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Behörden verweigern den Gelben Schein!

Hatte ich nicht vor einigen Tagen bereits an dieser Stelle darüber geschrieben, dass sich die Behörden  immer mehr GEGEN die Ausstellung des Gelben Scheins stellen?

Lest selbst! 👿

A)
In Stuttgart und in Waiblingen verweigeren die Standesämter bereits die Ausstellung / Aushändigung der Abschrift aus dem Geburtenbuch, welche ja die natürliche Person ausweist (hier: ein „Knabe“ oder „Mädchen“ wurde geboren). Es gibt nur noch die maschinell erstellte Geburtsurkunde.

In Esslingen wird derzeit die Annahme des Feststellungsantrags von der Dame im [Amt]  verweigert. Sie begründet dies damit, nichts für „Reichsbürger“ machen zu wollen. Soit gilt korrekt zu argumentieren.

In Lübeck wird nur noch per „Ersitzung abgeleitet. Dann ist der Schein ausgestellt auf MAX MUSTERMANN.
In Hamburg wird nur noch bis 1937 abgeleitet, dann ist der Schein ausgestellt auf Max MUSTERMANN.

B)
Mutwillige Antragstellung“ benennt der brandenburgische Innenminister lax den legitimen Wunsch der Menschen den Feststellungsantrag zu stellen. 🙄

Die BRiD-Verwaltung läßt endgültig die Maske(n) fallen. Denen werden es wohl zu viele Antragssteller. 😎

Dies ist ein eindeutiger Offenbarungseid des BRiD-Verwaltungskonstrukts. Und letztlich ein weiterer Beweis dafür, wie richtig und wichtig der Gelbe Schein ist. Für Jeden von uns!
Wie heißt es noch gleich in § 30 StAG, Abs (2): Für die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn durch Urkunden, Auszüge aus den Melderegistern oder andere schriftliche Beweismittel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen ist, dass die deutsche Staatsangehörigkeit erworben worden und danach nicht wieder verloren gegangen ist. § 3 Abs. 2 bleibt unberührt.
Den vollständigen Erlaß des Innenministeriums Brandenburg findet ihr hier
http://gelberschein.info/interessantes/
http://www.gelberschein.net/?page=4
Was der Herr Innenminister in seiner „Allgemeinen Weisung“ unter Punkt 1. nicht anspricht:

Was passiert mit denjenigen Personen, die bisher nicht als deutsche Staatsangehörige behandelt werden, sondern als BRD-Mitglieder drangsaliert werden?

„Was heisst das jetzt für Antragsteller auf Deutsch?“

Dass sie an uns keine Gelben Scheine mehr ohne „amtliches“ Feststellungsinteresse herausgeben SOLLEN und den Antragsteller darüber NICHT informieren SOLLEN, ob der Antrag positiv oder negativ beschieden wu
rde.
D.h.: Egal ob Du nachfragst oder auch nicht, Du bekommst einfach keine Antwort. Folglich kannst Du frühestens 6 Monate nach der Antragstellung eine Untätigkeitsklage anstrengen. Die Wartezeit für einen Verhandlungstermin sind inzwischen MINDESTENS 2,5 JAHRE! Die Behörden haben 3 Jahre Zeit gewonnen.

Aber es gibt auch schon Möglichkeiten damit umzugehen! Wir sind ja auch nicht auf den Kopf gefallen :devil: (Zitat Rico Handta)

Weiterhin sollen sie Dir nicht sagen, dass die Gebühreneinzahlungsmöglichkeiten auf 3 Wochen verkürzt wurden und nicht mehr sofort bezahlt werden soll (war bisher in Brandenburg so, dass man immer sofort bezahlt). In einigen Ausländerämtern, sagen sie den Antragstellern inzwischen gar nicht mehr, dass sie überhaupt bezahlen müssen und nach 3 Wochen verfällt dann der Antrag „automatisch“. (Zitat: Rico Handta)

C)
Hier das Formular der Stadt Frankfurt. Auch hier möchte man das „berechtigte Interesse“ erklärt bekommen.
Magistrat_Frankfurt-1

heimat

D)
Hier der Fall eines Menschen, der seit längerem versucht den Feststellungsantrag abzugeben. Dies die Antwort auf seine Fachaufsichtsbeschwerde vom Innenministerium NRW. Willkür Pur!

Düren1

Düren2

Düren3

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garthoff

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Einem Menschen darf die Staatsangehörigkeit NICHT entzogen werden:
http://conventions.coe.int/Treaty/GER/Treaties/Html/166.htm

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Sowie GG Artikel 16 & 116
http://dejure.org/gesetze/GG/16.html
http://dejure.org/gesetze/GG/116.html

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Gemäß der Resolution der Generalversammlung 217 A (III), der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948, zum Thema Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 15, hat jeder das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.

Nebenbei angemerkt: Es geht hierbei weniger um die Feststellung der ungültigen (denn die BRiD kann keine StAG vergeben!) und von uns nicht gewollten „deutsche Staatsangehörigkeit“, welche keinen Mehrwert besitzt  (und ein Relikt aus dem Jahr 1934 ist), sondern darum, den Deutschen ihren Anspruch auf den Nachweis für die Bundesstaaten-Angehörigkeit per Ahnennachweise gemäß dem RuStAG 1913 zu verwehren. Warum denn nur? Ein Schelm wer Böses dabei denkt? 🙄

Und noch ein Detail zum Thema Volksverdummung:
Schaut mal auf das Ausfertigungsdatum! 22.Juli 1913
Das ist dasselbe wie das RuStAG! 🙂 Wie kann den die Betreuungsanstalt BRiD ein Gesetz erlassen mit dem Ausfertigungsdatum aus dem Jahr 1913. 🙂
StAG-Ausweisgesetz

Urteil des Bundesverfassungsgericht von 21.10.1987 – BVR 373/83 .,Das (Ru)StAG kennt eine Einbürgerung durch bloße Aushändigung eines deutschen Personalausweis oder Reisespaß nicht. Das Aushändigen eine Personalausweis oder Reisespaß der BRD erteilt wurde, bewirkt keine Einbürgerung“,

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Ein Musterschreiben an die Verwaltung, sofern nötig:

Max Muster
Musterstraße 1
63333 Musterhausen

An die Firma
Ausländerbehörde
z.H. Hr. Stag Sachbearbeiter
Ausländerallee 1
63333 Auslandshausen 02. Juni 2015

Antrag auf Feststellung meiner Staatsangehörigkeit

Sehr geehrter Herr Sachbearbeiter,

danke für das nette Telefongespräch und Ihre Hilfsbereitschaft zur Aufklärung, der für mich zuständigen Ausländerbehörde. Hiermit beantrage ich die Feststellung meiner Staatsangehörigkeit, weil der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind. Wie bei öffentlichen Bürgerinformationsdiensten nachzulesen ist, begründen sie lediglich die Vermutung, daß der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Gemäß der Resolution der Generalversammlung 217 A (III), der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948, zum Thema Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 15, hat jeder das Recht auf eine Staatsangehörigkeit. Dieses Recht auf Feststellung nehme ich hiermit in Anspruch. Den Verteiler der Alliierten Botschaften, einschließlich der Beschwerdestelle zum Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, sende ich Ihnen zu Ihrer Kenntnis, für den unwahrscheinlichen Fall, daß ich Rechtsschutz in Anspruch nehmen muß.

Über eine zügige Bearbeitung meines Antrages würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Max Muster

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Wenn die Person im Amt nicht willig ist und ein Gespräch mit deren/dessen Chef auch nichts bringt, eine Fachaufsichtsbeschwerde zu stellen, als auch eine Diskriminierungsbeschwerde einreichen.

Bekundet Eure Ernsthaftigkeit!

Siehe auch www.gelberschein.net – Rubrik Erprobtes“.

Mann muss der Person im Amt dann wohl die Rechtslage mündlich erläutern mit Ankündigung eines Strafantrages mit Strafverfolgung wegen dem Verstoß gegen die §§ 25, 169, 336, 348, 388 StGB. Ergänzend der Hinweis auf die Privathaftung § 839 BGB und ggf. Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht wegen Verstoß nach § 37 VwVfG. Den letzen § vor Ort auf ein Papier schreiben und vorlegen, dass ist das berechtigte Interesse an einem Verwaltungsakt. Wenn dieses Begehren mündlich abgelehnt wird, dann eine justiziable Begründung verlangen; gerne mit Kostennote :-). Und immer unter Zeugen. Sollte auch diesesBegehren abgelehnt werden erfolgt eine Anzeige beim Menschenrechtsrat per Telefax, wegen dem Verstoß gegen Art. 8 und 15. Diese Beschwerde kann man gleich ausgedruckt mitnehmen und vor Ort fragen, ob du diese mal schnell faxen darfst. 🙂

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Nach bisherigen Informationen hat die katholische Kirche am Montag den 15.06.2015 entschieden und angeordnet, dass in Deutschland weder Beglaubigungen noch Ahnenforschungen, von den kath. Kirchengemeinden unterstützt werden dürfen. Wir werden jetzt offiziell vom Papst bekämpft.

Den Kulturkampf, den Otto von Bismarck gegen die katholische Kirche führte, bekämpft der Papst bis zum heutigen Tag.

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Die Deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden (Art. 16 (1) GG. Frühere deutsche Staatsangehörige, denen im Dritten Reich die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen wurde, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern (Art. 116 (2) GG.

In Deutschland bestimmt sich die Staatsangehörigkeit — also die rechtliche Zugehörigkeit einer Person zum Staat — nach der Abstammung, d. h., ein Kind erhält die deutsche Staatsangehörigkeit von seinem Vater (ehelich) oder seiner Mutter (unehelich).

Ein Mensch genießt nur in dem Staat die vollen Bürgerrechte (wie das aktive/passive Wahlrecht), dessen Staatsangehörigkeit er besitzt. Aber auch für das Privatrecht spielt die Staatsangehörigkeit (das Personalstatut -hier § 5 EGBGB) eine Rolle. Nach ihr bestimmt sich in der Regel, welches Familien- oder Erbrecht auf eine Person anzuwenden ist (meist das des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie hat).

Wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, bestimmt sich zunächst nach Art. 116 GG. Danach besitzen alle Deutschen innerhalb der Grenzen des früheren Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 (das heißt vor Beginn der Hitlerschen Annexionen) die deutsche Staatsangehörigkeit.

Der Mensch ist ohne Staatsangehörigkeit bei den Jedermanrechten eine Nullnummer.
§ 1 BGB von 1900: DER Mensch = Natürliche Person, der Mensch in der BRD = ein Aploide!

Ohne Staatsangehörigkeit hat man keine Rechte.  Es besteht ein  Unterschied, ob ich eine verwaltungstechnische StAG namens „deutsch“ habe oder als Deutscher die Deutschen-Grundrechte berühren darf.

 

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Auch interessant, was (noch) auf der BRD-Botschaft in Uruguay zu lesen ist:

Monte1

Monte2

http://www.montevideo.diplo.de/Vertretung/montevideo/de/04-konsular-und-visainformationen/Staatsangeh_C3_B6rigkeit/Staatsangeh_C3_B6rigkeitsrecht.html

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Die gemeinsame Identität beginnt bei der Sprache:
Sprachwurzel „Deutsch“

Die Bedeutung des Staatsangehörigkeitsausweises – Teil 2 (Vorteile) v.1.5.

aktualisiert am 04.08.2017

Warum und wofür der Staatsangehörigkeitsausweis „Gelber Schein“ gut ist, liest Du hier:
https://www.agmiw.org/?p=1499

Der Feststellungsantrag zur Staatsangehörigkeit wird ab Ende 2017 nicht mehr möglich sein. Mittlerweile – Stand Sommer 2016 – verweigern immer mehr Behörden, unter Beugung der geltenden Gesetze, die Ausstellung dieses Dokuments.

Ins besonders das Feststellungsverfahren nach RuStAG v. 1913 mit den Ahnennachweisen wird erschwert oder gleich abgelehnt.
https://www.agmiw.org/?p=2037

Was weit wichtiger ist in bezug auf die Staatsangehörigkeit IN einem der 25+1 Bundesstaaten (Deutsches Kaiserreich).

Immer mehr Standesämter verweigern ebenso die Aushändigung einer Abschrift aus dem Geburtenbuch.
Diese Abschrift (Kopie) aus dem Geburtenbuch ist NICHT dasselbe wie eine maschinell erstellte Geburtsurkunde! Die ersten Ämter versuchen mittlerweile auch den Feststellungsantrag F selbst abzublocken.
https://www.agmiw.org/?p=2037

Der Plan sieht vor die Staatenlosen (Apoliden), hier die Personal-DEUTSCH,  sang- und klanglos in die EU zu verfrachten!

Es liegt nun an jedem selbst, ob er den Weg – via dem Feststellungsantrag F des BVA (Bundesverwaltungsamts  (Quittung des Verwaltungsakts ist der „Gelbe Schein – gehen möchte oder nicht.

Noch einmal in aller Deutlichkeit:

Wer sich (nur) als Mensch definiert (ohne eine Natürliche Person) oder im Rechtskreis der BR(D) verbleibt ist ohne Rechte und ohne eine IM System nachgewiesene Staatsangehörigkeit! Selbst die nicht gewollte und de facto nicht gültige deutsche (Verwaltungs)STAG (nach 1934) ist immer noch besser als ein staatenloser Zwangsinternierter zu sein. Und für den – und nur für den – ist diese „Verwaltung“ zuständig!
https://www.agmiw.org/?p=2598

Jeder Eingebürgerte (Türke, Grieche, Italiener, Ukrainer etc.) mit dem „Grünen Schein“ (hier: Einbürgerungsurkunde) hat mehr Rechte als jeder Bundespersonalausweisträger!

Einbürgerungsurkunde_Deutschland

Dieser Mensch (Eingebürgerte) hat zum Zeitpunkt der Ausstellung „die deutsche Staatsangehörigkeit“ erworben. Sehr schön formuliert! Die Tragweite des Ganzen ist klar soweit?

STAG-Ausweis-nn

Menschen mit dem „Gelben Schein“ wird bescheinigt: „Ist deutscher Staatsangehöriger“

Hier eine Definition zum Thema GG Artikel 116 (1) UND (2): ➡ Artikel 116 Grundgesetz_anonym

Wichtig ist auch die Klärung der Begrifflichkeit des Begriffs „Rechtssubjekt Person“.

Die „Menschen“ sind zwar alle rechtsfähig aber NICHT handlungsfähig und damit auch nicht geschäftsfähig. Um im täglichen Miteinander agieren zu können, bedarf es jedoch der Natürlichen oder auch der Juristischen Person. Die Menschen unterliegen der Herrschaftsgewalt.  Nur der RuStAG-Deutsche der BRiD-Verwaltung eben nicht!

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Einige Gedanken zum Antrag F (Feststellungsantrag) für den „Gelben Schein„:

Wer den Gelben Schein ohne die Abstammung nach RuStAG v. 1913 macht, hat eben keinen Nachweis der Abstammung IM System. Und hat damit nur die „deutsche Staatsangehörigkeit“ erworben ohne im Besitz der Staatsangehörigkeit IN einem der 26 Bundesstaaten zu sein.
Das Thema ist so verwirrend, dass man es wirklich nur schwer begreifen kann, was da wo stattfindet.
Viele stören sich daran, dass dieser Wisch von der BRiD ausgestellt wird… Hierzu steht im Beitrag „Der Gelbe Schein – Sein oder Schein“ genügend… hoffe es wird mal verstanden… 😉
https://www.agmiw.org/?p=1499

Das StAG der „Bundesrepublik Deutschand“ von Gerhard Schröder wurde x-mal geändert. Hier mal den § 40a StAG lesen:

StAG § 40a

„Wer am 1. August 1999 Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen, erwirbt an diesem Tag die deutsche Staatsangehörigkeit. Für einen Spätaussiedler, seinen nichtdeutschen Ehegatten und seine Abkömmlinge im Sinne von § 4 des Bundesvertriebenengesetzes gilt dies nur dann, wenn ihnen vor diesem Zeitpunkt eine Bescheinigung gemäß § 15 Abs. 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes erteilt worden ist.“

Wie werde ich diese wieder los?
Ich brauche noch eine andere Staatsangehörigkeit, um mich dann aus dieser „deutschen Staatsangehörigkeit“ selbst als der Souverän zu entlassen.

Hierzu folgender Ansatz:

a) Vernichtung des Persos über den ausgelösten Verwaltungsakt;
b) Kündigung des j.P.-Personalkontos;
c) Auftrag zur Entlassung aus der dt. StAG nach §§ 20, 21 RuStAG;
d) Auftrag zur Berichtigung des Geburtenregisters beim Geburtsort-Standes[amt];
e) Zustellung der seitens eines BRiD-Notars beglaubigten PSE/WEK an den Stabschef (hier Bgm.) & AG/FA;
f) Man ist Einwohner einer originären aktivierten und in der Reorga befindlichen Gemeinde;
g) Ausstellung eines Heimatscheins seitens der Landgemeinde;
h) ID sofern nötig via dem Auszug aus dem Geburtenbuch, nebst Gelben Schein und Heimatschein;
i) Abmeldung der j.P. aus der Wohnhaft;
j) Keine Nutzung der BRiD-Annehmlichkeiten wie z.B. ALG II;
k) Kein Angestelltenverhältnis, keine Gewerbeanmeldung ff.;
l) zzgl. Rückrat und Nutzung des gesammelten Wissens (hier: z.B. die konsequente „Nutzung“ der N.P.) sofern nötig …
https://www.agmiw.org/der-finale-akt-v1-0/


ACHTUNG:
Auf dem Gelben Schein steht NICHT „hat die deutsche Staatsangehörigkeit erworben“, denn das ginge ja gar nicht. Diese Formulierung finden wir nur bei den Grünen Einbürgerungsurkunden.


Sondern da steht:  Ist deutsche(r) Staatsangehörige(r).

Im Deutschen Recht, sind Adjektive wegen ihrer Rechtsunsicherheit gegenstandslos und so steht da nur: ist Staatsangehörige(r).

Viele lesen es immer so wie es ihnen passt, da muß man dann schon wirklich selbst entscheiden.

Wenn man also alle Urkunden zusammen hat und im Feststellungsantrag bei Punkt 4.2 ein Kreuz gemacht hat und 4.3 seine RICHTIGE Staatsangehörigkeit geschrieben hat, folgt nach der positiven Entscheidung der Einbügerungsbehörde der Auftrag – via der einseitigen Willenserklärung (Verwaltungsakt als Souverän) – zur Entlassung aus der „deutschen Staatsangehörigkeit“ mit der Option die Staatsangehörigkeit die man per Abstammung hat zu behalten.

antrag f

Als Deutsche nach RuStAG v. 1913 können und müssen wir die Gesetze im Stand von 1914 verwenden, wie es  im EGBGB Artikel 5 Abs. (1) letzter Satz steht, „Ist die Person auch Deutscher so geht diese Rechtsstellung vor“.
EGBGB
Wir berufen uns auf die 1871er Verfassung, die Verfassung des jeweiligen Stadtstaats oder Staates und fordern die Einhaltung des vorkonstitutionelllen Rechts vor 1914 ein.

Seit 1896 unterscheidet das Deutsche Recht zwischen der Natürlichen Person und der juristischen Person (unbedingt die Natürliche am Anfang groß schreiben).
Die Natürliche Person ist der Mensch, so wird er zum Rechtssubjekt und vertritt sich selbst, sonst ist man ja kein Souverän und kein Gesetzgeber. Der Mensch kann am Recht nicht teilhaben, ja noch schlimmer er kann nirgendwo „Rechtliches Gehör“ finden.


So wie sich die Behörden gegen den echten Nachweis drücken wollen und alles versuchen die falschen Anträge heraus zu geben und dann noch dummere Erklärungen unterzeichnen zu lassen, denke ich mal, dass es die Entlassung aus dem Gewahrsamsstaat wird. Ja ich bin mir sogar sehr sicher. Aber da zum Ende die Personenstandserklärung (PSE) und Willenserklärung (WEK) folgt, kann man sich ruhig auch Fehler leisten. Wichtig ist der Eintrag im EStA-Register, denn der stellt die Weiche für das Recht um.
https://www.agmiw.org/esta-gelber-schein/

In dem Feststellungsantragsformular unter Punkt 4.3 sollte immer der Staat und nicht der Bundesstaat stehen, also muß Königreich Preußen da rein und nicht nur Preußen und schon gar nicht „Freistaat Preußen“. 👿

Das ist, das was wir bestätigt bekommen. Denn wenn der Nachweis falsch wäre oder die weitere Staatsangehörigkeit nicht stimmen würde, gäbe es keinen Gelben Schein! Das sollte plausibel sein. Leider hört der Kampf (der Weg in die Freiheit!) nach dem Erhalt des Gelben Scheins nicht auf, man könnte sagen jetzt geht es erst richtig los.

Man macht diesen Verwaltungsakt nicht wegen dem Gelben Schein. Der ist durchaus in einer gewissen Weise sinnfrei und beeindruckt niemanden. Er ist aber wichtig, weil das System uns selbst bestätigen muss,  dass man Staatsangehörige(r) eines Königreich, Großherzogtums, Herzogtums oder Fürstentums ist und das man Familien hat.

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Die Grundrechtsberechtigung

I. Inhaber der Grundrechtsberechtigung

1. Jedermannsrechte

• So genannte Jedermannsrechte sehen keinerlei Einschränkung des persönlichen Schutzbereiches vor; auf sie kann sich daher jeder Mensch berufen.

• Beispiele: Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1, Art. 5 Abs. 1 S. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 17 GG.

2. Deutschenrechte (vgl. ursprüngliche staatsbürgerliche Rechte)

a) Allgemein:

• Diese Grundrechte stehen nur Deutschen zu. Der Begriff der Deutschen ist in Art. 116 Abs. 1 GG definiert.

• Beispiele: GG Art. 8 (Versammlungsfreiheit), Art. 9 Abs. 1 (Koalitionsfreiheit), Art. 11 (Freizügigkeit), Art. 12 Abs. 1 (Berufsfreiheit), Art. 16 (Ausbürgerung), 20 Abs. 4 (Widerstandsrecht und Art. 33 Abs. 1 bis 3 (öffentich. Ämter)

Da die Frage hierzu immer wieder aufkommt:

Vorteile Gelber Schein:

1. Erwerb der Staatsangehörigkeit IN einem Bundesstaat (Kaiserreich 1871 – 1914/18), ergänzend zu der glaubhaft gemachten „Staatsbürgerschaft DEUTSCH„, der BRD-Verwaltung. (Nimm zwei.)

2. Verfassungsgebende Stimme. / Wahlrecht (aktiv und passiv – Aktivlegitimation)
Somit sind de facto alle bisherigen Bundestagswahlen UNGÜLTIG! Siehe hierzu auch das GG Art. 146.
Die BRD-Verwaltungsangehörigkeit „deutsche Staatsangehörigkeit“ führt zu einem Wahlrecht gemäß § 12 Bundeswahlgesetz, da Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 GG generiert werden.
Das gilt auch für „eingebürgerte“ Migranten, die unbedingt DEUTSCH werden wollen.

3. Keine Auslieferung durch Europäischen Haftbefehl gemäß
EGBGB Artikel 5 (1) – Die Rechtstellung als Deutscher geht vor.

  1. Recht auf staatliche Gerichte – GG Art. 101. Siehe auch GVG §§ 18-20.

5. Das Recht auf Klage am EMRK Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte und IGH Internationalen Gerichtshof für
Menschenrechte. Dies funktioniert am besten mit einer Eingabe über eine originäre Gemeinde.

6. Eigentum anstelle von Besitz gemäß dem Artikel 52 der geltenden SHAEF-Gesetzgebung.

7. Das Recht auf einen Auszug beim Katasteramt, das den Erwerber (Grundbuchamt) einer Immobilie vom Besitzer zum Eigentümer
macht.

8. Rechtskreis des Bundes, damit sind Klagen im Ausland möglich.

9. Das Recht zur Neuorganisation der Gemeinden im Bundesstaat gemäß §28 (1) GG und der 1871er Verfassung. Jeder Deutsche ist der legitime Erbfolger & Rechteträger.

  1. Staatsangehöriger eines schuldenfreien Staates.
  1. Art. 20 GG (4)
    (Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.) i.V.m. § 113 (Abs. 3) StBG
  1. Schutz der Genfer Konventionen 
  2. Qualifikation für das BGB / EGBGB (als Natürliche Person). Das Recht, deutsche Gesetze einzufordern.
    Wer kann das BGB nutzen? Nur ein Bürger aber kein Einwohner. Der Deutsche ist Deutscher und auch zugleich Bürger und KEIN Einwohner. 
  3. Recht auf die Umsetzung der HLKO (Haager Landkriegsordnung) – hier: §§ 46 & 47 Pfändungen, Eigentum 
  4. Kein Anwaltszwang vor Gericht 
  5. Steuer: keine Abgabenordnung (AO)- Ich bin Deutscher und beanspruche daher Nationales Steuerrecht als im Ausland lebender nach der Steuersprechhoheit. Das gilt auch für Gemeinden.Der Bund und die Länder sind durch das GG Art 1 & 3 an die Grundrechte in der Ausübung ihrer Steuergesetzgebung, Steuerverwaltungs-und Steuerrechtsprechungshoheit gebunden.Siehe: BFHE 108, 393 ff 430.
    Dem Deutschen durch Abstammung steht das nationale Steuerrecht zu. Als Staatsangehöriger (RuSTAG 1913) durch Abstammung in einem der Bundesstaaten ist das der Staat dem man angehört.
    Die BRD kann nachweislich keine Staatsangehörigkeit vergeben, lediglich eine verwaltungstechnische Staatsangehörigkeit und keine gesetzliche, einem zustehende Staatsangehörigkeit.Als nachweislich Deutscher durch Abstammung stehen mir die Deutschenrechte und nicht die Jedermannsrechte zu, woraus sich auch klar das Recht der nationalen Steuergesetzgebung ergibt. 
  6. Wohnsitz nach § 7 BGB anstelle von WohnHAFT http://daddelfit.de/cms/bverwg-5-b-87-12-vom-19-06-2013-zum-wohnsitz-und-domizilrecht/
  7. SGB XII  🙂
    SGB XII ist Teil eines staatlichen Systems und steht BÜRGERN zu. Leistungsträger der Sozialhilfe sind Körperschaften, Behörden und Anstalten. Da eröffnen sich nach deren eigenen Definitionen schon direkt 3 Ansatzpunkte. Bürgerrechte – siehe GG Art. 116 – der „Leistungsträger“ ist sicher kein „JobCenter“. 
  8. Ein Staatsangehörigkeitsausweis in Verbindung mit einem abgelaufenen Reisedokument in Form von Pass oder Personalausweis ist immer gültig ist. Denn der Staatsangehörigkeitsausweis ist das höherwertigere Dokument und ist/bleibt unendlich gültig. 
  9. Mit dem Gelben Schein geht im internationalen Kollisionsrecht deine Rechtsstellung als Deutscher nach EGBGB §5 definitiv vor jeder anderen Rechtsauffassung. 
  10. Ein Deutscher ist grundrechtfähig und aktivlegitimiert! 
  11. Erhalt der Naturlichen Person ergänzend zur j.P. 
  12. Eine Bewusstseinserweiterung! 🙂

➡ Hier eine gute Zusammenfassung zum Verteilen:
Staatsangho rigkeitsausweis + EStA-Registerauszug
In dem Artikel wird die Genfer Konvetion erwähnt. Die Info zum IV/142 ist nicht stimmig.