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Bist Du Mensch oder doch nur ein Kollateral? V3.7.

aktualisiert am 11.01.2019

Die Menschen sagen: „Wir sind alle Menschen“!
Und nennen sich dann gegenseitig Personen, weisen sich als Personen aus und lassen sich als Personen verwalten
und behandeln und wundern sich dann, wo die Menschlichkeit geblieben ist.

Finde den Fehler. ^^
B r ü g g e m a n n, Jan


Unter diesem Link: https://www.gmeiutility.org/search.jsp kann unter Eingabe deiner Sozialversicherungs-Nr. in der Schreibweise

11-120548-A020 (Beispiel)

die Benutzung deiner PERSON (Kollateral) für Firmenkonstrukte aller (Un)art eingesehen werden.

Unter deiner Sozial-Versicherungs-Nr. werden im Optionshandel, unter der  Haftung des Menschen (also Du!), weltweit Gewinne erzielt. Der Datenhandel ist eine einträgliches Geschäft.

Angeblich sei die Rentenkasse leer [dies gilt nicht für Neusiedler]. Die Menschen sollen immer länger arbeiten und es drohe eine Altersarmut.


/geburtsurkunde-besiegelter-raub-an-der-menschheit/



Wie will oder kapersonennn man denn ein Mensch IM System sein / werden?

Man nehme zuerst einmal den § 1 BGB von 1896 (a.F.):
Im gültigem Rechtskreis (für nachgewiesene Deutsche nach dem RuStAG vom 22.07.11913) ist der Mensch (auch) die Natürliche Person und ist somit jederzeit rechtsfähig.
Weib und Mädchen, Mann und Junge sind beseelte Menschen aus Fleisch und Blut.
Der Mensch hat von Natur aus alle Rechte dieser Erde und somit auch das Naturrecht.
Wenn von Menschen & deren jeweiligen „Bürger“rechten die Rede ist, dann ist dieses für diejenigen Personen gemacht, die in Republiken oder politischen Verbänden (zum Wohle) für die Gemeinschaft ihre Individualität aufgegeben haben und sich IN das Gesetz stellen bzw. sich dem Gesetz unterwerfen.

Daher kennt das Völkerrechtsubjekt „Deutsches Reich“, gegründet 1871, als einziger wahrer Völkerbund der Erde die Unterscheidung der Person:
Die Mensch IST die Natürliche Person, die Natürliche Person ist also immer der Begünstigte, aber niemals die haftende Person und wird immer vom Menschen selbst vertreten.
Bei der Natürlichen Person und der Juristischen Person, darf Natürliche oder Juristische nicht als Adjektiv geschrieben werden, weil Adjektive rechtsunsicher sind und im Deutschen Rechtsverkehr keinerlei Bedeutung haben.
Die Natürliche Person ist das Rechtssubjekt. Die Juristische Person ist ein Rechtsobjekt und braucht immer einen gesetzlichen Vertreter.
Juristische Personen, die auch Kaufmann (HGB §17) sind, oder Personen, die Bürger sind oder Personen in einer anderen Rolle im politischen Leben spielen, die haben die  Menschen- und Bürgerrechte nötig. Für diese sind sie auch gemacht, jedoch nicht für die Souveräne, für die Menschen selbst.

Beachten: Der „NAME“ ist im Rechtsstand von 1914 immer Eure eigene Angelegenheit. Somit verlässt man bei dessen Anwendung auch den „Schutz“ der §§ 1-20 des BGB a.F.. Man lebt somit seine ureigene Souveränität!

Im „Deutschen Reich“ und dessen souveränen Bundesstaaten stand der Mensch vor dem Gesetz als Träger von unveräußerlichen Rechten!

Und somit nicht als sodann selbst haftende und begünstigte Natürliche Person, welche seinen eigenen Willen als (über die) Juristische Person im Gesetz selbst zu formulieren hatte.

Beachten: Die Natürliche Person ist nur im Deutschen Reich und seinen Bundesstaaten der Träger von Rechten und nicht haftende, dennoch die begünstigte Person.

Seit der Weimarer Republik (WRV v. 1919)  ist der „NAME“ die Sache des Staates, dem er angehört.
Siehe hierzu: EGBGB Art. 10, BGB § 12 und HGB § 17. Sowie auch ergänzend den § 21 PStG, Abs (3), Pkt. 5.

Davor war es die ureigene Angelegenheit des Menschen. Denn die „Natürliche Person“ ist eben nicht der Kaufmann (nach HGB § 17), sondern hat einen Familiennamen. Du bist als Natürliche Person im Rechtsstand 1913 immer der Begünstigte im Treuhandverhältnis!

HGB § 17 (1):
Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.

Alles weitere proklamiert man nur über den Willen für die „Juristische Person“. (Bsp.: Siehe auch „Grundgesetz für die BRD i.d.F.v. 1949“.)

Man ist die Natürliche Person und man besitzt die Juristische Person.

Beachten: Der Begriff „Mensch“ wurde vom Vatikan eingeheimst. Dies interessiert einen Deutschen im Rechtstand von 1914 definitiv nicht! Die Konkordate in den 1920/30er Jahren sind für nachgewiesene Deutsche ohne jeglichen Belang! 🙂

Der Mensch alleine kann sich gerne auf einer einsamen Insel, eine Kokosnuss schlürfend, in der Hängematte gemütlich machen und dort ganz allein ohne Interaktion mit anderen Menschen glücklich sein.
https://dejure.org/gesetze/BGB/1.html

Bedeutet aber auch, dass Mann und Weib zuerst aus der BRiD-Zwangsverwaltung heraus muss, um überhaupt ein Mensch – besser die Natürliche Person – zu sein. Klingt das schizophren? 🙂

Die BRiD kennt keine Menschen! Denn dieses Verwaltungs-Konstrukt ist nur eine installierte Zwangsverwaltung von/für Zivilinternierte(n)! Menschen kann / darf diese Verwaltung nicht verwalten! Daher werden zum verwalten Juristische Personen benötigt und seitens des Systems zur Nutzung konstruiert!

Die „BRiD“ sehe ich heute nicht mehr als DIE / eine Treuhandverwaltung. Denn die „BRD“ (gelenkt durch einen Zusammenschluß aus privaten, nationalen und internationalen Investoren, Banken und Pharma-Trusts etc.) ist DER eigentliche „Besatzer“.

Die Alliierten sind zwar  offiziell raus aus der Nummer. Diese haben sich jedoch eine Hintertüre offen gelassen. Siehe hierzu den Überleitungsvertrag! Sowie auch ergänzend die im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Bundesbereingungsgesetze.
https://www.agmiw.org/?p=2969

Alle Personal-deutsch (Staatenlose, Apoliden) sind gemeinschaftlich in einem Gewahrsamsstaat nach dem Genfer Abkommen Nr. IV. (Art. 142) zwangsinterniert!
Und dies bleiben sie solange, bis Jede(r) das Potsdamer Abkommen und die Krim-Deklaration erfüllt haben. Und damit einhergehend der (noch bestehende) Internierungsgrund (hier: Genfer Konvention Art. 132) weggefallen ist.
http://artikel-132-genfer-konvention-gewahrsamsstaat-und-freilassung/

Alle „Deutschen“ in diesem Land sind die Nachfahren der „DEUTSCH NaZi- Krieger“ und daher besiegte und versklavte Staatenlose (Apoliden).
Dies solange, bis sie wieder selbst (Holpflicht über den Feststellungsantrag F/FK des Bundesverwaltungsamt, Köln) in die echte Heimat(h) – Stand: Status Quo Ante Bellum 1914 –  zurückfinden und das bestehende Völkerrechtsubjekt „Deutsches Reich“ handlungsfähig machen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtsubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist (BVerfGE 36, S. 1, 16; vgl. auch BVerfGE 77, S. 137, 155).“

Das die BRiD sich damit auch gleich als Völkerrechtssubjekt bezeichnet ist reines Wunschdenken. 
potsdamer-abkommen
krimkonferenz_bericht

Für alle DEUTSCH, die auch Deutsche wären, sei gesagt, dass ihr seit dem 1. Januar 1900 Volkssouveräne wart und die Macht auf diesem Boden hattet. Bis dann die Weimarer Republik eure Ahnen zu Bürgern machte. (Bürgende) Bürger sind Untert(h)anen, aber sie hatten noch Bürgerrechte.

Dann kam Adolf Hitler, löste die bürgerlichen Strukturen auf und entließ alle rechtmäßigen Beamten des Deutschen Reich. Er hob auch die Staatsangehörigkeiten (in den Ländern – nicht in den Bundesstaaten) zu Gunsten einer einheitlichen „deutschen Staatsangehörigkeit“ = Reichsangehörigkeit auf.
Unmittelbare Reichsangehörigkeit = Kolonialangehörigkeit.
Man ist so nur noch Deutsch,
Glaubhaftmachung DEUTSCH.

Die Alliierten fanden also kriegerische Personen, die völlig entrechtet und staatenlos sind und mit einer Kolonie auf deutschem Gebiet kriegerisch tätig waren.

Jeder, der also in die Meldestelle der Nazis (Bürgerservicecenter) geht und sich, freiwillig, in die Glaubhaftmachung DEUTSCH begibt, ist also zwangsinterniert, bis nach Genfer Abkommen IV, Artikel 132, der Grund der Internierung aufgehoben wurde.

Hausordnung der Bundesrepublik in Deutschland:
https://www.admin.ch/…/19490188/201407180000/0.518.51.pdf

Menschen werden vom Bund (West-Alliierte) völkerrechtlich vertreten und der Bund muss ihnen politische Immunität gewähren. Die Verletzung von Schutzgesetzen durch BRiD-Bedienstete kann und wird durch handlungsfähige (aktiv legitimierte) Personen in naher Zukunft auch vollstreckt werden. Menschen können dies nicht tun!
https://www.agmiw.org/?p=1156

Für das System sind wir nur eine Handelsmasse, das Kollateral!
Daher sprechen die Leitmedien auch gerne von Kollateralschäden bei Attentaten oder Kriegen.
Für das System gilt es diese „Werte“ zu nutzen und zu hegen!
https://dejure.org/gesetze/GG/120.html
Wer mehr über den wahren Strippenzieher auf diesem Planeten wissen möchte, der lese hier:
https://www.agmiw.org/?p=1485

Wohl auch deshalb gibt es die HLKO (Haager Landkriegsordnung). Nicht etwa um die Menschen zu schützen, sondern im Falle von (kriegerischen) Auseinandersetzungen zwischen „Parteien“ die Folgeschäden für das Kollateral (gewinnorientiert) zu minimieren. Denn es geht einzig und allein um den Profit für die „Eliten“, dem System hinter dem System.

Man beachte, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Bei dieser Betrachtung lassen wir aussen vor, dass die BRiD keine geltenden Gesetze beschliessen kann (s.u). Sobald ein Gesetz zur Geltung kommt / in Anwendung gebracht wird, gibt es sodann nur noch die Rechtsubjekte und -objekte.

Siehe GG Artikel 1 (3):
https://dejure.org/gesetze/GG/1.html

Das Wort „nachfolgend“ im Absatz 3 ist hier entscheidend:
Die BRiD-Zivilinternierten-Verwaltung hat keinerlei Interesse an der Wahrung der Menschenwürde. Man muß nur lesen und verstehen wollen. 🙂

Es gibt IM System die Juristische Person (der Erhalt erfolgt durch die Geburtsurkunde der BRiD nach erfolgter „Regis“stration seitens der Eltern oder Firmen wie z.B. eine GmbH) und die Natürliche Person (Auszug aus dem Geburtenbuch; Gelber Schein MIT Ahnennachweise VOR 1913 oder als Mitglied einer BRiD-Partei). Eine Juristische Person ist auch nie nur ein  beliebiges Objekt. Denn ein Objekt ist nur eine Sache / ein (Sach)gegenstand.
Siehe hierzu den § 90 BGB:
https://dejure.org/gesetze/BGB/90.html

Interessant auch zu wissen:
Der Artikel 3 der Bismarckschen Reichsverfassung unterstellte die „Angehörige(n) (Untertan, Staatsbürger) eines jeden Bundesstaates“ dem Indigenat ganz Deutschlands.
https://de.wikipedia.org/wiki/Untertan
https://de.wikipedia.org/wiki/Indigenat
https://www.youtube.com/watch?v=S2apqQ1N4V4

Halten wir ebenso fest, dass es einen Unterschied zwischen den ethnischen (in Deutschland geborenen) und den gesetzlichen (nach RuStAG 1913 festgestellten) Deutschen gibt.

rustag2Siehe Art 116 (1) GG:
➡ https://dejure.org/gesetze/GG/116.html

a) Die „deutsch“ (Personalausweis) sind die Staatenlosen (Apoliden). Das ist die Mehrheit der Menschen in diesem Land…
b) Die ethnischen Deutschen und deren Abkömmlinge [Nazis im Rechtstand von 1937] („im Sinne dieses Grundgesetzes“) sind die sogenannten Reichsbürger (ab 1933), für welche die BRiD gemäß der eingerichteten Treuhandverwaltung (Verwaltung von Zivilinternierten) zuständig ist. [Das sind die mit dem „Gelben Schein OHNE die Ahnennachweise vor/bis 1913] Ergo: Der Dieb ruft: „Haltet den Dieb!“ 😉 Klappt ja allerbestens…
c) Die gesetzlichen Deutschen („vorbehaltlich anderweitig gesetzlicher Regelung“ = RuStAG v. 1913) sind die sogenannten Bundesstaatler (Staatsangehörige eines Bundesstaates des „Deutsche Reich“ von 1871-1914).

Für c) gilt sich somit nach erfolgter Feststellung eindeutig im Gebiets-, Rechts- und Personenstand gegenüber dem System zu positionieren. Dies muss gelebt und verinnerlicht werden.

Die Verwaltung kennt keine Verordnung oder hat kein Formular, den Personalausweis wieder einzuziehen und den Personenstand von DEUTSCH zu Deutsche(r) zu ändern.

Das kann nur der Bund (hier das BVA –  Bundesverwaltungsamt). Denn die Staatsangehörigkeit wird durch Bundesrecht (hier: das RuStAG von 1913) geregelt und nicht von der Bundesrepublik (Verwaltung).

Der zulässige Verwaltungsakt ist die Feststellung  zur „deutschen Staatsangehörigkeit“. Dies erfolgt am besten durch den Nachweis der Abstammung bis/vor 1914, um die Rechtsstellung IM System zu ändern.

Wer den Auftrag der Feststellung richtig geführt hat, bekommt (noch) den „Gelben Schein“ als Positivbestätigung über den EStA-Registerauszug des BVA für die Angaben im Absatz 4.2 und 4.3 und ist nun wieder Deutscher. Hierzu steht weiter unten ergänzendes…

Wichtig auf dem Staatsangehörigkeitsausweis ist alleine der Satz:
„Ist deutsche(r) Staatsangehörige(r)“

Da Adjektive im Deutschen Rechtsverkehr wegen Unbestimmtheit keine Bedeutung haben, steht dort nur:  ist Staatsangehörige(r) …

Weder die Weimarer Republik noch das Dritte Reich oder die Bundesrepublik haben aber eine Staatsangehörigkeit, welche diese vergeben könnten. Also kann und muß es eine in den Staaten und Stadtstaaten des Bundes, des Deutschen (Kaiser)Reich sein.

Das sind die folgenden Staaten / Stadtstaaten:

Königreich Bayern
Königreich Preußen
Königreich Sachsen
Königreich Württemberg
Großherzogtum Baden
Großherzogtum Hessen
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin
Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz
Großherzogtum Oldenburg
Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach
Herzogtum Anhalt
Herzogtum Braunschweig
Herzogtum Sachsen-Altenburg
Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha
Herzogtum Sachsen Meiningen
Fürstentum Lippe
Fürstentum Schaumburg-Lippe
Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt
Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen
Fürstentum Reuß Ältere Linie
Fürstentum Reuß Jüngere Linie
Fürstentum Waldeck
Freie Hansestadt Bremen
Freie und Hansestadt Hamburg
Freie und Hansestadt Lübeck
Reichsland Elsaß-Lothringen

Nur da kann also ein(e) Deutsche(r) eine Staatsangehörigkeit haben. IN einem der Bundesstaaten.

Der Bund wird nicht von der Bundesrepublik verwaltet, sondern von der USA, welche die Beschlagnahme als Schirmherr der UN durchführte.

Schaut mal in die Bayrische Landesverfassung (hier: Artikel 180 Übergangsbestimmungen).

Da die USA und der Vatikan von Zionisten und Jesuiten gesteuert wird, wird die UN und UNO auch von denen gesteuert. Und das sind vorrangig Deutschstämmige (sic!), die sich aus Deutschland vertrieben fühlten und eben nicht den „Nazis“ (besser NaSos) oder deren Abkömmlinge das Land in den Grenzen von 1914 überlassen werden.

Zu beachten für die Verwaltung ist dementsprechend auch:
Art. 25 Grundgesetz (GG)

https://dejure.org/gesetze/GG/25.html
§ 31 (1) BVerfGG:
https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/31.html

Es wird gerne und oft von „dem deutschen Volk“ gesprochen. „Urteile“ und Beschlüsse der Scheinrichter IM System der BRiD „urteilen“ (spätetens) seit dem 22.09.1950 widerrechtlich und bewußt im Rechtsverkehr täuschend „im Namen des Volkes“!

Der Beschluss ist zu unterscheiden von anderen gerichtlichen Entscheidungen, zu denen das Urteil und die Verfügung zählen. Ein Beschluss ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass er keinen Tatbestand (Sachverhalt) und keine Entscheidungsgründe enthält. Er beinhaltet somit nur den Tenor der Entscheidung und ist daher in der Praxis bei Richtern sehr beliebt. Warum das denn nur…?  🙂

In Bezug auf den Namen lese man auch:
§ 12 BGB:

https://dejure.org/gesetze/BGB/12.html
Art. 10 EGBGB:
https://dejure.org/gesetze/EGBGB/10.html

NAME = deutsch = Juristische Person = Staatenloser / Apolide
Familienname = Deutscher = Natürliche Person = (Bundesstaaten) Staatsangehöriger;  IST deutscher Staatsangehöriger

Wer sich zu dem deutschen Volk bekennt, wird wie gehabt von der BRiD-Treuhandverwaltung verwaltet und durch täglich praktizierende Freiwilligkeit (hier: durch Vorzeigen & Aushändigen(!) des Personalausweises, durch das Leisten einer Unterschrift oder durch eine mündliche Bejahung (Annahme eines Angebots) eines Handelsgeschäfts) in deren „GERICHTen  zerlegt und mundgerecht verspeist!

Die Verwaltung ist für den/die  Bundesstaatler nicht zuständig, aufgrund eines anderen Rechtskreises (hier: vorkonstitutionelles Recht vor 1913), da wir uns zu den Deutschen Völkern und Stämmen (innerhalb der 25+1 Bundesstaaten) und der gültigen Verfassung von 1871 bekennen!

Wie wird dies seitens der Verwaltung festgestellt?

Dies geschieht durch das Auslösen eines Verwaltungsaktes. Erst dann nimmt das System Euch auch innerhalb des Systems als Bürger / Natürliche Person wahr.
Dies erfolgt, indem man der Verwaltung (hier: Ausländerbehörde;  Stabsstelle der Alliierten im Landratsamt) per Feststellungsantrag (nur via dem Antrag F/FK und V des BVA, Köln), durch Abgabe seiner Willenserklärung (!) beauftragt für sich selbst festzustellen, dass dem so ist.

Es geht eben nicht um einen Antrag zur deutschen (Verwaltungs-) Staatsangehörigkeit. Wir beauftragen etwas ganz anderes:
https://www.agmiw.org/?p=1499

antrag fDenn, dass die Verwaltung kein Interesse daran hat, dass die Menschen in diesem Land (Personal-deutsch = Einwohner) ihre Rechte in Eigenbestimmung in die Hand nehmen, kann man im Juristischen Wörterbuch (Köbler) nachlesen. Lest auch in älteren Fassungen, da dortselbst alle Nase lang Begriffsdefinitionen umgeschrieben werden.

VolksentscheidHier die Version des Juristischen Wörterbuchs aus dem Jahre 2003 und 2004:

Juristisches Wörterbuch 2003
Köbler Juristisches Wörterbuch-.Aufla
ge

Mehr zum Thema „Einwohner & Bürger“:
https://www.agmiw.org/?p=1487

Immerhin eVolksabstimmungine  ehrliche Aussage der Person BROK, welcher seine Pfründe schwinden sieht: 👿

Das System benötigt immer wieder Eure Zustimmung!

Bei Eingaben Eurerseits oder Zurückweisungen versucht das System dies gerne als Einspruch oder Widerspruch darzustellen.

Dann kommen u.a. solche Sätze in deren Antwortschreiben wie:

„Sie erhalten die Gelegenheit, den unzulässigen Widerspruch zurückzunehmen.“

Wieso denn das, wenn er den „unzulässig“ ist? Das ist er aber keineswegs! 🙂
Denn: Bei Widersprüchen ist die Normenhierarchie der Gesetzgebung einzuhalten – und auch nur dann!

Wichtig: Dieses Schreiben (Angebot!) der Verwaltung ist ein Schreiben nach dem geltenden Handelsrecht (UCC). Es wird eine beliebige Aussage (persönliche Meinung des Bediensteten) getroffen.
Und sofern man als Handelspartner diese Aussage nicht aktiv / beleghaft verneint, gilt das als Zustimmung zu einem Handelsvertrag, der über den Gesetzen steht.
Denn nach bundesdeutscher „angewandter – geltender“ Rechtslage steht nur eine persönliche Vereinbarung (d.h. ein Vertrag zwischen zwei Parteien) über jedes Recht!
rechtsgeschaeftslehre-sonderthema-schweigen-als-willenserklaerung/

WICHTIG: Ein IM System nachgewiesener Deutscher (s.o.) hat vor einem freiwilligen Schiedsgericht der BRiD nichts verloren.

https://dejure.org/gesetze/GVG/15.html
https://dejure.org/gesetze/GVG/16.html
Dies in Verbindung mit:
https://dejure.org/gesetze/GG/101.html
https://dejure.org/gesetze/GG/103.html

Ein Richter der BRiD kann gemäß dem § 9 DRiG nur dann ein Richter sein, wenn er Deutscher „im Sinne des Grundgesetzes“ ist… Also ist diese Person (da ethnisch deutsch) ein Nationalsozialist! Im Volksmund auch „Nazi“ genannt! Ist der für mich zuständig? Ganz sicher nicht!
http://www.gesetze-im-internet.de/drig/

Das GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) wurde bereits am 12.09.1950 aufgehoben. Und „erneut“ mit den Bereinigungsgesetzen!

Das steht auch in den Bundesgesetzblättern (BGBl.). Warum hält sich dann keiner daran? Charmant zu wissen, dass der Eintrag in Bezug auf die Bereinigungsgsetze direkt – also OHNE Abstimmung des Bundestags- u. rats – auf Anweisung aus den USA in den BGBl. eingetragen wurde. Was sagt uns das?

Somit sind zahlreiche „Gesetze“ der BRiD wie z.B. auch das o.e. Richtergesetz (DRiG), das Beurkundungsgesetz (BeurkG), das Einkommensteuergesetz (EStG), die Strafprozeßordnung (StPO), das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) und viele, viele andere „Schein-Normen“ null und nichtig!
Dies in Ermangelung eines „verfassungskonformen“ Wahlrechts längstens seit dem Jahr 1956!
Somit dürften die Politiker weder gewählt noch in den Bundesrat und -tag einziehen! Und ebenso auch gar keine Gesetze und Normen erlassen, da die hierfür notwendige Legitimation nicht besteht! Von direkten und freien Wahlen sind die auch weit entfernt.

https://youtu.be/yVkBw4-PoJY
NS-Gesetzgebung

Siehe ergänzend auch hier:
https://www.agmiw.org/?p=1072
https://www.agmiw.org/?p=1190
www.youtube.com/watch?v=I2Kd0p1r64Y&t=184
https://www.youtube.com/watch?v=yVkBw4-PoJY&feature=youtu.be
https://www.agmiw.org/?p=157

Begibt man sich dort (z.B. [Amts]gericht) freiwillig aufgrund einer (Ein)Ladung dorthin, wird man verlieren, da man sich mit der Juristischen Person MAX MUSTERMANN identisch erklärt hat, den Gerichtssaal (hier: das Schiff) betreten und den Richter (hier: der Kapitän auf seinem Schiff) durch Befolgung von Anweisungen und der Beantwortung von Fragen („Setzen Sie sich!“; „Sind Sie Herr MAX MUSTERMANN?“) anerkannt hat.

Denn die BRiD kann nur mit Juristischen Personen interagieren:

bvgWo kommt diese Juritische Person (u.a. auch) her?

Das Black’s Law Dictionary wurde von Henry Campbell Black gegründet. Die erste Ausgabe erschien 1891, die zweite Ausgabe 1910. Die aktuelle achte Auflage erschien im Jahr 2006.

Im Band 6 auf der Seite 264 der Revised 4th Edition 1968 finden wir folgendes:

“…the full capitalization of the letters of one’s natural name, results in a diminishing or complete loss of legal or citizenship status, wherein one actually becomes a slave or an item of inventory. The method by which the State causes a natural person to “volunteer” himself into slavery, is through forming the entity of legal fiction (name all CAPS).

„… Die volle Großschreibung aller Buchstaben eines natürlichen Names (Max Mustermann zu MAX MUSTERMANN), führt zu einem schrumpfenden oder kompletten Verlust des Rechts- und des Bürgerschaftstatus, wodurch man ein Sklave oder ein Inventar wird. Die Methode, mit der der Staat eine Natürliche Person freiwillig dazu bewegt sich selbst in die Sklaverei zu begeben, wird erreicht über die Erschaffung einer legalen Fiktion, der juritischen Person.

Warum ist das alles so wichtig?

Es geht einerseits um das Gemeinwohl (hier: Wohlfahrtstaat „Deutsche Reich“) in einer originären Gemeinde. Also um den Menschen im Naturrecht. Der Mensch tritt einen Teil seiner „natürlichen“ Rechte zum Wohl der Gemeinschaft (Subsidiarität – kleinste Einheit Familie, Gemeinde) ab, damit diese funktionieren kann.

Und anderseits geht es um die Land-  und Bodenrechte!
https://www.agmiw.org/?p=2904

NAME = Personal-deutsch = Einwohner; vermuteter Besitzer
Familienname = Bundesstaatler = Bürger; Eigentümer durch Beweis
Es geht ebenso um den Wohnsitz nach § 7 BGB (a.F.) und um die Domizilnahme, welcher ein Mensch ohne Land- und Bodenrechte nicht nehmen kann.
https://dejure.org/gesetze/BGB/7.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Domizil

Hierzu benötigt man IM System festgestellt eben nicht die (alltäglichen) Jedermannsrechte, sondern die Eigenschaften und die Rechtstellung als Deutscher!

Beleghafte Land- und Bodenrechte kann man nur als der Eigentümer über die originäre Gemeinde haben.

Wenn diese Ansprüche nicht beantragt werden (z.B. durch Auftrag zur Berichtigung im Grundbuch), so verfällt der Anspruch (n.m.K.n nach Ablauf des 28.10.2017 – 24 Uhr)
Im BGB § 900 wird vom sogenannten „Ersitzen“ geredet.
https://dejure.org/gesetze/BGB/900.html

Als Nachweis benötigt man als nachgewiesener Deutscher:
* den Auszug aus dem Liegenschafts-Kataster mit Beglaubigungsvermerk, korrekter Unterschrift, dem Dienstsiegel
und
* der Gemarkungskarte im Zeitraum möglichst von 1871-1914 (nicht die BRiD-Flurkarte).

Wichtig: Das Grundbuch beim [Amts]gericht unterliegt lediglich dem Glauben bzw. der Vermutung! Und diese Vermutung ersetzt im Streitfall den Beweis. Daher müssen zwingend die Landgemeinden IN den damals gültigen Gemarkungsgrenzen durch den Rechteträger per Nachweis aktiviert werden! Dann liegt man auch in der gesetzlichen Erbfolge, was ein „deutsch“ nicht sein kann.
https://www.agmiw.org/?page_id=829
Daher beim Amtsgericht die Berichtigung im Grundbuch beauftragen!

Land- und Bodenrechte haben nun einmal nur die gesetzlichen Deutschen durch Abstammung gemäß dem RuStAG v. 1913.

Dies im speziellen auf ihren (aktivierten) staatlichen Gemeinden. Alle andern Besitztümer der ethnischen Deutschen verweilen (noch) auf Hoher See (hier: Seerecht; auch der Begriff der „Nation“ stammt daher) oder liegen (immer) noch am MeeresGRUND (Grundgesetz! ^^). Die neuen Siedler (Migranten MIT Staatsangehörgkeit) warten schon darauf die Landnahme (Claim abstecken) anzugehen!

Noch einmal: Den Anspruch darauf hat aber kein Mensch, sondern nur ein nachgewiesener Deutscher mit den bürgerlichen Rechten, der dem Schein-„Staat“ BRiD nicht angehört.

Bodenrechte haben auch nichts mit Gebietsrechten zu tun!

Siehe ergänzend hierzu auch:
https://www.agmiw.org/?p=1383

Frage: In welchem „Staat“ leben wir denn nun?

a. In der Bundesrepublik (in) Deutschland?
Diese wurde von H.D. Genscher 1990 bei der UNO abgemeldet.
➡ https://www.agmiw.org/?page_id=793
b. In GERMANY?

Eine NGO (Nicht-Regierungsorganisation), seitens H.D. Genscher 1990 bei der UNO angemeldet. Auf wessen Weisung?
https://www.youtube.com/watch?v=-PX8Jyp7cRk
c. In Deutschland?
Eine Begriffsdefinition. Auf welcher Landkarte und auf welchem Globus findet man diesen Staat?
d. In dem „Vereinten Wirtschaftsgebiet“?
➡ https://dejure.org/gesetze/GG/133.html
https://www.agmiw.org/?page_id=771
e. In einer US-Kolonie?
f.  Als Staatenlose und bald ohne „Nation“albewusstsein in der EU (= 4.tes Reich; Rechtsnachfolger des 3. Reichs? )? Alsbald als Folge von „Länder“-Separationen?! Und wie ist das nun mit den „Reichsbürgern“?
https://www.youtube.com/watch?v=Q-lcMyEa5tQ&feature=youtu.be
g. Im alleinigen Völkerrechtsubjekt „Deutsches (Kaiser)Reich“ auf deutschem Boden?
h. In einer Matrix? 🙂
i. In einem Treuhandverhältnis? Dies weil nahezu alle Staaten weltweit Firmen sind und es ausschliesslich um den Gewinn geht, den die Personen erwirtschaften?

Fazit:

Entzieht dem System seine Daseinsberechtigung! Verwaltet Euch selbst! Wenn das System niemand mehr zum verwalten hat, was passiert dann?

Warum wohl denken die Regierenden schon laut nach die „Verwaltung“ abzuschaffen. Wer ist schneller? Der Hase oder der Igel?

Wann kommen die Politik-Marionetten mit der Idee um die Ecke, die „Länder“ von der BRiD zu separieren?
https://www.agmiw.org/?p=2389

Wann werden die Bediensteten der Firma Polizei sich nicht mehr strafbar machen durch illegale Handlungen gegenüber gesetzlichen Deutschen? Immer daran denken, dass die Staatshaftung in 1982 aufgehoben wurde! Warum wohl benötigt ein Polizist eine private Diensthaftpflichtversicherung? Der Vorgesetze ist immer aussen vor und wirft den „einfachen“ Polizisten dem System zum Fraß vor. Man erinnere sich an die Urteile zu den „Mauerschützen“ an der damaligen innerdeutschen Grenze. Wurde da etwa der jeweilige Vorgesetze verurteilt oder der einfache Schütze? Eure „persönliche“ Entscheidung, liebe Polizisten!
https://www.agmiw.org/?p=1640

Ergänzend hierzu finden wir gemeinsam – unabhängig von Ideologien wie Exilregierungen, Verwesern, Verfassungsgebenden Versammlungen, Freistaaten, Naturgemeinden u.v.m. – den Weg „Zurück in die Zukunft“, indem wir über die Aktivierung und Organisation der originären Gemeinden die notwendige Rechtstaatlichkeit herstellen.
Seid Euch im klaren darüber, dass sämtliche Gruppierungen seitens des Systems unterwandert sind.

Dies ohne Parteien, Petitionen oder Revolten – friedlich und legitim!
Es liegt an jedem Selbst, ob er sich diesem Land, seinen Völkern, seiner Heimath und Kultur zum Wohle Aller verpflichtet fühlt.

Erreicht unsere Mitmenschen, eure Nachbarn, eure Arbeitskollegen und klärt diese über den Sachverhalt auf.
https://www.agmiw.org/?p=2065

Man darf auch hierbei nicht vergessen, dass es im „Deutsche Reich“ keine wirkliche(n) Einheitslösung(en) geben kann. Sondern es sind eher 25+1 souveräne (Bundes)Staaten mit ca. 76.0000 Gemeinden. Unsere einzige Basis stellt die gültige Verfassung von 1871 dar, den jeweiligen Staatsverfassungen und den entsprechenden Gemeindeordnungen.

DR Gemeinden-ÜbersichtEs gibt es auch eine machbare Lösung IM System über den Artikel 28 (1) letzter Satz und Absatz (2):
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_28.html
https://www.agmiw.org/?p=1524

Wer diese Freiheit haben will, der wird auch darum „kämpfen“ müssen! Geschenkt wird uns nichts! Abholen müssen wir es uns schon selbst!

Ich habe mich für diesen Weg entschieden!

Wie ist es mit DIR? Bist DU dabei? Es würde mich freuen!


Ergänzend hierzu eine Abhandlung von Gerd Peifer:

Wie es möglich war, den Personen-Rechtskreis den Menschen aufzuerlegen und trotz dessen schädigenden Auswirkungen, unerkannt und unbewußt zu praktizieren und Behördenmitarbeiter immer wieder gegen ihre Mitmenschen arbeiten zu lassen:

A) In der Ausbildung wurde durch eine Zertifizierung (mit Abschluß) die Illusion geschaffen, daß die Rechtgrundlagen erschöpfend geschult worden seien.
(Viele Jahre Studium an der falschen Stelle und bestimmte Auslassungen und Halbwahrheiten können schon die Illusion schaffen, daß man studiert hat.)

B) Es wurden und werden wichtigste Ausbildungsinhalte weggelassen, wie z.B.:

– die Grundrechte (keiner der Behördenmitarbeiter kennt diese Grundrechte GG Art. 1-19 und mißbraucht seine Macht und verstößt tagtäglich dagegen ohne zu prüfen, daß sie sogar gegen die Gesetze z.B. das Zitier-Gebot verstoßen haben)
– das Völkerrecht (er weiß nichts über die Völkerrechte, z.B. Art. 25 sagt, die Völkerrechte gehen dem Grundgesetz vor
– die Menschenrechte (unbekannt)
– das Genfer Abkommen (unbekannt – da werden wir ansetzen, denn jeder Mitarbeiter in den Behörden ist verpflichtet, in einer Verpflichtung, sogenannten Obligationen, dieses GA nicht nur zu kennen, sondern sogar bei sich zu führen, wer dagegen verstößt, verstößt gegen das GA und wer das nicht kennt, dieses GA, der kann den Menschen gar nicht erkennen,
der denkt immer, er hätte eine juristische Person oder Objekt vor sich)
– UN-Resolutionen (sie kennen auch die UN-Resolutionen natürlich nicht
und sie kennen auch nicht die Rechtsphilosophischen …)
– Rechtsphilosophische Grundlagen, wie die Vollmachtregel oder der kategorische Imperativ

C) In der Folgezeit wurden weder Grundgesetz, noch Menschenrecht-Resolutionen, noch Genfer Abkommen, noch BGH-, noch BVerfG-Urteile geschult. (Alles immer mit Weisungen, Anweisungen, Erlassen, Präzedenzfällen, Kollegen befragen, Muster, die man in der Schublade hat oder im Computer und Mustertexte und Textbausteine (damit werden Verbrechen ausgeübt aus Gründen …)
Gründe:
– Zeitmangel (weil, ohne die Überprüfung der Rechtsgrundlagen geht natürlich alles viel schneller)
– Personalmangel
Die rechtlichen Anforderungen wurden rechtswidrig durch Weisungen, Erlasse und Verordnungen ersetzt.
So ist die Tatsache zu erklären, daß die meisten Menschen, die ohne eigenen Anruf der Polizei begegnen, spontan Angst haben, zu Unrecht und gegen die Menschenrechte diszipliniert zu werden.

D) Alle berechtigten, unwiderlegbaren und sogar unanfechtbaren
Vermutungen, Hinweise und Beweise von Rechtsforschern, Verfassungs-rechtlern, Strafrechtlern und Menschenrechtsaktivisten darauf, daß
– grundregelbrechende, fehlerhafte Justiz angewendet wird, werden per Reflexreaktion in den Augen der Bediensteten, im Irrtum oder bewußt, als „krude Rechtauffassung“, [als seltsame Weltanschauung] abgewiegelt und lächerlich gemacht, weil unterstellt wird, ein echter Straftäter versuche,
sich mit seiner Kritik am Rechtsystem der Strafverfolgung zu entziehen.
– Gründe:
– Echte Straftäter werden mit denselben nichtigen rechtsverstoßenden Regeln verurteilt und justiert, die auch für NICHT-Straftäter angewendet werden. (damit steht man mit falschen Regeln immer zu Unrecht gemaßregelt unter der Gewalt)
Hierdurch gehen alle Hinweise auf von der Justiz verursachte
Rechtsunsicherheiten, Rechtbrüche und Rechtbeugungen ins
Leere und werden ignoriert, damit überhaupt weiterhin
gegen echte Kriminelle vorgegangen werden kann.
– Viele Straftäter gibt es nur deshalb, weil über 70% der Produktivitäts-ergebnisse an staatlich unterstützte Schwerstkriminelle ausgehändigt werden, (wir kennen das, an Banker, Konzerne, deren Besitzer im Hintergrund, die wir alle gar nicht kennen, wir kennen nur die Politiker, die von ihnen bezahlt werden) worauf bei den Schwächsten Mangel, Neid, Frust, Drogensucht, u.a. entsteht. (auch beliebige Beschaffungs-
kriminalität und dadurch haben wir Straftäter, diese wurden gar nicht als Straftäter geboren) – [das kriminelle und kranke
System hat sie durch Ressourcen-Entzug erst auf diesen
Weg genötigt]
– Immer dann, wenn der Mensch dem Trickbetrug „Personen-Mensch-Identitäts-Mißbrauch“auf die Spur kommt, beachten die
„Weisungstäter“ in den Institutionen weder das Grundgesetz,
noch das Völkerrecht, (noch die Menschenrechte).
– Die Justizorgane werden mißbraucht, die schwerstkriminellen „Staats- Piraten“ (Lobbyisten aller Couleur) vor den Menschen- und Grundrechts-fordernden (Grundrechte-einfordernden, den Grundrechteträgern)zu schützen.
– Dadurch, daß durch rechtswidrige Zerstörung der Gewaltenteilung faktisch nur ein von der Lobby voll kontrolliertes Organ [Ministerium der Justiz, Staatsanwaltschaft, Gerichte, Polizei] agiert, haben wir eine „Mehrfach- Agentenfunktion“ der Behörden.
– Die Behörden dienen ALLEN (diesen Schwerstkriminellen),
nur nicht dem Menschen! ENTGEGENGESETZT ZUR GENFER KONVENTION.
E) Nach der Kapitulation 1945, waren fast ausnahmslos führertreue Reichsbürger des 3. Reichs in Parteien, Ämtern, Gerichten, Finanzämtern weiterhin tätig,
Sollte sich jeder selbst mal Gedanken,wo man lebt und ob es einem wirklich so gut geht,wie man noch glaubt.Wahrscheinlich gehts nur denen gut, die ihr GUT im materiellen Bereich sehen und glauben.

Vom Rechteträger zur Gemeinde-Aktivierung

Weltweit gibt es meines Wissens – außer dem Deutschen Volk (den Deutschen Völkern) – kein anderes Volk, das die Möglichkeit besitzt, sich heute noch als homogenes Volk auf Basis staatlichen Rechts rechtswirksam (!) definieren zu können, weil sein „Staat“ von einer nicht-staatlichen Verwaltung nur verwaltet, aber nicht betrieben werden kann (!), wobei diese Verwaltung keinerlei Macht besitzt, für das Staatsvolk einen Friedensvertrag wirksam abzuschließen!
Dies liegt daran, dass seit 1918 niemand – alle seitherigen Selbst- und Fremdverwaltungen und deutschen Parteien eingeschlossen! – an einem Friedensvertrag für das Deutsche Volk interessiert war und ist.

Aber:

Weil gültiges deutsches Recht von 1913 verborgen und von niemandem entzogen werden kann und ungenutzt daliegt, können wir als lebende Abkömmlinge unserer vor 1914 im deutschen Staat geborenen Ahnen – heute (!) – genau diejenige Rechtsstellung erwerben, die wir für die Herstellung des Weltfriedens zwingend benötigen!
Die Welt wartet auf uns, die Deutschen! Und viele schlafen. Noch. Wacht endlich auf!
Gut – viele sind zwar wach, aber hilflos. Keiner weiß richtig was gemacht werden kann. Aufklärung tut Not! Was kann man tun? Wie muss ich was anstellen?

1. den Nachweis erbringe, daß Du Deutsche(r) bist.
2. Dich einer aktivierten Gemeinde anschließen und dort aktiv mitwirken!
3. Informiere Dich unter www.gelberschein.info

http://www.wilhelm-der-zweite.de/dokumente/abdankungsurkunde.php

„Ich verzichte hierdurch für alle Zukunft auf die Rechte an der Krone Preussens und die damit verbundenen Rechte an der deutschen Kaiserkrone. Zugleich entbinde ich alle Beamten des Deutschen Reiches und Preussens sowie alle Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften der Marine, des Preussischen Heeres und der Truppen der Bundeskontingente des Treueeides, den sie Mir als ihrem Kaiser, König und Obersten Befehlshaber geleistet haben. Ich erwarte von ihnen, dass sie bis zur Neuordnung des Deutschen Reichs den Inhabern der tatsächlichen Gewalt in Deutschland helfen, das Deutsche Volk gegen die drohenden Gefahren der Anarchie, der Hungersnot und der Fremdherrschaft zu schützen.

Das ist der Inhalt der erzwungenen Abdankung des Kaisers. Deshalb haben wir auch heute noch 1914!

Wer ist der Inhaber der tatsächlichen Gewalt? Beim „googlen“ findet man unter diesem Begriff die Reichsgewalt. OK, und wer hat die nun? Reichsdeutsche ja, nicht jedoch Reichsbürger und auch keine Bundesbürger!

Wer ist Reichsdeutscher?
§ 1 RuStAG 1913:
Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 33 bis 35) besitzt.

Natürlich haben alle BRD Behörden ihre skurillen Dienstanweisungen auf dem Tisch liegen und sehen in Jedem dann auch gleich einen Reichsbürger.
Warum? Man könnte ja der Wahrheit auf der Spur sein.

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Historische Fälschung oder der Masterplan?
https://www.youtube.com/watch?v=C3xLlrEgV14

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Die HKLO und der Weltfrieden über die Gemeinden

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Angenommen, wir haben einen Freund, nennen wir ihn Wilhelm.

Wilhelm wurde in eine Schlägerei verwickelt und hat ein Schädel-Hirn-Trauma erlitten. Er liegt in Koma, und die Ärzte meinen, daß man ein möglichst lang andauerndes künstliches Koma aufrecht erhalten sollte. In einer solchen Situation wird ein Treuhänder bestellt. Dieser übernimmt treuhänderisch für Wilhelm die Geschäfte. Er soll das Haus und den Hof von Wilhelm erhalten und die anfallenden Kosten aus den anfallenden Einnahmen zahlen, bis Wilhelm wieder auf den Beinen ist. Dann soll natürlich Wilhelm seine Geschäfte irgendwann wieder eigenverantwortlich
erledigen. Als Treuhänder wird Paul rechtmäßig eingesetzt. Das Koma von Wilhelm dauert unerwartet lange, und Paul erledigt die Geschäfte von Wilhelm treuhänderisch weiter. Paul hat jedoch einen persönlichen Feind, nämlich Adolf. Adolf ist seit langem der Meinung, die Geschäfte die Paul treuhänderisch für Wilhelm erledigt, sollte man ganz anders handhaben.
Adolf schlägt deshalb auf Paul ein, und Paul landet ebenfalls, wie
vorher Wilhelm, auf der Intensivstation. Auch er wird wegen schwerer Verletzungen ins künstliche Koma gelegt. Nun ist die Frage, wer wird der Treuhänder von Wilhelm, da Paul ja nun ausgefallen ist. Und außerdem muß noch ein Treuhänder für Paul gefunden werden, sein Haus und sein Hof sollen auch weiter existieren, bis Paul wieder aufwacht. An dieser Stelle kommt Adolf eine glänzende Idee. Er macht sich selbst (nicht ganz legal) zum Treuhänder von Paul. Obgleich Adolf nur der Treuhänder des
Treuhänders ist, übernimmt er damit auch die Treuhänderschaft, die Paul bisher für Wilhelm ausgeführt hat. Somit hat Adolf die Treuhänderschaft auch für Wilhelm, aber nur mittelbar.

Das ist bis hierhin relativ einfach.

Nun hat sich Adolf in seinem Bekanntenkreis durch unvornehmes Verhalten unbeliebt gemacht, und hat deshalb einige Feinde. Adolf wird von seinen Widersachern in eine Schlägerei verwickelt und stirbt. Da Adolf tot ist, braucht es für ihn keinen Treuhänder. Allerdings muß ein Ersatz-Treuhänder für Paul gefunden werden. Dieser wäre dann auch  gleichzeitig mittelbar wieder Treuhänder für Wilhelm.
Auf die Idee, Wilhelm aus dem künstlichen Koma herauszuholen kommt man gar nicht erst. Schließlich will man Wilhelms Eigentum für sich selbst nutzen, was mit Wilhelms Erwachen nicht mehr möglich wäre.
Und Tatsache, es findet sich ein alter Freund von Adolf. Er heißt
Konrad. Dieser läßt sich zu seinem Nachfolger bestellen. Konrad übt nun die Treuhänderschaft über Paul aus, und übernimmt damit auch Pauls frühere Verpflichtung, Treuhänder über Wilhelm zu sein. Nun verstirbt jedoch Paul auf der Intensivstation. Konrad kann nicht mehr der Treuhänder von Paul sein, da das Treuhandschaftsverhältnis mit dem Tod von Paul beendet ist. Damit hängt jedoch Wilhelm gewissermaßen „in der Luft“. Es gibt keinen Treuhänder mehr für ihn, da der Treuhänder tot ist und der Treuhänder des Treuhänders damit nicht mehr auf ihn durchgreifen
kann.
Nun sollte es möglich sein, daß man Wilhelm endlich aus dem Koma holt, in dem er schon lange genug dahingemodert ist.
Damit hätte der ganze Spuk endlich sein Ende.

+++++

Übertragen auf unsere staatsrechtlichen Fragestellungen ergibt sich folgendes Bild:

Die 26 Einzelstaaten im Staatenbund „Deutsches Reich“ waren legitime Staaten, die im Ersten Weltkrieg eine militärische Niederlage erlitten haben. Diese Staaten wurden handlungsunfähig gestellt und ein Konstrukt namens „Weimarer Republik“, errichtet. Diese „Weimarer Republik“ ist rechtswidrig zustande gekommen und hat die Staaten des Deutschen Reiches rechtswidrig handlungsunfähig gestellt und in der Folge gewissermaßen
lediglich treuhänderisch verwaltet. Im Weiteren wurde diese „Weimarer Republik“ ihrerseits durch das sogenannte „Dritte Reich“ rechtswidrig handlungsfähig gestellt. Dieses „Dritte Reich“ ist ebenfalls rechtswidrig zustande gekommen und hat die rechtswidrige „Weimarer Republik“ in der Folge rechtswidrig treuhänderisch verwaltet. Wir haben es somit beim „Dritten Reich“ mit einem rechtswidrigen Treuhänder eines rechtswidrigen Treuhänders zu tun.

Die „BRD“ ist von den westlichen Besatzungsmächten als eine
Kolonialverwaltung und gleichzeitig als Weiterführung des „Dritten
Reiches“ konzipiert worden. Sie war zunächst als Weiterführung des
„Dritten Reiches“ ein rechtswidriger Treuhänder der rechtswidrigen
„Weimarer Republik“, und damit mittelbar der rechtswidrige Treuhänder des Deutschen Reiches (Kaiserreich).

Mit der Abzahlung der Forderungen aus dem Versailler Diktat im Jahre 2010 durch die Kolonialverwaltung „BRD“ ist das Weimarer Grundregelwerk vom 11.08.1919 als Auflage des Versailler Diktates erloschen. Damit gibt es keinen Treuhänder mehr für die 26 Einzelstaaten im Staatenbund Deutsches Reich.

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Bussi an Rainer, Gerd und Manu für die Inspiration!

Seehandelsrechte gelten ab 2016!

Seehandelsrechte, die auf hoher See, auf staatenlosem Gebiet wirken?

Aber warum gerade bei uns? In unserer Gemeinde?

Darauf gibt es eine Antwort, die selbst die Verantwortlichen überraschen dürfte:

Die Bürgermeister hatten in den Jahren 2007/ 2008 auf Anordnung des Vereins „Europäische Union“ ihre Gemeinde als Unternehmen anzumelden. Seitdem ist die Gemeinde als Unternehmen auch bei D&B (www.upik.de) unter dem Namen des damaligen Bürgermeisters – später dem Geschäftsführer – eingetragen. Seitdem heißt es nun der Bürgermeister als Synonym für einen voll haftenden Geschäftsführer.

z.B. die Niedersächsische Landesverfassung wurde zum „Niedersächsisches Kommunalgesetz“!
Eine Verfassung ist nun ein Gesetz? Was hat sich geändert?

Mit dieser Unternehmensregistrierung hat die Gemeinde ihre bisherige Gebietskörperschaft verloren und ihre hoheitliche Macht verwirkt. Das heißt, seitdem sind unsere Gemeinden ein staatenloses Gebiet ohne Gebietsgemarkung und stehen somit unter dem Seehandelsrecht.

Ämter (staatliche Institutionen):

sind weisungsbefugt, Entscheidungsträger, Rechtssubjekte mit Rechtsfähigkeit

 Behörden:

sind Aufgabenstellen der öffentlichen Verwaltung, Dienstleister ohne eigene Rechtsfähigkeit

Behörden sind nicht grundrechtfähig und können auch nicht über die Rechte der Menschen entscheiden.

Mit dem ESM, CETA und TTiP kommen ab 2016 die Piraten an die Macht! Während wir uns noch alle verwundert fragen, warum die Seehandelsrechte in unserer Gemeinde wirken können.

Die Piraterie auf Hoher See gab dem Siegeszug des Handelsrechtes die Grundlage! Einige Handelsformen haben ihren Ursprung in der Piraterie, denn Korsaren und Piraten hatten oft eine ähnliche Geschäftsgrundlage:

Schiffe, Ausrüstung und Besatzung wurden von Privatleuten und nicht selten von Aktiengesellschaften finanziert, deren Anteilscheine dem Käufer einen entsprechenden Anteil an der Beute sichern sollte. Selbst die Kaperbriefe, die späteren „Lettres de Margue“ gelten als Vorlage der Genfer Konventionen.

Der internationale Meeresboden (das „Gebiet“) und die Hohe See unterliegen keiner Souveränität. Das moderne Seevölkerrecht wird vor allem durch das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 (SRÜ) bestimmt.

Seit 1994 unter Verwaltung der internationalen Meeresbodenbehörde = Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen.

Diesen staatenlosen Zustand der Gemeinden können nur deren wahlberechtigten Bürger wieder ändern. Die Grundlage zu dieser, fast weltweit einzigen Chance, die Wirkung der Seehandelsrechte auszuschalten, bietet die, noch existierende staatliche Grundlage des „Deutschen Reich“. Darin scheint auch einer der Gründe für die Pressehetze gegen die Reichsdeutschen bzw. Reichsbürger ursächlich begründet.

Dennoch bestätigt der Bundestag aktuell, dass nicht nur die Gemarkung der Gemeinden vor 1914 noch gültig sind.

Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ Auswärtiges/Antwort – 30.06.2015

Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033).

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Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der „These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches“ erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, „damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann“.

Nun, hier ruft der Dieb: „Haltet den Dieb!“. Denn jeder Bundespersonalausweisträger ist ein „Nazi“ Dumm gelaufen!

So scheint es, wir leben in einem Staat der gar keiner ist und keiner sein kann (oder will). Ein Staat, der nicht vom Volk gebildet, sondern von Unternehmen gegründet und nun von skrupellosen Konzernen ausgebeutet wird. Dies, weil zu wenige von uns mit bekommen haben, wie wir langsam aber sicher zu Staatenlosen gemacht wurden.

Die Gemeinde ohne Bodenrecht hat mit dem, seit 2011 verordneten Verwaltungsprogramm Doppik-Kom das Hab und Gut der Gemeinde als Jahresressource aufzulisten, um dann als Wertpapier auf den Aktienmärkten gehandelt zu werden. Dort wird zur Wertsteigerung auch Wald-, Wattflächen, Vögel und Bäume gelistet (Anm.: über UNICEF).

Darum geht es für uns nur über die Reaktivierung und Reorganisation der Landgemeinden – dies als kleinste staatliche Stelle.

Es liegt nun an uns, hierbei aktiv zu sein und mit zu helfen.

++++

Eine Gemeinde, die ihr früheres Eigentum an ehemaligen Wege- und Grabengrundstücken wegen deren Buchungsfreiheit nicht nachweisen kann, ist als Restitutionsberechtigte anzusehen, wenn mit hinlänglicher Sicherheit auszuschließen ist, dass die Grundstücke bei deren Überführung in Volkseigentum im Eigentum eines Anderen gestanden haben.

Rechtsgebiete:
EV, VZOG

Vorschriften:
§ EV Art. 21 Abs. 3, § EV Art. 22 Abs. 1 Satz 7, § 2 Abs. 1 Satz 6 VZOG

Stichworte:
Vermögenszuordnung, öffentliche Restitution, Rückübertragung, Alteigentum, Buchungsfreiheit von Grundstücken, Wegegrundstück, Grabengrundstück, Gemeinde, Interessentengemeinschaft, Gutsbezirk, Bodenreform, Beweisnot, Beweismaß

Verfahrensgang:
VG Berlin VG 15 A 280.01 vom 15.12.2005
http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=210607U3C32.06.0

Inspiriert durch Gerd P f e i f e r

Die Bedeutung der Staatsangehörigkeitsurkunde – Teil 1 & Leitfaden Reaktivierung einer Gemeinde

Die BRD Verwaltung – seit 1990 im Handelsrecht – und im Auftrag der Alliierten, die sich an die HLKO (nach Völkerrecht) halten müssen, haben seit 1949 die offiziellen Melderegister aus der Zeit von vor 1914 weitergeführt !

Wenn eine reaktivierte Gemeinde die Geschäftsfähigkeit übernimmt, (mehr als 50 % der Bundesstaatsangehörigen – vor 1914) übernimmt sie auch das Melderegister. Ab da können wir selbst die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat bestätigen.

Die Staatsangehörigkeitsurkunde (Gelber Schein) gibt es in drei (3) Ausführungen!

Unterscheidungsmerkmal sind der Vorname und der Familienname. Es kommt auf den richtigen Feststellungsantrag nach RuStAG 1913 gemäß § 4.1 und auf die zu erbende (vom Vorfahren zu dieser Zeit) Staatsangehörigkeit des jeweiligen Bundesstaates an.  Die Alliierten haben angeordnet, daß die Staatsangehörigkeit  nachgewiesen werden muß! Die Ausweise der Verwaltung der BRD bestätigen keine Staatsangehörigkeit. Die BRD und die Alliierten  können es nur anhand der Melderegister bestätigen und für sich selbst feststellen.

Bundesstaatsangehöriger ist nur der, der seinen Stammbaum bis vor das  Jahr 1914 nachweisen kann. Staatsangehöriger oder Apolide ? Wer keinen entsprechenden Vorfahren innerhalb der Grenzen von 1914 nachweisen kann ist aussen vor.

Eintragungsmöglichkeiten im „Gelben Schein“:

a) Max Mustermann  (Bundesstaatsangehöriger mit Staatsangehörigkeit)
b) Max MUSTERMANN (Kolonieangehöriger – Halbsklave)
c) MAX MUSTERMANN (BRD – Angehöriger – Vollsklave)

Siehe auch unsere Ausarbeitung bis zum Jahr 2013.
Deutsche Ansichten: http://workupload.com/file/gExuCxwY

Das Ausländergesetz (AuslG-VwV) sieht vor, dass jeder Bundesbürger der seine Staatsangehörigkeit nicht mit einer Staatsangehörigkeitsurkunde nachweisen kann, wie ein Ausländer zu behandeln ist.

“1.2.1 Ausländer ist jede natürliche Person, die weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt noch als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling im Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat (Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit) oder diesen Status durch Abstammung oder – bis 31. März 1953 – durch Eheschließung erworben hat.”

“1.2.3.1 Deutsche, die zugleich eine oder mehrere fremde Staatsangehörigkeiten besitzen, sind keine Ausländer i.S.d. Ausländergesetzes (inländischer Mehrstaatler). Bestehen Zweifel, ob jemand Deutscher ist, obliegt die Klärung der Staats- angehörigkeitsbehörde. Bis zur Klärung ist er als Ausländer zu behandeln. Beruft sich ein Ausländer darauf, Deutscher zu sein, hat er dies gemäß § 70 Abs. 1 nachzuweisen (z.B. durch Staatsangehörigkeitsurkunde).”

Im Personalausweisgesetz wird explizit auf juristische und natürliche Personen (§ 1 BGB von 1896) hingewiesen. De facto besitzt die juristische Person keine Rechte, da seine keine Staatsangehörigkeit besitzt.  § 28 Antrag – Personalausweisgesetz (PAusw.V) – der NRO BRD (1) Um das Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 Absatz 2 Satz 1 des Personalausweisgesetzes überprüfen zu können, muss ein Antrag nach § 21 Absatz 1 Satz 1 des Personalausweisgesetzes enthalten:

1. Angaben zur Identitätsfeststellung von juristischen und natürlichen Personen; bei natürlichen Personen sind dies insbesondere der Familienname, die Vornamen, der Tag und der Ort der Geburt sowie die Anschrift der Hauptwohnung; bei juristischen Personen sind diese insbesondere der Name, die Anschrift des Sitzes, die Rechtsform und die Bevollmächtigten; außerdem ist in diesem Fall eine Kopie des Handelsregisterauszugs oder der Errichtungsurkunde beizulegen.

http://www.gesetze-im-internet.de/pauswv/__28.html

Die gesamte Loslösung vom Verwaltungssystem der BRD, seit 1990 im Handelsrecht (HGB), kann nur mit einer reaktivierten Gemeinde gelingen.

1. Kündigung aller Handelsverträge und Rückgabe des juristischen Person nebst Personalausweis.
2. Abmeldung der juristischen Person im System BRvD bei der Gemeide im Handelsrecht (Melderegister – Umzug ins Ausland).
3. Bestätigung des Wohnsitzes in der aktivierten Gemeinde nach  § 7 des BGB von 1896. Gemeindeaktivierung !

Punkt 1) und Punkt 2) kann man nach Erhalt des Gelben Scheins und EStA-Registerauszugs angehen!

Für Punkt 3) nehme man eine der bereits reaktivierten Gemeinden oder – noch besser – man reaktiviert seine eigene Gemeinde vor Ort.

Erstinfos zur Reaktivierung und Reorganisation von Gemeinden
Die Gemeinde wird von mindestens 7 Souveränen reorganisiert. Das sind dann die wahlberechtigten Gemeindebürger. Die Gemeindeangehörigen sind die Gemeindeeinwohner. Sie haben gegenüber der Gemeinde die gleichen Rechte und Pflichten. Jeder Angehörige der Gemeinde kann Gemeindebürger durch die Erlangung der Souveränität werden. Nur Souveräne können in den Gemeinderat oder zum Bürgermeister gewählt werden. Die Gemeinden (Gebietskörperschaften) werden parallel zu den bestehenden Gemeinden (Körperschaften des privaten Rechts) wieder errichtet bzw. reaktiviert.
Die Amtsgeschäfte und die Steuern gehen auf die Gebietskörperschaften (Succession) über. Die bestehenden Gemeinden bleiben noch so lange bestehen, wie sich Personen dort weiterhin verwalten lassen wollen. Aber wenn sie niemand mehr braucht, benutzt und anerkennt, verschwinden diese Verwaltungen der Alliierten von selbst mangels Einnahmen und Bürgern. Auch deswegen, da die Alliierten nach der HKLO die Gemeinden finanziell unterstützen müssen.
Leitfaden
  1. Zusammenkunft von mindestens 7 souveränen Menschen (Männer über 25 Jahren) mit einer Bundesstaaten-Angehörigkeit (über den Gelben Schein). Diese müssen den Wohnsitz in der zu reaktivierenden Gemeinde nehmen. § 7 BGB. Man  muss nicht dort seinen festen Hauptwohnsitz haben
  2. Annahme der Vorschläge & die Abstimmung über den Gemeindenamen
  3. Es erfolgt die Gemeindegründung mit dem Gründungsprotokoll
  4. Danach die Wahl des Gemeinderats und / oder die Wahl des Bürgermeisters / des Stellvertretenden Bürgermeisters
  5. Amtliche Vereidigung des Gemeinderats / des Bürgermeisters auf die jeweilige Staats- bzw. Landesverfassung
  6.  Aufnahme / Beginn der Gemeindetätigkeit durch die Beauftragten (Reorganisation)
  7. Frauenwahlrecht einführen :-))) Sehr, sehr wichtig!!!
  8. Bei der Aktivierung aber auch daran denken, daß die Gemarkungen aktiviert werden und aus dieser Gemarkung die Gebietskörperschaft entsteht.
Eine solche reaktivierte Gemeinde – siehe auch weiter unten im Text GG Art. 28 (1) – kann:
  • eigene Beamte bestallen (Bestallungsurkunde; seit 1945 gibt es keine Beamten mehr)
  • eigenes (Regional)-Geld auflegen; (Württemberger TALER o.ä.); der erste Schritt zum Grundeinkommen für Alle.
  • eigene Steuern erheben; der Steuersatz für Gewerbetreibende liegt bei 8-12%. Dieser Satz ist völlig ausreichend, da nur regionale Projekte finanziert werden.
    (in Verbindung mit eigenem Geld)
  • eigene Gerichte / Justiz aufbauen
  • Notare, Polizei, Kindereinrichtungen, Schulen
  • Etablierung von Mehrgenerationenhäuser
  • Nchhaltige Landwirtschaft ohne den Zwang Chemie nutzen zu müssen
  • Betriebe und öffentliche Einrichtungen aufbauen
  • KfZ-Kennzeichen
  • Einbürgern nach RuStAG von Menschen ohne Gelben Schein
  • kein Impfzwang, TTIP,  Fracking und vieles mehr
  • etc. ff.
Die Gemeinden sind – nach der Familie – die kleinsten Einheiten. Aus den Gemeinden heraus werden die Entscheidungen eines Rates der Gemeinden (Amtshauptmannschaften) und der Regionen (Kreishauptmannschaften) oder des Staates (Preußen, Sachsen, Hessen, Bayern, Württemberg etc.) entschieden.
Das Subsidiaritätsprinzip findet seit 1871 hier Anwendung, als auch das bis 1990 geltende [Grund-Gesetz=GG], welches dieses Grundrecht aus dem römischen Recht übernahm.
Seit 1990 sind alle freiheitsliebenden Männer und Frauen aufgerufen, sich zu Ihren Staaten mit Ihren Verfassungen vor 1914 zu bekennen, um letztendlich auch einen Friedensvertrag zu machen. [ GG Artikel 146 ]
Bis 1914 war der deutsche Völkerbund mit seinen souveränen Einzelstaaten und ihren Verfassungen vom Volk legitimiert und völkerrechtlich anerkannt. Seit 1914 sind wir immer noch im Kriegszustand ohne einen Friedensvertrag. Verfassungen und gültige Gesetze können nur in Friedenszeiten geändert werden. Erst dann kann das jeweilige Staatsvolk eine zeitgemäße Verfassung in freier Wahl beschließen.
Seit dem 28. Oktober 1918 gab es im Deutschen Kaiserreich – UND auf deutschem Boden – KEINEN legitimen Gesetzgeber mehr.
Alle Statuten (Gesetze, Verordnungen und Satzungen) die nachher entstanden, sind lediglich geltendes Recht der Verwaltung der sogenannten Siegermächte.
Wir dürfen wieder dort anknüpfen, an die Zeit in der jeder Deutsche ein Volkssouverän war. Wir haben seit 1871 das Subsidiaritätsprinzip und seit 1990 ist jeder Deutsche ein Volkssouverän und diese wählen nicht, sie tun selbst was zu tun ist und zwar von unten nach oben.
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gg28
Im Klartext bedeutet dies, dass anstatt der bislang gewählten Körperschaft (BRiD-Politiker), die Gemeindeversammlung treten kann. Diese Versammlung sind die Mitglieder einer Gemeinde, also die dort lebenden Menschen. Diese Menschen können nun SELBST entscheiden, wie die Gemeinde (für alle Menschen) funktioniert, agiert und arbeitet. Dies heisst somit, dass uns die Alliierten in die Freiheit entlassen haben. Nur, die Menschen da draussen im Land verstehen es (noch) nicht. Man kann somit auch aus dem BUND= Bund mit dem Heiligen Stuhl (Vatikan) austreten, sofern man die Begriffsdefinitionen verstanden hat und für sich umsetzt. 😉
GG Art. 28 Abs. 2; VwGO § 42 Abs. 2; VwVfG § 80 Abs. 3
Eine Gemeinde, die im eigenen oder im übertragenen Wirkungskreis Ausgangsbehörde war, ist befugt (§ 42 Abs. 2 VwGO), einen Bescheid anzufechten, mit dem der Betrag der von ihr gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 VwVfG zu erstattenden Aufwendungen festgesetzt wird.
BVerwG, Beschluss vom 22. 1. 2001 – 8 B 258. 00; VG Halle
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Der Staat ist der Souverän (z.B. Württemberg, Bayern, Preußen)

Als Bundesstaat ist er Mitglied in einem Verein (Deutsches Kaiserreich).

Der Bundesstaat vergibt keine Staatsangehörigkeit.

Man hat seine Staatsangehörigkeit IN Württemberg, Bayern, Preußen etc.

Die natürliche Person ist nicht Mitglied des Vereins (Deutsches Kaiserreich), sondern sie ist Angehöriger eines Staates (Württemberg, Bayern, Preußen etc.) UND sie ist Zugehöriger einer Gemeinde als Bürger oder Einwohner je nach der Satzung dieser Gemeinde.

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Nachtrag für Inhaber des Gelben Scheins:
Wer die „Urkunde 146“ des Herrn Klaasen unterzeichnet (Willenserklärung) oder sich anderen „demokratischen“ oder sonstigen republikanischen (Reichs)Bewegungen anschliesst und zu deren Gunsten Willenserklärungen abgibt:
a) bewirkt u.U. einen Verlust seiner durch die Abstammung erworbenen Rechte; auch in bezug auf Handlungen seitens der BRvD ihm gegenüber.
Was steht den in Euren Willenerklärungen und Personenstandänderungen drin?
b) begeht Landes- und Hochverrat am deutschen Volk und seinem Bundesstaat (lest die Verfassung von 1871 bzw. die jeweilige Landesverfassung)
Man sollte wissen, warum man sich per Ahnennachweis seine Rechte zurück holt und wie man diese auch für sich selbst und im Sinne des Ganzen richtig nutzt.

Gemeinde Reorganisation – Erste Infos

Erstinfos zur Reaktivierung und Reorganisation von Gemeinden

Die Gemeinde wird von mindestens 7 Souveränen reorganisiert. Das sind dann die wahlberechtigten Gemeindebürger. Die Gemeindeangehörigen sind die Gemeindeeinwohner. Sie haben gegenüber der Gemeinde die gleichen Rechte und Pflichten. Jeder Angehörige der Gemeinde kann Gemeindebürger durch die Erlangung der Souveränität werden. Nur Souveräne können in den Gemeinderat oder zum Bürgermeister gewählt werden. Die Gemeinden (Gebietskörperschaften) werden parallel zu den bestehenden Gemeinden (Körperschaften des privaten Rechts) wieder errichtet bzw. reaktiviert.

Die Amtsgeschäfte und die Steuern gehen auf die Gebietskörperschaften (Succession) über. Die bestehenden Gemeinden bleiben noch so lange bestehen, wie sich Personen dort weiterhin verwalten lassen wollen. Aber wenn sie niemand mehr braucht, benutzt und anerkennt, verschwinden diese Verwaltungen der Alliierten von selbst mangels Einnahmen und Bürgern. Auch deswegen, da die Alliierten nach der HKLO die Gemeinden finanziell unterstützen müssen.

Leitfaden

  1. Zusammenkunft von mindestens 7 souveränen Menschen (Männer über 25 Jahren) mit einer Bundesstaaten-Angehörigkeit (über den Gelben Schein). Diese müssen den Wohnsitz in der zu reaktivierenden Gemeinde nehmen. § 7 BGB. Man muss nicht dort seinen festen Hauptwohnsitz haben
  2. Annahme der Vorschläge & die Abstimmung über den Gemeindenamen
  3. Es erfolgt die Gemeindegründung mit dem Gründungsprotokoll
  4. Danach die Wahl des Gemeinderats und / oder die Wahl des Bürgermeisters / des Stellvertretenden Bürgermeisters
  5. Amtliche Vereidigung des Gemeinderats / des Bürgermeisters auf die jeweilige Staats- bzw. Landesverfassung
  6.  Aufnahme / Beginn der Gemeindetätigkeit durch die Beauftragten (Reorganisation)
  7. Frauenwahlrecht einführen

Eine solche reaktivierte Gemeinde – siehe auch GG Art. 28 (1) – kann:

  • eigene Beamte bestallen (Bestallungsurkunde; seit 1945 gibt es keine Beamten mehr)
  • eigenes (Regional)-Geld auflegen; (Württemberger TALER o.ä.); der erste Schritt zum Grundeinkommen für Alle.
  • eigene Steuern erheben; der Steuersatz für Gewerbetreibende liegt bei 8-12%. Dieser Satz ist völlig ausreichend, da nur regionale Projekte finanziert werden.
    (in Verbindung mit eigenem Geld)
  • eigene Gerichte / Justiz aufbauen
  • Notare, Polizei, Kindereinrichtungen, Schulen
  • Etablierung von Mehrgenerationenhäuser
  • Nachhaltige Landwirtschaft ohne den Zwang Chemie nutzen zu müssen
  • Betriebe und öffentliche Einrichtungen aufbauen
  • KfZ-Kennzeichen
  • Einbürgern nach RuStAG von Menschen ohne Gelben Schein
  • kein Impfzwang, TTIP,  Fracking und vieles mehr
  • etc ff.

Die Gemeinden sind die kleinsten Einheiten. Aus den Gemeinden heraus werden die Entscheidungen eines Rates der Gemeinden (Amtshauptmannschaften) und der Regionen (Kreishauptmannschaften) oder des Staates (Preußen, Sachsen, Bayern, Württemberg etc.) entschieden.

Das Subsidiaritätsprinzip findet seit 1871 hier Anwendung, als auch das bis 1990 geltende [Grund-Gesetz=GG], welches dieses Grundrecht aus dem römischen Recht übernahm.

Seit 1990 sind alle freiheitsliebenden Männer und Frauen aufgerufen, sich zu Ihren Staaten mit Ihren Verfassungen vor 1914 zu bekennen, um letztendlich auch einen Friedensvertrag zu machen. [ GG Artikel 146 ]

Bis 1914 war der deutsche Völkerbund mit seinen souveränen Einzelstaaten und ihren Verfassungen vom Volk legitimiert und völkerrechtlich anerkannt. Seit 1914 sind wir immer noch im Kriegszustand ohne einen Friedensvertrag. Verfassungen und gültige Gesetze können nur in Friedenszeiten geändert werden. Erst dann kann das jeweilige Staatsvolk eine zeitgemäße Verfassung in freier Wahl beschließen.

Seit dem 28. Oktober 1918 gab es im Deutschen Kaiserreich KEINEN legitimen Gesetzgeber mehr.

Alle Statuten (Gesetze, Verordnungen und Satzungen) die nachher entstanden, sind lediglich geltendes Recht der Verwaltung der sogenannten Siegermächte.

Wir dürfen wieder dort anknüpfen, an die Zeit in der jeder Deutsche ein Volkssouverän war. Wir haben seit 1871 das Subsidiaritätsprinzip und seit 1990 ist jeder Deutsche ein Volkssouverän und diese wählen nicht, sie tun selbst was zu tun ist und zwar von unten nach oben.

Etwas zum schmunzeln:
https://youtu.be/OpFNlNK8j20

Eine gute Powerpoint-Präsentation der Leute vom Osnabrücker Landmark e.V.
Gemeinde Reorganisation