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Land- und Bodenrechte! (2) v2.5.

aktualisiert am 09.01.2019



Was macht das System…?
Man ändere z.B. das Lasten-Ausgleichsgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/lag/BJNR004460952.html

Und man höre auch hier genau zu. Ab der Minute 03.55 wirds ganz besonders interessant:
https://www.youtube.com/watch?v=dn29wWaEMhw

Wer meint, es wird keinen erneuten Lastenausgleich geben, der möge treubrav weiter schlafen.

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Aktuell:
In Baden-Württemberg wird das Grundbuchwesen reformiert.  13 neu eingerichtete zentrale Grundbuchämter sollen die 654 Grundbuchämter der Gemeinden ersetzen, die ab 2017 bis 2018 nach und nach abgeschafft werden. Der Katzenjammer in den Gemeinden ist zum Teil groß. Protestaktionen kommen allerdings viel zu spät. Die Umstellung wurde über Jahre vorbereitet. Die gesetzlichen Grundlagen wurden bereits 2010 geschaffen..
https://www.youtube.com/watch?feature=player_detailpage&v=iFgnFjo_ZYE
https://www.landesarchiv-bw.de/web/53589

Grundbuchamt in Baden-Württemberg: Zentrale Grundbuchämter wie in VS ersetzen die Grundbücher der Gemeinden

Auch die Notare werden (so wie auch die „Gerichtsvollzieher) privatisiert.
ra-lutz-schaefer-wir-sind-von-verschwoerungstheoretikern-und-theorien-geradezu-umzingelt/

Oder dieses Schmankerl aus Thüringen:

vg thüringen

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haus1

Bei der Firma Hansestadt Hamburg wird man auch schon deutlicher:

hh

Die im Jahr 1945 vorgefundenen „Personen“ des Dritten Reichs (1933 – 1945) hier: „deutsche Staatsangehörige“ sind nach der Debellatio über das Dritte Reich versklavt worden.
Dieses Vorgehen ist, wenn ein System einen Waffenstillstand bricht, völkerrechtlich gesehen durchaus legitim. Die daraufhin auferlegte BRvD-Zwangsinternierung gilt für alle „Personen“, die „NaZi“-Krieger sind und / oder werden (wollen). Somit alle Bundespersonalausweisträger. 👿

Eine Einführung in diese Thematik:
Operation Wunderland – die Dokumentationsreihe:
https://www.youtube.com/playlist?list=PLkFMnv2uhEXCcTTBLRiS4bOoZQ6H_K_l2

Gemäß dem von der Verwaltung geführten EStA-Register (Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten) des Bundesverwaltungsamts in Köln – gerne auch als das „ESTA – „Amerikanische Personenregister/Reiseregister“ bezeichnet – existieren sehr wenig nachgewiesene Deutsche, welche durch ihre lückenlose Abstammung (hier: Ahnennachweise vor 1914) einen legitimen Rechtsanspruch auf den Deutschen Boden haben bzw. darauf ableiten können. Dieser Nachweis muss IM System vom Souverän als Auftrag gestellt und sodann von der Verwaltung als Verwaltungakt ausgeführt werden.

Seit dem Jahr 1918 gelten die Deutschen als – auf Hoher See – verschollen und melden sich nicht zurück. Dieser Umstand wird einem auch in der Schule nicht beigebracht. Dies ist eine Holpflicht, welche von den zahlreichen Systemtrollen tagtäglich zerredet wird.
Stattdessen widersprechen diese Menschen ihrer richtigen Einbürgerung IN einem der 26 (25+1) Bundesstaaten des „Deutschen Reich“ (1871- 1914) und werden freiwillig DEUTSCH nach GG Artikel 116 Abs. (1), also „NaZi´s“.
Hier: Deutscher im Sinne des Grundgesetzes (1937).

Das man „DEUTSCH“ ist, kann jeder selbst auf seinem Bundespersonalausweis nachlesen.
Undank der Herren Schröder / Fischer hat man Allen in 1999 / 2000 die „deutsche Staatsangehörigkeit“ über Nacht übergestülpt.
bundesrecht/rustag/gesamt.pdf
Siehe hier § 3, Abs. (2)

Zum Thema Land- und Bodenrechte gibt es sehr viele Meinungen.

Die Erde wurde uns Menschen gegeben zur treuen Pflicht diese entsprechend den Naturgesetzen- dies auch für künftige Generationen- zu hegen und pflegen.

Der Kulturkampf seitens Otto von Bismarcks und der kaiserlichen Familie, welche die bisherige Knechtschaft der Menschen durch den Vatikan im Zeitraum von 1848 bis 1914 unterbrach, war die einzige Zeit, in der Menschen echte Eigentumsrechte besaßen.

Besitz vs Eigentum

  • Nach dem Ersten Weltkrieg (WK I.) und dem darauf folgenden Putsch in die Weimarer Republik hinein, wurde über den Boden des 2. Deutschen Reichs der erste Flickenteppich  gelegt.
  • Danach kam Adolf Hitlers 3.tes Reich und der zweite bunteTeppich wurde darüber gelegt.
  • Ab 1949 kam der dritte Teppich in Form der „BRvD“ dazu.
  • In 1990 wurde uns mit dem „Vereinten Wirtschaftsgebiet“ der vierte Teppich oben drauf gepackt.
  • Und spätestens ab dem Jahr 2016 mit der Piraten-/Totenkopfflagge der fünfte Fetzen Stoff.

Aus Unrecht kann niemals Recht werden!

Über den selbst ausgelösten Verwaltungsakt mit dem Feststellungsantrag F des Bundesverwaltungsamts (BVA, Köln) – sofern korrekt mit den Ahnennachweisen vor 1914 eingereicht – wird man (dies dokumentiert im EStA) eingebürgert und steht wieder fest auf deutschem Boden .

Um eben wieder Staatlichkeit herzustellen und den Wertindex von 1914 zu beleben, sind alle Deutsche durch Abstammung zur Herstellung Ihrer Heimat willkommen und notwendig!

In den Wohngebäudeversicherungen ist dieser Wertindex von 1914 verzeichnet. Bei jeder Berechnung für die Grundsteuer wird dieser Index als der zugrunde liegenderFaktor genutzt.

Die Gemeinden im BRvD-Wirtschaftsgebiet verfügen – nach Auftrag seitens der EU – seit 2007/8 nicht mehr über die Bodenrechte (anstelle der Gebietskörperschaft trat die Körperschaft) und entsprechen daher nicht mehr dem Gemeinwohl für den Menschen, sondern nur noch für die der Konzerne und sonstigen wirtschaftlichen Interessenverbänden.

Im Bezug auf die  Bodenrechte werden oft zwei Themenkreise vermischt:

A) Zum einen die Handelsverträge – gesehen im globalen Kontext.

Das 2.te Deutsche Reich (1871 – 1914) – jedoch nicht die jeweiligen Bundesstaaten – war im Handelsrecht verankert. Ebenso ist auch die HLKO reines Handelsrecht.

Abkommen, betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges
vom 18. Oktober 1907 (RGBl. 1910 S. 107)
Haager Landkriegsordnung

Art. 1 [Beachtung der Haager Landkriegsordnung].

Die Vertragsmächte werden ihren Landheeren Verhaltungsmaßregeln geben, welche der dem vorliegenden Abkommen beigefügten Ordnung der Gesetze und Gebräuche des Landkriegs entsprechen.

Art. 2 [Anwendung nur unter Vertragsparteien].

Die Bestimmungen der im Artikel 1 angeführten Ordnung sowie des vorliegenden Abkommens finden nur zwischen den Vertragsmächten Anwendung und nur dann, wenn die Kriegführenden sämtlich Vertragsparteien sind.

Art. 3 [Verantwortlichkeit der Kriegspartei].

Die Kriegspartei, welche die Bestimmungen der bezeichneten Ordnung verletzen sollte, ist gegebenen Falles zum Schadensersatze verpflichtet.

Sie ist für alle Handlungen verantwortlich, die von den zu ihrer bewaffneten Macht gehörenden Personen begangen werden.

Und eben diese Handelsverträge laufen im Jahr 2017 ab!
Denn: 1918 + 99 Jahre = 2017 🙂
Siehe auch: 1815 (Waterloo) + 99 Jahre = 1914 (WK I.)

Dies betrifft aber ebenso wenig den jeweiligen souveränen Bundesstaat bzw. die originäre Gemeinde und hier am allerwenigsten den Souverän.

Das wichtigste was ihr im Moment tun könnt ist Erlangung alter Rechte, um diese auch in der Zukunft nutzen zu können. Dies, weil man durch seine Abstammung darauf ein Recht hat und die Familien diese auch immer haben werden!

Es gibt auf deutschem Boden Familien, die besitzen Rechte aus dem Jahr 900. Und die sind immer noch gültig !

Die Sichtweise der Dinge lautet in diesem Fall wie folgt:

Ab dem 27.10.2017 – 23:59 Uhr läuft das sogenannte „Kaiserrecht“ aus! Dies bedeutet, dass dann niemand mehr diese Rechte aus dieser Zeit erlangen kann, da die 99 Jahre seit dem letzten Rechtsstand am 28.10.1918 aktivitätslos verstrichen sind !!

Und dann kann und wird die EU alles komplett einsacken!

Die Verwaltungen lassen es schon ab und an „durch die Blume“ verkünden, dass ab 2018 die Verwaltungen abgeschafft werden. Was kommt danach?

B) Zum anderen der Verlust der Gebietskörperschaften der BRvD-Gemeinden, welcher in 2007/8 über die EU angestoßen wurde.

Hier der Auftrag zur Listung der Gemeinde im UPIK etc.

Die Bürgermeister hatten in den Jahren 2007/2008 auf Anordnung des Vereins „EU“ die / ihre Gemeinde als Unternehmen um- bzw. anzumelden. Seitdem ist die Gemeinde als Unternehmen auch bei Duns  & Bradstreet unter dem Namen des damaligen Bürgermeisters, sodann „Geschäftsführer“ eingetragen. Seitdem heißt es nun „Der Bürgermeister“ als Synonyme für einen voll haftenden Geschäftsführer.

Mit der Unternehmensregistrierung hat die Gemeinde ihre Gebietskörperschaft verloren und ihre hoheitliche Macht verwirkt.
Das heißt, seitdem sind unsere Gemeinden ein staatenloses Gebiet ohne Gebietsgemarkung und steht somit unter dem Seehandelsrecht.

Mit dem ESM, CETA und TTiP kamen ab 2016 die „Piraten“ an die Macht! Während wir uns noch fragen, warum Seehandelsrechte in unserer Gemeinde wirken können.

Sofern dem keiner widerspricht ist dies gemäß dem Gewohnheitsrecht nach 10 Jahren für Personal-deutsch „bindend“.

Die alles betrifft einen echten Deutschen nicht.!
Das Indigenat geht immer vor!
Der nachgewiesene Deutsche ist der legitime Erbfolger / Rechteträger und steht über Allem!

Mit dem Ausspruch „im Besitz der Land-und Bodenrechte zu sein“ ist sinnbildlich gemeint, dass man gegenüber dem Verwalter dokumentieren kann, dieser Souverän zu sein.

Je mehr Deutsche sich wieder in der Heimat zurück melden und vor Ort ihre Gemeinde beleben, umso flotter geht das voran.

Es ist recht einfach!

Nach Versailles zum signieren des „Vertrag FÜR den Frieden“ (Peace of Treaty) kamen am 9. November 1918 keine vom Kaiser legitimierten Gesandten. Denn dort hat ein Gros von Wegelagerern einen Knebelvertrag akzeptiert, welchen Kaiser Wilhelm II. niemals hätte genehmigen dürfen.

Seit dem 28. Oktober 1918 sind also alle Deutschen verschollen und selbstermächtigte Politiker ohne Legitimation sind an ihre Stelle getreten.

Was sind denn Parteien?
Politische Parteien sind Vereinigungen von Bürgern (privatrechtliche und NICHT rechtsfähige Vereine, §§ 21 ff. BGB), die dauernd (BVerfGE 47, 222; 74, 50) oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen…

Wenn man somit ein herrenloses Land findet, kann man es nach geraumer Zeit, ohne dass sich die rechtmäßigen Eigentümer gemeldet haben, einfach usurpieren / übernehmen.
Mit Schiffen, welche ohne Besatzung aufgefunden wurden, kann man das direkt tun.
Mit Schiffen, welche nur ohne Kapitän aufgefunden wurden, muß man erst die Mannschaft auf seine Seite bekommen!
Hat diese Mannschaft den Finder als neuen Eigentümer anerkannt, so ist die Usurpation / Übernahme perfekt.

Uns Allen wird somit die Heimat weggenommen!

Da man das aber völkerrechtlich nicht kann, muß man es uns Alle vergessen lassen, wer wir sind!!!

Und genau das passiert hier gerade!!!

Wer das nicht beherzigt und auch (vor)lebt, darf sich gerne weiterhin im „Vereinten Wirtschaftsgebiet“ aufhalten und sich nicht wundern über das, was alsbald hier ablaufen wird.

++++

Ergänzend zum Thema – insbesonders der Aktivierung / Reorganisation der originären Gemeinden – noch ein paar Seiten aus dem Buch von Dr. Eduard Hölder; Natürliche und juristische Personen, 1905:

Eduard Hölder 1905

Eduard Hölder 1905_2

Etwas mehr ins Detail:

§ 900 BGB- Buchersitzung
(1) Wer als Eigentümer eines Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist, ohne dass er das Eigentum erlangt hat, erwirbt das Eigentum, wenn die Eintragung 30 Jahre bestanden und er während dieser Zeit das Grundstück im Eigenbesitz gehabt hat. Die dreißigjährige Frist wird in derselben Weise berechnet wie die Frist für die Ersitzung einer beweglichen Sache. Der Lauf der Frist ist gehemmt, solange ein Widerspruch gegen die Richtigkeit der Eintragung im Grundbuch eingetragen ist.
(2) Diese Vorschriften finden entsprechende Anwendung, wenn für jemand ein ihm nicht zustehendes anderes Recht im Grundbuch eingetragen ist, das zum Besitz des Grundstücks berechtigt oder dessen Ausübung nach den für den Besitz geltenden Vorschriften geschützt ist. Für den Rang des Rechts ist die Eintragung maßgebend.

Wenn ihr das verstanden hat, wiest ihr, warum das Grundbuch beim Amtsgericht nur Vermutungen enthält. Und daher zwingend die Berichtigung beauftragt werde muss. Von MAX MUSTERMANN zu Mustermann, Max. Dies wird vmtl. abgelehnt werden. Aber ihr habt das dann schriftlich für spätere Zeiten.

Nun, WO entstehen denn überhaupt die Bodenrechte?
Grundsätzlich und ausschließlich durch den Rechteträger IN den jeweiligen, originären Gemarkungen für das Gemeinwohl.

Warum macht es denn Sinn die Gemarkungen und damit einhergehend die originären staatlichen Gemeinden zu aktivieren?

Weil nur dort durch bestallte Beamte das Grundbuch ordentlich geführt werden könnte.

Ein Hinweis in Bezug auf das BGB – hier: die Gesamtheitsgemeinschaft und die Stückelungsgemeinschaft.

Unabhängig von den o.e. 99 Jahren, die evtl. so entstehen könnten ein ergänzender Gedanke:
➡ 1933 Vatikan (Reichskonkordat) vor 1934 Bodenrechte über die Kirchengemeinden.

Hat eine staatliche Gemeinde oder der Rechteträger dem bisher widersprochen?

Siehe meine Kommentare hierzu weiter oben.

Ein Schweigen wird nach § 151 BGB konkludent als Zustimmung gewertet.

Lest auch noch einmal den Artikel 28 des Grundgesetzes durch. Dort findet ihr eine einfache Lösung, die man jederzeit umsetzen kann und auch sollte.

Lest auch:
§ 741 BGB – Gemeinschaft nach Bruchteilen
Steht ein Recht mehreren gemeinschaftlich zu, so finden, sofern sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt, die Vorschriften der §§ 742 bis 758 Anwendung (Gemeinschaft nach Bruchteilen).

§ 742 BGB – Gleiche Anteile
Im Zweifel ist anzunehmen, dass den Teilhabern gleiche Anteile zustehen.

Ergo – bei der Aktivierung von Gemarkungen durch nachgewiesene Rechteträger entsteht also zunächst einmal Gemeinschaftseigentum.

Daneben entsteht eine Stückelungsgemeinschaft. Das ist das, was man selbst im Treu und Glauben gekauft und erworben hat.

Als Rechteträger nimmt man dort seinen Wohnsitz nach § 7 BGB IN der staatlichen Gemarkung. Und meldet seine Jur. Person im Melderegister der BRiD ab.

Dieses Recht steht alleine dem Rechteträger zu, jedoch keinen Gemeindevorsteher.

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Seid versichert, es wird demnächst sehr viel passieren!

Dem Ganzen könnt ihr – einmal spiritell gesehen – recht leicht entgegnen, indem ihr ab sofort über eure EIGENEN Gedanken bewusst werdet!
Versteht, in wie weit ihr Euch SELBST zu oft belogen habt.
Als auch die entsprechenden Konsequenzen der notwendigen Einsicht und Umprogrammierung mit dem Höchsten Selbst!

Kommt in das eigene Vertrauen und in die allumfassende Liebe!

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Hausaufgabe für Deutsche! Mein Land oder deren Land? v.2.1.

aktualisiert am 20.07.2016

Grundbuchsberichtigung – Wem gehört denn nun das ganze Land?

Wie bereits erwähnt gilt ab dem 01.01.2016 das (internationale) Handelsrecht (hier: UCC – Uniform Commercial Code) vollständig in der BRD-NGO-Berlin (und somit auch auf ihrem „Pachtgelände“!).

Gemeindereorga/Seehandelsrecht
➡  das UCC

Derzeit werden in der Finanz[amt]-Leitung als auch in den anderen Behörden die Personen auf das UCC geschult bzw. das UCC umgesetzt.
Ab Ende 2017 ist dieser Vorgang auf kommunaler Ebene abgeschlossen!

Somit gilt ab dem Jahr 2016 das Seerecht in den Gemeinden! Die Gemeinden verlieren endgültig (nachdemGewohnheitsrecht) das Bodenrecht. Hiervon kann nunmehr jeder Staatsbürger Besitz ergreifen, wenn es denn noch nicht in anderweitigem Besitz ist. Man bedenke: Die Einwanderer (auch Flüchtlinge genannt) sind Staatsbürger (sic!) und die derzeitigen Bewohner/Einwohner (hier: Personal-deutsch) sind keine „Staats“bürger, da Staatenlose (Apolide). Siehe hierzu:
https://www.agmiw.org/?p=1487

Wer oder was bist Du? Einwohner oder Bürger? V3.0.

Ab dem Jahr 2016 fallen ebenso die teilsstaatlichen Stellen zur Bekundung weg. Seht hierzu auch die Änderungen bei den Notaren! Was folgt ist spätestens ab dem Jahr 2020 die Übernahme/ Übergabe von Grund und Boden an die neuen Siedler, denen ja auch zügig die deutsche Verwaltungs-Staatsangehörigkeit verliehen werden soll. Und dies geschieht nicht nur, um neue treue Wähler zu bekommen.

Seit dem September 1990 (davor natürlich auch aber ab hier definitiv) hatten/haben die Deutschen Zeit sich zurück zu melden und ihren Anspruch auf den Grund und Boden bei der BRD-Verwaltung anzumelden.

Dies als Erbberechtigter in der richtigen Form  und auch als der Rechtsträger der tatsächlichen Gewalt (hier: Reichsgewalt).

Gebraucht werden hierfür nachgewiesene Deutsche nach Abstammung und Bürger nach dem GG 116 (1) – vorbehaltlich anderer Regelungen! Hier z.B. das Völkerrecht und das RuStAG v. 1913.

Dies wird jedoch aktuell durch die Verweigerung des Feststellungsantrags F des BVA als auch beim korrekten Eintrag in das EStA-Register immer mehr erschwert. Die Personen in den Behörden haben „Handlungsanweisungen“. Diese werden auch stur befolgt, obwohl hierdurch rechtebeugend zulasten der Deutschen gehandelt wird.

Daher gilt:

a) Nachweise der Abstammung einholen (solange dies noch möglich ist) und den Feststellungsantrag stellen (solange der noch bearbeitet wird! Siehe hierzu: https://www.agmiw.org/?p=1499

b) in der Gemeinschaft: die Aktivierung der Gemeinden!
Die Rückholung erfolgt über die kleinste staatliche Einheit – die Landgemeinde oder über die Abmeldung des Anspruchs.

c) für sich selbst: die Natürliche Person begründen und diese registrieren lassen (hier: im Vereinsregister und/oder im EStA-Register des BVA in Köln)!

Je nachdem ob über einen Verein oder eine Natürliche Person in einer Landgemeinde begründet wird – oder gerne auch Beides!

Denn nur eine Natürliche Person ist nach GG Art. 2 (2) unverletzlich und kann staatlich und handelsrechtlich klagen!

Ein sogenannter „Staat“ ist nicht mehr eine territoriale Nation, sondern, wie der der US-Oberkommandierende es in seinem Befehl damals erklärte, die neue Bezeichnung für die gebildeten Wirtschaftszonen! Siehe hierzu: GG Art. 133

Daher gilt das Eigentum unbedingt zu sichern – dies möglichst bis spätestens 10/2017!

Denn in den Katasterämtern gibt es eine dreifache  Buchführung:

Für Adlige, für Personal-deutsch und für nachgewiesene Deutsche nach dem RuStAG v. 1913.

Das Zauberwort lautet: Grundsteuermutterrolle! (nur für Preußen).
Weitere Details und Benennungen für Württemberg, Bayern etc. findet ihr unter Punkt 20/21 im „Handlungsleitfaden“.

Die Grundsteuermutterrolle ist eine übersichtliche Zusammenstellung der jedem einzelnen Grundeigentümer innerhalb eines Gemeindebezirkes gehörenden Parzellen.
Neben den Angaben des Flurbuches ist die nach dem Reinertrage der Liegenschaften veranlagte Grundsteuer aufgeführt.
Zur Erleichterung des Gebrauchs der Mutterrolle dienen besondere übersichtliche Verzeichnisse, wie Parzellenregister und

Artikelverzeichnisse.

Internet-Adresse: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften => Kataster
Otto Lueger, 2. Auflage 1904 – 1920
http://www.zeno.org/Lueger-1904/A/Kataster

Alle Natürlichen Personen mit Wohneigentum sollten sich in den Landesarchiven (beim Katasteramt eher nicht zu bekommen) diese Grundsteuer-Mutterrolle in beglaubigter Abschrift besorgen! Anderswo heißt das auch Gemarkungskarte, Ur-Flurkarte etc. Dies aus der Zeit vor 1914.

Es sieht derzeit danach aus, dass diese Dokument in den Stadt-, Staats-und Landesarchiven (z.T. kostenfrei) zu erhalten ist. Die Bediensteten in den Kataster[ämtern] wissen i.d.R. nichts davon. Belegen kann man das Eigeninteresse an diesem Dokument durch §§ 890, 891 BGB zwecks der Richtigkeitsüberprüfung (aufgrund z.B. Verkauf an einen Ausländer).

Bei Problemen und/oder Desinteresse bei der Bearbeitung Eures Auftrags gilt:

§ 274 StGB
Urkundenunterdrückung, Veränderung einer Grenzbezeichnung

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. eine Urkunde oder eine technische Aufzeichnung, welche ihm entweder überhaupt nicht oder nicht ausschließlich gehört, in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, vernichtet,
beschädigt oder unterdrückt,
2. beweiserhebliche Daten (§ 202 a Absatz 2), über die er nicht oder nicht ausschließlich verfügen darf, in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert.

1872-1910 war diese Mutterrolle das Eigentum + Steuer.
in 1910 war das abgeschlossen und wurde in 1934 geändert.
D.h. für unseren Rechtstand – bis 1914 ist alles ok. Somt das nehmen. Die Mutterrolle hat auch eine andere Reg.-Nummer.

Auch hier gilt wieder: WER hat Zugriff auf GÜLTIGES Recht?

In den Grundsteuermutterrollen nach  dem Jahr1954 kann auch nur der Eigentümer erfaßt sein, dem zu diesem Zeitpunkt und später das Eigentum gehört. Diese Angaben werden permanent mit den Grundbuchämtern abgeglichen. Mit dem Unterschied, daß im Grundbuch die Juristische Person und im Kataster die Natürliche Person abgelegt wird. Deshalb ist es ja so schwer überhaupt noch einen katasteramtlichen Nachweis zu bekommen.

Wenn nötig, geht gemeinsam zum den [Ämtern] und besorgt/ erkämpft Euch diese Dokumente!

Das absolute Recht steht dem Rechtssubjekt zu, das keiner Herrschaftsgewalt unterliegt.

Dieses ist stets rechts- und handlungsfähig.

Siehe § 1 BGB von 1896.

Deutscher durch Abstammung aus den Bundesstaaten gemäß Rustag1913 und Bürger NACH 116 (1) GG vorbehaltlich anderer gesetzlichen Regelung.

Die Bürgerrechte erlauben die Einhaltung und Inanspruchnahme von gültigem – notfalls geltendem – staatlichen Recht. Hier als Beweis die Grundsteuermutterrolle. Dieser Beweis ist höher als eine Grundbuchsvermutung und dem öffentlichen Glauben.

bgb 894
In dem Zusammenhang beachte man bitte auch die §§ 890, 891 BGB
!

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Privatisierung der Grundbuchämter – Grundbuchentwertung, Auflösung der Dörfer und Gemeinden. Schaffung von Großverwaltungsstrukturen – Großkreisen – Großstädten – Großgemeinden – Metropolen für die Neue Welt Ordnung der EU für den vogelfreien und staatenlosen Personalausweisträger der Zukunft.

Ihre Grundbücher sind heute nur noch wertlose Grundkontoauszüge ohne international anerkannten Eigentumsnachweis nach BGB. Sämtliche Grundbuchänderungen ohne ausdrückliche Genehmigung des alliierten Befehlshabers des betreffenden Gebietes nach dem 21. Februar 1947 sind grundsätzlich nichtig!

Siehe: Interalliierte Kommandantur BK/O (47) 50 v. 21. Februar 1947:

1.) Ohne vorherige schriftlich erteilte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in welchem das Eigentum sich befindet, darf kein deutsches Gericht die Zuständigkeit beanspruchen oder ausüben! In Fällen, welche das auf Grund des (SHAEF) Gesetzes Nr. 52 der amerikanischen, britischen und französischen Militärregierung oder (SMAD) Befehls-Nr. 124 des sowjetischen Oberbefehlshabers der Kontrolle unterliegende oder unter Kontrolle stehende Eigentum bzw. das Kraft Anordnung einer der Besetzungs-Behörden eingezogene oder der Konfiszierung unterworfene Eigentum treffen.

2.) In Fällen, in denen die Gründe zur Prozessführung vor dem 08. Mai 1945 entstanden sind, wird obige Genehmigung in der Regel nicht erteilt.

3.) Irgendwelcher Urteilsspruch, der bereits gefällt wurde oder hiernach in einem solchen Prozess gefällt wird, der ohne Bewilligung der Militärregierung des Sektors, in welchem sich das Eigentum befinde, eingeleitet wurde, ist nichtig und irgendwelche Maßnahme zur Durchsetzung eines solches Urteilsspruches ist ungültig.

4.) Ohne vorherige schriftlich erfolgte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in welchem sich das Eigentum befindet, darf keine Eintragung in das Grundbuch stattfinden betreffend Eigentum, das der Kontrolle oder Konfiszierung unterliegt, wie dies im § 1 dieser Anordnung bezeichnet ist.

5.) Bevor ein deutsches Gericht oder das Grundbuchamt in einer beweglichen oder unbeweglichen Eigentum angehenden Sache handelt, hat das Gericht bzw. das Grundbuchamt schriftliche Erklärungen von allen am Verfahren interessierten Parteien anzufordern, die in allen Einzelheiten wahrheitsgetreu sein müssen und von den betreffenden Parteien oder deren Rechtsanwälten abzugeben sind, dass das Eigentum der Kontrolle oder der Konfiszierung nicht unterliegt, wie im § 1 angeführt ist.

6.) Ohne vorherige schriftlich erteilte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in welchem das Eigentum sich befindet, dürfen keine Schritte seitens irgendwelcher natürlicher oder Juristischer Personen unternommen werden, um eine Entscheidung eines deutschen Gerichtes oder Grundbuchamtes durchzusetzen oder auszuführen, die der Kontrolle oder der Konfiszierung unterliegendes Eigentum angeht, wie im § 1 angeführt ist.

7.) Nichtbefolgung dieser Anordnung bzw. Versäumnis, ihre Bestimmungen zu beachten, stellt Verletzung eines Befehls der Militärregierung der Besatzungsbehörden dar und wird demgemäß bestraft.

Wie rettet Ihr euer Eigentum?
Holt Euch eure Abstammungs- und Eigentumsrechte legal zurück, denn für Sie sind die Katasterämter zuständig! Sowie die Grundbuchsberichtigung, wie oben beschrieben wurde.

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Das Grundbuchamt ist heute den „Katasterbereichen“ vorgeschalten, weist aber nicht Dein Eigentum aus. Es weist das Eigentum des Namensinhabers und Namensrechte-Urhebers aus.

Und wer ist das? Siehe hierzu den Artikel 10 EGBGB.

Das Katasteramt schrieb bisher das Eigentum an Grundbesit
z auf die Natürliche Person aus. Das machen sie auch heute noch, aber nicht mehr mit Beglaubigungsvermwerk, Unterschrift und Siegelung.

Man verkauft sein Grundstück an einen Ausländer, der einen beglaubigten und mit Haager Apostille versehenen Eigentumsnachweis aus dem Liegenschaftsbuch sehen will.

Kataster2

Diesen Auszug dann noch mit der „Haager Apostille“ versehen. Damit wird das Dokument international gültig!

Inspiriert durch Gerd P e i f e r

 

Haben Deutsche Eigentum?

Ein delikates Thema – etwas zum nachforschen….

https://www.youtube.com/watch?v=lhRDqhdWR2o&feature=youtu.be

Einige Gedanken hierzu:

http://dejure.org/gesetze/BGB/873.html

Zur Verfassung von 1871 wurde das Kirchenlehen aufgelöst und die dementsprechende Landvergabe durch Kirchen und Adel an das Volk festgehalten. Jeder Quadratzentimeter war vergeben. Neu bei Adolf Hitler war dann eher die Besteuerung selbst bewohnter Immobilien, während vorher nur der Gewinn aus Vermietung u. Verpachtung steuerpflichtig war.

Demnach ist das Grundbuch (doch) ein Beleg, dass der Mensch (jedoch nur) durch seine „natürliche Person“ (!) die Eigentumsrechte am Grund/Flurstück inne hat. Wenn im Notarvertrag die Schreibweise des FAMILIENNAMENS korrekt ist. (Sperrschrift).

Es stellt sich auch die Frage, ob ein BRD-Notar dies überhaupt beurkunden darf!

Eine weitere Frage ist nun, ob die „juristische Person“ auch das Grundstück ersitzen kann nach § 900 BGB.

http://dejure.org/gesetze/BGB/900.html

Derzeit eher nicht, da die Grundbücher in den Gemeinden lagen. Denn der Erwerb durch Einigung und Eintragung sagt ja noch nichts zur entsprechenden Land- oder Stadtgemeindeordnung aus. Denn, in welchem Rechtsstand befinden wir uns denn nun. In 1914 oder in 2002?

Weil zum Erwerb die Rechte vom Ortsvorsteher notwendig waren. Die jur. Person schließt also einen Vertrag mit der Gemeinde und damit im Gesetz. Die natürliche Person hat im Kaiserreich nichts im Gesetz zu suchen.

Siehe auch die „juristsche  Person“ – hier:  GemeindeBÜRGER
BGB §§ 873 – 902

Wenn im Kaufvertrag die natürliche Person Vertragspartner ist, der Eintrag im Katasteramt auch korrekt durch das Grundbuchamt erfolgt ist (Familienname, Vorname(n)), im Grundbuch selber offensichtlich nur die juristische Person (Vorname(n) Familienname) – wer ist dann der Eigentümer? Und ändert die Ersitzung (der, der im Grundbuch 30 Jahre ohne Widerspruch drin steht, an den geht das Eigentumsrecht) daran etwas.

Eigentümer an der reinen Immobilie ist man höchstens bei Erbpacht-Verträgen, und wenn der Vertrag beendet ist, geht die Immobilie ins Eigentum des Grundstückeigentümers über (In Wahrheit war man also nur Besitzer auf Zeit).
Eigentümer ist man immer an dem jeweiligen Grundstück, da die Immobilie „fest-verbunden“ mit dem Grund ist, und somit zum Bestandteil dessen wird. 🙂

Man erwirbt also juristisch gesehen IMMER das Grundstück, die darauf stehende Immobilie ist quasi nur eine Eigenschaft (von vielen) welche das Grundstück hat.

Frage: Ist eine Immobilie wenn man den Gelben Schein hat- oder eben EStA 4.1- das Eigentum der natürlichen Person? Und ist die Immobilie / Grundstück wenn man keine Natürliche Person ist vielleicht nur das Eigentum der Juristischen Person ( Personalausweis) welche ja wiederum der BRD gehört?

Als Eigentümer ist ein Unternehmen der BRD eingetragen.
Das Grundstück gehört damit der BRD.

Ein Unternehmen der BRD erkennt man an Straße, Postleitzahl, Ort und Land.
Ein Wohnsitz, also die Niederlassung einer nat. Person, besitzt diese Angaben nicht.

Man schaue hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Ladungsf%C3%A4hige_Anschrift

“… oder, bei Unternehmern, eine Geschäftsanschrift nach Land, Ort, Postleitzahl und Straße…”

In o.a. Bescheinigung ist die Geschäftsadresse einer Firma eingetragen, die der BRD gehört.

Will man das ändern, muß man eine eigene Firma (Personengesellschaft) gründen, deren Inhaber nicht die BRD, sondern die eigene nat. Person ist.

Die ladungsfähige Anschrift bezeichnet in Rechtsprechung und juristischer Literatur einen Wohnsitz oder, bei Unternehmern, eine Geschäftsanschrift nach Land, Ort, Postleitzahl und Straße, also eine Postanschrift, unter der eine Rechtspartei tatsächlich anzutreffen ist.

Die Geschäftsadresse einer Firma ( wir als Juristische Person) die der BRD gehört!

SHAEF Gesetz Nr. 52 / Eigentum vs. Besitz v2.1.

aktualisiert am 21.07.2017

Mehr zum Thema findet ihr hier:
/shaef/

+++++

52

SHAEF_no.52

Wir haben es im Weltnetz mit zwei unterschiedlichen Ausgaben der SHAEF-Gesetze zu tun. Eine kommt aus Bayern und eine aus NRW. Die aus Bayern weist die Ausnahme Deutsches Reich NICHT aus, die aus NRW, herausgegeben von Albert Hönntges, einer privaten Krefelder Verlagsbuchhandlung, MIT dieser Ausnahme. Die Sammlung aus Bayern kommt direkt von der bayerischen Hypo-Vereinsbank.

 So, wie es sich bisher darstellt:

BRITEN
(b) Governments, nationals or residents of nations, other
than Germany which have been at war with any of the United Nations
at any time since September 1, 1939, and governments, nationals or
residents of territories which have been occupied since that date
by such nations or by Germany;
—————–
AMERIKANER
(b) Governments, nationals or residents of other nations,
including those territories occupied by them, at war with any of the
United Nations at any time since September 1, 1939

Man versteht, interpretiert den Artikel Nr. 52 somit wie folgt:

52 1. (a) „The German Reich
Die Länder & die Gaue: Diese Begriffsdefinitionen deuten im Kontext auf nach 1914 hin.
52 1. (b) „other than Germany“
Germany ist nicht das Deutsche (Kaiser)Reich von 1871-1914.
5
2 1. (b) „such nations or by Germany
Ist ebenso das Deutsche Reich
52 1. (f)*) „outside of Germany“
Es sollte klar sein, dass die Schreiberlinge des SHAEF genau wussten, wovon sie schrieben. Eine Verwechslung der Begriffe ist daher ausgeschlossen.
German Empire = Deutsches Kaiserreich – 1871-1914/18
German Reich = „Hitler-Deutschland“ – Stand 1937

Dies betrifft nun wen? Bzw. wen sodann eben nicht? 😉
Dies unabhängig von den Versionen?

Somit gilt:

(b) Alle Länder, die von den Achsenmächten besetzt waren, sind beschlagnahmt. So lese ich diesen Text. Die Grundlage der EU als Marionetten(pseudo)staat der USA.

Auch in der nicht geänderten Fassung, ist es eindeutig, wer oder was von Beschlagnahme, Besatzung und Verwaltung ausgeschlossen IST.

Unsere 26 Heimat(h)staaten (nicht verwechseln mit den Bundesstaaten) werden auch in der ersten Fassung nicht berührt, denn diese sind seit dem 28. Oktober 1918 inklusive des Deutschen (Kaiser)Reichs HANDLUNGSUNFÄHIG und befanden sich definitiv niemals in Kampfhandlungen! Wie den auch!?  Das Kaiserreich mit seinen Bundesstaaten jedoch befand sich in den Kampfhandlungen. Ebenso im Handelsrecht wie z.B.  via der Annahme der HLKO.

Auch der nächste Krieg – so er den kommen möge – wird das Deutsche (Kaiser)Reich [das Völkerrechtssubjekt] und seine Staaten- und Stadtstaten nicht berühren.
Es gibt seit dem 28. Oktober 1918 KEINEN handlungsfähigen Staat mehr auf Deutschem Boden, das ist ein Faktum.

KEIN Staat oder Stadtstaat des Deutschen Reich als auch das Deutsche (Kaiser)Reich selbst war 1939 im Krieg mit den Alliierten, denn sie sind alle handlungsunfähig. Seit der Mobilmachung am 01. Auguust 1914 (ex 2 Tage) sind die Staaten eingefroren. Status Quo Ante Bellumm WK I.

Daraus erschliesst sich:
a) warum die Arbeit subsidiär nur über die originären Gemeinden gehen kann
b) warum die Feinde des Deutschen Reich diesen Status aufrecht erhalten wollen. Dies dient der besseren Ausbeutung der Ressoucen.

Was NGO’s auf diesem Boden treiben und wie diese Firmen sich nennen, nun das kann kein handlungsunfähiger Staat der Erde verhindern. Aber man kann die Menschen für ihre Taten bestrafen und internieren. Genau das taten die Alliierten mit den Deutschen, die ihre Staatsangehörigkeit (viele bis Heute!)  leugnen und sich als „Deutsches Volk“ ausgeben und behaupten das Deutsche Reich [wohl eher das 3. Reich] sei ihr Staat.

Das Deutsche (Kaiser)Reich ist kein Staat sondern ein Statenbund bzw. ein Verein. Mit Deutschland bezeichnete man im Art. 3 der 1871er Verfassung den Verein, Deutsches Reich oder auch den ewigen Bund Deutsches Reich. Deutschland als Ganzes sind immer 26 unabhängige Staaten / Stadtstaaten, die durch die Bundesstaaten in das Deutsche Reich adaptiert sind, denn Bundesstaaten sind KEINE Staaten.

Das Deutsche Reich, ein Verein, ist also unzerstörbar und schützt die 26 Staaten und Stadtstaaten vor dem Zugriff Dritter. Aber die (Personalaussweis)-DEUTSCH sind eben nicht die Deutschen, sondern es wird nur VERMUTET (!),  daß sie es sind. Aber ein großer Teil der DEUTSCH sind in Wirklichkeit keine echten Deutschen, weil sie die Bedingungen des RuStAG von 1913 (hier Ahnennachweise) nicht erfüllen (können).

 Man beachte:

(1) Im notariellen Kaufertrag muss die Natürliche Person drin stehen. Hier: Familienname möglichst in Sperrschrift = M u s t e r m a n n.

(2) Wer (abbezahltes) Wohn“eigentum“ besitzt, möge als Personal-DEUTSCH beim Katasteramt versuchen einen mit dem Beglaubigungsvermerk, dem Dienstsiegel, mit Vor- und Zunamen unterschriebenen (ohne Zusätze wie i.A., i.V,  gez.) Eigentumsnachweis zu erhalten.

(3) Bundesstaaten-Angehörige nach RuStAG 1913 mögen sich dieses Dokument besorgen. Sieher hierzu erhänzend:
/handlungsleitfaden-rustag/

Auszug aus: Erster Teil, Art. 2 (1) des Überleitungsvertrags:

(1) Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind,sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.

Bestätigt wurde dies im 2. Bundesbereinigungsgesetz Art. 2 Satz (1) – (4) aus dem Jahr 2007.
bundesbereinigungsgesetze/

Oder auch dieses Schmankerl:

Abschnitt I, Zentrale Landesbehörde § 1:

(4) Landesamt für Finanzen Das Landesamt für Finanzen – Dienststelle München – ist zuständig für die Angelegenheiten des im Rahmen der Wiedergutmachung beschlagnahmten und eingezogenen Vermögens, insbesondere gemäß dem Gesetz Nr. 52 der Militärregierung über die Sperre und Überwachung von Vermögen, dem Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946 (BayBS III S. 223), zuletzt geändert durch § 45 des Gesetzes vom 31. Juli 1970 (GVBl S. 375, BayRS 27-1-I) und der Direktive Nr. 50 des Kontrollrats vom 29. April 1947 (GVBl S. 169).
Quelle: Datenbank “Bayern-Recht”
Siehe auch hier ➡ /bundes-drucksachen/