|
|
Der Begriff des Reichsbürgers steht für:
• einen mit vollen politischen Rechten ausgestatteten deutschen Staatsangehörigen (Staatsbürger) in der NS-Zeit nach dem Reichsbürgergesetz (RBG) vom 15. September 1935, siehe Reichsbürgergesetz
• umgangssprachlich einen Anhänger von Verschwörungstheorien, denen zufolge das Deutsche Reich nicht in Form der Bundesrepublik Deutschland fortbestehe, siehe auch Reichsbürgerbewegung.
Der Begriff des Reichsdeutschen steht für:
• Dieser Begriff kam mit der Reichsgründung 1871 („kleindeutsche Lösung”) in Gebrauch, als sich die Mehrheit der deutschen Fürstenstaaten, die etwa zwei Drittel des (damaligen) deutschen Sprachgebietes umfassten, zusammengeschlossen hatten. Die Belange seiner Bewohner wurden auch mit dem Wort „reichsdeutsch“ umschrieben, parallel zu der weiterhin geltenden Staatsbezeichnung als Preußen, Bayern, Württemberg etc.
Die im Reich wohnenden Deutschen blieben Staatsangehörige der einzelnen Bundesglieder wie etwa der Königreiche und Fürstentümer.
Erst 1913 wurde ein gemeinsames Reichs- und Staatsangehörigkeitsrecht im Deutschen Reich geschaffen. Dieses wurde jedoch in derZeit von 1935–1945 noch durch den Begriff des Reichsbürgers überlagert, was allerdings als nationalsozialistische Unrechtskategorie (er diente vor allem der Vorbereitung und Durchführung des Völkermordes an den Juden) bereits 1945 wieder eliminiert wurde.
• Der Begriff „Reichsdeutsche” wurde insbesondere von der deutschsprachigen Bevölkerung verwendet, die nach der Reichsgründung 1871 die Staaten außerhalb des Reiches bewohnte (z. B. das Saargebiet 1920–1935), um so zwischen den Deutschen innerhalb und außerhalb des Reiches zu unterscheiden.
Während des Nationalsozialismus wurde das Kürzel RD verwendet.
Das Reichsbürgergesetz (RBG) vom 15. September 1935 (siehe RGBl. I S. 1146) teilte die deutsche Bevölkerung ein in
a)Reichsbürger
b) „Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes“
c) und in ‚einfache‘ Staatsangehörige, Angehörige „rassefremden Volkstums“, andererseits.
Damit wurde ein dreistufiges Rechtssystem geschaffen:
Reichsbürger, Staatsangehörige und Ausländer mit jeweils geringeren Rechten.
Die deutsche Staatsangehörigkeit wurde nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22. Juli 1913 erworben.
Hier: Gelber Schein (Staatsangehörigkeitsausweis + Abstammung) kann ergo niemals ein Reichsbürger sein!!!
Das Reichsbürgergesetz unterscheidet zwischen „Staatsangehörigem“ und „Reichsbürger“:
• Ein Staatsangehöriger gehört dem Schutzverband des Deutschen Reiches an und ist diesem „besonders verpflichtet“.
• Die vollen politischen Rechte hat allein der Reichsbürger. Dieser muss Staatsangehöriger „deutschen oder artverwandten Blutes“ sein. Er muss durch sein Verhalten beweisen, dass er „gewillt und geeignet ist, in Treue dem Deutschen Volk und Reich zu dienen.“ Das Reichsbürgerrecht wird durch einen Reichsbürgerbrief verliehen
Das Reichsbürgergesetz trat, da im Gesetz selbst nichts anderes bestimmt ist, am 30. September 1935 in Kraft. Dieses Datum bestimmt sich nach Artikel 71 der Weimarer Verfassung, wo geregelt ist, ein Reichsgesetz tritt „mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Reichs-Gesetzblatt in der Reichshauptstadt ausgegeben worden ist“.Der Ausgabetag des Reichsgesetzblatts war der 16. September 1935.
Noch geltende Erwerbstatbestände der deutschen Staatsangehörigkeit. Hier: Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln:
Die deutsche Staatsangehörigkeit wird/ wurde erworben durch:
• Abstammung vom deutschen Vater
o eheliche Kinder bei Geburt ab 01.01.1914
o nichteheliche Kinder bei Geburt ab 01.07.1993
Gemeindeordnungen der Länder:
Die Unterschiede der Verfassungstypen in den Ländern sind bedingt durch die dortigen Besatzungsmächte, die in den Ländern zum Teil nach dem Krieg ihre Vorstellungen von kommunalen Strukturen vorgegeben haben.
In den US-amerikanisch besetzten Gebieten blieb hingegen weitestgehend die Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 (DGO) in Kraft, welche die Durchsetzung des Führerprinzips auf Gemeindeebene vorsah.
Aus diesem Grunde hat Bremerhaven eine Magistratsverfassung, während das Umland unter britischer Verwaltung stand und die dortige Doppelspitze eingeführt wurde.
Die Bezeichnungen und Bedeutungen der kommunalen Organe variieren entsprechend in den einzelnen Ländern deutlich. Zudem finden sich Unterschiede abhängig davon, ob es sich (nur) um eine Gemeinde oder eine Stadt handelt.
Nun stellt sich die Frage, wer ein Reichsbürger nach eigenen Definitionen der BR Deutschland ist.
Nach eigenen Definitionen der BRiD bezüglich der Vorgaben an Bedienstete (hier: Handlungsanweisungen) hinsichtlich „Reichsbürger“.
Denn sie wissen nicht, was sie schreiben. Interessant auch, wonach die Gemeinden gegründet wurden in 1935… waren das etwa auch Reichsbürger??
Quelle: Gerd Pfeifer /edit markus
++++
Mittlerweile wehrt sich das System gegen diese sogenannte „Reichsbürgerbewegung“.
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Klagen sog. Reichsbürger
Siehe ab Punkt 63 ff:
Wer derart dämlich argumentiert, der muss damit rechnen, dass das System die große Keule aus dem Sack läßt.
Man beachte in dem Zusammenhang auch den § 241a StGB:
Würde ein RuStAG-Deutscher mit der korrekten Ableitung bis vor 1914 mit einer derartigen Verdächtigung, ein „Reichsbürger“ zu sein, belegt, würde dies eine eindeutige Straftat nach §241a StGB darstellen.
➡ 241a StGB
Darauf stünde eine Freiheitsstrafe in nicht unerheblicher Höhe, da man damit ein Verfahren mit politischer Verdächtigung zu beeinflussen versucht. Der Versuch ist bereits strafbar.
Es ist also nicht damit zu rechnen, daß sich ein BRiD-Schiedsrichter derart offenkundig ins Bein schießen wird…
+++++
Und wie schaut heute so aus?
Einwohner oder Bürger?
Anbei ein Musterschreiben:
Sehr geehrte Frau „Bürgerservice ihre Stadt“,
sicher wissen Sie, daß die deutsche Sprache sehr präzise ist. In der Amtssprache werden sehr viele Begriffe angewendet, die oberflächlich betrachtet, gleiche Bedeutungen haben sollen, aber rechtlich erhebliche Unterschiede aufweisen. Daher kann man oftmals von einer vorsätzlichen Täuschung sprechen. Aktuell stellt sich die Frage, ob Ihnen die Unterschiede der folgenden Begrifflichkeiten bekannt sind?
1. Bürger / Einwohner
2. Wohnsitz / Wohnhaft
3. Bundesstaat Hessen / Land Hessen
Zu 1.
Einwohner einer Ortschaft ist der Bewohner einer Gemeinde oder eines Stadtviertels und daraus folgend eines Landes.
Es handelt sich dabei um einen öffentlich-rechtlichen Begriff, der sich von dem des Bürgers bzw. Staatsbürgers dadurch abgrenzt, daß letzteren besondere Rechte und Pflichten zugewiesen sind. Auf dem Einwohnerbegriff beruht das in Deutschland geltende Melderecht, daher ist es sehr von Bedeutung, ob man ein Bürger oder ein Einwohner ist, denn es ist nicht das Gleiche.
Öffentlich-rechtlich ist ein Einwohner einer Gemeinde, „wer nach objektiver Betrachtungsweise in ihr eine Wohnung innehat, die darauf schließen lassen, daß er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.“ Deshalb erfaßt der Begriff nicht nur gemeldete und in der Einwohnermeldedatei mit seinen Daten eingetragene Bewohner, sondern auch längerfristige Aufenthalte zum Zwecke der Ausbildung oder des Studiums. (Wikipedia)
Als Bürger (lat. civis) werden die Angehörigen eines Staates und einer Kommune bezeichnet. Im staatsrechtlichen Sinne ist der Staatsangehörige der Staatsbürger, auf kommunaler Ebene der Bürger einer Stadt oder Gemeinde. Aus der Staatsangehörigkeit resultieren die bürgerlichen Ehrenrechte (Rechte und Befugnisse), wie aktives und passives Wahlrecht. Das Kommunalrecht unterscheidet den Gemeindebürger, der als Staatsangehöriger zur politischen Mitwirkung berechtigt ist, vom Einwohner der Gemeinde. (Wikipedia)
Ein Bürger bzw. ein Staatsbürger hat besondere Rechte und Pflichten. Diese Rechte und Pflichten ergeben sich aus der Gebietskörperschaft, dem souveränen Staat, dem diese Person angehört. Seine Grundrechte sind in der Verfassung des Staates festgeschrieben, dem der Bürger bzw. der Staatsbürger angehört.
In meinem Fall ist dies die Deutsche Verfassung von 1871 und die Staatsangehörigkeit des Bundesstaates Hessen, wie dies aus meiner Staatsangehörigkeitsurkunde zu entnehmen ist.
Zu 2.
Der Wohnsitz eines Bürgers ist in treffender Weise im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Darin steht unter § 7:
Wohnsitz; Begründung und Aufhebung
(1) Wer sich an einem Orte ständig niederläßt, begründet an diesem Orte seinen Wohnsitz.
(2) Der Wohnsitz kann gleichzeitig an mehreren Orten bestehen.
(3) Der Wohnsitz wird aufgehoben, wenn die Niederlassung mit dem Willen aufgehoben wird, sie aufzugeben.
Das BGB ist, wie der Name schon sagt, maßgeblich für Bürger und ist Bestandteil des „Deutschen Rechts“ in der Fassung bis 1913.
Von „Wohnhaft“ wir im allgemeinen in Verbindung mit Einwohnern gesprochen, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Einwohner sind nicht im Besitz von „Bürgerlichen Rechten“, da es sich ansonsten nicht um Einwohner sondern um Bürger handeln würde. Bei Einwohnern handelt es sich der Regel um staatenlose, ausländische oder rechtlose Personen. Aus der Bedeutung des Wortes „Wohn-haft“ geht bereits hervor, daß die Bewegungsfreiheit dieser Personen eingeschränkt ist, woraus sich eine Meldepflicht ergibt, in dem der ständige oder vorübergehende Aufenthalt dieser Personen erfaßt wird. Nach römischem Recht, die Grundlage der deutschen Rechtsordnung unterscheidet man die Rechtsfähigkeit von Personen wie folgt:
Capitis Diminutio Minima
Occurs when a man’s family relations alone were changed
(Petra Mustermann) – Geringste Einschränkung von Rechten
Capitis Diminutio Media
Occurs when a man loses his right of citizenship but not his rights to liberty
(Petra MUSTERMANN) – Bürgerrechte verloren aber in Freiheit
Capitis Diminutio Maxima
Occurs when a man’s condition changes from freedom to bondage, hen he became a slave.
(PETRA MUSTERMANN)-Bürgerrechte und Freiheit verloren
Im Personalausweis der BRiD finden wir den derzeitigen Personenstand einer Person in Form seiner Schreibweise (Klein-/Großschreibung).
Mit der Beantragung eines Personalausweises der BRiD verzichtet der Antragsteller auf seine ggf. zustehenden „Bürgerlichen Rechte“ und begibt sich freiwillig für zehn Jahre in die Sklaverei, einer s.g. temporären Formen der Sklaverei, dessen Vormund (Herr/Besitzer) die Treuhandgesellschaft „Der Bund“ ist, der im Auftrag der Militärregierung, den drei westlichen Besatzungsmächten, Deutschland als ganzes verwaltet.
Mit dem Verzicht auf seine „Bürgerlichen Rechte“ verzichtet der Antragsteller auch auf seine Zugehörigkeit zu einer Gebietskörperschaft (Staat) wodurch die „Staatenlosigkeit“ eintritt.
Im Gesetz zu dem Übereinkommen vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen BGBl. 1976 II, Nr. 22, S. 474ff., ausgegeben zu Bonn 22. April 1976 finden wir in Artikel 27. Personalausweis
„Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet, und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus.“
Zu 3.
Bundesstaat Hessen
Der Bundesstaat Hessen ist de jure das Großherzogtum Hessen und ist bis heute ein souveräner Bundesstaat des Deutschen Reiches, allerdings mangels Organe seit der Fremdherrschaft 1918 nicht mehr handlungsfähig. Hessen besteht aus den Provinzen Oberhessen, Rheinhessen Starkenburg sowie aus den Exklaven Eimelrod, Höringhausen, Bad Wimpfen. Hauptstadt ist die Residenzstadt Darmstadt.
Land Hessen
Das „Land Hessen“ (Ein Konzern) ist eine Verwaltungseinheit gemäß Proklamation Nr. 2 der Alliierte Militärregierung GROSS HESSEN mit den Gebieten Kurhessen (Hessen Kassel), Nassau (ausschließlich der zugehörigen Exklaven und der Kreise Oberwesterwald, Unterwesterwald, Unterlahn und Sankt Goarshausen) und Hessen-Starkenburg, Oberhessen und den östlich des Rheines gelegenen Teil von Rheinhessen. Am 30. August 1946 wurde Rheinhessen Rheinlandpfalz zugeordnet.
Die Verwaltungsgebiete wurden von nun an als Staaten bezeichnet und erhielten eine Staatsregierung.
Mit der Proklamation Nr. 2 wurden nicht neue Staaten gegründet, die sich konstituiert haben, sondern die gewerblich tätigen Verwaltungsgebiete wurden fortan lediglich als Staaten bezeichneten ohne dies zu sein (Täuschung im Rechtsverkehr). Verwaltungsgebiete sind keine Völkerrechtssubjekte. Dies ist Staaten vorbehalten. Verwaltungsgebiete gelten daher als Körperschaften des Privatrechts, Personengesellschaften und nicht wie fälschlicher weise behauptet „Öffentlich rechtliche Gebietskörperschaften, da sie über kein räumliches Territorium verfügen.
Verwaltungssitz des „Landes Hessen“ ist Wiesbaden.
Fazit:
Der Unterzeichner ist Bürger von Hessen, freie Person Capitis Diminution Minima und mit bürgerlichen Rechten versehen und ohne Personalausweis.
In Art. 7 BGBEG heißt es: Die Geschäftsfähigkeit einer Person wird nach den Gesetzen des Staates beurteilt, dem die Person angehört.
Die Meldebehörden haben nur die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Einwohnerinnen und Einwohner zu registrieren, also solche Personen, die Ausländer sind oder als staatenlos gelten bzw. alle Personen, die sich durch Antrag und den Besitz eines Personalausweise der BRiD in die temporäre Formen der Sklaverei begeben haben und vom „Bund“ als Treuhandgesellschaft verwaltet werden.
Liebe Frau „Bürgerservice ihre Stadt“, Sie als Personalausweisträgerin unterliegen selbstredend den Verwaltungsvorschriften Ihres Herrn und Arbeitgebers. Für mich als Bürger gelten jedoch andere Gesetze- deutsches Recht.
Quelle: Gerd Pfeifer
+++++
Hatte ich nicht vor einigen Tagen bereits an dieser Stelle darüber geschrieben, dass sich die Behörden immer mehr GEGEN die Ausstellung des Gelben Scheins stellen?
Lest selbst! 👿
A)
In Stuttgart und in Waiblingen verweigeren die Standesämter bereits die Ausstellung / Aushändigung der Abschrift aus dem Geburtenbuch, welche ja die natürliche Person ausweist (hier: ein „Knabe“ oder „Mädchen“ wurde geboren). Es gibt nur noch die maschinell erstellte Geburtsurkunde.
In Esslingen wird derzeit die Annahme des Feststellungsantrags von der Dame im [Amt] verweigert. Sie begründet dies damit, nichts für „Reichsbürger“ machen zu wollen. Soit gilt korrekt zu argumentieren.
In Lübeck wird nur noch per „Ersitzung abgeleitet. Dann ist der Schein ausgestellt auf MAX MUSTERMANN.
In Hamburg wird nur noch bis 1937 abgeleitet, dann ist der Schein ausgestellt auf Max MUSTERMANN.
B)
„Mutwillige Antragstellung“ benennt der brandenburgische Innenminister lax den legitimen Wunsch der Menschen den Feststellungsantrag zu stellen. 🙄
Was passiert mit denjenigen Personen, die bisher nicht als deutsche Staatsangehörige behandelt werden, sondern als BRD-Mitglieder drangsaliert werden?
„Was heisst das jetzt für Antragsteller auf Deutsch?“
Dass sie an uns keine Gelben Scheine mehr ohne „amtliches“ Feststellungsinteresse herausgeben SOLLEN und den Antragsteller darüber NICHT informieren SOLLEN, ob der Antrag positiv oder negativ beschieden wurde.
D.h.: Egal ob Du nachfragst oder auch nicht, Du bekommst einfach keine Antwort. Folglich kannst Du frühestens 6 Monate nach der Antragstellung eine Untätigkeitsklage anstrengen. Die Wartezeit für einen Verhandlungstermin sind inzwischen MINDESTENS 2,5 JAHRE! Die Behörden haben 3 Jahre Zeit gewonnen.
Aber es gibt auch schon Möglichkeiten damit umzugehen! Wir sind ja auch nicht auf den Kopf gefallen :devil: (Zitat Rico Handta)
Weiterhin sollen sie Dir nicht sagen, dass die Gebühreneinzahlungsmöglichkeiten auf 3 Wochen verkürzt wurden und nicht mehr sofort bezahlt werden soll (war bisher in Brandenburg so, dass man immer sofort bezahlt). In einigen Ausländerämtern, sagen sie den Antragstellern inzwischen gar nicht mehr, dass sie überhaupt bezahlen müssen und nach 3 Wochen verfällt dann der Antrag „automatisch“. (Zitat: Rico Handta)
C)
Hier das Formular der Stadt Frankfurt. Auch hier möchte man das „berechtigte Interesse“ erklärt bekommen.
Magistrat_Frankfurt-1
D)
Hier der Fall eines Menschen, der seit längerem versucht den Feststellungsantrag abzugeben. Dies die Antwort auf seine Fachaufsichtsbeschwerde vom Innenministerium NRW. Willkür Pur!
+++++
+++++
Einem Menschen darf die Staatsangehörigkeit NICHT entzogen werden:
http://conventions.coe.int/Treaty/GER/Treaties/Html/166.htm
+++++
Sowie GG Artikel 16 & 116
http://dejure.org/gesetze/GG/16.html
http://dejure.org/gesetze/GG/116.html
+++++
Gemäß der Resolution der Generalversammlung 217 A (III), der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948, zum Thema Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 15, hat jeder das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
Nebenbei angemerkt: Es geht hierbei weniger um die Feststellung der ungültigen (denn die BRiD kann keine StAG vergeben!) und von uns nicht gewollten „deutsche Staatsangehörigkeit“, welche keinen Mehrwert besitzt (und ein Relikt aus dem Jahr 1934 ist), sondern darum, den Deutschen ihren Anspruch auf den Nachweis für die Bundesstaaten-Angehörigkeit per Ahnennachweise gemäß dem RuStAG 1913 zu verwehren. Warum denn nur? Ein Schelm wer Böses dabei denkt? 🙄
Und noch ein Detail zum Thema Volksverdummung:
Schaut mal auf das Ausfertigungsdatum! 22.Juli 1913
Das ist dasselbe wie das RuStAG! 🙂 Wie kann den die Betreuungsanstalt BRiD ein Gesetz erlassen mit dem Ausfertigungsdatum aus dem Jahr 1913. 🙂
StAG-Ausweisgesetz
Urteil des Bundesverfassungsgericht von 21.10.1987 – BVR 373/83 .,Das (Ru)StAG kennt eine Einbürgerung durch bloße Aushändigung eines deutschen Personalausweis oder Reisespaß nicht. Das Aushändigen eine Personalausweis oder Reisespaß der BRD erteilt wurde, bewirkt keine Einbürgerung“,
+++++
Ein Musterschreiben an die Verwaltung, sofern nötig:
Max Muster
Musterstraße 1
63333 Musterhausen
An die Firma
Ausländerbehörde
z.H. Hr. Stag Sachbearbeiter
Ausländerallee 1
63333 Auslandshausen 02. Juni 2015
Antrag auf Feststellung meiner Staatsangehörigkeit
Sehr geehrter Herr Sachbearbeiter,
danke für das nette Telefongespräch und Ihre Hilfsbereitschaft zur Aufklärung, der für mich zuständigen Ausländerbehörde. Hiermit beantrage ich die Feststellung meiner Staatsangehörigkeit, weil der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind. Wie bei öffentlichen Bürgerinformationsdiensten nachzulesen ist, begründen sie lediglich die Vermutung, daß der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Gemäß der Resolution der Generalversammlung 217 A (III), der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948, zum Thema Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 15, hat jeder das Recht auf eine Staatsangehörigkeit. Dieses Recht auf Feststellung nehme ich hiermit in Anspruch. Den Verteiler der Alliierten Botschaften, einschließlich der Beschwerdestelle zum Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, sende ich Ihnen zu Ihrer Kenntnis, für den unwahrscheinlichen Fall, daß ich Rechtsschutz in Anspruch nehmen muß.
Über eine zügige Bearbeitung meines Antrages würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Max Muster
+++++
Wenn die Person im Amt nicht willig ist und ein Gespräch mit deren/dessen Chef auch nichts bringt, eine Fachaufsichtsbeschwerde zu stellen, als auch eine Diskriminierungsbeschwerde einreichen.
Bekundet Eure Ernsthaftigkeit!
Siehe auch www.gelberschein.net – Rubrik Erprobtes“.
Mann muss der Person im Amt dann wohl die Rechtslage mündlich erläutern mit Ankündigung eines Strafantrages mit Strafverfolgung wegen dem Verstoß gegen die §§ 25, 169, 336, 348, 388 StGB. Ergänzend der Hinweis auf die Privathaftung § 839 BGB und ggf. Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht wegen Verstoß nach § 37 VwVfG. Den letzen § vor Ort auf ein Papier schreiben und vorlegen, dass ist das berechtigte Interesse an einem Verwaltungsakt. Wenn dieses Begehren mündlich abgelehnt wird, dann eine justiziable Begründung verlangen; gerne mit Kostennote :-). Und immer unter Zeugen. Sollte auch diesesBegehren abgelehnt werden erfolgt eine Anzeige beim Menschenrechtsrat per Telefax, wegen dem Verstoß gegen Art. 8 und 15. Diese Beschwerde kann man gleich ausgedruckt mitnehmen und vor Ort fragen, ob du diese mal schnell faxen darfst. 🙂
+++++
Nach bisherigen Informationen hat die katholische Kirche am Montag den 15.06.2015 entschieden und angeordnet, dass in Deutschland weder Beglaubigungen noch Ahnenforschungen, von den kath. Kirchengemeinden unterstützt werden dürfen. Wir werden jetzt offiziell vom Papst bekämpft.
Den Kulturkampf, den Otto von Bismarck gegen die katholische Kirche führte, bekämpft der Papst bis zum heutigen Tag.
+++++
Die Deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden (Art. 16 (1) GG. Frühere deutsche Staatsangehörige, denen im Dritten Reich die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen wurde, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern (Art. 116 (2) GG.
In Deutschland bestimmt sich die Staatsangehörigkeit — also die rechtliche Zugehörigkeit einer Person zum Staat — nach der Abstammung, d. h., ein Kind erhält die deutsche Staatsangehörigkeit von seinem Vater (ehelich) oder seiner Mutter (unehelich).
Ein Mensch genießt nur in dem Staat die vollen Bürgerrechte (wie das aktive/passive Wahlrecht), dessen Staatsangehörigkeit er besitzt. Aber auch für das Privatrecht spielt die Staatsangehörigkeit (das Personalstatut -hier § 5 EGBGB) eine Rolle. Nach ihr bestimmt sich in der Regel, welches Familien- oder Erbrecht auf eine Person anzuwenden ist (meist das des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie hat).
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, bestimmt sich zunächst nach Art. 116 GG. Danach besitzen alle Deutschen innerhalb der Grenzen des früheren Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 (das heißt vor Beginn der Hitlerschen Annexionen) die deutsche Staatsangehörigkeit.
Der Mensch ist ohne Staatsangehörigkeit bei den Jedermanrechten eine Nullnummer.
§ 1 BGB von 1900: DER Mensch = Natürliche Person, der Mensch in der BRD = ein Aploide!
Ohne Staatsangehörigkeit hat man keine Rechte. Es besteht ein Unterschied, ob ich eine verwaltungstechnische StAG namens „deutsch“ habe oder als Deutscher die Deutschen-Grundrechte berühren darf.
+++++
Auch interessant, was (noch) auf der BRD-Botschaft in Uruguay zu lesen ist:
+++++
Die gemeinsame Identität beginnt bei der Sprache:
Sprachwurzel „Deutsch“
Teil 1 von 3:
37 Punkte zum besseren Verständnis:
Etwas älterer Text – zu 99% Stimmig – aber sehr viel Inhalt zum nachdenken und selber nachforschen.
Legitimation der BRiD
Teil 2 von 3:
Was ist die BRD und wem dient sie?
Die BRD ist KEIN Staatsgebilde Deutscher Herkunft. Sie ist nur ein Verwalter im Namen der Alliierten Kriegsgegner Deutschlands. Sie ist kein Souveräner Staat.
Nach dem Krieg wurde das Deutsche Reich geteilt in Besatzungszonen, Namens BRD und der ehem. DDR. 1990 wurde die ehem. DDR durch die BRD annektiert. Man sprach von der sogenannten Wiedervereinigung. Vereint wurden aber lediglich nur die Besatzerzonen! Was ist die BRD somit? Ein von den Alliierten Besatzern kontrollierter Bezirk, die BRD Obrigkeit nichts anderes als ihre Angestellten, sprich Dienstleistende Aufsichtspersonen.
Jeder einzelne, der den BRD PERSONALausweis besitzt ist nur ein Angestellter des BRD Systems, sprich Angestellter der Alliierten entgegen Deutschlands. Sie sagen das ergibt keinen Sinn? Doch, es ergibt einen, nur nicht für uns Deutsche. Welches wäre der Sinn? Die Zerschlagung Deutschlands, zugunsten der US- Hochfinanz. Denn solange Deutschland ein Kriegs- besetztes Gebiet ist, hat der Besatzer die Möglichkeit unser Land auszubeuten und die Menschen des Landes welches er besetzt hält, für sich arbeiten zu lassen. Was im Grunde aber gegen die Menschenrechte verstößt. Um diese aber zu umgehen, hat man aus uns Menschen ein Personal erschaffen. Durch den PERSONALausweis. Stimmt nicht? DOCH! Denn im selbigen steht: Staatsangehörigkeit: deutsch. Welcher Staat heißt deutsch? Es gibt keinen! Staatsangehörigkeit, was bedeutet dieses? Es bedeutet das man einem Staat angehört. Angehörig bedeutet aber NICHT das man dieser selbst ist, bzw. dessen Volk, weil würde man das Volk sein wäre man nicht Angehörig sondern Zugehörig. Daher redet man auch im Sinne der BRD nicht vom Staatsbürgern oder vom Volk, sondern von Bundesbürgern bzw. Personen. Personen sind aber wiederum nur eine Sache ein Gegenstand, KEIN Mensch. Somit solange man im Besitz des BRD PERSONALausweises ist, ist man im Juristischen Sinne nur ein Gegenstand, KEIN Mensch. Weitere Beispiele für die gewollte Vernichtung Deutschlands um es weiterhin als profitable Einnahmequelle zu sichern ist die Masseneinwanderung. Warum diese auch wichtig ist für die Hochfinanz, erkläre ich später unter dem RuStaG1913.
Die Masseneinwanderung, verkauft man uns unter dem Aspekt, wir brauchen fähige Fachkräfte! Brauchen wir diese wirklich? Schauen wir uns die Arbeitslosen Zahlen mal genauer an. Wir selbst haben unter der eigenen Deutschen Bevölkerung, Millionen Arbeitslose aber holen uns Tag für Tag immer mehr rein. Wir schaffen es nicht die eigenen Bürger in Lohn zu stellen aber brauchen Zuwanderung? Was für einen Sinn ergibt dieses? Keinen, jedenfalls nicht für uns. Aber für die Alliierte Verwaltung Namens BRD einen sehr grossen. Für Einwanderer der hier her kommt bzw. hier geboren wird, bekommt das BRD System einen Kredit. Denn eine jede Person bedeutet Arbeitskraft, somit Kreditfähigkeit. Weitere Gründe für die Einwanderung ist die Ethnische Zersetzung unserer Wurzeln, sprich die des ursprünglich Deutschen Volkes. Warum Ursprünglich Deutsches Volk? Weil NIEMAND von uns heutzutage DEUTSCHE/ R ist. Alle die im Besitz des BRD PERSONALausweises sind, sind nur wie schon festgestellt Angehörige des Deutschen Volkes aber NICHT DAS DEUTSCHE VOLK!
Jetzt werden sie sagen: BLÖDSINN! Das geht gar nicht! Aber: DOCH! dieses ist wahr! Denn wie auch schon festgestellt wurden alle Personen die nach dem Krieg geboren oder im Besitz des BRD Perso sind, automatisch in die BRD eingegliedert. Was ist die BRD? Eine Alliierte Verwaltung, somit ist jeder innerhalb der BRD VerwaltungsPERSONAL. Was wiederum bedeutet es gibt offiziell KEIN Deutsches Volk, sondern nur das PERSONAL der Alliierten Besatzung sprich die BRD. Es gibt aber NOCH die Möglichkeit auf Feststellung der Deutschen Staatsbürgerschaft, somit einen Austritt aus der BRD Verwaltungseinheit. Diese nennt sich RuStaG1913.
Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz für das Deutsche Reich „RuStAG-1913“ vom 22. Juli 1913
Durch dieses Gesetz können WIR wieder zu Deutschen werden, durch dieses können wir uns unsere Rechte als MENSCH und als Deutsche/ r wieder holen. Durch dieses können wir einen Friedensvertrag für Deutschland und Freiheit für uns, das Deutsche Volk fordern. Was müssen wir dafür tun? Wir müssen unsere Blutslinie bis 1913 oder wenn möglich sogar noch bis davor nachweisen. Für ehelich geborene Kinder muss dieses über die Blutslinie des Vaters nachgewiesen werden. Im Falle der unehelichen Geburt anhand der Mutter, und von dieser aus dann über den Vater. Und jetzt kommt der Punkt, WARUM die Masseneinwanderung gewollt ist und WARUM nur MÄNNLICHE Asylanten eingeführt werden. Nach RuStaG1913 gilt der Väterliche Nachweis. Sollte sich also eine Deutsche Frau mit einem Einwanderer ehelichen, würde dem Kind die Deutsche Staatsbürgerschaft untersagt bleiben. Somit ein Deutscher weniger der einen Friedensvertrag und Freiheit für Deutschland fordern könnte. Was wäre jetzt der Nutzen an selbigen? Solange es keine Deutschen gibt die ihr Land einfordern können, BLEIBT die Alliierte Besatzung und somit die Ausbeutung Deutschlands. Das WARUM wird beantwortet durch den Westlichen Finanz- und Wirtschaftsmarkt. Allein dieser zieht seinen Nutzen aus der Knebelung Deutschlands und der Zerstörung des Deutschen Volkes. Von daher liebe Mitmenschen deutscher Herkunft, nutzt die Chance solange wir sie noch haben, beantragt eure Feststellung auf Deutsche Staatsbürgerschaft und Herkunft. Nur wenn ihr dieses tut, haben unser Land und unsere Kinder noch eine Zukunft. Alles zum RuStaG1913 findet ihr im Anhang. In diesem Sinne: Gemeinsam für Deutschland!
Quelle: www.gelberschein.info
Teil 3 von 3:
Dieses Schriftstück ist der BRD-Verwaltung bekannt und kann nicht widerlegt werden. Das sind die Fakten!
Es ist kein illegales oder rechtsradikales Schriftstück!
Bitte vervielfältigen und verteilen, damit die Deutschen Völker endlich aufwachen! Zu Gedenken an Frau Marina Pflock!
Die Langfassung findet ihr hier:
https://derhonigmannsagt.wordpress.com/tag/martina-pflock/
21 nicht widerlegbare Punkte!
Den Punkt 17 sehe ich etwas anders, aber das ist nebensächlich. 🙂