Schlagwort-Archive: Reaktivierung

Vom Rechteträger zur Gemeinde-Aktivierung

Weltweit gibt es meines Wissens – außer dem Deutschen Volk (den Deutschen Völkern) – kein anderes Volk, das die Möglichkeit besitzt, sich heute noch als homogenes Volk auf Basis staatlichen Rechts rechtswirksam (!) definieren zu können, weil sein „Staat“ von einer nicht-staatlichen Verwaltung nur verwaltet, aber nicht betrieben werden kann (!), wobei diese Verwaltung keinerlei Macht besitzt, für das Staatsvolk einen Friedensvertrag wirksam abzuschließen!
Dies liegt daran, dass seit 1918 niemand – alle seitherigen Selbst- und Fremdverwaltungen und deutschen Parteien eingeschlossen! – an einem Friedensvertrag für das Deutsche Volk interessiert war und ist.

Aber:

Weil gültiges deutsches Recht von 1913 verborgen und von niemandem entzogen werden kann und ungenutzt daliegt, können wir als lebende Abkömmlinge unserer vor 1914 im deutschen Staat geborenen Ahnen – heute (!) – genau diejenige Rechtsstellung erwerben, die wir für die Herstellung des Weltfriedens zwingend benötigen!
Die Welt wartet auf uns, die Deutschen! Und viele schlafen. Noch. Wacht endlich auf!
Gut – viele sind zwar wach, aber hilflos. Keiner weiß richtig was gemacht werden kann. Aufklärung tut Not! Was kann man tun? Wie muss ich was anstellen?

1. den Nachweis erbringe, daß Du Deutsche(r) bist.
2. Dich einer aktivierten Gemeinde anschließen und dort aktiv mitwirken!
3. Informiere Dich unter www.gelberschein.info

http://www.wilhelm-der-zweite.de/dokumente/abdankungsurkunde.php

„Ich verzichte hierdurch für alle Zukunft auf die Rechte an der Krone Preussens und die damit verbundenen Rechte an der deutschen Kaiserkrone. Zugleich entbinde ich alle Beamten des Deutschen Reiches und Preussens sowie alle Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften der Marine, des Preussischen Heeres und der Truppen der Bundeskontingente des Treueeides, den sie Mir als ihrem Kaiser, König und Obersten Befehlshaber geleistet haben. Ich erwarte von ihnen, dass sie bis zur Neuordnung des Deutschen Reichs den Inhabern der tatsächlichen Gewalt in Deutschland helfen, das Deutsche Volk gegen die drohenden Gefahren der Anarchie, der Hungersnot und der Fremdherrschaft zu schützen.

Das ist der Inhalt der erzwungenen Abdankung des Kaisers. Deshalb haben wir auch heute noch 1914!

Wer ist der Inhaber der tatsächlichen Gewalt? Beim „googlen“ findet man unter diesem Begriff die Reichsgewalt. OK, und wer hat die nun? Reichsdeutsche ja, nicht jedoch Reichsbürger und auch keine Bundesbürger!

Wer ist Reichsdeutscher?
§ 1 RuStAG 1913:
Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 33 bis 35) besitzt.

Natürlich haben alle BRD Behörden ihre skurillen Dienstanweisungen auf dem Tisch liegen und sehen in Jedem dann auch gleich einen Reichsbürger.
Warum? Man könnte ja der Wahrheit auf der Spur sein.

+++++

Historische Fälschung oder der Masterplan?
https://www.youtube.com/watch?v=C3xLlrEgV14

+++++

Die HKLO und der Weltfrieden über die Gemeinden

+++++

Angenommen, wir haben einen Freund, nennen wir ihn Wilhelm.

Wilhelm wurde in eine Schlägerei verwickelt und hat ein Schädel-Hirn-Trauma erlitten. Er liegt in Koma, und die Ärzte meinen, daß man ein möglichst lang andauerndes künstliches Koma aufrecht erhalten sollte. In einer solchen Situation wird ein Treuhänder bestellt. Dieser übernimmt treuhänderisch für Wilhelm die Geschäfte. Er soll das Haus und den Hof von Wilhelm erhalten und die anfallenden Kosten aus den anfallenden Einnahmen zahlen, bis Wilhelm wieder auf den Beinen ist. Dann soll natürlich Wilhelm seine Geschäfte irgendwann wieder eigenverantwortlich
erledigen. Als Treuhänder wird Paul rechtmäßig eingesetzt. Das Koma von Wilhelm dauert unerwartet lange, und Paul erledigt die Geschäfte von Wilhelm treuhänderisch weiter. Paul hat jedoch einen persönlichen Feind, nämlich Adolf. Adolf ist seit langem der Meinung, die Geschäfte die Paul treuhänderisch für Wilhelm erledigt, sollte man ganz anders handhaben.
Adolf schlägt deshalb auf Paul ein, und Paul landet ebenfalls, wie
vorher Wilhelm, auf der Intensivstation. Auch er wird wegen schwerer Verletzungen ins künstliche Koma gelegt. Nun ist die Frage, wer wird der Treuhänder von Wilhelm, da Paul ja nun ausgefallen ist. Und außerdem muß noch ein Treuhänder für Paul gefunden werden, sein Haus und sein Hof sollen auch weiter existieren, bis Paul wieder aufwacht. An dieser Stelle kommt Adolf eine glänzende Idee. Er macht sich selbst (nicht ganz legal) zum Treuhänder von Paul. Obgleich Adolf nur der Treuhänder des
Treuhänders ist, übernimmt er damit auch die Treuhänderschaft, die Paul bisher für Wilhelm ausgeführt hat. Somit hat Adolf die Treuhänderschaft auch für Wilhelm, aber nur mittelbar.

Das ist bis hierhin relativ einfach.

Nun hat sich Adolf in seinem Bekanntenkreis durch unvornehmes Verhalten unbeliebt gemacht, und hat deshalb einige Feinde. Adolf wird von seinen Widersachern in eine Schlägerei verwickelt und stirbt. Da Adolf tot ist, braucht es für ihn keinen Treuhänder. Allerdings muß ein Ersatz-Treuhänder für Paul gefunden werden. Dieser wäre dann auch  gleichzeitig mittelbar wieder Treuhänder für Wilhelm.
Auf die Idee, Wilhelm aus dem künstlichen Koma herauszuholen kommt man gar nicht erst. Schließlich will man Wilhelms Eigentum für sich selbst nutzen, was mit Wilhelms Erwachen nicht mehr möglich wäre.
Und Tatsache, es findet sich ein alter Freund von Adolf. Er heißt
Konrad. Dieser läßt sich zu seinem Nachfolger bestellen. Konrad übt nun die Treuhänderschaft über Paul aus, und übernimmt damit auch Pauls frühere Verpflichtung, Treuhänder über Wilhelm zu sein. Nun verstirbt jedoch Paul auf der Intensivstation. Konrad kann nicht mehr der Treuhänder von Paul sein, da das Treuhandschaftsverhältnis mit dem Tod von Paul beendet ist. Damit hängt jedoch Wilhelm gewissermaßen „in der Luft“. Es gibt keinen Treuhänder mehr für ihn, da der Treuhänder tot ist und der Treuhänder des Treuhänders damit nicht mehr auf ihn durchgreifen
kann.
Nun sollte es möglich sein, daß man Wilhelm endlich aus dem Koma holt, in dem er schon lange genug dahingemodert ist.
Damit hätte der ganze Spuk endlich sein Ende.

+++++

Übertragen auf unsere staatsrechtlichen Fragestellungen ergibt sich folgendes Bild:

Die 26 Einzelstaaten im Staatenbund „Deutsches Reich“ waren legitime Staaten, die im Ersten Weltkrieg eine militärische Niederlage erlitten haben. Diese Staaten wurden handlungsunfähig gestellt und ein Konstrukt namens „Weimarer Republik“, errichtet. Diese „Weimarer Republik“ ist rechtswidrig zustande gekommen und hat die Staaten des Deutschen Reiches rechtswidrig handlungsunfähig gestellt und in der Folge gewissermaßen
lediglich treuhänderisch verwaltet. Im Weiteren wurde diese „Weimarer Republik“ ihrerseits durch das sogenannte „Dritte Reich“ rechtswidrig handlungsfähig gestellt. Dieses „Dritte Reich“ ist ebenfalls rechtswidrig zustande gekommen und hat die rechtswidrige „Weimarer Republik“ in der Folge rechtswidrig treuhänderisch verwaltet. Wir haben es somit beim „Dritten Reich“ mit einem rechtswidrigen Treuhänder eines rechtswidrigen Treuhänders zu tun.

Die „BRD“ ist von den westlichen Besatzungsmächten als eine
Kolonialverwaltung und gleichzeitig als Weiterführung des „Dritten
Reiches“ konzipiert worden. Sie war zunächst als Weiterführung des
„Dritten Reiches“ ein rechtswidriger Treuhänder der rechtswidrigen
„Weimarer Republik“, und damit mittelbar der rechtswidrige Treuhänder des Deutschen Reiches (Kaiserreich).

Mit der Abzahlung der Forderungen aus dem Versailler Diktat im Jahre 2010 durch die Kolonialverwaltung „BRD“ ist das Weimarer Grundregelwerk vom 11.08.1919 als Auflage des Versailler Diktates erloschen. Damit gibt es keinen Treuhänder mehr für die 26 Einzelstaaten im Staatenbund Deutsches Reich.

+++++

Bussi an Rainer, Gerd und Manu für die Inspiration!

Die Bedeutung der Staatsangehörigkeitsurkunde – Teil 1 & Leitfaden Reaktivierung einer Gemeinde

Die BRD Verwaltung – seit 1990 im Handelsrecht – und im Auftrag der Alliierten, die sich an die HLKO (nach Völkerrecht) halten müssen, haben seit 1949 die offiziellen Melderegister aus der Zeit von vor 1914 weitergeführt !

Wenn eine reaktivierte Gemeinde die Geschäftsfähigkeit übernimmt, (mehr als 50 % der Bundesstaatsangehörigen – vor 1914) übernimmt sie auch das Melderegister. Ab da können wir selbst die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat bestätigen.

Die Staatsangehörigkeitsurkunde (Gelber Schein) gibt es in drei (3) Ausführungen!

Unterscheidungsmerkmal sind der Vorname und der Familienname. Es kommt auf den richtigen Feststellungsantrag nach RuStAG 1913 gemäß § 4.1 und auf die zu erbende (vom Vorfahren zu dieser Zeit) Staatsangehörigkeit des jeweiligen Bundesstaates an.  Die Alliierten haben angeordnet, daß die Staatsangehörigkeit  nachgewiesen werden muß! Die Ausweise der Verwaltung der BRD bestätigen keine Staatsangehörigkeit. Die BRD und die Alliierten  können es nur anhand der Melderegister bestätigen und für sich selbst feststellen.

Bundesstaatsangehöriger ist nur der, der seinen Stammbaum bis vor das  Jahr 1914 nachweisen kann. Staatsangehöriger oder Apolide ? Wer keinen entsprechenden Vorfahren innerhalb der Grenzen von 1914 nachweisen kann ist aussen vor.

Eintragungsmöglichkeiten im „Gelben Schein“:

a) Max Mustermann  (Bundesstaatsangehöriger mit Staatsangehörigkeit)
b) Max MUSTERMANN (Kolonieangehöriger – Halbsklave)
c) MAX MUSTERMANN (BRD – Angehöriger – Vollsklave)

Siehe auch unsere Ausarbeitung bis zum Jahr 2013.
Deutsche Ansichten: http://workupload.com/file/gExuCxwY

Das Ausländergesetz (AuslG-VwV) sieht vor, dass jeder Bundesbürger der seine Staatsangehörigkeit nicht mit einer Staatsangehörigkeitsurkunde nachweisen kann, wie ein Ausländer zu behandeln ist.

“1.2.1 Ausländer ist jede natürliche Person, die weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt noch als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling im Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat (Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit) oder diesen Status durch Abstammung oder – bis 31. März 1953 – durch Eheschließung erworben hat.”

“1.2.3.1 Deutsche, die zugleich eine oder mehrere fremde Staatsangehörigkeiten besitzen, sind keine Ausländer i.S.d. Ausländergesetzes (inländischer Mehrstaatler). Bestehen Zweifel, ob jemand Deutscher ist, obliegt die Klärung der Staats- angehörigkeitsbehörde. Bis zur Klärung ist er als Ausländer zu behandeln. Beruft sich ein Ausländer darauf, Deutscher zu sein, hat er dies gemäß § 70 Abs. 1 nachzuweisen (z.B. durch Staatsangehörigkeitsurkunde).”

Im Personalausweisgesetz wird explizit auf juristische und natürliche Personen (§ 1 BGB von 1896) hingewiesen. De facto besitzt die juristische Person keine Rechte, da seine keine Staatsangehörigkeit besitzt.  § 28 Antrag – Personalausweisgesetz (PAusw.V) – der NRO BRD (1) Um das Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 Absatz 2 Satz 1 des Personalausweisgesetzes überprüfen zu können, muss ein Antrag nach § 21 Absatz 1 Satz 1 des Personalausweisgesetzes enthalten:

1. Angaben zur Identitätsfeststellung von juristischen und natürlichen Personen; bei natürlichen Personen sind dies insbesondere der Familienname, die Vornamen, der Tag und der Ort der Geburt sowie die Anschrift der Hauptwohnung; bei juristischen Personen sind diese insbesondere der Name, die Anschrift des Sitzes, die Rechtsform und die Bevollmächtigten; außerdem ist in diesem Fall eine Kopie des Handelsregisterauszugs oder der Errichtungsurkunde beizulegen.

http://www.gesetze-im-internet.de/pauswv/__28.html

Die gesamte Loslösung vom Verwaltungssystem der BRD, seit 1990 im Handelsrecht (HGB), kann nur mit einer reaktivierten Gemeinde gelingen.

1. Kündigung aller Handelsverträge und Rückgabe des juristischen Person nebst Personalausweis.
2. Abmeldung der juristischen Person im System BRvD bei der Gemeide im Handelsrecht (Melderegister – Umzug ins Ausland).
3. Bestätigung des Wohnsitzes in der aktivierten Gemeinde nach  § 7 des BGB von 1896. Gemeindeaktivierung !

Punkt 1) und Punkt 2) kann man nach Erhalt des Gelben Scheins und EStA-Registerauszugs angehen!

Für Punkt 3) nehme man eine der bereits reaktivierten Gemeinden oder – noch besser – man reaktiviert seine eigene Gemeinde vor Ort.

Erstinfos zur Reaktivierung und Reorganisation von Gemeinden
Die Gemeinde wird von mindestens 7 Souveränen reorganisiert. Das sind dann die wahlberechtigten Gemeindebürger. Die Gemeindeangehörigen sind die Gemeindeeinwohner. Sie haben gegenüber der Gemeinde die gleichen Rechte und Pflichten. Jeder Angehörige der Gemeinde kann Gemeindebürger durch die Erlangung der Souveränität werden. Nur Souveräne können in den Gemeinderat oder zum Bürgermeister gewählt werden. Die Gemeinden (Gebietskörperschaften) werden parallel zu den bestehenden Gemeinden (Körperschaften des privaten Rechts) wieder errichtet bzw. reaktiviert.
Die Amtsgeschäfte und die Steuern gehen auf die Gebietskörperschaften (Succession) über. Die bestehenden Gemeinden bleiben noch so lange bestehen, wie sich Personen dort weiterhin verwalten lassen wollen. Aber wenn sie niemand mehr braucht, benutzt und anerkennt, verschwinden diese Verwaltungen der Alliierten von selbst mangels Einnahmen und Bürgern. Auch deswegen, da die Alliierten nach der HKLO die Gemeinden finanziell unterstützen müssen.
Leitfaden
  1. Zusammenkunft von mindestens 7 souveränen Menschen (Männer über 25 Jahren) mit einer Bundesstaaten-Angehörigkeit (über den Gelben Schein). Diese müssen den Wohnsitz in der zu reaktivierenden Gemeinde nehmen. § 7 BGB. Man  muss nicht dort seinen festen Hauptwohnsitz haben
  2. Annahme der Vorschläge & die Abstimmung über den Gemeindenamen
  3. Es erfolgt die Gemeindegründung mit dem Gründungsprotokoll
  4. Danach die Wahl des Gemeinderats und / oder die Wahl des Bürgermeisters / des Stellvertretenden Bürgermeisters
  5. Amtliche Vereidigung des Gemeinderats / des Bürgermeisters auf die jeweilige Staats- bzw. Landesverfassung
  6.  Aufnahme / Beginn der Gemeindetätigkeit durch die Beauftragten (Reorganisation)
  7. Frauenwahlrecht einführen :-))) Sehr, sehr wichtig!!!
  8. Bei der Aktivierung aber auch daran denken, daß die Gemarkungen aktiviert werden und aus dieser Gemarkung die Gebietskörperschaft entsteht.
Eine solche reaktivierte Gemeinde – siehe auch weiter unten im Text GG Art. 28 (1) – kann:
  • eigene Beamte bestallen (Bestallungsurkunde; seit 1945 gibt es keine Beamten mehr)
  • eigenes (Regional)-Geld auflegen; (Württemberger TALER o.ä.); der erste Schritt zum Grundeinkommen für Alle.
  • eigene Steuern erheben; der Steuersatz für Gewerbetreibende liegt bei 8-12%. Dieser Satz ist völlig ausreichend, da nur regionale Projekte finanziert werden.
    (in Verbindung mit eigenem Geld)
  • eigene Gerichte / Justiz aufbauen
  • Notare, Polizei, Kindereinrichtungen, Schulen
  • Etablierung von Mehrgenerationenhäuser
  • Nchhaltige Landwirtschaft ohne den Zwang Chemie nutzen zu müssen
  • Betriebe und öffentliche Einrichtungen aufbauen
  • KfZ-Kennzeichen
  • Einbürgern nach RuStAG von Menschen ohne Gelben Schein
  • kein Impfzwang, TTIP,  Fracking und vieles mehr
  • etc. ff.
Die Gemeinden sind – nach der Familie – die kleinsten Einheiten. Aus den Gemeinden heraus werden die Entscheidungen eines Rates der Gemeinden (Amtshauptmannschaften) und der Regionen (Kreishauptmannschaften) oder des Staates (Preußen, Sachsen, Hessen, Bayern, Württemberg etc.) entschieden.
Das Subsidiaritätsprinzip findet seit 1871 hier Anwendung, als auch das bis 1990 geltende [Grund-Gesetz=GG], welches dieses Grundrecht aus dem römischen Recht übernahm.
Seit 1990 sind alle freiheitsliebenden Männer und Frauen aufgerufen, sich zu Ihren Staaten mit Ihren Verfassungen vor 1914 zu bekennen, um letztendlich auch einen Friedensvertrag zu machen. [ GG Artikel 146 ]
Bis 1914 war der deutsche Völkerbund mit seinen souveränen Einzelstaaten und ihren Verfassungen vom Volk legitimiert und völkerrechtlich anerkannt. Seit 1914 sind wir immer noch im Kriegszustand ohne einen Friedensvertrag. Verfassungen und gültige Gesetze können nur in Friedenszeiten geändert werden. Erst dann kann das jeweilige Staatsvolk eine zeitgemäße Verfassung in freier Wahl beschließen.
Seit dem 28. Oktober 1918 gab es im Deutschen Kaiserreich – UND auf deutschem Boden – KEINEN legitimen Gesetzgeber mehr.
Alle Statuten (Gesetze, Verordnungen und Satzungen) die nachher entstanden, sind lediglich geltendes Recht der Verwaltung der sogenannten Siegermächte.
Wir dürfen wieder dort anknüpfen, an die Zeit in der jeder Deutsche ein Volkssouverän war. Wir haben seit 1871 das Subsidiaritätsprinzip und seit 1990 ist jeder Deutsche ein Volkssouverän und diese wählen nicht, sie tun selbst was zu tun ist und zwar von unten nach oben.
+++++
gg28
Im Klartext bedeutet dies, dass anstatt der bislang gewählten Körperschaft (BRiD-Politiker), die Gemeindeversammlung treten kann. Diese Versammlung sind die Mitglieder einer Gemeinde, also die dort lebenden Menschen. Diese Menschen können nun SELBST entscheiden, wie die Gemeinde (für alle Menschen) funktioniert, agiert und arbeitet. Dies heisst somit, dass uns die Alliierten in die Freiheit entlassen haben. Nur, die Menschen da draussen im Land verstehen es (noch) nicht. Man kann somit auch aus dem BUND= Bund mit dem Heiligen Stuhl (Vatikan) austreten, sofern man die Begriffsdefinitionen verstanden hat und für sich umsetzt. 😉
GG Art. 28 Abs. 2; VwGO § 42 Abs. 2; VwVfG § 80 Abs. 3
Eine Gemeinde, die im eigenen oder im übertragenen Wirkungskreis Ausgangsbehörde war, ist befugt (§ 42 Abs. 2 VwGO), einen Bescheid anzufechten, mit dem der Betrag der von ihr gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 VwVfG zu erstattenden Aufwendungen festgesetzt wird.
BVerwG, Beschluss vom 22. 1. 2001 – 8 B 258. 00; VG Halle
+++++

Der Staat ist der Souverän (z.B. Württemberg, Bayern, Preußen)

Als Bundesstaat ist er Mitglied in einem Verein (Deutsches Kaiserreich).

Der Bundesstaat vergibt keine Staatsangehörigkeit.

Man hat seine Staatsangehörigkeit IN Württemberg, Bayern, Preußen etc.

Die natürliche Person ist nicht Mitglied des Vereins (Deutsches Kaiserreich), sondern sie ist Angehöriger eines Staates (Württemberg, Bayern, Preußen etc.) UND sie ist Zugehöriger einer Gemeinde als Bürger oder Einwohner je nach der Satzung dieser Gemeinde.

+++++

Nachtrag für Inhaber des Gelben Scheins:
Wer die „Urkunde 146“ des Herrn Klaasen unterzeichnet (Willenserklärung) oder sich anderen „demokratischen“ oder sonstigen republikanischen (Reichs)Bewegungen anschliesst und zu deren Gunsten Willenserklärungen abgibt:
a) bewirkt u.U. einen Verlust seiner durch die Abstammung erworbenen Rechte; auch in bezug auf Handlungen seitens der BRvD ihm gegenüber.
Was steht den in Euren Willenerklärungen und Personenstandänderungen drin?
b) begeht Landes- und Hochverrat am deutschen Volk und seinem Bundesstaat (lest die Verfassung von 1871 bzw. die jeweilige Landesverfassung)
Man sollte wissen, warum man sich per Ahnennachweis seine Rechte zurück holt und wie man diese auch für sich selbst und im Sinne des Ganzen richtig nutzt.