Haben Deutsche Eigentum?

Ein delikates Thema – etwas zum nachforschen….

https://www.youtube.com/watch?v=lhRDqhdWR2o&feature=youtu.be

Einige Gedanken hierzu:

http://dejure.org/gesetze/BGB/873.html

Zur Verfassung von 1871 wurde das Kirchenlehen aufgelöst und die dementsprechende Landvergabe durch Kirchen und Adel an das Volk festgehalten. Jeder Quadratzentimeter war vergeben. Neu bei Adolf Hitler war dann eher die Besteuerung selbst bewohnter Immobilien, während vorher nur der Gewinn aus Vermietung u. Verpachtung steuerpflichtig war.

Demnach ist das Grundbuch (doch) ein Beleg, dass der Mensch (jedoch nur) durch seine „natürliche Person“ (!) die Eigentumsrechte am Grund/Flurstück inne hat. Wenn im Notarvertrag die Schreibweise des FAMILIENNAMENS korrekt ist. (Sperrschrift).

Es stellt sich auch die Frage, ob ein BRD-Notar dies überhaupt beurkunden darf!

Eine weitere Frage ist nun, ob die „juristische Person“ auch das Grundstück ersitzen kann nach § 900 BGB.

http://dejure.org/gesetze/BGB/900.html

Derzeit eher nicht, da die Grundbücher in den Gemeinden lagen. Denn der Erwerb durch Einigung und Eintragung sagt ja noch nichts zur entsprechenden Land- oder Stadtgemeindeordnung aus. Denn, in welchem Rechtsstand befinden wir uns denn nun. In 1914 oder in 2002?

Weil zum Erwerb die Rechte vom Ortsvorsteher notwendig waren. Die jur. Person schließt also einen Vertrag mit der Gemeinde und damit im Gesetz. Die natürliche Person hat im Kaiserreich nichts im Gesetz zu suchen.

Siehe auch die „juristsche  Person“ – hier:  GemeindeBÜRGER
BGB §§ 873 – 902

Wenn im Kaufvertrag die natürliche Person Vertragspartner ist, der Eintrag im Katasteramt auch korrekt durch das Grundbuchamt erfolgt ist (Familienname, Vorname(n)), im Grundbuch selber offensichtlich nur die juristische Person (Vorname(n) Familienname) – wer ist dann der Eigentümer? Und ändert die Ersitzung (der, der im Grundbuch 30 Jahre ohne Widerspruch drin steht, an den geht das Eigentumsrecht) daran etwas.

Eigentümer an der reinen Immobilie ist man höchstens bei Erbpacht-Verträgen, und wenn der Vertrag beendet ist, geht die Immobilie ins Eigentum des Grundstückeigentümers über (In Wahrheit war man also nur Besitzer auf Zeit).
Eigentümer ist man immer an dem jeweiligen Grundstück, da die Immobilie „fest-verbunden“ mit dem Grund ist, und somit zum Bestandteil dessen wird. 🙂

Man erwirbt also juristisch gesehen IMMER das Grundstück, die darauf stehende Immobilie ist quasi nur eine Eigenschaft (von vielen) welche das Grundstück hat.

Frage: Ist eine Immobilie wenn man den Gelben Schein hat- oder eben EStA 4.1- das Eigentum der natürlichen Person? Und ist die Immobilie / Grundstück wenn man keine Natürliche Person ist vielleicht nur das Eigentum der Juristischen Person ( Personalausweis) welche ja wiederum der BRD gehört?

Als Eigentümer ist ein Unternehmen der BRD eingetragen.
Das Grundstück gehört damit der BRD.

Ein Unternehmen der BRD erkennt man an Straße, Postleitzahl, Ort und Land.
Ein Wohnsitz, also die Niederlassung einer nat. Person, besitzt diese Angaben nicht.

Man schaue hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Ladungsf%C3%A4hige_Anschrift

“… oder, bei Unternehmern, eine Geschäftsanschrift nach Land, Ort, Postleitzahl und Straße…”

In o.a. Bescheinigung ist die Geschäftsadresse einer Firma eingetragen, die der BRD gehört.

Will man das ändern, muß man eine eigene Firma (Personengesellschaft) gründen, deren Inhaber nicht die BRD, sondern die eigene nat. Person ist.

Die ladungsfähige Anschrift bezeichnet in Rechtsprechung und juristischer Literatur einen Wohnsitz oder, bei Unternehmern, eine Geschäftsanschrift nach Land, Ort, Postleitzahl und Straße, also eine Postanschrift, unter der eine Rechtspartei tatsächlich anzutreffen ist.

Die Geschäftsadresse einer Firma ( wir als Juristische Person) die der BRD gehört!