Schlagwort-Archive: Gelber Schein

Ich und meine PERSON, der Reichsbürger – v3.4.

„Der Grund, warum Menschen zum Schweigen gebracht werden ist nicht, weil sie lügen, sondern weil sie die Wahrheit reden. Wenn Menschen lügen, können ihre eigenen Worte gegen sie angewendet werden, doch wenn sie die Wahrheit sagen, gibt es kein logisches Argument, sondern als Gegenmittel nur die Gewalt.“

Heinrich Theodor Fontane (1819-1898)

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Bolsterlang: Schwere Vorwürfe gegen Gemeinderat

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http://www.ardmediathek.de/tv/DokThema/Gef%C3%A4hrliche-Allianz-Gr%C3%BCne-Esoterik-und-/BR-Fernsehen/Video?bcastId=40552236&documentId=43555584

Danke sehr für die Gratis-Werbung lieber BR…! 😉
Wird auch mal Zeit hierfür…! Man knabbert sich an die Wahrheit heran.
Einen Wissens-„Köder“ wünschen sich nur Menschen, welche gerne auch abseits der GEZ-zwangsfinanzierten (Leit)medien Informationen zur Eigenrecherche erhalten wollen. und hiervon gibt es immer mehr.

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Was tut man nicht alles für sein Gehalt. Eigenrecherche? Fehlanzeige! Hier ein weiterer populistischer Erguß eines sog. Journalisten:
Ein Bergdorf und der Reichsbürger-Verdacht
http://www.schwaebische.de/region/bayern_artikel,-Ein-Bergdorf-und-der-Reichsbuerger-Verdacht-_arid,10660809.html
Danke für die kostenfreie Werbung…! 🙂

https://www.facebook.com/quer/videos/10154201913255728/


Da weiß man anderenorts beim Kreis Recklinghausen schon etwas mehr:

http://www.kreis-re.de/Inhalte/Buergerservice/_index2.asp?seite=angebot&id=18149

Auch der Landkreis Peine weiß hierzu etwas zu bericht(ig)en:

Man muss sich ernsthaft fragen, wo denn die Intelligenz dieser besorgten Bürgen, ähem Bürger abgeblieben ist. Da quillt die Angst aus allen Poren.

Mögen diese Personen z.B. doch einmal anfragen bzw. darüber nachdenken, warum ihre Bürgermeisterin ihnen die sog. „deutsche Staatsangehörigkeit“ nicht bestätigen kann (der Herr Landrat schon eher) und Sie diese – sofern denn gewünscht – diesbzgl. bei der Ausländer[behörde] im Landrats[amt] zu beantragen haben.

Und jederman(n)/frau sollte doch noch in der Lage sein, selbständig nach den Bundesbereinigungsgesetzen zu googeln. Ist das zuviel verlangt? Denn diese Gesetze aus den Jahren 2006, 2007 und 2010 sind auf deutschem Boden – dies auch für den VS – vollumfänglich geltend.
Artikel Bundesbereinigungsgesetze

P.S. Lieber „Verfassungsschutz“, weder bin ich, markus, ein sog. „Reichsbürger“, noch „leugne“ ich die Existenz der BRD.
Dazu steht ja genügend auf diesen Seiten. Beide Vorwürfe werden hiermit vollumfänglich bestritten!
Beachten Sie – als auch die sog. „Journalisten“ – i.d.Z. bitte den § 130 StGB i.V.m. § 241a StGB. Bedankt!

Da wäre es ggf. auch hilfreich, wenn man eine  Feststellungsklage einreicht, um dann von [Amt]s wegen klären zu lassen, was denn nun ein „Reichsbürger“ sein soll.

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Worum geht´s denn überhaupt? Für den Einstieg helfen diese Erklär-Video:

http://bewusst.tv/droht-die-komplette-entrechtung/

 

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Eine Leserzuschrift von Mirko M., die alles aussagt:
„Man möge sich mal Gedanken machen, warum so extrem auf Gemeindevorstände mit dem „Gelben Schein“ geschossen wird. Haben diese Menschen so viel Macht, dass sie dem System gefährlich werden könnten? Ich schwinge jetzt mal ´ne These: Die Gemeinden sind ja nur Verwalter des Bodens: Kommt jemand daher und will sich den Boden aneignen, dann muss die Gemeinde verkaufen, weil sie ja nur Verwalter ist. Nun sitzt jedoch ein Rechteträger in der Gemeinde, der all diese „Verkäufe“ zunichte machen kann. Denken wir hier z.B. mal an die geplante Privatisierung der Autobahnen…!

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Die PERSONEN / Bediensteten der Wortmarke „POLIZEI“ in Neumarkt i.d.O. sind besonders arbeitsam. 🙂 – Siehe u.s. Bild…

Alle Staatsangehörigkeitsausweis-Inhaber haben unlängt diese EINLADUNG erhalten. Da haben die Personen aber viel zu tun.

Die angeschriebene PERSON gehört gemäß dem Art. 10 EGBGB dem Staat und „wohnt“ seit seiner Erstellung im Geburts-Standesamt.

Daher sollte man den Wortmarke-Trägern die Geburtsurkunde faxen. Zudem erwähnen, doch die erwünschte Überprüfung der PERSON dort vorzunehmen. Die liegt da sicher noch gut verpackt im Archiv.

Der Mensch wurde ja nicht zu Kaffee und Kuchen eingeladen.
Das wäre doch mal ein vernünftiger Ansatz für einen Diskurs… 🙂

Ein(e) Deutsche(r) ist ein gesetzliche(r), nachgewiesene(r) Deutsche(r) / Grundrechteträger(in). Davon ist ein „POLIZEI“-Bediensteter Kilometer weit entfernt.

Manch einem [Beamten] dräut so langsam, dass da was nicht so recht zusammen passt:
Bewusst TV – Fragen bei Zoll und Polizei:
https://www.youtube.com/watch?v=TfcJ-nWX_Vw

Das Diskriminierungsverbot, auch Benachteiligungsverbot, untersagt, Menschen wegen bestimmter Merkmale ungleich zu behandeln, wenn dies zu einer Diskriminierung, also einer Benachteiligung oder Herabwürdigung einzelner führt, ohne dass es dafür eine sachliche Rechtfertigung gibt. Insbesondere dürfen weder Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, politische oder sonstige Anschauung, nationale oder soziale Herkunft, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, Vermögen, Geburt noch der sonstige Status als Unterscheidungsmerkmale herangezogen werden.

Das Verbot gilt als Willkürverbot in demokratischen Staaten grundsätzlich für jedes Staatshandeln. Wie weit es auch für das Handeln zwischen Privaten gilt, hängt davon ab, welchen Stellenwert eine Gesellschaft dem widerstreitenden Prinzip der Privatautonomie und anderen Grundrechten zugesteht.

Verboten ist daher auch, Menschen als Objekt, also als Unnatürliche Person zu behandeln [BVerfGE 63, 332/337].
Die Vornahme einer PERSONENSTANDSVERÄNDERUNG stellt eine strafbare Handlung dar, die mit bis zu zwei Jahren Gefängnis belegt ist. ( § 169 StGB).

Ein Bürger, auch ein „Reichsbürger„, ist keine Natürliche Person!
Es können daher auch nur Menschen diskriminiert werden, jedoch keine Unnatürliche Personen.
Ein Mensch besitzt Personen….! Der Mensch IST nicht eine Person…!

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Mittlerweile ist auch der Begriff „DEUTSCH“ eine Wortmarke: 😆

https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/registerHABM?AKZ=014757983&CURSOR=42

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Hand auf´s Herz: Wer kommt denn wirklich klar mit dem vom Propaganda-Ministerium und seinen Sprachorganen (hier: die sog. „Leit“-Medien) alltäglich kolportierten Begriff des Reichsbürgers?
Das Identitätsproblem des Systems: Die Reichsbürger

Etwas Geschichte vorab: Mit dem  sog. Tillessen Urteil vom 06.01.1947 durch das Französische Restitutionsgericht und dem Gesetz des Alliierten Kontrollrats Nr. 55 im Jahre 1947 gibt es, de jure und de facto, keine Reichsbürger mehr. Denn das entsprechende NS-Gesetz aus dem Jahre 1935 wurde aufgehoben!
Tillessen-Urteil
Was ist denn ein Reichsbürger oder Reichsdeutscher? Was ein Bürger oder Einwohner?

Die Erfindung des neuen “Reichsbürgers“ (hier: alle kritisch denkenden Menschen, welche die Einhaltung geltenden Rechts einfordern…!) durch die [Behörden] der BRiD stammt von dem heutigen Brandenburgischen Ministerpräsidenten Dietmar Woidke ( SPD ), als dieser in 2014 noch Innenminister war. Immer wieder diese „Sozialdemokraten“…

Er legte ein Infoblatt des Brandenburgischen Verfassungsschutzes zum Thema auf.
Dieses Faltblatt war die Grundlage für die gestartete Verunglimpfungswelle in der breiten Öffentlichkeit innerhalb des Vereinten Wirtschaftsgebietes.

Da ca. 76 Millionen DEUTSCH noch nicht genau Bescheid wissen und viele nur latent (be)merken „hier stimmt doch was nicht„, hoffte man auf einen fruchtbaren Boden mit dieser Aktion zu treffen. Diese Idee ist nur zum Teil aufgegangen .

Da der „Mainstream“ unter der Vollkontrolle der Alliierten (und das bis ins Jahr 2099) und der UN NGO GERMANY („Bundesrepublik in Deutschland“) stehen, hofft man, das Erwachen der Deutschen noch weiter hinaus schieben zu können!

Die so als Reichsbürger getauften, aufgewachten, diffamierten Menschen haben nichts mit den Reichsbürgern des 3. Deutschen Reich(es) zu tun.

Wenn man also alle diejenigen, die sich ihre gesetzlich zustehende Staatsangehörigkeit nachweisen lassen, als „Reichsbürger“ bezeichnet und man selbst im Besitz solcher Staatsangehörigkeitsausweise ist (z.B.: Politiker, Beamte, Ärzte), welche nun einmal die [Behörden] der BRiD auf Antrag ausstellen, müßte man doch den Verstand haben und sich fragen: Wie kann überhaupt eine BRiD-[Behörde] einen Reichsbürgerschein ausstellen? Selbständiges Denken ist aber so eine Sache, nicht wahr?

Mit Urteil des Tillessen-Vorgangs wurde das 3. Reich von A.H. als völkerrechtlich ungültig und quasi als nicht zustande gekommen erklärt. Dies ist für jeden nachzulesen in den Staatsarchiven zu Freiburg-Koblen.

Eine gesetzliche deutsche Staatsangehörigkeit kann demzufolge auch nicht durch ein völkerrechtlich als ungültig erklärtes 3. Reich hergestellt werden, somit kann es auch keine Reichsbürger geben. Logisch oder?

Die Ableitungen aus den 26 Stadt- und Bundesstaaten des Kaiserreiches (2. Deutsche Reich) – siehe den Wertindex 1914 – haben ebenfalls nichts mit einem Reichsbürger zu tun.
Denn: Im Kaiserreich (1871 – 1914) gab es keine bürgenden Bürger, sondern freie Menschen.

Der Mensch unterstünde selbst im Grundgesetz unter dem Schutz eines Staates. Will man damit erreichen, daß es gar keine Menschen mehr geben soll?

Der Deutsche Mensch (Mann, Frau, Knabe, Mädchen) ist sich hoffentlich seiner Geburtsrechte bewußt und steht ebenso als echter Christ unter natürlichem Recht. Die Aufgabe eines Staates bestünde demzufolge zur  Gewährleistung dieser Rechte und eben nicht diese Rechte durch selbst nicht rechtfähige Parteien selbstermächtigend zu unterbinden.
Was ist denn eine Partei?

Rechtstaatlichkeit wäre also was anderes. Man outet sich hier als ein LINK-er Staat, in dem man Rechte untergräbt und denunziert.
Solange natürlich sich jeder blenden läßt und das auf fruchtbaren Boden – im negativen Sinne fällt -,  muß man diese Vorgänge als BÖSE bezeichnen.

Von Gott gegebene Rechte kann auch nur von einem Staat verwirklicht werden, wenn dieser sich selbst an seinen Aufgaben orientiert.

Die Rechte und Pflichten der öffentlichen Gewalt werden
durch die naturrechtlich bestimmten Erfordernisse des Gemeinwohls
begründet und begrenzt.

Die Organe der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung

sind zur Wahrung dieser Grundsätze verpflichtet.

Eine gesetzliche Handhabe für Willkür besteht hiernach nicht!

Formelle Rechtsnormen, die sich nicht vom Grundsatz – zumindestens an dem Natürlichen Recht orientieren – , können nicht „verfassungsgemäß“ bestehen.

Was arbeitet eigentlich jeder Politiker so am Tage?

Liest er seine Aufgaben nicht? Was macht jemand, der sich selbst einen Arbeitsvertrag gemäß der Landesverfassung auferlegt hat? Kennt er das auch nicht und zieht etwa niederrangige Dienstanweisungen „von Oben“ vor?

Abgesehen davon, daß den Deutschen ihr Deutsches Recht zusteht, könnte selbst ein Mensch, wenn diejeweilige Landesverfassung auch richtig ausgelegt würde, hier frei leben.

Die „Verfassung“ zu schützen, wäre zumindest einmal, dass hier auch Menschen leben könnten und diese vor einer artifiziellen Person stehen würden.
DER Mensch soll frei sein – schön – und was ist in Wirklichkeit?
Jeder meint, über einem anderen Menschen zu stehen. Das natürliche Sittengesetz sieht das anders. Das von Gott gegebene Recht steht erstmal jedem Menschen zu.

Heute steht jeder PC mit seinem erstellten und beglaubigten Schreiben vor einem Menschen und verlangt vom Menschen seine Würde aufzugeben und diesem maschinell erstellten Schreiben zu gehorchen. Gehts noch?
Zu diesem Glauben tragen wir allerdings auch selbst bei!
Warum? Weil wir denken, wir müssten! Uns wird ständig suggeriert, das muß so richtig sein und dies ohne jemals zu hinterfragen.

Warum wohl gibt es Werbung, Wellenmanipulationen etc.?
Weil ihr gefällig zu glauben und eben nicht zu hinterfragen habt!

An was glaubt eigentlich ein echter Christ?
Tut er nur so? Heuchelt er selbst oder dient er der Wahrheit? Wer sucht der findet, so steht es geschrieben, also muß er auch suchen. Das Suchen besteht nicht aus jedem Glauben, sich allesungefragt reinzuziehen, sondern auch klar zu unterscheiden, was richtig oder falsch, was Gut oder Böse ist. Das macht er für alle Menschen.

Denn so steht es geschrieben:
Can. 99 — Wer dauernd des Vernunftgebrauchs entbehrt, gilt als seiner nicht mächtig und wird Kindern gleichgestellt.

Amen.

Weiterführende Ausführungen zu diesem Thema findet ihr hier:
Selbsttest für Beamte & Bürger: Wer ist denn nun ein Reichsbürger?

inspiriert durch Gerd Peifer

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Dies:

und das:

Änderung der Bekanntmachung Verfassungstreue im öffentlichen Dienst-Bekanntmachung des Bayr. Staatsministeriums des Inneren
Merkblatt

Merken diese „Beamten“ denn noch was? Denn:

Bild könnte enthalten: Text

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Ein Leserbrief einer Deutschen an die Zeitung „Allgäuer“:

Geheime Reichsbürgerverschwörung der Mediziner aufgedeckt!

Jaja, die Reichsbürger sind schon so welche: Alles Waffenbesitzer sagt man. Gewalttätig sagt man. Und rebellisch. So rebellisch, daß sie sogar die Gesetze lesen….uiuiui.

Und was hat eigentlich immer die Beantragung dieser komischen „Deutschen Staatsangehörigkeit“ damit zu tun? Haben wir die denn nicht alle? Anscheinend nicht, sonst müsste man sie ja nicht beantragen. Aber warum nicht? Und wer hat sie, wer hat sie nicht? Auf jeden Fall scheint die Beantragung schonmal eine ganz verdächtige, wenn nicht sogar gefährliche Sache zu sein, oder?

Experten haben jetzt Schockierendes aufgedeckt:

Wenn ein Mediziner (und sogar die Tiermediziner sind betroffen) erfolgreich sein Examen abgeschlossen hat, beantragt er normaler Weise eine Arbeitserlaubnis, die Approbation. Dazu gibt es entsprechende Gesetze: Für die Mediziner die Approbationsordnung (APPO), für die Tiermediziner die Tierärztliche Approbationsordnung (TAPPO) – um nur zwei zu nennen…

Und – man kann es sich kaum vorstellen – in beiden finden wir die Voraussetzung zur Erteilung der Approbation:

Es ist (Trommelwirbel)!!!! → die deutsche Staatsangehörigkeit

Was bedeutet das??? Es waren doch nur die bösen bösen Reichsbürger, die im Zusammenhang mit der deutschen Staatsangehörigkeit genannt worden sind. Ist dann automatisch jeder Mediziner ein Reichsbürger??? Sind Mediziner demnach noch vertrauenswürdig??? Sollte man vielleicht lieber zukünftig zu ausländischen Ärzten gehen???

Ironie aus.
Die Diskussion, die derzeit in der Presse stattfindet, ist einfach nur noch absurd. Wenn die Medien nicht endlich den Weg zurück zu seriöser Berichterstattung (falls es sie jemals gab) finden, werden irgendwann auch die treuesten Leser, Fernsehschauer usw. auf andere, vertrauenswürdigere und objektivere Informationsquellen wechseln. Es ist ein Fehler, die Menschen für dumm zu halten.

Und auch dieser hier:
Leserbrief zur Thematik Reichsbürger (2)

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Und wem das noch nicht ausreicht, so haben wir hier das aktuelle Pamphlet des Systems mit einem Deutungsversuch:
➡ Der Reichsbürger Leitfaden

Oder auch diese kritische Hinterfragung dieses Aufruhrs um die sog. „Reichsbürger„:

https://www.youtube.com/watch?v=uEWKyEYGgIM

P.S. Ich bin KEIN Freund & Befürworter dieser staatenlos.info-Gruppe…

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Ein zwei gute Artikel von einem BRD-Rechtsanwalt! Danke hierfür!

http://www.journalalternativemedien.info/meinungen-kommentare/ra-lutz-schaefer-die-jagd-auf-reichsbuerger-nimmt-immer-groteskere-zuege-an/

http://www.journalalternativemedien.info/meinungen-kommentare/ra-lutz-schaefer-wann-schwingt-der-deutsche-endlich-das-schwert/

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Sucht noch jemand eine schlecht dotierte Stelle bei den Diensten?
Denunzianten und Schnüffler haben heutzutage Hochkonjunktur!

https://deutschermensch.files.wordpress.com/2015/01/arbeitsamt-ss.jpg

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DEUTSCHE POLIZEI

Ausgabe April 2017

https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/dp201704?open&ccm=400020340

https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/dp201704/$file/DP_2017_04.pdf

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https://www.youtube.com/watch?v=6p7UNNjYOuQ&app=desktop

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Reichsbürgern des Deutschen Bundestags mal richtig aufs Maul geschaut, dann relativiert sich auch der Begriff „Reichsbürger“ und offenbart, wer wirklich damit zu betiteln ist. Die Verwaltung der Nazihinterlassenschaften (BRiD) und alle Bundesrepublikaner

Es ist geradezu ein Witz, daß von den Reichsbürgern im Deutschen Bundestag und in den Verwaltungen genau jene als solche betitelt werden und das wider besseren Wissens, welche gerade nicht im Rechts- Gebiets- und Personenstand von 1937 stehen wie die BRD und deren Verwaltungsangestellte selbst. (Siehe dazu Artikel 116 Absatz (1) Grundgesetz zum Gebietsstand 1937 und SHAEF Gesetz Nr. 52 Artikel I in Verbindung mit Artikel VII Absatz e)

Es werden die unteren Verwaltungsangestellten und POLIZISTEN (Bürowarenhändler und Werkschutz) permanent getriggert, damit sie funktionieren, wie sie funktionieren und jeden als „Reichsbürger“ diffamieren, der sich auf seine alten Rechte als Natürliche Person (Staatl. BGB T I §1-20) oder sein „Mann / Weib“ -sein beruft und somit aktiver Part in der Verhinderung der Geschäftswerdung der Welt und NWO-.Installation ist. So sind gerade wir es die diesen Reichsbürgern in den Verwaltungen und ihren Angehörigen den Arsch retten könnten, würden sie das illegale Spiel hinterfragen und verstehen wollen.

Das sollten sich all die Gutmenschen mal vergegenwärtigen, welche permanent kolportieren, man muß nach Vorne schauen und daß wir alle „Menschen“ sind und die alten Gesetze und den Blick in die Geschichte nicht brauchen…

Manchmal ist der Blick zurück zu den Wurzeln – Woher komme ich, welche Rechte bringt mein Hilfsmittel Natürliche Person eigentlich mit und welche Konstrukte verdecken deren wirkliches Recht? – DIE Lösung gegen das kriminelle System überhaupt. Das wird in einer im Handelsrecht agierenden Verwaltung bei nicht Begreifen schwer auf die Füße fallen, weil das Mißachten des Willens einer Natürlichen Person, welche rechtlich über der Juristischen Person Mitarbeiter/in (Vollstreckungsbehörde) steht zwangsläufig die unmittelbare Verpflichtung zum Schadenersatz mitbringen.

Die Verwaltungsangestellten sind grundrechteverpflichtet und die Natürliche Person im Rechtsstand des RuStAG 1913 steht unter politischem und Insolvenzschutz (Artikel 45 / 46 / 47 HLKO) darüber hinaus auf Deutsches Recht und ist somit auf Grundrechte aktivlegitimiert. Nur der Deutsche kann den Schutz der HLKO genießen, welche höchstes Recht darstellt (ius cogens → zwingendes Recht und ist damit über Artikel 25 GG für die Verwaltung der BRD bindendes Recht!)

Die in der Verwaltung Arbeitenden, welche sich durch nicht unterschriebene Befehle, Anordnungen, Verfügungen und Anweisungen haben zu Mauerschützen von morgen machen lassen werden irgendwann dafür gerade stehen. Niemand kann irgendwann behaupten, er hätte nichts davon gewußt. Gerade weil viele der als „Reichsbürger“ Diffamierten Deutschen mit unveräußerlichen Rechten (Angehörige eines der 26 Bundesstaaten des Kaiserreichs –.> nicht Kriegsteilnehmer des WK2 gegen die Alliierten) die Bediensteten IMMER auf ihr Fehlverhalten und die Mißachtung ihrer eigenen Gesetze hinweisen. Diese Rechte sind mangels Staatsgerichten verjährungsfrei.

Ohne Staatsangehörigkeitsfeststellung des Rechtssubjekts Natürliche Person ist man absolut rechtlos in diesem System (man wird nur als Juristische Person erkannt).

Das zu erkennen ist die Lösung für all die Probleme, welche viele nicht verstehen wollen. GEZ, Zwangsversicherungen, Zwangsmitgliedschaften, Steuerabpressungen (ohne gültige und in Kraft getretene Steuergesetzgebung) ect. gehörten recht problemlos der Vergangenheit an.

Ohne Staatsangehörigkeitsfeststellung erkennt man Dich nicht als Mann oder Weib auch eine Natürliche Person (Mensch) kann nicht erkannt werden. Ohne Staatsangehörigkeitsfeststellung geht man weiter davon aus, daß Du Kriegsteilnehmer gegen die Alliierten des 2. WK gewesen bist. Du bleibst gefangen im Gewahrsamsstaat, Du bist nicht in Deine Heimat und auf Deinen Grund und Boden mit Bodenrechten zurückgekehrt.

Ohne Staatsangehörigkeitsfeststellung werden all jene welche sich lediglich als „Mensch“ erkennen irgendwann erspüren müssen, daß man ihnen mit Gewalt Verträge aufzwingen und sie permanent mit irgend welchen Forderungen traktieren und sie ausplündern will. Ohne Bereinigung des Personenstandes und klar und deutlich erklärtem anderweitigem Willen ist man rechtlos in diesem System der Täuschung, der Ausbeutung und modernen und versteckten Sklaverei….

Das Reichsbürgergesetz:
:arrow https://www.youtube.com/watch?v=rqnP1rAaKBo&feature=youtu.be

Es ist die Grundlage, worauf sich die Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets mit all ihren Nazigesetzen beruft, genau das ist die Grundlage ihrer Diffamierungen und die Grundlage all ihres Tuns und von Adolf Hitler geprägt. Vorher also, vor 1935 gab es den Begriff „Reichsbürger“ gar nicht. Es ist eine Straftat wenn man jemanden damit diffamiert, der einer anderen Volksgruppe als der bekennenden in „Deutschland“ (in den Grenzen von 1937) angehört. → (Volksverhetzung §130 StGB und 241 a Politische Verdächtigung), – Das also, sollte jeder bedenken der leichtfertig mit dem Begriff „Reichsbürger“ diffamieren geht.
https://www.facebook.com/photo.php?fbid=967097890085121&set=p.967097890085121&type=3&theater

Die Bundesrepublikaner werden im Status der Juden des Dritten Reichs gehalten und sind wie diese staatenlos und deshalb rechtlos und man kann alles gegen und mit ihnen tun, als wären sie ein Stück Holz….

klaus, der Töpfer

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GG Art. 25:
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.“
=
Der wesentliche Kern eines fairen Gerichtsverfahrens (BVerfGE 63, 332, 338), keine Zwangsvollstreckung in hoheitlich genutztes Vermögen anderer Staaten und der für sie handelnden Organe hinsichtlich hoheitlicher Aktivitäten (BVerfGE 46, 342, 364) sowie keine Vornahme von Hoheitsakten auf dem Gebiet anderer Staaten ohne deren Zustimmung (BSGE 33, 280, 284)… ff.

Der Deutsche gem. RuStAG v. 1913 ist für den DEUTSCH Ausländer!

Begrifflichkeiten zum „Gelben Schein“ – V1.7.

aktualisiert am 24.11.2017

Fragestellung:
Der „Staatsangehörigkeitsausweis“ / Der „Gelbe Schein
„Der ist eine tückische Falle, da beisst die Maus keinen Faden ab. Kann doch gar nicht sein, dass du das noch nicht durchschaut hast.“

A) (M)eine Sichtweise:

Bei GG 116 (Abs. 1)“: … anderweitiger gesetzlicher Regelungen“ ist eben nicht (zwingend) das RuStAG v. 1913 gemeint.
Dazu müsste dort stehen „anderweitiger Gesetze„….
„anderweitiger gesetzlicher (Adjektiv) Regelungen = A.H. (1934)  😉

Die Verwaltung kann damit nur A.H.´s Regelung meinen, da alles andere eben keine deutsche (deutsche = Adjektiv) Staatsangehörigkeit ergibt.

Denn das RuStAG v. 1913 ist ein Gesetz und eben keine bloße Regelung.
Das Gesetz ist und bleibt das RuStAG v. 1913. Und dieses behalte ich mir als Deutscher ausdrücklich vor!

Ergo erneut eine Täuschung seitens der Verwaltung durch die Begrifflichkeiten. Wie gehabt, bei derart schwammigen Formulierungen. 🙄

Beachten: … „anderweitiger gesetzlicher Regelungen“ dürfte sodann auch die freiwillige Annahme des Personalausweises sein….! 👿

Damit einhergehend die völkische Bezeichnung „DEUTSCH“ als Personal, mit der handelsrechtlichen Identität „NAME“ und der Zugehörigkeit zur Treuhandverwaltung Bundesrepublik Deutschland, gemäß dem Kapitel XI. der Genfer Konvention.
https://www.agmiw.org/?page_id=447

B) Die aktuelle Sichtweise vieler RuStAGler:

Die Rechteträger haben ebenso ein Recht über die Artikel 25 und 123 (2) GG und sind keine Deutsche im Sinne eines GG, sondern dies vorbehaltlich „anderweitiger gesetzlicher Regelungen“.

Das wird ebenso im sogenannten Teso-Beschluß des BVerfG bestätigt:
Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz kennt eine Einbürgerung durch bloße Aushändigung eines deutschen Personalausweises oder Reisepasses nicht.
BVerfGE 77, 137 – Teso,BVerfGE 77, 137 – Teso i.V.m. – 2 BvR 373/83 – Abschnitt C, Ziffern 21,22, 23.
Teso, BVerfGE 77, 137

„Der Beschwerdeführer hat die deutsche Staatsangehörigkeit weder durch Einbürgerung seitens der Bundesrepublik Deutschland noch unmittelbar kraft des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (Rustag1913), das nach Art. 123 Abs. (1) GG für den Hoheitsbereich der Bundesrepublik Deutschland fortgilt, erworben. Der Beschwerdeführer war zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt deutscher Staatsangehöriger im Sinne des Grundgesetzes.
Die Ablehnung der Feststellung seiner deutschen Staatsangehörigkeit wirkt sich wie eine Entziehung der Staatsangehörigkeit aus:“
(vgl. BVerwG DÖV 1967, S. 94 f.).
§ 31 BVerfGG Abs. (1)
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
Soweit ist dies nachvollziehbar…!

Ich vertrete (ergänzend) die Ansicht, dass wir uns als nachgewiesene, gesetzliche Deutsche eben nicht nach den Artikeln des  GG (ohne Geltungsbereich) und die jeweiligen §§ der Verwaltung zu richten haben und dies auch nicht dürfen und sollten!

Denn alles, was ab dem 29.07.1914 (bzw. 28.10.1918) auf deutschem Boden geschehen ist, ist und bleibt nun einmal illegal!

Nur, weil es uns eben mal mit diesen §§ und Artikeln zupass kommt, nehmen wir den Köder der Verwaltung an (hier: Nutzung der GG Artikel und des TESO-Beschluß), welchen sie uns ggf. zu einer anderen Zeit wieder genüßlich vorhalten können (und wohl auch werden).

Also, entweder bewege ich mich auf meinem mir zustehenden Gebiet / in meinem Rechtskreis oder ich versuche eine Schnittstelle IM System zu finden und diese auch zu nutzen. Dies jedoch ggf.  mit den möglichen negativen Auswirkungen. Für mich gültig ist ausschließlich das RuStAG i.d.F.v. 1913, die Verfassung meines Heimat(h)staates (hier: KGR Württemberg) und die Verfassung des D e u t s c h en R e i c h v. 1871.

Mehr zu diesem Thema auch hier:
https://www.agmiw.org/?p=3949

Ich bin Deutscher! Die Rechtstellung als Deutscher geht immer vor!

Als Natürliche Person (Familienname, Vorname) bin ich Rechtssubjekt und nur Begünstigter des Sachenrechts und niemals Haftender!

Als Deutscher habe ich völkerrechtlich abgesicherte Schutzrechte (HLKO) und unveräusserliche Sach-, Personen- und Gebietsrechte.
Warum sollte ich mich dann mit niederrangigen Normen, Rechten & Regelungen (A.H.; GG; VwVO; UCC etc.) auseinander setzen?

Als Deutscher lehne ich alles ab, was nach dem 28.10.1918 auf deutschen Boden passiert ist / installiert wurde!
Das bedeutet nicht, die „BRiD“ nicht anzuerkennen. Sie „existiert“; man kann, darf und sollte jedoch deren Rechtstaatlichkeit anzweifeln.  😉

Denn:
Das völkerrechtliche Subjekt (D e u t s c h e s R e i c h – 1871 – 1914/16) bestand und besteht durch seine LEGITIMEN NATÜRLICHEN RECHTSPERSON(EN) und derer in der Rechtsfolge, welche ihrerseits ihre UNVERÄUSSERLICHEN und UNAUFLÖSLICHEN Rechte aus dem völkerrechtlichen Subjekt beziehen.
https://www.agmiw.org/voelkerrechtsubjekt-dr/


Die „BRiD“ ist somit mitnichten nicht existent, wie so viele behaupten.
Unabhängig seitens der Abmeldung durch H.D. Genscher bei der UNO. 🙂

Sie ist der aktuelle Zustand der Menschen im Verwaltungsgebiet und damit sehr wohl legitim und  (nur) de facto „legitimiert“.

Auch die Bezeichnung „Bundesrepublik (in) Deutschland“ auf dem Staatsangehörigkeits-Ausweis ist irreführend, da die BRiD-Verwaltung den Auftrag seitens der Alliierten hat, uns Deutschen auf eigenen  Antrag hin, eben nur die Feststellung zu bestätigen.

Es ist doch klar, dass uns ein Verwaltungskonstrukt die gewünschte Staatsangehörigkeit IN einem der 26 Bundesstaaten nicht bestätigen kann und auch nicht wird! 😉

Wichtig:
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND = in Großschrift auf dem „Gelben Schein“ geschrieben = das ist die Verwaltung.

Ein Völkerrechtssubjekt wird klein geschrieben: D e u t s c h e s R e i c h.
Die Verwaltung benutzt den Weimarer Adler, um überhaupt auf teilstaatliches Recht zugreifen zu können. Mehr zum Thema Gelber Schein findet ihr hier:
https://www.agmiw.org/?p=1499

Man beachte:
Wir beantragen eben NICHT eine Staatsangehörigkeit, sondern wir beauftragen nur die FESTSTELLUNG zur Staatsangehörigkeit!
Denn diese Staatsangehörigkeit haben wir bereits seit unserer Geburt!
Wir, der Souverän,  beauftragen die Verwaltung, dies für sich selbst festzustellen. Und um denen klar zu machen, dass wir wieder zurück in unsere Heimat wollen!
Denn wir sind Deutsche und eben nicht staatenlos.
https://www.agmiw.org/?p=3253
https://www.agmiw.org/?p=4213

Auf dem Gelben Schein ist im Wasserzeichen und als Aufdruck der Weimarer Adler vertreten.
In der Weimarer Republik (1919) gab es bis 1934 (hier: Selbstermächtigung von A.H.) noch die Staatangehörigkeiten..!
Somit galt dort auch weiterhin das RuStAG i.d.F.v. 1913.

„Deutscher ist, wer Staatsangehöriger IN einem Bundesstaat ist.“

Daher nochmals in aller Deutlichkeit:
Du hast einen FESTSTELLUNGS-Antrag eingereicht. Wenn du nun im BVA-Formular F bei dem Punkt 4.3 deine Staatsangehörigkeit (z.B. „Königreich Preußen“, „Königreich Württemberg“ ) korrekt eingetragen hast und der Antrag von der Verwaltung positiv entschieden wurde, sodann steht auf deinem Gelben Schein (Quittung für den Verwaltungakt) die Natürliche Person „Max Mustermann“ – Ist deutscher Staatsangehöriger.

Ja, auf dem Gelben Schein ist der Weimarer Adler abgebildet!
Das bedeutet, dass Du nun nachgewiesen hast, dass du auch Deutsche(r) bist. Und nur darum geht´s..!

Im EStA-Registereintrag des BVA sollte nun nach der  korrekten Übermittlung deiner Akte/Daten von der Ausländerbehörde an das BVA der korrekte Erwerbsgrund verzeichnet sein. (hier: Geburt & Abstammung).
Dieser Eintrag wird mittlerweile gerne von den Behörden verweigert. Sie müssen es aber gemäß § 33 StAG Abs (3) tun.

Dass das System immer mehr dagegen arbeitet – denn wir erreichen die kritische Masse – erkennt man daran, dass in den [Behörden] auf  „Anweisung“ (z.B. die BRiD-Innenministerien) die Ausstellung dieses Dokument rechtswidrig verweigert wird.
Mehr Infos für Betroffene gibt es hier:
https://www.agmiw.org/?p=2037

Die Mitarbeiter in den [Behörden] sind grundrechtverpflichtet. Und wer hat in diesem Land den Zugriff auf die Grundrechte? Das Personal-DEUTSCH oder der gesetzliche Deutsche?

Ist dem dann so, musst du nun die sog.  „deutsch“e Staatsangehörigkeit verlieren, um Deutsche/r ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu sein.
https://www.agmiw.org/?p=3949

Das das System gegen die Feststellung agiert, bemerkt man auch daran, dass immer mehr gut geschulte Trolle sich an die Arbeit machen, den „Neulingen“ diesen Weg madig zu machen.
Oder sogar darauf drängen, den Ausweis wieder zurück zu geben. Wie z.B. die VS-verseuchten Gruppierungen wie „Freistaat Preußen“, „Verfassungsgebene Versammlung“ , „Volk fürs Volk“ u.a.. Allesamt indoktrinierte, verstrahlte, beratungsresistete Hochverräter und ANTI-Deutsche! Von Deutscher Geschichte haben diese Unpersonen 0% Ahnung!

Mehr hierzu – und zu vielen anderen Themen – in diesem ausführlichen Frage & Antworten-Artikel (Pflichtlektüre!):
https://www.agmiw.org/?p=4057

Diese Personen schüren auch Ängste, dass man dann in die FEMA-Camps abtransportiert wird. 😆
https://www.agmiw.org/?p=3859

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Wer den Staatsangehörigkeitsausweis und den korrekten EStA-Register-Auszug erhalten hat, der lese gerne hier weiter.

Denn der Feststellungsantrag ist nur der erste Schritt (bzw. der Gelbe Schein ist quasi ein einmaliger Wegwerfschlüssel) auf einem langen Weg hin zur Souveränität.

Über diesen von Dir selbst ausgelösten Verwaltungsakt änderst Du für dich deine Rechtstellung im System. Was Du dann damit machst, obliegt  nur Dir allein… 😉

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Warum ist dieser „Staatsangehörigkeits“-Ausweis denn so wichtig?

Dieses Dokument weist für Dich die / deine Natürliche Person aus. Bis dahin bist Du nach § 90 BGB nur eine SACHE.
Es wird AM Gericht auch nur „in der Sache“ verhandelt (vor einem Handels- und Schiedsgericht; siehe hierzu auch den § 15 GVG i.V.m. §§ 16, 18-21).

Dieses Dokument stellt für Dich eine Weiche IM Rechtssystem zu deinen Gunsten. Denn ab diesem Zeitpunkt sind für Dich die §§ 1-20 des BGB als auch die §§ des EGBGB gültig.

Dieses Dokument weist Dich als Deutschen aus und eben nicht als DEUTSCH. Denn deine Rechtsstellung als Deutscher geht immer vor. Siehe hierzu den EGBGB Artikel 5.

Du bist ein(e) IM System nachgewiesene(r) gesetzliche(r) Deutsche(r)!
Du kannst an der Aktivierung und Reorganisation der originären Gemeinden mitwirken.
https://www.agmiw.org/?p=403

Für Hausbesitzer:
Der Besitzer ist derjenige, der die tatsächliche Herrschaft über eine Sache hat (§ 854 BGB).
Der Eigentümer ist derjenige, der befugt ist über die Sache zu verfügen (§ 903 BGB).
https://www.agmiw.org/?p=1383 ff.

Du bist nun auch aktiv legitimiert.
https://www.agmiw.org/?p=1156

Ein weiterer Denkanstoß zu diesem so wichtigen Thema:

Artikel 73 der UN Charta (Auszug):
„Verantwortliche für die Verwaltung von Hoheitsgebieten deren Völker (Plural) noch nicht die volle Selbstbestimmung haben, bekennen sich zum Grundsatz der Interessen der Einwohner dieser Hoheitsgebiete, die Vorrang haben und übernehmen den heiligen Auftrag dieser Verpflichtung.“

Wenn also die Interessen dieser Einwohner, z.B. 20 Millionen an Muslimen auf deutschem Boden (die vögeln sich da hin), dem von z.B. 4 Millionen gesetzlicher Deutschen, vorgehen…
…dann dürft ihr euch nicht beschweren, daß ihr als Personal-DEUTSCH eben kein nachgewiesener Deutscher seid und eure eigenen Interessen hinten anstehen werden…!
Und das wird passieren, denn a) DEUTSCH pennt weiter vor sich hin und b) hat kein Interesse an einer Vermehrung. Was bei all den verstrahlten Individuen da draussen evtl. nicht einmal so verkehrt ist. 👿


Die Anzahl der nachgewiesenen – per Feststellungsantrag F – gesetzlichen Deutschen beim Bundesverwaltungsamt (BVA in Köln), zwecks Bildung einer eigenen international anerkannten  Interesseneigenschaft, muss daher zwingend gesteigert werden…!

Personal-DEUTSCH merkt nicht einmal, daß seine Interessen als Staatenloser niemals vorgehen können.
Könnt ihr IM (internationalen) System  beweisen, wer ihr seid? Interessiert es die, welche Unterlagen ihr in den Schubladen habt?

Auch deshalb der Feststellungsantrag des Bundesverwaltungsamt (BVA) zum „Gelben Schein“, denn:

Da die Politiker-Marionetten in den Entscheidungsgremien (hier: Bundestag, Landtag etc.) tagtäglich gegen eure Interessen Abstimmungen treffen, welche jedoch im internationalen Kollisssionsrecht eindeutig Auswirkungen haben, müssen sie (die Politiker) sogar einen Staatsangehörigkeitsausweis (den 1934er) haben, da Sie sonst keine völkerrechtliche Vertretung für das deutsche Völkerrechssubjekt hätten.

Unter diesem Grundsatz wird dann auch verständlich, warum der Erhalt des „Gelben Schein“  in vielen Regionen seitens der Verwaltung verweigert bzw. massiv erschwert wird…!
https://www.agmiw.org/?p=2037

Denn Sie verlieren dadurch potentielle Entscheidungsbefugnis, weil die Menge der „amtlich bestätigten“ Entscheidungsträger dadurch aus „ihren“ Reihen ins Volk (ab)wandert, dem eigentlichen Souverän.

Manch ein angehender Souverän ziert sich, sich über diesen Weg der Feststellung, zu erkennen zu geben. Dies ist der massiven Gegenarbeit der Systemtrolle geschuldet! Wozu habt ihr denn ein Hirn, wenn ihr es nicht zu Euren Gunsten nutzt? ?

Die BRiD = die Verwaltung von Zivilinternierten. Was würde denn geschehen, wenn alle Deutschen den Gelben Schein hätten?

Der Staatsangehörigkeitsausweis ist eben kein Antrag für die „deutsche Staatsangehörigkeit„, sondern eine Feststellung  zur, also auf eine weitere Staatsangehörigkeit, nämlich die angeborene StAG in einem der Bundesstaaten des Völkerrechtsubjekts.

Der „Gelbe Schein“ ist die Quittung, die Positivbestätigung der Verwaltung, für die weitere Staatsangehörigkeit, denn da steht:

Ist deutsche(r) Staatsangehörige(r)und eben nicht besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Begrifflichkeiten beachten!

Mit dieser Quittung kannst Du nun belegen, daß Deine Natürliche Person einen schützenswerten Rechtsstand nachgewiesen hat.

Siehe hierzu:
SHAEF Gesetz Nr. 52 Artikel I i.V.m. mit Artikel VII Absatz e / Pakt der Völker Artikel 11 i.V.m. mit Artikel 1 und dem Art. 25 GG, sowie den Art. 45 – 47 HLKO.
All dies ist „ius cogens“ zwingendes Recht, welches die Verwaltung zwingend einzuhalten hat.

Du nimmst nun Deine Vorrang- und Schutzrechte wahr. Dies gemäß den Art.  5 Abs. (1), 6,  10 und 50 EGBGB (ja, ein „Gesetz“ der Bundesrepublik (in) Deutschland = Besatzer und Treuhandverwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets).

Ach ja – und hört mal hier rein ab Minute 01:35
Ein (ehemaliger) BRiD-Innenminister sagt: Eine Wiederherstellung des Deutschen Reiches kann es nicht geben, denn das wäre die Wiedervereinigung:
https://www.youtube.com/watch?v=ugmMNL-akJY

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Wenn in der Rechtsprechung Adjektive keine Anwendung finden, dann bedeutet „deutsche Staatsangehörigkeit“ quasi nur noch eine Staatsangehörigkeit?

Ein Deutscher (seit Geburt, nach Abstammung gemäß RustAG v. 1913) besitzt die Staatsangehörigkeit IN einem der 26 Bundesstaaten des Staatenbunds (Verein; Konföderation) D e u t s c h e s R e i c h) und eben nicht DIE „deutsche Staatsangehörigkeit“.

Das Deutsche Reich war bzw. ist nie ein Staat, sondern ein Staatenbund, dessen Mitglieder die Bundesstaaten waren bzw. immer noch sind. Das Völkerrechtsubjekt Deutsche Reich (1871 – 1914/16) hatte daher auch nie ein „Volk“. Das „Volk“ des Deutschen Reich sind die Bundesstaaten. Die Stämme und Völker finden wir IN den jeweiligen Staaten und Stadtstaaten.

In der Positivbestätigung (der Quittung) hier der „Gelbe Schein“ nach Bearbeitung unserer Willenserklärung (hier: der Feststellungsantrag „zur“…) steht dann drin: „IST deutsche(r) Staatsangehörige(r).

Es muss uns klar sein, dass uns die Verwaltung keine StAG IN einem der Bundesstaaten bescheinigen kann. Mit Staatsangehöriger wird auf die Gliedstaaten, die Bundesstaaten „verwiesen“.

Die Begriffsdefinition Deutscher und Deutschland war schon vor dem Deutschen Reich gebräuchlich.

Dieses Verwirrspiel zieht sich durch alle Ebenen und Ecken. Es gilt sich selbst als das zu erkennen, was man ist:
—> Ein(e) Deutsche(r) mit einer Staatsangehörigkeit IN einem der Bundesstaaten des Deutschen Reich (dieser Satz ohne Adjektivbestimmung ^_°
–-> z.B.: Man hat auch nicht die preussische StAG, sondern man besitzt die StAG IN dem Bundesstaat Königreich Preussen.

rustagEs heisst, die Verwaltung beruft sich nur noch auf das StAG.
Das RuStAG wird nicht mehr in Anwendung gebracht.

Ich lasse diesen Ausschnitt eines Urteils der Firma VG Stuttgart aus dem Jahr 2015 unkommentiert.
Es spricht für sich selbst! 😉

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Sind BRiD-Beamte somit auch Reichsbürger?

Das Merkblatt des BVA  zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit – hier: Nr. 1 und Nt. 4
http://www.bva.bund.de/…/Festst…/Merkblatt_Feststellung.pdf…

Man siehe auch dies hier:
➡ Artikel 56 GG (Eid des Bundespräsidenten)
https://dejure.org/gesetze/GG/56.html
➡ § 7 Beamtenstatusgesetz (gilt für Landes“beamte“)
http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__7.html
➡ § 7 Bundesbeamtengesetz (gilt für Bundes“beamte“)
http://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__7.html
Artikel 31 Grundgesetz (GG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_31.html

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http://bewusst.tv/wer-sind-denn-hier-die-reichsbuerger/

https://youtu.be/itWAvtsjoOA

http://bewusst.tv/droht-die-komplette-entrechtung/

Wann und warum wurden wir „staatenlos“? V 1.3.

Vorneweg… staatenlos sind wir Deutschen nur indirekt, da Viele den Nachweis (Glaube & Vermutung ist kein Beweis!) IM System (noch) nicht gestellt haben. Ergänzend hierzu seht auch die Artikel:
Rechtstaatlichkeit – Haben wir eine Verfassung
Einwohner vs. Bürger„.

Die Frage ob wir staatenlos sind, ist relativ leicht zu beantworten, da eine Staatsangehörigkeit von der BRD nicht explizit festgestellt wird. Es gibt auch keine Staatsangehörigkeit „Bundesrepublik Deutschand“.

demmin1Siehe den letzten Satz in dem Schreiben des Landrat v. Demmin.

Die BRiD behandelt Jeden, der in Deutschland geboren ist wie einen Deutschen, siehe auch deren § 3 Abs. (2) StAG.
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/rustag/gesamt.pdf
Die Crux daran ist, dass es juristisch einen Unterschied macht ob man als Deutscher von „deutschen Stellen“ nur als solcher behandelt wird oder ob man gesetzlicher Deutscher ist.

Ein Beispiel:
Man hat zwei Rasierklingen in einem Ölpapier, eine ist scharf, die andere ist stumpf. Weil man nicht genau weiß mit welcher Klinge man sich ggf. ritzt, behandelt man beide Klingen gleich, jedenfalls solange bis man die stumpfe Klinge in Erfahrung gebracht hat.

Die Initiative (Holpflicht!) zur Feststellung seiner Staatsangehörigkeit über den Feststellungsantrag F & V des Bundesverwaltungsamts bleibt also jedem selbst überlassen.
Es stellt sich jedoch die Frage, warum eine Staatsangehörigkeit in „Deutschland“ explizit durch Eigenantrag festgestellt werden muss?

Die Antwort auf diese Frage liefert unsere jüngste Geschichte. Der Status Quo in diesem Land ist der Waffenstillstand seit dem 11.11.1918 mit einer kriegerischen Unterbrechung, die am 08. Mai 1945  durch eine Kapitulation (der Wehrmacht) beendet wurde.

Zudem sind wir immer noch ein besetztes Land, siehe hierzu den Artikel 120 GG und den Artikel 8 des „Zwei-plus-Vier-Vertrags“ (ein Vereintes Deutschland wurde niemals konstituiert!). Soweit so schlecht.

Um zu verstehen, was sich nach dem Putsch am 09.11.1918 und der erzwungenen Abdankung Kaisers Wilhelm II., seit dem 28.11.1918 (verkündet vom Reichskanzler Max von Baden am 9. November 1918!) auf der juristischen Ebene unserer Heimat ereignete, empfehle ich den Artikel 1 der 1871er Verfassung des Deutschen (Kaiser)Reichs zu lesen, welche illegal am 11. 08.1919 durch die Weimarer Reichsverfassung aufgehoben wurde. Zudem sollte man die Artikel 2 und 178 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) lesen.

Verfassung des Deutschen Reichs vom 16. April 1871
I. Bundesgebiet
Art. 1 – Das „Bundesgebiet“ besteht aus den „Staaten“ Preußen mit Lauenburg, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Sachsen-Weimar, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Braunschweig, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Koburg-Gotha, Anhalt, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Waldeck, Reuß älterer Linie, Reuß jüngerer Linie, Schaumburg-Lippe, Lippe, Lübeck, Bremen und Hamburg.

Anmerkung:
[1] Das Herzogtum Lauenburg war nur bis 1876 in Personalunion mit Preußen verbunden. Durch Gesetz, betreffend die Einführung der Verfassung des Deutschen Reichs in Elsaß-Lothringen vom 25.06.1873 traten das Reichsland Elsaß-Lothringen sowie durch Reichsgesetz vom 15.12.1890 Helgoland dem Bundesgebiete des Deutschen Reichs hinzu.

Merke:
Die in Artikel 1 genannten Staaten im Bundesgebiet sind indigene Staatsangehörigkeiten, die bis heute gültig sind.

Merkblatt Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit vom Bundesverwaltungsamt // auf der 3. Seite unten.

Am 11. 08.1919 wurde mit Inkraftsetzung der WRV deren Artikel 178 „wirksam„:
Art. 178 „Die Verfassung des Deutschen Reichs vom 16. April 1871 und das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919 sind aufgehoben.“

Hinweis: Vorsicht Täuschung!
Die richtige Formulierung hätte lauten müssen „Das Gesetz betreffend die Verfassung des Deutschen Reichs vom 16. April 1871 und das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919 sind aufgehoben.“
Damit blieb das Gesetz betreffend die 1871er Verfassung de jure in Kraft, wurde jedoch de facto von der Weimarer Reichsverfassung (WRV) überlagert.

Damit wurden die Deutschen „staatenlos“ und ab diesem Zeitpunkt von den jeweiligen Landesverfassungen überlagert, die ihre Zugehörigkeit zum Deutschen (Kaiser)Reich proklamierten.
Die WRV führte „Länder“ ein, die dem Deutschen Reich in freier Selbstbestimmung beitreten konnten:

Siehe Artikel 2 WRV:
Das „Reichsgebiet“ besteht aus den Gebieten der deutschen „Länder“.

Andere Gebiete können durch Reichsgesetz in das Reich aufgenommen werden, wenn es ihre Bevölkerung kraft des Selbstbestimmungsrechts begehrt.

Beispielsweise die Verfassung des Volksstaates Hessen.
Artikel 1:
“Der Volksstaat Hessen bildet als selbständiges Land einen Bestandteil des Deutschen Reichs.“

Was die 1871er Verfassung von der Weimarer Reichsverfassung grundsätzlich unterscheidet sind die Begriffe „Bundesgebiet“ und „Reichsgebiet“.

In der 1871er Verfassung wird das Bundesgebiet von Staaten gebildet, von welchen die Bürger ihre indigenen Staatsangehörigkeiten erhalten. Bei der Weimarer Reichsverfassung wird das Reichsgebiet von Ländern gebildet, die dem Reich durch freiwilligen Beitritt angehörten. Daraus folgte, dass die Bürger der Weimarer Republik Reichsangehörige waren und nicht wie zuvor Staatsangehörige (siehe Reichsgebiet Art. 2, 7, 82, 112, 137 WRV). Damit lümmelte sich eine Treuhandverwaltung auf kaiserlichem Boden, von welchem die Deutschen Völker (Plural) getrennt wurden.

Bleibt die Frage zu klären welche Reichsangehörigkeit denn nun? Dazu hilft ein Blick in die Gesetzgebung. Beginnen wir vor der Reichsgründung mit dem BuStAG (Bundesstaaten-Staatsangehörigkeitsgesetz) des Norddeutschen Bundes.

BuStAG vom 01. Juni 1870 (BGBl. S. 498)
Gültigkeit: Inland – §1.
Die Bundesangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust.

Der Name des Bundes wurde am 01.01.1871 in Deutsches Reich umbenannt, damit wurde aus der Bundesangehörigkeit de facto die „mittelbareReichsangehörigkeit.

Anmerkung:
Bundesstaatler, welche Bundesangehörige im Norddeutschen Bund waren, wurden Reichsangehörige im Deutschen Reich, das am 01.01.1871 konstituiert wurde. Jeder Bundesstaatler hatte damit die mittelbare Reichsangehörigkeit (Rechtstellung als Deutscher).

Bis zum 31.12.1913 hatten alle Bundesstaatler also auch die mittelbare Reichsangehörigkeit, welche sich am 01.01.1914 mit dem in Kraft treten des neuen RuStAG vom 22.07.1913 wie folgt veränderte:

RuStAG (de facto RoStAG) vom 22. Juli 1913 / Gültigkeit: Inland oder Ausland – § 1.:
Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§ 3-32 Inland) „oder“ die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 33-35 Ausland) besitzt.

Wichtig zu verstehen ist, dass die Reichsangehörigkeit keine Staatsangehörigkeit ist. Das sind zwei paar Schuhe. Die Staatsangehörigkeit kommt aus den Bundesstaaten des German Empire (Kaiserreich), welches so großzügig war den Menschen in den Schutzgebieten (Kolonien) ab dem 01.01.1914 die unmittelbare Reichsangehörigkeit = Rechtsstellung als Deutscher zu verleihen. Die Schutzbedürftigen waren keine Bundesstaatsangehörigen des Deutschen Reiches, sie gehörten mit ihren eigenen Staatsangehörigkeiten z.B. Namibia (Deutsch-Südwest) zum Deutschen Reich, mit der Rechtstellung als Deutscher, aber ohne das Allgemeine Wahlrecht.

Diese Änderung ist erheblich, denn es wurde zwischen dem Inland (Staatsangehörigkeit im Bundesstaat) oder dem Ausland (unmittelbare Reichsangehörigkeit) unterschieden. Fazit entweder gehörte man ins Inland oder ins Ausland.

Ein Deutscher war vor dem 01.01.1914 immer auch ein Reichsangehöriger des Staatenbundes, der sich am 01.01.1871 in Versailles konstituierte. Entweder mittelbar, denn dann war er Bundesstaatler, früher Bundesangehöriger (01.07.1870) oder unmittelbar, dann war er nach § 33 Abs. (1) RuStAG entweder ein Ausländer (z.B. Namibier) im Schutzgebiet oder nach Abs. (2) ein ehemaliger Deutscher.

Die „unmittelbare“ Reichsangehörigkeit unterscheidet sich von den „mittelbaren“ Reichsangehörigkeit = Bundesstaatsangehörigkeit. Erstens durch das fehlende Allgemeine Wahlrecht und zweitens, durch einen exterritorialen Gebietsstand außerhalb des Bundes (der 25+1 Bundes- und Staststaaten), jedoch hatten alle unmittelbaren Reichsangehörigen fern der Heimat, die Rechtstellung als Deutsche.

Ein Deutscher ab dem 01.01.1914 war entweder Inländer (Bundesstaatler) oder Ausländer (unmittelbarer Reichsangehöriger). Die mittelbare Reichsangehörigkeit wurde nach dem neuen RuStAG vom 22. Juli 1913 zum 01.01.1914 abgeschafft.

Die neu geschaffenen deutschen Länder nach Artikel 2 WRV, die dem Deutschen Reich beitreten konnten, waren damit Gebiete, welche die Bundesstaaten handelsrechtlich und nach dem Versailler Vertrag (Gebietsabtretungen), teilidentisch verwalteten, je nach Erwähnung und Abspaltung ihrer Gebiete. Die Länder überlagerten fortan die Staaten. Bildlich gesprochen hatte man eine fiktive juristische Folie unter den Füssen, welche die Länder von den Staaten trennte.
Diese Rechtstellung findet sich in der Weimarer Reichsverfassung der Putschisten im Artikel 110 WRV.:

„Die Staatsangehörigkeit im Reiche und in den Ländern wird nach den Bestimmungen eines Reichsgesetzes erworben und verloren. Jeder Angehörige eines Landes ist zugleich Reichsangehöriger. Jeder Deutsche hat in jedem Lande des Reichs die gleichen Rechte und Pflichten wie die Angehörigen des Landes selbst.“

Damit konnten alle Deutsche in der Weimarer Republik nur unmittelbare Reichsangehörige sein, somit waren sie unbemerkt zu Ausländern im Schutzgebiet geworden.

Auch wenn die Bundesstaaten zur Zeit der Weimarer Republik durch die Erschaffung von Verwaltungsbezirken (Ländern) überlagert wurden, blieb die unmittelbare Reichsangehörigkeit erhalten, durch die Einführung des Artikel 2 WRV, hier: „Beitritt der Länder“.

Die Staaten wurden zu Ländern reduziert um die Haager Landkriegsordnung (Artikel 55) zu unterlaufen, welche das Abtrennen von Staatsgebieten nicht vorsieht, jedoch die Verwaltung und den Nießbrauch besetzter Gebiete regelt.

Der schwarze Tag, der die Menschen des German Empire (1871er) in die Staatenlosigkeit verbannte war in Wahrheit der 11. August 1919, mit Inkrafttreten der WRV durch die de facto Aufhebung des 1871er Staatenbundes, nach Artikel 178 WRV.

Mit der Aufhebung der Staatsgebiete der 1871er wurde auch der Schutz der Haager Landkriegsordnung (HLKO) für die Bundesstaaten obsolet.
Weil aber der Völkerrechtsvertrag (HLKO) von 1907 Bundesstaatsangehörige und Reichsangehörige gleichermaßen schützte, verblieben die RKWII-abdankungsurkunde2eichsangehörigen noch unter dem Schutz der HLKO.

Seit dem 11.11.1918 herrscht nun – bis Heute – Waffenstillstand. Der Versailler Vertrag ist ein handelsrechtlicher Vertrag zum Frieden (Treaty of peace) und kein Friedensvertrag, weil der Kaiser in den Krieg zog und nur der Kaiser oder hilfsweise die Treuhänder der Staatsgewalt, nämlich die Träger der tatsächlichen Gewalt (Souveräne), den Krieg beenden können. (Siehe auch die Abdankungsurkunde Kaiser Wilhelm II. mit Siegelbruch…!!)

Mit der Gleichschaltung der Länder am 05. Februar 1934 durch Adolf Hitler, der die Identität zur Heimat durch die Länder (Kolonien) auflöste, mit der Einführung einer juristischen Fiktion, die fortan als „deutsche Staatsangehörigkeit“ bezeichnet wurde. Damit wurden sämtliche Einzel-Kolonien (Länder) in einer Kolonie zusammengefasst.

Quelle:
Auf Grund des Artikels 5 des Gesetzes über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 (RGBl. I. S. 75) wird folgendes verordnet:

§ 1. (1) Die Staatsangehörigkeit in den deutschen Ländern fällt fort.
(2) Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit).

Zu Abs. (1):
Welche Staatsangehörigkeit? Deutsche Länder waren ungleich Bundesstaaten.
Aus diesem Grund war es richtig den Widerspruch zu beseitigen, denn die Länder (Kolonien) waren juristisch exterritorial zu den Bundesstaaten und konnten deshalb nur die unmittelbare Reichsangehörigkeit repräsentieren.

Zu Abs. (2)
Die Gleichschaltung der Länder zu jener Fiktion der gesamtdeutschen Länder also der “deutsche Staatsangehörigkeit“, fasste die exterritorialen Schutzgebiete (die unmittelbare Reichsangehörigkeit der Länder) zu einem Schutzgebiet, also zu einer Kolonie zusammen, was nichts an der unmittelbaren Reichsangehörigkeit änderte.

Ab dem 05. Februar 1934 stand unter Staatsangehörigkeit im Pass: „Deutsches Reich“. Dies auch als Anmerkung für die „Pass“-Inhaber diverser Organisationen / Geschäftsmodellen.

Mit der Gleichschaltung schob Blondis Herrchen den Deutschen gleich noch eine Statusminderung unter. Die Einführung der Identität „Name“ auf den Ausweisen des Dritten Reiches, minderte den Status der Menschen, die damit zu Firmen wurden, siehe Handelsgesetz § 17 (Name=Firma).

Jene maximale Statusminderung „capitis deminutio maxima“ (Rechtsstand von Sklaven im Römischen Reich) haben wir dem in vielen Kreisen immer noch so hoch geschätzten GröFaZ zu verdanken.

Wer die Identität „Name“ verstehen will, der sollte den § 17 HGB kennen:

Abs. (1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt (ergo Name = Firma).

Wer dieser simplen Logik nicht traut, dem empfehle ich eine öffentliche Gerichtsverhandlung zu besuchen. Es wird immer in der Sache Müller gegen Maier verhandelt. Sind Müller und Maier Sachen? Nein sie sind es nicht, es sind lebende Tote, juristisch behandelt man sie als Sachen, weil sie sich mit der Identität einer juristischen Person als Firma zu erkennen geben, indem sie fest und steif behaupten sie wären identisch mit der Person auf ihrem Ausweis.
Dieses Spiel funktioniert heute noch genauso gut wie seit dem 05. Februar 1934.

Merke:
Firma = Name = Juristische Person.
Die Rechtsfähigkeit einer juristischen Person ist gemindert. Eine juristische Person kann kaufen, verkaufen, erben und vererben, klagen und verklagt werden.
Siehe auch den § 90 BGB – Sache:
Sachen im Sinne dieses Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.

Zudem wurde am 08. Mai 1945 die Kolonie Deutsches Reich von den Siegermächten aufgelöst. Die Firmen (Einwohner) des Deutschen Reichs (III. Reichs) wurden an diesem Tag ausgebürgert und heimatlos, weil ihre koloniale Schutzmacht (Wehrmacht) kapitulierte. Die neue Schutzmacht, die alliierten Siegermächte, beschlagnahmte alles Vermögen, einschließlich aller Firmen (Humankapital), siehe auch SHAEF Gesetz Nr. 52. Artikel I (b).

Mit der Ausbürgerung aus dem Deutschen Reich verloren die Menschen die Reichsangehörigkeit und damit den Schutz der HLKO und der Genfer Konvention (GFK).

Die grausame Konsequenz jener Veränderung trugen z.B. die deutschen Soldaten der Wehrmacht als Kriegsgefangene auf den Rheinwiesen.
http://www.rheinwiesenlager.de/

Eisenhower erklärte dem Roten Kreuz, dass es sich bei den Lagerinsassen nicht um Kriegsgefangene „Prisoners of War“ handelte sondern um „Disarmed Enemy Forces“ entwaffnete feindliche Truppen. Diese Deutschen, lautete sein Befehl, stünden nicht unter dem Schutz der Genfer Konvention und besäßen kein Recht auf Nahrung oder Wasser oder auf medizinische Versorgung.
https://www.youtube.com/watch?v=aLqU_IW7jYQ&index=26&list=PLBxjKg7h5gGjMSF-fN9GXD3OudV-6oA6U

Jene Statusminderung zu einem Sklaven wird von der Bundesrepublik Deutschland bis heute fortgeführt, im Auftrag ihrer Besatzer, siehe „Name“ Bundes-Personalausweis. Erst wer seine Staatsangehörigkeit, per Verwaltungsakt über den Feststellungsantrag F, aus den 26 Bundesstaaten durch Abstammung nachweist, kann den von der BRD gesteuerten gleichgeschalteten Nazi-Dampfer Deutschland verlassen. (Deutschland = Deutsches Reich in den Grenzen vom 31.12.1937, siehe Shaef-Gesetz Nr. 52 Artikel VII 9. (e).)

Daher wird man über den Eintrag im EStA-Register von der Einbürgerungsbehörde eingebürgert (zurück von der Hohen See).

Am 08. Mai 1949 war der Tag der Ausbürgerung.
Erstens aufgrund der Auflösung jener Kolonie Deutsches Reich, durch die Siegermächte,
Zweitens durch das „Vereinigte Wirtschaftsgebiet“ aus dem am 23. Mai 1949 mit in Inkraftsetzung des Grundgesetzes. Die Treuhandverwaltung Bundesrepublik Deutschland entstand.

Merke:
Auf dem Bundespersonalausweis steht Bundesrepublik Deutschland und nicht Deutsches Reich und auch nicht Deutschland, das gleichbedeutend ist, mit dem Deutschen Reich in den Grenzen vom 31.12.1937. Seither steht unter Staatsangehörigkeit: DEUTSCH.

Die in der BRD fortgeführte Statusminderung kann jeder am Beispiel des § 248 BGB im täglichen Leben messen.
https://dejure.org/gesetze/BGB/248.html
Dieser Paragraf unseres Bürgerlichen Gesetzbuches verbietet seit dem in Kraft treten des BGB im Jahr 1900 den Zinseszins.
Wie aber jeder weiß, mauscheln die Bankster trotzdem mit dem Zinseszins. Sei es bei der Einräumung eines Dispos oder mit der Gewährung eines Kredites oder mit einer Hypothek. Wie ist das möglich?
Antwort: Indem man einen Personalausweis vorzeigt!
Ein DEUTSCH ist im Handelsrecht, weil er sich zu der Identität seiner Firma bekennt, ausgewiesen unter Name. Eine Firma, die zugehörig ist zu dem Kollateral DEUTSCH ist deshalb von Natürlichen Personen, die Deutsche sind zu unterscheiden.
https://www.agmiw.org/?p=2598

Zudem gelten keine Gesetze und Verordnungen in Deutschland jemals für einen DEUTSCH. Gesetze hierzulande gelten aber für Deutsche, die eine Bundesstaatsangehörigkeit oder die Reichsangehörigkeit nachweisen können, siehe § 1 RuStAG.

Die völkische Eigenschaft DEUTSCH, die einen sprachlichen Bezug zu einer Volksgruppe ausdrückt, wurde als fiktive Staatsangehörigkeit in den Personalausweisen der BRD übernommen, damit wurden die Menschen bis heute getäuscht, denn selbst die fiktiv geschaffenen Staatsangehörigkeiten in den deutschen Länder der Weimarer Republik, vor der Statusminderung zur Sache, sicherten den Menschen wenigsten ihre unmittelbare Reichsangehörigkeit (und damit den Schutz der HLKO) durch ihre (kolonialen) Landesverfassungen.

Mit der Vergabe von Zunamen, auf den Pässen der Weimarer Republik, anstelle der Familiennamen, wurde bereits ein Zwitter geschaffen, dies zur Aufweichung des Personenstandes. Einer Metamorphose gleich, konnte sich über diese Entwicklungsstufe der Name entfalten, der unter der Naziherrschaft ab dem 05.02.1934 auf den Ausweisen des Deutschen Reichs prangte.

Die Firma nach § 17 HGB war geboren und ist bis heute die Identität der Sache. Die Steigerung dieser Entrechtung war die Einführung von DEUTSCH als Staatsangehörigkeit in der Bundesrepublik Deutschland, ein Platzhalter für einen heimatlosen Ausländer, genauer Niemandsländer oder Apolide gleicher Muttersprache.

Ein DEUTSCH hingegen hat weder einen Bezug zum Grundesetz (GG) noch zur WRV oder zu einer Landesverfassung und damit weder zu einer Reichsangehörigkeit noch zu einer Staatsangehörigkeit.

Bundespersonal = juristische Personen, können sich deshalb niemals auf den Schutz der Haager Landkriegsordnung, auf die Genfer Konvention, auf die EU-Menschenrechtskonvention oder auf das Grundgesetz (siehe Artikel 19 Abs. 3 GG) berufen, weil dem Bundespersonal die Bundesstaatsangehörigkeit oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit fehlt und weil Bundespersonal statusgeminderte bewegliche Sachen sind.

Ist man jedoch Inhaber eines Staatsangehörigkeitsausweises, trägt man die Identität Deutsche(r).
Damit ist man dann zurück im Spiel und dann ist Schluss mit lustig für Firmen wie beispielsweise Mauschel & Söhne Co. KG:
Was einer der Gründe ist warum ein erbarmungsloser Informationskrieg gegen den Gelben Schein im Internet geführt wird.

Wichtig! Nur Deutsche sind grundrechtsfähig bzw. können Grundrecstag-vermutung_Ascahffenbrughteträger sein. Mit dem Grundgesetz leitet man z. B. über den Art. 25 GG seine Völkerrechte ab usw.
Für die DEUTSCH gestaltet sich das einfacher, die leiten ihre sechs Rechte aus ihrem Name(n) ab.
(Eine juristische Person kann kaufen, verkaufen, erben, vererben, klagen und verklagt werden.)

Glücklicherweise ist im Freistaat Bayern die Welt noch halbwegs in Ordnung. Auf der Internetseite informiert z.B. die Stadt Aschaffenburg ihre „Bürger“ durch den folgenden Text – siehe Bild…

Für die Feststellung der „deutschen Staatsangehörigkeit“ nach GG 16 & 116 (1) kann ein Staatsangehörigkeitsausweis beantragt werden.

Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Die“ deutsche Staatsangehörigkeit“ wird durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen.

Anmerkung:
Wer seinen Personenstand durch die sprachliche Kennzeichnung zu der Volksgruppe DEUTSCH begründet, begreift die Tragweite der Information auf der Internetseite der Stadt Aschaffenburg. (Siehe Personalausweis in Verbindung mit einem juristischen Wörterbuch.)

Wer seinen Personenstand ändern will, kann das in zwei Schritten erledigen.

I. (Reichsangehörigkeit) und II. (Bundesstaatsangehörigkeit)

I. Reichsangehörigkeit
1. Man lässt seine Reichsgehörigkeit = „deutsche Staatsangehörigkeit“ von der Besatzerverwaltung BRD feststellen. Als Ergebnis stellt die BRD einen Staatsangehörigkeitsausweis aus, welcher die Identität der Natürlichen Person dokumentiert (Familienname)
2. Auf dem Ausweis steht dass man Deutsche(r) ist.
3. Seine Bundsstaatsangehörigkeit erklärt man der BRD unter dem Punkt 4.2 im BVA-Feststellungsnatrag durch Abstammung bis zu dem Vorfahren, der vor dem 01.01.1914 geboren ist.
Das ist der Groß- oder Urgroßvater, der als freier Mensch im Status quo ante Bellum lebte.

II. Bundesstaatsangehörigkeit
Kraft seiner zurück erhaltenen Bürgerrechte als Deutsche(r), gilt der erste Titel des BGB.
Nach § 1 BGB erkennt man kraft seiner vollen Rechtsfähigkeit seine Heimatverfassung aus seinem Bundesstaat an und die 1871er Verfassung und steht damit als Bundesstaatsangehöriger unter dem Schutz der HLKO und unter dem Schutz der Genfer Konvention, etc.

Die Rechtsgrundlagen sind Artikel 5 Abs. (1) Satz 2 EGBGB
„Die Rechtstellung als Deutscher geht vor“ i.V.m. Artikel 50 EGBGB „Die Vorschriften der Reichsgesetze bleiben in Kraft.“
EGBGB

Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 33 bis 35) besitzt.
Nun wird der freie Wille öffentlich unter Zeugen mittels einer Personenstanderklärung verkündet und bei einem Notar durch Unterschriftsbeglaubigung bestätigt und fertig ist der Schutzbrief.

Merke: Nur mit einer Personenstandserklärung (PEK) und der Ableitung über seine Vorfahren bis vor 1914, kommt man zurück zu seiner indigenen Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat. (Eine Ausfertigung der PEK wird an das Geburtsstandesamt geschickt.)
https://www.agmiw.org/?page_id=1265

Sollte die Justiz der BRD, die Personenstandserklärung ignorieren, dann kann man wegen Verletzung des Artikel 101 GG direkt Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Siehe Artikel 93 Abs. (1) 4a GG und/oder man stellt Strafantrag mit Strafverfolgung beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag.
https://www.agmiw.org/?p=2463

Begründet wird eine solche Verfassungsbeschwerde oder ein Strafantrag mit folgender Logikkette:

1. Der Beschwerdeführer ist Deutscher und damit Grundrechteträger.
2. Die Natürliche Person gehört nicht der BRD an, siehe Personenstanderklärung.
3. Nach Artikel 7 Abs. (1) EGBGB: Die Rechtsfähigkeit und die Geschäftsfähigkeit einer Person unterliegen dem Recht des Staates, dem die Person angehört.
4. Nach Artikel 10 Abs. (1) EGBGB: Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört. (Aber nicht der Familienname.)
5. Nach Artikel 43 Abs. (1) EGBGB: (1) Rechte an einer Sache unterliegen dem Recht des Staates, in dem sich die Sache befindet.

Wenn also die Rechtsfähigkeit, die Geschäftsfähigkeit, der Name und die Sache einer Person, nicht der BRD angehören, wieso kann dann die Verwaltung BRD in diese Rechte eingreifen?

Sollte dieses Firmenkonstrukt BRD diese Rechte verletzen, dann haften die handelnden Personen persönlich:

Papst Franziskus hat mit dem Motu Proprio vom 11.07.2013 die Immunität aller Richter, Staatsanwälte und Justizangestellte aufgehoben, die im Rechtskreis des Römischen Rechtes wirken. Die Einhaltung dieses Motu Proprio obliegt dem International Criminal Court (ICC mit Sitz in Den Haag).
Quelle Wikipedia:
Das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (in der Schweiz und Liechtenstein Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, oft auch nur als Rom-Statut bezeichnet) ist die vertragliche Grundlage des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) mit Sitz in Den Haag.

So liebe Mitstreiter macht euch an die Arbeit, es gibt viel zu tun.

Zusammenfassung:
Die eigentliche Ausbürgerung, also der Verlust der Staatsangehörigkeit, fand am 11.08.1919 statt, durch das Einrichten von Ländern, zudem wurde am 05.02.1934 mit der Einführung „Name“ die Natürlichen Person (Familienname) abgeschafft und die Statusminderung der Menschen zu einer Juristischen Person (Sache) eingeführt, welche General Eisenhauer dazu ermächtigte legalen Völkermord an Deutschen Soldaten zu vollstrecken. Das ist das gleiche Prinzip wie es von der Bundesrepublik Deutschland bis heute fortgesetzt wird, die jedem Menschen in der BRD die Identität einer Firma durch den Name vergibt.

Das führen eines Personalausweises ist eine freiwillige Statusminderung zur Sache, die nach § 3 StAG gleich behandelt wird wie ein Staatsangehöriger im Inland. Tatsächlich ist aber jeder Personalausweisinhaber ein heimatloser Ausländer, genauer betrachtet (nur) ein Niemandsländer, ein Staatenloser und fein ausgedrückt ein Apolide.

Deutsche nach 116 (1) GG sind unmittelbare Reichsangehörige mit einer Ableitung bis 1950 bzw. bis maximal zurück auf den 01.01.1938 / Germany.
(Deutschland ist das Gebiet des Deutschen Reichs im Gebietsstand vom 31.12.1937).
Bundesstaatler sind Deutsche nach 116 (1) GG vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, das ist das nach Artikel 50 EGBGB akkreditierte RuStAG, mit der Ableitung der Abstammung bis vor den 01.01.1914 ins German Empire.

In Deutschland (Gebietsstand 31.12.1937), kann es nach (jus solis) deshalb nur unmittelbare Reichsangehörige geben. Staatsangehöriger mit festem Boden unter den Füßen wird man durch Ableitung (jus sanguinis) ins Deutsche Reich oder in die k. u. k. Doppelmonarchie Österreichisch-Ungarische Monarchie.

Das Merkblatt zur Feststellung der Staatsangehörigkeit des Bundesverwaltungsamtes enthält dazu einen Hinweis auf Seite drei unten. Daher ist es so wichtig von Angehörigen abzuleiten, die vor dem 01.01.1914 geboren sind.

Der Grund ist auch logisch, denn das Deutsche Reich wurde am 01.08.1914 als Bündnispartner der Donaumonarchie in den I. WK gezogen, damit stand das Kaiserreich im Jahr 1914 juristisch unter Zwang. Souverän war das Kaiserreich im Status quo ante somit bis zum 31.12.1913.

Nur Natürliche Personen können Staatsangehörige bzw. Reichsangehörige sein, was die Bundesrepublik für die über den GG 116 (1) im Sinne des GG (Ableitung bis 01.01.1938) der unmittelbaren Reichangehörigkeit gleichsetzt.

Bundesstaatler sind aber vorbehaltlich anderweitiger Gesetzgebung Deutsche nach Abstammung also vor 1914, damit haben wir eine echte Staatsangehörigkeit, nämlich die Bundesstaatsangehörigkeit, welcher die BRD nicht widerspricht.

Siehe auch § 151 BGB Annahme ohne Erklärung.
https://dejure.org/gesetze/BGB/151.html

Mit dem Staatsangehörigkeitsausweis bekommt man eine neue Identität, die sich durch den Familienname(n) ausdrückt.

Man ist Natürliche Person und man ist Deutsche(r).

Die Ableitung sieht man dem Gelben Schein nicht an. Wichtig ist jedoch, dass die BRiD den Antrag mit allen Urkunden angenommen hat.
Auskunft – Positivbescheinigng –  über die richtige Ableitung erteilt dann das EStA-Register (Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten) welches unter Erwerbsgrund den Eintrag „Geburt (Abstammung), § 4 Abs. 1 (Ru)StAG“ beauskunftet. Bei den unmittelbar Reichsangehörigen wird der Erwerbsgrund nach StAG vermerkt.

Nach dem Krieg haben die Besatzer, vertreten durch ihre Treuhandverwaltung BRD, mittels dem Vorschaltgesetz § 2 Abs. (1) AufenthG) das Geburtsprinzip (jus solis) unterdrückt.
https://dejure.org/gesetze/AufenthG/2.html

Jetzt handeln und die Galeere BRiD verlassen durch die Feststellung seiner Staatsangehörigkeit.

PS: Der Staatsangehörigkeitsausweis ersetzt den Personalausweis. Mit dem Reisepass erhält man einen Passierschein mit dem man in den Gewahrsamstaat (Reservat) rein- und wieder rauskommt. Aber man weist sich nicht mehr als Apolide aus, weil man seinen Personalausweis der BRD zurück gibt. Aufgrund der Änderung seiner Identität ist man dazu verpflichtet, siehe §§ 27, 28, 29 PAuswG. Siehe hierzu den Handlungsleitfaden auf dieser Seite.

Kommentar:
Wer diesen Artikel gelesen hat versteht nun, warum es so verdammt gefährlich ist was Rüdiger Hoffmann, alias Rüdiger Klasen treibt. Er zündelt an einer Bombe, an einem Blindgänger, der uns seit 1919 bedroht. Die WRV, die man durch Selbstermächtigung einsetzte wurde niemals vom Deutschen Volk angenommen. (Die Wahl zu einer Nationalversammlung ist noch nicht die Annahme einer Verfassung.) Was für ein Glück, dass es kein Volksentscheid gibt in Nazi-Deutschland, denn wenn diese getäuschten Menschen (Einwohner der BRD) tatsächlich die WRV annehmen würden, dann wäre der Boden für alle Zeiten weg und damit unsere indigenen Staatsangehörigkeiten. Also bitte genau aufpassen was eurer Nebenmann (Frau) macht.

Anhang / Begriffe:

Deutsch (völkisch) – Quelle Köbler:
Ist die Bezeichnung, die einen Bezug zu der besonderen, vor allem durch die eigene Sprache gekennzeichneten Volksgruppe der Deutschen im Gegensatz zu andern Völkern ausdrückt.

Reichsdeutsche – Quelle Köbler:
Ist (zwischen 1918 und 1945) der innerhalb der Grenzen des (zweiten) Deutschen Reichs lebende Deutsche im Gegensatz zum Auslandsdeutschen und Volksdeutschen.

Volksdeutsche – Quelle Köbler:
Volksdeutscher war (zwischen 1918 und 1945) der Deutsche fremder Staatsangehörigkeit.

Sofern Personen deutscher Volkszugehörigkeit ohne deutsche Staatsangehörigkeit ihre angestammte Heimat außerhalb Deutschlands haben, werden sie vereinzelt, etwa von „Volksdeutschen Landsmannschaften“, auch als Volksdeutsche bezeichnet.

Auslandsdeutschen – Quelle Juraforum:
Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die ins Ausland gezogen sind, werden oft als Auslandsdeutsche bezeichnet. Auslandsdeutsche haben im Unterschied zu Volksdeutschen die deutsche Staatsangehörigkeit, während das Ausland nicht ihre angestammte, sondern nur gewählte Heimat ist.

Statusdeutsche – Quelle Juraforum:
Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit.

Als „Statusdeutsche“ werden Personen bezeichnet, welche in das Gebiet des Deutschen Reichs seit dem 01.01.1938 aufgenommen worden sind, sowie deren Nachkommen. Voraussetzung für diese Bezeichnung ist jedoch, dass diese Menschen die deutsche Volkszugehörigkeit besitzen. Gemäß § 6 BVFG (Bundesvertriebenengesetz) wird derjenige als Deutscher Volkszugehöriger angesehen, der sich in seiner Heimat zum Deutschen Volkstum bekannt hat, und dessen Bekenntnis sich durch Abstammung, Erziehung, Kultur oder Sprache beweisen lässt. Statusdeutsche besaßen in früheren Zeiten keine Deutsche Staatsbürgerschaft, jedoch hatten sie dieselben Rechte und Pflichten inne, die gemäß dem Grundgesetz einem Deutschen Staatsangehörigen zustehen. Im Zuge der Neuregelung des Staatsangehörigenrechts zum 01.08.1999 erhielten alle Statusdeutschen die deutsche Staatsbürgerschaft.

Das deutsche Recht kennt verschiedene Begriffe des „Deutschen“.

Im Sprachgebrauch des Grundgesetzes sind nach Art. 116 nicht nur die Deutschen Staatsangehörigen, sondern auch diejenigen, die ihre Abstammung unter bestimmten Umständen von deutschen Vorfahren nachweisen können (Statusdeutsche). Das ist etwa für die Grundrechtsberechtigung bei den deutschen Grundrechten von Bedeutung. Dagegen ist „Deutscher“ im Sinne des Staatsangehörigkeitsgesetzes, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (§ 1 StAG).
Quelle: http://www.juraforum.de/lexikon/statusdeutsche

Kleiner Scherz am Rande. Am 06. Juni 2015 hatte Herr Dr. Gregor Gysi (Partei Die Linke) das Motto ausgerufen „Schöner Leben ohne Nazis“. Zitat Gysi: „Und dann gibt’s ja noch was. Jedes Jahr sterben mehr Deutsche als geboren werden, das liegt zum Glück daran, dass die Nazis sich auch nicht besonders vervielfältigen.“
Quelle: YouTube https://www.youtube.com/watch?v=s9d87JjYHuk

Sicher ist, dass der Hauptbelastungszeuge Herr Dr. Gregor Gysi, der Deutsche mit Nazis gleichsetzt, einen Denkfehler macht; denn Deutsche nach Abstammung, vor 1914, sind entnazifizierte Staatsbürger des German Empire, somit verbleiben im Deutschland von 1937 überwiegend Volksdeutsche Einwohner unter dem Branding DEUTSCH, die noch nicht entnazifiziert sind.

Gastbeitrag von „magnus molasky“ / edit markus

++++

Disselhoff Thomas-Peter:
Vor dem Feststellungsantrag (Wir beantragen damit eben keine Staatsangehörigkeit!) sind Wir bestenfalls vermutete deutsche Staatsangehörige (i.S der StAG = als reine Verwaltungsstaatsangehörigkeit Artikel 116 Abs. 1 GG und eben auch nicht i.S. einer echten Staatlichen Staatsangehörigkeit/ siehe und beachte die vorgenommenen illegalen und ilegitimen Umdeutungen, seit dem RuStAG 1913 Gesetzeserlass während Unserer Geschichte) damit ist man bestenfalls „Einwohner“ und wird von einer eingerichteten Treuhandverwaltung der Alliierten beglückt! Dies geschieht um die Schutzbestimmungen der Haager Landkriegsordnung etc. für Deutsche mittelbare Reichsangehörige, als Bundesstaatenangehörige (Artikel 116 Abs. 1, zweiter Halbsatz „vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung = RuStAG 1913!!!) gegenüber dem DEUTSCH n i c h t anwenden zu müssen!!! Mit anderen Worten der nicht nachgewiesene Deutsche ist DEUTSCH und damit ein Zivilinternierter in einem von fremden Millitär besetzten Gebiet. Diese Behandlung und Betrachtungsweise entspricht exakt denen der Wehrmachtsangehörigen denen man auch gegenüber keinerlei Schutzrechte hat gelten lassen, weil Sie auf Befehl eben als sog. DEF Disarmed Enemy Forces galten und weiter gelten siehe Status BW! Und dies ist auch und gerade auf den Putsch vom 09.11.1918 zurückzuführen der weder von DEUTSCH noch von den Allierten oder Onkel Ady oder sonst wem je geheilt werden konnte. Denn nach diesem Datum wurde alles ein Geschäft/ Firma und verlor die ehemalige echte Staatlichkeit! Nur die, die Ihre Abstammung (nach staatlichem und hoheitlichem Rechtsanspruch gemäß RuStAG) nachgewiesen haben, können dies überhaupt, denn sie gehören damit zum deutschen Indigenat, besitzen die Vollen Rechte als Grundrechteträger unterliegen den Schutzbestimmungen der Haager Landkriegsordnung und besitzen eine Staatsrechtliche im Völkerrecht verankerte echte Staatsangehörigkeit und damit ist man nunmal Bürger!!! Aus Sicht der eingesetzten Feindverwaltung BRD ist es nun so, das Wir nach erfolgter und bestätigter Staatsangehörigkeit nach originärem RuStAG „Ausländer mit Staatsangehörigkeit“ sind und Unsere Rechte und Ansprüche damit konträr und diametral denen der BRiD Treuhandverwaltung gegenüber stehen! Wenn man dann noch zeigt das man es verstanden hat kommt das einer Kriegserklärung gegenüber der BRD Zwangsverwaltung gleich. Daher bekämpft man Uns auch so vehement.

 

Behördenverweigerung „Gelber Schein“ & EStA – v6.2.

aktualisiert am 05.09.2019

„Die Diktaturen der Vergangenheit bedienten sich der Gewalt – die Diktaturen der Zukunft bringen den Menschen dazu, seine Versklavung zu lieben.“
Aldous Huxley


Bildausschnitt aus dem Lehrbuch Staatsrecht III 2016
/europarecht/staatsrecht-iii/dederer-hans-georg-schweitzer-michael

Ab der Minute 45 erklärt Matthias Weidner anhand des Buches Staatsrecht III (Pflichtfach für jeden Juristen), dass der Antrag auf Feststellung zurdeutschen“ Staatsangehörigkeit seitens der  Behörden ordnungsgemäß bearbeitet werden muss!


Die nächste Hürde zum Erhalt des Staatsangehörigkeitsausweises:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2017/0063-17.pdf

Artikel 2 – Änderung der Personenstandsverordnung:
Die Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes vom 22. November 2008 (BGBl. I S. 2263), die zuletzt durch … geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

2. § 8 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Zur Prüfung der deutschen Staatsangehörigkeit ist Folgendes vorzulegen:
1. der Personalausweis oder der Reisepass oder
2. eine erweiterte Bescheinigung der Meldebehörde, aus der sich die Staatsangehörigkeit ergibt.
Bestehen danach Zweifel an der deutschen Staatsangehörigkeit, ist eine Staatsangehörigkeitsurkunde vorzulegen.“
 ➡  https://www.buzer.de/gesetz/7606/l.htm

Dem halten wir u.a. entgegen (mehr dazu weiter unten im Text):

Das Stellen einer sog. Untätigkeitsklage ist das Maß aller Dinge!
Gemäß Artikel 73 GG hat der Bund die ausschließliche Hoheit und auch die Entscheidungsbefugnis über die Staatsangehörigkeit im Bund(e). Verwaltungstechnisch betrachtet nimmt die unterste [Behörde] – hier die örtlich zuständige Ausländer[behörde] – diese Feststellung für den Bund in Vertretung wahr und trifft diese Festsellung auch! Reichst Du dementsprechend eine Verpflichtungs,- bzw. eine Feststellungsklage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht ein, sind diese faktisch nicht zuständig und deine Verpflichtungs,- und Feststellungsklagen laufen ins Leere. Daher – wenn alles nichts hilft – eine Untätigkeitsklage einreichen. Dies auch mit dem Hinweis der verwaltungsrechtlich begründeten Zuständigkeit der örtlich für den Wohnsitz zuständigen Ausländer[behörde] (hier: Staatsangehörigkeitsstelle), da stellvertretend für den Bund sich deren Zuständigkeit ergibt!
/rechtslage-unklar/



Vorab ein kleiner Exkurs EU-„Recht“:

Mit der Feststellung der (für uns RuStAG´ler unerwünschten) sog. deutschen Staatsangehörigkeit bist du – nach deren Defintion – auch ein Unionsbürger! Jedoch kein Bewohner!

Beachten: Die Unionsbürgerschaft tritt zur – ebenso festgestellten deutschen Staatsbürgerschaft – lediglich ergänzend – hinzu.

D.h., wenn euch die Landratsämter (hier: die Ausländerbehörde) – wie gehabt – die Bearbeitung des Feststellungsantrags F nebst der Anlage V nach RuStAG v. 1913 (hier: mit den Ahnennachweisen VOR dem Jahr 1914 einreichen!) verweigern… dann handeln diese willkürlich gegen die höherrangigeren, die BRiD bindenden Gesetze der EU, deren Rechte über denen der Bundesländer stehen. Denn: EU-Recht bricht BRiD-Recht!

Die BRiD als reine Verwaltung ist der EU beigetreten. D.h. sie müssen Euch den Staatsangehörigkeistausweis „Gelber Schein“ ausstellen
.

Nur Menschen (Nat. Personen; also die mit dem Feststellungsantrag nach RuStAG), welche somit ergänzend (2 in 1) auch eine „Staatsbürgerschaft“ in einem EU-Mitgliedsstaat haben / besitzen (der letzte Staat für „Deutschland“  war das Deutsche (Kaiser)reich („German Empire“ 1871-1914) als einziges eingetragenes, anerkanntes Völkerrechtssubjekt) haben dann die Reise- und Niederlassungsfreiheit u.v.a.m.

Alle anderen verbleiben als Sklaven / PERSONEN und müssen künftig damit rechnen, in einem vorbestimmten Gebiet leben, arbeiten zu müssen nebst, Steuern zu schenken u.v.m..

Die Unionsbürgerschaft gemäß dem Art. 20 AEUV, Abs. (2) erkennt das RuStAG v. 1913 (indirekt) durchaus an,  da das Völkerrechtssubjekt der einzige legitime „Staat“ ist, auf den sich ein Deutscher (gemäß seiner Abstammung – ius sanguinis!) beziehen kann. Dies steht ebenso auch im BVA Merkblatt mit dabei.
Beachten: Im Merkblatt werden die Ahnennachweise ab dem 01.01.1914 verlangt. Wir gehen aber weiter zurück…!
https://www.agmiw.org/bundes-drucksachen/
https://dejure.org/gesetze/AEUV/20.html

Dies gilt wohl ab dem 02.01.2018.

Macht somit den Behörden Feuer unter dem Hintern…! Ihr wollt etwas von denen..?! Dann spielt auch nach deren Regeln..! Nach Regeln, welche die auch verstehen und selbst aufgestellt haben..! Geht direkt zum Behördenleiter und klärt den Sachverhalt freudnlich & souverän..!


Wer diese Information(en)  nicht verstehen & danach handeln möchte, dem ist nicht mehr zu helfen!

Siehe auch hierzu ergänzend:  Artikel 9 des EU-Vertrages.
Artikel 9 des Vertrags über die Europäische Union (EU-Vertrag)

EU-Wahlgesetz (EuWG) § 6 Wahlrecht, Ausübung des Wahlrechts:
(1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116, Abs. (1) des Grundgesetzes, die am Wahltag…

Für Rheinland-Pfalz gilt ergänzend:
Staatsbürger Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 75 (2) der Verfassung von Rheinland Pfalz…

Für die Bayern gilt ergänzend:
Unionsbürger gemäß dem „Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz“ von Bayern Artikel 1, Abs.  (2)

Und in Hessen gibt es das dazu passende HGLKrWahlgesetz.
§32 HGO, §23 HKO, §30 HGO
(1) Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
1. Deutscher im Sinne des Art. 116, Abs. (1) GG ist…

/2017/07/der-staerkste-pass-der-welt/


Nun ins Eingemachte…! 🙂

Die deutsche Sprache ist eine präzise Sprache. Dies wissen auch die Behörden und bedienen sich einer Kriegslist. In den Ablehnungsbescheiden steht desöfteren drin: „Ihr Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweis wird abgelehnt.“
Nun, was habt ihr denn beantragt? Richtig! Ihr habt einen Antrag auf die „Feststellung zur deutschen Staatsangehörigkeit“ gestellt! Ihr habt keinen Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweis gestellt! Denn dieser ist nur die Quittung für den ausgeführten Verwaltunsgakt.
Wir spielen den Ball daher zurück und verlangen, wenn es schon ein Ablehnungsbescheid sein soll, dass die Behörde uns explizit bestätigt, dass die „Feststellung zur deutschen Staatsangehörigkeit“ abgelehnt wird.
Das mögen die nicht wirklich, da sie somit gegen das Teso-Urteil  des Bundesverfassungsgerichts handeln würden.

Zitat: „Die Ablehnung der Feststellung der „deutschen Staatsangehörigkeit“ wirkt sich wie eine Entziehung der Staatsangehörigkeit aus.“ BVerwG DÖV 1967, S. 94 f.


Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz kennt eine Einbürgerung durch bloße Aushändigung eines deutschen Personalausweises oder Reisepasses nicht.
Siehe hierzu: BVerfGE 77, 137 – Teso,BVerfGE 77, 137 – Teso i.V.m. – 2 BvR 373/83 – Abschnitt C, Ziffern 21,22, 23 & 35
Teso, BVerfGE 77, 137


Die vom Bundesverfassungsgericht ergangene Feststellung besagt klar und eindeutig, daß es nur eine gesetzliche deutsche Staatsangehörigkeit über das RuStAG 1913 vom 22.07.1913 geben kann.
Eine Ablehnung der Feststellung
oder ein Nichtbestehen durch Nachweis sogar ein Entzug der gesetzlichen Staatsangehörigkeit wäre.

Ein schutzwürdiges Feststellungsinteresse ist dadurch schon gegeben! Siehe hierzu auch die Artikel 5.1 und Artikel 6 EGBGB.
EGBGB

Artikel 25 GG
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
https://dejure.org/gesetze/GG/25.html

§ 31 BVerfGG Abs. (1):
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/31.html


Beachtstag33en: Zu unseren Gunsten (auch hier Dank der EU, aufgrund Druck seitens des EuGH) wurde das StAG – erneut – geändert. Der derzeit von den Behörden verweigerte Eintrag „erworben durch:„, also der Rechtsgrund muss von der Behörde an das Bundesverwaltungsamt (BVA) übermittelt werden! Seht hierzu den § 33 Abs. (2) i.V.m. dem Absatz (3) des StAG:

Veröffentlich wurde diese Änderung im Bundesgesetzblatt (BGBl). Nr. 48; Teil I. vom 14.10.2016:

bgbl-48Bundesgesetzblatt Nr. 48 v. 14.10.2016

Sollten die Bediensteten damit „Probleme“ haben, so verweisst Sie auf den § 37 Abs. (2) VwVfG. Es muss Euch auch schriftlich bestätigt werden!

Eine gute Zusammenfassung nebst Argumentationshilfe findet man hier:
https://www.buzer.de/gesetz/4560/al56758-0.htm
https://www.buzer.de/gesetz/12199/a201075.htm

Der Erwerbsgrund „erworben durch: “ wurde ergänzend ab dem 02.01.2017 auf „Geburt / Abstammung“ abgeändert. Dies ist ausreichend, da wir mit den Anlage F & V hinreichend belegt haben (Antrag = unsere Willenserklärung!), nach dem RuStAG v. 1913 abzuleiten. Zudem auch die zuständige Ausländer[Behörde] diesen Antrag bearbeitet und mit der Quittung in Form des GS diesen Antrag zur Feststellung positiv entschieden hat.
Mehr zum Thema EStA findet ihr hier: ➡ https://www.agmiw.org/esta-gelber-schein/


Eine Leserzuschrift:

Sehr geehrter Herr B.,

zum aktuellen Vorgang kann ich mich nicht äußern, da mir die Einzelheiten nicht bekannt sind. Gerne beantworte ich Ihnen jedoch Ihre allgemeine Frage, ob für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises ein Sachbescheidungsinteresse notwendig ist.

Nach § 30 Abs. 1 Satz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) wird das Feststellungsverfahren, ob die deutsche Staatsangehörigkeit besteht, auf Antrag eingeleitet. Das Gesetz kennt keine besonderen Voraussetzungen für die Antragstellung. Auch wenn es nach § 30 Abs. 1 Satz 1 StAG regelmäßig der Prüfung eines berechtigten Feststellungsinteresses nicht bedarf, hat dies jedoch nicht zur Folge, dass die Staatsangehörigkeitsbehörde ausnahmslos verpflichtet wäre, auf Antrag jedes deutschen Staatsangehörigen dessen Staatsangehörigkeit festzustellen und einen Staatsangehörigkeitsausweis auszustellen. Es ist anerkannt, dass vergleichbar mit dem im Verwaltungsprozess erforderlichen allgemeinen Rechtsschutzbedürfnis als Ausdruck eines allgemeinen ungeschriebenen Rechtsgrundsatzes auch im Verwaltungsverfahren vor Behörden ein Antrag nur zulässig ist, wenn der Antragsteller ein schutzwürdiges Sachbescheidungsinteresse an der von ihm beantragten Amtshandlung hat. Durch diesen Grundsatz soll ausgeschlossen werden, dass die Verwaltung für ersichtlich nutzlose oder unlautere Zwecke missbräuchlich in Anspruch genommen werden kann. Bei dem Fehlen eines schutzwürdigen Interesses ist die zur Entscheidung berufene Behörde zwar nicht verpflichtet, wohl aber berechtigt, die beantragte Amtshandlung allein aus diesem Grunde auch dann zu verweigern, wenn „an sich“ ein Anspruch besteht.

Personen, bei denen das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit objektiv fraglich ist oder erscheinen kann, insbesondere von deutschen öffentlichen Stellen bestritten wird oder sonst objektiv unsicher ist, müssen sich nicht dafür rechtfertigen, dass und warum sie wissen wollen, ob sie nun Deutsche sind oder nicht, und zwar gerade auch dann nicht, wenn das z. B. nach ihren konkreten Lebensumständen oder aus sonstigen Gründen objektiv völlig belanglos ist. In diesen Fällen ist ein besonderes Feststellungsinteresse weder darzulegen noch zu prüfen. Personen dagegen, bei denen das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit weder objektiv fraglich ist noch auch nur objektiv fraglich erscheinen kann und für die eine rechtsgestaltende staatsangehörigkeitsbehördliche Feststellung zum Bestehen ihrer deutschen Staatsangehörigkeit objektiv ersichtlich nutzlos wäre, haben dagegen kein schutzwürdiges Sachbescheidungsinteresse, so dass ihnen eine Sachentscheidung, d. h. eine solche Feststellung verweigert werden kann.

Wir haben zur Antragstellung und Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen keine Anweisungen oder Erlasse an den nachgeordneten Bereich herausgegeben. Aufgrund der deutlichen Zunahme an Anträgen auf Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen hatten jedoch die Regierungspräsidien das Ministerium um Handlungsempfehlungen gebeten, wie mit Anträgen bei ersichtlich fehlendem Sachbescheidungsinteresse unter verwaltungsökonomischen Gesichtspunkten umgegangen werden soll. Hierzu wurde den Regierungspräsidien empfohlen, unter Beachtung der Rechtsprechung diejenige Lösung anzustreben, die den geringsten Aufwand verursacht. Ob innerhalb der Staatsangehörigkeitsbehörden Anweisungen oder Erlasse zum Thema „Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen“ gibt, ist hier nicht bekannt..

Mit freundlichen Grüßen, Evangelia Hüfner

Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration
Leiterin Referat 74 Staatsangehörigkeit,
Geschäftsstellen der Härtefallkommission und der Ombudsperson
Willy-Brandt-Straße 41, 70173 Stuttgart
Telefon: 0711/279-4470
Telefax: 0711/279-4468
E-Mail: evangelia.huefner@im.bwl.de


https://www.youtube.com/watch?v=y0w-Fl_QwvU&app=desktop

Das System wehrt sich somit zusehends rechtebeugend und willkürlich durch niederrangige Handlungsanweisungen an die Personen im Ausländer[amt], um die Bearbeitung des Feststellungsantrag zu unterbinden.

Auch der korrekte EStA-Eintrag wird immer mehr verwehrt (Was sich mit obiger Einlassung erledigt haben sollte). Hier ein Beispiel der Firma „Stadt Ulm“. Ein Beweis für die Anordungen von „Oben“:

ulmDie Erwerbsgründe
„Geburt (Abstammung), § 4 Abs. 1 (Ru)StaG“
bzw.
„Legitimation, § 5 RuStAG
werden nicht mehr von der Einbürgerungsbehörde erfasst.

Hier ein Bespiel bei dem nachträglich der bereits erteilte EStA-Eintragung „korrigiert“ wurde:

 

Beaclaasshten: Änderungen im EStA-Register nehmen nur die Bediensteten der Ausländerbehörde – rechtswidrig auf Anweisung – vor. Das BVA führt (verwaltet) lediglich dieses Register. Was auch immer geändert wird – es zählt der von euch eingereichte Antrag F / V zum entsprechenden Datum. Diesen Antrag gilt es in Kopie nebst Eingangsbestätigung gesichert zu verwahren!

Oder auch dieses Beispiel…

Damit steht fest:

Die „Bundesrepublik in/von Deutschland“ wird die Deutschen Völker verwaltungstechnisch auflösen! Der (Links)Faschismus marschiert…!

Warum machen die das?

Gaby Simon-Schmidt

 „Wie eliminiere ich indigene Deutsche mit Landrecht aus dem #EStA? „per Anweisung von Oben“ bzw. indem ich als Staat meine StAG über das alte RuStAG packe. Offiziell gibt es meiner Ansicht nach damit keine juristisch korrekt nachgewiesenen Deutschen mehr, sondern das #BVA gibt mit dieser Änderung im EStA Rüdi Recht: Wir haben bis zur Entlassung aus der Deutschen StAG den Status von „Schröder“ bzw. kann man auch gleich seine Abstammungsurkunden in der Schublade liegen lassen: Du als Deutscher kannst machen, was du willst: Nach dem Willen der BRD-Verwalter landest Du immer wieder in der StAG von Adolf; auch dann, wenn deren eigenes Wahlrecht auf einem Staatsangehörigkeitsrecht von 1913 basiert. Hier wird eingeDEUTSCHt, was nicht niet- und nagelfest ist, aber immer noch dazu in der Lage ist, den Antrag auf einen PERSONALausweis zu unterschreiben.

Das ist glasklare Personenstandsfälschung i.S. des GG 116.1. Damit haben alle aus dem Indigenat ein Problem mehr: Da hier Ländersache, muss pro Bundesland einer den Instanzenzug gehen bis die Bundesverwaltung sich klar positioniert.

Auf Basis des Internationalen Privatrechts würde ich zwischenzeitlich ruhig den Internationalen Strafgerichtshof mit einbeziehen.“


D.h., wie schon oft erklärt… die deutsche StAG muss weg…!
Was jedoch die Verwaltung nicht machen wird. Ergo:

https://www.agmiw.org/der-finale-akt-v1-0/

Anmerkung: Was interessiert es mich, wie und was diese Systemlinge in was auch immer hinein oder heraus interpretieren! Es bleibt dabei, dass Ich & Du Bundesstaaten-Staatsangehörige sind, waren und auch niemals etwas anderes sein werden. In ihrer eigenen Staats-Fiktion dürfen und können sie mit den selbst erschaffenen Juristschen Personen machen was immer ihnen beliebt.
ICH BIN mir meiner Abstammung bewusst , welche diese ebenso für sich selbst per Verwaltungsakt festgestellt haben. Was DIE für ein Spiel spielen, ist für mich ohne weiteren Belang. Diese Staatsfiktion wird denen eh alsbald um die Ohren fliegen…

Anmerkung 2: Da es aktuell Diskussionen darüber gibt, ob nun das BVA aus dem EStA-Register die (Ru)StAG 1913 – Einträge streicht oder nicht und wie die Abstammung aus den Bundesstaaten abgeleitet wird (Abstammungsprinzip). Hier noch mal für die Zweifler abgelegt und verifiziert. – Die Verwaltung geht seit 1871 von einer „einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit“ aus. Wer die Staatsangehörigkeit nicht feststellen läßt, wird allenfalls „als Deutscher behandelt“ oder vermutet (BPA und BRP → siehe Tesobeschluß des BVerfGE RN 21-23 u. 35) ist es aber in den Augen der Verwaltung NICHT, egal, was er ohne Feststellung oder Willenserklärung gegenüber der Verwaltung behaupten will. In Wirklichkeit wird er als staatenlos und damit rechtlose Vermögens- oder Konkursmasse im Treuhänderstatus und nicht als Mann / Weib oder Mensch (Natürliche Person) – Begünstigter der Treuhand gesehen.:
https://www.facebook.com/klaus.a.d.F.lohfingblanke/posts/1573040396041860?hc_location=ufi


Die Verweigerung seitens der [Behörden]  erfolgt ebenso auch bestärkt durch dieses „Urteil“ der Firma VG Potsdam:
https://openjur.de/u/884616.html

Dem widersprechen jedoch diese „Urteile“:

a) SG Hamburg. „Urteil“ vom 06. Juni 2011; Az.: S 6 AY 67/09
https://openjur.de/u/593252.html
aus der Urteilsbegründung hier der Absatz 28: … „hat jeder Mensch (nicht Person ^^) ein elementares und schutzwürdiges Interesse daran, dass seine Staatsangehörigkeit geklärt wird.“

b) Beschluß des Zweiten Senats vom 21. Oktober 1987 — Az.: 2 BvR 373/83:
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv077137.html
Aus der Urteilsbegründung „Der Beschwerdeführer war zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt deutscher Staatsangehöriger im Sinne des Grundgesetzes. Die Ablehnung der Feststellung seiner deutschen Staatsangehörigkeit wirkt sich wie eine Entziehung der Staatsangehörigkeit aus (vgl. BVerwG DÖV 1967, S. 94 f.)

Vielerorts wird der Antrag erst gar nicht mehr angenommen oder die „Ernsthaftigkeit“ muss – unberechtigt – belegt werden. Erklärt denen sodann den TESO-Beschluß (s.o.).


Brandenburg Ablehnung Das Land Brandenburg kann keine Weisungen in Sachen Staatsangehörigkeit von Deutschen erlassen, die Staatsangehörigkeitsangelegenheiten der Deutschen regelt der Bund und eben nicht die Länder.
brandenburg.de/verwaltungsvorschriften

In diesem Fall gilt immer der Grundsatz der Beweislastumkehr. Der Behördenmitarbeiter (wer zahlt dem sein Gehalt?) hat auf eure Aufforderung hin die Anweisung justiziabel unter Angabe der geltenden Gesetze zu begründen, warum er dies nicht machen möchte.


Wenn man den „Gelben Schein“ doch noch erhält, wird oftmals der vollständige Eintrag im EStA-Register verwehrt.
Hier die Zeile: „erworben durch: Geburt (Abstammung) § 4.1 (Ru)StAG„.
Geändert ab dem 02.01.2017 in „Geburt/Abstammung“. (s.o.)

Es werden dem System zu viele Menschen, denen die Augen aufgehen und sich ihre Land- und Bodenrechte zurückholen wollen.

Wichtig: Das Recht auf die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit findet ihr auch im § 30 StAG Abs. (1) Satz 1…!

Die Bundesrepublik Deutschland ist am 01. September 2005 dem EuStAübk beigetreten (hierzu weiter unten imText). Damit ist die BRiD an das EU-Recht gebunden. Relevant sind hier die Artikel 11 (Ablehnung RuStAG), der Artikel 18 (Staatennachfolge) und der Artikel 20 (Einhaltung der Rechtsgrundsätze). Siehe unten im Text.

Man setzt die Einhaltung dieser Artikel mit der Ankündigung einer Beschwerde bei der EU-Kommission durch!

Die Rechtsfolge ist eine Sanktionierung der BRD in Millionenhöhe!
Wenn die BRD dem Sachbearbeiter Vorsatz nachweisen kann, wird dieser persönlich in Regress genommen.

Indem wir die Sachbearbeiter vorher informieren ist der Vorsatz mit der Kopie des Schreibens bewiesen. Also sollte ein freundlicher Hinweis an den Sachbearbeiter genügen (Mustertexte weiter unten).
https://rm.coe.int/CoERMPublicCommonSearchServices/DisplayDCTMContent?documentId=090000168007f2e6


Was tun, wenn die [Behörde] sich verweigert?

Beschwerden mit einer Sanktionsforderung gegen die BRiD können auch an den UN-Menscherechtsrat in Genf gerichtet werden. Dies wegen einem Verstoß gegen den Artikel 15 der UN ARES 217 III vom 14. Dezember 1948.
http://www.aktiv-gegen-diskriminierung.de/internationale-rechtsdurchsetzung/vereinte-nationen/weitere-un-beschwerdeverfahren/#c10487

Beschwerden an die EU-Kommission könnt ihr online einstellen: Hierzu nennt ihr alle Entscheider bis hoch zum Landrat, wenn es sein muss. Bei künftigen  Regressforderungen soll keiner zu kurz kommen.
http://ec.europa.eu/atwork/applying-eu-law/make_a_complaint_de.htm

Das Europäische Übereinkommen vom 6. November 1997 über die Staatsangehörigkeit (BGBl. 2004 II S. 578) ist nach seinem Artikel 27 Abs. (3) für die „Bundesrepublik in Deutschland“ am 1. September 2005 nach Maßgabe der unter II. abgedruckten Vorbehalte und Erklärungen in Kraft getreten.
Quelle: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil II Nr. 32, ausgegeben zu Bonn am 21. Dezember 2006 Seite 1351

Bei ganz verbohrten Bediensteten kann man auch mal dies zurück schreiben:

„Ich beauftrage zur weiteren Bearbeitung einen Mitarbeiter dieser Behörde, welcher sowohl rechtlich als auch geistig in der Lage ist, nach geltendem Recht und Gesetzen zu entscheiden. Welcher zudem nicht dem Versuch unterliegt Unterstellungen und Vermutungen anzustellen, sondern in der Lage ist mit rechtlichen Fakten umzugehen.

Hier zwei Musterschreiben. Wer diese verwendet, muss dies dann aber auch in aller Konsequenz durchziehen! Lesen, anpassen; ggf. korrigieren! 🙂
Musterschreiben GS
Musterschreiben2 GS

Nebenbei habt ihr das Recht auf Anwendung des Gesetzes, welches zum entsprechenden Zeitpunkt – in dem Fall eure Geburt – bestand!

Jeden Tag dort hingehen und nerven? Ja! Fachaufsichtsbeschwerde stellen? Ja! Den Fall an das Verwaltungsbericht über eine Klage abgeben? Ja, wer das Geld hierfür übrig hat.

Weisst die Behördenmitarbeiter – gerne täglich unter Zeugen – auf folgendes hin:

a. das Ausfertigungsdatum des“StAG“ ist der 22. Juli 1913 !!!

b. Siehe den Artikel 50 des EGBGB: „Die Vorschriften der Reichsgesetze bleiben in Kraft“ !!!

c. Siehe Artikel 25 des GG: „Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

d. Sie müssen nach dem RuStAG von 1913 ableiten, wenn ich die Unterlagen (Ahnennachweise) beifüge und im Punkt 4.2 und 4.3 meine Bundesstaaten-Staatsangehörigkeit angebe. Die Personen  in den Behörden können schreiben was sie wollen, das ist  irrelevant. Denn, wenn auf den Verwaltungsakt seites des BVA keinen Widerspruch einlegt wird, ist die weitere Staatsangehörigkeit durch Nachweis anerkannt worden.
Widerustag2rspricht eine Verwaltung einem Verwaltungsakt nicht, ist dieser vollumfänglich rechtsgültig. Somit bekommst Du den Gelben Schein und dies ist die „Positivbestätigung“.

e. Einem Menschen darf die Staatsangehörigkeit NICHT entzogen werden.
conventions.coe.int/Treaty/GER/Treaties/166
verwaltungsvorschriften-im-internet.de/
(https://www.jurion.de/Gesetze/StAR_VwV/4)

In 1964 – ergo zu BRD-Zeiten war das RuStAG noch geltend:

Screenshot_2Dies bedeutet für die Behördenmitarbeiter, das sich diese sehr wohl im geltenden Recht bewegen. Auch in dieser Fassung ist der § 4.1 nach Abstammung vermerkt!

f. Ebenso kann man u.s. GG-Artikel und §§ in Anwendung bringen:

Artikel 3 GG (3) — Missachtung = Diskriminierung
https://dejure.org/gesetze/GG/3.html
Artikel 25 Verwaltungshilfe (BGBl. Teil II Nr. 22 vom 22.04.1976)

Die Behörden müssen den GS nach RuStAG ausstellen!
Vw-hilfe BGBl.
Artikel 3, 4, 5, 10 und 12 des „Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit“
Europ. Übereinkommen StAG
Artikel 73 (2) GG
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_73.html

g. Andere Behörden haben noch gute Infos auf ihren Seiten parat:

rhein sieghttp://www.rhein-sieg-kreis.de/cms100/buergerservice/aemter/amt32/artikel/09315/index.shtml

Manch hartnäckiger Frager wird zuweilen auch Hausverbot erteilt. Wie geht das denn in einem öffentlichen Amt / Gebäude?

In den Ablehnungen der [Behörden] steht oftmals, dass man ja bereits eine StAG besitzt und daher keine weitere beantragen kann. Dem ist nicht so.

Siehe hier das Schreiben des Landrats von Demmin:

Man lese auch hier:

Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit:
https://www.jurion.de/Gesetze/EUStAUebk

Die deutsche Staatsangehörigkeit ist die unmittelbare Reichsangehörigkeit und die wird nicht bezweifel,. Was wir wollen ist unsere „Staatsangehörigkeit“ in den jeweiligen Stadt- und Bundesstaaten nach Abstammung. Dies gemäß dem BVA-Merkblatt (Seite 3 unten) feststellen zu lassen, was nach EUStAÜbk Artikel 18 und 20 unser gutes Recht ist.

Zudem ist die Vermutung, dass mit dem StAG-Ausweis die BRiD nicht anerkannt wird, ein Widerspruch in sich.

Das Gegenteil ist der Fall, weil die Feststellung beabsichtigt, die Rechtsstellung eines Grundrechteträgers zu festigen, entgegen dem Artikel 19 Abs. (3) GG, damit der Verfassungsauftrag gemäß Artikel 146 GG umgesetzt werden kann.

Art. 18 EUStAÜbk-GrundsatzAus der Urkunde „Staatsangehörigkeitsausweis“, den die BR in Deutschland nur im Auftrag (!) und nicht als eigene Staatsangehörigkeit vergibt, ist weiterhin offenkundig, dass man nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und damit nicht Deutscher i.S. des GG 116 Abs. (1) ist, sondern man ist Deutscher und hat eine Staatsangehörigkeit (Adjektiv geht vor).

Diesen Art. 20 EUStAÜbkSachverhalt versteht der Amtsschimmel aber nicht, zumal viele betriebsblind ihren Anweisungen Folge leisten. Das geltende Gesetze diesen reinen Handlungsanweisungen vorgehen, nun davon wissen diese Personen auch nichts oder wollen hiervon nichts wissen.

Schauen wir uns doch einmal den Artikel 116 Abs. (1) des GG an:

Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes (die deutsche Verwaltungs-StAG) ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung (RuStAG 1913), wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

Zur Verdeutlichung:
vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelung = nicht einfach  „besitzen“, sondern man ist Deutscher!
besitzt die dt. StAG im Sinne des GG = verwaltungstechnischer Deutscher.

Das ist nicht ein- und dasselbe!

Manche Textbausteine in den Ablehnungsschreiben verweisen auf einen „Datenkatalog“. Man darf sich somit auch fragen, was mit dem abschließenden Datenkatalog des § 33 StAG tatsächlich gemeint ist.
Man hinterfrage hier insbesonders den § 33 Abs. (2) 2. Hier: „Art der Wirksamkeit“.
Dies u.a. in Verbindung mit dem Artikel 11 (insbesondere Erwerb) des EUStAÜbk.

EUStAUbk Art. 11Denn bei der „Art der Wirksamkeit“ handelt es sich nur um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Dieser ist vom Gesetzgeber absichtlich so schwammig gewählt, um den Deutschen die Möglichkeit des festgestellten Erwerbs der Abstammung nach dem RuStAG 1913 zu verwehren.

Durch die Art. 3 Abs. (1) und Art. (3) GG kann durch die Legislative nicht eingegriffen werden. Somit muss dieser unbestimmte Rechtsbegriff durch das Verwaltungsgericht (VG) kostenpflichtig (!) ausgelegt / geklärt werden. Und das kann auch dauern.

Quelle Wikipedia: Auslegung durch die Gerichte im Regelfall

„Ungeachtet seiner inhaltlichen Unschärfe gibt es für jeden unbestimmten Rechtsbegriff in jedem konkreten Einzelfall grundsätzlich immer nur genau eine richtige Auslegung. Diese eine richtige Auslegung muss die Verwaltungsbehörde bei der Rechtsanwendung finden und wird durch das Verwaltungsgericht im Rechtsstreit gegebenenfalls überprüft. Die Befugnis, abschließend darüber zu entscheiden, welche Auslegung die richtige ist, liegt daher – wie auch in den meisten anderen Fällen der Rechtsanwendung – bei den Gerichten. Den Gerichten steht in diesem Sinne die Letztentscheidungskompetenz zu.“

Das Verwaltungsgericht ist keine ordentliche Gerichtsbarkeit. Und ist, insbesondere dann, wenn man sich auf die verletzten Grundrechte bezieht, gemäß dem Art. 1 Abs. (3) an die Grundrechte gebunden. Wobei im Art. 1 Abs. (3) das Wort „nachfolgende“ leider eine Minderung der Rechte bedeutet. Denn dies schliesst die vorherigen Abs. (1) und (2) ja quasi aus. Schlau gemacht! 👿

Die verletzten Grundrechte sind:

a. Die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
b. Die Diskriminierung wegen der Abstammung (politische Verfolgung – strafbewehrt nach § 241a StGB)

c. Entzug / Verweigerung der StAG
d. Siehe auch hier: verwaltungsvorschriften zum Thema StAG

Wichtig: Im EStA steht ebenso drin, dass ihr eingebürgert wurdet. (EinbB). Ihr seid somit Bürger und nicht mehr Einwohner.
Heisst auch, dass ihr bestätigterweise nicht mehr Deutscher im Sinne des Art 116 (1) seid. Und somit Wert darauf legt auch als Deutscher behandelt zu werden.

Und wir sind die aktivlegitimierten“Kläger und nicht die Beklagten.
Nur, wen juckt das noch in diesem Schein-„Staat“?

Somit hilft nur sich weiter zu wehren, Aufklärungsarbeit zu verrrichten, sich zu vernetzen und den Personen in den [Behörden] unsere Rechte klar zu machen.

Das System wankt. Es ist nicht die Frage, ob es kippt, sondern nur noch WANN!

Besorgt Euch Eure Ahnennachweise nebst dem Auszug aus dem Geburtenbuch und helft mit die originären Gemeinden zu aktivieren und zu organisieren [das ist keine Gründung einer sog. Reichsgemeinde, wie diverse Behörden irrtümlich verkünden]. Denn diese können dann im Verlauf der Reorganisation die von Euch erwünschten Dokumente selbst ausstellen. Dies nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten aus der Position einer Gebietskörperschaft heraus und nicht aus der Position einer lausigen, illegalen und korrupten BRiD-Körperschaft.

Ergänzend kann man auch dies tun:

Alles was man tut dokumentieren (hier: filmen, protokollieren, von Zeugen signieren) und an den Bundesverfassungsschutz (sic!^^) mit dem Hinweis auf den § 31 BVerfGG (1) versenden. Dies mit der Nachfrage, ob den Landesministerien oder kommunale Behörden Verfassungsgerichtsurteile-/ beschlüße negieren dürfen.


Wenn man den Gelben Schein doch noch erhält gibt es zuweilen auch krude Aussagen oder Formulare zum unterschreiben, bevor man den GS in Händen hält.

Ein Beispiel hierzu:

„Außerdem erkläre ich, dass ich nach dem 31.12.1999 nicht aufgrund freiwilliger Verpflichtung in die Streitkräfte oder einen bewaffneten Verband eines anderen Staates, dessen Staatsangehörigkeit ich ebenfalls besitze, eingetreten bin.

Ich erkläre weiterhin, dass mir bekannt ist, dass ein freiwilliger Eintritt in Streitkräfte oder einen anderen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit ich ebenfalls besitze, ohne vorherige Zustimmung nach § 8 Wehrpflichtgesetz zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit führt.“

Manch ein Bediensteter in der Ausländer[behörde] versucht z.B. mit dieser Aussage Antragswillige zu verschrecken:

„Sie werden dann beim Verfassungsschutz gemeldet!“

Nun ja, zum einen steht das im § 37 (2) des StAG auch so drin.
Also nicht ungewöhnliches. Da sich nachgewiesene Deutsche nach RustAG 1913 auf die gültige Verfassung von 1871 berufen, wäre es ja auch logisch, dass man dann auch vernünftig auf diese rare Spezies aufpasst. 🙂


Gerne wird man auch als ein sogenannter Reichsbüger bezeichnet!

Dies ist strafbewehrt. In frage kommen hier u.a. die §§ 130 StGB Volksverhetzung, 241a StGB Politische Verfolgung, die Üble Nachrede als auch das Diskriminisierungsgesetz via dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz).
AGG


Wer ist denn nun ein Reichsbürger?
Deutsches Staatsbürgerrecht


Klare Ansage:


In Baden-Württemberg gibt es diese Info an die Bediensteten:

Umgang mit Reichsbu rgern – BW

In diesem Dokument wird nur ein „Hinweis“ verteilt. Wer einen Hinweis höherrangig gegenüber einem geltenden und gültigen Gesetz einstuft, dem ist nicht mehr zu helfen! Erinnert die Bediensteten daran, was mit den Mauerschützen von der damaligen innerdeutschen Grenze passiert ist?


Und was haben wir denn hier? „Deutschland“ wo ist das denn nun?
Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Europäisches Übereinkommen über Staatsangehörigkeit, Fassung vom 21.05.2016
https://Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer


Her ein Besipiel wie in der Sammelakte das Ableitungsprotokoll aussieht:

SammelakteDie Akteneinsicht darf nicht verwehrt werden: Siehe hierzu den § 62 (2) Personenstandsgesetz als auch z.B. für Bayern:
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwVfG-29?AspxAutoDetectCookieSupport=1


Wie wird diese Thematik IM System den Bediensteten gelehrt?
http://www.standesbeamte-thueringen.de/fileadmin/StandesbeamteTh/content/doc/Fachtagung_und_Mitgliederversammlung_2011/Loesungen/AG_2_-_Staatsangehoerigkeit_und_Standesamt.pdf


Hier noch ein Urteil des  des Bundesverfassungsgericht vom 28.5.1952 vor, welches zeitgenössisch wie folgt eingeordnet wird:

„In den Jahren 1938 bis 1943 hat das Deutsche Reich in Verfolg mehrerer teils in Friedens-, teils in Kriegszeiten vorgenommener gebietlicher Ausweitungen ost- und südostwärts sowie westwärts von Fall zu Fall der volksdeutschen Bevölkerung der betroffenen Gebiete die deutsche Staatsangehörigkeit kollektiv verliehen (nur im Falle Österreichs in toto-Aufnahmen des Staatsvolks in den deutschen Staatsverband).

Die Möglichkeit, sich durch Optionserklärung für die Beibehaltung
der angestammten Staatsangehörigkeit zu erklären, ist im Gegensatz zu den im Zusammenhang mit dem I. Weltkrieg stehenden Regelungen (zu vgl. unter dem Abschnitt  VII) in keinem Falle gewährt worden.“
(Lichter 1955, S. 209). […]

„Das BVG führt aus, daß aus der Unwirksamkeit der nach dem 31. Dezember 1937 vorgenommenen Annexionen auf Grund der gesamten Umstände nicht die Folgerung gezogen werden
könne, daß alle mit den Annexionen zusammenhängenden Zwangsverleihungen der deutschen Staatsangehörigkeit als nichtig zu betrachten seien. Es läßt vielmehr maßgebend sein, ob der Staat, dessen Gebiet annektiert wurde, die Eingebürgerten als seine Staatsangehörogen in Anspruch nimmt. Bei Nichtinanspruchnahme erklärt das Gericht die Einbürgerung dann für rechtswirksam, wenn sie dem Willen des Betroffenen entsprach und er diesen Willen nach dem 8. Mai 1945 (Zeitpunkt der deutschen Kapitulation) zum Ausdruck gebracht hat oder bringt“
(Lichter 1955, S. 215, Beschluss des BVG vom 28.5.1952)


http://bewusst.tv/droht-die-komplette-entrechtung/

 

Der Gelbe Schein – Sein oder Schein? v.2.8.

aktualisiert am 09.10.2016

Anschauen: Minute 1 – 18

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https://www.youtube.com/watch?v=sg1ms_fUddo&feature=youtu.be

Vernünftiges Video, jedoch:
GG116 „… anderweitiger Regelungen“ ist NICHT das RuStAG.
Da müsste stehen „anderweitiger Gesetze„….
„anderweitiger Regelungen = A.H. 😉
Ergo eine Täuschung seitens der Verwaltung durch Begrifflichkeiten, wie gehabt!

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Was bewirkt der Gelbe Schein:

Als Deutsche(r) könnt ihr wieder das Niederlassungsrecht einfordern und die originären Landgemeinden reorganisieren. Dies aber bitte nach Deutschem Recht im Stande von 1914/16. Dann ist auch ein Regionalgeld möglich. Wer etwas politisches ohne die Gemeinde machen will, der kollidiert mit der Verwaltung, die das unterbinden muß und wird.

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Man beachte, dass die Antragsstellung bzw. die Abgabe des „Feststellungsantrags“ – hier: Formular des BVA in Köln – bei den Behörden immer öfters verweigert, verschleppt oder nicht korrekt bearbeitet wird. Wie in vorherigen un den aktuellen Artikeln beschrieben (hier: „Behörden verweigern des Gelben Schein“), gehen die Türen zu!

Zudem fallen ab dem Jahr 2016 auch immer mehr die Ansprech-partner weg. Die Behörden stellen intern auf das UCC (Universal Commercial Code) – Internationales Handelsrecht um. Dieser Prozess soll auf Gemeindeebene in 2016/17 abgeschlossen sein.
http://revealthetruth.net/2014/05/17/die-ucc-connection-wie-der-uniform-commercial-code-heimlich-die-welt-eroberte/

Der Gelbe Schein weist für Dich (je nach Beantragung mit oder ohne die Ahnennachweise) – für sich alleine genommen – die sogenannte „deutsche (Verwaltungs-)Staatsangehörigkeit“ aus und macht Dich:

a) ohne Ahnennachweise nach dem „Schröder“-StAG zum „deutschen Staatsangehörigen“ und
b) aber auch die Angehörigkeit in einem eigenmächtig ausgerufenen Schutzgebiet namens „German Reich“ (alt. Weimarer Republik, jedoch nichtig und abgelöst durch das 3.te Reich – Stand 1937) macht und Dir die „unmittelbare Reichsangehörigkeit“ bestätigt.
c) nach kaiserlichem Recht (RuStAG v. 1913) zum somit nachgewiesenen Deutschen und somit bist Du  Staatsangehöriger eines der 25+1 Bundesstaaten des „Deutschen Reich“. Man besitzt die Staatsangehörigkeit IN einem der jeweiligen Bundesstaaten (Vererbungsprinzip Abstammung). Rechtstand Deutsches Reich 1914.

UND – die GESETZLICHE Regelung geht VOR und ein Gesetz ist keine Norm oder Verordnung! Daher ist dieses Gesetz immer noch das gültige RuSTAG vom 22.07.1913! Daher braucht man zum gesetzlichen Deutschen immer noch den Gelben Schein + EStA + die Abstammungsnachweise, um dieses Gesetz zu „berühren“ und die Rechte auch diesbezüglich ableiten zu können.

Da der BUND (alte BRD) zur Feststellung verpflichtet ist, vergibt er als Verwalter / Besatzer die Reichsangehörigkeit, was uns als reines Werkzeug zur Gemeinde-Reaktivierung erst mal auch reicht.

Und auch dieser Gedankengang:

Der Hintergrund des „im Sinne des Gesetzes“.
Die „deutsche Staatsangehörigkeit“ ist
die „(er)mittelbare Reichsangehörigkeit“ nach dem RuStAG v. 1913 = der Reichsangehörigkeit nach dem RuStAG von 1870
= die Bundesangehörigkeit anch BuStAG 1870
und macht dich damit zu einem entscheidungsberechtigten Deutschen des (Nord-)Bundes von 1866/67.
Jegliche entrechtende Andersdeutung ist aus Sicht eines souveränen Deutschen ausgeschlossen.

Der Artikel 116 GG regelt überhaupt nichts über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, sondern definiert ausschließlich, wen die BRD, im Rahmen ihres bestehenden Vertretungsauftrages, ebenfalls als rechtsfähigen Deutschen zu „tolerieren“ hat.
Der Erwerb zum Besitz der Staatsangehörigkeit wird für Deutsche ausschließlich im (Ru)StAG gesetzt. Und dies ableitbar seit dem Jahr 1870.
Der Sinn des aktuell geltenden (Ru)StAG beruft sich also exakt immer auf diese Rechtsableitung.

Wer also glaubt, der GG116 würde uns in irgendeiner Form unserer Rechtstellung und Staats-(Reichs-/Bundes-)angehörigkeit beeinflußen, der hat den Addressat dieses GG-Artikels nicht erfaßt.

Soweit so gut.

An der Gesamtsituation ändert oder verbessert auch der ergänzend zu beauftragende EStA-Eintrag (Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten) des BVA in Köln (die nur das Register verwalten) nichts daran. Denn der Eintrag erfolgt auf den „Gesetzen“ der Schutzgebiets-Regierung und erfolgt eben nicht nach der kaiserlichen Gesetzgebung. Heisst, die Ableitung erfolgt – trotz korrekt eingereichter Ahnennachweise vor/bis 1913 –  maximal bis 1949 aber nicht darüber hinaus.

Bedeutet aber auch, dass man – unabhängig von seiner persönlichen Willenserklärung, welche eindeutig auf das RuStAG von 1913 Bezug nimmt – einen Eintrag im EStA-Register hat. Den ein Personalaus-weisträger – als Staatenloser – eben nicht hat. Eine Anfrage beim BVA genügt, um dies für sich selbst zu verifizieren!

Im EStA-Registerauszug steht in der Zeile „Letzte Akualisierung durch:“ drin, das man durch die EinbB, also die Einbürgerungsbehörde) eingebürgert wurde! Seht hierzu auch: https://www.agmiw.org/?p=1487

Was bringt uns dann der Gelbe Schein?

Es ist ein FESTSTELLUNGS-Antrag! Und kein Auftrag zur Erteilung einer Staatsangehörigkeit. Er unterstützt uns in unseren weiteren Handlungsmöglichkeiten (als das Mittel zum Zweck) und eröffnet uns ergänzende Methoden (Hilfestellungen), damit wir uns einfacher gegen das bestehende System der BRiD zu Wehr setzen können.

Er hilft uns auf dem Weg in die eigene Souveränität, da  dieser Ausweis uns eine bessere Rechtstellung einräumt (besser: eine Weiche IM System zu unseren Gunsten stellt), durch welchen wir IM Spiel Ihrer Knechtschaft sogar nach deren eigenen Spielregeln ein Mitsprache- und Entscheidungsrecht haben.

Denn ein „unmittelbarer Reichsangehöriger (als „Schutzgebiet“-Angehöriger der Weimarer Republik)“ ist rechtlich, durch sein MIT-Entscheidungsrecht, höherwertiger als die simple Zu- und Angehörigkeit, als „meldepflichtiger Einwohner in WohnHAFT“ des verwalteten Wirtschaftsgebietes.

Ist DEUTSCHE(R) STAATSANGEHÖRIGER“ (Gelber Schein)

ist ungleich

„hat die deutsche Staatsangehörigkeit erworben“ (Grüner Schein)

Auch hier – wie überall – herrscht die Täuschung!

Deshalb versucht das System nunmehr um jeden Preis die Anzahl der Entscheidungsberechtigten zu minimieren, damit „Ihr“ Einfluss immer noch groß genug ist. Neues Wahlvolk wird zudem derzeit tausendfach aus anderen Ländern herbei geschafft!

Wichtig ist auch folgende Unterscheidung:

RuStAG vom 22.07.1913:
„Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.“
Änderung ab dem 05.02.1934:
„Deutscher ist, wer die … unmittelbare Reichsangehörigkeit … besitzt.“

Bei uns hat die Geburtsanzeige nicht einmal den Status einer Urkunde. Es ist nur ein “Dokument”, für das sich üblicherweise nie wieder jemand so wirklich interessiert. Weder die Geburtsanzeige, noch die Geburtsurkunde, noch der Personalausweis und auch nicht der Reisepass gelten für einen geborenen Deutschen als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit.

Im StAG der neuesten Fassung wird nun Jedem die deutsche Verwaltungs-StAG aufgebügelt. Ob er (diese) will oder nicht.

§ 3 Abs.(2) StAG
Die Staatsangehörigkeit erwirbt auch, wer seit zwölf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist und dies nicht zu vertreten hat. Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit wirkt auf den Zeitpunkt zurück, zu dem bei Behandlung als

Staatsangehöriger der Erwerb der Staatsangehörigkeit angenommen wurde.

Einzig und allein der Staatsangehörigkeitsausweis, der “Gelbe Schein” gilt als Nachweis. Wie oben erwähnt ist es ein grosser Unterschied zwischen „Ist deutscher Staatsangehöriger“ oder „hat die deutsche Staatsangehörigkeit. Es leben die Begrifflichkeiten.

Und den „Gelben Schein“ muss man extra beantragen und mühselig über die väterliche Linie (sofern die Eltern verheiratet waren) bis mindestens 1913 nachweisen, dass die Vorväter / Vorfahren Deutsche waren. Sonst gibt es keinen Staatsangehörigkeitsnachweis (wie wir ihn haben wollen).

Warum wohl?

Weil an diesem Gelben Schein unsichtbar die Geburtsrechte dranhängen (daher sollte man sich auch unbedingt die „Abschriften aus dem Geburtenbuch“ besorgen), denn das sind die höchsten Hoheitsrechte in diesem Land. Und damit entspricht der „Gelbe Schein“ z.B. dem kanadischen, US-amerikanischen und britischen Live Birth Certificate.

Die 1934er Verordnung (Gleichschaltungs“gesetz“) hat uns somit keineswegs entrechtet, sondern hat uns eben nur rein „verwaltungstechnisch“ (deswegen ist die deutsche StAG auch eine reine Verwaltungs-StAG) die bisherigen Staatsangehörigkeiten in den jeweiligen (25+1) Bundesstaaten des Deutschen (Kaiser)Reich ZUSAMMENgefasst.

Achtung: Es wurden nur  die Staatsangehörigkeiten in den „Ländern“ aufgehoben (zwecks Umstrukturierung und Gaubildung) und die Angehörigkeit in den Bundesstaaten des Deutschen (Kaiser)Reich ZUSAMMENgefasst unter einem neuen (verwaltungstechnischen) Begriff deutsche Staatsangehörigkeit.

Für Interessierte: Reichsbürgergesetz 1935
Genau durchlesen… 😉

Ergo:
Es gibt weder eine Nazi-Staatsangehörigkeit noch eine Hitler- Staatsangehörigkeit noch sonst irgendwas.
Und genau das steht da auch. Entweder sie haben eine StAG nachgewiesen, und das ist immer das RuStAG 1913 oder sie haben eben keine nachgewiesen, dann sind sie – für die Verwaltung – vermutete Deutsche im zivilen Internierungslager. Auch Apoliden genannt (Erklärung unten im Text).

OK soweit…

Wie bereits erwähnt:
Auf dem Gelben steht: „Ist deutscher Staatsanghöriger„!

Dies bedeutet:

Der Gelbe Schein ist per Verwaltungsakt (ausgelöst durch die eigene Willenserklärung durch den Antrag F) die verwaltungstechnische Bestätigung (= Feststellung durch positive AUSWEISung), dass man ein Bundesstaaten-Deutscher ist.

Der Gelbe Schein ist der Nachweis dafür, dass Du Zugriff auf deutsches gültiges (Kaiser)Recht besitzt. Diese Möglichkeit fällt spätestens ab dem 28.10.2017 weg.

Was der Gelbe Schein NICHT ist:

Er ist NICHT die Natürliche Person, denn die ist nur jeder Mensch selber, egal in welcher Knechtschaft er sich aktuell befindet. Allerdings WEIST er aber deine Natürliche Person AUS, genau wie jedes andere Dokument der Verwaltung, welche Dich mit dem Familiennamen führt.

Auch weist er dich NICHT als Bundesstaaten-Angehöriger aus, aber wenigstens (und immerhin) als einen „Deutschen eines Schutzgebietes“ nach RuSTAG1913 (wenn auch nur noch i.S.d. Gesetzes) mit eigener Schutzgebiet-Verfassung (1919 + Grundgesetz) und eigener Rechtsinterpretation der kaiserlichen Gesetzgebung (ReichsGB ab 1919 und BundesGB bis heute; z.B. RuStAG wird zu StAG, etc.) aus.

Fazit:

Der Gelbe ist ein Teil IHRER Spielregeln, und das müssen wir verinnerlichen, damit wir IHR Spiel zu UNSEREN Gunsten spielen können. Und dieses Spiel läuft so lange weiter, bis ein Gemeinde-VOLK einer (Ur-)Gemeinde MEHRHEITLICH durch Gemeinde-VOLKsENTSCHEID sich handlungsfähig wählt und damit, als völkerrechtlichen Ausdruck und Erklärung ihrer Unabhängigkeit(!), ein Bekenntnis zu ihrem STAATlichen Recht und den Rechten der Deutschen Nation proklamiert, konstituiert durch die Staatsverfassungen der Bundesstaaten und der Reichsverfassung von 1871 (z.B. durch die Wahl eines Gemeindevorstands / Bürgermeisters ALS VERWESER zur Abwicklung der 100jährigen, illigetimen Fremdherrschaft auf deutschen Territorium).

Ohne diese Willenserklärung durch DAS VOLK (= Gemeinde = Ansammlung von natürlichen Willensverkündern = Natürliche Personen = Menschen) an die Spielleitung, können wir das Spiel nicht beenden.

Durch die „Reaktivierung“ durch Minderheiten ändert sich auf den ersten Blick erst einmal nichts.  Und genau daran scheitert es aktuell – noch! Auch an der Erkenntnis über diesen legalen und friedlichen gangbaren Weg (abseits von Parteien, Petitionen und Demonstrationen) über das Völkerrecht als auch über das Grundgesetz.

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Für ehemalige DDR-Bürger gilt:

a. der TESO-Beschluss des BVerfG Nr. 77,137
➡  s
iehe http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv077137.html
b. das Orde Public gemäß Art. 6 des EGBGB
Alle DDR Bürger waren bis 1990 im Ordre Publik. Sofern man noch seine DDR-Pässe oder Ausweise hat, hat man den Anspruch auf die Pflichteinbürgerung! In manchen Behörden liegen noch die alten Pässe im Archiv. Dazu dann die Abstammung bis nach 1913.

Für Alle gilt:
Die Ableitung über die Ahnen sollte im Zeitraum innerhalb der Reichsgründung/dauer erfolgen (1871-1914). Nur so ist der Schutz über die Haager Landkriegsordnung (HKLO) gewährt. Seht hierzu den Art. 2 der HKLO. Denn nur das Deutsche (Kaiser)reich geniesst den Schutz der HKLO.
https://www.agmiw.org/?page_id=450

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Grundgesetz

II. Der Bund und die Länder (Art. 2037)

Artikel 25

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

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Grundgesetz

II. Der Bund und die Länder (Art. 2037)
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Artikel 28

(1) Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar. In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten.

(roter Text = Wer ist damit gemeint? Der Türke aus der dritten Generation? Der neue Gast aus Syrien? Wie war noch gleich die Geburtenrate eines Deutschen?)

(2) Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.

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Nur sage ich mir, dass wir einfach anzufangen haben mit der Reaktivierung (dies ist ungleich der späteren Reorganisation). Allerspätestens im Jahre 2020 (1990 plus 30 Jahre!) ist es dann vorbei und das herrenlose Land wird an die neuen Siedler (mit einer Stataatsangehörigkeit) verteilt.

Wir können nicht abwarten bis genug Menschen den Weg für sich erkannt haben. Denn alles ist derzeit im Fluss der Entwicklungen.  Die Perspektiven ändern sich und alsbald auch im Minutentakt.

Das Spielfeld wird neu aufgerollt bzw. besser ist es, wir verändern die Spielregeln – dies zu unseren Gunsten – denn wir stehen IN der Wahrheit!

Wir sind Wir –  und wir sind nicht das, was die Spielleitung meint, was wir zu sein haben! Das sollten wir bei all unseren Strategien und Erkenntnissen NIE vergessen.

Alles läuft über das Bewusstsein! Findet Euch! – arbeitet zusammen!

Es liegt an Jeden selbst – so auch an DIR selbst!!!

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Info zum Gelben Schein. Reinhören – zumindest ab Minute 50:

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Aktuell – Für angehende Republikaner:

Der sogenannte „Freistaat Preußen“ wettert vermehrt gegen den Gelben Schein. Dieser soll zurück gegeben werden (und somit auch die deutsche Verwaltungs-StAG). Dies ist jedoch nach dem § 18 StAG nicht möglich, da man hierzu zuerst die Staatsangehörigkeit in einem (anderen) Staat (nicht Landes) nachweisen muß.

Wer sich von diesen Republikanern verführen lassen möchte, um sich erneut verwalten zu lassen, um einen tollen Ausweis zu bekommen und um weniger Steuern bezahlen zu müssen, der möge das tun.

Auch wichtig zu wissen ist, dass diese BRiD-gesteuerte Vereinigung damit den Menschen ihre Bundesstaaten-StAG abnehmen möchte. Dies geht ja nur, wenn man dies freiwillig tut! Jeder Deutsche hat von Geburt an die Bundesstaaten-StAG. Nur eben nicht IM System nachgewiesen! Diesen Nachweis führt man über den Feststellungsantrag F des BVA. Nun kommen diese „Freistaatler“ daher, reorganisieren mit abstrusen Ab- und Herleitungen adhoc die kompletten Bundesstaaten und fordern die Menschen auf diesen Nachweis (Gelber Schein) wieder rückgängig zu machen.

Ebenso sollte man wissen, dass die BRiD-Bundesländer längst eigene Landesverfassungen aufgesetzt haben, welche eh noch keiner gelesen hat und auch wohl  jemals lesen wird!
Wenn dann die BRiD aufhört die Zivilinternierten zu
verwalten bzw. den unzufriedenen Menschen in Aussicht stellt durch die freiwillige Annahme der jeweiligen Landesverfassungen ( i.V.m. dem GG 146) die BRiD „verlassen“ zu können… was wird wohl passieren?
Ja, die Menschen werden diesen neuen Weg in die „Freiheit“ mit Freuden annehmen. Und sich über diesen charmanten Umweg – über diese neuen Landesverfassungen – in die Zwangs-EU (BRD 2.0; 4.tes Reich) verfrachten lassen.
Das deren Gesetze (z.B. der Lissabon-Vertrag) nur der NWO dienen, sollte Jedem bewusst sein.

Und wann könnte dieses Szenario greifen? Wohl schneller als man denkt…

Zum Glück hält Russland noch ein Teil von Ostpreußen mit Königsberg (Kaliningrad). Denn für eine echte Volksabstimmung zur Auflösung des „Deutschen Reich“ (und somit der Abschaffung der 1871 – Verfassung) benötigt man eine Mehrheit der Wahlberechtigten von 75%.
Es müssten somit echte Volksabstimmungen innerhalb der Grenzen von 1914, in den jeweilge Bundesstaaten des Deutschen (Kaiser)reich, durchgeführt werden. Erleben wir das noch? 🙂

Achtung:

Auch in der EU könn(t)en die Deutschen Völker in Einheit und Freiheit Abstimmungen machen, welche rechtskräftig sein würden!!
Wir dürfen somit niemals für die Belange der EU-Diktatur stimmen! Insbesonders dann, sofern Königsberg eines Tages (doch noch?) zur EU gehört, denn dann (und nur dann!) wären dies auch gültige Volksabstimmungen innerhalb den Grenzen von 1914!

Wer mehr über diese Marke des „Freistaat Preußen“ wissen möchte, der schaue und höre sehr genau hin und lerne ab der Minute 6:

Eine Reorganisation der Landgemeinden nach dem Subsidiaritätsprinzip ist seitens der Betreiber der Marke des „Freistaat Preußen“ unerwünscht! Ein Schelm wer Böses hierbei denkt! 🙄

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http://bewusst.tv/reaktivierung-der-gemeinden/

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LESEN…! 🙂

http://schaebel.de/was-mich-aergert/versklavung/ueber-die-bedeutung-der-taufe-den-gelbweissen-schein-warum-wir-keine-menschen-mehr-sein-sollten-die-feder-maechtiger-ist-als-das-schwert-und-die-intelligenz-immer-siegt/003869/

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Kommentar von Klaus Schmidt:

Du brauchst eine Möglichkeit dich aus dem Gewahrsamsstaat zu befreien, denn Du bist, wenn Du dich in der Meldestelle der Nazis angemeldet hast, in einem Gewahrsamsstaat interniert und als besiegter Krieger des Dritten Reich, nach dessen Besiegung (Debellatio) offiziell versklavt. Das macht man mit den Menschen von besiegten Nationen immer so, oder sie legen ihre Gesinnung ab und ordnen sich dem Sieger unter.

Deutsche haben noch eine andere Möglichkeit, sie können in das Deutsche Reich im Stand von 1914/16 zurück und dieses wieder handlungsfähig machen um den Ersten Weltkrieg zu beenden, aber dazu muß man den Okkupatoren/Usurpatoren nachweisen das man Deutsche(r) ist und dazu ist ein Verwaltungsakt geschaffen worden mit dem man den Alliierten klar machen kann das man kein Nazi mehr sein will und wieder Deutscher ist. Das Feststellungsverfahren ist also der Bundesrepublik oder des vereinten Deutschland Ihr/sein Tod und so gibt es breit angelegte Kampagnen die den sogenannten Gelben Schein ad absurdum führen soll …, naja zugegeben auch führt.

Die DEUTSCH die ihre Staatsangehörigkeit nicht nachweisen oder nur bis 1934, die wollen das Deutsche Kaiserreich und seine 26 Staaten und Stadtstaaten nicht zurück und unterstützen so diese politischen Systeme welche die NWO aufbauen.

Man brauch doch nur in das Potsdamer Abkommen Römisch III schauen und dann einen Blick in die Krim-Deklaration.

Wer das verstanden hat, sollte dem Nazireich (Drittes Reich = Europäische Union) den Rücken kehren. Leider bekennen sich immer mehr Menschen dazu und verletzen so beide Abkommen auf das gröblichste.

„Potsdamer Abkommen“
2. August 1945

http://www.documentarchiv.de/in/1945/potsdamer-abkommen.html

Bericht über die Krimkonferenz*
(3.-11. Februar 1945.)

http://www.documentarchiv.de/…/krimkonferenz_bericht.html

Ein Weiterführen von Nazi-Deutschland ist nicht vorgesehen.

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Was ist ein Apolide?

aus Julius Hatschek:
Wörterbuch
des Völkerrechts und der Diplotmatie
Walter de Gruyter, 01.01.1924 – Seite 59

apolide

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Eine gelungene Zusammenfassung:

Disselhoff Thomas-Peter: Vor dem Feststellungsantrag (Wir beantragen damit eben keine Staatsangehörigkeit!) sind Wir bestenfalls vermutete deutsche Staatsangehörige (i.S der StAG = als reine Verwaltungsstaatsangehörigkeit Artikel 116 Abs. 1 GG und eben auch nicht i.S. einer echten Staatlichen Staatsangehörigkeit/ siehe und beachte die vorgenommenen illegalen und ilegitimen Umdeutungen, seit dem RuStAG 1913 Gesetzeserlass während Unserer Geschichte) damit ist man bestenfalls „Einwohner“ und wird von einer eingerichteten Treuhandverwaltung der Alliierten beglückt! Dies geschieht um die Schutzbestimmungen der Haager Landkriegsordnung etc. für Deutsche mittelbare Reichsangehörige, als Bundesstaatenangehörige (Artikel 116 Abs. 1, zweiter Halbsatz „vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung = RuStAG 1913!!!) gegenüber dem DEUTSCH n i c h t anwenden zu müssen!!! Mit anderen Worten der nicht nachgewiesene Deutsche ist DEUTSCH und damit ein Zivilinternierter in einem von fremden Millitär besetzten Gebiet. Diese Behandlung und Betrachtungsweise entspricht exakt denen der Wehrmachtsangehörigen denen man auch gegenüber keinerlei Schutzrechte hat gelten lassen, weil Sie auf Befehl eben als sog. DEF Disarmed Enemy Forces galten und weiter gelten siehe Status BW! Und dies ist auch und gerade auf den Putsch vom 09.11.1918 zurückzuführen der weder von DEUTSCH noch von den Allierten oder Onkel Ady oder sonst wem je geheilt werden konnte. Denn nach diesem Datum wurde alles ein Geschäft/ Firma und verlor die ehemalige echte Staatlichkeit! Nur die, die Ihre Abstammung (nach staatlichem und hoheitlichem Rechtsanspruch gemäß RuStAG) nachgewiesen haben, können dies überhaupt, denn sie gehören damit zum deutschen Indigenat, besitzen die Vollen Rechte als Grundrechteträger unterliegen den Schutzbestimmungen der Haager Landkriegsordnung und besitzen eine Staatsrechtliche im Völkerrecht verankerte echte Staatsangehörigkeit und damit ist man nunmal Bürger!!! Aus Sicht der eingesetzten Feindverwaltung BRD ist es nun so, das Wir nach erfolgter und bestätigter Staatsangehörigkeit nach originärem RuStAG „Ausländer mit Staatsangehörigkeit“ sind und Unsere Rechte und Ansprüche damit konträr und diametral denen der BRiD Treuhandverwaltung gegenüber stehen! Wenn man dann noch zeigt das man es verstanden hat kommt das einer Kriegserklärung gegenüber der BRD Zwangsverwaltung gleich. Daher bekämpft man Uns auch so vehement.

Behörden verweigern den Gelben Schein (3)

Etwas Futter zur Argumentation bei unwilligen Bediensteten, welche blind „Handlungsempfehlungen“ folgen.

Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 (RGBl S. 583) in seiner am 24. Mai 1949 bestehenden und bis zum 31. März 1953 nicht geänderten Fassung knüpfte für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt an die Abstammung an, wobei es bei ehelichen Kindern allein auf die Abstammung von einem deutschen Vater abstellte, die Abstammung von einer deutschen Mutter hingegen nicht ausreichen ließ (§ 4 Abs. 1 Halbs. 1 RuStAG 1913)

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BVerwG 5 C 5.05

VGH Kassel – 17.08.2004 – Az.: VGH 12 UE 339/04 –
Hessischer VGH – 17.08.2004 – Az.: VGH 12 UE 339/04

In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 29. November 2006
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Säcker und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Schmidt, Dr. Franke, Dr. Brunn und Prof. Dr. Berlit ohne mündliche Verhandlung für Recht erkannt:

„Das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. August 2004 wird aufgehoben. Ferner werden das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 27. August 2003 und der Bescheid des Landrates des Kreises Bergstraße vom 19. Juni 2001 sowie der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 8. Januar 2002 aufgehoben.

Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin einen deutschen Staatsangehörigkeitsausweis zu erteilen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.“

http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=060706B5C5.05.0

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Eine Feststellung ist somit immer erforderlich, damit das final geklärt ist. Man könnte die StAG ja auch verloren haben!

Diesbezüglich sollte dieses Argument,  gegen die Behauptungen des Verwalters, als Grund für keine unsinnige Feststellung sein.

Wie oft erwähnt: Die StAG darf niemand entzogen werden und daher ist der Antrag – so wie gestellt MIT den Ahnennachweisne – anzunehmen und zu bearbeiten!

Gelber Schein kontra „Deutsches Reich“ Ausweis

Oft werde ich auf das Thema „Staatsangehörigkeitsausweis“ angesprochen. Es gibt einige Gruppierungen, welche Ausweise ausgeben, welchen aber alle dieselben Mängel anhaften.

Es gibt keinen Staat „Deutsches (Kaiser)Reich“ und es gibt auch keine Exilregierung des „Staates“ Deutsches (Kaiser) Reich. Und ebenso haben all diese Gruppierungen keine bestallten Beamten, welche befugt wären Ausweisdokumente zu erstellen. Und die Pässe der „BRD“ vergeben auch keine Staatsangehörigkeit.

stag-vermutung

Worin liegt nun der Unterschied zwischen dem Staatsangehörigkeitsausweis von diesen „Reichsämtern“ und „Exilregierungen“ in Deutschland und dem, der von der Ausländerbehörde heraus gegeben wird?

Der Unterschied liegt darin, dass die von den „Reichsämtern“ und „Exilregierungen“ heraus gegebenen Ausweisdokumente von der „BRD“ und ihren Schergen nicht anerkannt werden, genausso wenig international.

Sie werden jedoch auch nicht eingezogen, da sie keine staatlichen Hintergründe haben und somit niemandes Rechte berühren. Damit ist nicht gesagt, dass die BRD sehr viel staatlicher wären, als diese „Reichsämter“.

Das Problem sogenannter „Reichsämter“ und anderer sich selbst erklärter „Regierungen“ und „Freistaaten“ ist, dass sie immer versuchen das Deutsche (Kaiser)Reich von oben nach unten aufzubauen. Das funktioniert aber so nicht.

Bismark und Co. haben das Deutsche (Kaiser)Reich seiner Zeit nach dem Subsidaritätsprinzip von unten nach oben aufgebaut. Das heißt, die kleinste Einheit (die Familie) verwaltet sich selbst. Folglich müssen erst einmal die Menschen wieder souverän werden. Dann die Gemeinden. Haben sich genügend Gemeinden wieder reorganisiert, können diese einen Städtetag ausrufen und dieser wiederum kann seinen BundesSTAAT (nicht Land und auch nicht Reich) reaktivieren.

Erst wenn sich mindestens 2 Bundesstaaten des Deutschen Reiches wieder reorganisiert haben, kann das Deutsche (Kaiser)Reich und damit ein Reichsamt wieder tatsächlich legitim seine Arbeit aufnehmen! Das ist einigen Möchtegern-Reichskanzlern aber offensichtlich ein viel zu langer und beschwerlicher Weg!

Was die Legitimität des bundesrepublikanischen Nachweises angeht:

Die BRD ist KEIN STAAT und kann (wie es das Bundesverfassungsgericht auch richtig feststellte) KEINE EIGENE STAATSANGEHÖRIGKEIT DEFINIEREN (also vergeben).

Warum ist deren Gelber Schein dann trotzdem gültig?

Die BRD ist eine von den Alliierten eingesetzte Verwaltung, um die Deutschen verlässlich mit staatlichen Urkunden zu versorgen, die sie im nationalen und internationalen Umgang benötigen. Als auch um die Ordnung in einem besetzten Gebiet (siehe GG Art. 120) zu garantieren. Und genau diese Aufgabe erfüllt sie auch. Sie stattet uns mit Urkunden aus, nach Gesetzen aus der Zeit VOR ihrer eigenen Entstehung (Man sollte also genau wissen auf welche Gesetze man sich beruft!), die auch international gültig sind.

Die Alliierten haben keinerlei juristischen Zugriff auf die Rechte von vor dem WK I., denn sonst hätten sie das Deutsche Reich wohl schon längst aufgelöst (Debellatio). Das machen wir uns zunutze und beantragen mit unserer eigenen Willenserklärung (BVA-Formular: Antrag F) die FESTSTELLUNG der deutschen Staatsangehörigkeit. Damit lösen wir einen Verwaltungsakt aus.

In dem „Antrag“ weisen wir aber auch unsere Angehörigkeit IN einem der Staaten nach. Den kann uns die BRD zwar auf Grund des fehlenden alliierten Zugriffs auf das Deutsche Reich nicht gewähren, aber sie kann UND MUSS für uns im EStA-Register des BVA festhalten, dass wir diese verbindlich nachgewiesen haben!

Der Staat ist der Souverän (z.B. Württemberg, Bayern, Preußen). Als Bundesstaat ist er Mitglied in einem Verein (Deutsches Kaiserreich). Der Bundesstaat vergibt keine Staatsangehörigkeit Man hat seine Staatsangehörigkeit IN Württemberg, Bayern, Preußen etc. Die natürliche Person ist nicht Mitglied des Vereins (Deutsches Kaiserreich), sondern sie ist Angehöriger eines Staates (Württemberg, Bayern, Preußen etc.). UND sie ist Zugehöriger einer Gemeinde als Bürger oder Einwohner je nach der Satzung dieser Gemeinde.

Als ausgebende Stelle, bzw. als eine ausstellende Gemeinde innerhalb der BRD (Subsidaritätsprinzip) MUSS die BRD diesen Schein dann auch akzeptieren. Somit können uns ihre Schergen auch nichts mehr anhaben (wenn wir uns da natürlich auskennen, ansonsten überreden die uns natürlich ihnen zu glauben, dass wir mitgehen müssen) und man lässt uns in Ruhe.

DER GELBE SCHEIN IST DIE WEICHE IM DEUTSCHEN RECHT.

Man muss die nicht gewollte und illegale „deutsche Staatsangehörigkeit“ verlieren/ ablegen und das kann man nur, wenn man diese auch per Eigenantrag besitzt. Klingt schizophren, aber so ist es nun einmal. 🙂

Jetzt hat man diese StAG auf diktiert bekommen (durch konkludentes Handeln). Daher kann man diese auch nicht verlieren/ablegen, weil man sie nicht besitzt.

Der Nebeneffekt ist, dass durch diese per Verwaltungsak ausgelöste Ableitung die Verwaltung uns unsere weitere (richtige!) Staatsangehörigkeit z.B. die des Königreich Preußen, Württemberg, Bayer bestätigt und nun kann man sich daran machen die „deutsche Staatsangehörigkeit“ zu verlieren. Dies z.B mit einem Entlassungsantrag nach §§ 20, 21 RuStAG. Das geht dann den sehr langen Weg via der Verwaltungsgerichte.

Jeder Versuch die Reichsverfassung von 1871 (diese ist keine Staatsverfassung, sondern die Verfassung für einen Staatenbund aus unabhängigen Staaten) durch eine (andere) Staatsverfassung zu ersetzen ist nicht nur Wahnsinn, sondern auch das Ende der von ihr geschützten 26 Bundesstaaten diese Vereins, des ewigen Bunds, des Deutsches Reich, welcher definitiv KEIN STAAT ist.

Jeder Versuch die Weimarer Reichsverfassung oder das Grundgesetz zu reformieren und den sogenannten „2. Weltkrieg“, der eines der schlimmsten Völkerrechtsverbrechen dieser Erde war und ist und auch so behandelt werden sollte, mit Friedensverträgen zu beenden und damit ein fremdgesteuertes Konstrukt zu legalisieren, ist Hochverrat und Landesverrat.

Denn das Deutsche (Kaiser)Reich ist vertreten durch seine 26 Bundesstaaten:
Bayern, Preußen, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Sachsen-Weimar-Eisenach, Anhalt, Braunschweig, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen Meiningen, Lippe, Schaumburg-Lippe, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Reuß Ältere Linie, Reuß Jüngere Linie, Waldeck, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Freie und Hansestadt Lübeck und ab dem31.05.1911 das Reichsland Elsaß-Lothringen.

Die Deutschen Bundesstaaten des Kaiserreichs haben KEINEN 2. Weltkrieg führen können, da sie seit dem 28. Oktober 1918 handlungsunfähig sind.Und sind somit schulden- und lastenfrei.

Deswegen sind und bleiben ALLE Konstrukte, die auf einer Basis von nach dem 27. Oktober 1918 basieren und in der UNO registriert sind FEINDSTAATEN des Deutschen Kaiserreich und seinen 26 Bundesstaaten. Schaut in diese Liste, ihr findet dort die rechtsfähigen Bundesstaaten des Deutschen Kaiserreich NICHT aufgeführt.

Ihr müsst aus dieser UNO Scheiße raus und den Feinden, die in der UNO gelistet sind, den Frieden anbieten und nicht euch auch noch zu ihren Anführern aufschwingen.

Schaltet euer Gehirn wieder ein, ihr seid auf den Irrweg, denn neue Verfassungen könnt ihr nur für einen eurer Heimathstaaten machen und dazu müsst ihr diese erst mal wieder annehmen und handlungsfähig machen.

Also die Gemeinden, mit Gemeindeversammlungen, mit Gemeinderäten, echte unparteiische Bürgermeister, die dann wieder echte Beamte bestallen können, wieder handlungsfähig machen. Erst dann könnt ihr euch in Einheit und Freiheit überlegen wie man in Zukunft verhindert, dass die Geschäfte, Vermögen und Sondervermögen wieder die Macht erlangen können.

Die Bismarck’sche Kulturrevolution ist noch lange nicht beendet und hat am 28. Oktober 1918 einen herben Rückschlag erhalten.

Recherchiert und beschäftigt euch mit dem größten und schönsten Erbe eurer Ahnen, das ist die absolute Freiheit auf halben Wege. Geht ihn zu Ende – für eine bessere Welt braucht es bessere Menschen und keine bessere Politik und das kann man nicht erzwingen.

Quellen: Rico Handta, Klaus Schmidt; edit markus

Behörden verweigern den Gelben Schein!

Hatte ich nicht vor einigen Tagen bereits an dieser Stelle darüber geschrieben, dass sich die Behörden  immer mehr GEGEN die Ausstellung des Gelben Scheins stellen?

Lest selbst! 👿

A)
In Stuttgart und in Waiblingen verweigeren die Standesämter bereits die Ausstellung / Aushändigung der Abschrift aus dem Geburtenbuch, welche ja die natürliche Person ausweist (hier: ein „Knabe“ oder „Mädchen“ wurde geboren). Es gibt nur noch die maschinell erstellte Geburtsurkunde.

In Esslingen wird derzeit die Annahme des Feststellungsantrags von der Dame im [Amt]  verweigert. Sie begründet dies damit, nichts für „Reichsbürger“ machen zu wollen. Soit gilt korrekt zu argumentieren.

In Lübeck wird nur noch per „Ersitzung abgeleitet. Dann ist der Schein ausgestellt auf MAX MUSTERMANN.
In Hamburg wird nur noch bis 1937 abgeleitet, dann ist der Schein ausgestellt auf Max MUSTERMANN.

B)
Mutwillige Antragstellung“ benennt der brandenburgische Innenminister lax den legitimen Wunsch der Menschen den Feststellungsantrag zu stellen. 🙄

Die BRiD-Verwaltung läßt endgültig die Maske(n) fallen. Denen werden es wohl zu viele Antragssteller. 😎

Dies ist ein eindeutiger Offenbarungseid des BRiD-Verwaltungskonstrukts. Und letztlich ein weiterer Beweis dafür, wie richtig und wichtig der Gelbe Schein ist. Für Jeden von uns!
Wie heißt es noch gleich in § 30 StAG, Abs (2): Für die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn durch Urkunden, Auszüge aus den Melderegistern oder andere schriftliche Beweismittel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen ist, dass die deutsche Staatsangehörigkeit erworben worden und danach nicht wieder verloren gegangen ist. § 3 Abs. 2 bleibt unberührt.
Den vollständigen Erlaß des Innenministeriums Brandenburg findet ihr hier
http://gelberschein.info/interessantes/
http://www.gelberschein.net/?page=4
Was der Herr Innenminister in seiner „Allgemeinen Weisung“ unter Punkt 1. nicht anspricht:

Was passiert mit denjenigen Personen, die bisher nicht als deutsche Staatsangehörige behandelt werden, sondern als BRD-Mitglieder drangsaliert werden?

„Was heisst das jetzt für Antragsteller auf Deutsch?“

Dass sie an uns keine Gelben Scheine mehr ohne „amtliches“ Feststellungsinteresse herausgeben SOLLEN und den Antragsteller darüber NICHT informieren SOLLEN, ob der Antrag positiv oder negativ beschieden wu
rde.
D.h.: Egal ob Du nachfragst oder auch nicht, Du bekommst einfach keine Antwort. Folglich kannst Du frühestens 6 Monate nach der Antragstellung eine Untätigkeitsklage anstrengen. Die Wartezeit für einen Verhandlungstermin sind inzwischen MINDESTENS 2,5 JAHRE! Die Behörden haben 3 Jahre Zeit gewonnen.

Aber es gibt auch schon Möglichkeiten damit umzugehen! Wir sind ja auch nicht auf den Kopf gefallen :devil: (Zitat Rico Handta)

Weiterhin sollen sie Dir nicht sagen, dass die Gebühreneinzahlungsmöglichkeiten auf 3 Wochen verkürzt wurden und nicht mehr sofort bezahlt werden soll (war bisher in Brandenburg so, dass man immer sofort bezahlt). In einigen Ausländerämtern, sagen sie den Antragstellern inzwischen gar nicht mehr, dass sie überhaupt bezahlen müssen und nach 3 Wochen verfällt dann der Antrag „automatisch“. (Zitat: Rico Handta)

C)
Hier das Formular der Stadt Frankfurt. Auch hier möchte man das „berechtigte Interesse“ erklärt bekommen.
Magistrat_Frankfurt-1

heimat

D)
Hier der Fall eines Menschen, der seit längerem versucht den Feststellungsantrag abzugeben. Dies die Antwort auf seine Fachaufsichtsbeschwerde vom Innenministerium NRW. Willkür Pur!

Düren1

Düren2

Düren3

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garthoff

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Einem Menschen darf die Staatsangehörigkeit NICHT entzogen werden:
http://conventions.coe.int/Treaty/GER/Treaties/Html/166.htm

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Sowie GG Artikel 16 & 116
http://dejure.org/gesetze/GG/16.html
http://dejure.org/gesetze/GG/116.html

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Gemäß der Resolution der Generalversammlung 217 A (III), der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948, zum Thema Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 15, hat jeder das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.

Nebenbei angemerkt: Es geht hierbei weniger um die Feststellung der ungültigen (denn die BRiD kann keine StAG vergeben!) und von uns nicht gewollten „deutsche Staatsangehörigkeit“, welche keinen Mehrwert besitzt  (und ein Relikt aus dem Jahr 1934 ist), sondern darum, den Deutschen ihren Anspruch auf den Nachweis für die Bundesstaaten-Angehörigkeit per Ahnennachweise gemäß dem RuStAG 1913 zu verwehren. Warum denn nur? Ein Schelm wer Böses dabei denkt? 🙄

Und noch ein Detail zum Thema Volksverdummung:
Schaut mal auf das Ausfertigungsdatum! 22.Juli 1913
Das ist dasselbe wie das RuStAG! 🙂 Wie kann den die Betreuungsanstalt BRiD ein Gesetz erlassen mit dem Ausfertigungsdatum aus dem Jahr 1913. 🙂
StAG-Ausweisgesetz

Urteil des Bundesverfassungsgericht von 21.10.1987 – BVR 373/83 .,Das (Ru)StAG kennt eine Einbürgerung durch bloße Aushändigung eines deutschen Personalausweis oder Reisespaß nicht. Das Aushändigen eine Personalausweis oder Reisespaß der BRD erteilt wurde, bewirkt keine Einbürgerung“,

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Ein Musterschreiben an die Verwaltung, sofern nötig:

Max Muster
Musterstraße 1
63333 Musterhausen

An die Firma
Ausländerbehörde
z.H. Hr. Stag Sachbearbeiter
Ausländerallee 1
63333 Auslandshausen 02. Juni 2015

Antrag auf Feststellung meiner Staatsangehörigkeit

Sehr geehrter Herr Sachbearbeiter,

danke für das nette Telefongespräch und Ihre Hilfsbereitschaft zur Aufklärung, der für mich zuständigen Ausländerbehörde. Hiermit beantrage ich die Feststellung meiner Staatsangehörigkeit, weil der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind. Wie bei öffentlichen Bürgerinformationsdiensten nachzulesen ist, begründen sie lediglich die Vermutung, daß der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Gemäß der Resolution der Generalversammlung 217 A (III), der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948, zum Thema Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 15, hat jeder das Recht auf eine Staatsangehörigkeit. Dieses Recht auf Feststellung nehme ich hiermit in Anspruch. Den Verteiler der Alliierten Botschaften, einschließlich der Beschwerdestelle zum Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, sende ich Ihnen zu Ihrer Kenntnis, für den unwahrscheinlichen Fall, daß ich Rechtsschutz in Anspruch nehmen muß.

Über eine zügige Bearbeitung meines Antrages würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Max Muster

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Wenn die Person im Amt nicht willig ist und ein Gespräch mit deren/dessen Chef auch nichts bringt, eine Fachaufsichtsbeschwerde zu stellen, als auch eine Diskriminierungsbeschwerde einreichen.

Bekundet Eure Ernsthaftigkeit!

Siehe auch www.gelberschein.net – Rubrik Erprobtes“.

Mann muss der Person im Amt dann wohl die Rechtslage mündlich erläutern mit Ankündigung eines Strafantrages mit Strafverfolgung wegen dem Verstoß gegen die §§ 25, 169, 336, 348, 388 StGB. Ergänzend der Hinweis auf die Privathaftung § 839 BGB und ggf. Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht wegen Verstoß nach § 37 VwVfG. Den letzen § vor Ort auf ein Papier schreiben und vorlegen, dass ist das berechtigte Interesse an einem Verwaltungsakt. Wenn dieses Begehren mündlich abgelehnt wird, dann eine justiziable Begründung verlangen; gerne mit Kostennote :-). Und immer unter Zeugen. Sollte auch diesesBegehren abgelehnt werden erfolgt eine Anzeige beim Menschenrechtsrat per Telefax, wegen dem Verstoß gegen Art. 8 und 15. Diese Beschwerde kann man gleich ausgedruckt mitnehmen und vor Ort fragen, ob du diese mal schnell faxen darfst. 🙂

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Nach bisherigen Informationen hat die katholische Kirche am Montag den 15.06.2015 entschieden und angeordnet, dass in Deutschland weder Beglaubigungen noch Ahnenforschungen, von den kath. Kirchengemeinden unterstützt werden dürfen. Wir werden jetzt offiziell vom Papst bekämpft.

Den Kulturkampf, den Otto von Bismarck gegen die katholische Kirche führte, bekämpft der Papst bis zum heutigen Tag.

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Die Deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden (Art. 16 (1) GG. Frühere deutsche Staatsangehörige, denen im Dritten Reich die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen wurde, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern (Art. 116 (2) GG.

In Deutschland bestimmt sich die Staatsangehörigkeit — also die rechtliche Zugehörigkeit einer Person zum Staat — nach der Abstammung, d. h., ein Kind erhält die deutsche Staatsangehörigkeit von seinem Vater (ehelich) oder seiner Mutter (unehelich).

Ein Mensch genießt nur in dem Staat die vollen Bürgerrechte (wie das aktive/passive Wahlrecht), dessen Staatsangehörigkeit er besitzt. Aber auch für das Privatrecht spielt die Staatsangehörigkeit (das Personalstatut -hier § 5 EGBGB) eine Rolle. Nach ihr bestimmt sich in der Regel, welches Familien- oder Erbrecht auf eine Person anzuwenden ist (meist das des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie hat).

Wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, bestimmt sich zunächst nach Art. 116 GG. Danach besitzen alle Deutschen innerhalb der Grenzen des früheren Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 (das heißt vor Beginn der Hitlerschen Annexionen) die deutsche Staatsangehörigkeit.

Der Mensch ist ohne Staatsangehörigkeit bei den Jedermanrechten eine Nullnummer.
§ 1 BGB von 1900: DER Mensch = Natürliche Person, der Mensch in der BRD = ein Aploide!

Ohne Staatsangehörigkeit hat man keine Rechte.  Es besteht ein  Unterschied, ob ich eine verwaltungstechnische StAG namens „deutsch“ habe oder als Deutscher die Deutschen-Grundrechte berühren darf.

 

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Auch interessant, was (noch) auf der BRD-Botschaft in Uruguay zu lesen ist:

Monte1

Monte2

http://www.montevideo.diplo.de/Vertretung/montevideo/de/04-konsular-und-visainformationen/Staatsangeh_C3_B6rigkeit/Staatsangeh_C3_B6rigkeitsrecht.html

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Die gemeinsame Identität beginnt bei der Sprache:
Sprachwurzel „Deutsch“

Die Bedeutung des Staatsangehörigkeitsausweises – Teil 2 (Vorteile) v.1.5.

aktualisiert am 04.08.2017

Warum und wofür der Staatsangehörigkeitsausweis „Gelber Schein“ gut ist, liest Du hier:
https://www.agmiw.org/?p=1499

Der Feststellungsantrag zur Staatsangehörigkeit wird ab Ende 2017 nicht mehr möglich sein. Mittlerweile – Stand Sommer 2016 – verweigern immer mehr Behörden, unter Beugung der geltenden Gesetze, die Ausstellung dieses Dokuments.

Ins besonders das Feststellungsverfahren nach RuStAG v. 1913 mit den Ahnennachweisen wird erschwert oder gleich abgelehnt.
https://www.agmiw.org/?p=2037

Was weit wichtiger ist in bezug auf die Staatsangehörigkeit IN einem der 25+1 Bundesstaaten (Deutsches Kaiserreich).

Immer mehr Standesämter verweigern ebenso die Aushändigung einer Abschrift aus dem Geburtenbuch.
Diese Abschrift (Kopie) aus dem Geburtenbuch ist NICHT dasselbe wie eine maschinell erstellte Geburtsurkunde! Die ersten Ämter versuchen mittlerweile auch den Feststellungsantrag F selbst abzublocken.
https://www.agmiw.org/?p=2037

Der Plan sieht vor die Staatenlosen (Apoliden), hier die Personal-DEUTSCH,  sang- und klanglos in die EU zu verfrachten!

Es liegt nun an jedem selbst, ob er den Weg – via dem Feststellungsantrag F des BVA (Bundesverwaltungsamts  (Quittung des Verwaltungsakts ist der „Gelbe Schein – gehen möchte oder nicht.

Noch einmal in aller Deutlichkeit:

Wer sich (nur) als Mensch definiert (ohne eine Natürliche Person) oder im Rechtskreis der BR(D) verbleibt ist ohne Rechte und ohne eine IM System nachgewiesene Staatsangehörigkeit! Selbst die nicht gewollte und de facto nicht gültige deutsche (Verwaltungs)STAG (nach 1934) ist immer noch besser als ein staatenloser Zwangsinternierter zu sein. Und für den – und nur für den – ist diese „Verwaltung“ zuständig!
https://www.agmiw.org/?p=2598

Jeder Eingebürgerte (Türke, Grieche, Italiener, Ukrainer etc.) mit dem „Grünen Schein“ (hier: Einbürgerungsurkunde) hat mehr Rechte als jeder Bundespersonalausweisträger!

Einbürgerungsurkunde_Deutschland

Dieser Mensch (Eingebürgerte) hat zum Zeitpunkt der Ausstellung „die deutsche Staatsangehörigkeit“ erworben. Sehr schön formuliert! Die Tragweite des Ganzen ist klar soweit?

STAG-Ausweis-nn

Menschen mit dem „Gelben Schein“ wird bescheinigt: „Ist deutscher Staatsangehöriger“

Hier eine Definition zum Thema GG Artikel 116 (1) UND (2): ➡ Artikel 116 Grundgesetz_anonym

Wichtig ist auch die Klärung der Begrifflichkeit des Begriffs „Rechtssubjekt Person“.

Die „Menschen“ sind zwar alle rechtsfähig aber NICHT handlungsfähig und damit auch nicht geschäftsfähig. Um im täglichen Miteinander agieren zu können, bedarf es jedoch der Natürlichen oder auch der Juristischen Person. Die Menschen unterliegen der Herrschaftsgewalt.  Nur der RuStAG-Deutsche der BRiD-Verwaltung eben nicht!

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Einige Gedanken zum Antrag F (Feststellungsantrag) für den „Gelben Schein„:

Wer den Gelben Schein ohne die Abstammung nach RuStAG v. 1913 macht, hat eben keinen Nachweis der Abstammung IM System. Und hat damit nur die „deutsche Staatsangehörigkeit“ erworben ohne im Besitz der Staatsangehörigkeit IN einem der 26 Bundesstaaten zu sein.
Das Thema ist so verwirrend, dass man es wirklich nur schwer begreifen kann, was da wo stattfindet.
Viele stören sich daran, dass dieser Wisch von der BRiD ausgestellt wird… Hierzu steht im Beitrag „Der Gelbe Schein – Sein oder Schein“ genügend… hoffe es wird mal verstanden… 😉
https://www.agmiw.org/?p=1499

Das StAG der „Bundesrepublik Deutschand“ von Gerhard Schröder wurde x-mal geändert. Hier mal den § 40a StAG lesen:

StAG § 40a

„Wer am 1. August 1999 Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen, erwirbt an diesem Tag die deutsche Staatsangehörigkeit. Für einen Spätaussiedler, seinen nichtdeutschen Ehegatten und seine Abkömmlinge im Sinne von § 4 des Bundesvertriebenengesetzes gilt dies nur dann, wenn ihnen vor diesem Zeitpunkt eine Bescheinigung gemäß § 15 Abs. 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes erteilt worden ist.“

Wie werde ich diese wieder los?
Ich brauche noch eine andere Staatsangehörigkeit, um mich dann aus dieser „deutschen Staatsangehörigkeit“ selbst als der Souverän zu entlassen.

Hierzu folgender Ansatz:

a) Vernichtung des Persos über den ausgelösten Verwaltungsakt;
b) Kündigung des j.P.-Personalkontos;
c) Auftrag zur Entlassung aus der dt. StAG nach §§ 20, 21 RuStAG;
d) Auftrag zur Berichtigung des Geburtenregisters beim Geburtsort-Standes[amt];
e) Zustellung der seitens eines BRiD-Notars beglaubigten PSE/WEK an den Stabschef (hier Bgm.) & AG/FA;
f) Man ist Einwohner einer originären aktivierten und in der Reorga befindlichen Gemeinde;
g) Ausstellung eines Heimatscheins seitens der Landgemeinde;
h) ID sofern nötig via dem Auszug aus dem Geburtenbuch, nebst Gelben Schein und Heimatschein;
i) Abmeldung der j.P. aus der Wohnhaft;
j) Keine Nutzung der BRiD-Annehmlichkeiten wie z.B. ALG II;
k) Kein Angestelltenverhältnis, keine Gewerbeanmeldung ff.;
l) zzgl. Rückrat und Nutzung des gesammelten Wissens (hier: z.B. die konsequente „Nutzung“ der N.P.) sofern nötig …
https://www.agmiw.org/der-finale-akt-v1-0/


ACHTUNG:
Auf dem Gelben Schein steht NICHT „hat die deutsche Staatsangehörigkeit erworben“, denn das ginge ja gar nicht. Diese Formulierung finden wir nur bei den Grünen Einbürgerungsurkunden.


Sondern da steht:  Ist deutsche(r) Staatsangehörige(r).

Im Deutschen Recht, sind Adjektive wegen ihrer Rechtsunsicherheit gegenstandslos und so steht da nur: ist Staatsangehörige(r).

Viele lesen es immer so wie es ihnen passt, da muß man dann schon wirklich selbst entscheiden.

Wenn man also alle Urkunden zusammen hat und im Feststellungsantrag bei Punkt 4.2 ein Kreuz gemacht hat und 4.3 seine RICHTIGE Staatsangehörigkeit geschrieben hat, folgt nach der positiven Entscheidung der Einbügerungsbehörde der Auftrag – via der einseitigen Willenserklärung (Verwaltungsakt als Souverän) – zur Entlassung aus der „deutschen Staatsangehörigkeit“ mit der Option die Staatsangehörigkeit die man per Abstammung hat zu behalten.

antrag f

Als Deutsche nach RuStAG v. 1913 können und müssen wir die Gesetze im Stand von 1914 verwenden, wie es  im EGBGB Artikel 5 Abs. (1) letzter Satz steht, „Ist die Person auch Deutscher so geht diese Rechtsstellung vor“.
EGBGB
Wir berufen uns auf die 1871er Verfassung, die Verfassung des jeweiligen Stadtstaats oder Staates und fordern die Einhaltung des vorkonstitutionelllen Rechts vor 1914 ein.

Seit 1896 unterscheidet das Deutsche Recht zwischen der Natürlichen Person und der juristischen Person (unbedingt die Natürliche am Anfang groß schreiben).
Die Natürliche Person ist der Mensch, so wird er zum Rechtssubjekt und vertritt sich selbst, sonst ist man ja kein Souverän und kein Gesetzgeber. Der Mensch kann am Recht nicht teilhaben, ja noch schlimmer er kann nirgendwo „Rechtliches Gehör“ finden.


So wie sich die Behörden gegen den echten Nachweis drücken wollen und alles versuchen die falschen Anträge heraus zu geben und dann noch dummere Erklärungen unterzeichnen zu lassen, denke ich mal, dass es die Entlassung aus dem Gewahrsamsstaat wird. Ja ich bin mir sogar sehr sicher. Aber da zum Ende die Personenstandserklärung (PSE) und Willenserklärung (WEK) folgt, kann man sich ruhig auch Fehler leisten. Wichtig ist der Eintrag im EStA-Register, denn der stellt die Weiche für das Recht um.
https://www.agmiw.org/esta-gelber-schein/

In dem Feststellungsantragsformular unter Punkt 4.3 sollte immer der Staat und nicht der Bundesstaat stehen, also muß Königreich Preußen da rein und nicht nur Preußen und schon gar nicht „Freistaat Preußen“. 👿

Das ist, das was wir bestätigt bekommen. Denn wenn der Nachweis falsch wäre oder die weitere Staatsangehörigkeit nicht stimmen würde, gäbe es keinen Gelben Schein! Das sollte plausibel sein. Leider hört der Kampf (der Weg in die Freiheit!) nach dem Erhalt des Gelben Scheins nicht auf, man könnte sagen jetzt geht es erst richtig los.

Man macht diesen Verwaltungsakt nicht wegen dem Gelben Schein. Der ist durchaus in einer gewissen Weise sinnfrei und beeindruckt niemanden. Er ist aber wichtig, weil das System uns selbst bestätigen muss,  dass man Staatsangehörige(r) eines Königreich, Großherzogtums, Herzogtums oder Fürstentums ist und das man Familien hat.

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Die Grundrechtsberechtigung

I. Inhaber der Grundrechtsberechtigung

1. Jedermannsrechte

• So genannte Jedermannsrechte sehen keinerlei Einschränkung des persönlichen Schutzbereiches vor; auf sie kann sich daher jeder Mensch berufen.

• Beispiele: Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1, Art. 5 Abs. 1 S. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 17 GG.

2. Deutschenrechte (vgl. ursprüngliche staatsbürgerliche Rechte)

a) Allgemein:

• Diese Grundrechte stehen nur Deutschen zu. Der Begriff der Deutschen ist in Art. 116 Abs. 1 GG definiert.

• Beispiele: GG Art. 8 (Versammlungsfreiheit), Art. 9 Abs. 1 (Koalitionsfreiheit), Art. 11 (Freizügigkeit), Art. 12 Abs. 1 (Berufsfreiheit), Art. 16 (Ausbürgerung), 20 Abs. 4 (Widerstandsrecht und Art. 33 Abs. 1 bis 3 (öffentich. Ämter)

Da die Frage hierzu immer wieder aufkommt:

Vorteile Gelber Schein:

1. Erwerb der Staatsangehörigkeit IN einem Bundesstaat (Kaiserreich 1871 – 1914/18), ergänzend zu der glaubhaft gemachten „Staatsbürgerschaft DEUTSCH„, der BRD-Verwaltung. (Nimm zwei.)

2. Verfassungsgebende Stimme. / Wahlrecht (aktiv und passiv – Aktivlegitimation)
Somit sind de facto alle bisherigen Bundestagswahlen UNGÜLTIG! Siehe hierzu auch das GG Art. 146.
Die BRD-Verwaltungsangehörigkeit „deutsche Staatsangehörigkeit“ führt zu einem Wahlrecht gemäß § 12 Bundeswahlgesetz, da Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 GG generiert werden.
Das gilt auch für „eingebürgerte“ Migranten, die unbedingt DEUTSCH werden wollen.

3. Keine Auslieferung durch Europäischen Haftbefehl gemäß
EGBGB Artikel 5 (1) – Die Rechtstellung als Deutscher geht vor.

  1. Recht auf staatliche Gerichte – GG Art. 101. Siehe auch GVG §§ 18-20.

5. Das Recht auf Klage am EMRK Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte und IGH Internationalen Gerichtshof für
Menschenrechte. Dies funktioniert am besten mit einer Eingabe über eine originäre Gemeinde.

6. Eigentum anstelle von Besitz gemäß dem Artikel 52 der geltenden SHAEF-Gesetzgebung.

7. Das Recht auf einen Auszug beim Katasteramt, das den Erwerber (Grundbuchamt) einer Immobilie vom Besitzer zum Eigentümer
macht.

8. Rechtskreis des Bundes, damit sind Klagen im Ausland möglich.

9. Das Recht zur Neuorganisation der Gemeinden im Bundesstaat gemäß §28 (1) GG und der 1871er Verfassung. Jeder Deutsche ist der legitime Erbfolger & Rechteträger.

  1. Staatsangehöriger eines schuldenfreien Staates.
  1. Art. 20 GG (4)
    (Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.) i.V.m. § 113 (Abs. 3) StBG
  1. Schutz der Genfer Konventionen 
  2. Qualifikation für das BGB / EGBGB (als Natürliche Person). Das Recht, deutsche Gesetze einzufordern.
    Wer kann das BGB nutzen? Nur ein Bürger aber kein Einwohner. Der Deutsche ist Deutscher und auch zugleich Bürger und KEIN Einwohner. 
  3. Recht auf die Umsetzung der HLKO (Haager Landkriegsordnung) – hier: §§ 46 & 47 Pfändungen, Eigentum 
  4. Kein Anwaltszwang vor Gericht 
  5. Steuer: keine Abgabenordnung (AO)- Ich bin Deutscher und beanspruche daher Nationales Steuerrecht als im Ausland lebender nach der Steuersprechhoheit. Das gilt auch für Gemeinden.Der Bund und die Länder sind durch das GG Art 1 & 3 an die Grundrechte in der Ausübung ihrer Steuergesetzgebung, Steuerverwaltungs-und Steuerrechtsprechungshoheit gebunden.Siehe: BFHE 108, 393 ff 430.
    Dem Deutschen durch Abstammung steht das nationale Steuerrecht zu. Als Staatsangehöriger (RuSTAG 1913) durch Abstammung in einem der Bundesstaaten ist das der Staat dem man angehört.
    Die BRD kann nachweislich keine Staatsangehörigkeit vergeben, lediglich eine verwaltungstechnische Staatsangehörigkeit und keine gesetzliche, einem zustehende Staatsangehörigkeit.Als nachweislich Deutscher durch Abstammung stehen mir die Deutschenrechte und nicht die Jedermannsrechte zu, woraus sich auch klar das Recht der nationalen Steuergesetzgebung ergibt. 
  6. Wohnsitz nach § 7 BGB anstelle von WohnHAFT http://daddelfit.de/cms/bverwg-5-b-87-12-vom-19-06-2013-zum-wohnsitz-und-domizilrecht/
  7. SGB XII  🙂
    SGB XII ist Teil eines staatlichen Systems und steht BÜRGERN zu. Leistungsträger der Sozialhilfe sind Körperschaften, Behörden und Anstalten. Da eröffnen sich nach deren eigenen Definitionen schon direkt 3 Ansatzpunkte. Bürgerrechte – siehe GG Art. 116 – der „Leistungsträger“ ist sicher kein „JobCenter“. 
  8. Ein Staatsangehörigkeitsausweis in Verbindung mit einem abgelaufenen Reisedokument in Form von Pass oder Personalausweis ist immer gültig ist. Denn der Staatsangehörigkeitsausweis ist das höherwertigere Dokument und ist/bleibt unendlich gültig. 
  9. Mit dem Gelben Schein geht im internationalen Kollisionsrecht deine Rechtsstellung als Deutscher nach EGBGB §5 definitiv vor jeder anderen Rechtsauffassung. 
  10. Ein Deutscher ist grundrechtfähig und aktivlegitimiert! 
  11. Erhalt der Naturlichen Person ergänzend zur j.P. 
  12. Eine Bewusstseinserweiterung! 🙂

➡ Hier eine gute Zusammenfassung zum Verteilen:
Staatsangho rigkeitsausweis + EStA-Registerauszug
In dem Artikel wird die Genfer Konvetion erwähnt. Die Info zum IV/142 ist nicht stimmig.

 

Die Bedeutung der Staatsangehörigkeitsurkunde – Teil 1 & Leitfaden Reaktivierung einer Gemeinde

Die BRD Verwaltung – seit 1990 im Handelsrecht – und im Auftrag der Alliierten, die sich an die HLKO (nach Völkerrecht) halten müssen, haben seit 1949 die offiziellen Melderegister aus der Zeit von vor 1914 weitergeführt !

Wenn eine reaktivierte Gemeinde die Geschäftsfähigkeit übernimmt, (mehr als 50 % der Bundesstaatsangehörigen – vor 1914) übernimmt sie auch das Melderegister. Ab da können wir selbst die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat bestätigen.

Die Staatsangehörigkeitsurkunde (Gelber Schein) gibt es in drei (3) Ausführungen!

Unterscheidungsmerkmal sind der Vorname und der Familienname. Es kommt auf den richtigen Feststellungsantrag nach RuStAG 1913 gemäß § 4.1 und auf die zu erbende (vom Vorfahren zu dieser Zeit) Staatsangehörigkeit des jeweiligen Bundesstaates an.  Die Alliierten haben angeordnet, daß die Staatsangehörigkeit  nachgewiesen werden muß! Die Ausweise der Verwaltung der BRD bestätigen keine Staatsangehörigkeit. Die BRD und die Alliierten  können es nur anhand der Melderegister bestätigen und für sich selbst feststellen.

Bundesstaatsangehöriger ist nur der, der seinen Stammbaum bis vor das  Jahr 1914 nachweisen kann. Staatsangehöriger oder Apolide ? Wer keinen entsprechenden Vorfahren innerhalb der Grenzen von 1914 nachweisen kann ist aussen vor.

Eintragungsmöglichkeiten im „Gelben Schein“:

a) Max Mustermann  (Bundesstaatsangehöriger mit Staatsangehörigkeit)
b) Max MUSTERMANN (Kolonieangehöriger – Halbsklave)
c) MAX MUSTERMANN (BRD – Angehöriger – Vollsklave)

Siehe auch unsere Ausarbeitung bis zum Jahr 2013.
Deutsche Ansichten: http://workupload.com/file/gExuCxwY

Das Ausländergesetz (AuslG-VwV) sieht vor, dass jeder Bundesbürger der seine Staatsangehörigkeit nicht mit einer Staatsangehörigkeitsurkunde nachweisen kann, wie ein Ausländer zu behandeln ist.

“1.2.1 Ausländer ist jede natürliche Person, die weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt noch als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling im Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat (Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit) oder diesen Status durch Abstammung oder – bis 31. März 1953 – durch Eheschließung erworben hat.”

“1.2.3.1 Deutsche, die zugleich eine oder mehrere fremde Staatsangehörigkeiten besitzen, sind keine Ausländer i.S.d. Ausländergesetzes (inländischer Mehrstaatler). Bestehen Zweifel, ob jemand Deutscher ist, obliegt die Klärung der Staats- angehörigkeitsbehörde. Bis zur Klärung ist er als Ausländer zu behandeln. Beruft sich ein Ausländer darauf, Deutscher zu sein, hat er dies gemäß § 70 Abs. 1 nachzuweisen (z.B. durch Staatsangehörigkeitsurkunde).”

Im Personalausweisgesetz wird explizit auf juristische und natürliche Personen (§ 1 BGB von 1896) hingewiesen. De facto besitzt die juristische Person keine Rechte, da seine keine Staatsangehörigkeit besitzt.  § 28 Antrag – Personalausweisgesetz (PAusw.V) – der NRO BRD (1) Um das Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 Absatz 2 Satz 1 des Personalausweisgesetzes überprüfen zu können, muss ein Antrag nach § 21 Absatz 1 Satz 1 des Personalausweisgesetzes enthalten:

1. Angaben zur Identitätsfeststellung von juristischen und natürlichen Personen; bei natürlichen Personen sind dies insbesondere der Familienname, die Vornamen, der Tag und der Ort der Geburt sowie die Anschrift der Hauptwohnung; bei juristischen Personen sind diese insbesondere der Name, die Anschrift des Sitzes, die Rechtsform und die Bevollmächtigten; außerdem ist in diesem Fall eine Kopie des Handelsregisterauszugs oder der Errichtungsurkunde beizulegen.

http://www.gesetze-im-internet.de/pauswv/__28.html

Die gesamte Loslösung vom Verwaltungssystem der BRD, seit 1990 im Handelsrecht (HGB), kann nur mit einer reaktivierten Gemeinde gelingen.

1. Kündigung aller Handelsverträge und Rückgabe des juristischen Person nebst Personalausweis.
2. Abmeldung der juristischen Person im System BRvD bei der Gemeide im Handelsrecht (Melderegister – Umzug ins Ausland).
3. Bestätigung des Wohnsitzes in der aktivierten Gemeinde nach  § 7 des BGB von 1896. Gemeindeaktivierung !

Punkt 1) und Punkt 2) kann man nach Erhalt des Gelben Scheins und EStA-Registerauszugs angehen!

Für Punkt 3) nehme man eine der bereits reaktivierten Gemeinden oder – noch besser – man reaktiviert seine eigene Gemeinde vor Ort.

Erstinfos zur Reaktivierung und Reorganisation von Gemeinden
Die Gemeinde wird von mindestens 7 Souveränen reorganisiert. Das sind dann die wahlberechtigten Gemeindebürger. Die Gemeindeangehörigen sind die Gemeindeeinwohner. Sie haben gegenüber der Gemeinde die gleichen Rechte und Pflichten. Jeder Angehörige der Gemeinde kann Gemeindebürger durch die Erlangung der Souveränität werden. Nur Souveräne können in den Gemeinderat oder zum Bürgermeister gewählt werden. Die Gemeinden (Gebietskörperschaften) werden parallel zu den bestehenden Gemeinden (Körperschaften des privaten Rechts) wieder errichtet bzw. reaktiviert.
Die Amtsgeschäfte und die Steuern gehen auf die Gebietskörperschaften (Succession) über. Die bestehenden Gemeinden bleiben noch so lange bestehen, wie sich Personen dort weiterhin verwalten lassen wollen. Aber wenn sie niemand mehr braucht, benutzt und anerkennt, verschwinden diese Verwaltungen der Alliierten von selbst mangels Einnahmen und Bürgern. Auch deswegen, da die Alliierten nach der HKLO die Gemeinden finanziell unterstützen müssen.
Leitfaden
  1. Zusammenkunft von mindestens 7 souveränen Menschen (Männer über 25 Jahren) mit einer Bundesstaaten-Angehörigkeit (über den Gelben Schein). Diese müssen den Wohnsitz in der zu reaktivierenden Gemeinde nehmen. § 7 BGB. Man  muss nicht dort seinen festen Hauptwohnsitz haben
  2. Annahme der Vorschläge & die Abstimmung über den Gemeindenamen
  3. Es erfolgt die Gemeindegründung mit dem Gründungsprotokoll
  4. Danach die Wahl des Gemeinderats und / oder die Wahl des Bürgermeisters / des Stellvertretenden Bürgermeisters
  5. Amtliche Vereidigung des Gemeinderats / des Bürgermeisters auf die jeweilige Staats- bzw. Landesverfassung
  6.  Aufnahme / Beginn der Gemeindetätigkeit durch die Beauftragten (Reorganisation)
  7. Frauenwahlrecht einführen :-))) Sehr, sehr wichtig!!!
  8. Bei der Aktivierung aber auch daran denken, daß die Gemarkungen aktiviert werden und aus dieser Gemarkung die Gebietskörperschaft entsteht.
Eine solche reaktivierte Gemeinde – siehe auch weiter unten im Text GG Art. 28 (1) – kann:
  • eigene Beamte bestallen (Bestallungsurkunde; seit 1945 gibt es keine Beamten mehr)
  • eigenes (Regional)-Geld auflegen; (Württemberger TALER o.ä.); der erste Schritt zum Grundeinkommen für Alle.
  • eigene Steuern erheben; der Steuersatz für Gewerbetreibende liegt bei 8-12%. Dieser Satz ist völlig ausreichend, da nur regionale Projekte finanziert werden.
    (in Verbindung mit eigenem Geld)
  • eigene Gerichte / Justiz aufbauen
  • Notare, Polizei, Kindereinrichtungen, Schulen
  • Etablierung von Mehrgenerationenhäuser
  • Nchhaltige Landwirtschaft ohne den Zwang Chemie nutzen zu müssen
  • Betriebe und öffentliche Einrichtungen aufbauen
  • KfZ-Kennzeichen
  • Einbürgern nach RuStAG von Menschen ohne Gelben Schein
  • kein Impfzwang, TTIP,  Fracking und vieles mehr
  • etc. ff.
Die Gemeinden sind – nach der Familie – die kleinsten Einheiten. Aus den Gemeinden heraus werden die Entscheidungen eines Rates der Gemeinden (Amtshauptmannschaften) und der Regionen (Kreishauptmannschaften) oder des Staates (Preußen, Sachsen, Hessen, Bayern, Württemberg etc.) entschieden.
Das Subsidiaritätsprinzip findet seit 1871 hier Anwendung, als auch das bis 1990 geltende [Grund-Gesetz=GG], welches dieses Grundrecht aus dem römischen Recht übernahm.
Seit 1990 sind alle freiheitsliebenden Männer und Frauen aufgerufen, sich zu Ihren Staaten mit Ihren Verfassungen vor 1914 zu bekennen, um letztendlich auch einen Friedensvertrag zu machen. [ GG Artikel 146 ]
Bis 1914 war der deutsche Völkerbund mit seinen souveränen Einzelstaaten und ihren Verfassungen vom Volk legitimiert und völkerrechtlich anerkannt. Seit 1914 sind wir immer noch im Kriegszustand ohne einen Friedensvertrag. Verfassungen und gültige Gesetze können nur in Friedenszeiten geändert werden. Erst dann kann das jeweilige Staatsvolk eine zeitgemäße Verfassung in freier Wahl beschließen.
Seit dem 28. Oktober 1918 gab es im Deutschen Kaiserreich – UND auf deutschem Boden – KEINEN legitimen Gesetzgeber mehr.
Alle Statuten (Gesetze, Verordnungen und Satzungen) die nachher entstanden, sind lediglich geltendes Recht der Verwaltung der sogenannten Siegermächte.
Wir dürfen wieder dort anknüpfen, an die Zeit in der jeder Deutsche ein Volkssouverän war. Wir haben seit 1871 das Subsidiaritätsprinzip und seit 1990 ist jeder Deutsche ein Volkssouverän und diese wählen nicht, sie tun selbst was zu tun ist und zwar von unten nach oben.
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gg28
Im Klartext bedeutet dies, dass anstatt der bislang gewählten Körperschaft (BRiD-Politiker), die Gemeindeversammlung treten kann. Diese Versammlung sind die Mitglieder einer Gemeinde, also die dort lebenden Menschen. Diese Menschen können nun SELBST entscheiden, wie die Gemeinde (für alle Menschen) funktioniert, agiert und arbeitet. Dies heisst somit, dass uns die Alliierten in die Freiheit entlassen haben. Nur, die Menschen da draussen im Land verstehen es (noch) nicht. Man kann somit auch aus dem BUND= Bund mit dem Heiligen Stuhl (Vatikan) austreten, sofern man die Begriffsdefinitionen verstanden hat und für sich umsetzt. 😉
GG Art. 28 Abs. 2; VwGO § 42 Abs. 2; VwVfG § 80 Abs. 3
Eine Gemeinde, die im eigenen oder im übertragenen Wirkungskreis Ausgangsbehörde war, ist befugt (§ 42 Abs. 2 VwGO), einen Bescheid anzufechten, mit dem der Betrag der von ihr gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 VwVfG zu erstattenden Aufwendungen festgesetzt wird.
BVerwG, Beschluss vom 22. 1. 2001 – 8 B 258. 00; VG Halle
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Der Staat ist der Souverän (z.B. Württemberg, Bayern, Preußen)

Als Bundesstaat ist er Mitglied in einem Verein (Deutsches Kaiserreich).

Der Bundesstaat vergibt keine Staatsangehörigkeit.

Man hat seine Staatsangehörigkeit IN Württemberg, Bayern, Preußen etc.

Die natürliche Person ist nicht Mitglied des Vereins (Deutsches Kaiserreich), sondern sie ist Angehöriger eines Staates (Württemberg, Bayern, Preußen etc.) UND sie ist Zugehöriger einer Gemeinde als Bürger oder Einwohner je nach der Satzung dieser Gemeinde.

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Nachtrag für Inhaber des Gelben Scheins:
Wer die „Urkunde 146“ des Herrn Klaasen unterzeichnet (Willenserklärung) oder sich anderen „demokratischen“ oder sonstigen republikanischen (Reichs)Bewegungen anschliesst und zu deren Gunsten Willenserklärungen abgibt:
a) bewirkt u.U. einen Verlust seiner durch die Abstammung erworbenen Rechte; auch in bezug auf Handlungen seitens der BRvD ihm gegenüber.
Was steht den in Euren Willenerklärungen und Personenstandänderungen drin?
b) begeht Landes- und Hochverrat am deutschen Volk und seinem Bundesstaat (lest die Verfassung von 1871 bzw. die jeweilige Landesverfassung)
Man sollte wissen, warum man sich per Ahnennachweis seine Rechte zurück holt und wie man diese auch für sich selbst und im Sinne des Ganzen richtig nutzt.