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Bist Du Mensch oder doch nur ein Kollateral? V3.7.

aktualisiert am 11.01.2019

Die Menschen sagen: „Wir sind alle Menschen“!
Und nennen sich dann gegenseitig Personen, weisen sich als Personen aus und lassen sich als Personen verwalten
und behandeln und wundern sich dann, wo die Menschlichkeit geblieben ist.

Finde den Fehler. ^^
B r ü g g e m a n n, Jan


Unter diesem Link: https://www.gmeiutility.org/search.jsp kann unter Eingabe deiner Sozialversicherungs-Nr. in der Schreibweise

11-120548-A020 (Beispiel)

die Benutzung deiner PERSON (Kollateral) für Firmenkonstrukte aller (Un)art eingesehen werden.

Unter deiner Sozial-Versicherungs-Nr. werden im Optionshandel, unter der  Haftung des Menschen (also Du!), weltweit Gewinne erzielt. Der Datenhandel ist eine einträgliches Geschäft.

Angeblich sei die Rentenkasse leer [dies gilt nicht für Neusiedler]. Die Menschen sollen immer länger arbeiten und es drohe eine Altersarmut.


/geburtsurkunde-besiegelter-raub-an-der-menschheit/



Wie will oder kapersonennn man denn ein Mensch IM System sein / werden?

Man nehme zuerst einmal den § 1 BGB von 1896 (a.F.):
Im gültigem Rechtskreis (für nachgewiesene Deutsche nach dem RuStAG vom 22.07.11913) ist der Mensch (auch) die Natürliche Person und ist somit jederzeit rechtsfähig.
Weib und Mädchen, Mann und Junge sind beseelte Menschen aus Fleisch und Blut.
Der Mensch hat von Natur aus alle Rechte dieser Erde und somit auch das Naturrecht.
Wenn von Menschen & deren jeweiligen „Bürger“rechten die Rede ist, dann ist dieses für diejenigen Personen gemacht, die in Republiken oder politischen Verbänden (zum Wohle) für die Gemeinschaft ihre Individualität aufgegeben haben und sich IN das Gesetz stellen bzw. sich dem Gesetz unterwerfen.

Daher kennt das Völkerrechtsubjekt „Deutsches Reich“, gegründet 1871, als einziger wahrer Völkerbund der Erde die Unterscheidung der Person:
Die Mensch IST die Natürliche Person, die Natürliche Person ist also immer der Begünstigte, aber niemals die haftende Person und wird immer vom Menschen selbst vertreten.
Bei der Natürlichen Person und der Juristischen Person, darf Natürliche oder Juristische nicht als Adjektiv geschrieben werden, weil Adjektive rechtsunsicher sind und im Deutschen Rechtsverkehr keinerlei Bedeutung haben.
Die Natürliche Person ist das Rechtssubjekt. Die Juristische Person ist ein Rechtsobjekt und braucht immer einen gesetzlichen Vertreter.
Juristische Personen, die auch Kaufmann (HGB §17) sind, oder Personen, die Bürger sind oder Personen in einer anderen Rolle im politischen Leben spielen, die haben die  Menschen- und Bürgerrechte nötig. Für diese sind sie auch gemacht, jedoch nicht für die Souveräne, für die Menschen selbst.

Beachten: Der „NAME“ ist im Rechtsstand von 1914 immer Eure eigene Angelegenheit. Somit verlässt man bei dessen Anwendung auch den „Schutz“ der §§ 1-20 des BGB a.F.. Man lebt somit seine ureigene Souveränität!

Im „Deutschen Reich“ und dessen souveränen Bundesstaaten stand der Mensch vor dem Gesetz als Träger von unveräußerlichen Rechten!

Und somit nicht als sodann selbst haftende und begünstigte Natürliche Person, welche seinen eigenen Willen als (über die) Juristische Person im Gesetz selbst zu formulieren hatte.

Beachten: Die Natürliche Person ist nur im Deutschen Reich und seinen Bundesstaaten der Träger von Rechten und nicht haftende, dennoch die begünstigte Person.

Seit der Weimarer Republik (WRV v. 1919)  ist der „NAME“ die Sache des Staates, dem er angehört.
Siehe hierzu: EGBGB Art. 10, BGB § 12 und HGB § 17. Sowie auch ergänzend den § 21 PStG, Abs (3), Pkt. 5.

Davor war es die ureigene Angelegenheit des Menschen. Denn die „Natürliche Person“ ist eben nicht der Kaufmann (nach HGB § 17), sondern hat einen Familiennamen. Du bist als Natürliche Person im Rechtsstand 1913 immer der Begünstigte im Treuhandverhältnis!

HGB § 17 (1):
Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.

Alles weitere proklamiert man nur über den Willen für die „Juristische Person“. (Bsp.: Siehe auch „Grundgesetz für die BRD i.d.F.v. 1949“.)

Man ist die Natürliche Person und man besitzt die Juristische Person.

Beachten: Der Begriff „Mensch“ wurde vom Vatikan eingeheimst. Dies interessiert einen Deutschen im Rechtstand von 1914 definitiv nicht! Die Konkordate in den 1920/30er Jahren sind für nachgewiesene Deutsche ohne jeglichen Belang! 🙂

Der Mensch alleine kann sich gerne auf einer einsamen Insel, eine Kokosnuss schlürfend, in der Hängematte gemütlich machen und dort ganz allein ohne Interaktion mit anderen Menschen glücklich sein.
https://dejure.org/gesetze/BGB/1.html

Bedeutet aber auch, dass Mann und Weib zuerst aus der BRiD-Zwangsverwaltung heraus muss, um überhaupt ein Mensch – besser die Natürliche Person – zu sein. Klingt das schizophren? 🙂

Die BRiD kennt keine Menschen! Denn dieses Verwaltungs-Konstrukt ist nur eine installierte Zwangsverwaltung von/für Zivilinternierte(n)! Menschen kann / darf diese Verwaltung nicht verwalten! Daher werden zum verwalten Juristische Personen benötigt und seitens des Systems zur Nutzung konstruiert!

Die „BRiD“ sehe ich heute nicht mehr als DIE / eine Treuhandverwaltung. Denn die „BRD“ (gelenkt durch einen Zusammenschluß aus privaten, nationalen und internationalen Investoren, Banken und Pharma-Trusts etc.) ist DER eigentliche „Besatzer“.

Die Alliierten sind zwar  offiziell raus aus der Nummer. Diese haben sich jedoch eine Hintertüre offen gelassen. Siehe hierzu den Überleitungsvertrag! Sowie auch ergänzend die im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Bundesbereingungsgesetze.
https://www.agmiw.org/?p=2969

Alle Personal-deutsch (Staatenlose, Apoliden) sind gemeinschaftlich in einem Gewahrsamsstaat nach dem Genfer Abkommen Nr. IV. (Art. 142) zwangsinterniert!
Und dies bleiben sie solange, bis Jede(r) das Potsdamer Abkommen und die Krim-Deklaration erfüllt haben. Und damit einhergehend der (noch bestehende) Internierungsgrund (hier: Genfer Konvention Art. 132) weggefallen ist.
http://artikel-132-genfer-konvention-gewahrsamsstaat-und-freilassung/

Alle „Deutschen“ in diesem Land sind die Nachfahren der „DEUTSCH NaZi- Krieger“ und daher besiegte und versklavte Staatenlose (Apoliden).
Dies solange, bis sie wieder selbst (Holpflicht über den Feststellungsantrag F/FK des Bundesverwaltungsamt, Köln) in die echte Heimat(h) – Stand: Status Quo Ante Bellum 1914 –  zurückfinden und das bestehende Völkerrechtsubjekt „Deutsches Reich“ handlungsfähig machen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtsubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist (BVerfGE 36, S. 1, 16; vgl. auch BVerfGE 77, S. 137, 155).“

Das die BRiD sich damit auch gleich als Völkerrechtssubjekt bezeichnet ist reines Wunschdenken. 
potsdamer-abkommen
krimkonferenz_bericht

Für alle DEUTSCH, die auch Deutsche wären, sei gesagt, dass ihr seit dem 1. Januar 1900 Volkssouveräne wart und die Macht auf diesem Boden hattet. Bis dann die Weimarer Republik eure Ahnen zu Bürgern machte. (Bürgende) Bürger sind Untert(h)anen, aber sie hatten noch Bürgerrechte.

Dann kam Adolf Hitler, löste die bürgerlichen Strukturen auf und entließ alle rechtmäßigen Beamten des Deutschen Reich. Er hob auch die Staatsangehörigkeiten (in den Ländern – nicht in den Bundesstaaten) zu Gunsten einer einheitlichen „deutschen Staatsangehörigkeit“ = Reichsangehörigkeit auf.
Unmittelbare Reichsangehörigkeit = Kolonialangehörigkeit.
Man ist so nur noch Deutsch,
Glaubhaftmachung DEUTSCH.

Die Alliierten fanden also kriegerische Personen, die völlig entrechtet und staatenlos sind und mit einer Kolonie auf deutschem Gebiet kriegerisch tätig waren.

Jeder, der also in die Meldestelle der Nazis (Bürgerservicecenter) geht und sich, freiwillig, in die Glaubhaftmachung DEUTSCH begibt, ist also zwangsinterniert, bis nach Genfer Abkommen IV, Artikel 132, der Grund der Internierung aufgehoben wurde.

Hausordnung der Bundesrepublik in Deutschland:
https://www.admin.ch/…/19490188/201407180000/0.518.51.pdf

Menschen werden vom Bund (West-Alliierte) völkerrechtlich vertreten und der Bund muss ihnen politische Immunität gewähren. Die Verletzung von Schutzgesetzen durch BRiD-Bedienstete kann und wird durch handlungsfähige (aktiv legitimierte) Personen in naher Zukunft auch vollstreckt werden. Menschen können dies nicht tun!
https://www.agmiw.org/?p=1156

Für das System sind wir nur eine Handelsmasse, das Kollateral!
Daher sprechen die Leitmedien auch gerne von Kollateralschäden bei Attentaten oder Kriegen.
Für das System gilt es diese „Werte“ zu nutzen und zu hegen!
https://dejure.org/gesetze/GG/120.html
Wer mehr über den wahren Strippenzieher auf diesem Planeten wissen möchte, der lese hier:
https://www.agmiw.org/?p=1485

Wohl auch deshalb gibt es die HLKO (Haager Landkriegsordnung). Nicht etwa um die Menschen zu schützen, sondern im Falle von (kriegerischen) Auseinandersetzungen zwischen „Parteien“ die Folgeschäden für das Kollateral (gewinnorientiert) zu minimieren. Denn es geht einzig und allein um den Profit für die „Eliten“, dem System hinter dem System.

Man beachte, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Bei dieser Betrachtung lassen wir aussen vor, dass die BRiD keine geltenden Gesetze beschliessen kann (s.u). Sobald ein Gesetz zur Geltung kommt / in Anwendung gebracht wird, gibt es sodann nur noch die Rechtsubjekte und -objekte.

Siehe GG Artikel 1 (3):
https://dejure.org/gesetze/GG/1.html

Das Wort „nachfolgend“ im Absatz 3 ist hier entscheidend:
Die BRiD-Zivilinternierten-Verwaltung hat keinerlei Interesse an der Wahrung der Menschenwürde. Man muß nur lesen und verstehen wollen. 🙂

Es gibt IM System die Juristische Person (der Erhalt erfolgt durch die Geburtsurkunde der BRiD nach erfolgter „Regis“stration seitens der Eltern oder Firmen wie z.B. eine GmbH) und die Natürliche Person (Auszug aus dem Geburtenbuch; Gelber Schein MIT Ahnennachweise VOR 1913 oder als Mitglied einer BRiD-Partei). Eine Juristische Person ist auch nie nur ein  beliebiges Objekt. Denn ein Objekt ist nur eine Sache / ein (Sach)gegenstand.
Siehe hierzu den § 90 BGB:
https://dejure.org/gesetze/BGB/90.html

Interessant auch zu wissen:
Der Artikel 3 der Bismarckschen Reichsverfassung unterstellte die „Angehörige(n) (Untertan, Staatsbürger) eines jeden Bundesstaates“ dem Indigenat ganz Deutschlands.
https://de.wikipedia.org/wiki/Untertan
https://de.wikipedia.org/wiki/Indigenat
https://www.youtube.com/watch?v=S2apqQ1N4V4

Halten wir ebenso fest, dass es einen Unterschied zwischen den ethnischen (in Deutschland geborenen) und den gesetzlichen (nach RuStAG 1913 festgestellten) Deutschen gibt.

rustag2Siehe Art 116 (1) GG:
➡ https://dejure.org/gesetze/GG/116.html

a) Die „deutsch“ (Personalausweis) sind die Staatenlosen (Apoliden). Das ist die Mehrheit der Menschen in diesem Land…
b) Die ethnischen Deutschen und deren Abkömmlinge [Nazis im Rechtstand von 1937] („im Sinne dieses Grundgesetzes“) sind die sogenannten Reichsbürger (ab 1933), für welche die BRiD gemäß der eingerichteten Treuhandverwaltung (Verwaltung von Zivilinternierten) zuständig ist. [Das sind die mit dem „Gelben Schein OHNE die Ahnennachweise vor/bis 1913] Ergo: Der Dieb ruft: „Haltet den Dieb!“ 😉 Klappt ja allerbestens…
c) Die gesetzlichen Deutschen („vorbehaltlich anderweitig gesetzlicher Regelung“ = RuStAG v. 1913) sind die sogenannten Bundesstaatler (Staatsangehörige eines Bundesstaates des „Deutsche Reich“ von 1871-1914).

Für c) gilt sich somit nach erfolgter Feststellung eindeutig im Gebiets-, Rechts- und Personenstand gegenüber dem System zu positionieren. Dies muss gelebt und verinnerlicht werden.

Die Verwaltung kennt keine Verordnung oder hat kein Formular, den Personalausweis wieder einzuziehen und den Personenstand von DEUTSCH zu Deutsche(r) zu ändern.

Das kann nur der Bund (hier das BVA –  Bundesverwaltungsamt). Denn die Staatsangehörigkeit wird durch Bundesrecht (hier: das RuStAG von 1913) geregelt und nicht von der Bundesrepublik (Verwaltung).

Der zulässige Verwaltungsakt ist die Feststellung  zur „deutschen Staatsangehörigkeit“. Dies erfolgt am besten durch den Nachweis der Abstammung bis/vor 1914, um die Rechtsstellung IM System zu ändern.

Wer den Auftrag der Feststellung richtig geführt hat, bekommt (noch) den „Gelben Schein“ als Positivbestätigung über den EStA-Registerauszug des BVA für die Angaben im Absatz 4.2 und 4.3 und ist nun wieder Deutscher. Hierzu steht weiter unten ergänzendes…

Wichtig auf dem Staatsangehörigkeitsausweis ist alleine der Satz:
„Ist deutsche(r) Staatsangehörige(r)“

Da Adjektive im Deutschen Rechtsverkehr wegen Unbestimmtheit keine Bedeutung haben, steht dort nur:  ist Staatsangehörige(r) …

Weder die Weimarer Republik noch das Dritte Reich oder die Bundesrepublik haben aber eine Staatsangehörigkeit, welche diese vergeben könnten. Also kann und muß es eine in den Staaten und Stadtstaaten des Bundes, des Deutschen (Kaiser)Reich sein.

Das sind die folgenden Staaten / Stadtstaaten:

Königreich Bayern
Königreich Preußen
Königreich Sachsen
Königreich Württemberg
Großherzogtum Baden
Großherzogtum Hessen
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin
Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz
Großherzogtum Oldenburg
Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach
Herzogtum Anhalt
Herzogtum Braunschweig
Herzogtum Sachsen-Altenburg
Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha
Herzogtum Sachsen Meiningen
Fürstentum Lippe
Fürstentum Schaumburg-Lippe
Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt
Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen
Fürstentum Reuß Ältere Linie
Fürstentum Reuß Jüngere Linie
Fürstentum Waldeck
Freie Hansestadt Bremen
Freie und Hansestadt Hamburg
Freie und Hansestadt Lübeck
Reichsland Elsaß-Lothringen

Nur da kann also ein(e) Deutsche(r) eine Staatsangehörigkeit haben. IN einem der Bundesstaaten.

Der Bund wird nicht von der Bundesrepublik verwaltet, sondern von der USA, welche die Beschlagnahme als Schirmherr der UN durchführte.

Schaut mal in die Bayrische Landesverfassung (hier: Artikel 180 Übergangsbestimmungen).

Da die USA und der Vatikan von Zionisten und Jesuiten gesteuert wird, wird die UN und UNO auch von denen gesteuert. Und das sind vorrangig Deutschstämmige (sic!), die sich aus Deutschland vertrieben fühlten und eben nicht den „Nazis“ (besser NaSos) oder deren Abkömmlinge das Land in den Grenzen von 1914 überlassen werden.

Zu beachten für die Verwaltung ist dementsprechend auch:
Art. 25 Grundgesetz (GG)

https://dejure.org/gesetze/GG/25.html
§ 31 (1) BVerfGG:
https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/31.html

Es wird gerne und oft von „dem deutschen Volk“ gesprochen. „Urteile“ und Beschlüsse der Scheinrichter IM System der BRiD „urteilen“ (spätetens) seit dem 22.09.1950 widerrechtlich und bewußt im Rechtsverkehr täuschend „im Namen des Volkes“!

Der Beschluss ist zu unterscheiden von anderen gerichtlichen Entscheidungen, zu denen das Urteil und die Verfügung zählen. Ein Beschluss ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass er keinen Tatbestand (Sachverhalt) und keine Entscheidungsgründe enthält. Er beinhaltet somit nur den Tenor der Entscheidung und ist daher in der Praxis bei Richtern sehr beliebt. Warum das denn nur…?  🙂

In Bezug auf den Namen lese man auch:
§ 12 BGB:

https://dejure.org/gesetze/BGB/12.html
Art. 10 EGBGB:
https://dejure.org/gesetze/EGBGB/10.html

NAME = deutsch = Juristische Person = Staatenloser / Apolide
Familienname = Deutscher = Natürliche Person = (Bundesstaaten) Staatsangehöriger;  IST deutscher Staatsangehöriger

Wer sich zu dem deutschen Volk bekennt, wird wie gehabt von der BRiD-Treuhandverwaltung verwaltet und durch täglich praktizierende Freiwilligkeit (hier: durch Vorzeigen & Aushändigen(!) des Personalausweises, durch das Leisten einer Unterschrift oder durch eine mündliche Bejahung (Annahme eines Angebots) eines Handelsgeschäfts) in deren „GERICHTen  zerlegt und mundgerecht verspeist!

Die Verwaltung ist für den/die  Bundesstaatler nicht zuständig, aufgrund eines anderen Rechtskreises (hier: vorkonstitutionelles Recht vor 1913), da wir uns zu den Deutschen Völkern und Stämmen (innerhalb der 25+1 Bundesstaaten) und der gültigen Verfassung von 1871 bekennen!

Wie wird dies seitens der Verwaltung festgestellt?

Dies geschieht durch das Auslösen eines Verwaltungsaktes. Erst dann nimmt das System Euch auch innerhalb des Systems als Bürger / Natürliche Person wahr.
Dies erfolgt, indem man der Verwaltung (hier: Ausländerbehörde;  Stabsstelle der Alliierten im Landratsamt) per Feststellungsantrag (nur via dem Antrag F/FK und V des BVA, Köln), durch Abgabe seiner Willenserklärung (!) beauftragt für sich selbst festzustellen, dass dem so ist.

Es geht eben nicht um einen Antrag zur deutschen (Verwaltungs-) Staatsangehörigkeit. Wir beauftragen etwas ganz anderes:
https://www.agmiw.org/?p=1499

antrag fDenn, dass die Verwaltung kein Interesse daran hat, dass die Menschen in diesem Land (Personal-deutsch = Einwohner) ihre Rechte in Eigenbestimmung in die Hand nehmen, kann man im Juristischen Wörterbuch (Köbler) nachlesen. Lest auch in älteren Fassungen, da dortselbst alle Nase lang Begriffsdefinitionen umgeschrieben werden.

VolksentscheidHier die Version des Juristischen Wörterbuchs aus dem Jahre 2003 und 2004:

Juristisches Wörterbuch 2003
Köbler Juristisches Wörterbuch-.Aufla
ge

Mehr zum Thema „Einwohner & Bürger“:
https://www.agmiw.org/?p=1487

Immerhin eVolksabstimmungine  ehrliche Aussage der Person BROK, welcher seine Pfründe schwinden sieht: 👿

Das System benötigt immer wieder Eure Zustimmung!

Bei Eingaben Eurerseits oder Zurückweisungen versucht das System dies gerne als Einspruch oder Widerspruch darzustellen.

Dann kommen u.a. solche Sätze in deren Antwortschreiben wie:

„Sie erhalten die Gelegenheit, den unzulässigen Widerspruch zurückzunehmen.“

Wieso denn das, wenn er den „unzulässig“ ist? Das ist er aber keineswegs! 🙂
Denn: Bei Widersprüchen ist die Normenhierarchie der Gesetzgebung einzuhalten – und auch nur dann!

Wichtig: Dieses Schreiben (Angebot!) der Verwaltung ist ein Schreiben nach dem geltenden Handelsrecht (UCC). Es wird eine beliebige Aussage (persönliche Meinung des Bediensteten) getroffen.
Und sofern man als Handelspartner diese Aussage nicht aktiv / beleghaft verneint, gilt das als Zustimmung zu einem Handelsvertrag, der über den Gesetzen steht.
Denn nach bundesdeutscher „angewandter – geltender“ Rechtslage steht nur eine persönliche Vereinbarung (d.h. ein Vertrag zwischen zwei Parteien) über jedes Recht!
rechtsgeschaeftslehre-sonderthema-schweigen-als-willenserklaerung/

WICHTIG: Ein IM System nachgewiesener Deutscher (s.o.) hat vor einem freiwilligen Schiedsgericht der BRiD nichts verloren.

https://dejure.org/gesetze/GVG/15.html
https://dejure.org/gesetze/GVG/16.html
Dies in Verbindung mit:
https://dejure.org/gesetze/GG/101.html
https://dejure.org/gesetze/GG/103.html

Ein Richter der BRiD kann gemäß dem § 9 DRiG nur dann ein Richter sein, wenn er Deutscher „im Sinne des Grundgesetzes“ ist… Also ist diese Person (da ethnisch deutsch) ein Nationalsozialist! Im Volksmund auch „Nazi“ genannt! Ist der für mich zuständig? Ganz sicher nicht!
http://www.gesetze-im-internet.de/drig/

Das GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) wurde bereits am 12.09.1950 aufgehoben. Und „erneut“ mit den Bereinigungsgesetzen!

Das steht auch in den Bundesgesetzblättern (BGBl.). Warum hält sich dann keiner daran? Charmant zu wissen, dass der Eintrag in Bezug auf die Bereinigungsgsetze direkt – also OHNE Abstimmung des Bundestags- u. rats – auf Anweisung aus den USA in den BGBl. eingetragen wurde. Was sagt uns das?

Somit sind zahlreiche „Gesetze“ der BRiD wie z.B. auch das o.e. Richtergesetz (DRiG), das Beurkundungsgesetz (BeurkG), das Einkommensteuergesetz (EStG), die Strafprozeßordnung (StPO), das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) und viele, viele andere „Schein-Normen“ null und nichtig!
Dies in Ermangelung eines „verfassungskonformen“ Wahlrechts längstens seit dem Jahr 1956!
Somit dürften die Politiker weder gewählt noch in den Bundesrat und -tag einziehen! Und ebenso auch gar keine Gesetze und Normen erlassen, da die hierfür notwendige Legitimation nicht besteht! Von direkten und freien Wahlen sind die auch weit entfernt.

https://youtu.be/yVkBw4-PoJY
NS-Gesetzgebung

Siehe ergänzend auch hier:
https://www.agmiw.org/?p=1072
https://www.agmiw.org/?p=1190
www.youtube.com/watch?v=I2Kd0p1r64Y&t=184
https://www.youtube.com/watch?v=yVkBw4-PoJY&feature=youtu.be
https://www.agmiw.org/?p=157

Begibt man sich dort (z.B. [Amts]gericht) freiwillig aufgrund einer (Ein)Ladung dorthin, wird man verlieren, da man sich mit der Juristischen Person MAX MUSTERMANN identisch erklärt hat, den Gerichtssaal (hier: das Schiff) betreten und den Richter (hier: der Kapitän auf seinem Schiff) durch Befolgung von Anweisungen und der Beantwortung von Fragen („Setzen Sie sich!“; „Sind Sie Herr MAX MUSTERMANN?“) anerkannt hat.

Denn die BRiD kann nur mit Juristischen Personen interagieren:

bvgWo kommt diese Juritische Person (u.a. auch) her?

Das Black’s Law Dictionary wurde von Henry Campbell Black gegründet. Die erste Ausgabe erschien 1891, die zweite Ausgabe 1910. Die aktuelle achte Auflage erschien im Jahr 2006.

Im Band 6 auf der Seite 264 der Revised 4th Edition 1968 finden wir folgendes:

“…the full capitalization of the letters of one’s natural name, results in a diminishing or complete loss of legal or citizenship status, wherein one actually becomes a slave or an item of inventory. The method by which the State causes a natural person to “volunteer” himself into slavery, is through forming the entity of legal fiction (name all CAPS).

„… Die volle Großschreibung aller Buchstaben eines natürlichen Names (Max Mustermann zu MAX MUSTERMANN), führt zu einem schrumpfenden oder kompletten Verlust des Rechts- und des Bürgerschaftstatus, wodurch man ein Sklave oder ein Inventar wird. Die Methode, mit der der Staat eine Natürliche Person freiwillig dazu bewegt sich selbst in die Sklaverei zu begeben, wird erreicht über die Erschaffung einer legalen Fiktion, der juritischen Person.

Warum ist das alles so wichtig?

Es geht einerseits um das Gemeinwohl (hier: Wohlfahrtstaat „Deutsche Reich“) in einer originären Gemeinde. Also um den Menschen im Naturrecht. Der Mensch tritt einen Teil seiner „natürlichen“ Rechte zum Wohl der Gemeinschaft (Subsidiarität – kleinste Einheit Familie, Gemeinde) ab, damit diese funktionieren kann.

Und anderseits geht es um die Land-  und Bodenrechte!
https://www.agmiw.org/?p=2904

NAME = Personal-deutsch = Einwohner; vermuteter Besitzer
Familienname = Bundesstaatler = Bürger; Eigentümer durch Beweis
Es geht ebenso um den Wohnsitz nach § 7 BGB (a.F.) und um die Domizilnahme, welcher ein Mensch ohne Land- und Bodenrechte nicht nehmen kann.
https://dejure.org/gesetze/BGB/7.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Domizil

Hierzu benötigt man IM System festgestellt eben nicht die (alltäglichen) Jedermannsrechte, sondern die Eigenschaften und die Rechtstellung als Deutscher!

Beleghafte Land- und Bodenrechte kann man nur als der Eigentümer über die originäre Gemeinde haben.

Wenn diese Ansprüche nicht beantragt werden (z.B. durch Auftrag zur Berichtigung im Grundbuch), so verfällt der Anspruch (n.m.K.n nach Ablauf des 28.10.2017 – 24 Uhr)
Im BGB § 900 wird vom sogenannten „Ersitzen“ geredet.
https://dejure.org/gesetze/BGB/900.html

Als Nachweis benötigt man als nachgewiesener Deutscher:
* den Auszug aus dem Liegenschafts-Kataster mit Beglaubigungsvermerk, korrekter Unterschrift, dem Dienstsiegel
und
* der Gemarkungskarte im Zeitraum möglichst von 1871-1914 (nicht die BRiD-Flurkarte).

Wichtig: Das Grundbuch beim [Amts]gericht unterliegt lediglich dem Glauben bzw. der Vermutung! Und diese Vermutung ersetzt im Streitfall den Beweis. Daher müssen zwingend die Landgemeinden IN den damals gültigen Gemarkungsgrenzen durch den Rechteträger per Nachweis aktiviert werden! Dann liegt man auch in der gesetzlichen Erbfolge, was ein „deutsch“ nicht sein kann.
https://www.agmiw.org/?page_id=829
Daher beim Amtsgericht die Berichtigung im Grundbuch beauftragen!

Land- und Bodenrechte haben nun einmal nur die gesetzlichen Deutschen durch Abstammung gemäß dem RuStAG v. 1913.

Dies im speziellen auf ihren (aktivierten) staatlichen Gemeinden. Alle andern Besitztümer der ethnischen Deutschen verweilen (noch) auf Hoher See (hier: Seerecht; auch der Begriff der „Nation“ stammt daher) oder liegen (immer) noch am MeeresGRUND (Grundgesetz! ^^). Die neuen Siedler (Migranten MIT Staatsangehörgkeit) warten schon darauf die Landnahme (Claim abstecken) anzugehen!

Noch einmal: Den Anspruch darauf hat aber kein Mensch, sondern nur ein nachgewiesener Deutscher mit den bürgerlichen Rechten, der dem Schein-„Staat“ BRiD nicht angehört.

Bodenrechte haben auch nichts mit Gebietsrechten zu tun!

Siehe ergänzend hierzu auch:
https://www.agmiw.org/?p=1383

Frage: In welchem „Staat“ leben wir denn nun?

a. In der Bundesrepublik (in) Deutschland?
Diese wurde von H.D. Genscher 1990 bei der UNO abgemeldet.
➡ https://www.agmiw.org/?page_id=793
b. In GERMANY?

Eine NGO (Nicht-Regierungsorganisation), seitens H.D. Genscher 1990 bei der UNO angemeldet. Auf wessen Weisung?
https://www.youtube.com/watch?v=-PX8Jyp7cRk
c. In Deutschland?
Eine Begriffsdefinition. Auf welcher Landkarte und auf welchem Globus findet man diesen Staat?
d. In dem „Vereinten Wirtschaftsgebiet“?
➡ https://dejure.org/gesetze/GG/133.html
https://www.agmiw.org/?page_id=771
e. In einer US-Kolonie?
f.  Als Staatenlose und bald ohne „Nation“albewusstsein in der EU (= 4.tes Reich; Rechtsnachfolger des 3. Reichs? )? Alsbald als Folge von „Länder“-Separationen?! Und wie ist das nun mit den „Reichsbürgern“?
https://www.youtube.com/watch?v=Q-lcMyEa5tQ&feature=youtu.be
g. Im alleinigen Völkerrechtsubjekt „Deutsches (Kaiser)Reich“ auf deutschem Boden?
h. In einer Matrix? 🙂
i. In einem Treuhandverhältnis? Dies weil nahezu alle Staaten weltweit Firmen sind und es ausschliesslich um den Gewinn geht, den die Personen erwirtschaften?

Fazit:

Entzieht dem System seine Daseinsberechtigung! Verwaltet Euch selbst! Wenn das System niemand mehr zum verwalten hat, was passiert dann?

Warum wohl denken die Regierenden schon laut nach die „Verwaltung“ abzuschaffen. Wer ist schneller? Der Hase oder der Igel?

Wann kommen die Politik-Marionetten mit der Idee um die Ecke, die „Länder“ von der BRiD zu separieren?
https://www.agmiw.org/?p=2389

Wann werden die Bediensteten der Firma Polizei sich nicht mehr strafbar machen durch illegale Handlungen gegenüber gesetzlichen Deutschen? Immer daran denken, dass die Staatshaftung in 1982 aufgehoben wurde! Warum wohl benötigt ein Polizist eine private Diensthaftpflichtversicherung? Der Vorgesetze ist immer aussen vor und wirft den „einfachen“ Polizisten dem System zum Fraß vor. Man erinnere sich an die Urteile zu den „Mauerschützen“ an der damaligen innerdeutschen Grenze. Wurde da etwa der jeweilige Vorgesetze verurteilt oder der einfache Schütze? Eure „persönliche“ Entscheidung, liebe Polizisten!
https://www.agmiw.org/?p=1640

Ergänzend hierzu finden wir gemeinsam – unabhängig von Ideologien wie Exilregierungen, Verwesern, Verfassungsgebenden Versammlungen, Freistaaten, Naturgemeinden u.v.m. – den Weg „Zurück in die Zukunft“, indem wir über die Aktivierung und Organisation der originären Gemeinden die notwendige Rechtstaatlichkeit herstellen.
Seid Euch im klaren darüber, dass sämtliche Gruppierungen seitens des Systems unterwandert sind.

Dies ohne Parteien, Petitionen oder Revolten – friedlich und legitim!
Es liegt an jedem Selbst, ob er sich diesem Land, seinen Völkern, seiner Heimath und Kultur zum Wohle Aller verpflichtet fühlt.

Erreicht unsere Mitmenschen, eure Nachbarn, eure Arbeitskollegen und klärt diese über den Sachverhalt auf.
https://www.agmiw.org/?p=2065

Man darf auch hierbei nicht vergessen, dass es im „Deutsche Reich“ keine wirkliche(n) Einheitslösung(en) geben kann. Sondern es sind eher 25+1 souveräne (Bundes)Staaten mit ca. 76.0000 Gemeinden. Unsere einzige Basis stellt die gültige Verfassung von 1871 dar, den jeweiligen Staatsverfassungen und den entsprechenden Gemeindeordnungen.

DR Gemeinden-ÜbersichtEs gibt es auch eine machbare Lösung IM System über den Artikel 28 (1) letzter Satz und Absatz (2):
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_28.html
https://www.agmiw.org/?p=1524

Wer diese Freiheit haben will, der wird auch darum „kämpfen“ müssen! Geschenkt wird uns nichts! Abholen müssen wir es uns schon selbst!

Ich habe mich für diesen Weg entschieden!

Wie ist es mit DIR? Bist DU dabei? Es würde mich freuen!


Ergänzend hierzu eine Abhandlung von Gerd Peifer:

Wie es möglich war, den Personen-Rechtskreis den Menschen aufzuerlegen und trotz dessen schädigenden Auswirkungen, unerkannt und unbewußt zu praktizieren und Behördenmitarbeiter immer wieder gegen ihre Mitmenschen arbeiten zu lassen:

A) In der Ausbildung wurde durch eine Zertifizierung (mit Abschluß) die Illusion geschaffen, daß die Rechtgrundlagen erschöpfend geschult worden seien.
(Viele Jahre Studium an der falschen Stelle und bestimmte Auslassungen und Halbwahrheiten können schon die Illusion schaffen, daß man studiert hat.)

B) Es wurden und werden wichtigste Ausbildungsinhalte weggelassen, wie z.B.:

– die Grundrechte (keiner der Behördenmitarbeiter kennt diese Grundrechte GG Art. 1-19 und mißbraucht seine Macht und verstößt tagtäglich dagegen ohne zu prüfen, daß sie sogar gegen die Gesetze z.B. das Zitier-Gebot verstoßen haben)
– das Völkerrecht (er weiß nichts über die Völkerrechte, z.B. Art. 25 sagt, die Völkerrechte gehen dem Grundgesetz vor
– die Menschenrechte (unbekannt)
– das Genfer Abkommen (unbekannt – da werden wir ansetzen, denn jeder Mitarbeiter in den Behörden ist verpflichtet, in einer Verpflichtung, sogenannten Obligationen, dieses GA nicht nur zu kennen, sondern sogar bei sich zu führen, wer dagegen verstößt, verstößt gegen das GA und wer das nicht kennt, dieses GA, der kann den Menschen gar nicht erkennen,
der denkt immer, er hätte eine juristische Person oder Objekt vor sich)
– UN-Resolutionen (sie kennen auch die UN-Resolutionen natürlich nicht
und sie kennen auch nicht die Rechtsphilosophischen …)
– Rechtsphilosophische Grundlagen, wie die Vollmachtregel oder der kategorische Imperativ

C) In der Folgezeit wurden weder Grundgesetz, noch Menschenrecht-Resolutionen, noch Genfer Abkommen, noch BGH-, noch BVerfG-Urteile geschult. (Alles immer mit Weisungen, Anweisungen, Erlassen, Präzedenzfällen, Kollegen befragen, Muster, die man in der Schublade hat oder im Computer und Mustertexte und Textbausteine (damit werden Verbrechen ausgeübt aus Gründen …)
Gründe:
– Zeitmangel (weil, ohne die Überprüfung der Rechtsgrundlagen geht natürlich alles viel schneller)
– Personalmangel
Die rechtlichen Anforderungen wurden rechtswidrig durch Weisungen, Erlasse und Verordnungen ersetzt.
So ist die Tatsache zu erklären, daß die meisten Menschen, die ohne eigenen Anruf der Polizei begegnen, spontan Angst haben, zu Unrecht und gegen die Menschenrechte diszipliniert zu werden.

D) Alle berechtigten, unwiderlegbaren und sogar unanfechtbaren
Vermutungen, Hinweise und Beweise von Rechtsforschern, Verfassungs-rechtlern, Strafrechtlern und Menschenrechtsaktivisten darauf, daß
– grundregelbrechende, fehlerhafte Justiz angewendet wird, werden per Reflexreaktion in den Augen der Bediensteten, im Irrtum oder bewußt, als „krude Rechtauffassung“, [als seltsame Weltanschauung] abgewiegelt und lächerlich gemacht, weil unterstellt wird, ein echter Straftäter versuche,
sich mit seiner Kritik am Rechtsystem der Strafverfolgung zu entziehen.
– Gründe:
– Echte Straftäter werden mit denselben nichtigen rechtsverstoßenden Regeln verurteilt und justiert, die auch für NICHT-Straftäter angewendet werden. (damit steht man mit falschen Regeln immer zu Unrecht gemaßregelt unter der Gewalt)
Hierdurch gehen alle Hinweise auf von der Justiz verursachte
Rechtsunsicherheiten, Rechtbrüche und Rechtbeugungen ins
Leere und werden ignoriert, damit überhaupt weiterhin
gegen echte Kriminelle vorgegangen werden kann.
– Viele Straftäter gibt es nur deshalb, weil über 70% der Produktivitäts-ergebnisse an staatlich unterstützte Schwerstkriminelle ausgehändigt werden, (wir kennen das, an Banker, Konzerne, deren Besitzer im Hintergrund, die wir alle gar nicht kennen, wir kennen nur die Politiker, die von ihnen bezahlt werden) worauf bei den Schwächsten Mangel, Neid, Frust, Drogensucht, u.a. entsteht. (auch beliebige Beschaffungs-
kriminalität und dadurch haben wir Straftäter, diese wurden gar nicht als Straftäter geboren) – [das kriminelle und kranke
System hat sie durch Ressourcen-Entzug erst auf diesen
Weg genötigt]
– Immer dann, wenn der Mensch dem Trickbetrug „Personen-Mensch-Identitäts-Mißbrauch“auf die Spur kommt, beachten die
„Weisungstäter“ in den Institutionen weder das Grundgesetz,
noch das Völkerrecht, (noch die Menschenrechte).
– Die Justizorgane werden mißbraucht, die schwerstkriminellen „Staats- Piraten“ (Lobbyisten aller Couleur) vor den Menschen- und Grundrechts-fordernden (Grundrechte-einfordernden, den Grundrechteträgern)zu schützen.
– Dadurch, daß durch rechtswidrige Zerstörung der Gewaltenteilung faktisch nur ein von der Lobby voll kontrolliertes Organ [Ministerium der Justiz, Staatsanwaltschaft, Gerichte, Polizei] agiert, haben wir eine „Mehrfach- Agentenfunktion“ der Behörden.
– Die Behörden dienen ALLEN (diesen Schwerstkriminellen),
nur nicht dem Menschen! ENTGEGENGESETZT ZUR GENFER KONVENTION.
E) Nach der Kapitulation 1945, waren fast ausnahmslos führertreue Reichsbürger des 3. Reichs in Parteien, Ämtern, Gerichten, Finanzämtern weiterhin tätig,
Sollte sich jeder selbst mal Gedanken,wo man lebt und ob es einem wirklich so gut geht,wie man noch glaubt.Wahrscheinlich gehts nur denen gut, die ihr GUT im materiellen Bereich sehen und glauben.