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Souveränität „Deutschlands“? v2.5.

aktualisiert am  06.07.2017

Aktuell:

Putin zündet die Bombe: Wie illegal ist die Bundesrepublik?

Wurde Merkel zum Abschuß freigegeben? Recht viel anders läßt sich Putins sensationelle Bemerkung auf dem 21. Internationalen Wirtschaftsforum in St. Petersburg nicht erklären, wonach die Bundesrepublik nur „eingeschränkt souverän“ sei (Quelle hier: https://deutsch.rt.com/…/51684-wladimir-putin-was-merkel-a…/).

Die Frage der deutschen Souveränität ist der Dreh- und Angelpunkt der Nachkriegsordnung. Jeder, der es wissen wollte, konnte immer schon wissen, daß Deutschland seit dem 8. Mai 1945 unfrei, ein besetztes Land und die Bundesrepublik alles andere als ein souveräner Staat ist. Jetzt bestätigte es der russische Präsident, der es wissen muß, und zog dem Berliner Vasallenregime damit praktisch den Teppich der (Schein-)Legitimität unter den Füßen weg. Die Folgen dieser Enthüllung sind noch gar nicht absehbar.

Putins Erklärung legt die Axt ans Fundament der Bundesrepublik. Denn: noch im Januar glaubten die Richter des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts in ihrem Urteil im NPD-Verbotsverfahren der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) „Verfassungsfeindlichkeit“ attestieren zu müssen. Dieses Willkürurteil könnte den Karlsruher Robenträgern jetzt bald um die Ohren fliegen. Denn womöglich ist auch das Karlsruher Gericht und seine Rechtsprechung von Grund auf illegal. Wie legitim kann eine „freiheitlich-demokratische Grundordnung“, ihr „Grundgesetz“, ihre Institutionen sein, wenn sie sich wie im Fall der Bundesrepublik auf eine defizitäre oder fehlende staatliche Souveränität gründen? Haben alle diejenigen recht, die die Bundesrepublik von jeher für eine Staats-Simulation halten?

Es sieht ganz danach aus. Putins Erklärung im Rücken, könnte die Debatte über die Rechtmäßigkeit der BRD-Staatskarikatur jetzt sehr schnell an Fahrt gewinnen. Die Bundesregierung könnte schon bald in böse Erklärungsnöte kommen. Dazu können wir beitragen. Die Diskussion über die Legitimität der Bundesrepublik ist eröffnet. An ihrem Ende kann nur ihre Abwicklung stehen. Diese war lange nicht mehr so greifbar wie jetzt.


Man lese hierzu auch hier, denn für mich ist das nur Populismus:
Quo Vadis Deutschland


RA Lutz Schaefer: Von einer Souveränität kann keine Rede sein!
/ra-lutz-schaefer-von-souveraenitaet-kann-keine-rede-sein/

Ins besonders um diese Entscheidung(en) des Bundesverfassungsgerichts (Hier: Az.: 2 BvF 1/73 & BVR 373/83) wird von den BRvD-Organen grundsätzlich ein großer Bogen gemacht.

Zitat: „Es wird daran festgehalten, (Rechtsprechung seit 1956…), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht ‚Rechtsnachfolger‘ des Deutschen Reichs, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich‘, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch‘.“

Dies weil sie eben nicht den Schluß ziehen wollen / können / dürfen, dass aufgrund der, in dem Urteil aus dem Jahr 1973 beschrieben, „Identität“ seitens der BRD und dem Deutsches Reich wir alle sowohl Bundes- als auch gleichzeitig „Reichsbürger“ sind. Dies ist soweit unstrittig…! 🙂

Ergänzend hierzu:



Das Thema der Souveränität von bzw. für „Deutschland“ wird gerne vielfältig diskutiert.

Beginnen wir einmal mit der Bundeskanzler-Darstellerin Frau „Dr.“ Angela Merkel:
https://www.youtube.com/watch?v=XhGHDgZQ1zg

Wie sieht man das Ganze Prozedere im Ausland? 🙂
https://www.youtube.com/watch?v=8T1EHuROJD8

OK,  es geht auch etwas ernster und vor allem plausibler:
https://www.youtube.com/watch?v=vjf3WMzPvpY


Das Dokument „2+4-Vertrag“ heißt offiziell „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland„. In diesem Zusammenhang ist der Begriff „abschließende Regelung“ klar ausschlaggebend! Denn „abschließende Regelung“ heißt auch „aktualisierte„, oder auch „letzte“ Regelung. Dies schließt nicht aus,  dass ggf. ältere Verträge nicht gültig bleiben. Die Bezeichnung  „abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ klingt in etwa wie:
„in Bezug auf (das besiegte) (Nazi)Deutschland“, als hätten sich die Siegermächte endlich mal in 1990 auf eine gemeinsame Regelung auf ganzes deutsches Gebiet geeignet (hier: weil die BRiD und die DDR in ein „Vereintes Wirtschaftsgebiet“  zusammengeführt wurden).
Und selbst das Wort „Regelung“ (in bezug auf Deutschland) suggeriert ein bestimmtes Objekt-Subjekt-Verhältnis.
Heißt, die vier Siegermächte regeln etwas in Bezug auf Deutschland.

Mit anderen Worten kann bei bei dem 2+4-Vertrag keine Rede von einem (Ersatz-)Friedensvertrag mit Deutschland sein, sondern es ist (nur) eine (endgültige) Regelung zwischen den vier Siegermächten!

Was somit die älteren Verträge zwischen der BRiD und den Siegermächten nicht zwingend berührt. 😆

Weit wichtiger in dem Zusammenhang sind die früheren Abkommen zwischen der BRiD und den Westalliierten. Denn dort steht ausdrücklich (z.B. im „Deutschlandvertrag“ von 1952 oder im Pariser Abkommen von 1954), dass bestimmte Einschränkungen bis zum Abschluss des Friedensvertrags gültig bleiben. Siehe hierzu das obige Video mit Herrn Fenenko.

Da der 2+4-Vertrag ausdrücklich kein Friedensvertrag ist, bleiben frühere Bestimmungen weiterhin in Kraft. Außerdem steht nicht im 2+4-Vertrag ausdrücklich, dass alle früheren Abkommen hiermit außer Kraft gesetzt werden. I

Herr Fenenko meint gerade hier all die früheren Abkommen, in denen etwas ausdrücklich mit dem Wort „Friedensvertrag“ geregelt wird. Das bekräftigt auch die Tatsache, dass keiner der Siegesmächte den Friedensvertrag mit Deutschland bis heute hat – Russland auch nicht!
Interessant hierbei ist, dass Russland schon die ganze Zeit und auch gerade jetzt öffentlich aktive Verhandlungen über den Abschluss eines Friedensvertrages mit Japan führt. Nicht aber mit Deutschland)!
Der 2+4-Vertrag auf Deutsch, Russisch, Englisch, Französisch:
http://www.smixx.de/ra/Links_U-Z/Zwei-Plus-Vier-Vertrag.pdf


Der sogenannte „Überleitungsvertrag von Berlin“ ist eine besondere juristische Delikatesse, weshalb es sehr verwundert, dass dieses besonders gelungene Übereinkommen nicht nur der Öffentlichkeit, sondern selbst Juristen an den Universitäten, verschwiegen wird.

In Artikel 2 Abs. 1 heißt es dort:
Überleitungsvertrag von Berlin – Artikel 2

(1) Zitat: „Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in Bezug auf Berlin ….. begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.“

(vgl.: Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin vom 02.10.1990 (BGBl 1990 Teil II Nr. 36)).

Die Formulierung „in oder in Bezug auf Berlin“ hat es dabei in sich.

Da alle alliierten Verfügungen sämtlich in Berlin verkündet und verabschiedet worden sind, bleiben damit auch alle, nicht nur Berlin, sondern auch das übrige Deutschland betreffenden Rechte der Alliierten in Kraft.
Soviel zur immer wieder behaupteten Lüge, die sogenannte „Bundesrepublik Deutschland“ sei ein „souveräner“ „Staat“.

+++++

Quelle: www.n-tv.de -22.09.2012

Laut Charta der Vereinten Nationen Deutschland ist „Feindstaat„.
Die Vereinten Nationen sind das oberste internationale Gremium, ihre Resolutionen sind Ausdruck der Weltgemeinschaft der Staaten. Im Gründungs-Dokument der UN gibt es aber auch feindliche Staaten. Darunter ist auch Deutschland.
Sogar im Sicherheitsrat sitzt ein Land, das für die UN offiziell ein „Feindstaat“ ist: Deutschland.

Die Situation klingt bizarr:

Die Bundesrepublik ist drittgrößter Beitragszahler, entsendet Tausende Entwicklungshelfer, Soldaten und Polizisten unter der hellblauen Fahne in die ganze Welt, arbeitet emsig im Sicherheitsrat mit und gilt als verlässlicher Partner, der auch mal die eigenen Interessen zurückstellt. Feinde sehen anders aus. Und dennoch wird das Land an gleich drei Stellen der fast heiligen UN-Charta als Feind bezeichnet.

Gegensätzliche Aussagen….

Dabei findet sich in den betreffenden Artikeln 53, 77 und 107 das Wort „Germany“ nichteinmal. Es geht um „alle Staaten, die mit einem der derzeitigen Unterzeichner dieser Charta während des Zweiten Weltkriegs im Kriegszustand waren“ – das ist Deutschland,
aber das sind natürlich auch Japan und andere Staaten. Es folgen starke Sätze: Jedes UN-Land hat das Recht, in den unter die Klausel fallenden Ländern militärisch einzugreifen – auch ohne weiteres UN-Mandat. Ein hellblauer Freibrief für eine Invasion Deutschlands?

Weiterführende Infos:
http://www.geheimpolitik.de/Deutschland/Kriegserkl-Tab-D.htm

https://www.agmiw.org/?page_id=1107


Zum Thema Grundgesetz FÜR die BRiD (GG):

Zwar hat das GG seit dem Jahr 1990 keinen territorialen Geltungsbereich mehr (dieser war verankert im Art. 23 GG alte Fassung), denn der Artikel 23 GG (neue  Fassung) enthält keinen solchen.

Gleichwohl enthält die Präambel einen personellen Geltungsbereich, siehe dessen letzten Satz:

GG23-Präambel

Die BRiD sollten wir nicht als einen/den „Staat“ verstehen.
Gleichwohl als die für uns zuständige Verwaltung.
Denn wir brauchen/ benutzen sie schließlich, um den von uns gewollten Staatsangehörigkeitsausweis und den EStA-Registerauszug zu bekommen.

Letztendlich geht es hier um die Einbürgerung nach dem Artikel 116 Absatz (2) Grundgesetz aufgrund des in Artikel 116 Absatz (1) enthaltenen gesetzlichen Vorbehalts, dem RuStAG von 1913!

Zudem benötigen wir das Grundgesetz wegen dem Artikel 28, um – nach BRD-Vorgaben – legitim Gebietskörperschaften zu aktivieren!

gg28

Das GG wird somit als die ABG´s einer Firma anerkannt; jedoch nicht als DIE Verfassung für die deutschen Völker!

Wir spielen mit offenen Karten und befinden uns in der Wahrheit!

Ergänzend hierzu aus dem Bundesverfassungsschutzgesetz §4:

VVS

Der Absatz 2 stellt insofern kein Problem dar!
Der Absatz 1 ist spannend: Bund und Land?
Wer ist der Bund? Der Bund ist das Deutsche Reich, oder?. 🙂
Die Länder? Wer weiss…

Der Staatsschutz ist zudem auch in die Belange des Feststellungsverfahrens involviert. Man lese daher auch hier:

Screenshot_1


Und wem das noch nicht reicht, den verweise ich gerne auf das bayerische Staatsministerium. Man lese und hinterfrage selbst:

bayern178

bayern180


Das Gesetz vom 23. Sept. 1990 zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands- Einigungsvertragsgesetz ist in Teilen somit-….unvereinbar und nichtig.

Hier ist es nachzulesen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1991/04/rs19910424_1bvr134190.html


Grundgesetz und Wiedervereinigung – Wie die Menschen von denNachfolge-NaZis belogen werden:
https://newstopaktuell.wordpress.com/2016/12/09/vorlage-2/


Ein Staatenbund? Ein Bundesstaat?

Mit seinem – unabgestimmten – Plan einer Konföderation der beiden deutschen Staaten hat Kanzler Kohl innenpolitisch die Initiative ergriffen – und erstaunlich viel Zustimmung erhalten. Die Kritiker in Bonn wie in Ost-Berlin dagegen bemängeln vor allem, daß Kohl nicht zugleich die Oder-Neiße-Grenze endgültig anerkannt hat.

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13496248.html


https://www.youtube.com/watch?v=6i3mUjlT3YU

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Ralf Spranglil

Die wohl größte Fälschung unserer Zeit.
Strafgesetzbuch StGB § 267 Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht.
(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption vom 20.11.2015 (BGBl. I S. 2025), in Kraft getreten am 26.11.2015 Gesetzesbegründung verfügbar

Was ist nun die wohl größte Fälschung ?

SCHÄUBLES “ EINIGUNGSVERTRAG “ ZWISCHEN STASI UND BND – DER KOHL MAFIA :

1. ) FÜR 10 MILL. DM – natürlich geklaut von der DDR Staatsbank – erkauft er sich eine private Unterschrift von G. KRAUSE DER STASI UND ERFINDET EINEN STAATSVERTRAG AM 31. 08.1990 !
2. ) DIESEN SIEGELT ER IN TRADITION – geklaut in der Ständigen Vertretung in Bonn ( DDR ) inzwischen BND besetzt –
und nennt die Fälschung : EINIGUNGSVERTRAG ……..
3. ) DAMIT TÄUSCHT ER GANZ DEUTSCHLAND – EUROPA UND DIE WELT – um sein HAUPTGESCHÄFT – WAFFENHANDEL – FORTZUSETZEN , werden zum Jugoslawien Krieg die NVA WAFFEN GELIEFERT – DENN ER MUSS DIE EU MAFIA GRÜNDEN!

Hier die Fakten :
Unterschriften Stasi /BND , Siegel der Ständigen Vertretung der DDR aus Bonn …….DANN KLAUT ER 688 MRD DM DER DDR – UM EINE EU ZU GRÜNDEN !!!


Ein kleines Schmanckerl zuletzt:
Sammelrundschreiben_der_Deutschen_Treuhandverwaltung aus dem Jahre 1948
Sammelrundschreiben_der_Deutschen_Treuhandverwaltung_1_Teil_(a)