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Der „Verein“ Partei! Kriminalität & Größenwahn im Bundestag? v5.1.

aktualisiert am 31.07.2017

„Ich gebe euch den Rat, mit aller Sorgfalt und Kraft zu meiden: Krankheiten im Körper, in der Seele Verworrenheit, Ausschweifung im Genuss, Uneinigkeit im Hause und im Staate Parteiung.“
Pythagoras von Samos (570 – 500 v. Chr.) griechischer Mathematiker


Und welche Aufregung, welches Gegacker um dieses Windei alle fünf Jahre! Und wie setzt immer sofort die Enttäuschung und der Katzenjammer ein, bis nach fünf Jährlein die Narretei auflebt und so wieder und wieder. Und was sie für Worte haben für dieses feige, inhaltslose, knechtische, überdumme Getue: Wahlschlacht, Wahlsieg, Triumph; es ist, wie wenn sich Affen in einem Zeughaus Ritterrüstungen über das braune Fell gezogen hätten.
/gustav-landauer-von-der-dummheit-und-von-der-wahl-1912/


Gegen die Regierung mit allen Mitteln zu kämpfen ist ja ein Grundrecht und Sport eines jeden Deutschen.

Otto Eduard Leopold Fürst von Bismarck (1815 – 1898),
preußisch-deutscher Staatsmann und 1. Reichskanzler

Quelle: Im deutschen Reichstag, am 8. Mai 1880

Aktueller Buchtip hierzu:
Buch-Volksverraeter-SPD


Ein paar Fragen, welche ihr  jedem BRiD-Politiker stellen solltet:
Fragen an die Parteien
Auf die Antworten darf man gespannt sein…


Lesen, merken, abspeichern…!

http://de.calameo.com/read/003991766cf9f844d26a2


/rucktritt-aller-nicht-versicherten-mitglieder-der-sog-bundesregierung
fortsetzung-zur-versicherungsklarung-der-mitglieder-der-bundesregierung
 Musterschreiben Verfassungsbeschwerde (Word)
Dieses Schreiben an die UN sollte man möglichst aus dem Ausland abschicken…! 🙂


#Bundestagswahl 2017: Selfie mit dem Wahlzettel ist verboten
Hinzugefügt wurde in der neuen Wahlverordnung im § 56 Absatz 2 / Satz 1: „In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
Ergänzt mit, Wähler sind „zurückzuweisen, wenn sie „für den Wahlvorstand erkennbar in der Wahlkabine fotografiert oder gefilmt“ haben.

#Wahl und Fälschung bleiben bitte geheim!


http://www.journalalternativemedien.info/meinungen-kommentare/michael-winkler-wahlen/

/studie-beweist-wahlfaelschung-in-deutschland-keine-ausnahme-sondern-die-regel/


OK fein, dann wollen wir den Herrn Gauck doch mal wörtlich nehmen! 😉
Oder meint er damit nur sich selbst und seinesgleichen? Denkbar wäre es!

Man siehe auch hier:

Bei der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 2150/08 (hier die Rand-Nrn. 49 & 50) kann man nachlesen, welche Art von weitestgehender Meinungsfreiheit absolut zulässig und verfassungsrechtlich geschützt ist. Selbst wenn „gemeint“ werden sollte, das vorhandene System sei abzulehnen.

Mit dem Urteil vom 25. September 2008 (1 BvR 1565/05) urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass „die Bürger rechtlich nicht gehalten sind, die Wertsetzungen der Verfassung persönlich zu teilen. Die Bürger sind grundsätzlich auch frei, grundlegende Wertungen der Verfassung in Frage zu stellen oder die Änderung tragender Prinzipien zu fordern.“
Siehe Urteil Punkt III, Ziffer 3:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2008/09/rk20080915_1bvr156505.html

Die plurale Demokratie des Grundgesetzes vertraut auf die Fähigkeit der Gesamtheit der Bürger, sich mit Kritik an der Verfassung auseinander zu setzen und sie dadurch abzuwehren.  Siehe: BVerfGK 2, 1 (5).

Und warum gibt es dann keine Volksentscheide?
Warum kein „Status quo ante bellum“ in bezug auf den WK I?
Sowie keinen Friedensvertrag zum WK I?
Warum keine alte neue Verfassung (hier die 1871er)?

Fazit des Ganzen? Strafrechtlich relevant ist somit alles, was geeignet ist, die Achtung der Bürger für den Bestand der rechtsstaatlich verfassten Demokratie in der Bundesrepublik auszuhöhlen und zu untergraben.


Wie damals – so auch noch Heute- nichts dazu gelernt…

Wahlberechtigt nach § 12 des BWahlG sind (nur) alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 GG. Also alle Deutschen innerhalb der Grenzen vom 31.12.1937.

Wissen die Menschen in den „östlichen Teilen“ jenseits von Oder und Neiße, daß sie wahlberechtigt sind? 😉

Das BVerfG urteilt mit Beschluß des Zeiten Senats vom 21.10.1987 –2BvR 373/83
„Der Beschwerdeführer hat die deutsche Staatsangehörigkeit weder durch Einbürgerung seitens der Bundesrepublik Deutschland noch unmittelbar kraft des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes, das nach Art. 123 Abs. 1 GG für den Hoheitsbereich der Bundesrepublik Deutschland fortgilt, erworben. Der Umstand, daß dem Beschwerdeführer im Jahre 1970 ein Personalausweis und im Jahre 1972 ein Reisepaß der Bundesrepublik Deutschland erteilt wurde, bewirkte keine Einbürgerung. Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz kennt eine Einbürgerung durch bloße Aushändigung eines deutschen Personalausweises oder Reisepasses nicht.“

Folglich ist nur der Deutscher im Sinne des Art. 116 GG und damit wahlberechtigt, der seine Abstammung nachgewiesen hat und diese in Form eines Staatsangehörigkeitsausweises von deutschen Behörden bestätigt bekommen hat.

Alle BRiD-Gesetze, welche von dem nicht legitimierten Gesetzgeber beschlossen wurden (dies allerspätestens seit 1956) , sind offenkundig ungültig und nichtig. Wer dann trotzdem gesetzwidrig wählen geht, macht sich selbst strafbar:
§ 108a StGB Wählertäuschung
§ 107a StGB Wahlbetrug
§ 132a StGB Amtsanmaßung
§ 81 Hochverrat
bundeswahlgesetz-nichtig.html


Finde den Fehler…! 😆

https://www.tagesschau.de/inland/gruene-urwahl-103.html


Die undemokratische Entstehung der BRiD wird hier in zwei Minuten erklärt. In diesen zwei Minuten, aus seiner Sendung vom 29. 2. 1988 wird klar, weshalb Karl Eduard von Schnitzler von Demagogen so vehement diffamiert wird:


http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13690700.html
/psychopathen-und-geistesschwache-in-der-politik/

Buch: Neurose der Macht von Piero Rocchini (derzeit vergriffen)

Gibt es etwa REICHSBÜRGER IM BUNDESTAG?
www.youtube.com/watch?v=rqnP1rAaKBo&feature=youtu.be


Udo di Fabio: Merkel ist Verfassungsbrecherin!

Das Gutachten ist für Angela Merkel ein Donnerschlag. Der Verfassungsrechtler Udo di Fabio kommt nach juristischer Prüfung der aktuellen Migrationskrise zu einem erschütternden Befund: Die Bundesregierung bricht mit ihrer Weigerung, die Landesgrenzen umfassend zu kontrollieren, eindeutig Verfassungsrecht. In dem Gutachten heißt es: „Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen (…) verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist.“ […]
➡ http://www.theeuropean.de/…/10656-verfahren-gegen-bundeskan…
➡ http://www.pi-news.net/…/udo-di-fabio-merkel-ist-verfassun…/
http://www.tichyseinblick.de/meinungen/drei-verfassungsrichter-gegen-merkel-warum-ist-sie-noch-im-amt/


Wir schreiben das Schicksalsjahr 2017 für die DeutschEN & für diese Welt – nach welcher / wessen Zeitrechnung auch immer…!

Die Politiker-Darsteller in Berlin & in Brüssel ignorieren immer öfter, immer öffentlicher und immer ungenierter, geflissentlich das Votum des Souveräns und fürchten – wohl zurecht –  um ihre unverdienten Pfründe.

Schon einmal darüber nachgedacht, warum die Bundesgesetzblätter (BGBl.) zu Bonn und eben nicht zu Berlin ausgegeben werden?
https://www.agmiw.org/?p=2969

http://www.pravda-tv.com/2017/01/correktiv-org-wird-zur-fake-news-polizei-in-deutschland-auf-facebook-ernannt/

Geschieht der Wille der amtierenden Bundesregierung, so wird sich Deutschland in 2017 Jahr aus dem Kreis der europäischen Demokratien verabschieden. Im Berliner Regierungsviertel werden hektisch Vorbereitungen eines Rechtsbruchs getroffen, den eine eigens dafür zu schaffende Behörde exekutieren soll. Nachdem in der vorigen Woche bereits der SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann verriet, er denke gemeinsam mit seinem CDU-Kollegen über eine „Prüfstellefür die Wahrheit nach, wird nun bekannt, dass man im Bundesinnenministerium mit den Planungen für den Aufbau eines Abwehrzentrums gegen Desinformation begonnen hat. Da müssen diese Personen garnicht so weit gehen. An der eigenen Nase packen würde völlig ausreichen!
abwehrzentrum_gegen_desinformation
facebook_und_fake_news_oder_ein_putsch_mit_ansage

Immerhin, es geht auch (noch) zu Gunsten der Alternativen Medien:
landgericht-berlin-verbietet-deutschlandradio-verbreitung-von-falschmeldung/

Muss man diese Personen an das (Militär)Grundgesetz für die BRD erinnern?

Artikel  5 Abs. (1) GG

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
https://dejure.org/gesetze/GG/5.html

Artikel 20 Abs. (2-4)

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
https://dejure.org/gesetze/GG/20.html

Und erdreisten sich nun analog ihrer NS-Vorgänger mit dem neuen „Gesetz“ gegen sogenannte „fake news“ dem Einfluß der alternativen Medien Herr zu werden. Ein wahrlich vergebliches Unterfangen…! 😉
Oder wann erfolgt die Abschaltung des Internets? 🙂

Wer ist denn der Vater des Gesetzes zur Vermeidung von „fake news“?
Maas schreibt mal wieder ab… obwohl… ein Griff in die NS-Schublade genügt ja völlig…! Denn man siehe hier:

Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen. Vom 20. Dezember 1934.
http://www.documentarchiv.de/ns/heimtuecke.htm

Das die „etablilierten Leitmedien“ längst den Rang der allumfassenden Deutungs- und Meinungshoheit verloren haben, scheint sich nun auch bis in die letzte verkokste Bundestags-Abgeordnetenbank herum gesprochen zu haben.

Ist das so zum lachen? DEUTSCH denkt wohl das wäre Satire!
https://www.youtube.com/watch?time_continue=26&v=YJDAMe3mGkA
 
Die Top Zehn der „Fake News“ 2016
Die Deutungshoheit wackelt

die-deutungshoheit-wackelt/

Da lohnt dann doch mal ein kritischer Blick auf die Begrifflichkeit „PARTEI“.

„Eine politische Partei (lateinisch pars, Genitiv partis ‚Teil‘, ‚Richtung‘) ist ein auf unterschiedliche Weise organisierter Zusammenschluss von Menschen, die innerhalb eines umfassenderen politischen Verbandes (eines Staates o. Ä.) danach streben, möglichst viel politische Mitsprache zu erringen, um ihre eigenen sachlichen oder ideellen Ziele zu verwirklichen und/oder persönliche Vorteile zu erlangen. Wesentlicher Teil des Erringens bzw. Ausübens solcher politischer Macht ist es, Führungspositionen in staatlichen und anderen Institutionen (zum Beispiel Öffentlich-rechtlicher Rundfunk) mit Parteimitgliedern oder der Partei nahestehenden Menschen zu besetzen.“
Quelle: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. § 18.

Eine Partei ist ein „besondererVerein !!!
Eine Partei ist ein nicht rechtsfähiger Verein !!!

Das sich diese Partei-Vereine auch noch die volle Absolution erteilt haben, erkennt man unschwer beim Studium nachfolgender „Gesetze“:

Man siehe hierzu die § 129 StGB Abs. (2) i.V.m. § 37 PartG (Parteiengesetz) i.V.m. § 54 BGB (zzgl. dem § 61 BGB a.F.)

§ 129 – Bildung krimineller Vereinigungen

(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,

  1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,

https://dejure.org/gesetze/StGB/129.html

Wie praktisch aber auch…!
Am Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) kommen diese Politiker damit aber nicht vorbei…!


§ 37 PartG

Nichtanwendbarkeit einer Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuchs
https://dejure.org/gesetze/PartG/37.html


§ 54 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird bei Parteien nicht angewandt.

§ 54 – Nicht rechtsfähige Vereine

Auf Vereine, die nicht rechtsfähig sind, finden die Vorschriften über die Gesellschaft Anwendung. Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines solchen Vereins einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner.
➡ https://dejure.org/gesetze/BGB/54.html


§ 61 BGB a.F. im Vergleich zur neuen Fassung 😉


Ergänzend hierzu zum Verständnis den Artikel 21 GG, Abs. (2):
https://dejure.org/gesetze/GG/21.html
Das ist der Freibbrief der Politiker, um das machen zu können, was sie wollen bzw. sollen…! 👿


Die Politiker im Dienste der Lobbyisten…:


Etwas Philosophie…

Ist sodann der Verein legitim & legitimiert, wenn ca. 50 – 60 Millionen Bundespersonalausweisträger (DEUTSCH) diesem Verein freiwillig beitreten, diese Mitgliedschaft alle 10 Jahre freiwillig durch Annahme / Beatragung eines neuen Personalausweises bestätigen und ergänzend hierzu den Vereins-Vorstand alle vier Jahre neu wählen bzw. ihrer Funktion bestätigen?

Was ist denn dann, wenn sich DeutschE, ihrer Herkunft, Abstammung, Aufgabe und Souveränität bewusst sind, diese Mitgliedschaft durch Proklamation, Vernichtungsauftrag des Bundespersonalausweis und Einleitung des Feststellungsauftrag etc. aufkündigen?

Es sollte Jedem bewusst sein- und werden:
Wer „wählen“ geht hat keine Wahl und wird zum Mit-Täter.
Zu „wählen“ gibt es nichts – ausser den eigenen Untergang!
Ein Souverän gibt seine Stimme nicht ab! Niemals!

Wahlbetrug in der BRD – Wahlhelferin Petra Kaiser berichtet | Bewusst.TV – 20.11.2016
https://www.youtube.com/watch?v=7MbaO9UYmv8
Die letzten 10 Minuten Unfug dieser PERSON darf, sollte, muss man gerne ignorieren.


Die „Alternative“ übt schon fleissig und recht brav angepasst die Raute:

Soll keiner sagen können, er habe davon nichts gewusst.
Denn Wissen ist und bleibt eine Holpflicht.

Wegducken und wegschauen gilt nicht.

Denn es gilt nachwievor:


Die DeutschEN sind dabei ihre Rechte in die eigenen Hände zu legen:

https://www.youtube.com/watch?v=jBjkcZ4dxLM

http://www.juraforum.de/lexikon/gewohnheitsrecht
https://www.agmiw.org/?p=3811


P.S. Für die Mitleser des „Staats- und Verfassungsschutz“:
Der Autor dieses Beitrags nimmt als Parteimitglied der Partei BGZ (Bürgerforum Gerechte Zukunkft) seinen öffentlichen Bildungsauftrag wahr.
Bedenkt bitte, wenn Ihr Maßnahmen gegen festgestellte, gesetzliche DeutschE unternehmt, handelt ihr illegal, grob fahrlässig und vorsätzlich!
Und seid damit- (un)dank der seit 1982 entfallenen Staatshaftung – gemäß den §§ 823, 839 BGB  privat in vollem Umfang haftbar!
Beachtet bitte in diesem Bezug die §§ 113 StGB Abs. 3 und 4…! 🙂



Es gibt keine Wahlen! Also können auch die Stimmen nicht gültig werden. Sachen / Juristische Personen haben übrigens keine Stimmen und handeln daher konkludent.

Das ist eure Hausordnung, wenn ihr euch als „NaZi“ angemeldet habt und den Krieg fortführen wollt (man erkennt euch am Personalstatus und der Glaubhaftmachung deutsch).
https://www.admin.ch/…/19490188/201407180000/0.518.51.pdf

Wer glaubt er hätte in einer Militärverwaltung und deren Gewahrsamsstaat eine Wahl, nenne man den Artikel der Genfer Konvention IV.“

Klaus Schmidt


https://www.youtube.com/watch?v=KEiE6LmYNQk




MEDIALEAKS:
FAKTEN ZU SCHEINDEMOKRATIEN, MANIPULIERTEN MEDIEN UND DEN HÜTERN UNSERES GELDSYSTEMS:
http://www.medialeaks.org/



Wie sah der lybische Staatschef dieses Thema „Partei“?
Man lese und staune!
Muammar al-Gaddafi – Das Grüne Buch:
dasgruenebuch


Gehe zu 98% konform… bis auf die Erläuterungen / Darstellung der Begrifflichkeiten wie z.B. Staats“bürger“ oder „neue“ Verfassung etc.


Ergänzend hierzu die Artikelreihe „Wohin uns nun die Reise führt“ auf dieser Webseite.


http://www.journalalternativemedien.info/meinungen-kommentare/ra-lutz-schaefer-perversitaet-in-seiner-reinsten-form-und-nur-in-der-politik-zu-finden/

Weiterführendes und Quellen:

Zusammenfassung der aktuellen Lage bezüglich der sozialen Ungerechtigkeit mit zahlreichen weiterführenden Quellen:
http://www.gds-news.de/…/soziale-gerechtigkeit-so-koennte-…/

6 unbekannte Wahrheiten über TTIP,  CETA,  ACTA und Co:
https://www.facebook.com/gds.blog/videos/1713326838932105/

Sigmar Gabriel verkauft uns für dumm:
http://www.sueddeutsche.de/…/freihandel-gabriel-zweifelt-an…

Auch Martin Schulz unterstützt Gabriels Bemühungen für CETA:
http://www.spiegel.de/…/ceta-martin-schulz-lobt-handelsvert…

Wie rücksichtslose Konzerne und  Superreiche die Allgemeinheit plündern:
http://www.focus.de/…/steuervermeidung-im-grossen-stil-deut…

Doch auch die Schwarzgelder gehen inzwischen in die zweistellige Billionensumme:
https://www.facebook.com/gds.blog/videos/1727723237492465/

Der große UN-Betrug mit den Flüchtlingen:
http://www.sueddeutsche.de/…/welternaehrungsprogramm-un-kue…

Wie die EU bei diesem Betrug mitmachte:
http://www.welt.de/…/EU-verspricht-Geld-fuer-Fluechtlinge-u…

Das war richtig durchorganisiert:
http://www.heise.de/tp/artikel/46/46094/1.html

Ergänzend:
http://www.unhcr.de/…/warum-fluechtlinge-nach-europa-kommen…

http://www.deutschlandfunk.de/geberkonferenz-syrien-zugesag…

Fluchtursachen selbst schaffen Teil 1:
https://www.facebook.com/gds.blog/videos/1695962210668568/

Fluchtursachen selbst schaffen Teil 2:
https://netzfrauen.org/…/ruecksichtsloses-freihandelsabkom…/

Fluchtursachen selbst schaffen Teil 3:
https://www.facebook.com/gds.blog/videos/1632837716981018/

Fluchtursachen selbst schaffen Teil 4:
https://www.facebook.com/gds.blog/videos/1699549823643140/

Wie die Flüchtlingskrise duch eine virale Gerüchteküche befeuert wurde – sogar der Sender Al-Jazeera spielte mit. Ein Schelm, wer Böses denkt:
https://www.facebook.com/gds.blog/videos/1695689850695804/

Wann und warum wurden wir „staatenlos“? V 1.3.

Vorneweg… staatenlos sind wir Deutschen nur indirekt, da Viele den Nachweis (Glaube & Vermutung ist kein Beweis!) IM System (noch) nicht gestellt haben. Ergänzend hierzu seht auch die Artikel:
Rechtstaatlichkeit – Haben wir eine Verfassung
Einwohner vs. Bürger„.

Die Frage ob wir staatenlos sind, ist relativ leicht zu beantworten, da eine Staatsangehörigkeit von der BRD nicht explizit festgestellt wird. Es gibt auch keine Staatsangehörigkeit „Bundesrepublik Deutschand“.

demmin1Siehe den letzten Satz in dem Schreiben des Landrat v. Demmin.

Die BRiD behandelt Jeden, der in Deutschland geboren ist wie einen Deutschen, siehe auch deren § 3 Abs. (2) StAG.
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/rustag/gesamt.pdf
Die Crux daran ist, dass es juristisch einen Unterschied macht ob man als Deutscher von „deutschen Stellen“ nur als solcher behandelt wird oder ob man gesetzlicher Deutscher ist.

Ein Beispiel:
Man hat zwei Rasierklingen in einem Ölpapier, eine ist scharf, die andere ist stumpf. Weil man nicht genau weiß mit welcher Klinge man sich ggf. ritzt, behandelt man beide Klingen gleich, jedenfalls solange bis man die stumpfe Klinge in Erfahrung gebracht hat.

Die Initiative (Holpflicht!) zur Feststellung seiner Staatsangehörigkeit über den Feststellungsantrag F & V des Bundesverwaltungsamts bleibt also jedem selbst überlassen.
Es stellt sich jedoch die Frage, warum eine Staatsangehörigkeit in „Deutschland“ explizit durch Eigenantrag festgestellt werden muss?

Die Antwort auf diese Frage liefert unsere jüngste Geschichte. Der Status Quo in diesem Land ist der Waffenstillstand seit dem 11.11.1918 mit einer kriegerischen Unterbrechung, die am 08. Mai 1945  durch eine Kapitulation (der Wehrmacht) beendet wurde.

Zudem sind wir immer noch ein besetztes Land, siehe hierzu den Artikel 120 GG und den Artikel 8 des „Zwei-plus-Vier-Vertrags“ (ein Vereintes Deutschland wurde niemals konstituiert!). Soweit so schlecht.

Um zu verstehen, was sich nach dem Putsch am 09.11.1918 und der erzwungenen Abdankung Kaisers Wilhelm II., seit dem 28.11.1918 (verkündet vom Reichskanzler Max von Baden am 9. November 1918!) auf der juristischen Ebene unserer Heimat ereignete, empfehle ich den Artikel 1 der 1871er Verfassung des Deutschen (Kaiser)Reichs zu lesen, welche illegal am 11. 08.1919 durch die Weimarer Reichsverfassung aufgehoben wurde. Zudem sollte man die Artikel 2 und 178 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) lesen.

Verfassung des Deutschen Reichs vom 16. April 1871
I. Bundesgebiet
Art. 1 – Das „Bundesgebiet“ besteht aus den „Staaten“ Preußen mit Lauenburg, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Sachsen-Weimar, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Braunschweig, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Koburg-Gotha, Anhalt, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Waldeck, Reuß älterer Linie, Reuß jüngerer Linie, Schaumburg-Lippe, Lippe, Lübeck, Bremen und Hamburg.

Anmerkung:
[1] Das Herzogtum Lauenburg war nur bis 1876 in Personalunion mit Preußen verbunden. Durch Gesetz, betreffend die Einführung der Verfassung des Deutschen Reichs in Elsaß-Lothringen vom 25.06.1873 traten das Reichsland Elsaß-Lothringen sowie durch Reichsgesetz vom 15.12.1890 Helgoland dem Bundesgebiete des Deutschen Reichs hinzu.

Merke:
Die in Artikel 1 genannten Staaten im Bundesgebiet sind indigene Staatsangehörigkeiten, die bis heute gültig sind.

Merkblatt Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit vom Bundesverwaltungsamt // auf der 3. Seite unten.

Am 11. 08.1919 wurde mit Inkraftsetzung der WRV deren Artikel 178 „wirksam„:
Art. 178 „Die Verfassung des Deutschen Reichs vom 16. April 1871 und das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919 sind aufgehoben.“

Hinweis: Vorsicht Täuschung!
Die richtige Formulierung hätte lauten müssen „Das Gesetz betreffend die Verfassung des Deutschen Reichs vom 16. April 1871 und das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919 sind aufgehoben.“
Damit blieb das Gesetz betreffend die 1871er Verfassung de jure in Kraft, wurde jedoch de facto von der Weimarer Reichsverfassung (WRV) überlagert.

Damit wurden die Deutschen „staatenlos“ und ab diesem Zeitpunkt von den jeweiligen Landesverfassungen überlagert, die ihre Zugehörigkeit zum Deutschen (Kaiser)Reich proklamierten.
Die WRV führte „Länder“ ein, die dem Deutschen Reich in freier Selbstbestimmung beitreten konnten:

Siehe Artikel 2 WRV:
Das „Reichsgebiet“ besteht aus den Gebieten der deutschen „Länder“.

Andere Gebiete können durch Reichsgesetz in das Reich aufgenommen werden, wenn es ihre Bevölkerung kraft des Selbstbestimmungsrechts begehrt.

Beispielsweise die Verfassung des Volksstaates Hessen.
Artikel 1:
“Der Volksstaat Hessen bildet als selbständiges Land einen Bestandteil des Deutschen Reichs.“

Was die 1871er Verfassung von der Weimarer Reichsverfassung grundsätzlich unterscheidet sind die Begriffe „Bundesgebiet“ und „Reichsgebiet“.

In der 1871er Verfassung wird das Bundesgebiet von Staaten gebildet, von welchen die Bürger ihre indigenen Staatsangehörigkeiten erhalten. Bei der Weimarer Reichsverfassung wird das Reichsgebiet von Ländern gebildet, die dem Reich durch freiwilligen Beitritt angehörten. Daraus folgte, dass die Bürger der Weimarer Republik Reichsangehörige waren und nicht wie zuvor Staatsangehörige (siehe Reichsgebiet Art. 2, 7, 82, 112, 137 WRV). Damit lümmelte sich eine Treuhandverwaltung auf kaiserlichem Boden, von welchem die Deutschen Völker (Plural) getrennt wurden.

Bleibt die Frage zu klären welche Reichsangehörigkeit denn nun? Dazu hilft ein Blick in die Gesetzgebung. Beginnen wir vor der Reichsgründung mit dem BuStAG (Bundesstaaten-Staatsangehörigkeitsgesetz) des Norddeutschen Bundes.

BuStAG vom 01. Juni 1870 (BGBl. S. 498)
Gültigkeit: Inland – §1.
Die Bundesangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust.

Der Name des Bundes wurde am 01.01.1871 in Deutsches Reich umbenannt, damit wurde aus der Bundesangehörigkeit de facto die „mittelbareReichsangehörigkeit.

Anmerkung:
Bundesstaatler, welche Bundesangehörige im Norddeutschen Bund waren, wurden Reichsangehörige im Deutschen Reich, das am 01.01.1871 konstituiert wurde. Jeder Bundesstaatler hatte damit die mittelbare Reichsangehörigkeit (Rechtstellung als Deutscher).

Bis zum 31.12.1913 hatten alle Bundesstaatler also auch die mittelbare Reichsangehörigkeit, welche sich am 01.01.1914 mit dem in Kraft treten des neuen RuStAG vom 22.07.1913 wie folgt veränderte:

RuStAG (de facto RoStAG) vom 22. Juli 1913 / Gültigkeit: Inland oder Ausland – § 1.:
Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§ 3-32 Inland) „oder“ die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 33-35 Ausland) besitzt.

Wichtig zu verstehen ist, dass die Reichsangehörigkeit keine Staatsangehörigkeit ist. Das sind zwei paar Schuhe. Die Staatsangehörigkeit kommt aus den Bundesstaaten des German Empire (Kaiserreich), welches so großzügig war den Menschen in den Schutzgebieten (Kolonien) ab dem 01.01.1914 die unmittelbare Reichsangehörigkeit = Rechtsstellung als Deutscher zu verleihen. Die Schutzbedürftigen waren keine Bundesstaatsangehörigen des Deutschen Reiches, sie gehörten mit ihren eigenen Staatsangehörigkeiten z.B. Namibia (Deutsch-Südwest) zum Deutschen Reich, mit der Rechtstellung als Deutscher, aber ohne das Allgemeine Wahlrecht.

Diese Änderung ist erheblich, denn es wurde zwischen dem Inland (Staatsangehörigkeit im Bundesstaat) oder dem Ausland (unmittelbare Reichsangehörigkeit) unterschieden. Fazit entweder gehörte man ins Inland oder ins Ausland.

Ein Deutscher war vor dem 01.01.1914 immer auch ein Reichsangehöriger des Staatenbundes, der sich am 01.01.1871 in Versailles konstituierte. Entweder mittelbar, denn dann war er Bundesstaatler, früher Bundesangehöriger (01.07.1870) oder unmittelbar, dann war er nach § 33 Abs. (1) RuStAG entweder ein Ausländer (z.B. Namibier) im Schutzgebiet oder nach Abs. (2) ein ehemaliger Deutscher.

Die „unmittelbare“ Reichsangehörigkeit unterscheidet sich von den „mittelbaren“ Reichsangehörigkeit = Bundesstaatsangehörigkeit. Erstens durch das fehlende Allgemeine Wahlrecht und zweitens, durch einen exterritorialen Gebietsstand außerhalb des Bundes (der 25+1 Bundes- und Staststaaten), jedoch hatten alle unmittelbaren Reichsangehörigen fern der Heimat, die Rechtstellung als Deutsche.

Ein Deutscher ab dem 01.01.1914 war entweder Inländer (Bundesstaatler) oder Ausländer (unmittelbarer Reichsangehöriger). Die mittelbare Reichsangehörigkeit wurde nach dem neuen RuStAG vom 22. Juli 1913 zum 01.01.1914 abgeschafft.

Die neu geschaffenen deutschen Länder nach Artikel 2 WRV, die dem Deutschen Reich beitreten konnten, waren damit Gebiete, welche die Bundesstaaten handelsrechtlich und nach dem Versailler Vertrag (Gebietsabtretungen), teilidentisch verwalteten, je nach Erwähnung und Abspaltung ihrer Gebiete. Die Länder überlagerten fortan die Staaten. Bildlich gesprochen hatte man eine fiktive juristische Folie unter den Füssen, welche die Länder von den Staaten trennte.
Diese Rechtstellung findet sich in der Weimarer Reichsverfassung der Putschisten im Artikel 110 WRV.:

„Die Staatsangehörigkeit im Reiche und in den Ländern wird nach den Bestimmungen eines Reichsgesetzes erworben und verloren. Jeder Angehörige eines Landes ist zugleich Reichsangehöriger. Jeder Deutsche hat in jedem Lande des Reichs die gleichen Rechte und Pflichten wie die Angehörigen des Landes selbst.“

Damit konnten alle Deutsche in der Weimarer Republik nur unmittelbare Reichsangehörige sein, somit waren sie unbemerkt zu Ausländern im Schutzgebiet geworden.

Auch wenn die Bundesstaaten zur Zeit der Weimarer Republik durch die Erschaffung von Verwaltungsbezirken (Ländern) überlagert wurden, blieb die unmittelbare Reichsangehörigkeit erhalten, durch die Einführung des Artikel 2 WRV, hier: „Beitritt der Länder“.

Die Staaten wurden zu Ländern reduziert um die Haager Landkriegsordnung (Artikel 55) zu unterlaufen, welche das Abtrennen von Staatsgebieten nicht vorsieht, jedoch die Verwaltung und den Nießbrauch besetzter Gebiete regelt.

Der schwarze Tag, der die Menschen des German Empire (1871er) in die Staatenlosigkeit verbannte war in Wahrheit der 11. August 1919, mit Inkrafttreten der WRV durch die de facto Aufhebung des 1871er Staatenbundes, nach Artikel 178 WRV.

Mit der Aufhebung der Staatsgebiete der 1871er wurde auch der Schutz der Haager Landkriegsordnung (HLKO) für die Bundesstaaten obsolet.
Weil aber der Völkerrechtsvertrag (HLKO) von 1907 Bundesstaatsangehörige und Reichsangehörige gleichermaßen schützte, verblieben die RKWII-abdankungsurkunde2eichsangehörigen noch unter dem Schutz der HLKO.

Seit dem 11.11.1918 herrscht nun – bis Heute – Waffenstillstand. Der Versailler Vertrag ist ein handelsrechtlicher Vertrag zum Frieden (Treaty of peace) und kein Friedensvertrag, weil der Kaiser in den Krieg zog und nur der Kaiser oder hilfsweise die Treuhänder der Staatsgewalt, nämlich die Träger der tatsächlichen Gewalt (Souveräne), den Krieg beenden können. (Siehe auch die Abdankungsurkunde Kaiser Wilhelm II. mit Siegelbruch…!!)

Mit der Gleichschaltung der Länder am 05. Februar 1934 durch Adolf Hitler, der die Identität zur Heimat durch die Länder (Kolonien) auflöste, mit der Einführung einer juristischen Fiktion, die fortan als „deutsche Staatsangehörigkeit“ bezeichnet wurde. Damit wurden sämtliche Einzel-Kolonien (Länder) in einer Kolonie zusammengefasst.

Quelle:
Auf Grund des Artikels 5 des Gesetzes über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 (RGBl. I. S. 75) wird folgendes verordnet:

§ 1. (1) Die Staatsangehörigkeit in den deutschen Ländern fällt fort.
(2) Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit).

Zu Abs. (1):
Welche Staatsangehörigkeit? Deutsche Länder waren ungleich Bundesstaaten.
Aus diesem Grund war es richtig den Widerspruch zu beseitigen, denn die Länder (Kolonien) waren juristisch exterritorial zu den Bundesstaaten und konnten deshalb nur die unmittelbare Reichsangehörigkeit repräsentieren.

Zu Abs. (2)
Die Gleichschaltung der Länder zu jener Fiktion der gesamtdeutschen Länder also der “deutsche Staatsangehörigkeit“, fasste die exterritorialen Schutzgebiete (die unmittelbare Reichsangehörigkeit der Länder) zu einem Schutzgebiet, also zu einer Kolonie zusammen, was nichts an der unmittelbaren Reichsangehörigkeit änderte.

Ab dem 05. Februar 1934 stand unter Staatsangehörigkeit im Pass: „Deutsches Reich“. Dies auch als Anmerkung für die „Pass“-Inhaber diverser Organisationen / Geschäftsmodellen.

Mit der Gleichschaltung schob Blondis Herrchen den Deutschen gleich noch eine Statusminderung unter. Die Einführung der Identität „Name“ auf den Ausweisen des Dritten Reiches, minderte den Status der Menschen, die damit zu Firmen wurden, siehe Handelsgesetz § 17 (Name=Firma).

Jene maximale Statusminderung „capitis deminutio maxima“ (Rechtsstand von Sklaven im Römischen Reich) haben wir dem in vielen Kreisen immer noch so hoch geschätzten GröFaZ zu verdanken.

Wer die Identität „Name“ verstehen will, der sollte den § 17 HGB kennen:

Abs. (1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt (ergo Name = Firma).

Wer dieser simplen Logik nicht traut, dem empfehle ich eine öffentliche Gerichtsverhandlung zu besuchen. Es wird immer in der Sache Müller gegen Maier verhandelt. Sind Müller und Maier Sachen? Nein sie sind es nicht, es sind lebende Tote, juristisch behandelt man sie als Sachen, weil sie sich mit der Identität einer juristischen Person als Firma zu erkennen geben, indem sie fest und steif behaupten sie wären identisch mit der Person auf ihrem Ausweis.
Dieses Spiel funktioniert heute noch genauso gut wie seit dem 05. Februar 1934.

Merke:
Firma = Name = Juristische Person.
Die Rechtsfähigkeit einer juristischen Person ist gemindert. Eine juristische Person kann kaufen, verkaufen, erben und vererben, klagen und verklagt werden.
Siehe auch den § 90 BGB – Sache:
Sachen im Sinne dieses Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.

Zudem wurde am 08. Mai 1945 die Kolonie Deutsches Reich von den Siegermächten aufgelöst. Die Firmen (Einwohner) des Deutschen Reichs (III. Reichs) wurden an diesem Tag ausgebürgert und heimatlos, weil ihre koloniale Schutzmacht (Wehrmacht) kapitulierte. Die neue Schutzmacht, die alliierten Siegermächte, beschlagnahmte alles Vermögen, einschließlich aller Firmen (Humankapital), siehe auch SHAEF Gesetz Nr. 52. Artikel I (b).

Mit der Ausbürgerung aus dem Deutschen Reich verloren die Menschen die Reichsangehörigkeit und damit den Schutz der HLKO und der Genfer Konvention (GFK).

Die grausame Konsequenz jener Veränderung trugen z.B. die deutschen Soldaten der Wehrmacht als Kriegsgefangene auf den Rheinwiesen.
http://www.rheinwiesenlager.de/

Eisenhower erklärte dem Roten Kreuz, dass es sich bei den Lagerinsassen nicht um Kriegsgefangene „Prisoners of War“ handelte sondern um „Disarmed Enemy Forces“ entwaffnete feindliche Truppen. Diese Deutschen, lautete sein Befehl, stünden nicht unter dem Schutz der Genfer Konvention und besäßen kein Recht auf Nahrung oder Wasser oder auf medizinische Versorgung.
https://www.youtube.com/watch?v=aLqU_IW7jYQ&index=26&list=PLBxjKg7h5gGjMSF-fN9GXD3OudV-6oA6U

Jene Statusminderung zu einem Sklaven wird von der Bundesrepublik Deutschland bis heute fortgeführt, im Auftrag ihrer Besatzer, siehe „Name“ Bundes-Personalausweis. Erst wer seine Staatsangehörigkeit, per Verwaltungsakt über den Feststellungsantrag F, aus den 26 Bundesstaaten durch Abstammung nachweist, kann den von der BRD gesteuerten gleichgeschalteten Nazi-Dampfer Deutschland verlassen. (Deutschland = Deutsches Reich in den Grenzen vom 31.12.1937, siehe Shaef-Gesetz Nr. 52 Artikel VII 9. (e).)

Daher wird man über den Eintrag im EStA-Register von der Einbürgerungsbehörde eingebürgert (zurück von der Hohen See).

Am 08. Mai 1949 war der Tag der Ausbürgerung.
Erstens aufgrund der Auflösung jener Kolonie Deutsches Reich, durch die Siegermächte,
Zweitens durch das „Vereinigte Wirtschaftsgebiet“ aus dem am 23. Mai 1949 mit in Inkraftsetzung des Grundgesetzes. Die Treuhandverwaltung Bundesrepublik Deutschland entstand.

Merke:
Auf dem Bundespersonalausweis steht Bundesrepublik Deutschland und nicht Deutsches Reich und auch nicht Deutschland, das gleichbedeutend ist, mit dem Deutschen Reich in den Grenzen vom 31.12.1937. Seither steht unter Staatsangehörigkeit: DEUTSCH.

Die in der BRD fortgeführte Statusminderung kann jeder am Beispiel des § 248 BGB im täglichen Leben messen.
https://dejure.org/gesetze/BGB/248.html
Dieser Paragraf unseres Bürgerlichen Gesetzbuches verbietet seit dem in Kraft treten des BGB im Jahr 1900 den Zinseszins.
Wie aber jeder weiß, mauscheln die Bankster trotzdem mit dem Zinseszins. Sei es bei der Einräumung eines Dispos oder mit der Gewährung eines Kredites oder mit einer Hypothek. Wie ist das möglich?
Antwort: Indem man einen Personalausweis vorzeigt!
Ein DEUTSCH ist im Handelsrecht, weil er sich zu der Identität seiner Firma bekennt, ausgewiesen unter Name. Eine Firma, die zugehörig ist zu dem Kollateral DEUTSCH ist deshalb von Natürlichen Personen, die Deutsche sind zu unterscheiden.
https://www.agmiw.org/?p=2598

Zudem gelten keine Gesetze und Verordnungen in Deutschland jemals für einen DEUTSCH. Gesetze hierzulande gelten aber für Deutsche, die eine Bundesstaatsangehörigkeit oder die Reichsangehörigkeit nachweisen können, siehe § 1 RuStAG.

Die völkische Eigenschaft DEUTSCH, die einen sprachlichen Bezug zu einer Volksgruppe ausdrückt, wurde als fiktive Staatsangehörigkeit in den Personalausweisen der BRD übernommen, damit wurden die Menschen bis heute getäuscht, denn selbst die fiktiv geschaffenen Staatsangehörigkeiten in den deutschen Länder der Weimarer Republik, vor der Statusminderung zur Sache, sicherten den Menschen wenigsten ihre unmittelbare Reichsangehörigkeit (und damit den Schutz der HLKO) durch ihre (kolonialen) Landesverfassungen.

Mit der Vergabe von Zunamen, auf den Pässen der Weimarer Republik, anstelle der Familiennamen, wurde bereits ein Zwitter geschaffen, dies zur Aufweichung des Personenstandes. Einer Metamorphose gleich, konnte sich über diese Entwicklungsstufe der Name entfalten, der unter der Naziherrschaft ab dem 05.02.1934 auf den Ausweisen des Deutschen Reichs prangte.

Die Firma nach § 17 HGB war geboren und ist bis heute die Identität der Sache. Die Steigerung dieser Entrechtung war die Einführung von DEUTSCH als Staatsangehörigkeit in der Bundesrepublik Deutschland, ein Platzhalter für einen heimatlosen Ausländer, genauer Niemandsländer oder Apolide gleicher Muttersprache.

Ein DEUTSCH hingegen hat weder einen Bezug zum Grundesetz (GG) noch zur WRV oder zu einer Landesverfassung und damit weder zu einer Reichsangehörigkeit noch zu einer Staatsangehörigkeit.

Bundespersonal = juristische Personen, können sich deshalb niemals auf den Schutz der Haager Landkriegsordnung, auf die Genfer Konvention, auf die EU-Menschenrechtskonvention oder auf das Grundgesetz (siehe Artikel 19 Abs. 3 GG) berufen, weil dem Bundespersonal die Bundesstaatsangehörigkeit oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit fehlt und weil Bundespersonal statusgeminderte bewegliche Sachen sind.

Ist man jedoch Inhaber eines Staatsangehörigkeitsausweises, trägt man die Identität Deutsche(r).
Damit ist man dann zurück im Spiel und dann ist Schluss mit lustig für Firmen wie beispielsweise Mauschel & Söhne Co. KG:
Was einer der Gründe ist warum ein erbarmungsloser Informationskrieg gegen den Gelben Schein im Internet geführt wird.

Wichtig! Nur Deutsche sind grundrechtsfähig bzw. können Grundrecstag-vermutung_Ascahffenbrughteträger sein. Mit dem Grundgesetz leitet man z. B. über den Art. 25 GG seine Völkerrechte ab usw.
Für die DEUTSCH gestaltet sich das einfacher, die leiten ihre sechs Rechte aus ihrem Name(n) ab.
(Eine juristische Person kann kaufen, verkaufen, erben, vererben, klagen und verklagt werden.)

Glücklicherweise ist im Freistaat Bayern die Welt noch halbwegs in Ordnung. Auf der Internetseite informiert z.B. die Stadt Aschaffenburg ihre „Bürger“ durch den folgenden Text – siehe Bild…

Für die Feststellung der „deutschen Staatsangehörigkeit“ nach GG 16 & 116 (1) kann ein Staatsangehörigkeitsausweis beantragt werden.

Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Die“ deutsche Staatsangehörigkeit“ wird durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen.

Anmerkung:
Wer seinen Personenstand durch die sprachliche Kennzeichnung zu der Volksgruppe DEUTSCH begründet, begreift die Tragweite der Information auf der Internetseite der Stadt Aschaffenburg. (Siehe Personalausweis in Verbindung mit einem juristischen Wörterbuch.)

Wer seinen Personenstand ändern will, kann das in zwei Schritten erledigen.

I. (Reichsangehörigkeit) und II. (Bundesstaatsangehörigkeit)

I. Reichsangehörigkeit
1. Man lässt seine Reichsgehörigkeit = „deutsche Staatsangehörigkeit“ von der Besatzerverwaltung BRD feststellen. Als Ergebnis stellt die BRD einen Staatsangehörigkeitsausweis aus, welcher die Identität der Natürlichen Person dokumentiert (Familienname)
2. Auf dem Ausweis steht dass man Deutsche(r) ist.
3. Seine Bundsstaatsangehörigkeit erklärt man der BRD unter dem Punkt 4.2 im BVA-Feststellungsnatrag durch Abstammung bis zu dem Vorfahren, der vor dem 01.01.1914 geboren ist.
Das ist der Groß- oder Urgroßvater, der als freier Mensch im Status quo ante Bellum lebte.

II. Bundesstaatsangehörigkeit
Kraft seiner zurück erhaltenen Bürgerrechte als Deutsche(r), gilt der erste Titel des BGB.
Nach § 1 BGB erkennt man kraft seiner vollen Rechtsfähigkeit seine Heimatverfassung aus seinem Bundesstaat an und die 1871er Verfassung und steht damit als Bundesstaatsangehöriger unter dem Schutz der HLKO und unter dem Schutz der Genfer Konvention, etc.

Die Rechtsgrundlagen sind Artikel 5 Abs. (1) Satz 2 EGBGB
„Die Rechtstellung als Deutscher geht vor“ i.V.m. Artikel 50 EGBGB „Die Vorschriften der Reichsgesetze bleiben in Kraft.“
EGBGB

Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 33 bis 35) besitzt.
Nun wird der freie Wille öffentlich unter Zeugen mittels einer Personenstanderklärung verkündet und bei einem Notar durch Unterschriftsbeglaubigung bestätigt und fertig ist der Schutzbrief.

Merke: Nur mit einer Personenstandserklärung (PEK) und der Ableitung über seine Vorfahren bis vor 1914, kommt man zurück zu seiner indigenen Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat. (Eine Ausfertigung der PEK wird an das Geburtsstandesamt geschickt.)
https://www.agmiw.org/?page_id=1265

Sollte die Justiz der BRD, die Personenstandserklärung ignorieren, dann kann man wegen Verletzung des Artikel 101 GG direkt Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Siehe Artikel 93 Abs. (1) 4a GG und/oder man stellt Strafantrag mit Strafverfolgung beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag.
https://www.agmiw.org/?p=2463

Begründet wird eine solche Verfassungsbeschwerde oder ein Strafantrag mit folgender Logikkette:

1. Der Beschwerdeführer ist Deutscher und damit Grundrechteträger.
2. Die Natürliche Person gehört nicht der BRD an, siehe Personenstanderklärung.
3. Nach Artikel 7 Abs. (1) EGBGB: Die Rechtsfähigkeit und die Geschäftsfähigkeit einer Person unterliegen dem Recht des Staates, dem die Person angehört.
4. Nach Artikel 10 Abs. (1) EGBGB: Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört. (Aber nicht der Familienname.)
5. Nach Artikel 43 Abs. (1) EGBGB: (1) Rechte an einer Sache unterliegen dem Recht des Staates, in dem sich die Sache befindet.

Wenn also die Rechtsfähigkeit, die Geschäftsfähigkeit, der Name und die Sache einer Person, nicht der BRD angehören, wieso kann dann die Verwaltung BRD in diese Rechte eingreifen?

Sollte dieses Firmenkonstrukt BRD diese Rechte verletzen, dann haften die handelnden Personen persönlich:

Papst Franziskus hat mit dem Motu Proprio vom 11.07.2013 die Immunität aller Richter, Staatsanwälte und Justizangestellte aufgehoben, die im Rechtskreis des Römischen Rechtes wirken. Die Einhaltung dieses Motu Proprio obliegt dem International Criminal Court (ICC mit Sitz in Den Haag).
Quelle Wikipedia:
Das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (in der Schweiz und Liechtenstein Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, oft auch nur als Rom-Statut bezeichnet) ist die vertragliche Grundlage des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) mit Sitz in Den Haag.

So liebe Mitstreiter macht euch an die Arbeit, es gibt viel zu tun.

Zusammenfassung:
Die eigentliche Ausbürgerung, also der Verlust der Staatsangehörigkeit, fand am 11.08.1919 statt, durch das Einrichten von Ländern, zudem wurde am 05.02.1934 mit der Einführung „Name“ die Natürlichen Person (Familienname) abgeschafft und die Statusminderung der Menschen zu einer Juristischen Person (Sache) eingeführt, welche General Eisenhauer dazu ermächtigte legalen Völkermord an Deutschen Soldaten zu vollstrecken. Das ist das gleiche Prinzip wie es von der Bundesrepublik Deutschland bis heute fortgesetzt wird, die jedem Menschen in der BRD die Identität einer Firma durch den Name vergibt.

Das führen eines Personalausweises ist eine freiwillige Statusminderung zur Sache, die nach § 3 StAG gleich behandelt wird wie ein Staatsangehöriger im Inland. Tatsächlich ist aber jeder Personalausweisinhaber ein heimatloser Ausländer, genauer betrachtet (nur) ein Niemandsländer, ein Staatenloser und fein ausgedrückt ein Apolide.

Deutsche nach 116 (1) GG sind unmittelbare Reichsangehörige mit einer Ableitung bis 1950 bzw. bis maximal zurück auf den 01.01.1938 / Germany.
(Deutschland ist das Gebiet des Deutschen Reichs im Gebietsstand vom 31.12.1937).
Bundesstaatler sind Deutsche nach 116 (1) GG vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, das ist das nach Artikel 50 EGBGB akkreditierte RuStAG, mit der Ableitung der Abstammung bis vor den 01.01.1914 ins German Empire.

In Deutschland (Gebietsstand 31.12.1937), kann es nach (jus solis) deshalb nur unmittelbare Reichsangehörige geben. Staatsangehöriger mit festem Boden unter den Füßen wird man durch Ableitung (jus sanguinis) ins Deutsche Reich oder in die k. u. k. Doppelmonarchie Österreichisch-Ungarische Monarchie.

Das Merkblatt zur Feststellung der Staatsangehörigkeit des Bundesverwaltungsamtes enthält dazu einen Hinweis auf Seite drei unten. Daher ist es so wichtig von Angehörigen abzuleiten, die vor dem 01.01.1914 geboren sind.

Der Grund ist auch logisch, denn das Deutsche Reich wurde am 01.08.1914 als Bündnispartner der Donaumonarchie in den I. WK gezogen, damit stand das Kaiserreich im Jahr 1914 juristisch unter Zwang. Souverän war das Kaiserreich im Status quo ante somit bis zum 31.12.1913.

Nur Natürliche Personen können Staatsangehörige bzw. Reichsangehörige sein, was die Bundesrepublik für die über den GG 116 (1) im Sinne des GG (Ableitung bis 01.01.1938) der unmittelbaren Reichangehörigkeit gleichsetzt.

Bundesstaatler sind aber vorbehaltlich anderweitiger Gesetzgebung Deutsche nach Abstammung also vor 1914, damit haben wir eine echte Staatsangehörigkeit, nämlich die Bundesstaatsangehörigkeit, welcher die BRD nicht widerspricht.

Siehe auch § 151 BGB Annahme ohne Erklärung.
https://dejure.org/gesetze/BGB/151.html

Mit dem Staatsangehörigkeitsausweis bekommt man eine neue Identität, die sich durch den Familienname(n) ausdrückt.

Man ist Natürliche Person und man ist Deutsche(r).

Die Ableitung sieht man dem Gelben Schein nicht an. Wichtig ist jedoch, dass die BRiD den Antrag mit allen Urkunden angenommen hat.
Auskunft – Positivbescheinigng –  über die richtige Ableitung erteilt dann das EStA-Register (Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten) welches unter Erwerbsgrund den Eintrag „Geburt (Abstammung), § 4 Abs. 1 (Ru)StAG“ beauskunftet. Bei den unmittelbar Reichsangehörigen wird der Erwerbsgrund nach StAG vermerkt.

Nach dem Krieg haben die Besatzer, vertreten durch ihre Treuhandverwaltung BRD, mittels dem Vorschaltgesetz § 2 Abs. (1) AufenthG) das Geburtsprinzip (jus solis) unterdrückt.
https://dejure.org/gesetze/AufenthG/2.html

Jetzt handeln und die Galeere BRiD verlassen durch die Feststellung seiner Staatsangehörigkeit.

PS: Der Staatsangehörigkeitsausweis ersetzt den Personalausweis. Mit dem Reisepass erhält man einen Passierschein mit dem man in den Gewahrsamstaat (Reservat) rein- und wieder rauskommt. Aber man weist sich nicht mehr als Apolide aus, weil man seinen Personalausweis der BRD zurück gibt. Aufgrund der Änderung seiner Identität ist man dazu verpflichtet, siehe §§ 27, 28, 29 PAuswG. Siehe hierzu den Handlungsleitfaden auf dieser Seite.

Kommentar:
Wer diesen Artikel gelesen hat versteht nun, warum es so verdammt gefährlich ist was Rüdiger Hoffmann, alias Rüdiger Klasen treibt. Er zündelt an einer Bombe, an einem Blindgänger, der uns seit 1919 bedroht. Die WRV, die man durch Selbstermächtigung einsetzte wurde niemals vom Deutschen Volk angenommen. (Die Wahl zu einer Nationalversammlung ist noch nicht die Annahme einer Verfassung.) Was für ein Glück, dass es kein Volksentscheid gibt in Nazi-Deutschland, denn wenn diese getäuschten Menschen (Einwohner der BRD) tatsächlich die WRV annehmen würden, dann wäre der Boden für alle Zeiten weg und damit unsere indigenen Staatsangehörigkeiten. Also bitte genau aufpassen was eurer Nebenmann (Frau) macht.

Anhang / Begriffe:

Deutsch (völkisch) – Quelle Köbler:
Ist die Bezeichnung, die einen Bezug zu der besonderen, vor allem durch die eigene Sprache gekennzeichneten Volksgruppe der Deutschen im Gegensatz zu andern Völkern ausdrückt.

Reichsdeutsche – Quelle Köbler:
Ist (zwischen 1918 und 1945) der innerhalb der Grenzen des (zweiten) Deutschen Reichs lebende Deutsche im Gegensatz zum Auslandsdeutschen und Volksdeutschen.

Volksdeutsche – Quelle Köbler:
Volksdeutscher war (zwischen 1918 und 1945) der Deutsche fremder Staatsangehörigkeit.

Sofern Personen deutscher Volkszugehörigkeit ohne deutsche Staatsangehörigkeit ihre angestammte Heimat außerhalb Deutschlands haben, werden sie vereinzelt, etwa von „Volksdeutschen Landsmannschaften“, auch als Volksdeutsche bezeichnet.

Auslandsdeutschen – Quelle Juraforum:
Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die ins Ausland gezogen sind, werden oft als Auslandsdeutsche bezeichnet. Auslandsdeutsche haben im Unterschied zu Volksdeutschen die deutsche Staatsangehörigkeit, während das Ausland nicht ihre angestammte, sondern nur gewählte Heimat ist.

Statusdeutsche – Quelle Juraforum:
Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit.

Als „Statusdeutsche“ werden Personen bezeichnet, welche in das Gebiet des Deutschen Reichs seit dem 01.01.1938 aufgenommen worden sind, sowie deren Nachkommen. Voraussetzung für diese Bezeichnung ist jedoch, dass diese Menschen die deutsche Volkszugehörigkeit besitzen. Gemäß § 6 BVFG (Bundesvertriebenengesetz) wird derjenige als Deutscher Volkszugehöriger angesehen, der sich in seiner Heimat zum Deutschen Volkstum bekannt hat, und dessen Bekenntnis sich durch Abstammung, Erziehung, Kultur oder Sprache beweisen lässt. Statusdeutsche besaßen in früheren Zeiten keine Deutsche Staatsbürgerschaft, jedoch hatten sie dieselben Rechte und Pflichten inne, die gemäß dem Grundgesetz einem Deutschen Staatsangehörigen zustehen. Im Zuge der Neuregelung des Staatsangehörigenrechts zum 01.08.1999 erhielten alle Statusdeutschen die deutsche Staatsbürgerschaft.

Das deutsche Recht kennt verschiedene Begriffe des „Deutschen“.

Im Sprachgebrauch des Grundgesetzes sind nach Art. 116 nicht nur die Deutschen Staatsangehörigen, sondern auch diejenigen, die ihre Abstammung unter bestimmten Umständen von deutschen Vorfahren nachweisen können (Statusdeutsche). Das ist etwa für die Grundrechtsberechtigung bei den deutschen Grundrechten von Bedeutung. Dagegen ist „Deutscher“ im Sinne des Staatsangehörigkeitsgesetzes, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (§ 1 StAG).
Quelle: http://www.juraforum.de/lexikon/statusdeutsche

Kleiner Scherz am Rande. Am 06. Juni 2015 hatte Herr Dr. Gregor Gysi (Partei Die Linke) das Motto ausgerufen „Schöner Leben ohne Nazis“. Zitat Gysi: „Und dann gibt’s ja noch was. Jedes Jahr sterben mehr Deutsche als geboren werden, das liegt zum Glück daran, dass die Nazis sich auch nicht besonders vervielfältigen.“
Quelle: YouTube https://www.youtube.com/watch?v=s9d87JjYHuk

Sicher ist, dass der Hauptbelastungszeuge Herr Dr. Gregor Gysi, der Deutsche mit Nazis gleichsetzt, einen Denkfehler macht; denn Deutsche nach Abstammung, vor 1914, sind entnazifizierte Staatsbürger des German Empire, somit verbleiben im Deutschland von 1937 überwiegend Volksdeutsche Einwohner unter dem Branding DEUTSCH, die noch nicht entnazifiziert sind.

Gastbeitrag von „magnus molasky“ / edit markus

++++

Disselhoff Thomas-Peter:
Vor dem Feststellungsantrag (Wir beantragen damit eben keine Staatsangehörigkeit!) sind Wir bestenfalls vermutete deutsche Staatsangehörige (i.S der StAG = als reine Verwaltungsstaatsangehörigkeit Artikel 116 Abs. 1 GG und eben auch nicht i.S. einer echten Staatlichen Staatsangehörigkeit/ siehe und beachte die vorgenommenen illegalen und ilegitimen Umdeutungen, seit dem RuStAG 1913 Gesetzeserlass während Unserer Geschichte) damit ist man bestenfalls „Einwohner“ und wird von einer eingerichteten Treuhandverwaltung der Alliierten beglückt! Dies geschieht um die Schutzbestimmungen der Haager Landkriegsordnung etc. für Deutsche mittelbare Reichsangehörige, als Bundesstaatenangehörige (Artikel 116 Abs. 1, zweiter Halbsatz „vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung = RuStAG 1913!!!) gegenüber dem DEUTSCH n i c h t anwenden zu müssen!!! Mit anderen Worten der nicht nachgewiesene Deutsche ist DEUTSCH und damit ein Zivilinternierter in einem von fremden Millitär besetzten Gebiet. Diese Behandlung und Betrachtungsweise entspricht exakt denen der Wehrmachtsangehörigen denen man auch gegenüber keinerlei Schutzrechte hat gelten lassen, weil Sie auf Befehl eben als sog. DEF Disarmed Enemy Forces galten und weiter gelten siehe Status BW! Und dies ist auch und gerade auf den Putsch vom 09.11.1918 zurückzuführen der weder von DEUTSCH noch von den Allierten oder Onkel Ady oder sonst wem je geheilt werden konnte. Denn nach diesem Datum wurde alles ein Geschäft/ Firma und verlor die ehemalige echte Staatlichkeit! Nur die, die Ihre Abstammung (nach staatlichem und hoheitlichem Rechtsanspruch gemäß RuStAG) nachgewiesen haben, können dies überhaupt, denn sie gehören damit zum deutschen Indigenat, besitzen die Vollen Rechte als Grundrechteträger unterliegen den Schutzbestimmungen der Haager Landkriegsordnung und besitzen eine Staatsrechtliche im Völkerrecht verankerte echte Staatsangehörigkeit und damit ist man nunmal Bürger!!! Aus Sicht der eingesetzten Feindverwaltung BRD ist es nun so, das Wir nach erfolgter und bestätigter Staatsangehörigkeit nach originärem RuStAG „Ausländer mit Staatsangehörigkeit“ sind und Unsere Rechte und Ansprüche damit konträr und diametral denen der BRiD Treuhandverwaltung gegenüber stehen! Wenn man dann noch zeigt das man es verstanden hat kommt das einer Kriegserklärung gegenüber der BRD Zwangsverwaltung gleich. Daher bekämpft man Uns auch so vehement.

 

Deutschland schafft sich freiwillig ab! V3.5.

aktualisiert am 22.07.2018

In einem sogenannten “Leitfaden” offenbart die Friedrich-Ebert-Stiftung eine Agenda der Bundesregierung zur Abschaffung Deutschlands. Die Bundesrepublik soll zu einer multikulturellen Siedlungsregion in der Mitte Europas werden. Von den sogenannten” Deutschen” wird nicht viel übrig bleiben.
Die Autoren von „Leitbild und Agenda für die Einwanderungsgesellschaft“ haben unter dem Vorsitz von Aydan Özoguz, Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, die totale Auflösung Deutschlands beschlossen. Sie wollen Deutschland umbauen und zwar bis zur Unkenntlichkeit!
Einwanderung wird als ein schicksalsartiger „Prozess“ dargestellt und Deutschland wäre schon immer Einwanderungsland gewesen. Doch in der Agenda zur Abschaffung Deutschlands geht es nicht um europäische Migration, sondern um eine systematische Masseneinwanderung aus dem arabischen und afrikanischen Raum.
Der Begriff „Leitbild“ soll die deutsche Leitkultur ersetzen. Damit die Bürger ihre eigene Abschaffung akzeptieren, soll es Umerziehungsmaßnahmen geben. Außerdem sollen Quoten für Migranten in Unternehmen und Institutionen eingeführt werden. Arbeitnehmer sollen in ihrer “interkulturellen Kompetenz” gestärkt und für “Diskriminierungen” sensibilisiert werden.


BERLIN taz | Endlich! Super! Wunderbar! Was im vergangenen Jahr noch als Gerücht die Runde machte, ist nun wissenschaftlich (so mit Zahlen und Daten) und amtlich (so mit Stempel und Siegel) erwiesen: Deutschland schafft sich ab!

Nur 16,5 Prozent der 81 Millionen Deutschen, so hat das Statistische Bundesamt ermittelt, sind unter 18 Jahre alt, nirgends in Europa ist der Anteil der Minderjährigen derart niedrig. Auf je 1.000 Einwohner kommen nur noch 8,3 Geburten – auch das der geringste Wert in Europa.

Besonders erfreulich: Die Einwanderer, die jahrelang die Geburtenziffern künstlich hochgehalten haben, verweigern sich nicht länger der Integration und leisten ihren (freilich noch steigerungsfähigen) Beitrag zum Deutschensterben.
http://www.taz.de/!5114887/

Ist das nicht Volksverhetzung gemäß § 130 StGB?


In Baden-Württemberg wird das Grundbuchwesen reformiert.  13 neu eingerichtete zentrale Grundbuchämter sollen die 654 Grundbuchämter der Gemeinden ersetzen, die bis 2018 nach und nach abgeschafft werden. Der Katzenjammer in den Gemeinden ist zum Teil groß. Protestaktionen kommen allerdings viel zu spät. Die Umstellung wurde über Jahre vorbereitet. Die gesetzlichen Grundlagen wurden bereits in 2010 geschaffen.
.ruby-erbrecht.de/webEdition


Diafd1e AfD wird von den Medien nach oben gepuscht und der Protestwähler freut sich… er hat ja nun wieder ein Ventil…

… das diese Partei – wie alle anderen auchvom System installiert und betreut wird, bemerkt wohl auch Niemand im Land der „Brot und Spiele“…
/schizophrenie-debilismus-im-bundestag-der-verein-partei/
/die-afd-freimaurer-connection/
Die Scheinopposition der Systempartei AfD (WORD)
/2016/03/10/die-afd-freimaurer-connection/

… was wäre denn, wenn im Jahr 2017 (wie zeitlich passend und so praktisch!!) über 75% der „Wahlberechtigten“ tatsächlich zur Urne schafd2reiten würden…?

Politik-Marionetten wie Herr Seehofer befürworten immer öfters den „Volksentscheid“…

Nun, mit dieser [illegalen] „Wahl“ wäre durchaus völkerrechtskonform dieses Staats-Konstrukt durch den „Bürger“ mehrheitlich bestätigt… ein [neuer] Staat wäre geboren… dem Schlafmichel sei (un)dank…

… das damit einhergehend auch der Anspruch auf die Bodenrechte nächstes Jahr entfällt… dies steht auf eine anderen Blatt… die Neusiedler werden es ab dem Jahr 2018 schon richten…

… wohl dem, der sich um die Aktivierung und Organisation seiner originären Gemeinde gekümmert hat…


Für angehende & bekennende Republikaner:

Der sogenannte „Freistaat Preußen“ wettert vermehrt gegen den Feststellungsantrag & dem „Gelben Schein“. Dieser soll zurück gegeben werden (und somit auch die deutsche Verwaltungs-StAG). Dies ist jedoch nach dem § 18 StAG nicht möglich, da man hierzu zuerst die Staatsangehörigkeit in einem (anderen) Staat (nicht Land!) nachweisen muß.
/quo-vadis-freistaat-preussen

Wer sich von diesen Republikanern verführen lassen möchte, um sich erneut verwalten zu lassen, um einen tollen Ausweis zu bekommen und um weniger Steuern bezahlen zu müssen, der möge das tun.

Auch wichtig zu wissen ist, dass diese BRiD-gesteuerte Vereinigung damit den Menschen ihre Bundesstaaten-StAG abnehmen möchte. Dies geht ja nur, wenn man dies freiwillig tut! Jeder Deutsche hat von Geburt an die Bundesstaaten-StAG. Nur eben nicht IM System nachgewiesen! Diesen Nachweis führt man (ausschließlich) über den Feststellungsantrag F des Bundesverwaltungsamts in Köln (BVA).
/mythen-und-begrifflichkeiten-zum-gelben-schein/

Nun kommen diese „Freistaatler“ daher, reorganisieren mit abstrusen Ab- und Herleitungen (via dem Umschreiben der bisherigen Verfassungen der Bundesstaaten) adhoc die kompletten Bundesstaaten und fordern die Menschen auf den Nachweis („Gelber Schein„) wieder rückgängig zu machen.


Ebenso sollte man wissen, dass die BRiD-Bundesländer längst eigene Landesverfassungen aufgesetzt haben, welche eh noch keiner gelesen hat und auch wohl  jemals lesen wird!

Wenn dann die BRiD aufhört die Zivilinternierten zu verwalten bzw. den unzufriedenen Menschen in Aussicht stellt, durch die freiwillige Annahme der jeweiligen Landesverfassungen (i.V.m. dem GG 146) die BRiD „verlassen“ zu können… was wird wohl passieren?

Ja, die Menschen werden diesen neuen Weg in die „Freiheit“ mit Freuden annehmen. Und Sie werden sich über diesen charmanten Umweg – über diese neuen Landesverfassungen – in die Zwangsmitgliedschaft der EU (hier: BRiD 2.0; 4.tes Reich) verfrachten lassen.

Das deren Gesetze (z.B. der Lissabon-Vertrag) nur der NWO dienen, sollte Jedem mehr als nur bewusst sein.

Und wann könnte dieses Szenario greifen? Wohl schneller als man denkt!

Denn siehe auch hier:
von-der-leyen-plant-aufloesung-staatlicher-verwaltung-berlin-im-schatten-von-ttip/

Oder auch dies hier:
http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/grundgesetz-schaeuble-erwartet-volksabstimmung-ueber-neue-verfassung/6792136.html


Eine sogenannte „Bayernpartei“ sammelt derzeit Unterschriften für einen Austritt aus der BRD. Zudem propagieren Sie die bayrische Staatsangehörigkeit…. es geht alles seinen Gang!

Das sollte man mehr als ernst nehmen…

Das geht jedoch nicht, da zuerst alle 25 +1 Staaten des Deutschen Kaiserreich wieder handlungsfähig sein müßten, um sodann „neue“ Verfassung abstimmen zu können.
Dazu müsste das Deutsche Reich im Stand von 1914 nicht nur wieder handlungsfähig sein, sondern zudem auch der Erste Weltkrieg durch Friedensverträge beendet sein.
Deswegen kann z.B. ein Polen niemals seine Grenzen neu definieren und auch ein Russland kann das definitiv seit dem Wiener Kongress von 1815 nicht mehr.
Eigene Länderverfassungen für ihre erschaffenen NGO’s können sie machen bis sie schwarz werden. Das interessiert keinen Deutschen Volkssouverän! Denn bei der Erstellung einer Verfassung in einem System nach dem Subsidiaritätsprinzip ist das gezeigte Wunschdenken des Herrn Schäuble erst einmal nebensächlich.

Zum Glück(?) hält Russland noch ein Teil von Ostpreußen mit Königsberg (Kaliningrad). Denn für eine echte Volksabstimmung zur Auflösung des „Deutsche Reich“ (und somit der Abschaffung der 1871er – Verfassung) benötigt man eine Mehrheit der Wahlberechtigten von 75%. Wer immer diese Wahlberechtigten auch sein mögen…

Es müssten somit echte Volksabstimmungen innerhalb der Grenzen von 1914, in den jeweiligen Bundesstaaten des Deutschen (Kaiser)reich, durchgeführt werden. Erleben wir das noch? 🙂

Achtung: Auch in der EU könn(t)en die Deutschen Völker in Einheit und Freiheit Abstimmungen machen, welche rechtskräftig sein würden!
Wir dürfen somit niemals für die Belange der EU-Diktatur stimmen! Insbesondere dann, sofern Königsberg eines Tages (doch noch?) zur EU gehört, denn dann (und nur dann!) wären dies auch gültige Volksabstimmungen innerhalb den Grenzen von 1914!

Man muss sich einmal in den mitteldeutschen Ländern (besonders Brandenburg) umschauen! Da gibt es NICHTS mehr, was nicht von dem System unterlaufen ist. Die arbeiten mit Volldampf an einer neuen reinen REINEN STASI-DIKTATUR mit den Überwachungsmethoden von Heute.
Die sitzen dort bereits derart fest im Sattel – quer durch alle Behörden, dass sie bereits völlig ungeniert sagen, dass hier noch DDR-Recht gilt.
Sie weisen Bürgermeister und andere Behörden, z.B. Staatsangehörigkeitsbehörden an, sich BVerfG-Urteilen zu verweigern und geben das auch offen zu. Derartige Dreistigkeit glaubt man nicht, wenn man sie nicht selbst erlebt hat.


Für die Befürworter der sog. „Verfassungsgebenden Versammlung“ (VV)

Wer den Sendungen des ddbradio’s und den Aussagen des selbsternannten Rates der VV aufmerksam folgt, kommt nicht umhin, sich zu fragen, handelt es sich jetzt um Größenwahn oder VS-gesteuerter Irrsinn….
https://vv-web.net/blog/index.php/Entry/42-Der-Gr%C3%B6%C3%9Fenwahn-h%C3%A4lt-Einzug-Fortsetzung-von-mario-Ex-VV/

Gedanken von TIKS zur „Verfassungsgebenden Versammlung“:
https://vv-web.net/blog/index.php/Entry/34-Tiks-hat-sich-auf-Facebook-zur-VV-ge%C3%A4u%C3%9Fert/

Fakten zum Nachdenken für Anhänger der VV-Ideologie:

1.) Man kann nur in Friedenszeiten eine gültige Verfassung bilden. Das wurde im Völkerrecht beschlossen, um das Selbstbestimmungsrecht der Völker zu wahren.

2.) Die VV beruft sich auf die 26 Bundesstaaten. Diese haben aber alle selbst gültige Verfassungen und sind daher völkerrechtlich an das Völkerrechtsubjekt Deutsche Reich und somit auch an die 1871er Verordnung gebunden.

3.) Es ist nicht möglich auf bestehenden Staaten neue Staaten im Staatsrecht zu gründen. Da das Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich weiterhin Bestand hat, bestehen auch die 26 Bundesstaaten weiter.

4.) Wie soll es funktionieren, dass eine kleine Gruppe eine Verfassungsgebende Versammlung einberuft für ein Staatskonstrukt, das es gar nicht gibt und das im Namen aller Deutschen?

5.) Sind ihre Vorstellungen fernab jeglicher Realität.

6.) Wird im Impressum im Namen aller Deutsche gesprochen und das, ohne sich das Einverständnis der Deutschen Völker eingeholt zu haben.

7.) Muss der Aufruf zu einer VV öffentlich erfolgen und nicht nur über das Internet, so dass nur eine kleine Gruppe eine Verfassung beschließt, die weder gewählt oder sonst wie legitimiert ist.

8.) Die Bundesstaaten des Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich sind 1907 der Haager Landkriegsordnung beigetreten, die dadurch auch die Rechte dieser HLKO in Anspruch nehmen können. Dies kann der Bundesstaat Deutschland mit seiner VV nicht, auch wenn sie es gerne so hätten und suggerieren.

Somit fände wieder eine Enteignung der Rechteträger der Bundesstaaten und des Völkerrechtssubjekts Deutsche Reich statt. Und genau darum geht es dem Verfassungsschutz organisierten Trollen Desinformation und die Auflösung der einzigen Chance auf weltweiten Frieden.

Benjamin Karney/TIKS: Die VV und der WDR? Das Obige ist von der Firma  (Uwe Voßbruch) https://www.vvv-boeden.de/about/ oder auch (Fiktive Person Uwe von Leonhard) https://www.ddbradio.org/about/dem) des Chef der VV. Und was ist das? Das Bild zeigt 300 qm Referenzfläche beim WDR in NRW. Also wer dem WDR mit seiner Firma die Greenscreen-Lügen-Wand baut / macht … und dann auch noch dieses Foto samt Werbung in VV-Verkündungs Videos im Hintergrund hat… das ist echt die freche Verhöhnung ➡ https://www.youtube.com/watch?v=EhwYtj08Krc
Bei der VV ist zu lesen: „Verantwortlich für alle Inhalte dieser Webseite ist das gesamte Deutsche Volk“ ➡ https://www.verfassunggebende-versammlung.com/about/ NEIN, Herr Voßbruch, verantwortlich sind sie selbst, denn es ist Ihre Webseite!

Der-Wahnsinn-geht-weiter-Entweder-sind-die-blöd-oder-gesteuert/

Die VV skandiert:
„Seit 1871 gibt es hier keine Politik von souveränen Staaten mehr. Und selbst diese Bundesstaaten waren von der Kirche so gewollt! Die Lösung Verfassunggebende Versammlung!“

WER hat euch diesen Blödsinn erzählt? Woher kommt denn die „Verfassungsgebende Versammlung“ überhaupt? Was ist mit denn mit den Kirchen im Rahmen der 1871er Verfassung passiert? Das war das erste Mal seit Jahrhunderten, dass ein Kirchenmann vor einem Staats- und eben nicht vor einem Kirchengericht gelandet ist, wenn er was verbrochen hat. Dies bis 1919. Seither haben diese Personen wieder ihre eigenen Richter unter dem Canon laufen.

Ein Bundesstaat im Sinne des Deutschen Recht ist weder ein Staat noch ein Gliedstaat. Noch mehr grober Unfug geht wirklich nicht mehr!
Es ist ein Wirtschafts-, Geschäfts- und Finanzkonstrukt eines Staates der Konföderation.

Deutschland als Staat gab es niemals! Und es wird kein Deutschland als Staat geben, da hierzu:

a) das Deutsche Reich in den Grenzen von 1914 hergestellt werden müsste
b) der Erste Weltkrieg beendet werden müsste
c)  Sodann eine 3-Jahres-Friedensfrist bestehen müsste, damit die Beamten alle Deutschen postalisch erreichen können

d) alle Deutschen das Deutsche Reich mit einer 75% Mehrheit auflösen müssten

Wer hält das heute denn für möglich?

Durch die Ableitung des Völkerrechtsubjekts (und dessen Verfassung) ergibt sich, wer der Souverän ist und (nur) daraus leitet sich dessen Rechtstellung ab.

Einer der Diskussionspunkte ist (und bleibt) ob und inwieweit man dies dem Verwalter IM System über den “Feststellungs“antrag (hier das Auslösen eines Verwaltungsaktes) mitteilt, das man ein aktivlegitimierter Rechteträger ist.

Die Ableitung erfolgt über die 1871er (1911) Verfassung. Diese Verfassung ist die Basis allen Handelns und der Grundstein, auf den es sich zu berufen und aufbauen gilt.

Es geht nur über den Weg der Subsidiarität. Und ohne die Land- und Bodenrechte geht es nicht! Diese zwingende Notwendigkeit umschiffen viele Gruppierungen, wie auch die VV, die sich mit dem Thema beschäftigen. Cui Bono?

Was wir tun können und auch soll(t)en ist von Unten nach Oben (via der Subsidiarität) über die Aktivierung / Reaktivierung / Reorganisation der originären Gemeinden, die verloren gegangene Rechtstaatlichkeit aufzubauen. Mir ist bewusst, dass dies seine Zeit (und viel Arbeit) erfordert, welche wir nicht mehr wirklich haben.

Von Oben nach Unten unter dem Ausschluss anderer Souveräne zu agieren ist kein gangbarer legitimer Weg und ist zum Scheitern verurteilt.

Die VV sollte sich Gedanken darüber machen, wer denn die UNO ist und warum diese gegründet wurde! Man beachte die hier die Feindstaatenklausel!

Ebenso wenig, wie die 1871er Verfassung infrage zu stellen. Mit dieser Verfassung haben uns unsere Vorfahren ein wirksames Instrument an die Hand gegeben. Die 1871er Verfassung im letzten Stand vom 31. Mai 1911 wurde niemals außer Kraft gesetzt. A.H. hat nur die 1919er WR-Verfassung außer Kraft gesetzt. Hierzu die Alliierten dazu selbst : BVerfG, 17.12.1953 – 1 BvR 147/52

Leitsätze

1. […].
2. Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen.
3. Art. 129 WRV hat im nationalsozialistischen Staat seine Verfassungskraft verloren und sie auch später nicht wiedererlangt.

Zu beachten ist auch, dass die „Menschenrechte“ (darauf berufen sich auch Viele) keine Prärogative kennt und damit die Gewaltenteilung aufgehoben wird.

Die nachgewiesenen, gesetzlichen Deutschen sind vom Lehen der Kirche (und auch der Monarchie) befreit.

Dass dies jemals wieder passieren könnte, haben unsere Ahnen mit dem Deutschen (Kaiser)Reich völlig ausgeschlossen, dass man dieses „Deutsche Reich“ wieder erneut zu einer Religionsgemeinschaft rück abwickelt. Und die Kirche irgendwelche Rechte in den Bundesstaaten oder den dazugehörigen Staaten/ Stadtstaaten erhält, um sich in deren Politik, Wissenschaft, Forschung, Bildung und Erziehung einzumischen. Weimar und Hitlers Reichskonkordat von 1932 haben zugunsten des Vatikans daran fleißig geschraubt.

Wer diese Verfassung abschaffen möchte, sollte sich daher über die Wirkung dieses Vorhabens „bewusst“ sein.

Die Gefahr ist recht gering, da z.B. zur Auflösung des „Deutschen Reich“ (und somit auch der Verfassung) eine75% Mehrheit aller wahlberechtigten Menschen benötigt wird. Dies schließt den Bereich um Königsberg mit ein.

Noch einmal: Das wird nicht geschehen, denn das Deutsche Reich müsste mindestens für drei (3) Jahre in Friedenszeiten vereint und frei sein. Dies, um jeden Deutschen mit Beamten postalisch zu erreichen: Dann werden die Menschen auch kein Interesse zeigen, diese Konföderation erneut abzuschaffen, um sich wieder versklaven zu lassen.

Ob, wie und wann eine andere „Gruppe“ sich bemüßigt fühlt an der Verfassung herum zu doktern ist unerheblich. Ich respektiere den Wunsch für Veränderung und die Arbeitsleistung.

Als Antwort fällt den von den Diensten gesteuerten Drahtziehern hinter der VV – anstelle eines Dialogs – nur Denunziation und Populismus ein. Man höre weniger auf die manipulierende Wortwahl, sondern (auch) auf den Tonfall / die Schwingungsfrequenz.
https://www.youtube.com/watch?v=jp2ErTvTJA4&feature=youtu.be&t=1958

Viele Menschen sind (leider noch) unbewusst.
Viele Menschen laufen (immer noch) der Masse hinterher.
Viele Menschen benötigen einen Plan und einen Führer.

Der Weg – über sich selbst zur Erkenntnis zu gelangen – ist zu schwer und zu unattraktiv.

Für Menschen ohne indoktrinierte Scheuklappen ein paar Gedanken:
/ich-bin/


Gastbeitrag von Rico Hadta zur VV – dem ist nichts hinzuzufügen:

„Wie gesagt, ich bin GEGEN diese neue „Verfassung“, der „Verfassungsgebenden Versammlung“, denn wir haben ja eine bestehende. Eine, die den Deutschen wie man in dieser Argumentation der „Verfassungsgebenden Versammlung“ lesen kann, den Deutschen jahrzehnte lang den Rücken über das Völkerrecht frei gehalten hat. WARUM zur Hölle sollte ich ausgerechnet diesen Schutz aufheben??? Kannst Du mir dafür einen logischen Grund nennen??? Alles was die BRD will, ist, dass wir mittels einer „neuen Verfassung“ die alte Verfassung von 1871, welche uns noch immer vor der BRD und den ganzen anderen FIRMEN schützt, aufheben. Die neuen „Verfassungen wären aber automatisch ALLE im Besatzungsstatut von Weimar, und würden somit den FIRMEN“Staat“ legitimieren. Da mit der alten Verfassung auch das RuStAG 1913 irreparabel liquidiert würde, wären wir dann ganz offiziell Staatenlos (Weil wir einen entgegen gesetzten Willen zum Ausdruck brächten) und erst dann könnte man uns in die EU integrieren.
Also diese Diskusion ist wirklich dämlich….!
„Uns schützt die alte und bestehende Verfassung…, juchu, lasst sie uns abschaffen!“ So blöd sind nicht mal die Amis…, wir Deutsche schon.“


Für bekennende Nationalsozialisten…
der „Flugscheiben“-Fraktion, welche am „Grossdeutsche Reich“ (1933-1945) andocken:

Eines deren Hauptargumente ist, dass mit dem Artikel 178 der „Weimarer Verfassung“ (1919) die 1871er-Verfassung des „Deutsche Reich“ (1871-1914/18) aufgelöst wurde.

Seit wann ist denn die sogenannte „Weimarer Republik“ (WR) ein anerkanntes Völkerrechtsubjekt? Und wie wurde diese Republik denn legal gegründet? Wie kann diese WR eine Verfassung des Deutschen Reich auflösen? Es gibt im übrigen eine aktualisierte Fassung der1871er von 1911. 🙂

Diese Gruppierung sollte intensiv darüber sinnieren, warum A.H. im Jahr 1932 das Reichskonkordat mit dem Vatikan abgeschlossen hat. 👿
Besteht kein Interesse daran, dass die (durch Ahnennachweise VOR 1914 nachgewiesenen) Deutschen vom Lehen der Kirche befreit sind (bleiben)?

Auch das „Grossdeutsche Reich“ war kein Völkerrechtsubjekt!

Anbei ein nettes Anschreiben:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

gehe ich recht in der Annahme daß Sie Markus sich wie gewohnt für die Belange des Deutschen Reiches einsetzen.
Gut, so weit so gut. Was würden Sie sagen daß Ihnen gerade ein „Amtsverhältnisträger“ des Reiches schreibt. Welcher sein Amt welches „ER“ inne hat, apostiliert hat. Genau so die Reichs Karte apostiliert ist, der Führerschein, der Reisepaß, und sogar der Diplomatenausweis. Ferner der apostilierte Amtsverhältnisträger über seine eigene Alliierten Kontrollnmummer verfügt. Und ferner die „Besoldung“ bei den Alliierten genehmigt ist! Dies ist ganz bestimmt kein Unsinn. Alles ist von den Alliierten genehmigt!
Spätestens jetzt werden Sie sich fragen, warum ich Ihnen das alles schreibe, nun das ist ganz einfach, lauf den Alliierten sollen und werden wir unseren Auftrag erfüllen. Dazu fehlen uns aber für das Reichsland Württemberg qualifizierte Menschen und die Zeit drängt. Es besteht also höchste Eile, wobei man umso mehr acht geben sollte, um sich nicht Flöhe in den Pelz zu setzen.
Ich denke daß das Interesse geweckt wurde, und daher möchte ich Sie Markus bitten sich mit dem „Reichsverweser“ Herrn Oberreichsanwalt Sxxxxx Pxxxx telefonisch in Verbindung zu setzen. 0174xxxxxxx  041xx-xxxxxxx. Bitte setzen Sie Herrn ORA Pxxxxx über unsere Korrespondenz in Kenntnis.
Mit vorzüglicher Hochachtung
ewald g j xxxxxxxx a d Fam xxxxxxxx
Reichsjustizminister

Begriffsdefinition: „Verweser“

Der Begriff Verweser kommt vom althochdeutschen Wort Firwesan, dessen Bedeutung „jemandes Stelle vertreten“ ist. Ein Verweser ist Jemand, der eine akut vakante Stelle nur vorübergehend verwaltet, bis wieder ein ordentlich gewählter Amtsinhaber eingesetzt wird.
Ein Stellvertreter ist im Grunde ja auch nur ein Verweser. Er vertritt das Wesen des rechtsgültigen Amtsträgers, bis zu seinem rechtsgültigen (wider) Erscheinen.

 Zu beachten ist: Das „Deutsche (Kaiser)Reich“ ist weder ein Staat noch hat es einen Herrscher, also kann man diesem auch keinen Verweser vor die Nase hinsetzen.

Das „Deutsche Reich“ ist ein Staaten(ver)bund, ein Verein und das Präsidium steht dem König von Preußen zu.  Auch der König eines Bundesstaates wie z.B. Württemberg, Sachsen und Bayern, ist kein Herrscher mehr. Das Kirchenrecht gilt auf Deutschem Boden nicht mehr, durch welches die Monarchen zu Herrschern wurden.

Der D e u t s c h e K a i s e r (ein Titel, eine Natürliche Person),  hat alle Deutschen mit samt ihrem Land aus dem Lehen der Kirche geholt und nicht den Monarchen als Lehen zur Verwaltung übergeben, sondern mit ihrem Land in die Freiheit entlassen.

Es kann, wenn denn überhaupt „Verweser“ in der Gemeinde geben.
Dort wird dieser aber Ortsvorsteher, Gemeindevorsteher oder Bürgermeister genannt!
„Verweser“ könn(t)e auch sein: Die erstgeborenen Abkömmlinge der geraden Blutlinie der Königlichen Stämme IN den Bundesstaaten. Egal mit welchem Titel, sei es Fürst, Herzog oder König.


Es verbleibt die Hoffnung und der Wille, dass sich alle Deutschen zusammen finden. Die nahe Zukunft wird es weisen, in welche Richtung es gehen wird…
… die Ereignisse der nächsten Zeit lassen keinen Raum mehr für Spielereien aller Art.


Das BRiD-System macht  den Sack zu durch die Verweigerung der Annahme des Feststellungsantrags. Da nahezu alle wichtigen Stellen innerhalb der „Justiz“ von deren eigenen systemtreuen Personen besetzt sind, machen Klagen keinen Sinn mehr. Wer jetzt noch keinen „Gelben Schein“ hat, wird diesen schwerlich erhalten. Grundrechte? Verstösse gegen das GG? Negieren des § 31 BVerfGG? Alles egal…! Na dann…! 👿

Ein Gastbeitrag von Rico Handta:

Wenn die Bevölkerung etwas per Volksentscheid legitimiert ist das völkerrechtskonform und WIRD dadurch RECHT…! (siehe Kosovo, Krim usw.)
Würden wir heute Preußen wieder aktivieren und dafür eine Mehrheit in der Bevölkerung über eine Volksabstimmung bekommen, wäre die alliierte Besatzung automatisch und SOFORT beendet und das Königreich Preußen wieder hergestellt. Mit dem Völkerrecht konform. Anders herum geht das natürlich auch. Und >>DIE DA OBEN<< wissen das ganz genau. Bloß der Michel nicht. Und da die Medien DENEN gehören …..
Aber statt dessen verlieren wir uns im Streit darüber welches „Protokoll“ wir schritt für Schritt nachlaufen müssen. Es gibt kein „Protokoll“, dass die Reihenfolge und vorallem Anmeldung (hust) bei irgendwelchen Stellen vorschreibt. Eine Willensbekundung des Volkes ist völlig ausreichend um Recht zu SCHAFFEN…


Gastbeitrag von Holger Ditzel:

Wer wählt verrät

Liebe Landsleute, inzwischen dürfte es sich herumgesprochen haben, dass Deutschland, verwaltet von der Bundesrepublik Deutschland immer noch ein besetztes Land ist. Wer sich hiervon selbst überzeugen will, findet diese Wahrheit mit einem Blick ins Grundgesetz. Der Artikel 120 GG regelt die Besatzungskosten, der Artikel 139 GG verweist auf die Gültigkeit der Militärgesetze und wer die Interviews von Herrn Egon Bahr gelesen oder gesehen hat, weiß von der Existenz der Kanzlerakte, bestätigt durch Herrn Generalmajor Gert-Helmut Komossa (MAD) in seinem Buch Die Deutsche Karte. Ein Unterwerfungsbrief, den bisher jeder Bundeskanzler von der Hauptsiegermacht USA entgegen nahm und unterzeichnete. Im Grundgesetz ist unter Artikel 65 GG genau geregelt, wie der Bundeskanzler durch Geschäftsordnung die Richtlinien der Politik bestimmt. So und nun zählen wir 1 + 1 zusammen. Die Geschäftsordnung nimmt der/die Bundeskanzler(in) über die Kanzlerakte entgegen, verteilt sie an die Minister, die geben sie heiß und fettig weiter an ihre Ministerpräsidenten der Länder, die delegieren die Aufträge an ihre Landräte, welche die Schmutzarbeiten von ihren Bürgermeistern erledigen lassen.

Es spielt dabei überhaupt keine Rolle mit welchen Fähnchen die sogenannten Volksvertreter wedeln und es ist auch völlig egal wer oder was gewählt wurde. Das ist der Grund, warum Deutschland seit 1949 Stück für Stück von der Hauptsiegermacht mit Hilfe der Einheitspartei demontiert wird.

Nun soll die vermeintliche Rettung mit der AfD kommen. Hatten wir nicht eine ähnliche Geschichte in der Weimarer Republik, als nach einer starken Hand gerufen wurde und ein Herr mit seltsamer Bartkultur unser Land in den Abgrund führte?

So wer ist nun die wahre Opposition in unserem Land? Es ist der Souverän, der Wähler der seine Stimme nicht zur Legitimation an die Besatzerverwaltung verrät.

Die Besatzer können gelassen darauf vertrauen, dass die Wahlbeteiligung mit der Nebelkerze AfD wieder zunehmen wird, damit werden mindestens zwei Ziele erreicht. Erstens, es bestätigt jedem amerikanischen Präsidenten, dass es in Deutschland immer noch Rechte gibt, die nach einem Führer schreien, deshalb müssen die Nazis weiter besetzt bleiben. Zweitens, wenn es die AfD mehrheitlich schaffen sollte Regierungspartei zu werden, dann wird unter dem Druck des Volkes das Ventil Artikel 146 GG (die Büchse der Pandora) geöffnet werden. Man gibt dem Volk eine Verfassung, eine vom Volk vermeintlich selbst gegebene.

Dieser Schachzug ist brillant, denn auf diese Weise werden alle Beziehungen zu unserem gültigen Recht aus dem Kaiserreich (1871 – 1918) gekappt, was uns zeitgleich mit dem Auslaufen der kaiserlichen Erbpachtrechte im Jahr 2017 völlig legal von unserem Boden (Staatsgebiet) trennt. Das alles steht bereits jetzt im Artikel 23 GG. Es ist die Auflösung unseres Staates zu Gunsten eines vergleichbaren Grundrechtsschutzes. Mit anderen Worten Deutschland wird von der Landkarte verschwinden, durch den Willen des eigenen Volkes.

Wer wählen geht, sollte sich dessen bewusst werden, dass bereits mit einer mehrheitlichen Wahlbeteiligung die Besatzerverwaltung (BRD) des 51. US-Bundesstaates Germany legitimiert wird und nur darum geht es bei der Abgabe einer toten Stimme. Wie also soll es weitergehen? Der richtige Weg führt zurück über unsere Geschichte vor das Jahr 1914, dort schlummern unsere gültigen Staatsangehörigkeiten in den 26 Bundesstaaten, die nur durch die Ableitung durch Abstammung zu unseren Großvätern nach dem gültigen RuStAG 1913 festgestellt werden müssen.

Übrigens an dieser Stelle danke ich Herrn Dr. Gregor Gysi, der mir durch seine schonungslose Wahrheitsliebe die Augen öffnete. Am 06. Juni 2015 gebrauchte er die Bezeichnung Deutsche synonym für Nazis. Ich gebe zu, dass es schmerzte, eine solche Aussage zu vernehmen aber dieser Mann hat Recht. Den Beweis findet ein jeder auf seinem Personalausweis oder auf seinem Reisepass. Unter Staatsangehörigkeit ließt man DEUTSCH. Diese Eigenschaft ist gleichbedeutend mit Nazi, denn dieses Adjektiv hat Adolf Hitler mit der Gleichschaltung der 26 Bundesstaatsangehörigkeiten am 05. Februar 1934 eingeführt. So und seither rennt jeder mit diesem Nazi-Branding auf seinem Ausweis durch die Gegend, daher wer sich zu dieser Identität bekennt ist auf frischer Tat ertappt. Ich denke wer jetzt noch nicht verstanden hat, bestätigt, dass diese Eigenschaft zu Recht vermutet wird.

Also wer kein Nazi mehr sein will, der holt sich jetzt seine angestammte Staatsangehörigkeit nach RuStAG zurück und setzt sich für die Subsidiarität (Artikel 28 Abs. (2) GG) ein, durch die Aktivierung der staatlichen Gemeinden und Städte mit dem Ziel den Friedensvertrag zu schließen und damit wirklich Souverän zu werden. Übrigens seit 2007 sind alle Verwaltungsorgane Firmen, in der Bundesrepublik von Deutschland, davon kann sich jeder selbst überzeugen, anhand eines Internationalen Firmenverzeichnisses wie z. B. www.upik.de. Im Gewohnheitsrecht nennt man das Übung, daher wenn innerhalb von 10 Jahren (2017) niemand der Übung widerspricht, dann erlangt die Übung die gleiche Rechtskraft wie das geschriebene positive Recht.

Es ist genau zwei Minuten vor 12:00 Uhr liebe Landsleute und verdammt bleibt mir von den Wahlurnen weg, dass der Ami begreift, dass es bei uns weniger Nazis und Schafe gibt wie vor seiner eigenen Haustür. Aber noch viel wichtiger, dass sich zur Auflösung unseres Staates keine Mehrheit bildet.

PS: Darum gebärden sich die sogenannten etablierten (ausgedienten) Parteien so abartig, damit die Massen der AFD in Scharen hinterher rennen.

Problem erkannt, Gefahr gebannt.


Gastbeitrag von Klaus Schmidt:

Noch mal, jeder Versuch die Reichsverfassung von 1871 (ist keine Staatsverfassung sondern die Verfassung für einen Staatenbund aus unabhängigen Staaten) durch eine Staatsverfassung zu ersetzen ist nicht nur Wahnsinn, sondern auch das Ende der von ihr geschützten 26 Bundesstaaten dieses Vereins, ewigen Bund, Deutschen Reichs – – – der/das definitiv KEIN STAAT ist.

Noch mal, jeder Versuch Weimarer Reichsverfassung oder das Grundgesetz zu Reformieren und den sogenannten „2. Weltkrieg“, der eines der schlimmsten Völkerrechtsverbrechen dieser Erde war und ist und auch so behandelt werden sollte, mit Friedensverträgen zu beenden und damit ein fremdgesteuertes Konstrukt zu legalisieren …, ist Hochverrat und Landesverrat.

Denn, das Deutsche Reich vertreten durch seine 26 Bundesstaaten, Bayern, Preußen, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Sachsen-Weimar-Eisenach, Anhalt, Braunschweig, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen Meiningen, Lippe, Schaumburg-Lippe, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Reuß Ältere Linie, Reuß Jüngere Linie, Waldeck, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Freie und Hansestadt Lübeck und ab 31.05.1911 Elsaß-Lothringen …,

haben KEINEN 2. Weltkrieg führen können, da sie seit dem 28. Oktober 1918 handlungsunfähig sind. Deswegen sind und bleiben ALLE Konstrukte, die auf einer Basis nach dem 27. Oktober 1918 basieren und in der UNO registriert sind, sind FEINDSTAATEN des Deutschen Kaiserreich und seinen 26 Bundesstaaten. Schaut in diese Liste, ihr findet dort die rechtsfähigen Bundesstaaten des Deutschen Kaiserreich NICHT aufgeführt.

Ihr müsst aus dieser UNO Scheiße raus und den Feinden, die in der UNO gelistet sind, den Frieden anbieten und nicht euch auch noch zu ihren Anführern aufschwingen.

Hier versuchen leider Leute nationalsozialistischen Vollscheiß zu posten und machen nicht mal vor Links wie staatenlos.info von Rüdiger Klasen halt.

An solche Pflegefälle, schaltet euer Gehirn wieder ein, ihr seit auf den Irrweg, denn neue Verfassungen könnt ihr nur für einen eurer Heimathstaaten machen und dazu müsst ihr diese erst mal wieder annehmen und handlungsfähig machen.

Also die Gemeinden wieder mit, Gemeindeversammlungen, Gemeinderäten, echte unparteiische Bürgermeister, die dann wieder echte Beamte bestallen können, handlungsfähig machen. Erst dann könnt ihr euch in Einheit und Freiheit überlegen wie man in Zukunft verhindert das die Geschäfte, Vermögen und Sondervermögen wieder die Macht erlangen können.

Die Bismarck’sche Kulturrevolution ist noch lange nicht beendet und hat am 28. Oktober 1918 einen herben Rückschlag erhalten.

Versucht es endlich zu recherchieren und beschäftigt euch mit dem größten und schönsten Erbe eurer Ahnen, das ist die absolute Freiheit auf halben Wege, geht ihn zu Ende – für eine bessere Welt braucht es bessere Menschen und keine bessere Politik und das kann man nicht erzwingen.


Rechtstaatlichkeit? Haben wir denn eine Verfassung? v2.9.

aktualisiert am 24.11.2017

Rechtstaatlichkeit? Wer übt diese aus? Wie können wir diese erlangen? Benötigen wir diese?

Manch einer bemängelt die fehlende Rechtstaatlichkeit auf unserem deutschem  Boden.

Der Wege über die sogenannten „Nationalversammlungen“, „Verfassungsgebenden Versammlungen“, Bewegungen wie „Urkunde 146“ und den „Freistaaten“-Bewegungen etc. sind nicht zielführend, weil dies völkerrechtlich (sofern man sich auf diesem „Planeten“ noch daran hält?) nicht wirksam darstellbar ist. Denn es gibt de facto und de jure (Stand heute) keinen (bzw. recht wenige) echte deutsche Souveräne mehr!

Der/das einzige Souverän sind die echten deutschen Staatsvölker. Und somit auch jeder Einzelne als legitimer Erbfolger und Rechteträger, welche(r) über die reaktivierten Gemeinden und über das Bodenrecht völkerrechtlich wirksam im Rahmen der Subsidiarität (also von Unten nach Oben agierend) als Selbstverwalter arbeiten kann.

Solche Gemeinden und kreisfreie Städte können einen Städte- und Gemeindetag einberufen – und dann ausschließlich Verordnungen erlassen bzw. solche verändern. Jedoch keine Gesetze beschließen!

Mehr geht aber nicht mehr, da dann jeweils eine Bestallung oder Unterschrift des Souveräns (bzw. über den gewählten „Verweser“ – weit besser geeignet wäre die Definition eines stellvertretenden Ortsvorstehers der Gemeinde xyz in Reaktivierung ) benötigt wird!

Zu beachten ist:

Das Deutsche Reich ist weder ein Staat noch hat es einen Herrscher, also kann man diesem auch keinen Verweser vor die Nase hinsetzen.

Das Deutsche Reich ist ein Staaten(ver)bund, ein Verein und das Präsidium steht – der Prörogative (der 4. Gewalt) – dem König von Preußen zu.  Auch der König eines Bundesstaates wie z.B. Württemberg, Sachsen und Bayern, ist kein Herrscher mehr. Das Kirchenrecht gilt auf Deutschem Boden nicht mehr, durch welches die Monarchen zu Herrschern wurden. Der D e u t s c h e K a i s e r (ein Titel, eine Natürliche Person),  hat alle Deutschen mit samt ihrem Land aus dem Lehen der Kirche geholt und nicht den Monarchen als Lehen zur Verwaltung übergeben, sondern mit ihrem Land in die Freiheit entlassen.

Deshalb ist – solange noch ein einziger nachgewiesener Deutscher lebt, das Deutsche Reich (der Ewige Bund) unzerstörbar! Um dies zu tun, müssten in Volksabstimmungen in den Grenzen von 1914 (!) in allen 25+1 Bundesstaaten eine 75%ige Mehrheit zustande kommen.  Dies würde niemals passieren. Zumal dies nur in Friedenszeiten geht (mind. 3 Jahre Wartezeit sind ebenso nötig, da jeder Deutsche auch postalisch erreichbar ist.) Deshalb versuchen sie es u.a. über die EU. Hierzu fehlt ihnen jedoch das Gebiet in Ostpreußen um und mit Königsberg (Kaliningrad), welches Russland noch hält. 🙂

Das Deutsche (Kaiser)Reich war allen anderen Staats- und Gesellschaftssystemen um 1900 herum um Längen voraus.

Auf Deutschem Boden in den Grenzen der aktuellen 1871er-Verfassung ist der Herrscher und Machthaber jeder einzelne Deutsche Volkssouverän. Der mächtigste Mann im gesamten Deutschen Reich ist der Bürgermeister, gefolgt von echten Beamten und den Menschen. Hier: den Natürlichen Personen. Deshalb auch die Sperrschrift.
Denn dies ist die  Rechtsweiche, welche aktuell IM System über den Feststellungsantrag gestellt wird.

ausweisBsp.: Familienname eines Deutschen in Sperrschrift, sonst ist das die Juristische Person und nicht die Natürliche Person. In älteren Geburtenregisterauszügen sieht man noch den Familiennamen in Sperrschrift geschrieben.

Mit dem Feststellungsantrag (die Quittung ist der Gelbe Schein) geht es nicht darum im Kaiserreich zu (be)leben oder etwa Preuße, Hesse, Bayer, Sachse etc. zu werden (das ist man eh seit Geburt).
Es geht einzig darum, über den „Geburtsadel“ (die Blutlinie / die Abstammung ius sanguninis) zurück an ein bestehendes Völkerrechtssubjekt anknüpfen zu können, ohne das man kein originäres, völkerrechtlich wirksames Bürgerrecht geltend machen kann! Es geht ausschließlich um den Zugriff auf gültiges (nicht geltendes) Deutsches Recht, was völkerrechtlich wirksam eben noch vom Deutschen Kaiser unterzeichnet wurde.

us-gerichtDas Deutsche Recht ist ein staatliches Landrecht und damit auf staatlichen Gesetzen beruhend, die keinerlei Raum für Interpretationen lässt. Dieses Recht wird vor echten, staatlichen, bestallten Richtern IM Gericht beurteilt. Das uns aufgezwungene angelsächsisch-amerikanische Recht basiert auf dem See- bzw. Handelsrecht und ist ein reines Parteienrecht. Und ist daher mit zwei Parteien im Schiedsgerichts-Verfahren (siehe hier den § 16 GVG) frei verhandel- und somit auch oft zu Lasten der Menschen beliebig interpretierbar!

Das ist ein gewaltiger Unterschied!

Deutsches Recht basiert auf faktischer Gerechtigkeit
(= materielles Recht).

Anglo-amerikanisches basiert auf (interpretierbaren) Gesetzen
(= formales Recht).

Es geht nicht um Recht oder Unrecht – bei uns geht es nur um Gesetz und Paragraphen bzw. um das Geld (Geschäfte).

++++GG 23

Wo driften wir nun hin auf Hoher See?

Hierzu sollte man sich auch einmal mit der „Streichung“ des Artikels 23 des Militär-Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland beschäftigen.

Der „Geltungsbereich (hier: die 16 Länder) wurde trickreich in die Präambel verschoben. Und das eine Präambel keine Rechtswirksamkeit erzeugt sollte auch bekannt ein.

Art. 23Die BRiD kann uns keine eigene Staatsangehörigkeit vergeben,  da die „Staaten“ dieses „Bundes als Staat“ die „Staaten“ mit dem (r) Trademark „Länder“ sind.

Wie z.B. NRW, der Freistaat Bayern etc.

demmin1Zu beachten ist, daß es seit der „Wende“ um 1990 keine Gebietskörperschaften mehr gibt, nachdem am 23.09.1990 zunächst der territoriale Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschand aufgehoben wurde.

Artikel 23 GG enthielt bis 1990 noch einen territorialen Geltungsbereich für das Grundgesetz:

A r t i k e l  23 GG (alt)

„Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“

Der Artikel 23 GG nach 1990  (=heute) enthält keinen territorialen Geltungsbereich für das Grundgesetz mehr.

Artikel 23 neue Fassung:

„(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. …“

Die ehemaligen Gebietskörperschaften (z.B. die Gemeinden) wurden nach der „Wende“ in Firmen(!) umgewandelt und sind schon lange keine Gebietskörperschaften mehr!

Es existieren nur noch Körperschaften mit geschäftsbereichsgleichen Geltungsbereichen (quasi AGB), die durch „Firmenmitgliedschaft“ (Melderegister) „ihre“ Bevölkerungen (von Staatsangehörigen will ich nicht sprechen) verwalten.

Staatlich ist da rein gar nichts.

Der nicht-souveräne Nicht-Staat „Bundesrepublik“ in Deutschland, der bis 1990 ein besatzungsrechtliches Provisorium war, wurde nach 1990 auch in eine Firma umgewandelt, die in dem Verein „Europäische Union“ mit dem neuen Artikel 23 GG Mitglied wurde.

Da es keine tatsächlichen „Staaten“ sind, mussten sie auch vom Art.  23 GG (a.F.) – hier der Geltungsbereich – in die Präambel wandern.

Durch diesen Akt ist das Grundgesetz (GG) als reine Vereinsverfassung – besser AGB´s – für diesen Handels-„Staat“ BRiD in kraft getreten.

Was ist ein Handelsstaat?
Ein Handelsstaat ist ein „Staat“ der nur im Handelsrecht existent ist. Daher hat die BRiD auch nur ein vereinigtes Wirtschaftsgebiet.

CS1Nun zu dem Artikel 146 GG, indem ja in der Vergangenheit zuhauf umgeschrieben wurde:

GG Artikel 146

“ Dieses Grundgesetz [die (Ver)Ordnung der Verwaltung der Besatzer] verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung [wieder!] in Kraft tritt, die vom Deutschen Volke [dem „Volk der Deutschen“ bzw. den „deutschen Völkern“, also den Staatsangehörigen der Bundesstaaten] in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ [Man beachte die Vergangenheitsform! Wenn man eine völlig neue Verfassung meinen würde, müsste es „beschlossen wird“ oder „zu beschließen ist“ schreiben.]

Lesen, Deuten, Verstehen, Verinnerlichen, Handeln…

„Wenn eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

(…) „verliert das Grundgesetz seine Gültigkeit.“

“ … beschlossen worden ist“:

Ist also die Vergangenheit und “ … dem deutschen Volke …“ das ist der Schriftzug am Deutschen Reichstag, angebracht im Jahre 1916. Es handelt sich also um die 1871er Verfassung. Da diese immer in Kraft war, können die Alliierten das BRD-GG auch von Heute auf Morgen nichtig machen. Was Sie ja auch getan haben. Das eine Bankster- und Industriellen-Mafia dann den Reichstag gekapert haben, hat (fast) keiner bemerkt. 👿

An/ab welchem Tage tritt denn die 1871er Verfassung (wieder) in Kraft?
Wenn das BRD-Grundgesetz aufhört. Weil sonst nichts da ist bzw. nur die 1871er.

Letzter Stand: 27.10.1918, da der Kaiser am 28.10.1918 ins Exil fliehen musste.

Das Datum 29.07.1914, hier 2 Tage vor Ausbruch des WK.I bzw. Mobilmachung, passt besser. Wenn wir uns in das gültige Recht begeben, welches wir ableiten – hier auch Status Quo Ante Bellum (also vor Kriegsausbruch) – können wir uns auf bestehendes gültiges deutsches Recht berufen.

Wenn wir hingegen den 27.10.1918 (im Kriegsrecht) annehmen, war das gültige deutsche Recht bereits „eingefroren“.
Durch den Kaiser bestand bereits eine Art Notstand, da z.B. die Beamten ins Heer einberufen wurden.
Zu bedenken auch bei der Wahl des „Verwesers“ oder anderen Ambitionen von diversen Personen und Firmen die Bundesstaaten aktivieren zu wollen! Wie es z.B. die sich im Handelsrecht befindende Firma „Freistaat Preußen“ derzeit zelebriert.

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Kleiner Exkurs in Bezug auf die Abdankung von Kaiser Wilhelm II.

Offen ist auch die Frage, ob Kaiser Wilhlem II. die Abdankungsurkunde überhaupt persönlich unterschrieben hat. Zumindest mir liegen nur Dokumente vor, deren Unterschrriften von anderen Dokumenten abweicht – unabhängig vom begangenen Siegelbruch. Interessant hierbei ist auch, dass Schreiben existieren, in welchen Kaiser Wilhelm II. in den 1930 und 1940 Jahren zu Händen von Adolf Hitler mit „ImperatorRex“ signierte. Er sah sich somit wohl nachwievor als Deutscher Kaiser.

➡ http://www.wilhelm-der-zweite.de/dokumente/abdankungsurkunde.php

Erlaß des Reichskanzlers Prinz Max von Baden über die Abdankung des Kaisers vom 9. November 1918:

Seine Majestät der Kaiser und König haben sich entschlossen, dem Throne zu entsagen.

Der Reichskanzler bleibt noch so lange im Amte, bis die mit der Abdankung Seiner Majestät, dem Thronverzichte Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen des Deutschen Reichs und von Preußen und der Einsetzung der Regentschaft verbundenen Fragen geregelt sind. Er beabsichtigt, dem Regenten die Ernennung des Abgeordneten Ebert zum Reichskanzler und die Vorlage eines Gesetzentwurfs wegen der Ausschreibung allgemeiner Wahlen für eine verfassungsgebende deutsche Nationalversammlung vorzuschlagen, der es obliegen würde, die künftige Staatsform des deutschen Volk, einschließlich der Volksteile, die ihren Eintritt in die Reichsgrenzen wünschen sollten, endgültig festzustellen.

Berlin, den 9. November 1918.

 

Derr Reichskanzler.
Prinz Max von Baden

Reichskanzler Prinz Max von Baden war zu diesem Schritt von Kaiser Wilhelm II. nicht ermächtigt worden. Er entschloss sich jedoch – aufgrund des Drucks der revolutionären Arbeiter und Soldaten – die Abdankung eigenmächtig zu verkünden.

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Die Verfassung, die beschlossen worden ist (hier die Verfassung von 1871) bedeutet das Ende des BRD-GG.

Zu erwähnen sei noch die 1919er Vereins-Verfassung der „Weimarer Republik“. Denn auf diese Verfassung fällt der bis 1990 zwangsverwaltete Verein erst einmal wieder zurück.
 
Die 1871er Verfassung war nie außer Kraft, sondern nur „verwaltungstechnisch“ überlagert. Dies durch den Verein und ab 1949 – 1990 durch seinen Zwangsverwalter „BRD“.
 

Als Menschen und Natürliche Personen des „Deutsche Reich“ haben sie die unveräußerlichen, unverhandelbaren, unverletzlichen und unteilbaren Naturrechte und werden mit der Geburt ein Rechtssubjekt.

Anmerkung für die Verfechter der Menscherechte:
Ja, der Mensch ist der Urheber des Rechts für alle Personen!
Beachten: Die kleinste Einheit einer staatlichen Gemeinschaft von Menschen, die ihre Naturrechte zugunsten der Gemeinschaft einschränken ist die Familie und dann die Gemeinde.

Die Umsetzung von Artikel 146 ging niemals, weil die Grundgesetzverfassung der Weimarer Republik von 1919 niemals zur Verfassung des Deutschen (Kaiser)Reich wurde.

Zudem wurde die 1871er Verfassung im Stand vom 24. Dezember 1911 niemals außer Kraft gesetzt. Schaut Euch auch in der 1919er Weimarer Grundgesetzverfassung den Artikel 178 an. Dort wird die Verfassung vom 16. April 1871 außer Kraft gesetzt. Diese ist aber zu diesem Zeitpunkt lange nicht mehr in Kraft.

Das Militär-Grundgesetz FÜR die BRD wurde schon 1956 nichtig, als man den Artikel 1 (ist nach dem Artikel 79 nicht möglich und führt somit zur Nichtigkeit), so änderte, dass er im Wesensgehalt geändert wird.

Wenn also so ein Grundgesetz von den Alliierten nichtig gemacht wird und das passierte spätestens 1990, was ist dann erfüllt???

Ja – die Bedingung des Artikel 146, es ist eine Verfassung in Kraft, die von dem „deutschen Volke“ (den Deutschen Völkern) in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Und hier kommt dann wieder der Feststellungsantrag („Gelbe Schein„) – hier: der Antrag „F“ des BVA (Bundesverwaltungsamt) MIT den Ahnennachweisen VOR 1914 ins Spiel. 🙂

Das Ende des Grundgesetzes FÜR die Bundesrepublik Deutschland war am 23. September 1990, da sich das Grundgesetz bis dato auf einen territorialen Geltungsbereich stützen konnte. Dieser fiel mit der Änderung des Art. 23 GG weg! Seht hierzu auch den Art. 144 (2) des GG. Fällt Euch hierbei was auf? 😉

Daher ist die bereits bestehende 1871er-Verfassung, die längst beschlossen worden ist (und nachwievor gültig ist) durch den Wegfall des Grundgesetzes aufgrund der Streichung des Artikels 23 GG (wieder) quasi (wieder) in Kraft getreten. Sofern man sich darauf beruft und dies als nachgewiesener Deutsche(r) auch kann und will!

Die 1871er-Verfassung ist gültiges Deutsches Recht und kann daher von jedem Deutschen nach RuStAG 22.07.1913 (über die Ahnen-Nachweise), welcher keinen Bundespersonalausweis „benutzt   / besitzt“ in vollem Umfang genutzt werden.

Das Kaiserreich ist lediglich mangels Organen nicht handlungsfähig. Es ist jedoch voll rechtsfähig. So auch seine legitimen Rechtsträger durch Erbfolge. Und jeder einzelne Deutscher nach dem RuStAG von 1913 ist ein Rechtsträger!

Was geschieht, wenn die mittelbaren Gewalten, also die Gewaltenteilung, die Gewaltenrepräsentanzen (Organe) aufgelöst werden?

Erlöschen dadurch irgendwelche Rechte? Nein.

Ändert sich am Urgrund der Rechtsableitung etwas? Nein.

Der Rechtsträger und seine Rechte bleiben davon unberührt.

Er vertritt seine bestehenden Rechte somit unmittelbar und nicht mehr mittelbar!

Rechte und Pflichten, die er in Treu und Glauben an mittelbare Gewalten abgegeben hat, erlöschen nicht mit Deren ihrem eigenen Erlöschen, sondern fallen an den Rechtsträger zurück!

Denn:

Das völkerrechtliche Subjekt bestand und besteht durch seine legitimen natürlichen Rechtspersonen und derer in der Rechtsfolge, welche ihrerseits ihre unveräußerlichen und unauflöslichen Rechte aus dem völkerrechtlichen Subjekt beziehen.

Das ist die wichtigste Ableitung.

Und wäre noch kein völkerrechtliches Subjekt vorhanden, so wäre die Gründung der Rechtsträgerschaft und der Verfassung eins. Aber, und das ist unzweifelhaft, ist das deutsche völkerrechtliche Subjekt schon lange vorhanden. Also haben wir die natürliche Rechtsperson als Rechteträger des völkerrechtlichen Subjektes. Und dieser offenbart nun in welcher Verfassung er sich nach innen und nach außen repräsentieren will.

Die 1871er-Verfassung ist also kein Grundbaustein für das völkerrechtliche Subjekt – als Basis –  sondern lediglich ein Ausdruck dessen. Sprich, in welcher Verfassung befindet sich der Rechteträger?
Oder auch: der Rechteträger besitzt diese Rechte. Dies nicht wegen einer Verfassung. Diese Verfassung dokumentiert diese Rechte nur für die/seine Natürliche Person.

Warum ist die Verfassung von 1871 so wichtig und existentiell?

A)

Verfassung des Deutschen Reich:

Seine Majestät der König von Preußen im Namen des Norddeutschen Bundes, Seine Majestät der König von Bayern, Seine Majestät der König von Württemberg, Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden und Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein für die südlich vom Main belegenen Theile des Großherzogthums Hessen, schließen einen ewigen Bund zum Schutze des Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes. Dieser Bund wird den Namen Deutsches Reich führen und wird nachstehende Verfassung haben.

➡ Dies führt zur „Wohlfahrt der deutschen Völker“. 😉

Warum wohl reichen Menschen aus Polen, Frankeich (Elsaß-Lothringen) und auch aus anderen osteuropäischen Ländern einen Antrag auf Hartz IV ein? Ratet mal!

B)

Wer die 1871er-Verfassung nicht haben möchte, tritt die  Errungenschaften unserer Vorväter in die Tonne!

Wie z.B. das Recht auf Eigentum, die Rechtsfähigkeit ab der Geburt UND die Befreiung vom Lehen der Kirche!

Und genau darum geht es auch, warum wir Deutschen von der globalen Spielfläche zu verschwinden haben. Siehe hierzu den Beitrag:
Der Papst – (Be)herrscher der Welt

Wer die 1871er-Verfassung genau durchliest, wird in vielen Teilen Texte vorfinden, welche man heutzutage in den Vereinssatzungen wieder findet. Wie schon oft erwähnt, das Deutsche (Kaiser)Reich war ein Staatenbund – ein Verein!

Wer es genauer wissen mag, kann sich auch mit dem Bundesgesetzblatt (BGBl.) II Seite 885 von 28.9.1990 beschäftigen. Hier wird nochmals der Artikel 23 GG aufgehoben und damit für null und nichtig erklärt.
➡ bgbl 28.09.1990

Kapitel 1:

GESCHÄFTSBEREICH des Bundesministeriums von der Geltung des Vertrages sind gemäß Artikel 11 ausgenommen. Vertrag aus der Regelung zu Krieg und allen Besatzerfragen! etc.

Besonderes Augenmerk darf jeder auf folgende Tatsache richten:

Der Artikel 23 – i.V.m. Art 144 (2) GG wurde aufgehoben.
Jedoch die Besatzung gemäß Art. 120 GG) bleibt in Kraft?

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Wer seine Ansicht mit anderen Waffen als denen des Geistes verteidigt, von dem muss ich voraussetzen, dass ihm die Waffen des Geistes ausgegangen sind.“
Otto von Bismarck (1815-98)

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von Klaus Schmidt:

Schon der Verfassungsputsch vom 28. Oktober 1918 war nicht nur nicht möglich, denn im Krieg kann niemand an der Verfassung von 1871 auch nur ein Zeichen ändern. Es ist schlicht und einfach nicht möglich, denn es handelt sich um eine übergeordnete Verfassung die auch Überstaatlich ist und die Prärogative (das ist die wirklich 4. Gewalt, welche die Gewaltenteilung in den Mitgliedsstaaten überwacht) schützt. Die Selbstermächtigung der Politiker war also nicht nur ein Verfassungsbruch, sondern auch gegen das Völkerrecht umgesetzt worden und ist damit nichtig. Aber wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter, denn das können nur die Deutschen, die nicht in Parteien oder Staats- und Verfassungsfeindlichen Organisationen organisiert sind und so Menschen in den Gemeinden sowie von ihnen bestallte, vereidigte Beamte, sind.

Ihr aber seid durch List oder durch Faulheit und Verantwortungslosigkeit Mitglieder einer solchen Kriminellen Vereinigung die man euch als Staat vorgesetzt hat. Dazu gehört also auch, die sogenannte Weimarer Republik mit ihrer Grundgesetzverfassung von 1919, denn da war Krieg und da gibt es eben nur das vom Feind aufoktroyierte „Basic Law for the Maintenance of Public Order“, also ein Grundgesetz für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Mehr ist es nicht, denn der Vertrag von Versailles, der im Artikel 178 der sogenannten Weimarer Republik Verfassung anerkannt wird, trennt völkerrechtswidrig ein Siebentel des Deutschen Reich ab. Eine Verfassung die definitiv niemals die 1871er Verfassung ersetzen kann, kann also auch nur eine Satzung für ein Wirtschaftsgebiet werden, denn Republiken sind wie Freistaaten oder auch Bundesstaaten KEINE Staaten sondern Nichtregierungsorganisationen (NGO’s / non-governmental organization) und werden von den Staaten denen sie gehören verwaltet …,

oder eben von Finder, da die Deutschen ja seit 28. Oktober 1918 als verschollen gelten.

Da der Erste Weltkrieg nur beendet werden kann, wenn der:

D e u t s c h e . K a i s e r (bitte nachschauen in der 1871er Verfassung Artikel 11) diesen beendet und Frieden schließt, werden wir den „status quo ante bellum“ also den Vorkriegszustand wieder herstellen müssen um den Ersten Weltkrieg beenden zu können und das war nun mal der Stand vom 29. Juli 1914 und einen 2. Weltkrieg kann es definitiv nicht geben, wenn der Erste Weltkrieg nicht beendet ist. Das bedeutet die Zwangsinternierung ist völkerrechtlich völlig legal, weil Hitler mit seiner deutschen Kolonie die er einfach Drittes Reich oder Großdeutsches Reich nannte, den am 9. November 1918 geschlossenen Waffenstillstand gebrochen hat. Nun versteht ihr also wenn ihr in eine der unzähligen Meldestellen des Dritten Reich (also von Hitler) geht und euch als Krieger des Dritten Reich meldet, das ihr auch so behandelt werdet.

Man kann diese besiegten, zwangsinternierten Krieger und deren Abkömmlinge an ihrem Personalausweis erkennen, oder auch an ihrer angegebenen Staatsangehörigkeit DEUTSCH (im Melderegister steht dann „Glaubhaftmachung deutsch“.

Wer also einen solchen Eintrag hat und/oder einen Personalausweis besitzt, ist nach Genfer Konvention IV in einem Gewahrsamsstaat nach Artikel 142 dieses Abkommens interniert.

Das ist eure Hausordnung und da steht nichts von Wählen, Regierung, Bundeskanzler oder Bundesrat/ Bundestag, Parteien oder sonstiger Müll …, wie Verfassungen schreiben oder irgend ein anderer Schwachsinn, der hier verzapft wird.

Lest diese Hausordnung, denn sie ist für euch einzig gültige Ordnung, bis ihr wieder nachgewiesenen Deutsche seid und euch von diesen Organisationen die hier seit 1918 ihre Interessen verfolgt, euch wieder Entlassen muß (Artikel 132 Genfer Konvention IV erfüllen).

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Zum Schluss ein Schmankerl seitens des BVA, welches unterstreicht in welcher Täuschung wir leben.

Bundesverwaltungsamt-Staatsangehörigkeit

Die Staatsangehörigkeit der Menschen im Deutschen Reich wird in seinen jeweiligen (Bundes)Staat und nach dem Abstammungsprinzip geregelt. Denn Deutsche(r) ist, wer eine Staatsangehörigkeit in einem der Bundesstaaten des Deutschen Reich inne hat. Oder wer die unmittelbare Reichsangehör21480_706030922864864_7086243890276368878_nigkeit besitzt.

Das RuStAG von 1913 regelt das eindeutig!

Ein Machwerk über 600 Seiten von irgendwelchem Philosophen zu empfehlen, ist mehr als nur sinnfrei. Dieser Mitarbeiter des BVA  kann unmöglich Deutscher nach RuStAG §§ 1 – 32 sein.

Auf Seite 512 in diesem o.e. Buch finden wir diesen Eintrag zur Staatsangehörigkeit:

Dies zum Thema Staatsangehörigkeit: „deutsch“ 👿

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http://brd-schwindel.org/warum-halten-leute-wie-prof-dr-schachtschneider-die-staats-und-verfassungs-luegen-der-brd-aufrecht/

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Anbei noch ein interessanter Beitrag für die Menschen in Mitteldeutschland zur Frage, ob den die Verfassung der DDR noch geltend sei:

➡ https://antilobby.wordpress.com/2013/04/18/ddr-verfassung-ist-noch-immer-gultig/

➡ http://www.pravda-tv.com/2013/08/urteil-bundesverfassungsgericht-der-einigungsvertrag-ist-nichtig/