Merkblatt für die Treuhänder…

Merkblatt für Treuhänder in der Funktion von Richtern, Staatsanwälten, Urkundsbeamten, Angestellten, Polizisten, Gerichtsvollzieher, Finanzbeamten etc. ff.

Prof. Gustav Radbruch, Politiker und bedeutender Rechtswissenschaftler:
„Einige Juristen haben vergessen, was Recht bedeutet:
Wenn Gesetze den Willen zur Gerechtigkeit bewusst verleugnen, z. B. Menschenrechte Menschen nach Willkür gewähren und versagen, dann fehlt diesen Gesetzen die Geltung, dann schuldet das Volk ihnen keinen Gehorsam, dann müssen auch die Juristen den Mut finden, ihnen den Rechtscharakter abzusprechen.

In der Sprache des Glaubens aber sind die gleichen Gedanken in zwei Bibelworten niedergelegt.
Es steht einerseits geschrieben: Ihr sollt gehorsam sein der Obrigkeit, die Gewalt über euch hat. Geschrieben steht aber andererseits auch:
ihr sollt Gott mehr gehorchen als den Menschen und das ist nicht etwa nur ein frommer Wunsch, sondern ein geltender Rechtssatz. Die Spannung aber zwischen diesen beiden Worten kann man nicht durch ein drittes lösen, etwa durch den Spruch: Gebet dem Kaiser was des Kaisers und Gott was Gottes ist –, denn auch dieses Wort lässt die Grenzen im Zweifel. Vielmehr: es überlässt die Lösung der Stimme Gottes, welche nur angesichts des besonderen Falles im Gewissen des Einzelnen zu ihm spricht.“

Es darf kein Zwang ausgeübt werden!
Niemand darf wegen einer Geldforderung in Haft genommen oder zu einer EV gezwungen werden! Nach Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (analog Art. 6 II EMRK), durch das gewisse Rechte und Freiheiten, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll in der Fassung des Protokolls Nr. 11 Straßburg, 16.09.1963 enthalten sind, ist die Freiheitsentziehung wegen zivilrechtlichen Schulden, – und damit auch die Einleitung einer Beugehaft für die Abgabe einer Zivilrechtlichen eidesstattlichen Versicherung -, eine Menschenrechtsverletzung. Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und kann nicht mit der Haft erzwungen werden, da es nicht erlaubt ist, gegen sich selbst eine Erklärung unfreiwillig abzugeben.
(Unschuldsvermutung Art. 6 II EMRK):
Artikel 1 – Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden.
Strafbefehle verstoßen gegen UN-Resolution 217A Artikel 11 vom 10. Dezember 1948.

Prof. Gerhard Köbler:
Wer sich als MENSCH, als „geistig sittliches Wesen“ erkennt und die Verkörperung der PERSON als Täuschung, Betrug entlarvt hat, die Identifikation mit der PERSON zurückweist und in Abwesenheit der Person weiterhin zwangsbehandelt wird, ist Geschädigter einer Verfassungsstraftat nach §81, 92 StGB!

Das Vereinigte Wirtschaftsgebiet, das im Jahre 1947 durch eine Zusammenlegung einzelner Verwaltungszweige der britischen und amerikanischen Besatzungszone entstanden war, ist, wie das BAG, 21.5.1958, AP § 16 AOGÖ Nr. 3, festgestellt hat, als völlig neues Gebilde nicht in die Rechte und Pflichten des Deutschen Reiches eingetreten, da es zu keiner Zeit – auch nur annähernd – alle die Funktionen ausgeübt habe, die eine Staatsverwaltung ausmachten und mit denjenigen des Reiches vergleichbar seien.
Auch der BayVerfGH, vom 24.7.1963,
VerfGH 16, 76 (86), geht davon aus, dass das Vereinigte Wirtschaftsgebiet – keinen staatlichen Charakter – getragen habe!

Kein Staatsgebiet, kein Staatsvolk und somit keine gültigen & geltenden Gesetze, Verordnungen, wie z.B. StGB, StPO, OWiG (siehe auch die Bundesbereinigungsgesetze) …

Prof. Dr. Erich Röper
Die BRD kann die deutsche Staatsangehörigkeit nicht definieren!

Der Besitz eines Reisepass der BRiD stellt nur die Vermutung dar, dass die PERSON die sog. Deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Laut dem Tillessen-Urteil vom Tribunal Général, 6.1.1947 sind alle Nazi-Gesetze nichtig!


Haager Landkriegsordnung
§ 46, 47 HLKO
Privateigentum darf nicht eingezogen werden und Plünderungen sind untersagt!

Beweise für eine Schuld und eine ungebührliche Forderung

1. Eine ordentliche Forderung aus Lieferung und Leistung.
2. Eine ordentliches Mahnverfahren.
3. Ein Titel bzw. die Titelkette (wie ein Titel entstanden ist).
4. Der Beweis, dass der angebliche Schuldner voll haftend für diesen Geschäftsvorfall ist.

Insbesondere die letzte Beweisführung ist nahezu unmöglich, da es keinen Vertrag gibt, aufgrund dessen ein angeblicher Schuldner zeichnungsberechtigt ist. Denn der Hersteller und Bereitsteller der juristischen Person hat es versäumt, diese Person über seine Kompetenzen per Arbeitsvertrag (Vorschriften) aufzuklären. Auch die konkludenten Verträge, die evtl. angeführt werden, wurden nie als solche betitelt. Dies ist Täuschung im Rechtsverkehr, so dass der Herausgeber und Bereitsteller des „Fahrzeuges“ juristische Person, im Beweisnotstand ist, denn er hat seine Sorgfaltspflicht verletzt. Falls also aus der fälschlichen Nutzung einer Person ein Schaden entsteht, so haftet der Hersteller bzw. Bereitsteller der Sache, über die der Schaden entstanden ist bzw. seine Versicherung. Im Falle der fehlenden Versicherung haftet der Verwalter der Sache privat.

Die Staatshaftung wurde 1982 vollständig aufgehoben, seit dieser Zeit haften alle sogenannten Richter, Staatsanwälte, Polizisten, Bedienstete mit ihren gesamten Privatvermögen!

Tillessen-Urteil vom Tribunal Général in Rastatt am 6.1.1947

Die Verfassungswidrigkeit des Bundestages und der Landtage bedeutet, dass die im Tillessen-Urteil vom Tribunal Général in Rastatt am 6.1.1947 getroffene analog bindende Feststellung anzuwenden ist, dass das in Bezug genommene BRD-Gesetz unter Umständen zu Stande gekommen ist, die eine offenkundige, von der Regierung begangene Gesetzwidrigkeit und Gewaltanwendung darstellen, dass das (Gesetz analog zum sogenannten) Ermächtigungsgesetz vom 23.3.1933 entgegen der Behauptung, dass es der Verfassung entspreche, in Wirklichkeit von einem Parlament erlassen worden ist, das (infolge der Personalunion von Regierung und Gesetzgebung) eine gesetzwidrige Zusammensetzung hatte, und das es (durch die Vereinigung der gesetzgebenden Gewalt mit der vollziehenden in der Hand des Bundeskanzlers, Ministerpräsidenten, ihrer Minister und parlamentarischen Staatssekretäre) alle wesentlichen Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen und normalen Rechtsgrundsätzen (insbesondere dem Gewaltentrennungsgebot, Art. 20(2) 2 GG) entsprechenden Regierung verletzt. Es macht keinen Unterschied in der Verfassungswidrigkeit der Zusammensetzung eines Parlaments, ob Abgeordnete (Kommunisten), die hineingehören, ausgeschlossen werden, oder Exekutivbedienstete (Kanzler, Ministerpräsidenten, Minister, parlamentarische Staatssekretäre), die nicht hineingehören, im Parlament als abstimmberechtigte Mitglieder sitzen. Diese Tribunal-Entscheidung ist im Staatsarchiv in Freiburg archiviert und bis heute für alle Behörden, Gerichte und Gesetzgeber der BRD auch gemäß Art. 4 des 2. Gesetzes v. 23.11.2007 über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesjustizministers bindend, denn es machte die rechtlichen und tatsächlichen Entscheidungsgründe des Tribunals allgemeingültig,

Zitat: „Die vom Tribunal Général geltend gemachten rechtlichen und tatsächlichen Entscheidungsgründe sind für alle deutschen Gerichte und Verwaltungsinstanzen bindend.“

Daher kann das in Bezug genommene BRiD-Gesetz nicht wirksam sein, und seine Nichtigkeit schließt die Anwendung seiner Bestimmungen, wo immer sie bürgerbelastend über die Einschränkungen im GG und in den Menschenrechts-Verträgen hinausgehen, gegen Rechtsuchende aus. Das Gleiche gilt für alle übrigen Gesetze, die der Bundestag oder Landtage erließen, da die verfassungswidrige Zusammensetzung dieser Parlamente, in denen Abgeordnete von Parteien bestimmt werden, auf die kein Bürger Staatsgewalt übertragen kann, und zwischen Legislative und Exekutive statt Gewaltentrennung Personalunion herrscht, von Anfang an durchgehend bis heute besteht und den GG-Rechtsstaat zur Gewalteneinheitstyrannis = Realinexistenz von Volkshoheit und Gewaltentrennung pervertiert. Der Rechtsuchende darf also nur nach dem Grundgesetz und den Menschenrechten behandelt und muß von sie einschränkenden bürgerbelastenden Bestimmungen einfacher Bundes- und Landesgesetze verschont werden, denn sie sind z.Z. verfassungswidrig.

Alle Nazi- und BRiD-Gesetze (Selbsttitulierung, Einkommenssteuergesetze, …) und der sogenannte 2+4 Vertrag sind NICHTIG / UNGÜLTIG ex tunc (Täuschung im Rechtsverkehr)!
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Der Bund Deutsches Reich (weiterhin rechtsfähig)
Internationaler Gerichtshof in Den Haag (IGH) vom 3. Februar 2012 General, List Nr. 143, das Deutsche [Kaiser-] Reich besteht weiterhin fort!

Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 mit dem Az: 2 BvF 1/73 ist der Bund Deutsches [Kaiser-] Reich bis heute nicht untergegangen. Der Bund Deutsches [Kaiser-] Reich ist rechtsfähig aber auf Grund der Fremdverwaltung durch die „neue“ Bundesrepublik Deutschland (BRD + DDR als vereintes Wirtschaftsgebiet, seit 3. Oktober 1990 als GERMANY in der UN unter der Nummer 000 – Nicht-Regierungsorganisation NGO gelistet) als Verwalter für die drei Besatzungsmächte (Frankreich, GB, USA) sowie Polen und Russland handlungsunfähig.

Geheimverträge
Kapitel XVI der Charta der Vereinten Nationen Artikel 102 verbietet Geheimverträge! Die Anwendung oder das berufen auf Geheimverträge, Treuhandverträge oder versteckte Anhangs-Verträge ist ausgeschlossen und sind somit nichtig / ungültig ex tunc!

Meinungsfreiheit
(Holocaust und somit auch Nichtigkeit des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes ex tunc)

Im Rahmen der 102. Tagung des Menschenrechts-Komitees der Vereinten Nationen (11. – 29. Juli 2011 in Genf) hat die Abteilung Menschenrechte der Vereinten Nationen deutlich entschieden, dass insbesondere das Bestreiten des Holocaust als zu schützendes Rechtsgut der freien Meinungsäußerung gelten müsse und nicht verfolgt werden dürfe! Das Komitee fasste für alle Unterzeichnerstaaten der UN-Menschenrechts-Konvention, also auch die BRiD, Österreich und Schweiz, folgenden verbindlichen Beschluss: “Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention den Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit auferlegt. Die Konvention erlaubt kein allgemeines Verbot des Ausdrucks einer irrtümlichen Meinung oder einer unrichtigen Interpretation vergangener Geschehnisse.” (Absatz 49, CCPR/C/GC/34)

Das Komitee bezieht sich hauptsächlich auf das Bestreiten der Holocaust-Lügen, denn es verweist eindeutig mit der Fußnote 116 extra auf das französische Holocaust-Verfolgungsgesetz (Lex Faurisson):
“Die sogenannten Erinnerungs-Gesetze wie im Fall Faurisson gegen Frankreich, Nr. 550/93.”

Zur Erläuterung für diejenigen, denen Professor Faurisson kein Begriff ist, sei gesagt, daß er sich seit Jahrzehnten wissenschaftlich mit der These des Vergasens von Menschen in NS-Konzentrationslagern befasst hat und zu dem Ergebnis kam, dass dies ein Lügenmärchen sei.

Für Deutschland bedeutet dies, dass das 1984 unter Bundesminister Engelhard eingeführte “Gesetz gegen die Auschwitzlüge” durch Neufassung des Paragraphen 130 nunmehr Makulatur ist.
Es verstößt gegen grundlegendes Menschenrecht!
Siehe auch Art. 25 GG:
„Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.“

Netzfund Telegram; überarbeitet / ergänzt

 

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