Vorschaubild (oben):
Flaming Sword = 2nd U.S. Division Memorial (1917-18) in Washington. The flaming sword of freedom cuts the black of the Nazi night over Europe and points the way to the final rainbow of peace and liberty.
The rainbow is made up of the colors of the Allied nations.
Das flammende Schwert steht für den Frieden, die Regenbogenfarben stehen für die vereinigten Kräfte (Nationen).
Den Hintergrund des Wappens hat man von der Farbe Blau auf Schwarz geändert.
Dies als Signal/Zeichen für den Sieg über die schwarze SS.
(Einmal unabhängig von Neu-Schwabenland betrachtet ^^).
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Grab des unbekannten Soldaten in Paris – bzgl. des WKI (!!!!)
Was bitte hat ein unbekannter Soldat (auf der Tafel steht etwas von einem franzöischen Soldaten) aus dem WK I mit den NaZi´s zu tun???
Man beachte:
Groteske Situation! Man gedenkt mit dieser Stätte einerseits einem gefallen „unbekannten“ Soldaten des WK I und zugleich dem Kampf gegen die Deutschen rund 30 jahre später im WK II. Was denn nun?
Nebenbei:
Die USA sind erst am 06.04.1917 dem WK I. gegen das Deutsche Reich beigetreten. So gesehen ist das flammende Schwert an der Stelle unter der Datenangabe das, was der Amerikaner am allerbesten kann:
Heiße Luft absondern…!
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Volltext-Version der SHAEF-Gesetze:
➡ SHAEF_Militaergesetze
Unterscheidung des SHAEF No. 52 – UK vs. USA:
➡ https://www.agmiw.org/?p=98
SHAEF-Gesetz Nr. 13:
➡ raetselraten-um-westalliiertes-gesetz-nr-13
Gibt es eine Erklärung, weshalb es die Gesetz Nr. 7 bis 50 nicht gibt und andere Lücken vorhanden sind?
Kontrollratsgesetze – im Text nach unten scrollen:
➡ http://reichsjustizamt.de/kontrollratsgesetze.htm
Wichtig:
Wurden aufgehoben durch den Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland vom 12. September 1990, siehe – Artikel 7:
(1) Die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.
(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.
… zur Aussetzung der Wirksamkeit der Vier-Mächte-Rechte und – Verantwortlichkeiten = Aussetzung ist aber nicht gleich Aufhebung!
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GG Artikel 125
Recht, das Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes betrifft, wird innerhalb seines Geltungsbereiches Bundesrecht,
1. | soweit es innerhalb einer oder mehrerer Besatzungszonen einheitlich gilt, |
2. | soweit es sich um Recht handelt, durch das nach dem 8. Mai 1945 früheres Reichsrecht abgeändert worden ist. |
Der 03.10.1990 – vgl. Teilfreispruch von Dr. Alexander Schalck-Golodkowski wegen Devisentransfers rechtskräftig➡ http://archiv.jura.uni-saarland.de/Entscheidungen/pressem99/BGH/strafrecht/bgh9113.html
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Aus der SHAEF wurde im Laufe der Zeit die US-Army in Europa.
Die Amerikaner sehen sich aus ihrem Verständnis der Geschichte heraus als die „Befreier“ und „Demokratisierer“. Das zeigen sie der Welt auch immer wieder sehr eindrucksvoll… ;-(
Aufgaben in Europa:
➡ http://www.globalsecurity.org/military/agency/army/usaeur.htm
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Werner Freers (* 19. Juli 1954 in Hämelerwald)
ist General der Bundeswehr und seit dem 10. Dezember 2012 Chef des Stabes des Supreme Headquarters Allied Powers Europe (SHAPE) in Casteau bei Mons, Belgien.
Curtis Michael „Mike“ Scaparrotti (* 5. März 1956 in Logan, Ohio)
ist General der United States Army und seit dem 3. Mai 2016 Oberbefehlshaber des United States European Command (USEUCOM), einem teilstreitkraftübergreifenden Regionalkommando der Streitkräfte der Vereinigten Staaten mit Sitz in Stuttgart-Vaihingen. Zugleich dient er in Personalunion auch als 18. Supreme Allied Commander Europe (SACEUR) der NATO und ist damit militärischer Oberkommandierender des Bündnisses.
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Dies ist die Sichtweise der (RuStAG-)Deutschen aus den Bundesstaaten.
Der Weimarer / BRvD-Republikaner wird stattdessen (leider) immer nur die amerikanische Demokratisierung als die Befreiung Deutschlands vom Nationalsozialismus sehen.
Welche Freiheiten hierfür die Deutschen seit 1918 aufgegeben haben, bleibt bei dieser Sichtweise völlig unbeachtet…!
Enteignungen in Deutschland (SHAEF Gesetz Nr. 52)
„Deutschland wird nicht mit dem Ziel der Befreiung besetzt, sondern als eine besiegte feindliche Nation zur Durchsetzung alliierter Interessen.“
Amerikanische Regierungsanweisung ICG 1067, April 1945 (vgl. „Welt“ vom 4. Juli 1994)
➡ https://www.youtube.com/watch?feature=share&v=MvH1c_Y7AqU&app=desktop
Die Wehrmacht hat kapituliert… jedoch wer nicht…? 🙂
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Lasst Euch nicht verwirren von jenen, die Verfassungen schreiben oder Nationalversammlungen einberufen etc. Wenn das ginge, wäre die Bundesrepublik längst ein Rechtsstaat. Wo noch Rechtsstaaten wirksam sind, kann man keine Neuen gründen. Die Alliierten dürfen nur den Deutschen, die nachgewiesenen Deutsche sind, das Deutsche Reich zurückgeben. Vermutete „deutsche Staatsangehörige“ ohne Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate sind im Sinne des Gesetzes keine Deutschen, sondern DEUTSCH mit der Glaubhaftmachung deutsch. Menschen und Volkssouveräne, die den Verwaltungsakt nicht erlassen haben, um ihre Staatsangehörigkeit per Abstammung vor 1914 nachzuweisen, sind für das Deutsche Kaiserreich und seine Bundesstaaten verschollen und dies schon seit 1918.Deshalb Shaef Gesetz Nr. 52 Artikel I Abs. 1 Satz (b) verinnerlichen.
Wer im BRD-Konstrukt Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare nach ihrer Zulassung gemäß Militärregierungsgesetz Nr. 53 fragt, erntet hasserfüllte Blicke – insbesondere von Richtern und Staatsanwälten und fragende Blicke und Achselzucken von Rechtsanwälten und Notaren. Die teilweise sehr aggressiven Reaktionen bei Richtern und Staatsanwälten deuten stark darauf hin, dass man einen wunden Punkt angesprochen hat.
Dieselben Reaktionen erlebt man vor Gericht, wenn man den Richter darum bittet zu bestätigen, dass er der gesetzliche Richter nach Artikel 101 GG ist, oder ob es sich bei dem Gericht, in das man geladen („einbestellt“) um ein Staatsgericht handelt.
Aufgewachte wissen, dass die Militärgesetze zum großen Teil nie abgeschafft worden sind und spätestens mit dem zweiten Bundesbereinigungsgesetz (2. BMJBBG) durch die Aufhebung der Aufhebung des Besatzungsrechts wieder eingeführt worden sind.
Finden wir noch andere Quellen, die uns zeigen, dass die Militärgesetze und insbesondere das Militärgesetz Nr. 53 noch gelten?
Wir schauen in das Jahr 1996 (sechs Jahre nach der sog. Wiedervereinigung und sechs Jahre nach der angeblichen Erlangung der Souveränität der BRD durch den 2+4 Vertrag).
Im Januar 1996 ist Dr. Alexander Schalck Golodkowski, der Devisenbeschaffer und Waffenhändler der DDR, im Rahmen eines Siegerjustiz-Verfahrens verurteilt worden. Dies wegen eines Verstoßes gegen das Militärgesetz Nr. 53!
Die ansonsten mit Vorsicht zu genießende Enzyklopädie „Wikipedia“ lügt ausnahmsweise mal nicht:
➡ https://de.wikipedia.org/wiki/Alexander_Schalck-Golodkowski
„Das Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde 1992 und das Verfahren wegen Veruntreuung von Milliardenbeträgen der DDR-Regierung durch Überweisungen ins Ausland 1993 eingestellt. Zum Prozess kam es jedoch 1995 wegen des Vorwurfs der Abwicklung illegaler Waffengeschäfte. Als Ergebnis wurde Schalck-Golodkowski im Januar 1996 wegen Verstoßes gegen das als Bundesrecht weitergeltende Militärregierungsgesetz Nr. 53 zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Eine Revision gegen das Urteil wurde vom Bundesgerichtshof verworfen.[8] Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Im Juli 1996 kam es zu einer weiteren Anklageerhebung wegen Embargovergehen. 1998 wurde Schalck-Golodkowski wegen eines Krebsleidens für verhandlungsunfähig erklärt und brauchte zunächst nicht mehr vor Gericht zu erscheinen. Dennoch wurde er im Juli 1998 zu einer erneuten Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt; wiederum wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Sein Verteidiger war der Berliner Anwalt und spätere SPD-Bundestagsabgeordnete Peter Danckert, der auch andere Stasi-Offiziere vertrat.“
Und hier noch mal ein ganz wichtiges Detail aus dem o. g. Text – für diejenigen, die es vielleicht überlesen haben:
„das als Bundesrecht weiter geltende Militärregierungsgesetz Nr. 53“
Das Militärregierungsgesetz Nr. 53 gilt als Bundesrecht weiter!
Auch die Pressemitteilung des BGH zur Ablehnung der von Dr. Schalck Golodkowski angestrebten Revision birgt Sprengkraft in sich:
➡ http://archiv.jura.uni-sb.de/Entscheidungen/pressem97/BGH/strafrecht/schalck.html
Für die Helfershelfer im BRD-Konstrukt ist in dieser Pressemitteilung eine Passage zu finden, die hoffentlich Unwohlsein erzeugt:
Der…. „Staatssekretär im Ministerium für Außenhandel der DDR und Leiter des Bereichs „Kommerzielle Koordinierung“ (Koko), Dr. Alexander Schalck-Golodkowski,“……… hat „im staatlichen Auftrag (der DDR) Schußwaffen und militärisch nutzbare Nachtsichtgeräte aus der Bundesrepublik Deutschland in die DDR ohne die nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 53 erforderlichen Genehmigungen einführen lassen“……..
Der Schutz eines untergegangenen Staates (DDR) nützt einem ehemaligen Helfer des „Staates“ also herzlich wenig, wenn er gegen Militärregierungsgesetze – hier das Militärgesetz Nr. 53 – verstoßen hat.
Es hilft auch nichts, wenn ein anderer „Staat“ wie z.B. die erwähnte BRD in das Geschäft eingebunden und sozusagen Mittäter war.
Es gibt demnach keinen Schutz für „Beamte“, die wissentlich oder unwissentlich gegen das Militärgesetz Nr. 53 verstoßen.
Ich hoffe, jetzt wird unseren Richtern, Staatsanwälten und den anderen willfährigen BRD-Helfern mulmig!!
Sie verstoßen tagtäglich gegen das Militärgesetz Nr. 53, denn sie müssen gemäß dessen Bestimmungen zugelassen sein und den darin festgelegten Eid abgelegt haben.
Und genau deswegen werden sie auch so ungehalten, wenn man nach ihrer Zulassung fragt (s.o.).
Es ist auch einer der Treppenwitze des Siegerjustizsystems, dass der damalige Mittäter „BRD“ bzw. dessen verantwortlicher „Beamte“ nicht auch angeklagt worden ist.
Ganz im Gegenteil, die ihn schützende Verbrecherorganisation namens BRD (was anderes war sie in diesem Zusammenhang nicht) hat sogar den Richter spielen dürfen.
Schalck Golodkowski hat auch noch eine Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG eingelegt:
➡ https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/1999/bvg99-037.html
Das BverfG hat die Beschwerde nicht angenommen und mit der nachstehenden Begründung zurückgewiesen:
„Das BVerfG hat bereits in der Vergangenheit mehrfach entschieden (zuletzt durch Beschluß des Ersten Senats vom 3. November 1982; BVerfGE 62, 169ff), daß die Voraussetzungen der Strafbarkeit nach Art. VIII MRG Nr. 53 ausreichend bestimmt sind.“
Und hier noch ein ganz wichtiger Satz aus dem Urteil:
„Die Herstellung der deutschen Einheit läßt die Frage der Tatbestandsbestimmtheit in keinem anderen Licht erscheinen.“
Heißt das, dass die Militärgesetze auch nach der „Herstellung der deutschen Einheit“ (damit ist wahrscheinlich der 2+4 Vertrag gemeint) weiter gelten? Ich denke schon.
Je mehr man gräbt, desto mehr Ungereimtheiten und Lügen fördert man zutage.
Und weil Lügen kurze Beine haben, wird das BRD-Konstrukt auf seinen Stummelbeinchen nicht mehr weit kommen.
LG Wolfgang
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Anlage zur Pressemitteilung Nr. 37/99 vom 25. März 1999 –
MRG Nr. 53 – Devisenbewirtschaftung und Kontrolle des Güterverkehrs
ARTIKEL I – Verbotene Geschäfte
1. Vorbehaltlich einer von der Militärregierung oder von einer von ihr bestimmten Stelle erteilten Ermächtigung sind alle Geschäfte verboten, die zum Gegenstande haben oder sich beziehen auf:
d. Vermögenswerte, gleichgültig, wo sie sich befinden, sofern das Geschäft zwischen Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt, Hauptniederlassung oder Sitz im Gebiet und Personen außerhalb des Gebiets abgeschlossen wird oder sich auf solche Personen bezieht;
2. Abgesehen von üblicher persönlicher Habe dürfen Vermögenswerte nur über die zugelassenen Grenzübergangsstellen und nur mit Ermächtigung der Militärregierung oder einer von ihr bestimmten Stelle in das Gebiet oder aus dem Gebiet verbracht werden.
ARTIKEL VIII – Strafen
1. Wer gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes oder einer hierzu erlassenen Durchführungsverordnung oder Anordnung verstößt, macht sich strafbar und wird, wenn schuldig befunden, mit Gefängnis bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bis zu DM 25.000,– oder dem dreifachen Wert der dem Gegenstand der strafbaren Handlung bildenden Vermögenswerte oder mit Gefängnis und Geldstrafe bestraft. Das Gericht kann auch die Einziehung der Vermögenswerte anordnen, die den Gegenstand der strafbaren Handlung bilden.