Archiv der Kategorie: Gesetze / Justiz

Wider der BRvD-Willkür! v2.3.

aktualisiert am 24.08.2016

Aktuell:
Internationale Ausschreibung
Belohnung von 500.000,00 US-Dollar für den Menschen der eindeutig und nach internationalem Recht, die Existenz dieser Bundesrepublik Deutschland als deutscher Staat nachweisen kann. Insgesamt 13 internationale Rechtsanwälte haben diese Summe aufgebracht um eindeutig Licht in das dunkle Deutschland zu bringen. Es sollte ja nun für jeden sogenannten Beamten dieser BRD, die ja ständig z. B. Rechtsstaatliche Gerichtsvollzieher zu den deutschen Menschen senden, ein leichtes sein sich diese Summe zu verdienen. Oder etwa doch nicht?

Die meisten der BRiD-Bediensteten verfahren mittlerweile vermehrt im Willkür-Modus. Wer noch auf ein Fünkchen Gerechtigkeit oder Moral oder behördliche Einsicht hofft, wird zusehends bitter enttäuscht.

Du wirst nicht mehr als „Bürger“ wahrgenommen, sondern bist deren Feind. Denn diese Bediensteten  fürchten nur noch um ihre Rente und das monatliche Salär.

Denn es gilt: „Wessen Brot ich ess – dessen Lied ich sing!“
Wer aufmuckt wird gemobt oder verliert seinen „Job“.

Es gibt nun mehrere Möglichkeiten, sich diesem Gebaren entgegen zu stellen. Viele davon scheiden aus, da es zu keinem befriedigenden Ergebnis führt. Auf deutschen Boden gilt derzeit das Recht des Stärkeren.

Somit gibt es derzeit u.a. diese möglichen Herangehensweisen.

Variante 1:

verbrechen-gegen-die-menschlichkeit-kid-eke-pas-betroffene-gehen-den-weg-nach-den-haag/

Variante 2:

Finde die private Wohnadresse dieses obereifrigen BRvD-Bediensteten heraus und besuche ihn einfach mal mit mehreren Leuten. Dies bitte sehr freundlich und definitiv OHNE Androhung von Gewalt, um sein illegales Verhalten zu besprechen.

Denn interne Haus-und / oder Dienstanleitungen (nicht einmal mehr Dienstanweisungen) sind nun einmal niederrangiger als Gesetze oder Verordnungen. Aber so etwas scheint man auf den Verwaltungsfachschulen wohl nicht mehr zu lernen.
➡ Umgang mit Reichsbu rgern – BW

Ebenso kann man diese PERSON auf der [Behörde] oder im [Amt] auch darauf hinweisen, wer denn sein Gehalt bezahlt. 👿

Die Tatsache, dass Du weißt, wo sein privates Domizil ist, reicht oftmals völlig aus, um eine Kehrtwende in der bisherigen Entscheidungsfindung herbei zu führen. 🙂

Es kann sich auch lohnen Informationen über den Bediensteten einzuholen. Kann ja sein, dass er überschuldet ist oder, oder oder…
http://www.atriga.de

Variante 3:

Gerne auch in Verbindung mit den anderen Varianten ! 🙂

Wende Dich mit einer KURZEN Beschreibung des Sachverhaltes in deutscher Sprache und unter Nennung der entsprechenden Gesetze (Beispiele siehe unten) an:

„Bastrykin, Alexander Ivanowich“
(Man beachte die korrekte Schreibweise) 🙂

über die „Internet Reception“ auf der Seiten:
http://en.sledcom.ru/straightline
http://en.sledcom.ru/reception

dem Investigative Committee of the Russian Federation.

Denn sie haben dort deutsch sprechende Militärstaatsanwälte! Warum dem so ist… nun, darüber dürft ihr etwas sinnieren…! 🙂

Es besteht keine Garantie, dass dieses Anschreiben Deine Probleme in Kürze lösen wird.

Aber: Die Russische Föderation hat bei der UN einen deutlich besseren Stand als z.B. „Deutschland“, zumal es dort immer noch die Feindstaatenklausel gibt.

Man erinnere sich an den dicken Ordner, welchen man einst General Powel auf seinen Tisch knallte und der UN damit die Verstöße Saddam Husseins „bewies“.

powel

Hat die Russische Förderation genug Material für die offenkundige Drangsalierung der deutschen Bevölkerung durch die Berliner Polit-Faschisten und Frankfurter Bankster-Mafiosie, könnten sie über eine UN-Resolution eine Kriegserklärung gegen die „BRD“ einfordern!

Natürlich würde die UN der „deutschen Regierung“ erst einmal die Möglichkeit geben, diese Menschenrechtsverstöße abzustellen!

Aber wenn sie das tun, haben wir zuhauf Beweise für unsere noch schlafenden Mitmenschen.

Achtung: Wenn sie es nicht tun, hat die Russische Föderation & Co. das Recht selbst gegen diese „ReGIERrung“ auf deutschem Boden vorzugehen. Wann ist 2017? 🙂

Mögliche Verstöße gegen geltende als auch gültige deutsche Gesetze (bitte Eure Rechtstellung beachten und entsprechend mit einbinden) sind z.B.:

  • Amtsanmaßung § 132 StGB
  • Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen § 132a StGB
  • Täuschung im Rechtsverkehr § 270 StGB
  • Mittelbare Falschbeurkundung § 271 StGB
  • Betrug § 263 StGB
  • Nötigung § 240 und 241 StGB
  • Freiheitsberaubung § 239 StGB

Denn: Laut Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll enthalten sind, in der Fassung des Protokolls Nr. 11 Straßburg, 16. IX. 1963 Art. 1 – hier: das  Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden.

Ergänzend hierzuauch: Bundesgesetzblatt Nr. 60 v. 20.11.1973, Artikel Nr. 11:

„Niemand darf nur deswegen in Haft genommen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.“

  • Erpressung § 253 StGB
  • Rechtsbeugung nach § 339 StGB
  • Negierung der Grundrechte als Deutscher gemäß GG Art. 116 (1) und (2). Dies i.V.m. den GG Art. 25 und die EGBGB §§ 5, 6 und 50 !
  • Anleitung zur vorsätzlichen Begünstigung § 257 (1) StGB
  • Vorsätzliche Anleitung zu Straftaten § 130a i.V.m. § 126 (4) Satz 1 StGB
  • Hochverrat gegen Bund oder ein Land / vorsätzliche Untergrabung der freiheitlich demokratischen Ordnung §§ 81 und 82 StGB
  • Verstoß gegen das „Abkommen betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges“ vom 18.10.1907 (RGL. 1910 S. 107) Haager Landkriegsordnung (HLKO) v. 1907, welche nach wie vor Gültigkeit besitzt. (hier: Kriegsverbrechen nach den Artikeln 46 und 47)  –  siehe hierzu auch die GG Art. 79, 120, 133 und 139!
  • Rechtswidriger Versuch der Anwendung aufgehobener Grundrechtsnormen – hier: u.a. das GVG, die ZPO! Siehe: Bundesbereinigungsgesetze 1-3 der Jahre 2006, 2007, 2010

Variante 4:

Anzeige beim Menschenrechtsrat (UN) wegen dem Verstoß gegen die Menschenrechskonvention. Hier die Artikel 6, 7 und 14.
aktiv-gegen-diskriminierung.de/internationale-rechtsdurchsetzung/vereinte-nationen/weitere-un-beschwerdeverfahren/

Variante 5:

Verstoß gegen das Völkerkriegsrecht u.a. ff.!

Patch Barracks
Herrn Peter Strasser
70569 Stuttgart
Telefon: 0711-6877568
Support Office: The MITRE Corporation WSEO/USEUCOM
Variante 6 Bußgeldbescheide:
Blitzer
Bei Zahlungsempfänger kann auch der Name der Person stehen, welche den Bußgeldbescheid ausgefertigt  hat.
Im Verwendungszweck kann auch stehen: „unter Vorbehalt gültiger Gesetze / Schutzgeld; räuberische  Erpressung.
 
$R3CXIDT

Variante 7: IStGH

Der IStGH (Internationale Gerichtshof) in Den Haag nimmt seit dem April 2016 wieder Anzeigen entgegen.
 
Wichtig:
a. Anzeigen sollten von nachgewiesenen Deutschen erfolgen. Dies möglichst über eine Landgemeinde in der Reorganisation!
b. Anzeigen per Brief oder Email sollten aus dem Ausland erfolgen, da diese vom System abgefangen werden.
 

Variante 8:

 

  • Wem ein Schaden durch eine falsche Entscheidung seitens eines öffentlichen Bediensteten entstanden ist, der sollte (s)einen Schadensersatzanspruch beim dessen jeweiligen Dienstvorgesetzten anmelden.
  • Denn aus einer falscher Entscheidung gegen die Grundrechte konnte wegen dem eingetretenen Vollmachtsmissbrauch- bzw.der -verletzung keine Rechtskraft eintreten.
  • Der/die Bedienstete hat sich evtl. damit sogar seiner/ihrer Grundrechtverpflichtungs-Funktion und Vertrauensstellung dauerhaft entledigt. Alle daraus resultierten Urteile usw. sind nichtig. Siehe hierzu u.a. das Beamtenstatusgesetz §§ 33-36.
  • Daher KEINEN Widerspruch einlegen, sondern konkludent gemäß § 151 BGB eine Schadensersatzforderung stellen. Dadurch entsteht die Beweislastumkehr.
  • Alle Grundrechtsverletzungen und Menschenrechtsverletzungen richten sich gegen die vereidigte Garantiefunktion des Bediensteten!
  • Diensthaftpflicht – warum?
    Wer als Beamter / Angestellter des öffentlichen Dienstes arbeitet, benötigt für seine berufliche Tätigkeit zwingend eine Diensthaftpflichtversicherung. Denn im Unterschied zum normalen Arbeitnehmer haftet der Dienstherr – Aufhebung der Staatshaftung in 1982 – nicht für die Schäden, die Beamte bzw. Angestellte des öffentlichen Dienstes während ihrer Dienstzeit verursachen. Haftbar ist der Beamte/ Angestellte selbst – und zwar persönlich und unbegrenzt gemäß § 839 BGB!

Variante 9: UCC (Uniform Commercial Code)

 

Hierzu gibt es einen gesonderten Beitrag…
…. das dauert aber noch etwas…
 

+++++

Gerne wird man auch als ein sogenannter Reichsbüger bezeichnet!

Dies ist strafbewehrt. Infrage kommen hier u.a. die §§ 130 StGB Volksverhetzung, 241a StGB Politische Verfolgung als auch das Diskriminisierungsgesetz via dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz).
AGG

Interne Handlungsanweisung:
Umgang mit Reichsbu rgern – BW

Wer ist denn nun ein Reichsbürger?
Deutsches Staatsbürgerrecht

Behördenwillkür und entgegen dem Gesetz getroffene richterliche Entscheidungen sind verfassungswidrig. Willkürliche Entscheidungen sind gegenstandslos! Ein Urteil der Firma BVG hierzu:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20140728_1bvr192513.html

Wichtig zu wissen ist auch dies:

Einen Anwaltszwang gibt es nicht, weil er nichtig ist durch Verstoß gegen die ranghöheren Obligationen!

Beweise und Begründungen:

I.)

Charta der Grundrechte der Europäischen Union

KAPITEL VI – JUSTIZIELLE RECHTE

Artikel 47 (3) – Jede Person kann sich beraten, verteidigen und vertreten lassen.

Hinweis: Mit dem Anwaltszwang begeht die BRD Rechtsmissbrauch gemäß Artikel 54 der Charta wegen Verstoß gegen Artikel 47 (3) der Charta.

II.)

Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten EMRK

Artikel 6 (3) Buchstabe c.) – Jede angeklagte Person hat mindestens folgende Rechte:

c.) sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen ….

Hinweis: Mit dem Anwaltszwang begeht die BRD Rechtsmissbrauch gemäß Artikel 17 der Konvention wegen Verstoß gegen Artikel 6 (3) Buchstabe c.) EMRK.

III.)

Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.Dezember 1966 – (BGBl. 1973 II 1553) – ICCPR

Artikel l4 (3) Buchst. d.)

Jeder wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte hat in gleicher Weise im Verfahren Anspruch auf folgende Mindestgarantien:

… er hat das Recht, bei der Verhandlung anwesend zu sein und sich selbst zu verteidigen oder durch einen Verteidiger seiner Wahl verteidigen zu lassen; falls er keinen Verteidiger hat, ist er über das Recht, einen Verteidiger in Anspruch zu nehmen, zu unterrichten; fehlen ihm die Mittel zur Bezahlung eines Verteidigers, so ist ihm ein Verteidiger unentgeltlich zu bestellen,wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist …

Hinweis: Mit dem Anwaltszwang begeht die BRD Rechtsmissbrauch gemäß Artikel 5 ICCPR. Wegen Verstoß gegen Artikel l4 (3) Buchstabe d.) ICCPR.

IV.)

Artikel 6 der UN Resolution 217 A (III). – Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.

Wie wir erkennen können, verstößt der auf unserem deutschen Boden ilegal praktizierte Anwaltszwang mehrfach gegen höherrangiges internationales Recht bzw. gegen justizielle Menschenrechte.

Hinweis:

Normenhierarchie

Mögliche Konsequenzen für Deutschland, für Richter und für Zwangsanwälte:

Insbesondere Schadensersatzleistungen wegen Durchführung eines rechtsmissbräuchlichen Anwaltszwanges wider der Charta der Grundrechte der EU, wider dem ICCPR, wider der EMRK.

Also Anzeigen aufsetzen und die Ablehnungsschreiben der Firma Staatsanwaltschaft säuberlich abheften…

++++

➡ http://www.welt.de/politik/deutschland/article144979267/Range-raeumte-mit-einem-Maerchen-auf.html

Deutschland schafft sich freiwillig ab! V3.5.

aktualisiert am 22.07.2018

In einem sogenannten “Leitfaden” offenbart die Friedrich-Ebert-Stiftung eine Agenda der Bundesregierung zur Abschaffung Deutschlands. Die Bundesrepublik soll zu einer multikulturellen Siedlungsregion in der Mitte Europas werden. Von den sogenannten” Deutschen” wird nicht viel übrig bleiben.
Die Autoren von „Leitbild und Agenda für die Einwanderungsgesellschaft“ haben unter dem Vorsitz von Aydan Özoguz, Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, die totale Auflösung Deutschlands beschlossen. Sie wollen Deutschland umbauen und zwar bis zur Unkenntlichkeit!
Einwanderung wird als ein schicksalsartiger „Prozess“ dargestellt und Deutschland wäre schon immer Einwanderungsland gewesen. Doch in der Agenda zur Abschaffung Deutschlands geht es nicht um europäische Migration, sondern um eine systematische Masseneinwanderung aus dem arabischen und afrikanischen Raum.
Der Begriff „Leitbild“ soll die deutsche Leitkultur ersetzen. Damit die Bürger ihre eigene Abschaffung akzeptieren, soll es Umerziehungsmaßnahmen geben. Außerdem sollen Quoten für Migranten in Unternehmen und Institutionen eingeführt werden. Arbeitnehmer sollen in ihrer “interkulturellen Kompetenz” gestärkt und für “Diskriminierungen” sensibilisiert werden.


BERLIN taz | Endlich! Super! Wunderbar! Was im vergangenen Jahr noch als Gerücht die Runde machte, ist nun wissenschaftlich (so mit Zahlen und Daten) und amtlich (so mit Stempel und Siegel) erwiesen: Deutschland schafft sich ab!

Nur 16,5 Prozent der 81 Millionen Deutschen, so hat das Statistische Bundesamt ermittelt, sind unter 18 Jahre alt, nirgends in Europa ist der Anteil der Minderjährigen derart niedrig. Auf je 1.000 Einwohner kommen nur noch 8,3 Geburten – auch das der geringste Wert in Europa.

Besonders erfreulich: Die Einwanderer, die jahrelang die Geburtenziffern künstlich hochgehalten haben, verweigern sich nicht länger der Integration und leisten ihren (freilich noch steigerungsfähigen) Beitrag zum Deutschensterben.
http://www.taz.de/!5114887/

Ist das nicht Volksverhetzung gemäß § 130 StGB?


In Baden-Württemberg wird das Grundbuchwesen reformiert.  13 neu eingerichtete zentrale Grundbuchämter sollen die 654 Grundbuchämter der Gemeinden ersetzen, die bis 2018 nach und nach abgeschafft werden. Der Katzenjammer in den Gemeinden ist zum Teil groß. Protestaktionen kommen allerdings viel zu spät. Die Umstellung wurde über Jahre vorbereitet. Die gesetzlichen Grundlagen wurden bereits in 2010 geschaffen.
.ruby-erbrecht.de/webEdition


Diafd1e AfD wird von den Medien nach oben gepuscht und der Protestwähler freut sich… er hat ja nun wieder ein Ventil…

… das diese Partei – wie alle anderen auchvom System installiert und betreut wird, bemerkt wohl auch Niemand im Land der „Brot und Spiele“…
/schizophrenie-debilismus-im-bundestag-der-verein-partei/
/die-afd-freimaurer-connection/
Die Scheinopposition der Systempartei AfD (WORD)
/2016/03/10/die-afd-freimaurer-connection/

… was wäre denn, wenn im Jahr 2017 (wie zeitlich passend und so praktisch!!) über 75% der „Wahlberechtigten“ tatsächlich zur Urne schafd2reiten würden…?

Politik-Marionetten wie Herr Seehofer befürworten immer öfters den „Volksentscheid“…

Nun, mit dieser [illegalen] „Wahl“ wäre durchaus völkerrechtskonform dieses Staats-Konstrukt durch den „Bürger“ mehrheitlich bestätigt… ein [neuer] Staat wäre geboren… dem Schlafmichel sei (un)dank…

… das damit einhergehend auch der Anspruch auf die Bodenrechte nächstes Jahr entfällt… dies steht auf eine anderen Blatt… die Neusiedler werden es ab dem Jahr 2018 schon richten…

… wohl dem, der sich um die Aktivierung und Organisation seiner originären Gemeinde gekümmert hat…


Für angehende & bekennende Republikaner:

Der sogenannte „Freistaat Preußen“ wettert vermehrt gegen den Feststellungsantrag & dem „Gelben Schein“. Dieser soll zurück gegeben werden (und somit auch die deutsche Verwaltungs-StAG). Dies ist jedoch nach dem § 18 StAG nicht möglich, da man hierzu zuerst die Staatsangehörigkeit in einem (anderen) Staat (nicht Land!) nachweisen muß.
/quo-vadis-freistaat-preussen

Wer sich von diesen Republikanern verführen lassen möchte, um sich erneut verwalten zu lassen, um einen tollen Ausweis zu bekommen und um weniger Steuern bezahlen zu müssen, der möge das tun.

Auch wichtig zu wissen ist, dass diese BRiD-gesteuerte Vereinigung damit den Menschen ihre Bundesstaaten-StAG abnehmen möchte. Dies geht ja nur, wenn man dies freiwillig tut! Jeder Deutsche hat von Geburt an die Bundesstaaten-StAG. Nur eben nicht IM System nachgewiesen! Diesen Nachweis führt man (ausschließlich) über den Feststellungsantrag F des Bundesverwaltungsamts in Köln (BVA).
/mythen-und-begrifflichkeiten-zum-gelben-schein/

Nun kommen diese „Freistaatler“ daher, reorganisieren mit abstrusen Ab- und Herleitungen (via dem Umschreiben der bisherigen Verfassungen der Bundesstaaten) adhoc die kompletten Bundesstaaten und fordern die Menschen auf den Nachweis („Gelber Schein„) wieder rückgängig zu machen.


Ebenso sollte man wissen, dass die BRiD-Bundesländer längst eigene Landesverfassungen aufgesetzt haben, welche eh noch keiner gelesen hat und auch wohl  jemals lesen wird!

Wenn dann die BRiD aufhört die Zivilinternierten zu verwalten bzw. den unzufriedenen Menschen in Aussicht stellt, durch die freiwillige Annahme der jeweiligen Landesverfassungen (i.V.m. dem GG 146) die BRiD „verlassen“ zu können… was wird wohl passieren?

Ja, die Menschen werden diesen neuen Weg in die „Freiheit“ mit Freuden annehmen. Und Sie werden sich über diesen charmanten Umweg – über diese neuen Landesverfassungen – in die Zwangsmitgliedschaft der EU (hier: BRiD 2.0; 4.tes Reich) verfrachten lassen.

Das deren Gesetze (z.B. der Lissabon-Vertrag) nur der NWO dienen, sollte Jedem mehr als nur bewusst sein.

Und wann könnte dieses Szenario greifen? Wohl schneller als man denkt!

Denn siehe auch hier:
von-der-leyen-plant-aufloesung-staatlicher-verwaltung-berlin-im-schatten-von-ttip/

Oder auch dies hier:
http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/grundgesetz-schaeuble-erwartet-volksabstimmung-ueber-neue-verfassung/6792136.html


Eine sogenannte „Bayernpartei“ sammelt derzeit Unterschriften für einen Austritt aus der BRD. Zudem propagieren Sie die bayrische Staatsangehörigkeit…. es geht alles seinen Gang!

Das sollte man mehr als ernst nehmen…

Das geht jedoch nicht, da zuerst alle 25 +1 Staaten des Deutschen Kaiserreich wieder handlungsfähig sein müßten, um sodann „neue“ Verfassung abstimmen zu können.
Dazu müsste das Deutsche Reich im Stand von 1914 nicht nur wieder handlungsfähig sein, sondern zudem auch der Erste Weltkrieg durch Friedensverträge beendet sein.
Deswegen kann z.B. ein Polen niemals seine Grenzen neu definieren und auch ein Russland kann das definitiv seit dem Wiener Kongress von 1815 nicht mehr.
Eigene Länderverfassungen für ihre erschaffenen NGO’s können sie machen bis sie schwarz werden. Das interessiert keinen Deutschen Volkssouverän! Denn bei der Erstellung einer Verfassung in einem System nach dem Subsidiaritätsprinzip ist das gezeigte Wunschdenken des Herrn Schäuble erst einmal nebensächlich.

Zum Glück(?) hält Russland noch ein Teil von Ostpreußen mit Königsberg (Kaliningrad). Denn für eine echte Volksabstimmung zur Auflösung des „Deutsche Reich“ (und somit der Abschaffung der 1871er – Verfassung) benötigt man eine Mehrheit der Wahlberechtigten von 75%. Wer immer diese Wahlberechtigten auch sein mögen…

Es müssten somit echte Volksabstimmungen innerhalb der Grenzen von 1914, in den jeweiligen Bundesstaaten des Deutschen (Kaiser)reich, durchgeführt werden. Erleben wir das noch? 🙂

Achtung: Auch in der EU könn(t)en die Deutschen Völker in Einheit und Freiheit Abstimmungen machen, welche rechtskräftig sein würden!
Wir dürfen somit niemals für die Belange der EU-Diktatur stimmen! Insbesondere dann, sofern Königsberg eines Tages (doch noch?) zur EU gehört, denn dann (und nur dann!) wären dies auch gültige Volksabstimmungen innerhalb den Grenzen von 1914!

Man muss sich einmal in den mitteldeutschen Ländern (besonders Brandenburg) umschauen! Da gibt es NICHTS mehr, was nicht von dem System unterlaufen ist. Die arbeiten mit Volldampf an einer neuen reinen REINEN STASI-DIKTATUR mit den Überwachungsmethoden von Heute.
Die sitzen dort bereits derart fest im Sattel – quer durch alle Behörden, dass sie bereits völlig ungeniert sagen, dass hier noch DDR-Recht gilt.
Sie weisen Bürgermeister und andere Behörden, z.B. Staatsangehörigkeitsbehörden an, sich BVerfG-Urteilen zu verweigern und geben das auch offen zu. Derartige Dreistigkeit glaubt man nicht, wenn man sie nicht selbst erlebt hat.


Für die Befürworter der sog. „Verfassungsgebenden Versammlung“ (VV)

Wer den Sendungen des ddbradio’s und den Aussagen des selbsternannten Rates der VV aufmerksam folgt, kommt nicht umhin, sich zu fragen, handelt es sich jetzt um Größenwahn oder VS-gesteuerter Irrsinn….
https://vv-web.net/blog/index.php/Entry/42-Der-Gr%C3%B6%C3%9Fenwahn-h%C3%A4lt-Einzug-Fortsetzung-von-mario-Ex-VV/

Gedanken von TIKS zur „Verfassungsgebenden Versammlung“:
https://vv-web.net/blog/index.php/Entry/34-Tiks-hat-sich-auf-Facebook-zur-VV-ge%C3%A4u%C3%9Fert/

Fakten zum Nachdenken für Anhänger der VV-Ideologie:

1.) Man kann nur in Friedenszeiten eine gültige Verfassung bilden. Das wurde im Völkerrecht beschlossen, um das Selbstbestimmungsrecht der Völker zu wahren.

2.) Die VV beruft sich auf die 26 Bundesstaaten. Diese haben aber alle selbst gültige Verfassungen und sind daher völkerrechtlich an das Völkerrechtsubjekt Deutsche Reich und somit auch an die 1871er Verordnung gebunden.

3.) Es ist nicht möglich auf bestehenden Staaten neue Staaten im Staatsrecht zu gründen. Da das Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich weiterhin Bestand hat, bestehen auch die 26 Bundesstaaten weiter.

4.) Wie soll es funktionieren, dass eine kleine Gruppe eine Verfassungsgebende Versammlung einberuft für ein Staatskonstrukt, das es gar nicht gibt und das im Namen aller Deutschen?

5.) Sind ihre Vorstellungen fernab jeglicher Realität.

6.) Wird im Impressum im Namen aller Deutsche gesprochen und das, ohne sich das Einverständnis der Deutschen Völker eingeholt zu haben.

7.) Muss der Aufruf zu einer VV öffentlich erfolgen und nicht nur über das Internet, so dass nur eine kleine Gruppe eine Verfassung beschließt, die weder gewählt oder sonst wie legitimiert ist.

8.) Die Bundesstaaten des Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich sind 1907 der Haager Landkriegsordnung beigetreten, die dadurch auch die Rechte dieser HLKO in Anspruch nehmen können. Dies kann der Bundesstaat Deutschland mit seiner VV nicht, auch wenn sie es gerne so hätten und suggerieren.

Somit fände wieder eine Enteignung der Rechteträger der Bundesstaaten und des Völkerrechtssubjekts Deutsche Reich statt. Und genau darum geht es dem Verfassungsschutz organisierten Trollen Desinformation und die Auflösung der einzigen Chance auf weltweiten Frieden.

Benjamin Karney/TIKS: Die VV und der WDR? Das Obige ist von der Firma  (Uwe Voßbruch) https://www.vvv-boeden.de/about/ oder auch (Fiktive Person Uwe von Leonhard) https://www.ddbradio.org/about/dem) des Chef der VV. Und was ist das? Das Bild zeigt 300 qm Referenzfläche beim WDR in NRW. Also wer dem WDR mit seiner Firma die Greenscreen-Lügen-Wand baut / macht … und dann auch noch dieses Foto samt Werbung in VV-Verkündungs Videos im Hintergrund hat… das ist echt die freche Verhöhnung ➡ https://www.youtube.com/watch?v=EhwYtj08Krc
Bei der VV ist zu lesen: „Verantwortlich für alle Inhalte dieser Webseite ist das gesamte Deutsche Volk“ ➡ https://www.verfassunggebende-versammlung.com/about/ NEIN, Herr Voßbruch, verantwortlich sind sie selbst, denn es ist Ihre Webseite!

Der-Wahnsinn-geht-weiter-Entweder-sind-die-blöd-oder-gesteuert/

Die VV skandiert:
„Seit 1871 gibt es hier keine Politik von souveränen Staaten mehr. Und selbst diese Bundesstaaten waren von der Kirche so gewollt! Die Lösung Verfassunggebende Versammlung!“

WER hat euch diesen Blödsinn erzählt? Woher kommt denn die „Verfassungsgebende Versammlung“ überhaupt? Was ist mit denn mit den Kirchen im Rahmen der 1871er Verfassung passiert? Das war das erste Mal seit Jahrhunderten, dass ein Kirchenmann vor einem Staats- und eben nicht vor einem Kirchengericht gelandet ist, wenn er was verbrochen hat. Dies bis 1919. Seither haben diese Personen wieder ihre eigenen Richter unter dem Canon laufen.

Ein Bundesstaat im Sinne des Deutschen Recht ist weder ein Staat noch ein Gliedstaat. Noch mehr grober Unfug geht wirklich nicht mehr!
Es ist ein Wirtschafts-, Geschäfts- und Finanzkonstrukt eines Staates der Konföderation.

Deutschland als Staat gab es niemals! Und es wird kein Deutschland als Staat geben, da hierzu:

a) das Deutsche Reich in den Grenzen von 1914 hergestellt werden müsste
b) der Erste Weltkrieg beendet werden müsste
c)  Sodann eine 3-Jahres-Friedensfrist bestehen müsste, damit die Beamten alle Deutschen postalisch erreichen können

d) alle Deutschen das Deutsche Reich mit einer 75% Mehrheit auflösen müssten

Wer hält das heute denn für möglich?

Durch die Ableitung des Völkerrechtsubjekts (und dessen Verfassung) ergibt sich, wer der Souverän ist und (nur) daraus leitet sich dessen Rechtstellung ab.

Einer der Diskussionspunkte ist (und bleibt) ob und inwieweit man dies dem Verwalter IM System über den “Feststellungs“antrag (hier das Auslösen eines Verwaltungsaktes) mitteilt, das man ein aktivlegitimierter Rechteträger ist.

Die Ableitung erfolgt über die 1871er (1911) Verfassung. Diese Verfassung ist die Basis allen Handelns und der Grundstein, auf den es sich zu berufen und aufbauen gilt.

Es geht nur über den Weg der Subsidiarität. Und ohne die Land- und Bodenrechte geht es nicht! Diese zwingende Notwendigkeit umschiffen viele Gruppierungen, wie auch die VV, die sich mit dem Thema beschäftigen. Cui Bono?

Was wir tun können und auch soll(t)en ist von Unten nach Oben (via der Subsidiarität) über die Aktivierung / Reaktivierung / Reorganisation der originären Gemeinden, die verloren gegangene Rechtstaatlichkeit aufzubauen. Mir ist bewusst, dass dies seine Zeit (und viel Arbeit) erfordert, welche wir nicht mehr wirklich haben.

Von Oben nach Unten unter dem Ausschluss anderer Souveräne zu agieren ist kein gangbarer legitimer Weg und ist zum Scheitern verurteilt.

Die VV sollte sich Gedanken darüber machen, wer denn die UNO ist und warum diese gegründet wurde! Man beachte die hier die Feindstaatenklausel!

Ebenso wenig, wie die 1871er Verfassung infrage zu stellen. Mit dieser Verfassung haben uns unsere Vorfahren ein wirksames Instrument an die Hand gegeben. Die 1871er Verfassung im letzten Stand vom 31. Mai 1911 wurde niemals außer Kraft gesetzt. A.H. hat nur die 1919er WR-Verfassung außer Kraft gesetzt. Hierzu die Alliierten dazu selbst : BVerfG, 17.12.1953 – 1 BvR 147/52

Leitsätze

1. […].
2. Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen.
3. Art. 129 WRV hat im nationalsozialistischen Staat seine Verfassungskraft verloren und sie auch später nicht wiedererlangt.

Zu beachten ist auch, dass die „Menschenrechte“ (darauf berufen sich auch Viele) keine Prärogative kennt und damit die Gewaltenteilung aufgehoben wird.

Die nachgewiesenen, gesetzlichen Deutschen sind vom Lehen der Kirche (und auch der Monarchie) befreit.

Dass dies jemals wieder passieren könnte, haben unsere Ahnen mit dem Deutschen (Kaiser)Reich völlig ausgeschlossen, dass man dieses „Deutsche Reich“ wieder erneut zu einer Religionsgemeinschaft rück abwickelt. Und die Kirche irgendwelche Rechte in den Bundesstaaten oder den dazugehörigen Staaten/ Stadtstaaten erhält, um sich in deren Politik, Wissenschaft, Forschung, Bildung und Erziehung einzumischen. Weimar und Hitlers Reichskonkordat von 1932 haben zugunsten des Vatikans daran fleißig geschraubt.

Wer diese Verfassung abschaffen möchte, sollte sich daher über die Wirkung dieses Vorhabens „bewusst“ sein.

Die Gefahr ist recht gering, da z.B. zur Auflösung des „Deutschen Reich“ (und somit auch der Verfassung) eine75% Mehrheit aller wahlberechtigten Menschen benötigt wird. Dies schließt den Bereich um Königsberg mit ein.

Noch einmal: Das wird nicht geschehen, denn das Deutsche Reich müsste mindestens für drei (3) Jahre in Friedenszeiten vereint und frei sein. Dies, um jeden Deutschen mit Beamten postalisch zu erreichen: Dann werden die Menschen auch kein Interesse zeigen, diese Konföderation erneut abzuschaffen, um sich wieder versklaven zu lassen.

Ob, wie und wann eine andere „Gruppe“ sich bemüßigt fühlt an der Verfassung herum zu doktern ist unerheblich. Ich respektiere den Wunsch für Veränderung und die Arbeitsleistung.

Als Antwort fällt den von den Diensten gesteuerten Drahtziehern hinter der VV – anstelle eines Dialogs – nur Denunziation und Populismus ein. Man höre weniger auf die manipulierende Wortwahl, sondern (auch) auf den Tonfall / die Schwingungsfrequenz.
https://www.youtube.com/watch?v=jp2ErTvTJA4&feature=youtu.be&t=1958

Viele Menschen sind (leider noch) unbewusst.
Viele Menschen laufen (immer noch) der Masse hinterher.
Viele Menschen benötigen einen Plan und einen Führer.

Der Weg – über sich selbst zur Erkenntnis zu gelangen – ist zu schwer und zu unattraktiv.

Für Menschen ohne indoktrinierte Scheuklappen ein paar Gedanken:
/ich-bin/


Gastbeitrag von Rico Hadta zur VV – dem ist nichts hinzuzufügen:

„Wie gesagt, ich bin GEGEN diese neue „Verfassung“, der „Verfassungsgebenden Versammlung“, denn wir haben ja eine bestehende. Eine, die den Deutschen wie man in dieser Argumentation der „Verfassungsgebenden Versammlung“ lesen kann, den Deutschen jahrzehnte lang den Rücken über das Völkerrecht frei gehalten hat. WARUM zur Hölle sollte ich ausgerechnet diesen Schutz aufheben??? Kannst Du mir dafür einen logischen Grund nennen??? Alles was die BRD will, ist, dass wir mittels einer „neuen Verfassung“ die alte Verfassung von 1871, welche uns noch immer vor der BRD und den ganzen anderen FIRMEN schützt, aufheben. Die neuen „Verfassungen wären aber automatisch ALLE im Besatzungsstatut von Weimar, und würden somit den FIRMEN“Staat“ legitimieren. Da mit der alten Verfassung auch das RuStAG 1913 irreparabel liquidiert würde, wären wir dann ganz offiziell Staatenlos (Weil wir einen entgegen gesetzten Willen zum Ausdruck brächten) und erst dann könnte man uns in die EU integrieren.
Also diese Diskusion ist wirklich dämlich….!
„Uns schützt die alte und bestehende Verfassung…, juchu, lasst sie uns abschaffen!“ So blöd sind nicht mal die Amis…, wir Deutsche schon.“


Für bekennende Nationalsozialisten…
der „Flugscheiben“-Fraktion, welche am „Grossdeutsche Reich“ (1933-1945) andocken:

Eines deren Hauptargumente ist, dass mit dem Artikel 178 der „Weimarer Verfassung“ (1919) die 1871er-Verfassung des „Deutsche Reich“ (1871-1914/18) aufgelöst wurde.

Seit wann ist denn die sogenannte „Weimarer Republik“ (WR) ein anerkanntes Völkerrechtsubjekt? Und wie wurde diese Republik denn legal gegründet? Wie kann diese WR eine Verfassung des Deutschen Reich auflösen? Es gibt im übrigen eine aktualisierte Fassung der1871er von 1911. 🙂

Diese Gruppierung sollte intensiv darüber sinnieren, warum A.H. im Jahr 1932 das Reichskonkordat mit dem Vatikan abgeschlossen hat. 👿
Besteht kein Interesse daran, dass die (durch Ahnennachweise VOR 1914 nachgewiesenen) Deutschen vom Lehen der Kirche befreit sind (bleiben)?

Auch das „Grossdeutsche Reich“ war kein Völkerrechtsubjekt!

Anbei ein nettes Anschreiben:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

gehe ich recht in der Annahme daß Sie Markus sich wie gewohnt für die Belange des Deutschen Reiches einsetzen.
Gut, so weit so gut. Was würden Sie sagen daß Ihnen gerade ein „Amtsverhältnisträger“ des Reiches schreibt. Welcher sein Amt welches „ER“ inne hat, apostiliert hat. Genau so die Reichs Karte apostiliert ist, der Führerschein, der Reisepaß, und sogar der Diplomatenausweis. Ferner der apostilierte Amtsverhältnisträger über seine eigene Alliierten Kontrollnmummer verfügt. Und ferner die „Besoldung“ bei den Alliierten genehmigt ist! Dies ist ganz bestimmt kein Unsinn. Alles ist von den Alliierten genehmigt!
Spätestens jetzt werden Sie sich fragen, warum ich Ihnen das alles schreibe, nun das ist ganz einfach, lauf den Alliierten sollen und werden wir unseren Auftrag erfüllen. Dazu fehlen uns aber für das Reichsland Württemberg qualifizierte Menschen und die Zeit drängt. Es besteht also höchste Eile, wobei man umso mehr acht geben sollte, um sich nicht Flöhe in den Pelz zu setzen.
Ich denke daß das Interesse geweckt wurde, und daher möchte ich Sie Markus bitten sich mit dem „Reichsverweser“ Herrn Oberreichsanwalt Sxxxxx Pxxxx telefonisch in Verbindung zu setzen. 0174xxxxxxx  041xx-xxxxxxx. Bitte setzen Sie Herrn ORA Pxxxxx über unsere Korrespondenz in Kenntnis.
Mit vorzüglicher Hochachtung
ewald g j xxxxxxxx a d Fam xxxxxxxx
Reichsjustizminister

Begriffsdefinition: „Verweser“

Der Begriff Verweser kommt vom althochdeutschen Wort Firwesan, dessen Bedeutung „jemandes Stelle vertreten“ ist. Ein Verweser ist Jemand, der eine akut vakante Stelle nur vorübergehend verwaltet, bis wieder ein ordentlich gewählter Amtsinhaber eingesetzt wird.
Ein Stellvertreter ist im Grunde ja auch nur ein Verweser. Er vertritt das Wesen des rechtsgültigen Amtsträgers, bis zu seinem rechtsgültigen (wider) Erscheinen.

 Zu beachten ist: Das „Deutsche (Kaiser)Reich“ ist weder ein Staat noch hat es einen Herrscher, also kann man diesem auch keinen Verweser vor die Nase hinsetzen.

Das „Deutsche Reich“ ist ein Staaten(ver)bund, ein Verein und das Präsidium steht dem König von Preußen zu.  Auch der König eines Bundesstaates wie z.B. Württemberg, Sachsen und Bayern, ist kein Herrscher mehr. Das Kirchenrecht gilt auf Deutschem Boden nicht mehr, durch welches die Monarchen zu Herrschern wurden.

Der D e u t s c h e K a i s e r (ein Titel, eine Natürliche Person),  hat alle Deutschen mit samt ihrem Land aus dem Lehen der Kirche geholt und nicht den Monarchen als Lehen zur Verwaltung übergeben, sondern mit ihrem Land in die Freiheit entlassen.

Es kann, wenn denn überhaupt „Verweser“ in der Gemeinde geben.
Dort wird dieser aber Ortsvorsteher, Gemeindevorsteher oder Bürgermeister genannt!
„Verweser“ könn(t)e auch sein: Die erstgeborenen Abkömmlinge der geraden Blutlinie der Königlichen Stämme IN den Bundesstaaten. Egal mit welchem Titel, sei es Fürst, Herzog oder König.


Es verbleibt die Hoffnung und der Wille, dass sich alle Deutschen zusammen finden. Die nahe Zukunft wird es weisen, in welche Richtung es gehen wird…
… die Ereignisse der nächsten Zeit lassen keinen Raum mehr für Spielereien aller Art.


Das BRiD-System macht  den Sack zu durch die Verweigerung der Annahme des Feststellungsantrags. Da nahezu alle wichtigen Stellen innerhalb der „Justiz“ von deren eigenen systemtreuen Personen besetzt sind, machen Klagen keinen Sinn mehr. Wer jetzt noch keinen „Gelben Schein“ hat, wird diesen schwerlich erhalten. Grundrechte? Verstösse gegen das GG? Negieren des § 31 BVerfGG? Alles egal…! Na dann…! 👿

Ein Gastbeitrag von Rico Handta:

Wenn die Bevölkerung etwas per Volksentscheid legitimiert ist das völkerrechtskonform und WIRD dadurch RECHT…! (siehe Kosovo, Krim usw.)
Würden wir heute Preußen wieder aktivieren und dafür eine Mehrheit in der Bevölkerung über eine Volksabstimmung bekommen, wäre die alliierte Besatzung automatisch und SOFORT beendet und das Königreich Preußen wieder hergestellt. Mit dem Völkerrecht konform. Anders herum geht das natürlich auch. Und >>DIE DA OBEN<< wissen das ganz genau. Bloß der Michel nicht. Und da die Medien DENEN gehören …..
Aber statt dessen verlieren wir uns im Streit darüber welches „Protokoll“ wir schritt für Schritt nachlaufen müssen. Es gibt kein „Protokoll“, dass die Reihenfolge und vorallem Anmeldung (hust) bei irgendwelchen Stellen vorschreibt. Eine Willensbekundung des Volkes ist völlig ausreichend um Recht zu SCHAFFEN…


Gastbeitrag von Holger Ditzel:

Wer wählt verrät

Liebe Landsleute, inzwischen dürfte es sich herumgesprochen haben, dass Deutschland, verwaltet von der Bundesrepublik Deutschland immer noch ein besetztes Land ist. Wer sich hiervon selbst überzeugen will, findet diese Wahrheit mit einem Blick ins Grundgesetz. Der Artikel 120 GG regelt die Besatzungskosten, der Artikel 139 GG verweist auf die Gültigkeit der Militärgesetze und wer die Interviews von Herrn Egon Bahr gelesen oder gesehen hat, weiß von der Existenz der Kanzlerakte, bestätigt durch Herrn Generalmajor Gert-Helmut Komossa (MAD) in seinem Buch Die Deutsche Karte. Ein Unterwerfungsbrief, den bisher jeder Bundeskanzler von der Hauptsiegermacht USA entgegen nahm und unterzeichnete. Im Grundgesetz ist unter Artikel 65 GG genau geregelt, wie der Bundeskanzler durch Geschäftsordnung die Richtlinien der Politik bestimmt. So und nun zählen wir 1 + 1 zusammen. Die Geschäftsordnung nimmt der/die Bundeskanzler(in) über die Kanzlerakte entgegen, verteilt sie an die Minister, die geben sie heiß und fettig weiter an ihre Ministerpräsidenten der Länder, die delegieren die Aufträge an ihre Landräte, welche die Schmutzarbeiten von ihren Bürgermeistern erledigen lassen.

Es spielt dabei überhaupt keine Rolle mit welchen Fähnchen die sogenannten Volksvertreter wedeln und es ist auch völlig egal wer oder was gewählt wurde. Das ist der Grund, warum Deutschland seit 1949 Stück für Stück von der Hauptsiegermacht mit Hilfe der Einheitspartei demontiert wird.

Nun soll die vermeintliche Rettung mit der AfD kommen. Hatten wir nicht eine ähnliche Geschichte in der Weimarer Republik, als nach einer starken Hand gerufen wurde und ein Herr mit seltsamer Bartkultur unser Land in den Abgrund führte?

So wer ist nun die wahre Opposition in unserem Land? Es ist der Souverän, der Wähler der seine Stimme nicht zur Legitimation an die Besatzerverwaltung verrät.

Die Besatzer können gelassen darauf vertrauen, dass die Wahlbeteiligung mit der Nebelkerze AfD wieder zunehmen wird, damit werden mindestens zwei Ziele erreicht. Erstens, es bestätigt jedem amerikanischen Präsidenten, dass es in Deutschland immer noch Rechte gibt, die nach einem Führer schreien, deshalb müssen die Nazis weiter besetzt bleiben. Zweitens, wenn es die AfD mehrheitlich schaffen sollte Regierungspartei zu werden, dann wird unter dem Druck des Volkes das Ventil Artikel 146 GG (die Büchse der Pandora) geöffnet werden. Man gibt dem Volk eine Verfassung, eine vom Volk vermeintlich selbst gegebene.

Dieser Schachzug ist brillant, denn auf diese Weise werden alle Beziehungen zu unserem gültigen Recht aus dem Kaiserreich (1871 – 1918) gekappt, was uns zeitgleich mit dem Auslaufen der kaiserlichen Erbpachtrechte im Jahr 2017 völlig legal von unserem Boden (Staatsgebiet) trennt. Das alles steht bereits jetzt im Artikel 23 GG. Es ist die Auflösung unseres Staates zu Gunsten eines vergleichbaren Grundrechtsschutzes. Mit anderen Worten Deutschland wird von der Landkarte verschwinden, durch den Willen des eigenen Volkes.

Wer wählen geht, sollte sich dessen bewusst werden, dass bereits mit einer mehrheitlichen Wahlbeteiligung die Besatzerverwaltung (BRD) des 51. US-Bundesstaates Germany legitimiert wird und nur darum geht es bei der Abgabe einer toten Stimme. Wie also soll es weitergehen? Der richtige Weg führt zurück über unsere Geschichte vor das Jahr 1914, dort schlummern unsere gültigen Staatsangehörigkeiten in den 26 Bundesstaaten, die nur durch die Ableitung durch Abstammung zu unseren Großvätern nach dem gültigen RuStAG 1913 festgestellt werden müssen.

Übrigens an dieser Stelle danke ich Herrn Dr. Gregor Gysi, der mir durch seine schonungslose Wahrheitsliebe die Augen öffnete. Am 06. Juni 2015 gebrauchte er die Bezeichnung Deutsche synonym für Nazis. Ich gebe zu, dass es schmerzte, eine solche Aussage zu vernehmen aber dieser Mann hat Recht. Den Beweis findet ein jeder auf seinem Personalausweis oder auf seinem Reisepass. Unter Staatsangehörigkeit ließt man DEUTSCH. Diese Eigenschaft ist gleichbedeutend mit Nazi, denn dieses Adjektiv hat Adolf Hitler mit der Gleichschaltung der 26 Bundesstaatsangehörigkeiten am 05. Februar 1934 eingeführt. So und seither rennt jeder mit diesem Nazi-Branding auf seinem Ausweis durch die Gegend, daher wer sich zu dieser Identität bekennt ist auf frischer Tat ertappt. Ich denke wer jetzt noch nicht verstanden hat, bestätigt, dass diese Eigenschaft zu Recht vermutet wird.

Also wer kein Nazi mehr sein will, der holt sich jetzt seine angestammte Staatsangehörigkeit nach RuStAG zurück und setzt sich für die Subsidiarität (Artikel 28 Abs. (2) GG) ein, durch die Aktivierung der staatlichen Gemeinden und Städte mit dem Ziel den Friedensvertrag zu schließen und damit wirklich Souverän zu werden. Übrigens seit 2007 sind alle Verwaltungsorgane Firmen, in der Bundesrepublik von Deutschland, davon kann sich jeder selbst überzeugen, anhand eines Internationalen Firmenverzeichnisses wie z. B. www.upik.de. Im Gewohnheitsrecht nennt man das Übung, daher wenn innerhalb von 10 Jahren (2017) niemand der Übung widerspricht, dann erlangt die Übung die gleiche Rechtskraft wie das geschriebene positive Recht.

Es ist genau zwei Minuten vor 12:00 Uhr liebe Landsleute und verdammt bleibt mir von den Wahlurnen weg, dass der Ami begreift, dass es bei uns weniger Nazis und Schafe gibt wie vor seiner eigenen Haustür. Aber noch viel wichtiger, dass sich zur Auflösung unseres Staates keine Mehrheit bildet.

PS: Darum gebärden sich die sogenannten etablierten (ausgedienten) Parteien so abartig, damit die Massen der AFD in Scharen hinterher rennen.

Problem erkannt, Gefahr gebannt.


Gastbeitrag von Klaus Schmidt:

Noch mal, jeder Versuch die Reichsverfassung von 1871 (ist keine Staatsverfassung sondern die Verfassung für einen Staatenbund aus unabhängigen Staaten) durch eine Staatsverfassung zu ersetzen ist nicht nur Wahnsinn, sondern auch das Ende der von ihr geschützten 26 Bundesstaaten dieses Vereins, ewigen Bund, Deutschen Reichs – – – der/das definitiv KEIN STAAT ist.

Noch mal, jeder Versuch Weimarer Reichsverfassung oder das Grundgesetz zu Reformieren und den sogenannten „2. Weltkrieg“, der eines der schlimmsten Völkerrechtsverbrechen dieser Erde war und ist und auch so behandelt werden sollte, mit Friedensverträgen zu beenden und damit ein fremdgesteuertes Konstrukt zu legalisieren …, ist Hochverrat und Landesverrat.

Denn, das Deutsche Reich vertreten durch seine 26 Bundesstaaten, Bayern, Preußen, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Sachsen-Weimar-Eisenach, Anhalt, Braunschweig, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen Meiningen, Lippe, Schaumburg-Lippe, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Reuß Ältere Linie, Reuß Jüngere Linie, Waldeck, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Freie und Hansestadt Lübeck und ab 31.05.1911 Elsaß-Lothringen …,

haben KEINEN 2. Weltkrieg führen können, da sie seit dem 28. Oktober 1918 handlungsunfähig sind. Deswegen sind und bleiben ALLE Konstrukte, die auf einer Basis nach dem 27. Oktober 1918 basieren und in der UNO registriert sind, sind FEINDSTAATEN des Deutschen Kaiserreich und seinen 26 Bundesstaaten. Schaut in diese Liste, ihr findet dort die rechtsfähigen Bundesstaaten des Deutschen Kaiserreich NICHT aufgeführt.

Ihr müsst aus dieser UNO Scheiße raus und den Feinden, die in der UNO gelistet sind, den Frieden anbieten und nicht euch auch noch zu ihren Anführern aufschwingen.

Hier versuchen leider Leute nationalsozialistischen Vollscheiß zu posten und machen nicht mal vor Links wie staatenlos.info von Rüdiger Klasen halt.

An solche Pflegefälle, schaltet euer Gehirn wieder ein, ihr seit auf den Irrweg, denn neue Verfassungen könnt ihr nur für einen eurer Heimathstaaten machen und dazu müsst ihr diese erst mal wieder annehmen und handlungsfähig machen.

Also die Gemeinden wieder mit, Gemeindeversammlungen, Gemeinderäten, echte unparteiische Bürgermeister, die dann wieder echte Beamte bestallen können, handlungsfähig machen. Erst dann könnt ihr euch in Einheit und Freiheit überlegen wie man in Zukunft verhindert das die Geschäfte, Vermögen und Sondervermögen wieder die Macht erlangen können.

Die Bismarck’sche Kulturrevolution ist noch lange nicht beendet und hat am 28. Oktober 1918 einen herben Rückschlag erhalten.

Versucht es endlich zu recherchieren und beschäftigt euch mit dem größten und schönsten Erbe eurer Ahnen, das ist die absolute Freiheit auf halben Wege, geht ihn zu Ende – für eine bessere Welt braucht es bessere Menschen und keine bessere Politik und das kann man nicht erzwingen.


Hausaufgaben zum Aufwecken & Nachdenken! V4.3.

aktualisiert am 22.05.2018

Eine gute Aktion – zum Nachmachen empfohlen….!
Nehmt Euren Bildungsauftrag an 😉
/der-anfang-von-widerstand-oder-wie-man-dornroeschen-sanft-aus-dem-schlaf-wach-kuesst/


Internationale Ausschreibung:
Belohnung von 500.000,00 US-Dollar für den Menschen (oder auch Person), der eindeutig und nach internationalem Recht, die Existenz dieser Bundesrepublik Deutschland als deutschen Staat nachweisen kann.
Insgesamt 13 internationale Rechtsanwälte haben diese Summe aufgebracht um eindeutig Licht in das dunkle Deutschland zu bringen.
Es sollte ja nun für jeden sogenannten Beamten dieser BRD, die ja ständig z. B. rechtsstaatliche Gerichtsvollzieher zu den deutschen Menschen senden, ein leichtes sein sich diese Summe zu verdienen. Oder…?


Es stellt sich wie gehabt die Frage, wie man die besorgten Mitmenschen erreichen kann. Denn der Aufwachprozeß ist im vollen Gange.
Wir müssen die Suchenden  nur noch dort abholen, wo Sie gerade „stehen“.
Eine Idee ist es Hausaufgaben an die Unwissenden und Zweifler zu verteilen. Wenn die Menschen sodann bei ihrer Eigenrecherche merken, dass Sie die gewünschten Unterlagen nicht erhalten, könnte bei dem Einen und Anderen ein Nachdenken beginnen.
Ich befürworte die Energie nicht beim Kampf gegen bzw. IM System zu vergeuden, sondern zu missionieren. Denn: Wir schaffen das! 🙂

Es folgen nun einige Ideen, bei deren Umsetzung ein jeder selbst nachprüfen kann, wie und wo er denn gerade steht & „lebt“.


A. Geht zu den Stadtwerken und fordert als Bürger die Akteneinsicht an! Nicht abwimmeln lassen…!

wasser


B. Schreibt an das Bundesverwaltungsamt in Köln und versucht zu Eurer (Jur.) Person einen EStA-Registerauszug zu erhalten.
Bundesverwaltungsamt-Staatsangehörigkeit EStA_Selbstauskunft
http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BVA/Sicherheit/AZR/SelbstauskD2.html;jsessionid=A6BC4A405F1C11AE92A6C99F768DC8FE.1_cid370?nn=4487124

Ergänzend hierzu beantragt ihr eine Auskunft im Bundeszentralregister gemäß § 42 BZGR. Dies ist insbesonders wichtig für Deutsche gemäß RuStAG v. 1913.
Ebenso siehe ➡  https://www.gesetze-im-internet.de/azrg/__34.html
Dortselbst sind alle „Ausländer“ registriert… Ergo auch der DEUTSCH.


C. Geht zum Katasteramt und besorgt Euch den Liegenschafts-Katasterauszug mit dem Beglaubigungsvermerk, mit dem Dienstsiegel (ohne Siegelbruch) und mit einer formal korrekten Unterschrift ohne „i,A,“.
Dieses Dokument wird Personal-Deutsch schwerlichst erhalten.
Hierzu muss mann wissen, dass im Katasteramt eine dreifache Buchführung geführt wird.
Für Adlige, für nachgewiesene Deutsche (nach RuStAG v. 1913) und für Personal-Deutsch (Apoliden – Staatenlose).

Im Grundbuchamt beauftragt ihr die Bediensteten Euren Eintrag von Max Mustermann (Juristische Person, Rechtsobjekt) abzuändern auf Mustermann, Max (Natürliche Person, Rechtssubjekt). Dies, sofern ich auch nachgewiesene, gesetzliche Deutsche seid. Dies wird verweigert!

Wer meint Eigentümer einer Wohnung oder Hauses zu sein, wird alsbald eines besseren belehrt. Als ein Beispiel nehmen wir die Firma „Hansestadt Hamburg“.
hh
Warum bezahlt man für sein abbezahltes Heim den noch einmal die Grundsteuer? Und warum wird dieser Betrag demnächst erhöht?
Warum wird das Haus zwangsversteigert, wenn man die Grundsteuer nicht (mehr) bezahlen kann?
Es gab in 1954 den Lastenausgleich. Ihr meint, dass passiert nicht noch einmal? Die Version 2 ist bereits in Arbeit… Siehe hiezu auch die Artikel „Bodenrechte“ auf meiner Seite.


D. Geht zum Geburts-Standesamt und verlangt nach der „Abschrift aus dem Geburtenbuch„. Dies ist nicht die GeburtsURKUNDE oder nur ein Auszug aus dem GeburtenREGISTER. Diese Registerauszüge gibt es erst seit ca. 2009.

Geht (auch alternativ) zum Geburts-Krankenhaus und lasst Euch eure Geburtsanzeige ausstellen. Die Aufbewahrungsfrist liegt dort bei 30 Jahren.

Denn diese Dokumente sind der Nachweis, dass ihr lebend beseelte Wesen (der Mensch bzw. die Natürliche Person) seid. Manche Personen in den [Behörden] stellen sich hierbei sehr quer…!

Beim Geburtsort-Standesamt beantragt (Souveräne beauftragen!) ihr die Einsicht in eure Sammelakte.
Dort steht auch der gesamte Geburtsverlauf drin…
Wenn Sie nicht wollen – siehe: § 62 (2) Personenstandsgesetz 👿

Wichtig: Sofern in eurer GeburtsANZEIGE die StAG „deutsch“ drin steht, sendet dem Geburtsstandesamt einen Auftrag zur Berichtigung in „Deutscher“. Dies, sofern ihr per Feststellungsantrag nach RuStAG v. 1913 proklamiert habt.


E. Beauftragt, in der für Euch zuständigen Ausländerbehörde (sic!), mit dem Feststellungsantrag F bzw. zzgl. FK (für die minderjährigen Kinder)  i.V.m. dem Antrag V des BVA die Feststellung zur „deutschen Staatsangehörigkeit.

Dies bitte mit den Ahnennachweise vor 1914 abgeben!
Und auch darauf hinweisen, dass dieser Festellungsantrag – ohne Änderungen und Ergänzungen – bearbeitet und zudem der EStA-Eintrag korrekt ins System ausgeführt / eingepflegt wird.
bva.bund.de/Abteilung_S/Feststellung/antraegemerkblaetter
Seht auch hier wozu es diesen Antrag geben muss…! ^^

http://www.landkreis-miesbach.de/media/custom/221_472_1.PDF?1326978216
——-
F. Verlangt bei allen Angebotsschreiben (Bescheiden, Kostennoten, Zahlungsaufforderungen) der [Behörden], dass der zuständige Bearbeiter auch selbst ohne den (seine persönliche Haftung ausschließenden) Zusatz i.A. (im Auftrag! – in wessen Auftrag handelt dieser denn überhaupt?) formal korrekt unterschreibt.
 

„Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt. Es ist auch ohne Namenswiedergabe und Unterschrift gültig“.

Somit wird nicht nur die gemäß – den §§ 126 BGB  i.V.m. 125 BGB nebst den §§ 34, 37 i.V.m. 44 VwVfGerforderliche Unterschrift auf Schreiben / Bescheiden verweigert, sondern auch noch die Benennung des Sachbearbeiter und zuweilen auch des Namens! Warum das denn nur? 🙂

Insbesonders die Hauptzollämter (zuständig für das Eintreiben der KfZ-Steuer)  lassen mittlerweile auch die Faxnummern und Namen weg. Man darf somit einem „Zimmer“ schreiben. Dieses „Zimmer“ signiert dann auch noch maschinell…! 😉

Somit wird alles mehr und mehr anonymisiert. Ergo gibt es kaum noch eine Möglichkeit (mehr), den oder die Verantwortlichen in die persönliche Haftung nehmen zu können.
Unterschriften


G. Di1024px-50_DM_Serie3_Rueckseite_aligned_croppede „Banknote“ EURO €:
 

Was hat ein (c) Copyright-Zeichen auf einer Banknote zu suchen? NICHTS! Vergleicht die alten DM-Scheine. Dort findet man noch den Begriff „Banknote“ vor, man sieht Unterschriften von zuständigen Personen und man sieht dort auch einen Vermerk über die Androhung von Strafen bei Fälschung. Der Euro ist nur ein Wertbon bzw. ein Gutschein aber keine Banknote. Banknoten verfügen über formale Kennzeichen, welche der € – Euro eben nicht hat. Wir sind daher seit dem Jahr 2001 wieder im Tauschhandel angelangt.

Die EURO-Wertbons sind zwar schön bunt und auch mit Hologrammen verziert. Banknoten sind es definitiv nicht!

Geht zu eurer Bank und ersucht den Bankdirektor Euch eine schriftliche Bestätigung zu geben,  um den EURO-Schein als Banknote zu bestätigen. Und ergänzend, dass er durch seine Unterschrift die „elektronische Buchung ohne Mitführung der Seriennummer“ als rechtlich gültig bestätigt. Wer das bekommt, erhält von mir ein Eis! 🙂

Schon gewusst, dass die EURO-Werbons der BRiD als Seriennummer ein „X“ aufweisen“? Während andere Länder (nicht Staaten) ein Länderkürzel auf ihren bunten Zetteln vorweisen können. Das werden die ersten Wertbons sein, die im Winde verwehen werden beim zum erwartenden Finanzcrash.
neue-euro-banknoten.eu/
bundesbank-stimmt-zwangsabgabe-auf-sparguthaben-zu/

Man lesmoneye hierzu ergänzend auch die §§ 248 und 289 des BGB in Bezug auf den Zinseszins.
Geht als Natürliche Person (sofern der Nachweis im System erbracht wurde) zu eurer Bank und hakt dort nach. Die Kündigung eures Kontos ist sehr wahrscheinlich. 😉
Ach ja, wenn Euch Behörden auffordern eine Schuld mit € zu begleichen, so kann man denen gerne mitteilen, dass der € kein gesetzliches Zahlungsmittel ist. 🙂
—–
H. Ein paar Punkte für die Eigenrecherche:
bund_eine_ngo.html
Zum Thema Grundgesetz (GG):

Der Geltungsbereich, auf denn diese Firmen-AGB in deren Artikel 144 (2) hinweist und auf dortselbst auf deren GG Artkel 23 verweist, ist nicht mehr vorhanden. Denn diese Länder (der Geltungsbereich!) wurden in die Präambel verschoben. Jeder gute Jurist sollte erklären können, was eine Präambel ist und was nicht!
 –
Zitat:
Einleitung zu Gesetzen oder völkerrechtlichen Abmachungen, häufig auch in Verträgen, in der die Absicht des Gesetzgebers, der Ausgangspunkt der Vertragschließenden etc. dargelegt werden. Die Präambel hat grundsätzlich keine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit, sie dient aber der Auslegung einer Verfassung, eines Gesetzes oder Vertrages. Anders im Recht der Europäischen Union (Anmerkung: Die EU ist ein Verein!), wo die Präambeln in Form der Erwägungsgründe die den Rechtsakten, insbesondere den Richtlinien (Anmerkung: Ist eine Richtlinie ein Gesetz?), vorangestellt sind, Hinweise auf die authentische Auslegung des Rechtsaktes geben; also die Auslegung die der Normgeber beachtet wissen will.“:-)


I. Ruft die Informations-Telefon-Nummer (0180 272-0000 – kostenpflichtig! :-)) der Firma „Bundesregierung“ an – oder schreibt denen auf deren Facebook-Seite) und fragt dort ob:

1. der Personalausweis deine Staatsangehörigkeit beweist
2. wir ein souveräner Staat sind.
3. Sind Dienstanweisungen / Handlungsanweisungen in der Rechtshierarchie über- oder unterhalb von Gesetzen und Verordnungen anzusetzen?
 –
Freut Euch auf interessante Antworten! 😉
—–

J. Geht zu Eurem Bürgermeister bzw. der Gemeindeverwaltung und lasst es Euch schriftlich geben, dass:

a. eure Gemeinde eine Gebietskörperschaft ist und keine Körperschaft (des öffentlichen Rechts). Siehe hiezu auch die Artikel: „Bodenrechte„.
b. Ihr ein Staatsangehöriger der BRD seid. Davon geht Ihr doch derzeit aus, oder? Damit ist nicht gemeint, dass man Euch die deutsche Staatsangehörigkeit andrehen möchte.

Hierzu eine Antwort des Landrats von Demmin:

demmin1
demmin2

 

Ergänzend hierzu auch dies:
wohnsitz-nehmen-ist-in-der-brid-nicht-moeglich


K. Liebe Beamten…. Ihr seid doch Beamte, oder?

Ihr habt doch sicher alle eine Bestallungsurkunde?
Oder doch nur ein Blatt Papier, auf dem Euch „die Eigenschaften einen Beamten verliehen“ wurden?
Habt Ihr einen echten Amtsausweiss oder doch nur einen Dienstausweis einer Firma? Oder nur noch Visitenkarten?
Habt Ihr auch eine private Dienst-Haftpflchversicherung?
Schon gewusst, dass die „Staats“haftung in 1982 weg gefallen ist?
http://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/diensthaftpflicht


L. Macht auch diese Anfrage beim Bundesverwaltungsamt (Ausländerzentralregister ^-^):
„Auf schriftlichen Antrag wird dem Betroffenen nach § 34 AZRG unentgeltlich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten erteilt.“
http://www.bva.bund.de


M. Stellt schriftlich einen Antrag auf Auskunftserteilung über eure Staatszugehörigkeit (Kopie des Personalausweises beilegen) bei eurer zuständigen (in Wohnhaft gemeldete Adresse) Oberstaatsanwaltschaft.. Diese Auskunft erhaltet ihr gratis. Als Antwort erhaltet ihr:
Kennziffer 998 – Staatszugehörigkeit ungeklärt…!

stag-ungeklaert


N. Der „Friedensvertrag

Die Systemlinge behaupten, dass ein Friedensvertrag unnötig sei. Da man ja a) die dem 2-4-Vertrag dies erledigt habe und b) man es sonst mit Milliarden an Reparationszahlung  zu tun bekäme.
Nun, der 2-4-Vertrag ist nach einem Beschluß des BVerfG nichtig und die Deutschen zahlen bis heute die Kriegsfolgekosten (siehe z.B. den Art. 120 GG).
http://wahrheitfuerdeutschland.com-123.com/peters-neuigkeiten-was-die-schwerverbrecherpartei-cdu-zum-thema-friedensvertrag-mitteilen-laesst-02-06-2016/


O. Der rote Reisepass

Schaut auf euren Reisepaß und zählt auf der Vorderseite die Anzahl der Federn des Adlers. Sofern man sich nicht verzählt hat, sieht man dort 12 Federn. Das ist so korrekt, denn 12 Federn hat der Reichsadler, welcher das anerkannte Hoheitszeichen unseres Staates ist. Er hat 6 Federn an der rechten und 6 Federn an der linken Schwinge.

Öffnen wir nun den Paß und zählen auf der Innenseite die Federn des Adlers. Auch 12? Nein, den eigenartiger Weise haben wir hier einen Adler mit 14 Federn, der sinnigerweise „Bundesadler“ genannt wird. Diesen gibt es auch mit nur 10 Federn und in den verschiedensten Formen…!

Warum ist das wichtig? Ein Hoheitszeichen ist unveränderlich und repräsentiert die Hoheit des Staates, in dem wir leben. Leben wir denn in 2 Staaten oder wie ist das zu verstehen? Nein, der Reichsadler ist ein Hoheitszeichen und der Bundesadler ein Firmensymbol (das der BRvD). Wir leben in einem Staat, der von einer Firma verwaltet wird.
Und lassen sie sich nicht von den Trollen des „Verfassungsschutzes“ ins Bockshorn jagen, denn Staaten wie Kanada z.B. würden auch nicht auf die Idee kommen und auf einmal 8 Zacken am Ahornblatt zu dulden, oder das Banner der USA mit 6 zackigen anstatt 5 zackigen Sternen.

Ein sehr gutes Buch zum Thema, als PDF-Datei:
Das Deutschland Protokoll (siehe in der Rubrik „Bücher“).

Zitat: „Euer Staatswappen zeigt einen Adler mit insgesamt zwölf Schwingen, wobei jede Schwinge ein Reichsministerium darstellt.
Die drei Schwanzfedern symbolisieren die Gewaltenteilung: Die legislative (gesetzgebende), die Judikative (rechtsprechende) und die exekutive (ausführende) staatliche Gewalt. Im III. Reich waren diese Gewalten vereinigt und es kamen noch zwei Ministerien hinzu. Zum einen war es das Reichsministerium für Propaganda und Volksaufklärung unter Dr. Joseph Goebbels – das andere Ministerium war das Ministerium für besondere Verwendung unter Rudolf Heß.“ Er klappte den Paß zu und zeigte mir die Vorderseite und legte mir zudem drei Blatt Papier hin, auf denen andere Adler zu sehen waren:“ (Seite 77)

Ergänzend hierzu: Im Reisepaß findest Du auf S. 2 ein großes P, geschaffen vom Vatikan oder der Regierung, da sie die Eigentümer sind und die Person nur das Nutzungsrecht als Begünstigte hat. P steht definitiv nicht für Paß, sondern für poor = arm als Kennzeichnung für Idioten, Geistesschwache, Kreatur, Enteignete, Schuldner, Insolvent, Kriminelle, Feinde des Staates. Sieh mal nach, ist auch im UCC 7-202 so definiert.


P.  Verteilt dieses Buch:
Maurer Wolfgang Dr_Die BRD GmbH 2013
Weitere findet ihr in der Rubrik Bücher auf dieser Seite.


Q. Erarbeitet Euch Infobriefe zum Verteilen, so wie z.B. diese hier:
Fragen an die Parteien
Infoblatt
flyer001-3-1
Mehr dazu in derRubrik „Bücher„.


R. Gutes Erklärungsvideo – Bist Du staatenlos?
VIDEO


S. Politikeraussagen:
Speichert Euch diese Clips auf das Smartphone und spielt diese bei Bedarf ab/vor.

https://www.youtube.com/watch?v=UlM1tBAO5XE

https://www.youtube.com/watch?v=7jKDErpl988


T. Was ist der Personalausweis:
Wie_Bitte__/Ausweis/ausweis.htm
Personalausweis


U. Zum Thema KfZ auch dies hier von F l a t h, Tobias:
Fahrzeuge-und-Eigentum-in-der-BRD-oder-wem-dein-Auto-gehört


V. Lasst Euch vom zuständigen Finanzamt bestätigen, dass die Steuern anch gültige Deutschen Gesetzen rechtmäßig sind. Es sind allesamt nur freiwillige „Schenkungen„, welche mit „vorläufigen“ Bescheiden ohne Unterschrift angefordert werden. Und diese zudem größtenteils illegal sind, da diese aus der NS-Zeit stammen.
https://www.agmiw.org/?p=1019


W. Fragt eure Politiker, Bürgermeister, Landräte, warum  bis Heute immer noch Gesetze aus der NS-Zeit Anwendung finden:
NS-Gesetzgebung


X. Fragt Eure Politiker, wer denn wählen und gewählt werden darf.
Seht hierzu den § 12 BWahlG i.V.m. dem Art. 116 GG. Sind somit alle Politiker auch sog. „Reichsbürger“, da sie ja den Staatsangehörigkeitsausweis ebenfalls haben?
https://www.agmiw.org/?p=5294


Y. Beachten: Wer zuviele Fragen stellt, wird ratzfatz als Reichsbürger diffamiert (ok, alle Personalausweisträger sind es ja auch) oder man wird seitens des Landratsamts zur Teilnahme  an einer MPU „aufgefordert“. 😉


Z: Da fällt mir sicher auch noch was dazu ein… 🙂


Behördenverweigerung „Gelber Schein“ & EStA – v6.2.

aktualisiert am 05.09.2019

„Die Diktaturen der Vergangenheit bedienten sich der Gewalt – die Diktaturen der Zukunft bringen den Menschen dazu, seine Versklavung zu lieben.“
Aldous Huxley


Bildausschnitt aus dem Lehrbuch Staatsrecht III 2016
/europarecht/staatsrecht-iii/dederer-hans-georg-schweitzer-michael

Ab der Minute 45 erklärt Matthias Weidner anhand des Buches Staatsrecht III (Pflichtfach für jeden Juristen), dass der Antrag auf Feststellung zurdeutschen“ Staatsangehörigkeit seitens der  Behörden ordnungsgemäß bearbeitet werden muss!


Die nächste Hürde zum Erhalt des Staatsangehörigkeitsausweises:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2017/0063-17.pdf

Artikel 2 – Änderung der Personenstandsverordnung:
Die Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes vom 22. November 2008 (BGBl. I S. 2263), die zuletzt durch … geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

2. § 8 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Zur Prüfung der deutschen Staatsangehörigkeit ist Folgendes vorzulegen:
1. der Personalausweis oder der Reisepass oder
2. eine erweiterte Bescheinigung der Meldebehörde, aus der sich die Staatsangehörigkeit ergibt.
Bestehen danach Zweifel an der deutschen Staatsangehörigkeit, ist eine Staatsangehörigkeitsurkunde vorzulegen.“
 ➡  https://www.buzer.de/gesetz/7606/l.htm

Dem halten wir u.a. entgegen (mehr dazu weiter unten im Text):

Das Stellen einer sog. Untätigkeitsklage ist das Maß aller Dinge!
Gemäß Artikel 73 GG hat der Bund die ausschließliche Hoheit und auch die Entscheidungsbefugnis über die Staatsangehörigkeit im Bund(e). Verwaltungstechnisch betrachtet nimmt die unterste [Behörde] – hier die örtlich zuständige Ausländer[behörde] – diese Feststellung für den Bund in Vertretung wahr und trifft diese Festsellung auch! Reichst Du dementsprechend eine Verpflichtungs,- bzw. eine Feststellungsklage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht ein, sind diese faktisch nicht zuständig und deine Verpflichtungs,- und Feststellungsklagen laufen ins Leere. Daher – wenn alles nichts hilft – eine Untätigkeitsklage einreichen. Dies auch mit dem Hinweis der verwaltungsrechtlich begründeten Zuständigkeit der örtlich für den Wohnsitz zuständigen Ausländer[behörde] (hier: Staatsangehörigkeitsstelle), da stellvertretend für den Bund sich deren Zuständigkeit ergibt!
/rechtslage-unklar/



Vorab ein kleiner Exkurs EU-„Recht“:

Mit der Feststellung der (für uns RuStAG´ler unerwünschten) sog. deutschen Staatsangehörigkeit bist du – nach deren Defintion – auch ein Unionsbürger! Jedoch kein Bewohner!

Beachten: Die Unionsbürgerschaft tritt zur – ebenso festgestellten deutschen Staatsbürgerschaft – lediglich ergänzend – hinzu.

D.h., wenn euch die Landratsämter (hier: die Ausländerbehörde) – wie gehabt – die Bearbeitung des Feststellungsantrags F nebst der Anlage V nach RuStAG v. 1913 (hier: mit den Ahnennachweisen VOR dem Jahr 1914 einreichen!) verweigern… dann handeln diese willkürlich gegen die höherrangigeren, die BRiD bindenden Gesetze der EU, deren Rechte über denen der Bundesländer stehen. Denn: EU-Recht bricht BRiD-Recht!

Die BRiD als reine Verwaltung ist der EU beigetreten. D.h. sie müssen Euch den Staatsangehörigkeistausweis „Gelber Schein“ ausstellen
.

Nur Menschen (Nat. Personen; also die mit dem Feststellungsantrag nach RuStAG), welche somit ergänzend (2 in 1) auch eine „Staatsbürgerschaft“ in einem EU-Mitgliedsstaat haben / besitzen (der letzte Staat für „Deutschland“  war das Deutsche (Kaiser)reich („German Empire“ 1871-1914) als einziges eingetragenes, anerkanntes Völkerrechtssubjekt) haben dann die Reise- und Niederlassungsfreiheit u.v.a.m.

Alle anderen verbleiben als Sklaven / PERSONEN und müssen künftig damit rechnen, in einem vorbestimmten Gebiet leben, arbeiten zu müssen nebst, Steuern zu schenken u.v.m..

Die Unionsbürgerschaft gemäß dem Art. 20 AEUV, Abs. (2) erkennt das RuStAG v. 1913 (indirekt) durchaus an,  da das Völkerrechtssubjekt der einzige legitime „Staat“ ist, auf den sich ein Deutscher (gemäß seiner Abstammung – ius sanguinis!) beziehen kann. Dies steht ebenso auch im BVA Merkblatt mit dabei.
Beachten: Im Merkblatt werden die Ahnennachweise ab dem 01.01.1914 verlangt. Wir gehen aber weiter zurück…!
https://www.agmiw.org/bundes-drucksachen/
https://dejure.org/gesetze/AEUV/20.html

Dies gilt wohl ab dem 02.01.2018.

Macht somit den Behörden Feuer unter dem Hintern…! Ihr wollt etwas von denen..?! Dann spielt auch nach deren Regeln..! Nach Regeln, welche die auch verstehen und selbst aufgestellt haben..! Geht direkt zum Behördenleiter und klärt den Sachverhalt freudnlich & souverän..!


Wer diese Information(en)  nicht verstehen & danach handeln möchte, dem ist nicht mehr zu helfen!

Siehe auch hierzu ergänzend:  Artikel 9 des EU-Vertrages.
Artikel 9 des Vertrags über die Europäische Union (EU-Vertrag)

EU-Wahlgesetz (EuWG) § 6 Wahlrecht, Ausübung des Wahlrechts:
(1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116, Abs. (1) des Grundgesetzes, die am Wahltag…

Für Rheinland-Pfalz gilt ergänzend:
Staatsbürger Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 75 (2) der Verfassung von Rheinland Pfalz…

Für die Bayern gilt ergänzend:
Unionsbürger gemäß dem „Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz“ von Bayern Artikel 1, Abs.  (2)

Und in Hessen gibt es das dazu passende HGLKrWahlgesetz.
§32 HGO, §23 HKO, §30 HGO
(1) Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
1. Deutscher im Sinne des Art. 116, Abs. (1) GG ist…

/2017/07/der-staerkste-pass-der-welt/


Nun ins Eingemachte…! 🙂

Die deutsche Sprache ist eine präzise Sprache. Dies wissen auch die Behörden und bedienen sich einer Kriegslist. In den Ablehnungsbescheiden steht desöfteren drin: „Ihr Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweis wird abgelehnt.“
Nun, was habt ihr denn beantragt? Richtig! Ihr habt einen Antrag auf die „Feststellung zur deutschen Staatsangehörigkeit“ gestellt! Ihr habt keinen Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweis gestellt! Denn dieser ist nur die Quittung für den ausgeführten Verwaltunsgakt.
Wir spielen den Ball daher zurück und verlangen, wenn es schon ein Ablehnungsbescheid sein soll, dass die Behörde uns explizit bestätigt, dass die „Feststellung zur deutschen Staatsangehörigkeit“ abgelehnt wird.
Das mögen die nicht wirklich, da sie somit gegen das Teso-Urteil  des Bundesverfassungsgerichts handeln würden.

Zitat: „Die Ablehnung der Feststellung der „deutschen Staatsangehörigkeit“ wirkt sich wie eine Entziehung der Staatsangehörigkeit aus.“ BVerwG DÖV 1967, S. 94 f.


Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz kennt eine Einbürgerung durch bloße Aushändigung eines deutschen Personalausweises oder Reisepasses nicht.
Siehe hierzu: BVerfGE 77, 137 – Teso,BVerfGE 77, 137 – Teso i.V.m. – 2 BvR 373/83 – Abschnitt C, Ziffern 21,22, 23 & 35
Teso, BVerfGE 77, 137


Die vom Bundesverfassungsgericht ergangene Feststellung besagt klar und eindeutig, daß es nur eine gesetzliche deutsche Staatsangehörigkeit über das RuStAG 1913 vom 22.07.1913 geben kann.
Eine Ablehnung der Feststellung
oder ein Nichtbestehen durch Nachweis sogar ein Entzug der gesetzlichen Staatsangehörigkeit wäre.

Ein schutzwürdiges Feststellungsinteresse ist dadurch schon gegeben! Siehe hierzu auch die Artikel 5.1 und Artikel 6 EGBGB.
EGBGB

Artikel 25 GG
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
https://dejure.org/gesetze/GG/25.html

§ 31 BVerfGG Abs. (1):
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/31.html


Beachtstag33en: Zu unseren Gunsten (auch hier Dank der EU, aufgrund Druck seitens des EuGH) wurde das StAG – erneut – geändert. Der derzeit von den Behörden verweigerte Eintrag „erworben durch:„, also der Rechtsgrund muss von der Behörde an das Bundesverwaltungsamt (BVA) übermittelt werden! Seht hierzu den § 33 Abs. (2) i.V.m. dem Absatz (3) des StAG:

Veröffentlich wurde diese Änderung im Bundesgesetzblatt (BGBl). Nr. 48; Teil I. vom 14.10.2016:

bgbl-48Bundesgesetzblatt Nr. 48 v. 14.10.2016

Sollten die Bediensteten damit „Probleme“ haben, so verweisst Sie auf den § 37 Abs. (2) VwVfG. Es muss Euch auch schriftlich bestätigt werden!

Eine gute Zusammenfassung nebst Argumentationshilfe findet man hier:
https://www.buzer.de/gesetz/4560/al56758-0.htm
https://www.buzer.de/gesetz/12199/a201075.htm

Der Erwerbsgrund „erworben durch: “ wurde ergänzend ab dem 02.01.2017 auf „Geburt / Abstammung“ abgeändert. Dies ist ausreichend, da wir mit den Anlage F & V hinreichend belegt haben (Antrag = unsere Willenserklärung!), nach dem RuStAG v. 1913 abzuleiten. Zudem auch die zuständige Ausländer[Behörde] diesen Antrag bearbeitet und mit der Quittung in Form des GS diesen Antrag zur Feststellung positiv entschieden hat.
Mehr zum Thema EStA findet ihr hier: ➡ https://www.agmiw.org/esta-gelber-schein/


Eine Leserzuschrift:

Sehr geehrter Herr B.,

zum aktuellen Vorgang kann ich mich nicht äußern, da mir die Einzelheiten nicht bekannt sind. Gerne beantworte ich Ihnen jedoch Ihre allgemeine Frage, ob für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises ein Sachbescheidungsinteresse notwendig ist.

Nach § 30 Abs. 1 Satz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) wird das Feststellungsverfahren, ob die deutsche Staatsangehörigkeit besteht, auf Antrag eingeleitet. Das Gesetz kennt keine besonderen Voraussetzungen für die Antragstellung. Auch wenn es nach § 30 Abs. 1 Satz 1 StAG regelmäßig der Prüfung eines berechtigten Feststellungsinteresses nicht bedarf, hat dies jedoch nicht zur Folge, dass die Staatsangehörigkeitsbehörde ausnahmslos verpflichtet wäre, auf Antrag jedes deutschen Staatsangehörigen dessen Staatsangehörigkeit festzustellen und einen Staatsangehörigkeitsausweis auszustellen. Es ist anerkannt, dass vergleichbar mit dem im Verwaltungsprozess erforderlichen allgemeinen Rechtsschutzbedürfnis als Ausdruck eines allgemeinen ungeschriebenen Rechtsgrundsatzes auch im Verwaltungsverfahren vor Behörden ein Antrag nur zulässig ist, wenn der Antragsteller ein schutzwürdiges Sachbescheidungsinteresse an der von ihm beantragten Amtshandlung hat. Durch diesen Grundsatz soll ausgeschlossen werden, dass die Verwaltung für ersichtlich nutzlose oder unlautere Zwecke missbräuchlich in Anspruch genommen werden kann. Bei dem Fehlen eines schutzwürdigen Interesses ist die zur Entscheidung berufene Behörde zwar nicht verpflichtet, wohl aber berechtigt, die beantragte Amtshandlung allein aus diesem Grunde auch dann zu verweigern, wenn „an sich“ ein Anspruch besteht.

Personen, bei denen das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit objektiv fraglich ist oder erscheinen kann, insbesondere von deutschen öffentlichen Stellen bestritten wird oder sonst objektiv unsicher ist, müssen sich nicht dafür rechtfertigen, dass und warum sie wissen wollen, ob sie nun Deutsche sind oder nicht, und zwar gerade auch dann nicht, wenn das z. B. nach ihren konkreten Lebensumständen oder aus sonstigen Gründen objektiv völlig belanglos ist. In diesen Fällen ist ein besonderes Feststellungsinteresse weder darzulegen noch zu prüfen. Personen dagegen, bei denen das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit weder objektiv fraglich ist noch auch nur objektiv fraglich erscheinen kann und für die eine rechtsgestaltende staatsangehörigkeitsbehördliche Feststellung zum Bestehen ihrer deutschen Staatsangehörigkeit objektiv ersichtlich nutzlos wäre, haben dagegen kein schutzwürdiges Sachbescheidungsinteresse, so dass ihnen eine Sachentscheidung, d. h. eine solche Feststellung verweigert werden kann.

Wir haben zur Antragstellung und Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen keine Anweisungen oder Erlasse an den nachgeordneten Bereich herausgegeben. Aufgrund der deutlichen Zunahme an Anträgen auf Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen hatten jedoch die Regierungspräsidien das Ministerium um Handlungsempfehlungen gebeten, wie mit Anträgen bei ersichtlich fehlendem Sachbescheidungsinteresse unter verwaltungsökonomischen Gesichtspunkten umgegangen werden soll. Hierzu wurde den Regierungspräsidien empfohlen, unter Beachtung der Rechtsprechung diejenige Lösung anzustreben, die den geringsten Aufwand verursacht. Ob innerhalb der Staatsangehörigkeitsbehörden Anweisungen oder Erlasse zum Thema „Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen“ gibt, ist hier nicht bekannt..

Mit freundlichen Grüßen, Evangelia Hüfner

Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration
Leiterin Referat 74 Staatsangehörigkeit,
Geschäftsstellen der Härtefallkommission und der Ombudsperson
Willy-Brandt-Straße 41, 70173 Stuttgart
Telefon: 0711/279-4470
Telefax: 0711/279-4468
E-Mail: evangelia.huefner@im.bwl.de


https://www.youtube.com/watch?v=y0w-Fl_QwvU&app=desktop

Das System wehrt sich somit zusehends rechtebeugend und willkürlich durch niederrangige Handlungsanweisungen an die Personen im Ausländer[amt], um die Bearbeitung des Feststellungsantrag zu unterbinden.

Auch der korrekte EStA-Eintrag wird immer mehr verwehrt (Was sich mit obiger Einlassung erledigt haben sollte). Hier ein Beispiel der Firma „Stadt Ulm“. Ein Beweis für die Anordungen von „Oben“:

ulmDie Erwerbsgründe
„Geburt (Abstammung), § 4 Abs. 1 (Ru)StaG“
bzw.
„Legitimation, § 5 RuStAG
werden nicht mehr von der Einbürgerungsbehörde erfasst.

Hier ein Bespiel bei dem nachträglich der bereits erteilte EStA-Eintragung „korrigiert“ wurde:

 

Beaclaasshten: Änderungen im EStA-Register nehmen nur die Bediensteten der Ausländerbehörde – rechtswidrig auf Anweisung – vor. Das BVA führt (verwaltet) lediglich dieses Register. Was auch immer geändert wird – es zählt der von euch eingereichte Antrag F / V zum entsprechenden Datum. Diesen Antrag gilt es in Kopie nebst Eingangsbestätigung gesichert zu verwahren!

Oder auch dieses Beispiel…

Damit steht fest:

Die „Bundesrepublik in/von Deutschland“ wird die Deutschen Völker verwaltungstechnisch auflösen! Der (Links)Faschismus marschiert…!

Warum machen die das?

Gaby Simon-Schmidt

 „Wie eliminiere ich indigene Deutsche mit Landrecht aus dem #EStA? „per Anweisung von Oben“ bzw. indem ich als Staat meine StAG über das alte RuStAG packe. Offiziell gibt es meiner Ansicht nach damit keine juristisch korrekt nachgewiesenen Deutschen mehr, sondern das #BVA gibt mit dieser Änderung im EStA Rüdi Recht: Wir haben bis zur Entlassung aus der Deutschen StAG den Status von „Schröder“ bzw. kann man auch gleich seine Abstammungsurkunden in der Schublade liegen lassen: Du als Deutscher kannst machen, was du willst: Nach dem Willen der BRD-Verwalter landest Du immer wieder in der StAG von Adolf; auch dann, wenn deren eigenes Wahlrecht auf einem Staatsangehörigkeitsrecht von 1913 basiert. Hier wird eingeDEUTSCHt, was nicht niet- und nagelfest ist, aber immer noch dazu in der Lage ist, den Antrag auf einen PERSONALausweis zu unterschreiben.

Das ist glasklare Personenstandsfälschung i.S. des GG 116.1. Damit haben alle aus dem Indigenat ein Problem mehr: Da hier Ländersache, muss pro Bundesland einer den Instanzenzug gehen bis die Bundesverwaltung sich klar positioniert.

Auf Basis des Internationalen Privatrechts würde ich zwischenzeitlich ruhig den Internationalen Strafgerichtshof mit einbeziehen.“


D.h., wie schon oft erklärt… die deutsche StAG muss weg…!
Was jedoch die Verwaltung nicht machen wird. Ergo:

https://www.agmiw.org/der-finale-akt-v1-0/

Anmerkung: Was interessiert es mich, wie und was diese Systemlinge in was auch immer hinein oder heraus interpretieren! Es bleibt dabei, dass Ich & Du Bundesstaaten-Staatsangehörige sind, waren und auch niemals etwas anderes sein werden. In ihrer eigenen Staats-Fiktion dürfen und können sie mit den selbst erschaffenen Juristschen Personen machen was immer ihnen beliebt.
ICH BIN mir meiner Abstammung bewusst , welche diese ebenso für sich selbst per Verwaltungsakt festgestellt haben. Was DIE für ein Spiel spielen, ist für mich ohne weiteren Belang. Diese Staatsfiktion wird denen eh alsbald um die Ohren fliegen…

Anmerkung 2: Da es aktuell Diskussionen darüber gibt, ob nun das BVA aus dem EStA-Register die (Ru)StAG 1913 – Einträge streicht oder nicht und wie die Abstammung aus den Bundesstaaten abgeleitet wird (Abstammungsprinzip). Hier noch mal für die Zweifler abgelegt und verifiziert. – Die Verwaltung geht seit 1871 von einer „einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit“ aus. Wer die Staatsangehörigkeit nicht feststellen läßt, wird allenfalls „als Deutscher behandelt“ oder vermutet (BPA und BRP → siehe Tesobeschluß des BVerfGE RN 21-23 u. 35) ist es aber in den Augen der Verwaltung NICHT, egal, was er ohne Feststellung oder Willenserklärung gegenüber der Verwaltung behaupten will. In Wirklichkeit wird er als staatenlos und damit rechtlose Vermögens- oder Konkursmasse im Treuhänderstatus und nicht als Mann / Weib oder Mensch (Natürliche Person) – Begünstigter der Treuhand gesehen.:
https://www.facebook.com/klaus.a.d.F.lohfingblanke/posts/1573040396041860?hc_location=ufi


Die Verweigerung seitens der [Behörden]  erfolgt ebenso auch bestärkt durch dieses „Urteil“ der Firma VG Potsdam:
https://openjur.de/u/884616.html

Dem widersprechen jedoch diese „Urteile“:

a) SG Hamburg. „Urteil“ vom 06. Juni 2011; Az.: S 6 AY 67/09
https://openjur.de/u/593252.html
aus der Urteilsbegründung hier der Absatz 28: … „hat jeder Mensch (nicht Person ^^) ein elementares und schutzwürdiges Interesse daran, dass seine Staatsangehörigkeit geklärt wird.“

b) Beschluß des Zweiten Senats vom 21. Oktober 1987 — Az.: 2 BvR 373/83:
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv077137.html
Aus der Urteilsbegründung „Der Beschwerdeführer war zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt deutscher Staatsangehöriger im Sinne des Grundgesetzes. Die Ablehnung der Feststellung seiner deutschen Staatsangehörigkeit wirkt sich wie eine Entziehung der Staatsangehörigkeit aus (vgl. BVerwG DÖV 1967, S. 94 f.)

Vielerorts wird der Antrag erst gar nicht mehr angenommen oder die „Ernsthaftigkeit“ muss – unberechtigt – belegt werden. Erklärt denen sodann den TESO-Beschluß (s.o.).


Brandenburg Ablehnung Das Land Brandenburg kann keine Weisungen in Sachen Staatsangehörigkeit von Deutschen erlassen, die Staatsangehörigkeitsangelegenheiten der Deutschen regelt der Bund und eben nicht die Länder.
brandenburg.de/verwaltungsvorschriften

In diesem Fall gilt immer der Grundsatz der Beweislastumkehr. Der Behördenmitarbeiter (wer zahlt dem sein Gehalt?) hat auf eure Aufforderung hin die Anweisung justiziabel unter Angabe der geltenden Gesetze zu begründen, warum er dies nicht machen möchte.


Wenn man den „Gelben Schein“ doch noch erhält, wird oftmals der vollständige Eintrag im EStA-Register verwehrt.
Hier die Zeile: „erworben durch: Geburt (Abstammung) § 4.1 (Ru)StAG„.
Geändert ab dem 02.01.2017 in „Geburt/Abstammung“. (s.o.)

Es werden dem System zu viele Menschen, denen die Augen aufgehen und sich ihre Land- und Bodenrechte zurückholen wollen.

Wichtig: Das Recht auf die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit findet ihr auch im § 30 StAG Abs. (1) Satz 1…!

Die Bundesrepublik Deutschland ist am 01. September 2005 dem EuStAübk beigetreten (hierzu weiter unten imText). Damit ist die BRiD an das EU-Recht gebunden. Relevant sind hier die Artikel 11 (Ablehnung RuStAG), der Artikel 18 (Staatennachfolge) und der Artikel 20 (Einhaltung der Rechtsgrundsätze). Siehe unten im Text.

Man setzt die Einhaltung dieser Artikel mit der Ankündigung einer Beschwerde bei der EU-Kommission durch!

Die Rechtsfolge ist eine Sanktionierung der BRD in Millionenhöhe!
Wenn die BRD dem Sachbearbeiter Vorsatz nachweisen kann, wird dieser persönlich in Regress genommen.

Indem wir die Sachbearbeiter vorher informieren ist der Vorsatz mit der Kopie des Schreibens bewiesen. Also sollte ein freundlicher Hinweis an den Sachbearbeiter genügen (Mustertexte weiter unten).
https://rm.coe.int/CoERMPublicCommonSearchServices/DisplayDCTMContent?documentId=090000168007f2e6


Was tun, wenn die [Behörde] sich verweigert?

Beschwerden mit einer Sanktionsforderung gegen die BRiD können auch an den UN-Menscherechtsrat in Genf gerichtet werden. Dies wegen einem Verstoß gegen den Artikel 15 der UN ARES 217 III vom 14. Dezember 1948.
http://www.aktiv-gegen-diskriminierung.de/internationale-rechtsdurchsetzung/vereinte-nationen/weitere-un-beschwerdeverfahren/#c10487

Beschwerden an die EU-Kommission könnt ihr online einstellen: Hierzu nennt ihr alle Entscheider bis hoch zum Landrat, wenn es sein muss. Bei künftigen  Regressforderungen soll keiner zu kurz kommen.
http://ec.europa.eu/atwork/applying-eu-law/make_a_complaint_de.htm

Das Europäische Übereinkommen vom 6. November 1997 über die Staatsangehörigkeit (BGBl. 2004 II S. 578) ist nach seinem Artikel 27 Abs. (3) für die „Bundesrepublik in Deutschland“ am 1. September 2005 nach Maßgabe der unter II. abgedruckten Vorbehalte und Erklärungen in Kraft getreten.
Quelle: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil II Nr. 32, ausgegeben zu Bonn am 21. Dezember 2006 Seite 1351

Bei ganz verbohrten Bediensteten kann man auch mal dies zurück schreiben:

„Ich beauftrage zur weiteren Bearbeitung einen Mitarbeiter dieser Behörde, welcher sowohl rechtlich als auch geistig in der Lage ist, nach geltendem Recht und Gesetzen zu entscheiden. Welcher zudem nicht dem Versuch unterliegt Unterstellungen und Vermutungen anzustellen, sondern in der Lage ist mit rechtlichen Fakten umzugehen.

Hier zwei Musterschreiben. Wer diese verwendet, muss dies dann aber auch in aller Konsequenz durchziehen! Lesen, anpassen; ggf. korrigieren! 🙂
Musterschreiben GS
Musterschreiben2 GS

Nebenbei habt ihr das Recht auf Anwendung des Gesetzes, welches zum entsprechenden Zeitpunkt – in dem Fall eure Geburt – bestand!

Jeden Tag dort hingehen und nerven? Ja! Fachaufsichtsbeschwerde stellen? Ja! Den Fall an das Verwaltungsbericht über eine Klage abgeben? Ja, wer das Geld hierfür übrig hat.

Weisst die Behördenmitarbeiter – gerne täglich unter Zeugen – auf folgendes hin:

a. das Ausfertigungsdatum des“StAG“ ist der 22. Juli 1913 !!!

b. Siehe den Artikel 50 des EGBGB: „Die Vorschriften der Reichsgesetze bleiben in Kraft“ !!!

c. Siehe Artikel 25 des GG: „Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

d. Sie müssen nach dem RuStAG von 1913 ableiten, wenn ich die Unterlagen (Ahnennachweise) beifüge und im Punkt 4.2 und 4.3 meine Bundesstaaten-Staatsangehörigkeit angebe. Die Personen  in den Behörden können schreiben was sie wollen, das ist  irrelevant. Denn, wenn auf den Verwaltungsakt seites des BVA keinen Widerspruch einlegt wird, ist die weitere Staatsangehörigkeit durch Nachweis anerkannt worden.
Widerustag2rspricht eine Verwaltung einem Verwaltungsakt nicht, ist dieser vollumfänglich rechtsgültig. Somit bekommst Du den Gelben Schein und dies ist die „Positivbestätigung“.

e. Einem Menschen darf die Staatsangehörigkeit NICHT entzogen werden.
conventions.coe.int/Treaty/GER/Treaties/166
verwaltungsvorschriften-im-internet.de/
(https://www.jurion.de/Gesetze/StAR_VwV/4)

In 1964 – ergo zu BRD-Zeiten war das RuStAG noch geltend:

Screenshot_2Dies bedeutet für die Behördenmitarbeiter, das sich diese sehr wohl im geltenden Recht bewegen. Auch in dieser Fassung ist der § 4.1 nach Abstammung vermerkt!

f. Ebenso kann man u.s. GG-Artikel und §§ in Anwendung bringen:

Artikel 3 GG (3) — Missachtung = Diskriminierung
https://dejure.org/gesetze/GG/3.html
Artikel 25 Verwaltungshilfe (BGBl. Teil II Nr. 22 vom 22.04.1976)

Die Behörden müssen den GS nach RuStAG ausstellen!
Vw-hilfe BGBl.
Artikel 3, 4, 5, 10 und 12 des „Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit“
Europ. Übereinkommen StAG
Artikel 73 (2) GG
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_73.html

g. Andere Behörden haben noch gute Infos auf ihren Seiten parat:

rhein sieghttp://www.rhein-sieg-kreis.de/cms100/buergerservice/aemter/amt32/artikel/09315/index.shtml

Manch hartnäckiger Frager wird zuweilen auch Hausverbot erteilt. Wie geht das denn in einem öffentlichen Amt / Gebäude?

In den Ablehnungen der [Behörden] steht oftmals, dass man ja bereits eine StAG besitzt und daher keine weitere beantragen kann. Dem ist nicht so.

Siehe hier das Schreiben des Landrats von Demmin:

Man lese auch hier:

Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit:
https://www.jurion.de/Gesetze/EUStAUebk

Die deutsche Staatsangehörigkeit ist die unmittelbare Reichsangehörigkeit und die wird nicht bezweifel,. Was wir wollen ist unsere „Staatsangehörigkeit“ in den jeweiligen Stadt- und Bundesstaaten nach Abstammung. Dies gemäß dem BVA-Merkblatt (Seite 3 unten) feststellen zu lassen, was nach EUStAÜbk Artikel 18 und 20 unser gutes Recht ist.

Zudem ist die Vermutung, dass mit dem StAG-Ausweis die BRiD nicht anerkannt wird, ein Widerspruch in sich.

Das Gegenteil ist der Fall, weil die Feststellung beabsichtigt, die Rechtsstellung eines Grundrechteträgers zu festigen, entgegen dem Artikel 19 Abs. (3) GG, damit der Verfassungsauftrag gemäß Artikel 146 GG umgesetzt werden kann.

Art. 18 EUStAÜbk-GrundsatzAus der Urkunde „Staatsangehörigkeitsausweis“, den die BR in Deutschland nur im Auftrag (!) und nicht als eigene Staatsangehörigkeit vergibt, ist weiterhin offenkundig, dass man nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und damit nicht Deutscher i.S. des GG 116 Abs. (1) ist, sondern man ist Deutscher und hat eine Staatsangehörigkeit (Adjektiv geht vor).

Diesen Art. 20 EUStAÜbkSachverhalt versteht der Amtsschimmel aber nicht, zumal viele betriebsblind ihren Anweisungen Folge leisten. Das geltende Gesetze diesen reinen Handlungsanweisungen vorgehen, nun davon wissen diese Personen auch nichts oder wollen hiervon nichts wissen.

Schauen wir uns doch einmal den Artikel 116 Abs. (1) des GG an:

Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes (die deutsche Verwaltungs-StAG) ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung (RuStAG 1913), wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

Zur Verdeutlichung:
vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelung = nicht einfach  „besitzen“, sondern man ist Deutscher!
besitzt die dt. StAG im Sinne des GG = verwaltungstechnischer Deutscher.

Das ist nicht ein- und dasselbe!

Manche Textbausteine in den Ablehnungsschreiben verweisen auf einen „Datenkatalog“. Man darf sich somit auch fragen, was mit dem abschließenden Datenkatalog des § 33 StAG tatsächlich gemeint ist.
Man hinterfrage hier insbesonders den § 33 Abs. (2) 2. Hier: „Art der Wirksamkeit“.
Dies u.a. in Verbindung mit dem Artikel 11 (insbesondere Erwerb) des EUStAÜbk.

EUStAUbk Art. 11Denn bei der „Art der Wirksamkeit“ handelt es sich nur um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Dieser ist vom Gesetzgeber absichtlich so schwammig gewählt, um den Deutschen die Möglichkeit des festgestellten Erwerbs der Abstammung nach dem RuStAG 1913 zu verwehren.

Durch die Art. 3 Abs. (1) und Art. (3) GG kann durch die Legislative nicht eingegriffen werden. Somit muss dieser unbestimmte Rechtsbegriff durch das Verwaltungsgericht (VG) kostenpflichtig (!) ausgelegt / geklärt werden. Und das kann auch dauern.

Quelle Wikipedia: Auslegung durch die Gerichte im Regelfall

„Ungeachtet seiner inhaltlichen Unschärfe gibt es für jeden unbestimmten Rechtsbegriff in jedem konkreten Einzelfall grundsätzlich immer nur genau eine richtige Auslegung. Diese eine richtige Auslegung muss die Verwaltungsbehörde bei der Rechtsanwendung finden und wird durch das Verwaltungsgericht im Rechtsstreit gegebenenfalls überprüft. Die Befugnis, abschließend darüber zu entscheiden, welche Auslegung die richtige ist, liegt daher – wie auch in den meisten anderen Fällen der Rechtsanwendung – bei den Gerichten. Den Gerichten steht in diesem Sinne die Letztentscheidungskompetenz zu.“

Das Verwaltungsgericht ist keine ordentliche Gerichtsbarkeit. Und ist, insbesondere dann, wenn man sich auf die verletzten Grundrechte bezieht, gemäß dem Art. 1 Abs. (3) an die Grundrechte gebunden. Wobei im Art. 1 Abs. (3) das Wort „nachfolgende“ leider eine Minderung der Rechte bedeutet. Denn dies schliesst die vorherigen Abs. (1) und (2) ja quasi aus. Schlau gemacht! 👿

Die verletzten Grundrechte sind:

a. Die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
b. Die Diskriminierung wegen der Abstammung (politische Verfolgung – strafbewehrt nach § 241a StGB)

c. Entzug / Verweigerung der StAG
d. Siehe auch hier: verwaltungsvorschriften zum Thema StAG

Wichtig: Im EStA steht ebenso drin, dass ihr eingebürgert wurdet. (EinbB). Ihr seid somit Bürger und nicht mehr Einwohner.
Heisst auch, dass ihr bestätigterweise nicht mehr Deutscher im Sinne des Art 116 (1) seid. Und somit Wert darauf legt auch als Deutscher behandelt zu werden.

Und wir sind die aktivlegitimierten“Kläger und nicht die Beklagten.
Nur, wen juckt das noch in diesem Schein-„Staat“?

Somit hilft nur sich weiter zu wehren, Aufklärungsarbeit zu verrrichten, sich zu vernetzen und den Personen in den [Behörden] unsere Rechte klar zu machen.

Das System wankt. Es ist nicht die Frage, ob es kippt, sondern nur noch WANN!

Besorgt Euch Eure Ahnennachweise nebst dem Auszug aus dem Geburtenbuch und helft mit die originären Gemeinden zu aktivieren und zu organisieren [das ist keine Gründung einer sog. Reichsgemeinde, wie diverse Behörden irrtümlich verkünden]. Denn diese können dann im Verlauf der Reorganisation die von Euch erwünschten Dokumente selbst ausstellen. Dies nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten aus der Position einer Gebietskörperschaft heraus und nicht aus der Position einer lausigen, illegalen und korrupten BRiD-Körperschaft.

Ergänzend kann man auch dies tun:

Alles was man tut dokumentieren (hier: filmen, protokollieren, von Zeugen signieren) und an den Bundesverfassungsschutz (sic!^^) mit dem Hinweis auf den § 31 BVerfGG (1) versenden. Dies mit der Nachfrage, ob den Landesministerien oder kommunale Behörden Verfassungsgerichtsurteile-/ beschlüße negieren dürfen.


Wenn man den Gelben Schein doch noch erhält gibt es zuweilen auch krude Aussagen oder Formulare zum unterschreiben, bevor man den GS in Händen hält.

Ein Beispiel hierzu:

„Außerdem erkläre ich, dass ich nach dem 31.12.1999 nicht aufgrund freiwilliger Verpflichtung in die Streitkräfte oder einen bewaffneten Verband eines anderen Staates, dessen Staatsangehörigkeit ich ebenfalls besitze, eingetreten bin.

Ich erkläre weiterhin, dass mir bekannt ist, dass ein freiwilliger Eintritt in Streitkräfte oder einen anderen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit ich ebenfalls besitze, ohne vorherige Zustimmung nach § 8 Wehrpflichtgesetz zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit führt.“

Manch ein Bediensteter in der Ausländer[behörde] versucht z.B. mit dieser Aussage Antragswillige zu verschrecken:

„Sie werden dann beim Verfassungsschutz gemeldet!“

Nun ja, zum einen steht das im § 37 (2) des StAG auch so drin.
Also nicht ungewöhnliches. Da sich nachgewiesene Deutsche nach RustAG 1913 auf die gültige Verfassung von 1871 berufen, wäre es ja auch logisch, dass man dann auch vernünftig auf diese rare Spezies aufpasst. 🙂


Gerne wird man auch als ein sogenannter Reichsbüger bezeichnet!

Dies ist strafbewehrt. In frage kommen hier u.a. die §§ 130 StGB Volksverhetzung, 241a StGB Politische Verfolgung, die Üble Nachrede als auch das Diskriminisierungsgesetz via dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz).
AGG


Wer ist denn nun ein Reichsbürger?
Deutsches Staatsbürgerrecht


Klare Ansage:


In Baden-Württemberg gibt es diese Info an die Bediensteten:

Umgang mit Reichsbu rgern – BW

In diesem Dokument wird nur ein „Hinweis“ verteilt. Wer einen Hinweis höherrangig gegenüber einem geltenden und gültigen Gesetz einstuft, dem ist nicht mehr zu helfen! Erinnert die Bediensteten daran, was mit den Mauerschützen von der damaligen innerdeutschen Grenze passiert ist?


Und was haben wir denn hier? „Deutschland“ wo ist das denn nun?
Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Europäisches Übereinkommen über Staatsangehörigkeit, Fassung vom 21.05.2016
https://Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer


Her ein Besipiel wie in der Sammelakte das Ableitungsprotokoll aussieht:

SammelakteDie Akteneinsicht darf nicht verwehrt werden: Siehe hierzu den § 62 (2) Personenstandsgesetz als auch z.B. für Bayern:
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwVfG-29?AspxAutoDetectCookieSupport=1


Wie wird diese Thematik IM System den Bediensteten gelehrt?
http://www.standesbeamte-thueringen.de/fileadmin/StandesbeamteTh/content/doc/Fachtagung_und_Mitgliederversammlung_2011/Loesungen/AG_2_-_Staatsangehoerigkeit_und_Standesamt.pdf


Hier noch ein Urteil des  des Bundesverfassungsgericht vom 28.5.1952 vor, welches zeitgenössisch wie folgt eingeordnet wird:

„In den Jahren 1938 bis 1943 hat das Deutsche Reich in Verfolg mehrerer teils in Friedens-, teils in Kriegszeiten vorgenommener gebietlicher Ausweitungen ost- und südostwärts sowie westwärts von Fall zu Fall der volksdeutschen Bevölkerung der betroffenen Gebiete die deutsche Staatsangehörigkeit kollektiv verliehen (nur im Falle Österreichs in toto-Aufnahmen des Staatsvolks in den deutschen Staatsverband).

Die Möglichkeit, sich durch Optionserklärung für die Beibehaltung
der angestammten Staatsangehörigkeit zu erklären, ist im Gegensatz zu den im Zusammenhang mit dem I. Weltkrieg stehenden Regelungen (zu vgl. unter dem Abschnitt  VII) in keinem Falle gewährt worden.“
(Lichter 1955, S. 209). […]

„Das BVG führt aus, daß aus der Unwirksamkeit der nach dem 31. Dezember 1937 vorgenommenen Annexionen auf Grund der gesamten Umstände nicht die Folgerung gezogen werden
könne, daß alle mit den Annexionen zusammenhängenden Zwangsverleihungen der deutschen Staatsangehörigkeit als nichtig zu betrachten seien. Es läßt vielmehr maßgebend sein, ob der Staat, dessen Gebiet annektiert wurde, die Eingebürgerten als seine Staatsangehörogen in Anspruch nimmt. Bei Nichtinanspruchnahme erklärt das Gericht die Einbürgerung dann für rechtswirksam, wenn sie dem Willen des Betroffenen entsprach und er diesen Willen nach dem 8. Mai 1945 (Zeitpunkt der deutschen Kapitulation) zum Ausdruck gebracht hat oder bringt“
(Lichter 1955, S. 215, Beschluss des BVG vom 28.5.1952)


http://bewusst.tv/droht-die-komplette-entrechtung/

 

Meine, Deine, Unsere POLIZEI – im Hier und Jetzt! v4.7.

aktualisiert am 14.05.2017

Aktuelles:
/hilflose-polizei-denkt-daran-neonazis-um-schutz-ihrer-familien-zu-bitten/


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Vor wenigen Jahren waren die Uniformen der Polizisten und die Dienstwagenfaben in der Farbe Grün gehalten.

Die Farbe Grün steht sinnbildlich für die „Souveränität“.

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Nach einem Erlass der EU (die EU ist kein Staat, sondern ein Verein!) mussten die Uniformen und Wagenfarben in Blau gewechselt werden. Was vom Großteil der Länder auch umgesetzt wurde.

Die Farbe Blau steht für die Hohe See – ergo dem internationalen Handels- und Seerecht (UCC – Uniform Commercial Code), in dem wir uns seit dem 01.01.2016 allesamt befinden.

Die Umfirmierung findet auch mit passender Außenwirkung statt:

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Anstelle der alten „BWL“-Kennzeichen gibt es nun z.B. die privat-rechtlichen Schilder der Firma Stadt Ludwigsburg. 😉

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Eine BEHÖRDE..??? 😆 und noch einmal: :lol
Merken die noch irgend etwas…? Ich befürchte nicht…
OK, solange man sein Gehalt bekommt und eine Waffe tragen darf…

Diese – unsere(?) –  Polizisten werden bewusst arglistig getäuscht!

Zwischen den Worten „uniformiert und „uninformiert“ liegt nur ein Buchstabe…

Denn diese POLIZEI-Bediensteten sind keine echten Beamte (welcher Staat hat denen denn eine korrekte Bestallungs-Urkunde ausgehändigt?), sondern nur Erfüllungsgehilfen für eine menschenverachtende Gruppierung, welche im Bundestag für Dritte illegal zu unseren Lasten ungehindert ihr Unwesen treibt.

Frage: Für welchen Staat arbeiten unsere „Polizisten“?

ngo-brd

upik-brd

Hierzu der komplette Firmeneintrag des Internationalen Firmenverzeichnis www.upik.de der BRiD:
BRvD

Ergo arbeiten die „Polizisten“ somit seit dem Jahr 1990 für eine Nicht-Regierungsorganisation...!?! 🙄

Laut dem Bundesverfassungsricht sind auch die Wahlen ungültig:
2 BvE 9/11 vom 25. Juli 2012

Nach einer diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vom 25.07.2012 steht nunmehr endgültig fest, dass unter der “Geltung” des Bundeswahlgesetzes – hier das Ausfertigungsdatum von 07.05.1956 – noch nie “ein verfassungsmäßiger Gesetzgeber” am Werk war und somit insbesondere alle erlassenen „Gesetze“ und „Verordnungen“ seit 1956 nichtig sind.

Nebenbei: „wählen“ darf nach dem § 12 BWahlG nur ein Deutscher gemäß dem Art. 116 GG. Wer ist das denn überhaupt in diesem Land? Hat denn jeder Bürger (korrekter: Einwohner) auch einen „Staatsangehörigkeitausweis„? Auch hier eine Täuschung!

§ 12 Bwahlg

GG 116

Jeder POLIZIST ist gemäß dem Eintrag im Marken- und Patentamt zu München nur ein besserer (bewaffneter) Schreibwarenhändler.

Patentamt POLIZEI

Die jeweiligen Bundesländer haben einen Lizenzvertrag mit dem Land Bayern zur Nutzung der Wortmarke „POLIZEI“ abgeschlossen.

Hier der ausführliche Wortmarken-Eintrag der POLIZEI in NRW:
NRW-POLIZEI-ALS-MARKE-LAND-NRW

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Hier der Link zur Firma POLIZEI in NRW:
In deren eigenem Text wird klar und eindeutig auf die Firma hingewiesen:
http://www.polizei.rlp.de/internet/nav/80c/80c409c6-071a-9001-be59-2680a525fe06.htm

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Noch Fragen hierzu? 😆


Ein Urteil des BVerfG vom 17.12.1953 – 1 BvR 147/52 sagt folgendes aus über den Beamtenstatus:

Leitsatz

  1.  Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen.
    Quelle: http://opinioiuris.de/entscheidung/805

Ergänzend hierzu die Zeitung „ZEIT“:
http://www.zeit.de/1954/07/es-gibt-keine-beamten-mehr

polizei-status

Mit den Bundes-Bereinigungsgesetzen der Jahre 2006, 2007 und 2010 wurden zahlreiche Gesetze – via der Abschaffung des Geltungsbereiches – ad acta gelegt.

Diese wurden, ohne den Umweg über den Bundestag und Bundesrat zu nehmen, direkt via (dem) Diktat (der West-Alliierten) in die Bundesgesetzblätter (BGBl.) – ausgegeben zu BONN und nicht in Berlin (!) – übernommen.

Darin dokumentiert sind die Aufhebungen vieler Gesetze – ins besonders der jeweiligen Geltungsbereiche, ohne die ein Gesetz keine Gültigkeit mehr hat!

Dies betrifft u.a.:
das GVG, die OWiG, die StPO und die ZPO u.a.

https://www.agmiw.org/?page_id=637

Siehe hierzu das Schreiben des „Bundesministeriums der Justiz“:
➡ BEREINIGUNGSGESETZ-SCHREIBEN_JUSTIZMINIST

Man darf davon ausgehen, dass der reguläre [Beamte] vor Ort darüber nicht informiert / geschult wird / wurde. Wozu auch!?

Dieser Hauptkommissar erklärt es eindeutig!
Interview mit Herrn PHK Harald Schreyer (suspendiert^^):
http://bewusst.tv/fragen-bei-zoll-und-polizei/

Für interessierte Polizisten stelle ich den Kontakt gerne her.

Daher ist der alltäglichen Rechte beugenden Willkür Tür und Tor geöffnet, zumal leider auch wissende [Beamte] – noch! – willfährig und vorätzlich (strafbewehrt) handelnd weg schauen und „Dienst nach Vorschrift“ machen.

Es gilt ab dem Jahr 2016 das internationale Handelsrecht UCC.
„Gesetze“ oder gar eine Rechtstaatlichkeit ist nicht mehr gegeben.

Hierzu ein Interview mit Herrn Dr. jur. Helmut Roewer, dem ehemaligen Präsident des Verfassungsschutzes Thüringen:

das-verschwinden-des-rechtsstaats-und-das-versagen-der-politischen-elite

Polizisten müssen sich eine private Diensthaftpflicht-Versicherung zulegen, da seit 1982 die „Staats“haftung erloschen ist.

Auch einer der Gründe, warum z.B. ein [Richter] seine „Urteile“ oder Beschlüsse (= Willenserklärung) im „Original“ nicht mehr unterschreibt. Ein Schelm, wer Böses hierbei denkt.

Die Unterschrift! – 1.3.

Siehe u.a. hierzu auch:
Bundesgerichtshof-Urteil: VII ZB 43/12
Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 27. 1. 2003 – 1 B 92. 02

Liebe Polizisten,

lest bitte einmal aufmerksam auf der Seite 27!
Wer bezahlt die Antifa? Genau! Euer Arbeitgeber!

http://www.jusoslsa.de/download/landesdelegiertenkonferenzen/antragsb%C3%BCcher/Antragsbuch%20Juso-LDK%202015.pdf

Wisst Ihr, geschätzte Bedienstete der Firma POLIZEI:
a) was mit den Mauerschützen der innerdeutschen Grenze passiert ist? Die keine von ihren Chefs unterschriebenen Handlungsanweisungen vorlegen konnten.
b) ob es im Bundeshaushalt Rückstellungen für Beamten-Pensionen gibt?

Auch besorgte Polizei-Bedienstete melden sich vermehrt zu Wort.
Weitere Videos von mutigen Polizisten findet man auf Youtube.
Facebook-Beitrag

Ergänzung:

FB-SV

Polizist Sven Kleuckling Klartext auf Facebook

arrow: https://vimeo.com/214855525


wiwe_2010_76

polizei-oeffentlichkeitsgebot

Muss man unsere Polizisten an ihren geleisteten Eid und an das Beamtenstatusgesetz erinnern???

Neutralitätspflicht, §§ 33 Abs. 1 S. 1, 2, 34 S. 2 BeamtStG:

Art.7

Pflicht zur politischen Mäßigung, § 33 Abs. 2 BeamtStG:

Art.8

Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten
§ 34 S. 3 BeamtStG

Art.9

Gehorsamspflicht, § 35 S. 2 BeamtStG

Gemäß § 35 S. 2 BeamtStG sind Beamten verpflichtet, die dienstlichen Anordnungen und allgemeinen Richtlinien der Vorgesetzten zu befolgen. Die Pflicht zur Befolgung von Weisungen besteht unter folgenden Voraussetzungen (Auszug):

* der Vorgesetzte, der die Weisung erteilt, muß sachlich und örtlich zuständig sein. (ist er das für RuStAG Deutsche?)
* der angewiesene Beamte muß für die auszuführende Weisung ebenfalls sachlich und örtlich zuständig sein (ist er das für RuStAG Deutsche?)
* es muß sich um eine amtliche Anordnung für dienstliche Tätigkeiten handeln, welche die Wahrnehmungen des funktionellen Amtes (welches Amt? Es gibt nur noch Firmen!) betreffen (man spricht insoweit von amtlichen Weisungen im Gegensatz zu dienstlichen Weisungen, die den Beamten als Person betreffen)
* der Beamte darf nicht ausnahmsweise weisungsungebunden sein, § 35 S. 3 BeamtStG
* die Weisung darf kein Verhalten verlangen, das erkennbar strafbar oder ordnungswidrig ist oder die Würde des Menschen verletzt, § 36 Abs. 2 S. 4 BeamtStG
* Weisungen müssen zur Aufgabenerfüllung oder zum Schutz des Beamten erforderlich sein (unzulässig sind daher beispielsweise private Aufträge des Vorgesetzten wie einkaufen gehen oder Kaffee kochen).
* Bei verfassungswidrigen Weisungen entfällt die Gehorsamspflicht (welche Verfassung?), wenn ein evidenter, besonders schwerwiegender Verfassungsverstoß vorliegt. Im Übrigen besteht die Gehorsamspflicht prinzipiell auch bei rechtswidrigen Weisungen, sofern die Weisungen nicht willkürlich oder offensichtlich schwerwiegend fehlerhaft sind. Bei der Beurteilung, ob es sich um eine solche offensichtlich und besonders schwerwiegend fehlerhafte Weisung handelt, ist § 44 LVwVfG heranzuziehen.

§44 LwVfG

Womit wir wieder bei dem Thema „Unterschriften“  sind!  😉

Welcher Haftbefehl oder welcher Durchsuchungsbeschluss (ein Beschluss ist eine „Willensbekundung“ und somit rechtsunwirksam) war vom zuständigen Richter formal korrekt unterschrieben?!? 👿

Art.6

Liebe Polizisten, JA – wer remonstriert und daher nicht mehr systemkonform für deren Interessen handelt, wird entlassen und gemobbt. Wie lange soll das gut gehen? Wann seid ihr an der Reihe?

Ein Beitrag aus dem „Beamten-Magazin“:
http://www.beamten-magazin.de/pflichten_des_beamten

Hier einer der vielen Aufrufe besorgter Bürger an die Polizisten:

Aufruf

+++++

Sofern freundliche, sachliche Gespräche mit den POLIZEI-Firmen-Bediensteten nicht (mehr) möglich sind:

2013-MASSNAHMEN-GEGEN-STRAFTATEN-DER-POLIZEI

verhaltensmassnahmen-bei-kontrollen

2008-MiStra Mitteilungen in Strafsachen 

StGB §§ 11, 344, 345 und 358

Abschnitt 73a RiStBV –
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)

„Durchsuchung und Beschlagnahme stellen erhebliche Eingriffe in die Rechte des Betroffenen dar und bedürfen daher im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz einer sorgfältigen Abwägung. Bei der Prüfung, ob bei einem Zeugnisverweigerungsberechtigten die Voraussetzungen für eine solche Maßnahme vorliegen (§ 97 Abs. 2 Satz 3, Abs. 5 Satz 2 StPO), ist ein strenger Maßstab anzulegen.“

Dies sodann i.V.m. dem § 113 Abs. (3) des StGB…!

+++++

Schlußwort:

Wie kann es angehen, dass unsere Polizisten eine „Regierung“ schützen, welche beleghaft (siehe BVerfG-Urteile) illegal und rechtsbeugend agiert?

Man nehme als Bsp. nur den Art. 16a des GG (Asylgesetz).
Oder wie ist das mit dem Kriegseinsatz der Söldnertruppe „Bundeswehr“ in Syrien ohne ein UN-Mandat?

Nun – die Damen und Herren Politiker sind ja fein raus. Denn diese haben vorgesorgt. Man siehe hierzu den § 129 StGB (2) 👿

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Schon gewusst, dass jede Partei ein „besonderer Verein“ ist?
In weiser Vorsicht wurde auch hier „nachgebessert“:

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Seht hierzu auch den § 37 PartG i.V.m. § 54 BGB…!

Kann das Volk etwas dagegen tun? Da gibt es doch den Art. 20 (4) des GG, oder?

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Seit 2014 steht in der Fußnote zu diesem Art. 20 GG, dass dieser Artikel nur für Deutsche gemäß Art. 116 Abs. (1) GG gilt. Nur, wer ist das denn heutzutage? Richtig, alle Diejenigen, welche einen Staatsangehörigkeitsausweis haben. Dies trifft jedoch für die Vielzahl der Menschen in diesem Land nicht zu, da diese lediglich einen Personalausweis haben.

Nebenbei dieser Personalausweis wurde 1938 von Adolf Hitler eingeführt, nachdem er mit dem Gleichschaltungs- und Ermächtigungs“gesetz“ 1933/34 die damaligen Bundesstaaten-Staatsangehörigkeiten in „deutsch“ zusammen gefasst hat.

Wurden nicht alle Gesetze der Nationalsozialisten durch die Alliierten aufgehoben? Wie kann es sein, dass bis heute noch rund 250 „Gesetze“ und Normen aus dieser Zeit (1933- 1945) aktiv angewendet werden?
Wie z.B. der Anwaltszwang vor Gericht oder die Justizbeitreibungsordnung.
NS-Gesetzgebung

Liebe Polizisten! Ist Euch bewusst, dass ihr euch täglich strafbar macht? Ein wichtiges Bsp. aus der täglich angewendeten Praxis:

  • Freiheitsberaubung § 239 StGB i.V.m. vielen anderen §§….

Laut dem Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll enthalten sind, in der Fassung des Protokolls Nr. 11 Straßburg, 16. IX. 1963 Art. 1

– hier: das Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden (Zivilrecht).

Ergänzend hierzu verweise ich auf das Bundesgesetzblatt Nr. 60 vom 20.11.1973, hier: Artikel Nr. 11:

Niemand darf nur deswegen in Haft genommen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.“

Diese Regierung wird bald den Notstand ausrufen? Was dann?

Wir, die Menschen in diesem Land, auf deutschem Grund und Boden brauchen JEDEN ehrlichen auf aufrichtigen Polizisten!
WO SEID IHR? Habt Ihr Euren  Idealismus begraben? Zählt nur noch purer Egoismus? Angst vor Mobbing oder Strafversetzung? Warum schluckt ihr den „Maulkorb“-Erlass in bezug auf die Wirtschaftsflüchtlinge?

Wie lange noch wollt ihr Euch als Erfüllungsgehilfen prostituieren? Wie lange noch wollt ihr willkürlich und willfährig rechtsbeugend „Dienst nach Vorschrift“ zulasten der Menschen in diesem Land ausüben? Habt Ihr keine Familien und kein Gewissen?

Seid versichert:
Die Ereignisse werden uns bald überrollen. UNS und EUCH!
Die Geschichte vergisst nichts! Als WAS wollt ihr in die Geschichtsbücher Einzug halten?

Auf welcher Seite steht Ihr???

Ein ergänzender Aufruf an Euch ihr lieben Polizisten:
wichtig-liebe-polizisten-bitte-nehmt-meine-botschaft-an/

Etwas zum Nachlesen und Nachdenken:
Beamtenwegweiser 2015

++++

Ich habe den Text ohne Veränderung übernommen und bin für den Inhalt, den Wahrheitsgehalt und die Richtigkeit nicht verantwortlich.

Veröffentlicht am 31. Dezember 2014 von ddbagentur:

TEXT:

„Im Zuge meiner Ermittlungen den gestrigen mysteriösen Brief meines “POLIZEI”-Freundes betreffend, kontaktierte ich heute meinen ex-Kollegen, Freund und Informanten bei der zwangsvollstreckten Berliner “POLIZEI”, um ihm ein wenig auf den Zahn zu fühlen. Was er mir an Informationen präsentierte, war kaum zu glauben, scheint aber der Wahrheit zu entsprechen.

Nachfolgend nenne ich meine ehemaligen Kollegen A.

Vorgreifend zusammenfassend kann ich die Aussage A’s. nur bestätigen: “Der Patient ist bereits seit Langem tot, er ist nur noch nicht umgefallen”. Hunderte Kündigungen, allein in Berlin, von ehemaligen Bediensteten der zwangsvollstreckten ehemaligen Firma “POLIZEI” belegen das Übel.
Man arbeitete bereits für wenig Geld, wenn man das Pensum nebst dem enormen Risiko eines “POLIZEI”-Bediensteten beachtet, nun jedoch verlangt man kostenfreien Sklavendienst? Da hört alle Freundschaft auf. Natürlich spart man sich so auch die späteren Diskussionen zum Ende des I. Quartals 2015, wenn alle anderen auch fristlos gekündigt werden. Der Verschwörerplan der Zionisten macht mal wieder Sinn!

Fahrzeugbewegungen sind kaum noch möglich, so A., da die Kreditkartenlimits ausgereizt sind und seitens der “POLIZEI” kein monatlicher Ausgleich mehr stattfand. Grund dafür waren ausstehende Zahlungen seitens der zwangsvollstreckten Firma “BRD” an die ehemalige Firma “POLIZEI”.

Hinzu kommen tausende ausstehende Zahlungen von Opfern der Söldnerschaft, die einfach ihre Straftickets nicht mehr bezahlten. Natürlich nicht, denn zunächst muß nach neuem Recht des weltweit gültigen Uniform Commercial Code (UCC) auch ein gültiger Vertrag zwischen “POLIZIST” und einer anderen Entität (z.B. Mensch) geschlossen sein. Ohne Vertrag darf kein privat handelnder Söldner, namens “POLIZIST”, einem anderen eine Leistung abverlangen. Kann der “POLIZIST” keinen Vertrag vorlegen, so steht er schnell selbst in einem Vertragsverhältnis und bezahlt für seine versuchte Versklavung eines anderen oder hält sich eben aus allem raus, so wie A. es stets tut. Wenn seine Kollegen Radarmessungen durchführen, bleibt er am Rande und tut gar nichts! Er weiß um die hohen Strafen, welche viele seiner Kollegen bereits zahlen müssen.

Er ermahnt eher noch zur Ruhe.
So bleiben die Kassen natürlich leer und schon das eine oder andere Mal legten “POLIZISTEN” Spritgeld für eine halbe Tankfüllung aus, um nicht laufen oder mit dem Fahrrad fahren zu müssen.
Ein Kollege einer anderen “POLIZEI”-Filiale, mit welchem A. gut befreundet ist, erzählte ihm kürzlich, er hätte seinen 2. Monatssold noch nicht erhalten und solle ab 1. Januar 2015 auf 28% seines Solds verzichten. Grund dafür wären Zahlungsschwierigkeiten der zwangsvollstreckten Firma “INNENMINISTERIUM”. Und nun etwas sehr Amüsantes: Er fragte nach, wann er denn mit den beiden ausstehenden Soldzahlungen rechnen könne. Die Antwort seines “FILIALLEITERS”: “Darüber reden wir im April!”. Es ist also bereits klar, daß dann schon alle entlassen sein werden und man zahlt ihnen nicht einmal das verdiente Geld für die erbrachte Leistung! Das ist so einunglaublicher Betrug!

Liebe Leser, ich bin k e i n Freund des ehemaligen sklavischen Werkzeugs “POLIZEI”, jedoch sind dort im Grunde genommen auch nur liebende Wesen im Dienst, die nichts Böses im Schilde führen.
Bitte habt ein wenig Verständnis für die Damen und Herren dort. All das natürlich nur, wenn sie sich auch dementsprechend benehmen!
Ein anderer Vorfall betrifft 2 Obdachlose, die sich im Westteil der Stadt Berlin im Sommer 2014 hinter einem Supermarkt Reste aus dem Müll-Container fischten. Dem Supermarkt war das nicht Recht, denn sie wollten den Containerinhalt nicht verschenken. Also riefen sie die Zwangsvollstreckten der ehemaligen Firma “POLIZEI” zur Hilfe, denn die beiden “Penner”, so ihre Aussage, wollten sich nicht vertreiben lassen. Insgesamt 6 (!) ehemalige “POLIZEI”-Bedienstete rückten an und wurden den beiden “Pennern” nicht Herr. Also rief man die ehemalige und zwangsvollstreckte Firma “SEK” (!) zur Hilfe. Bei diesem Angriff kamen die beiden “Penner” leider zu Tode, denn man schoß mit Kanonen auf Spatzen. Mein Informant A. berichtete, daß die beiden Obdachlosen nur Hunger hatten und sich massiv weigerten, den Tatort zu verlassen. Aus diesem Grunde wurde sie vorsätzlich ermordet – einer totgeschlagen, als er seinem Kameraden helfen wollte, der an den Elektroschocks, die seinen Körper immer und immer wieder durchströmten, starb. “Da habt Ihr’s, Ihr Penner!”… sagte einer der maskierten Feiglinge. Ganz klar, A. war danach 16 Tage krankgeschrieben, weil er das Maß des Terrors nicht mehr verstand.

Habt Ihr irgendwo etwas über diesen Vorfall gehört oder gelesen? Nein? A. auch nicht. Die beiden wurden ohne Protokoll dem Friedhofsgärtner übergeben und so aus dem Verkehr gezogen. So geht man mit Euch um, werte Leser! So viel wert ist ein von Gott erschaffenes Lebewesen. Bei den Tieren sehen wir es ja bereits seit Jahrtausenden. Gott erschafft und ist der Einzige, der das Leben nehmen darf. Und was tut Ihr? Ihr seid Mitschuld an der Ermordung von 60 Milliarden Tieren pro Jahr!

Doch weiter im Text zur zwangsvollstreckten ehemaligen Firma “POLIZEI”: Es ist zeitweite Pflicht, eine schußsichere Weste zu tragen. Diese zählt zur Dienstkleidung eines Söldners der “POLIZEI”. A. und seine Kollegen baten um je eine und das nicht seit gestern, sondern schon seit 2007. Leider waren wohl derzeit keine in Bestellung und nun, so kurz vor dem Ende, muß man denen ja nun auch keine mehr geben.

Es sieht alles nach dem Ende aus. Die neue private Truppe Söldner, die sich dann ab April 2015 durch Deutschland und die WELT morden wird, ist sicherlich bestens mit Schutz- und Maßnahmenmitteln ausgestattet.“

++++++

Korrupte Gerichte und Justiz:

Ex-Kriminaloberkommissar über Justiz der Bundesrepublik Deutschlands
https://www.youtube.com/watch?v=sp4-Eg_2VcU

Fiese Tricks von Polizei und Justiz
Jörg Bergstedt referiert. Dieser spektakuläre Vortrag zeigt die schockierende und doch immer wieder absurd-komische Mischung aus Enthüllungen von Fälschungen,
Erfindungen und Straftaten von Polizei, Justiz und dem heutigen Ministerpräsidenten Volker Bouffier.
https://www.youtube.com/watch?v=-N8sRA0ITPk

Ex-Polizei Hauptkommissar spricht über Bundesrepublik Deutschlands:
https://www.youtube.com/watch?v=DCF49UixjOE

Bewusst TV – Fragen bei Zoll und Polizei:
Marion Regner, ehem. Zollbeamtin und PHK Harald Schreyer über die ursprünglichen Aufgaben ihrer Berufsgruppen und die sich rasch verändernde Realität und mangelnde Rechtsgrundlagen.
https://www.youtube.com/watch?v=TfcJ-nWX_Vw

Rechtsloser Raum BRD NGO – Polizei Kriminaloberkommissarin Ivette Pfeiffer steigt aus:
https://www.youtube.com/watch?v=11SABJjxibI
https://www.youtube.com/watch?v=sp4-Eg_2VcU

++++++

Am Rande erwähnt weitere Merkwürdigkeiten:

fuehrerschein

Die §§ 1 – 15 der STVZO sind entfallen!

Durch die Aufhebung der §§ 1 bis 15 der StVZO ist die ganze Zulassungspflicht – hier: Führerscheine, Fahrerlaubnis – weggefallen. Schon gewußt?

STVZO

Ebenso der § 69 StVZO, welcher den Geltungsbereich definierte!

Siehe hierzu:

https://newstopaktuell.wordpress.com/2014/11/28/auserst-wissenswert-man-braucht-hierzulande-weder-einen-fuhrerschein-noch-eine-fahrerlaubnis/

Was sagt uns das?? 😉

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Schnee

 

 

(Un)bequeme Wahrheiten?!

Ein wahrlich trefflicher Gastbeitrag und einige aufklärende Videos für Euch.

++++

Der Lockruf von Mordor

Über Flüchtlingspolitik, menschliche Minions und dem Spiegelprinzip

Alle grün unterlegten Textstellen beinhalten Links (separte Webseite siehe unten imText) und dienen als Ergänzung zu diesem Text.

Der Aufschrei ist groß, die Gleichgültigkeit noch viel größer. Solange etwas nicht direkt vor unserer Haustüre passiert oder uns gar persönlich trifft, solange regiert die Akzeptanz von Missständen in dieser Welt. Das Sankt-Florian-Prinzip existiert überall. Je größer der eigene Wohlstand, umso arroganter und herzloser die Argumente und Handlungsweisen. Je größer die Armut – geistig, herzlich und finanziell – umso animalischer das eigene Auftreten. Beiden Lagern gemein ist das rücksichtslose Ausleben vom Recht des Stärkeren – bis in seine schwächsten (Mit)Glieder hinein – die Welt unserer Kinder legen Zeugnis davon ab. Die Illusion einer irgendwie doch noch gut funktionierenden Welt zerbricht gerade. Und das in einer Phase, in der die Zeitqualität jede Menge lichtvolle Auswege dem System Mensch anbietet.

Die politische Kaste weltweit – die angeblichen Führer, Vertreter und Lenker eines Volkes ernten die Früchte ihres Handelns, zusammen mit den Strippenziehern der Industrie, der Einflußreichen, den grauen Eminenzen. Die Verblendung durch Macht, Geld und kruder Ideologien offenbart ihr teuflisches Wesen. Ein Dämon holt zum Schlag aus, infiziert im wörtlichsten Sinne den Geist der Menschen und verschließt ihre Herzen. Das Ergebnis in einigen Jahren wird nur noch mehr Hölle sein – live gefilmt von Menschen, die ihren eigenen Untergang digital zelebrieren. Das römische Prinzip „Brot und Spiele“ ist aktueller denn je – nur gehören heute auch die Zuschauerränge zur Löwengrube – einschließlich ihrer Spielführerlogen. Das System Mensch entgleitet zunehmend in eine dunklere Ecke des polaren Spielfeldes – freiwillig, vorsätzlich, fahrlässig. Die neuen Fürsten der Dunkelheit warten schon auf ihre Chance, das Spiel zu übernehmen. Und deren Lohn ist nicht Geld – es ist das süße Gift der Angst.

Die Orks dieser Erde nehmen Gestalt an – von der Leinwand direkt ins reale Leben. Das Menschenkind starrt immer noch gebannt auf die Leinwand des Lebens und versteht nicht, dass es kein Zuschauer, sondern aktiver Mitschöpfer der globalen Realität ist. Der Grundsatz „Energie (Schöpferkraft) folgt der Aufmerksamkeit eines jeden Menschen“ wird gerade als die energetische Wasserstoffbombe unserer Tage benutzt – Hass, Aggression, Angst etc. potenzieren sich durch Menschen unbewusst hoch – der polare Gegenspieler leistet ganze Arbeit. Während die politischen Buchhalter dieser Erde noch mit Geldzählen beschäftigt sind und immer neue untaugliche Spielregeln des Lebens erlassen, ergreift eine Macht Besitz von Menschen, die ihr animalisches Erbe zum Vorschein bringt.

Politiker, Waffenschieber, Finanzhaie, Konsumschmiede, religiöse Verblender und einige andere Randgruppen zelebrieren mit Macht die Erzeugung von Ohnmacht. Die Masse Mensch lässt sich wie Vieh zur Schlachtbank treiben, narkotisiert von Angst und gesteuert von Trugbildern einer Scheinrealität, die vorgaukelt, „die Welt ist eben so“. Wer jetzt den Abstand aus diesem Höllenstrudel nicht erreicht, wird von den Kräften der Masse mitgerissen – langsam, aber sicher. Geld und Elfenbeintürme bieten da keinen Schutz.

Was ist die Alternative zu Mordor? Zuerst einmal den Kaninchenblick vom Höllenschlund abwenden. Das unaufhörliche „füttern“ mit destruktiven Informationen und Energien ist im wörtlichsten Sinne eine schleichende Vergiftung. Raus aus der alltäglichen Angst in allen Bereichen des Lebens ist eine sichere Basis. Die Kraft des eigenen Herzens wieder aktivieren, bringt wieder Licht in das Dunkel dieser Erde. Nicht das Zukleistern mit „Licht und Liebe Sprüchen“ verändert die Realität in die ersehnte Richtung. Auch nicht linke und rechte Backe abwechselnd hinhalten und schweigsames Erdulden sind angebracht. Die Kraft des Herzens verfügt auch über das Schwert der Liebe. Animalische Kräfte haben keinen Zugriff darauf. Das höher schwingende Bewusstsein eines Menschen legt dieses Schwert frei. Das ist kein intellektueller oder gar religiöser Akt. Das Gefühl eines Menschen, sein wacher Geist und die Fähigkeit zur Liebe öffnen diese Tür.

Solche Worte rauschen schnell an einem vorbei. Kann man einfach so per Beschluss raus aus der Angst und rein in die viel beschworene Herzensebene um dann der Liebe zu frönen? Ich selber kenne niemanden, dem das einfach so gelungen ist. Von einigen begnadeten Frohnaturen abgesehen, war es immer ein Erarbeiten, ein Herantasten, ein Erobern. Unser Erdenspiel hat sehr viel mit Akzeptanz und dem Willen zur Veränderung zu tun. Da alles polar ist, lässt sich derzeit auch das enorme lichtvolle Potential erahnen – denn alles steht im Gleichgewicht. Wenn wir also eine Wahl haben, aber nur Wenige diese Chance ergreifen, dann liegt das auch am enormen Sog der Gruppendynamik. Das gemeinsame Zetern und Gejammer ist da nur weiteres Öl auf die Glut von Hass und Angst. Wer meine bisherigen Texte kennt weiß, dass ich der Überzeugung bin, dass es keine wirklich Schuldigen in diesem Spiel gibt. Die eingangs erwähnten Politiker etc. sind nur unsere Erfüllungsgehilfen. Würde die breite Masse sich in einem anderen Bewusstseinlevel bewegen, wären auch die Leitfiguren anderer Natur. Im Moment zeichnet sich jedoch ein düsteres Bild aus Werteverfall, doppelter Moral, Egoismus und unerträglich gehaltlosen Worthülsen ab. Der Verstand des Menschen betreibt Spiegelfechterei. Würde er genau dieses Spiegelprinzip begreifen – jetzt – die Lösung wäre so nahe.

Wenn der Mensch sich auf einer Reise nach Hause befindet (eines der treffendsten Bücher zu diesem Thema), dann wird er akzeptieren müssen, dass er selber die Ursache und Wirkung steuert. Jeder Mensch macht das – auf sehr unterschiedlichem Bewusstseinsniveau. Von einem Kind erwartet man nicht, alle Regeln schon perfekt zu beherrschen. Man ist aber auch gut beraten, sein Kind nicht tyrannisch, herzlos und ausbeuterisch zu behandeln. Genau dieses Kind kann eines Tages zum Rächer werden – weil es nicht anders kann. Genau das treibt der Mensch jedoch mit sich selber weltweit: die Saat von morgen wird heute schon verdorben. Die aktuelle Flüchtlingswelle ist Teil dieses Prinzips.

Hinzu kommt erschwerend ein Konzept, dass uns Menschen wie die Lemminge verhalten lässt. Das morphogenetische Feld erzeugt weltweit Energiefelder (Cluster), in die der Mensch je nach Bewusstseinslevel sich mit einschwingt. „Gleich und Gleich gesellt sich gern“ – meist ist es die Angst gepaart mit regionalen Eigenheiten, die auffällig gleiche Verhaltensmuster erzeugen. Wer jetzt aus bürokratischer Dummheit heraus so tut, als könne man Menschen beliebig um den Globus wie Schachfiguren oder Produktions- faktoren verschieben und kombinieren, der begeht Verrat am Wertesystem Mensch.

Der Mensch ist eben kein Produktionsfaktor gleich einer Maschine – seine Kernkompetenz ist das Gefühl. Und dieses Gefühl wird auch regional geprägt. Es entstehen so sehr unterschiedliche Lebensauffassungen und ethnische Besonderheiten, die es erst einmal zu achten gilt. Hat das der Mensch bis heute umgesetzt? Das Recht des Stärkeren heiligt offensichtlich alle Mittel. Die Industrienationen halten sich für so unglaublich überlegen und merken gar nicht, wie ihnen gerade der Stecker rausgezogen wird. Deren Rückgrat, das Geld, ist am Kollabieren. Das weltweite Klima scheint ein Problem mit dem wahnwitzigen Produktions- und Konsumwahn zu haben. Und jetzt kommt auch noch der Mensch ungefragt daher, um sich mit seiner eigenen Spezies anzulegen – auf eine Art und Weise, mit der keine militärisch und industriell hochgerüstete Kultur gerechnet hat: das nackte Recht auf Überleben wird eingefordert. Die in Not geratene Masse drängt zu den Futtertrögen dieser Welt. Die Inkompatibilität der unterschiedlichen Kulturen offenbart sich dabei auf eine sehr heftige Weise. Recht und Ordnung der etablierten Systeme werden schleichend außer Kraft gesetzt – ganz einfach durch den Tsunami Mensch. Eine Welle, die alles überrollt, bis hin zum letzten Gutmenschen.

Die deutsche Politik scheint traumatisiert mit einem braunen Büßerhemd die Lage regeln zu wollen. Das Gewaltmonopol liegt in den Händen unseres Staates, doch dieser gebärdet sich seit Jahrzehnten wie ein zahnloser Tiger im Wachkoma. Was gerade geschieht, ist politisch geduldet und nicht das Versagen der Exekutive. Der Gast genießt in der BRD ein eigenartiges Gastrecht in einer Form von (Narren)-Freiheit, die er garantiert aus seinem Heimatland so nicht kennt. Und ich rede jetzt nicht nur von der Silvesternacht. Seit Jahrzehnten bilden sich so Subkulturen, die einen Staat im Staate bilden. Dort traut sich weder der normale Bürger und zunehmend die Ordnungsmacht nicht mehr hinein. Und das muß der Bürger oder der Angestellte in der Exekutiven so akzeptieren? Integration wurde zu oft auf das Zahlen von Geldern reduziert, gleich einer Stillhalteprämie. Wer die Taschen so leichtfertig aufmacht, darf sich nicht wundern. Wie passt das zu dem angeblich so leistungsorientierten Deutschen? Der öffentliche Dienst hat seit Jahren einen Maulkorb intern von oben verhängt bekommen. Man tut so, als sei das alles normal oder besser noch, nicht existent, was sich da außerhalb von politischen Debatten, Talkshows und medialer Schönschreiberei in der realen Welt abspielt. Die Entscheidungsträger scheinen nicht in Städten zu leben, fahren keine U-Bahn, tragen keine Konflikte auf der Straße aus. Unsere Gesellschaft pflegt seit vielen Jahrzehnten eine Doppelmoral von Scheinfrieden, die uns gerade alle einholt. Geld, persönlicher Erfolg war wohl irgendwie wichtiger, als gesellschaftliche Weiterentwicklung auf Augenhöhe mit all ihren Mitgliedern. Das Entstehen von einer immer größeren Zahl sozial Schwächeren wurde billigend in Kauf genommen. Ein perfekter Nährboden für jede Form von Gewalt und Übergriffen. Es ist nur eine Frage der Zeit, wann die Lage ins Unkontrollierbare abdriftet. Genau dann schwappt die braune Leiche wieder an die Oberfläche, die man so schamvoll versucht hat abzubüßen. Der Staat verrät gerade seine Kinder zu Gunsten eines mühsam aufgebauten Images in dieser Welt.

Multikulturelle Gesellschaften stellen die vermutlich höchsten Anforderungen an jeden Einzelnen im friedlichen Zusammenleben dar. Gegenseitige Achtung, Wertschätzung und Respekt aufgrund der jeweiligen Andersartigkeit sind eine Grundvoraussetzung für ein Gelingen des Miteinanders. Und es Bedarf der Akzeptanz des Volkes des jeweiligen Gastgeberlandes eine solches Lebensmodell auch zu wollen und nicht von den wirtschaftlichen Gegebenheiten diktiert zu bekommen. Ich kenne kein solches Land. Aber „wir schaffen das schon“. Gerade der deutsche Michel, der nach über einem viertel Jahrhundert des Mauerfalls immer noch so seine unterschwelligen Probleme mit Ost und West hat – ja – genau der schafft das jetzt? Die platte Wahrheit lautet doch: wenn der Rubel nicht mehr rollt, dann wird es sehr sehr bitter. Dann kommt das wahre Gesicht des Menschen zum Vorschein – egal welcher Herkunft. Das Recht des Stärkeren macht sich dann wieder breit.

Wir haben kein Ausländerproblem, wir haben ein Problem mit uns selber. Und das ist letztlich kein deutsches Phänomen. Wenn der wachsende Wohlstand eines Landes nicht auf alle daran Beteiligten gleichmäßig verteilt wird, nimmt man eine Zweiklassen- gesellschaft in Kauf, die irgendwann die Rebellion beginnt. Wir reden also über die sozial Ausgegrenzten, egal welcher Nationalität. Und diese Ausgrenzung bezieht sich nicht nur auf Geld und Wohlstand. Wenn eine Gesellschaft es nicht versteht, ihre nationalen Werte und Gebräuche zu vermitteln, erschafft sie ihre eigenen Unterschichten – der Adel und sein Pöbel. Gibt es ein Land in dem das nicht so ist? Steht nicht viel mehr die Menschlichkeit global auf dem Prüfstein eines bislang elitären Zweiklassensystems? Sind ethnische Unterschiede wirklich das Problem dieser Welt? Verbirgt sich dahinter nicht auch eine überholte Vormachtstellung der Spezies Mann, die im Namen von Religion und Tradition ein Zweiklassensystem künstlich aufrecht erhält? “Halte deinen Tempel rein” hat auch etwas damit zu tun, gesellschaftliche Errungenschaften nicht leichtfertig preiszugeben. Man kann politisch so tun, als wären wir alle gleich. Wozu das führt, sehen wir gerade. Wir müssen aufhören uns gegenseitig auszubeuten – das betrifft auch das Verhältnis zwischen Mann und Frau. Wir müssen aber auch begreifen, dass Menschen sich regional unterschiedlich entwickeln. Wer Waffen in solche “Entwicklungsländer” exportiert, kann auch vor dem Kindergarten Drogen verkaufen.

Was also ist eines der scheinbar unlösbaren Kernprobleme dieser Welt? Geld und Macht scheinen die Werkzeuge der dunklen Seite schlechthin zu sein. Politik und Industrie spielen sich weltweit gegenseitig die Bälle zu und regieren so ungefragt über 99,99% der Menschheit – und das ganz offensichtlich nicht zum allgemeinen Wohle. Irgendwie erinnert mich dieses Prinzip an die Minions. Sie sind totunglücklich, wenn sie nicht vom besten Superschurken „geleitet“ werden. Der Mensch scheint da ähnlich zu ticken. Die Frage ist nur, ob wir auch darauf warten können, dass unsere Leitfiguren einen plötzlichen Bewusstseinswandel hinbekommen und den Pfad des Lichtes beschreiten?

Wir alle tragen diese eine Leitfigur in unserem Herzen. Es ist der göttliche Funke in uns, der uns sehr genau sagt, was „Recht und Ordnung“ im menschlichen Miteinander bedeutet. Unsere eigenen dunklen Seiten drücken sich in dieser Welt aus. Der göttliche Spiegel ist da unbestechlich. Er reflektiert nur das, was wir aussenden. Wenn wir Menschen alle zusammen ein falsches Spiel mit uns selber treiben, dürfen wir uns nicht wundern, wenn das Kartenhaus erneut zusammenbricht. Wen also wollen wir verfluchen und anprangern, außer uns selbst? Die breite Masse dieser Erde trägt diesen Funken in sich. Ich bin mutig und sage, es sind die 99,99%, die einen lichtvollen Weg beschreiten wollen und könn(t)en. Dazu braucht es Menschen, die selber die Erfahrung gemacht haben, dass es einen alternativen Weg gibt und ihn vorleben und so glaubhaft vermitteln. Und das braucht seine Zeit, bis der Mechanismus 100. Affe eine globale Welle auslösen kann. Auch dazu können digitale Medien etwas Positives beitragen.

Das Schüren von Angst und Aggression weltweit ist das Instrument des polaren Gegenspielers. Mit Geld und Macht ködert man die Menschen, die sich zu Handlangern eines dunklen Erdenspiels machen. Die polare Alternative des Lichts steht genauso mächtig parat und sucht ihre Mitspieler. Hollywood hat es uns zigfach gezeigt, wie anstrengend und doch schön es ist, wenn letztlich das Gute siegt.

Und: wir sitzen gerade in unserem eigenen Film und „drehen ihn live ab“. Wir haben mit den göttlichen Werkzeugen direkten Einfluss auf den weiteren Verlauf unseres Lebensfilmes. Wer es schafft, seine eigene Energie dauerhaft hochzuschrauben, seinem Herzen, der Liebe aktiv im Alltag Ausdruck zu verleihen, der erfährt auch jetzt Freude und Lebensqualität und kann diese mit anderen teilen, die wollen, aber noch nicht soweit sind. Wer Veränderung möchte, muss jetzt bereit sein der Dunkelheit in Form von Angst, Aggression, Gewalt, Verurteilung etc. eine Grenze zu setzen. Das ist auch Aufgabe eines Staates, der es mit christlichen oder noch besser, mit göttlichen Werten wahrhaftig meint. Dazu gehört auch, ein untaugliches Finanz- und Wirtschaftssystem so zu reformieren, dass es allen Menschen dient und nicht nur einige privilegiert.

„Empört euch und schreit nach Leben“ habe ich kürzlich geschrieben. Macht genau das an eurem Arbeitsplatz, in euren Familien, einfach überall. Im Moment mag das sich noch wie die Fahrt eines einsamen Geisterfahrers anfühlen, der einen aussichtlosen Weg wählt. Dann schließt euch zusammen mit Menschen, die sich trauen für ihre Werte einzustehen und bildet eine energetische Einheit – das erzeugt Kraft und Macht. Es geht also nicht um den Kampf gegen jemand oder etwas. Euer Ausdruck, eure Gedanken, Gefühle, Worte und Taten vor dem göttlichen Spiegel reflektieren so eure neue Realität in diese Welt. Die eigene Reinheit wird so zum Maß der Ergebnisse. Der Angst – dem Lockruf von Mordor keine Macht mehr verleihen.

Dieses Wunder können wir jetzt erschaffen – die Zeit ist reif dafür!

Quelle: Thomas www.echnatom.wordpress.com

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Einige Videos – Liebe Menschen da draußen – hört genau hin!

General Günzel spricht Klartext!

https://www.youtube.com/watch?v=KEiE6LmYNQk&feature=share

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Dr. jur. Helmut Roewer, ehemaliger Präsident des Verfassungsschutzes Thüringen:
Das Verschwinden des Rechtsstaats und das Versagen der politischen Elite

Hans-Georg Maaßen, der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz / Chef des BND verspricht Arbeitssuchenden in seiner Behörde unter anderem STRAFLOSIGKEIT für ILLEGALE Handlungen.

In einem Interview mit dem MDR-Fernsehen erklärte Hans-Georg Maaßen ▶▶ „Wir sind ein attraktiver Arbeitgeber und ich kann sagen, in manchen Bereichen unseres Hauses kann man all das machen, was man schon immer machen wollte, aber man ist straflos. Zum Beispiel Telekommunikationsüberwachung.“ ◀◀

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Ein Hauptkommissar klärt auf:
http://bewusst.tv/fragen-bei-zoll-und-polizei/Weitere Videos von mutigen Polizisten findet man auf Youtube.

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Infos zum Bevölkerunsgaustausch 1

Infos zum Bevölkerungsaustausch 2

14a

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https://www.youtube.com/watch?v=3b2rh0oZF4s

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https://buergerstimme.com/Design2/2015/05/brd-zweifel-an-ihrer-rechtmaessigkeit-nicht-nur-sache-der-reichsbuerger/

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Das System und seine Ansichten:
Handbuch Reichsbürger

Ein Video zum Selbststudim:

https://www.youtube.com/watch?v=yGOYgQTqAIU

https://www.youtube.com/watch?v=jxMvRDxq6LA&feature=youtu.be

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Soweit so schlecht…

… schon gewusst, dass die Deutschen (RuStAG 1913), gemäß der Verfassung von 1871 dem eben NICHT unterliegen?

Im Übrigen der Grund warum es den Geozid an den deutschen Völkern gibt.

Jeder einzelne Deutsche(r) ist der legitime Erbfolger, der Rechteträger.
Solange noch EIN Deutscher lebt….

… es weihnachtet sehr!
Euch Allen alles Gute. Vertraut auf Euch und auf den Weg!

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Wer das alles verdaut hat, möge sich um seine Zirbedrüse kümmern.

https://derhonigmannsagt.wordpress.com/2015/12/26/eines-der-bestgehueteten-geheimnisse-der-menschheit-die-zirbeldruese-die-zirbeldruese-portal-von-hoeheren-dimensionen-teil1/

 

 

Rechtstaatlichkeit? Haben wir denn eine Verfassung? v2.9.

aktualisiert am 24.11.2017

Rechtstaatlichkeit? Wer übt diese aus? Wie können wir diese erlangen? Benötigen wir diese?

Manch einer bemängelt die fehlende Rechtstaatlichkeit auf unserem deutschem  Boden.

Der Wege über die sogenannten „Nationalversammlungen“, „Verfassungsgebenden Versammlungen“, Bewegungen wie „Urkunde 146“ und den „Freistaaten“-Bewegungen etc. sind nicht zielführend, weil dies völkerrechtlich (sofern man sich auf diesem „Planeten“ noch daran hält?) nicht wirksam darstellbar ist. Denn es gibt de facto und de jure (Stand heute) keinen (bzw. recht wenige) echte deutsche Souveräne mehr!

Der/das einzige Souverän sind die echten deutschen Staatsvölker. Und somit auch jeder Einzelne als legitimer Erbfolger und Rechteträger, welche(r) über die reaktivierten Gemeinden und über das Bodenrecht völkerrechtlich wirksam im Rahmen der Subsidiarität (also von Unten nach Oben agierend) als Selbstverwalter arbeiten kann.

Solche Gemeinden und kreisfreie Städte können einen Städte- und Gemeindetag einberufen – und dann ausschließlich Verordnungen erlassen bzw. solche verändern. Jedoch keine Gesetze beschließen!

Mehr geht aber nicht mehr, da dann jeweils eine Bestallung oder Unterschrift des Souveräns (bzw. über den gewählten „Verweser“ – weit besser geeignet wäre die Definition eines stellvertretenden Ortsvorstehers der Gemeinde xyz in Reaktivierung ) benötigt wird!

Zu beachten ist:

Das Deutsche Reich ist weder ein Staat noch hat es einen Herrscher, also kann man diesem auch keinen Verweser vor die Nase hinsetzen.

Das Deutsche Reich ist ein Staaten(ver)bund, ein Verein und das Präsidium steht – der Prörogative (der 4. Gewalt) – dem König von Preußen zu.  Auch der König eines Bundesstaates wie z.B. Württemberg, Sachsen und Bayern, ist kein Herrscher mehr. Das Kirchenrecht gilt auf Deutschem Boden nicht mehr, durch welches die Monarchen zu Herrschern wurden. Der D e u t s c h e K a i s e r (ein Titel, eine Natürliche Person),  hat alle Deutschen mit samt ihrem Land aus dem Lehen der Kirche geholt und nicht den Monarchen als Lehen zur Verwaltung übergeben, sondern mit ihrem Land in die Freiheit entlassen.

Deshalb ist – solange noch ein einziger nachgewiesener Deutscher lebt, das Deutsche Reich (der Ewige Bund) unzerstörbar! Um dies zu tun, müssten in Volksabstimmungen in den Grenzen von 1914 (!) in allen 25+1 Bundesstaaten eine 75%ige Mehrheit zustande kommen.  Dies würde niemals passieren. Zumal dies nur in Friedenszeiten geht (mind. 3 Jahre Wartezeit sind ebenso nötig, da jeder Deutsche auch postalisch erreichbar ist.) Deshalb versuchen sie es u.a. über die EU. Hierzu fehlt ihnen jedoch das Gebiet in Ostpreußen um und mit Königsberg (Kaliningrad), welches Russland noch hält. 🙂

Das Deutsche (Kaiser)Reich war allen anderen Staats- und Gesellschaftssystemen um 1900 herum um Längen voraus.

Auf Deutschem Boden in den Grenzen der aktuellen 1871er-Verfassung ist der Herrscher und Machthaber jeder einzelne Deutsche Volkssouverän. Der mächtigste Mann im gesamten Deutschen Reich ist der Bürgermeister, gefolgt von echten Beamten und den Menschen. Hier: den Natürlichen Personen. Deshalb auch die Sperrschrift.
Denn dies ist die  Rechtsweiche, welche aktuell IM System über den Feststellungsantrag gestellt wird.

ausweisBsp.: Familienname eines Deutschen in Sperrschrift, sonst ist das die Juristische Person und nicht die Natürliche Person. In älteren Geburtenregisterauszügen sieht man noch den Familiennamen in Sperrschrift geschrieben.

Mit dem Feststellungsantrag (die Quittung ist der Gelbe Schein) geht es nicht darum im Kaiserreich zu (be)leben oder etwa Preuße, Hesse, Bayer, Sachse etc. zu werden (das ist man eh seit Geburt).
Es geht einzig darum, über den „Geburtsadel“ (die Blutlinie / die Abstammung ius sanguninis) zurück an ein bestehendes Völkerrechtssubjekt anknüpfen zu können, ohne das man kein originäres, völkerrechtlich wirksames Bürgerrecht geltend machen kann! Es geht ausschließlich um den Zugriff auf gültiges (nicht geltendes) Deutsches Recht, was völkerrechtlich wirksam eben noch vom Deutschen Kaiser unterzeichnet wurde.

us-gerichtDas Deutsche Recht ist ein staatliches Landrecht und damit auf staatlichen Gesetzen beruhend, die keinerlei Raum für Interpretationen lässt. Dieses Recht wird vor echten, staatlichen, bestallten Richtern IM Gericht beurteilt. Das uns aufgezwungene angelsächsisch-amerikanische Recht basiert auf dem See- bzw. Handelsrecht und ist ein reines Parteienrecht. Und ist daher mit zwei Parteien im Schiedsgerichts-Verfahren (siehe hier den § 16 GVG) frei verhandel- und somit auch oft zu Lasten der Menschen beliebig interpretierbar!

Das ist ein gewaltiger Unterschied!

Deutsches Recht basiert auf faktischer Gerechtigkeit
(= materielles Recht).

Anglo-amerikanisches basiert auf (interpretierbaren) Gesetzen
(= formales Recht).

Es geht nicht um Recht oder Unrecht – bei uns geht es nur um Gesetz und Paragraphen bzw. um das Geld (Geschäfte).

++++GG 23

Wo driften wir nun hin auf Hoher See?

Hierzu sollte man sich auch einmal mit der „Streichung“ des Artikels 23 des Militär-Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland beschäftigen.

Der „Geltungsbereich (hier: die 16 Länder) wurde trickreich in die Präambel verschoben. Und das eine Präambel keine Rechtswirksamkeit erzeugt sollte auch bekannt ein.

Art. 23Die BRiD kann uns keine eigene Staatsangehörigkeit vergeben,  da die „Staaten“ dieses „Bundes als Staat“ die „Staaten“ mit dem (r) Trademark „Länder“ sind.

Wie z.B. NRW, der Freistaat Bayern etc.

demmin1Zu beachten ist, daß es seit der „Wende“ um 1990 keine Gebietskörperschaften mehr gibt, nachdem am 23.09.1990 zunächst der territoriale Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschand aufgehoben wurde.

Artikel 23 GG enthielt bis 1990 noch einen territorialen Geltungsbereich für das Grundgesetz:

A r t i k e l  23 GG (alt)

„Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“

Der Artikel 23 GG nach 1990  (=heute) enthält keinen territorialen Geltungsbereich für das Grundgesetz mehr.

Artikel 23 neue Fassung:

„(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. …“

Die ehemaligen Gebietskörperschaften (z.B. die Gemeinden) wurden nach der „Wende“ in Firmen(!) umgewandelt und sind schon lange keine Gebietskörperschaften mehr!

Es existieren nur noch Körperschaften mit geschäftsbereichsgleichen Geltungsbereichen (quasi AGB), die durch „Firmenmitgliedschaft“ (Melderegister) „ihre“ Bevölkerungen (von Staatsangehörigen will ich nicht sprechen) verwalten.

Staatlich ist da rein gar nichts.

Der nicht-souveräne Nicht-Staat „Bundesrepublik“ in Deutschland, der bis 1990 ein besatzungsrechtliches Provisorium war, wurde nach 1990 auch in eine Firma umgewandelt, die in dem Verein „Europäische Union“ mit dem neuen Artikel 23 GG Mitglied wurde.

Da es keine tatsächlichen „Staaten“ sind, mussten sie auch vom Art.  23 GG (a.F.) – hier der Geltungsbereich – in die Präambel wandern.

Durch diesen Akt ist das Grundgesetz (GG) als reine Vereinsverfassung – besser AGB´s – für diesen Handels-„Staat“ BRiD in kraft getreten.

Was ist ein Handelsstaat?
Ein Handelsstaat ist ein „Staat“ der nur im Handelsrecht existent ist. Daher hat die BRiD auch nur ein vereinigtes Wirtschaftsgebiet.

CS1Nun zu dem Artikel 146 GG, indem ja in der Vergangenheit zuhauf umgeschrieben wurde:

GG Artikel 146

“ Dieses Grundgesetz [die (Ver)Ordnung der Verwaltung der Besatzer] verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung [wieder!] in Kraft tritt, die vom Deutschen Volke [dem „Volk der Deutschen“ bzw. den „deutschen Völkern“, also den Staatsangehörigen der Bundesstaaten] in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ [Man beachte die Vergangenheitsform! Wenn man eine völlig neue Verfassung meinen würde, müsste es „beschlossen wird“ oder „zu beschließen ist“ schreiben.]

Lesen, Deuten, Verstehen, Verinnerlichen, Handeln…

„Wenn eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

(…) „verliert das Grundgesetz seine Gültigkeit.“

“ … beschlossen worden ist“:

Ist also die Vergangenheit und “ … dem deutschen Volke …“ das ist der Schriftzug am Deutschen Reichstag, angebracht im Jahre 1916. Es handelt sich also um die 1871er Verfassung. Da diese immer in Kraft war, können die Alliierten das BRD-GG auch von Heute auf Morgen nichtig machen. Was Sie ja auch getan haben. Das eine Bankster- und Industriellen-Mafia dann den Reichstag gekapert haben, hat (fast) keiner bemerkt. 👿

An/ab welchem Tage tritt denn die 1871er Verfassung (wieder) in Kraft?
Wenn das BRD-Grundgesetz aufhört. Weil sonst nichts da ist bzw. nur die 1871er.

Letzter Stand: 27.10.1918, da der Kaiser am 28.10.1918 ins Exil fliehen musste.

Das Datum 29.07.1914, hier 2 Tage vor Ausbruch des WK.I bzw. Mobilmachung, passt besser. Wenn wir uns in das gültige Recht begeben, welches wir ableiten – hier auch Status Quo Ante Bellum (also vor Kriegsausbruch) – können wir uns auf bestehendes gültiges deutsches Recht berufen.

Wenn wir hingegen den 27.10.1918 (im Kriegsrecht) annehmen, war das gültige deutsche Recht bereits „eingefroren“.
Durch den Kaiser bestand bereits eine Art Notstand, da z.B. die Beamten ins Heer einberufen wurden.
Zu bedenken auch bei der Wahl des „Verwesers“ oder anderen Ambitionen von diversen Personen und Firmen die Bundesstaaten aktivieren zu wollen! Wie es z.B. die sich im Handelsrecht befindende Firma „Freistaat Preußen“ derzeit zelebriert.

++++

Kleiner Exkurs in Bezug auf die Abdankung von Kaiser Wilhelm II.

Offen ist auch die Frage, ob Kaiser Wilhlem II. die Abdankungsurkunde überhaupt persönlich unterschrieben hat. Zumindest mir liegen nur Dokumente vor, deren Unterschrriften von anderen Dokumenten abweicht – unabhängig vom begangenen Siegelbruch. Interessant hierbei ist auch, dass Schreiben existieren, in welchen Kaiser Wilhelm II. in den 1930 und 1940 Jahren zu Händen von Adolf Hitler mit „ImperatorRex“ signierte. Er sah sich somit wohl nachwievor als Deutscher Kaiser.

➡ http://www.wilhelm-der-zweite.de/dokumente/abdankungsurkunde.php

Erlaß des Reichskanzlers Prinz Max von Baden über die Abdankung des Kaisers vom 9. November 1918:

Seine Majestät der Kaiser und König haben sich entschlossen, dem Throne zu entsagen.

Der Reichskanzler bleibt noch so lange im Amte, bis die mit der Abdankung Seiner Majestät, dem Thronverzichte Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen des Deutschen Reichs und von Preußen und der Einsetzung der Regentschaft verbundenen Fragen geregelt sind. Er beabsichtigt, dem Regenten die Ernennung des Abgeordneten Ebert zum Reichskanzler und die Vorlage eines Gesetzentwurfs wegen der Ausschreibung allgemeiner Wahlen für eine verfassungsgebende deutsche Nationalversammlung vorzuschlagen, der es obliegen würde, die künftige Staatsform des deutschen Volk, einschließlich der Volksteile, die ihren Eintritt in die Reichsgrenzen wünschen sollten, endgültig festzustellen.

Berlin, den 9. November 1918.

 

Derr Reichskanzler.
Prinz Max von Baden

Reichskanzler Prinz Max von Baden war zu diesem Schritt von Kaiser Wilhelm II. nicht ermächtigt worden. Er entschloss sich jedoch – aufgrund des Drucks der revolutionären Arbeiter und Soldaten – die Abdankung eigenmächtig zu verkünden.

++++

Die Verfassung, die beschlossen worden ist (hier die Verfassung von 1871) bedeutet das Ende des BRD-GG.

Zu erwähnen sei noch die 1919er Vereins-Verfassung der „Weimarer Republik“. Denn auf diese Verfassung fällt der bis 1990 zwangsverwaltete Verein erst einmal wieder zurück.
 
Die 1871er Verfassung war nie außer Kraft, sondern nur „verwaltungstechnisch“ überlagert. Dies durch den Verein und ab 1949 – 1990 durch seinen Zwangsverwalter „BRD“.
 

Als Menschen und Natürliche Personen des „Deutsche Reich“ haben sie die unveräußerlichen, unverhandelbaren, unverletzlichen und unteilbaren Naturrechte und werden mit der Geburt ein Rechtssubjekt.

Anmerkung für die Verfechter der Menscherechte:
Ja, der Mensch ist der Urheber des Rechts für alle Personen!
Beachten: Die kleinste Einheit einer staatlichen Gemeinschaft von Menschen, die ihre Naturrechte zugunsten der Gemeinschaft einschränken ist die Familie und dann die Gemeinde.

Die Umsetzung von Artikel 146 ging niemals, weil die Grundgesetzverfassung der Weimarer Republik von 1919 niemals zur Verfassung des Deutschen (Kaiser)Reich wurde.

Zudem wurde die 1871er Verfassung im Stand vom 24. Dezember 1911 niemals außer Kraft gesetzt. Schaut Euch auch in der 1919er Weimarer Grundgesetzverfassung den Artikel 178 an. Dort wird die Verfassung vom 16. April 1871 außer Kraft gesetzt. Diese ist aber zu diesem Zeitpunkt lange nicht mehr in Kraft.

Das Militär-Grundgesetz FÜR die BRD wurde schon 1956 nichtig, als man den Artikel 1 (ist nach dem Artikel 79 nicht möglich und führt somit zur Nichtigkeit), so änderte, dass er im Wesensgehalt geändert wird.

Wenn also so ein Grundgesetz von den Alliierten nichtig gemacht wird und das passierte spätestens 1990, was ist dann erfüllt???

Ja – die Bedingung des Artikel 146, es ist eine Verfassung in Kraft, die von dem „deutschen Volke“ (den Deutschen Völkern) in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Und hier kommt dann wieder der Feststellungsantrag („Gelbe Schein„) – hier: der Antrag „F“ des BVA (Bundesverwaltungsamt) MIT den Ahnennachweisen VOR 1914 ins Spiel. 🙂

Das Ende des Grundgesetzes FÜR die Bundesrepublik Deutschland war am 23. September 1990, da sich das Grundgesetz bis dato auf einen territorialen Geltungsbereich stützen konnte. Dieser fiel mit der Änderung des Art. 23 GG weg! Seht hierzu auch den Art. 144 (2) des GG. Fällt Euch hierbei was auf? 😉

Daher ist die bereits bestehende 1871er-Verfassung, die längst beschlossen worden ist (und nachwievor gültig ist) durch den Wegfall des Grundgesetzes aufgrund der Streichung des Artikels 23 GG (wieder) quasi (wieder) in Kraft getreten. Sofern man sich darauf beruft und dies als nachgewiesener Deutsche(r) auch kann und will!

Die 1871er-Verfassung ist gültiges Deutsches Recht und kann daher von jedem Deutschen nach RuStAG 22.07.1913 (über die Ahnen-Nachweise), welcher keinen Bundespersonalausweis „benutzt   / besitzt“ in vollem Umfang genutzt werden.

Das Kaiserreich ist lediglich mangels Organen nicht handlungsfähig. Es ist jedoch voll rechtsfähig. So auch seine legitimen Rechtsträger durch Erbfolge. Und jeder einzelne Deutscher nach dem RuStAG von 1913 ist ein Rechtsträger!

Was geschieht, wenn die mittelbaren Gewalten, also die Gewaltenteilung, die Gewaltenrepräsentanzen (Organe) aufgelöst werden?

Erlöschen dadurch irgendwelche Rechte? Nein.

Ändert sich am Urgrund der Rechtsableitung etwas? Nein.

Der Rechtsträger und seine Rechte bleiben davon unberührt.

Er vertritt seine bestehenden Rechte somit unmittelbar und nicht mehr mittelbar!

Rechte und Pflichten, die er in Treu und Glauben an mittelbare Gewalten abgegeben hat, erlöschen nicht mit Deren ihrem eigenen Erlöschen, sondern fallen an den Rechtsträger zurück!

Denn:

Das völkerrechtliche Subjekt bestand und besteht durch seine legitimen natürlichen Rechtspersonen und derer in der Rechtsfolge, welche ihrerseits ihre unveräußerlichen und unauflöslichen Rechte aus dem völkerrechtlichen Subjekt beziehen.

Das ist die wichtigste Ableitung.

Und wäre noch kein völkerrechtliches Subjekt vorhanden, so wäre die Gründung der Rechtsträgerschaft und der Verfassung eins. Aber, und das ist unzweifelhaft, ist das deutsche völkerrechtliche Subjekt schon lange vorhanden. Also haben wir die natürliche Rechtsperson als Rechteträger des völkerrechtlichen Subjektes. Und dieser offenbart nun in welcher Verfassung er sich nach innen und nach außen repräsentieren will.

Die 1871er-Verfassung ist also kein Grundbaustein für das völkerrechtliche Subjekt – als Basis –  sondern lediglich ein Ausdruck dessen. Sprich, in welcher Verfassung befindet sich der Rechteträger?
Oder auch: der Rechteträger besitzt diese Rechte. Dies nicht wegen einer Verfassung. Diese Verfassung dokumentiert diese Rechte nur für die/seine Natürliche Person.

Warum ist die Verfassung von 1871 so wichtig und existentiell?

A)

Verfassung des Deutschen Reich:

Seine Majestät der König von Preußen im Namen des Norddeutschen Bundes, Seine Majestät der König von Bayern, Seine Majestät der König von Württemberg, Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden und Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein für die südlich vom Main belegenen Theile des Großherzogthums Hessen, schließen einen ewigen Bund zum Schutze des Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes. Dieser Bund wird den Namen Deutsches Reich führen und wird nachstehende Verfassung haben.

➡ Dies führt zur „Wohlfahrt der deutschen Völker“. 😉

Warum wohl reichen Menschen aus Polen, Frankeich (Elsaß-Lothringen) und auch aus anderen osteuropäischen Ländern einen Antrag auf Hartz IV ein? Ratet mal!

B)

Wer die 1871er-Verfassung nicht haben möchte, tritt die  Errungenschaften unserer Vorväter in die Tonne!

Wie z.B. das Recht auf Eigentum, die Rechtsfähigkeit ab der Geburt UND die Befreiung vom Lehen der Kirche!

Und genau darum geht es auch, warum wir Deutschen von der globalen Spielfläche zu verschwinden haben. Siehe hierzu den Beitrag:
Der Papst – (Be)herrscher der Welt

Wer die 1871er-Verfassung genau durchliest, wird in vielen Teilen Texte vorfinden, welche man heutzutage in den Vereinssatzungen wieder findet. Wie schon oft erwähnt, das Deutsche (Kaiser)Reich war ein Staatenbund – ein Verein!

Wer es genauer wissen mag, kann sich auch mit dem Bundesgesetzblatt (BGBl.) II Seite 885 von 28.9.1990 beschäftigen. Hier wird nochmals der Artikel 23 GG aufgehoben und damit für null und nichtig erklärt.
➡ bgbl 28.09.1990

Kapitel 1:

GESCHÄFTSBEREICH des Bundesministeriums von der Geltung des Vertrages sind gemäß Artikel 11 ausgenommen. Vertrag aus der Regelung zu Krieg und allen Besatzerfragen! etc.

Besonderes Augenmerk darf jeder auf folgende Tatsache richten:

Der Artikel 23 – i.V.m. Art 144 (2) GG wurde aufgehoben.
Jedoch die Besatzung gemäß Art. 120 GG) bleibt in Kraft?

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Wer seine Ansicht mit anderen Waffen als denen des Geistes verteidigt, von dem muss ich voraussetzen, dass ihm die Waffen des Geistes ausgegangen sind.“
Otto von Bismarck (1815-98)

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von Klaus Schmidt:

Schon der Verfassungsputsch vom 28. Oktober 1918 war nicht nur nicht möglich, denn im Krieg kann niemand an der Verfassung von 1871 auch nur ein Zeichen ändern. Es ist schlicht und einfach nicht möglich, denn es handelt sich um eine übergeordnete Verfassung die auch Überstaatlich ist und die Prärogative (das ist die wirklich 4. Gewalt, welche die Gewaltenteilung in den Mitgliedsstaaten überwacht) schützt. Die Selbstermächtigung der Politiker war also nicht nur ein Verfassungsbruch, sondern auch gegen das Völkerrecht umgesetzt worden und ist damit nichtig. Aber wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter, denn das können nur die Deutschen, die nicht in Parteien oder Staats- und Verfassungsfeindlichen Organisationen organisiert sind und so Menschen in den Gemeinden sowie von ihnen bestallte, vereidigte Beamte, sind.

Ihr aber seid durch List oder durch Faulheit und Verantwortungslosigkeit Mitglieder einer solchen Kriminellen Vereinigung die man euch als Staat vorgesetzt hat. Dazu gehört also auch, die sogenannte Weimarer Republik mit ihrer Grundgesetzverfassung von 1919, denn da war Krieg und da gibt es eben nur das vom Feind aufoktroyierte „Basic Law for the Maintenance of Public Order“, also ein Grundgesetz für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Mehr ist es nicht, denn der Vertrag von Versailles, der im Artikel 178 der sogenannten Weimarer Republik Verfassung anerkannt wird, trennt völkerrechtswidrig ein Siebentel des Deutschen Reich ab. Eine Verfassung die definitiv niemals die 1871er Verfassung ersetzen kann, kann also auch nur eine Satzung für ein Wirtschaftsgebiet werden, denn Republiken sind wie Freistaaten oder auch Bundesstaaten KEINE Staaten sondern Nichtregierungsorganisationen (NGO’s / non-governmental organization) und werden von den Staaten denen sie gehören verwaltet …,

oder eben von Finder, da die Deutschen ja seit 28. Oktober 1918 als verschollen gelten.

Da der Erste Weltkrieg nur beendet werden kann, wenn der:

D e u t s c h e . K a i s e r (bitte nachschauen in der 1871er Verfassung Artikel 11) diesen beendet und Frieden schließt, werden wir den „status quo ante bellum“ also den Vorkriegszustand wieder herstellen müssen um den Ersten Weltkrieg beenden zu können und das war nun mal der Stand vom 29. Juli 1914 und einen 2. Weltkrieg kann es definitiv nicht geben, wenn der Erste Weltkrieg nicht beendet ist. Das bedeutet die Zwangsinternierung ist völkerrechtlich völlig legal, weil Hitler mit seiner deutschen Kolonie die er einfach Drittes Reich oder Großdeutsches Reich nannte, den am 9. November 1918 geschlossenen Waffenstillstand gebrochen hat. Nun versteht ihr also wenn ihr in eine der unzähligen Meldestellen des Dritten Reich (also von Hitler) geht und euch als Krieger des Dritten Reich meldet, das ihr auch so behandelt werdet.

Man kann diese besiegten, zwangsinternierten Krieger und deren Abkömmlinge an ihrem Personalausweis erkennen, oder auch an ihrer angegebenen Staatsangehörigkeit DEUTSCH (im Melderegister steht dann „Glaubhaftmachung deutsch“.

Wer also einen solchen Eintrag hat und/oder einen Personalausweis besitzt, ist nach Genfer Konvention IV in einem Gewahrsamsstaat nach Artikel 142 dieses Abkommens interniert.

Das ist eure Hausordnung und da steht nichts von Wählen, Regierung, Bundeskanzler oder Bundesrat/ Bundestag, Parteien oder sonstiger Müll …, wie Verfassungen schreiben oder irgend ein anderer Schwachsinn, der hier verzapft wird.

Lest diese Hausordnung, denn sie ist für euch einzig gültige Ordnung, bis ihr wieder nachgewiesenen Deutsche seid und euch von diesen Organisationen die hier seit 1918 ihre Interessen verfolgt, euch wieder Entlassen muß (Artikel 132 Genfer Konvention IV erfüllen).

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Zum Schluss ein Schmankerl seitens des BVA, welches unterstreicht in welcher Täuschung wir leben.

Bundesverwaltungsamt-Staatsangehörigkeit

Die Staatsangehörigkeit der Menschen im Deutschen Reich wird in seinen jeweiligen (Bundes)Staat und nach dem Abstammungsprinzip geregelt. Denn Deutsche(r) ist, wer eine Staatsangehörigkeit in einem der Bundesstaaten des Deutschen Reich inne hat. Oder wer die unmittelbare Reichsangehör21480_706030922864864_7086243890276368878_nigkeit besitzt.

Das RuStAG von 1913 regelt das eindeutig!

Ein Machwerk über 600 Seiten von irgendwelchem Philosophen zu empfehlen, ist mehr als nur sinnfrei. Dieser Mitarbeiter des BVA  kann unmöglich Deutscher nach RuStAG §§ 1 – 32 sein.

Auf Seite 512 in diesem o.e. Buch finden wir diesen Eintrag zur Staatsangehörigkeit:

Dies zum Thema Staatsangehörigkeit: „deutsch“ 👿

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http://brd-schwindel.org/warum-halten-leute-wie-prof-dr-schachtschneider-die-staats-und-verfassungs-luegen-der-brd-aufrecht/

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Anbei noch ein interessanter Beitrag für die Menschen in Mitteldeutschland zur Frage, ob den die Verfassung der DDR noch geltend sei:

➡ https://antilobby.wordpress.com/2013/04/18/ddr-verfassung-ist-noch-immer-gultig/

➡ http://www.pravda-tv.com/2013/08/urteil-bundesverfassungsgericht-der-einigungsvertrag-ist-nichtig/

 

Der Gelbe Schein – Sein oder Schein? v.2.8.

aktualisiert am 09.10.2016

Anschauen: Minute 1 – 18

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https://www.youtube.com/watch?v=sg1ms_fUddo&feature=youtu.be

Vernünftiges Video, jedoch:
GG116 „… anderweitiger Regelungen“ ist NICHT das RuStAG.
Da müsste stehen „anderweitiger Gesetze„….
„anderweitiger Regelungen = A.H. 😉
Ergo eine Täuschung seitens der Verwaltung durch Begrifflichkeiten, wie gehabt!

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Was bewirkt der Gelbe Schein:

Als Deutsche(r) könnt ihr wieder das Niederlassungsrecht einfordern und die originären Landgemeinden reorganisieren. Dies aber bitte nach Deutschem Recht im Stande von 1914/16. Dann ist auch ein Regionalgeld möglich. Wer etwas politisches ohne die Gemeinde machen will, der kollidiert mit der Verwaltung, die das unterbinden muß und wird.

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Man beachte, dass die Antragsstellung bzw. die Abgabe des „Feststellungsantrags“ – hier: Formular des BVA in Köln – bei den Behörden immer öfters verweigert, verschleppt oder nicht korrekt bearbeitet wird. Wie in vorherigen un den aktuellen Artikeln beschrieben (hier: „Behörden verweigern des Gelben Schein“), gehen die Türen zu!

Zudem fallen ab dem Jahr 2016 auch immer mehr die Ansprech-partner weg. Die Behörden stellen intern auf das UCC (Universal Commercial Code) – Internationales Handelsrecht um. Dieser Prozess soll auf Gemeindeebene in 2016/17 abgeschlossen sein.
http://revealthetruth.net/2014/05/17/die-ucc-connection-wie-der-uniform-commercial-code-heimlich-die-welt-eroberte/

Der Gelbe Schein weist für Dich (je nach Beantragung mit oder ohne die Ahnennachweise) – für sich alleine genommen – die sogenannte „deutsche (Verwaltungs-)Staatsangehörigkeit“ aus und macht Dich:

a) ohne Ahnennachweise nach dem „Schröder“-StAG zum „deutschen Staatsangehörigen“ und
b) aber auch die Angehörigkeit in einem eigenmächtig ausgerufenen Schutzgebiet namens „German Reich“ (alt. Weimarer Republik, jedoch nichtig und abgelöst durch das 3.te Reich – Stand 1937) macht und Dir die „unmittelbare Reichsangehörigkeit“ bestätigt.
c) nach kaiserlichem Recht (RuStAG v. 1913) zum somit nachgewiesenen Deutschen und somit bist Du  Staatsangehöriger eines der 25+1 Bundesstaaten des „Deutschen Reich“. Man besitzt die Staatsangehörigkeit IN einem der jeweiligen Bundesstaaten (Vererbungsprinzip Abstammung). Rechtstand Deutsches Reich 1914.

UND – die GESETZLICHE Regelung geht VOR und ein Gesetz ist keine Norm oder Verordnung! Daher ist dieses Gesetz immer noch das gültige RuSTAG vom 22.07.1913! Daher braucht man zum gesetzlichen Deutschen immer noch den Gelben Schein + EStA + die Abstammungsnachweise, um dieses Gesetz zu „berühren“ und die Rechte auch diesbezüglich ableiten zu können.

Da der BUND (alte BRD) zur Feststellung verpflichtet ist, vergibt er als Verwalter / Besatzer die Reichsangehörigkeit, was uns als reines Werkzeug zur Gemeinde-Reaktivierung erst mal auch reicht.

Und auch dieser Gedankengang:

Der Hintergrund des „im Sinne des Gesetzes“.
Die „deutsche Staatsangehörigkeit“ ist
die „(er)mittelbare Reichsangehörigkeit“ nach dem RuStAG v. 1913 = der Reichsangehörigkeit nach dem RuStAG von 1870
= die Bundesangehörigkeit anch BuStAG 1870
und macht dich damit zu einem entscheidungsberechtigten Deutschen des (Nord-)Bundes von 1866/67.
Jegliche entrechtende Andersdeutung ist aus Sicht eines souveränen Deutschen ausgeschlossen.

Der Artikel 116 GG regelt überhaupt nichts über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, sondern definiert ausschließlich, wen die BRD, im Rahmen ihres bestehenden Vertretungsauftrages, ebenfalls als rechtsfähigen Deutschen zu „tolerieren“ hat.
Der Erwerb zum Besitz der Staatsangehörigkeit wird für Deutsche ausschließlich im (Ru)StAG gesetzt. Und dies ableitbar seit dem Jahr 1870.
Der Sinn des aktuell geltenden (Ru)StAG beruft sich also exakt immer auf diese Rechtsableitung.

Wer also glaubt, der GG116 würde uns in irgendeiner Form unserer Rechtstellung und Staats-(Reichs-/Bundes-)angehörigkeit beeinflußen, der hat den Addressat dieses GG-Artikels nicht erfaßt.

Soweit so gut.

An der Gesamtsituation ändert oder verbessert auch der ergänzend zu beauftragende EStA-Eintrag (Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten) des BVA in Köln (die nur das Register verwalten) nichts daran. Denn der Eintrag erfolgt auf den „Gesetzen“ der Schutzgebiets-Regierung und erfolgt eben nicht nach der kaiserlichen Gesetzgebung. Heisst, die Ableitung erfolgt – trotz korrekt eingereichter Ahnennachweise vor/bis 1913 –  maximal bis 1949 aber nicht darüber hinaus.

Bedeutet aber auch, dass man – unabhängig von seiner persönlichen Willenserklärung, welche eindeutig auf das RuStAG von 1913 Bezug nimmt – einen Eintrag im EStA-Register hat. Den ein Personalaus-weisträger – als Staatenloser – eben nicht hat. Eine Anfrage beim BVA genügt, um dies für sich selbst zu verifizieren!

Im EStA-Registerauszug steht in der Zeile „Letzte Akualisierung durch:“ drin, das man durch die EinbB, also die Einbürgerungsbehörde) eingebürgert wurde! Seht hierzu auch: https://www.agmiw.org/?p=1487

Was bringt uns dann der Gelbe Schein?

Es ist ein FESTSTELLUNGS-Antrag! Und kein Auftrag zur Erteilung einer Staatsangehörigkeit. Er unterstützt uns in unseren weiteren Handlungsmöglichkeiten (als das Mittel zum Zweck) und eröffnet uns ergänzende Methoden (Hilfestellungen), damit wir uns einfacher gegen das bestehende System der BRiD zu Wehr setzen können.

Er hilft uns auf dem Weg in die eigene Souveränität, da  dieser Ausweis uns eine bessere Rechtstellung einräumt (besser: eine Weiche IM System zu unseren Gunsten stellt), durch welchen wir IM Spiel Ihrer Knechtschaft sogar nach deren eigenen Spielregeln ein Mitsprache- und Entscheidungsrecht haben.

Denn ein „unmittelbarer Reichsangehöriger (als „Schutzgebiet“-Angehöriger der Weimarer Republik)“ ist rechtlich, durch sein MIT-Entscheidungsrecht, höherwertiger als die simple Zu- und Angehörigkeit, als „meldepflichtiger Einwohner in WohnHAFT“ des verwalteten Wirtschaftsgebietes.

Ist DEUTSCHE(R) STAATSANGEHÖRIGER“ (Gelber Schein)

ist ungleich

„hat die deutsche Staatsangehörigkeit erworben“ (Grüner Schein)

Auch hier – wie überall – herrscht die Täuschung!

Deshalb versucht das System nunmehr um jeden Preis die Anzahl der Entscheidungsberechtigten zu minimieren, damit „Ihr“ Einfluss immer noch groß genug ist. Neues Wahlvolk wird zudem derzeit tausendfach aus anderen Ländern herbei geschafft!

Wichtig ist auch folgende Unterscheidung:

RuStAG vom 22.07.1913:
„Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.“
Änderung ab dem 05.02.1934:
„Deutscher ist, wer die … unmittelbare Reichsangehörigkeit … besitzt.“

Bei uns hat die Geburtsanzeige nicht einmal den Status einer Urkunde. Es ist nur ein “Dokument”, für das sich üblicherweise nie wieder jemand so wirklich interessiert. Weder die Geburtsanzeige, noch die Geburtsurkunde, noch der Personalausweis und auch nicht der Reisepass gelten für einen geborenen Deutschen als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit.

Im StAG der neuesten Fassung wird nun Jedem die deutsche Verwaltungs-StAG aufgebügelt. Ob er (diese) will oder nicht.

§ 3 Abs.(2) StAG
Die Staatsangehörigkeit erwirbt auch, wer seit zwölf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist und dies nicht zu vertreten hat. Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit wirkt auf den Zeitpunkt zurück, zu dem bei Behandlung als

Staatsangehöriger der Erwerb der Staatsangehörigkeit angenommen wurde.

Einzig und allein der Staatsangehörigkeitsausweis, der “Gelbe Schein” gilt als Nachweis. Wie oben erwähnt ist es ein grosser Unterschied zwischen „Ist deutscher Staatsangehöriger“ oder „hat die deutsche Staatsangehörigkeit. Es leben die Begrifflichkeiten.

Und den „Gelben Schein“ muss man extra beantragen und mühselig über die väterliche Linie (sofern die Eltern verheiratet waren) bis mindestens 1913 nachweisen, dass die Vorväter / Vorfahren Deutsche waren. Sonst gibt es keinen Staatsangehörigkeitsnachweis (wie wir ihn haben wollen).

Warum wohl?

Weil an diesem Gelben Schein unsichtbar die Geburtsrechte dranhängen (daher sollte man sich auch unbedingt die „Abschriften aus dem Geburtenbuch“ besorgen), denn das sind die höchsten Hoheitsrechte in diesem Land. Und damit entspricht der „Gelbe Schein“ z.B. dem kanadischen, US-amerikanischen und britischen Live Birth Certificate.

Die 1934er Verordnung (Gleichschaltungs“gesetz“) hat uns somit keineswegs entrechtet, sondern hat uns eben nur rein „verwaltungstechnisch“ (deswegen ist die deutsche StAG auch eine reine Verwaltungs-StAG) die bisherigen Staatsangehörigkeiten in den jeweiligen (25+1) Bundesstaaten des Deutschen (Kaiser)Reich ZUSAMMENgefasst.

Achtung: Es wurden nur  die Staatsangehörigkeiten in den „Ländern“ aufgehoben (zwecks Umstrukturierung und Gaubildung) und die Angehörigkeit in den Bundesstaaten des Deutschen (Kaiser)Reich ZUSAMMENgefasst unter einem neuen (verwaltungstechnischen) Begriff deutsche Staatsangehörigkeit.

Für Interessierte: Reichsbürgergesetz 1935
Genau durchlesen… 😉

Ergo:
Es gibt weder eine Nazi-Staatsangehörigkeit noch eine Hitler- Staatsangehörigkeit noch sonst irgendwas.
Und genau das steht da auch. Entweder sie haben eine StAG nachgewiesen, und das ist immer das RuStAG 1913 oder sie haben eben keine nachgewiesen, dann sind sie – für die Verwaltung – vermutete Deutsche im zivilen Internierungslager. Auch Apoliden genannt (Erklärung unten im Text).

OK soweit…

Wie bereits erwähnt:
Auf dem Gelben steht: „Ist deutscher Staatsanghöriger„!

Dies bedeutet:

Der Gelbe Schein ist per Verwaltungsakt (ausgelöst durch die eigene Willenserklärung durch den Antrag F) die verwaltungstechnische Bestätigung (= Feststellung durch positive AUSWEISung), dass man ein Bundesstaaten-Deutscher ist.

Der Gelbe Schein ist der Nachweis dafür, dass Du Zugriff auf deutsches gültiges (Kaiser)Recht besitzt. Diese Möglichkeit fällt spätestens ab dem 28.10.2017 weg.

Was der Gelbe Schein NICHT ist:

Er ist NICHT die Natürliche Person, denn die ist nur jeder Mensch selber, egal in welcher Knechtschaft er sich aktuell befindet. Allerdings WEIST er aber deine Natürliche Person AUS, genau wie jedes andere Dokument der Verwaltung, welche Dich mit dem Familiennamen führt.

Auch weist er dich NICHT als Bundesstaaten-Angehöriger aus, aber wenigstens (und immerhin) als einen „Deutschen eines Schutzgebietes“ nach RuSTAG1913 (wenn auch nur noch i.S.d. Gesetzes) mit eigener Schutzgebiet-Verfassung (1919 + Grundgesetz) und eigener Rechtsinterpretation der kaiserlichen Gesetzgebung (ReichsGB ab 1919 und BundesGB bis heute; z.B. RuStAG wird zu StAG, etc.) aus.

Fazit:

Der Gelbe ist ein Teil IHRER Spielregeln, und das müssen wir verinnerlichen, damit wir IHR Spiel zu UNSEREN Gunsten spielen können. Und dieses Spiel läuft so lange weiter, bis ein Gemeinde-VOLK einer (Ur-)Gemeinde MEHRHEITLICH durch Gemeinde-VOLKsENTSCHEID sich handlungsfähig wählt und damit, als völkerrechtlichen Ausdruck und Erklärung ihrer Unabhängigkeit(!), ein Bekenntnis zu ihrem STAATlichen Recht und den Rechten der Deutschen Nation proklamiert, konstituiert durch die Staatsverfassungen der Bundesstaaten und der Reichsverfassung von 1871 (z.B. durch die Wahl eines Gemeindevorstands / Bürgermeisters ALS VERWESER zur Abwicklung der 100jährigen, illigetimen Fremdherrschaft auf deutschen Territorium).

Ohne diese Willenserklärung durch DAS VOLK (= Gemeinde = Ansammlung von natürlichen Willensverkündern = Natürliche Personen = Menschen) an die Spielleitung, können wir das Spiel nicht beenden.

Durch die „Reaktivierung“ durch Minderheiten ändert sich auf den ersten Blick erst einmal nichts.  Und genau daran scheitert es aktuell – noch! Auch an der Erkenntnis über diesen legalen und friedlichen gangbaren Weg (abseits von Parteien, Petitionen und Demonstrationen) über das Völkerrecht als auch über das Grundgesetz.

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Für ehemalige DDR-Bürger gilt:

a. der TESO-Beschluss des BVerfG Nr. 77,137
➡  s
iehe http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv077137.html
b. das Orde Public gemäß Art. 6 des EGBGB
Alle DDR Bürger waren bis 1990 im Ordre Publik. Sofern man noch seine DDR-Pässe oder Ausweise hat, hat man den Anspruch auf die Pflichteinbürgerung! In manchen Behörden liegen noch die alten Pässe im Archiv. Dazu dann die Abstammung bis nach 1913.

Für Alle gilt:
Die Ableitung über die Ahnen sollte im Zeitraum innerhalb der Reichsgründung/dauer erfolgen (1871-1914). Nur so ist der Schutz über die Haager Landkriegsordnung (HKLO) gewährt. Seht hierzu den Art. 2 der HKLO. Denn nur das Deutsche (Kaiser)reich geniesst den Schutz der HKLO.
https://www.agmiw.org/?page_id=450

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Grundgesetz

II. Der Bund und die Länder (Art. 2037)

Artikel 25

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

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Grundgesetz

II. Der Bund und die Länder (Art. 2037)
++++

Artikel 28

(1) Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar. In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten.

(roter Text = Wer ist damit gemeint? Der Türke aus der dritten Generation? Der neue Gast aus Syrien? Wie war noch gleich die Geburtenrate eines Deutschen?)

(2) Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.

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Nur sage ich mir, dass wir einfach anzufangen haben mit der Reaktivierung (dies ist ungleich der späteren Reorganisation). Allerspätestens im Jahre 2020 (1990 plus 30 Jahre!) ist es dann vorbei und das herrenlose Land wird an die neuen Siedler (mit einer Stataatsangehörigkeit) verteilt.

Wir können nicht abwarten bis genug Menschen den Weg für sich erkannt haben. Denn alles ist derzeit im Fluss der Entwicklungen.  Die Perspektiven ändern sich und alsbald auch im Minutentakt.

Das Spielfeld wird neu aufgerollt bzw. besser ist es, wir verändern die Spielregeln – dies zu unseren Gunsten – denn wir stehen IN der Wahrheit!

Wir sind Wir –  und wir sind nicht das, was die Spielleitung meint, was wir zu sein haben! Das sollten wir bei all unseren Strategien und Erkenntnissen NIE vergessen.

Alles läuft über das Bewusstsein! Findet Euch! – arbeitet zusammen!

Es liegt an Jeden selbst – so auch an DIR selbst!!!

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Info zum Gelben Schein. Reinhören – zumindest ab Minute 50:

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Aktuell – Für angehende Republikaner:

Der sogenannte „Freistaat Preußen“ wettert vermehrt gegen den Gelben Schein. Dieser soll zurück gegeben werden (und somit auch die deutsche Verwaltungs-StAG). Dies ist jedoch nach dem § 18 StAG nicht möglich, da man hierzu zuerst die Staatsangehörigkeit in einem (anderen) Staat (nicht Landes) nachweisen muß.

Wer sich von diesen Republikanern verführen lassen möchte, um sich erneut verwalten zu lassen, um einen tollen Ausweis zu bekommen und um weniger Steuern bezahlen zu müssen, der möge das tun.

Auch wichtig zu wissen ist, dass diese BRiD-gesteuerte Vereinigung damit den Menschen ihre Bundesstaaten-StAG abnehmen möchte. Dies geht ja nur, wenn man dies freiwillig tut! Jeder Deutsche hat von Geburt an die Bundesstaaten-StAG. Nur eben nicht IM System nachgewiesen! Diesen Nachweis führt man über den Feststellungsantrag F des BVA. Nun kommen diese „Freistaatler“ daher, reorganisieren mit abstrusen Ab- und Herleitungen adhoc die kompletten Bundesstaaten und fordern die Menschen auf diesen Nachweis (Gelber Schein) wieder rückgängig zu machen.

Ebenso sollte man wissen, dass die BRiD-Bundesländer längst eigene Landesverfassungen aufgesetzt haben, welche eh noch keiner gelesen hat und auch wohl  jemals lesen wird!
Wenn dann die BRiD aufhört die Zivilinternierten zu
verwalten bzw. den unzufriedenen Menschen in Aussicht stellt durch die freiwillige Annahme der jeweiligen Landesverfassungen ( i.V.m. dem GG 146) die BRiD „verlassen“ zu können… was wird wohl passieren?
Ja, die Menschen werden diesen neuen Weg in die „Freiheit“ mit Freuden annehmen. Und sich über diesen charmanten Umweg – über diese neuen Landesverfassungen – in die Zwangs-EU (BRD 2.0; 4.tes Reich) verfrachten lassen.
Das deren Gesetze (z.B. der Lissabon-Vertrag) nur der NWO dienen, sollte Jedem bewusst sein.

Und wann könnte dieses Szenario greifen? Wohl schneller als man denkt…

Zum Glück hält Russland noch ein Teil von Ostpreußen mit Königsberg (Kaliningrad). Denn für eine echte Volksabstimmung zur Auflösung des „Deutschen Reich“ (und somit der Abschaffung der 1871 – Verfassung) benötigt man eine Mehrheit der Wahlberechtigten von 75%.
Es müssten somit echte Volksabstimmungen innerhalb der Grenzen von 1914, in den jeweilge Bundesstaaten des Deutschen (Kaiser)reich, durchgeführt werden. Erleben wir das noch? 🙂

Achtung:

Auch in der EU könn(t)en die Deutschen Völker in Einheit und Freiheit Abstimmungen machen, welche rechtskräftig sein würden!!
Wir dürfen somit niemals für die Belange der EU-Diktatur stimmen! Insbesonders dann, sofern Königsberg eines Tages (doch noch?) zur EU gehört, denn dann (und nur dann!) wären dies auch gültige Volksabstimmungen innerhalb den Grenzen von 1914!

Wer mehr über diese Marke des „Freistaat Preußen“ wissen möchte, der schaue und höre sehr genau hin und lerne ab der Minute 6:

Eine Reorganisation der Landgemeinden nach dem Subsidiaritätsprinzip ist seitens der Betreiber der Marke des „Freistaat Preußen“ unerwünscht! Ein Schelm wer Böses hierbei denkt! 🙄

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http://bewusst.tv/reaktivierung-der-gemeinden/

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LESEN…! 🙂

http://schaebel.de/was-mich-aergert/versklavung/ueber-die-bedeutung-der-taufe-den-gelbweissen-schein-warum-wir-keine-menschen-mehr-sein-sollten-die-feder-maechtiger-ist-als-das-schwert-und-die-intelligenz-immer-siegt/003869/

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Kommentar von Klaus Schmidt:

Du brauchst eine Möglichkeit dich aus dem Gewahrsamsstaat zu befreien, denn Du bist, wenn Du dich in der Meldestelle der Nazis angemeldet hast, in einem Gewahrsamsstaat interniert und als besiegter Krieger des Dritten Reich, nach dessen Besiegung (Debellatio) offiziell versklavt. Das macht man mit den Menschen von besiegten Nationen immer so, oder sie legen ihre Gesinnung ab und ordnen sich dem Sieger unter.

Deutsche haben noch eine andere Möglichkeit, sie können in das Deutsche Reich im Stand von 1914/16 zurück und dieses wieder handlungsfähig machen um den Ersten Weltkrieg zu beenden, aber dazu muß man den Okkupatoren/Usurpatoren nachweisen das man Deutsche(r) ist und dazu ist ein Verwaltungsakt geschaffen worden mit dem man den Alliierten klar machen kann das man kein Nazi mehr sein will und wieder Deutscher ist. Das Feststellungsverfahren ist also der Bundesrepublik oder des vereinten Deutschland Ihr/sein Tod und so gibt es breit angelegte Kampagnen die den sogenannten Gelben Schein ad absurdum führen soll …, naja zugegeben auch führt.

Die DEUTSCH die ihre Staatsangehörigkeit nicht nachweisen oder nur bis 1934, die wollen das Deutsche Kaiserreich und seine 26 Staaten und Stadtstaaten nicht zurück und unterstützen so diese politischen Systeme welche die NWO aufbauen.

Man brauch doch nur in das Potsdamer Abkommen Römisch III schauen und dann einen Blick in die Krim-Deklaration.

Wer das verstanden hat, sollte dem Nazireich (Drittes Reich = Europäische Union) den Rücken kehren. Leider bekennen sich immer mehr Menschen dazu und verletzen so beide Abkommen auf das gröblichste.

„Potsdamer Abkommen“
2. August 1945

http://www.documentarchiv.de/in/1945/potsdamer-abkommen.html

Bericht über die Krimkonferenz*
(3.-11. Februar 1945.)

http://www.documentarchiv.de/…/krimkonferenz_bericht.html

Ein Weiterführen von Nazi-Deutschland ist nicht vorgesehen.

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Was ist ein Apolide?

aus Julius Hatschek:
Wörterbuch
des Völkerrechts und der Diplotmatie
Walter de Gruyter, 01.01.1924 – Seite 59

apolide

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Eine gelungene Zusammenfassung:

Disselhoff Thomas-Peter: Vor dem Feststellungsantrag (Wir beantragen damit eben keine Staatsangehörigkeit!) sind Wir bestenfalls vermutete deutsche Staatsangehörige (i.S der StAG = als reine Verwaltungsstaatsangehörigkeit Artikel 116 Abs. 1 GG und eben auch nicht i.S. einer echten Staatlichen Staatsangehörigkeit/ siehe und beachte die vorgenommenen illegalen und ilegitimen Umdeutungen, seit dem RuStAG 1913 Gesetzeserlass während Unserer Geschichte) damit ist man bestenfalls „Einwohner“ und wird von einer eingerichteten Treuhandverwaltung der Alliierten beglückt! Dies geschieht um die Schutzbestimmungen der Haager Landkriegsordnung etc. für Deutsche mittelbare Reichsangehörige, als Bundesstaatenangehörige (Artikel 116 Abs. 1, zweiter Halbsatz „vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung = RuStAG 1913!!!) gegenüber dem DEUTSCH n i c h t anwenden zu müssen!!! Mit anderen Worten der nicht nachgewiesene Deutsche ist DEUTSCH und damit ein Zivilinternierter in einem von fremden Millitär besetzten Gebiet. Diese Behandlung und Betrachtungsweise entspricht exakt denen der Wehrmachtsangehörigen denen man auch gegenüber keinerlei Schutzrechte hat gelten lassen, weil Sie auf Befehl eben als sog. DEF Disarmed Enemy Forces galten und weiter gelten siehe Status BW! Und dies ist auch und gerade auf den Putsch vom 09.11.1918 zurückzuführen der weder von DEUTSCH noch von den Allierten oder Onkel Ady oder sonst wem je geheilt werden konnte. Denn nach diesem Datum wurde alles ein Geschäft/ Firma und verlor die ehemalige echte Staatlichkeit! Nur die, die Ihre Abstammung (nach staatlichem und hoheitlichem Rechtsanspruch gemäß RuStAG) nachgewiesen haben, können dies überhaupt, denn sie gehören damit zum deutschen Indigenat, besitzen die Vollen Rechte als Grundrechteträger unterliegen den Schutzbestimmungen der Haager Landkriegsordnung und besitzen eine Staatsrechtliche im Völkerrecht verankerte echte Staatsangehörigkeit und damit ist man nunmal Bürger!!! Aus Sicht der eingesetzten Feindverwaltung BRD ist es nun so, das Wir nach erfolgter und bestätigter Staatsangehörigkeit nach originärem RuStAG „Ausländer mit Staatsangehörigkeit“ sind und Unsere Rechte und Ansprüche damit konträr und diametral denen der BRiD Treuhandverwaltung gegenüber stehen! Wenn man dann noch zeigt das man es verstanden hat kommt das einer Kriegserklärung gegenüber der BRD Zwangsverwaltung gleich. Daher bekämpft man Uns auch so vehement.

Wer oder was bist Du? Einwohner oder Bürger? V3.0.

aktualisiert am 07.03.2019

Zur Einstimmung hier ein Dokument des Statistischen Bundes[amts]: Staatsangehoerigkeitsgebietsschluessel_pdf
Der Staatenschlüssel für „Deutschland“ [was soll das sein?] lautet 0 (NULL) !!

staatenlosDas System versucht uns zu verkaufen, dass alles ok ist mit dieser Schlüsselnummer. Man lese und staune bei der Aussage des Bundesministeriums des Inneren:

„… vielen Dank für Ihre Anfrage vom 3. Oktober 2013 an das Bundesministerium des Innern. Sie baten über den Webservice https://fragdenstaat.de um Informationen für die Verwendung des Staatenschlüssels für Deutschland durch das Statistische Bundesamt.

Zu Beginn der 1970er Jahre hat das Statistische Bundesamt mit dem Staatenschlüssel die technische Voraussetzung für eine vereinfachte und standardisierte Verarbeitung von An-gaben zu Staatsangehörigkeit bei Bevölkerungs- und Sozialstatistiken geschaffen. Da bei solchen Bundesstatistiken die Mehrheitsbevölkerung in Deutschland über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügt, wurde dafür bewusst der einstellige Wert „0“ gewählt. Für Staatsangehörigkeiten anderer Staaten wurden Schlüsselwerte ab 100 aufwärts festgelegt. Davon hatte man sich versprochen, Fehleingaben durch Augenschein des Bearbeiters besser erkennen zu können. Außerdem verbrauchte die „0“ bei der damaligen Speicherung auf Datenträgern (Magnetband) nach dem sogenannten Code-Wertfeld-Prinzip weniger Speicherplatz als ein dreistelliger Schlüsselwert. Doch diese Schlüsselzahlen werden am Ende der statischen Bearbeitung wieder durch die Bezeichnungen der Staaten ersetzt, bevor die Angaben in einer Veröffentlichung bereitgestellt werden. Die Nutzer der Ergebnisse sehen also immer die Bezeichnung „Deutschland“ anstelle des Schlüssels 0 bzw. „Frankreich“ anstelle des Schlüssels 129. Zwar wäre es sicher möglich, die Codierung für „Deutschland“ an die Gesamt-Systematik anzupassen. Allerdings würde dies in einer Vielzahl von EDV-Anwendungen aufwändige Änderungen nach sich ziehen. Da aus technischer Sicht kein Grund für eine Umstellung vorliegt und die Schlüsselwerte ohnehin nicht für die Veröffentlichung gedacht sind, hat das Statistische Bundesamt – aus Kostengründen – auf eine Umstellung verzichtet.“

Aha, dann ist doch alles gut, oder etwa nicht? 😉

Nun, ein Ländercode ist KEIN Staatsschlüssel!

Die Zahl 276 ist nur der Ländercode von Deutschland, der Staatsschlüssel ist 000, weil es nun einmal  KEIN Staat ist!

Weiter wird uns versucht zu verkaufen:

„In den nächsten drei Spalten werden drei verschiedene Schreibweisen der internationalen Norm *IS0 3166-1* dargestellt, und zwar die Aspekte ALPHA-2 und ALPHA-3, welche für die Top Level Domain „DE“ sowie das Kürzel des IOC (Internationales Olympisches Komittee) „DEU“ stehen, sowie – und hier liegt der Hund begraben – der numerische Staatencode gemäß der Norm, und dieser lautet für Deutschland nicht „000“, sondern „276“.

Diese Aussage ist schlichtweg falsch! Die Zahl 276 ist nur der Ländercode!
Sehen wir hierzu das Beispiel an Dänemark: 126 = STAATSSCHLÜSSEL & 208 = LÄNDERCODE


Siehe hier auf der Seite 32:
http://www.icao.int/publications/Documents/9303_p3_cons_en.pdf
Alle Länder haben einen 3er-Code; jedoch nicht „Germany“.

Schaut auch mal bei  „England“ nach. Hier gibt es gleich 3 unterschiedliche Versionen:
a) United Kingdom, b) GB / British Citizen, c) GBR / British Subject GBS. Fehlt nur noch die „City of London“ 🙂


Siehe hier die Seite 4:
Was bitte ist ein „nichtdeutscher Staatsangehöriger“? ^^
Die Erklärung findet man u.a. im § 3 Abs. 2 des StAG:
➡ http://www.lusaka.diplo.de/contentblob/3802646/Daten/3008610/down_Dienstpassantrag.pdf
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/rustag/gesamt.pdf

Man beachte das „Ausfertigungsdatum 22.07.1913„, als auch das Wort „rustag“ im obigen Linknamen. Ein Schelm wer Böses hierbei denkt. 🙂


Wir wissen: Die deutsche Sprache ist eine sehr präzise! Da gilt es jedes Kommata als auch die Klein- und Großschreibung zu beachten.

Kommatas/begrifflichkeiten-die-allgegenwaertige-enttaeuschung-v1-0/

In der Amtssprache werden sehr viele Begriffe angewendet, die oberflächlich betrachtet, gleiche Bedeutungen haben sollen, aber rechtlich einige erhebliche Unterschiede aufweisen. Es leben die Begrifflichkeiten, mit denen wir im Alltag ent – „täuscht“, getäuscht und an der Nase herum geführt werden.

Daher kann man durchaus von einer strafbewehrten, vorsätzlichen Täuschung (im Rechtsverkehr) sprechen. So stellt sich dem Betrachter die Frage, ob den Bediensteten in den sogenannten [Behörden]  bzw. [Ämtern] die Unterschiede der folgenden Begrifflichkeiten bekannt sind?

1. Bürger versus Einwohner
2. Wohnsitz nach § 7 BGB versus  WohnHAFT

Zu 1. Einwohner & Bürger

Ein Einwohner einer Ortschaft ist der Bewohner einer Gemeinde oder eines Stadtviertels und daraus folgend eines Landes.

Es handelt sich dabei um einen öffentlich-rechtlichen Begriff, der sich von dem des Bürgers bzw. dem des Staatsbürgers dadurch abgrenzt, daß letzteren besondere Rechte und Pflichten zugewiesen sind. Im Kaiserreich war ein Bürger, der mit Eigentum (Grund und Boden), der Steuern bezahlte und auch ein Wahlrecht inne hatte.

Auf dem Begriff  des Einwohners beruht das in der BRiD geltende Melderecht (MRRG). Daher ist es von großer Bedeutung, ob man ein Bürger oder ein Einwohner ist. Denn das ist nicht dasselbe!

Man wird über den Feststellungsantrag F des Bundesverwaltungsamts in Köln (zur deutschen Verwaltungs-Staatsangehörigkeit) seitens der [Behörden] erst eingebürgert! Diese „Randnotiz“ entnimmt man dem EStA-Registereintrag des Bundesverwaltungsamts z.B. in der Zeile: „letzte Aktualisierung:“.
/esta-gelber-schein/

Diese o.g. Registerauskunft bekommt man mit dem u.s. Formular. Möge doch einmal Jeder dieses anfordern und staunen, WAS bzw. was dort NICHT über einen drin steht… es mag sein, dass dann dem Einen und Anderen einges bewusster wird…
➡ EStA_Selbstauskunft

Öffentlich-rechtlich ist ein Einwohner einer Gemeinde:

„Wer nach objektiver Betrachtungsweise in ihr eine Wohnung (Achtung: die GEZ schreibt auch immer von einer Wohnung!) inne hat, die darauf schließen lassen, daß er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.“

Deshalb erfaßt der Begriff nicht nur gemeldete und in der Einwohnermeldedatei mit seinen Daten eingetragene Bewohner, sondern auch längerfristige Aufenthalte zum Zwecke der Ausbildung oder des Studiums. ( Quelle: Wikipedia)

Als Bürger (lat. civis) werden die Angehörigen eines Staates und einer Kommune bezeichnet. Im staatsrechtlichen Sinne ist der Staatsangehörige der Staatsbürger, auf kommunaler Ebene der Bürger einer Stadt oder Gemeinde. Aus der Staatsangehörigkeit resultieren die bürgerlichen Ehrenrechte (Rechte und Befugnisse), wie das aktive und das passive Wahlrecht.

Auch in der BRiD gibt es ein Wahlrecht (siehe den § 12 BWahlG, Abs. 2) nur für eingebürgerte Deutsche nach Art. 116 (1) GG. Zu eben dem wird der Personal-deutsch am Wahltag für 24 Stunden gemacht. 😉

WahlscheinMan beachte die Erwähnung des „Familiennamens“ im Text.

Das Kommunalrecht unterscheidet den Gemeindebürger, der als Staatsangehöriger zur politischen Mitwirkung berechtigt ist, vom Einwohner der Gemeinde. (Quelle: Wikipedia)

Ein Bürger bzw. ein Staatsbürger hat besondere Rechte und Pflichten. Diese Rechte und Pflichten ergeben sich aus der Gebietskörperschaft, dem souveränen Staat, dem diese Person angehört. Seine Grundrechte sind in der Verfassung des Staates festgeschrieben, dem der Bürger bzw. der Staatsbürger angehört. Dummerweise sind alle Gemeinden in Deutschand ab dem 01.01.2016 nur noch reine Körperschaften und keine Gebietskörperschaften mehr. Die Entrechtung nimmt seinen Gang. Angefangen hat dies im Jahr 2007, als die Gemeinden von der EU aufgefordert wurden sich als Firmen im UPIK einzutragen. In 2017 läuft die Widerspruchsfrist aus. Danach ist das dann so. Dieser „Übung“ wurde im Dezember 2016 BRiD-weit widersprochen!

Staatsbürger kann immer nur eine Person sein, jedoch kein Mensch. Denn der Mensch ist IM System nicht rechtsfähig und alle Menschen sind vor (davor) dem Gesetz / Verfassung gleich. Nach (danach) dem Gesetz / Verfassung sind es keine Menschen mehr, sondern nur noch Personen.

Dabei gilt, daß sowohl eine Natürliche Person eine Staatsangehörigkeit haben kann, wie auch eine Juristische Person.

So kann es sein, daß eine Natürliche Person einen Anspruch auf die Staatsangehörigkeit eines Bundesstaates gemäß dem RuStAG von 1913 haben kann. Diese Bundesstaaten-StAG aber mangels vorhandener Organe (hier: die Verwaltung des Völkerrechtsubjekts) jedoch nicht bestätigt werden kann. Und daher die Juristische Person (auch) eine (Verwaltungs-) Staatsangehörigkeit nach dem StAG ausgestellt bekommt, da die Verwaltung im Vereinigten Wirtschaftsgebiet (siehe  Art. 133 GG) somit in ihren AGB’s nur ein StAG von 1934 aufgenommen hat. Hier: Die sog. „deutsche (Verwaltungs-)Staatsangehörigkeit“. Siehe hierzu auch: https://www.agmiw.org/?p=1499

Zu 2. Wohnsitz & Wohnhaft

Die Wohnhaft und der Wohnsitz stehen zueinander im Verhältnis, so wie das Haben und Sein und wie der Besitz und das Eigentum.

Die WohnHAFT beschreibt demnach den Besitz (eines Eigentums, z.B. zur Miete oder Pacht) eines Ortes zum Wohnen.  Analog dem „Mietwohnraum“ nach dem BGB.

Der WohnSITZ beschreibt dagegen einen „Ort zum Wohnen“ an dem man (s)ein (geborenes) Recht sein Eigen nennt.  Somit das (angeborene) Eigentumsrecht auf den Grund und Boden. Hier: Besitz an der Erdoberfläche nach dem BGB.

Nur mit dieser Unterscheidung kann gesichert bleiben/werden, das der subsidiäre Wille einer Gemeinde (des jeweiligen Volkes) nicht vollig verwässert wird.

Der Wohnsitz eines Bürgers ist in treffender Weise im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Darin steht unter dem § 7 (Natürliche Person):

Wohnsitz; Begründung und Aufhebung:

(1) Wer sich an einem Orte ständig niederläßt, begründet an diesem Orte seinen Wohnsitz. [Der Begriff „Grund“ ist ein Hinweis auf das Seerecht!]
(2) Der Wohnsitz kann gleichzeitig an mehreren Orten bestehen.
(3) Der Wohnsitz wird aufgehoben, wenn die Niederlassung mit dem Willen aufgehoben wird, sie aufzugeben.

Der Sitz einer Juristischen Person gilt, wenn nichts anderes bestimmt ist, an dem Ort, an welchem die Verwaltung geführt wird (§ 24 BGB).

Für alle deutschen Geburtsurkunden (Juristische Personen / auch: Stiftungsvermögen) ist dies das über de EStA-Registereintrag das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln.

Das BGB (hier die §§ 1 – 20) ist, wie der Name schon sagt, maßgeblich für die/den Bürger und ist Bestandteil des „Deutschen Rechts“ in der Fassung bis 1913. Ohne den Nachweis Deutscher zu sein, hat man IM System keinen Anspruch auf das BGB und das EGBGB. Dies in Verbindung mit dem Art. 25 des Grundgesetzes FÜR die BRD.

Siehe hierzu auch den § 50 EGBGB:

 Artikel 50 EGBGB

„Die Vorschriften der Reichsgesetze bleiben in Kraft. Sie treten jedoch insoweit außer Kraft, als sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder aus diesem Gesetz die Aufhebung ergibt.“

Von „Wohnhaft“ wird im allgemeinen in Verbindung mit Einwohnern gesprochen, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Einwohner sind nicht im Besitz von „Bürgerlichen Rechten“, da es sich ansonsten nicht um Einwohner sondern um Bürger handeln würde. Bei Einwohnern handelt es sich der Regel um staatenlose, ausländische oder rechtlose Personen. Aus der Bedeutung des Wortes „WohnHAFT“ geht bereits hervor, daß die Bewegungsfreiheit dieser Personen eingeschränkt ist, woraus sich eine Meldepflicht ergibt, in dem der ständige oder vorübergehende Aufenthalt dieser Personen erfaßt wird. Nach römischem Recht, die Grundlage der deutschen Rechtsordnung unterscheidet man die Rechtsfähigkeit von Personen wie folgt:

Capitis Diminutio Minima
Occurs when a man’s family relations alone were changed
(Max M u s t e r m a n n) – Geringste Einschränkung von Rechten –DIN 5007 nachlesbar

Capitis Diminutio Media
Occurs when a man loses his right of citizenship but not his rights to liberty
(Max  MUSTERMANN) – die Bürgerrechte verloren aber (noch) in der Freiheit

Capitis Diminutio Maxima
Occurs when a man’s condition changes from freedom to bondage, hen he became a slave.

(MAX MUSTERMANN)-Bürgerrechte und Freiheit verloren.
Im Personalausweis der BRiD finden wir den derzeitigen Personenstand einer Person in Form seiner Schreibweise (Klein-/Großschreibung). Ergo nur in Großbuchstaben!

Mit der Beantragung eines Personalausweises der BRiD verzichtet der Antragsteller auf seine ggf. zustehenden „Bürgerlichen Rechte“ und begibt sich freiwillig für zehn Jahre in die Sklaverei, einer  temporären Form der Sklaverei, dessen Vormund (Herr/Besitzer) die Treuhandgesellschaft „Der BUND“ ist, der im Auftrag der Militärregierung, den drei westlichen Besatzungsmächten, Deutschland als Ganzes (in den Grenzen von 1937) verwaltet. Siehe hierzu erneut den Art 133 des Grundgesetzes.

Zum Thema einer Staatsangehörigkeit seitens der BRiD siehe das Schreiben des Landkreis Demmin:

demmin1

demmin2

 

 

 

 

 

Mit dem Bundes-Personalausweis wird die Natürliche Person, deren Organverwalter der Mensch ist, in das fiktive Staatsgebilde (Verwaltung für Zivilinternierte) Bundesrepublik Deutschland als Mitglied überführt und unterliegt nun freiwillig deren AGB’s bzw. deren Satzung.

Es verwundert auch nicht wirklich, das die „BRD“ nach wie vor ca. 90 Gesetzte und Rechtsnormen aus der NS-Zeit zu Lasten der Menschen benutzt.
NS-Gesetzgebung

Die „Bundesregierung“ hält den Reichstag besetzt und zieht an den Strippen. Gesetze werden nun einmal in Bonn gemacht und nicht in Berlin. Siehe hierzu die Bundesgesetzblätter (BGBl.)

Mit dem Verzicht auf seine „Bürgerlichen Rechte“ verzichtet der Antragsteller auch auf seine Zugehörigkeit zu einer Gebietskörperschaft (Staat) wodurch die „Staatenlosigkeit“ eintritt.

Im Gesetz zu dem Übereinkommen vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen BGBl. 1976 II, Nr. 22, S. 474ff., ausgegeben zu Bonn 22. April 1976 finden wir in Artikel 27. Personalausweis:

„Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet, und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus.“
➡ http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/CIEC-Dokumente/uebereinkommenIII/ue04.html

Interessanterweise gibt es hierzu dieses BGBl.:

BGBl. Art.27http://www.bgbl.de/

Nun denn, wenn also der Artikel 27 im „Vereinten Wirtschaftsgebiet“ keine Anwendung findet, dann stellt sich doch die Frage, was denn dann Anwendung findet, oder?

Denn offensichtlich sind die Menschen hier eben nicht staatenlos, sondern werden dies erst durch die freiwillige (?) Annahme des Personalausweis (zum Apoliden) gemacht. Somit ist das eine weitere Täuschung (unter Zwang)!

Da Art. 27 keine Anwendung findet, gilt somit:

Artikel 28 Reiseausweise
„Die Vertragsstaaten stellen den Staatenlosen, die sich rechtmäßig in ihrem Hoheitsgebiet aufhalten, Reiseausweise aus, die ihnen Reisen außerhalb dieses Hoheitsgebiets gestatten, es sei denn, daß zwingende Gründe der Staatssicherheit oder der öffentlichen Ordnung dem entgegenstehen; auf diese Ausweise findet der Anhang zu diesem Übereinkommen Anwendung. Die Vertragsstaaten können auch jedem anderen in ihrem Hoheitsgebiet befindlichen Staatenlosen einen solchen Reiseausweis ausstellen; sie werden insbesondere wohlwollend die Möglichkeit prüfen, solche Reiseausweise denjenigen in ihrem Hoheitsgebiet befindlichen Staatenlosen auszustellen, die von dem Land, in dem sie ihren rechtmäßigen Aufenthalt haben, keinen Reiseausweis erhalten können.“

… seltsam das Gebaren der Verwaltung… 🙂

Zu guter Letzt noch dies:

Das Bundesverfassungsgericht gab folgendes im sogenannten TESO-Beschluss BverfGE 77, 137 bekannt:

„Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz kennt eine Einbürgerung durch bloße Aushändigung eines deutschen Personalausweises oder Reisepasses nicht.“


Verwaltungsgebiete sind keine Völkerrechtssubjekte. Dies ist Staaten vorbehalten. Verwaltungsgebiete gelten daher als Körperschaften des Privatrechts, Personengesellschaften und nicht wie fälschlicher weise behauptet „öffentlich rechtliche Gebietskörperschaften“, da sie über kein räumliches Territorium verfügen.

SachsenDurch den 2 + 4 Vertrag wurde 1990 nochmals das Land-Sachsen Anhalt (wie auch die anderen „Ost-Gebiete“) in das vereinigte Wirtschaftsgebiet der BR Deutschland überführt, ohne das Volk zu fragen. Wie immer…!

Fazit:

Ein Mensch steht außerhalb jeglicher Rechtsnormen. Rechtsfähig wird er erst, wenn er Rechte zugewiesen bekommt, was aber bedingt, daß er nicht mehr Mensch ist, sondern eine PERSON. Der Mensch kann in seiner Rolle als Natürliche PERSON eine Staatsangehörigkeit annehmen, wenn er die Voraussetzungen der rechtlichen Grundlagen zu dieser Staatsangehörigkeit erfüllt. Siehe hierzu den Antrag zur Feststellung der „dt. StAG“, welchen wir nebst den Ahnennachweisen bis vor 1914 nach dem RuStAG von 1913 beauftragen.

Mit der Annahme der Staatsangehörigkeit wird die PERSON zum Bürger und unterliegt damit (nach Art. 10 EGBGB) dem Recht des Staates, dem die PERSON von nun an angehört (Siehe hierzu auch den § 12 BGB). So können dieser PERSON nun Rechte zugewiesen werden, wie etwa das „Recht“ auf Steuerzahlung. Einwohner sind auch PERSONEN und keine Menschen, da ihnen als „Staatenlose“ Rechte zugedacht werden (Rechtsstellung der Staatenlosen BGBl. 1976 II, Nr. 22, S. 474 ff. – siehe oben im Text!)

Jetzt könnte man sagen, daß auch dem Menschen Rechte zu erdacht werden, nämlich durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, in Form der Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948. Das machen ja einige der Selbstverwalter…!

Auch das ist aber ein TRICK. Man kann einem Menschen keine „Menschenrechte“ zuschreiben, das ist unmöglich. Der Mensch hat natürlich die Freiheit, sich auf diese Menschenrechte zu berufen, dann aber unterwirft er sich dieser Erklärung mit samt ihrer sämtlichen Einschränkungen. Auf einer einsamen Insel kann man Mensch sein. Wer diesen Text gerade jetzt liest ist z.B. die Juristische Person „Telekom-Kunde„.

Im Übrigen: Menschenrechte via UN-Resolution (siehe auch deren Feindstaatenklausel!) = Vatikan & NWO! Diese „Menschenrechte sind ungleich deren des Völkerrechtsubjekts.

In keinem Fall verfügt ein Mensch über angeborene Rechte, denn der freie Wille eines Menschen überwiegt alles. Wäre ein Jemand über den Menschen verfügungsberechtigt, so wäre er der Eigentümer des Menschen. Nur in einem solchen Fall würde eine Verfügungsberechtigung vorliegen. Die Würde, nebst dem freien Willen des Menschen ist daher unantastbar & unverhandelbar.

Zuletzt noch ein Blick in den Artikel 1 des GG:

Grundgesetz

  I. Die Grundrechte (Art. 119)  

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Noch Fragen?? 👿

Menschen zahlen (verschenken) auch niemals Steuern, denn sie sind niemals haftend und können auch niemals verschuldet werden. Die Menschen sind immer die Begünstigten im Sachenrecht und daher dessen Geber von Rechten und von Pflichten. Und zwar solange, bis sie sich (freiwilig) in die Juristische Person begeben.
Im Firmenverzeichnis www.upik.de, sind alle Länder und deren Behörden gelistet, jedoch keine Staaten!

Das System wehrt sich immer mehr. Im StGB stehen in den jeweiligen §§ entweder einmal der Mensch oder die Person. In den Medien wurde früher immer von Personen gesprochen. Heutzutage mehren sich die Ansagen mit „Mensch“.


Wir sind das Pack…“

Eine Aussage, welche die Gemüter bewegt, jedoch einen berechtigten Hintergrund ausweist.

Zumindest um die 98% (plus/minus) sind das „Pack“ – auch „Apolide“ (Staatenloser) genannt. Und so sieht die Politiker-Kaste die Bevölkerung !

Sie können einfach machen was sie wollen – ins besonders auch mit der („eigenen“) Bevölkerung!

Denn der Spruch: „Wir sind das Volk“ trifft nur auf nicht mal 1-2 % der Bewohner zu! Der Rest so scheint es – ist (und verbleibt?) auf „Hoher See“ verschollen!

Deutscher (durch Abstammung in einem Bundesstaat) ist gemäß dem GG Art. 116 (1) [als auch Abs. (2)] nur:

Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung (damit ist das RuStAG v. 1913 gemeint), wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt…“

Alle anderen gelten zur „BRiD“ wie Ausländer ohne Staatsangehörigkeit!

Siehe auch:

§ 2 Abs. 1 AufenthG:
„Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. (1) des Grundgesetzes ist.

§ 1.2.3.1 AuslG-VwV:
Deutsche, die zugleich eine oder mehrere fremde Staatsangehörigkeiten besitzen, sind keine Ausländer i.S.d. Ausländergesetzes (inländischer Mehrstaatler). Bestehen Zweifel, ob jemand Deutscher ist, obliegt die Klärung der Staatsangehörigkeitsbehörde. Bis zur Klärung ist er als Ausländer zu behandeln. Beruft sich ein Ausländer darauf, Deutscher zu sein, hat er dies gemäß § 70 Abs. 1 nachzuweisen (z. B. durch Staatsangehörigkeitsurkunde).
 

Das Bürgerliche Recht ist durch eine Reihe von Leitprinzipien geprägt, die sich durch die einzelnen gesetzlichen Regeln ziehen.

So regelt das Bürgerliche Recht die Rechtsverhältnisse einzelner Privatpersonen zueinander auf der Grundlage einer strengen Gleichberechtigung. Darüber hinaus ist der Einzelne im Verhältnis zum anderen nicht nur gleichberechtigt, sondern auch frei. Er kann ohne staatlichen Zwang über seine Handlungsmöglichkeiten bestimmen, der Staat hält sich aus der Reglementierung bürgerlicher Rechtsverhältnisse weit möglichst heraus (Privatautonomie). Notwendige Ergänzung zum Prinzip der Privatautonomie ist das Leitprinzip, dass ein einmal geschlossener Vertrag korrekt eingehalten werden muss, solange sich nicht der andere Partner nachträglich mit einer Abänderung oder Aufhebung der Vereinbarung einverstanden erklärt. V.a. für die Auslegung und Durchführung von Verträgen gilt außerdem im Bürgerlichen Recht der Grundsatz von „Treu und Glauben“, der in den §§ 157 und 242 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erwähnt wird.Die Vorarbeiten zum BGB und damit zum Bürgerlichen Recht begannen nach der Gründung des Kaiserreichs 1871, die die Voraussetzung für eine umfassende, in ganz Deutschland geltende deutschsprachige Kodifizierung schuf. 1896 wurde das BGB dann verabschiedet und trat am 1.1.1900 in Kraft. Es war Vorbild für die Gesetzgebung in vielen anderen Ländern weltweit und ist mit seinen 2.385 Paragraphen eines der bedeutendsten Gesetzgebungswerke der neueren Zeit.  

Auch hier ist der Begriff Bürgerliches Recht nicht in einer Eigenschaft eines BÜRGERS selbst zu sehen ,sondern wem das zusteht.

Die Natürliche Person (der Mensch) im §1 BGB auf dem Stand 1914 ist zwar kein Bürger im Sinne ds BGB selbst, sondern hat Anspruch auf bürgerliches Recht (ohne Palandt) als Natürliche Person (der Mensch).

Hausaufgabe für Deutsche! Mein Land oder deren Land? v.2.1.

aktualisiert am 20.07.2016

Grundbuchsberichtigung – Wem gehört denn nun das ganze Land?

Wie bereits erwähnt gilt ab dem 01.01.2016 das (internationale) Handelsrecht (hier: UCC – Uniform Commercial Code) vollständig in der BRD-NGO-Berlin (und somit auch auf ihrem „Pachtgelände“!).

Gemeindereorga/Seehandelsrecht
➡  das UCC

Derzeit werden in der Finanz[amt]-Leitung als auch in den anderen Behörden die Personen auf das UCC geschult bzw. das UCC umgesetzt.
Ab Ende 2017 ist dieser Vorgang auf kommunaler Ebene abgeschlossen!

Somit gilt ab dem Jahr 2016 das Seerecht in den Gemeinden! Die Gemeinden verlieren endgültig (nachdemGewohnheitsrecht) das Bodenrecht. Hiervon kann nunmehr jeder Staatsbürger Besitz ergreifen, wenn es denn noch nicht in anderweitigem Besitz ist. Man bedenke: Die Einwanderer (auch Flüchtlinge genannt) sind Staatsbürger (sic!) und die derzeitigen Bewohner/Einwohner (hier: Personal-deutsch) sind keine „Staats“bürger, da Staatenlose (Apolide). Siehe hierzu:
https://www.agmiw.org/?p=1487

Wer oder was bist Du? Einwohner oder Bürger? V3.0.

Ab dem Jahr 2016 fallen ebenso die teilsstaatlichen Stellen zur Bekundung weg. Seht hierzu auch die Änderungen bei den Notaren! Was folgt ist spätestens ab dem Jahr 2020 die Übernahme/ Übergabe von Grund und Boden an die neuen Siedler, denen ja auch zügig die deutsche Verwaltungs-Staatsangehörigkeit verliehen werden soll. Und dies geschieht nicht nur, um neue treue Wähler zu bekommen.

Seit dem September 1990 (davor natürlich auch aber ab hier definitiv) hatten/haben die Deutschen Zeit sich zurück zu melden und ihren Anspruch auf den Grund und Boden bei der BRD-Verwaltung anzumelden.

Dies als Erbberechtigter in der richtigen Form  und auch als der Rechtsträger der tatsächlichen Gewalt (hier: Reichsgewalt).

Gebraucht werden hierfür nachgewiesene Deutsche nach Abstammung und Bürger nach dem GG 116 (1) – vorbehaltlich anderer Regelungen! Hier z.B. das Völkerrecht und das RuStAG v. 1913.

Dies wird jedoch aktuell durch die Verweigerung des Feststellungsantrags F des BVA als auch beim korrekten Eintrag in das EStA-Register immer mehr erschwert. Die Personen in den Behörden haben „Handlungsanweisungen“. Diese werden auch stur befolgt, obwohl hierdurch rechtebeugend zulasten der Deutschen gehandelt wird.

Daher gilt:

a) Nachweise der Abstammung einholen (solange dies noch möglich ist) und den Feststellungsantrag stellen (solange der noch bearbeitet wird! Siehe hierzu: https://www.agmiw.org/?p=1499

b) in der Gemeinschaft: die Aktivierung der Gemeinden!
Die Rückholung erfolgt über die kleinste staatliche Einheit – die Landgemeinde oder über die Abmeldung des Anspruchs.

c) für sich selbst: die Natürliche Person begründen und diese registrieren lassen (hier: im Vereinsregister und/oder im EStA-Register des BVA in Köln)!

Je nachdem ob über einen Verein oder eine Natürliche Person in einer Landgemeinde begründet wird – oder gerne auch Beides!

Denn nur eine Natürliche Person ist nach GG Art. 2 (2) unverletzlich und kann staatlich und handelsrechtlich klagen!

Ein sogenannter „Staat“ ist nicht mehr eine territoriale Nation, sondern, wie der der US-Oberkommandierende es in seinem Befehl damals erklärte, die neue Bezeichnung für die gebildeten Wirtschaftszonen! Siehe hierzu: GG Art. 133

Daher gilt das Eigentum unbedingt zu sichern – dies möglichst bis spätestens 10/2017!

Denn in den Katasterämtern gibt es eine dreifache  Buchführung:

Für Adlige, für Personal-deutsch und für nachgewiesene Deutsche nach dem RuStAG v. 1913.

Das Zauberwort lautet: Grundsteuermutterrolle! (nur für Preußen).
Weitere Details und Benennungen für Württemberg, Bayern etc. findet ihr unter Punkt 20/21 im „Handlungsleitfaden“.

Die Grundsteuermutterrolle ist eine übersichtliche Zusammenstellung der jedem einzelnen Grundeigentümer innerhalb eines Gemeindebezirkes gehörenden Parzellen.
Neben den Angaben des Flurbuches ist die nach dem Reinertrage der Liegenschaften veranlagte Grundsteuer aufgeführt.
Zur Erleichterung des Gebrauchs der Mutterrolle dienen besondere übersichtliche Verzeichnisse, wie Parzellenregister und

Artikelverzeichnisse.

Internet-Adresse: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften => Kataster
Otto Lueger, 2. Auflage 1904 – 1920
http://www.zeno.org/Lueger-1904/A/Kataster

Alle Natürlichen Personen mit Wohneigentum sollten sich in den Landesarchiven (beim Katasteramt eher nicht zu bekommen) diese Grundsteuer-Mutterrolle in beglaubigter Abschrift besorgen! Anderswo heißt das auch Gemarkungskarte, Ur-Flurkarte etc. Dies aus der Zeit vor 1914.

Es sieht derzeit danach aus, dass diese Dokument in den Stadt-, Staats-und Landesarchiven (z.T. kostenfrei) zu erhalten ist. Die Bediensteten in den Kataster[ämtern] wissen i.d.R. nichts davon. Belegen kann man das Eigeninteresse an diesem Dokument durch §§ 890, 891 BGB zwecks der Richtigkeitsüberprüfung (aufgrund z.B. Verkauf an einen Ausländer).

Bei Problemen und/oder Desinteresse bei der Bearbeitung Eures Auftrags gilt:

§ 274 StGB
Urkundenunterdrückung, Veränderung einer Grenzbezeichnung

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. eine Urkunde oder eine technische Aufzeichnung, welche ihm entweder überhaupt nicht oder nicht ausschließlich gehört, in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, vernichtet,
beschädigt oder unterdrückt,
2. beweiserhebliche Daten (§ 202 a Absatz 2), über die er nicht oder nicht ausschließlich verfügen darf, in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert.

1872-1910 war diese Mutterrolle das Eigentum + Steuer.
in 1910 war das abgeschlossen und wurde in 1934 geändert.
D.h. für unseren Rechtstand – bis 1914 ist alles ok. Somt das nehmen. Die Mutterrolle hat auch eine andere Reg.-Nummer.

Auch hier gilt wieder: WER hat Zugriff auf GÜLTIGES Recht?

In den Grundsteuermutterrollen nach  dem Jahr1954 kann auch nur der Eigentümer erfaßt sein, dem zu diesem Zeitpunkt und später das Eigentum gehört. Diese Angaben werden permanent mit den Grundbuchämtern abgeglichen. Mit dem Unterschied, daß im Grundbuch die Juristische Person und im Kataster die Natürliche Person abgelegt wird. Deshalb ist es ja so schwer überhaupt noch einen katasteramtlichen Nachweis zu bekommen.

Wenn nötig, geht gemeinsam zum den [Ämtern] und besorgt/ erkämpft Euch diese Dokumente!

Das absolute Recht steht dem Rechtssubjekt zu, das keiner Herrschaftsgewalt unterliegt.

Dieses ist stets rechts- und handlungsfähig.

Siehe § 1 BGB von 1896.

Deutscher durch Abstammung aus den Bundesstaaten gemäß Rustag1913 und Bürger NACH 116 (1) GG vorbehaltlich anderer gesetzlichen Regelung.

Die Bürgerrechte erlauben die Einhaltung und Inanspruchnahme von gültigem – notfalls geltendem – staatlichen Recht. Hier als Beweis die Grundsteuermutterrolle. Dieser Beweis ist höher als eine Grundbuchsvermutung und dem öffentlichen Glauben.

bgb 894
In dem Zusammenhang beachte man bitte auch die §§ 890, 891 BGB
!

+++++

Privatisierung der Grundbuchämter – Grundbuchentwertung, Auflösung der Dörfer und Gemeinden. Schaffung von Großverwaltungsstrukturen – Großkreisen – Großstädten – Großgemeinden – Metropolen für die Neue Welt Ordnung der EU für den vogelfreien und staatenlosen Personalausweisträger der Zukunft.

Ihre Grundbücher sind heute nur noch wertlose Grundkontoauszüge ohne international anerkannten Eigentumsnachweis nach BGB. Sämtliche Grundbuchänderungen ohne ausdrückliche Genehmigung des alliierten Befehlshabers des betreffenden Gebietes nach dem 21. Februar 1947 sind grundsätzlich nichtig!

Siehe: Interalliierte Kommandantur BK/O (47) 50 v. 21. Februar 1947:

1.) Ohne vorherige schriftlich erteilte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in welchem das Eigentum sich befindet, darf kein deutsches Gericht die Zuständigkeit beanspruchen oder ausüben! In Fällen, welche das auf Grund des (SHAEF) Gesetzes Nr. 52 der amerikanischen, britischen und französischen Militärregierung oder (SMAD) Befehls-Nr. 124 des sowjetischen Oberbefehlshabers der Kontrolle unterliegende oder unter Kontrolle stehende Eigentum bzw. das Kraft Anordnung einer der Besetzungs-Behörden eingezogene oder der Konfiszierung unterworfene Eigentum treffen.

2.) In Fällen, in denen die Gründe zur Prozessführung vor dem 08. Mai 1945 entstanden sind, wird obige Genehmigung in der Regel nicht erteilt.

3.) Irgendwelcher Urteilsspruch, der bereits gefällt wurde oder hiernach in einem solchen Prozess gefällt wird, der ohne Bewilligung der Militärregierung des Sektors, in welchem sich das Eigentum befinde, eingeleitet wurde, ist nichtig und irgendwelche Maßnahme zur Durchsetzung eines solches Urteilsspruches ist ungültig.

4.) Ohne vorherige schriftlich erfolgte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in welchem sich das Eigentum befindet, darf keine Eintragung in das Grundbuch stattfinden betreffend Eigentum, das der Kontrolle oder Konfiszierung unterliegt, wie dies im § 1 dieser Anordnung bezeichnet ist.

5.) Bevor ein deutsches Gericht oder das Grundbuchamt in einer beweglichen oder unbeweglichen Eigentum angehenden Sache handelt, hat das Gericht bzw. das Grundbuchamt schriftliche Erklärungen von allen am Verfahren interessierten Parteien anzufordern, die in allen Einzelheiten wahrheitsgetreu sein müssen und von den betreffenden Parteien oder deren Rechtsanwälten abzugeben sind, dass das Eigentum der Kontrolle oder der Konfiszierung nicht unterliegt, wie im § 1 angeführt ist.

6.) Ohne vorherige schriftlich erteilte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in welchem das Eigentum sich befindet, dürfen keine Schritte seitens irgendwelcher natürlicher oder Juristischer Personen unternommen werden, um eine Entscheidung eines deutschen Gerichtes oder Grundbuchamtes durchzusetzen oder auszuführen, die der Kontrolle oder der Konfiszierung unterliegendes Eigentum angeht, wie im § 1 angeführt ist.

7.) Nichtbefolgung dieser Anordnung bzw. Versäumnis, ihre Bestimmungen zu beachten, stellt Verletzung eines Befehls der Militärregierung der Besatzungsbehörden dar und wird demgemäß bestraft.

Wie rettet Ihr euer Eigentum?
Holt Euch eure Abstammungs- und Eigentumsrechte legal zurück, denn für Sie sind die Katasterämter zuständig! Sowie die Grundbuchsberichtigung, wie oben beschrieben wurde.

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Das Grundbuchamt ist heute den „Katasterbereichen“ vorgeschalten, weist aber nicht Dein Eigentum aus. Es weist das Eigentum des Namensinhabers und Namensrechte-Urhebers aus.

Und wer ist das? Siehe hierzu den Artikel 10 EGBGB.

Das Katasteramt schrieb bisher das Eigentum an Grundbesit
z auf die Natürliche Person aus. Das machen sie auch heute noch, aber nicht mehr mit Beglaubigungsvermwerk, Unterschrift und Siegelung.

Man verkauft sein Grundstück an einen Ausländer, der einen beglaubigten und mit Haager Apostille versehenen Eigentumsnachweis aus dem Liegenschaftsbuch sehen will.

Kataster2

Diesen Auszug dann noch mit der „Haager Apostille“ versehen. Damit wird das Dokument international gültig!

Inspiriert durch Gerd P e i f e r