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Die Wahrheit befindet sich immer hinter den Worten! – v1.7.

aktualisiert am 30.04.2018

Die Wahrheit ist ein gar merkwürdiger „Geselle“. Ungeachtet der zu erwartenden Schwierigkeiten, welches es auf seinem beschwerlichen Weg der Erleuchtung erfährt, bahnt es sich seinen Weg zum Licht und gedeiht hierbei gar prächtig.

Die Mitarbeiter der Lückenpresse, installiert und missbraucht als Sprachorgan der illegalen BRiD-Berufspolitiker, versuchen sich unisono im medialen Abwürgen der kollektiven Wahrheit, welches jedoch nicht mehr so recht gelingen mag. Denn immer mehr DEUTSCH beginnen sich zu fragen, ob da nicht doch noch etwas zum wahren, echten Deutschen (Deutsch(er)_sein) fehlt.

SEINS(S)FRAGE DER DEUTSCHEN:
Teil 1: ➡  /die-sinnfrage-der-deutschen-ich-bin/
Teil 2 : arrow: /die-seinsfrage-der-deutschen-2

Exkurs:
Quo Vadis Deutschland (#1) ➡  /quo-vadis-deutschland-1/

Quo Vadis Deutschland (#2) ➡  /quo-vadis-deutschland-2/
Quo Vadis Deutschland (#3) ➡  /quo-vadis-deutschland-3/

Man versucht nunmehr dieser „Reichsbürger-Seuche“ mit etwas Schabernack Herr zu werden: 😆
/deutschland-welt/politik/fuenf-euro-gebuehr-fuer-jeden-tag-ohne-ausweis
www.welt.de/regionales/hamburg/Reichsbuerger-muessen-fuenf-Euro-fuer-Passabgabe-zahlen-pro-Tag

Nebenbei erwähnt: Wo steht denn geschrieben, dass man explizit einen Bundespersonalausweis besitzen muss? Sucht mal schön danach!
Denn es gibt/gilt – für den Personal-DEUTSCH – nur eine Ausweispflicht. Daher, wie immer, schön die Begrifflichkeiten beachten!
Man sollte auch einmal hinterfragen, wer denn nun der Eigentümer dieses Personalausweises ist. Zudem ist dieser eh falsch ausgestellt. Denn der NAME (MUSTERMANN) ist ungleich dem Familiennamen (Mustermann).
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__5.html

Nehmen wir als repräsentatives Beispiel dieses „journalistische“ Meisterwerk (umgangsprachlich Geschwafel) eines sog. Qualitätsjournalisten:
:arrow reichsbuerger-im-rems-murr-kreis-landkreis-ruestet-sich-gegen-verschwoerungstheoretiker
Nun denn: Wessen Brot ich ess – dessen Lied ich sing´.

Gehen wir einmal auf die gängigen gebetsmühlenartig publizierten Halbwahrheiten ein:

„Da wird dann zum Beispiel behauptet, dass ein Personalausweis kein offizieller Nachweis über die deusche Staatsangehörigkeit darstelle [sic] und das ist ganz klassisch Reichsbürgerideologie.“ Zitat: Markus Schäfert, Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz

Die Behauptung, dass der Personalausweis also kein offizieller Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit darstellt ist also klassische Reichsbürgerideologie?!

Dann sind wir in diesem Land wohl tatsächlich von sogenannten Reichsbürgern (was immer das sein soll – hier möchte uns doch bitte ein Vertreter der Verwaltung oder Rechtsanwalt in justiziabler und verbindlicher Form aufklären) umgeben, wie auch schon der Artikel der Bayerischen Staatszeitung über die steigende Zahl von Anträge zum Staatsangehörigkeitsausweis suggeriert (die Kommentare sind übrigens sehr lesenswert). Im Folgenden weitere Stellen, die genau diese Behauptung – also das der Reisepass oder der Personalausweis eben KEIN verbindlicher Nachweiß über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit der Person darstellen – schriftlich auf deren Seiten zum Nachlesen niedergeschrieben haben.

Dies angeführt von den Oberreichsbürgern von Wikipedia: (https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeitsausweis) Entgegen verbreiteter Meinung ist der Staatsangehörigkeitsvermerk deutsch in einem deutschen Personalausweis oder Reisepass kein sicherer Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit, sondern legt die juristische Vermutung (vgl. Indiz) nahe, dass der Ausweisinhaber deutscher Staatsangehöriger ist. Mehr Belege hierzu seitens der Verwaltung findet ihr hier ➡ StAG-Verweise Behörden

Der sog. Reichsbürger sagt, dass es die BRD nicht gibt. Es mag solche verwirrten Gestalten geben, dies steht ausser Frage. Ein Deutscher nach dem RuStAG i.d.F.v. 1913, welcher alle seine Sinne  beisammen hat, wird sich sicher nicht zu so einem trögen Unfug herablassen.

Solange da draussen, auf deutschem Boden alle 4 Jahre wieder, diese rund 50-60 Millionen echten Reichsbürger [das sind Alle diejenigen mit einem Bundespersonalausweis], dieses illegale Parteien-Konstrukt bestätigen (den Vorstand entlasten) und wieder wählen, indem diese – wortwörtlich – ihre Stimme abgeben, solange scheint diese „BRiD“ auch da zu sein. Das dieses Konstrukt mittlerweile extrem müffelt und zusehens an Kontur verliert, scheint auch den ganz harten BRiD-Republikanern so langsam zu dräuen. Aber, was nicht ist, dass darf auch nicht sein! Denn: „Wir schaffen das!“  – Wenn wir schon untergehen, dann doch bitte kollektiv und mit wehenden schwarzrotgoldenen Fähnchen.

Zumindest steht die „BRD“ ja auf jedem Bundespersonal-Ausweis so drauf. Dann wird es ja wohl auch stimmen, oder etwa doch nicht?
Besser wäre daher zu formulieren, dass man die Rechtstaatlichkeit dieses Konstrukts anzweifelt. Es verbleibt nur noch die Frage, wie lange man dies noch darf, im vereinigten Merkelland.

In diesem Zusammenhang kann man sich die Frage stellen: Wie muss man dieses Schreiben von H.-D. Genscher interpretieren? Muss man das denn?

Wer möchte, der kann kann gerne bei den United Nations nach der BRD suchen. Zu finden ist dortselbst nur eine Nichtregierungsorganisation (NGO) mit dem Namen „Germany“ und der Amtsprache Englisch. OK, bald kommt noch Arabisch dazu. Die Scharia inklusive…. wohl bekomm´s!

Ebenso liest man alternativ / ergänzend auch gerne hier nach:
/bund_eine_ngo.html

SOUVERÄNITÄT von „Deutschland“?
https://www.agmiw.org/?p=2969
https://www.agmiw.org/?p=1274


Die System-Poiltiker & Behörden-Bediensteten sagen, dass es kein berechtigtes Interesse seitens der Bürger (Bürgen) an dem Feststellungverfahren zur Staatsangehörigkeit gibt. Dies ist und bleibt eine dreiste Lüge! Mit der sich jeder [Behörden]-Mitarbeiter – mal so nebenher – strafbar macht!
/behoerden-verweigern-den-gelben-schein

Manche [Behörde] verweist auch auf das sog. Sachbescheidungsinteresse. Hmm, was hat die Bauaufsichtsbehörde mit der Ausstellung der Staatsangehörigkeitsausweise zu tun? Nichts! 🙂 Eine erneute Täuschung im Rechtsvekehr. Auch dies ist täglich gelebter Usus im BRiD-[Behörden]-Spektakel.

Muss man diese willfährigen Lakaien und gehirngewaschenen Dilettanten in den [Amt]stuben wirklich auf den TESO-Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hinweisen? Es scheint so!

Die Rechteträger (das sind die durch – über den Antrag F des BVA – den ausgelösten VerwaltungsaktFeststellung zur…gesetzlich festgestellten Deutschen) haben ebenso ein Recht über die Artikel 25 – i.V.m. dem § 31 – BVerfGG – und 123 GG und sind eben keine Deutsche im Sinne eines Militär-Grundgesetz für die BRD, sondern dies vorbehaltlich „anderweitiger gesetzlicher Regelungen“ (hier: das RuStAG).

Das wird ebenso im sogenannten Teso-Beschluß des BVerfG bestätigt:

a) Die Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.
b) Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz kennt eine Einbürgerung durch bloße Aushändigung eines deutschen Personalausweises oder Reisepasses nicht.

Teso, BVerfGE 77, 137
Siehe BVerfGE 77, 137 – Teso,BVerfGE 77, 137 – Teso i.V.m. – 2 BvR 373/83 – Abschnitt C, Ziffern 21,22, 23.


Dezenter Nachschlag zur BRiD: Warum kann und wird uns niemand in den [Behörden] die Staatsangehörigkeit der „Bund(t)esrepublik (in) Deutschland“ bestätigen können? Wer dies schafft, erhält von mir ein Eis!

Nebenbei erwähnt: Jeder Tierarzt, jeder Arzt, jeder [Beamte] in den höheren Positionen, jeder Bürgermeister(kandidat) und jeder Bundestag-Berufspolitiker (sic!) hat diesen so arg geschmähten Staatsangehörigkeitsausweis! Diesen jedoch ohne den so wichtigen Nachweis mit den Ahnennachweisen vor 1914!

Wissen diese unfähigen Schreiberlinge dies  etwa (immer noch) nicht oder wird diese Information – weil eindeutig unpassend & unerwünscht – unter den Tisch des Hauses gekehrt? Ein Psychologe würde hier umgehend ein ausgeprägtes Stockholm-Syndrom attestieren wollen.

Manch ein ganz Schlauer in den [Behörden] erwähnt, dass man nicht gewillt sei, die erwünschte Ableitung bis 1914 zu tätigen. Nun, dann möge man sich einmal fragen, warum das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln, als übergeordnete [Behörde], in seinem Merkblatt zum Antrag zur Feststellung der „deutschen Staatsangehörigkeit“ unter dem Punkt 4 auf diese erforderlichen Unterlagen explizit hinweist.
http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BVA/Staatsangeh%C3%B6rigkeit/Feststellung/Merkblatt_Feststellung.html;jsessionid=E9F3456F789AB4CBEA4F6B0CB7A49139.1_cid394?nn=4486756
http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BVA/Staatsangeh%C3%B6rigkeit/Feststellung/Merkblatt_Feststellung.pdf;jsessionid=F542DBE5D917431AAA60052C9BB6F224.1_cid394?__blob=publicationFile&v=2
https://www.agmiw.org/?p=2037

Für weiter am Thema Interessierte verweise ich gerne auch die beiden u.s. Artikel.
Dort findet der geneigte Leser genug an Lesestoff für längere Leseabende zur Eigenrecherche und zum Nachdenken.
/reichsbuerger/
/esta-gelber-schein/

Nachtrag:
Hier die Grundsatzerklärung des Zentralrats der Muslime in Deutschland. Beachtet hierbei den Punkt 10! Diaspora bedeutet Minderheit.
Was geschieht, wenn die Muslime nicht mehr die Minderheit in Deutschland sind? Dies spätestens ab der nächsten Generation?
http://zentralrat.de/3035.php

Liebe Menschen, zum Thema des Artikel 73 der UN Charta (Auszug):

Verantwortliche für die Verwaltung von Hoheitsgebieten deren Völker (Plural) noch nicht die volle Selbstbestimmung haben, bekennen sich zum Grundsatz der Interessen der Einwohner dieser Hoheitsgebiete, die Vorrang haben und übernehmen den heiligen Auftrag dieser Verpflichtung.“

Wenn also die Interessen dieser Einwohner, z.B. 10 Millionen an Muslimen, dem von z.B. 2 Millionen gesetzlicher Deutschen, vorgehen
…dann dürft ihr euch nicht beschweren, daß ihr als Personal-DEUTSCH eben kein nachgewiesener Deutscher seid und eure eigenen Interessen hinten an stehen werden…!

Die Anzahl der nachgewiesenen – per Feststellungsantrag – gesetzlichen Deutschen beim Bundesverwaltungsamt (BVA in Köln), zwecks Bildung einer eigenen international anerkannten  Interesseneigenschaft, muss daher zwingend gesteigert werden.

Personal-DEUTSCH merkt nicht einmal, daß seine Interessen als Staatenloser niemals vorgehen können. Könnt ihr IM (internationalen) System  beweisen, wer ihr seid? Interessiert es die, welche Unterlagen ihr in den Schubladen habt? Auch deshalb der Feststellungsantrag des BVA (zum „Gelber Schein“), denn:

Da die Politiker-Marionetten in den Entscheidungsgremien (hier: Bundestag, Landtag etc.) gegen eure Interessen Abstimmungen treffen, welche jedoch im internationalen Kollisssionsrecht eindeutig Auswirkungen haben, müssen sie (die Politiker) sogar einen Staatsangehörigkeitsausweis haben, da Sie sonst keine völkerrechtliche Vertretung für das deutsche Völkerrechtssubjekt hätten.

Unter diesem Grundsatz wird auch verständlich, warum der Erhalt des „Gelben Schein“  in vielen Regionen seitens der Verwaltung verweigert bzw. massiv erschwert wird…!
/behoerden-verweigern-den-gelben-schein

Denn Sie verlieren dadurch potentielle Entscheidungsbefugnis, weil die Menge der „amtlich bestätigten“ Entscheidungsträger dadurch aus „Ihren“ Reihen ins Volk wandert, dem eigentlichen Souverän.

Manch ein angehender Souverän ziert sich, sich über diesen Weg der Feststellung, zu erkennen zu geben. Dies ist der massiven Gegenarbeit der Systemtrolle geschuldet! Wozu habt ihr denn ein Hirn, wenn ihr es nicht zu Euren Gunsten nutzt? ?

Die BRiD = die Verwaltung von Zivilinternierten. Was würde denn geschehen, wenn alle Deutschen den Gelben Schein hätten? ?
Noch deutlicher gehts nicht! Man muß man nur noch lesen und auch verstehen können und wollen! Auf dem Staatsangehörigkeitsausweis erhaltet ihr dann auch KEINE Staatsangehörigkeit der BRiD bestätigt. Die BRiD stellt nur fest – dies aufgrund unserer Willenserklärung via dem Antrag F des Bundesverwaltungsamts zu Köln.
Zum Schluß noch dies:
Manch eifrige  Behördenmitarbeiter sind recht kreativ bei der Gestaltung der Meldebescheinigungen.

Anka Na:Als ich durch meine Vollauskunft erfuhrt, dass die Behörde, in der ich die Feststellung meiner Staatsangehörigkeit gem. Abstammung beantragte, mich als s.g. „Reichsbürgerin“ führt, erstattete ich Strafanzeige und Strafantrag und wandte mich an die Lokalpresse, mit der Bitte, meinen Fall medial zu begleiten. Die Journalistin zeigte sich sehr interessiert und als ich ihr sagte, dass ich davon ausgehe, dass sie nicht über meinen Fall berichten dürfe, musste sie lachen und antwortete, dass wir hier immer noch eine freie Presse hätten (ich sagte nichts, um ihre Illusion nicht zu zerstören, denn ich hatte den Eindruck, dass sie es tatsächlich noch glaubt). Wie dem auch sei: Wenige Tage später erhielt ich einen Anruf von ihrer Kollegin, die mir mitteilte, „dass mein Fall doch nichts für ihre Berichterstattung wäre“. Die Öffentlichkeit – insbesondere in meiner Stadt – darf von all dem nichts erfahren, um die Illusion der Reichsbürgergefahr nicht zu zerstören . . .“ .
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Video: KONDITIONIERUNG und GEHORSAM, die schlimmste Geisel der Menschheit. In diesem Land ist es sogar der KADAVER-GEHORSAM. Also noch einmal eine Stufe höher der dieses Volk immer wieder ins Unglück stürzt. Aber wo kommt dieser KADAVER-GEHORSAM her und was sind seine fatalen Auswirkungen? Jeder der sich mit den Verwaltungen rumschlägt und ihnen ihre ILLEGALEN Gesetze um die Ohren „haut“ also ich meine jetzt schriftlich und verbal, der wird sich schon gefragt haben: ERKENNEN die nicht was die da tun? Die sehen doch das sie ILLEGAL handeln, warum machen die das?
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Ines Schreiber
Meine Definition für ,,Reichsbürger„:

Es muss ja nicht nur die Geschichte neu geschrieben werden, sondern auch ein Teil unserer Sprache ist entgleist und sollte neu definiert werden. So z.B. der Begriff ,,Reichsbürger,, welcher in der heutigen Zeit (größtenteils von Behördenmitarbeitern, Justiz und (POLIZEI) eher als -Zustand- angesehen wird. Völlig auseinandergedriftet sind Bedeutung und Sinn dieses Wortes, daher definiere ich den Begriff ,,Reichsbürger,, für mich neu.
,,Reichsbürger,, sind keine PERSONEN sondern Menschen mit einem klaren Verstand und einem erweiterten geistigen Bewußtsein, wer sie sind und woher sie kommen. Sie besitzen einen klaren ungetrübten Blick im 360 Grad Radius, erkennen Zusammenhänge und hinterfragen Unklarheiten. Sie haben die Fähigkeit Gut von Böse zu unterscheiden und besitzen die Eier gegen das Böse zu kämpfen damit das Gute siegen kann. Sie gehen im aufrechten Gang und wenn sie mal fallen, so stehen sie immer und immer wieder auf.
Missbräuchlich verwendet wird dieser Begriff ,,Reichsbürger,, von PERSONEN welche den Menschen nicht kennen oder diesen sogar leugnen und ignorieren. Ursache dafür sind erhebliche Defizite in Bildung und Erziehung. Sie besitzen einen anerzogenen Tunnelblick, welcher es ihnen verbietet über 45 Grad hinauszublicken. Sie sind hörig und abhängig von Autoritäten für die sie sich aus Angst prostituieren. Sie gehen gebückt mit Blick zum Boden und wenn sie stürzen so werden sie von ihren Autoritäten immer wieder aufgerichtet um weiter zu kriechen bis sie ausgebrannt und unbrauchbar sind. Ihr Horizont wird absichtlich flach gehalten und der Ausgleich ihrer Bildungsdefizite gezielt verhindert. Ihnen wird das selbständige handeln und denken komplett aberzogen und sogar verboten, damit sie nicht Gefahr laufen über den Tunnelblick hinaus zu schauen und damit erkennen das sie das Böse sind das dem Guten weichen wird.
Fazit für mich ist: liebe Bedienstete und Diener der Menschen, vorgegebenen Parolen wie ,,Reichsbürger,, einfach nur nachzuplappern ohne überhaupt die Bedeutung dieses Wortes zu kennen oder den Sinn des nachplapperns zu erfragen, zeigt das eure Bildung dringend ein Update braucht, denn ihr habt das niedrigste Niveau und seid somit überhaupt nicht in der Lage die Werte der Menschen, welche euch Jahrelang vertraut haben weiter zu verwalten.
Krankhafter Gehorsam kann viele Ursachen haben, doch scheinen bei der Berufskrankheit biochemische Prozesse im Gehirn entgleist zu sein. Findet endlich eure Mitte und fangt an Gutes zu tun und den Menschen zu dienen (nicht zu schaden), ich versichere euch, ihr werdet mit ,,Glückshormonen,, belohnt. Diese Neurotransmitter bestimmen maßgeblich die Kommunikation der grauen Zellen untereinander und wie aus einem Dornröschenschlaf werden diese urplötzlich erwachen. Alles wird klar und deutlich um euch herum und ihr werdet das Unrecht eurer Knechtschaft erkennen und das Leid welches ihr über die Menschen gebracht habt. Doch wir Menschen verurteilen euch nicht, wir Menschen vergeben euch, denn wir haben es bereits erkannt das alles miteinander verbunden ist, denn wir sind alle Eins.

 

Begrifflichkeiten zum „Gelben Schein“ – V1.7.

aktualisiert am 24.11.2017

Fragestellung:
Der „Staatsangehörigkeitsausweis“ / Der „Gelbe Schein
„Der ist eine tückische Falle, da beisst die Maus keinen Faden ab. Kann doch gar nicht sein, dass du das noch nicht durchschaut hast.“

A) (M)eine Sichtweise:

Bei GG 116 (Abs. 1)“: … anderweitiger gesetzlicher Regelungen“ ist eben nicht (zwingend) das RuStAG v. 1913 gemeint.
Dazu müsste dort stehen „anderweitiger Gesetze„….
„anderweitiger gesetzlicher (Adjektiv) Regelungen = A.H. (1934)  😉

Die Verwaltung kann damit nur A.H.´s Regelung meinen, da alles andere eben keine deutsche (deutsche = Adjektiv) Staatsangehörigkeit ergibt.

Denn das RuStAG v. 1913 ist ein Gesetz und eben keine bloße Regelung.
Das Gesetz ist und bleibt das RuStAG v. 1913. Und dieses behalte ich mir als Deutscher ausdrücklich vor!

Ergo erneut eine Täuschung seitens der Verwaltung durch die Begrifflichkeiten. Wie gehabt, bei derart schwammigen Formulierungen. 🙄

Beachten: … „anderweitiger gesetzlicher Regelungen“ dürfte sodann auch die freiwillige Annahme des Personalausweises sein….! 👿

Damit einhergehend die völkische Bezeichnung „DEUTSCH“ als Personal, mit der handelsrechtlichen Identität „NAME“ und der Zugehörigkeit zur Treuhandverwaltung Bundesrepublik Deutschland, gemäß dem Kapitel XI. der Genfer Konvention.
https://www.agmiw.org/?page_id=447

B) Die aktuelle Sichtweise vieler RuStAGler:

Die Rechteträger haben ebenso ein Recht über die Artikel 25 und 123 (2) GG und sind keine Deutsche im Sinne eines GG, sondern dies vorbehaltlich „anderweitiger gesetzlicher Regelungen“.

Das wird ebenso im sogenannten Teso-Beschluß des BVerfG bestätigt:
Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz kennt eine Einbürgerung durch bloße Aushändigung eines deutschen Personalausweises oder Reisepasses nicht.
BVerfGE 77, 137 – Teso,BVerfGE 77, 137 – Teso i.V.m. – 2 BvR 373/83 – Abschnitt C, Ziffern 21,22, 23.
Teso, BVerfGE 77, 137

„Der Beschwerdeführer hat die deutsche Staatsangehörigkeit weder durch Einbürgerung seitens der Bundesrepublik Deutschland noch unmittelbar kraft des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (Rustag1913), das nach Art. 123 Abs. (1) GG für den Hoheitsbereich der Bundesrepublik Deutschland fortgilt, erworben. Der Beschwerdeführer war zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt deutscher Staatsangehöriger im Sinne des Grundgesetzes.
Die Ablehnung der Feststellung seiner deutschen Staatsangehörigkeit wirkt sich wie eine Entziehung der Staatsangehörigkeit aus:“
(vgl. BVerwG DÖV 1967, S. 94 f.).
§ 31 BVerfGG Abs. (1)
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
Soweit ist dies nachvollziehbar…!

Ich vertrete (ergänzend) die Ansicht, dass wir uns als nachgewiesene, gesetzliche Deutsche eben nicht nach den Artikeln des  GG (ohne Geltungsbereich) und die jeweiligen §§ der Verwaltung zu richten haben und dies auch nicht dürfen und sollten!

Denn alles, was ab dem 29.07.1914 (bzw. 28.10.1918) auf deutschem Boden geschehen ist, ist und bleibt nun einmal illegal!

Nur, weil es uns eben mal mit diesen §§ und Artikeln zupass kommt, nehmen wir den Köder der Verwaltung an (hier: Nutzung der GG Artikel und des TESO-Beschluß), welchen sie uns ggf. zu einer anderen Zeit wieder genüßlich vorhalten können (und wohl auch werden).

Also, entweder bewege ich mich auf meinem mir zustehenden Gebiet / in meinem Rechtskreis oder ich versuche eine Schnittstelle IM System zu finden und diese auch zu nutzen. Dies jedoch ggf.  mit den möglichen negativen Auswirkungen. Für mich gültig ist ausschließlich das RuStAG i.d.F.v. 1913, die Verfassung meines Heimat(h)staates (hier: KGR Württemberg) und die Verfassung des D e u t s c h en R e i c h v. 1871.

Mehr zu diesem Thema auch hier:
https://www.agmiw.org/?p=3949

Ich bin Deutscher! Die Rechtstellung als Deutscher geht immer vor!

Als Natürliche Person (Familienname, Vorname) bin ich Rechtssubjekt und nur Begünstigter des Sachenrechts und niemals Haftender!

Als Deutscher habe ich völkerrechtlich abgesicherte Schutzrechte (HLKO) und unveräusserliche Sach-, Personen- und Gebietsrechte.
Warum sollte ich mich dann mit niederrangigen Normen, Rechten & Regelungen (A.H.; GG; VwVO; UCC etc.) auseinander setzen?

Als Deutscher lehne ich alles ab, was nach dem 28.10.1918 auf deutschen Boden passiert ist / installiert wurde!
Das bedeutet nicht, die „BRiD“ nicht anzuerkennen. Sie „existiert“; man kann, darf und sollte jedoch deren Rechtstaatlichkeit anzweifeln.  😉

Denn:
Das völkerrechtliche Subjekt (D e u t s c h e s R e i c h – 1871 – 1914/16) bestand und besteht durch seine LEGITIMEN NATÜRLICHEN RECHTSPERSON(EN) und derer in der Rechtsfolge, welche ihrerseits ihre UNVERÄUSSERLICHEN und UNAUFLÖSLICHEN Rechte aus dem völkerrechtlichen Subjekt beziehen.
https://www.agmiw.org/voelkerrechtsubjekt-dr/


Die „BRiD“ ist somit mitnichten nicht existent, wie so viele behaupten.
Unabhängig seitens der Abmeldung durch H.D. Genscher bei der UNO. 🙂

Sie ist der aktuelle Zustand der Menschen im Verwaltungsgebiet und damit sehr wohl legitim und  (nur) de facto „legitimiert“.

Auch die Bezeichnung „Bundesrepublik (in) Deutschland“ auf dem Staatsangehörigkeits-Ausweis ist irreführend, da die BRiD-Verwaltung den Auftrag seitens der Alliierten hat, uns Deutschen auf eigenen  Antrag hin, eben nur die Feststellung zu bestätigen.

Es ist doch klar, dass uns ein Verwaltungskonstrukt die gewünschte Staatsangehörigkeit IN einem der 26 Bundesstaaten nicht bestätigen kann und auch nicht wird! 😉

Wichtig:
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND = in Großschrift auf dem „Gelben Schein“ geschrieben = das ist die Verwaltung.

Ein Völkerrechtssubjekt wird klein geschrieben: D e u t s c h e s R e i c h.
Die Verwaltung benutzt den Weimarer Adler, um überhaupt auf teilstaatliches Recht zugreifen zu können. Mehr zum Thema Gelber Schein findet ihr hier:
https://www.agmiw.org/?p=1499

Man beachte:
Wir beantragen eben NICHT eine Staatsangehörigkeit, sondern wir beauftragen nur die FESTSTELLUNG zur Staatsangehörigkeit!
Denn diese Staatsangehörigkeit haben wir bereits seit unserer Geburt!
Wir, der Souverän,  beauftragen die Verwaltung, dies für sich selbst festzustellen. Und um denen klar zu machen, dass wir wieder zurück in unsere Heimat wollen!
Denn wir sind Deutsche und eben nicht staatenlos.
https://www.agmiw.org/?p=3253
https://www.agmiw.org/?p=4213

Auf dem Gelben Schein ist im Wasserzeichen und als Aufdruck der Weimarer Adler vertreten.
In der Weimarer Republik (1919) gab es bis 1934 (hier: Selbstermächtigung von A.H.) noch die Staatangehörigkeiten..!
Somit galt dort auch weiterhin das RuStAG i.d.F.v. 1913.

„Deutscher ist, wer Staatsangehöriger IN einem Bundesstaat ist.“

Daher nochmals in aller Deutlichkeit:
Du hast einen FESTSTELLUNGS-Antrag eingereicht. Wenn du nun im BVA-Formular F bei dem Punkt 4.3 deine Staatsangehörigkeit (z.B. „Königreich Preußen“, „Königreich Württemberg“ ) korrekt eingetragen hast und der Antrag von der Verwaltung positiv entschieden wurde, sodann steht auf deinem Gelben Schein (Quittung für den Verwaltungakt) die Natürliche Person „Max Mustermann“ – Ist deutscher Staatsangehöriger.

Ja, auf dem Gelben Schein ist der Weimarer Adler abgebildet!
Das bedeutet, dass Du nun nachgewiesen hast, dass du auch Deutsche(r) bist. Und nur darum geht´s..!

Im EStA-Registereintrag des BVA sollte nun nach der  korrekten Übermittlung deiner Akte/Daten von der Ausländerbehörde an das BVA der korrekte Erwerbsgrund verzeichnet sein. (hier: Geburt & Abstammung).
Dieser Eintrag wird mittlerweile gerne von den Behörden verweigert. Sie müssen es aber gemäß § 33 StAG Abs (3) tun.

Dass das System immer mehr dagegen arbeitet – denn wir erreichen die kritische Masse – erkennt man daran, dass in den [Behörden] auf  „Anweisung“ (z.B. die BRiD-Innenministerien) die Ausstellung dieses Dokument rechtswidrig verweigert wird.
Mehr Infos für Betroffene gibt es hier:
https://www.agmiw.org/?p=2037

Die Mitarbeiter in den [Behörden] sind grundrechtverpflichtet. Und wer hat in diesem Land den Zugriff auf die Grundrechte? Das Personal-DEUTSCH oder der gesetzliche Deutsche?

Ist dem dann so, musst du nun die sog.  „deutsch“e Staatsangehörigkeit verlieren, um Deutsche/r ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu sein.
https://www.agmiw.org/?p=3949

Das das System gegen die Feststellung agiert, bemerkt man auch daran, dass immer mehr gut geschulte Trolle sich an die Arbeit machen, den „Neulingen“ diesen Weg madig zu machen.
Oder sogar darauf drängen, den Ausweis wieder zurück zu geben. Wie z.B. die VS-verseuchten Gruppierungen wie „Freistaat Preußen“, „Verfassungsgebene Versammlung“ , „Volk fürs Volk“ u.a.. Allesamt indoktrinierte, verstrahlte, beratungsresistete Hochverräter und ANTI-Deutsche! Von Deutscher Geschichte haben diese Unpersonen 0% Ahnung!

Mehr hierzu – und zu vielen anderen Themen – in diesem ausführlichen Frage & Antworten-Artikel (Pflichtlektüre!):
https://www.agmiw.org/?p=4057

Diese Personen schüren auch Ängste, dass man dann in die FEMA-Camps abtransportiert wird. 😆
https://www.agmiw.org/?p=3859

++++

Wer den Staatsangehörigkeitsausweis und den korrekten EStA-Register-Auszug erhalten hat, der lese gerne hier weiter.

Denn der Feststellungsantrag ist nur der erste Schritt (bzw. der Gelbe Schein ist quasi ein einmaliger Wegwerfschlüssel) auf einem langen Weg hin zur Souveränität.

Über diesen von Dir selbst ausgelösten Verwaltungsakt änderst Du für dich deine Rechtstellung im System. Was Du dann damit machst, obliegt  nur Dir allein… 😉

+++++

Warum ist dieser „Staatsangehörigkeits“-Ausweis denn so wichtig?

Dieses Dokument weist für Dich die / deine Natürliche Person aus. Bis dahin bist Du nach § 90 BGB nur eine SACHE.
Es wird AM Gericht auch nur „in der Sache“ verhandelt (vor einem Handels- und Schiedsgericht; siehe hierzu auch den § 15 GVG i.V.m. §§ 16, 18-21).

Dieses Dokument stellt für Dich eine Weiche IM Rechtssystem zu deinen Gunsten. Denn ab diesem Zeitpunkt sind für Dich die §§ 1-20 des BGB als auch die §§ des EGBGB gültig.

Dieses Dokument weist Dich als Deutschen aus und eben nicht als DEUTSCH. Denn deine Rechtsstellung als Deutscher geht immer vor. Siehe hierzu den EGBGB Artikel 5.

Du bist ein(e) IM System nachgewiesene(r) gesetzliche(r) Deutsche(r)!
Du kannst an der Aktivierung und Reorganisation der originären Gemeinden mitwirken.
https://www.agmiw.org/?p=403

Für Hausbesitzer:
Der Besitzer ist derjenige, der die tatsächliche Herrschaft über eine Sache hat (§ 854 BGB).
Der Eigentümer ist derjenige, der befugt ist über die Sache zu verfügen (§ 903 BGB).
https://www.agmiw.org/?p=1383 ff.

Du bist nun auch aktiv legitimiert.
https://www.agmiw.org/?p=1156

Ein weiterer Denkanstoß zu diesem so wichtigen Thema:

Artikel 73 der UN Charta (Auszug):
„Verantwortliche für die Verwaltung von Hoheitsgebieten deren Völker (Plural) noch nicht die volle Selbstbestimmung haben, bekennen sich zum Grundsatz der Interessen der Einwohner dieser Hoheitsgebiete, die Vorrang haben und übernehmen den heiligen Auftrag dieser Verpflichtung.“

Wenn also die Interessen dieser Einwohner, z.B. 20 Millionen an Muslimen auf deutschem Boden (die vögeln sich da hin), dem von z.B. 4 Millionen gesetzlicher Deutschen, vorgehen…
…dann dürft ihr euch nicht beschweren, daß ihr als Personal-DEUTSCH eben kein nachgewiesener Deutscher seid und eure eigenen Interessen hinten anstehen werden…!
Und das wird passieren, denn a) DEUTSCH pennt weiter vor sich hin und b) hat kein Interesse an einer Vermehrung. Was bei all den verstrahlten Individuen da draussen evtl. nicht einmal so verkehrt ist. 👿


Die Anzahl der nachgewiesenen – per Feststellungsantrag F – gesetzlichen Deutschen beim Bundesverwaltungsamt (BVA in Köln), zwecks Bildung einer eigenen international anerkannten  Interesseneigenschaft, muss daher zwingend gesteigert werden…!

Personal-DEUTSCH merkt nicht einmal, daß seine Interessen als Staatenloser niemals vorgehen können.
Könnt ihr IM (internationalen) System  beweisen, wer ihr seid? Interessiert es die, welche Unterlagen ihr in den Schubladen habt?

Auch deshalb der Feststellungsantrag des Bundesverwaltungsamt (BVA) zum „Gelben Schein“, denn:

Da die Politiker-Marionetten in den Entscheidungsgremien (hier: Bundestag, Landtag etc.) tagtäglich gegen eure Interessen Abstimmungen treffen, welche jedoch im internationalen Kollisssionsrecht eindeutig Auswirkungen haben, müssen sie (die Politiker) sogar einen Staatsangehörigkeitsausweis (den 1934er) haben, da Sie sonst keine völkerrechtliche Vertretung für das deutsche Völkerrechssubjekt hätten.

Unter diesem Grundsatz wird dann auch verständlich, warum der Erhalt des „Gelben Schein“  in vielen Regionen seitens der Verwaltung verweigert bzw. massiv erschwert wird…!
https://www.agmiw.org/?p=2037

Denn Sie verlieren dadurch potentielle Entscheidungsbefugnis, weil die Menge der „amtlich bestätigten“ Entscheidungsträger dadurch aus „ihren“ Reihen ins Volk (ab)wandert, dem eigentlichen Souverän.

Manch ein angehender Souverän ziert sich, sich über diesen Weg der Feststellung, zu erkennen zu geben. Dies ist der massiven Gegenarbeit der Systemtrolle geschuldet! Wozu habt ihr denn ein Hirn, wenn ihr es nicht zu Euren Gunsten nutzt? ?

Die BRiD = die Verwaltung von Zivilinternierten. Was würde denn geschehen, wenn alle Deutschen den Gelben Schein hätten?

Der Staatsangehörigkeitsausweis ist eben kein Antrag für die „deutsche Staatsangehörigkeit„, sondern eine Feststellung  zur, also auf eine weitere Staatsangehörigkeit, nämlich die angeborene StAG in einem der Bundesstaaten des Völkerrechtsubjekts.

Der „Gelbe Schein“ ist die Quittung, die Positivbestätigung der Verwaltung, für die weitere Staatsangehörigkeit, denn da steht:

Ist deutsche(r) Staatsangehörige(r)und eben nicht besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Begrifflichkeiten beachten!

Mit dieser Quittung kannst Du nun belegen, daß Deine Natürliche Person einen schützenswerten Rechtsstand nachgewiesen hat.

Siehe hierzu:
SHAEF Gesetz Nr. 52 Artikel I i.V.m. mit Artikel VII Absatz e / Pakt der Völker Artikel 11 i.V.m. mit Artikel 1 und dem Art. 25 GG, sowie den Art. 45 – 47 HLKO.
All dies ist „ius cogens“ zwingendes Recht, welches die Verwaltung zwingend einzuhalten hat.

Du nimmst nun Deine Vorrang- und Schutzrechte wahr. Dies gemäß den Art.  5 Abs. (1), 6,  10 und 50 EGBGB (ja, ein „Gesetz“ der Bundesrepublik (in) Deutschland = Besatzer und Treuhandverwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets).

Ach ja – und hört mal hier rein ab Minute 01:35
Ein (ehemaliger) BRiD-Innenminister sagt: Eine Wiederherstellung des Deutschen Reiches kann es nicht geben, denn das wäre die Wiedervereinigung:
https://www.youtube.com/watch?v=ugmMNL-akJY

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Wenn in der Rechtsprechung Adjektive keine Anwendung finden, dann bedeutet „deutsche Staatsangehörigkeit“ quasi nur noch eine Staatsangehörigkeit?

Ein Deutscher (seit Geburt, nach Abstammung gemäß RustAG v. 1913) besitzt die Staatsangehörigkeit IN einem der 26 Bundesstaaten des Staatenbunds (Verein; Konföderation) D e u t s c h e s R e i c h) und eben nicht DIE „deutsche Staatsangehörigkeit“.

Das Deutsche Reich war bzw. ist nie ein Staat, sondern ein Staatenbund, dessen Mitglieder die Bundesstaaten waren bzw. immer noch sind. Das Völkerrechtsubjekt Deutsche Reich (1871 – 1914/16) hatte daher auch nie ein „Volk“. Das „Volk“ des Deutschen Reich sind die Bundesstaaten. Die Stämme und Völker finden wir IN den jeweiligen Staaten und Stadtstaaten.

In der Positivbestätigung (der Quittung) hier der „Gelbe Schein“ nach Bearbeitung unserer Willenserklärung (hier: der Feststellungsantrag „zur“…) steht dann drin: „IST deutsche(r) Staatsangehörige(r).

Es muss uns klar sein, dass uns die Verwaltung keine StAG IN einem der Bundesstaaten bescheinigen kann. Mit Staatsangehöriger wird auf die Gliedstaaten, die Bundesstaaten „verwiesen“.

Die Begriffsdefinition Deutscher und Deutschland war schon vor dem Deutschen Reich gebräuchlich.

Dieses Verwirrspiel zieht sich durch alle Ebenen und Ecken. Es gilt sich selbst als das zu erkennen, was man ist:
—> Ein(e) Deutsche(r) mit einer Staatsangehörigkeit IN einem der Bundesstaaten des Deutschen Reich (dieser Satz ohne Adjektivbestimmung ^_°
–-> z.B.: Man hat auch nicht die preussische StAG, sondern man besitzt die StAG IN dem Bundesstaat Königreich Preussen.

rustagEs heisst, die Verwaltung beruft sich nur noch auf das StAG.
Das RuStAG wird nicht mehr in Anwendung gebracht.

Ich lasse diesen Ausschnitt eines Urteils der Firma VG Stuttgart aus dem Jahr 2015 unkommentiert.
Es spricht für sich selbst! 😉

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Sind BRiD-Beamte somit auch Reichsbürger?

Das Merkblatt des BVA  zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit – hier: Nr. 1 und Nt. 4
http://www.bva.bund.de/…/Festst…/Merkblatt_Feststellung.pdf…

Man siehe auch dies hier:
➡ Artikel 56 GG (Eid des Bundespräsidenten)
https://dejure.org/gesetze/GG/56.html
➡ § 7 Beamtenstatusgesetz (gilt für Landes“beamte“)
http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__7.html
➡ § 7 Bundesbeamtengesetz (gilt für Bundes“beamte“)
http://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__7.html
Artikel 31 Grundgesetz (GG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_31.html

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http://bewusst.tv/wer-sind-denn-hier-die-reichsbuerger/

https://youtu.be/itWAvtsjoOA

http://bewusst.tv/droht-die-komplette-entrechtung/

Behörden verweigern den Gelben Schein!

Hatte ich nicht vor einigen Tagen bereits an dieser Stelle darüber geschrieben, dass sich die Behörden  immer mehr GEGEN die Ausstellung des Gelben Scheins stellen?

Lest selbst! 👿

A)
In Stuttgart und in Waiblingen verweigeren die Standesämter bereits die Ausstellung / Aushändigung der Abschrift aus dem Geburtenbuch, welche ja die natürliche Person ausweist (hier: ein „Knabe“ oder „Mädchen“ wurde geboren). Es gibt nur noch die maschinell erstellte Geburtsurkunde.

In Esslingen wird derzeit die Annahme des Feststellungsantrags von der Dame im [Amt]  verweigert. Sie begründet dies damit, nichts für „Reichsbürger“ machen zu wollen. Soit gilt korrekt zu argumentieren.

In Lübeck wird nur noch per „Ersitzung abgeleitet. Dann ist der Schein ausgestellt auf MAX MUSTERMANN.
In Hamburg wird nur noch bis 1937 abgeleitet, dann ist der Schein ausgestellt auf Max MUSTERMANN.

B)
Mutwillige Antragstellung“ benennt der brandenburgische Innenminister lax den legitimen Wunsch der Menschen den Feststellungsantrag zu stellen. 🙄

Die BRiD-Verwaltung läßt endgültig die Maske(n) fallen. Denen werden es wohl zu viele Antragssteller. 😎

Dies ist ein eindeutiger Offenbarungseid des BRiD-Verwaltungskonstrukts. Und letztlich ein weiterer Beweis dafür, wie richtig und wichtig der Gelbe Schein ist. Für Jeden von uns!
Wie heißt es noch gleich in § 30 StAG, Abs (2): Für die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn durch Urkunden, Auszüge aus den Melderegistern oder andere schriftliche Beweismittel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen ist, dass die deutsche Staatsangehörigkeit erworben worden und danach nicht wieder verloren gegangen ist. § 3 Abs. 2 bleibt unberührt.
Den vollständigen Erlaß des Innenministeriums Brandenburg findet ihr hier
http://gelberschein.info/interessantes/
http://www.gelberschein.net/?page=4
Was der Herr Innenminister in seiner „Allgemeinen Weisung“ unter Punkt 1. nicht anspricht:

Was passiert mit denjenigen Personen, die bisher nicht als deutsche Staatsangehörige behandelt werden, sondern als BRD-Mitglieder drangsaliert werden?

„Was heisst das jetzt für Antragsteller auf Deutsch?“

Dass sie an uns keine Gelben Scheine mehr ohne „amtliches“ Feststellungsinteresse herausgeben SOLLEN und den Antragsteller darüber NICHT informieren SOLLEN, ob der Antrag positiv oder negativ beschieden wu
rde.
D.h.: Egal ob Du nachfragst oder auch nicht, Du bekommst einfach keine Antwort. Folglich kannst Du frühestens 6 Monate nach der Antragstellung eine Untätigkeitsklage anstrengen. Die Wartezeit für einen Verhandlungstermin sind inzwischen MINDESTENS 2,5 JAHRE! Die Behörden haben 3 Jahre Zeit gewonnen.

Aber es gibt auch schon Möglichkeiten damit umzugehen! Wir sind ja auch nicht auf den Kopf gefallen :devil: (Zitat Rico Handta)

Weiterhin sollen sie Dir nicht sagen, dass die Gebühreneinzahlungsmöglichkeiten auf 3 Wochen verkürzt wurden und nicht mehr sofort bezahlt werden soll (war bisher in Brandenburg so, dass man immer sofort bezahlt). In einigen Ausländerämtern, sagen sie den Antragstellern inzwischen gar nicht mehr, dass sie überhaupt bezahlen müssen und nach 3 Wochen verfällt dann der Antrag „automatisch“. (Zitat: Rico Handta)

C)
Hier das Formular der Stadt Frankfurt. Auch hier möchte man das „berechtigte Interesse“ erklärt bekommen.
Magistrat_Frankfurt-1

heimat

D)
Hier der Fall eines Menschen, der seit längerem versucht den Feststellungsantrag abzugeben. Dies die Antwort auf seine Fachaufsichtsbeschwerde vom Innenministerium NRW. Willkür Pur!

Düren1

Düren2

Düren3

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garthoff

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Einem Menschen darf die Staatsangehörigkeit NICHT entzogen werden:
http://conventions.coe.int/Treaty/GER/Treaties/Html/166.htm

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Sowie GG Artikel 16 & 116
http://dejure.org/gesetze/GG/16.html
http://dejure.org/gesetze/GG/116.html

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Gemäß der Resolution der Generalversammlung 217 A (III), der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948, zum Thema Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 15, hat jeder das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.

Nebenbei angemerkt: Es geht hierbei weniger um die Feststellung der ungültigen (denn die BRiD kann keine StAG vergeben!) und von uns nicht gewollten „deutsche Staatsangehörigkeit“, welche keinen Mehrwert besitzt  (und ein Relikt aus dem Jahr 1934 ist), sondern darum, den Deutschen ihren Anspruch auf den Nachweis für die Bundesstaaten-Angehörigkeit per Ahnennachweise gemäß dem RuStAG 1913 zu verwehren. Warum denn nur? Ein Schelm wer Böses dabei denkt? 🙄

Und noch ein Detail zum Thema Volksverdummung:
Schaut mal auf das Ausfertigungsdatum! 22.Juli 1913
Das ist dasselbe wie das RuStAG! 🙂 Wie kann den die Betreuungsanstalt BRiD ein Gesetz erlassen mit dem Ausfertigungsdatum aus dem Jahr 1913. 🙂
StAG-Ausweisgesetz

Urteil des Bundesverfassungsgericht von 21.10.1987 – BVR 373/83 .,Das (Ru)StAG kennt eine Einbürgerung durch bloße Aushändigung eines deutschen Personalausweis oder Reisespaß nicht. Das Aushändigen eine Personalausweis oder Reisespaß der BRD erteilt wurde, bewirkt keine Einbürgerung“,

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Ein Musterschreiben an die Verwaltung, sofern nötig:

Max Muster
Musterstraße 1
63333 Musterhausen

An die Firma
Ausländerbehörde
z.H. Hr. Stag Sachbearbeiter
Ausländerallee 1
63333 Auslandshausen 02. Juni 2015

Antrag auf Feststellung meiner Staatsangehörigkeit

Sehr geehrter Herr Sachbearbeiter,

danke für das nette Telefongespräch und Ihre Hilfsbereitschaft zur Aufklärung, der für mich zuständigen Ausländerbehörde. Hiermit beantrage ich die Feststellung meiner Staatsangehörigkeit, weil der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind. Wie bei öffentlichen Bürgerinformationsdiensten nachzulesen ist, begründen sie lediglich die Vermutung, daß der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Gemäß der Resolution der Generalversammlung 217 A (III), der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948, zum Thema Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 15, hat jeder das Recht auf eine Staatsangehörigkeit. Dieses Recht auf Feststellung nehme ich hiermit in Anspruch. Den Verteiler der Alliierten Botschaften, einschließlich der Beschwerdestelle zum Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, sende ich Ihnen zu Ihrer Kenntnis, für den unwahrscheinlichen Fall, daß ich Rechtsschutz in Anspruch nehmen muß.

Über eine zügige Bearbeitung meines Antrages würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Max Muster

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Wenn die Person im Amt nicht willig ist und ein Gespräch mit deren/dessen Chef auch nichts bringt, eine Fachaufsichtsbeschwerde zu stellen, als auch eine Diskriminierungsbeschwerde einreichen.

Bekundet Eure Ernsthaftigkeit!

Siehe auch www.gelberschein.net – Rubrik Erprobtes“.

Mann muss der Person im Amt dann wohl die Rechtslage mündlich erläutern mit Ankündigung eines Strafantrages mit Strafverfolgung wegen dem Verstoß gegen die §§ 25, 169, 336, 348, 388 StGB. Ergänzend der Hinweis auf die Privathaftung § 839 BGB und ggf. Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht wegen Verstoß nach § 37 VwVfG. Den letzen § vor Ort auf ein Papier schreiben und vorlegen, dass ist das berechtigte Interesse an einem Verwaltungsakt. Wenn dieses Begehren mündlich abgelehnt wird, dann eine justiziable Begründung verlangen; gerne mit Kostennote :-). Und immer unter Zeugen. Sollte auch diesesBegehren abgelehnt werden erfolgt eine Anzeige beim Menschenrechtsrat per Telefax, wegen dem Verstoß gegen Art. 8 und 15. Diese Beschwerde kann man gleich ausgedruckt mitnehmen und vor Ort fragen, ob du diese mal schnell faxen darfst. 🙂

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Nach bisherigen Informationen hat die katholische Kirche am Montag den 15.06.2015 entschieden und angeordnet, dass in Deutschland weder Beglaubigungen noch Ahnenforschungen, von den kath. Kirchengemeinden unterstützt werden dürfen. Wir werden jetzt offiziell vom Papst bekämpft.

Den Kulturkampf, den Otto von Bismarck gegen die katholische Kirche führte, bekämpft der Papst bis zum heutigen Tag.

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Die Deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden (Art. 16 (1) GG. Frühere deutsche Staatsangehörige, denen im Dritten Reich die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen wurde, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern (Art. 116 (2) GG.

In Deutschland bestimmt sich die Staatsangehörigkeit — also die rechtliche Zugehörigkeit einer Person zum Staat — nach der Abstammung, d. h., ein Kind erhält die deutsche Staatsangehörigkeit von seinem Vater (ehelich) oder seiner Mutter (unehelich).

Ein Mensch genießt nur in dem Staat die vollen Bürgerrechte (wie das aktive/passive Wahlrecht), dessen Staatsangehörigkeit er besitzt. Aber auch für das Privatrecht spielt die Staatsangehörigkeit (das Personalstatut -hier § 5 EGBGB) eine Rolle. Nach ihr bestimmt sich in der Regel, welches Familien- oder Erbrecht auf eine Person anzuwenden ist (meist das des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie hat).

Wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, bestimmt sich zunächst nach Art. 116 GG. Danach besitzen alle Deutschen innerhalb der Grenzen des früheren Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 (das heißt vor Beginn der Hitlerschen Annexionen) die deutsche Staatsangehörigkeit.

Der Mensch ist ohne Staatsangehörigkeit bei den Jedermanrechten eine Nullnummer.
§ 1 BGB von 1900: DER Mensch = Natürliche Person, der Mensch in der BRD = ein Aploide!

Ohne Staatsangehörigkeit hat man keine Rechte.  Es besteht ein  Unterschied, ob ich eine verwaltungstechnische StAG namens „deutsch“ habe oder als Deutscher die Deutschen-Grundrechte berühren darf.

 

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Auch interessant, was (noch) auf der BRD-Botschaft in Uruguay zu lesen ist:

Monte1

Monte2

http://www.montevideo.diplo.de/Vertretung/montevideo/de/04-konsular-und-visainformationen/Staatsangeh_C3_B6rigkeit/Staatsangeh_C3_B6rigkeitsrecht.html

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Die gemeinsame Identität beginnt bei der Sprache:
Sprachwurzel „Deutsch“

Die Bedeutung der Staatsangehörigkeitsurkunde – Teil 1 & Leitfaden Reaktivierung einer Gemeinde

Die BRD Verwaltung – seit 1990 im Handelsrecht – und im Auftrag der Alliierten, die sich an die HLKO (nach Völkerrecht) halten müssen, haben seit 1949 die offiziellen Melderegister aus der Zeit von vor 1914 weitergeführt !

Wenn eine reaktivierte Gemeinde die Geschäftsfähigkeit übernimmt, (mehr als 50 % der Bundesstaatsangehörigen – vor 1914) übernimmt sie auch das Melderegister. Ab da können wir selbst die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat bestätigen.

Die Staatsangehörigkeitsurkunde (Gelber Schein) gibt es in drei (3) Ausführungen!

Unterscheidungsmerkmal sind der Vorname und der Familienname. Es kommt auf den richtigen Feststellungsantrag nach RuStAG 1913 gemäß § 4.1 und auf die zu erbende (vom Vorfahren zu dieser Zeit) Staatsangehörigkeit des jeweiligen Bundesstaates an.  Die Alliierten haben angeordnet, daß die Staatsangehörigkeit  nachgewiesen werden muß! Die Ausweise der Verwaltung der BRD bestätigen keine Staatsangehörigkeit. Die BRD und die Alliierten  können es nur anhand der Melderegister bestätigen und für sich selbst feststellen.

Bundesstaatsangehöriger ist nur der, der seinen Stammbaum bis vor das  Jahr 1914 nachweisen kann. Staatsangehöriger oder Apolide ? Wer keinen entsprechenden Vorfahren innerhalb der Grenzen von 1914 nachweisen kann ist aussen vor.

Eintragungsmöglichkeiten im „Gelben Schein“:

a) Max Mustermann  (Bundesstaatsangehöriger mit Staatsangehörigkeit)
b) Max MUSTERMANN (Kolonieangehöriger – Halbsklave)
c) MAX MUSTERMANN (BRD – Angehöriger – Vollsklave)

Siehe auch unsere Ausarbeitung bis zum Jahr 2013.
Deutsche Ansichten: http://workupload.com/file/gExuCxwY

Das Ausländergesetz (AuslG-VwV) sieht vor, dass jeder Bundesbürger der seine Staatsangehörigkeit nicht mit einer Staatsangehörigkeitsurkunde nachweisen kann, wie ein Ausländer zu behandeln ist.

“1.2.1 Ausländer ist jede natürliche Person, die weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt noch als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling im Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat (Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit) oder diesen Status durch Abstammung oder – bis 31. März 1953 – durch Eheschließung erworben hat.”

“1.2.3.1 Deutsche, die zugleich eine oder mehrere fremde Staatsangehörigkeiten besitzen, sind keine Ausländer i.S.d. Ausländergesetzes (inländischer Mehrstaatler). Bestehen Zweifel, ob jemand Deutscher ist, obliegt die Klärung der Staats- angehörigkeitsbehörde. Bis zur Klärung ist er als Ausländer zu behandeln. Beruft sich ein Ausländer darauf, Deutscher zu sein, hat er dies gemäß § 70 Abs. 1 nachzuweisen (z.B. durch Staatsangehörigkeitsurkunde).”

Im Personalausweisgesetz wird explizit auf juristische und natürliche Personen (§ 1 BGB von 1896) hingewiesen. De facto besitzt die juristische Person keine Rechte, da seine keine Staatsangehörigkeit besitzt.  § 28 Antrag – Personalausweisgesetz (PAusw.V) – der NRO BRD (1) Um das Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 Absatz 2 Satz 1 des Personalausweisgesetzes überprüfen zu können, muss ein Antrag nach § 21 Absatz 1 Satz 1 des Personalausweisgesetzes enthalten:

1. Angaben zur Identitätsfeststellung von juristischen und natürlichen Personen; bei natürlichen Personen sind dies insbesondere der Familienname, die Vornamen, der Tag und der Ort der Geburt sowie die Anschrift der Hauptwohnung; bei juristischen Personen sind diese insbesondere der Name, die Anschrift des Sitzes, die Rechtsform und die Bevollmächtigten; außerdem ist in diesem Fall eine Kopie des Handelsregisterauszugs oder der Errichtungsurkunde beizulegen.

http://www.gesetze-im-internet.de/pauswv/__28.html

Die gesamte Loslösung vom Verwaltungssystem der BRD, seit 1990 im Handelsrecht (HGB), kann nur mit einer reaktivierten Gemeinde gelingen.

1. Kündigung aller Handelsverträge und Rückgabe des juristischen Person nebst Personalausweis.
2. Abmeldung der juristischen Person im System BRvD bei der Gemeide im Handelsrecht (Melderegister – Umzug ins Ausland).
3. Bestätigung des Wohnsitzes in der aktivierten Gemeinde nach  § 7 des BGB von 1896. Gemeindeaktivierung !

Punkt 1) und Punkt 2) kann man nach Erhalt des Gelben Scheins und EStA-Registerauszugs angehen!

Für Punkt 3) nehme man eine der bereits reaktivierten Gemeinden oder – noch besser – man reaktiviert seine eigene Gemeinde vor Ort.

Erstinfos zur Reaktivierung und Reorganisation von Gemeinden
Die Gemeinde wird von mindestens 7 Souveränen reorganisiert. Das sind dann die wahlberechtigten Gemeindebürger. Die Gemeindeangehörigen sind die Gemeindeeinwohner. Sie haben gegenüber der Gemeinde die gleichen Rechte und Pflichten. Jeder Angehörige der Gemeinde kann Gemeindebürger durch die Erlangung der Souveränität werden. Nur Souveräne können in den Gemeinderat oder zum Bürgermeister gewählt werden. Die Gemeinden (Gebietskörperschaften) werden parallel zu den bestehenden Gemeinden (Körperschaften des privaten Rechts) wieder errichtet bzw. reaktiviert.
Die Amtsgeschäfte und die Steuern gehen auf die Gebietskörperschaften (Succession) über. Die bestehenden Gemeinden bleiben noch so lange bestehen, wie sich Personen dort weiterhin verwalten lassen wollen. Aber wenn sie niemand mehr braucht, benutzt und anerkennt, verschwinden diese Verwaltungen der Alliierten von selbst mangels Einnahmen und Bürgern. Auch deswegen, da die Alliierten nach der HKLO die Gemeinden finanziell unterstützen müssen.
Leitfaden
  1. Zusammenkunft von mindestens 7 souveränen Menschen (Männer über 25 Jahren) mit einer Bundesstaaten-Angehörigkeit (über den Gelben Schein). Diese müssen den Wohnsitz in der zu reaktivierenden Gemeinde nehmen. § 7 BGB. Man  muss nicht dort seinen festen Hauptwohnsitz haben
  2. Annahme der Vorschläge & die Abstimmung über den Gemeindenamen
  3. Es erfolgt die Gemeindegründung mit dem Gründungsprotokoll
  4. Danach die Wahl des Gemeinderats und / oder die Wahl des Bürgermeisters / des Stellvertretenden Bürgermeisters
  5. Amtliche Vereidigung des Gemeinderats / des Bürgermeisters auf die jeweilige Staats- bzw. Landesverfassung
  6.  Aufnahme / Beginn der Gemeindetätigkeit durch die Beauftragten (Reorganisation)
  7. Frauenwahlrecht einführen :-))) Sehr, sehr wichtig!!!
  8. Bei der Aktivierung aber auch daran denken, daß die Gemarkungen aktiviert werden und aus dieser Gemarkung die Gebietskörperschaft entsteht.
Eine solche reaktivierte Gemeinde – siehe auch weiter unten im Text GG Art. 28 (1) – kann:
  • eigene Beamte bestallen (Bestallungsurkunde; seit 1945 gibt es keine Beamten mehr)
  • eigenes (Regional)-Geld auflegen; (Württemberger TALER o.ä.); der erste Schritt zum Grundeinkommen für Alle.
  • eigene Steuern erheben; der Steuersatz für Gewerbetreibende liegt bei 8-12%. Dieser Satz ist völlig ausreichend, da nur regionale Projekte finanziert werden.
    (in Verbindung mit eigenem Geld)
  • eigene Gerichte / Justiz aufbauen
  • Notare, Polizei, Kindereinrichtungen, Schulen
  • Etablierung von Mehrgenerationenhäuser
  • Nchhaltige Landwirtschaft ohne den Zwang Chemie nutzen zu müssen
  • Betriebe und öffentliche Einrichtungen aufbauen
  • KfZ-Kennzeichen
  • Einbürgern nach RuStAG von Menschen ohne Gelben Schein
  • kein Impfzwang, TTIP,  Fracking und vieles mehr
  • etc. ff.
Die Gemeinden sind – nach der Familie – die kleinsten Einheiten. Aus den Gemeinden heraus werden die Entscheidungen eines Rates der Gemeinden (Amtshauptmannschaften) und der Regionen (Kreishauptmannschaften) oder des Staates (Preußen, Sachsen, Hessen, Bayern, Württemberg etc.) entschieden.
Das Subsidiaritätsprinzip findet seit 1871 hier Anwendung, als auch das bis 1990 geltende [Grund-Gesetz=GG], welches dieses Grundrecht aus dem römischen Recht übernahm.
Seit 1990 sind alle freiheitsliebenden Männer und Frauen aufgerufen, sich zu Ihren Staaten mit Ihren Verfassungen vor 1914 zu bekennen, um letztendlich auch einen Friedensvertrag zu machen. [ GG Artikel 146 ]
Bis 1914 war der deutsche Völkerbund mit seinen souveränen Einzelstaaten und ihren Verfassungen vom Volk legitimiert und völkerrechtlich anerkannt. Seit 1914 sind wir immer noch im Kriegszustand ohne einen Friedensvertrag. Verfassungen und gültige Gesetze können nur in Friedenszeiten geändert werden. Erst dann kann das jeweilige Staatsvolk eine zeitgemäße Verfassung in freier Wahl beschließen.
Seit dem 28. Oktober 1918 gab es im Deutschen Kaiserreich – UND auf deutschem Boden – KEINEN legitimen Gesetzgeber mehr.
Alle Statuten (Gesetze, Verordnungen und Satzungen) die nachher entstanden, sind lediglich geltendes Recht der Verwaltung der sogenannten Siegermächte.
Wir dürfen wieder dort anknüpfen, an die Zeit in der jeder Deutsche ein Volkssouverän war. Wir haben seit 1871 das Subsidiaritätsprinzip und seit 1990 ist jeder Deutsche ein Volkssouverän und diese wählen nicht, sie tun selbst was zu tun ist und zwar von unten nach oben.
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gg28
Im Klartext bedeutet dies, dass anstatt der bislang gewählten Körperschaft (BRiD-Politiker), die Gemeindeversammlung treten kann. Diese Versammlung sind die Mitglieder einer Gemeinde, also die dort lebenden Menschen. Diese Menschen können nun SELBST entscheiden, wie die Gemeinde (für alle Menschen) funktioniert, agiert und arbeitet. Dies heisst somit, dass uns die Alliierten in die Freiheit entlassen haben. Nur, die Menschen da draussen im Land verstehen es (noch) nicht. Man kann somit auch aus dem BUND= Bund mit dem Heiligen Stuhl (Vatikan) austreten, sofern man die Begriffsdefinitionen verstanden hat und für sich umsetzt. 😉
GG Art. 28 Abs. 2; VwGO § 42 Abs. 2; VwVfG § 80 Abs. 3
Eine Gemeinde, die im eigenen oder im übertragenen Wirkungskreis Ausgangsbehörde war, ist befugt (§ 42 Abs. 2 VwGO), einen Bescheid anzufechten, mit dem der Betrag der von ihr gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 VwVfG zu erstattenden Aufwendungen festgesetzt wird.
BVerwG, Beschluss vom 22. 1. 2001 – 8 B 258. 00; VG Halle
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Der Staat ist der Souverän (z.B. Württemberg, Bayern, Preußen)

Als Bundesstaat ist er Mitglied in einem Verein (Deutsches Kaiserreich).

Der Bundesstaat vergibt keine Staatsangehörigkeit.

Man hat seine Staatsangehörigkeit IN Württemberg, Bayern, Preußen etc.

Die natürliche Person ist nicht Mitglied des Vereins (Deutsches Kaiserreich), sondern sie ist Angehöriger eines Staates (Württemberg, Bayern, Preußen etc.) UND sie ist Zugehöriger einer Gemeinde als Bürger oder Einwohner je nach der Satzung dieser Gemeinde.

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Nachtrag für Inhaber des Gelben Scheins:
Wer die „Urkunde 146“ des Herrn Klaasen unterzeichnet (Willenserklärung) oder sich anderen „demokratischen“ oder sonstigen republikanischen (Reichs)Bewegungen anschliesst und zu deren Gunsten Willenserklärungen abgibt:
a) bewirkt u.U. einen Verlust seiner durch die Abstammung erworbenen Rechte; auch in bezug auf Handlungen seitens der BRvD ihm gegenüber.
Was steht den in Euren Willenerklärungen und Personenstandänderungen drin?
b) begeht Landes- und Hochverrat am deutschen Volk und seinem Bundesstaat (lest die Verfassung von 1871 bzw. die jeweilige Landesverfassung)
Man sollte wissen, warum man sich per Ahnennachweis seine Rechte zurück holt und wie man diese auch für sich selbst und im Sinne des Ganzen richtig nutzt.