aktualisiert am 14.03.2020
Aktuell:
➡ Biotechfirma „entdeckt“ Corona-Impfstoff: Die Rothschild-Epstein-Gates-Darpa-Verbindung
„Dr. Theresa Deisher erhielt ihren Doktortitel in Molekularer und Zellulärer Physiologie von der Stanford University und hat über 20 Jahre in der kommerziellen Biotechnologie verbracht.
In ihrem Offenen Brief an den Gesetzgeber warnt sie davor, dass Impfstoffprodukte DNA-Fragmente aus fötalem Gewebe enthalten, die nicht herausgefiltert werden können. Die durchgeführten Untersuchungen legen nahe, dass die Verwendung fremder, menschlicher DNA-Fragmente unbeabsichtigte Folgen hat.
Um die Autoimmunfähigkeit sehr kleiner Mengen fötaler DNA zu veranschaulichen, bedenken Sie Folgendes: Die Wehen bei der Geburt werden durch fötale DNA des Babys ausgelöst, die sich im Blutkreislauf der Mutter ansammelt und eine massive Immunabstoßung des Babys auslöst, wenn es soweit ist. Das sind [normale] Wehen. (Quelle)(Quelle)
BEZÜGLICH DNA IN MMR, HEP-A
Der MMR-II-Impfstoff von Merck (sowie die Windpocken-, Pentacel- und alle Hep-A-haltigen Impfstoffe) wird mit Hilfe von menschlichen fötalen Zelllinien hergestellt und ist durch den Produktionsprozess stark kontaminiert [und ist] dafür bekannt, den Toll-like-Rezeptor 9 (TLR9) zu aktivieren, der Autoimmunattacken verursacht.
Wer sagt, dass die fötale DNA, die unsere Impfstoffe kontaminiert, harmlos ist, weiß entweder nichts über Immunität und Toll-like-Rezeptoren oder er sagt nicht die Wahrheit.
Wenn die fötale DNA die Wehen auslösen kann (eine natürlich erwünschte Autoimmunreaktion), dann können die gleichen Mengen an Impfstoffen bei einem Kind Autoimmunität auslösen. Die in Impfstoffen enthaltene fragmentierte fötale DNA ist von ähnlicher Größe, ~215 Basenpaare.[iii]
Dies ist ein direkter biologischer Beweis dafür, dass fötale DNA-Kontaminationen in Impfstoffen nicht in geringen unschädlichen Mengen vorhanden sind. Sie sind ein sehr starker proinflammatorischer Auslöser.
Die Verabreichung von Fragmenten nicht selbst menschlicher fötaler DNA an ein Kind (wie in Spritzen), könnte eine Immunantwort auslösen, die auch mit der eigenen DNA des Kindes kreuzreagiert.
Kinder mit einer autistischen Störung haben Antikörper gegen menschliche DNA im Blutkreislauf, die nicht-autistische Kinder nicht haben. Diese Antikörper können bei autistischen Kindern an Autoimmunattacken beteiligt sein.[iv]
ES SCHEINT, DASS KINDER NICHT MIT AUTISMUS GEBOREN WERDEN.
Die Duke University hat in einer kürzlich durchgeführten Studie gezeigt, dass signifikante Verbesserungen im Verhalten beobachtet wurden, wenn Kinder mit einer Autismus-Spektrum-Störung mit ihrem eigenen gelagerten autologen Nabelschnurblut[v] behandelt wurden. Diese Behandlung zeigt deutlich, dass die meisten Kinder mit Autismus nicht damit geboren werden, da genetische Krankheiten wie das Down-Syndrom oder die Muskelfibrose nicht mit autologen Stammzellen behandelt werden können. Daher müssen ein oder mehrere Umweltauslöser, die um 1980, als der Autismus erstmals aufkam, in die Welt gebracht wurden, identifiziert und in der Umwelt eliminiert oder reduziert werden.
Es besteht eine starke Wechselbeziehung zwischen den steigenden Autismusraten und der Umstellung der Impfstoffherstellung von tierischen Zelllinien für Röteln-Impfstoff auf menschliche, abgetriebene Zelllinien in den späten 70er Jahren[vi].
Dem frühesten Wechselpunkt für Autistische Störung (AD) ging ein Wechsel im Herstellungsprozess voraus:
Im Jahr 1979 genehmigte die FDA die Umstellung der Herstellung des Röteln-Virus von tierischen (in Entenembryozellen gezüchteten) auf die menschliche fötale Zelllinie WI-38 unter Verwendung des RA27/3-Virusstammes[vii]. Sowohl der neu zugelassene monovalente Röteln-Impfstoff als auch der MMR-Impfstoff verwenden die fötale Zelllinie WI-38 zur Herstellung des Rötelnanteils.“
➡ https://deeprootsathome.com/science-dna-cross-reacts-with-kids-dna/
➡ /who-bestätigt-mehr-kinderlähmungen-durch-impfstoffe-als-durch-wildviren
➡ /zeit-zum-aufwachen-der-impfschwindel-entlarvt/
➡ /2019-10-23-vaccines-used-global-biometric-identities-for-surveillance.html
Herr Spahn will eine gesetzliche Strafe in Höhe von 2500 € pro Kind, sollten Eltern ihre Kinder nicht gegen Masern impfen lassen und fordert zugleich einen Ausschluß eines KITA-Platzes! Und schon ist die neue Aufregung bei Impfgegnern groß!
Durch meine Reisen rund um die Welt, sind mir viele Dinge aufgefallen und kann von zahlreichen Geschichten erzählen, wie sich Eltern im Ausland neue Impfausweise für Ihre Kinder besorgt haben, ohne dass diese geimpft wurden.
Weltweit verdienen Ärzte sehr unterschiedlich. Hier nur wenige Beispiele: In Bulgarien (EU) verdient ein Assistenzarzt 250€ (Flug 180€), in Ägypten 115€ (Flug 200€), Marokko 500€ (Flug 165€) und ein 5 Sterne Luxus-Hotelarzt in Sri Lanka oder Indien 150€ (Flug 480€).
Es ist bekannt, dass es kein Portal gibt, in dem alle Ärzte der Welt gelistet und abrufbar sind. Es gibt unzählige Ärzte ohne eigene Webseite, Internetzugang, teils nicht mal Telefon, oder eine feste Anschrift.
Wer sich im Ausland schon einmal impfen lassen hat, wird festgestellt haben, das man das Gekritzel in einem Impfpaß meistens nicht lesen kann. Trotzdem haben die Inhalte Gültigkeit. Was will denn der prüfende Arzt, oder die Sekretärin am Empfang der KITA machen? Dort anrufen? Im Internet nach dem Arzt forschen? Hat schon mal jemand versucht, einen Dorfarzt in Bulgarien oder Indien ausfindig zu machen und dort angerufen?
Viel Spaß sag ich nur. Die haben keine öffentlichen Webseiten, oder ein Register wie in Deutschland, um schnell recherchieren zu können. Von deren Praxen (wenn man das so nennen darf), führt doch keiner Buch, ob vor 2 Jahren jemand mit dem Namen Lieschen Müller aus Buxtehude da war und zum Zeitpunkt XY eine Impfung erhalten hat.
In Deutschland ist immer alles sehr korrekt. Detailliert im Impfpaß aufgeschrieben und digital für die Ewigkeit festgehalten. Für 190 andere Länder ist das nur Arbeitsbeschaffungsmastnahme und wird sich auch in den nächsten 500 Jahren nicht ändern. Was man dort aber mit 20€ alles kaufen kann, das weiß man in diesen Ländern auch die nächsten Jahre an jeder Ecke.
Es gibt sogar Menschen, die haben sich selbst Stempel für 18€ im Internet bestellt und anfertigen lassen. Hunderte Anbieter im Internet, die sich auf Stempel spezialisiert haben, stellen alles her was man sich nur vorstellen kann. Der Phantasie und Kreativität sind keine Grenzen gesetzt.
Aber was soll im Zweifelsfall schon passieren? Zwangs-Doppel-Impfung, trotz gültigen Impfpasses?
Alles eine Sache des Auftretens. Wenn jemand fragt sollte, immer befürworten. „Natürlich haben wir geimpft. Wir mußten sogar im Ausland… Da ist folgendes passiert… Stell dir vor, in Marokko war der Arzt in einem Hinterhof, das war ein Erlebnis…“
Wenn diese Zweifel des prüfenden Gegenüber überhaupt aufkommen. Keiner will die Leidensgeschichte hören. Der Stempel ist wichtig, nicht mehr und nicht weiger. Er weiß doch gar nicht, dass man gegen impfen ist. Hunderttausende Menschen lassen sich jährlich im Ausland impfen. Man ist also kein Exot, wie viele vielleicht glauben.
Im Internet gibt zahlreiche Anbieter die neue Impfpässe ganz legal zum Kauf anbieten. Man sollte nur auf folgendes achten:
- Aufdruck mit Logo der WHO
- Das Impfbuch nur auf englisch! Die meisten sind als Erst-Sprache deutsch. Für eine erste Auslandsimpfung könnte das die Glaubwürdigkeit mindern.
- Die Herstellung des Impfpasses sollte älter sein als die später eingetragene Impfung
Hier kann man diese z.B. bestellen, auch anonym! LINK
Wer sich für die 2500€ Strafe pro Kind entscheidet, wird schnell feststellen, dass er für sein Geld keinen Freibrief erhalten hat und alles so bleibt wie es mal war. In Deutschland sucht man immer gerne einen Schuldigen, über den genaustens Buch geführt wird. Sich auf irgendwas zu berufen, schützt vielleicht vor einer Impfung, aber nicht vor Quarantäne. Es gibt genügend Auffangstationen im ganzen Land. Man muss sie im Ernstfall nur zusammentreiben und von der Außenwelt abschotten, bis man einknickt. Sobald die WHO den Notstand für gewisse Regionen oder weltweit ausruft, steht diese „unabhängige“ Organisation über allen staatlichen Gesetzten mit außergewöhnlichen Sonderrechten. Das kann jeder bei den vereinten Nationen UN, oder der WHO nachlesen, welche Gesetzte dann greifen und was auf uns zukommt. Das wann und ob kann niemand normalsterbliche vorhersehen. Nur wenn es mal soweit ist, schwinden die letzten Schlupflöcher erheblich.
Bevor jedoch geregelte Impfpflicht in Deutschland gesetzlich greift, müßten die alten Gesetze noch geändert werden. Von daher sollten alle Impfverweigerer dem Ganzen noch entspannt entgegensehen, ganz unabhängig von dem, was die WHO anrichten könnte.
In diesem Sinne, viel Spaß bei der nächsten Urlaubsplanung. Und vor allem, gute Erholung und viel Entspannung!
~ Benjamin Ernst
Während Parteien und Ärzteverbände immer wieder eine Impfpflicht fordern, hat sich das Thema durch konkrete Stellungnahmen von Juristen längst ERLEDIGT!
Die Bundeszentrale für politische Bildung stellt nun schon in der 3. Auflage einen „Bürgerkommentar“ zum Grundgesetz zur Verfügung. Die Autoren sind Dr. habil Christof Gramm, Leiter des militärischen Abschirmdienstes und Dr. Stefan Ulrich Pieper, Leiter des Referats „Verfassung und Recht, Justitiariat“ im Bundespräsidialamt.
Auf Seite 124 wird bei der Frage „Kann der Staat eine Impfpflicht einführen…“ auf den Grundsatzartikel „Impfzwang – Verfassungsrechtliche Grenzen staatlicher Gesundheitsvorsorgemaßnahmen“ von Dan Bastian Trapp, Akademischer Rat am Institut für Öffentliches Recht (Abteilung Staatsrecht) der Universität Bonn verwiesen.
Darin warnt Herr Trapp vor der Übernahme der rechtlichen Argumentation bei der Pockenimpfpflicht auf heutige Verhältnisse. Die Pocken könnten wegen der Schwere auf keine der in Deutschland vorkommenden und impfbaren Infektionskrankheiten übertragen werden.
Außerdem befasst er sich ausführlich mit dem Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“
und den Elternrechten Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG
„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“
Seine Schlussfolgerungen sind nachvollziehbar begründet und eindeutig. Eine Impfpflicht wäre mit dem deutschen Grundgesetz nicht vereinbar.
Zur Verdeutlichung folgen nun einige bemerkenswerte Zitate aus dieser 9-seitigen Abhandlung.
„Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Zahlen kann eine flächendeckende Impfpflicht gegen Masern nur als unverhältnismäßig angesehen werden. Würde man ein so geringes Risiko zum Anlass für so weitgehende medizinische Zwangsmaßnahmen ausreichen lassen, dann bestünde die Gefahr, dass das körperliche Selbstbestimmungsrecht im Gleichschritt mit dem medizinisch Erreichbaren ausgehöhlt würde.“
„Flächendeckende Zwangsimpfungen sind als staatliche Vorsorgemaßnahme unter den aktuellen Umständen nicht mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG vereinbar.“
„Angesichts sehr geringer Schadensrisiken im Ansteckungsfall ist eine flächendeckende Zwangsimpfung jedenfalls unangemessen.“
„Die elterliche Sorge funktioniert nicht wie ein Gesundheitsamt, das auf die jeweils aktuellen Ergebnisse evidenzbasierter Medizin verpflichtet werden kann. Hier spielt auch das Bauchgefühl eine legitime Rolle, hier sind auch Vorbehalte, Gefühle und Empfindungen, die unterhalb der Schwelle der Argumentationsfähigkeit liegen, von der Verfassung respektierter Entscheidungsgrund. Die staatliche Wächterrolle, die sich nur auf das konkrete Kindeswohl bezieht, ist hier nicht herausgefordert.“
Deutlicher geht es wohl kaum! Das sollten jetzt endlich Politiker und Ärzte zur Kenntnis nehmen!
In diesem Zusammenhang bedürfen die Epidemie artig um sich greifenden Ausschlüsse von Ungeimpften aus Schule und Kindergarten bereits bei vagen Verdachtsfällen und die Verweigerung der Aufnahme von Ungeimpften in den Kindergarten dringend einer rechtlichen Überprüfung! Immerhin haben wir die Schulpflicht und das Recht auf einen Kindergartenplatz.
Aus Sicht von EFI stellen diese indirekten Impfzwänge immer häufiger eine indirekte Impfpflicht dar!
Auch die zunehmenden Impfappelle mit der systematischen Diffamierung von Ungeimpften müssten längst auf den Prüfstand! Die aktuelle Forderung einer Psychologin [6] die Zustimmung zur Impfung umzudrehen – wer nicht ausdrücklich widerspricht, hat automatisch zugestimmt – hat klar die Grenze zur Verfassungswidrigkeit überschritten!
Lasst uns für unsere Grundrechte einstehen und diese auch notfalls gerichtlich einfordern!
Beste Grüße vom EFI-Team www.efi-online.de
Laut den Erkenntnissen einer bahnbrechenden Studie der Jackson-State-University in den USA haben nicht geimpfte Kinder deutlich weniger Gesundheitsprobleme, als diejenigen, die geimpft wurden. Die Studie, die die erste ihrer Art ist, betrachtete mehr als 600 „Homeschooler“, d.h. Schüler, die zu Hause unterrichtet werden, im Alter von 6 bis 12 Jahren. Am deutlichsten zeigte sich der Unterschied bei Lungenentzündungen, Heuschnupfen, ADHS, Mittelohrentzündungen und chronischen Allergien.
Wenn Impfstoffe wirklich wirksam sind, um Krankheit zu verhindern, so wäre es nur logisch, dass geimpfte Kinder gesünder sind, als ihre ungeimpften Kollegen. In der Tat ist der Wunsch sein Kind gesund zu erhalten der Grund, warum viele Eltern sich blind vertrauend an den öffentlich empfohlenen Zeitplan für Impfungen halten. Gleichzeitig aber gibt es mehr denn je Kinder mit Allergien, Asthma, Autismus und Lernschwierigkeiten. Ist das nur ein Zufall?
Gibt es bald eine Impfpflicht in Deutschland? Diese Frage beschäftigt zurzeit immer mehr Menschen, wenn sie die Entwicklungen im eigenen Land, sowie in den Nachbarländern verfolgen. Der deutschsprachige Raum ist umringt von Ländern, in denen bereits seit Jahren eine staatliche Impfpflicht herrscht und die momentan ihre restriktiven Gesetze weiter verschärfen. In Italien gingen 10.000 auf die Straßen und demonstrierten für den Erhalt der Impffreiheit. Auch in Polen wehren sich verzweifelte Menschen durch öffentlichen Protest gegen staatliche Bevormundung beim Impfen.
Wie weit der Staat dabei gegen Einzelne vorgeht zeigt ein Beispiel, als einer polnischen Familie das Sorgerecht eines einen Tag alten Neugeborenen entzogen wurde, weil die Eltern es nicht impfen lassen wollten. Aus Furcht vor der Willkür des Staates floh die kriminalisierte Familie samt Baby aus dem Krankenhaus und tauchte unter. Viele Menschen zeigen sich solidarisch mit den Betroffenen und fordern Freiheit für die Impfentscheidung. Hier wendet sich der untergetauchte Familienvater hilfesuchend an die Öffentlichkeit und erklärt seine Situation. Auch Frankreich hat die bestehende Impfpflicht weiter verschärft.
Doch wie ist jetzt die Situation in Deutschland? Hier kann so etwas doch nicht passieren, oder?
➡ /2019/02/07/Glyphosat-und-andere-Kampfstoffe-in-Impfungen—mit-offiziellen-Nachweisen
➡ https://www.impfen-nein-danke.de/recht-impfen/impfempfehlungen-verfassungswidrig/
➡ https://keltisch-druidisch.de/de/blog/impffrei-tour-durch-deutschland
#Sanofi klärt das DRK auf, das DRK trägt das Management in die Arztpraxis. Das nenne ich Aufklärung mit Kalkül:
„Überzeugen Sie Ihre Patienten vom Nutzen einer Impfung.“, Seite 7, für die Praxis rechnet sich das schließlich. Darum auf Seite 10: „Nutzen Sie jede Gelegenheit, Ihre Patienten auf Impfungen anzusprechen und zu informieren. Motivieren Sie Ihre Patienten zur Impfung und führen Sie sie durch.“
Der unverfrorene Gipfel der Frechheit auf Seite 11: „Vermeiden Sie serologische Routineuntersuchungen auf Antikörper…“
Das von der STIKO entwickelte „Impfschema Säuglinge und Kleinkinder“ darf natürlich nicht fehlen. „Ein funktionierendes Recall-System zeigt Ihren Patienten, wie wichtig Ihnen die Gesundheitsvorsorge ist.“ auf Seite 31 kann man auch mit „ihre freundlichen Nepper, Schlepper, Bauernfänger der Sanofi Pasteur MSD GmbH“ im Auftrag von #Merck & Co. ersetzen…
Quelle: https://www.drk-duesseldorf.de/…/Impfbrosch%C3%BCre_Sanofi-… – mit Stand von 2007.
Zwischenzeitlich haben die beiden Unternehmen sich wieder getrennt, was es aber nicht besser macht. Alle beide haben Skandale hinter sich, die in der Öffentlichkeit medial schön flach gehalten werden.
– Hexavac https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/24083600
– Merck & Co. https://de.wikipedia.org/wiki/Merck_%26_Co.
– Vioxx – https://www.zeit.de/2004/43/M-Vioxx/komplettansicht
Kaiser Wilhelm II. lehnte Impfen ab
„In dem sich anschliessenden Meinungsaustausch bat jemand aus der Zuhörerschaft um Bestätigung der Mitteilung, dass die Kinder des Kaisers nicht geimpft wurden und um Angabe des Grundes, weshalb die Impfung unterblieb.
Herr Dr. med. Hübner antwortete, dass er bald nach der Geburt des jetzigen Kronprinzen im Jahre 1882 an den Vater desselben, den damaligen Prinzen Wilhelm, eine von ihm über die Schädlichkeit der Impfung abgefasste Broschüre eingesandt habe mit dem Bemerken, dass er es für seine patriotische Pflicht halte, dringend von der Impfung des jüngsten Hohenzollern-Sprösslings abzuraten.
➡ /wussten-sie-das/kaiser-wilhelm-lehnte-impfen-ab/
➡ /2018/09/03/professor-dr-h-molenaar-vs-impfen-impfzwang-irrsinn/
Die Bundesregierung (Propaganda im Dienst der Pharmalobby)
„Impfberatung ist künftig Pflicht – für alle, noch vor der Kita! Eltern müssen sich beim Arzt über wichtige Schutzimpfungen beraten lassen und der Kita einen Nachweis darüber vorlegen. Das hat der Bundestag vergangene Woche beschlossen. Zum Schutz der Schwächsten in unserer Gesellschaft. Denn wer sein Kind nicht oder nicht ausreichend impfen lässt, riskiert das Leben anderer, wie unsere Animation erklärt. Insbesondere Masern werden vielfach unterschätzt: Sie sind keine bloße Kinderkrankheit, sie können tödlich verlaufen.“
➡ https://www.facebook.com/Bundesregierung/videos/1405333406225058/?hc_ref=SEARCHhttps://www.facebook.com/Bundesregierung/videos/1405333406225058/?hc_ref=SEARCH
Mit der Impfberatung fängt es an… Wer nicht freiwillig will, muss löhnen! Ergo kommt bald für jeden Personal-DEUTSCH die Impfpflicht…!
Wann kommt der Tag, dass man ohne Impfpass keinen Kita-Platz erhält, das Kind nicht mehr zum Schulunterricht darf oder man nicht mehr in öffentliche Gebäude eintreten kann?
Das Recht auf Unversehrtheit des Körpers…? Schnee von Gestern…!
Gesinnungsterror…? Das hatten wir doch schon einmal…!
Gibt es dann auch wieder Armbinden oder Abzeichen zur Kennzeichnung? Top…!
Wann kommt das Zwangsimpfen? Mit der Sterilisation inklusive? Am besten noch mit einer kostenpflichtigen (sic!) Erzwingungs- und Beugehaft. Denn der Nutzen des Kollaterals muss ja gemehrt & geschützt werden…!
Wohl bekomm´s…!
➡ http://www.symptome.ch/blog/fluoridvergiftung/
➡ http://www.symptome.ch/blog/fluorid-in-zahnpasta/
Das Impfen:
https://www.youtube.com/watch?v=zWi_OjG4VUk&feature=share
Man beachte das Handzeichen – Totspritzen mit Ansage:
Robert De Niro und Robert F. Kennedy Jr. hielten neulich eine Pressekonferenz im National Press Club in Washington D.C., wo sie ihre Bemühungen öffentlich diskutierten, den Zusammenhang zwischen Quecksilber und Impfstoffen zu untersuchen.
➡ Robert De Niro und Robert F
Formblatt für impfwütige „Ärzte“ und [Behörden]-Bedienstete:
➡ impferklaerung
Oder auch diese hier: ➡ http://www.impfkritik.de/aegis/
Arzt: So, heute wollen wir mal impfen…
Eltern: So, heute wollen wir mal sowohl den Beipackzettel als auch die Produktinformation für Ärzte und Apotheker (laut EMA) ausführlich besprechen.
Fazit: der Arzt will nicht mehr impfen.
z.B. diese hier:
➡ http://ec.europa.eu/…/community-register/2014/2014103013008…
Ob der Arzt weiß, was das schwarze Dreieck bedeutet??
„Der Impfstoff kann Spuren von Glutaraldehyd, Formaldehyd, Neomycin, Streptomycin und Polymyxin B enthalten.“
OK, Herr Doktor, lassen Sie uns über die Auswirkungen jeder dieser Substanzen in einem Babykörper reden. Sowie über die synergistischen Auswirkungen der Kombination dieser Substanzen als auch über die Sicherheitsstudien jeder einzelnen Substanz und der Kombination dieser Substanzen.
Fazit: der Arzt will nicht mehr impfen.
„Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Masern-Virus-Prozess entschieden. Der I. Zivilsenat des BGH hat das Urteil vom Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) vom 16.2.2016 bestätigt. Die im Jahr 2011 von mir ausgelobten 100.000 € für einen wissenschaftlichen Beweis der Existenz des behaupteten Masern-Virus müssen dem Kläger nicht ausgezahlt werden. Dieser wurde zudem verurteilt, alle Kosten des Verfahrens zu tragen.“
➡ pharma-luege-aufgeflogen-bgh-urteil-bestaetigt-masern-viren-existieren-nicht/
➡ /forscherin-erhielt-gefangnisstrafe-fuer-nachweis-dass-rotaviren-durch-impfstoffe-uebertragen-wurden/
Der HPV-Impfstoff Gardasil enthält u.a. das hirnschädigende Aluminium i.H.v über 500.000 µg/L! Im Trinkwasser sind nur 200 µg/L erlaubt! Das ist ein Faktor von 1 : 2500!
Gardasil enthält das über 2500-fache des Nervengiftes des zulässigen Grenzwertes für Trinkwasser, wobei dieses noch über das Verdauungssystem aufgenommen wird, während es beim Impfen umgangen und direkt in den Muskel gespritzt wird!
Labor-Ergebnisse (im PDF ist Gardasil auf S. 11):
➡ http://www.agbug.de/download/Impfstoffuntersuchung01.pdf
Pressemitteilung von Impfkritik:
➡ http://www.impfkritik.de/pressespiegel/2017020402.html
Grenzwerte für Aluminium:
➡ https://www.allum.de/…/grenzwerte-biomonitoring-und-vorbeug…
Akte Aluminium von Bert Ehgartner: Nachweis von Aluminiummolekülen in den Gedächtniszellen von Alzheimer-Patienten:
➡ https://www.youtube.com/watch?v=Wucz8nIrXYE
Während Aluminium im Trinkwasser oder in Lebensmitteln über das Verdauungssystem weitgehend wieder ausgeschieden wird, ist das im Fall von im Gewebe eingelagerten Depotgift nicht der Fall, wo es zu Einkapselungen kommt, die die Schulmedizin Tumore nennt. Wie hoch der Grenzwert für eingelagertes Aluminium ist, läßt sich nicht bestimmen:
„Die Überwachung von Risikopatienten ist bei längerdauernder Aluminiumexposition notwendig. Dazu werden Aluminium-Plasmaspiegel bestimmt. Ab 3,7 mmol/L (100 mg/L) sollen toxische Erscheinungen möglich sein. Leider ist die Aussagekraft von Plasmawerten sehr begrenzt, da diese Werte stark variieren und nichts über die Akkumulation von Aluminium im Gewebe aussagen.“
➡ http://www.infomed.ch/pk_template.php?pkid=564
Bei oraler Aufnahme von Aluminium werden bekanntlich nur 0.1-1% in den Körper aufgenommen. Somit haben wir ein Verhältnis von > 1 : 250.000!
https://www.youtube.com/watch?v=n9U7UyYZkDI
Viele Menschen glauben, Impfstoffe beinhalten ein paar Virenstückchen, Wasser und das war´s dann auch schon. Weder die Ärzteschaft noch die Massenmedien klären einen wirklich auf, welche Inhaltsstoffe in Impfstoffen zu finden sind. Manche Inhaltsstoffe sind gar als „Betriebsgeheimnis“ geschützt und somit auch den zuständigen Behörden gänzlich unbekannt. Gerät man – meist per Zufall – an einen Beipacktext, ist man als Laie oft überfordert mit den vielen chemischen Begriffen.
➡ /interessante-fakten/inhaltsstoffe
VAXXED – Die schockierende Wahrheit
Hier der Link zu den lesensweren Kommentaren auf Amazon:
➡ https://www.amazon.de/dp/B072NYYZ3P/ref=nosim?tag=wags
➡ http://bewusst-vegan-froh.de/zehn-gruende-warum-du-deine-kinder-nicht-impfen-lassen-solltest/
Der wahre Grund für Impfungen :
„Die Seele wird man abschaffen durch ein Arzneimittel. Man wird aus einer „gesunden Anschauung“ heraus einen Impfstoff finden, durch den der Organismus so bearbeitet wird in möglichst früher Jugend, möglichst gleich bei der Geburt, daß dieser menschliche Leib nicht zu dem Gedanken kommt: Es gibt eine Seele und einen Geist. – So scharf werden sich die beiden Weltanschauungsströmungen gegenübertreten.
Die eine wird nachzudenken haben, wie Begriffe und Vorstellungen auszubilden sind, damit sie der realen Wirklichkeit, der Geist- und Seelenwirklichkeit gewachsen sind. Die andern, die Nachfolger der heutigen Materialisten, werden den Impfstoff suchen, der den Körper „gesund“ macht, das heißt so macht, daß dieser Körper durch seine Konstitution nicht mehr von solch albernen Dingen redet wie von Seele und Geist, sondern „gesund“ redet von den Kräften, die in Maschinen und Chemie leben, die im Weltennebel Planeten und Sonnen konstituieren. Das wird man durch körperliche Prozeduren herbeiführen. Den materialistischen Medizinern wird man es übergeben, die Seelen auszutreiben aus der Menschheit.“
– Dr. Rudolf Steiner, GA 177, S. 97f., aus den Vorträgen in Dornach vom 29. September bis 28. Oktober 1917.
„Aber die Geister der Finsternis sind dafür unter uns, sie sind da. Wir müssen Wache halten, damit wir merken, wo sie uns begegnen, damit wir Anschauungen darüber gewinnen, wo sie vorhanden sind. Denn das Gefährlichste in der nächsten Zukunft wird sein, sich unbewußt den Einflüssen auszuliefern, die ja doch da sind. Denn ob sie der Mensch kennt oder nicht kennt, das macht keinen Unterschied für ihre Realität.
Vor allen Dingen aber wird es sich für diese Geister der Finsternis darum handeln, dasjenige, was nun auf der Erde sich verbreitet und in dem die Geister des Lichtes in ihrer richtigen Richtung fortwirken können, das in Verwirrung zu bringen, das in falsche Richtungen zu bringen.
Ich habe auf eine solche falsche Richtung, die zu den paradoxesten gehört, schon hingewiesen. Ich habe Sie darauf hingewiesen, daß ja freilich die Menschenleiber sich so entwickeln werden,
daß in ihnen eine gewisse Spiritualität Platz finden kann, daß aber der materialistische Sinn, der sich immer mehr ausbreiten wird durch die Anweisungen der Geister der Finsternis, dagegen arbeiten und mit materiellen Mitteln dagegen kämpfen wird.
Ich habe Ihnen gesagt, daß die Geister der Finsternis ihre Kostgeber, die Menschen, in denen sie wohnen werden, dazu inspirieren werden, sogar ein Impfmittel zu finden, um den Seelen schon in frühester Jugend auf dem Umwege durch die Leiblichkeit die Hinneigung zur Spiritualität auszutreiben. Wie man heute die Leiber impft gegen dies und jenes, so wird man zukünftig die Kinder mit einem Stoff impfen, der durchaus hergestellt werden kann, so daß durch diese Impfung die Menschen gefeit sein werden, die «Narrheiten» des spirituellen Lebens nicht aus sich heraus zu entwickeln, Narrheiten selbstverständlich im materialistischen Sinne gesprochen. […]
Das alles tendiert aber dahin, zuletzt das Mittel zu finden, durch das man die Leiber impfen kann, damit sie nicht Neigungen zu spirituellen Ideen aufkommen lassen, sondern ihr ganzes Leben hindurch nur an die sinnenfällige Materie glauben. So, wie man aus den Impulsen, welche die Medizin aus der Schwindelsucht – pardon, verzeihen Sie -, aus der eigenen Schwindsucht heraus gewonnen hat, gegen die Schwindsucht heute impft, so wird man impfen gegen die Anlage zur Spiritualität. Das soll nur hinweisen auf ein besonders paradox Hervorragendes unter vielem andern, was auf diesem Gebiet im Laufe der nächsten und ferneren Zukunft auftreten wird, damit das, was durch den Sieg der Geister des Lichtes aus den geistigen Welten auf die Erde herniederströmen will, in Verwirrung komme.
Dazu müssen natürlich zuerst die Weltanschauungen, die Auffassungen der Menschen verworren gemacht werden, die Begriffe, die Vorstellungen müssen zunächst verkehrt werden. Und hier ist ein ernstes Gebiet, auf das man sehr wachsam hinschauen soll, denn dieses Gebiet gehört zu den wichtigsten Hintergründen der Ereignisse, die sich gegenwärtig vorbereiten.
Ich wähle meine Ausdrücke vorsätzlich exakt. Ich sage «vorbereiten» und bin mir wohl bewußt, daß, wenn jemand von vorbereiten spricht, nachdem dasjenige stattgefunden hat, was in den letzten drei Jahren stattgefunden hat, er schon Bedeutungsvolles sagt, denn wer tiefer in die Dinge hineinsieht, weiß, daß es sich um Vorbereitungen handelt. Nur der Oberflächliche kann glauben, daß morgen oder übermorgen dasjenige, was nicht im alten Sinne ein Krieg ist, durch einen Frieden im alten Sinne abgeschlossen werden kann. Nur wer die Ereignisse recht oberflächlich beurteilt, kann solches glauben.
Wohl werden es viele glauben, wenn äußerlich dies oder jenes eintritt, was solchen Vorstellungen ähnlich sieht, wie mancher sie sich macht; dann wird man aber nicht bedenken, was unter der Oberfläche schlummern wird.“
– Dr. Rudolf Steiner, GA 177, S. 236-238, aus den Vorträgen in Dornach vom 29. September bis 28. Oktober 1917.
Während Parteien und Ärzteverbände immer wieder eine Impfpflicht fordern [1] [2] [3], hat sich das Thema durch konkrete Stellungnahmen von Juristen längst ERLEDIGT!
Die Bundeszentrale für politische Bildung stellt nun schon in der 3. Auflage einen „Bürgerkommentar“ [4] zum Grundgesetz zur Verfügung. Die Autoren sind Dr. habil Christof Gramm, Leiter des militärischen Abschirmdienstes und Dr. Stefan Ulrich Pieper, Leiter des Referats „Verfassung und Recht, Justitiariat“ im Bundespräsidialamt.
Auf Seite 124 wird bei der Frage „Kann der Staat eine Impfpflicht einführen…“ auf den Grundsatzartikel „Impfzwang – Verfassungsrechtliche Grenzen staatlicher Gesundheitsvorsorgemaßnahmen“ von Dan Bastian Trapp, Akademischer Rat am Institut für Öffentliches Recht (Abteilung Staatsrecht) der Universität Bonn [5] verwiesen.
Darin warnt Herr Trapp vor der Übernahme der rechtlichen Argumentation bei der Pockenimpfpflicht auf heutige Verhältnisse. Die Pocken könnten wegen der Schwere auf keine der in Deutschland vorkommenden und impfbaren Infektionskrankheiten übertragen werden.
Außerdem befasst er sich ausführlich mit dem Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“
und den Elternrechten Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG
„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“
Seine Schlussfolgerungen sind nachvollziehbar begründet und eindeutig. Eine Impfpflicht wäre mit dem deutschen Grundgesetz nicht vereinbar.
Zur Verdeutlichung folgen nun einige bemerkenswerte Zitate aus dieser 9-seitigen Abhandlung.
„Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Zahlen kann eine flächendeckende Impfpflicht gegen Masern nur als unverhältnismäßig angesehen werden. Würde man ein so geringes Risiko zum Anlass für so weitgehende medizinische Zwangsmaßnahmen ausreichen lassen, dann bestünde die Gefahr, dass das körperliche Selbstbestimmungsrecht im Gleichschritt mit dem medizinisch Erreichbaren ausgehöhlt würde.“
„Flächendeckende Zwangsimpfungen sind als staatliche Vorsorgemaßnahme unter den aktuellen Umständen nicht mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG vereinbar.“
„Angesichts sehr geringer Schadensrisiken im Ansteckungsfall ist eine flächendeckende Zwangsimpfung jedenfalls unangemessen.“
„Die elterliche Sorge funktioniert nicht wie ein Gesundheitsamt, das auf die jeweils aktuellen Ergebnisse evidenzbasierter Medizin verpflichtet werden kann. Hier spielt auch das Bauchgefühl eine legitime Rolle, hier sind auch Vorbehalte, Gefühle und Empfindungen, die unterhalb der Schwelle der Argumentationsfähigkeit liegen, von der Verfassung respektierter Entscheidungsgrund. Die staatliche Wächterrolle, die sich nur auf das konkrete Kindeswohl bezieht, ist hier nicht herausgefordert.“
Deutlicher geht es wohl kaum! Das sollten jetzt endlich Politiker und Ärzte zur Kenntnis nehmen!
In diesem Zusammenhang bedürfen die Epidemie artig um sich greifenden Ausschlüsse von Ungeimpften aus Schule und Kindergarten bereits bei vagen Verdachtsfällen und die Verweigerung der Aufnahme von Ungeimpften in den Kindergarten dringend einer rechtlichen Überprüfung! Immerhin haben wir die Schulpflicht und das Recht auf einen Kindergartenplatz.
Aus Sicht von EFI stellen diese indirekten Impfzwänge immer häufiger eine indirekte Impfpflicht dar!
Auch die zunehmenden Impfappelle mit der systematischen Diffamierung von Ungeimpften müssten längst auf den Prüfstand! Die aktuelle Forderung einer Psychologin [6] die Zustimmung zur Impfung umzudrehen – wer nicht ausdrücklich widerspricht, hat automatisch zugestimmt – hat klar die Grenze zur Verfassungswidrigkeit überschritten!
Lasst uns für unsere Grundrechte einstehen und diese auch notfalls gerichtlich einfordern!
Beste Grüße vom EFI-Team www.efi-online.de
[1] Zeit online vom 15.12.2015, „CDU fordert gesetzliche Impfplicht für Kinder“, https://www.zeit.de/…/cdu-beschluss-impfpflicht-kinder…, abgerufen am 28.04.2018
[2] Zeit online vom 29.04.2017, „FDP fordert Impfpflicht für Kinder“, https://www.zeit.de/…/fdp-parteitag-allgemeine…, abgerufen am 28.04.2018
[3] Suchanfrage auf der Seite des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte e.V. mit „fordern Impfpflicht“ ergibt 291 Treffer, https://www.kinderaerzte-im-netz.de/index.php?id=81…, abgerufen am 28.04.2018
[4] Christof Gramm, Stefan Pieper: „Grundgesetz Bürgerkommentar“, Seiten: 402, Erscheinungsdatum: 01.12.2015, Erscheinungsort: Bonn, https://www.bpb.de/…/schriftenreihe/216674/grundgesetz
[5] Trapp, D. (2015). Impfzwang – Verfassungsrechtliche Grenzen staatlicher Gesundheitsvorsorgemaßnahmen. Deutsches Verwaltungsblatt, 130(1), pp. 11-19. doi:10.1515/dvbl-2015-0105
[6] Vortrag von Dr. Cornelia Betsch „Impfen oder nicht impfen? Ein psychologischer Blick“, https://twitter.com/rki_de/status/988440070784012288, abgerufen am 28.04.2018