Oft werde ich auf das Thema „Staatsangehörigkeitsausweis“ angesprochen. Es gibt einige Gruppierungen, welche Ausweise ausgeben, welchen aber alle dieselben Mängel anhaften.
Es gibt keinen Staat „Deutsches (Kaiser)Reich“ und es gibt auch keine Exilregierung des „Staates“ Deutsches (Kaiser) Reich. Und ebenso haben all diese Gruppierungen keine bestallten Beamten, welche befugt wären Ausweisdokumente zu erstellen. Und die Pässe der „BRD“ vergeben auch keine Staatsangehörigkeit.
Worin liegt nun der Unterschied zwischen dem Staatsangehörigkeitsausweis von diesen „Reichsämtern“ und „Exilregierungen“ in Deutschland und dem, der von der Ausländerbehörde heraus gegeben wird?
Der Unterschied liegt darin, dass die von den „Reichsämtern“ und „Exilregierungen“ heraus gegebenen Ausweisdokumente von der „BRD“ und ihren Schergen nicht anerkannt werden, genausso wenig international.
Sie werden jedoch auch nicht eingezogen, da sie keine staatlichen Hintergründe haben und somit niemandes Rechte berühren. Damit ist nicht gesagt, dass die BRD sehr viel staatlicher wären, als diese „Reichsämter“.
Das Problem sogenannter „Reichsämter“ und anderer sich selbst erklärter „Regierungen“ und „Freistaaten“ ist, dass sie immer versuchen das Deutsche (Kaiser)Reich von oben nach unten aufzubauen. Das funktioniert aber so nicht.
Bismark und Co. haben das Deutsche (Kaiser)Reich seiner Zeit nach dem Subsidaritätsprinzip von unten nach oben aufgebaut. Das heißt, die kleinste Einheit (die Familie) verwaltet sich selbst. Folglich müssen erst einmal die Menschen wieder souverän werden. Dann die Gemeinden. Haben sich genügend Gemeinden wieder reorganisiert, können diese einen Städtetag ausrufen und dieser wiederum kann seinen BundesSTAAT (nicht Land und auch nicht Reich) reaktivieren.
Erst wenn sich mindestens 2 Bundesstaaten des Deutschen Reiches wieder reorganisiert haben, kann das Deutsche (Kaiser)Reich und damit ein Reichsamt wieder tatsächlich legitim seine Arbeit aufnehmen! Das ist einigen Möchtegern-Reichskanzlern aber offensichtlich ein viel zu langer und beschwerlicher Weg!
Was die Legitimität des bundesrepublikanischen Nachweises angeht:
Die BRD ist KEIN STAAT und kann (wie es das Bundesverfassungsgericht auch richtig feststellte) KEINE EIGENE STAATSANGEHÖRIGKEIT DEFINIEREN (also vergeben).
Warum ist deren Gelber Schein dann trotzdem gültig?
Die BRD ist eine von den Alliierten eingesetzte Verwaltung, um die Deutschen verlässlich mit staatlichen Urkunden zu versorgen, die sie im nationalen und internationalen Umgang benötigen. Als auch um die Ordnung in einem besetzten Gebiet (siehe GG Art. 120) zu garantieren. Und genau diese Aufgabe erfüllt sie auch. Sie stattet uns mit Urkunden aus, nach Gesetzen aus der Zeit VOR ihrer eigenen Entstehung (Man sollte also genau wissen auf welche Gesetze man sich beruft!), die auch international gültig sind.
Die Alliierten haben keinerlei juristischen Zugriff auf die Rechte von vor dem WK I., denn sonst hätten sie das Deutsche Reich wohl schon längst aufgelöst (Debellatio). Das machen wir uns zunutze und beantragen mit unserer eigenen Willenserklärung (BVA-Formular: Antrag F) die FESTSTELLUNG der deutschen Staatsangehörigkeit. Damit lösen wir einen Verwaltungsakt aus.
In dem „Antrag“ weisen wir aber auch unsere Angehörigkeit IN einem der Staaten nach. Den kann uns die BRD zwar auf Grund des fehlenden alliierten Zugriffs auf das Deutsche Reich nicht gewähren, aber sie kann UND MUSS für uns im EStA-Register des BVA festhalten, dass wir diese verbindlich nachgewiesen haben!
Der Staat ist der Souverän (z.B. Württemberg, Bayern, Preußen). Als Bundesstaat ist er Mitglied in einem Verein (Deutsches Kaiserreich). Der Bundesstaat vergibt keine Staatsangehörigkeit Man hat seine Staatsangehörigkeit IN Württemberg, Bayern, Preußen etc. Die natürliche Person ist nicht Mitglied des Vereins (Deutsches Kaiserreich), sondern sie ist Angehöriger eines Staates (Württemberg, Bayern, Preußen etc.). UND sie ist Zugehöriger einer Gemeinde als Bürger oder Einwohner je nach der Satzung dieser Gemeinde.
Als ausgebende Stelle, bzw. als eine ausstellende Gemeinde innerhalb der BRD (Subsidaritätsprinzip) MUSS die BRD diesen Schein dann auch akzeptieren. Somit können uns ihre Schergen auch nichts mehr anhaben (wenn wir uns da natürlich auskennen, ansonsten überreden die uns natürlich ihnen zu glauben, dass wir mitgehen müssen) und man lässt uns in Ruhe.
DER GELBE SCHEIN IST DIE WEICHE IM DEUTSCHEN RECHT.
Man muss die nicht gewollte und illegale „deutsche Staatsangehörigkeit“ verlieren/ ablegen und das kann man nur, wenn man diese auch per Eigenantrag besitzt. Klingt schizophren, aber so ist es nun einmal. 🙂
Jetzt hat man diese StAG auf diktiert bekommen (durch konkludentes Handeln). Daher kann man diese auch nicht verlieren/ablegen, weil man sie nicht besitzt.
Der Nebeneffekt ist, dass durch diese per Verwaltungsak ausgelöste Ableitung die Verwaltung uns unsere weitere (richtige!) Staatsangehörigkeit z.B. die des Königreich Preußen, Württemberg, Bayer bestätigt und nun kann man sich daran machen die „deutsche Staatsangehörigkeit“ zu verlieren. Dies z.B mit einem Entlassungsantrag nach §§ 20, 21 RuStAG. Das geht dann den sehr langen Weg via der Verwaltungsgerichte.
Jeder Versuch die Reichsverfassung von 1871 (diese ist keine Staatsverfassung, sondern die Verfassung für einen Staatenbund aus unabhängigen Staaten) durch eine (andere) Staatsverfassung zu ersetzen ist nicht nur Wahnsinn, sondern auch das Ende der von ihr geschützten 26 Bundesstaaten diese Vereins, des ewigen Bunds, des Deutsches Reich, welcher definitiv KEIN STAAT ist.
Jeder Versuch die Weimarer Reichsverfassung oder das Grundgesetz zu reformieren und den sogenannten „2. Weltkrieg“, der eines der schlimmsten Völkerrechtsverbrechen dieser Erde war und ist und auch so behandelt werden sollte, mit Friedensverträgen zu beenden und damit ein fremdgesteuertes Konstrukt zu legalisieren, ist Hochverrat und Landesverrat.
Denn das Deutsche (Kaiser)Reich ist vertreten durch seine 26 Bundesstaaten:
Bayern, Preußen, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Sachsen-Weimar-Eisenach, Anhalt, Braunschweig, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen Meiningen, Lippe, Schaumburg-Lippe, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Reuß Ältere Linie, Reuß Jüngere Linie, Waldeck, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Freie und Hansestadt Lübeck und ab dem31.05.1911 das Reichsland Elsaß-Lothringen.
Die Deutschen Bundesstaaten des Kaiserreichs haben KEINEN 2. Weltkrieg führen können, da sie seit dem 28. Oktober 1918 handlungsunfähig sind.Und sind somit schulden- und lastenfrei.
Deswegen sind und bleiben ALLE Konstrukte, die auf einer Basis von nach dem 27. Oktober 1918 basieren und in der UNO registriert sind FEINDSTAATEN des Deutschen Kaiserreich und seinen 26 Bundesstaaten. Schaut in diese Liste, ihr findet dort die rechtsfähigen Bundesstaaten des Deutschen Kaiserreich NICHT aufgeführt.
Ihr müsst aus dieser UNO Scheiße raus und den Feinden, die in der UNO gelistet sind, den Frieden anbieten und nicht euch auch noch zu ihren Anführern aufschwingen.
Schaltet euer Gehirn wieder ein, ihr seid auf den Irrweg, denn neue Verfassungen könnt ihr nur für einen eurer Heimathstaaten machen und dazu müsst ihr diese erst mal wieder annehmen und handlungsfähig machen.
Also die Gemeinden, mit Gemeindeversammlungen, mit Gemeinderäten, echte unparteiische Bürgermeister, die dann wieder echte Beamte bestallen können, wieder handlungsfähig machen. Erst dann könnt ihr euch in Einheit und Freiheit überlegen wie man in Zukunft verhindert, dass die Geschäfte, Vermögen und Sondervermögen wieder die Macht erlangen können.
Die Bismarck’sche Kulturrevolution ist noch lange nicht beendet und hat am 28. Oktober 1918 einen herben Rückschlag erhalten.
Recherchiert und beschäftigt euch mit dem größten und schönsten Erbe eurer Ahnen, das ist die absolute Freiheit auf halben Wege. Geht ihn zu Ende – für eine bessere Welt braucht es bessere Menschen und keine bessere Politik und das kann man nicht erzwingen.
Quellen: Rico Handta, Klaus Schmidt; edit markus