aktualisiert am 24.07.2017
Der PERSONAL-Ausweis
der „staatenlosen“, juristischen Person MAX MUSTERMANN
➡ wann-und-warum-wurden-wir-staatenlos
Eine Handlungsanleitung für den Einstieg in die brisante Materie!
Warum sollte der PERSONAL-Ausweis abgegeben werden?
Da man mit diesem Dokument, durch den Besitz und das Vorzeigen freiwillig, nach Aufforderung von Behörden (allesamt Firmen) oder der Firma „POLIZEI“ seine Bereitschaft erklärt, sich den geltenden Gesetzen (hier: die Firmen-ABG´s nach HGB) des Gewahrsamstaats „BRD“ zu unterwerfen.
Wie ist das gemeint?
Der Polizist fragt Dich:
„Do you UNDER-Stand me“ oder auch „Ver-Stehst Du mich“?
Das bedeutet im Prinzip ein- und dasselbe.
Die Silbe „VER“ ist also etwas endgültiges (das Ende von Gültig).
Ich stehe dann end-GÜLTIG unter Jemanden (seiner Kontrolle).
Es ist dann für mich ab sofort gültig.
Frägt mich also ein Polizist, ob ich ihn VER-Standen habe, dann geht es nicht nur um die Worte an sich, sondern um den Stand. Ergo, ob ich gewillt bin (mein freier Wille!) seinen STAND (über mir selber!) zu aktzeptieren. Und somit auch einen Vertrag mit dieser Person eingehe. Daher werden Dokumente auch nie an diese Person ausgehändigt (in dessen Hände begeben!).
Darauf antwortet man dann:
a) Ich habe ihre Worte wohl „GE-HÖRT“, habe diese aber eben NICHT „VER-Standen“.
oder b) für Menschen/Souveräne ohne Perso und ohne Wohnhaft etc.:
Ich habe heute keine Person dabei, für die Sie zuständig sein könnten.
Würde man nun mit einem lapidaren „Ja!“ antworten, dann befindet man sich umgehend eine Stufe UNTER dem Anderen.
Ihr befindet Euch sodann im HGB und der Andere kann nun nach seinen eigenen Firmen-AGBs handeln. Man hat damit den AGBs des Anderen (Handelnden, Ausführenden) zugestimmt.
Diese Firmen-AGBs hat man unwissentlich, unter Täuschung im Rechtsverkehr, durch die eigene Unterschrift – somit wieder einmal freiwillig – auf dem Personalausweis aktzeptiert.
Nebenbei: Ist doch erstaunlich oder, dass man seinen eigenen Ausweis selber unterschreibt…? Schon einmal darüber nachgedacht?
Auf einem amtlichen Ausweis muss doch die Unterschrift des Herausgebers, des Vertreters der staatlichen Stelle stehen!
Ein Beispiel hierzu aus der Märchenwelt:
„Dem Überbringer dieser Nachricht soll sofort die Königstochter zur Frau gegeben werden.“
In diesem Märchen hat der König selbst als Leistender / Anbieter unterschrieben, jedoch nicht aber der Bauerssohn als Empfänger der Leistung!
Denn sonst würden die Wachhabenden am Tor den Bauerssohn nur auslachen, oder wenn nicht gar schlimmeres, wie ihn am Pranger („an_prangern“) öffentlich zur Schau zu stellen.
Fazit:
Wer selbst freiwillig unterschreibt, stimmt den Vertragsbedingungen zu!
In Bezug auf die Geburt eines Kindes:
Beide Erziehungsberechtigte haben auf der „Anmeldung“ unterschrieben und auf ihre Erziehungsberechtigung verzichtet….!
Erst danach kann der „Vater Staat“ die Kinder von zuhause abholen.
Denn dies, weil die Eltern einen Vertrag unterschrieben haben.
Hier: die Anmeldung des Kindes, dessen Registration (als Ware):
➡ https://www.agmiw.org/?p=3203
Aber einer „auferlegten“ Pflicht muss niemand freiwillig zustimmen.
Zurück zum Märchen:
Der Königshof hat somit die Hochzeit umgesetzt, da die Unterschrift vom König darauf stand.
Die Königstochter hat nicht mehr zu unterschreiben brauchen, geschweige denn dies dürfen, denn der Vater hat es so verfügt.
Brauche ich den PERSONALAUSWEIS überhaupt?
Nein, zur Legitimation gegenüber den BRiD-Organen genügt auch der Reisepass oder auch der Staatsangehörigkeitsausweis „Gelber Schein“ (ggf. mit einer zusätzlichen Meldebestätigung über die WohnHAFT).
Der PERSONALAUSWEIS ist nicht Pflicht. Auch nicht das mitführen des PERSOS. Laut dem geltendem Gesetz muss nur ein Deutscher nach GG 116 (1) einen Ausweis mit sich führen.
➡ info_befreiungvonderausweispflicht
➡ https://service.berlin.de/dienstleistung/327044/pdf/
Was muss ich tun, um den PERSO rechtswirksam abzugeben?
1. Hierzu muss zuerst der eigene Rechtskreis nach § 4.1 RuStAG 1913 geändert werden. Ergänzende Informationen zu diesem Sachverhalt siehe den Handlungsleitfaden mit Mustertexten:
➡ https://www.agmiw.org/?page_id=1265
2. Nach dem Rechtskreiswechsel nach RuStAG 1913 hat man Anspruch auf gültige deutsche Gesetze.
➡ https://www.agmiw.org/?p=3037
Als Volkssouverän erstellt man sodann seine eigene Personenstanderklärung, mit der die Juristische Person MAX MUSTERMANN abgelegt wird und der Souverän sich zum Administrator seiner Natürlichen Person Max Mustermann bekennt / erklärt.
Diese Erklärung wird öffentlich gemacht (z.B. auf einer Internetseite) und an die Ämter, pardon Firmen wie Bürgermeister, [Amts]gericht, Finanz[amt] und POLIZEI geschickt.
3. Das BRiD-Meldeamt wird hiervon unterrichtet und aufgefordert die Personenstammdaten im Melderegister abzuändern. Aus DEUTSCH hat Deutsche(r) zu werden. Das machen die jedoch nicht.
Die Firma POLIZEI schaut immer zuerst ins Melderegister. Und wenn dort DEUTSCH und PERSO drin steht, bedeutet dass, das ihr in der Opferrolle seid. Als Angehöriger eines der Bundesstaaten des Kaiserreichs steht in Eurem Melderegster drin: „Glaubhaftmachung der Staatsangehörigkeit“.
Der „Gelbe Schein“ bringt schon hier einen Vorteil. Aus einer WohnHAFT wird gemäß Eurer Beauftragung / Willenserklärung nach § 7 BGB ein WohnSITZ.
➡ https://www.agmiw.org/?p=403
4. Als Souverän und Angehöriger eines der 26 Bundesstaaten des „Deutsche Kaiserreich“ begebe ich mich mit Zeugen zu meinen zuständigen BRiD-Bürgermeister (denn der ist der Stabschef der Alliierten und für die Internierten zuständig!) und übergebe ihm als Volkssouverän per Verwaltungsakt die Personenstanderklärung und den PERSONAL-Ausweis zum Einbehalt und zur Vernichtung.
Ergänzend erteilt man den Auftrag (Volkssouveräne beantragen nicht!) die Löschung aus dem Melderegister. Die Bürgermeister sind davon nicht begeistert und kommen diesem Auftrag i.d.R. nicht nach. Dies, weil Ihnen dies „von Oben“ per „Handlungsempfehlung (Dienstansweisung) untersagt wurde und weil jeder Ex-BRiD-Bürger Mindereinnahmen beschert. Diese Verweigerung ist für den Souverän vorerst ohne Belang, da wir einen Verwaltungsakt ausgelöst und den PERSO rechtsverbindlich abgegeben haben. Wichtig ist, dass man den PERSO nicht mehr BESITZT (Eigentümer ist die BRiD) und NUTZT.
ACHTUNG: Das verlegen, verlieren und verbrennen des PERSOS bringt nicht das gewünschte Ergebnis, da man immer einen Verwaltungsakt auslösen muss, damit die Verwaltung BRiD auch de jure davon Kenntnis erlangt. Ebenso MUSS das Melderegister geändert sein und dies geht nur u.a. über den Verwaltungsakt der Feststellung der Staatsangehörigkeit.
Wer mehr zu dem Thema wissen möchte, der kann und soll sich durch Eigenrecherche weiterbilden. 🙂
Interessant auch die Kürzelgebung auf dem „Grünen“ Reisepass und auf dem „Roten“ Reisepass. Daher weise ich mich – sofern nötig – mit einem abgelaufenen Grünen Reisepass nebst dem „Gelben Schein“ aus. Oder alternativ mit dem Auszug aus dem Geburtenbuch oder mit dem Heimatschein „meiner“ Gemeinde. 🙂
Ergänzend zum Thema, auch in bezug auf den Art. 27 des Staatenlosenabkommens:
➡ https://www.agmiw.org/?p=1487
➡ Der Personalausweis
Wer sich jetzt noch fragt, WARUM man den Personalausweis abgeben sollte, schaue sich dieses Video und die Links an:
https://www.youtube.com/watch?v=hBnYskcJjUo
Personalausweis auf Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Personalausweis
Staatenlose auf Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Staatenlose
Gesetz über das Paß-, das Ausländerpolizei- und das Meldewesen sowie über das Ausweiswesen
vom 11. Mai 1937 (RGBl. I. S. 589)
Verordnung über das Meldewesen
vom 6. Januar 1938 (RGBl. I. S. 13)
Verordnung über die Meldepflicht der deutschen Staatsangehörigen im Ausland
vom 3. Februar 1938 (RGBl. I. S. 113)
Verordnung über Kennkarten
vom 22. Juli 1938 (RGBl. I. S. 913)
Verordnung über die Errichtung einer Volkskartei
vom 21. April 1939 (RGBl. I. S. 823)
Verordnung über den Paß- und Sichtvermerkszwang sowie über den Ausweiszwang
vom 10. September 1939 (RGBl. I. S. 1739)
➡ http://www.verfassungen.de/de/de33-45/verf33-l2.htm