den §§ 47, 48 PstG, 1617 BGB, dem Artikel 47 EGBGB und folgenden höchstrichterlichen Entscheidungen:

„Mit der Menschenwürde ist der soziale Wert- und Achtungsanspruch gemeint, der dem Menschen wegen seines Menschseins zukommt.“ [BVerfGE 87, 209/228]

„Daraus folgt, dass der Mensch als gleichberechtigtes Glied mit Eigenwert anerkannt wird und als Mensch (Subjekt) behandelt werden muß.“ [BVerfGE 45, 187/228]

„Insoweit steht dem Menschen ein Elementarschutz zu, weshalb alle Handlungen verboten sind, mit der die aus der Menschenwürde fließende Subjektqualität verletzt werden könnte.“

„Verboten ist daher auch, Menschen als Objekt, also als unechte Person zu behandeln“ [BVerfGE 63, 332/337].

„Verstößt ein Gesetz hiergegen und verletzt es die ewigen Normen des Naturrechts, so ist dieses Gesetz seines Inhalts wegen nicht mehr dem Recht gleichzusetzen. Es entbehrt nicht nur der verpflichtenden Kraft für den Staatsbürger, sondern es ist rechtsungültig und darf von ihm nicht befolgt werden. Sein Unrechtsgehalt ist dann so erheblich, dass es niemals zur Würde des Rechts gelangen kann, obwohl der Gesetzgeber diesen Inhalt in die äußerlich gültige Form eines Gesetzes gekleidet hat.“
LG Frankfurt am Main, 4a Js 3/46 – 4 Kls 7/46 vom 21.3.1947

Und daher analog zu ändern und zu korrigieren sind…!
Mustertext: ➡ Berichtigung Geburtenregister (1.1)
Als PDF: Berichtigung Geburtenregister (1.0)

Ein Geburtseintrag kann sogar unrichtig sein, wenn die Anmeldung der Eltern nicht deren wahren Willen entspricht.
(Münchner Kommentar zum BGB, 5.Auflage, nach 1618 Rn 8).

Hier gilt auch der § 119 BGB – Anfechtbarkeit wegen Irrtum.

Schreibfehler, Unwissenheit sind somit auf jeden Fall hier schon zu korrigieren, eine Kostenentscheidung ist gemäß §§ 81 FamFG, 51 Abs.2 PstG nicht veranlaßt.

Nach § 51 Abs. 1, Satz 2 des PstG ist die Aufsichtsbehörde von den Gerichtskosten befreit. Es besteht daher kein Anlaß, eine Erstattung außergerichtlicher Kosten anzuordnen.

Das deutsche, germanische Namensrecht schützt den Familiennamen in Form einer Sperrschrift.
Diese Schreibweise daher beim Antrag F zum „Gelber Schein“ gleich mit beauftragen!

Hiermit ist der Mann / das Weib als Mensch und echter Natürlicher Person (Rechtstellung) im Status des § 1 BGB von 1896/1900 (ohne Palandt).

Das Recht der Namensführung in dieser Form wird ebenso im staatlichem, gültigen Recht gemäß dem § 12 BGB eindeutig beschrieben und geschützt.

Gemäß dem Artikel 10 EGBGB steht somit der Name dem Staat zu, dem er angehört.
https://dejure.org/gesetze/EGBGB/10.html

Der Nachweis, welchem Staat man angehört, wurde über die Abstammung der Familie bis ins Jahr xxxx bei der Behörde XYZ durch Wiedereinbürgerung in die Bundesstaaten des Kaiserreichs sowie durch den Verwaltungsakt (hier: EStA-Registerauszug) über das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln unter der Registernummer bestätigt und ist somit dort für jeden BRiD-[Behörden]-Bediensteten überprüfbar…!!!

Eine gesetzliche Staatsangehörigkeit der BRiD ist nachweislich nicht gegeben, lediglich eine verwaltungstechnische StAG.

Man siehe hierzu das Schreiben des LRA von Demmin. Auf der ersten Seite der letzte Satz.

demmin1

demmin2

Personenstand

Der Fakt ist, dass die Personen in der Ausländer[behörde] aufgrund des Feststellungsantrags nur bis ins Jahr 1934 ableiten können und werden!

Mit dem Feststellungantrag  mit der Quittung in Form des „Gelber Schein“ wird daher auch nur deine Juristische Person Bürger (eingebürgert). Das bedeutet, dass deine artifizielle Person wieder Bürgerrechte erlangt hat. Es bedeutet auch eine Änderung des Rechtskreises.
/bundes-drucksachen/

Der Mensch (die Nat. Person) selbst hat hier nichts zu suchen.
Uns verbleibt somit nur die Möglichkeit, uns auf den Stand des Menschen und den der echten Natürlichen Person zu bringen.

Dies, um damit die Erbrechte (Bodenrechte!) antreten zu können.

Der „Gelbe Schein„, als einmaliger Wegwerfschlüssel bringt uns hierbei nur einen Schritt weiter, dem weitere folgen müssen. Siehe hierzu den Handlungsleitfaden!

Was somit nun wichtig ist, das Geburtenregister zu berichtigen und vor allem durch die eigene Mithilfe die originären Gemeinden zu aktivieren als auch zu reorganisieren.
Dies aber bitte peinlichst genau! Diese Gemeinden sind sodann nach echtem gültigen deutschem Recht zu führen.

Nur so kann die Treuhand und die Bodenrechte an uns, den Souverän, korrekt überführt werden.

Damit wir als echte Nachkömmlinge des Kaiserreiches unser Erbe  / ESTATE nicht mehr antreten können, hat man uns als Kinder zunächst einmal unehelich gemacht.

Somit gibt/gäbe es keine gesetzlichen Erben für das Bodenrecht / das Eigentum etc.

Der Wertindex von 1914 besteht bis heute noch!

Leider wollen alle DEUTSCH in diesem Status verbleiben, anstatt (IM System nachgewiesener) gesetzlicher Deutscher zu werden.

Es ist erforderlich sich die gesetzliche Staatsangehörigkeit und die damit verbundene Erbfähigkeit zu besorgen. Sodann sind die Geburtsanzeigen zu korrigieren (siehe oben).

Ergo, raus der Rolle der artifiziellen Person der Geburtsurkunde und zum Menschen werden. Die Geburtsurkunde ist jedem Deutschen seine Treuhand.


WICHTIG zum Verständnis ergänzend hierzu:
http://freigeist1913.wix.com/frei-geist-1913#!Was-ist-eine-Geburtsurkunde-/cjds/56efb74b0cf26ad9615b1b01

inspiriert durch Gerd Peifer


Man höre u.a. ab der Miunte 20:

Bist Du Mensch oder doch nur ein Kollateral? V3.7.

aktualisiert am 11.01.2019

Die Menschen sagen: „Wir sind alle Menschen“!
Und nennen sich dann gegenseitig Personen, weisen sich als Personen aus und lassen sich als Personen verwalten
und behandeln und wundern sich dann, wo die Menschlichkeit geblieben ist.

Finde den Fehler. ^^
B r ü g g e m a n n, Jan


Unter diesem Link: https://www.gmeiutility.org/search.jsp kann unter Eingabe deiner Sozialversicherungs-Nr. in der Schreibweise

11-120548-A020 (Beispiel)

die Benutzung deiner PERSON (Kollateral) für Firmenkonstrukte aller (Un)art eingesehen werden.

Unter deiner Sozial-Versicherungs-Nr. werden im Optionshandel, unter der  Haftung des Menschen (also Du!), weltweit Gewinne erzielt. Der Datenhandel ist eine einträgliches Geschäft.

Angeblich sei die Rentenkasse leer [dies gilt nicht für Neusiedler]. Die Menschen sollen immer länger arbeiten und es drohe eine Altersarmut.


/geburtsurkunde-besiegelter-raub-an-der-menschheit/



Wie will oder kapersonennn man denn ein Mensch IM System sein / werden?

Man nehme zuerst einmal den § 1 BGB von 1896 (a.F.):
Im gültigem Rechtskreis (für nachgewiesene Deutsche nach dem RuStAG vom 22.07.11913) ist der Mensch (auch) die Natürliche Person und ist somit jederzeit rechtsfähig.
Weib und Mädchen, Mann und Junge sind beseelte Menschen aus Fleisch und Blut.
Der Mensch hat von Natur aus alle Rechte dieser Erde und somit auch das Naturrecht.
Wenn von Menschen & deren jeweiligen „Bürger“rechten die Rede ist, dann ist dieses für diejenigen Personen gemacht, die in Republiken oder politischen Verbänden (zum Wohle) für die Gemeinschaft ihre Individualität aufgegeben haben und sich IN das Gesetz stellen bzw. sich dem Gesetz unterwerfen.

Daher kennt das Völkerrechtsubjekt „Deutsches Reich“, gegründet 1871, als einziger wahrer Völkerbund der Erde die Unterscheidung der Person:
Die Mensch IST die Natürliche Person, die Natürliche Person ist also immer der Begünstigte, aber niemals die haftende Person und wird immer vom Menschen selbst vertreten.
Bei der Natürlichen Person und der Juristischen Person, darf Natürliche oder Juristische nicht als Adjektiv geschrieben werden, weil Adjektive rechtsunsicher sind und im Deutschen Rechtsverkehr keinerlei Bedeutung haben.
Die Natürliche Person ist das Rechtssubjekt. Die Juristische Person ist ein Rechtsobjekt und braucht immer einen gesetzlichen Vertreter.
Juristische Personen, die auch Kaufmann (HGB §17) sind, oder Personen, die Bürger sind oder Personen in einer anderen Rolle im politischen Leben spielen, die haben die  Menschen- und Bürgerrechte nötig. Für diese sind sie auch gemacht, jedoch nicht für die Souveräne, für die Menschen selbst.

Beachten: Der „NAME“ ist im Rechtsstand von 1914 immer Eure eigene Angelegenheit. Somit verlässt man bei dessen Anwendung auch den „Schutz“ der §§ 1-20 des BGB a.F.. Man lebt somit seine ureigene Souveränität!

Im „Deutschen Reich“ und dessen souveränen Bundesstaaten stand der Mensch vor dem Gesetz als Träger von unveräußerlichen Rechten!

Und somit nicht als sodann selbst haftende und begünstigte Natürliche Person, welche seinen eigenen Willen als (über die) Juristische Person im Gesetz selbst zu formulieren hatte.

Beachten: Die Natürliche Person ist nur im Deutschen Reich und seinen Bundesstaaten der Träger von Rechten und nicht haftende, dennoch die begünstigte Person.

Seit der Weimarer Republik (WRV v. 1919)  ist der „NAME“ die Sache des Staates, dem er angehört.
Siehe hierzu: EGBGB Art. 10, BGB § 12 und HGB § 17. Sowie auch ergänzend den § 21 PStG, Abs (3), Pkt. 5.

Davor war es die ureigene Angelegenheit des Menschen. Denn die „Natürliche Person“ ist eben nicht der Kaufmann (nach HGB § 17), sondern hat einen Familiennamen. Du bist als Natürliche Person im Rechtsstand 1913 immer der Begünstigte im Treuhandverhältnis!

HGB § 17 (1):
Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.

Alles weitere proklamiert man nur über den Willen für die „Juristische Person“. (Bsp.: Siehe auch „Grundgesetz für die BRD i.d.F.v. 1949“.)

Man ist die Natürliche Person und man besitzt die Juristische Person.

Beachten: Der Begriff „Mensch“ wurde vom Vatikan eingeheimst. Dies interessiert einen Deutschen im Rechtstand von 1914 definitiv nicht! Die Konkordate in den 1920/30er Jahren sind für nachgewiesene Deutsche ohne jeglichen Belang! 🙂

Der Mensch alleine kann sich gerne auf einer einsamen Insel, eine Kokosnuss schlürfend, in der Hängematte gemütlich machen und dort ganz allein ohne Interaktion mit anderen Menschen glücklich sein.
https://dejure.org/gesetze/BGB/1.html

Bedeutet aber auch, dass Mann und Weib zuerst aus der BRiD-Zwangsverwaltung heraus muss, um überhaupt ein Mensch – besser die Natürliche Person – zu sein. Klingt das schizophren? 🙂

Die BRiD kennt keine Menschen! Denn dieses Verwaltungs-Konstrukt ist nur eine installierte Zwangsverwaltung von/für Zivilinternierte(n)! Menschen kann / darf diese Verwaltung nicht verwalten! Daher werden zum verwalten Juristische Personen benötigt und seitens des Systems zur Nutzung konstruiert!

Die „BRiD“ sehe ich heute nicht mehr als DIE / eine Treuhandverwaltung. Denn die „BRD“ (gelenkt durch einen Zusammenschluß aus privaten, nationalen und internationalen Investoren, Banken und Pharma-Trusts etc.) ist DER eigentliche „Besatzer“.

Die Alliierten sind zwar  offiziell raus aus der Nummer. Diese haben sich jedoch eine Hintertüre offen gelassen. Siehe hierzu den Überleitungsvertrag! Sowie auch ergänzend die im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Bundesbereingungsgesetze.
https://www.agmiw.org/?p=2969

Alle Personal-deutsch (Staatenlose, Apoliden) sind gemeinschaftlich in einem Gewahrsamsstaat nach dem Genfer Abkommen Nr. IV. (Art. 142) zwangsinterniert!
Und dies bleiben sie solange, bis Jede(r) das Potsdamer Abkommen und die Krim-Deklaration erfüllt haben. Und damit einhergehend der (noch bestehende) Internierungsgrund (hier: Genfer Konvention Art. 132) weggefallen ist.
http://artikel-132-genfer-konvention-gewahrsamsstaat-und-freilassung/

Alle „Deutschen“ in diesem Land sind die Nachfahren der „DEUTSCH NaZi- Krieger“ und daher besiegte und versklavte Staatenlose (Apoliden).
Dies solange, bis sie wieder selbst (Holpflicht über den Feststellungsantrag F/FK des Bundesverwaltungsamt, Köln) in die echte Heimat(h) – Stand: Status Quo Ante Bellum 1914 –  zurückfinden und das bestehende Völkerrechtsubjekt „Deutsches Reich“ handlungsfähig machen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtsubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist (BVerfGE 36, S. 1, 16; vgl. auch BVerfGE 77, S. 137, 155).“

Das die BRiD sich damit auch gleich als Völkerrechtssubjekt bezeichnet ist reines Wunschdenken. 
potsdamer-abkommen
krimkonferenz_bericht

Für alle DEUTSCH, die auch Deutsche wären, sei gesagt, dass ihr seit dem 1. Januar 1900 Volkssouveräne wart und die Macht auf diesem Boden hattet. Bis dann die Weimarer Republik eure Ahnen zu Bürgern machte. (Bürgende) Bürger sind Untert(h)anen, aber sie hatten noch Bürgerrechte.

Dann kam Adolf Hitler, löste die bürgerlichen Strukturen auf und entließ alle rechtmäßigen Beamten des Deutschen Reich. Er hob auch die Staatsangehörigkeiten (in den Ländern – nicht in den Bundesstaaten) zu Gunsten einer einheitlichen „deutschen Staatsangehörigkeit“ = Reichsangehörigkeit auf.
Unmittelbare Reichsangehörigkeit = Kolonialangehörigkeit.
Man ist so nur noch Deutsch,
Glaubhaftmachung DEUTSCH.

Die Alliierten fanden also kriegerische Personen, die völlig entrechtet und staatenlos sind und mit einer Kolonie auf deutschem Gebiet kriegerisch tätig waren.

Jeder, der also in die Meldestelle der Nazis (Bürgerservicecenter) geht und sich, freiwillig, in die Glaubhaftmachung DEUTSCH begibt, ist also zwangsinterniert, bis nach Genfer Abkommen IV, Artikel 132, der Grund der Internierung aufgehoben wurde.

Hausordnung der Bundesrepublik in Deutschland:
https://www.admin.ch/…/19490188/201407180000/0.518.51.pdf

Menschen werden vom Bund (West-Alliierte) völkerrechtlich vertreten und der Bund muss ihnen politische Immunität gewähren. Die Verletzung von Schutzgesetzen durch BRiD-Bedienstete kann und wird durch handlungsfähige (aktiv legitimierte) Personen in naher Zukunft auch vollstreckt werden. Menschen können dies nicht tun!
https://www.agmiw.org/?p=1156

Für das System sind wir nur eine Handelsmasse, das Kollateral!
Daher sprechen die Leitmedien auch gerne von Kollateralschäden bei Attentaten oder Kriegen.
Für das System gilt es diese „Werte“ zu nutzen und zu hegen!
https://dejure.org/gesetze/GG/120.html
Wer mehr über den wahren Strippenzieher auf diesem Planeten wissen möchte, der lese hier:
https://www.agmiw.org/?p=1485

Wohl auch deshalb gibt es die HLKO (Haager Landkriegsordnung). Nicht etwa um die Menschen zu schützen, sondern im Falle von (kriegerischen) Auseinandersetzungen zwischen „Parteien“ die Folgeschäden für das Kollateral (gewinnorientiert) zu minimieren. Denn es geht einzig und allein um den Profit für die „Eliten“, dem System hinter dem System.

Man beachte, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Bei dieser Betrachtung lassen wir aussen vor, dass die BRiD keine geltenden Gesetze beschliessen kann (s.u). Sobald ein Gesetz zur Geltung kommt / in Anwendung gebracht wird, gibt es sodann nur noch die Rechtsubjekte und -objekte.

Siehe GG Artikel 1 (3):
https://dejure.org/gesetze/GG/1.html

Das Wort „nachfolgend“ im Absatz 3 ist hier entscheidend:
Die BRiD-Zivilinternierten-Verwaltung hat keinerlei Interesse an der Wahrung der Menschenwürde. Man muß nur lesen und verstehen wollen. 🙂

Es gibt IM System die Juristische Person (der Erhalt erfolgt durch die Geburtsurkunde der BRiD nach erfolgter „Regis“stration seitens der Eltern oder Firmen wie z.B. eine GmbH) und die Natürliche Person (Auszug aus dem Geburtenbuch; Gelber Schein MIT Ahnennachweise VOR 1913 oder als Mitglied einer BRiD-Partei). Eine Juristische Person ist auch nie nur ein  beliebiges Objekt. Denn ein Objekt ist nur eine Sache / ein (Sach)gegenstand.
Siehe hierzu den § 90 BGB:
https://dejure.org/gesetze/BGB/90.html

Interessant auch zu wissen:
Der Artikel 3 der Bismarckschen Reichsverfassung unterstellte die „Angehörige(n) (Untertan, Staatsbürger) eines jeden Bundesstaates“ dem Indigenat ganz Deutschlands.
https://de.wikipedia.org/wiki/Untertan
https://de.wikipedia.org/wiki/Indigenat
https://www.youtube.com/watch?v=S2apqQ1N4V4

Halten wir ebenso fest, dass es einen Unterschied zwischen den ethnischen (in Deutschland geborenen) und den gesetzlichen (nach RuStAG 1913 festgestellten) Deutschen gibt.

rustag2Siehe Art 116 (1) GG:
➡ https://dejure.org/gesetze/GG/116.html

a) Die „deutsch“ (Personalausweis) sind die Staatenlosen (Apoliden). Das ist die Mehrheit der Menschen in diesem Land…
b) Die ethnischen Deutschen und deren Abkömmlinge [Nazis im Rechtstand von 1937] („im Sinne dieses Grundgesetzes“) sind die sogenannten Reichsbürger (ab 1933), für welche die BRiD gemäß der eingerichteten Treuhandverwaltung (Verwaltung von Zivilinternierten) zuständig ist. [Das sind die mit dem „Gelben Schein OHNE die Ahnennachweise vor/bis 1913] Ergo: Der Dieb ruft: „Haltet den Dieb!“ 😉 Klappt ja allerbestens…
c) Die gesetzlichen Deutschen („vorbehaltlich anderweitig gesetzlicher Regelung“ = RuStAG v. 1913) sind die sogenannten Bundesstaatler (Staatsangehörige eines Bundesstaates des „Deutsche Reich“ von 1871-1914).

Für c) gilt sich somit nach erfolgter Feststellung eindeutig im Gebiets-, Rechts- und Personenstand gegenüber dem System zu positionieren. Dies muss gelebt und verinnerlicht werden.

Die Verwaltung kennt keine Verordnung oder hat kein Formular, den Personalausweis wieder einzuziehen und den Personenstand von DEUTSCH zu Deutsche(r) zu ändern.

Das kann nur der Bund (hier das BVA –  Bundesverwaltungsamt). Denn die Staatsangehörigkeit wird durch Bundesrecht (hier: das RuStAG von 1913) geregelt und nicht von der Bundesrepublik (Verwaltung).

Der zulässige Verwaltungsakt ist die Feststellung  zur „deutschen Staatsangehörigkeit“. Dies erfolgt am besten durch den Nachweis der Abstammung bis/vor 1914, um die Rechtsstellung IM System zu ändern.

Wer den Auftrag der Feststellung richtig geführt hat, bekommt (noch) den „Gelben Schein“ als Positivbestätigung über den EStA-Registerauszug des BVA für die Angaben im Absatz 4.2 und 4.3 und ist nun wieder Deutscher. Hierzu steht weiter unten ergänzendes…

Wichtig auf dem Staatsangehörigkeitsausweis ist alleine der Satz:
„Ist deutsche(r) Staatsangehörige(r)“

Da Adjektive im Deutschen Rechtsverkehr wegen Unbestimmtheit keine Bedeutung haben, steht dort nur:  ist Staatsangehörige(r) …

Weder die Weimarer Republik noch das Dritte Reich oder die Bundesrepublik haben aber eine Staatsangehörigkeit, welche diese vergeben könnten. Also kann und muß es eine in den Staaten und Stadtstaaten des Bundes, des Deutschen (Kaiser)Reich sein.

Das sind die folgenden Staaten / Stadtstaaten:

Königreich Bayern
Königreich Preußen
Königreich Sachsen
Königreich Württemberg
Großherzogtum Baden
Großherzogtum Hessen
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin
Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz
Großherzogtum Oldenburg
Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach
Herzogtum Anhalt
Herzogtum Braunschweig
Herzogtum Sachsen-Altenburg
Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha
Herzogtum Sachsen Meiningen
Fürstentum Lippe
Fürstentum Schaumburg-Lippe
Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt
Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen
Fürstentum Reuß Ältere Linie
Fürstentum Reuß Jüngere Linie
Fürstentum Waldeck
Freie Hansestadt Bremen
Freie und Hansestadt Hamburg
Freie und Hansestadt Lübeck
Reichsland Elsaß-Lothringen

Nur da kann also ein(e) Deutsche(r) eine Staatsangehörigkeit haben. IN einem der Bundesstaaten.

Der Bund wird nicht von der Bundesrepublik verwaltet, sondern von der USA, welche die Beschlagnahme als Schirmherr der UN durchführte.

Schaut mal in die Bayrische Landesverfassung (hier: Artikel 180 Übergangsbestimmungen).

Da die USA und der Vatikan von Zionisten und Jesuiten gesteuert wird, wird die UN und UNO auch von denen gesteuert. Und das sind vorrangig Deutschstämmige (sic!), die sich aus Deutschland vertrieben fühlten und eben nicht den „Nazis“ (besser NaSos) oder deren Abkömmlinge das Land in den Grenzen von 1914 überlassen werden.

Zu beachten für die Verwaltung ist dementsprechend auch:
Art. 25 Grundgesetz (GG)

https://dejure.org/gesetze/GG/25.html
§ 31 (1) BVerfGG:
https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/31.html

Es wird gerne und oft von „dem deutschen Volk“ gesprochen. „Urteile“ und Beschlüsse der Scheinrichter IM System der BRiD „urteilen“ (spätetens) seit dem 22.09.1950 widerrechtlich und bewußt im Rechtsverkehr täuschend „im Namen des Volkes“!

Der Beschluss ist zu unterscheiden von anderen gerichtlichen Entscheidungen, zu denen das Urteil und die Verfügung zählen. Ein Beschluss ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass er keinen Tatbestand (Sachverhalt) und keine Entscheidungsgründe enthält. Er beinhaltet somit nur den Tenor der Entscheidung und ist daher in der Praxis bei Richtern sehr beliebt. Warum das denn nur…?  🙂

In Bezug auf den Namen lese man auch:
§ 12 BGB:

https://dejure.org/gesetze/BGB/12.html
Art. 10 EGBGB:
https://dejure.org/gesetze/EGBGB/10.html

NAME = deutsch = Juristische Person = Staatenloser / Apolide
Familienname = Deutscher = Natürliche Person = (Bundesstaaten) Staatsangehöriger;  IST deutscher Staatsangehöriger

Wer sich zu dem deutschen Volk bekennt, wird wie gehabt von der BRiD-Treuhandverwaltung verwaltet und durch täglich praktizierende Freiwilligkeit (hier: durch Vorzeigen & Aushändigen(!) des Personalausweises, durch das Leisten einer Unterschrift oder durch eine mündliche Bejahung (Annahme eines Angebots) eines Handelsgeschäfts) in deren „GERICHTen  zerlegt und mundgerecht verspeist!

Die Verwaltung ist für den/die  Bundesstaatler nicht zuständig, aufgrund eines anderen Rechtskreises (hier: vorkonstitutionelles Recht vor 1913), da wir uns zu den Deutschen Völkern und Stämmen (innerhalb der 25+1 Bundesstaaten) und der gültigen Verfassung von 1871 bekennen!

Wie wird dies seitens der Verwaltung festgestellt?

Dies geschieht durch das Auslösen eines Verwaltungsaktes. Erst dann nimmt das System Euch auch innerhalb des Systems als Bürger / Natürliche Person wahr.
Dies erfolgt, indem man der Verwaltung (hier: Ausländerbehörde;  Stabsstelle der Alliierten im Landratsamt) per Feststellungsantrag (nur via dem Antrag F/FK und V des BVA, Köln), durch Abgabe seiner Willenserklärung (!) beauftragt für sich selbst festzustellen, dass dem so ist.

Es geht eben nicht um einen Antrag zur deutschen (Verwaltungs-) Staatsangehörigkeit. Wir beauftragen etwas ganz anderes:
https://www.agmiw.org/?p=1499

antrag fDenn, dass die Verwaltung kein Interesse daran hat, dass die Menschen in diesem Land (Personal-deutsch = Einwohner) ihre Rechte in Eigenbestimmung in die Hand nehmen, kann man im Juristischen Wörterbuch (Köbler) nachlesen. Lest auch in älteren Fassungen, da dortselbst alle Nase lang Begriffsdefinitionen umgeschrieben werden.

VolksentscheidHier die Version des Juristischen Wörterbuchs aus dem Jahre 2003 und 2004:

Juristisches Wörterbuch 2003
Köbler Juristisches Wörterbuch-.Aufla
ge

Mehr zum Thema „Einwohner & Bürger“:
https://www.agmiw.org/?p=1487

Immerhin eVolksabstimmungine  ehrliche Aussage der Person BROK, welcher seine Pfründe schwinden sieht: 👿

Das System benötigt immer wieder Eure Zustimmung!

Bei Eingaben Eurerseits oder Zurückweisungen versucht das System dies gerne als Einspruch oder Widerspruch darzustellen.

Dann kommen u.a. solche Sätze in deren Antwortschreiben wie:

„Sie erhalten die Gelegenheit, den unzulässigen Widerspruch zurückzunehmen.“

Wieso denn das, wenn er den „unzulässig“ ist? Das ist er aber keineswegs! 🙂
Denn: Bei Widersprüchen ist die Normenhierarchie der Gesetzgebung einzuhalten – und auch nur dann!

Wichtig: Dieses Schreiben (Angebot!) der Verwaltung ist ein Schreiben nach dem geltenden Handelsrecht (UCC). Es wird eine beliebige Aussage (persönliche Meinung des Bediensteten) getroffen.
Und sofern man als Handelspartner diese Aussage nicht aktiv / beleghaft verneint, gilt das als Zustimmung zu einem Handelsvertrag, der über den Gesetzen steht.
Denn nach bundesdeutscher „angewandter – geltender“ Rechtslage steht nur eine persönliche Vereinbarung (d.h. ein Vertrag zwischen zwei Parteien) über jedes Recht!
rechtsgeschaeftslehre-sonderthema-schweigen-als-willenserklaerung/

WICHTIG: Ein IM System nachgewiesener Deutscher (s.o.) hat vor einem freiwilligen Schiedsgericht der BRiD nichts verloren.

https://dejure.org/gesetze/GVG/15.html
https://dejure.org/gesetze/GVG/16.html
Dies in Verbindung mit:
https://dejure.org/gesetze/GG/101.html
https://dejure.org/gesetze/GG/103.html

Ein Richter der BRiD kann gemäß dem § 9 DRiG nur dann ein Richter sein, wenn er Deutscher „im Sinne des Grundgesetzes“ ist… Also ist diese Person (da ethnisch deutsch) ein Nationalsozialist! Im Volksmund auch „Nazi“ genannt! Ist der für mich zuständig? Ganz sicher nicht!
http://www.gesetze-im-internet.de/drig/

Das GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) wurde bereits am 12.09.1950 aufgehoben. Und „erneut“ mit den Bereinigungsgesetzen!

Das steht auch in den Bundesgesetzblättern (BGBl.). Warum hält sich dann keiner daran? Charmant zu wissen, dass der Eintrag in Bezug auf die Bereinigungsgsetze direkt – also OHNE Abstimmung des Bundestags- u. rats – auf Anweisung aus den USA in den BGBl. eingetragen wurde. Was sagt uns das?

Somit sind zahlreiche „Gesetze“ der BRiD wie z.B. auch das o.e. Richtergesetz (DRiG), das Beurkundungsgesetz (BeurkG), das Einkommensteuergesetz (EStG), die Strafprozeßordnung (StPO), das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) und viele, viele andere „Schein-Normen“ null und nichtig!
Dies in Ermangelung eines „verfassungskonformen“ Wahlrechts längstens seit dem Jahr 1956!
Somit dürften die Politiker weder gewählt noch in den Bundesrat und -tag einziehen! Und ebenso auch gar keine Gesetze und Normen erlassen, da die hierfür notwendige Legitimation nicht besteht! Von direkten und freien Wahlen sind die auch weit entfernt.

https://youtu.be/yVkBw4-PoJY
NS-Gesetzgebung

Siehe ergänzend auch hier:
https://www.agmiw.org/?p=1072
https://www.agmiw.org/?p=1190
www.youtube.com/watch?v=I2Kd0p1r64Y&t=184
https://www.youtube.com/watch?v=yVkBw4-PoJY&feature=youtu.be
https://www.agmiw.org/?p=157

Begibt man sich dort (z.B. [Amts]gericht) freiwillig aufgrund einer (Ein)Ladung dorthin, wird man verlieren, da man sich mit der Juristischen Person MAX MUSTERMANN identisch erklärt hat, den Gerichtssaal (hier: das Schiff) betreten und den Richter (hier: der Kapitän auf seinem Schiff) durch Befolgung von Anweisungen und der Beantwortung von Fragen („Setzen Sie sich!“; „Sind Sie Herr MAX MUSTERMANN?“) anerkannt hat.

Denn die BRiD kann nur mit Juristischen Personen interagieren:

bvgWo kommt diese Juritische Person (u.a. auch) her?

Das Black’s Law Dictionary wurde von Henry Campbell Black gegründet. Die erste Ausgabe erschien 1891, die zweite Ausgabe 1910. Die aktuelle achte Auflage erschien im Jahr 2006.

Im Band 6 auf der Seite 264 der Revised 4th Edition 1968 finden wir folgendes:

“…the full capitalization of the letters of one’s natural name, results in a diminishing or complete loss of legal or citizenship status, wherein one actually becomes a slave or an item of inventory. The method by which the State causes a natural person to “volunteer” himself into slavery, is through forming the entity of legal fiction (name all CAPS).

„… Die volle Großschreibung aller Buchstaben eines natürlichen Names (Max Mustermann zu MAX MUSTERMANN), führt zu einem schrumpfenden oder kompletten Verlust des Rechts- und des Bürgerschaftstatus, wodurch man ein Sklave oder ein Inventar wird. Die Methode, mit der der Staat eine Natürliche Person freiwillig dazu bewegt sich selbst in die Sklaverei zu begeben, wird erreicht über die Erschaffung einer legalen Fiktion, der juritischen Person.

Warum ist das alles so wichtig?

Es geht einerseits um das Gemeinwohl (hier: Wohlfahrtstaat „Deutsche Reich“) in einer originären Gemeinde. Also um den Menschen im Naturrecht. Der Mensch tritt einen Teil seiner „natürlichen“ Rechte zum Wohl der Gemeinschaft (Subsidiarität – kleinste Einheit Familie, Gemeinde) ab, damit diese funktionieren kann.

Und anderseits geht es um die Land-  und Bodenrechte!
https://www.agmiw.org/?p=2904

NAME = Personal-deutsch = Einwohner; vermuteter Besitzer
Familienname = Bundesstaatler = Bürger; Eigentümer durch Beweis
Es geht ebenso um den Wohnsitz nach § 7 BGB (a.F.) und um die Domizilnahme, welcher ein Mensch ohne Land- und Bodenrechte nicht nehmen kann.
https://dejure.org/gesetze/BGB/7.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Domizil

Hierzu benötigt man IM System festgestellt eben nicht die (alltäglichen) Jedermannsrechte, sondern die Eigenschaften und die Rechtstellung als Deutscher!

Beleghafte Land- und Bodenrechte kann man nur als der Eigentümer über die originäre Gemeinde haben.

Wenn diese Ansprüche nicht beantragt werden (z.B. durch Auftrag zur Berichtigung im Grundbuch), so verfällt der Anspruch (n.m.K.n nach Ablauf des 28.10.2017 – 24 Uhr)
Im BGB § 900 wird vom sogenannten „Ersitzen“ geredet.
https://dejure.org/gesetze/BGB/900.html

Als Nachweis benötigt man als nachgewiesener Deutscher:
* den Auszug aus dem Liegenschafts-Kataster mit Beglaubigungsvermerk, korrekter Unterschrift, dem Dienstsiegel
und
* der Gemarkungskarte im Zeitraum möglichst von 1871-1914 (nicht die BRiD-Flurkarte).

Wichtig: Das Grundbuch beim [Amts]gericht unterliegt lediglich dem Glauben bzw. der Vermutung! Und diese Vermutung ersetzt im Streitfall den Beweis. Daher müssen zwingend die Landgemeinden IN den damals gültigen Gemarkungsgrenzen durch den Rechteträger per Nachweis aktiviert werden! Dann liegt man auch in der gesetzlichen Erbfolge, was ein „deutsch“ nicht sein kann.
https://www.agmiw.org/?page_id=829
Daher beim Amtsgericht die Berichtigung im Grundbuch beauftragen!

Land- und Bodenrechte haben nun einmal nur die gesetzlichen Deutschen durch Abstammung gemäß dem RuStAG v. 1913.

Dies im speziellen auf ihren (aktivierten) staatlichen Gemeinden. Alle andern Besitztümer der ethnischen Deutschen verweilen (noch) auf Hoher See (hier: Seerecht; auch der Begriff der „Nation“ stammt daher) oder liegen (immer) noch am MeeresGRUND (Grundgesetz! ^^). Die neuen Siedler (Migranten MIT Staatsangehörgkeit) warten schon darauf die Landnahme (Claim abstecken) anzugehen!

Noch einmal: Den Anspruch darauf hat aber kein Mensch, sondern nur ein nachgewiesener Deutscher mit den bürgerlichen Rechten, der dem Schein-„Staat“ BRiD nicht angehört.

Bodenrechte haben auch nichts mit Gebietsrechten zu tun!

Siehe ergänzend hierzu auch:
https://www.agmiw.org/?p=1383

Frage: In welchem „Staat“ leben wir denn nun?

a. In der Bundesrepublik (in) Deutschland?
Diese wurde von H.D. Genscher 1990 bei der UNO abgemeldet.
➡ https://www.agmiw.org/?page_id=793
b. In GERMANY?

Eine NGO (Nicht-Regierungsorganisation), seitens H.D. Genscher 1990 bei der UNO angemeldet. Auf wessen Weisung?
https://www.youtube.com/watch?v=-PX8Jyp7cRk
c. In Deutschland?
Eine Begriffsdefinition. Auf welcher Landkarte und auf welchem Globus findet man diesen Staat?
d. In dem „Vereinten Wirtschaftsgebiet“?
➡ https://dejure.org/gesetze/GG/133.html
https://www.agmiw.org/?page_id=771
e. In einer US-Kolonie?
f.  Als Staatenlose und bald ohne „Nation“albewusstsein in der EU (= 4.tes Reich; Rechtsnachfolger des 3. Reichs? )? Alsbald als Folge von „Länder“-Separationen?! Und wie ist das nun mit den „Reichsbürgern“?
https://www.youtube.com/watch?v=Q-lcMyEa5tQ&feature=youtu.be
g. Im alleinigen Völkerrechtsubjekt „Deutsches (Kaiser)Reich“ auf deutschem Boden?
h. In einer Matrix? 🙂
i. In einem Treuhandverhältnis? Dies weil nahezu alle Staaten weltweit Firmen sind und es ausschliesslich um den Gewinn geht, den die Personen erwirtschaften?

Fazit:

Entzieht dem System seine Daseinsberechtigung! Verwaltet Euch selbst! Wenn das System niemand mehr zum verwalten hat, was passiert dann?

Warum wohl denken die Regierenden schon laut nach die „Verwaltung“ abzuschaffen. Wer ist schneller? Der Hase oder der Igel?

Wann kommen die Politik-Marionetten mit der Idee um die Ecke, die „Länder“ von der BRiD zu separieren?
https://www.agmiw.org/?p=2389

Wann werden die Bediensteten der Firma Polizei sich nicht mehr strafbar machen durch illegale Handlungen gegenüber gesetzlichen Deutschen? Immer daran denken, dass die Staatshaftung in 1982 aufgehoben wurde! Warum wohl benötigt ein Polizist eine private Diensthaftpflichtversicherung? Der Vorgesetze ist immer aussen vor und wirft den „einfachen“ Polizisten dem System zum Fraß vor. Man erinnere sich an die Urteile zu den „Mauerschützen“ an der damaligen innerdeutschen Grenze. Wurde da etwa der jeweilige Vorgesetze verurteilt oder der einfache Schütze? Eure „persönliche“ Entscheidung, liebe Polizisten!
https://www.agmiw.org/?p=1640

Ergänzend hierzu finden wir gemeinsam – unabhängig von Ideologien wie Exilregierungen, Verwesern, Verfassungsgebenden Versammlungen, Freistaaten, Naturgemeinden u.v.m. – den Weg „Zurück in die Zukunft“, indem wir über die Aktivierung und Organisation der originären Gemeinden die notwendige Rechtstaatlichkeit herstellen.
Seid Euch im klaren darüber, dass sämtliche Gruppierungen seitens des Systems unterwandert sind.

Dies ohne Parteien, Petitionen oder Revolten – friedlich und legitim!
Es liegt an jedem Selbst, ob er sich diesem Land, seinen Völkern, seiner Heimath und Kultur zum Wohle Aller verpflichtet fühlt.

Erreicht unsere Mitmenschen, eure Nachbarn, eure Arbeitskollegen und klärt diese über den Sachverhalt auf.
https://www.agmiw.org/?p=2065

Man darf auch hierbei nicht vergessen, dass es im „Deutsche Reich“ keine wirkliche(n) Einheitslösung(en) geben kann. Sondern es sind eher 25+1 souveräne (Bundes)Staaten mit ca. 76.0000 Gemeinden. Unsere einzige Basis stellt die gültige Verfassung von 1871 dar, den jeweiligen Staatsverfassungen und den entsprechenden Gemeindeordnungen.

DR Gemeinden-ÜbersichtEs gibt es auch eine machbare Lösung IM System über den Artikel 28 (1) letzter Satz und Absatz (2):
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_28.html
https://www.agmiw.org/?p=1524

Wer diese Freiheit haben will, der wird auch darum „kämpfen“ müssen! Geschenkt wird uns nichts! Abholen müssen wir es uns schon selbst!

Ich habe mich für diesen Weg entschieden!

Wie ist es mit DIR? Bist DU dabei? Es würde mich freuen!


Ergänzend hierzu eine Abhandlung von Gerd Peifer:

Wie es möglich war, den Personen-Rechtskreis den Menschen aufzuerlegen und trotz dessen schädigenden Auswirkungen, unerkannt und unbewußt zu praktizieren und Behördenmitarbeiter immer wieder gegen ihre Mitmenschen arbeiten zu lassen:

A) In der Ausbildung wurde durch eine Zertifizierung (mit Abschluß) die Illusion geschaffen, daß die Rechtgrundlagen erschöpfend geschult worden seien.
(Viele Jahre Studium an der falschen Stelle und bestimmte Auslassungen und Halbwahrheiten können schon die Illusion schaffen, daß man studiert hat.)

B) Es wurden und werden wichtigste Ausbildungsinhalte weggelassen, wie z.B.:

– die Grundrechte (keiner der Behördenmitarbeiter kennt diese Grundrechte GG Art. 1-19 und mißbraucht seine Macht und verstößt tagtäglich dagegen ohne zu prüfen, daß sie sogar gegen die Gesetze z.B. das Zitier-Gebot verstoßen haben)
– das Völkerrecht (er weiß nichts über die Völkerrechte, z.B. Art. 25 sagt, die Völkerrechte gehen dem Grundgesetz vor
– die Menschenrechte (unbekannt)
– das Genfer Abkommen (unbekannt – da werden wir ansetzen, denn jeder Mitarbeiter in den Behörden ist verpflichtet, in einer Verpflichtung, sogenannten Obligationen, dieses GA nicht nur zu kennen, sondern sogar bei sich zu führen, wer dagegen verstößt, verstößt gegen das GA und wer das nicht kennt, dieses GA, der kann den Menschen gar nicht erkennen,
der denkt immer, er hätte eine juristische Person oder Objekt vor sich)
– UN-Resolutionen (sie kennen auch die UN-Resolutionen natürlich nicht
und sie kennen auch nicht die Rechtsphilosophischen …)
– Rechtsphilosophische Grundlagen, wie die Vollmachtregel oder der kategorische Imperativ

C) In der Folgezeit wurden weder Grundgesetz, noch Menschenrecht-Resolutionen, noch Genfer Abkommen, noch BGH-, noch BVerfG-Urteile geschult. (Alles immer mit Weisungen, Anweisungen, Erlassen, Präzedenzfällen, Kollegen befragen, Muster, die man in der Schublade hat oder im Computer und Mustertexte und Textbausteine (damit werden Verbrechen ausgeübt aus Gründen …)
Gründe:
– Zeitmangel (weil, ohne die Überprüfung der Rechtsgrundlagen geht natürlich alles viel schneller)
– Personalmangel
Die rechtlichen Anforderungen wurden rechtswidrig durch Weisungen, Erlasse und Verordnungen ersetzt.
So ist die Tatsache zu erklären, daß die meisten Menschen, die ohne eigenen Anruf der Polizei begegnen, spontan Angst haben, zu Unrecht und gegen die Menschenrechte diszipliniert zu werden.

D) Alle berechtigten, unwiderlegbaren und sogar unanfechtbaren
Vermutungen, Hinweise und Beweise von Rechtsforschern, Verfassungs-rechtlern, Strafrechtlern und Menschenrechtsaktivisten darauf, daß
– grundregelbrechende, fehlerhafte Justiz angewendet wird, werden per Reflexreaktion in den Augen der Bediensteten, im Irrtum oder bewußt, als „krude Rechtauffassung“, [als seltsame Weltanschauung] abgewiegelt und lächerlich gemacht, weil unterstellt wird, ein echter Straftäter versuche,
sich mit seiner Kritik am Rechtsystem der Strafverfolgung zu entziehen.
– Gründe:
– Echte Straftäter werden mit denselben nichtigen rechtsverstoßenden Regeln verurteilt und justiert, die auch für NICHT-Straftäter angewendet werden. (damit steht man mit falschen Regeln immer zu Unrecht gemaßregelt unter der Gewalt)
Hierdurch gehen alle Hinweise auf von der Justiz verursachte
Rechtsunsicherheiten, Rechtbrüche und Rechtbeugungen ins
Leere und werden ignoriert, damit überhaupt weiterhin
gegen echte Kriminelle vorgegangen werden kann.
– Viele Straftäter gibt es nur deshalb, weil über 70% der Produktivitäts-ergebnisse an staatlich unterstützte Schwerstkriminelle ausgehändigt werden, (wir kennen das, an Banker, Konzerne, deren Besitzer im Hintergrund, die wir alle gar nicht kennen, wir kennen nur die Politiker, die von ihnen bezahlt werden) worauf bei den Schwächsten Mangel, Neid, Frust, Drogensucht, u.a. entsteht. (auch beliebige Beschaffungs-
kriminalität und dadurch haben wir Straftäter, diese wurden gar nicht als Straftäter geboren) – [das kriminelle und kranke
System hat sie durch Ressourcen-Entzug erst auf diesen
Weg genötigt]
– Immer dann, wenn der Mensch dem Trickbetrug „Personen-Mensch-Identitäts-Mißbrauch“auf die Spur kommt, beachten die
„Weisungstäter“ in den Institutionen weder das Grundgesetz,
noch das Völkerrecht, (noch die Menschenrechte).
– Die Justizorgane werden mißbraucht, die schwerstkriminellen „Staats- Piraten“ (Lobbyisten aller Couleur) vor den Menschen- und Grundrechts-fordernden (Grundrechte-einfordernden, den Grundrechteträgern)zu schützen.
– Dadurch, daß durch rechtswidrige Zerstörung der Gewaltenteilung faktisch nur ein von der Lobby voll kontrolliertes Organ [Ministerium der Justiz, Staatsanwaltschaft, Gerichte, Polizei] agiert, haben wir eine „Mehrfach- Agentenfunktion“ der Behörden.
– Die Behörden dienen ALLEN (diesen Schwerstkriminellen),
nur nicht dem Menschen! ENTGEGENGESETZT ZUR GENFER KONVENTION.
E) Nach der Kapitulation 1945, waren fast ausnahmslos führertreue Reichsbürger des 3. Reichs in Parteien, Ämtern, Gerichten, Finanzämtern weiterhin tätig,
Sollte sich jeder selbst mal Gedanken,wo man lebt und ob es einem wirklich so gut geht,wie man noch glaubt.Wahrscheinlich gehts nur denen gut, die ihr GUT im materiellen Bereich sehen und glauben.

Deutschland schafft sich freiwillig ab! V3.5.

aktualisiert am 22.07.2018

In einem sogenannten “Leitfaden” offenbart die Friedrich-Ebert-Stiftung eine Agenda der Bundesregierung zur Abschaffung Deutschlands. Die Bundesrepublik soll zu einer multikulturellen Siedlungsregion in der Mitte Europas werden. Von den sogenannten” Deutschen” wird nicht viel übrig bleiben.
Die Autoren von „Leitbild und Agenda für die Einwanderungsgesellschaft“ haben unter dem Vorsitz von Aydan Özoguz, Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, die totale Auflösung Deutschlands beschlossen. Sie wollen Deutschland umbauen und zwar bis zur Unkenntlichkeit!
Einwanderung wird als ein schicksalsartiger „Prozess“ dargestellt und Deutschland wäre schon immer Einwanderungsland gewesen. Doch in der Agenda zur Abschaffung Deutschlands geht es nicht um europäische Migration, sondern um eine systematische Masseneinwanderung aus dem arabischen und afrikanischen Raum.
Der Begriff „Leitbild“ soll die deutsche Leitkultur ersetzen. Damit die Bürger ihre eigene Abschaffung akzeptieren, soll es Umerziehungsmaßnahmen geben. Außerdem sollen Quoten für Migranten in Unternehmen und Institutionen eingeführt werden. Arbeitnehmer sollen in ihrer “interkulturellen Kompetenz” gestärkt und für “Diskriminierungen” sensibilisiert werden.


BERLIN taz | Endlich! Super! Wunderbar! Was im vergangenen Jahr noch als Gerücht die Runde machte, ist nun wissenschaftlich (so mit Zahlen und Daten) und amtlich (so mit Stempel und Siegel) erwiesen: Deutschland schafft sich ab!

Nur 16,5 Prozent der 81 Millionen Deutschen, so hat das Statistische Bundesamt ermittelt, sind unter 18 Jahre alt, nirgends in Europa ist der Anteil der Minderjährigen derart niedrig. Auf je 1.000 Einwohner kommen nur noch 8,3 Geburten – auch das der geringste Wert in Europa.

Besonders erfreulich: Die Einwanderer, die jahrelang die Geburtenziffern künstlich hochgehalten haben, verweigern sich nicht länger der Integration und leisten ihren (freilich noch steigerungsfähigen) Beitrag zum Deutschensterben.
http://www.taz.de/!5114887/

Ist das nicht Volksverhetzung gemäß § 130 StGB?


In Baden-Württemberg wird das Grundbuchwesen reformiert.  13 neu eingerichtete zentrale Grundbuchämter sollen die 654 Grundbuchämter der Gemeinden ersetzen, die bis 2018 nach und nach abgeschafft werden. Der Katzenjammer in den Gemeinden ist zum Teil groß. Protestaktionen kommen allerdings viel zu spät. Die Umstellung wurde über Jahre vorbereitet. Die gesetzlichen Grundlagen wurden bereits in 2010 geschaffen.
.ruby-erbrecht.de/webEdition


Diafd1e AfD wird von den Medien nach oben gepuscht und der Protestwähler freut sich… er hat ja nun wieder ein Ventil…

… das diese Partei – wie alle anderen auchvom System installiert und betreut wird, bemerkt wohl auch Niemand im Land der „Brot und Spiele“…
/schizophrenie-debilismus-im-bundestag-der-verein-partei/
/die-afd-freimaurer-connection/
Die Scheinopposition der Systempartei AfD (WORD)
/2016/03/10/die-afd-freimaurer-connection/

… was wäre denn, wenn im Jahr 2017 (wie zeitlich passend und so praktisch!!) über 75% der „Wahlberechtigten“ tatsächlich zur Urne schafd2reiten würden…?

Politik-Marionetten wie Herr Seehofer befürworten immer öfters den „Volksentscheid“…

Nun, mit dieser [illegalen] „Wahl“ wäre durchaus völkerrechtskonform dieses Staats-Konstrukt durch den „Bürger“ mehrheitlich bestätigt… ein [neuer] Staat wäre geboren… dem Schlafmichel sei (un)dank…

… das damit einhergehend auch der Anspruch auf die Bodenrechte nächstes Jahr entfällt… dies steht auf eine anderen Blatt… die Neusiedler werden es ab dem Jahr 2018 schon richten…

… wohl dem, der sich um die Aktivierung und Organisation seiner originären Gemeinde gekümmert hat…


Für angehende & bekennende Republikaner:

Der sogenannte „Freistaat Preußen“ wettert vermehrt gegen den Feststellungsantrag & dem „Gelben Schein“. Dieser soll zurück gegeben werden (und somit auch die deutsche Verwaltungs-StAG). Dies ist jedoch nach dem § 18 StAG nicht möglich, da man hierzu zuerst die Staatsangehörigkeit in einem (anderen) Staat (nicht Land!) nachweisen muß.
/quo-vadis-freistaat-preussen

Wer sich von diesen Republikanern verführen lassen möchte, um sich erneut verwalten zu lassen, um einen tollen Ausweis zu bekommen und um weniger Steuern bezahlen zu müssen, der möge das tun.

Auch wichtig zu wissen ist, dass diese BRiD-gesteuerte Vereinigung damit den Menschen ihre Bundesstaaten-StAG abnehmen möchte. Dies geht ja nur, wenn man dies freiwillig tut! Jeder Deutsche hat von Geburt an die Bundesstaaten-StAG. Nur eben nicht IM System nachgewiesen! Diesen Nachweis führt man (ausschließlich) über den Feststellungsantrag F des Bundesverwaltungsamts in Köln (BVA).
/mythen-und-begrifflichkeiten-zum-gelben-schein/

Nun kommen diese „Freistaatler“ daher, reorganisieren mit abstrusen Ab- und Herleitungen (via dem Umschreiben der bisherigen Verfassungen der Bundesstaaten) adhoc die kompletten Bundesstaaten und fordern die Menschen auf den Nachweis („Gelber Schein„) wieder rückgängig zu machen.


Ebenso sollte man wissen, dass die BRiD-Bundesländer längst eigene Landesverfassungen aufgesetzt haben, welche eh noch keiner gelesen hat und auch wohl  jemals lesen wird!

Wenn dann die BRiD aufhört die Zivilinternierten zu verwalten bzw. den unzufriedenen Menschen in Aussicht stellt, durch die freiwillige Annahme der jeweiligen Landesverfassungen (i.V.m. dem GG 146) die BRiD „verlassen“ zu können… was wird wohl passieren?

Ja, die Menschen werden diesen neuen Weg in die „Freiheit“ mit Freuden annehmen. Und Sie werden sich über diesen charmanten Umweg – über diese neuen Landesverfassungen – in die Zwangsmitgliedschaft der EU (hier: BRiD 2.0; 4.tes Reich) verfrachten lassen.

Das deren Gesetze (z.B. der Lissabon-Vertrag) nur der NWO dienen, sollte Jedem mehr als nur bewusst sein.

Und wann könnte dieses Szenario greifen? Wohl schneller als man denkt!

Denn siehe auch hier:
von-der-leyen-plant-aufloesung-staatlicher-verwaltung-berlin-im-schatten-von-ttip/

Oder auch dies hier:
http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/grundgesetz-schaeuble-erwartet-volksabstimmung-ueber-neue-verfassung/6792136.html


Eine sogenannte „Bayernpartei“ sammelt derzeit Unterschriften für einen Austritt aus der BRD. Zudem propagieren Sie die bayrische Staatsangehörigkeit…. es geht alles seinen Gang!

Das sollte man mehr als ernst nehmen…

Das geht jedoch nicht, da zuerst alle 25 +1 Staaten des Deutschen Kaiserreich wieder handlungsfähig sein müßten, um sodann „neue“ Verfassung abstimmen zu können.
Dazu müsste das Deutsche Reich im Stand von 1914 nicht nur wieder handlungsfähig sein, sondern zudem auch der Erste Weltkrieg durch Friedensverträge beendet sein.
Deswegen kann z.B. ein Polen niemals seine Grenzen neu definieren und auch ein Russland kann das definitiv seit dem Wiener Kongress von 1815 nicht mehr.
Eigene Länderverfassungen für ihre erschaffenen NGO’s können sie machen bis sie schwarz werden. Das interessiert keinen Deutschen Volkssouverän! Denn bei der Erstellung einer Verfassung in einem System nach dem Subsidiaritätsprinzip ist das gezeigte Wunschdenken des Herrn Schäuble erst einmal nebensächlich.

Zum Glück(?) hält Russland noch ein Teil von Ostpreußen mit Königsberg (Kaliningrad). Denn für eine echte Volksabstimmung zur Auflösung des „Deutsche Reich“ (und somit der Abschaffung der 1871er – Verfassung) benötigt man eine Mehrheit der Wahlberechtigten von 75%. Wer immer diese Wahlberechtigten auch sein mögen…

Es müssten somit echte Volksabstimmungen innerhalb der Grenzen von 1914, in den jeweiligen Bundesstaaten des Deutschen (Kaiser)reich, durchgeführt werden. Erleben wir das noch? 🙂

Achtung: Auch in der EU könn(t)en die Deutschen Völker in Einheit und Freiheit Abstimmungen machen, welche rechtskräftig sein würden!
Wir dürfen somit niemals für die Belange der EU-Diktatur stimmen! Insbesondere dann, sofern Königsberg eines Tages (doch noch?) zur EU gehört, denn dann (und nur dann!) wären dies auch gültige Volksabstimmungen innerhalb den Grenzen von 1914!

Man muss sich einmal in den mitteldeutschen Ländern (besonders Brandenburg) umschauen! Da gibt es NICHTS mehr, was nicht von dem System unterlaufen ist. Die arbeiten mit Volldampf an einer neuen reinen REINEN STASI-DIKTATUR mit den Überwachungsmethoden von Heute.
Die sitzen dort bereits derart fest im Sattel – quer durch alle Behörden, dass sie bereits völlig ungeniert sagen, dass hier noch DDR-Recht gilt.
Sie weisen Bürgermeister und andere Behörden, z.B. Staatsangehörigkeitsbehörden an, sich BVerfG-Urteilen zu verweigern und geben das auch offen zu. Derartige Dreistigkeit glaubt man nicht, wenn man sie nicht selbst erlebt hat.


Für die Befürworter der sog. „Verfassungsgebenden Versammlung“ (VV)

Wer den Sendungen des ddbradio’s und den Aussagen des selbsternannten Rates der VV aufmerksam folgt, kommt nicht umhin, sich zu fragen, handelt es sich jetzt um Größenwahn oder VS-gesteuerter Irrsinn….
https://vv-web.net/blog/index.php/Entry/42-Der-Gr%C3%B6%C3%9Fenwahn-h%C3%A4lt-Einzug-Fortsetzung-von-mario-Ex-VV/

Gedanken von TIKS zur „Verfassungsgebenden Versammlung“:
https://vv-web.net/blog/index.php/Entry/34-Tiks-hat-sich-auf-Facebook-zur-VV-ge%C3%A4u%C3%9Fert/

Fakten zum Nachdenken für Anhänger der VV-Ideologie:

1.) Man kann nur in Friedenszeiten eine gültige Verfassung bilden. Das wurde im Völkerrecht beschlossen, um das Selbstbestimmungsrecht der Völker zu wahren.

2.) Die VV beruft sich auf die 26 Bundesstaaten. Diese haben aber alle selbst gültige Verfassungen und sind daher völkerrechtlich an das Völkerrechtsubjekt Deutsche Reich und somit auch an die 1871er Verordnung gebunden.

3.) Es ist nicht möglich auf bestehenden Staaten neue Staaten im Staatsrecht zu gründen. Da das Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich weiterhin Bestand hat, bestehen auch die 26 Bundesstaaten weiter.

4.) Wie soll es funktionieren, dass eine kleine Gruppe eine Verfassungsgebende Versammlung einberuft für ein Staatskonstrukt, das es gar nicht gibt und das im Namen aller Deutschen?

5.) Sind ihre Vorstellungen fernab jeglicher Realität.

6.) Wird im Impressum im Namen aller Deutsche gesprochen und das, ohne sich das Einverständnis der Deutschen Völker eingeholt zu haben.

7.) Muss der Aufruf zu einer VV öffentlich erfolgen und nicht nur über das Internet, so dass nur eine kleine Gruppe eine Verfassung beschließt, die weder gewählt oder sonst wie legitimiert ist.

8.) Die Bundesstaaten des Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich sind 1907 der Haager Landkriegsordnung beigetreten, die dadurch auch die Rechte dieser HLKO in Anspruch nehmen können. Dies kann der Bundesstaat Deutschland mit seiner VV nicht, auch wenn sie es gerne so hätten und suggerieren.

Somit fände wieder eine Enteignung der Rechteträger der Bundesstaaten und des Völkerrechtssubjekts Deutsche Reich statt. Und genau darum geht es dem Verfassungsschutz organisierten Trollen Desinformation und die Auflösung der einzigen Chance auf weltweiten Frieden.

Benjamin Karney/TIKS: Die VV und der WDR? Das Obige ist von der Firma  (Uwe Voßbruch) https://www.vvv-boeden.de/about/ oder auch (Fiktive Person Uwe von Leonhard) https://www.ddbradio.org/about/dem) des Chef der VV. Und was ist das? Das Bild zeigt 300 qm Referenzfläche beim WDR in NRW. Also wer dem WDR mit seiner Firma die Greenscreen-Lügen-Wand baut / macht … und dann auch noch dieses Foto samt Werbung in VV-Verkündungs Videos im Hintergrund hat… das ist echt die freche Verhöhnung ➡ https://www.youtube.com/watch?v=EhwYtj08Krc
Bei der VV ist zu lesen: „Verantwortlich für alle Inhalte dieser Webseite ist das gesamte Deutsche Volk“ ➡ https://www.verfassunggebende-versammlung.com/about/ NEIN, Herr Voßbruch, verantwortlich sind sie selbst, denn es ist Ihre Webseite!

Der-Wahnsinn-geht-weiter-Entweder-sind-die-blöd-oder-gesteuert/

Die VV skandiert:
„Seit 1871 gibt es hier keine Politik von souveränen Staaten mehr. Und selbst diese Bundesstaaten waren von der Kirche so gewollt! Die Lösung Verfassunggebende Versammlung!“

WER hat euch diesen Blödsinn erzählt? Woher kommt denn die „Verfassungsgebende Versammlung“ überhaupt? Was ist mit denn mit den Kirchen im Rahmen der 1871er Verfassung passiert? Das war das erste Mal seit Jahrhunderten, dass ein Kirchenmann vor einem Staats- und eben nicht vor einem Kirchengericht gelandet ist, wenn er was verbrochen hat. Dies bis 1919. Seither haben diese Personen wieder ihre eigenen Richter unter dem Canon laufen.

Ein Bundesstaat im Sinne des Deutschen Recht ist weder ein Staat noch ein Gliedstaat. Noch mehr grober Unfug geht wirklich nicht mehr!
Es ist ein Wirtschafts-, Geschäfts- und Finanzkonstrukt eines Staates der Konföderation.

Deutschland als Staat gab es niemals! Und es wird kein Deutschland als Staat geben, da hierzu:

a) das Deutsche Reich in den Grenzen von 1914 hergestellt werden müsste
b) der Erste Weltkrieg beendet werden müsste
c)  Sodann eine 3-Jahres-Friedensfrist bestehen müsste, damit die Beamten alle Deutschen postalisch erreichen können

d) alle Deutschen das Deutsche Reich mit einer 75% Mehrheit auflösen müssten

Wer hält das heute denn für möglich?

Durch die Ableitung des Völkerrechtsubjekts (und dessen Verfassung) ergibt sich, wer der Souverän ist und (nur) daraus leitet sich dessen Rechtstellung ab.

Einer der Diskussionspunkte ist (und bleibt) ob und inwieweit man dies dem Verwalter IM System über den “Feststellungs“antrag (hier das Auslösen eines Verwaltungsaktes) mitteilt, das man ein aktivlegitimierter Rechteträger ist.

Die Ableitung erfolgt über die 1871er (1911) Verfassung. Diese Verfassung ist die Basis allen Handelns und der Grundstein, auf den es sich zu berufen und aufbauen gilt.

Es geht nur über den Weg der Subsidiarität. Und ohne die Land- und Bodenrechte geht es nicht! Diese zwingende Notwendigkeit umschiffen viele Gruppierungen, wie auch die VV, die sich mit dem Thema beschäftigen. Cui Bono?

Was wir tun können und auch soll(t)en ist von Unten nach Oben (via der Subsidiarität) über die Aktivierung / Reaktivierung / Reorganisation der originären Gemeinden, die verloren gegangene Rechtstaatlichkeit aufzubauen. Mir ist bewusst, dass dies seine Zeit (und viel Arbeit) erfordert, welche wir nicht mehr wirklich haben.

Von Oben nach Unten unter dem Ausschluss anderer Souveräne zu agieren ist kein gangbarer legitimer Weg und ist zum Scheitern verurteilt.

Die VV sollte sich Gedanken darüber machen, wer denn die UNO ist und warum diese gegründet wurde! Man beachte die hier die Feindstaatenklausel!

Ebenso wenig, wie die 1871er Verfassung infrage zu stellen. Mit dieser Verfassung haben uns unsere Vorfahren ein wirksames Instrument an die Hand gegeben. Die 1871er Verfassung im letzten Stand vom 31. Mai 1911 wurde niemals außer Kraft gesetzt. A.H. hat nur die 1919er WR-Verfassung außer Kraft gesetzt. Hierzu die Alliierten dazu selbst : BVerfG, 17.12.1953 – 1 BvR 147/52

Leitsätze

1. […].
2. Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen.
3. Art. 129 WRV hat im nationalsozialistischen Staat seine Verfassungskraft verloren und sie auch später nicht wiedererlangt.

Zu beachten ist auch, dass die „Menschenrechte“ (darauf berufen sich auch Viele) keine Prärogative kennt und damit die Gewaltenteilung aufgehoben wird.

Die nachgewiesenen, gesetzlichen Deutschen sind vom Lehen der Kirche (und auch der Monarchie) befreit.

Dass dies jemals wieder passieren könnte, haben unsere Ahnen mit dem Deutschen (Kaiser)Reich völlig ausgeschlossen, dass man dieses „Deutsche Reich“ wieder erneut zu einer Religionsgemeinschaft rück abwickelt. Und die Kirche irgendwelche Rechte in den Bundesstaaten oder den dazugehörigen Staaten/ Stadtstaaten erhält, um sich in deren Politik, Wissenschaft, Forschung, Bildung und Erziehung einzumischen. Weimar und Hitlers Reichskonkordat von 1932 haben zugunsten des Vatikans daran fleißig geschraubt.

Wer diese Verfassung abschaffen möchte, sollte sich daher über die Wirkung dieses Vorhabens „bewusst“ sein.

Die Gefahr ist recht gering, da z.B. zur Auflösung des „Deutschen Reich“ (und somit auch der Verfassung) eine75% Mehrheit aller wahlberechtigten Menschen benötigt wird. Dies schließt den Bereich um Königsberg mit ein.

Noch einmal: Das wird nicht geschehen, denn das Deutsche Reich müsste mindestens für drei (3) Jahre in Friedenszeiten vereint und frei sein. Dies, um jeden Deutschen mit Beamten postalisch zu erreichen: Dann werden die Menschen auch kein Interesse zeigen, diese Konföderation erneut abzuschaffen, um sich wieder versklaven zu lassen.

Ob, wie und wann eine andere „Gruppe“ sich bemüßigt fühlt an der Verfassung herum zu doktern ist unerheblich. Ich respektiere den Wunsch für Veränderung und die Arbeitsleistung.

Als Antwort fällt den von den Diensten gesteuerten Drahtziehern hinter der VV – anstelle eines Dialogs – nur Denunziation und Populismus ein. Man höre weniger auf die manipulierende Wortwahl, sondern (auch) auf den Tonfall / die Schwingungsfrequenz.
https://www.youtube.com/watch?v=jp2ErTvTJA4&feature=youtu.be&t=1958

Viele Menschen sind (leider noch) unbewusst.
Viele Menschen laufen (immer noch) der Masse hinterher.
Viele Menschen benötigen einen Plan und einen Führer.

Der Weg – über sich selbst zur Erkenntnis zu gelangen – ist zu schwer und zu unattraktiv.

Für Menschen ohne indoktrinierte Scheuklappen ein paar Gedanken:
/ich-bin/


Gastbeitrag von Rico Hadta zur VV – dem ist nichts hinzuzufügen:

„Wie gesagt, ich bin GEGEN diese neue „Verfassung“, der „Verfassungsgebenden Versammlung“, denn wir haben ja eine bestehende. Eine, die den Deutschen wie man in dieser Argumentation der „Verfassungsgebenden Versammlung“ lesen kann, den Deutschen jahrzehnte lang den Rücken über das Völkerrecht frei gehalten hat. WARUM zur Hölle sollte ich ausgerechnet diesen Schutz aufheben??? Kannst Du mir dafür einen logischen Grund nennen??? Alles was die BRD will, ist, dass wir mittels einer „neuen Verfassung“ die alte Verfassung von 1871, welche uns noch immer vor der BRD und den ganzen anderen FIRMEN schützt, aufheben. Die neuen „Verfassungen wären aber automatisch ALLE im Besatzungsstatut von Weimar, und würden somit den FIRMEN“Staat“ legitimieren. Da mit der alten Verfassung auch das RuStAG 1913 irreparabel liquidiert würde, wären wir dann ganz offiziell Staatenlos (Weil wir einen entgegen gesetzten Willen zum Ausdruck brächten) und erst dann könnte man uns in die EU integrieren.
Also diese Diskusion ist wirklich dämlich….!
„Uns schützt die alte und bestehende Verfassung…, juchu, lasst sie uns abschaffen!“ So blöd sind nicht mal die Amis…, wir Deutsche schon.“


Für bekennende Nationalsozialisten…
der „Flugscheiben“-Fraktion, welche am „Grossdeutsche Reich“ (1933-1945) andocken:

Eines deren Hauptargumente ist, dass mit dem Artikel 178 der „Weimarer Verfassung“ (1919) die 1871er-Verfassung des „Deutsche Reich“ (1871-1914/18) aufgelöst wurde.

Seit wann ist denn die sogenannte „Weimarer Republik“ (WR) ein anerkanntes Völkerrechtsubjekt? Und wie wurde diese Republik denn legal gegründet? Wie kann diese WR eine Verfassung des Deutschen Reich auflösen? Es gibt im übrigen eine aktualisierte Fassung der1871er von 1911. 🙂

Diese Gruppierung sollte intensiv darüber sinnieren, warum A.H. im Jahr 1932 das Reichskonkordat mit dem Vatikan abgeschlossen hat. 👿
Besteht kein Interesse daran, dass die (durch Ahnennachweise VOR 1914 nachgewiesenen) Deutschen vom Lehen der Kirche befreit sind (bleiben)?

Auch das „Grossdeutsche Reich“ war kein Völkerrechtsubjekt!

Anbei ein nettes Anschreiben:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

gehe ich recht in der Annahme daß Sie Markus sich wie gewohnt für die Belange des Deutschen Reiches einsetzen.
Gut, so weit so gut. Was würden Sie sagen daß Ihnen gerade ein „Amtsverhältnisträger“ des Reiches schreibt. Welcher sein Amt welches „ER“ inne hat, apostiliert hat. Genau so die Reichs Karte apostiliert ist, der Führerschein, der Reisepaß, und sogar der Diplomatenausweis. Ferner der apostilierte Amtsverhältnisträger über seine eigene Alliierten Kontrollnmummer verfügt. Und ferner die „Besoldung“ bei den Alliierten genehmigt ist! Dies ist ganz bestimmt kein Unsinn. Alles ist von den Alliierten genehmigt!
Spätestens jetzt werden Sie sich fragen, warum ich Ihnen das alles schreibe, nun das ist ganz einfach, lauf den Alliierten sollen und werden wir unseren Auftrag erfüllen. Dazu fehlen uns aber für das Reichsland Württemberg qualifizierte Menschen und die Zeit drängt. Es besteht also höchste Eile, wobei man umso mehr acht geben sollte, um sich nicht Flöhe in den Pelz zu setzen.
Ich denke daß das Interesse geweckt wurde, und daher möchte ich Sie Markus bitten sich mit dem „Reichsverweser“ Herrn Oberreichsanwalt Sxxxxx Pxxxx telefonisch in Verbindung zu setzen. 0174xxxxxxx  041xx-xxxxxxx. Bitte setzen Sie Herrn ORA Pxxxxx über unsere Korrespondenz in Kenntnis.
Mit vorzüglicher Hochachtung
ewald g j xxxxxxxx a d Fam xxxxxxxx
Reichsjustizminister

Begriffsdefinition: „Verweser“

Der Begriff Verweser kommt vom althochdeutschen Wort Firwesan, dessen Bedeutung „jemandes Stelle vertreten“ ist. Ein Verweser ist Jemand, der eine akut vakante Stelle nur vorübergehend verwaltet, bis wieder ein ordentlich gewählter Amtsinhaber eingesetzt wird.
Ein Stellvertreter ist im Grunde ja auch nur ein Verweser. Er vertritt das Wesen des rechtsgültigen Amtsträgers, bis zu seinem rechtsgültigen (wider) Erscheinen.

 Zu beachten ist: Das „Deutsche (Kaiser)Reich“ ist weder ein Staat noch hat es einen Herrscher, also kann man diesem auch keinen Verweser vor die Nase hinsetzen.

Das „Deutsche Reich“ ist ein Staaten(ver)bund, ein Verein und das Präsidium steht dem König von Preußen zu.  Auch der König eines Bundesstaates wie z.B. Württemberg, Sachsen und Bayern, ist kein Herrscher mehr. Das Kirchenrecht gilt auf Deutschem Boden nicht mehr, durch welches die Monarchen zu Herrschern wurden.

Der D e u t s c h e K a i s e r (ein Titel, eine Natürliche Person),  hat alle Deutschen mit samt ihrem Land aus dem Lehen der Kirche geholt und nicht den Monarchen als Lehen zur Verwaltung übergeben, sondern mit ihrem Land in die Freiheit entlassen.

Es kann, wenn denn überhaupt „Verweser“ in der Gemeinde geben.
Dort wird dieser aber Ortsvorsteher, Gemeindevorsteher oder Bürgermeister genannt!
„Verweser“ könn(t)e auch sein: Die erstgeborenen Abkömmlinge der geraden Blutlinie der Königlichen Stämme IN den Bundesstaaten. Egal mit welchem Titel, sei es Fürst, Herzog oder König.


Es verbleibt die Hoffnung und der Wille, dass sich alle Deutschen zusammen finden. Die nahe Zukunft wird es weisen, in welche Richtung es gehen wird…
… die Ereignisse der nächsten Zeit lassen keinen Raum mehr für Spielereien aller Art.


Das BRiD-System macht  den Sack zu durch die Verweigerung der Annahme des Feststellungsantrags. Da nahezu alle wichtigen Stellen innerhalb der „Justiz“ von deren eigenen systemtreuen Personen besetzt sind, machen Klagen keinen Sinn mehr. Wer jetzt noch keinen „Gelben Schein“ hat, wird diesen schwerlich erhalten. Grundrechte? Verstösse gegen das GG? Negieren des § 31 BVerfGG? Alles egal…! Na dann…! 👿

Ein Gastbeitrag von Rico Handta:

Wenn die Bevölkerung etwas per Volksentscheid legitimiert ist das völkerrechtskonform und WIRD dadurch RECHT…! (siehe Kosovo, Krim usw.)
Würden wir heute Preußen wieder aktivieren und dafür eine Mehrheit in der Bevölkerung über eine Volksabstimmung bekommen, wäre die alliierte Besatzung automatisch und SOFORT beendet und das Königreich Preußen wieder hergestellt. Mit dem Völkerrecht konform. Anders herum geht das natürlich auch. Und >>DIE DA OBEN<< wissen das ganz genau. Bloß der Michel nicht. Und da die Medien DENEN gehören …..
Aber statt dessen verlieren wir uns im Streit darüber welches „Protokoll“ wir schritt für Schritt nachlaufen müssen. Es gibt kein „Protokoll“, dass die Reihenfolge und vorallem Anmeldung (hust) bei irgendwelchen Stellen vorschreibt. Eine Willensbekundung des Volkes ist völlig ausreichend um Recht zu SCHAFFEN…


Gastbeitrag von Holger Ditzel:

Wer wählt verrät

Liebe Landsleute, inzwischen dürfte es sich herumgesprochen haben, dass Deutschland, verwaltet von der Bundesrepublik Deutschland immer noch ein besetztes Land ist. Wer sich hiervon selbst überzeugen will, findet diese Wahrheit mit einem Blick ins Grundgesetz. Der Artikel 120 GG regelt die Besatzungskosten, der Artikel 139 GG verweist auf die Gültigkeit der Militärgesetze und wer die Interviews von Herrn Egon Bahr gelesen oder gesehen hat, weiß von der Existenz der Kanzlerakte, bestätigt durch Herrn Generalmajor Gert-Helmut Komossa (MAD) in seinem Buch Die Deutsche Karte. Ein Unterwerfungsbrief, den bisher jeder Bundeskanzler von der Hauptsiegermacht USA entgegen nahm und unterzeichnete. Im Grundgesetz ist unter Artikel 65 GG genau geregelt, wie der Bundeskanzler durch Geschäftsordnung die Richtlinien der Politik bestimmt. So und nun zählen wir 1 + 1 zusammen. Die Geschäftsordnung nimmt der/die Bundeskanzler(in) über die Kanzlerakte entgegen, verteilt sie an die Minister, die geben sie heiß und fettig weiter an ihre Ministerpräsidenten der Länder, die delegieren die Aufträge an ihre Landräte, welche die Schmutzarbeiten von ihren Bürgermeistern erledigen lassen.

Es spielt dabei überhaupt keine Rolle mit welchen Fähnchen die sogenannten Volksvertreter wedeln und es ist auch völlig egal wer oder was gewählt wurde. Das ist der Grund, warum Deutschland seit 1949 Stück für Stück von der Hauptsiegermacht mit Hilfe der Einheitspartei demontiert wird.

Nun soll die vermeintliche Rettung mit der AfD kommen. Hatten wir nicht eine ähnliche Geschichte in der Weimarer Republik, als nach einer starken Hand gerufen wurde und ein Herr mit seltsamer Bartkultur unser Land in den Abgrund führte?

So wer ist nun die wahre Opposition in unserem Land? Es ist der Souverän, der Wähler der seine Stimme nicht zur Legitimation an die Besatzerverwaltung verrät.

Die Besatzer können gelassen darauf vertrauen, dass die Wahlbeteiligung mit der Nebelkerze AfD wieder zunehmen wird, damit werden mindestens zwei Ziele erreicht. Erstens, es bestätigt jedem amerikanischen Präsidenten, dass es in Deutschland immer noch Rechte gibt, die nach einem Führer schreien, deshalb müssen die Nazis weiter besetzt bleiben. Zweitens, wenn es die AfD mehrheitlich schaffen sollte Regierungspartei zu werden, dann wird unter dem Druck des Volkes das Ventil Artikel 146 GG (die Büchse der Pandora) geöffnet werden. Man gibt dem Volk eine Verfassung, eine vom Volk vermeintlich selbst gegebene.

Dieser Schachzug ist brillant, denn auf diese Weise werden alle Beziehungen zu unserem gültigen Recht aus dem Kaiserreich (1871 – 1918) gekappt, was uns zeitgleich mit dem Auslaufen der kaiserlichen Erbpachtrechte im Jahr 2017 völlig legal von unserem Boden (Staatsgebiet) trennt. Das alles steht bereits jetzt im Artikel 23 GG. Es ist die Auflösung unseres Staates zu Gunsten eines vergleichbaren Grundrechtsschutzes. Mit anderen Worten Deutschland wird von der Landkarte verschwinden, durch den Willen des eigenen Volkes.

Wer wählen geht, sollte sich dessen bewusst werden, dass bereits mit einer mehrheitlichen Wahlbeteiligung die Besatzerverwaltung (BRD) des 51. US-Bundesstaates Germany legitimiert wird und nur darum geht es bei der Abgabe einer toten Stimme. Wie also soll es weitergehen? Der richtige Weg führt zurück über unsere Geschichte vor das Jahr 1914, dort schlummern unsere gültigen Staatsangehörigkeiten in den 26 Bundesstaaten, die nur durch die Ableitung durch Abstammung zu unseren Großvätern nach dem gültigen RuStAG 1913 festgestellt werden müssen.

Übrigens an dieser Stelle danke ich Herrn Dr. Gregor Gysi, der mir durch seine schonungslose Wahrheitsliebe die Augen öffnete. Am 06. Juni 2015 gebrauchte er die Bezeichnung Deutsche synonym für Nazis. Ich gebe zu, dass es schmerzte, eine solche Aussage zu vernehmen aber dieser Mann hat Recht. Den Beweis findet ein jeder auf seinem Personalausweis oder auf seinem Reisepass. Unter Staatsangehörigkeit ließt man DEUTSCH. Diese Eigenschaft ist gleichbedeutend mit Nazi, denn dieses Adjektiv hat Adolf Hitler mit der Gleichschaltung der 26 Bundesstaatsangehörigkeiten am 05. Februar 1934 eingeführt. So und seither rennt jeder mit diesem Nazi-Branding auf seinem Ausweis durch die Gegend, daher wer sich zu dieser Identität bekennt ist auf frischer Tat ertappt. Ich denke wer jetzt noch nicht verstanden hat, bestätigt, dass diese Eigenschaft zu Recht vermutet wird.

Also wer kein Nazi mehr sein will, der holt sich jetzt seine angestammte Staatsangehörigkeit nach RuStAG zurück und setzt sich für die Subsidiarität (Artikel 28 Abs. (2) GG) ein, durch die Aktivierung der staatlichen Gemeinden und Städte mit dem Ziel den Friedensvertrag zu schließen und damit wirklich Souverän zu werden. Übrigens seit 2007 sind alle Verwaltungsorgane Firmen, in der Bundesrepublik von Deutschland, davon kann sich jeder selbst überzeugen, anhand eines Internationalen Firmenverzeichnisses wie z. B. www.upik.de. Im Gewohnheitsrecht nennt man das Übung, daher wenn innerhalb von 10 Jahren (2017) niemand der Übung widerspricht, dann erlangt die Übung die gleiche Rechtskraft wie das geschriebene positive Recht.

Es ist genau zwei Minuten vor 12:00 Uhr liebe Landsleute und verdammt bleibt mir von den Wahlurnen weg, dass der Ami begreift, dass es bei uns weniger Nazis und Schafe gibt wie vor seiner eigenen Haustür. Aber noch viel wichtiger, dass sich zur Auflösung unseres Staates keine Mehrheit bildet.

PS: Darum gebärden sich die sogenannten etablierten (ausgedienten) Parteien so abartig, damit die Massen der AFD in Scharen hinterher rennen.

Problem erkannt, Gefahr gebannt.


Gastbeitrag von Klaus Schmidt:

Noch mal, jeder Versuch die Reichsverfassung von 1871 (ist keine Staatsverfassung sondern die Verfassung für einen Staatenbund aus unabhängigen Staaten) durch eine Staatsverfassung zu ersetzen ist nicht nur Wahnsinn, sondern auch das Ende der von ihr geschützten 26 Bundesstaaten dieses Vereins, ewigen Bund, Deutschen Reichs – – – der/das definitiv KEIN STAAT ist.

Noch mal, jeder Versuch Weimarer Reichsverfassung oder das Grundgesetz zu Reformieren und den sogenannten „2. Weltkrieg“, der eines der schlimmsten Völkerrechtsverbrechen dieser Erde war und ist und auch so behandelt werden sollte, mit Friedensverträgen zu beenden und damit ein fremdgesteuertes Konstrukt zu legalisieren …, ist Hochverrat und Landesverrat.

Denn, das Deutsche Reich vertreten durch seine 26 Bundesstaaten, Bayern, Preußen, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Sachsen-Weimar-Eisenach, Anhalt, Braunschweig, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen Meiningen, Lippe, Schaumburg-Lippe, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Reuß Ältere Linie, Reuß Jüngere Linie, Waldeck, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Freie und Hansestadt Lübeck und ab 31.05.1911 Elsaß-Lothringen …,

haben KEINEN 2. Weltkrieg führen können, da sie seit dem 28. Oktober 1918 handlungsunfähig sind. Deswegen sind und bleiben ALLE Konstrukte, die auf einer Basis nach dem 27. Oktober 1918 basieren und in der UNO registriert sind, sind FEINDSTAATEN des Deutschen Kaiserreich und seinen 26 Bundesstaaten. Schaut in diese Liste, ihr findet dort die rechtsfähigen Bundesstaaten des Deutschen Kaiserreich NICHT aufgeführt.

Ihr müsst aus dieser UNO Scheiße raus und den Feinden, die in der UNO gelistet sind, den Frieden anbieten und nicht euch auch noch zu ihren Anführern aufschwingen.

Hier versuchen leider Leute nationalsozialistischen Vollscheiß zu posten und machen nicht mal vor Links wie staatenlos.info von Rüdiger Klasen halt.

An solche Pflegefälle, schaltet euer Gehirn wieder ein, ihr seit auf den Irrweg, denn neue Verfassungen könnt ihr nur für einen eurer Heimathstaaten machen und dazu müsst ihr diese erst mal wieder annehmen und handlungsfähig machen.

Also die Gemeinden wieder mit, Gemeindeversammlungen, Gemeinderäten, echte unparteiische Bürgermeister, die dann wieder echte Beamte bestallen können, handlungsfähig machen. Erst dann könnt ihr euch in Einheit und Freiheit überlegen wie man in Zukunft verhindert das die Geschäfte, Vermögen und Sondervermögen wieder die Macht erlangen können.

Die Bismarck’sche Kulturrevolution ist noch lange nicht beendet und hat am 28. Oktober 1918 einen herben Rückschlag erhalten.

Versucht es endlich zu recherchieren und beschäftigt euch mit dem größten und schönsten Erbe eurer Ahnen, das ist die absolute Freiheit auf halben Wege, geht ihn zu Ende – für eine bessere Welt braucht es bessere Menschen und keine bessere Politik und das kann man nicht erzwingen.


Behördenverweigerung „Gelber Schein“ & EStA – v6.2.

aktualisiert am 05.09.2019

„Die Diktaturen der Vergangenheit bedienten sich der Gewalt – die Diktaturen der Zukunft bringen den Menschen dazu, seine Versklavung zu lieben.“
Aldous Huxley


Bildausschnitt aus dem Lehrbuch Staatsrecht III 2016
/europarecht/staatsrecht-iii/dederer-hans-georg-schweitzer-michael

Ab der Minute 45 erklärt Matthias Weidner anhand des Buches Staatsrecht III (Pflichtfach für jeden Juristen), dass der Antrag auf Feststellung zurdeutschen“ Staatsangehörigkeit seitens der  Behörden ordnungsgemäß bearbeitet werden muss!


Die nächste Hürde zum Erhalt des Staatsangehörigkeitsausweises:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2017/0063-17.pdf

Artikel 2 – Änderung der Personenstandsverordnung:
Die Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes vom 22. November 2008 (BGBl. I S. 2263), die zuletzt durch … geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

2. § 8 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Zur Prüfung der deutschen Staatsangehörigkeit ist Folgendes vorzulegen:
1. der Personalausweis oder der Reisepass oder
2. eine erweiterte Bescheinigung der Meldebehörde, aus der sich die Staatsangehörigkeit ergibt.
Bestehen danach Zweifel an der deutschen Staatsangehörigkeit, ist eine Staatsangehörigkeitsurkunde vorzulegen.“
 ➡  https://www.buzer.de/gesetz/7606/l.htm

Dem halten wir u.a. entgegen (mehr dazu weiter unten im Text):

Das Stellen einer sog. Untätigkeitsklage ist das Maß aller Dinge!
Gemäß Artikel 73 GG hat der Bund die ausschließliche Hoheit und auch die Entscheidungsbefugnis über die Staatsangehörigkeit im Bund(e). Verwaltungstechnisch betrachtet nimmt die unterste [Behörde] – hier die örtlich zuständige Ausländer[behörde] – diese Feststellung für den Bund in Vertretung wahr und trifft diese Festsellung auch! Reichst Du dementsprechend eine Verpflichtungs,- bzw. eine Feststellungsklage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht ein, sind diese faktisch nicht zuständig und deine Verpflichtungs,- und Feststellungsklagen laufen ins Leere. Daher – wenn alles nichts hilft – eine Untätigkeitsklage einreichen. Dies auch mit dem Hinweis der verwaltungsrechtlich begründeten Zuständigkeit der örtlich für den Wohnsitz zuständigen Ausländer[behörde] (hier: Staatsangehörigkeitsstelle), da stellvertretend für den Bund sich deren Zuständigkeit ergibt!
/rechtslage-unklar/



Vorab ein kleiner Exkurs EU-„Recht“:

Mit der Feststellung der (für uns RuStAG´ler unerwünschten) sog. deutschen Staatsangehörigkeit bist du – nach deren Defintion – auch ein Unionsbürger! Jedoch kein Bewohner!

Beachten: Die Unionsbürgerschaft tritt zur – ebenso festgestellten deutschen Staatsbürgerschaft – lediglich ergänzend – hinzu.

D.h., wenn euch die Landratsämter (hier: die Ausländerbehörde) – wie gehabt – die Bearbeitung des Feststellungsantrags F nebst der Anlage V nach RuStAG v. 1913 (hier: mit den Ahnennachweisen VOR dem Jahr 1914 einreichen!) verweigern… dann handeln diese willkürlich gegen die höherrangigeren, die BRiD bindenden Gesetze der EU, deren Rechte über denen der Bundesländer stehen. Denn: EU-Recht bricht BRiD-Recht!

Die BRiD als reine Verwaltung ist der EU beigetreten. D.h. sie müssen Euch den Staatsangehörigkeistausweis „Gelber Schein“ ausstellen
.

Nur Menschen (Nat. Personen; also die mit dem Feststellungsantrag nach RuStAG), welche somit ergänzend (2 in 1) auch eine „Staatsbürgerschaft“ in einem EU-Mitgliedsstaat haben / besitzen (der letzte Staat für „Deutschland“  war das Deutsche (Kaiser)reich („German Empire“ 1871-1914) als einziges eingetragenes, anerkanntes Völkerrechtssubjekt) haben dann die Reise- und Niederlassungsfreiheit u.v.a.m.

Alle anderen verbleiben als Sklaven / PERSONEN und müssen künftig damit rechnen, in einem vorbestimmten Gebiet leben, arbeiten zu müssen nebst, Steuern zu schenken u.v.m..

Die Unionsbürgerschaft gemäß dem Art. 20 AEUV, Abs. (2) erkennt das RuStAG v. 1913 (indirekt) durchaus an,  da das Völkerrechtssubjekt der einzige legitime „Staat“ ist, auf den sich ein Deutscher (gemäß seiner Abstammung – ius sanguinis!) beziehen kann. Dies steht ebenso auch im BVA Merkblatt mit dabei.
Beachten: Im Merkblatt werden die Ahnennachweise ab dem 01.01.1914 verlangt. Wir gehen aber weiter zurück…!
https://www.agmiw.org/bundes-drucksachen/
https://dejure.org/gesetze/AEUV/20.html

Dies gilt wohl ab dem 02.01.2018.

Macht somit den Behörden Feuer unter dem Hintern…! Ihr wollt etwas von denen..?! Dann spielt auch nach deren Regeln..! Nach Regeln, welche die auch verstehen und selbst aufgestellt haben..! Geht direkt zum Behördenleiter und klärt den Sachverhalt freudnlich & souverän..!


Wer diese Information(en)  nicht verstehen & danach handeln möchte, dem ist nicht mehr zu helfen!

Siehe auch hierzu ergänzend:  Artikel 9 des EU-Vertrages.
Artikel 9 des Vertrags über die Europäische Union (EU-Vertrag)

EU-Wahlgesetz (EuWG) § 6 Wahlrecht, Ausübung des Wahlrechts:
(1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116, Abs. (1) des Grundgesetzes, die am Wahltag…

Für Rheinland-Pfalz gilt ergänzend:
Staatsbürger Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 75 (2) der Verfassung von Rheinland Pfalz…

Für die Bayern gilt ergänzend:
Unionsbürger gemäß dem „Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz“ von Bayern Artikel 1, Abs.  (2)

Und in Hessen gibt es das dazu passende HGLKrWahlgesetz.
§32 HGO, §23 HKO, §30 HGO
(1) Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
1. Deutscher im Sinne des Art. 116, Abs. (1) GG ist…

/2017/07/der-staerkste-pass-der-welt/


Nun ins Eingemachte…! 🙂

Die deutsche Sprache ist eine präzise Sprache. Dies wissen auch die Behörden und bedienen sich einer Kriegslist. In den Ablehnungsbescheiden steht desöfteren drin: „Ihr Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweis wird abgelehnt.“
Nun, was habt ihr denn beantragt? Richtig! Ihr habt einen Antrag auf die „Feststellung zur deutschen Staatsangehörigkeit“ gestellt! Ihr habt keinen Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweis gestellt! Denn dieser ist nur die Quittung für den ausgeführten Verwaltunsgakt.
Wir spielen den Ball daher zurück und verlangen, wenn es schon ein Ablehnungsbescheid sein soll, dass die Behörde uns explizit bestätigt, dass die „Feststellung zur deutschen Staatsangehörigkeit“ abgelehnt wird.
Das mögen die nicht wirklich, da sie somit gegen das Teso-Urteil  des Bundesverfassungsgerichts handeln würden.

Zitat: „Die Ablehnung der Feststellung der „deutschen Staatsangehörigkeit“ wirkt sich wie eine Entziehung der Staatsangehörigkeit aus.“ BVerwG DÖV 1967, S. 94 f.


Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz kennt eine Einbürgerung durch bloße Aushändigung eines deutschen Personalausweises oder Reisepasses nicht.
Siehe hierzu: BVerfGE 77, 137 – Teso,BVerfGE 77, 137 – Teso i.V.m. – 2 BvR 373/83 – Abschnitt C, Ziffern 21,22, 23 & 35
Teso, BVerfGE 77, 137


Die vom Bundesverfassungsgericht ergangene Feststellung besagt klar und eindeutig, daß es nur eine gesetzliche deutsche Staatsangehörigkeit über das RuStAG 1913 vom 22.07.1913 geben kann.
Eine Ablehnung der Feststellung
oder ein Nichtbestehen durch Nachweis sogar ein Entzug der gesetzlichen Staatsangehörigkeit wäre.

Ein schutzwürdiges Feststellungsinteresse ist dadurch schon gegeben! Siehe hierzu auch die Artikel 5.1 und Artikel 6 EGBGB.
EGBGB

Artikel 25 GG
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
https://dejure.org/gesetze/GG/25.html

§ 31 BVerfGG Abs. (1):
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/31.html


Beachtstag33en: Zu unseren Gunsten (auch hier Dank der EU, aufgrund Druck seitens des EuGH) wurde das StAG – erneut – geändert. Der derzeit von den Behörden verweigerte Eintrag „erworben durch:„, also der Rechtsgrund muss von der Behörde an das Bundesverwaltungsamt (BVA) übermittelt werden! Seht hierzu den § 33 Abs. (2) i.V.m. dem Absatz (3) des StAG:

Veröffentlich wurde diese Änderung im Bundesgesetzblatt (BGBl). Nr. 48; Teil I. vom 14.10.2016:

bgbl-48Bundesgesetzblatt Nr. 48 v. 14.10.2016

Sollten die Bediensteten damit „Probleme“ haben, so verweisst Sie auf den § 37 Abs. (2) VwVfG. Es muss Euch auch schriftlich bestätigt werden!

Eine gute Zusammenfassung nebst Argumentationshilfe findet man hier:
https://www.buzer.de/gesetz/4560/al56758-0.htm
https://www.buzer.de/gesetz/12199/a201075.htm

Der Erwerbsgrund „erworben durch: “ wurde ergänzend ab dem 02.01.2017 auf „Geburt / Abstammung“ abgeändert. Dies ist ausreichend, da wir mit den Anlage F & V hinreichend belegt haben (Antrag = unsere Willenserklärung!), nach dem RuStAG v. 1913 abzuleiten. Zudem auch die zuständige Ausländer[Behörde] diesen Antrag bearbeitet und mit der Quittung in Form des GS diesen Antrag zur Feststellung positiv entschieden hat.
Mehr zum Thema EStA findet ihr hier: ➡ https://www.agmiw.org/esta-gelber-schein/


Eine Leserzuschrift:

Sehr geehrter Herr B.,

zum aktuellen Vorgang kann ich mich nicht äußern, da mir die Einzelheiten nicht bekannt sind. Gerne beantworte ich Ihnen jedoch Ihre allgemeine Frage, ob für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises ein Sachbescheidungsinteresse notwendig ist.

Nach § 30 Abs. 1 Satz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) wird das Feststellungsverfahren, ob die deutsche Staatsangehörigkeit besteht, auf Antrag eingeleitet. Das Gesetz kennt keine besonderen Voraussetzungen für die Antragstellung. Auch wenn es nach § 30 Abs. 1 Satz 1 StAG regelmäßig der Prüfung eines berechtigten Feststellungsinteresses nicht bedarf, hat dies jedoch nicht zur Folge, dass die Staatsangehörigkeitsbehörde ausnahmslos verpflichtet wäre, auf Antrag jedes deutschen Staatsangehörigen dessen Staatsangehörigkeit festzustellen und einen Staatsangehörigkeitsausweis auszustellen. Es ist anerkannt, dass vergleichbar mit dem im Verwaltungsprozess erforderlichen allgemeinen Rechtsschutzbedürfnis als Ausdruck eines allgemeinen ungeschriebenen Rechtsgrundsatzes auch im Verwaltungsverfahren vor Behörden ein Antrag nur zulässig ist, wenn der Antragsteller ein schutzwürdiges Sachbescheidungsinteresse an der von ihm beantragten Amtshandlung hat. Durch diesen Grundsatz soll ausgeschlossen werden, dass die Verwaltung für ersichtlich nutzlose oder unlautere Zwecke missbräuchlich in Anspruch genommen werden kann. Bei dem Fehlen eines schutzwürdigen Interesses ist die zur Entscheidung berufene Behörde zwar nicht verpflichtet, wohl aber berechtigt, die beantragte Amtshandlung allein aus diesem Grunde auch dann zu verweigern, wenn „an sich“ ein Anspruch besteht.

Personen, bei denen das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit objektiv fraglich ist oder erscheinen kann, insbesondere von deutschen öffentlichen Stellen bestritten wird oder sonst objektiv unsicher ist, müssen sich nicht dafür rechtfertigen, dass und warum sie wissen wollen, ob sie nun Deutsche sind oder nicht, und zwar gerade auch dann nicht, wenn das z. B. nach ihren konkreten Lebensumständen oder aus sonstigen Gründen objektiv völlig belanglos ist. In diesen Fällen ist ein besonderes Feststellungsinteresse weder darzulegen noch zu prüfen. Personen dagegen, bei denen das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit weder objektiv fraglich ist noch auch nur objektiv fraglich erscheinen kann und für die eine rechtsgestaltende staatsangehörigkeitsbehördliche Feststellung zum Bestehen ihrer deutschen Staatsangehörigkeit objektiv ersichtlich nutzlos wäre, haben dagegen kein schutzwürdiges Sachbescheidungsinteresse, so dass ihnen eine Sachentscheidung, d. h. eine solche Feststellung verweigert werden kann.

Wir haben zur Antragstellung und Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen keine Anweisungen oder Erlasse an den nachgeordneten Bereich herausgegeben. Aufgrund der deutlichen Zunahme an Anträgen auf Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen hatten jedoch die Regierungspräsidien das Ministerium um Handlungsempfehlungen gebeten, wie mit Anträgen bei ersichtlich fehlendem Sachbescheidungsinteresse unter verwaltungsökonomischen Gesichtspunkten umgegangen werden soll. Hierzu wurde den Regierungspräsidien empfohlen, unter Beachtung der Rechtsprechung diejenige Lösung anzustreben, die den geringsten Aufwand verursacht. Ob innerhalb der Staatsangehörigkeitsbehörden Anweisungen oder Erlasse zum Thema „Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen“ gibt, ist hier nicht bekannt..

Mit freundlichen Grüßen, Evangelia Hüfner

Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration
Leiterin Referat 74 Staatsangehörigkeit,
Geschäftsstellen der Härtefallkommission und der Ombudsperson
Willy-Brandt-Straße 41, 70173 Stuttgart
Telefon: 0711/279-4470
Telefax: 0711/279-4468
E-Mail: evangelia.huefner@im.bwl.de


https://www.youtube.com/watch?v=y0w-Fl_QwvU&app=desktop

Das System wehrt sich somit zusehends rechtebeugend und willkürlich durch niederrangige Handlungsanweisungen an die Personen im Ausländer[amt], um die Bearbeitung des Feststellungsantrag zu unterbinden.

Auch der korrekte EStA-Eintrag wird immer mehr verwehrt (Was sich mit obiger Einlassung erledigt haben sollte). Hier ein Beispiel der Firma „Stadt Ulm“. Ein Beweis für die Anordungen von „Oben“:

ulmDie Erwerbsgründe
„Geburt (Abstammung), § 4 Abs. 1 (Ru)StaG“
bzw.
„Legitimation, § 5 RuStAG
werden nicht mehr von der Einbürgerungsbehörde erfasst.

Hier ein Bespiel bei dem nachträglich der bereits erteilte EStA-Eintragung „korrigiert“ wurde:

 

Beaclaasshten: Änderungen im EStA-Register nehmen nur die Bediensteten der Ausländerbehörde – rechtswidrig auf Anweisung – vor. Das BVA führt (verwaltet) lediglich dieses Register. Was auch immer geändert wird – es zählt der von euch eingereichte Antrag F / V zum entsprechenden Datum. Diesen Antrag gilt es in Kopie nebst Eingangsbestätigung gesichert zu verwahren!

Oder auch dieses Beispiel…

Damit steht fest:

Die „Bundesrepublik in/von Deutschland“ wird die Deutschen Völker verwaltungstechnisch auflösen! Der (Links)Faschismus marschiert…!

Warum machen die das?

Gaby Simon-Schmidt

 „Wie eliminiere ich indigene Deutsche mit Landrecht aus dem #EStA? „per Anweisung von Oben“ bzw. indem ich als Staat meine StAG über das alte RuStAG packe. Offiziell gibt es meiner Ansicht nach damit keine juristisch korrekt nachgewiesenen Deutschen mehr, sondern das #BVA gibt mit dieser Änderung im EStA Rüdi Recht: Wir haben bis zur Entlassung aus der Deutschen StAG den Status von „Schröder“ bzw. kann man auch gleich seine Abstammungsurkunden in der Schublade liegen lassen: Du als Deutscher kannst machen, was du willst: Nach dem Willen der BRD-Verwalter landest Du immer wieder in der StAG von Adolf; auch dann, wenn deren eigenes Wahlrecht auf einem Staatsangehörigkeitsrecht von 1913 basiert. Hier wird eingeDEUTSCHt, was nicht niet- und nagelfest ist, aber immer noch dazu in der Lage ist, den Antrag auf einen PERSONALausweis zu unterschreiben.

Das ist glasklare Personenstandsfälschung i.S. des GG 116.1. Damit haben alle aus dem Indigenat ein Problem mehr: Da hier Ländersache, muss pro Bundesland einer den Instanzenzug gehen bis die Bundesverwaltung sich klar positioniert.

Auf Basis des Internationalen Privatrechts würde ich zwischenzeitlich ruhig den Internationalen Strafgerichtshof mit einbeziehen.“


D.h., wie schon oft erklärt… die deutsche StAG muss weg…!
Was jedoch die Verwaltung nicht machen wird. Ergo:

https://www.agmiw.org/der-finale-akt-v1-0/

Anmerkung: Was interessiert es mich, wie und was diese Systemlinge in was auch immer hinein oder heraus interpretieren! Es bleibt dabei, dass Ich & Du Bundesstaaten-Staatsangehörige sind, waren und auch niemals etwas anderes sein werden. In ihrer eigenen Staats-Fiktion dürfen und können sie mit den selbst erschaffenen Juristschen Personen machen was immer ihnen beliebt.
ICH BIN mir meiner Abstammung bewusst , welche diese ebenso für sich selbst per Verwaltungsakt festgestellt haben. Was DIE für ein Spiel spielen, ist für mich ohne weiteren Belang. Diese Staatsfiktion wird denen eh alsbald um die Ohren fliegen…

Anmerkung 2: Da es aktuell Diskussionen darüber gibt, ob nun das BVA aus dem EStA-Register die (Ru)StAG 1913 – Einträge streicht oder nicht und wie die Abstammung aus den Bundesstaaten abgeleitet wird (Abstammungsprinzip). Hier noch mal für die Zweifler abgelegt und verifiziert. – Die Verwaltung geht seit 1871 von einer „einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit“ aus. Wer die Staatsangehörigkeit nicht feststellen läßt, wird allenfalls „als Deutscher behandelt“ oder vermutet (BPA und BRP → siehe Tesobeschluß des BVerfGE RN 21-23 u. 35) ist es aber in den Augen der Verwaltung NICHT, egal, was er ohne Feststellung oder Willenserklärung gegenüber der Verwaltung behaupten will. In Wirklichkeit wird er als staatenlos und damit rechtlose Vermögens- oder Konkursmasse im Treuhänderstatus und nicht als Mann / Weib oder Mensch (Natürliche Person) – Begünstigter der Treuhand gesehen.:
https://www.facebook.com/klaus.a.d.F.lohfingblanke/posts/1573040396041860?hc_location=ufi


Die Verweigerung seitens der [Behörden]  erfolgt ebenso auch bestärkt durch dieses „Urteil“ der Firma VG Potsdam:
https://openjur.de/u/884616.html

Dem widersprechen jedoch diese „Urteile“:

a) SG Hamburg. „Urteil“ vom 06. Juni 2011; Az.: S 6 AY 67/09
https://openjur.de/u/593252.html
aus der Urteilsbegründung hier der Absatz 28: … „hat jeder Mensch (nicht Person ^^) ein elementares und schutzwürdiges Interesse daran, dass seine Staatsangehörigkeit geklärt wird.“

b) Beschluß des Zweiten Senats vom 21. Oktober 1987 — Az.: 2 BvR 373/83:
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv077137.html
Aus der Urteilsbegründung „Der Beschwerdeführer war zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt deutscher Staatsangehöriger im Sinne des Grundgesetzes. Die Ablehnung der Feststellung seiner deutschen Staatsangehörigkeit wirkt sich wie eine Entziehung der Staatsangehörigkeit aus (vgl. BVerwG DÖV 1967, S. 94 f.)

Vielerorts wird der Antrag erst gar nicht mehr angenommen oder die „Ernsthaftigkeit“ muss – unberechtigt – belegt werden. Erklärt denen sodann den TESO-Beschluß (s.o.).


Brandenburg Ablehnung Das Land Brandenburg kann keine Weisungen in Sachen Staatsangehörigkeit von Deutschen erlassen, die Staatsangehörigkeitsangelegenheiten der Deutschen regelt der Bund und eben nicht die Länder.
brandenburg.de/verwaltungsvorschriften

In diesem Fall gilt immer der Grundsatz der Beweislastumkehr. Der Behördenmitarbeiter (wer zahlt dem sein Gehalt?) hat auf eure Aufforderung hin die Anweisung justiziabel unter Angabe der geltenden Gesetze zu begründen, warum er dies nicht machen möchte.


Wenn man den „Gelben Schein“ doch noch erhält, wird oftmals der vollständige Eintrag im EStA-Register verwehrt.
Hier die Zeile: „erworben durch: Geburt (Abstammung) § 4.1 (Ru)StAG„.
Geändert ab dem 02.01.2017 in „Geburt/Abstammung“. (s.o.)

Es werden dem System zu viele Menschen, denen die Augen aufgehen und sich ihre Land- und Bodenrechte zurückholen wollen.

Wichtig: Das Recht auf die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit findet ihr auch im § 30 StAG Abs. (1) Satz 1…!

Die Bundesrepublik Deutschland ist am 01. September 2005 dem EuStAübk beigetreten (hierzu weiter unten imText). Damit ist die BRiD an das EU-Recht gebunden. Relevant sind hier die Artikel 11 (Ablehnung RuStAG), der Artikel 18 (Staatennachfolge) und der Artikel 20 (Einhaltung der Rechtsgrundsätze). Siehe unten im Text.

Man setzt die Einhaltung dieser Artikel mit der Ankündigung einer Beschwerde bei der EU-Kommission durch!

Die Rechtsfolge ist eine Sanktionierung der BRD in Millionenhöhe!
Wenn die BRD dem Sachbearbeiter Vorsatz nachweisen kann, wird dieser persönlich in Regress genommen.

Indem wir die Sachbearbeiter vorher informieren ist der Vorsatz mit der Kopie des Schreibens bewiesen. Also sollte ein freundlicher Hinweis an den Sachbearbeiter genügen (Mustertexte weiter unten).
https://rm.coe.int/CoERMPublicCommonSearchServices/DisplayDCTMContent?documentId=090000168007f2e6


Was tun, wenn die [Behörde] sich verweigert?

Beschwerden mit einer Sanktionsforderung gegen die BRiD können auch an den UN-Menscherechtsrat in Genf gerichtet werden. Dies wegen einem Verstoß gegen den Artikel 15 der UN ARES 217 III vom 14. Dezember 1948.
http://www.aktiv-gegen-diskriminierung.de/internationale-rechtsdurchsetzung/vereinte-nationen/weitere-un-beschwerdeverfahren/#c10487

Beschwerden an die EU-Kommission könnt ihr online einstellen: Hierzu nennt ihr alle Entscheider bis hoch zum Landrat, wenn es sein muss. Bei künftigen  Regressforderungen soll keiner zu kurz kommen.
http://ec.europa.eu/atwork/applying-eu-law/make_a_complaint_de.htm

Das Europäische Übereinkommen vom 6. November 1997 über die Staatsangehörigkeit (BGBl. 2004 II S. 578) ist nach seinem Artikel 27 Abs. (3) für die „Bundesrepublik in Deutschland“ am 1. September 2005 nach Maßgabe der unter II. abgedruckten Vorbehalte und Erklärungen in Kraft getreten.
Quelle: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil II Nr. 32, ausgegeben zu Bonn am 21. Dezember 2006 Seite 1351

Bei ganz verbohrten Bediensteten kann man auch mal dies zurück schreiben:

„Ich beauftrage zur weiteren Bearbeitung einen Mitarbeiter dieser Behörde, welcher sowohl rechtlich als auch geistig in der Lage ist, nach geltendem Recht und Gesetzen zu entscheiden. Welcher zudem nicht dem Versuch unterliegt Unterstellungen und Vermutungen anzustellen, sondern in der Lage ist mit rechtlichen Fakten umzugehen.

Hier zwei Musterschreiben. Wer diese verwendet, muss dies dann aber auch in aller Konsequenz durchziehen! Lesen, anpassen; ggf. korrigieren! 🙂
Musterschreiben GS
Musterschreiben2 GS

Nebenbei habt ihr das Recht auf Anwendung des Gesetzes, welches zum entsprechenden Zeitpunkt – in dem Fall eure Geburt – bestand!

Jeden Tag dort hingehen und nerven? Ja! Fachaufsichtsbeschwerde stellen? Ja! Den Fall an das Verwaltungsbericht über eine Klage abgeben? Ja, wer das Geld hierfür übrig hat.

Weisst die Behördenmitarbeiter – gerne täglich unter Zeugen – auf folgendes hin:

a. das Ausfertigungsdatum des“StAG“ ist der 22. Juli 1913 !!!

b. Siehe den Artikel 50 des EGBGB: „Die Vorschriften der Reichsgesetze bleiben in Kraft“ !!!

c. Siehe Artikel 25 des GG: „Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

d. Sie müssen nach dem RuStAG von 1913 ableiten, wenn ich die Unterlagen (Ahnennachweise) beifüge und im Punkt 4.2 und 4.3 meine Bundesstaaten-Staatsangehörigkeit angebe. Die Personen  in den Behörden können schreiben was sie wollen, das ist  irrelevant. Denn, wenn auf den Verwaltungsakt seites des BVA keinen Widerspruch einlegt wird, ist die weitere Staatsangehörigkeit durch Nachweis anerkannt worden.
Widerustag2rspricht eine Verwaltung einem Verwaltungsakt nicht, ist dieser vollumfänglich rechtsgültig. Somit bekommst Du den Gelben Schein und dies ist die „Positivbestätigung“.

e. Einem Menschen darf die Staatsangehörigkeit NICHT entzogen werden.
conventions.coe.int/Treaty/GER/Treaties/166
verwaltungsvorschriften-im-internet.de/
(https://www.jurion.de/Gesetze/StAR_VwV/4)

In 1964 – ergo zu BRD-Zeiten war das RuStAG noch geltend:

Screenshot_2Dies bedeutet für die Behördenmitarbeiter, das sich diese sehr wohl im geltenden Recht bewegen. Auch in dieser Fassung ist der § 4.1 nach Abstammung vermerkt!

f. Ebenso kann man u.s. GG-Artikel und §§ in Anwendung bringen:

Artikel 3 GG (3) — Missachtung = Diskriminierung
https://dejure.org/gesetze/GG/3.html
Artikel 25 Verwaltungshilfe (BGBl. Teil II Nr. 22 vom 22.04.1976)

Die Behörden müssen den GS nach RuStAG ausstellen!
Vw-hilfe BGBl.
Artikel 3, 4, 5, 10 und 12 des „Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit“
Europ. Übereinkommen StAG
Artikel 73 (2) GG
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_73.html

g. Andere Behörden haben noch gute Infos auf ihren Seiten parat:

rhein sieghttp://www.rhein-sieg-kreis.de/cms100/buergerservice/aemter/amt32/artikel/09315/index.shtml

Manch hartnäckiger Frager wird zuweilen auch Hausverbot erteilt. Wie geht das denn in einem öffentlichen Amt / Gebäude?

In den Ablehnungen der [Behörden] steht oftmals, dass man ja bereits eine StAG besitzt und daher keine weitere beantragen kann. Dem ist nicht so.

Siehe hier das Schreiben des Landrats von Demmin:

Man lese auch hier:

Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit:
https://www.jurion.de/Gesetze/EUStAUebk

Die deutsche Staatsangehörigkeit ist die unmittelbare Reichsangehörigkeit und die wird nicht bezweifel,. Was wir wollen ist unsere „Staatsangehörigkeit“ in den jeweiligen Stadt- und Bundesstaaten nach Abstammung. Dies gemäß dem BVA-Merkblatt (Seite 3 unten) feststellen zu lassen, was nach EUStAÜbk Artikel 18 und 20 unser gutes Recht ist.

Zudem ist die Vermutung, dass mit dem StAG-Ausweis die BRiD nicht anerkannt wird, ein Widerspruch in sich.

Das Gegenteil ist der Fall, weil die Feststellung beabsichtigt, die Rechtsstellung eines Grundrechteträgers zu festigen, entgegen dem Artikel 19 Abs. (3) GG, damit der Verfassungsauftrag gemäß Artikel 146 GG umgesetzt werden kann.

Art. 18 EUStAÜbk-GrundsatzAus der Urkunde „Staatsangehörigkeitsausweis“, den die BR in Deutschland nur im Auftrag (!) und nicht als eigene Staatsangehörigkeit vergibt, ist weiterhin offenkundig, dass man nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und damit nicht Deutscher i.S. des GG 116 Abs. (1) ist, sondern man ist Deutscher und hat eine Staatsangehörigkeit (Adjektiv geht vor).

Diesen Art. 20 EUStAÜbkSachverhalt versteht der Amtsschimmel aber nicht, zumal viele betriebsblind ihren Anweisungen Folge leisten. Das geltende Gesetze diesen reinen Handlungsanweisungen vorgehen, nun davon wissen diese Personen auch nichts oder wollen hiervon nichts wissen.

Schauen wir uns doch einmal den Artikel 116 Abs. (1) des GG an:

Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes (die deutsche Verwaltungs-StAG) ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung (RuStAG 1913), wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

Zur Verdeutlichung:
vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelung = nicht einfach  „besitzen“, sondern man ist Deutscher!
besitzt die dt. StAG im Sinne des GG = verwaltungstechnischer Deutscher.

Das ist nicht ein- und dasselbe!

Manche Textbausteine in den Ablehnungsschreiben verweisen auf einen „Datenkatalog“. Man darf sich somit auch fragen, was mit dem abschließenden Datenkatalog des § 33 StAG tatsächlich gemeint ist.
Man hinterfrage hier insbesonders den § 33 Abs. (2) 2. Hier: „Art der Wirksamkeit“.
Dies u.a. in Verbindung mit dem Artikel 11 (insbesondere Erwerb) des EUStAÜbk.

EUStAUbk Art. 11Denn bei der „Art der Wirksamkeit“ handelt es sich nur um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Dieser ist vom Gesetzgeber absichtlich so schwammig gewählt, um den Deutschen die Möglichkeit des festgestellten Erwerbs der Abstammung nach dem RuStAG 1913 zu verwehren.

Durch die Art. 3 Abs. (1) und Art. (3) GG kann durch die Legislative nicht eingegriffen werden. Somit muss dieser unbestimmte Rechtsbegriff durch das Verwaltungsgericht (VG) kostenpflichtig (!) ausgelegt / geklärt werden. Und das kann auch dauern.

Quelle Wikipedia: Auslegung durch die Gerichte im Regelfall

„Ungeachtet seiner inhaltlichen Unschärfe gibt es für jeden unbestimmten Rechtsbegriff in jedem konkreten Einzelfall grundsätzlich immer nur genau eine richtige Auslegung. Diese eine richtige Auslegung muss die Verwaltungsbehörde bei der Rechtsanwendung finden und wird durch das Verwaltungsgericht im Rechtsstreit gegebenenfalls überprüft. Die Befugnis, abschließend darüber zu entscheiden, welche Auslegung die richtige ist, liegt daher – wie auch in den meisten anderen Fällen der Rechtsanwendung – bei den Gerichten. Den Gerichten steht in diesem Sinne die Letztentscheidungskompetenz zu.“

Das Verwaltungsgericht ist keine ordentliche Gerichtsbarkeit. Und ist, insbesondere dann, wenn man sich auf die verletzten Grundrechte bezieht, gemäß dem Art. 1 Abs. (3) an die Grundrechte gebunden. Wobei im Art. 1 Abs. (3) das Wort „nachfolgende“ leider eine Minderung der Rechte bedeutet. Denn dies schliesst die vorherigen Abs. (1) und (2) ja quasi aus. Schlau gemacht! 👿

Die verletzten Grundrechte sind:

a. Die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
b. Die Diskriminierung wegen der Abstammung (politische Verfolgung – strafbewehrt nach § 241a StGB)

c. Entzug / Verweigerung der StAG
d. Siehe auch hier: verwaltungsvorschriften zum Thema StAG

Wichtig: Im EStA steht ebenso drin, dass ihr eingebürgert wurdet. (EinbB). Ihr seid somit Bürger und nicht mehr Einwohner.
Heisst auch, dass ihr bestätigterweise nicht mehr Deutscher im Sinne des Art 116 (1) seid. Und somit Wert darauf legt auch als Deutscher behandelt zu werden.

Und wir sind die aktivlegitimierten“Kläger und nicht die Beklagten.
Nur, wen juckt das noch in diesem Schein-„Staat“?

Somit hilft nur sich weiter zu wehren, Aufklärungsarbeit zu verrrichten, sich zu vernetzen und den Personen in den [Behörden] unsere Rechte klar zu machen.

Das System wankt. Es ist nicht die Frage, ob es kippt, sondern nur noch WANN!

Besorgt Euch Eure Ahnennachweise nebst dem Auszug aus dem Geburtenbuch und helft mit die originären Gemeinden zu aktivieren und zu organisieren [das ist keine Gründung einer sog. Reichsgemeinde, wie diverse Behörden irrtümlich verkünden]. Denn diese können dann im Verlauf der Reorganisation die von Euch erwünschten Dokumente selbst ausstellen. Dies nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten aus der Position einer Gebietskörperschaft heraus und nicht aus der Position einer lausigen, illegalen und korrupten BRiD-Körperschaft.

Ergänzend kann man auch dies tun:

Alles was man tut dokumentieren (hier: filmen, protokollieren, von Zeugen signieren) und an den Bundesverfassungsschutz (sic!^^) mit dem Hinweis auf den § 31 BVerfGG (1) versenden. Dies mit der Nachfrage, ob den Landesministerien oder kommunale Behörden Verfassungsgerichtsurteile-/ beschlüße negieren dürfen.


Wenn man den Gelben Schein doch noch erhält gibt es zuweilen auch krude Aussagen oder Formulare zum unterschreiben, bevor man den GS in Händen hält.

Ein Beispiel hierzu:

„Außerdem erkläre ich, dass ich nach dem 31.12.1999 nicht aufgrund freiwilliger Verpflichtung in die Streitkräfte oder einen bewaffneten Verband eines anderen Staates, dessen Staatsangehörigkeit ich ebenfalls besitze, eingetreten bin.

Ich erkläre weiterhin, dass mir bekannt ist, dass ein freiwilliger Eintritt in Streitkräfte oder einen anderen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit ich ebenfalls besitze, ohne vorherige Zustimmung nach § 8 Wehrpflichtgesetz zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit führt.“

Manch ein Bediensteter in der Ausländer[behörde] versucht z.B. mit dieser Aussage Antragswillige zu verschrecken:

„Sie werden dann beim Verfassungsschutz gemeldet!“

Nun ja, zum einen steht das im § 37 (2) des StAG auch so drin.
Also nicht ungewöhnliches. Da sich nachgewiesene Deutsche nach RustAG 1913 auf die gültige Verfassung von 1871 berufen, wäre es ja auch logisch, dass man dann auch vernünftig auf diese rare Spezies aufpasst. 🙂


Gerne wird man auch als ein sogenannter Reichsbüger bezeichnet!

Dies ist strafbewehrt. In frage kommen hier u.a. die §§ 130 StGB Volksverhetzung, 241a StGB Politische Verfolgung, die Üble Nachrede als auch das Diskriminisierungsgesetz via dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz).
AGG


Wer ist denn nun ein Reichsbürger?
Deutsches Staatsbürgerrecht


Klare Ansage:


In Baden-Württemberg gibt es diese Info an die Bediensteten:

Umgang mit Reichsbu rgern – BW

In diesem Dokument wird nur ein „Hinweis“ verteilt. Wer einen Hinweis höherrangig gegenüber einem geltenden und gültigen Gesetz einstuft, dem ist nicht mehr zu helfen! Erinnert die Bediensteten daran, was mit den Mauerschützen von der damaligen innerdeutschen Grenze passiert ist?


Und was haben wir denn hier? „Deutschland“ wo ist das denn nun?
Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Europäisches Übereinkommen über Staatsangehörigkeit, Fassung vom 21.05.2016
https://Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer


Her ein Besipiel wie in der Sammelakte das Ableitungsprotokoll aussieht:

SammelakteDie Akteneinsicht darf nicht verwehrt werden: Siehe hierzu den § 62 (2) Personenstandsgesetz als auch z.B. für Bayern:
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwVfG-29?AspxAutoDetectCookieSupport=1


Wie wird diese Thematik IM System den Bediensteten gelehrt?
http://www.standesbeamte-thueringen.de/fileadmin/StandesbeamteTh/content/doc/Fachtagung_und_Mitgliederversammlung_2011/Loesungen/AG_2_-_Staatsangehoerigkeit_und_Standesamt.pdf


Hier noch ein Urteil des  des Bundesverfassungsgericht vom 28.5.1952 vor, welches zeitgenössisch wie folgt eingeordnet wird:

„In den Jahren 1938 bis 1943 hat das Deutsche Reich in Verfolg mehrerer teils in Friedens-, teils in Kriegszeiten vorgenommener gebietlicher Ausweitungen ost- und südostwärts sowie westwärts von Fall zu Fall der volksdeutschen Bevölkerung der betroffenen Gebiete die deutsche Staatsangehörigkeit kollektiv verliehen (nur im Falle Österreichs in toto-Aufnahmen des Staatsvolks in den deutschen Staatsverband).

Die Möglichkeit, sich durch Optionserklärung für die Beibehaltung
der angestammten Staatsangehörigkeit zu erklären, ist im Gegensatz zu den im Zusammenhang mit dem I. Weltkrieg stehenden Regelungen (zu vgl. unter dem Abschnitt  VII) in keinem Falle gewährt worden.“
(Lichter 1955, S. 209). […]

„Das BVG führt aus, daß aus der Unwirksamkeit der nach dem 31. Dezember 1937 vorgenommenen Annexionen auf Grund der gesamten Umstände nicht die Folgerung gezogen werden
könne, daß alle mit den Annexionen zusammenhängenden Zwangsverleihungen der deutschen Staatsangehörigkeit als nichtig zu betrachten seien. Es läßt vielmehr maßgebend sein, ob der Staat, dessen Gebiet annektiert wurde, die Eingebürgerten als seine Staatsangehörogen in Anspruch nimmt. Bei Nichtinanspruchnahme erklärt das Gericht die Einbürgerung dann für rechtswirksam, wenn sie dem Willen des Betroffenen entsprach und er diesen Willen nach dem 8. Mai 1945 (Zeitpunkt der deutschen Kapitulation) zum Ausdruck gebracht hat oder bringt“
(Lichter 1955, S. 215, Beschluss des BVG vom 28.5.1952)


http://bewusst.tv/droht-die-komplette-entrechtung/

 

Rechtstaatlichkeit? Haben wir denn eine Verfassung? v2.9.

aktualisiert am 24.11.2017

Rechtstaatlichkeit? Wer übt diese aus? Wie können wir diese erlangen? Benötigen wir diese?

Manch einer bemängelt die fehlende Rechtstaatlichkeit auf unserem deutschem  Boden.

Der Wege über die sogenannten „Nationalversammlungen“, „Verfassungsgebenden Versammlungen“, Bewegungen wie „Urkunde 146“ und den „Freistaaten“-Bewegungen etc. sind nicht zielführend, weil dies völkerrechtlich (sofern man sich auf diesem „Planeten“ noch daran hält?) nicht wirksam darstellbar ist. Denn es gibt de facto und de jure (Stand heute) keinen (bzw. recht wenige) echte deutsche Souveräne mehr!

Der/das einzige Souverän sind die echten deutschen Staatsvölker. Und somit auch jeder Einzelne als legitimer Erbfolger und Rechteträger, welche(r) über die reaktivierten Gemeinden und über das Bodenrecht völkerrechtlich wirksam im Rahmen der Subsidiarität (also von Unten nach Oben agierend) als Selbstverwalter arbeiten kann.

Solche Gemeinden und kreisfreie Städte können einen Städte- und Gemeindetag einberufen – und dann ausschließlich Verordnungen erlassen bzw. solche verändern. Jedoch keine Gesetze beschließen!

Mehr geht aber nicht mehr, da dann jeweils eine Bestallung oder Unterschrift des Souveräns (bzw. über den gewählten „Verweser“ – weit besser geeignet wäre die Definition eines stellvertretenden Ortsvorstehers der Gemeinde xyz in Reaktivierung ) benötigt wird!

Zu beachten ist:

Das Deutsche Reich ist weder ein Staat noch hat es einen Herrscher, also kann man diesem auch keinen Verweser vor die Nase hinsetzen.

Das Deutsche Reich ist ein Staaten(ver)bund, ein Verein und das Präsidium steht – der Prörogative (der 4. Gewalt) – dem König von Preußen zu.  Auch der König eines Bundesstaates wie z.B. Württemberg, Sachsen und Bayern, ist kein Herrscher mehr. Das Kirchenrecht gilt auf Deutschem Boden nicht mehr, durch welches die Monarchen zu Herrschern wurden. Der D e u t s c h e K a i s e r (ein Titel, eine Natürliche Person),  hat alle Deutschen mit samt ihrem Land aus dem Lehen der Kirche geholt und nicht den Monarchen als Lehen zur Verwaltung übergeben, sondern mit ihrem Land in die Freiheit entlassen.

Deshalb ist – solange noch ein einziger nachgewiesener Deutscher lebt, das Deutsche Reich (der Ewige Bund) unzerstörbar! Um dies zu tun, müssten in Volksabstimmungen in den Grenzen von 1914 (!) in allen 25+1 Bundesstaaten eine 75%ige Mehrheit zustande kommen.  Dies würde niemals passieren. Zumal dies nur in Friedenszeiten geht (mind. 3 Jahre Wartezeit sind ebenso nötig, da jeder Deutsche auch postalisch erreichbar ist.) Deshalb versuchen sie es u.a. über die EU. Hierzu fehlt ihnen jedoch das Gebiet in Ostpreußen um und mit Königsberg (Kaliningrad), welches Russland noch hält. 🙂

Das Deutsche (Kaiser)Reich war allen anderen Staats- und Gesellschaftssystemen um 1900 herum um Längen voraus.

Auf Deutschem Boden in den Grenzen der aktuellen 1871er-Verfassung ist der Herrscher und Machthaber jeder einzelne Deutsche Volkssouverän. Der mächtigste Mann im gesamten Deutschen Reich ist der Bürgermeister, gefolgt von echten Beamten und den Menschen. Hier: den Natürlichen Personen. Deshalb auch die Sperrschrift.
Denn dies ist die  Rechtsweiche, welche aktuell IM System über den Feststellungsantrag gestellt wird.

ausweisBsp.: Familienname eines Deutschen in Sperrschrift, sonst ist das die Juristische Person und nicht die Natürliche Person. In älteren Geburtenregisterauszügen sieht man noch den Familiennamen in Sperrschrift geschrieben.

Mit dem Feststellungsantrag (die Quittung ist der Gelbe Schein) geht es nicht darum im Kaiserreich zu (be)leben oder etwa Preuße, Hesse, Bayer, Sachse etc. zu werden (das ist man eh seit Geburt).
Es geht einzig darum, über den „Geburtsadel“ (die Blutlinie / die Abstammung ius sanguninis) zurück an ein bestehendes Völkerrechtssubjekt anknüpfen zu können, ohne das man kein originäres, völkerrechtlich wirksames Bürgerrecht geltend machen kann! Es geht ausschließlich um den Zugriff auf gültiges (nicht geltendes) Deutsches Recht, was völkerrechtlich wirksam eben noch vom Deutschen Kaiser unterzeichnet wurde.

us-gerichtDas Deutsche Recht ist ein staatliches Landrecht und damit auf staatlichen Gesetzen beruhend, die keinerlei Raum für Interpretationen lässt. Dieses Recht wird vor echten, staatlichen, bestallten Richtern IM Gericht beurteilt. Das uns aufgezwungene angelsächsisch-amerikanische Recht basiert auf dem See- bzw. Handelsrecht und ist ein reines Parteienrecht. Und ist daher mit zwei Parteien im Schiedsgerichts-Verfahren (siehe hier den § 16 GVG) frei verhandel- und somit auch oft zu Lasten der Menschen beliebig interpretierbar!

Das ist ein gewaltiger Unterschied!

Deutsches Recht basiert auf faktischer Gerechtigkeit
(= materielles Recht).

Anglo-amerikanisches basiert auf (interpretierbaren) Gesetzen
(= formales Recht).

Es geht nicht um Recht oder Unrecht – bei uns geht es nur um Gesetz und Paragraphen bzw. um das Geld (Geschäfte).

++++GG 23

Wo driften wir nun hin auf Hoher See?

Hierzu sollte man sich auch einmal mit der „Streichung“ des Artikels 23 des Militär-Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland beschäftigen.

Der „Geltungsbereich (hier: die 16 Länder) wurde trickreich in die Präambel verschoben. Und das eine Präambel keine Rechtswirksamkeit erzeugt sollte auch bekannt ein.

Art. 23Die BRiD kann uns keine eigene Staatsangehörigkeit vergeben,  da die „Staaten“ dieses „Bundes als Staat“ die „Staaten“ mit dem (r) Trademark „Länder“ sind.

Wie z.B. NRW, der Freistaat Bayern etc.

demmin1Zu beachten ist, daß es seit der „Wende“ um 1990 keine Gebietskörperschaften mehr gibt, nachdem am 23.09.1990 zunächst der territoriale Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschand aufgehoben wurde.

Artikel 23 GG enthielt bis 1990 noch einen territorialen Geltungsbereich für das Grundgesetz:

A r t i k e l  23 GG (alt)

„Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“

Der Artikel 23 GG nach 1990  (=heute) enthält keinen territorialen Geltungsbereich für das Grundgesetz mehr.

Artikel 23 neue Fassung:

„(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. …“

Die ehemaligen Gebietskörperschaften (z.B. die Gemeinden) wurden nach der „Wende“ in Firmen(!) umgewandelt und sind schon lange keine Gebietskörperschaften mehr!

Es existieren nur noch Körperschaften mit geschäftsbereichsgleichen Geltungsbereichen (quasi AGB), die durch „Firmenmitgliedschaft“ (Melderegister) „ihre“ Bevölkerungen (von Staatsangehörigen will ich nicht sprechen) verwalten.

Staatlich ist da rein gar nichts.

Der nicht-souveräne Nicht-Staat „Bundesrepublik“ in Deutschland, der bis 1990 ein besatzungsrechtliches Provisorium war, wurde nach 1990 auch in eine Firma umgewandelt, die in dem Verein „Europäische Union“ mit dem neuen Artikel 23 GG Mitglied wurde.

Da es keine tatsächlichen „Staaten“ sind, mussten sie auch vom Art.  23 GG (a.F.) – hier der Geltungsbereich – in die Präambel wandern.

Durch diesen Akt ist das Grundgesetz (GG) als reine Vereinsverfassung – besser AGB´s – für diesen Handels-„Staat“ BRiD in kraft getreten.

Was ist ein Handelsstaat?
Ein Handelsstaat ist ein „Staat“ der nur im Handelsrecht existent ist. Daher hat die BRiD auch nur ein vereinigtes Wirtschaftsgebiet.

CS1Nun zu dem Artikel 146 GG, indem ja in der Vergangenheit zuhauf umgeschrieben wurde:

GG Artikel 146

“ Dieses Grundgesetz [die (Ver)Ordnung der Verwaltung der Besatzer] verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung [wieder!] in Kraft tritt, die vom Deutschen Volke [dem „Volk der Deutschen“ bzw. den „deutschen Völkern“, also den Staatsangehörigen der Bundesstaaten] in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ [Man beachte die Vergangenheitsform! Wenn man eine völlig neue Verfassung meinen würde, müsste es „beschlossen wird“ oder „zu beschließen ist“ schreiben.]

Lesen, Deuten, Verstehen, Verinnerlichen, Handeln…

„Wenn eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

(…) „verliert das Grundgesetz seine Gültigkeit.“

“ … beschlossen worden ist“:

Ist also die Vergangenheit und “ … dem deutschen Volke …“ das ist der Schriftzug am Deutschen Reichstag, angebracht im Jahre 1916. Es handelt sich also um die 1871er Verfassung. Da diese immer in Kraft war, können die Alliierten das BRD-GG auch von Heute auf Morgen nichtig machen. Was Sie ja auch getan haben. Das eine Bankster- und Industriellen-Mafia dann den Reichstag gekapert haben, hat (fast) keiner bemerkt. 👿

An/ab welchem Tage tritt denn die 1871er Verfassung (wieder) in Kraft?
Wenn das BRD-Grundgesetz aufhört. Weil sonst nichts da ist bzw. nur die 1871er.

Letzter Stand: 27.10.1918, da der Kaiser am 28.10.1918 ins Exil fliehen musste.

Das Datum 29.07.1914, hier 2 Tage vor Ausbruch des WK.I bzw. Mobilmachung, passt besser. Wenn wir uns in das gültige Recht begeben, welches wir ableiten – hier auch Status Quo Ante Bellum (also vor Kriegsausbruch) – können wir uns auf bestehendes gültiges deutsches Recht berufen.

Wenn wir hingegen den 27.10.1918 (im Kriegsrecht) annehmen, war das gültige deutsche Recht bereits „eingefroren“.
Durch den Kaiser bestand bereits eine Art Notstand, da z.B. die Beamten ins Heer einberufen wurden.
Zu bedenken auch bei der Wahl des „Verwesers“ oder anderen Ambitionen von diversen Personen und Firmen die Bundesstaaten aktivieren zu wollen! Wie es z.B. die sich im Handelsrecht befindende Firma „Freistaat Preußen“ derzeit zelebriert.

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Kleiner Exkurs in Bezug auf die Abdankung von Kaiser Wilhelm II.

Offen ist auch die Frage, ob Kaiser Wilhlem II. die Abdankungsurkunde überhaupt persönlich unterschrieben hat. Zumindest mir liegen nur Dokumente vor, deren Unterschrriften von anderen Dokumenten abweicht – unabhängig vom begangenen Siegelbruch. Interessant hierbei ist auch, dass Schreiben existieren, in welchen Kaiser Wilhelm II. in den 1930 und 1940 Jahren zu Händen von Adolf Hitler mit „ImperatorRex“ signierte. Er sah sich somit wohl nachwievor als Deutscher Kaiser.

➡ http://www.wilhelm-der-zweite.de/dokumente/abdankungsurkunde.php

Erlaß des Reichskanzlers Prinz Max von Baden über die Abdankung des Kaisers vom 9. November 1918:

Seine Majestät der Kaiser und König haben sich entschlossen, dem Throne zu entsagen.

Der Reichskanzler bleibt noch so lange im Amte, bis die mit der Abdankung Seiner Majestät, dem Thronverzichte Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen des Deutschen Reichs und von Preußen und der Einsetzung der Regentschaft verbundenen Fragen geregelt sind. Er beabsichtigt, dem Regenten die Ernennung des Abgeordneten Ebert zum Reichskanzler und die Vorlage eines Gesetzentwurfs wegen der Ausschreibung allgemeiner Wahlen für eine verfassungsgebende deutsche Nationalversammlung vorzuschlagen, der es obliegen würde, die künftige Staatsform des deutschen Volk, einschließlich der Volksteile, die ihren Eintritt in die Reichsgrenzen wünschen sollten, endgültig festzustellen.

Berlin, den 9. November 1918.

 

Derr Reichskanzler.
Prinz Max von Baden

Reichskanzler Prinz Max von Baden war zu diesem Schritt von Kaiser Wilhelm II. nicht ermächtigt worden. Er entschloss sich jedoch – aufgrund des Drucks der revolutionären Arbeiter und Soldaten – die Abdankung eigenmächtig zu verkünden.

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Die Verfassung, die beschlossen worden ist (hier die Verfassung von 1871) bedeutet das Ende des BRD-GG.

Zu erwähnen sei noch die 1919er Vereins-Verfassung der „Weimarer Republik“. Denn auf diese Verfassung fällt der bis 1990 zwangsverwaltete Verein erst einmal wieder zurück.
 
Die 1871er Verfassung war nie außer Kraft, sondern nur „verwaltungstechnisch“ überlagert. Dies durch den Verein und ab 1949 – 1990 durch seinen Zwangsverwalter „BRD“.
 

Als Menschen und Natürliche Personen des „Deutsche Reich“ haben sie die unveräußerlichen, unverhandelbaren, unverletzlichen und unteilbaren Naturrechte und werden mit der Geburt ein Rechtssubjekt.

Anmerkung für die Verfechter der Menscherechte:
Ja, der Mensch ist der Urheber des Rechts für alle Personen!
Beachten: Die kleinste Einheit einer staatlichen Gemeinschaft von Menschen, die ihre Naturrechte zugunsten der Gemeinschaft einschränken ist die Familie und dann die Gemeinde.

Die Umsetzung von Artikel 146 ging niemals, weil die Grundgesetzverfassung der Weimarer Republik von 1919 niemals zur Verfassung des Deutschen (Kaiser)Reich wurde.

Zudem wurde die 1871er Verfassung im Stand vom 24. Dezember 1911 niemals außer Kraft gesetzt. Schaut Euch auch in der 1919er Weimarer Grundgesetzverfassung den Artikel 178 an. Dort wird die Verfassung vom 16. April 1871 außer Kraft gesetzt. Diese ist aber zu diesem Zeitpunkt lange nicht mehr in Kraft.

Das Militär-Grundgesetz FÜR die BRD wurde schon 1956 nichtig, als man den Artikel 1 (ist nach dem Artikel 79 nicht möglich und führt somit zur Nichtigkeit), so änderte, dass er im Wesensgehalt geändert wird.

Wenn also so ein Grundgesetz von den Alliierten nichtig gemacht wird und das passierte spätestens 1990, was ist dann erfüllt???

Ja – die Bedingung des Artikel 146, es ist eine Verfassung in Kraft, die von dem „deutschen Volke“ (den Deutschen Völkern) in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Und hier kommt dann wieder der Feststellungsantrag („Gelbe Schein„) – hier: der Antrag „F“ des BVA (Bundesverwaltungsamt) MIT den Ahnennachweisen VOR 1914 ins Spiel. 🙂

Das Ende des Grundgesetzes FÜR die Bundesrepublik Deutschland war am 23. September 1990, da sich das Grundgesetz bis dato auf einen territorialen Geltungsbereich stützen konnte. Dieser fiel mit der Änderung des Art. 23 GG weg! Seht hierzu auch den Art. 144 (2) des GG. Fällt Euch hierbei was auf? 😉

Daher ist die bereits bestehende 1871er-Verfassung, die längst beschlossen worden ist (und nachwievor gültig ist) durch den Wegfall des Grundgesetzes aufgrund der Streichung des Artikels 23 GG (wieder) quasi (wieder) in Kraft getreten. Sofern man sich darauf beruft und dies als nachgewiesener Deutsche(r) auch kann und will!

Die 1871er-Verfassung ist gültiges Deutsches Recht und kann daher von jedem Deutschen nach RuStAG 22.07.1913 (über die Ahnen-Nachweise), welcher keinen Bundespersonalausweis „benutzt   / besitzt“ in vollem Umfang genutzt werden.

Das Kaiserreich ist lediglich mangels Organen nicht handlungsfähig. Es ist jedoch voll rechtsfähig. So auch seine legitimen Rechtsträger durch Erbfolge. Und jeder einzelne Deutscher nach dem RuStAG von 1913 ist ein Rechtsträger!

Was geschieht, wenn die mittelbaren Gewalten, also die Gewaltenteilung, die Gewaltenrepräsentanzen (Organe) aufgelöst werden?

Erlöschen dadurch irgendwelche Rechte? Nein.

Ändert sich am Urgrund der Rechtsableitung etwas? Nein.

Der Rechtsträger und seine Rechte bleiben davon unberührt.

Er vertritt seine bestehenden Rechte somit unmittelbar und nicht mehr mittelbar!

Rechte und Pflichten, die er in Treu und Glauben an mittelbare Gewalten abgegeben hat, erlöschen nicht mit Deren ihrem eigenen Erlöschen, sondern fallen an den Rechtsträger zurück!

Denn:

Das völkerrechtliche Subjekt bestand und besteht durch seine legitimen natürlichen Rechtspersonen und derer in der Rechtsfolge, welche ihrerseits ihre unveräußerlichen und unauflöslichen Rechte aus dem völkerrechtlichen Subjekt beziehen.

Das ist die wichtigste Ableitung.

Und wäre noch kein völkerrechtliches Subjekt vorhanden, so wäre die Gründung der Rechtsträgerschaft und der Verfassung eins. Aber, und das ist unzweifelhaft, ist das deutsche völkerrechtliche Subjekt schon lange vorhanden. Also haben wir die natürliche Rechtsperson als Rechteträger des völkerrechtlichen Subjektes. Und dieser offenbart nun in welcher Verfassung er sich nach innen und nach außen repräsentieren will.

Die 1871er-Verfassung ist also kein Grundbaustein für das völkerrechtliche Subjekt – als Basis –  sondern lediglich ein Ausdruck dessen. Sprich, in welcher Verfassung befindet sich der Rechteträger?
Oder auch: der Rechteträger besitzt diese Rechte. Dies nicht wegen einer Verfassung. Diese Verfassung dokumentiert diese Rechte nur für die/seine Natürliche Person.

Warum ist die Verfassung von 1871 so wichtig und existentiell?

A)

Verfassung des Deutschen Reich:

Seine Majestät der König von Preußen im Namen des Norddeutschen Bundes, Seine Majestät der König von Bayern, Seine Majestät der König von Württemberg, Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden und Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein für die südlich vom Main belegenen Theile des Großherzogthums Hessen, schließen einen ewigen Bund zum Schutze des Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes. Dieser Bund wird den Namen Deutsches Reich führen und wird nachstehende Verfassung haben.

➡ Dies führt zur „Wohlfahrt der deutschen Völker“. 😉

Warum wohl reichen Menschen aus Polen, Frankeich (Elsaß-Lothringen) und auch aus anderen osteuropäischen Ländern einen Antrag auf Hartz IV ein? Ratet mal!

B)

Wer die 1871er-Verfassung nicht haben möchte, tritt die  Errungenschaften unserer Vorväter in die Tonne!

Wie z.B. das Recht auf Eigentum, die Rechtsfähigkeit ab der Geburt UND die Befreiung vom Lehen der Kirche!

Und genau darum geht es auch, warum wir Deutschen von der globalen Spielfläche zu verschwinden haben. Siehe hierzu den Beitrag:
Der Papst – (Be)herrscher der Welt

Wer die 1871er-Verfassung genau durchliest, wird in vielen Teilen Texte vorfinden, welche man heutzutage in den Vereinssatzungen wieder findet. Wie schon oft erwähnt, das Deutsche (Kaiser)Reich war ein Staatenbund – ein Verein!

Wer es genauer wissen mag, kann sich auch mit dem Bundesgesetzblatt (BGBl.) II Seite 885 von 28.9.1990 beschäftigen. Hier wird nochmals der Artikel 23 GG aufgehoben und damit für null und nichtig erklärt.
➡ bgbl 28.09.1990

Kapitel 1:

GESCHÄFTSBEREICH des Bundesministeriums von der Geltung des Vertrages sind gemäß Artikel 11 ausgenommen. Vertrag aus der Regelung zu Krieg und allen Besatzerfragen! etc.

Besonderes Augenmerk darf jeder auf folgende Tatsache richten:

Der Artikel 23 – i.V.m. Art 144 (2) GG wurde aufgehoben.
Jedoch die Besatzung gemäß Art. 120 GG) bleibt in Kraft?

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Wer seine Ansicht mit anderen Waffen als denen des Geistes verteidigt, von dem muss ich voraussetzen, dass ihm die Waffen des Geistes ausgegangen sind.“
Otto von Bismarck (1815-98)

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von Klaus Schmidt:

Schon der Verfassungsputsch vom 28. Oktober 1918 war nicht nur nicht möglich, denn im Krieg kann niemand an der Verfassung von 1871 auch nur ein Zeichen ändern. Es ist schlicht und einfach nicht möglich, denn es handelt sich um eine übergeordnete Verfassung die auch Überstaatlich ist und die Prärogative (das ist die wirklich 4. Gewalt, welche die Gewaltenteilung in den Mitgliedsstaaten überwacht) schützt. Die Selbstermächtigung der Politiker war also nicht nur ein Verfassungsbruch, sondern auch gegen das Völkerrecht umgesetzt worden und ist damit nichtig. Aber wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter, denn das können nur die Deutschen, die nicht in Parteien oder Staats- und Verfassungsfeindlichen Organisationen organisiert sind und so Menschen in den Gemeinden sowie von ihnen bestallte, vereidigte Beamte, sind.

Ihr aber seid durch List oder durch Faulheit und Verantwortungslosigkeit Mitglieder einer solchen Kriminellen Vereinigung die man euch als Staat vorgesetzt hat. Dazu gehört also auch, die sogenannte Weimarer Republik mit ihrer Grundgesetzverfassung von 1919, denn da war Krieg und da gibt es eben nur das vom Feind aufoktroyierte „Basic Law for the Maintenance of Public Order“, also ein Grundgesetz für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Mehr ist es nicht, denn der Vertrag von Versailles, der im Artikel 178 der sogenannten Weimarer Republik Verfassung anerkannt wird, trennt völkerrechtswidrig ein Siebentel des Deutschen Reich ab. Eine Verfassung die definitiv niemals die 1871er Verfassung ersetzen kann, kann also auch nur eine Satzung für ein Wirtschaftsgebiet werden, denn Republiken sind wie Freistaaten oder auch Bundesstaaten KEINE Staaten sondern Nichtregierungsorganisationen (NGO’s / non-governmental organization) und werden von den Staaten denen sie gehören verwaltet …,

oder eben von Finder, da die Deutschen ja seit 28. Oktober 1918 als verschollen gelten.

Da der Erste Weltkrieg nur beendet werden kann, wenn der:

D e u t s c h e . K a i s e r (bitte nachschauen in der 1871er Verfassung Artikel 11) diesen beendet und Frieden schließt, werden wir den „status quo ante bellum“ also den Vorkriegszustand wieder herstellen müssen um den Ersten Weltkrieg beenden zu können und das war nun mal der Stand vom 29. Juli 1914 und einen 2. Weltkrieg kann es definitiv nicht geben, wenn der Erste Weltkrieg nicht beendet ist. Das bedeutet die Zwangsinternierung ist völkerrechtlich völlig legal, weil Hitler mit seiner deutschen Kolonie die er einfach Drittes Reich oder Großdeutsches Reich nannte, den am 9. November 1918 geschlossenen Waffenstillstand gebrochen hat. Nun versteht ihr also wenn ihr in eine der unzähligen Meldestellen des Dritten Reich (also von Hitler) geht und euch als Krieger des Dritten Reich meldet, das ihr auch so behandelt werdet.

Man kann diese besiegten, zwangsinternierten Krieger und deren Abkömmlinge an ihrem Personalausweis erkennen, oder auch an ihrer angegebenen Staatsangehörigkeit DEUTSCH (im Melderegister steht dann „Glaubhaftmachung deutsch“.

Wer also einen solchen Eintrag hat und/oder einen Personalausweis besitzt, ist nach Genfer Konvention IV in einem Gewahrsamsstaat nach Artikel 142 dieses Abkommens interniert.

Das ist eure Hausordnung und da steht nichts von Wählen, Regierung, Bundeskanzler oder Bundesrat/ Bundestag, Parteien oder sonstiger Müll …, wie Verfassungen schreiben oder irgend ein anderer Schwachsinn, der hier verzapft wird.

Lest diese Hausordnung, denn sie ist für euch einzig gültige Ordnung, bis ihr wieder nachgewiesenen Deutsche seid und euch von diesen Organisationen die hier seit 1918 ihre Interessen verfolgt, euch wieder Entlassen muß (Artikel 132 Genfer Konvention IV erfüllen).

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Zum Schluss ein Schmankerl seitens des BVA, welches unterstreicht in welcher Täuschung wir leben.

Bundesverwaltungsamt-Staatsangehörigkeit

Die Staatsangehörigkeit der Menschen im Deutschen Reich wird in seinen jeweiligen (Bundes)Staat und nach dem Abstammungsprinzip geregelt. Denn Deutsche(r) ist, wer eine Staatsangehörigkeit in einem der Bundesstaaten des Deutschen Reich inne hat. Oder wer die unmittelbare Reichsangehör21480_706030922864864_7086243890276368878_nigkeit besitzt.

Das RuStAG von 1913 regelt das eindeutig!

Ein Machwerk über 600 Seiten von irgendwelchem Philosophen zu empfehlen, ist mehr als nur sinnfrei. Dieser Mitarbeiter des BVA  kann unmöglich Deutscher nach RuStAG §§ 1 – 32 sein.

Auf Seite 512 in diesem o.e. Buch finden wir diesen Eintrag zur Staatsangehörigkeit:

Dies zum Thema Staatsangehörigkeit: „deutsch“ 👿

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http://brd-schwindel.org/warum-halten-leute-wie-prof-dr-schachtschneider-die-staats-und-verfassungs-luegen-der-brd-aufrecht/

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Anbei noch ein interessanter Beitrag für die Menschen in Mitteldeutschland zur Frage, ob den die Verfassung der DDR noch geltend sei:

➡ https://antilobby.wordpress.com/2013/04/18/ddr-verfassung-ist-noch-immer-gultig/

➡ http://www.pravda-tv.com/2013/08/urteil-bundesverfassungsgericht-der-einigungsvertrag-ist-nichtig/

 

Der Gelbe Schein – Sein oder Schein? v.2.8.

aktualisiert am 09.10.2016

Anschauen: Minute 1 – 18

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https://www.youtube.com/watch?v=sg1ms_fUddo&feature=youtu.be

Vernünftiges Video, jedoch:
GG116 „… anderweitiger Regelungen“ ist NICHT das RuStAG.
Da müsste stehen „anderweitiger Gesetze„….
„anderweitiger Regelungen = A.H. 😉
Ergo eine Täuschung seitens der Verwaltung durch Begrifflichkeiten, wie gehabt!

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Was bewirkt der Gelbe Schein:

Als Deutsche(r) könnt ihr wieder das Niederlassungsrecht einfordern und die originären Landgemeinden reorganisieren. Dies aber bitte nach Deutschem Recht im Stande von 1914/16. Dann ist auch ein Regionalgeld möglich. Wer etwas politisches ohne die Gemeinde machen will, der kollidiert mit der Verwaltung, die das unterbinden muß und wird.

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Man beachte, dass die Antragsstellung bzw. die Abgabe des „Feststellungsantrags“ – hier: Formular des BVA in Köln – bei den Behörden immer öfters verweigert, verschleppt oder nicht korrekt bearbeitet wird. Wie in vorherigen un den aktuellen Artikeln beschrieben (hier: „Behörden verweigern des Gelben Schein“), gehen die Türen zu!

Zudem fallen ab dem Jahr 2016 auch immer mehr die Ansprech-partner weg. Die Behörden stellen intern auf das UCC (Universal Commercial Code) – Internationales Handelsrecht um. Dieser Prozess soll auf Gemeindeebene in 2016/17 abgeschlossen sein.
http://revealthetruth.net/2014/05/17/die-ucc-connection-wie-der-uniform-commercial-code-heimlich-die-welt-eroberte/

Der Gelbe Schein weist für Dich (je nach Beantragung mit oder ohne die Ahnennachweise) – für sich alleine genommen – die sogenannte „deutsche (Verwaltungs-)Staatsangehörigkeit“ aus und macht Dich:

a) ohne Ahnennachweise nach dem „Schröder“-StAG zum „deutschen Staatsangehörigen“ und
b) aber auch die Angehörigkeit in einem eigenmächtig ausgerufenen Schutzgebiet namens „German Reich“ (alt. Weimarer Republik, jedoch nichtig und abgelöst durch das 3.te Reich – Stand 1937) macht und Dir die „unmittelbare Reichsangehörigkeit“ bestätigt.
c) nach kaiserlichem Recht (RuStAG v. 1913) zum somit nachgewiesenen Deutschen und somit bist Du  Staatsangehöriger eines der 25+1 Bundesstaaten des „Deutschen Reich“. Man besitzt die Staatsangehörigkeit IN einem der jeweiligen Bundesstaaten (Vererbungsprinzip Abstammung). Rechtstand Deutsches Reich 1914.

UND – die GESETZLICHE Regelung geht VOR und ein Gesetz ist keine Norm oder Verordnung! Daher ist dieses Gesetz immer noch das gültige RuSTAG vom 22.07.1913! Daher braucht man zum gesetzlichen Deutschen immer noch den Gelben Schein + EStA + die Abstammungsnachweise, um dieses Gesetz zu „berühren“ und die Rechte auch diesbezüglich ableiten zu können.

Da der BUND (alte BRD) zur Feststellung verpflichtet ist, vergibt er als Verwalter / Besatzer die Reichsangehörigkeit, was uns als reines Werkzeug zur Gemeinde-Reaktivierung erst mal auch reicht.

Und auch dieser Gedankengang:

Der Hintergrund des „im Sinne des Gesetzes“.
Die „deutsche Staatsangehörigkeit“ ist
die „(er)mittelbare Reichsangehörigkeit“ nach dem RuStAG v. 1913 = der Reichsangehörigkeit nach dem RuStAG von 1870
= die Bundesangehörigkeit anch BuStAG 1870
und macht dich damit zu einem entscheidungsberechtigten Deutschen des (Nord-)Bundes von 1866/67.
Jegliche entrechtende Andersdeutung ist aus Sicht eines souveränen Deutschen ausgeschlossen.

Der Artikel 116 GG regelt überhaupt nichts über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, sondern definiert ausschließlich, wen die BRD, im Rahmen ihres bestehenden Vertretungsauftrages, ebenfalls als rechtsfähigen Deutschen zu „tolerieren“ hat.
Der Erwerb zum Besitz der Staatsangehörigkeit wird für Deutsche ausschließlich im (Ru)StAG gesetzt. Und dies ableitbar seit dem Jahr 1870.
Der Sinn des aktuell geltenden (Ru)StAG beruft sich also exakt immer auf diese Rechtsableitung.

Wer also glaubt, der GG116 würde uns in irgendeiner Form unserer Rechtstellung und Staats-(Reichs-/Bundes-)angehörigkeit beeinflußen, der hat den Addressat dieses GG-Artikels nicht erfaßt.

Soweit so gut.

An der Gesamtsituation ändert oder verbessert auch der ergänzend zu beauftragende EStA-Eintrag (Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten) des BVA in Köln (die nur das Register verwalten) nichts daran. Denn der Eintrag erfolgt auf den „Gesetzen“ der Schutzgebiets-Regierung und erfolgt eben nicht nach der kaiserlichen Gesetzgebung. Heisst, die Ableitung erfolgt – trotz korrekt eingereichter Ahnennachweise vor/bis 1913 –  maximal bis 1949 aber nicht darüber hinaus.

Bedeutet aber auch, dass man – unabhängig von seiner persönlichen Willenserklärung, welche eindeutig auf das RuStAG von 1913 Bezug nimmt – einen Eintrag im EStA-Register hat. Den ein Personalaus-weisträger – als Staatenloser – eben nicht hat. Eine Anfrage beim BVA genügt, um dies für sich selbst zu verifizieren!

Im EStA-Registerauszug steht in der Zeile „Letzte Akualisierung durch:“ drin, das man durch die EinbB, also die Einbürgerungsbehörde) eingebürgert wurde! Seht hierzu auch: https://www.agmiw.org/?p=1487

Was bringt uns dann der Gelbe Schein?

Es ist ein FESTSTELLUNGS-Antrag! Und kein Auftrag zur Erteilung einer Staatsangehörigkeit. Er unterstützt uns in unseren weiteren Handlungsmöglichkeiten (als das Mittel zum Zweck) und eröffnet uns ergänzende Methoden (Hilfestellungen), damit wir uns einfacher gegen das bestehende System der BRiD zu Wehr setzen können.

Er hilft uns auf dem Weg in die eigene Souveränität, da  dieser Ausweis uns eine bessere Rechtstellung einräumt (besser: eine Weiche IM System zu unseren Gunsten stellt), durch welchen wir IM Spiel Ihrer Knechtschaft sogar nach deren eigenen Spielregeln ein Mitsprache- und Entscheidungsrecht haben.

Denn ein „unmittelbarer Reichsangehöriger (als „Schutzgebiet“-Angehöriger der Weimarer Republik)“ ist rechtlich, durch sein MIT-Entscheidungsrecht, höherwertiger als die simple Zu- und Angehörigkeit, als „meldepflichtiger Einwohner in WohnHAFT“ des verwalteten Wirtschaftsgebietes.

Ist DEUTSCHE(R) STAATSANGEHÖRIGER“ (Gelber Schein)

ist ungleich

„hat die deutsche Staatsangehörigkeit erworben“ (Grüner Schein)

Auch hier – wie überall – herrscht die Täuschung!

Deshalb versucht das System nunmehr um jeden Preis die Anzahl der Entscheidungsberechtigten zu minimieren, damit „Ihr“ Einfluss immer noch groß genug ist. Neues Wahlvolk wird zudem derzeit tausendfach aus anderen Ländern herbei geschafft!

Wichtig ist auch folgende Unterscheidung:

RuStAG vom 22.07.1913:
„Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.“
Änderung ab dem 05.02.1934:
„Deutscher ist, wer die … unmittelbare Reichsangehörigkeit … besitzt.“

Bei uns hat die Geburtsanzeige nicht einmal den Status einer Urkunde. Es ist nur ein “Dokument”, für das sich üblicherweise nie wieder jemand so wirklich interessiert. Weder die Geburtsanzeige, noch die Geburtsurkunde, noch der Personalausweis und auch nicht der Reisepass gelten für einen geborenen Deutschen als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit.

Im StAG der neuesten Fassung wird nun Jedem die deutsche Verwaltungs-StAG aufgebügelt. Ob er (diese) will oder nicht.

§ 3 Abs.(2) StAG
Die Staatsangehörigkeit erwirbt auch, wer seit zwölf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist und dies nicht zu vertreten hat. Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit wirkt auf den Zeitpunkt zurück, zu dem bei Behandlung als

Staatsangehöriger der Erwerb der Staatsangehörigkeit angenommen wurde.

Einzig und allein der Staatsangehörigkeitsausweis, der “Gelbe Schein” gilt als Nachweis. Wie oben erwähnt ist es ein grosser Unterschied zwischen „Ist deutscher Staatsangehöriger“ oder „hat die deutsche Staatsangehörigkeit. Es leben die Begrifflichkeiten.

Und den „Gelben Schein“ muss man extra beantragen und mühselig über die väterliche Linie (sofern die Eltern verheiratet waren) bis mindestens 1913 nachweisen, dass die Vorväter / Vorfahren Deutsche waren. Sonst gibt es keinen Staatsangehörigkeitsnachweis (wie wir ihn haben wollen).

Warum wohl?

Weil an diesem Gelben Schein unsichtbar die Geburtsrechte dranhängen (daher sollte man sich auch unbedingt die „Abschriften aus dem Geburtenbuch“ besorgen), denn das sind die höchsten Hoheitsrechte in diesem Land. Und damit entspricht der „Gelbe Schein“ z.B. dem kanadischen, US-amerikanischen und britischen Live Birth Certificate.

Die 1934er Verordnung (Gleichschaltungs“gesetz“) hat uns somit keineswegs entrechtet, sondern hat uns eben nur rein „verwaltungstechnisch“ (deswegen ist die deutsche StAG auch eine reine Verwaltungs-StAG) die bisherigen Staatsangehörigkeiten in den jeweiligen (25+1) Bundesstaaten des Deutschen (Kaiser)Reich ZUSAMMENgefasst.

Achtung: Es wurden nur  die Staatsangehörigkeiten in den „Ländern“ aufgehoben (zwecks Umstrukturierung und Gaubildung) und die Angehörigkeit in den Bundesstaaten des Deutschen (Kaiser)Reich ZUSAMMENgefasst unter einem neuen (verwaltungstechnischen) Begriff deutsche Staatsangehörigkeit.

Für Interessierte: Reichsbürgergesetz 1935
Genau durchlesen… 😉

Ergo:
Es gibt weder eine Nazi-Staatsangehörigkeit noch eine Hitler- Staatsangehörigkeit noch sonst irgendwas.
Und genau das steht da auch. Entweder sie haben eine StAG nachgewiesen, und das ist immer das RuStAG 1913 oder sie haben eben keine nachgewiesen, dann sind sie – für die Verwaltung – vermutete Deutsche im zivilen Internierungslager. Auch Apoliden genannt (Erklärung unten im Text).

OK soweit…

Wie bereits erwähnt:
Auf dem Gelben steht: „Ist deutscher Staatsanghöriger„!

Dies bedeutet:

Der Gelbe Schein ist per Verwaltungsakt (ausgelöst durch die eigene Willenserklärung durch den Antrag F) die verwaltungstechnische Bestätigung (= Feststellung durch positive AUSWEISung), dass man ein Bundesstaaten-Deutscher ist.

Der Gelbe Schein ist der Nachweis dafür, dass Du Zugriff auf deutsches gültiges (Kaiser)Recht besitzt. Diese Möglichkeit fällt spätestens ab dem 28.10.2017 weg.

Was der Gelbe Schein NICHT ist:

Er ist NICHT die Natürliche Person, denn die ist nur jeder Mensch selber, egal in welcher Knechtschaft er sich aktuell befindet. Allerdings WEIST er aber deine Natürliche Person AUS, genau wie jedes andere Dokument der Verwaltung, welche Dich mit dem Familiennamen führt.

Auch weist er dich NICHT als Bundesstaaten-Angehöriger aus, aber wenigstens (und immerhin) als einen „Deutschen eines Schutzgebietes“ nach RuSTAG1913 (wenn auch nur noch i.S.d. Gesetzes) mit eigener Schutzgebiet-Verfassung (1919 + Grundgesetz) und eigener Rechtsinterpretation der kaiserlichen Gesetzgebung (ReichsGB ab 1919 und BundesGB bis heute; z.B. RuStAG wird zu StAG, etc.) aus.

Fazit:

Der Gelbe ist ein Teil IHRER Spielregeln, und das müssen wir verinnerlichen, damit wir IHR Spiel zu UNSEREN Gunsten spielen können. Und dieses Spiel läuft so lange weiter, bis ein Gemeinde-VOLK einer (Ur-)Gemeinde MEHRHEITLICH durch Gemeinde-VOLKsENTSCHEID sich handlungsfähig wählt und damit, als völkerrechtlichen Ausdruck und Erklärung ihrer Unabhängigkeit(!), ein Bekenntnis zu ihrem STAATlichen Recht und den Rechten der Deutschen Nation proklamiert, konstituiert durch die Staatsverfassungen der Bundesstaaten und der Reichsverfassung von 1871 (z.B. durch die Wahl eines Gemeindevorstands / Bürgermeisters ALS VERWESER zur Abwicklung der 100jährigen, illigetimen Fremdherrschaft auf deutschen Territorium).

Ohne diese Willenserklärung durch DAS VOLK (= Gemeinde = Ansammlung von natürlichen Willensverkündern = Natürliche Personen = Menschen) an die Spielleitung, können wir das Spiel nicht beenden.

Durch die „Reaktivierung“ durch Minderheiten ändert sich auf den ersten Blick erst einmal nichts.  Und genau daran scheitert es aktuell – noch! Auch an der Erkenntnis über diesen legalen und friedlichen gangbaren Weg (abseits von Parteien, Petitionen und Demonstrationen) über das Völkerrecht als auch über das Grundgesetz.

++++

Für ehemalige DDR-Bürger gilt:

a. der TESO-Beschluss des BVerfG Nr. 77,137
➡  s
iehe http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv077137.html
b. das Orde Public gemäß Art. 6 des EGBGB
Alle DDR Bürger waren bis 1990 im Ordre Publik. Sofern man noch seine DDR-Pässe oder Ausweise hat, hat man den Anspruch auf die Pflichteinbürgerung! In manchen Behörden liegen noch die alten Pässe im Archiv. Dazu dann die Abstammung bis nach 1913.

Für Alle gilt:
Die Ableitung über die Ahnen sollte im Zeitraum innerhalb der Reichsgründung/dauer erfolgen (1871-1914). Nur so ist der Schutz über die Haager Landkriegsordnung (HKLO) gewährt. Seht hierzu den Art. 2 der HKLO. Denn nur das Deutsche (Kaiser)reich geniesst den Schutz der HKLO.
https://www.agmiw.org/?page_id=450

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Grundgesetz

II. Der Bund und die Länder (Art. 2037)

Artikel 25

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

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Grundgesetz

II. Der Bund und die Länder (Art. 2037)
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Artikel 28

(1) Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar. In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten.

(roter Text = Wer ist damit gemeint? Der Türke aus der dritten Generation? Der neue Gast aus Syrien? Wie war noch gleich die Geburtenrate eines Deutschen?)

(2) Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.

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Nur sage ich mir, dass wir einfach anzufangen haben mit der Reaktivierung (dies ist ungleich der späteren Reorganisation). Allerspätestens im Jahre 2020 (1990 plus 30 Jahre!) ist es dann vorbei und das herrenlose Land wird an die neuen Siedler (mit einer Stataatsangehörigkeit) verteilt.

Wir können nicht abwarten bis genug Menschen den Weg für sich erkannt haben. Denn alles ist derzeit im Fluss der Entwicklungen.  Die Perspektiven ändern sich und alsbald auch im Minutentakt.

Das Spielfeld wird neu aufgerollt bzw. besser ist es, wir verändern die Spielregeln – dies zu unseren Gunsten – denn wir stehen IN der Wahrheit!

Wir sind Wir –  und wir sind nicht das, was die Spielleitung meint, was wir zu sein haben! Das sollten wir bei all unseren Strategien und Erkenntnissen NIE vergessen.

Alles läuft über das Bewusstsein! Findet Euch! – arbeitet zusammen!

Es liegt an Jeden selbst – so auch an DIR selbst!!!

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Info zum Gelben Schein. Reinhören – zumindest ab Minute 50:

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Aktuell – Für angehende Republikaner:

Der sogenannte „Freistaat Preußen“ wettert vermehrt gegen den Gelben Schein. Dieser soll zurück gegeben werden (und somit auch die deutsche Verwaltungs-StAG). Dies ist jedoch nach dem § 18 StAG nicht möglich, da man hierzu zuerst die Staatsangehörigkeit in einem (anderen) Staat (nicht Landes) nachweisen muß.

Wer sich von diesen Republikanern verführen lassen möchte, um sich erneut verwalten zu lassen, um einen tollen Ausweis zu bekommen und um weniger Steuern bezahlen zu müssen, der möge das tun.

Auch wichtig zu wissen ist, dass diese BRiD-gesteuerte Vereinigung damit den Menschen ihre Bundesstaaten-StAG abnehmen möchte. Dies geht ja nur, wenn man dies freiwillig tut! Jeder Deutsche hat von Geburt an die Bundesstaaten-StAG. Nur eben nicht IM System nachgewiesen! Diesen Nachweis führt man über den Feststellungsantrag F des BVA. Nun kommen diese „Freistaatler“ daher, reorganisieren mit abstrusen Ab- und Herleitungen adhoc die kompletten Bundesstaaten und fordern die Menschen auf diesen Nachweis (Gelber Schein) wieder rückgängig zu machen.

Ebenso sollte man wissen, dass die BRiD-Bundesländer längst eigene Landesverfassungen aufgesetzt haben, welche eh noch keiner gelesen hat und auch wohl  jemals lesen wird!
Wenn dann die BRiD aufhört die Zivilinternierten zu
verwalten bzw. den unzufriedenen Menschen in Aussicht stellt durch die freiwillige Annahme der jeweiligen Landesverfassungen ( i.V.m. dem GG 146) die BRiD „verlassen“ zu können… was wird wohl passieren?
Ja, die Menschen werden diesen neuen Weg in die „Freiheit“ mit Freuden annehmen. Und sich über diesen charmanten Umweg – über diese neuen Landesverfassungen – in die Zwangs-EU (BRD 2.0; 4.tes Reich) verfrachten lassen.
Das deren Gesetze (z.B. der Lissabon-Vertrag) nur der NWO dienen, sollte Jedem bewusst sein.

Und wann könnte dieses Szenario greifen? Wohl schneller als man denkt…

Zum Glück hält Russland noch ein Teil von Ostpreußen mit Königsberg (Kaliningrad). Denn für eine echte Volksabstimmung zur Auflösung des „Deutschen Reich“ (und somit der Abschaffung der 1871 – Verfassung) benötigt man eine Mehrheit der Wahlberechtigten von 75%.
Es müssten somit echte Volksabstimmungen innerhalb der Grenzen von 1914, in den jeweilge Bundesstaaten des Deutschen (Kaiser)reich, durchgeführt werden. Erleben wir das noch? 🙂

Achtung:

Auch in der EU könn(t)en die Deutschen Völker in Einheit und Freiheit Abstimmungen machen, welche rechtskräftig sein würden!!
Wir dürfen somit niemals für die Belange der EU-Diktatur stimmen! Insbesonders dann, sofern Königsberg eines Tages (doch noch?) zur EU gehört, denn dann (und nur dann!) wären dies auch gültige Volksabstimmungen innerhalb den Grenzen von 1914!

Wer mehr über diese Marke des „Freistaat Preußen“ wissen möchte, der schaue und höre sehr genau hin und lerne ab der Minute 6:

Eine Reorganisation der Landgemeinden nach dem Subsidiaritätsprinzip ist seitens der Betreiber der Marke des „Freistaat Preußen“ unerwünscht! Ein Schelm wer Böses hierbei denkt! 🙄

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http://bewusst.tv/reaktivierung-der-gemeinden/

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LESEN…! 🙂

http://schaebel.de/was-mich-aergert/versklavung/ueber-die-bedeutung-der-taufe-den-gelbweissen-schein-warum-wir-keine-menschen-mehr-sein-sollten-die-feder-maechtiger-ist-als-das-schwert-und-die-intelligenz-immer-siegt/003869/

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Kommentar von Klaus Schmidt:

Du brauchst eine Möglichkeit dich aus dem Gewahrsamsstaat zu befreien, denn Du bist, wenn Du dich in der Meldestelle der Nazis angemeldet hast, in einem Gewahrsamsstaat interniert und als besiegter Krieger des Dritten Reich, nach dessen Besiegung (Debellatio) offiziell versklavt. Das macht man mit den Menschen von besiegten Nationen immer so, oder sie legen ihre Gesinnung ab und ordnen sich dem Sieger unter.

Deutsche haben noch eine andere Möglichkeit, sie können in das Deutsche Reich im Stand von 1914/16 zurück und dieses wieder handlungsfähig machen um den Ersten Weltkrieg zu beenden, aber dazu muß man den Okkupatoren/Usurpatoren nachweisen das man Deutsche(r) ist und dazu ist ein Verwaltungsakt geschaffen worden mit dem man den Alliierten klar machen kann das man kein Nazi mehr sein will und wieder Deutscher ist. Das Feststellungsverfahren ist also der Bundesrepublik oder des vereinten Deutschland Ihr/sein Tod und so gibt es breit angelegte Kampagnen die den sogenannten Gelben Schein ad absurdum führen soll …, naja zugegeben auch führt.

Die DEUTSCH die ihre Staatsangehörigkeit nicht nachweisen oder nur bis 1934, die wollen das Deutsche Kaiserreich und seine 26 Staaten und Stadtstaaten nicht zurück und unterstützen so diese politischen Systeme welche die NWO aufbauen.

Man brauch doch nur in das Potsdamer Abkommen Römisch III schauen und dann einen Blick in die Krim-Deklaration.

Wer das verstanden hat, sollte dem Nazireich (Drittes Reich = Europäische Union) den Rücken kehren. Leider bekennen sich immer mehr Menschen dazu und verletzen so beide Abkommen auf das gröblichste.

„Potsdamer Abkommen“
2. August 1945

http://www.documentarchiv.de/in/1945/potsdamer-abkommen.html

Bericht über die Krimkonferenz*
(3.-11. Februar 1945.)

http://www.documentarchiv.de/…/krimkonferenz_bericht.html

Ein Weiterführen von Nazi-Deutschland ist nicht vorgesehen.

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Was ist ein Apolide?

aus Julius Hatschek:
Wörterbuch
des Völkerrechts und der Diplotmatie
Walter de Gruyter, 01.01.1924 – Seite 59

apolide

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Eine gelungene Zusammenfassung:

Disselhoff Thomas-Peter: Vor dem Feststellungsantrag (Wir beantragen damit eben keine Staatsangehörigkeit!) sind Wir bestenfalls vermutete deutsche Staatsangehörige (i.S der StAG = als reine Verwaltungsstaatsangehörigkeit Artikel 116 Abs. 1 GG und eben auch nicht i.S. einer echten Staatlichen Staatsangehörigkeit/ siehe und beachte die vorgenommenen illegalen und ilegitimen Umdeutungen, seit dem RuStAG 1913 Gesetzeserlass während Unserer Geschichte) damit ist man bestenfalls „Einwohner“ und wird von einer eingerichteten Treuhandverwaltung der Alliierten beglückt! Dies geschieht um die Schutzbestimmungen der Haager Landkriegsordnung etc. für Deutsche mittelbare Reichsangehörige, als Bundesstaatenangehörige (Artikel 116 Abs. 1, zweiter Halbsatz „vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung = RuStAG 1913!!!) gegenüber dem DEUTSCH n i c h t anwenden zu müssen!!! Mit anderen Worten der nicht nachgewiesene Deutsche ist DEUTSCH und damit ein Zivilinternierter in einem von fremden Millitär besetzten Gebiet. Diese Behandlung und Betrachtungsweise entspricht exakt denen der Wehrmachtsangehörigen denen man auch gegenüber keinerlei Schutzrechte hat gelten lassen, weil Sie auf Befehl eben als sog. DEF Disarmed Enemy Forces galten und weiter gelten siehe Status BW! Und dies ist auch und gerade auf den Putsch vom 09.11.1918 zurückzuführen der weder von DEUTSCH noch von den Allierten oder Onkel Ady oder sonst wem je geheilt werden konnte. Denn nach diesem Datum wurde alles ein Geschäft/ Firma und verlor die ehemalige echte Staatlichkeit! Nur die, die Ihre Abstammung (nach staatlichem und hoheitlichem Rechtsanspruch gemäß RuStAG) nachgewiesen haben, können dies überhaupt, denn sie gehören damit zum deutschen Indigenat, besitzen die Vollen Rechte als Grundrechteträger unterliegen den Schutzbestimmungen der Haager Landkriegsordnung und besitzen eine Staatsrechtliche im Völkerrecht verankerte echte Staatsangehörigkeit und damit ist man nunmal Bürger!!! Aus Sicht der eingesetzten Feindverwaltung BRD ist es nun so, das Wir nach erfolgter und bestätigter Staatsangehörigkeit nach originärem RuStAG „Ausländer mit Staatsangehörigkeit“ sind und Unsere Rechte und Ansprüche damit konträr und diametral denen der BRiD Treuhandverwaltung gegenüber stehen! Wenn man dann noch zeigt das man es verstanden hat kommt das einer Kriegserklärung gegenüber der BRD Zwangsverwaltung gleich. Daher bekämpft man Uns auch so vehement.

Hausaufgabe für Deutsche! Mein Land oder deren Land? v.2.1.

aktualisiert am 20.07.2016

Grundbuchsberichtigung – Wem gehört denn nun das ganze Land?

Wie bereits erwähnt gilt ab dem 01.01.2016 das (internationale) Handelsrecht (hier: UCC – Uniform Commercial Code) vollständig in der BRD-NGO-Berlin (und somit auch auf ihrem „Pachtgelände“!).

Gemeindereorga/Seehandelsrecht
➡  das UCC

Derzeit werden in der Finanz[amt]-Leitung als auch in den anderen Behörden die Personen auf das UCC geschult bzw. das UCC umgesetzt.
Ab Ende 2017 ist dieser Vorgang auf kommunaler Ebene abgeschlossen!

Somit gilt ab dem Jahr 2016 das Seerecht in den Gemeinden! Die Gemeinden verlieren endgültig (nachdemGewohnheitsrecht) das Bodenrecht. Hiervon kann nunmehr jeder Staatsbürger Besitz ergreifen, wenn es denn noch nicht in anderweitigem Besitz ist. Man bedenke: Die Einwanderer (auch Flüchtlinge genannt) sind Staatsbürger (sic!) und die derzeitigen Bewohner/Einwohner (hier: Personal-deutsch) sind keine „Staats“bürger, da Staatenlose (Apolide). Siehe hierzu:
https://www.agmiw.org/?p=1487

Wer oder was bist Du? Einwohner oder Bürger? V3.0.

Ab dem Jahr 2016 fallen ebenso die teilsstaatlichen Stellen zur Bekundung weg. Seht hierzu auch die Änderungen bei den Notaren! Was folgt ist spätestens ab dem Jahr 2020 die Übernahme/ Übergabe von Grund und Boden an die neuen Siedler, denen ja auch zügig die deutsche Verwaltungs-Staatsangehörigkeit verliehen werden soll. Und dies geschieht nicht nur, um neue treue Wähler zu bekommen.

Seit dem September 1990 (davor natürlich auch aber ab hier definitiv) hatten/haben die Deutschen Zeit sich zurück zu melden und ihren Anspruch auf den Grund und Boden bei der BRD-Verwaltung anzumelden.

Dies als Erbberechtigter in der richtigen Form  und auch als der Rechtsträger der tatsächlichen Gewalt (hier: Reichsgewalt).

Gebraucht werden hierfür nachgewiesene Deutsche nach Abstammung und Bürger nach dem GG 116 (1) – vorbehaltlich anderer Regelungen! Hier z.B. das Völkerrecht und das RuStAG v. 1913.

Dies wird jedoch aktuell durch die Verweigerung des Feststellungsantrags F des BVA als auch beim korrekten Eintrag in das EStA-Register immer mehr erschwert. Die Personen in den Behörden haben „Handlungsanweisungen“. Diese werden auch stur befolgt, obwohl hierdurch rechtebeugend zulasten der Deutschen gehandelt wird.

Daher gilt:

a) Nachweise der Abstammung einholen (solange dies noch möglich ist) und den Feststellungsantrag stellen (solange der noch bearbeitet wird! Siehe hierzu: https://www.agmiw.org/?p=1499

b) in der Gemeinschaft: die Aktivierung der Gemeinden!
Die Rückholung erfolgt über die kleinste staatliche Einheit – die Landgemeinde oder über die Abmeldung des Anspruchs.

c) für sich selbst: die Natürliche Person begründen und diese registrieren lassen (hier: im Vereinsregister und/oder im EStA-Register des BVA in Köln)!

Je nachdem ob über einen Verein oder eine Natürliche Person in einer Landgemeinde begründet wird – oder gerne auch Beides!

Denn nur eine Natürliche Person ist nach GG Art. 2 (2) unverletzlich und kann staatlich und handelsrechtlich klagen!

Ein sogenannter „Staat“ ist nicht mehr eine territoriale Nation, sondern, wie der der US-Oberkommandierende es in seinem Befehl damals erklärte, die neue Bezeichnung für die gebildeten Wirtschaftszonen! Siehe hierzu: GG Art. 133

Daher gilt das Eigentum unbedingt zu sichern – dies möglichst bis spätestens 10/2017!

Denn in den Katasterämtern gibt es eine dreifache  Buchführung:

Für Adlige, für Personal-deutsch und für nachgewiesene Deutsche nach dem RuStAG v. 1913.

Das Zauberwort lautet: Grundsteuermutterrolle! (nur für Preußen).
Weitere Details und Benennungen für Württemberg, Bayern etc. findet ihr unter Punkt 20/21 im „Handlungsleitfaden“.

Die Grundsteuermutterrolle ist eine übersichtliche Zusammenstellung der jedem einzelnen Grundeigentümer innerhalb eines Gemeindebezirkes gehörenden Parzellen.
Neben den Angaben des Flurbuches ist die nach dem Reinertrage der Liegenschaften veranlagte Grundsteuer aufgeführt.
Zur Erleichterung des Gebrauchs der Mutterrolle dienen besondere übersichtliche Verzeichnisse, wie Parzellenregister und

Artikelverzeichnisse.

Internet-Adresse: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften => Kataster
Otto Lueger, 2. Auflage 1904 – 1920
http://www.zeno.org/Lueger-1904/A/Kataster

Alle Natürlichen Personen mit Wohneigentum sollten sich in den Landesarchiven (beim Katasteramt eher nicht zu bekommen) diese Grundsteuer-Mutterrolle in beglaubigter Abschrift besorgen! Anderswo heißt das auch Gemarkungskarte, Ur-Flurkarte etc. Dies aus der Zeit vor 1914.

Es sieht derzeit danach aus, dass diese Dokument in den Stadt-, Staats-und Landesarchiven (z.T. kostenfrei) zu erhalten ist. Die Bediensteten in den Kataster[ämtern] wissen i.d.R. nichts davon. Belegen kann man das Eigeninteresse an diesem Dokument durch §§ 890, 891 BGB zwecks der Richtigkeitsüberprüfung (aufgrund z.B. Verkauf an einen Ausländer).

Bei Problemen und/oder Desinteresse bei der Bearbeitung Eures Auftrags gilt:

§ 274 StGB
Urkundenunterdrückung, Veränderung einer Grenzbezeichnung

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. eine Urkunde oder eine technische Aufzeichnung, welche ihm entweder überhaupt nicht oder nicht ausschließlich gehört, in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, vernichtet,
beschädigt oder unterdrückt,
2. beweiserhebliche Daten (§ 202 a Absatz 2), über die er nicht oder nicht ausschließlich verfügen darf, in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert.

1872-1910 war diese Mutterrolle das Eigentum + Steuer.
in 1910 war das abgeschlossen und wurde in 1934 geändert.
D.h. für unseren Rechtstand – bis 1914 ist alles ok. Somt das nehmen. Die Mutterrolle hat auch eine andere Reg.-Nummer.

Auch hier gilt wieder: WER hat Zugriff auf GÜLTIGES Recht?

In den Grundsteuermutterrollen nach  dem Jahr1954 kann auch nur der Eigentümer erfaßt sein, dem zu diesem Zeitpunkt und später das Eigentum gehört. Diese Angaben werden permanent mit den Grundbuchämtern abgeglichen. Mit dem Unterschied, daß im Grundbuch die Juristische Person und im Kataster die Natürliche Person abgelegt wird. Deshalb ist es ja so schwer überhaupt noch einen katasteramtlichen Nachweis zu bekommen.

Wenn nötig, geht gemeinsam zum den [Ämtern] und besorgt/ erkämpft Euch diese Dokumente!

Das absolute Recht steht dem Rechtssubjekt zu, das keiner Herrschaftsgewalt unterliegt.

Dieses ist stets rechts- und handlungsfähig.

Siehe § 1 BGB von 1896.

Deutscher durch Abstammung aus den Bundesstaaten gemäß Rustag1913 und Bürger NACH 116 (1) GG vorbehaltlich anderer gesetzlichen Regelung.

Die Bürgerrechte erlauben die Einhaltung und Inanspruchnahme von gültigem – notfalls geltendem – staatlichen Recht. Hier als Beweis die Grundsteuermutterrolle. Dieser Beweis ist höher als eine Grundbuchsvermutung und dem öffentlichen Glauben.

bgb 894
In dem Zusammenhang beachte man bitte auch die §§ 890, 891 BGB
!

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Privatisierung der Grundbuchämter – Grundbuchentwertung, Auflösung der Dörfer und Gemeinden. Schaffung von Großverwaltungsstrukturen – Großkreisen – Großstädten – Großgemeinden – Metropolen für die Neue Welt Ordnung der EU für den vogelfreien und staatenlosen Personalausweisträger der Zukunft.

Ihre Grundbücher sind heute nur noch wertlose Grundkontoauszüge ohne international anerkannten Eigentumsnachweis nach BGB. Sämtliche Grundbuchänderungen ohne ausdrückliche Genehmigung des alliierten Befehlshabers des betreffenden Gebietes nach dem 21. Februar 1947 sind grundsätzlich nichtig!

Siehe: Interalliierte Kommandantur BK/O (47) 50 v. 21. Februar 1947:

1.) Ohne vorherige schriftlich erteilte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in welchem das Eigentum sich befindet, darf kein deutsches Gericht die Zuständigkeit beanspruchen oder ausüben! In Fällen, welche das auf Grund des (SHAEF) Gesetzes Nr. 52 der amerikanischen, britischen und französischen Militärregierung oder (SMAD) Befehls-Nr. 124 des sowjetischen Oberbefehlshabers der Kontrolle unterliegende oder unter Kontrolle stehende Eigentum bzw. das Kraft Anordnung einer der Besetzungs-Behörden eingezogene oder der Konfiszierung unterworfene Eigentum treffen.

2.) In Fällen, in denen die Gründe zur Prozessführung vor dem 08. Mai 1945 entstanden sind, wird obige Genehmigung in der Regel nicht erteilt.

3.) Irgendwelcher Urteilsspruch, der bereits gefällt wurde oder hiernach in einem solchen Prozess gefällt wird, der ohne Bewilligung der Militärregierung des Sektors, in welchem sich das Eigentum befinde, eingeleitet wurde, ist nichtig und irgendwelche Maßnahme zur Durchsetzung eines solches Urteilsspruches ist ungültig.

4.) Ohne vorherige schriftlich erfolgte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in welchem sich das Eigentum befindet, darf keine Eintragung in das Grundbuch stattfinden betreffend Eigentum, das der Kontrolle oder Konfiszierung unterliegt, wie dies im § 1 dieser Anordnung bezeichnet ist.

5.) Bevor ein deutsches Gericht oder das Grundbuchamt in einer beweglichen oder unbeweglichen Eigentum angehenden Sache handelt, hat das Gericht bzw. das Grundbuchamt schriftliche Erklärungen von allen am Verfahren interessierten Parteien anzufordern, die in allen Einzelheiten wahrheitsgetreu sein müssen und von den betreffenden Parteien oder deren Rechtsanwälten abzugeben sind, dass das Eigentum der Kontrolle oder der Konfiszierung nicht unterliegt, wie im § 1 angeführt ist.

6.) Ohne vorherige schriftlich erteilte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in welchem das Eigentum sich befindet, dürfen keine Schritte seitens irgendwelcher natürlicher oder Juristischer Personen unternommen werden, um eine Entscheidung eines deutschen Gerichtes oder Grundbuchamtes durchzusetzen oder auszuführen, die der Kontrolle oder der Konfiszierung unterliegendes Eigentum angeht, wie im § 1 angeführt ist.

7.) Nichtbefolgung dieser Anordnung bzw. Versäumnis, ihre Bestimmungen zu beachten, stellt Verletzung eines Befehls der Militärregierung der Besatzungsbehörden dar und wird demgemäß bestraft.

Wie rettet Ihr euer Eigentum?
Holt Euch eure Abstammungs- und Eigentumsrechte legal zurück, denn für Sie sind die Katasterämter zuständig! Sowie die Grundbuchsberichtigung, wie oben beschrieben wurde.

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Das Grundbuchamt ist heute den „Katasterbereichen“ vorgeschalten, weist aber nicht Dein Eigentum aus. Es weist das Eigentum des Namensinhabers und Namensrechte-Urhebers aus.

Und wer ist das? Siehe hierzu den Artikel 10 EGBGB.

Das Katasteramt schrieb bisher das Eigentum an Grundbesit
z auf die Natürliche Person aus. Das machen sie auch heute noch, aber nicht mehr mit Beglaubigungsvermwerk, Unterschrift und Siegelung.

Man verkauft sein Grundstück an einen Ausländer, der einen beglaubigten und mit Haager Apostille versehenen Eigentumsnachweis aus dem Liegenschaftsbuch sehen will.

Kataster2

Diesen Auszug dann noch mit der „Haager Apostille“ versehen. Damit wird das Dokument international gültig!

Inspiriert durch Gerd P e i f e r

 

Die Rechtstellung eines RuStAG-Deutschen

Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 (RGBl S. 583) in seiner am 24. Mai 1949 bestehenden und bis zum 31. März 1953 nicht geänderten Fassung knüpfte für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt an die Abstammung an.

http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=060706B5C5.05.0

Sehe hierzu die Ziffer 9 !!!

Was sagt uns das? Nun – der Gelbe Schein + die Abstammung ist dann sicher keine „NAZI“-Staatsangehörigkeit!

Im Jahr 1954 kam das Abkommen über Staatenlose! Ein Zufall?

Daher sollte man auch nie behaupten, man sei Deutscher im Sinne des Grundgesetzes. Denn man ist nachgewiesener Deutscher durch Abstammung aus den Bundesstaaten gemäß dem RuStAG von 1913 und Bürger nach GG 116 (1) – vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen!

Denn dieser Deutsche hat Anspruch auf gültiges staatliches Recht und fordert dieses als Grundrechtsträger auch ein!

Ohne einen hoheitlichen Akt gibt es keinen Verwaltungsakt gegen den Bürger. Hier: nicht verwechseln mit dem Bundesbürger oder sonst etwas.

In der Gemeinde gibt es entweder Einwohner oder Bürger. Im GG gibt es entweder Deutsche oder Bewohner.

Man darf gerne auch geltendes Recht in Anspruch nehmen, dann muss aber auch ein Geltungsbereich IM Gesetz selbst drin stehen. Ich kenne jedoch keines – siehe auch die Bereinigungsgesetze!

Im Schröder StAG steht u.a. drin:

(2) Die Staatsangehörigkeit erwirbt auch, wer seit zwölf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist und dies nicht zu vertreten hat. Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit wirkt auf den Zeitpunkt zurück, zu dem bei Behandlung als Staatsangehöriger der Erwerb der Staatsangehörigkeit angenommen wurde. Er erstreckt sich auf Abkömmlinge, die seither ihre Staatsangehörigkeit von dem nach Satz 1 Begünstigten ableiten.

aktuelle Fassung:
http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html

Zu verstehen gilt, es gibt zum einen eine verwaltungstechnische StAG – wie in der z.B. der Türkei. Also die uns aufgedrückte „deutsche Staatsanghörigkeit“. Anderseits auch die gesetzliche StAG, die nur aus RuStAG von 1913 kommen kann!!! Was uns die BRD´ler, nebst ihren mannigfaltigen Trollen vorgauckeln und schreiben ist völlig irrelevant.

Fakt ist, wir werden von der Ausländerbehörde eingebürgert. Geht mal zu denen hin und fordert Akteneinsicht. Dort dann in deine eigene Akte reinschauen zum Gelben Schein (Feststellungsantrag). Da steht dann dein Personenstand und bei vielen Selbstverwalter drin.

Wichtig:

Das Rechtssubjekt Person Deutscher unterliegt nicht der Herrschaftsgewalt und ist recht-und handlungsfähig. Es fordert die gesetzliche, staatliche Rechtsordnung vor 1914 (vorkonstitutionelles Recht) ein.

Der Personenstand wurde bekundet und hinterlegt bei wem? Falls die Bediensteten IM System (zB. ein Richter oder ein Polizist) nicht nachweisen können, dass Sie zum hoheitlichen Handeln befugt sind (hier: durch einen Amtsausweis oder eine SHAEF-Ermächtigung) wird kein Verwaltungsakt gegenüber der Person Deutscher und Bürger rechtmäßig.

Feststellung :

„Sollten Sie nicht innerhalb der Frist von 21 Tagen die notwendigen Befugnisse vorlegen können, gehe ich davon aus, daß hier Täuschung im Rechtsverkehr (§ 339 StGB) begangen wird.

Die Aktivlegitimation, der Personenstand, die Prozessfähigkeit und auch die Staatsangehörigkeit sind VOR einer Verhandlung IM Gericht gemäß Art. 59 Prozessvoraussetzungen zu klären! Wenn das nicht – nach rechtlichem Gehör gemäß GG Art. 103 (1)“ geklärt ist – wird auch keine Verhandlung eröffnet.“
https://www.agmiw.org/?p=1156

§ 35 VwVfG – Begriff des Verwaltungsaktes

„Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft.

Tipp:

Alle Behörden sind ja nicht mal öffentlich, es sei denn man nimmt sich noch insgesamt drei (3) Gelbe Scheine Träger (Volkssouveräne; nachgewiesene Deutsche) mit. Dann ist es auch nicht verboten, dass öffentlich gesprochene Wort aufzuzeichnen und zu verwenden!

Behörden verweigern den Gelben Schein (3)

Etwas Futter zur Argumentation bei unwilligen Bediensteten, welche blind „Handlungsempfehlungen“ folgen.

Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 (RGBl S. 583) in seiner am 24. Mai 1949 bestehenden und bis zum 31. März 1953 nicht geänderten Fassung knüpfte für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt an die Abstammung an, wobei es bei ehelichen Kindern allein auf die Abstammung von einem deutschen Vater abstellte, die Abstammung von einer deutschen Mutter hingegen nicht ausreichen ließ (§ 4 Abs. 1 Halbs. 1 RuStAG 1913)

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BVerwG 5 C 5.05

VGH Kassel – 17.08.2004 – Az.: VGH 12 UE 339/04 –
Hessischer VGH – 17.08.2004 – Az.: VGH 12 UE 339/04

In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 29. November 2006
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Säcker und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Schmidt, Dr. Franke, Dr. Brunn und Prof. Dr. Berlit ohne mündliche Verhandlung für Recht erkannt:

„Das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. August 2004 wird aufgehoben. Ferner werden das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 27. August 2003 und der Bescheid des Landrates des Kreises Bergstraße vom 19. Juni 2001 sowie der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 8. Januar 2002 aufgehoben.

Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin einen deutschen Staatsangehörigkeitsausweis zu erteilen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.“

http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=060706B5C5.05.0

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Eine Feststellung ist somit immer erforderlich, damit das final geklärt ist. Man könnte die StAG ja auch verloren haben!

Diesbezüglich sollte dieses Argument,  gegen die Behauptungen des Verwalters, als Grund für keine unsinnige Feststellung sein.

Wie oft erwähnt: Die StAG darf niemand entzogen werden und daher ist der Antrag – so wie gestellt MIT den Ahnennachweisne – anzunehmen und zu bearbeiten!