aktualisiert am 10.05.2018
➡ /quo-vadis-deutschland-1/
➡ /quo-vadis-deutschland-2/
https://www.youtube.com/watch?v=0mMqbBwVQL0
„Die Gläubigen sollen sich nicht die Ungläubigen anstelle der Gläubigen zu Freunden nehmen.
Wer das tut, hat keine Gemeinschaft mit Gott, es sei denn, ihr hütet euch wirklich vor ihnen.
Gott warnt euch vor sich selbst. Und zu Gott führt der Lebensweg.“
Qu`ran Sure 3, Vers 29
Dem Juden ist es erlaubt zum Nichtjuden zu gehen, diesen zu täuschen und mit ihm Handel zu treiben,
ihn zu hintergehen und sein Geld zu nehmen. Denn das Vermögen des Nichtjuden ist als Gemeineigentum
anzusehen und es gehört dem ersten [Juden], der es sich sichern kann.
Talmud – Baba kamma 113
„Nimmst du einen Fremden bei dir auf, so wird er dir Unruhe bringen und dich in deinem eignen Haus zum Fremden machen.“
Jesus Sirach, 11, 34/35
[Das Buch Sirach wurde schon früh von Bischofssynoden als Bibel-Kanon geheiligt.]
„Als die Nazis die Kommunisten holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Kommunist.
Als sie die Sozialdemokraten einsperrten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Sozialdemokrat.
Als sie die Gewerkschaftler holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Gewerkschaftler.
Als sie mich holten, gab es keinen mehr, der protestieren konnte…“
Martin Niemöller, evangelischer Theologe, KZ-Insasse zwischen 1937 und 1945
„Unser Land wird sich ändern, und zwar drastisch. Und ich freue mich drauf.“
Kathrin Göring-Eckardt, die GRÜNEN
[ P.S. Wie recht sie nur damit hat… 😉 ]
„Die Bundesrepublik Deutschland und die sogenannte Deutsche Demokratische Republik stellen nicht – und zwar weder getrennt, noch gemeinsam – eine gesamtdeutsche Regierung dar, die ermächtigt wäre, für das als Deutschland bekannte Völkerrechtssubjekt zu handeln und Verpflichtungen einzugehen. Die Regierung der Vereinigten Staaten ist nicht der Auffassung, und sie wird es auch nicht zulassen, daß Deutschland als Völkerrechtssubjekt für immer in neue separate Staaten aufgeteilt ist.“
John Foster Dulles, amerikanischer Aussenminister am 18. Mai 1956, anlässlich der Genfer Aussenministerkonferenz
„Der Islam ist Teil Deutschlands und Teil Europas, er ist Teil unserer Gegenwart und er ist Teil unserer Zukunft.
Muslime sind in Deutschland willkommen.
Sie sollen ihre Talente entfalten und sie sollen unser Land mit weiter voranbringen …“
2006 – CDU/CSU/SPD – Regierungserklärung
➡ http://dipbt.bundestag.de/doc/btp/16/16054.pdf (Seite 5148 ff)
Am 15.3.2018 wurde eine Klage am High Court of England and Wales bzgl. Immobilien-Zwangsversteigerungen als Zivilklage eingereicht. Der High Court of England and Wales ist das höchste Handelsgericht der Welt.
Die Klage wurde für Nebenkläger freigegeben, damit hat jeder, dem man jemals eine Immobilie versteigert hat, die Möglichkeit sich dieser Klage anzuschließen. In diesem Vortrag wird näher auf die Klage eingegangen. Wer selbst Nebenkläger werden möchte, findet alle Informationen auf der Webseite:
➡ http://www.hc-zv-nebenklage.org/
Wichtig ist, dass sich so viele wie möglich an der Klage beteiligen. Die Kosten hierfür wurden vom Klageeinreicher ausgeglichen.
➡ Nebenklage am High Court, Wales (Video 4 Std.)
Die geplante vereinheitlichte Einlagensicherung in der EU nimmt Fahrt auf – Das Ziel der Begierde: die gutbetuchte Einlagensicherung für die Bankguthaben und Spargelder in Deutschland.
EU-Politiker und Euro-Retter geben keine Ruhe. Sie wollen die Einlagensicherung der Bankkunden im Euro-Raum vergemeinschaften. Das Ziel ihrer Begierde sind vor allem die gefüllten Einlagensicherungsfonds für die Kunden der deutschen Banken, besonders die der Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken. Aus diesen Fonds soll, wenn Banken in anderen EU-Ländern pleitegehen, auch deren Kundschaft versorgt werden. Das ist ein massiver Angriff auf den Schutz von Bankguthaben und Spargeldern aller Bankkunden in Deutschland. Brechen beispielsweise griechische oder italienische Bankinstitute zusammen, werden deutsche Sparer und Bankgläubiger mit in die Haftung genommen, obwohl sie mit diesen Banken kein bisschen zu tun haben. Aber die Gegenwehr deutscher Politiker ist lau. Sie lassen ihre Bürger (wieder einmal) im Stich – wie beim Massenzustrom von Migranten so auch gegenüber der beabsichtigten EU-Einlagensicherung. Die eine oder andere Äußerung verbalen Widerstands, die sie sich abringen, ist wenig glaubhaft. Mehr als eine ungeliebte Pflichtübung ist schwerlich wahrnehmbar. Die von Deutschland bisher verschlossene Tür zur vereinheitlichten EU-Einlagensicherung hatte Peter Altmaier im Januar geöffnet – ohne Not und scheinbar risikoblind.
Anbei einige aktuelle Presseartikel, welche manch´ Einen mehr als nur vermuten lassen, es ginge hierbei um die Vorbereitung zum Lastenausgleich 2.0. Die Nr. 1 dieses Vorfalls gab es im Jahr 1954.
Die Entscheidung des BVerfG war seit dem Februar nun nur noch eine reine Formsache. Der Weg zur stillen Enteignung durch die Hintertür der sog. Hauseigentümer, pardon -besitzer ist nunmehr frei. Eine Grundsteuer-Erhöhung wird wohl kommen, in welchem Ausmaß auch immer diese dann ausfallen wird. Wen wird es treffen? Wieder den „kleinen“ Mann, die wegbrechende Mittelschicht!
➡ /bundesverfassungsgericht-grundsteuer-ist-verfassungswidrig
➡/verfassungsgericht-kippt-basis-der-grundsteuer-100.html
➡ /deutschland/urteil-zur-grundsteuer-bundesverfassungsgericht-fordert-reform-aid-1.7505223
➡ /grundsteuer-gekippt-was-sind-die-folgen-der-entscheidung-a2397578.html?latest=1
Da dem BVerfG nur die jeweils entsprechenden Fälle aus den westlichen Bundesländern (bis 1990) vorlagen, bezieht sich das Urteil formaljuristisch auch nur auf eben diese alten Bundesländer. Es betrifft genauer die BRiD-Berechnungsgrundlagen für die jeweiligen Verwaltungseinheiten. Somit die Bemessungsgrundlage nach dem Wert aus dem Jahre 1964. Die der DDR aus dem Jahre 1935. Dies unter der angenommenen Prämisse, daß er alle fünf Jahre angepasst wird. Das ist, wie so vieles in der BRiD, nie wirklich korrekt umgesetzt worden. Bis Dezember 2019 fliesst noch einiges an Wasser den Rhein hinunter. Solange hat der „Gesetzgeber“ Zeit dies zu erledigen. Wenn dem dann doch noch so sein sollte, dann gilt wohl, dass bei der Neubewertung diese Werte ansteigen werden, vor allem in Großstädten. Angeblich soll diese Anhebung aufkommensneutral stattfinden: Die würde bedeuten, daß diesen Erhöhungen sodann auch entsprechende Senkungen an anderen Orten gegenüberstehen soll(t)en. Die Grundsteuer wird natürlich auf die Mieter umgelegt und sodann dort abkassiert.
Nebenbei angemerkt: Der Einzige der das Hebesatzrecht hätte, wäre ein echter Bürgermeister, welcher aus einer Gemeindeversammlung nach den Gemeindeordnungen von/vor dem Jahr 1914 hervorgegangen ist.
Ergänzend hierzu:
➡ /land-und-bodenrechte
➡ /land-und-bodenrechte-2/
Bayern plant nicht nur das umstrittene, superscharfe neue Polizeigesetz, um massiv gegen echte und angebliche Gefährder vorzugehen. Bayern plant auch eine Art Polizeirecht gegen psychisch kranke Menschen. Der Entwurf für ein „Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz“ führt zur Mollathisierung des Rechts: Depressive Menschen sollen künftig nach Regeln, die bisher nur für Straftäter galten, in Krankenhäusern festgesetzt werden können – ohne dass (wie bei Gustl Mollath) eine Straftat vorliegt. So steht es im Gesetzentwurf, der vom Kabinett Söder verabschiedet worden ist.
Schon der Name des Gesetzes ist eine Täuschung: Es enthält vier Paragrafen über „Hilfe“ für Kranke – und 35 über ihre „Unterbringung“ zu Zwecken der Gefahrenabwehr. Die Fachwelt ist entsetzt; als einzige positive Errungenschaft im neuen Gesetz gilt der Aufbau eines flächendeckenden psychiatrischen Krisendienstes. Fast alle anderen Vorschriften orientieren sich am Strafrecht und am Maßregelvollzug für Straftäter. Die Stellungnahmen der Mediziner und Psychiater lesen sich daher wie ein Aufschrei.
➡ /bayern/umstrittener-gesetzentwurf-bayern-will-psychisch-kranke-wie-straftaeter-behandeln
P.S. Es gibt keine totalitäre Verwaltung, die nicht mit so etwas auskäme. Dann ist es bald nicht mehr weit bis zur Euthanasie. Kümmert Euch um eure Patientenverfügung. Hier eine Bsp.-Verfügung, welche man jedoch an die Gegebenheiten anpassen sollte.
Ergänzend hierzu für den Bundes-DEUTSCH. Man beachte die Leserkommentare:
➡ Werden Fingerabdrücke im Ausweis Pflicht?
Wer Langeweile hat, der möge doch einmal die Eröffnungsbilanz seiner „Gemeinde“, bzw. Firma Stadt xyz besorgen und sodann die dortigen Be“dienst“eten in der [Behörde] befragen, wo das ganze Geld hingeht. Die sind allesamt pleite…
Und ob die den Unterschied zwischen einer GEBIETS-Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts kennen?
Man siehe auch die Fußnote 2 des § 4 KStG:
Wenn ihr schon dabei seid… geht zu den („öffentlichen“) Wasserwerken und fordert dort als Bürger / Steuerzahler Akteneinsicht. Könnte es sein, dass ihr dort Einkaufsposten für so wichtige Dinge wie Aluminium oder gar Fluoride finden werdet?
➡ /hausaufgabe-zum-aufwecken/
Die Gesetze der Militärregierung für die Bundesrepublik Deutschland gelten und dies steht für alle sichtbar auf den Internetseiten des Landesamtes für Finanzen des Freistaat Bayern.
Um genau zu sein, lautet der Text wie folgt:
„Daneben bestehen noch folgende Sonderzuständigkeiten:
• Die Dienststelle Ansbach ist zuständig für die Durchführung des Gesetzes Nr. 59 der Militärregierung und Wiedergutmachungsbehörde im Sinne dieses Gesetzes.
• Die Dienststelle München ist zuständig für die Angelegenheiten des im Rahmen der Wiedergutmachung beschlagnahmten und eingezogenen Vermögens, insbesondere gemäß dem Gesetz Nr. 52 der Militärregierung über die Sperre und Überwachung von Vermögen, dem Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946 und der Direktive Nr. 50 des Kontrollrats vom 29. April 1947.“
➡ lff.bayern.de/das_landesamt/aufgaben/
➡ /GG Art. 120 Besatzungskosten
Ergänzend hierzu:
➡ PFERDESTEUER? … dürfen die das? (Teil 2)
➡ /wer-verschenkt-gerne-steuern/
➡/bundesbereinigungsgesetze-2006-2010
Auf einem Seminar wurde u.a. auch über den richtigen Kirchenaustritt debattiert. Es scheint so, als dürfte die von vielen an den Nuntius übermittelte Willenserklärung nicht so einfach ausreicht. Bei Matthias Klama hieß es, dass der Taufschein / Nummer hierzu erforderlich sei. Wer hierzu seine Erfahrungen teilen möchte, kann diese uns gerne mitteilen.
Diese unten verlinkten Dokumente wurden in Österreich bereits mehrmals verwendet und haben bei den kirchlichen Stellen einigen Stress verursacht! Es dürfte deswegen auch schon eine Bischofskonferenz angeblich einberufen worden sein.
➡ /katholischedokumente.de.tl/PAPST-BENEDIKT-XVI-.–d–DER-KIRCHENAUSTRITT-VOR-DEM-STAAT-ist-KEIN-KIRCHENAUSTRITT-VOR-DER-KIRCHE
➡ Kirchenaustritt
➡ Austritt Katholische Kirche
Eminenz, schon seit längerer Zeit haben Bischöfe, Offiziale und andere Fachleute des Kanonischen Rechtes diesem Päpstlichen Rat Zweifel und Anfragen zur Klärung hinsichtlich des sogenannten actus formalis defectionis ab Ecclesia catholica vorgelegt, auf den in den Canones 1086 § 1, 1117 und 1124 des Codex des Kanonischen Rechtes Bezug genommen wird. In der Tat handelt es sich um einen in der kanonischen Gesetzgebung neuen Begriff, der sich unterscheidet von den anderen, eher „virtuellen“ Modalitäten (die auf dem Verhalten basieren) des „offenkundigen“ oder einfach „öffentlichen“ Glaubensabfalls (vgl. c. 171 § 1, 4°; 194 § 1, 2°, 316 § 1, 694 § 1, 1°; 1071 § 1, 4° und § 2), Umstände, in denen die in der katholischen Kirche Getauften oder in sie Aufgenommenen durch rein kirchliche Gesetze verpflichtet sind (vgl. c. 11).
➡ ACTUS FORMALIS DEFECTIONIS AB ECCLESIA CATHOLICA
Man möge beachten, dass ein Deutscher vom Lehen der Kirche befreit ist (Bismarck´sche Kulturevolution).
Nur die DEUTSCH sind, gemäß dem Reichskonkordat von 1933, wieder in den Fängen des Vatikans.
➡ /ns-regime/aussenpolitik/reichskonkordat-1933
Die Versiegelung des Dritten Auges – hier das Kreuz auf der Stirn des Neugeborenen bei der Taufe – kann rückgängig gemacht werden. Auch hier ist der erste Schritt das hierfür benötigte Bewusst_Sein.
OLG Koblenz; Az.: 1 U 1588 – Amtspflichtverletzung
a) Für die Beurteilung des Verschuldens im Sinne des § 839 BGB gilt ein objektivabstrakter Sorgfaltsmaßstab. Danach kommt es auf die Kenntnisse und Einsichten an, die für die Führung des übernommenen Amtes im Durchschnitt erforderlich sind, nicht aber auf die Fähigkeiten, über die der Beamte tatsächlich verfügt. Dabei muss jeder Beamte die zur Führung seines Amts notwendigen Rechts- und Verwaltungskenntnisse besitzen oder sich diese verschaffen. Ein besonders strenger Sorgfaltsmaßstab gilt für Behörden, die wie die Finanzämter durch den Erlass von Bescheiden selbst vollstreckbare Titel schaffen. Eine objektiv unrichtige Gesetzesauslegung oder Rechtsanwendung ist schuldhaft, wenn sie gegen den klaren und eindeutigen Wortlaut der Norm verstößt oder wenn aufgetretene Zweifelsfragen durch die höchstrichterliche Rechtsprechung, sei es auch nur in einer einzigen Entscheidung, geklärt sind (Tremml/Karger, Der Amtshaftungsprozess, Rn. 162, 165, 169; Detterbeck/Windthorst/Sproll, Staatshaftungsrecht, Rn. 182; BGH, VersR 1989, 184, BGH, NJW-RR 1992, 919).
➡ http://www.amtspflichtverletzung.de/olg/20020717koblenz.htm
Was viele dieser sog. (Schein)Beamten nicht wissen [welche aufgrund von sog. „Amtshilfeersuchen“ privater Raubritter (hier: Gerichtsvollzieher in bezug auf die GEZ u.a.) beauftragt werden, sich als Erfüllungsgehilfen zu prostituieren] , da dies nicht gelehrt wird, ist:
Nach dem Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll enthalten sind, in der Fassung des Protokolls Nr. 11 Straßburg, 16 IX. 1963 Art. 1 – Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden. Niemand darf die Freiheit alleine deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist eine vertragliche Pflicht zu erfüllen.
Somit steht ein jeder Bedienstete bereits mit einem Fuß im Gefängnis.
➡ bgbl__27_II_1973_60_inhaltsverzeichnis
➡ Beamtenwegweiser 2015
➡ /meine-person-und-die-behoerden
➡ /die-polizei-im-hier-und-jetzt/
Es war einmal ein Collegestudent namens George, der dachte, er wisse alles. Während er über die Weihnachtsferien zu Hause war, gerieten George und sein Vater eines Abends nach dem Essen in eine hitzige Debatte. Der Streit begann, als der junge Student versuchte, seinem Vater zu erklären, dass sie als Weiße die Verantwortung für all das Unrecht tragen sollten, dass Weiße im Laufe der Geschichte Nichtweißen angetan haben.
George erklärte: “Getrieben von europäischem Rassismus und von Habgier stahlen wir den amerikanischen Ureinwohnern ihr Land und hielten Afroamerikaner als Sklaven, wir haben Juden verfolgt und die Umwelt zerstört. Wir sind über Tausende von Jahren hinweg unterdrückerische Rassisten gewesen, und daher ist es nur gerecht, wenn wir finanzielle Reparationen für den Schaden bezahlen, den wir über die Welt gebracht haben. Ich bin froh, dass unsere politische und wirtschaftliche Herrschaft über die unterdrückten Völker zu Ende geht, aber wir haben immer noch einen weiten Weg vor uns.”
Georges Vater war geschockt, als er das Gerede hörte. “Wer hat dir diesen kommunistischen Sozischeiß in den Kopf gesetzt, mein Sohn? Hat Dir das einer Deiner sandalentragenden Hippie-Professoren am College erzählt?” fragte der Vater.
➡ /eine-wunderbare-rasse-die-diversifikation/
Vortrag mit Diskussion im Rahmen der Münchner Wirtschaftsgespräche Brandaktuell zur Lage in Deutschland, Europa und der Welt! Geopolitik zum Anfassen und Verstehen. Nach der aktuellen Reise, mit Gesprächen auf der OSZE, von Willy Wimmer geht er wie immer auch auf alle Publikumsfragen ein! Wer gut informiert sein will, schaut bis zum Ende!
Einige Eckpunkte:
07:41 Zum Treffen von Trump mit Macron und Merkel
10:05 Die Bundeskanzlerin weiß nicht, was in der Charta von Paris steht? 12:29 Macron lädt Trump ein, um an etwas zu erinnern was gegen Deutschland gerichtet war
38:15 Nachrichten aus der Medienlandschaft aus Gütersloh und über den Einfluss von Shareholder Value auf die soziale Komponente
39:20 Über den Verlust der nationalen Interessen nach dem Umzug nach Berlin
42:34 Über die Migrationsentwicklung
47:35 – Anklage an die kath. Kirche – Versagen der Oberhäupter und Kirchenvertreter
51:25 Über die NATO und die Kriegstreiberei 56:00 Beginn der Diskussion
56:14 Zuschauerfrage: Warum wird die CDU Frau Merkel nicht los? 1:02:20 Willy Wimmer über die Kooperation der CDU/CSU mit der Linken Fraktion
1:07:45 Zuschauerfrage: Glauben Sie, dass eine Hinwendung der Russen nach China, den Druck der US-Amerikaner auf die Beziehungen belastet
1:17:40 Zuschauerfragen…
1:20:00 Zuschauerfrage: Welche Rolle spielt Herr Juncker?
Willy Wimmer, ehem. parlamentarischer Staatssekretär des Bundesministeriums für Verteidigung, erklärt die Ursachen und Hintergründe dieser Fehlentwicklung aus seiner langjährigen Erfahrung als Experte für Sicherheitspolitik und internationale Angelegenheiten. Er trifft sich mit Machern aus Wirtschaft und Politik. Seine Analysen sind gewürzt mit biografischen Anekdoten aus seiner Zeit als Abgeordneter des Deutschen Bundestages und Wahlbeobachter der KSZE/OSZE.
Die Aufzeichnung ist vom 25.04.2018.
Etwas „Historical Talking“
https://www.youtube.com/watch?v=kQhlfhlbSx8