Seit dem 01. Januar 1900, mit Einführung des BGB i.d.F.v. 1896, ist jeder Deutsche ein absoluter Volkssouverän und damit die absolute Macht auf diesem deutschen, heiligen Boden.
Wer also will / kann denn einem DeutschEN etwas vorschreiben? Niemand!
Erkennt wer ihr seid und bekennt Euch dazu!
Ich bin Deutscher! Die Rechtstellung als Deutscher geht immer vor!
Als Natürliche Person (Familienname, Vorname) bin ich Rechtssubjekt und nur Begünstigter des Sachenrechts und niemals Haftender!
Als Deutscher habe ich völkerrechtlich abgesicherte Schutzrechte (HLKO) und unveräusserliche Sach-, Personen- und Gebietsrechte. [Warum sollte ich mich dann mit niederrangigen Normen, Rechten & Regelungen (A.H.; GG; VwVO; UCC etc.) auseinander setzen?]
Als Deutscher lehne ich alles ab, was nach dem 27.10.1918 auf deutschen Boden passiert ist / installiert wurde!
[Das bedeutet nicht, die „BRD“ nicht anzuerkennen. Sie „existiert“; man kann, darf und sollte jedoch deren Rechtstaatlichkeit anzweifeln. ;-)]
Wenn ein M e n s c h die Rechtsfähigkeit erlangt, handelt der M e n s c h als Träger von Rechten und Pflichten selbst. Das ist eine Natürliche Person. Diese braucht keine Anerkennung der Rechtsfähigkeit durch eine Eintragung in ein Vereins- oder Handelsregister. Ebenso wenig braucht diese auch keinen Vertreter, der deren Rechte und Pflichten wahrnimmt. Hier die möglichen Schreibweisen (Schriftverkehr & Briefkasten):
Max Otto aus dem Hause Mustermann oder
Mustermann, Max Otto oder
Max Otto: Mustermann)
Eine Juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, wird also erst nach der Eintragung in ein Handels- oder Vereinsregister Träger von Rechten und Pflichten, welche der Juristischen Person per Gesetz zugeteilt bekommt und nur durch einen Vertreter wahrgenommen nehmen kann . Hier:
MUSTERMANN oder
Name: Max Otto Mustermann.
In der Bundesrepublik von Deutschland, gibt es sogar nur:
MAX OTTO MUSTERMANN und das nennt man dann:
capitis diminutio maxima
capitis diminutio minima:
Als Wechsel in der Familienzugehörigkeit.
capitis diminutio media:
Als Verlust des Bürgerrechts und der Familienzugehörigkeit.
capitis diminutio maxima:
Als Verlust der Freiheit, des Bürgerrechts und der Familienzugehörigkeit = Sklave!
Wer nicht Träger von Rechten und Pflichten ist (keine Person ist), kann niemals für sich selber oder durch einen Vertreter ein Rechtsgeschäft abschließen. Und wer seine Belange in einem Staat nicht für sich selbst und gegenüber Dritten regeln kann ist kein Souverän (Max Otto).
Der Souverän besitzt alle Rechte und muß daher auch alle Angelegenheiten ohne Hilfe des Staates oder der Gemeinde regeln können und wollen.
Im Deutschen Reich, also für alle Deutschen bis Heute, gilt das BGB i.d.F.v. 1896 . Hier der § 1: Beginn der Rechtsfähigkeit.
„Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.“
Dies macht einen Menschen voll geschäftsfähig und gemäß dem § 677 BGB zu einem Rechtssubjekt – „Pflichten des Geschäftsführers„:
<<Wer ein Geschäft für einen Anderen besorgt, ohne von ihm beauftragt oder ihm gegenüber sonst dazu berechtigt zu sein, hat das Geschäft so zu führen, wie das Interesse des Geschäftsherrn mit Rücksicht auf dessen wirklichen oder muthmaßlichen Willen es erfordert.>>,
Dies macht das Rechtssubjekt M e n s c h zu einer Natürlichen Person, welche nur durch den § 6 BGB v. 1896 eingeschränkt werden kann.
Wenn man einem Rechtsgeschäft zugestimmt hat, in welchem man getäuscht wurde, oder ein Rechtsgeschäft das ein Anderer (z.B.: Eltern, Vormund, Staat) für einen selbst abgeschlossen hat, welches gegen den Willen oder den mut(h)maßlichen Willen verstieß, kann man es durch den § 119 BGB v. 1896 einfach wieder rückgängig machen und sogar Schadensersatz verlangen.
Seit der Weimarer Republik, dort machte man den Menschen wieder zum Bürger, bist Du im juristischen und handelsrechtlichen Teil des BGB angesiedelt.
Es gibt daher M e n s c h e n nur in den originären Gemeinden des Deutschen Kaiserreich.
Wie bekommt man dieses komplexe Thema nun an den „Mann“?
Man kann und darf Menschen weder missionieren noch führen!
Darin liegt das Problem. Juristische Personen suchen immer einen Führer. Den darf es aber nicht geben. Ebenso darf man das Individuum nicht dem Gemeinwohl oder gar dem Gemeinwille unterordnen. Aber genau das versucht man mit jedem, der Mensch sein will. Wenn Menschen das verstehen, wird dem „Rassismus“ und dem weltweiten Krieg jegliche Grundlage entzogen.
Im Deutschen Kaiserreich gab es den transzendierten Menschen in einer starken Glaubensgemeinschaft, den Deutschen. Dies ist nicht gleichzusetzen mit einer Religionsgemeinschaft! Eine Religionsgemeinschaft ist keine Glaubensgemeinschaft!
Leider haben die Menschen das damals noch nicht wirklich verstanden und wollten unbedingt in den Bundesstaaten wieder Politiker & Parteien wählen. Zuerst waren es Sachen über die man entschied und nachher wurden es Regierungen. Regierungen aller Art sind jedoch das krasse Gegenteil von der notwendigen Subsidiarität. Jetzt ersetzt die Regierung weitestgehend die Familien (die kleinste, staatliche Einheit) und Sippen (Gemeinden). Das ist falsch und muß sofort beendet werden.
Für viele stellt sich jetzt die Frage: Und jetzt? Wie geht das denn?
Unabhängig davon, dass das Subsidiaritätsprinzip europaweit Geltung hat / gültig ist, genügt ein Blick in das GG für die BRD:
GG Artikel 28 Absatz (1) letzter Satz und Absatz (2), denn hier befindet sich IM System der Ausgang.
Im BGB findest Du im juristischen und handelsrechtlichen Teil die Familie. Sie würde demokratisch entscheiden, ob man z.B. ein Schwimmbad oder eine Schule dort oder hierhin baut.
Sodann geht die Familie wählen. Hierzu trägt sich der Herr des Hauses in das Wählerverzeichnis ein: Dies jedoch nur, sofern er auch einen freiwilligen Beitrag zu den notwendigen Infrastrukturmaßnahmen geleistet hat (Fiskus = Freiwillige Abgabe).
Im Deutschen Kaiserreich gibt es nur noch Volkssouveräne. Und das ist und bleibt für immer jede(r) Deutsche. Diese bestimmen selbst darüber im Gemeinderat ab, wer Bürgermeister sein soll und wer Beamter sein darf.
DER SOUVERÄN AUF DEUTSCHEM BODEN IST DER
M e n s c h, der auch Deutsche(r) IST
und ihre Stimme ist der:
D e u t s c h e K a i s e r
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Das RuStAG i.d.F.v. 23. Juli 1913 definiert wer Deutscher ist.
Und da gibt es verschiedene Möglichkeiten Deutscher zu sein oder dies zu werden. Ist ja auch soweit logisch, denn die Konföderation hat keine festen Grenzen. Denn dieser Konföderation kann jedes Volk, jeder Staat oder auch ein beliebiges Schutzgebiet beitreten.
Allerdings ist der Rechtskreis etwas völlig anderes, als der Staat (Familienverband) selbst. Durch die Geburt wird man Staatsangehöriger und ggf. Staatsbürger.
Eine Einbürgerung hat zur Folge, dass man Deutscher wird und deren Abkömmlinge natürlich in 2. Generation auch Staatsangehörige sind.
Das ist auch der Sinn der deutschen Ideologie, die Völker aus dem Lehen zu befreien und in die Freiheit zu entlassen. Um sodann mit ihnen in Eintracht und Freiheit sowie ewigen Frieden zu leben.
Was aber ist, wenn die Ideologie vorläufig nicht umsetzbar ist?
Da kommt dann der Pragmatismus ins Spiel. 😉
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Zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland:
Ein Zitat, welches ich desöfteren lese:
„Seit 1990 gibt es doch mit der Abschaffung / Umschreibung des Art. 23 keinen Geltungsbereich mehr. „
Das ist so nicht richtig, denn das Grundgesetz in der geänderten Form ist von den Alliierten im 2. Bundesbereinigungsgesetz explizit gelöscht worden. Und alles was nach 1954 passierte gleich mit.
Heißt: In welchem Rechtsstand befinden wir dann wieder?
➡ https://www.agmiw.org/?p=1524
für DEUTSCH:
Die der Verwaltung im Rechtsstand von 1949 und damit im Vorbehaltsrecht der Besatzer.
für Deutsche:
Im Rechtsstand von 1914/16, also im vorkonstitutionellen Recht.
WikiPedia schreibt dazu – wie so oft – nur die Halbwahrheit, denn die Alliierten haben das Dritte Reich besiegt und den letzten Stand der Rechtsfähigkeit vom 31.12.1937 anerkannt. Damit gibt es kein zurück mehr in die Weimarer Republik. Denn diese wurde durch Hitlers Ermächtigungsgesetze und das neue Beamtenrecht nichtig gemacht.
BVerfG, 17.12.1953 – 1 BvR 147/52
Leitsätze
1. […].
2. Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen.
3. Art. 129 WRV hat im nationalsozialistischen Staat seine Verfassungskraft verloren und sie auch später nicht wiedererlangt.
4. […].
…
➡ http://opinioiuris.de/entscheidung/805
BVerfG, 26.02.1954 – 1 BvR 371/52
Leitsätze
1. Die deutsche Wehrmacht hat mit der bedingungslosen Kapitulation rechtlich zu bestehen aufgehört; die Proklamation Nr. 2, die Direktive Nr. 18 und das Gesetz Nr. 34 des Kontrollrats haben, soweit sie sich auf die Auflösung der Wehrmacht beziehen, nur deklaratorischen Charakter.
2. Mit dem Ende der Wehrmacht und dem Verbot jeder militärischen Betätigung war den öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen der aktiven Berufssoldaten und der aktiven Wehrmachtsbeamten die Rechtsgrundlage entzogen. Sie sind daher erloschen.
3. Wohlerworbene Rechte aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen, die für den Gesetzgeber unantastbar wären, gibt es auf Grund überpositiven Rechts nicht.
4. […].
…
➡ http://opinioiuris.de/entscheidung/811
Wo sind wir also, wenn das Recht vor der Bundesrepublik gilt?
Ja, im Recht des letzten Rechtssubjekt vor dem Krieg – WK I..
Und der begann am 29. Juli 1914 und hält bis heute an!
➡ BVerfG, 17.12.1953 – 1 BvR 147/52
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Ein paar Worte zu den Ausweisen:
Bis 1976 gab es diesen Personalausweis. Danach verpflichtete die Bundesrepublik (ist der Gewahrsamsstaat, der bald auch auf die DDR ausgedehnt werden sollte) diesen nicht mehr auszustellen.
Kinder waren (noch) direkt Deutsche:
Aber ab 1970 haben die Alliierten auf die spätere Auflösung hingewirkt und die von ihnen bestallten Beamten abgeschafft, als auch ihre Haftung für diese Beamten wurde zurück genommen. 1981 haben die Politiker der Bundesrepublik versucht ein Staatshaftungsgesetz durch zu bekommen und scheiterten am Bundesrat (den Alliierten). Seitdem haben Politiker (die dürfen ja keine Beamten sein) nur eine Haftpflichtversicherung, welche meines Wissens nach nur bis € 40.000 haftet. Dies spielt jetzt keine Rolle, weil Politiker sich ja die Haftung selbst ausgeschlossen haben.
➡ https://www.agmiw.org/?p=5294
Seit 1990 dürfte keiner mehr einen Personalausweis haben und müßte dem Finder des Deutschen Reich seine richtige Angehörigkeit nachgewiesen haben, um überhaupt wieder hoheitlich handeln zu können. Aber was haben wir stattdessen?
Wer den Abstammungsnachweis (über den Feststellungsantrag F des BVA) führt, sollte sich mit der Familie und seiner Heimathgemeinde beschäftigen, denn dort geht nun weiter.
Solange die Mobilmachung vom 1. August 1914 weiter anhält, sind diese Gemeinden in der Selbstverwaltung und dafür verantwortlich den Status Quo Ante Bellum wieder herzustellen.
Status quo ante bellum – der Zustand vor dem Krieg – bezeichnet einen Zustand, in dem die Dinge vor einem Krieg waren und der wieder hergestellt werden soll.
➡ http://www.proverbia-iuris.de/status-quo-ante-bellum/
Was mit dem Deutschen Reich passiert, wenn die Deutschen ( = M e n s c h e n) nicht wieder auftauchen, nennt man Usurpation. Und was mit den Deutschen, die das nicht mehr sein wollen, geschieht, nennt man Versklavung.
Wenn man sich offiziell – als festgestellter Deutscher – in deren Hoheitsgebiet als Deutscher aufhält, gilt das Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen, hier der Artikel 28.
Im Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen Artikel 1 steht, wer Staatenloser ist:
➡ https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl276s0473.pdf
Im Gesetz zu dem Übereinkommen vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 12. April 1976 (BGBl. II S. 473) ) Artikel 1 Absatz 2:
Artikel 27 des Übereinkommens wird nicht angewandt.
Schau auf das Datum des Gesetzes: 1976.
Was steht denn im Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen im Artikel 27?
Personalausweise:
Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus.
➡ https://www.agmiw.org/?p=1487
Wieso hast Du also einen Personalausweis, der Dich absichtlich nach dem Vertragsrecht einer Juristischen Person zuordnet?
Seit Hitlers Gleichschaltung gibt es nur noch Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das ist die Organisation in der Du Mitglied bist.
➡ http://www.ilo.org/berlin/lang–es/index.htm
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Inspiration durch Klaus Schmidt
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Ein Schmankerl zuletzt…
Sehr nett ab Minute 28:30 🙂
David Kriesel: Wie Spiegel-Online die Meinung durch Schlüsselwörter & Kommentarfunktion beeinflusst
➡ https://www.youtube.com/watch?v=8HhHjtP3RJ0