Aufruf an alle ehrbaren „Beamten“ in diesem Land!
Ins besonders an die PPK Walter- und Sig Sauer-Träger!
Die Wahrheit ist unerwünscht und wird ihrerseits wegduckend durch willfähriges, fahrlässiges Handeln – zu Lasten der Menschen in diesem Land – weiterhin unter den Tisch gekehrt!
Was Juristen und Politiker Ihnen allen verschweigen!
Das unser Regierungskonstrukt nicht das, ist was es verspricht, weiß jeder Sensible und Geschröpfte dieses Landes aus eigener, leidiger Erfahrung!
Auch die Exekutive im Land, welche sich mit immer größer werdendem Widerstand seitens der Bevölkerung gegenüber sieht.
Liebe Polizisten (Bedienstete einer Behörde) und „Gerichts“vollzieher (diese seit 2012 ohne den § 1 in der GVO nur noch als private Kopfgeldjäger unterwegs!):
Sind das alles nur Spinner??? Können Sie morgens selbst noch in ihren Spiegel sehen??? Agieren Sie nur noch nach Dienstanweisung ohne Prüfung der Recht- und Gesetzmäßigkeiten???
Es stellt sich die Frage, wer die Fäden hier eigentlich führt. Da entstehen öfters heikle Diskussionen und Vermutungen. So sollen es die Illuminaten, Außerirdische, der Vatikan, die Juden oder einfach nur wenige Bankerfamilien mit böser Absicht sein, die hier die Fäden ziehen.
Und während über die Schuld und die Verantwortung für die zunehmende Verarmung und Einschränkung der Rechte in diesem Land recherchiert wird, rollen die neuen Seehandelsrechte mit einer Sicherheit durch den „Bundestag“, dass einem Angst und Bange wird. In den Kreisen der Entscheider ist man sich sicher, dass ein volkloses Land hier keinen Einspruch wagt!? Wir werden sehen!
Siehe auch hier als eines von vielen Bsp:
So scheint für die Regierenden (wer immer das auch sein mag!) die einzige akute Gefahr gegeben durch die gesetzestreuen, noch belächelten „Reichsdeutschen“ , die sich nach GG Art. 116 (1) und (2) ihre echte Wahlberechtigung und die einzig verbliebene Staatlichkeit zurück geholt haben und friedlich und geduldig seit Jahrzehnten versuchen diese Täuschung aufzudecken.
http://dejure.org/gesetze/GG/116.html
http://dejure.org/gesetze/AufenthG/2.html
die-bedeutung-des-uns-vorenthaltenen-wissens-vom-recht
Nicht nur in den Bürgermeisterstuben (nunmehr BürgerSERVICE genannt), sondern auch in den „Land- und Bundestagen“, ist die unbequeme Wahrheit unerwünscht!
Kaum zu begreifen sind sonst die Ressentiments und die alltägliche Pressehetze gegen die „Reichsdeutschen“, welche offensichtlich (oder gar gewollt?) ohne jede vorherige historische Recherche durch die Amtsstuben und juristischen Kanzleien rollt. Diese Menschen werden – von den Behördenmitarbeitern die Wahrheit negierend – per internen „Handlungsanweisungen“ als „Reichsbürger„ diffamiert. Wohlwissend (?), dass dies ein Begriff aus dem Jahre 1934 ist und mit dieser Bevölkerungsgruppe absolut NICHTS zu tun hat! Dies ist strafbewehrt z.B. nach § 186 StGB ff.
Nun ist aktuell bestätigt worden, dass das „Deutsche Reich“ noch existiert und jeder Selbstdenker wird stutzig, liest er doch aktuell auf der Seite des Bundestages das Ergebnis einer Kleinen Anfrage der Linken:
Was passiert nun danach? Ist denn die Wahrheit unerwünscht? Oder wollen Juristen und Politiker uns verschweigen, dass wir in einer Scheinwelt leben? Wer profitiert hiervon? Cui bono?
Unsere „Politiker“ haben sich darauf vorbereitet. Siehe:
§ 129 StGB – Bildung krimineller Vereinigungen
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
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1. |
wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, |
Dann ist ja alles gut, oder?!?
Was bitte passiert mit einem ehrlichen Juristen, der in seinen eigenen Einführungsgesetzen zum BGB im Art. 50 lesen kann:
„Die Vorschriften der Reichsgesetze bleiben in Kraft. …“?
Dies ist der Stand des EGBGB vom Jahr 2014 !!
Und weiß ein Präsident eines Landesgerichtes, dass der § 15 GVG: „Die Gerichte sind Staatsgerichte.“ bereits im Jahre 1950 aufgehoben wurde?
Siehe auch in dem Zusammenhang den § 16 GVG: „Ausnahmegerichte sind unstatthaft. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.“
Das passiert aber tagtäglich rechtsbeugend (strafbewehrt nach § 339 StGB) gegenüber den nachgewiesenen Deutschen nach GG Art.116 (1) und (2) !!!
Ergo:
Es besteht der Stillstand der Rechtspflege. Man bekommt nur ein Urteil eines Handelsgerichts (den verhandelt wird nur in der „SACHE“), dem man sich freiwillig unterwirft – jedoch keine Gerechtigkeit! Wann bekommen wir „Nürnberg 2.0“ ???
Selbst im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31.07.1973 zum Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR steht: Aktenzeichen: 2 BvF 1/73 Orientierungssatz:
Es wird daran festgehalten (vgl. z.B. BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“. Siehe § 31 (1) BverfGG.
Was heißt das? Wenn es keine staatlichen Gerichte mehr gibt, dann urteilen auch keine staatlichen Richter mehr? Deshalb unterschreiben Sie die Urteile nicht mehr, weil sie im Seehandelsrecht gültig sind?
Seit Löschung des GVG § 15 haben die Richter und Beamten, Polizisten, Gerichtsvollzieher, Vollzugsbemate und Finanzbeamte keinen Amtsausweis mehr. Nun soll ein Dienstausweis gegenüber dem treudoofen Bürger Staatlichkeit simulieren, dabei ist er das, was der Name schon sagt, der Ausweis eines Unternehmens.
Jedes Gericht, Finanz[amt] oder „POLIZEI“ (Wortmarke!) kann man landauf, landab als Unternehmen finden. Einige Beispiele:
Genau wie der Personalausweis kein Personenausweis ist und nur die Mitarbeit in einer Firma bestätigt. Den „Beamten“ wird suggeriert sie wären echte staatliche Beamte (ok, und wie heisst den der Staat, für den ihr tätig sind, liebe Beamte?). Jedoch wird ihnen mit der Ernennungsurkunde lediglich „die Eigenschaften“ eines Beamten verliehen. Täuschung im Rechtsverkehr nennt man sowas.
Der Bundesgerichtshofs selbst hat am 17.12.1953 alle Beamtenverhältnisse für erloschen erklärt (1 BvR 147/52).
Auch das Staatshaftungsgesetz ist vom „Bundesverfassungsgericht“ 1982 für nichtig erklärt worden. Seitdem haften alle Schein-„Beamte“ der „BRD“ privat und persönlich vollumfänglich mit ihrer eigenen Freiheit und ihrem eigenen Vermögen.
Aus der Nummer kommt keiner von Euch raus, liebe Beamte!
Dies wissen die „Reichsdeutschen“ und schreiben den willfährigen Unternehmensrichtern, Rechtspflegern, Gerichtsvollziehern entsprechend aus konkludenten Verträgen, Rechnungen streng nach dem Kaufmannsrecht von 1955. Da ziehen seit Januar 2015 ausländische Notare schon mal Haus und Hof dieser verdutzen Scheinbeamten ein. Glaubt ihr nicht…? Dann macht ruhig so weiter!
denn …der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht…
Interessierte „Beamte“ lesen hier:
➡ Beamtenwegweiser 2015
➡ RO-Beamtenstatus
Geschätzte Erfüllungsgehilfen der Firma „POLIZEI“. Was denkt ihr wohl, warum kein Haftbefehl im Original von dem zuständigen Richter unterschrieben ist?
Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich in den:
§§ 126 BGB (1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden. ( Es gibt KEIN einziger Originalbeschluss oder Urteil, welches rechtskräftig unterschrieben ist!)
i.V.m. 125 BGB (BGB = ranghöheres Recht!),
315 (1) ZPO: (1) Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben.
275 (2) StPO: Das Protokoll über die Hauptverhandlung enthält die Namen der Richter und Schöffen, des Beamten der Staatsanwaltschaft, des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle.
12 RPflG, Im Schriftverkehr und bei der Aufnahme von Urkunden in übertragenen Angelegenheiten hat der Rechtspfleger seiner Unterschrift das Wort „Rechtspfleger“ beizufügen.
117 (1) VwGO: Das Urteil ergeht „Im Namen des Volkes“. Es ist schriftlich abzufassen und von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterzeichnen.
37 (3) VwVfG: …. Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten.i.V.m. 44 VwWfg (ius cogens)!
Zum Thema Ausfertigung siehe § 317 (2) ZPO:
Ausfertigungen werden nur auf Antrag und nur in Papierform erteilt. Solange das Urteil nicht verkündet und nicht unterschrieben ist, dürfen von ihm Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften nicht erteilt werden.
Auch interessant zu wissen:
Die privaten politischen Gemeinden und Privatfirmen, sich als Land (Deutschland) ausgebend,(siehe dazu:
https://de.wikipedia.org/wiki/Land_%28Deutschland%29 ) und Bundeseinrichtungen – namentlich Bundesverfassungsschutz, Bundeskriminalamt, Bundesgerichtshof, Bundesverfassungsgericht, Bundesrechnungshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesnachrichtendienst und andere, als Privatbetriebe im Auftrag der Länder und des Bundes – haben nicht das Recht sich über Bundesrecht, das Grundgesetz und Völkervertragsrecht hinwegzusetzen. Ausweislich der Ermittlungen gegen diese vorweg genannten Bundeseinrichtungen, wurde – entgegen der Behauptung der Mitarbeiter/Angestellten „Bundesbeamte“ zu sein – festgestellt, daß es sich grundsätzlich um Bedienstete/Angestellte, gemäß
Artikel 33 GG handelt, die gemäß Artikel 30 GG für die Angelegenheiten der Länder handeln dürfen.
Beweis :
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum elektronischen Dienstausweis vom 7. Mai 2008
➡
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_08042008_O113123412.htm10. Pflichten der Dienstausweisinhaber/innen, Verlust und Kontrolle von Dienstausweisen(1) Der elektronische Dienstausweis ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.(3) Legitimation und Berechtigung
Der Dienstausweis weist den Inhaber/die Inhaberin als Angehörige/n einer Dienststelle des Bundes aus und berechtigt grundsätzlich zum Zutritt zu Liegenschaften und Gebäuden der Bundesverwaltung.Die Entscheidung über den genauen Umfang der Berechtigung obliegt – vorbehaltlich ressortinterner Regelungen – zum einen der ausstellenden Dienststelle und zum anderen der Dienststelle, die besucht wird.Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 15. April 2008 in Kraft.
Berlin, den 7. Mai 2008
O 1 – 131 234-1/2Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
OK, soweit….
Somit ist es offenkundig und gerichtsverwertbar dokumentiert, daß die Bundesbeamten – entgegen ihrer Behauptung als Angehörige/er einer Dienststelle des Bundes nicht unter Bundesrecht gemäß Artikel 133 GG fallen, sondern – in Wahrheit auch nur Angestellte gemäß der Artikel 30 GG und 33 GG sind, da die Beamtenausweise des Bundes gemäß Artikel 133 GG durch die Alliierten auszustellen sind, siehe SHAEF Gesetz Nr. 52.
Eine gültige erforderliche Bevollmächtigung der Alliierten konnte deshalb auch von keinem der behaupteten Bundesbeamten bislang vorgelegt werden.
Wenn diese sich jedoch als Bundesbeamte ausgeben, ohne die tatsächlich dafür notwendige Bevollmächtigung zu besitzen, handelt es sich nicht nur um Falschaussagen im öffentlichen Dienst, sondern ausweislich ihrer Dienstausweise der Verwaltung der Firma Bundesrepublik Deutschland, um Urkundenfälschung, da es sich bei den Dienstausweisen um Personalausweise einer privaten Firma handelt, deren Geschäftsführer offenkundig ein Herr Gauck ist!
Dies steht deutlich im Widerspruch zum Art. 55 GG, denn demnach ist es dem Bundespräsidenten ausdrücklich verboten, einem auf Erwerb gerichteten Unternehmen anzugehören:
Und warum halten sich den Beamten nicht an ihren Eid und negieren die Rechte eines Deutschen? Wie war das noch mit dem GG 101 (1)? Kein Richter sieht sich im stande seine Legitimaion vorzuweisen! 🙄
Verbleibt die Hoffnung, dass sich ins besonders die Exekutive in diesem Land eines Tages
für die Menschen in diesem Land entscheidet und
nicht (mehr) gegen Sie arbeitet. Bekommen wir das hin?
Einige Polizei-Behörden-Mitarbeiter haben dies bereits erkannt und gehandelt:
https://www.youtube.com/watch?v=TfcJ-nWX_Vw
https://www.youtube.com/watch?v=11SABJjxibI
https://www.youtube.com/watch?v=DCF49UixjOE
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Andere „Beamte“ verhalten sich so – tag ein tag aus….:
https://www.youtube.com/watch?v=1y1AoHHlbf0
Wir machen das halt so… ach ja? Was wird den heutzutage auf den Polizeischulen gelernt?
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https://www.youtube.com/watch?list=PL_bdz7yrgzxF8z3IvFXtW-_Vb-bGyD_Ul&v=uBVe8x-UL6g