Schlagwort-Archive: Ausweis

Gelber Schein kontra „Deutsches Reich“ Ausweis

Oft werde ich auf das Thema „Staatsangehörigkeitsausweis“ angesprochen. Es gibt einige Gruppierungen, welche Ausweise ausgeben, welchen aber alle dieselben Mängel anhaften.

Es gibt keinen Staat „Deutsches (Kaiser)Reich“ und es gibt auch keine Exilregierung des „Staates“ Deutsches (Kaiser) Reich. Und ebenso haben all diese Gruppierungen keine bestallten Beamten, welche befugt wären Ausweisdokumente zu erstellen. Und die Pässe der „BRD“ vergeben auch keine Staatsangehörigkeit.

stag-vermutung

Worin liegt nun der Unterschied zwischen dem Staatsangehörigkeitsausweis von diesen „Reichsämtern“ und „Exilregierungen“ in Deutschland und dem, der von der Ausländerbehörde heraus gegeben wird?

Der Unterschied liegt darin, dass die von den „Reichsämtern“ und „Exilregierungen“ heraus gegebenen Ausweisdokumente von der „BRD“ und ihren Schergen nicht anerkannt werden, genausso wenig international.

Sie werden jedoch auch nicht eingezogen, da sie keine staatlichen Hintergründe haben und somit niemandes Rechte berühren. Damit ist nicht gesagt, dass die BRD sehr viel staatlicher wären, als diese „Reichsämter“.

Das Problem sogenannter „Reichsämter“ und anderer sich selbst erklärter „Regierungen“ und „Freistaaten“ ist, dass sie immer versuchen das Deutsche (Kaiser)Reich von oben nach unten aufzubauen. Das funktioniert aber so nicht.

Bismark und Co. haben das Deutsche (Kaiser)Reich seiner Zeit nach dem Subsidaritätsprinzip von unten nach oben aufgebaut. Das heißt, die kleinste Einheit (die Familie) verwaltet sich selbst. Folglich müssen erst einmal die Menschen wieder souverän werden. Dann die Gemeinden. Haben sich genügend Gemeinden wieder reorganisiert, können diese einen Städtetag ausrufen und dieser wiederum kann seinen BundesSTAAT (nicht Land und auch nicht Reich) reaktivieren.

Erst wenn sich mindestens 2 Bundesstaaten des Deutschen Reiches wieder reorganisiert haben, kann das Deutsche (Kaiser)Reich und damit ein Reichsamt wieder tatsächlich legitim seine Arbeit aufnehmen! Das ist einigen Möchtegern-Reichskanzlern aber offensichtlich ein viel zu langer und beschwerlicher Weg!

Was die Legitimität des bundesrepublikanischen Nachweises angeht:

Die BRD ist KEIN STAAT und kann (wie es das Bundesverfassungsgericht auch richtig feststellte) KEINE EIGENE STAATSANGEHÖRIGKEIT DEFINIEREN (also vergeben).

Warum ist deren Gelber Schein dann trotzdem gültig?

Die BRD ist eine von den Alliierten eingesetzte Verwaltung, um die Deutschen verlässlich mit staatlichen Urkunden zu versorgen, die sie im nationalen und internationalen Umgang benötigen. Als auch um die Ordnung in einem besetzten Gebiet (siehe GG Art. 120) zu garantieren. Und genau diese Aufgabe erfüllt sie auch. Sie stattet uns mit Urkunden aus, nach Gesetzen aus der Zeit VOR ihrer eigenen Entstehung (Man sollte also genau wissen auf welche Gesetze man sich beruft!), die auch international gültig sind.

Die Alliierten haben keinerlei juristischen Zugriff auf die Rechte von vor dem WK I., denn sonst hätten sie das Deutsche Reich wohl schon längst aufgelöst (Debellatio). Das machen wir uns zunutze und beantragen mit unserer eigenen Willenserklärung (BVA-Formular: Antrag F) die FESTSTELLUNG der deutschen Staatsangehörigkeit. Damit lösen wir einen Verwaltungsakt aus.

In dem „Antrag“ weisen wir aber auch unsere Angehörigkeit IN einem der Staaten nach. Den kann uns die BRD zwar auf Grund des fehlenden alliierten Zugriffs auf das Deutsche Reich nicht gewähren, aber sie kann UND MUSS für uns im EStA-Register des BVA festhalten, dass wir diese verbindlich nachgewiesen haben!

Der Staat ist der Souverän (z.B. Württemberg, Bayern, Preußen). Als Bundesstaat ist er Mitglied in einem Verein (Deutsches Kaiserreich). Der Bundesstaat vergibt keine Staatsangehörigkeit Man hat seine Staatsangehörigkeit IN Württemberg, Bayern, Preußen etc. Die natürliche Person ist nicht Mitglied des Vereins (Deutsches Kaiserreich), sondern sie ist Angehöriger eines Staates (Württemberg, Bayern, Preußen etc.). UND sie ist Zugehöriger einer Gemeinde als Bürger oder Einwohner je nach der Satzung dieser Gemeinde.

Als ausgebende Stelle, bzw. als eine ausstellende Gemeinde innerhalb der BRD (Subsidaritätsprinzip) MUSS die BRD diesen Schein dann auch akzeptieren. Somit können uns ihre Schergen auch nichts mehr anhaben (wenn wir uns da natürlich auskennen, ansonsten überreden die uns natürlich ihnen zu glauben, dass wir mitgehen müssen) und man lässt uns in Ruhe.

DER GELBE SCHEIN IST DIE WEICHE IM DEUTSCHEN RECHT.

Man muss die nicht gewollte und illegale „deutsche Staatsangehörigkeit“ verlieren/ ablegen und das kann man nur, wenn man diese auch per Eigenantrag besitzt. Klingt schizophren, aber so ist es nun einmal. 🙂

Jetzt hat man diese StAG auf diktiert bekommen (durch konkludentes Handeln). Daher kann man diese auch nicht verlieren/ablegen, weil man sie nicht besitzt.

Der Nebeneffekt ist, dass durch diese per Verwaltungsak ausgelöste Ableitung die Verwaltung uns unsere weitere (richtige!) Staatsangehörigkeit z.B. die des Königreich Preußen, Württemberg, Bayer bestätigt und nun kann man sich daran machen die „deutsche Staatsangehörigkeit“ zu verlieren. Dies z.B mit einem Entlassungsantrag nach §§ 20, 21 RuStAG. Das geht dann den sehr langen Weg via der Verwaltungsgerichte.

Jeder Versuch die Reichsverfassung von 1871 (diese ist keine Staatsverfassung, sondern die Verfassung für einen Staatenbund aus unabhängigen Staaten) durch eine (andere) Staatsverfassung zu ersetzen ist nicht nur Wahnsinn, sondern auch das Ende der von ihr geschützten 26 Bundesstaaten diese Vereins, des ewigen Bunds, des Deutsches Reich, welcher definitiv KEIN STAAT ist.

Jeder Versuch die Weimarer Reichsverfassung oder das Grundgesetz zu reformieren und den sogenannten „2. Weltkrieg“, der eines der schlimmsten Völkerrechtsverbrechen dieser Erde war und ist und auch so behandelt werden sollte, mit Friedensverträgen zu beenden und damit ein fremdgesteuertes Konstrukt zu legalisieren, ist Hochverrat und Landesverrat.

Denn das Deutsche (Kaiser)Reich ist vertreten durch seine 26 Bundesstaaten:
Bayern, Preußen, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Sachsen-Weimar-Eisenach, Anhalt, Braunschweig, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen Meiningen, Lippe, Schaumburg-Lippe, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Reuß Ältere Linie, Reuß Jüngere Linie, Waldeck, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Freie und Hansestadt Lübeck und ab dem31.05.1911 das Reichsland Elsaß-Lothringen.

Die Deutschen Bundesstaaten des Kaiserreichs haben KEINEN 2. Weltkrieg führen können, da sie seit dem 28. Oktober 1918 handlungsunfähig sind.Und sind somit schulden- und lastenfrei.

Deswegen sind und bleiben ALLE Konstrukte, die auf einer Basis von nach dem 27. Oktober 1918 basieren und in der UNO registriert sind FEINDSTAATEN des Deutschen Kaiserreich und seinen 26 Bundesstaaten. Schaut in diese Liste, ihr findet dort die rechtsfähigen Bundesstaaten des Deutschen Kaiserreich NICHT aufgeführt.

Ihr müsst aus dieser UNO Scheiße raus und den Feinden, die in der UNO gelistet sind, den Frieden anbieten und nicht euch auch noch zu ihren Anführern aufschwingen.

Schaltet euer Gehirn wieder ein, ihr seid auf den Irrweg, denn neue Verfassungen könnt ihr nur für einen eurer Heimathstaaten machen und dazu müsst ihr diese erst mal wieder annehmen und handlungsfähig machen.

Also die Gemeinden, mit Gemeindeversammlungen, mit Gemeinderäten, echte unparteiische Bürgermeister, die dann wieder echte Beamte bestallen können, wieder handlungsfähig machen. Erst dann könnt ihr euch in Einheit und Freiheit überlegen wie man in Zukunft verhindert, dass die Geschäfte, Vermögen und Sondervermögen wieder die Macht erlangen können.

Die Bismarck’sche Kulturrevolution ist noch lange nicht beendet und hat am 28. Oktober 1918 einen herben Rückschlag erhalten.

Recherchiert und beschäftigt euch mit dem größten und schönsten Erbe eurer Ahnen, das ist die absolute Freiheit auf halben Wege. Geht ihn zu Ende – für eine bessere Welt braucht es bessere Menschen und keine bessere Politik und das kann man nicht erzwingen.

Quellen: Rico Handta, Klaus Schmidt; edit markus

Die Bedeutung der Staatsangehörigkeitsurkunde – Teil 1 & Leitfaden Reaktivierung einer Gemeinde

Die BRD Verwaltung – seit 1990 im Handelsrecht – und im Auftrag der Alliierten, die sich an die HLKO (nach Völkerrecht) halten müssen, haben seit 1949 die offiziellen Melderegister aus der Zeit von vor 1914 weitergeführt !

Wenn eine reaktivierte Gemeinde die Geschäftsfähigkeit übernimmt, (mehr als 50 % der Bundesstaatsangehörigen – vor 1914) übernimmt sie auch das Melderegister. Ab da können wir selbst die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat bestätigen.

Die Staatsangehörigkeitsurkunde (Gelber Schein) gibt es in drei (3) Ausführungen!

Unterscheidungsmerkmal sind der Vorname und der Familienname. Es kommt auf den richtigen Feststellungsantrag nach RuStAG 1913 gemäß § 4.1 und auf die zu erbende (vom Vorfahren zu dieser Zeit) Staatsangehörigkeit des jeweiligen Bundesstaates an.  Die Alliierten haben angeordnet, daß die Staatsangehörigkeit  nachgewiesen werden muß! Die Ausweise der Verwaltung der BRD bestätigen keine Staatsangehörigkeit. Die BRD und die Alliierten  können es nur anhand der Melderegister bestätigen und für sich selbst feststellen.

Bundesstaatsangehöriger ist nur der, der seinen Stammbaum bis vor das  Jahr 1914 nachweisen kann. Staatsangehöriger oder Apolide ? Wer keinen entsprechenden Vorfahren innerhalb der Grenzen von 1914 nachweisen kann ist aussen vor.

Eintragungsmöglichkeiten im „Gelben Schein“:

a) Max Mustermann  (Bundesstaatsangehöriger mit Staatsangehörigkeit)
b) Max MUSTERMANN (Kolonieangehöriger – Halbsklave)
c) MAX MUSTERMANN (BRD – Angehöriger – Vollsklave)

Siehe auch unsere Ausarbeitung bis zum Jahr 2013.
Deutsche Ansichten: http://workupload.com/file/gExuCxwY

Das Ausländergesetz (AuslG-VwV) sieht vor, dass jeder Bundesbürger der seine Staatsangehörigkeit nicht mit einer Staatsangehörigkeitsurkunde nachweisen kann, wie ein Ausländer zu behandeln ist.

“1.2.1 Ausländer ist jede natürliche Person, die weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt noch als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling im Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat (Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit) oder diesen Status durch Abstammung oder – bis 31. März 1953 – durch Eheschließung erworben hat.”

“1.2.3.1 Deutsche, die zugleich eine oder mehrere fremde Staatsangehörigkeiten besitzen, sind keine Ausländer i.S.d. Ausländergesetzes (inländischer Mehrstaatler). Bestehen Zweifel, ob jemand Deutscher ist, obliegt die Klärung der Staats- angehörigkeitsbehörde. Bis zur Klärung ist er als Ausländer zu behandeln. Beruft sich ein Ausländer darauf, Deutscher zu sein, hat er dies gemäß § 70 Abs. 1 nachzuweisen (z.B. durch Staatsangehörigkeitsurkunde).”

Im Personalausweisgesetz wird explizit auf juristische und natürliche Personen (§ 1 BGB von 1896) hingewiesen. De facto besitzt die juristische Person keine Rechte, da seine keine Staatsangehörigkeit besitzt.  § 28 Antrag – Personalausweisgesetz (PAusw.V) – der NRO BRD (1) Um das Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 Absatz 2 Satz 1 des Personalausweisgesetzes überprüfen zu können, muss ein Antrag nach § 21 Absatz 1 Satz 1 des Personalausweisgesetzes enthalten:

1. Angaben zur Identitätsfeststellung von juristischen und natürlichen Personen; bei natürlichen Personen sind dies insbesondere der Familienname, die Vornamen, der Tag und der Ort der Geburt sowie die Anschrift der Hauptwohnung; bei juristischen Personen sind diese insbesondere der Name, die Anschrift des Sitzes, die Rechtsform und die Bevollmächtigten; außerdem ist in diesem Fall eine Kopie des Handelsregisterauszugs oder der Errichtungsurkunde beizulegen.

http://www.gesetze-im-internet.de/pauswv/__28.html

Die gesamte Loslösung vom Verwaltungssystem der BRD, seit 1990 im Handelsrecht (HGB), kann nur mit einer reaktivierten Gemeinde gelingen.

1. Kündigung aller Handelsverträge und Rückgabe des juristischen Person nebst Personalausweis.
2. Abmeldung der juristischen Person im System BRvD bei der Gemeide im Handelsrecht (Melderegister – Umzug ins Ausland).
3. Bestätigung des Wohnsitzes in der aktivierten Gemeinde nach  § 7 des BGB von 1896. Gemeindeaktivierung !

Punkt 1) und Punkt 2) kann man nach Erhalt des Gelben Scheins und EStA-Registerauszugs angehen!

Für Punkt 3) nehme man eine der bereits reaktivierten Gemeinden oder – noch besser – man reaktiviert seine eigene Gemeinde vor Ort.

Erstinfos zur Reaktivierung und Reorganisation von Gemeinden
Die Gemeinde wird von mindestens 7 Souveränen reorganisiert. Das sind dann die wahlberechtigten Gemeindebürger. Die Gemeindeangehörigen sind die Gemeindeeinwohner. Sie haben gegenüber der Gemeinde die gleichen Rechte und Pflichten. Jeder Angehörige der Gemeinde kann Gemeindebürger durch die Erlangung der Souveränität werden. Nur Souveräne können in den Gemeinderat oder zum Bürgermeister gewählt werden. Die Gemeinden (Gebietskörperschaften) werden parallel zu den bestehenden Gemeinden (Körperschaften des privaten Rechts) wieder errichtet bzw. reaktiviert.
Die Amtsgeschäfte und die Steuern gehen auf die Gebietskörperschaften (Succession) über. Die bestehenden Gemeinden bleiben noch so lange bestehen, wie sich Personen dort weiterhin verwalten lassen wollen. Aber wenn sie niemand mehr braucht, benutzt und anerkennt, verschwinden diese Verwaltungen der Alliierten von selbst mangels Einnahmen und Bürgern. Auch deswegen, da die Alliierten nach der HKLO die Gemeinden finanziell unterstützen müssen.
Leitfaden
  1. Zusammenkunft von mindestens 7 souveränen Menschen (Männer über 25 Jahren) mit einer Bundesstaaten-Angehörigkeit (über den Gelben Schein). Diese müssen den Wohnsitz in der zu reaktivierenden Gemeinde nehmen. § 7 BGB. Man  muss nicht dort seinen festen Hauptwohnsitz haben
  2. Annahme der Vorschläge & die Abstimmung über den Gemeindenamen
  3. Es erfolgt die Gemeindegründung mit dem Gründungsprotokoll
  4. Danach die Wahl des Gemeinderats und / oder die Wahl des Bürgermeisters / des Stellvertretenden Bürgermeisters
  5. Amtliche Vereidigung des Gemeinderats / des Bürgermeisters auf die jeweilige Staats- bzw. Landesverfassung
  6.  Aufnahme / Beginn der Gemeindetätigkeit durch die Beauftragten (Reorganisation)
  7. Frauenwahlrecht einführen :-))) Sehr, sehr wichtig!!!
  8. Bei der Aktivierung aber auch daran denken, daß die Gemarkungen aktiviert werden und aus dieser Gemarkung die Gebietskörperschaft entsteht.
Eine solche reaktivierte Gemeinde – siehe auch weiter unten im Text GG Art. 28 (1) – kann:
  • eigene Beamte bestallen (Bestallungsurkunde; seit 1945 gibt es keine Beamten mehr)
  • eigenes (Regional)-Geld auflegen; (Württemberger TALER o.ä.); der erste Schritt zum Grundeinkommen für Alle.
  • eigene Steuern erheben; der Steuersatz für Gewerbetreibende liegt bei 8-12%. Dieser Satz ist völlig ausreichend, da nur regionale Projekte finanziert werden.
    (in Verbindung mit eigenem Geld)
  • eigene Gerichte / Justiz aufbauen
  • Notare, Polizei, Kindereinrichtungen, Schulen
  • Etablierung von Mehrgenerationenhäuser
  • Nchhaltige Landwirtschaft ohne den Zwang Chemie nutzen zu müssen
  • Betriebe und öffentliche Einrichtungen aufbauen
  • KfZ-Kennzeichen
  • Einbürgern nach RuStAG von Menschen ohne Gelben Schein
  • kein Impfzwang, TTIP,  Fracking und vieles mehr
  • etc. ff.
Die Gemeinden sind – nach der Familie – die kleinsten Einheiten. Aus den Gemeinden heraus werden die Entscheidungen eines Rates der Gemeinden (Amtshauptmannschaften) und der Regionen (Kreishauptmannschaften) oder des Staates (Preußen, Sachsen, Hessen, Bayern, Württemberg etc.) entschieden.
Das Subsidiaritätsprinzip findet seit 1871 hier Anwendung, als auch das bis 1990 geltende [Grund-Gesetz=GG], welches dieses Grundrecht aus dem römischen Recht übernahm.
Seit 1990 sind alle freiheitsliebenden Männer und Frauen aufgerufen, sich zu Ihren Staaten mit Ihren Verfassungen vor 1914 zu bekennen, um letztendlich auch einen Friedensvertrag zu machen. [ GG Artikel 146 ]
Bis 1914 war der deutsche Völkerbund mit seinen souveränen Einzelstaaten und ihren Verfassungen vom Volk legitimiert und völkerrechtlich anerkannt. Seit 1914 sind wir immer noch im Kriegszustand ohne einen Friedensvertrag. Verfassungen und gültige Gesetze können nur in Friedenszeiten geändert werden. Erst dann kann das jeweilige Staatsvolk eine zeitgemäße Verfassung in freier Wahl beschließen.
Seit dem 28. Oktober 1918 gab es im Deutschen Kaiserreich – UND auf deutschem Boden – KEINEN legitimen Gesetzgeber mehr.
Alle Statuten (Gesetze, Verordnungen und Satzungen) die nachher entstanden, sind lediglich geltendes Recht der Verwaltung der sogenannten Siegermächte.
Wir dürfen wieder dort anknüpfen, an die Zeit in der jeder Deutsche ein Volkssouverän war. Wir haben seit 1871 das Subsidiaritätsprinzip und seit 1990 ist jeder Deutsche ein Volkssouverän und diese wählen nicht, sie tun selbst was zu tun ist und zwar von unten nach oben.
+++++
gg28
Im Klartext bedeutet dies, dass anstatt der bislang gewählten Körperschaft (BRiD-Politiker), die Gemeindeversammlung treten kann. Diese Versammlung sind die Mitglieder einer Gemeinde, also die dort lebenden Menschen. Diese Menschen können nun SELBST entscheiden, wie die Gemeinde (für alle Menschen) funktioniert, agiert und arbeitet. Dies heisst somit, dass uns die Alliierten in die Freiheit entlassen haben. Nur, die Menschen da draussen im Land verstehen es (noch) nicht. Man kann somit auch aus dem BUND= Bund mit dem Heiligen Stuhl (Vatikan) austreten, sofern man die Begriffsdefinitionen verstanden hat und für sich umsetzt. 😉
GG Art. 28 Abs. 2; VwGO § 42 Abs. 2; VwVfG § 80 Abs. 3
Eine Gemeinde, die im eigenen oder im übertragenen Wirkungskreis Ausgangsbehörde war, ist befugt (§ 42 Abs. 2 VwGO), einen Bescheid anzufechten, mit dem der Betrag der von ihr gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 VwVfG zu erstattenden Aufwendungen festgesetzt wird.
BVerwG, Beschluss vom 22. 1. 2001 – 8 B 258. 00; VG Halle
+++++

Der Staat ist der Souverän (z.B. Württemberg, Bayern, Preußen)

Als Bundesstaat ist er Mitglied in einem Verein (Deutsches Kaiserreich).

Der Bundesstaat vergibt keine Staatsangehörigkeit.

Man hat seine Staatsangehörigkeit IN Württemberg, Bayern, Preußen etc.

Die natürliche Person ist nicht Mitglied des Vereins (Deutsches Kaiserreich), sondern sie ist Angehöriger eines Staates (Württemberg, Bayern, Preußen etc.) UND sie ist Zugehöriger einer Gemeinde als Bürger oder Einwohner je nach der Satzung dieser Gemeinde.

+++++

Nachtrag für Inhaber des Gelben Scheins:
Wer die „Urkunde 146“ des Herrn Klaasen unterzeichnet (Willenserklärung) oder sich anderen „demokratischen“ oder sonstigen republikanischen (Reichs)Bewegungen anschliesst und zu deren Gunsten Willenserklärungen abgibt:
a) bewirkt u.U. einen Verlust seiner durch die Abstammung erworbenen Rechte; auch in bezug auf Handlungen seitens der BRvD ihm gegenüber.
Was steht den in Euren Willenerklärungen und Personenstandänderungen drin?
b) begeht Landes- und Hochverrat am deutschen Volk und seinem Bundesstaat (lest die Verfassung von 1871 bzw. die jeweilige Landesverfassung)
Man sollte wissen, warum man sich per Ahnennachweis seine Rechte zurück holt und wie man diese auch für sich selbst und im Sinne des Ganzen richtig nutzt.

Der Personalausweis & dessen Rückgabe v2.4.

aktualisiert am 24.07.2017

Der PERSONAL-Ausweis

der „staatenlosen“, juristischen Person MAX MUSTERMANN
wann-und-warum-wurden-wir-staatenlos

Eine Handlungsanleitung für den Einstieg in die brisante Materie!

Warum sollte der PERSONAL-Ausweis abgegeben werden?

Da man mit diesem Dokument, durch den Besitz und das Vorzeigen freiwillig, nach Aufforderung von Behörden (allesamt Firmen) oder der Firma „POLIZEI“ seine Bereitschaft erklärt, sich den geltenden Gesetzen (hier: die Firmen-ABG´s nach HGB) des Gewahrsamstaats „BRD“ zu unterwerfen.

Wie ist das gemeint?

Der Polizist fragt Dich:
„Do you UNDER-Stand me“ oder auch „Ver-Stehst Du mich“?
Das bedeutet im Prinzip ein- und dasselbe.

Die Silbe „VER“ ist also etwas endgültiges (das Ende von Gültig).
Ich stehe dann end-GÜLTIG unter Jemanden (seiner Kontrolle).
Es ist dann für mich ab sofort gültig.

Frägt mich also ein Polizist, ob ich ihn VER-Standen habe, dann geht es nicht nur um die Worte an sich, sondern um den Stand. Ergo, ob ich gewillt bin (mein freier Wille!) seinen STAND (über mir selber!) zu aktzeptieren. Und somit auch einen Vertrag mit dieser Person eingehe. Daher werden Dokumente auch nie an diese Person ausgehändigt (in dessen Hände begeben!).

Darauf antwortet man dann:
a) Ich habe ihre Worte wohl „GE-HÖRT“, habe diese aber eben NICHT  „VER-Standen“.
oder b) für Menschen/Souveräne ohne Perso und ohne Wohnhaft etc.:

Ich habe heute keine Person dabei, für die Sie zuständig sein könnten.

Würde man nun mit einem lapidaren „Ja!“ antworten, dann befindet man sich umgehend eine Stufe UNTER dem Anderen.
Ihr befindet Euch sodann im HGB und der Andere kann nun nach seinen eigenen Firmen-AGBs handeln. Man hat damit den AGBs des Anderen (Handelnden, Ausführenden) zugestimmt.

Diese Firmen-AGBs hat man unwissentlich, unter Täuschung im Rechtsverkehr, durch die eigene Unterschrift – somit wieder einmal freiwillig – auf dem Personalausweis aktzeptiert.
Nebenbei: Ist doch erstaunlich oder, dass man seinen eigenen Ausweis selber unterschreibt…? Schon einmal darüber nachgedacht?

Auf einem amtlichen Ausweis muss doch die Unterschrift des Herausgebers, des Vertreters der staatlichen Stelle stehen!

Ein Beispiel hierzu aus der Märchenwelt:

„Dem Überbringer dieser Nachricht soll sofort die Königstochter zur Frau gegeben werden.“
In diesem Märchen hat der König selbst als Leistender / Anbieter unterschrieben, jedoch nicht aber der Bauerssohn als Empfänger der Leistung!
Denn sonst würden die Wachhabenden am Tor den Bauerssohn nur auslachen, oder wenn nicht gar schlimmeres, wie ihn am Pranger („an_prangern“) öffentlich zur Schau zu stellen.

Fazit:
Wer selbst freiwillig unterschreibt, stimmt den Vertragsbedingungen zu!

In Bezug auf die Geburt eines Kindes:
Beide Erziehungsberechtigte haben auf der „Anmeldung“ unterschrieben und auf ihre Erziehungsberechtigung verzichtet….!
Erst danach kann der „Vater Staat“ die Kinder von zuhause abholen.
Denn dies, weil die Eltern einen Vertrag unterschrieben haben.
Hier: die Anmeldung des Kindes, dessen Registration (als Ware):
➡ https://www.agmiw.org/?p=3203

Aber einer „auferlegten“  Pflicht muss niemand freiwillig zustimmen.

Zurück zum Märchen:
Der Königshof hat somit die Hochzeit umgesetzt, da die Unterschrift vom König darauf stand.
Die Königstochter hat nicht mehr zu unterschreiben brauchen, geschweige denn dies dürfen, denn der Vater hat es so verfügt.

Brauche ich den PERSONALAUSWEIS überhaupt?

Nein, zur Legitimation gegenüber den BRiD-Organen genügt auch der Reisepass oder auch der Staatsangehörigkeitsausweis „Gelber Schein“ (ggf. mit einer zusätzlichen Meldebestätigung über die WohnHAFT).
Der PERSONALAUSWEIS ist nicht Pflicht. Auch nicht das mitführen des PERSOS. Laut dem geltendem Gesetz muss nur ein Deutscher nach GG 116 (1) einen Ausweis mit sich führen.

info_befreiungvonderausweispflicht
https://service.berlin.de/dienstleistung/327044/pdf/

Was muss ich tun, um den PERSO rechtswirksam abzugeben?

1. Hierzu muss zuerst der eigene Rechtskreis nach § 4.1 RuStAG 1913 geändert werden. Ergänzende Informationen zu diesem Sachverhalt siehe den Handlungsleitfaden mit Mustertexten:
https://www.agmiw.org/?page_id=1265

2. Nach dem Rechtskreiswechsel nach RuStAG 1913 hat man Anspruch auf gültige deutsche Gesetze.
https://www.agmiw.org/?p=3037

Als Volkssouverän erstellt man sodann seine eigene Personenstanderklärung, mit der die Juristische Person MAX MUSTERMANN abgelegt wird und der Souverän sich zum Administrator seiner Natürlichen Person Max Mustermann bekennt / erklärt.
Diese Erklärung wird öffentlich gemacht (z.B. auf einer Internetseite) und an die Ämter, pardon Firmen wie Bürgermeister, [Amts]gericht, Finanz[amt] und POLIZEI geschickt.

3. Das BRiD-Meldeamt wird hiervon unterrichtet und aufgefordert die Personenstammdaten im Melderegister abzuändern. Aus DEUTSCH hat Deutsche(r) zu werden. Das machen die jedoch nicht.

Die Firma POLIZEI schaut immer zuerst ins Melderegister. Und wenn dort DEUTSCH und PERSO drin steht, bedeutet dass, das ihr in der Opferrolle seid. Als Angehöriger eines der Bundesstaaten des Kaiserreichs steht in Eurem Melderegster drin: „Glaubhaftmachung der Staatsangehörigkeit“.
Der „Gelbe Schein“ bringt schon hier einen Vorteil. Aus einer WohnHAFT wird gemäß Eurer Beauftragung / Willenserklärung nach § 7 BGB ein WohnSITZ.
https://www.agmiw.org/?p=403

4. Als Souverän und Angehöriger eines der 26 Bundesstaaten des „Deutsche Kaiserreich“ begebe ich mich mit Zeugen zu meinen zuständigen BRiD-Bürgermeister (denn der ist der Stabschef der Alliierten und für die Internierten zuständig!) und übergebe ihm als Volkssouverän per Verwaltungsakt die Personenstanderklärung und den PERSONAL-Ausweis zum Einbehalt und zur Vernichtung.

Ergänzend erteilt man den Auftrag (Volkssouveräne beantragen nicht!) die Löschung aus dem Melderegister. Die Bürgermeister sind davon nicht begeistert und kommen diesem Auftrag i.d.R. nicht nach. Dies, weil Ihnen dies „von Oben“ per „Handlungsempfehlung (Dienstansweisung) untersagt wurde und weil jeder Ex-BRiD-Bürger Mindereinnahmen beschert. Diese Verweigerung ist für den Souverän vorerst ohne Belang, da wir einen Verwaltungsakt ausgelöst und den PERSO rechtsverbindlich abgegeben haben. Wichtig ist, dass man den PERSO nicht mehr BESITZT (Eigentümer ist die BRiD) und NUTZT.

ACHTUpersoNG: Das verlegen, verlieren und verbrennen des PERSOS bringt nicht das gewünschte Ergebnis, da man immer einen Verwaltungsakt auslösen muss, damit die Verwaltung BRiD auch de jure davon Kenntnis erlangt. Ebenso MUSS das Melderegister geändert sein und dies geht nur u.a. über den Verwaltungsakt der Feststellung der Staatsangehörigkeit.

Wer mehr zu dem Thema wissen möchte, der kann und soll sich durch Eigenrecherche weiterbilden. 🙂

Interesgrünersant auch die Kürzelgebung auf dem „Grünen“ Reisepass und auf dem „Roten“ Reisepass. Daher weise ich mich – sofern nötig – mit einem abgelaufenen Grünen Reisepass nebst dem „Gelben Schein“ aus. Oder alternativ mit dem Auszug aus dem Geburtenbuch oder mit dem Heimatschein „meiner“ Gemeinde. 🙂

Ergänzend zum Thema, auch in bezug auf den Art. 27 des Staatenlosenabkommens:
https://www.agmiw.org/?p=1487

Der Personalausweis

Wer sich jetzt noch fragt, WARUM man den Personalausweis abgeben sollte, schaue sich dieses Video und die Links an:

https://www.youtube.com/watch?v=hBnYskcJjUo

Personalausweis auf Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Personalausweis

Staatenlose auf Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Staatenlose


Gesetz über das Paß-, das Ausländerpolizei- und das Meldewesen sowie über das Ausweiswesen
vom 11. Mai 1937
 (RGBl. I. S. 589)
  Verordnung über das Meldewesen
vom 6. Januar 1938
 (RGBl. I. S. 13)
  Verordnung über die Meldepflicht der deutschen Staatsangehörigen im Ausland
vom 3. Februar 1938
 (RGBl. I. S. 113)
  Verordnung über Kennkarten
vom 22. Juli 1938
 (RGBl. I. S. 913)
  Verordnung über die Errichtung einer Volkskartei
vom 21. April 1939
 (RGBl. I. S. 823)
  Verordnung über den Paß- und Sichtvermerkszwang sowie über den Ausweiszwang
vom 10. September 1939
(RGBl. I. S. 1739)

http://www.verfassungen.de/de/de33-45/verf33-l2.htm