Ein von mir sehr geschätzter Mitstreiter hat einen willigen Gerichtsvollzieher gefunden, welcher dem Oberbürgermeister der Stadt Ulm per „Gelben Brief“ die Personenstandänderung nebst Rückgabe des PERSOS übermittelt hat!
Hier das Anschreiben an den Oberbürgermeister:
GerVollz Personalausweis
Der Zustellungsnachweis:
Daraus folgt damit einhergehend die Ableitung des Personenstands gemäß GG Art. 116 (1) UND (2). Denn beide Absätze treffen nun zu!
Genau lesen!
Artikel 116 Grundgesetz RR