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„Reichsbürger“ vs. Amtsschimmel

Hier die Handlungsanweisung an die Bediensteten in den Finanzämtern:
➡ FA-Handlungsanweisung

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Guter Artikel zur Schulung dienstbeflissener Behörden-Mitarbeiter:
➡ Handlungsanweisung-Schulung

Anmerkung: Der Begriff Reichsbürger kommt aus der NS-Zeit. Und hat nichts mit den ehemaligen Kolonien des Kaiserreichs zu tun. Ansonsten ein guter Artikel.

Das Reichsbürgergesetz (RBG) vom 15. September 1935 (RGBl. I S. 1146) teilte die deutsche Bevölkerung in Reichsbürger, „Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes“, einerseits und in ‚einfache‘ Staatsangehörige, Angehörige „rassefremden Volkstums“, andererseits. Damit wurde ein dreistufiges Rechtssystem geschaffen: Reichsbürger, Staatsangehörige und Ausländer mit jeweils geringeren Rechten.

Deutsche (mit Feststellungsantrag und Ahnennachweisen) nach dem RuStAG vom 22. Juli 1913 beziehen sich auf die Verfassung von 1871 und haben ihre Staatsangehörigkeit IN einem der damaligen Bundesstaaten und sind somit KEINE „Reichsbürger“.

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Die gemeinsame Identität beginnt bei der Sprache!!!
Sprachwurzel „Deutsch“

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https://youtu.be/b-jH6YJ9A1g

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Interne Dienstanweisung “Sachsen” – Umgang mit “Reichsbürgern” ➡ Umgang mit Reichsbürgern-Sachsen