Quo vadis Freistaat Preussen? v1.4.

aktualisert am 30.09.2016

Da ich öfters von „Mitgliedern“ des „Freistaat Preußen“ auf meine Artikel angesprochen wurde, gibt es an dieser Stelle ein paar Gedanken.

Die Einen werfen mir äußerst sinnig „Hochverrat“ vor, da ich den „Gelben Schein“ progagiere.
Manche versteigen sich in der Fragestellung, ob mich das System bezahlt. 😉
Andere verstehen nicht, dass meine Artikel einerseits u.a. auch auf der FB-Seite des „Freistaat Preußen“ dupliziert werden und andererseits, dass ich den „Gelben Schein“ hoffiere…
… wie passt das denn nun zusammen?

Die schwarzen Texte in diesem Artikel sind Zitate von dieser Weltnetzseite:

Teil 1:
http://www.freistaat-preussen.info/…/183-%C3%BCbergabe

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Artikel 1 der sogenannten Verfassung des „Freistaats Preußen“ (1920):
(1) Preußen ist eine Republik und Glied des Deutschen Reichs.
…findet den Fehler..! 🙂

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„Dank der vielen wachen und aufgeklärten Menschen, sowohl in Preußen wie auch in den anderen Regionen des 2. Deutschen Reiches befinden sich mittlerweile mehrere Bundesstaaten in Reorganisation. Dadurch konnte das 2. Deutsche Reich in Europa seit 03. Oktober 2015 endlich handlungsfähig gestellt werden. Da es dabei immer wieder Missverständnisse gibt, soll an dieser Stelle kurz klar gestellt werden, daß es sich bei dem „Staatenbund Deutsches Reich“ (2.Deutsches Reich) in Europa um ein Bündnis von 26 souveränen Einzelstaaten und Stadtstaaten handelt, in dem die RuStAG Deutschen einheimisch sind.“

Eine / Die Reorganisation eines kompletten Bundestaates unter Ausschluß der originären Gemeinden und des Souveräns / des Rechteträgers ist so nicht möglich.
Es gilt ausschließlich das Subsidiaritätsprinzip! Von Unten nach Oben!
Man siehe hierzu auch die Verfassung des Norddeutschen Bund von 1867, welche dieses Prinzip soweit impliziert.
verfassung-NDB-1867

Ggf. kann auch die Emder Synode der Protestanten von 1571 zur Klärung des Begriffs heran gezogen werden.
Die kleinste staatliche Einheit nach der Familie ist und bleibt die originäre Gemeinde.
Ohne die (re)aktivierten und reorganisierten Gemeinden ist eine Reorganisation eines Bundesstaates nicht möglich.

In diesem Zusammenhang beachte man auch die wichtige und gerne verschmähte Thematik der Bodenrechte:
https://www.agmiw.org/?p=2904

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„Nicht zu verwechseln mit dem „Staat Deutsches Reich“ (3. Deutsches Reich), dessen Staatsangehörigkeit/Staatsterritorium in der Antarktis liegt, besser bekannt als Neuschwabenland, die gerade versuchen, sich mit ihrer deutschen Staatsangehörigkeit „…Deutsche im Sinne des Grundgesetzes Art.116…“, (gelber Schein der BRD) eine neue Verfassung zu geben. Das Staatsterritorium für die Reichsbürger wurde offenkundig im Bundesanzeiger vom 05. August 1952 definiert, wo sie seit 1938 ihre tatsächliche Heimat haben.“

Das ist nur die halbe Wahrheit. Der „Gelbe Schein“ ist auch nicht das wirkliche Thema, sondern es ist die Willenserklärung über den Feststellungsantrag F des Bundesverwaltungsamts (BVA) in Köln.

antrag-f

Wer den „Gelben Schein“ OHNE die Ahnennachweise vor 1914 beantragt kommt (bzw. verbleibt) in dem Rechtsstand von 1937.
Hier: GG 116 (1) „Deutscher im Sinne des Gesetzes…“

Der Feststellungsauftrag wird korrekt MIT den Ahnennachweisen vor 1914 beauftragt. Somit stellt das System (die Verwaltung) für sich selbst fest (den die hat den Auftrag hierzu!) – hier über den mit/in unserem Auftrag ausgelösten Verwaltungsakt – dass Mann / Weib Deutsche(r) ist:

Ist deutscheR StaatsangehörigER.
Das sind die Gliedstaaten, die 26 Stadt- und Bundesstaaten!

Man ist somit gesetzlicher Deutscher nach dem GG 116 (1) „…anderweitiger gesetzlicher Regelung“.
Diese anderweitige Regelung ist das RuStAG von 1913.

Dokumentiert ist / wird die positive Entscheidung auch im EStA-Registerauszug: „Abstammung § 4.1 (Ru)StAG“
https://www.agmiw.org/?p=1499

esta

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln klärt auch auf seinen Internetseiten auf, dass der Feststellungsantrag mit den Nachweisen vor 1914 einzureichen ist. Ebenso gerne auch auf Anfrage:

BVA

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Zu all den anderen Themen auf dieserSeite des „Freistaat Preußen“ ist nur so viel zu sagen, dass:

a) das Geschriebsel über das 3. Reich irreführend ist oder wohl sein soll. Damit soll nur Panik über die NaZi-Keule verbreitet werden. Darauf sind wird ja alle jahrzehntelang konditioniert worden. Klappt ja bestes, oder? 👿
b) das jede Handlung, welche allerspätestens (je nach Sichtweise; genau genommen der Status Quo Ante Bellum 29.07.1914 – 23:59  Uhr – 2 Tage vor der Mobilmachung) nach dem 11.11.1918 auf deutschem Boden stattgefunden hat ILLEGAL ist!

Und somit auch die Weimarer Verfassung als auch [das Geschäftsmodell der Firma] der „Freistaat Preußen“.

Zu den Themen „Preußenschlag“; „Freistaat Preußen“ 
(ab der Minute 6 bis Minute 20) und Gemeiden ein Erklär-Video:

Genau reinhören! Deutlicher und besser zu erklären geht es nicht!
➡ https://www.youtube.com/watch?v=kR_vccEB7ck
Wer dies nicht glauben mag, der möge doch selbst recherchieren!

Man lese ergänzend auch hier:
https://www.agmiw.org/?p=3253

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KWII-abdankungsurkunde2

Die in dem Artikel vorgezeigte „Willenserklärung“ seitens der Natürlichen Person „D E U T S C H E  K A I S E R“ ist aufgrund des begangenen Siegelbruchs ungültig. Man beachte ebenso den Schriftverkehr von Wilhelm II. bis zu seinem Tode, in welchem er immer ergänzend mit dem Kürzel I.R. (Imperator Rex) unterzeichnete.

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Auch hier nur die halbe Wahrheit. Oder mangelhaftes Arbeiten in der „Adminstration„? In dem Artikel wird diese „Version“ des Bundesgesetzblattes (BGBl.) benutzt:

bgbl

Man möge dann doch bitte selbst tätig werden und die korrekte Version des BGBl. durchlesen. Denn die Verwaltung erklärt im offiziellen Bundesgesetzblatt wie folgt:

BGBl. Art.27

Mehr hierzu unterhttps://www.agmiw.org/?p=1487

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„Deshalb können und dürfen die echten RuStAG Deutschen nur von einer für sie zuständigen staatlichen Verwaltung der entsprechenden Bundesstaaten verwaltet werden und nur von dort ihre staatlichen Dokumente erhalten!“

„Diese Verwaltungen können jedoch erst entstehen, wenn die Völker der betreffenden Staaten so, wie es die Preußen vorgemacht haben, ihre Not erklären, Notwahlen tätigen und dann ihre staatliche Verwaltung in Betrieb nehmen, die dann die Staatsangehörigkeit des Bundesstaates rechtskräftig beurkunden kann!“

Auch dies ist so nicht korrekt! Das hätten die Geschäftsführer der Firma „Freistaat Preußen“ gerne. 😉 Der Souverän soll schon wieder seine Stimme abgeben und sich verwalten lassen. Grober Unfug!

Die „Verwaltung“ der Einwohner & Bürger läuft zuförderst ausschließlich über die jeweiligen originären Gemeinden!
Der jeweilige Bürgermeister / Gemeindevorsteher bestallt Beamte. Echte Heimat(h)scheine werden ebenfalls von der Gemeinde ausgestellt.
95% aller Aufgaben und Verordnungen sind de jure als auch de facto über die Gemeinde umsetzbar.
Die Gemeinde braucht aktive Mitmenschen aber sicher keine übergeordnete Verwaltung.

Liebe Republikaner, liebe Freistaatler: Ob es Euch gefällt der nicht.
Genau so läuft es ab und nicht anders! 😉

„Diesen Weg haben mittlerweile auch Bayern, Sachsen, Baden, Württemberg und Hamburg umgesetzt und weitere deutsche Völker sind gerade dabei diesen Restitutionsanspruch ebenfalls völkerrechtskonform umzusetzen.“

Allesamt illegal…! 👿

Ich war bei der sogenannten „Reorganisation“ des Bundesstaat Württemberg anwesend.
Dort wurde die Verfassung des Bundesstaates Preußen auf die Leinwand geworfen.
Sodann wurde gesagt, dass man nun überall dort, wo „preußisch“ steht, das Wort „württembergisch“ eingesetzt wird.
Wie kreativ! Und so überaus legal… 😉
Mit dieser „Verfassung“ haben dann 19 Mann den kompletten Bundesstaat Württemberg adhoc „reorganisiert“.
Findet die Fehler. Wenn es nicht so traurig wäre, würde ich lachen.

➡ https://www.agmiw.org/?p=2389

Das ist auch nicht relevant. Eine Umgehung des Subsidiaritätsprinzips – wahr genommen durch die Souveräne in den Gemeinden – ist nicht möglich.
Eine Gemeinde kann von den Souveränen vor Ort überschaubar zum Gemeinwohl organsiert werden.
Wie ein Geschäftsmodell dies im Einzelnen mit den gesamten Bundesstaaten umsetzen möchte, darf sich jeder selbst fragen!

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shaef52

Liest man den Punkt a) genau durch, so stellt man fest, dass ein (Land) Freistaat Preußen nichts zu melden hat.  🙂

Seht hier den Punkt b (wie beschlagnahmt!^^) und auch hier den Begriff „Länder“.

Für den Souverän gibt es nur die Möglichkeit der Reorganisation der Gemeinden, basierend auf dem Wertindex von 1914!
Und eben nicht von 1922, auch nicht von 1945 und schon garnicht von 2015!

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Teil 2:
http://www.freistaat-preussen.org/aktuelle-bekanntmachungen/144-handlungsfaehigkeit-und-anordnung-der-bundesstaaten-des-deutschen-reichs

Auch hier erkennt man in dieser Bekanntmachung die üblichen Fehler. Ob diese gewollt sind oder bewußt eingebaut wurden, darf sich jeder selber fragen und beantworten.

a) der „Schrieb“ von Wilhelm II. ist mit Siegelbruch – wie gehabt!
N
ebenbei, Dokumente, welcher Art auch immer, welche unter „Zwang“  unterschrieben wurden, sind auch ungültig…

Wie oben erwähnt! Wieso hat Wihelm II. nicht mit I.R. unterschrieben? (Imperator Rex).  Diesen Zusatz gab es hingegegen bei  seinen anderen Schreiben 8aucmit A.H.) bis zu seinem Tod… er sah sich somit nachwievor als Natürliche Person „D E U T S C H E  K A I S E R).

b) „FreiStaat“ ??? frei vom Staat ??? der „Freistaat Preußen“ als „Land“ hat NICHTS zu melden! Siehe oben erklärt…

c) Einen LICHTbildausweis haben nur Personen aber keine Menschen! Warum besorgt man sich den so einen Wisch als Souverän?

d) Der Art. 27 (jeder Staatenloser bekommt einen Personalausweis) wird eben nicht angewendet; Steht auch im BGBl. so drin. Siehe oben!

e) Es gibt nur die eine zentrale Fragezu beantworten:
WAS bedeutet Subsidiarität?
Wer DAS verstanden hat, der weiss, dass es eben NICHT von Oben nach Unten gehen kann und darf.

f) Über die Halbwahrheiten zum „Gelben Schein“ und dem Status des „Freistaat Preußen“ habe ich bereits weiter oben in meinem Artikel genug geschrieben. Prüfe ein jeder selbst nach….
Wer nicht selbst nachprüfen und eigenständig denken möchte, soll es bleiben lassen…
wer einmal lügt… das gehört aber wohl zum Alltag der „Administration“ (Firma) „Freistaat Preußen“.
 

Wer sich gerne wieder & weiter verwalten lassen möchte, der möge diesen Weg gehen.

Wem der Weg über die Aktivierung und Reorganisation seiner Gemeinde vor Ort zu viel Mühe bereitet, der möge sich nicht wundern, wenn er in 2017/2018 eines besseren belehrt wird.
Wer zu viel Geld übrig hat, anstelle sich selbst zu informieren und in die Handlung zu kommen, der möge teure Seminare besuchen.

Die Wiederherstellung der Rechtstaatlichkeit auf deutschem Boden ist nur mit IM System nachgewiesenen Deutschen möglich.
Damit einhergehend mit dem Anspruch auf den Boden.
Die Umsetzung erfolgt ausschließlich über die Aktivierung der Gemeinde innerhalb der damaligen Gemarkungsgrenzen!

Und dies bitte nur nach dem Subsidiaritätspinzip von Unten nach Oben auf der Grundlage bis zum 29.07.1914.

Nebenbei, diese Organisation ist, sofern die zahlreichen Gerüchte stimmen, auch vom System unterwandert. Wundern würde es mich nicht.

Wer zu diesen Themen weiterlesen möchte, der wird hier fündig:
https://www.agmiw.org/?p=2598