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Grundgesetz & 2+4-Vertrag – V1.5.

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Ich würde gerne wissen, wieso Herr Genscher den 2+4 Vertrag mit vor und Familiennamen unterschrieben hat, aber die Ratifizierung nur mit seinem Familiennamen. Wäre diese Ratifizierung nicht ungültig ? BGB § 126 Schriftform und BGB § 125 Nichtigkeit wegen Formmangels. Ich bedanke mich im voraus und distanziere mich von der sogenannten Reichsbürger Bewegung.
https://fragdenstaat.de/anfrage/24-vertrag/

Völkerrechtlich ist die Unterzeichnung mit dem Nachnamen als juristische Person ausreichend?  Na dann… 🙂
Wie hat Kaiser Wilhelm II. unterzeichnet? Als Mensch mit Wilhelm. Wie können also juristische Personen ohne Natürliche Person zu sein Werte schaffen?

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Carlo Schmid definierte das „#Grundgesetz“ als für die „einheitliche Verwaltung des Besatzungsgebiets der Westmächte“ gedacht. Also nicht „Regierung“, sondern „#Verwaltung“. Rainer Volk hält es für „wichtig, dass eben nicht von ‚Regierung’ die Rede ist. Dieser Unterschied ist wichtig, weil in Rüdesheim später die Wortbedeutung in ihrer Deutlichkeit verwischt wird.“
Zitat: Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages,
Verfasser: Dr. Jörg D. Krämer, Ausarbeitung WD 1 3010 – 038/08, Abschluss der Arbeit: 11. April 2008

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Das Grundgesetz – fälschlicherweise immer wieder von den Volkszertretern als unsere VERFASSUNG dargestellt – ist nicht mehr geltend, da der Geltungsbereich 1990 still und heimlich gelöscht wurde.

Erfreulicherweise hat das Löschkommando einen Fehler begangen. Wer aufmerksam den Art. 144 GG liest, wird dort auf die Länder verwiesen, in denen das GG gelten soll. Dies war in der alten (!) Fassung des GG der Art. 23. Nur stehen da aber keine Länder mehr drin.

Wie wir wissen, ist ein Gesetz ungültig, wenn der Bürger – auch ohne absolviertes Jurastudium – nicht nachvollziehen kann, wo dieses oder jenes Gesetz denn zu gelten hat. Daher heisst das Kind ja auch GELTUNGSBEREICH und nicht Anwendungsbereich oder sonst wie!

Die schlauen Löscher – da ertappt! – berufen sich nun darauf, dass der Geltungsbereich ja in der Präambel des GG definiert sei.

AHHHH JAAAAA! 🙄

Nun, ok, unser Interesse ist geweckt. Also schauen wir doch einmal nach, was denn nun eine Präambel de jure ist! 🙂

„Eine Präambel ist eine Einleitung zu Gesetzen oder völkerrechtlichen Abmachungen, häufig auch in Verträgen, in der die Absicht des Gesetzgebers, der Ausgangspunkt der Vertragschließenden etc. dargelegt werden. Die Präambel hat grundsätzlich keine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit, sie dient aber der Auslegung einer Verfassung, eines Gesetzes oder Vertrages. Anders im Recht der Europäischen Union, wo die Präambeln in Form der Erwägungsgründe die den Rechtsakten, insbesondere den Richtlinien, vorangestellt sind, Hinweise auf die authentische Auslegung des Rechtsaktes geben; also die Auslegung die der Normgeber beachtet wissen will.“
➡ Präambel

Na dann ist ja alles gut! 🙂

Und damit man nicht vergisst, was ein Grundgesetz überhaupt ist, bzw. welche Funktion dieses hatte, so lausche man den Worten von Dr. Carlo Schmid, denn der muss es ja wissen:

https://youtu.be/njlLVk1Y8HU

Wie überall auch, versuchen die Handlanger der BRiD – nach und nach – alle Gesetzestexte zu Ihren Gunsten abzuändern.

In dem Grundgesetz für die BR auf / in D war bis 1990 in dem Artikel 23 der territoriale Geltungsbereich des Grundgesetzes fixiert.

Dies bedeutet, dass die Bundesrepublik Deutschland (alt) als „Gebiets“körperschaft ein Territorium hatte (d.h. sie hatte auch Grenzen)!

Seit 1990 ist die Bundesrepublik Deutschland (neu) nur noch eine reine Körperschaft (Firma), welche keinen territorialen Geltungsbereich mehr vorzuweisen hat!

Aus diesem Grund kann rechtlich auch nicht von einer „Grenzöffnung bzw. Grenzschließung“ gesprochen werden, denn die Grenzen sind mit Streichung des territorialen Geltungsbereiches 1990 verschwunden! 🙄

Dies bedeutet, dass eben diese seit 1990 nicht mehr vorhandenen Grenzen somit weder zu schließen, noch zu öffnen sind, da sie schlicht und einfach nicht mehr vorhanden sind!

Schon gemerkt, dass es keinen Bundes-GRENZ-Schutz mehr gibt? 😉

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Reichlich Lesestoff zum Thema gibt es auch hier:
gelberschein.info/historisches/

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http://www.kla.tv/8366

Am 17. Juli 1990 hat bei den 2+4-Verhandlungen in Paris der damalige UdSSR-Außenminister Eduard Schewardnadse dem DDR-Außenminister Oskar Fischer mitgeteilt, dass die völkerrechtlich NICHT anerkannte DDR zum 18. Juni 1990 0 Uhr aufgehört hat zu existieren. Nach diesem Zeitpunkt war keine Volkskammer mehr berechtigt, völkerrechtliche Handlungen vorzunehmen.

Am 17. Juli 1990 hat bei den 2+4-Verhandlungen in Paris der US-Außenminister James Baker dem BRD-Außenminister Hans-Dietrich Genscher mitgeteilt, dass der GG Artikel 23 (alte Fassung) zum 18. Juni 1990 0Uhr gestrichen ist. Nach diesem Zeitpunkt war kein Bundestag mehr berechtigt, völkerrechtliche Handlungen vorzunehmen.

Zwar erklärte die Volkskammer der DDR am 23.08.1990 den Beitritt der „Deutschen Demokratischen Republik“ zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gemäß GG Art. 23 (2) (alte Fassung) mit Wirkung vom 03.10.1990!!!

Der GG Art. 23 (alte Fassung), die vermeintliche gesetzliche Grundlage dieser Beitrittserklärung, wurde jedoch bereits vor dem 03.10.1990 außer Kraft gesetzt.

Siehe auch: Artikel 4 Ziffer 2 des „Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands“ – „Einigungsvertrag“ – hier: (Bundesgesetzblatt BGBI. II 1990 S. 889 (890), in dem es heißt: „Artikel 23 wird aufgehoben.“

Da der sogenannte Einigungsvertrag – und damit auch die Aufhebung des GG Art. 23 (alte Fassung) spätestens am 29.9.1990 in Kraft trat (siehe: Bundesgesetzblatt BGBI. II 1990 S. 1360), somit VOR dem 03.10.1990, konnte ein Beitritt der DDR zu diesem Datum auf der Grundlage des GG Art. 23 (alte Fassung) gar nicht mehr erfolgen.

Ein rechtswirksamer Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes hat daher bis zum heutigen Zeitpunkt nicht stattgefunden.

Die Westalliierten haben auch durch den Art. 7 des am 12. 09.1990 unterzeichneten „Vertrages über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ – fälschlicherweise “Zwei-plus-Vier-Vertrag” genannt- (siehe: Bundesgesetzblatt BGB1. II 1990, S. 1318 ff.), in welchem die Beendigung der alliierten Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin erklärt wird, keine rechtswirksame Änderung erfahren.

In Art.8 heißt es:Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation oder Annahme, die so schnell wie möglich herbeigeführt werden soll. Die Ratifikation erfolgt auf deutscher Seite durch das vereinigte Deutschland”.

Ein vereinigtes Deutschland gibt es aber bis zum heutigen Tage nicht, da der Beitritt der DDR (= Mittel-Deutschland) zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gemäß GG Art. 23 (2) (alte Fassung) nicht erfolgt ist. Von den echten OST-Gebieten wollen wir erst einmal nicht reden. 🙂

Insofern kann auf die oben gemachten Ausführungen verwiesen werden. Somit konnte auch keine Ratifikation des Vertrages durch ein „Vereinigtes Deutschland” erfolgen.
Die Zustimmung zum „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ durch das Vertragsgesetz aus 10/1990 siehe Bundesgesetzblatt BGBI. II 1990. S. 1317) genügte insoweit den Anforderungen des Art. 8 S. 2 des Vertragswerkes nicht. Es hat keine Ratifikation durch ein „Vereinigtes Deutschland” stattgefunden.
Aus diesem Grunde ist der „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ bis heute nicht in Kraft getreten. Damit hat auch der Inhalt des Art. 7 keine Rechtswirksamkeit erlangt.

Damit ist seitdem wieder der alte verfassungsrechtliche Status des Deutschen Kaiserreichs in Kraft getreten.
https://www.agmiw.org/?p=1524

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Ein sehr anschauliches Schaubild:

Kuriositätenkatalog BRD – Teil 4_Wiedervereinigung, Grenzen und Souveränität

Die/Eine Souveränität der BRD ist nicht vorhanden!

Der 2+4- und Einigungsvertrag hält einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Die US-Militärgesetze »SHAEF« und somit das Besatzungsrecht haben bis heute volle Gültigkeit! Im Jahre 1990 ist die DDR gemäß Artikel 23, Grundgesetz der Bundesrepublik beigetreten. Der Beitritt erfolgte aufgrund eines Vertragskomplexes, durch den nach offizieller Darstellung die Nachkriegsära abgeschlossen und Deutschland wieder eine volle Souveränität erhalten habe.

Regierungsseitig wird fabuliert, dass ein klassischer Friedensvertrag dadurch überflüssig geworden sei und die Notwendigkeit des Abschlusses eines solchen durch die politischen Ereignisse daher überholt.

Diese Darstellung lässt sich bei näherer Nachprüfung nicht aufrechterhalten:

Gemeinhin wird der so genannte „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ als alles regelnder Basisvertrag zwischen den vier Siegermächten des II. Weltkrieges und den Teilstaatprovisorien BRD und DDR angesehen, durch den Deutschland seine volle Souveränität gemäß Artikel 7 (2) wieder gewonnen habe. Dieser Artikel 7 (2) lautet:

„Das vereinte Deutschland hat demgemäß seine volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.“

Wer es denn „glauben“ mag: Siehe auch hier: https://www.agmiw.org/?p=2969

Dieser Wortlaut bedeutet für den normalverständigen Bürger, dass keinerlei Regelungen aus früherem Besatzungsrecht mehr fort gelten können, die sich bis dahin aus dem so genannten „Überleitungsvertrag“ mit dem offiziellen Namen „Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen“ in seiner revidierten Fassung vom 23.10.1954, veröffentlicht im BGBl. Teil II am 31.3.1955, ergaben.

Dieser „Überleitungsvertrag“ umfasste ursprünglich 12 Teile, von denen in der Fassung vom 23.10.1954 die Teile II, VIII und XI als bereits gestrichen ausgewiesen sind und dieser Vertragstext zu jenem Zeitpunkt so noch 9 Teile mit insgesamt 83 Artikeln und 224 Abschnitten fortgeltender Bestimmungen der Alliierten enthielt. Solange er galt (also bis September 1990), konnte überhaupt nicht von einer Souveränität der Bundesrepublik Deutschland gesprochen werden.

Die Politiker und die Medien, die über Jahrzehnte den Staatsbürgern und Wählern der BRD eine solche Souveränität suggerierten, handelten wider besseres Wissen oder ohne Kenntnis dieses Vertrages.

Zur Gewährung einer vollen Souveränität war dieser „Überleitungsvertrag“ mit seinen alliierten Vorschriften infolge des „Zwei-plus-Vier-Vertrages“ also aufzuheben.

Dazu diente die »Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehung der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der geänderten Fassung)«, veröffentlicht als Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, Seite 1386 ff.

Hierin wird in Punkt 1 bestimmt, dass die alliierten Bestimmungen suspendiert werden und nun außer Kraft treten – doch vorbehaltlich der Festlegungen des Punktes 3. Und hier ist nun das Erstaunliche zu lesen:

„3. Folgende Bestimmungen des Überleitungsvertrages bleiben jedoch in Kraft:

Erster Teil: Artikel 1, Absatz 1, Satz 1 bis
„… Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern“ sowie
Absätze 3, 4 und 5,
Artikel 2, Absatz 1,
Artikel 3, Absätze 2 und 3,
Artikel 5, Absätze 1 und 3,
Artikel 7, Absatz 1,
Artikel 8

Dritter Teil:
Artikel 3, Absatz 5, Buchstabe a des Anhangs, Artikel 6, Absatz 3 des Anhangs

Sechster Teil: Artikel 3, Absätze 1 und 3
Siebenter Teil: Artikel 1 und Artikel 2
Neunter Teil: Artikel 1
Zehnter Teil: Artikel 4“

Doch damit noch nicht genug:

Zusätzlich zu dieser detaillierten Festschreibung, welche Teile des Überleitungsvertrages von 1954 in Kraft bleiben, wird in der „Vereinbarung vom27./28. September 1990 …“ (BGBl. 1990, Teil II, S. 1386 ff) in Ziffer 4 c festgelegt, dass die in Ziffer 1 dieser „Vereinbarung“ zugestandene Suspendierung der übrigen Teile des Überleitungsvertrages deutscherseits die weitere Erfüllung bestimmter Festlegungen „nicht beeinträchtigt“.

Mit welchem Recht spricht man von einer „Suspendierung“ des Überleitungsvertrages von 1954, wenn in der hier zitierten „Vereinbarung vom 27./28. September 1990 … „(siehe oben) festgelegt wird, dass er in seinen grundsätzlichen Bestimmungen fortgilt?

Ein Beispiel aus den oben zitierten Bestimmungen, die in Kraft bleiben, aus dem ersten Teil den Artikel 2, Absatz 1.

Dieser Artikel des Überleitungsvertrages von 1954 lautet:

Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.

Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige, nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.“

Also gelten doch ganz offenbar grundsätzliche Bestimmungen des Besatzungsrechts auch weiterhin…

Denn das heißt doch ganz klar und unzweifelhaft, dass bestimmte bisher im Rahmen des früheren Besatzungsrechts seitens der Alliierten festgelegten Entscheidungen für Deutschland fort gelten, ohne Rücksicht darauf, ob sie mit dem derzeitigen deutschen „Rechtssystem“ vereinbar sind oder nicht. Und das bedeutet, dass sich die deutsche Politik für alle Zukunft daran auszurichten und zu halten hat.

Die ausdrückliche Festschreibung der Fortgeltung des hier zitierten und der anderen aufgezählten Artikel des Überleitungsvertrages belegt, dass die Bundesrepublik offenkundig weiterhin den zeitlich unbegrenzt ergangenen Bestimmungen des früheren Besatzungsrechts unterworfen ist.

Querverweise:

Bestaetigung BMdJ (PDF)
https://torstenramm.files.wordpress.com/…/geltung_ueberleit…

2+4-Vertragstext Original (PDF)
http://www.documentarchiv.de/brd/2p4.html
➡ 2 + 4 -Vertragstext Original

EinigungsvertragUeberleitungsvertrag (PDF)
http://www.documentarchiv.de/brd.html

Die Deutsche Einheit ist vom Bundesverfassungsgericht schon 1991 als null und nichtig erklärt und verabschiedet worden.

Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1991 – BvR 1341/90 – wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:

Das Gesetz vom 23. Sept. 1990 zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands- Einigungsvertragsgesetz-….unvereinbar und nichtig.

Hier ist es nachzulesen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1991/04/rs19910424_1bvr134190.html
https://www.bundestag.de/blob/274408/61df3094f5f9b432bc6541b95d1cfdc5/kapitel_10_06_f__r_nichtig_oder_verfassungswidrig_erkl__rte_bundesgesetze-pdf-data.pdf

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Vorbehaltsrechte seitens der Alliierten:

Man beachte in Bezug auf den späteren Artikel GG 16a, dass man sodann „redaktionell bedingt“ das Wort „Deutsche“ einfach mal weg gelassen hat:

:arrow: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html

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Völkerrecht!

Zunächst ist hier festzuhalten, daß die Siegermächte in allen Entscheidungen immer wieder beton haben, daß sie nicht vor hatten das Deutsche Reich (gegr. 1871) zu annektieren oder sonst wie aufzulösen. Es bestand also völkerrechtlich weiter fort, war aber nicht mehr handlungsfähig, da die dazu nötigen Organe aufgelöst oder verhaftet worden waren.

Die Gründung der Bonner BRD geschah also auf einem Teilgebiet des Deutschen Reiches, was hier bereits einen völkerrechtlich klaren Rahmen vorgibt. Es kann keine zwei Staaten auf ein und dem selben Gebiet geben. Die BRD ist daher kein Staat. Dies ist erst recht ein Problem, wenn es sich dabei um ein Teilgebiet des völkerrechtlich noch vorhandenen Staat handelt.

Das Grundgesetz, als vermeintlich „staatliche“ Handlungsgrundlage der Bonner BRD, wurde am 23.05.1949, durch Veröffentlichung im BGBl. I S. 1 ff. in Kraft gesetzt (BGBl.= Bundesgesetzblatt).

Die Bonner BRD wurde aber erst am 07.09.1949 geschaffen. Dazu steht im Kommentar zum Grundgesetz, von Dr. jur. Friedrich Giese (erschienen im Verlag KOMMENTATOR G.m.b.H Frankfurt am Main 1949):

S.5 „Das Grundgesetz bedeutet und begründet staatsrechtlich den Vorrang vor allen übrigen Gesetzen…“
S.6 „Es gibt also genau genommen keine Bundesrepublik [Deutschland], sondern nur eine westdeutsche Bundesrepublik in Deutschland.“
S.3 „Aber auch die „Rats“-Bezeichnung des Parlamentarischen Rates war treffend. Er entbehrte der beschließenden Kompetenz, war weder befugt, die bundesstaatliche Verfassung in Kraft zu setzen, noch befugt, den nach diesem Grundgesetz verfaßten Bundesstaat ins Leben treten zu lassen.“
S.4 „Das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ soll nach Art. 145 mit dem Ablauf des Tages der Verkündung, also am 23.05.1949 um 24:00 Uhr in Kraft getreten sein. Dies bedarf staatsrechtlicher Klärung. Die Frage, ob das Inkrafttreten einer „Verfassung“ vor dem Inslebentreten des „Staates“ möglich sei, ist zu vermeinen. Positives Recht eines Staates kann vielleicht diesen Staat überleben, nicht aber seiner Entstehung vorauseilen.“

Die Gründung der BRD konnte keine Staatsgründung sein, sondern allenfalls eine Gründung eines besatzungsrechtlichen Mittels zur Selbstverwaltung der drei besetzten Zonen der Westalliierten laut Artikel 43 Haager Landkriegsordnung von 1907 (RGBl. v. 1910 S. 147).

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Man siehe hier auch den „Kanzlereid“ der BRD (Art. 42)
und die Art. 26-28 Der Reichspräsident und seine „Geschäfte“:
Verfassung des D. Reichs

Rechtstaatlichkeit? Haben wir denn eine Verfassung? v2.9.

aktualisiert am 24.11.2017

Rechtstaatlichkeit? Wer übt diese aus? Wie können wir diese erlangen? Benötigen wir diese?

Manch einer bemängelt die fehlende Rechtstaatlichkeit auf unserem deutschem  Boden.

Der Wege über die sogenannten „Nationalversammlungen“, „Verfassungsgebenden Versammlungen“, Bewegungen wie „Urkunde 146“ und den „Freistaaten“-Bewegungen etc. sind nicht zielführend, weil dies völkerrechtlich (sofern man sich auf diesem „Planeten“ noch daran hält?) nicht wirksam darstellbar ist. Denn es gibt de facto und de jure (Stand heute) keinen (bzw. recht wenige) echte deutsche Souveräne mehr!

Der/das einzige Souverän sind die echten deutschen Staatsvölker. Und somit auch jeder Einzelne als legitimer Erbfolger und Rechteträger, welche(r) über die reaktivierten Gemeinden und über das Bodenrecht völkerrechtlich wirksam im Rahmen der Subsidiarität (also von Unten nach Oben agierend) als Selbstverwalter arbeiten kann.

Solche Gemeinden und kreisfreie Städte können einen Städte- und Gemeindetag einberufen – und dann ausschließlich Verordnungen erlassen bzw. solche verändern. Jedoch keine Gesetze beschließen!

Mehr geht aber nicht mehr, da dann jeweils eine Bestallung oder Unterschrift des Souveräns (bzw. über den gewählten „Verweser“ – weit besser geeignet wäre die Definition eines stellvertretenden Ortsvorstehers der Gemeinde xyz in Reaktivierung ) benötigt wird!

Zu beachten ist:

Das Deutsche Reich ist weder ein Staat noch hat es einen Herrscher, also kann man diesem auch keinen Verweser vor die Nase hinsetzen.

Das Deutsche Reich ist ein Staaten(ver)bund, ein Verein und das Präsidium steht – der Prörogative (der 4. Gewalt) – dem König von Preußen zu.  Auch der König eines Bundesstaates wie z.B. Württemberg, Sachsen und Bayern, ist kein Herrscher mehr. Das Kirchenrecht gilt auf Deutschem Boden nicht mehr, durch welches die Monarchen zu Herrschern wurden. Der D e u t s c h e K a i s e r (ein Titel, eine Natürliche Person),  hat alle Deutschen mit samt ihrem Land aus dem Lehen der Kirche geholt und nicht den Monarchen als Lehen zur Verwaltung übergeben, sondern mit ihrem Land in die Freiheit entlassen.

Deshalb ist – solange noch ein einziger nachgewiesener Deutscher lebt, das Deutsche Reich (der Ewige Bund) unzerstörbar! Um dies zu tun, müssten in Volksabstimmungen in den Grenzen von 1914 (!) in allen 25+1 Bundesstaaten eine 75%ige Mehrheit zustande kommen.  Dies würde niemals passieren. Zumal dies nur in Friedenszeiten geht (mind. 3 Jahre Wartezeit sind ebenso nötig, da jeder Deutsche auch postalisch erreichbar ist.) Deshalb versuchen sie es u.a. über die EU. Hierzu fehlt ihnen jedoch das Gebiet in Ostpreußen um und mit Königsberg (Kaliningrad), welches Russland noch hält. 🙂

Das Deutsche (Kaiser)Reich war allen anderen Staats- und Gesellschaftssystemen um 1900 herum um Längen voraus.

Auf Deutschem Boden in den Grenzen der aktuellen 1871er-Verfassung ist der Herrscher und Machthaber jeder einzelne Deutsche Volkssouverän. Der mächtigste Mann im gesamten Deutschen Reich ist der Bürgermeister, gefolgt von echten Beamten und den Menschen. Hier: den Natürlichen Personen. Deshalb auch die Sperrschrift.
Denn dies ist die  Rechtsweiche, welche aktuell IM System über den Feststellungsantrag gestellt wird.

ausweisBsp.: Familienname eines Deutschen in Sperrschrift, sonst ist das die Juristische Person und nicht die Natürliche Person. In älteren Geburtenregisterauszügen sieht man noch den Familiennamen in Sperrschrift geschrieben.

Mit dem Feststellungsantrag (die Quittung ist der Gelbe Schein) geht es nicht darum im Kaiserreich zu (be)leben oder etwa Preuße, Hesse, Bayer, Sachse etc. zu werden (das ist man eh seit Geburt).
Es geht einzig darum, über den „Geburtsadel“ (die Blutlinie / die Abstammung ius sanguninis) zurück an ein bestehendes Völkerrechtssubjekt anknüpfen zu können, ohne das man kein originäres, völkerrechtlich wirksames Bürgerrecht geltend machen kann! Es geht ausschließlich um den Zugriff auf gültiges (nicht geltendes) Deutsches Recht, was völkerrechtlich wirksam eben noch vom Deutschen Kaiser unterzeichnet wurde.

us-gerichtDas Deutsche Recht ist ein staatliches Landrecht und damit auf staatlichen Gesetzen beruhend, die keinerlei Raum für Interpretationen lässt. Dieses Recht wird vor echten, staatlichen, bestallten Richtern IM Gericht beurteilt. Das uns aufgezwungene angelsächsisch-amerikanische Recht basiert auf dem See- bzw. Handelsrecht und ist ein reines Parteienrecht. Und ist daher mit zwei Parteien im Schiedsgerichts-Verfahren (siehe hier den § 16 GVG) frei verhandel- und somit auch oft zu Lasten der Menschen beliebig interpretierbar!

Das ist ein gewaltiger Unterschied!

Deutsches Recht basiert auf faktischer Gerechtigkeit
(= materielles Recht).

Anglo-amerikanisches basiert auf (interpretierbaren) Gesetzen
(= formales Recht).

Es geht nicht um Recht oder Unrecht – bei uns geht es nur um Gesetz und Paragraphen bzw. um das Geld (Geschäfte).

++++GG 23

Wo driften wir nun hin auf Hoher See?

Hierzu sollte man sich auch einmal mit der „Streichung“ des Artikels 23 des Militär-Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland beschäftigen.

Der „Geltungsbereich (hier: die 16 Länder) wurde trickreich in die Präambel verschoben. Und das eine Präambel keine Rechtswirksamkeit erzeugt sollte auch bekannt ein.

Art. 23Die BRiD kann uns keine eigene Staatsangehörigkeit vergeben,  da die „Staaten“ dieses „Bundes als Staat“ die „Staaten“ mit dem (r) Trademark „Länder“ sind.

Wie z.B. NRW, der Freistaat Bayern etc.

demmin1Zu beachten ist, daß es seit der „Wende“ um 1990 keine Gebietskörperschaften mehr gibt, nachdem am 23.09.1990 zunächst der territoriale Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschand aufgehoben wurde.

Artikel 23 GG enthielt bis 1990 noch einen territorialen Geltungsbereich für das Grundgesetz:

A r t i k e l  23 GG (alt)

„Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“

Der Artikel 23 GG nach 1990  (=heute) enthält keinen territorialen Geltungsbereich für das Grundgesetz mehr.

Artikel 23 neue Fassung:

„(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. …“

Die ehemaligen Gebietskörperschaften (z.B. die Gemeinden) wurden nach der „Wende“ in Firmen(!) umgewandelt und sind schon lange keine Gebietskörperschaften mehr!

Es existieren nur noch Körperschaften mit geschäftsbereichsgleichen Geltungsbereichen (quasi AGB), die durch „Firmenmitgliedschaft“ (Melderegister) „ihre“ Bevölkerungen (von Staatsangehörigen will ich nicht sprechen) verwalten.

Staatlich ist da rein gar nichts.

Der nicht-souveräne Nicht-Staat „Bundesrepublik“ in Deutschland, der bis 1990 ein besatzungsrechtliches Provisorium war, wurde nach 1990 auch in eine Firma umgewandelt, die in dem Verein „Europäische Union“ mit dem neuen Artikel 23 GG Mitglied wurde.

Da es keine tatsächlichen „Staaten“ sind, mussten sie auch vom Art.  23 GG (a.F.) – hier der Geltungsbereich – in die Präambel wandern.

Durch diesen Akt ist das Grundgesetz (GG) als reine Vereinsverfassung – besser AGB´s – für diesen Handels-„Staat“ BRiD in kraft getreten.

Was ist ein Handelsstaat?
Ein Handelsstaat ist ein „Staat“ der nur im Handelsrecht existent ist. Daher hat die BRiD auch nur ein vereinigtes Wirtschaftsgebiet.

CS1Nun zu dem Artikel 146 GG, indem ja in der Vergangenheit zuhauf umgeschrieben wurde:

GG Artikel 146

“ Dieses Grundgesetz [die (Ver)Ordnung der Verwaltung der Besatzer] verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung [wieder!] in Kraft tritt, die vom Deutschen Volke [dem „Volk der Deutschen“ bzw. den „deutschen Völkern“, also den Staatsangehörigen der Bundesstaaten] in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ [Man beachte die Vergangenheitsform! Wenn man eine völlig neue Verfassung meinen würde, müsste es „beschlossen wird“ oder „zu beschließen ist“ schreiben.]

Lesen, Deuten, Verstehen, Verinnerlichen, Handeln…

„Wenn eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

(…) „verliert das Grundgesetz seine Gültigkeit.“

“ … beschlossen worden ist“:

Ist also die Vergangenheit und “ … dem deutschen Volke …“ das ist der Schriftzug am Deutschen Reichstag, angebracht im Jahre 1916. Es handelt sich also um die 1871er Verfassung. Da diese immer in Kraft war, können die Alliierten das BRD-GG auch von Heute auf Morgen nichtig machen. Was Sie ja auch getan haben. Das eine Bankster- und Industriellen-Mafia dann den Reichstag gekapert haben, hat (fast) keiner bemerkt. 👿

An/ab welchem Tage tritt denn die 1871er Verfassung (wieder) in Kraft?
Wenn das BRD-Grundgesetz aufhört. Weil sonst nichts da ist bzw. nur die 1871er.

Letzter Stand: 27.10.1918, da der Kaiser am 28.10.1918 ins Exil fliehen musste.

Das Datum 29.07.1914, hier 2 Tage vor Ausbruch des WK.I bzw. Mobilmachung, passt besser. Wenn wir uns in das gültige Recht begeben, welches wir ableiten – hier auch Status Quo Ante Bellum (also vor Kriegsausbruch) – können wir uns auf bestehendes gültiges deutsches Recht berufen.

Wenn wir hingegen den 27.10.1918 (im Kriegsrecht) annehmen, war das gültige deutsche Recht bereits „eingefroren“.
Durch den Kaiser bestand bereits eine Art Notstand, da z.B. die Beamten ins Heer einberufen wurden.
Zu bedenken auch bei der Wahl des „Verwesers“ oder anderen Ambitionen von diversen Personen und Firmen die Bundesstaaten aktivieren zu wollen! Wie es z.B. die sich im Handelsrecht befindende Firma „Freistaat Preußen“ derzeit zelebriert.

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Kleiner Exkurs in Bezug auf die Abdankung von Kaiser Wilhelm II.

Offen ist auch die Frage, ob Kaiser Wilhlem II. die Abdankungsurkunde überhaupt persönlich unterschrieben hat. Zumindest mir liegen nur Dokumente vor, deren Unterschrriften von anderen Dokumenten abweicht – unabhängig vom begangenen Siegelbruch. Interessant hierbei ist auch, dass Schreiben existieren, in welchen Kaiser Wilhelm II. in den 1930 und 1940 Jahren zu Händen von Adolf Hitler mit „ImperatorRex“ signierte. Er sah sich somit wohl nachwievor als Deutscher Kaiser.

➡ http://www.wilhelm-der-zweite.de/dokumente/abdankungsurkunde.php

Erlaß des Reichskanzlers Prinz Max von Baden über die Abdankung des Kaisers vom 9. November 1918:

Seine Majestät der Kaiser und König haben sich entschlossen, dem Throne zu entsagen.

Der Reichskanzler bleibt noch so lange im Amte, bis die mit der Abdankung Seiner Majestät, dem Thronverzichte Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen des Deutschen Reichs und von Preußen und der Einsetzung der Regentschaft verbundenen Fragen geregelt sind. Er beabsichtigt, dem Regenten die Ernennung des Abgeordneten Ebert zum Reichskanzler und die Vorlage eines Gesetzentwurfs wegen der Ausschreibung allgemeiner Wahlen für eine verfassungsgebende deutsche Nationalversammlung vorzuschlagen, der es obliegen würde, die künftige Staatsform des deutschen Volk, einschließlich der Volksteile, die ihren Eintritt in die Reichsgrenzen wünschen sollten, endgültig festzustellen.

Berlin, den 9. November 1918.

 

Derr Reichskanzler.
Prinz Max von Baden

Reichskanzler Prinz Max von Baden war zu diesem Schritt von Kaiser Wilhelm II. nicht ermächtigt worden. Er entschloss sich jedoch – aufgrund des Drucks der revolutionären Arbeiter und Soldaten – die Abdankung eigenmächtig zu verkünden.

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Die Verfassung, die beschlossen worden ist (hier die Verfassung von 1871) bedeutet das Ende des BRD-GG.

Zu erwähnen sei noch die 1919er Vereins-Verfassung der „Weimarer Republik“. Denn auf diese Verfassung fällt der bis 1990 zwangsverwaltete Verein erst einmal wieder zurück.
 
Die 1871er Verfassung war nie außer Kraft, sondern nur „verwaltungstechnisch“ überlagert. Dies durch den Verein und ab 1949 – 1990 durch seinen Zwangsverwalter „BRD“.
 

Als Menschen und Natürliche Personen des „Deutsche Reich“ haben sie die unveräußerlichen, unverhandelbaren, unverletzlichen und unteilbaren Naturrechte und werden mit der Geburt ein Rechtssubjekt.

Anmerkung für die Verfechter der Menscherechte:
Ja, der Mensch ist der Urheber des Rechts für alle Personen!
Beachten: Die kleinste Einheit einer staatlichen Gemeinschaft von Menschen, die ihre Naturrechte zugunsten der Gemeinschaft einschränken ist die Familie und dann die Gemeinde.

Die Umsetzung von Artikel 146 ging niemals, weil die Grundgesetzverfassung der Weimarer Republik von 1919 niemals zur Verfassung des Deutschen (Kaiser)Reich wurde.

Zudem wurde die 1871er Verfassung im Stand vom 24. Dezember 1911 niemals außer Kraft gesetzt. Schaut Euch auch in der 1919er Weimarer Grundgesetzverfassung den Artikel 178 an. Dort wird die Verfassung vom 16. April 1871 außer Kraft gesetzt. Diese ist aber zu diesem Zeitpunkt lange nicht mehr in Kraft.

Das Militär-Grundgesetz FÜR die BRD wurde schon 1956 nichtig, als man den Artikel 1 (ist nach dem Artikel 79 nicht möglich und führt somit zur Nichtigkeit), so änderte, dass er im Wesensgehalt geändert wird.

Wenn also so ein Grundgesetz von den Alliierten nichtig gemacht wird und das passierte spätestens 1990, was ist dann erfüllt???

Ja – die Bedingung des Artikel 146, es ist eine Verfassung in Kraft, die von dem „deutschen Volke“ (den Deutschen Völkern) in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Und hier kommt dann wieder der Feststellungsantrag („Gelbe Schein„) – hier: der Antrag „F“ des BVA (Bundesverwaltungsamt) MIT den Ahnennachweisen VOR 1914 ins Spiel. 🙂

Das Ende des Grundgesetzes FÜR die Bundesrepublik Deutschland war am 23. September 1990, da sich das Grundgesetz bis dato auf einen territorialen Geltungsbereich stützen konnte. Dieser fiel mit der Änderung des Art. 23 GG weg! Seht hierzu auch den Art. 144 (2) des GG. Fällt Euch hierbei was auf? 😉

Daher ist die bereits bestehende 1871er-Verfassung, die längst beschlossen worden ist (und nachwievor gültig ist) durch den Wegfall des Grundgesetzes aufgrund der Streichung des Artikels 23 GG (wieder) quasi (wieder) in Kraft getreten. Sofern man sich darauf beruft und dies als nachgewiesener Deutsche(r) auch kann und will!

Die 1871er-Verfassung ist gültiges Deutsches Recht und kann daher von jedem Deutschen nach RuStAG 22.07.1913 (über die Ahnen-Nachweise), welcher keinen Bundespersonalausweis „benutzt   / besitzt“ in vollem Umfang genutzt werden.

Das Kaiserreich ist lediglich mangels Organen nicht handlungsfähig. Es ist jedoch voll rechtsfähig. So auch seine legitimen Rechtsträger durch Erbfolge. Und jeder einzelne Deutscher nach dem RuStAG von 1913 ist ein Rechtsträger!

Was geschieht, wenn die mittelbaren Gewalten, also die Gewaltenteilung, die Gewaltenrepräsentanzen (Organe) aufgelöst werden?

Erlöschen dadurch irgendwelche Rechte? Nein.

Ändert sich am Urgrund der Rechtsableitung etwas? Nein.

Der Rechtsträger und seine Rechte bleiben davon unberührt.

Er vertritt seine bestehenden Rechte somit unmittelbar und nicht mehr mittelbar!

Rechte und Pflichten, die er in Treu und Glauben an mittelbare Gewalten abgegeben hat, erlöschen nicht mit Deren ihrem eigenen Erlöschen, sondern fallen an den Rechtsträger zurück!

Denn:

Das völkerrechtliche Subjekt bestand und besteht durch seine legitimen natürlichen Rechtspersonen und derer in der Rechtsfolge, welche ihrerseits ihre unveräußerlichen und unauflöslichen Rechte aus dem völkerrechtlichen Subjekt beziehen.

Das ist die wichtigste Ableitung.

Und wäre noch kein völkerrechtliches Subjekt vorhanden, so wäre die Gründung der Rechtsträgerschaft und der Verfassung eins. Aber, und das ist unzweifelhaft, ist das deutsche völkerrechtliche Subjekt schon lange vorhanden. Also haben wir die natürliche Rechtsperson als Rechteträger des völkerrechtlichen Subjektes. Und dieser offenbart nun in welcher Verfassung er sich nach innen und nach außen repräsentieren will.

Die 1871er-Verfassung ist also kein Grundbaustein für das völkerrechtliche Subjekt – als Basis –  sondern lediglich ein Ausdruck dessen. Sprich, in welcher Verfassung befindet sich der Rechteträger?
Oder auch: der Rechteträger besitzt diese Rechte. Dies nicht wegen einer Verfassung. Diese Verfassung dokumentiert diese Rechte nur für die/seine Natürliche Person.

Warum ist die Verfassung von 1871 so wichtig und existentiell?

A)

Verfassung des Deutschen Reich:

Seine Majestät der König von Preußen im Namen des Norddeutschen Bundes, Seine Majestät der König von Bayern, Seine Majestät der König von Württemberg, Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden und Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein für die südlich vom Main belegenen Theile des Großherzogthums Hessen, schließen einen ewigen Bund zum Schutze des Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes. Dieser Bund wird den Namen Deutsches Reich führen und wird nachstehende Verfassung haben.

➡ Dies führt zur „Wohlfahrt der deutschen Völker“. 😉

Warum wohl reichen Menschen aus Polen, Frankeich (Elsaß-Lothringen) und auch aus anderen osteuropäischen Ländern einen Antrag auf Hartz IV ein? Ratet mal!

B)

Wer die 1871er-Verfassung nicht haben möchte, tritt die  Errungenschaften unserer Vorväter in die Tonne!

Wie z.B. das Recht auf Eigentum, die Rechtsfähigkeit ab der Geburt UND die Befreiung vom Lehen der Kirche!

Und genau darum geht es auch, warum wir Deutschen von der globalen Spielfläche zu verschwinden haben. Siehe hierzu den Beitrag:
Der Papst – (Be)herrscher der Welt

Wer die 1871er-Verfassung genau durchliest, wird in vielen Teilen Texte vorfinden, welche man heutzutage in den Vereinssatzungen wieder findet. Wie schon oft erwähnt, das Deutsche (Kaiser)Reich war ein Staatenbund – ein Verein!

Wer es genauer wissen mag, kann sich auch mit dem Bundesgesetzblatt (BGBl.) II Seite 885 von 28.9.1990 beschäftigen. Hier wird nochmals der Artikel 23 GG aufgehoben und damit für null und nichtig erklärt.
➡ bgbl 28.09.1990

Kapitel 1:

GESCHÄFTSBEREICH des Bundesministeriums von der Geltung des Vertrages sind gemäß Artikel 11 ausgenommen. Vertrag aus der Regelung zu Krieg und allen Besatzerfragen! etc.

Besonderes Augenmerk darf jeder auf folgende Tatsache richten:

Der Artikel 23 – i.V.m. Art 144 (2) GG wurde aufgehoben.
Jedoch die Besatzung gemäß Art. 120 GG) bleibt in Kraft?

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Wer seine Ansicht mit anderen Waffen als denen des Geistes verteidigt, von dem muss ich voraussetzen, dass ihm die Waffen des Geistes ausgegangen sind.“
Otto von Bismarck (1815-98)

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von Klaus Schmidt:

Schon der Verfassungsputsch vom 28. Oktober 1918 war nicht nur nicht möglich, denn im Krieg kann niemand an der Verfassung von 1871 auch nur ein Zeichen ändern. Es ist schlicht und einfach nicht möglich, denn es handelt sich um eine übergeordnete Verfassung die auch Überstaatlich ist und die Prärogative (das ist die wirklich 4. Gewalt, welche die Gewaltenteilung in den Mitgliedsstaaten überwacht) schützt. Die Selbstermächtigung der Politiker war also nicht nur ein Verfassungsbruch, sondern auch gegen das Völkerrecht umgesetzt worden und ist damit nichtig. Aber wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter, denn das können nur die Deutschen, die nicht in Parteien oder Staats- und Verfassungsfeindlichen Organisationen organisiert sind und so Menschen in den Gemeinden sowie von ihnen bestallte, vereidigte Beamte, sind.

Ihr aber seid durch List oder durch Faulheit und Verantwortungslosigkeit Mitglieder einer solchen Kriminellen Vereinigung die man euch als Staat vorgesetzt hat. Dazu gehört also auch, die sogenannte Weimarer Republik mit ihrer Grundgesetzverfassung von 1919, denn da war Krieg und da gibt es eben nur das vom Feind aufoktroyierte „Basic Law for the Maintenance of Public Order“, also ein Grundgesetz für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Mehr ist es nicht, denn der Vertrag von Versailles, der im Artikel 178 der sogenannten Weimarer Republik Verfassung anerkannt wird, trennt völkerrechtswidrig ein Siebentel des Deutschen Reich ab. Eine Verfassung die definitiv niemals die 1871er Verfassung ersetzen kann, kann also auch nur eine Satzung für ein Wirtschaftsgebiet werden, denn Republiken sind wie Freistaaten oder auch Bundesstaaten KEINE Staaten sondern Nichtregierungsorganisationen (NGO’s / non-governmental organization) und werden von den Staaten denen sie gehören verwaltet …,

oder eben von Finder, da die Deutschen ja seit 28. Oktober 1918 als verschollen gelten.

Da der Erste Weltkrieg nur beendet werden kann, wenn der:

D e u t s c h e . K a i s e r (bitte nachschauen in der 1871er Verfassung Artikel 11) diesen beendet und Frieden schließt, werden wir den „status quo ante bellum“ also den Vorkriegszustand wieder herstellen müssen um den Ersten Weltkrieg beenden zu können und das war nun mal der Stand vom 29. Juli 1914 und einen 2. Weltkrieg kann es definitiv nicht geben, wenn der Erste Weltkrieg nicht beendet ist. Das bedeutet die Zwangsinternierung ist völkerrechtlich völlig legal, weil Hitler mit seiner deutschen Kolonie die er einfach Drittes Reich oder Großdeutsches Reich nannte, den am 9. November 1918 geschlossenen Waffenstillstand gebrochen hat. Nun versteht ihr also wenn ihr in eine der unzähligen Meldestellen des Dritten Reich (also von Hitler) geht und euch als Krieger des Dritten Reich meldet, das ihr auch so behandelt werdet.

Man kann diese besiegten, zwangsinternierten Krieger und deren Abkömmlinge an ihrem Personalausweis erkennen, oder auch an ihrer angegebenen Staatsangehörigkeit DEUTSCH (im Melderegister steht dann „Glaubhaftmachung deutsch“.

Wer also einen solchen Eintrag hat und/oder einen Personalausweis besitzt, ist nach Genfer Konvention IV in einem Gewahrsamsstaat nach Artikel 142 dieses Abkommens interniert.

Das ist eure Hausordnung und da steht nichts von Wählen, Regierung, Bundeskanzler oder Bundesrat/ Bundestag, Parteien oder sonstiger Müll …, wie Verfassungen schreiben oder irgend ein anderer Schwachsinn, der hier verzapft wird.

Lest diese Hausordnung, denn sie ist für euch einzig gültige Ordnung, bis ihr wieder nachgewiesenen Deutsche seid und euch von diesen Organisationen die hier seit 1918 ihre Interessen verfolgt, euch wieder Entlassen muß (Artikel 132 Genfer Konvention IV erfüllen).

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Zum Schluss ein Schmankerl seitens des BVA, welches unterstreicht in welcher Täuschung wir leben.

Bundesverwaltungsamt-Staatsangehörigkeit

Die Staatsangehörigkeit der Menschen im Deutschen Reich wird in seinen jeweiligen (Bundes)Staat und nach dem Abstammungsprinzip geregelt. Denn Deutsche(r) ist, wer eine Staatsangehörigkeit in einem der Bundesstaaten des Deutschen Reich inne hat. Oder wer die unmittelbare Reichsangehör21480_706030922864864_7086243890276368878_nigkeit besitzt.

Das RuStAG von 1913 regelt das eindeutig!

Ein Machwerk über 600 Seiten von irgendwelchem Philosophen zu empfehlen, ist mehr als nur sinnfrei. Dieser Mitarbeiter des BVA  kann unmöglich Deutscher nach RuStAG §§ 1 – 32 sein.

Auf Seite 512 in diesem o.e. Buch finden wir diesen Eintrag zur Staatsangehörigkeit:

Dies zum Thema Staatsangehörigkeit: „deutsch“ 👿

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http://brd-schwindel.org/warum-halten-leute-wie-prof-dr-schachtschneider-die-staats-und-verfassungs-luegen-der-brd-aufrecht/

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Anbei noch ein interessanter Beitrag für die Menschen in Mitteldeutschland zur Frage, ob den die Verfassung der DDR noch geltend sei:

➡ https://antilobby.wordpress.com/2013/04/18/ddr-verfassung-ist-noch-immer-gultig/

➡ http://www.pravda-tv.com/2013/08/urteil-bundesverfassungsgericht-der-einigungsvertrag-ist-nichtig/

 

Was DU über die BR(i)D wissen solltest!

Teil 1 von 3:

37 Punkte zum besseren Verständnis:
Etwas älterer Text – zu 99% Stimmig – aber sehr viel Inhalt zum nachdenken und selber nachforschen.
Legitimation der BRiD

Teil 2 von 3:

Was ist die BRD und wem dient sie?

Die BRD ist KEIN Staatsgebilde Deutscher Herkunft. Sie ist nur ein Verwalter im Namen der Alliierten Kriegsgegner Deutschlands. Sie ist kein Souveräner Staat.

Nach dem Krieg wurde das Deutsche Reich geteilt in Besatzungszonen, Namens BRD und der ehem. DDR. 1990 wurde die ehem. DDR durch die BRD annektiert. Man sprach von der sogenannten Wiedervereinigung. Vereint wurden aber lediglich nur die Besatzerzonen! Was ist die BRD somit? Ein von den Alliierten Besatzern kontrollierter Bezirk, die BRD Obrigkeit nichts anderes als ihre Angestellten, sprich Dienstleistende Aufsichtspersonen.

Jeder einzelne, der den BRD PERSONALausweis besitzt ist nur ein Angestellter des BRD Systems, sprich Angestellter der Alliierten entgegen Deutschlands. Sie sagen das ergibt keinen Sinn? Doch, es ergibt einen, nur nicht für uns Deutsche. Welches wäre der Sinn? Die Zerschlagung Deutschlands, zugunsten der US- Hochfinanz. Denn solange Deutschland ein Kriegs- besetztes Gebiet ist, hat der Besatzer die Möglichkeit unser Land auszubeuten und die Menschen des Landes welches er besetzt hält, für sich arbeiten zu lassen. Was im Grunde aber gegen die Menschenrechte verstößt. Um diese aber zu umgehen, hat man aus uns Menschen ein Personal erschaffen. Durch den PERSONALausweis. Stimmt nicht? DOCH! Denn im selbigen steht: Staatsangehörigkeit: deutsch. Welcher Staat heißt deutsch? Es gibt keinen! Staatsangehörigkeit, was bedeutet dieses? Es bedeutet das man einem Staat angehört. Angehörig bedeutet aber NICHT das man dieser selbst ist, bzw. dessen Volk, weil würde man das Volk sein wäre man nicht Angehörig sondern Zugehörig. Daher redet man auch im Sinne der BRD nicht vom Staatsbürgern oder vom Volk, sondern von Bundesbürgern bzw. Personen. Personen sind aber wiederum nur eine Sache ein Gegenstand, KEIN Mensch. Somit solange man im Besitz des BRD PERSONALausweises ist, ist man im Juristischen Sinne nur ein Gegenstand, KEIN Mensch. Weitere Beispiele für die gewollte Vernichtung Deutschlands um es weiterhin als profitable Einnahmequelle zu sichern ist die Masseneinwanderung. Warum diese auch wichtig ist für die Hochfinanz, erkläre ich später unter dem RuStaG1913.

Die Masseneinwanderung, verkauft man uns unter dem Aspekt, wir brauchen fähige Fachkräfte! Brauchen wir diese wirklich? Schauen wir uns die Arbeitslosen Zahlen mal genauer an. Wir selbst haben unter der eigenen Deutschen Bevölkerung, Millionen Arbeitslose aber holen uns Tag für Tag immer mehr rein. Wir schaffen es nicht die eigenen Bürger in Lohn zu stellen aber brauchen Zuwanderung? Was für einen Sinn ergibt dieses? Keinen, jedenfalls nicht für uns. Aber für die Alliierte Verwaltung Namens BRD einen sehr grossen. Für Einwanderer der hier her kommt bzw. hier geboren wird, bekommt das BRD System einen Kredit. Denn eine jede Person bedeutet Arbeitskraft, somit Kreditfähigkeit. Weitere Gründe für die Einwanderung ist die Ethnische Zersetzung unserer Wurzeln, sprich die des ursprünglich Deutschen Volkes. Warum Ursprünglich Deutsches Volk? Weil NIEMAND von uns heutzutage DEUTSCHE/ R ist. Alle die im Besitz des BRD PERSONALausweises sind, sind nur wie schon festgestellt Angehörige des Deutschen Volkes aber NICHT DAS DEUTSCHE VOLK!

Jetzt werden sie sagen: BLÖDSINN! Das geht gar nicht! Aber: DOCH! dieses ist wahr! Denn wie auch schon festgestellt wurden alle Personen die nach dem Krieg geboren oder im Besitz des BRD Perso sind, automatisch in die BRD eingegliedert. Was ist die BRD? Eine Alliierte Verwaltung, somit ist jeder innerhalb der BRD VerwaltungsPERSONAL. Was wiederum bedeutet es gibt offiziell KEIN Deutsches Volk, sondern nur das PERSONAL der Alliierten Besatzung sprich die BRD. Es gibt aber NOCH die Möglichkeit auf Feststellung der Deutschen Staatsbürgerschaft, somit einen Austritt aus der BRD Verwaltungseinheit. Diese nennt sich RuStaG1913.
Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz für das Deutsche Reich „RuStAG-1913“ vom 22. Juli 1913

Durch dieses Gesetz können WIR wieder zu Deutschen werden, durch dieses können wir uns unsere Rechte als MENSCH und als Deutsche/ r wieder holen. Durch dieses können wir einen Friedensvertrag für Deutschland und Freiheit für uns, das Deutsche Volk fordern. Was müssen wir dafür tun? Wir müssen unsere Blutslinie bis 1913 oder wenn möglich sogar noch bis davor nachweisen. Für ehelich geborene Kinder muss dieses über die Blutslinie des Vaters nachgewiesen werden. Im Falle der unehelichen Geburt anhand der Mutter, und von dieser aus dann über den Vater. Und jetzt kommt der Punkt, WARUM die Masseneinwanderung gewollt ist und WARUM nur MÄNNLICHE Asylanten eingeführt werden. Nach RuStaG1913 gilt der Väterliche Nachweis. Sollte sich also eine Deutsche Frau mit einem Einwanderer ehelichen, würde dem Kind die Deutsche Staatsbürgerschaft untersagt bleiben. Somit ein Deutscher weniger der einen Friedensvertrag und Freiheit für Deutschland fordern könnte. Was wäre jetzt der Nutzen an selbigen? Solange es keine Deutschen gibt die ihr Land einfordern können, BLEIBT die Alliierte Besatzung und somit die Ausbeutung Deutschlands. Das WARUM wird beantwortet durch den Westlichen Finanz- und Wirtschaftsmarkt. Allein dieser zieht seinen Nutzen aus der Knebelung Deutschlands und der Zerstörung des Deutschen Volkes. Von daher liebe Mitmenschen deutscher Herkunft, nutzt die Chance solange wir sie noch haben, beantragt eure Feststellung auf Deutsche Staatsbürgerschaft und Herkunft. Nur wenn ihr dieses tut, haben unser Land und unsere Kinder noch eine Zukunft. Alles zum RuStaG1913 findet ihr im Anhang. In diesem Sinne: Gemeinsam für Deutschland!

Quelle: www.gelberschein.info

Teil 3 von 3:

Dieses Schriftstück ist der BRD-Verwaltung bekannt und kann nicht widerlegt werden. Das sind die Fakten!

Es ist kein illegales oder rechtsradikales Schriftstück!

Bitte vervielfältigen und verteilen, damit die Deutschen Völker endlich aufwachen! Zu Gedenken an Frau Marina Pflock!

 

 

 

 

 

 

Die Langfassung findet ihr hier:
https://derhonigmannsagt.wordpress.com/tag/martina-pflock/
21 nicht widerlegbare Punkte!
Den Punkt 17 sehe ich etwas anders, aber das ist nebensächlich. 🙂

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