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Behörden verweigern den Gelben Schein!

Hatte ich nicht vor einigen Tagen bereits an dieser Stelle darüber geschrieben, dass sich die Behörden  immer mehr GEGEN die Ausstellung des Gelben Scheins stellen?

Lest selbst! 👿

A)
In Stuttgart und in Waiblingen verweigeren die Standesämter bereits die Ausstellung / Aushändigung der Abschrift aus dem Geburtenbuch, welche ja die natürliche Person ausweist (hier: ein „Knabe“ oder „Mädchen“ wurde geboren). Es gibt nur noch die maschinell erstellte Geburtsurkunde.

In Esslingen wird derzeit die Annahme des Feststellungsantrags von der Dame im [Amt]  verweigert. Sie begründet dies damit, nichts für „Reichsbürger“ machen zu wollen. Soit gilt korrekt zu argumentieren.

In Lübeck wird nur noch per „Ersitzung abgeleitet. Dann ist der Schein ausgestellt auf MAX MUSTERMANN.
In Hamburg wird nur noch bis 1937 abgeleitet, dann ist der Schein ausgestellt auf Max MUSTERMANN.

B)
Mutwillige Antragstellung“ benennt der brandenburgische Innenminister lax den legitimen Wunsch der Menschen den Feststellungsantrag zu stellen. 🙄

Die BRiD-Verwaltung läßt endgültig die Maske(n) fallen. Denen werden es wohl zu viele Antragssteller. 😎

Dies ist ein eindeutiger Offenbarungseid des BRiD-Verwaltungskonstrukts. Und letztlich ein weiterer Beweis dafür, wie richtig und wichtig der Gelbe Schein ist. Für Jeden von uns!
Wie heißt es noch gleich in § 30 StAG, Abs (2): Für die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn durch Urkunden, Auszüge aus den Melderegistern oder andere schriftliche Beweismittel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen ist, dass die deutsche Staatsangehörigkeit erworben worden und danach nicht wieder verloren gegangen ist. § 3 Abs. 2 bleibt unberührt.
Den vollständigen Erlaß des Innenministeriums Brandenburg findet ihr hier
http://gelberschein.info/interessantes/
http://www.gelberschein.net/?page=4
Was der Herr Innenminister in seiner „Allgemeinen Weisung“ unter Punkt 1. nicht anspricht:

Was passiert mit denjenigen Personen, die bisher nicht als deutsche Staatsangehörige behandelt werden, sondern als BRD-Mitglieder drangsaliert werden?

„Was heisst das jetzt für Antragsteller auf Deutsch?“

Dass sie an uns keine Gelben Scheine mehr ohne „amtliches“ Feststellungsinteresse herausgeben SOLLEN und den Antragsteller darüber NICHT informieren SOLLEN, ob der Antrag positiv oder negativ beschieden wu
rde.
D.h.: Egal ob Du nachfragst oder auch nicht, Du bekommst einfach keine Antwort. Folglich kannst Du frühestens 6 Monate nach der Antragstellung eine Untätigkeitsklage anstrengen. Die Wartezeit für einen Verhandlungstermin sind inzwischen MINDESTENS 2,5 JAHRE! Die Behörden haben 3 Jahre Zeit gewonnen.

Aber es gibt auch schon Möglichkeiten damit umzugehen! Wir sind ja auch nicht auf den Kopf gefallen :devil: (Zitat Rico Handta)

Weiterhin sollen sie Dir nicht sagen, dass die Gebühreneinzahlungsmöglichkeiten auf 3 Wochen verkürzt wurden und nicht mehr sofort bezahlt werden soll (war bisher in Brandenburg so, dass man immer sofort bezahlt). In einigen Ausländerämtern, sagen sie den Antragstellern inzwischen gar nicht mehr, dass sie überhaupt bezahlen müssen und nach 3 Wochen verfällt dann der Antrag „automatisch“. (Zitat: Rico Handta)

C)
Hier das Formular der Stadt Frankfurt. Auch hier möchte man das „berechtigte Interesse“ erklärt bekommen.
Magistrat_Frankfurt-1

heimat

D)
Hier der Fall eines Menschen, der seit längerem versucht den Feststellungsantrag abzugeben. Dies die Antwort auf seine Fachaufsichtsbeschwerde vom Innenministerium NRW. Willkür Pur!

Düren1

Düren2

Düren3

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garthoff

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Einem Menschen darf die Staatsangehörigkeit NICHT entzogen werden:
http://conventions.coe.int/Treaty/GER/Treaties/Html/166.htm

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Sowie GG Artikel 16 & 116
http://dejure.org/gesetze/GG/16.html
http://dejure.org/gesetze/GG/116.html

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Gemäß der Resolution der Generalversammlung 217 A (III), der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948, zum Thema Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 15, hat jeder das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.

Nebenbei angemerkt: Es geht hierbei weniger um die Feststellung der ungültigen (denn die BRiD kann keine StAG vergeben!) und von uns nicht gewollten „deutsche Staatsangehörigkeit“, welche keinen Mehrwert besitzt  (und ein Relikt aus dem Jahr 1934 ist), sondern darum, den Deutschen ihren Anspruch auf den Nachweis für die Bundesstaaten-Angehörigkeit per Ahnennachweise gemäß dem RuStAG 1913 zu verwehren. Warum denn nur? Ein Schelm wer Böses dabei denkt? 🙄

Und noch ein Detail zum Thema Volksverdummung:
Schaut mal auf das Ausfertigungsdatum! 22.Juli 1913
Das ist dasselbe wie das RuStAG! 🙂 Wie kann den die Betreuungsanstalt BRiD ein Gesetz erlassen mit dem Ausfertigungsdatum aus dem Jahr 1913. 🙂
StAG-Ausweisgesetz

Urteil des Bundesverfassungsgericht von 21.10.1987 – BVR 373/83 .,Das (Ru)StAG kennt eine Einbürgerung durch bloße Aushändigung eines deutschen Personalausweis oder Reisespaß nicht. Das Aushändigen eine Personalausweis oder Reisespaß der BRD erteilt wurde, bewirkt keine Einbürgerung“,

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Ein Musterschreiben an die Verwaltung, sofern nötig:

Max Muster
Musterstraße 1
63333 Musterhausen

An die Firma
Ausländerbehörde
z.H. Hr. Stag Sachbearbeiter
Ausländerallee 1
63333 Auslandshausen 02. Juni 2015

Antrag auf Feststellung meiner Staatsangehörigkeit

Sehr geehrter Herr Sachbearbeiter,

danke für das nette Telefongespräch und Ihre Hilfsbereitschaft zur Aufklärung, der für mich zuständigen Ausländerbehörde. Hiermit beantrage ich die Feststellung meiner Staatsangehörigkeit, weil der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind. Wie bei öffentlichen Bürgerinformationsdiensten nachzulesen ist, begründen sie lediglich die Vermutung, daß der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Gemäß der Resolution der Generalversammlung 217 A (III), der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948, zum Thema Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 15, hat jeder das Recht auf eine Staatsangehörigkeit. Dieses Recht auf Feststellung nehme ich hiermit in Anspruch. Den Verteiler der Alliierten Botschaften, einschließlich der Beschwerdestelle zum Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, sende ich Ihnen zu Ihrer Kenntnis, für den unwahrscheinlichen Fall, daß ich Rechtsschutz in Anspruch nehmen muß.

Über eine zügige Bearbeitung meines Antrages würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Max Muster

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Wenn die Person im Amt nicht willig ist und ein Gespräch mit deren/dessen Chef auch nichts bringt, eine Fachaufsichtsbeschwerde zu stellen, als auch eine Diskriminierungsbeschwerde einreichen.

Bekundet Eure Ernsthaftigkeit!

Siehe auch www.gelberschein.net – Rubrik Erprobtes“.

Mann muss der Person im Amt dann wohl die Rechtslage mündlich erläutern mit Ankündigung eines Strafantrages mit Strafverfolgung wegen dem Verstoß gegen die §§ 25, 169, 336, 348, 388 StGB. Ergänzend der Hinweis auf die Privathaftung § 839 BGB und ggf. Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht wegen Verstoß nach § 37 VwVfG. Den letzen § vor Ort auf ein Papier schreiben und vorlegen, dass ist das berechtigte Interesse an einem Verwaltungsakt. Wenn dieses Begehren mündlich abgelehnt wird, dann eine justiziable Begründung verlangen; gerne mit Kostennote :-). Und immer unter Zeugen. Sollte auch diesesBegehren abgelehnt werden erfolgt eine Anzeige beim Menschenrechtsrat per Telefax, wegen dem Verstoß gegen Art. 8 und 15. Diese Beschwerde kann man gleich ausgedruckt mitnehmen und vor Ort fragen, ob du diese mal schnell faxen darfst. 🙂

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Nach bisherigen Informationen hat die katholische Kirche am Montag den 15.06.2015 entschieden und angeordnet, dass in Deutschland weder Beglaubigungen noch Ahnenforschungen, von den kath. Kirchengemeinden unterstützt werden dürfen. Wir werden jetzt offiziell vom Papst bekämpft.

Den Kulturkampf, den Otto von Bismarck gegen die katholische Kirche führte, bekämpft der Papst bis zum heutigen Tag.

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Die Deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden (Art. 16 (1) GG. Frühere deutsche Staatsangehörige, denen im Dritten Reich die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen wurde, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern (Art. 116 (2) GG.

In Deutschland bestimmt sich die Staatsangehörigkeit — also die rechtliche Zugehörigkeit einer Person zum Staat — nach der Abstammung, d. h., ein Kind erhält die deutsche Staatsangehörigkeit von seinem Vater (ehelich) oder seiner Mutter (unehelich).

Ein Mensch genießt nur in dem Staat die vollen Bürgerrechte (wie das aktive/passive Wahlrecht), dessen Staatsangehörigkeit er besitzt. Aber auch für das Privatrecht spielt die Staatsangehörigkeit (das Personalstatut -hier § 5 EGBGB) eine Rolle. Nach ihr bestimmt sich in der Regel, welches Familien- oder Erbrecht auf eine Person anzuwenden ist (meist das des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie hat).

Wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, bestimmt sich zunächst nach Art. 116 GG. Danach besitzen alle Deutschen innerhalb der Grenzen des früheren Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 (das heißt vor Beginn der Hitlerschen Annexionen) die deutsche Staatsangehörigkeit.

Der Mensch ist ohne Staatsangehörigkeit bei den Jedermanrechten eine Nullnummer.
§ 1 BGB von 1900: DER Mensch = Natürliche Person, der Mensch in der BRD = ein Aploide!

Ohne Staatsangehörigkeit hat man keine Rechte.  Es besteht ein  Unterschied, ob ich eine verwaltungstechnische StAG namens „deutsch“ habe oder als Deutscher die Deutschen-Grundrechte berühren darf.

 

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Auch interessant, was (noch) auf der BRD-Botschaft in Uruguay zu lesen ist:

Monte1

Monte2

http://www.montevideo.diplo.de/Vertretung/montevideo/de/04-konsular-und-visainformationen/Staatsangeh_C3_B6rigkeit/Staatsangeh_C3_B6rigkeitsrecht.html

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Die gemeinsame Identität beginnt bei der Sprache:
Sprachwurzel „Deutsch“