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Wann und warum wurden wir „staatenlos“? V 1.3.

Vorneweg… staatenlos sind wir Deutschen nur indirekt, da Viele den Nachweis (Glaube & Vermutung ist kein Beweis!) IM System (noch) nicht gestellt haben. Ergänzend hierzu seht auch die Artikel:
Rechtstaatlichkeit – Haben wir eine Verfassung
Einwohner vs. Bürger„.

Die Frage ob wir staatenlos sind, ist relativ leicht zu beantworten, da eine Staatsangehörigkeit von der BRD nicht explizit festgestellt wird. Es gibt auch keine Staatsangehörigkeit „Bundesrepublik Deutschand“.

demmin1Siehe den letzten Satz in dem Schreiben des Landrat v. Demmin.

Die BRiD behandelt Jeden, der in Deutschland geboren ist wie einen Deutschen, siehe auch deren § 3 Abs. (2) StAG.
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/rustag/gesamt.pdf
Die Crux daran ist, dass es juristisch einen Unterschied macht ob man als Deutscher von „deutschen Stellen“ nur als solcher behandelt wird oder ob man gesetzlicher Deutscher ist.

Ein Beispiel:
Man hat zwei Rasierklingen in einem Ölpapier, eine ist scharf, die andere ist stumpf. Weil man nicht genau weiß mit welcher Klinge man sich ggf. ritzt, behandelt man beide Klingen gleich, jedenfalls solange bis man die stumpfe Klinge in Erfahrung gebracht hat.

Die Initiative (Holpflicht!) zur Feststellung seiner Staatsangehörigkeit über den Feststellungsantrag F & V des Bundesverwaltungsamts bleibt also jedem selbst überlassen.
Es stellt sich jedoch die Frage, warum eine Staatsangehörigkeit in „Deutschland“ explizit durch Eigenantrag festgestellt werden muss?

Die Antwort auf diese Frage liefert unsere jüngste Geschichte. Der Status Quo in diesem Land ist der Waffenstillstand seit dem 11.11.1918 mit einer kriegerischen Unterbrechung, die am 08. Mai 1945  durch eine Kapitulation (der Wehrmacht) beendet wurde.

Zudem sind wir immer noch ein besetztes Land, siehe hierzu den Artikel 120 GG und den Artikel 8 des „Zwei-plus-Vier-Vertrags“ (ein Vereintes Deutschland wurde niemals konstituiert!). Soweit so schlecht.

Um zu verstehen, was sich nach dem Putsch am 09.11.1918 und der erzwungenen Abdankung Kaisers Wilhelm II., seit dem 28.11.1918 (verkündet vom Reichskanzler Max von Baden am 9. November 1918!) auf der juristischen Ebene unserer Heimat ereignete, empfehle ich den Artikel 1 der 1871er Verfassung des Deutschen (Kaiser)Reichs zu lesen, welche illegal am 11. 08.1919 durch die Weimarer Reichsverfassung aufgehoben wurde. Zudem sollte man die Artikel 2 und 178 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) lesen.

Verfassung des Deutschen Reichs vom 16. April 1871
I. Bundesgebiet
Art. 1 – Das „Bundesgebiet“ besteht aus den „Staaten“ Preußen mit Lauenburg, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Sachsen-Weimar, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Braunschweig, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Koburg-Gotha, Anhalt, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Waldeck, Reuß älterer Linie, Reuß jüngerer Linie, Schaumburg-Lippe, Lippe, Lübeck, Bremen und Hamburg.

Anmerkung:
[1] Das Herzogtum Lauenburg war nur bis 1876 in Personalunion mit Preußen verbunden. Durch Gesetz, betreffend die Einführung der Verfassung des Deutschen Reichs in Elsaß-Lothringen vom 25.06.1873 traten das Reichsland Elsaß-Lothringen sowie durch Reichsgesetz vom 15.12.1890 Helgoland dem Bundesgebiete des Deutschen Reichs hinzu.

Merke:
Die in Artikel 1 genannten Staaten im Bundesgebiet sind indigene Staatsangehörigkeiten, die bis heute gültig sind.

Merkblatt Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit vom Bundesverwaltungsamt // auf der 3. Seite unten.

Am 11. 08.1919 wurde mit Inkraftsetzung der WRV deren Artikel 178 „wirksam„:
Art. 178 „Die Verfassung des Deutschen Reichs vom 16. April 1871 und das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919 sind aufgehoben.“

Hinweis: Vorsicht Täuschung!
Die richtige Formulierung hätte lauten müssen „Das Gesetz betreffend die Verfassung des Deutschen Reichs vom 16. April 1871 und das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919 sind aufgehoben.“
Damit blieb das Gesetz betreffend die 1871er Verfassung de jure in Kraft, wurde jedoch de facto von der Weimarer Reichsverfassung (WRV) überlagert.

Damit wurden die Deutschen „staatenlos“ und ab diesem Zeitpunkt von den jeweiligen Landesverfassungen überlagert, die ihre Zugehörigkeit zum Deutschen (Kaiser)Reich proklamierten.
Die WRV führte „Länder“ ein, die dem Deutschen Reich in freier Selbstbestimmung beitreten konnten:

Siehe Artikel 2 WRV:
Das „Reichsgebiet“ besteht aus den Gebieten der deutschen „Länder“.

Andere Gebiete können durch Reichsgesetz in das Reich aufgenommen werden, wenn es ihre Bevölkerung kraft des Selbstbestimmungsrechts begehrt.

Beispielsweise die Verfassung des Volksstaates Hessen.
Artikel 1:
“Der Volksstaat Hessen bildet als selbständiges Land einen Bestandteil des Deutschen Reichs.“

Was die 1871er Verfassung von der Weimarer Reichsverfassung grundsätzlich unterscheidet sind die Begriffe „Bundesgebiet“ und „Reichsgebiet“.

In der 1871er Verfassung wird das Bundesgebiet von Staaten gebildet, von welchen die Bürger ihre indigenen Staatsangehörigkeiten erhalten. Bei der Weimarer Reichsverfassung wird das Reichsgebiet von Ländern gebildet, die dem Reich durch freiwilligen Beitritt angehörten. Daraus folgte, dass die Bürger der Weimarer Republik Reichsangehörige waren und nicht wie zuvor Staatsangehörige (siehe Reichsgebiet Art. 2, 7, 82, 112, 137 WRV). Damit lümmelte sich eine Treuhandverwaltung auf kaiserlichem Boden, von welchem die Deutschen Völker (Plural) getrennt wurden.

Bleibt die Frage zu klären welche Reichsangehörigkeit denn nun? Dazu hilft ein Blick in die Gesetzgebung. Beginnen wir vor der Reichsgründung mit dem BuStAG (Bundesstaaten-Staatsangehörigkeitsgesetz) des Norddeutschen Bundes.

BuStAG vom 01. Juni 1870 (BGBl. S. 498)
Gültigkeit: Inland – §1.
Die Bundesangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust.

Der Name des Bundes wurde am 01.01.1871 in Deutsches Reich umbenannt, damit wurde aus der Bundesangehörigkeit de facto die „mittelbareReichsangehörigkeit.

Anmerkung:
Bundesstaatler, welche Bundesangehörige im Norddeutschen Bund waren, wurden Reichsangehörige im Deutschen Reich, das am 01.01.1871 konstituiert wurde. Jeder Bundesstaatler hatte damit die mittelbare Reichsangehörigkeit (Rechtstellung als Deutscher).

Bis zum 31.12.1913 hatten alle Bundesstaatler also auch die mittelbare Reichsangehörigkeit, welche sich am 01.01.1914 mit dem in Kraft treten des neuen RuStAG vom 22.07.1913 wie folgt veränderte:

RuStAG (de facto RoStAG) vom 22. Juli 1913 / Gültigkeit: Inland oder Ausland – § 1.:
Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§ 3-32 Inland) „oder“ die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 33-35 Ausland) besitzt.

Wichtig zu verstehen ist, dass die Reichsangehörigkeit keine Staatsangehörigkeit ist. Das sind zwei paar Schuhe. Die Staatsangehörigkeit kommt aus den Bundesstaaten des German Empire (Kaiserreich), welches so großzügig war den Menschen in den Schutzgebieten (Kolonien) ab dem 01.01.1914 die unmittelbare Reichsangehörigkeit = Rechtsstellung als Deutscher zu verleihen. Die Schutzbedürftigen waren keine Bundesstaatsangehörigen des Deutschen Reiches, sie gehörten mit ihren eigenen Staatsangehörigkeiten z.B. Namibia (Deutsch-Südwest) zum Deutschen Reich, mit der Rechtstellung als Deutscher, aber ohne das Allgemeine Wahlrecht.

Diese Änderung ist erheblich, denn es wurde zwischen dem Inland (Staatsangehörigkeit im Bundesstaat) oder dem Ausland (unmittelbare Reichsangehörigkeit) unterschieden. Fazit entweder gehörte man ins Inland oder ins Ausland.

Ein Deutscher war vor dem 01.01.1914 immer auch ein Reichsangehöriger des Staatenbundes, der sich am 01.01.1871 in Versailles konstituierte. Entweder mittelbar, denn dann war er Bundesstaatler, früher Bundesangehöriger (01.07.1870) oder unmittelbar, dann war er nach § 33 Abs. (1) RuStAG entweder ein Ausländer (z.B. Namibier) im Schutzgebiet oder nach Abs. (2) ein ehemaliger Deutscher.

Die „unmittelbare“ Reichsangehörigkeit unterscheidet sich von den „mittelbaren“ Reichsangehörigkeit = Bundesstaatsangehörigkeit. Erstens durch das fehlende Allgemeine Wahlrecht und zweitens, durch einen exterritorialen Gebietsstand außerhalb des Bundes (der 25+1 Bundes- und Staststaaten), jedoch hatten alle unmittelbaren Reichsangehörigen fern der Heimat, die Rechtstellung als Deutsche.

Ein Deutscher ab dem 01.01.1914 war entweder Inländer (Bundesstaatler) oder Ausländer (unmittelbarer Reichsangehöriger). Die mittelbare Reichsangehörigkeit wurde nach dem neuen RuStAG vom 22. Juli 1913 zum 01.01.1914 abgeschafft.

Die neu geschaffenen deutschen Länder nach Artikel 2 WRV, die dem Deutschen Reich beitreten konnten, waren damit Gebiete, welche die Bundesstaaten handelsrechtlich und nach dem Versailler Vertrag (Gebietsabtretungen), teilidentisch verwalteten, je nach Erwähnung und Abspaltung ihrer Gebiete. Die Länder überlagerten fortan die Staaten. Bildlich gesprochen hatte man eine fiktive juristische Folie unter den Füssen, welche die Länder von den Staaten trennte.
Diese Rechtstellung findet sich in der Weimarer Reichsverfassung der Putschisten im Artikel 110 WRV.:

„Die Staatsangehörigkeit im Reiche und in den Ländern wird nach den Bestimmungen eines Reichsgesetzes erworben und verloren. Jeder Angehörige eines Landes ist zugleich Reichsangehöriger. Jeder Deutsche hat in jedem Lande des Reichs die gleichen Rechte und Pflichten wie die Angehörigen des Landes selbst.“

Damit konnten alle Deutsche in der Weimarer Republik nur unmittelbare Reichsangehörige sein, somit waren sie unbemerkt zu Ausländern im Schutzgebiet geworden.

Auch wenn die Bundesstaaten zur Zeit der Weimarer Republik durch die Erschaffung von Verwaltungsbezirken (Ländern) überlagert wurden, blieb die unmittelbare Reichsangehörigkeit erhalten, durch die Einführung des Artikel 2 WRV, hier: „Beitritt der Länder“.

Die Staaten wurden zu Ländern reduziert um die Haager Landkriegsordnung (Artikel 55) zu unterlaufen, welche das Abtrennen von Staatsgebieten nicht vorsieht, jedoch die Verwaltung und den Nießbrauch besetzter Gebiete regelt.

Der schwarze Tag, der die Menschen des German Empire (1871er) in die Staatenlosigkeit verbannte war in Wahrheit der 11. August 1919, mit Inkrafttreten der WRV durch die de facto Aufhebung des 1871er Staatenbundes, nach Artikel 178 WRV.

Mit der Aufhebung der Staatsgebiete der 1871er wurde auch der Schutz der Haager Landkriegsordnung (HLKO) für die Bundesstaaten obsolet.
Weil aber der Völkerrechtsvertrag (HLKO) von 1907 Bundesstaatsangehörige und Reichsangehörige gleichermaßen schützte, verblieben die RKWII-abdankungsurkunde2eichsangehörigen noch unter dem Schutz der HLKO.

Seit dem 11.11.1918 herrscht nun – bis Heute – Waffenstillstand. Der Versailler Vertrag ist ein handelsrechtlicher Vertrag zum Frieden (Treaty of peace) und kein Friedensvertrag, weil der Kaiser in den Krieg zog und nur der Kaiser oder hilfsweise die Treuhänder der Staatsgewalt, nämlich die Träger der tatsächlichen Gewalt (Souveräne), den Krieg beenden können. (Siehe auch die Abdankungsurkunde Kaiser Wilhelm II. mit Siegelbruch…!!)

Mit der Gleichschaltung der Länder am 05. Februar 1934 durch Adolf Hitler, der die Identität zur Heimat durch die Länder (Kolonien) auflöste, mit der Einführung einer juristischen Fiktion, die fortan als „deutsche Staatsangehörigkeit“ bezeichnet wurde. Damit wurden sämtliche Einzel-Kolonien (Länder) in einer Kolonie zusammengefasst.

Quelle:
Auf Grund des Artikels 5 des Gesetzes über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 (RGBl. I. S. 75) wird folgendes verordnet:

§ 1. (1) Die Staatsangehörigkeit in den deutschen Ländern fällt fort.
(2) Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit).

Zu Abs. (1):
Welche Staatsangehörigkeit? Deutsche Länder waren ungleich Bundesstaaten.
Aus diesem Grund war es richtig den Widerspruch zu beseitigen, denn die Länder (Kolonien) waren juristisch exterritorial zu den Bundesstaaten und konnten deshalb nur die unmittelbare Reichsangehörigkeit repräsentieren.

Zu Abs. (2)
Die Gleichschaltung der Länder zu jener Fiktion der gesamtdeutschen Länder also der “deutsche Staatsangehörigkeit“, fasste die exterritorialen Schutzgebiete (die unmittelbare Reichsangehörigkeit der Länder) zu einem Schutzgebiet, also zu einer Kolonie zusammen, was nichts an der unmittelbaren Reichsangehörigkeit änderte.

Ab dem 05. Februar 1934 stand unter Staatsangehörigkeit im Pass: „Deutsches Reich“. Dies auch als Anmerkung für die „Pass“-Inhaber diverser Organisationen / Geschäftsmodellen.

Mit der Gleichschaltung schob Blondis Herrchen den Deutschen gleich noch eine Statusminderung unter. Die Einführung der Identität „Name“ auf den Ausweisen des Dritten Reiches, minderte den Status der Menschen, die damit zu Firmen wurden, siehe Handelsgesetz § 17 (Name=Firma).

Jene maximale Statusminderung „capitis deminutio maxima“ (Rechtsstand von Sklaven im Römischen Reich) haben wir dem in vielen Kreisen immer noch so hoch geschätzten GröFaZ zu verdanken.

Wer die Identität „Name“ verstehen will, der sollte den § 17 HGB kennen:

Abs. (1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt (ergo Name = Firma).

Wer dieser simplen Logik nicht traut, dem empfehle ich eine öffentliche Gerichtsverhandlung zu besuchen. Es wird immer in der Sache Müller gegen Maier verhandelt. Sind Müller und Maier Sachen? Nein sie sind es nicht, es sind lebende Tote, juristisch behandelt man sie als Sachen, weil sie sich mit der Identität einer juristischen Person als Firma zu erkennen geben, indem sie fest und steif behaupten sie wären identisch mit der Person auf ihrem Ausweis.
Dieses Spiel funktioniert heute noch genauso gut wie seit dem 05. Februar 1934.

Merke:
Firma = Name = Juristische Person.
Die Rechtsfähigkeit einer juristischen Person ist gemindert. Eine juristische Person kann kaufen, verkaufen, erben und vererben, klagen und verklagt werden.
Siehe auch den § 90 BGB – Sache:
Sachen im Sinne dieses Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.

Zudem wurde am 08. Mai 1945 die Kolonie Deutsches Reich von den Siegermächten aufgelöst. Die Firmen (Einwohner) des Deutschen Reichs (III. Reichs) wurden an diesem Tag ausgebürgert und heimatlos, weil ihre koloniale Schutzmacht (Wehrmacht) kapitulierte. Die neue Schutzmacht, die alliierten Siegermächte, beschlagnahmte alles Vermögen, einschließlich aller Firmen (Humankapital), siehe auch SHAEF Gesetz Nr. 52. Artikel I (b).

Mit der Ausbürgerung aus dem Deutschen Reich verloren die Menschen die Reichsangehörigkeit und damit den Schutz der HLKO und der Genfer Konvention (GFK).

Die grausame Konsequenz jener Veränderung trugen z.B. die deutschen Soldaten der Wehrmacht als Kriegsgefangene auf den Rheinwiesen.
http://www.rheinwiesenlager.de/

Eisenhower erklärte dem Roten Kreuz, dass es sich bei den Lagerinsassen nicht um Kriegsgefangene „Prisoners of War“ handelte sondern um „Disarmed Enemy Forces“ entwaffnete feindliche Truppen. Diese Deutschen, lautete sein Befehl, stünden nicht unter dem Schutz der Genfer Konvention und besäßen kein Recht auf Nahrung oder Wasser oder auf medizinische Versorgung.
https://www.youtube.com/watch?v=aLqU_IW7jYQ&index=26&list=PLBxjKg7h5gGjMSF-fN9GXD3OudV-6oA6U

Jene Statusminderung zu einem Sklaven wird von der Bundesrepublik Deutschland bis heute fortgeführt, im Auftrag ihrer Besatzer, siehe „Name“ Bundes-Personalausweis. Erst wer seine Staatsangehörigkeit, per Verwaltungsakt über den Feststellungsantrag F, aus den 26 Bundesstaaten durch Abstammung nachweist, kann den von der BRD gesteuerten gleichgeschalteten Nazi-Dampfer Deutschland verlassen. (Deutschland = Deutsches Reich in den Grenzen vom 31.12.1937, siehe Shaef-Gesetz Nr. 52 Artikel VII 9. (e).)

Daher wird man über den Eintrag im EStA-Register von der Einbürgerungsbehörde eingebürgert (zurück von der Hohen See).

Am 08. Mai 1949 war der Tag der Ausbürgerung.
Erstens aufgrund der Auflösung jener Kolonie Deutsches Reich, durch die Siegermächte,
Zweitens durch das „Vereinigte Wirtschaftsgebiet“ aus dem am 23. Mai 1949 mit in Inkraftsetzung des Grundgesetzes. Die Treuhandverwaltung Bundesrepublik Deutschland entstand.

Merke:
Auf dem Bundespersonalausweis steht Bundesrepublik Deutschland und nicht Deutsches Reich und auch nicht Deutschland, das gleichbedeutend ist, mit dem Deutschen Reich in den Grenzen vom 31.12.1937. Seither steht unter Staatsangehörigkeit: DEUTSCH.

Die in der BRD fortgeführte Statusminderung kann jeder am Beispiel des § 248 BGB im täglichen Leben messen.
https://dejure.org/gesetze/BGB/248.html
Dieser Paragraf unseres Bürgerlichen Gesetzbuches verbietet seit dem in Kraft treten des BGB im Jahr 1900 den Zinseszins.
Wie aber jeder weiß, mauscheln die Bankster trotzdem mit dem Zinseszins. Sei es bei der Einräumung eines Dispos oder mit der Gewährung eines Kredites oder mit einer Hypothek. Wie ist das möglich?
Antwort: Indem man einen Personalausweis vorzeigt!
Ein DEUTSCH ist im Handelsrecht, weil er sich zu der Identität seiner Firma bekennt, ausgewiesen unter Name. Eine Firma, die zugehörig ist zu dem Kollateral DEUTSCH ist deshalb von Natürlichen Personen, die Deutsche sind zu unterscheiden.
https://www.agmiw.org/?p=2598

Zudem gelten keine Gesetze und Verordnungen in Deutschland jemals für einen DEUTSCH. Gesetze hierzulande gelten aber für Deutsche, die eine Bundesstaatsangehörigkeit oder die Reichsangehörigkeit nachweisen können, siehe § 1 RuStAG.

Die völkische Eigenschaft DEUTSCH, die einen sprachlichen Bezug zu einer Volksgruppe ausdrückt, wurde als fiktive Staatsangehörigkeit in den Personalausweisen der BRD übernommen, damit wurden die Menschen bis heute getäuscht, denn selbst die fiktiv geschaffenen Staatsangehörigkeiten in den deutschen Länder der Weimarer Republik, vor der Statusminderung zur Sache, sicherten den Menschen wenigsten ihre unmittelbare Reichsangehörigkeit (und damit den Schutz der HLKO) durch ihre (kolonialen) Landesverfassungen.

Mit der Vergabe von Zunamen, auf den Pässen der Weimarer Republik, anstelle der Familiennamen, wurde bereits ein Zwitter geschaffen, dies zur Aufweichung des Personenstandes. Einer Metamorphose gleich, konnte sich über diese Entwicklungsstufe der Name entfalten, der unter der Naziherrschaft ab dem 05.02.1934 auf den Ausweisen des Deutschen Reichs prangte.

Die Firma nach § 17 HGB war geboren und ist bis heute die Identität der Sache. Die Steigerung dieser Entrechtung war die Einführung von DEUTSCH als Staatsangehörigkeit in der Bundesrepublik Deutschland, ein Platzhalter für einen heimatlosen Ausländer, genauer Niemandsländer oder Apolide gleicher Muttersprache.

Ein DEUTSCH hingegen hat weder einen Bezug zum Grundesetz (GG) noch zur WRV oder zu einer Landesverfassung und damit weder zu einer Reichsangehörigkeit noch zu einer Staatsangehörigkeit.

Bundespersonal = juristische Personen, können sich deshalb niemals auf den Schutz der Haager Landkriegsordnung, auf die Genfer Konvention, auf die EU-Menschenrechtskonvention oder auf das Grundgesetz (siehe Artikel 19 Abs. 3 GG) berufen, weil dem Bundespersonal die Bundesstaatsangehörigkeit oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit fehlt und weil Bundespersonal statusgeminderte bewegliche Sachen sind.

Ist man jedoch Inhaber eines Staatsangehörigkeitsausweises, trägt man die Identität Deutsche(r).
Damit ist man dann zurück im Spiel und dann ist Schluss mit lustig für Firmen wie beispielsweise Mauschel & Söhne Co. KG:
Was einer der Gründe ist warum ein erbarmungsloser Informationskrieg gegen den Gelben Schein im Internet geführt wird.

Wichtig! Nur Deutsche sind grundrechtsfähig bzw. können Grundrecstag-vermutung_Ascahffenbrughteträger sein. Mit dem Grundgesetz leitet man z. B. über den Art. 25 GG seine Völkerrechte ab usw.
Für die DEUTSCH gestaltet sich das einfacher, die leiten ihre sechs Rechte aus ihrem Name(n) ab.
(Eine juristische Person kann kaufen, verkaufen, erben, vererben, klagen und verklagt werden.)

Glücklicherweise ist im Freistaat Bayern die Welt noch halbwegs in Ordnung. Auf der Internetseite informiert z.B. die Stadt Aschaffenburg ihre „Bürger“ durch den folgenden Text – siehe Bild…

Für die Feststellung der „deutschen Staatsangehörigkeit“ nach GG 16 & 116 (1) kann ein Staatsangehörigkeitsausweis beantragt werden.

Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Die“ deutsche Staatsangehörigkeit“ wird durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen.

Anmerkung:
Wer seinen Personenstand durch die sprachliche Kennzeichnung zu der Volksgruppe DEUTSCH begründet, begreift die Tragweite der Information auf der Internetseite der Stadt Aschaffenburg. (Siehe Personalausweis in Verbindung mit einem juristischen Wörterbuch.)

Wer seinen Personenstand ändern will, kann das in zwei Schritten erledigen.

I. (Reichsangehörigkeit) und II. (Bundesstaatsangehörigkeit)

I. Reichsangehörigkeit
1. Man lässt seine Reichsgehörigkeit = „deutsche Staatsangehörigkeit“ von der Besatzerverwaltung BRD feststellen. Als Ergebnis stellt die BRD einen Staatsangehörigkeitsausweis aus, welcher die Identität der Natürlichen Person dokumentiert (Familienname)
2. Auf dem Ausweis steht dass man Deutsche(r) ist.
3. Seine Bundsstaatsangehörigkeit erklärt man der BRD unter dem Punkt 4.2 im BVA-Feststellungsnatrag durch Abstammung bis zu dem Vorfahren, der vor dem 01.01.1914 geboren ist.
Das ist der Groß- oder Urgroßvater, der als freier Mensch im Status quo ante Bellum lebte.

II. Bundesstaatsangehörigkeit
Kraft seiner zurück erhaltenen Bürgerrechte als Deutsche(r), gilt der erste Titel des BGB.
Nach § 1 BGB erkennt man kraft seiner vollen Rechtsfähigkeit seine Heimatverfassung aus seinem Bundesstaat an und die 1871er Verfassung und steht damit als Bundesstaatsangehöriger unter dem Schutz der HLKO und unter dem Schutz der Genfer Konvention, etc.

Die Rechtsgrundlagen sind Artikel 5 Abs. (1) Satz 2 EGBGB
„Die Rechtstellung als Deutscher geht vor“ i.V.m. Artikel 50 EGBGB „Die Vorschriften der Reichsgesetze bleiben in Kraft.“
EGBGB

Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 33 bis 35) besitzt.
Nun wird der freie Wille öffentlich unter Zeugen mittels einer Personenstanderklärung verkündet und bei einem Notar durch Unterschriftsbeglaubigung bestätigt und fertig ist der Schutzbrief.

Merke: Nur mit einer Personenstandserklärung (PEK) und der Ableitung über seine Vorfahren bis vor 1914, kommt man zurück zu seiner indigenen Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat. (Eine Ausfertigung der PEK wird an das Geburtsstandesamt geschickt.)
https://www.agmiw.org/?page_id=1265

Sollte die Justiz der BRD, die Personenstandserklärung ignorieren, dann kann man wegen Verletzung des Artikel 101 GG direkt Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Siehe Artikel 93 Abs. (1) 4a GG und/oder man stellt Strafantrag mit Strafverfolgung beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag.
https://www.agmiw.org/?p=2463

Begründet wird eine solche Verfassungsbeschwerde oder ein Strafantrag mit folgender Logikkette:

1. Der Beschwerdeführer ist Deutscher und damit Grundrechteträger.
2. Die Natürliche Person gehört nicht der BRD an, siehe Personenstanderklärung.
3. Nach Artikel 7 Abs. (1) EGBGB: Die Rechtsfähigkeit und die Geschäftsfähigkeit einer Person unterliegen dem Recht des Staates, dem die Person angehört.
4. Nach Artikel 10 Abs. (1) EGBGB: Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört. (Aber nicht der Familienname.)
5. Nach Artikel 43 Abs. (1) EGBGB: (1) Rechte an einer Sache unterliegen dem Recht des Staates, in dem sich die Sache befindet.

Wenn also die Rechtsfähigkeit, die Geschäftsfähigkeit, der Name und die Sache einer Person, nicht der BRD angehören, wieso kann dann die Verwaltung BRD in diese Rechte eingreifen?

Sollte dieses Firmenkonstrukt BRD diese Rechte verletzen, dann haften die handelnden Personen persönlich:

Papst Franziskus hat mit dem Motu Proprio vom 11.07.2013 die Immunität aller Richter, Staatsanwälte und Justizangestellte aufgehoben, die im Rechtskreis des Römischen Rechtes wirken. Die Einhaltung dieses Motu Proprio obliegt dem International Criminal Court (ICC mit Sitz in Den Haag).
Quelle Wikipedia:
Das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (in der Schweiz und Liechtenstein Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, oft auch nur als Rom-Statut bezeichnet) ist die vertragliche Grundlage des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) mit Sitz in Den Haag.

So liebe Mitstreiter macht euch an die Arbeit, es gibt viel zu tun.

Zusammenfassung:
Die eigentliche Ausbürgerung, also der Verlust der Staatsangehörigkeit, fand am 11.08.1919 statt, durch das Einrichten von Ländern, zudem wurde am 05.02.1934 mit der Einführung „Name“ die Natürlichen Person (Familienname) abgeschafft und die Statusminderung der Menschen zu einer Juristischen Person (Sache) eingeführt, welche General Eisenhauer dazu ermächtigte legalen Völkermord an Deutschen Soldaten zu vollstrecken. Das ist das gleiche Prinzip wie es von der Bundesrepublik Deutschland bis heute fortgesetzt wird, die jedem Menschen in der BRD die Identität einer Firma durch den Name vergibt.

Das führen eines Personalausweises ist eine freiwillige Statusminderung zur Sache, die nach § 3 StAG gleich behandelt wird wie ein Staatsangehöriger im Inland. Tatsächlich ist aber jeder Personalausweisinhaber ein heimatloser Ausländer, genauer betrachtet (nur) ein Niemandsländer, ein Staatenloser und fein ausgedrückt ein Apolide.

Deutsche nach 116 (1) GG sind unmittelbare Reichsangehörige mit einer Ableitung bis 1950 bzw. bis maximal zurück auf den 01.01.1938 / Germany.
(Deutschland ist das Gebiet des Deutschen Reichs im Gebietsstand vom 31.12.1937).
Bundesstaatler sind Deutsche nach 116 (1) GG vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, das ist das nach Artikel 50 EGBGB akkreditierte RuStAG, mit der Ableitung der Abstammung bis vor den 01.01.1914 ins German Empire.

In Deutschland (Gebietsstand 31.12.1937), kann es nach (jus solis) deshalb nur unmittelbare Reichsangehörige geben. Staatsangehöriger mit festem Boden unter den Füßen wird man durch Ableitung (jus sanguinis) ins Deutsche Reich oder in die k. u. k. Doppelmonarchie Österreichisch-Ungarische Monarchie.

Das Merkblatt zur Feststellung der Staatsangehörigkeit des Bundesverwaltungsamtes enthält dazu einen Hinweis auf Seite drei unten. Daher ist es so wichtig von Angehörigen abzuleiten, die vor dem 01.01.1914 geboren sind.

Der Grund ist auch logisch, denn das Deutsche Reich wurde am 01.08.1914 als Bündnispartner der Donaumonarchie in den I. WK gezogen, damit stand das Kaiserreich im Jahr 1914 juristisch unter Zwang. Souverän war das Kaiserreich im Status quo ante somit bis zum 31.12.1913.

Nur Natürliche Personen können Staatsangehörige bzw. Reichsangehörige sein, was die Bundesrepublik für die über den GG 116 (1) im Sinne des GG (Ableitung bis 01.01.1938) der unmittelbaren Reichangehörigkeit gleichsetzt.

Bundesstaatler sind aber vorbehaltlich anderweitiger Gesetzgebung Deutsche nach Abstammung also vor 1914, damit haben wir eine echte Staatsangehörigkeit, nämlich die Bundesstaatsangehörigkeit, welcher die BRD nicht widerspricht.

Siehe auch § 151 BGB Annahme ohne Erklärung.
https://dejure.org/gesetze/BGB/151.html

Mit dem Staatsangehörigkeitsausweis bekommt man eine neue Identität, die sich durch den Familienname(n) ausdrückt.

Man ist Natürliche Person und man ist Deutsche(r).

Die Ableitung sieht man dem Gelben Schein nicht an. Wichtig ist jedoch, dass die BRiD den Antrag mit allen Urkunden angenommen hat.
Auskunft – Positivbescheinigng –  über die richtige Ableitung erteilt dann das EStA-Register (Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten) welches unter Erwerbsgrund den Eintrag „Geburt (Abstammung), § 4 Abs. 1 (Ru)StAG“ beauskunftet. Bei den unmittelbar Reichsangehörigen wird der Erwerbsgrund nach StAG vermerkt.

Nach dem Krieg haben die Besatzer, vertreten durch ihre Treuhandverwaltung BRD, mittels dem Vorschaltgesetz § 2 Abs. (1) AufenthG) das Geburtsprinzip (jus solis) unterdrückt.
https://dejure.org/gesetze/AufenthG/2.html

Jetzt handeln und die Galeere BRiD verlassen durch die Feststellung seiner Staatsangehörigkeit.

PS: Der Staatsangehörigkeitsausweis ersetzt den Personalausweis. Mit dem Reisepass erhält man einen Passierschein mit dem man in den Gewahrsamstaat (Reservat) rein- und wieder rauskommt. Aber man weist sich nicht mehr als Apolide aus, weil man seinen Personalausweis der BRD zurück gibt. Aufgrund der Änderung seiner Identität ist man dazu verpflichtet, siehe §§ 27, 28, 29 PAuswG. Siehe hierzu den Handlungsleitfaden auf dieser Seite.

Kommentar:
Wer diesen Artikel gelesen hat versteht nun, warum es so verdammt gefährlich ist was Rüdiger Hoffmann, alias Rüdiger Klasen treibt. Er zündelt an einer Bombe, an einem Blindgänger, der uns seit 1919 bedroht. Die WRV, die man durch Selbstermächtigung einsetzte wurde niemals vom Deutschen Volk angenommen. (Die Wahl zu einer Nationalversammlung ist noch nicht die Annahme einer Verfassung.) Was für ein Glück, dass es kein Volksentscheid gibt in Nazi-Deutschland, denn wenn diese getäuschten Menschen (Einwohner der BRD) tatsächlich die WRV annehmen würden, dann wäre der Boden für alle Zeiten weg und damit unsere indigenen Staatsangehörigkeiten. Also bitte genau aufpassen was eurer Nebenmann (Frau) macht.

Anhang / Begriffe:

Deutsch (völkisch) – Quelle Köbler:
Ist die Bezeichnung, die einen Bezug zu der besonderen, vor allem durch die eigene Sprache gekennzeichneten Volksgruppe der Deutschen im Gegensatz zu andern Völkern ausdrückt.

Reichsdeutsche – Quelle Köbler:
Ist (zwischen 1918 und 1945) der innerhalb der Grenzen des (zweiten) Deutschen Reichs lebende Deutsche im Gegensatz zum Auslandsdeutschen und Volksdeutschen.

Volksdeutsche – Quelle Köbler:
Volksdeutscher war (zwischen 1918 und 1945) der Deutsche fremder Staatsangehörigkeit.

Sofern Personen deutscher Volkszugehörigkeit ohne deutsche Staatsangehörigkeit ihre angestammte Heimat außerhalb Deutschlands haben, werden sie vereinzelt, etwa von „Volksdeutschen Landsmannschaften“, auch als Volksdeutsche bezeichnet.

Auslandsdeutschen – Quelle Juraforum:
Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die ins Ausland gezogen sind, werden oft als Auslandsdeutsche bezeichnet. Auslandsdeutsche haben im Unterschied zu Volksdeutschen die deutsche Staatsangehörigkeit, während das Ausland nicht ihre angestammte, sondern nur gewählte Heimat ist.

Statusdeutsche – Quelle Juraforum:
Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit.

Als „Statusdeutsche“ werden Personen bezeichnet, welche in das Gebiet des Deutschen Reichs seit dem 01.01.1938 aufgenommen worden sind, sowie deren Nachkommen. Voraussetzung für diese Bezeichnung ist jedoch, dass diese Menschen die deutsche Volkszugehörigkeit besitzen. Gemäß § 6 BVFG (Bundesvertriebenengesetz) wird derjenige als Deutscher Volkszugehöriger angesehen, der sich in seiner Heimat zum Deutschen Volkstum bekannt hat, und dessen Bekenntnis sich durch Abstammung, Erziehung, Kultur oder Sprache beweisen lässt. Statusdeutsche besaßen in früheren Zeiten keine Deutsche Staatsbürgerschaft, jedoch hatten sie dieselben Rechte und Pflichten inne, die gemäß dem Grundgesetz einem Deutschen Staatsangehörigen zustehen. Im Zuge der Neuregelung des Staatsangehörigenrechts zum 01.08.1999 erhielten alle Statusdeutschen die deutsche Staatsbürgerschaft.

Das deutsche Recht kennt verschiedene Begriffe des „Deutschen“.

Im Sprachgebrauch des Grundgesetzes sind nach Art. 116 nicht nur die Deutschen Staatsangehörigen, sondern auch diejenigen, die ihre Abstammung unter bestimmten Umständen von deutschen Vorfahren nachweisen können (Statusdeutsche). Das ist etwa für die Grundrechtsberechtigung bei den deutschen Grundrechten von Bedeutung. Dagegen ist „Deutscher“ im Sinne des Staatsangehörigkeitsgesetzes, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (§ 1 StAG).
Quelle: http://www.juraforum.de/lexikon/statusdeutsche

Kleiner Scherz am Rande. Am 06. Juni 2015 hatte Herr Dr. Gregor Gysi (Partei Die Linke) das Motto ausgerufen „Schöner Leben ohne Nazis“. Zitat Gysi: „Und dann gibt’s ja noch was. Jedes Jahr sterben mehr Deutsche als geboren werden, das liegt zum Glück daran, dass die Nazis sich auch nicht besonders vervielfältigen.“
Quelle: YouTube https://www.youtube.com/watch?v=s9d87JjYHuk

Sicher ist, dass der Hauptbelastungszeuge Herr Dr. Gregor Gysi, der Deutsche mit Nazis gleichsetzt, einen Denkfehler macht; denn Deutsche nach Abstammung, vor 1914, sind entnazifizierte Staatsbürger des German Empire, somit verbleiben im Deutschland von 1937 überwiegend Volksdeutsche Einwohner unter dem Branding DEUTSCH, die noch nicht entnazifiziert sind.

Gastbeitrag von „magnus molasky“ / edit markus

++++

Disselhoff Thomas-Peter:
Vor dem Feststellungsantrag (Wir beantragen damit eben keine Staatsangehörigkeit!) sind Wir bestenfalls vermutete deutsche Staatsangehörige (i.S der StAG = als reine Verwaltungsstaatsangehörigkeit Artikel 116 Abs. 1 GG und eben auch nicht i.S. einer echten Staatlichen Staatsangehörigkeit/ siehe und beachte die vorgenommenen illegalen und ilegitimen Umdeutungen, seit dem RuStAG 1913 Gesetzeserlass während Unserer Geschichte) damit ist man bestenfalls „Einwohner“ und wird von einer eingerichteten Treuhandverwaltung der Alliierten beglückt! Dies geschieht um die Schutzbestimmungen der Haager Landkriegsordnung etc. für Deutsche mittelbare Reichsangehörige, als Bundesstaatenangehörige (Artikel 116 Abs. 1, zweiter Halbsatz „vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung = RuStAG 1913!!!) gegenüber dem DEUTSCH n i c h t anwenden zu müssen!!! Mit anderen Worten der nicht nachgewiesene Deutsche ist DEUTSCH und damit ein Zivilinternierter in einem von fremden Millitär besetzten Gebiet. Diese Behandlung und Betrachtungsweise entspricht exakt denen der Wehrmachtsangehörigen denen man auch gegenüber keinerlei Schutzrechte hat gelten lassen, weil Sie auf Befehl eben als sog. DEF Disarmed Enemy Forces galten und weiter gelten siehe Status BW! Und dies ist auch und gerade auf den Putsch vom 09.11.1918 zurückzuführen der weder von DEUTSCH noch von den Allierten oder Onkel Ady oder sonst wem je geheilt werden konnte. Denn nach diesem Datum wurde alles ein Geschäft/ Firma und verlor die ehemalige echte Staatlichkeit! Nur die, die Ihre Abstammung (nach staatlichem und hoheitlichem Rechtsanspruch gemäß RuStAG) nachgewiesen haben, können dies überhaupt, denn sie gehören damit zum deutschen Indigenat, besitzen die Vollen Rechte als Grundrechteträger unterliegen den Schutzbestimmungen der Haager Landkriegsordnung und besitzen eine Staatsrechtliche im Völkerrecht verankerte echte Staatsangehörigkeit und damit ist man nunmal Bürger!!! Aus Sicht der eingesetzten Feindverwaltung BRD ist es nun so, das Wir nach erfolgter und bestätigter Staatsangehörigkeit nach originärem RuStAG „Ausländer mit Staatsangehörigkeit“ sind und Unsere Rechte und Ansprüche damit konträr und diametral denen der BRiD Treuhandverwaltung gegenüber stehen! Wenn man dann noch zeigt das man es verstanden hat kommt das einer Kriegserklärung gegenüber der BRD Zwangsverwaltung gleich. Daher bekämpft man Uns auch so vehement.

 

Bist Du Mensch oder doch nur ein Kollateral? V3.7.

aktualisiert am 11.01.2019

Die Menschen sagen: „Wir sind alle Menschen“!
Und nennen sich dann gegenseitig Personen, weisen sich als Personen aus und lassen sich als Personen verwalten
und behandeln und wundern sich dann, wo die Menschlichkeit geblieben ist.

Finde den Fehler. ^^
B r ü g g e m a n n, Jan


Unter diesem Link: https://www.gmeiutility.org/search.jsp kann unter Eingabe deiner Sozialversicherungs-Nr. in der Schreibweise

11-120548-A020 (Beispiel)

die Benutzung deiner PERSON (Kollateral) für Firmenkonstrukte aller (Un)art eingesehen werden.

Unter deiner Sozial-Versicherungs-Nr. werden im Optionshandel, unter der  Haftung des Menschen (also Du!), weltweit Gewinne erzielt. Der Datenhandel ist eine einträgliches Geschäft.

Angeblich sei die Rentenkasse leer [dies gilt nicht für Neusiedler]. Die Menschen sollen immer länger arbeiten und es drohe eine Altersarmut.


/geburtsurkunde-besiegelter-raub-an-der-menschheit/



Wie will oder kapersonennn man denn ein Mensch IM System sein / werden?

Man nehme zuerst einmal den § 1 BGB von 1896 (a.F.):
Im gültigem Rechtskreis (für nachgewiesene Deutsche nach dem RuStAG vom 22.07.11913) ist der Mensch (auch) die Natürliche Person und ist somit jederzeit rechtsfähig.
Weib und Mädchen, Mann und Junge sind beseelte Menschen aus Fleisch und Blut.
Der Mensch hat von Natur aus alle Rechte dieser Erde und somit auch das Naturrecht.
Wenn von Menschen & deren jeweiligen „Bürger“rechten die Rede ist, dann ist dieses für diejenigen Personen gemacht, die in Republiken oder politischen Verbänden (zum Wohle) für die Gemeinschaft ihre Individualität aufgegeben haben und sich IN das Gesetz stellen bzw. sich dem Gesetz unterwerfen.

Daher kennt das Völkerrechtsubjekt „Deutsches Reich“, gegründet 1871, als einziger wahrer Völkerbund der Erde die Unterscheidung der Person:
Die Mensch IST die Natürliche Person, die Natürliche Person ist also immer der Begünstigte, aber niemals die haftende Person und wird immer vom Menschen selbst vertreten.
Bei der Natürlichen Person und der Juristischen Person, darf Natürliche oder Juristische nicht als Adjektiv geschrieben werden, weil Adjektive rechtsunsicher sind und im Deutschen Rechtsverkehr keinerlei Bedeutung haben.
Die Natürliche Person ist das Rechtssubjekt. Die Juristische Person ist ein Rechtsobjekt und braucht immer einen gesetzlichen Vertreter.
Juristische Personen, die auch Kaufmann (HGB §17) sind, oder Personen, die Bürger sind oder Personen in einer anderen Rolle im politischen Leben spielen, die haben die  Menschen- und Bürgerrechte nötig. Für diese sind sie auch gemacht, jedoch nicht für die Souveräne, für die Menschen selbst.

Beachten: Der „NAME“ ist im Rechtsstand von 1914 immer Eure eigene Angelegenheit. Somit verlässt man bei dessen Anwendung auch den „Schutz“ der §§ 1-20 des BGB a.F.. Man lebt somit seine ureigene Souveränität!

Im „Deutschen Reich“ und dessen souveränen Bundesstaaten stand der Mensch vor dem Gesetz als Träger von unveräußerlichen Rechten!

Und somit nicht als sodann selbst haftende und begünstigte Natürliche Person, welche seinen eigenen Willen als (über die) Juristische Person im Gesetz selbst zu formulieren hatte.

Beachten: Die Natürliche Person ist nur im Deutschen Reich und seinen Bundesstaaten der Träger von Rechten und nicht haftende, dennoch die begünstigte Person.

Seit der Weimarer Republik (WRV v. 1919)  ist der „NAME“ die Sache des Staates, dem er angehört.
Siehe hierzu: EGBGB Art. 10, BGB § 12 und HGB § 17. Sowie auch ergänzend den § 21 PStG, Abs (3), Pkt. 5.

Davor war es die ureigene Angelegenheit des Menschen. Denn die „Natürliche Person“ ist eben nicht der Kaufmann (nach HGB § 17), sondern hat einen Familiennamen. Du bist als Natürliche Person im Rechtsstand 1913 immer der Begünstigte im Treuhandverhältnis!

HGB § 17 (1):
Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.

Alles weitere proklamiert man nur über den Willen für die „Juristische Person“. (Bsp.: Siehe auch „Grundgesetz für die BRD i.d.F.v. 1949“.)

Man ist die Natürliche Person und man besitzt die Juristische Person.

Beachten: Der Begriff „Mensch“ wurde vom Vatikan eingeheimst. Dies interessiert einen Deutschen im Rechtstand von 1914 definitiv nicht! Die Konkordate in den 1920/30er Jahren sind für nachgewiesene Deutsche ohne jeglichen Belang! 🙂

Der Mensch alleine kann sich gerne auf einer einsamen Insel, eine Kokosnuss schlürfend, in der Hängematte gemütlich machen und dort ganz allein ohne Interaktion mit anderen Menschen glücklich sein.
https://dejure.org/gesetze/BGB/1.html

Bedeutet aber auch, dass Mann und Weib zuerst aus der BRiD-Zwangsverwaltung heraus muss, um überhaupt ein Mensch – besser die Natürliche Person – zu sein. Klingt das schizophren? 🙂

Die BRiD kennt keine Menschen! Denn dieses Verwaltungs-Konstrukt ist nur eine installierte Zwangsverwaltung von/für Zivilinternierte(n)! Menschen kann / darf diese Verwaltung nicht verwalten! Daher werden zum verwalten Juristische Personen benötigt und seitens des Systems zur Nutzung konstruiert!

Die „BRiD“ sehe ich heute nicht mehr als DIE / eine Treuhandverwaltung. Denn die „BRD“ (gelenkt durch einen Zusammenschluß aus privaten, nationalen und internationalen Investoren, Banken und Pharma-Trusts etc.) ist DER eigentliche „Besatzer“.

Die Alliierten sind zwar  offiziell raus aus der Nummer. Diese haben sich jedoch eine Hintertüre offen gelassen. Siehe hierzu den Überleitungsvertrag! Sowie auch ergänzend die im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Bundesbereingungsgesetze.
https://www.agmiw.org/?p=2969

Alle Personal-deutsch (Staatenlose, Apoliden) sind gemeinschaftlich in einem Gewahrsamsstaat nach dem Genfer Abkommen Nr. IV. (Art. 142) zwangsinterniert!
Und dies bleiben sie solange, bis Jede(r) das Potsdamer Abkommen und die Krim-Deklaration erfüllt haben. Und damit einhergehend der (noch bestehende) Internierungsgrund (hier: Genfer Konvention Art. 132) weggefallen ist.
http://artikel-132-genfer-konvention-gewahrsamsstaat-und-freilassung/

Alle „Deutschen“ in diesem Land sind die Nachfahren der „DEUTSCH NaZi- Krieger“ und daher besiegte und versklavte Staatenlose (Apoliden).
Dies solange, bis sie wieder selbst (Holpflicht über den Feststellungsantrag F/FK des Bundesverwaltungsamt, Köln) in die echte Heimat(h) – Stand: Status Quo Ante Bellum 1914 –  zurückfinden und das bestehende Völkerrechtsubjekt „Deutsches Reich“ handlungsfähig machen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtsubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist (BVerfGE 36, S. 1, 16; vgl. auch BVerfGE 77, S. 137, 155).“

Das die BRiD sich damit auch gleich als Völkerrechtssubjekt bezeichnet ist reines Wunschdenken. 
potsdamer-abkommen
krimkonferenz_bericht

Für alle DEUTSCH, die auch Deutsche wären, sei gesagt, dass ihr seit dem 1. Januar 1900 Volkssouveräne wart und die Macht auf diesem Boden hattet. Bis dann die Weimarer Republik eure Ahnen zu Bürgern machte. (Bürgende) Bürger sind Untert(h)anen, aber sie hatten noch Bürgerrechte.

Dann kam Adolf Hitler, löste die bürgerlichen Strukturen auf und entließ alle rechtmäßigen Beamten des Deutschen Reich. Er hob auch die Staatsangehörigkeiten (in den Ländern – nicht in den Bundesstaaten) zu Gunsten einer einheitlichen „deutschen Staatsangehörigkeit“ = Reichsangehörigkeit auf.
Unmittelbare Reichsangehörigkeit = Kolonialangehörigkeit.
Man ist so nur noch Deutsch,
Glaubhaftmachung DEUTSCH.

Die Alliierten fanden also kriegerische Personen, die völlig entrechtet und staatenlos sind und mit einer Kolonie auf deutschem Gebiet kriegerisch tätig waren.

Jeder, der also in die Meldestelle der Nazis (Bürgerservicecenter) geht und sich, freiwillig, in die Glaubhaftmachung DEUTSCH begibt, ist also zwangsinterniert, bis nach Genfer Abkommen IV, Artikel 132, der Grund der Internierung aufgehoben wurde.

Hausordnung der Bundesrepublik in Deutschland:
https://www.admin.ch/…/19490188/201407180000/0.518.51.pdf

Menschen werden vom Bund (West-Alliierte) völkerrechtlich vertreten und der Bund muss ihnen politische Immunität gewähren. Die Verletzung von Schutzgesetzen durch BRiD-Bedienstete kann und wird durch handlungsfähige (aktiv legitimierte) Personen in naher Zukunft auch vollstreckt werden. Menschen können dies nicht tun!
https://www.agmiw.org/?p=1156

Für das System sind wir nur eine Handelsmasse, das Kollateral!
Daher sprechen die Leitmedien auch gerne von Kollateralschäden bei Attentaten oder Kriegen.
Für das System gilt es diese „Werte“ zu nutzen und zu hegen!
https://dejure.org/gesetze/GG/120.html
Wer mehr über den wahren Strippenzieher auf diesem Planeten wissen möchte, der lese hier:
https://www.agmiw.org/?p=1485

Wohl auch deshalb gibt es die HLKO (Haager Landkriegsordnung). Nicht etwa um die Menschen zu schützen, sondern im Falle von (kriegerischen) Auseinandersetzungen zwischen „Parteien“ die Folgeschäden für das Kollateral (gewinnorientiert) zu minimieren. Denn es geht einzig und allein um den Profit für die „Eliten“, dem System hinter dem System.

Man beachte, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Bei dieser Betrachtung lassen wir aussen vor, dass die BRiD keine geltenden Gesetze beschliessen kann (s.u). Sobald ein Gesetz zur Geltung kommt / in Anwendung gebracht wird, gibt es sodann nur noch die Rechtsubjekte und -objekte.

Siehe GG Artikel 1 (3):
https://dejure.org/gesetze/GG/1.html

Das Wort „nachfolgend“ im Absatz 3 ist hier entscheidend:
Die BRiD-Zivilinternierten-Verwaltung hat keinerlei Interesse an der Wahrung der Menschenwürde. Man muß nur lesen und verstehen wollen. 🙂

Es gibt IM System die Juristische Person (der Erhalt erfolgt durch die Geburtsurkunde der BRiD nach erfolgter „Regis“stration seitens der Eltern oder Firmen wie z.B. eine GmbH) und die Natürliche Person (Auszug aus dem Geburtenbuch; Gelber Schein MIT Ahnennachweise VOR 1913 oder als Mitglied einer BRiD-Partei). Eine Juristische Person ist auch nie nur ein  beliebiges Objekt. Denn ein Objekt ist nur eine Sache / ein (Sach)gegenstand.
Siehe hierzu den § 90 BGB:
https://dejure.org/gesetze/BGB/90.html

Interessant auch zu wissen:
Der Artikel 3 der Bismarckschen Reichsverfassung unterstellte die „Angehörige(n) (Untertan, Staatsbürger) eines jeden Bundesstaates“ dem Indigenat ganz Deutschlands.
https://de.wikipedia.org/wiki/Untertan
https://de.wikipedia.org/wiki/Indigenat
https://www.youtube.com/watch?v=S2apqQ1N4V4

Halten wir ebenso fest, dass es einen Unterschied zwischen den ethnischen (in Deutschland geborenen) und den gesetzlichen (nach RuStAG 1913 festgestellten) Deutschen gibt.

rustag2Siehe Art 116 (1) GG:
➡ https://dejure.org/gesetze/GG/116.html

a) Die „deutsch“ (Personalausweis) sind die Staatenlosen (Apoliden). Das ist die Mehrheit der Menschen in diesem Land…
b) Die ethnischen Deutschen und deren Abkömmlinge [Nazis im Rechtstand von 1937] („im Sinne dieses Grundgesetzes“) sind die sogenannten Reichsbürger (ab 1933), für welche die BRiD gemäß der eingerichteten Treuhandverwaltung (Verwaltung von Zivilinternierten) zuständig ist. [Das sind die mit dem „Gelben Schein OHNE die Ahnennachweise vor/bis 1913] Ergo: Der Dieb ruft: „Haltet den Dieb!“ 😉 Klappt ja allerbestens…
c) Die gesetzlichen Deutschen („vorbehaltlich anderweitig gesetzlicher Regelung“ = RuStAG v. 1913) sind die sogenannten Bundesstaatler (Staatsangehörige eines Bundesstaates des „Deutsche Reich“ von 1871-1914).

Für c) gilt sich somit nach erfolgter Feststellung eindeutig im Gebiets-, Rechts- und Personenstand gegenüber dem System zu positionieren. Dies muss gelebt und verinnerlicht werden.

Die Verwaltung kennt keine Verordnung oder hat kein Formular, den Personalausweis wieder einzuziehen und den Personenstand von DEUTSCH zu Deutsche(r) zu ändern.

Das kann nur der Bund (hier das BVA –  Bundesverwaltungsamt). Denn die Staatsangehörigkeit wird durch Bundesrecht (hier: das RuStAG von 1913) geregelt und nicht von der Bundesrepublik (Verwaltung).

Der zulässige Verwaltungsakt ist die Feststellung  zur „deutschen Staatsangehörigkeit“. Dies erfolgt am besten durch den Nachweis der Abstammung bis/vor 1914, um die Rechtsstellung IM System zu ändern.

Wer den Auftrag der Feststellung richtig geführt hat, bekommt (noch) den „Gelben Schein“ als Positivbestätigung über den EStA-Registerauszug des BVA für die Angaben im Absatz 4.2 und 4.3 und ist nun wieder Deutscher. Hierzu steht weiter unten ergänzendes…

Wichtig auf dem Staatsangehörigkeitsausweis ist alleine der Satz:
„Ist deutsche(r) Staatsangehörige(r)“

Da Adjektive im Deutschen Rechtsverkehr wegen Unbestimmtheit keine Bedeutung haben, steht dort nur:  ist Staatsangehörige(r) …

Weder die Weimarer Republik noch das Dritte Reich oder die Bundesrepublik haben aber eine Staatsangehörigkeit, welche diese vergeben könnten. Also kann und muß es eine in den Staaten und Stadtstaaten des Bundes, des Deutschen (Kaiser)Reich sein.

Das sind die folgenden Staaten / Stadtstaaten:

Königreich Bayern
Königreich Preußen
Königreich Sachsen
Königreich Württemberg
Großherzogtum Baden
Großherzogtum Hessen
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin
Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz
Großherzogtum Oldenburg
Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach
Herzogtum Anhalt
Herzogtum Braunschweig
Herzogtum Sachsen-Altenburg
Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha
Herzogtum Sachsen Meiningen
Fürstentum Lippe
Fürstentum Schaumburg-Lippe
Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt
Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen
Fürstentum Reuß Ältere Linie
Fürstentum Reuß Jüngere Linie
Fürstentum Waldeck
Freie Hansestadt Bremen
Freie und Hansestadt Hamburg
Freie und Hansestadt Lübeck
Reichsland Elsaß-Lothringen

Nur da kann also ein(e) Deutsche(r) eine Staatsangehörigkeit haben. IN einem der Bundesstaaten.

Der Bund wird nicht von der Bundesrepublik verwaltet, sondern von der USA, welche die Beschlagnahme als Schirmherr der UN durchführte.

Schaut mal in die Bayrische Landesverfassung (hier: Artikel 180 Übergangsbestimmungen).

Da die USA und der Vatikan von Zionisten und Jesuiten gesteuert wird, wird die UN und UNO auch von denen gesteuert. Und das sind vorrangig Deutschstämmige (sic!), die sich aus Deutschland vertrieben fühlten und eben nicht den „Nazis“ (besser NaSos) oder deren Abkömmlinge das Land in den Grenzen von 1914 überlassen werden.

Zu beachten für die Verwaltung ist dementsprechend auch:
Art. 25 Grundgesetz (GG)

https://dejure.org/gesetze/GG/25.html
§ 31 (1) BVerfGG:
https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/31.html

Es wird gerne und oft von „dem deutschen Volk“ gesprochen. „Urteile“ und Beschlüsse der Scheinrichter IM System der BRiD „urteilen“ (spätetens) seit dem 22.09.1950 widerrechtlich und bewußt im Rechtsverkehr täuschend „im Namen des Volkes“!

Der Beschluss ist zu unterscheiden von anderen gerichtlichen Entscheidungen, zu denen das Urteil und die Verfügung zählen. Ein Beschluss ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass er keinen Tatbestand (Sachverhalt) und keine Entscheidungsgründe enthält. Er beinhaltet somit nur den Tenor der Entscheidung und ist daher in der Praxis bei Richtern sehr beliebt. Warum das denn nur…?  🙂

In Bezug auf den Namen lese man auch:
§ 12 BGB:

https://dejure.org/gesetze/BGB/12.html
Art. 10 EGBGB:
https://dejure.org/gesetze/EGBGB/10.html

NAME = deutsch = Juristische Person = Staatenloser / Apolide
Familienname = Deutscher = Natürliche Person = (Bundesstaaten) Staatsangehöriger;  IST deutscher Staatsangehöriger

Wer sich zu dem deutschen Volk bekennt, wird wie gehabt von der BRiD-Treuhandverwaltung verwaltet und durch täglich praktizierende Freiwilligkeit (hier: durch Vorzeigen & Aushändigen(!) des Personalausweises, durch das Leisten einer Unterschrift oder durch eine mündliche Bejahung (Annahme eines Angebots) eines Handelsgeschäfts) in deren „GERICHTen  zerlegt und mundgerecht verspeist!

Die Verwaltung ist für den/die  Bundesstaatler nicht zuständig, aufgrund eines anderen Rechtskreises (hier: vorkonstitutionelles Recht vor 1913), da wir uns zu den Deutschen Völkern und Stämmen (innerhalb der 25+1 Bundesstaaten) und der gültigen Verfassung von 1871 bekennen!

Wie wird dies seitens der Verwaltung festgestellt?

Dies geschieht durch das Auslösen eines Verwaltungsaktes. Erst dann nimmt das System Euch auch innerhalb des Systems als Bürger / Natürliche Person wahr.
Dies erfolgt, indem man der Verwaltung (hier: Ausländerbehörde;  Stabsstelle der Alliierten im Landratsamt) per Feststellungsantrag (nur via dem Antrag F/FK und V des BVA, Köln), durch Abgabe seiner Willenserklärung (!) beauftragt für sich selbst festzustellen, dass dem so ist.

Es geht eben nicht um einen Antrag zur deutschen (Verwaltungs-) Staatsangehörigkeit. Wir beauftragen etwas ganz anderes:
https://www.agmiw.org/?p=1499

antrag fDenn, dass die Verwaltung kein Interesse daran hat, dass die Menschen in diesem Land (Personal-deutsch = Einwohner) ihre Rechte in Eigenbestimmung in die Hand nehmen, kann man im Juristischen Wörterbuch (Köbler) nachlesen. Lest auch in älteren Fassungen, da dortselbst alle Nase lang Begriffsdefinitionen umgeschrieben werden.

VolksentscheidHier die Version des Juristischen Wörterbuchs aus dem Jahre 2003 und 2004:

Juristisches Wörterbuch 2003
Köbler Juristisches Wörterbuch-.Aufla
ge

Mehr zum Thema „Einwohner & Bürger“:
https://www.agmiw.org/?p=1487

Immerhin eVolksabstimmungine  ehrliche Aussage der Person BROK, welcher seine Pfründe schwinden sieht: 👿

Das System benötigt immer wieder Eure Zustimmung!

Bei Eingaben Eurerseits oder Zurückweisungen versucht das System dies gerne als Einspruch oder Widerspruch darzustellen.

Dann kommen u.a. solche Sätze in deren Antwortschreiben wie:

„Sie erhalten die Gelegenheit, den unzulässigen Widerspruch zurückzunehmen.“

Wieso denn das, wenn er den „unzulässig“ ist? Das ist er aber keineswegs! 🙂
Denn: Bei Widersprüchen ist die Normenhierarchie der Gesetzgebung einzuhalten – und auch nur dann!

Wichtig: Dieses Schreiben (Angebot!) der Verwaltung ist ein Schreiben nach dem geltenden Handelsrecht (UCC). Es wird eine beliebige Aussage (persönliche Meinung des Bediensteten) getroffen.
Und sofern man als Handelspartner diese Aussage nicht aktiv / beleghaft verneint, gilt das als Zustimmung zu einem Handelsvertrag, der über den Gesetzen steht.
Denn nach bundesdeutscher „angewandter – geltender“ Rechtslage steht nur eine persönliche Vereinbarung (d.h. ein Vertrag zwischen zwei Parteien) über jedes Recht!
rechtsgeschaeftslehre-sonderthema-schweigen-als-willenserklaerung/

WICHTIG: Ein IM System nachgewiesener Deutscher (s.o.) hat vor einem freiwilligen Schiedsgericht der BRiD nichts verloren.

https://dejure.org/gesetze/GVG/15.html
https://dejure.org/gesetze/GVG/16.html
Dies in Verbindung mit:
https://dejure.org/gesetze/GG/101.html
https://dejure.org/gesetze/GG/103.html

Ein Richter der BRiD kann gemäß dem § 9 DRiG nur dann ein Richter sein, wenn er Deutscher „im Sinne des Grundgesetzes“ ist… Also ist diese Person (da ethnisch deutsch) ein Nationalsozialist! Im Volksmund auch „Nazi“ genannt! Ist der für mich zuständig? Ganz sicher nicht!
http://www.gesetze-im-internet.de/drig/

Das GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) wurde bereits am 12.09.1950 aufgehoben. Und „erneut“ mit den Bereinigungsgesetzen!

Das steht auch in den Bundesgesetzblättern (BGBl.). Warum hält sich dann keiner daran? Charmant zu wissen, dass der Eintrag in Bezug auf die Bereinigungsgsetze direkt – also OHNE Abstimmung des Bundestags- u. rats – auf Anweisung aus den USA in den BGBl. eingetragen wurde. Was sagt uns das?

Somit sind zahlreiche „Gesetze“ der BRiD wie z.B. auch das o.e. Richtergesetz (DRiG), das Beurkundungsgesetz (BeurkG), das Einkommensteuergesetz (EStG), die Strafprozeßordnung (StPO), das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) und viele, viele andere „Schein-Normen“ null und nichtig!
Dies in Ermangelung eines „verfassungskonformen“ Wahlrechts längstens seit dem Jahr 1956!
Somit dürften die Politiker weder gewählt noch in den Bundesrat und -tag einziehen! Und ebenso auch gar keine Gesetze und Normen erlassen, da die hierfür notwendige Legitimation nicht besteht! Von direkten und freien Wahlen sind die auch weit entfernt.

https://youtu.be/yVkBw4-PoJY
NS-Gesetzgebung

Siehe ergänzend auch hier:
https://www.agmiw.org/?p=1072
https://www.agmiw.org/?p=1190
www.youtube.com/watch?v=I2Kd0p1r64Y&t=184
https://www.youtube.com/watch?v=yVkBw4-PoJY&feature=youtu.be
https://www.agmiw.org/?p=157

Begibt man sich dort (z.B. [Amts]gericht) freiwillig aufgrund einer (Ein)Ladung dorthin, wird man verlieren, da man sich mit der Juristischen Person MAX MUSTERMANN identisch erklärt hat, den Gerichtssaal (hier: das Schiff) betreten und den Richter (hier: der Kapitän auf seinem Schiff) durch Befolgung von Anweisungen und der Beantwortung von Fragen („Setzen Sie sich!“; „Sind Sie Herr MAX MUSTERMANN?“) anerkannt hat.

Denn die BRiD kann nur mit Juristischen Personen interagieren:

bvgWo kommt diese Juritische Person (u.a. auch) her?

Das Black’s Law Dictionary wurde von Henry Campbell Black gegründet. Die erste Ausgabe erschien 1891, die zweite Ausgabe 1910. Die aktuelle achte Auflage erschien im Jahr 2006.

Im Band 6 auf der Seite 264 der Revised 4th Edition 1968 finden wir folgendes:

“…the full capitalization of the letters of one’s natural name, results in a diminishing or complete loss of legal or citizenship status, wherein one actually becomes a slave or an item of inventory. The method by which the State causes a natural person to “volunteer” himself into slavery, is through forming the entity of legal fiction (name all CAPS).

„… Die volle Großschreibung aller Buchstaben eines natürlichen Names (Max Mustermann zu MAX MUSTERMANN), führt zu einem schrumpfenden oder kompletten Verlust des Rechts- und des Bürgerschaftstatus, wodurch man ein Sklave oder ein Inventar wird. Die Methode, mit der der Staat eine Natürliche Person freiwillig dazu bewegt sich selbst in die Sklaverei zu begeben, wird erreicht über die Erschaffung einer legalen Fiktion, der juritischen Person.

Warum ist das alles so wichtig?

Es geht einerseits um das Gemeinwohl (hier: Wohlfahrtstaat „Deutsche Reich“) in einer originären Gemeinde. Also um den Menschen im Naturrecht. Der Mensch tritt einen Teil seiner „natürlichen“ Rechte zum Wohl der Gemeinschaft (Subsidiarität – kleinste Einheit Familie, Gemeinde) ab, damit diese funktionieren kann.

Und anderseits geht es um die Land-  und Bodenrechte!
https://www.agmiw.org/?p=2904

NAME = Personal-deutsch = Einwohner; vermuteter Besitzer
Familienname = Bundesstaatler = Bürger; Eigentümer durch Beweis
Es geht ebenso um den Wohnsitz nach § 7 BGB (a.F.) und um die Domizilnahme, welcher ein Mensch ohne Land- und Bodenrechte nicht nehmen kann.
https://dejure.org/gesetze/BGB/7.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Domizil

Hierzu benötigt man IM System festgestellt eben nicht die (alltäglichen) Jedermannsrechte, sondern die Eigenschaften und die Rechtstellung als Deutscher!

Beleghafte Land- und Bodenrechte kann man nur als der Eigentümer über die originäre Gemeinde haben.

Wenn diese Ansprüche nicht beantragt werden (z.B. durch Auftrag zur Berichtigung im Grundbuch), so verfällt der Anspruch (n.m.K.n nach Ablauf des 28.10.2017 – 24 Uhr)
Im BGB § 900 wird vom sogenannten „Ersitzen“ geredet.
https://dejure.org/gesetze/BGB/900.html

Als Nachweis benötigt man als nachgewiesener Deutscher:
* den Auszug aus dem Liegenschafts-Kataster mit Beglaubigungsvermerk, korrekter Unterschrift, dem Dienstsiegel
und
* der Gemarkungskarte im Zeitraum möglichst von 1871-1914 (nicht die BRiD-Flurkarte).

Wichtig: Das Grundbuch beim [Amts]gericht unterliegt lediglich dem Glauben bzw. der Vermutung! Und diese Vermutung ersetzt im Streitfall den Beweis. Daher müssen zwingend die Landgemeinden IN den damals gültigen Gemarkungsgrenzen durch den Rechteträger per Nachweis aktiviert werden! Dann liegt man auch in der gesetzlichen Erbfolge, was ein „deutsch“ nicht sein kann.
https://www.agmiw.org/?page_id=829
Daher beim Amtsgericht die Berichtigung im Grundbuch beauftragen!

Land- und Bodenrechte haben nun einmal nur die gesetzlichen Deutschen durch Abstammung gemäß dem RuStAG v. 1913.

Dies im speziellen auf ihren (aktivierten) staatlichen Gemeinden. Alle andern Besitztümer der ethnischen Deutschen verweilen (noch) auf Hoher See (hier: Seerecht; auch der Begriff der „Nation“ stammt daher) oder liegen (immer) noch am MeeresGRUND (Grundgesetz! ^^). Die neuen Siedler (Migranten MIT Staatsangehörgkeit) warten schon darauf die Landnahme (Claim abstecken) anzugehen!

Noch einmal: Den Anspruch darauf hat aber kein Mensch, sondern nur ein nachgewiesener Deutscher mit den bürgerlichen Rechten, der dem Schein-„Staat“ BRiD nicht angehört.

Bodenrechte haben auch nichts mit Gebietsrechten zu tun!

Siehe ergänzend hierzu auch:
https://www.agmiw.org/?p=1383

Frage: In welchem „Staat“ leben wir denn nun?

a. In der Bundesrepublik (in) Deutschland?
Diese wurde von H.D. Genscher 1990 bei der UNO abgemeldet.
➡ https://www.agmiw.org/?page_id=793
b. In GERMANY?

Eine NGO (Nicht-Regierungsorganisation), seitens H.D. Genscher 1990 bei der UNO angemeldet. Auf wessen Weisung?
https://www.youtube.com/watch?v=-PX8Jyp7cRk
c. In Deutschland?
Eine Begriffsdefinition. Auf welcher Landkarte und auf welchem Globus findet man diesen Staat?
d. In dem „Vereinten Wirtschaftsgebiet“?
➡ https://dejure.org/gesetze/GG/133.html
https://www.agmiw.org/?page_id=771
e. In einer US-Kolonie?
f.  Als Staatenlose und bald ohne „Nation“albewusstsein in der EU (= 4.tes Reich; Rechtsnachfolger des 3. Reichs? )? Alsbald als Folge von „Länder“-Separationen?! Und wie ist das nun mit den „Reichsbürgern“?
https://www.youtube.com/watch?v=Q-lcMyEa5tQ&feature=youtu.be
g. Im alleinigen Völkerrechtsubjekt „Deutsches (Kaiser)Reich“ auf deutschem Boden?
h. In einer Matrix? 🙂
i. In einem Treuhandverhältnis? Dies weil nahezu alle Staaten weltweit Firmen sind und es ausschliesslich um den Gewinn geht, den die Personen erwirtschaften?

Fazit:

Entzieht dem System seine Daseinsberechtigung! Verwaltet Euch selbst! Wenn das System niemand mehr zum verwalten hat, was passiert dann?

Warum wohl denken die Regierenden schon laut nach die „Verwaltung“ abzuschaffen. Wer ist schneller? Der Hase oder der Igel?

Wann kommen die Politik-Marionetten mit der Idee um die Ecke, die „Länder“ von der BRiD zu separieren?
https://www.agmiw.org/?p=2389

Wann werden die Bediensteten der Firma Polizei sich nicht mehr strafbar machen durch illegale Handlungen gegenüber gesetzlichen Deutschen? Immer daran denken, dass die Staatshaftung in 1982 aufgehoben wurde! Warum wohl benötigt ein Polizist eine private Diensthaftpflichtversicherung? Der Vorgesetze ist immer aussen vor und wirft den „einfachen“ Polizisten dem System zum Fraß vor. Man erinnere sich an die Urteile zu den „Mauerschützen“ an der damaligen innerdeutschen Grenze. Wurde da etwa der jeweilige Vorgesetze verurteilt oder der einfache Schütze? Eure „persönliche“ Entscheidung, liebe Polizisten!
https://www.agmiw.org/?p=1640

Ergänzend hierzu finden wir gemeinsam – unabhängig von Ideologien wie Exilregierungen, Verwesern, Verfassungsgebenden Versammlungen, Freistaaten, Naturgemeinden u.v.m. – den Weg „Zurück in die Zukunft“, indem wir über die Aktivierung und Organisation der originären Gemeinden die notwendige Rechtstaatlichkeit herstellen.
Seid Euch im klaren darüber, dass sämtliche Gruppierungen seitens des Systems unterwandert sind.

Dies ohne Parteien, Petitionen oder Revolten – friedlich und legitim!
Es liegt an jedem Selbst, ob er sich diesem Land, seinen Völkern, seiner Heimath und Kultur zum Wohle Aller verpflichtet fühlt.

Erreicht unsere Mitmenschen, eure Nachbarn, eure Arbeitskollegen und klärt diese über den Sachverhalt auf.
https://www.agmiw.org/?p=2065

Man darf auch hierbei nicht vergessen, dass es im „Deutsche Reich“ keine wirkliche(n) Einheitslösung(en) geben kann. Sondern es sind eher 25+1 souveräne (Bundes)Staaten mit ca. 76.0000 Gemeinden. Unsere einzige Basis stellt die gültige Verfassung von 1871 dar, den jeweiligen Staatsverfassungen und den entsprechenden Gemeindeordnungen.

DR Gemeinden-ÜbersichtEs gibt es auch eine machbare Lösung IM System über den Artikel 28 (1) letzter Satz und Absatz (2):
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_28.html
https://www.agmiw.org/?p=1524

Wer diese Freiheit haben will, der wird auch darum „kämpfen“ müssen! Geschenkt wird uns nichts! Abholen müssen wir es uns schon selbst!

Ich habe mich für diesen Weg entschieden!

Wie ist es mit DIR? Bist DU dabei? Es würde mich freuen!


Ergänzend hierzu eine Abhandlung von Gerd Peifer:

Wie es möglich war, den Personen-Rechtskreis den Menschen aufzuerlegen und trotz dessen schädigenden Auswirkungen, unerkannt und unbewußt zu praktizieren und Behördenmitarbeiter immer wieder gegen ihre Mitmenschen arbeiten zu lassen:

A) In der Ausbildung wurde durch eine Zertifizierung (mit Abschluß) die Illusion geschaffen, daß die Rechtgrundlagen erschöpfend geschult worden seien.
(Viele Jahre Studium an der falschen Stelle und bestimmte Auslassungen und Halbwahrheiten können schon die Illusion schaffen, daß man studiert hat.)

B) Es wurden und werden wichtigste Ausbildungsinhalte weggelassen, wie z.B.:

– die Grundrechte (keiner der Behördenmitarbeiter kennt diese Grundrechte GG Art. 1-19 und mißbraucht seine Macht und verstößt tagtäglich dagegen ohne zu prüfen, daß sie sogar gegen die Gesetze z.B. das Zitier-Gebot verstoßen haben)
– das Völkerrecht (er weiß nichts über die Völkerrechte, z.B. Art. 25 sagt, die Völkerrechte gehen dem Grundgesetz vor
– die Menschenrechte (unbekannt)
– das Genfer Abkommen (unbekannt – da werden wir ansetzen, denn jeder Mitarbeiter in den Behörden ist verpflichtet, in einer Verpflichtung, sogenannten Obligationen, dieses GA nicht nur zu kennen, sondern sogar bei sich zu führen, wer dagegen verstößt, verstößt gegen das GA und wer das nicht kennt, dieses GA, der kann den Menschen gar nicht erkennen,
der denkt immer, er hätte eine juristische Person oder Objekt vor sich)
– UN-Resolutionen (sie kennen auch die UN-Resolutionen natürlich nicht
und sie kennen auch nicht die Rechtsphilosophischen …)
– Rechtsphilosophische Grundlagen, wie die Vollmachtregel oder der kategorische Imperativ

C) In der Folgezeit wurden weder Grundgesetz, noch Menschenrecht-Resolutionen, noch Genfer Abkommen, noch BGH-, noch BVerfG-Urteile geschult. (Alles immer mit Weisungen, Anweisungen, Erlassen, Präzedenzfällen, Kollegen befragen, Muster, die man in der Schublade hat oder im Computer und Mustertexte und Textbausteine (damit werden Verbrechen ausgeübt aus Gründen …)
Gründe:
– Zeitmangel (weil, ohne die Überprüfung der Rechtsgrundlagen geht natürlich alles viel schneller)
– Personalmangel
Die rechtlichen Anforderungen wurden rechtswidrig durch Weisungen, Erlasse und Verordnungen ersetzt.
So ist die Tatsache zu erklären, daß die meisten Menschen, die ohne eigenen Anruf der Polizei begegnen, spontan Angst haben, zu Unrecht und gegen die Menschenrechte diszipliniert zu werden.

D) Alle berechtigten, unwiderlegbaren und sogar unanfechtbaren
Vermutungen, Hinweise und Beweise von Rechtsforschern, Verfassungs-rechtlern, Strafrechtlern und Menschenrechtsaktivisten darauf, daß
– grundregelbrechende, fehlerhafte Justiz angewendet wird, werden per Reflexreaktion in den Augen der Bediensteten, im Irrtum oder bewußt, als „krude Rechtauffassung“, [als seltsame Weltanschauung] abgewiegelt und lächerlich gemacht, weil unterstellt wird, ein echter Straftäter versuche,
sich mit seiner Kritik am Rechtsystem der Strafverfolgung zu entziehen.
– Gründe:
– Echte Straftäter werden mit denselben nichtigen rechtsverstoßenden Regeln verurteilt und justiert, die auch für NICHT-Straftäter angewendet werden. (damit steht man mit falschen Regeln immer zu Unrecht gemaßregelt unter der Gewalt)
Hierdurch gehen alle Hinweise auf von der Justiz verursachte
Rechtsunsicherheiten, Rechtbrüche und Rechtbeugungen ins
Leere und werden ignoriert, damit überhaupt weiterhin
gegen echte Kriminelle vorgegangen werden kann.
– Viele Straftäter gibt es nur deshalb, weil über 70% der Produktivitäts-ergebnisse an staatlich unterstützte Schwerstkriminelle ausgehändigt werden, (wir kennen das, an Banker, Konzerne, deren Besitzer im Hintergrund, die wir alle gar nicht kennen, wir kennen nur die Politiker, die von ihnen bezahlt werden) worauf bei den Schwächsten Mangel, Neid, Frust, Drogensucht, u.a. entsteht. (auch beliebige Beschaffungs-
kriminalität und dadurch haben wir Straftäter, diese wurden gar nicht als Straftäter geboren) – [das kriminelle und kranke
System hat sie durch Ressourcen-Entzug erst auf diesen
Weg genötigt]
– Immer dann, wenn der Mensch dem Trickbetrug „Personen-Mensch-Identitäts-Mißbrauch“auf die Spur kommt, beachten die
„Weisungstäter“ in den Institutionen weder das Grundgesetz,
noch das Völkerrecht, (noch die Menschenrechte).
– Die Justizorgane werden mißbraucht, die schwerstkriminellen „Staats- Piraten“ (Lobbyisten aller Couleur) vor den Menschen- und Grundrechts-fordernden (Grundrechte-einfordernden, den Grundrechteträgern)zu schützen.
– Dadurch, daß durch rechtswidrige Zerstörung der Gewaltenteilung faktisch nur ein von der Lobby voll kontrolliertes Organ [Ministerium der Justiz, Staatsanwaltschaft, Gerichte, Polizei] agiert, haben wir eine „Mehrfach- Agentenfunktion“ der Behörden.
– Die Behörden dienen ALLEN (diesen Schwerstkriminellen),
nur nicht dem Menschen! ENTGEGENGESETZT ZUR GENFER KONVENTION.
E) Nach der Kapitulation 1945, waren fast ausnahmslos führertreue Reichsbürger des 3. Reichs in Parteien, Ämtern, Gerichten, Finanzämtern weiterhin tätig,
Sollte sich jeder selbst mal Gedanken,wo man lebt und ob es einem wirklich so gut geht,wie man noch glaubt.Wahrscheinlich gehts nur denen gut, die ihr GUT im materiellen Bereich sehen und glauben.

Wer oder was bist Du? Einwohner oder Bürger? V3.0.

aktualisiert am 07.03.2019

Zur Einstimmung hier ein Dokument des Statistischen Bundes[amts]: Staatsangehoerigkeitsgebietsschluessel_pdf
Der Staatenschlüssel für „Deutschland“ [was soll das sein?] lautet 0 (NULL) !!

staatenlosDas System versucht uns zu verkaufen, dass alles ok ist mit dieser Schlüsselnummer. Man lese und staune bei der Aussage des Bundesministeriums des Inneren:

„… vielen Dank für Ihre Anfrage vom 3. Oktober 2013 an das Bundesministerium des Innern. Sie baten über den Webservice https://fragdenstaat.de um Informationen für die Verwendung des Staatenschlüssels für Deutschland durch das Statistische Bundesamt.

Zu Beginn der 1970er Jahre hat das Statistische Bundesamt mit dem Staatenschlüssel die technische Voraussetzung für eine vereinfachte und standardisierte Verarbeitung von An-gaben zu Staatsangehörigkeit bei Bevölkerungs- und Sozialstatistiken geschaffen. Da bei solchen Bundesstatistiken die Mehrheitsbevölkerung in Deutschland über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügt, wurde dafür bewusst der einstellige Wert „0“ gewählt. Für Staatsangehörigkeiten anderer Staaten wurden Schlüsselwerte ab 100 aufwärts festgelegt. Davon hatte man sich versprochen, Fehleingaben durch Augenschein des Bearbeiters besser erkennen zu können. Außerdem verbrauchte die „0“ bei der damaligen Speicherung auf Datenträgern (Magnetband) nach dem sogenannten Code-Wertfeld-Prinzip weniger Speicherplatz als ein dreistelliger Schlüsselwert. Doch diese Schlüsselzahlen werden am Ende der statischen Bearbeitung wieder durch die Bezeichnungen der Staaten ersetzt, bevor die Angaben in einer Veröffentlichung bereitgestellt werden. Die Nutzer der Ergebnisse sehen also immer die Bezeichnung „Deutschland“ anstelle des Schlüssels 0 bzw. „Frankreich“ anstelle des Schlüssels 129. Zwar wäre es sicher möglich, die Codierung für „Deutschland“ an die Gesamt-Systematik anzupassen. Allerdings würde dies in einer Vielzahl von EDV-Anwendungen aufwändige Änderungen nach sich ziehen. Da aus technischer Sicht kein Grund für eine Umstellung vorliegt und die Schlüsselwerte ohnehin nicht für die Veröffentlichung gedacht sind, hat das Statistische Bundesamt – aus Kostengründen – auf eine Umstellung verzichtet.“

Aha, dann ist doch alles gut, oder etwa nicht? 😉

Nun, ein Ländercode ist KEIN Staatsschlüssel!

Die Zahl 276 ist nur der Ländercode von Deutschland, der Staatsschlüssel ist 000, weil es nun einmal  KEIN Staat ist!

Weiter wird uns versucht zu verkaufen:

„In den nächsten drei Spalten werden drei verschiedene Schreibweisen der internationalen Norm *IS0 3166-1* dargestellt, und zwar die Aspekte ALPHA-2 und ALPHA-3, welche für die Top Level Domain „DE“ sowie das Kürzel des IOC (Internationales Olympisches Komittee) „DEU“ stehen, sowie – und hier liegt der Hund begraben – der numerische Staatencode gemäß der Norm, und dieser lautet für Deutschland nicht „000“, sondern „276“.

Diese Aussage ist schlichtweg falsch! Die Zahl 276 ist nur der Ländercode!
Sehen wir hierzu das Beispiel an Dänemark: 126 = STAATSSCHLÜSSEL & 208 = LÄNDERCODE


Siehe hier auf der Seite 32:
http://www.icao.int/publications/Documents/9303_p3_cons_en.pdf
Alle Länder haben einen 3er-Code; jedoch nicht „Germany“.

Schaut auch mal bei  „England“ nach. Hier gibt es gleich 3 unterschiedliche Versionen:
a) United Kingdom, b) GB / British Citizen, c) GBR / British Subject GBS. Fehlt nur noch die „City of London“ 🙂


Siehe hier die Seite 4:
Was bitte ist ein „nichtdeutscher Staatsangehöriger“? ^^
Die Erklärung findet man u.a. im § 3 Abs. 2 des StAG:
➡ http://www.lusaka.diplo.de/contentblob/3802646/Daten/3008610/down_Dienstpassantrag.pdf
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/rustag/gesamt.pdf

Man beachte das „Ausfertigungsdatum 22.07.1913„, als auch das Wort „rustag“ im obigen Linknamen. Ein Schelm wer Böses hierbei denkt. 🙂


Wir wissen: Die deutsche Sprache ist eine sehr präzise! Da gilt es jedes Kommata als auch die Klein- und Großschreibung zu beachten.

Kommatas/begrifflichkeiten-die-allgegenwaertige-enttaeuschung-v1-0/

In der Amtssprache werden sehr viele Begriffe angewendet, die oberflächlich betrachtet, gleiche Bedeutungen haben sollen, aber rechtlich einige erhebliche Unterschiede aufweisen. Es leben die Begrifflichkeiten, mit denen wir im Alltag ent – „täuscht“, getäuscht und an der Nase herum geführt werden.

Daher kann man durchaus von einer strafbewehrten, vorsätzlichen Täuschung (im Rechtsverkehr) sprechen. So stellt sich dem Betrachter die Frage, ob den Bediensteten in den sogenannten [Behörden]  bzw. [Ämtern] die Unterschiede der folgenden Begrifflichkeiten bekannt sind?

1. Bürger versus Einwohner
2. Wohnsitz nach § 7 BGB versus  WohnHAFT

Zu 1. Einwohner & Bürger

Ein Einwohner einer Ortschaft ist der Bewohner einer Gemeinde oder eines Stadtviertels und daraus folgend eines Landes.

Es handelt sich dabei um einen öffentlich-rechtlichen Begriff, der sich von dem des Bürgers bzw. dem des Staatsbürgers dadurch abgrenzt, daß letzteren besondere Rechte und Pflichten zugewiesen sind. Im Kaiserreich war ein Bürger, der mit Eigentum (Grund und Boden), der Steuern bezahlte und auch ein Wahlrecht inne hatte.

Auf dem Begriff  des Einwohners beruht das in der BRiD geltende Melderecht (MRRG). Daher ist es von großer Bedeutung, ob man ein Bürger oder ein Einwohner ist. Denn das ist nicht dasselbe!

Man wird über den Feststellungsantrag F des Bundesverwaltungsamts in Köln (zur deutschen Verwaltungs-Staatsangehörigkeit) seitens der [Behörden] erst eingebürgert! Diese „Randnotiz“ entnimmt man dem EStA-Registereintrag des Bundesverwaltungsamts z.B. in der Zeile: „letzte Aktualisierung:“.
/esta-gelber-schein/

Diese o.g. Registerauskunft bekommt man mit dem u.s. Formular. Möge doch einmal Jeder dieses anfordern und staunen, WAS bzw. was dort NICHT über einen drin steht… es mag sein, dass dann dem Einen und Anderen einges bewusster wird…
➡ EStA_Selbstauskunft

Öffentlich-rechtlich ist ein Einwohner einer Gemeinde:

„Wer nach objektiver Betrachtungsweise in ihr eine Wohnung (Achtung: die GEZ schreibt auch immer von einer Wohnung!) inne hat, die darauf schließen lassen, daß er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.“

Deshalb erfaßt der Begriff nicht nur gemeldete und in der Einwohnermeldedatei mit seinen Daten eingetragene Bewohner, sondern auch längerfristige Aufenthalte zum Zwecke der Ausbildung oder des Studiums. ( Quelle: Wikipedia)

Als Bürger (lat. civis) werden die Angehörigen eines Staates und einer Kommune bezeichnet. Im staatsrechtlichen Sinne ist der Staatsangehörige der Staatsbürger, auf kommunaler Ebene der Bürger einer Stadt oder Gemeinde. Aus der Staatsangehörigkeit resultieren die bürgerlichen Ehrenrechte (Rechte und Befugnisse), wie das aktive und das passive Wahlrecht.

Auch in der BRiD gibt es ein Wahlrecht (siehe den § 12 BWahlG, Abs. 2) nur für eingebürgerte Deutsche nach Art. 116 (1) GG. Zu eben dem wird der Personal-deutsch am Wahltag für 24 Stunden gemacht. 😉

WahlscheinMan beachte die Erwähnung des „Familiennamens“ im Text.

Das Kommunalrecht unterscheidet den Gemeindebürger, der als Staatsangehöriger zur politischen Mitwirkung berechtigt ist, vom Einwohner der Gemeinde. (Quelle: Wikipedia)

Ein Bürger bzw. ein Staatsbürger hat besondere Rechte und Pflichten. Diese Rechte und Pflichten ergeben sich aus der Gebietskörperschaft, dem souveränen Staat, dem diese Person angehört. Seine Grundrechte sind in der Verfassung des Staates festgeschrieben, dem der Bürger bzw. der Staatsbürger angehört. Dummerweise sind alle Gemeinden in Deutschand ab dem 01.01.2016 nur noch reine Körperschaften und keine Gebietskörperschaften mehr. Die Entrechtung nimmt seinen Gang. Angefangen hat dies im Jahr 2007, als die Gemeinden von der EU aufgefordert wurden sich als Firmen im UPIK einzutragen. In 2017 läuft die Widerspruchsfrist aus. Danach ist das dann so. Dieser „Übung“ wurde im Dezember 2016 BRiD-weit widersprochen!

Staatsbürger kann immer nur eine Person sein, jedoch kein Mensch. Denn der Mensch ist IM System nicht rechtsfähig und alle Menschen sind vor (davor) dem Gesetz / Verfassung gleich. Nach (danach) dem Gesetz / Verfassung sind es keine Menschen mehr, sondern nur noch Personen.

Dabei gilt, daß sowohl eine Natürliche Person eine Staatsangehörigkeit haben kann, wie auch eine Juristische Person.

So kann es sein, daß eine Natürliche Person einen Anspruch auf die Staatsangehörigkeit eines Bundesstaates gemäß dem RuStAG von 1913 haben kann. Diese Bundesstaaten-StAG aber mangels vorhandener Organe (hier: die Verwaltung des Völkerrechtsubjekts) jedoch nicht bestätigt werden kann. Und daher die Juristische Person (auch) eine (Verwaltungs-) Staatsangehörigkeit nach dem StAG ausgestellt bekommt, da die Verwaltung im Vereinigten Wirtschaftsgebiet (siehe  Art. 133 GG) somit in ihren AGB’s nur ein StAG von 1934 aufgenommen hat. Hier: Die sog. „deutsche (Verwaltungs-)Staatsangehörigkeit“. Siehe hierzu auch: https://www.agmiw.org/?p=1499

Zu 2. Wohnsitz & Wohnhaft

Die Wohnhaft und der Wohnsitz stehen zueinander im Verhältnis, so wie das Haben und Sein und wie der Besitz und das Eigentum.

Die WohnHAFT beschreibt demnach den Besitz (eines Eigentums, z.B. zur Miete oder Pacht) eines Ortes zum Wohnen.  Analog dem „Mietwohnraum“ nach dem BGB.

Der WohnSITZ beschreibt dagegen einen „Ort zum Wohnen“ an dem man (s)ein (geborenes) Recht sein Eigen nennt.  Somit das (angeborene) Eigentumsrecht auf den Grund und Boden. Hier: Besitz an der Erdoberfläche nach dem BGB.

Nur mit dieser Unterscheidung kann gesichert bleiben/werden, das der subsidiäre Wille einer Gemeinde (des jeweiligen Volkes) nicht vollig verwässert wird.

Der Wohnsitz eines Bürgers ist in treffender Weise im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Darin steht unter dem § 7 (Natürliche Person):

Wohnsitz; Begründung und Aufhebung:

(1) Wer sich an einem Orte ständig niederläßt, begründet an diesem Orte seinen Wohnsitz. [Der Begriff „Grund“ ist ein Hinweis auf das Seerecht!]
(2) Der Wohnsitz kann gleichzeitig an mehreren Orten bestehen.
(3) Der Wohnsitz wird aufgehoben, wenn die Niederlassung mit dem Willen aufgehoben wird, sie aufzugeben.

Der Sitz einer Juristischen Person gilt, wenn nichts anderes bestimmt ist, an dem Ort, an welchem die Verwaltung geführt wird (§ 24 BGB).

Für alle deutschen Geburtsurkunden (Juristische Personen / auch: Stiftungsvermögen) ist dies das über de EStA-Registereintrag das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln.

Das BGB (hier die §§ 1 – 20) ist, wie der Name schon sagt, maßgeblich für die/den Bürger und ist Bestandteil des „Deutschen Rechts“ in der Fassung bis 1913. Ohne den Nachweis Deutscher zu sein, hat man IM System keinen Anspruch auf das BGB und das EGBGB. Dies in Verbindung mit dem Art. 25 des Grundgesetzes FÜR die BRD.

Siehe hierzu auch den § 50 EGBGB:

 Artikel 50 EGBGB

„Die Vorschriften der Reichsgesetze bleiben in Kraft. Sie treten jedoch insoweit außer Kraft, als sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder aus diesem Gesetz die Aufhebung ergibt.“

Von „Wohnhaft“ wird im allgemeinen in Verbindung mit Einwohnern gesprochen, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Einwohner sind nicht im Besitz von „Bürgerlichen Rechten“, da es sich ansonsten nicht um Einwohner sondern um Bürger handeln würde. Bei Einwohnern handelt es sich der Regel um staatenlose, ausländische oder rechtlose Personen. Aus der Bedeutung des Wortes „WohnHAFT“ geht bereits hervor, daß die Bewegungsfreiheit dieser Personen eingeschränkt ist, woraus sich eine Meldepflicht ergibt, in dem der ständige oder vorübergehende Aufenthalt dieser Personen erfaßt wird. Nach römischem Recht, die Grundlage der deutschen Rechtsordnung unterscheidet man die Rechtsfähigkeit von Personen wie folgt:

Capitis Diminutio Minima
Occurs when a man’s family relations alone were changed
(Max M u s t e r m a n n) – Geringste Einschränkung von Rechten –DIN 5007 nachlesbar

Capitis Diminutio Media
Occurs when a man loses his right of citizenship but not his rights to liberty
(Max  MUSTERMANN) – die Bürgerrechte verloren aber (noch) in der Freiheit

Capitis Diminutio Maxima
Occurs when a man’s condition changes from freedom to bondage, hen he became a slave.

(MAX MUSTERMANN)-Bürgerrechte und Freiheit verloren.
Im Personalausweis der BRiD finden wir den derzeitigen Personenstand einer Person in Form seiner Schreibweise (Klein-/Großschreibung). Ergo nur in Großbuchstaben!

Mit der Beantragung eines Personalausweises der BRiD verzichtet der Antragsteller auf seine ggf. zustehenden „Bürgerlichen Rechte“ und begibt sich freiwillig für zehn Jahre in die Sklaverei, einer  temporären Form der Sklaverei, dessen Vormund (Herr/Besitzer) die Treuhandgesellschaft „Der BUND“ ist, der im Auftrag der Militärregierung, den drei westlichen Besatzungsmächten, Deutschland als Ganzes (in den Grenzen von 1937) verwaltet. Siehe hierzu erneut den Art 133 des Grundgesetzes.

Zum Thema einer Staatsangehörigkeit seitens der BRiD siehe das Schreiben des Landkreis Demmin:

demmin1

demmin2

 

 

 

 

 

Mit dem Bundes-Personalausweis wird die Natürliche Person, deren Organverwalter der Mensch ist, in das fiktive Staatsgebilde (Verwaltung für Zivilinternierte) Bundesrepublik Deutschland als Mitglied überführt und unterliegt nun freiwillig deren AGB’s bzw. deren Satzung.

Es verwundert auch nicht wirklich, das die „BRD“ nach wie vor ca. 90 Gesetzte und Rechtsnormen aus der NS-Zeit zu Lasten der Menschen benutzt.
NS-Gesetzgebung

Die „Bundesregierung“ hält den Reichstag besetzt und zieht an den Strippen. Gesetze werden nun einmal in Bonn gemacht und nicht in Berlin. Siehe hierzu die Bundesgesetzblätter (BGBl.)

Mit dem Verzicht auf seine „Bürgerlichen Rechte“ verzichtet der Antragsteller auch auf seine Zugehörigkeit zu einer Gebietskörperschaft (Staat) wodurch die „Staatenlosigkeit“ eintritt.

Im Gesetz zu dem Übereinkommen vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen BGBl. 1976 II, Nr. 22, S. 474ff., ausgegeben zu Bonn 22. April 1976 finden wir in Artikel 27. Personalausweis:

„Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet, und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus.“
➡ http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/CIEC-Dokumente/uebereinkommenIII/ue04.html

Interessanterweise gibt es hierzu dieses BGBl.:

BGBl. Art.27http://www.bgbl.de/

Nun denn, wenn also der Artikel 27 im „Vereinten Wirtschaftsgebiet“ keine Anwendung findet, dann stellt sich doch die Frage, was denn dann Anwendung findet, oder?

Denn offensichtlich sind die Menschen hier eben nicht staatenlos, sondern werden dies erst durch die freiwillige (?) Annahme des Personalausweis (zum Apoliden) gemacht. Somit ist das eine weitere Täuschung (unter Zwang)!

Da Art. 27 keine Anwendung findet, gilt somit:

Artikel 28 Reiseausweise
„Die Vertragsstaaten stellen den Staatenlosen, die sich rechtmäßig in ihrem Hoheitsgebiet aufhalten, Reiseausweise aus, die ihnen Reisen außerhalb dieses Hoheitsgebiets gestatten, es sei denn, daß zwingende Gründe der Staatssicherheit oder der öffentlichen Ordnung dem entgegenstehen; auf diese Ausweise findet der Anhang zu diesem Übereinkommen Anwendung. Die Vertragsstaaten können auch jedem anderen in ihrem Hoheitsgebiet befindlichen Staatenlosen einen solchen Reiseausweis ausstellen; sie werden insbesondere wohlwollend die Möglichkeit prüfen, solche Reiseausweise denjenigen in ihrem Hoheitsgebiet befindlichen Staatenlosen auszustellen, die von dem Land, in dem sie ihren rechtmäßigen Aufenthalt haben, keinen Reiseausweis erhalten können.“

… seltsam das Gebaren der Verwaltung… 🙂

Zu guter Letzt noch dies:

Das Bundesverfassungsgericht gab folgendes im sogenannten TESO-Beschluss BverfGE 77, 137 bekannt:

„Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz kennt eine Einbürgerung durch bloße Aushändigung eines deutschen Personalausweises oder Reisepasses nicht.“


Verwaltungsgebiete sind keine Völkerrechtssubjekte. Dies ist Staaten vorbehalten. Verwaltungsgebiete gelten daher als Körperschaften des Privatrechts, Personengesellschaften und nicht wie fälschlicher weise behauptet „öffentlich rechtliche Gebietskörperschaften“, da sie über kein räumliches Territorium verfügen.

SachsenDurch den 2 + 4 Vertrag wurde 1990 nochmals das Land-Sachsen Anhalt (wie auch die anderen „Ost-Gebiete“) in das vereinigte Wirtschaftsgebiet der BR Deutschland überführt, ohne das Volk zu fragen. Wie immer…!

Fazit:

Ein Mensch steht außerhalb jeglicher Rechtsnormen. Rechtsfähig wird er erst, wenn er Rechte zugewiesen bekommt, was aber bedingt, daß er nicht mehr Mensch ist, sondern eine PERSON. Der Mensch kann in seiner Rolle als Natürliche PERSON eine Staatsangehörigkeit annehmen, wenn er die Voraussetzungen der rechtlichen Grundlagen zu dieser Staatsangehörigkeit erfüllt. Siehe hierzu den Antrag zur Feststellung der „dt. StAG“, welchen wir nebst den Ahnennachweisen bis vor 1914 nach dem RuStAG von 1913 beauftragen.

Mit der Annahme der Staatsangehörigkeit wird die PERSON zum Bürger und unterliegt damit (nach Art. 10 EGBGB) dem Recht des Staates, dem die PERSON von nun an angehört (Siehe hierzu auch den § 12 BGB). So können dieser PERSON nun Rechte zugewiesen werden, wie etwa das „Recht“ auf Steuerzahlung. Einwohner sind auch PERSONEN und keine Menschen, da ihnen als „Staatenlose“ Rechte zugedacht werden (Rechtsstellung der Staatenlosen BGBl. 1976 II, Nr. 22, S. 474 ff. – siehe oben im Text!)

Jetzt könnte man sagen, daß auch dem Menschen Rechte zu erdacht werden, nämlich durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, in Form der Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948. Das machen ja einige der Selbstverwalter…!

Auch das ist aber ein TRICK. Man kann einem Menschen keine „Menschenrechte“ zuschreiben, das ist unmöglich. Der Mensch hat natürlich die Freiheit, sich auf diese Menschenrechte zu berufen, dann aber unterwirft er sich dieser Erklärung mit samt ihrer sämtlichen Einschränkungen. Auf einer einsamen Insel kann man Mensch sein. Wer diesen Text gerade jetzt liest ist z.B. die Juristische Person „Telekom-Kunde„.

Im Übrigen: Menschenrechte via UN-Resolution (siehe auch deren Feindstaatenklausel!) = Vatikan & NWO! Diese „Menschenrechte sind ungleich deren des Völkerrechtsubjekts.

In keinem Fall verfügt ein Mensch über angeborene Rechte, denn der freie Wille eines Menschen überwiegt alles. Wäre ein Jemand über den Menschen verfügungsberechtigt, so wäre er der Eigentümer des Menschen. Nur in einem solchen Fall würde eine Verfügungsberechtigung vorliegen. Die Würde, nebst dem freien Willen des Menschen ist daher unantastbar & unverhandelbar.

Zuletzt noch ein Blick in den Artikel 1 des GG:

Grundgesetz

  I. Die Grundrechte (Art. 119)  

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Noch Fragen?? 👿

Menschen zahlen (verschenken) auch niemals Steuern, denn sie sind niemals haftend und können auch niemals verschuldet werden. Die Menschen sind immer die Begünstigten im Sachenrecht und daher dessen Geber von Rechten und von Pflichten. Und zwar solange, bis sie sich (freiwilig) in die Juristische Person begeben.
Im Firmenverzeichnis www.upik.de, sind alle Länder und deren Behörden gelistet, jedoch keine Staaten!

Das System wehrt sich immer mehr. Im StGB stehen in den jeweiligen §§ entweder einmal der Mensch oder die Person. In den Medien wurde früher immer von Personen gesprochen. Heutzutage mehren sich die Ansagen mit „Mensch“.


Wir sind das Pack…“

Eine Aussage, welche die Gemüter bewegt, jedoch einen berechtigten Hintergrund ausweist.

Zumindest um die 98% (plus/minus) sind das „Pack“ – auch „Apolide“ (Staatenloser) genannt. Und so sieht die Politiker-Kaste die Bevölkerung !

Sie können einfach machen was sie wollen – ins besonders auch mit der („eigenen“) Bevölkerung!

Denn der Spruch: „Wir sind das Volk“ trifft nur auf nicht mal 1-2 % der Bewohner zu! Der Rest so scheint es – ist (und verbleibt?) auf „Hoher See“ verschollen!

Deutscher (durch Abstammung in einem Bundesstaat) ist gemäß dem GG Art. 116 (1) [als auch Abs. (2)] nur:

Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung (damit ist das RuStAG v. 1913 gemeint), wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt…“

Alle anderen gelten zur „BRiD“ wie Ausländer ohne Staatsangehörigkeit!

Siehe auch:

§ 2 Abs. 1 AufenthG:
„Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. (1) des Grundgesetzes ist.

§ 1.2.3.1 AuslG-VwV:
Deutsche, die zugleich eine oder mehrere fremde Staatsangehörigkeiten besitzen, sind keine Ausländer i.S.d. Ausländergesetzes (inländischer Mehrstaatler). Bestehen Zweifel, ob jemand Deutscher ist, obliegt die Klärung der Staatsangehörigkeitsbehörde. Bis zur Klärung ist er als Ausländer zu behandeln. Beruft sich ein Ausländer darauf, Deutscher zu sein, hat er dies gemäß § 70 Abs. 1 nachzuweisen (z. B. durch Staatsangehörigkeitsurkunde).
 

Das Bürgerliche Recht ist durch eine Reihe von Leitprinzipien geprägt, die sich durch die einzelnen gesetzlichen Regeln ziehen.

So regelt das Bürgerliche Recht die Rechtsverhältnisse einzelner Privatpersonen zueinander auf der Grundlage einer strengen Gleichberechtigung. Darüber hinaus ist der Einzelne im Verhältnis zum anderen nicht nur gleichberechtigt, sondern auch frei. Er kann ohne staatlichen Zwang über seine Handlungsmöglichkeiten bestimmen, der Staat hält sich aus der Reglementierung bürgerlicher Rechtsverhältnisse weit möglichst heraus (Privatautonomie). Notwendige Ergänzung zum Prinzip der Privatautonomie ist das Leitprinzip, dass ein einmal geschlossener Vertrag korrekt eingehalten werden muss, solange sich nicht der andere Partner nachträglich mit einer Abänderung oder Aufhebung der Vereinbarung einverstanden erklärt. V.a. für die Auslegung und Durchführung von Verträgen gilt außerdem im Bürgerlichen Recht der Grundsatz von „Treu und Glauben“, der in den §§ 157 und 242 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erwähnt wird.Die Vorarbeiten zum BGB und damit zum Bürgerlichen Recht begannen nach der Gründung des Kaiserreichs 1871, die die Voraussetzung für eine umfassende, in ganz Deutschland geltende deutschsprachige Kodifizierung schuf. 1896 wurde das BGB dann verabschiedet und trat am 1.1.1900 in Kraft. Es war Vorbild für die Gesetzgebung in vielen anderen Ländern weltweit und ist mit seinen 2.385 Paragraphen eines der bedeutendsten Gesetzgebungswerke der neueren Zeit.  

Auch hier ist der Begriff Bürgerliches Recht nicht in einer Eigenschaft eines BÜRGERS selbst zu sehen ,sondern wem das zusteht.

Die Natürliche Person (der Mensch) im §1 BGB auf dem Stand 1914 ist zwar kein Bürger im Sinne ds BGB selbst, sondern hat Anspruch auf bürgerliches Recht (ohne Palandt) als Natürliche Person (der Mensch).

Staatenlos im eigenen Land? Wer ist ein Deutscher?

Die deutsche Volkszugehörigkeit kann man – entgegen der landläufig falschen Auffassung nicht aufgrund der Aushändigung eines (Bundes)Personalausweises der 1990 de jure erloschenen Bundesrepublik Deutschland erhalten.

Gemäß dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 21. Oktober 1987 – hier: 2 BvR 373/83 (BverfGE, Bd. 77, S. 137 ff.) – ist man Deutscher ausschließlich und nur auf Basis des RuStAG 1913. Man kann man nur auf der immer noch GÜLTIGEN Rechtsgrundlage des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes von 1913 Deutscher werden!

Viele Menschen beginnen nun zu Recht zu (hinter) fragen, was sie von dieser Staatsangehörigkeit haben. Und ob Sie denn überhaupt eine besitzen. Hierbei geht es um die Verdeutlichung, in welchen Rechtskreis man mit einer Staatsangehörigkeit wechselt. Man gelangt vom Handels- und Privatrecht zurück ins Staatsrecht. Wichtig ist die Gegenüberstellung von geltendem BRD-Recht und gültigem deutschem Recht.

Im Video auch um die Frage der Souveränität. Das ist deswegen interessant, weil viele Leute z. B. aus dem „Einheitsvertrag“ und dem 2+4-Abkommen falsche Schlußfolgerungen ziehen, die sie letztlich von weiteren Aktivitäten abhalten.

Es gibt eine Übersicht über die bestehende Rechtslage (Männer und Frauen vs. juristische Personen), die wissenswert ist und darunter fällt auch die Besonderheit des Begriffes „Mensch“, der rechtlich gesehen identisch mit einer juristischen Person ist.

https://youtu.be/OSVBWRcw4r4

https://www.youtube.com/watch?v=7jemmfzjJE4

https://www.youtube.com/watch?v=d5x4JgTaff8

Hier eine schöne Begriffsdefinition zu „deutsch“ / „Deutscher“:

https://sprachwurzel.wordpress.com/2015/05/14/was-bedeutet-das-wort-deutsch/

Man beachte auch, dass es mittlerweile den Menschen immer mehr erschwert wird, den Feststellungsantrag (Gelber Schein)  abzugeben.

Eine Staatsangehörigkeit darf niemandem entzogen werden:

Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit:

http://conventions.coe.int/Treaty/GER/Treaties/Html/166.htm

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Man beachte:

Artikel 27
Personalausweise
Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus.

Über­ein­kom­men über die Rechts­stel­lung der Staa­ten­lo­sen vom 28. September 1954