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{"id":1487,"date":"2015-12-03T13:12:13","date_gmt":"2015-12-03T13:12:13","guid":{"rendered":"http:\/\/www.agmiw.org\/?p=1487"},"modified":"2019-03-08T14:36:48","modified_gmt":"2019-03-08T14:36:48","slug":"wer-bist-du-einwohner-oder-buerger","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.agmiw.org\/wer-bist-du-einwohner-oder-buerger\/","title":{"rendered":"Wer oder was bist Du? Einwohner oder B\u00fcrger? V3.0."},"content":{"rendered":"
aktualisiert am 07.03.2019<\/em><\/p>\n Zur Einstimmung hier ein Dokument des Statistischen Bundes[amts]: <\/em>\u27a1 Staatsangehoerigkeitsgebietsschluessel_pdf<\/a><\/em> „… vielen Dank f\u00fcr Ihre Anfrage vom 3. Oktober 2013 an das Bundesministerium des Innern. Sie baten \u00fcber den Webservice https:\/\/fragdenstaat.de<\/a> um Informationen f\u00fcr die Verwendung des Staatenschl\u00fcssels f\u00fcr Deutschland durch das Statistische Bundesamt.<\/em><\/span><\/p>\n Zu Beginn der 1970er Jahre hat das Statistische Bundesamt mit dem Staatenschl\u00fcssel die technische Voraussetzung f\u00fcr eine vereinfachte und standardisierte Verarbeitung von An-gaben zu Staatsangeh\u00f6rigkeit bei Bev\u00f6lkerungs- und Sozialstatistiken geschaffen. Da bei solchen Bundesstatistiken die Mehrheitsbev\u00f6lkerung in Deutschland \u00fcber die deutsche Staatsangeh\u00f6rigkeit verf\u00fcgt, wurde daf\u00fcr bewusst der einstellige Wert „0“ gew\u00e4hlt. F\u00fcr Staatsangeh\u00f6rigkeiten anderer Staaten wurden Schl\u00fcsselwerte ab 100 aufw\u00e4rts festgelegt. Davon hatte man sich versprochen, Fehleingaben durch Augenschein des Bearbeiters besser erkennen zu k\u00f6nnen. Au\u00dferdem verbrauchte die „0“ bei der damaligen Speicherung auf Datentr\u00e4gern (Magnetband) nach dem sogenannten Code-Wertfeld-Prinzip weniger Speicherplatz als ein dreistelliger Schl\u00fcsselwert. Doch diese Schl\u00fcsselzahlen werden am Ende der statischen Bearbeitung wieder durch die Bezeichnungen der Staaten ersetzt, bevor die Angaben in einer Ver\u00f6ffentlichung bereitgestellt werden. Die Nutzer der Ergebnisse sehen also immer die Bezeichnung „Deutschland“ anstelle des Schl\u00fcssels 0 bzw. „Frankreich“ anstelle des Schl\u00fcssels 129. Zwar w\u00e4re es sicher m\u00f6glich, die Codierung f\u00fcr „Deutschland“ an die Gesamt-Systematik anzupassen. Allerdings w\u00fcrde dies in einer Vielzahl von EDV-Anwendungen aufw\u00e4ndige \u00c4nderungen nach sich ziehen. Da aus technischer Sicht kein Grund f\u00fcr eine Umstellung vorliegt und die Schl\u00fcsselwerte ohnehin nicht f\u00fcr die Ver\u00f6ffentlichung gedacht sind, hat das Statistische Bundesamt – aus Kostengr\u00fcnden – auf eine Umstellung verzichtet.“<\/em><\/span><\/p>\n Aha, dann ist doch alles gut, oder etwa nicht? \ud83d\ude09 Nun, ein L\u00e4ndercode<\/strong> ist KEIN<\/span> Staatsschl\u00fcssel<\/strong>!<\/em><\/p>\n Die Zahl 276 ist nur der L\u00e4ndercode<\/strong> von Deutschland, der Staatsschl\u00fcssel<\/strong> ist 000, weil es nun einmal\u00a0 KEIN<\/span> Staat ist!<\/em><\/p>\n Weiter wird uns versucht zu verkaufen:<\/strong><\/em><\/p>\n „In den n\u00e4chsten drei Spalten werden drei verschiedene Schreibweisen der internationalen Norm *IS0 3166-1* dargestellt, und zwar die Aspekte ALPHA-2 und ALPHA-3, welche f\u00fcr die Top Level Domain „DE“ sowie das K\u00fcrzel des IOC (Internationales Olympisches Komittee) „DEU“ stehen, sowie – und hier liegt der Hund begraben – der numerische Staatencode gem\u00e4\u00df der Norm, und dieser lautet f\u00fcr Deutschland nicht „000“, sondern „276“.<\/span><\/em><\/p>\n Diese Aussage ist schlichtweg falsch! <\/span><\/em>Die Zahl 276 ist nur der L\u00e4ndercode<\/strong>!<\/em><\/span> Siehe hier auf der Seite 32:<\/em> Schaut auch mal bei\u00a0 „England“ nach. Hier gibt es gleich 3 unterschiedliche Versionen:<\/em> Siehe hier die Seite 4:<\/em> Man beachte das „Ausfertigungsdatum 22.07.1913<\/span><\/strong>„, als auch das Wort „rustag<\/strong>“ im obigen Linknamen. Ein Schelm wer B\u00f6ses hierbei denkt. \ud83d\ude42<\/em><\/p>\n Wir wissen<\/strong>: Die deutsche Sprache ist eine sehr pr\u00e4zise<\/strong>! Da gilt es jedes Kommata als auch die Klein- und Gro\u00dfschreibung zu beachten.<\/em><\/p>\n In der Amtssprache werden sehr viele Begriffe angewendet, die oberfl\u00e4chlich<\/span> betrachtet, gleiche Bedeutungen<\/strong> haben sollen, aber rechtlich<\/span> einige erhebliche Unterschiede aufweisen. Es leben die Begrifflichkeiten<\/strong>, mit denen wir im Alltag ent – „t\u00e4uscht“, get\u00e4uscht und an der Nase herum gef\u00fchrt werden.<\/em><\/p>\n Daher kann man durchaus von einer strafbewehrten, vors\u00e4tzlichen T\u00e4uschung (im Rechtsverkehr)<\/strong> sprechen. So stellt sich dem Betrachter die Frage, ob den Bediensteten in den sogenannten [Beh\u00f6rden]\u00a0 bzw. [\u00c4mtern] die Unterschiede der folgenden Begrifflichkeiten bekannt sind?<\/em><\/p>\n 1. B\u00fcrger versus Einwohner<\/em><\/span> Zu 1. Einwohner & B\u00fcrger<\/span> Ein Einwohner<\/strong> einer Ortschaft ist der Bewohner<\/strong> einer Gemeinde oder eines Stadtviertels und daraus folgend eines Landes.<\/em><\/p>\n Es handelt sich dabei um einen \u00f6ffentlich-rechtlichen Begriff, der sich von dem des B\u00fcrgers bzw. dem des Staatsb\u00fcrgers dadurch abgrenzt, da\u00df letzteren besondere Rechte und Pflichten zugewiesen sind<\/span>. Im Kaiserreich war ein B\u00fcrger, der mit Eigentum (Grund und Boden), der Steuern bezahlte und auch ein Wahlrecht inne hatte.<\/em><\/p>\n Auf dem Begriff\u00a0 des Einwohners beruht das in der BRiD geltende Melderecht (MRRG). Daher ist es von gro\u00dfer Bedeutung, ob man ei<\/em>n B\u00fcrger oder ein Einwohner ist. Denn das ist nicht<\/strong> dasselbe!<\/em><\/p>\n Man wird \u00fcber den Feststellung<\/strong>santrag F des Bundesverwaltungsamts in K\u00f6ln (zur<\/strong> deutschen Verwaltungs-Staatsangeh\u00f6rigkeit) seitens der [Beh\u00f6rden] erst eingeb\u00fcrgert<\/strong><\/span>! Diese „Randnotiz“ entnimmt man dem EStA-Registereintrag<\/strong> des Bundesverwaltungsamts z.B. in der Zeile: „letzte Aktualisierung:“. Diese o.g. Registerauskunft bekommt man mit dem u.s. Formular. M\u00f6ge doch einmal Jeder dieses anfordern und staunen, WAS bzw. was dort NICHT \u00fcber einen drin steht… es mag sein, dass dann dem Einen und Anderen einges bewusster wird…<\/span><\/em> \u00d6ffentlich-rechtlich ist ein Einwohner einer Gemeinde:<\/em><\/p>\n „Wer nach objektiver Betrachtungsweise in ihr eine Wohnung (Achtung: die GEZ schreibt auch immer von einer Wohnung<\/strong>!) inne hat, die darauf schlie\u00dfen lassen, da\u00df er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.“<\/em><\/p>\n Deshalb erfa\u00dft der Begriff nicht nur gemeldete und in der Einwohnermeldedatei mit seinen Daten eingetragene Bewohner, sondern auch l\u00e4ngerfristige Aufenthalte zum Zwecke der Ausbildung oder des Studiums. ( Quelle: Wikipedia)<\/em><\/p>\n Als B\u00fcrger (lat. civis) werden die Angeh\u00f6rigen eines Staates und einer Kommune bezeichnet. Im staatsrechtlichen Sinne ist der Staatsangeh\u00f6rige der Staatsb\u00fcrger, auf kommunaler Ebene der B\u00fcrger einer Stadt oder Gemeinde. Aus der Staatsangeh\u00f6rigkeit resultieren die b\u00fcrgerlichen Ehrenrechte (Rechte und Befugnisse), wie das aktive und das passive Wahlrecht.<\/em><\/p>\n Auch in der BRiD gibt es ein Wahlrecht (siehe den \u00a7 12 BWahlG, Abs. 2) nur f\u00fcr eingeb\u00fcrgerte Deutsche nach Art. 116 (1) GG. Zu eben dem wird der Personal-deutsch<\/span> am Wahltag f\u00fcr 24 Stunden gemacht. \ud83d\ude09 Das Kommunalrecht unterscheidet den Gemeindeb\u00fcrger, der als Staatsangeh\u00f6riger zur politischen Mitwirkung berechtigt ist, vom Einwohner der Gemeinde.<\/strong><\/span> (Quelle: Wikipedia)<\/em><\/p>\n Ein B\u00fcrger bzw. ein Staatsb\u00fcrger hat besondere Rechte und Pflichten. Diese Rechte und Pflichten ergeben sich aus der Gebietsk\u00f6rperschaft<\/strong>, dem souver\u00e4nen Staat<\/strong>, dem diese Person angeh\u00f6rt. Seine Grundrechte sind in der Verfassung<\/strong> des Staates festgeschrieben, dem der B\u00fcrger bzw. der Staatsb\u00fcrger angeh\u00f6rt. Dummerweise sind alle Gemeinden in Deutschand ab dem 01.01.2016 nur noch reine K\u00f6rperschaften<\/strong> und keine<\/span> Gebietsk\u00f6rperschaften<\/strong> mehr. Die Entrechtung nimmt seinen Gang. Angefangen hat dies im Jahr 2007, als die Gemeinden von der EU<\/em> aufgefordert wurden sich als Firmen im UPIK einzutragen. In 2017 l\u00e4uft die Widerspruchsfrist aus. Danach ist das dann so. Dieser „\u00dcbung“ wurde im Dezember 2016 BRiD-weit widersprochen!<\/a> Staatsb\u00fcrger kann immer nur eine Person<\/strong> sein, jedoch kein Mensch. <\/strong>Denn der Mensch<\/strong> ist IM System nicht rechtsf\u00e4hig und alle Menschen sind vor (davor) dem Gesetz \/ Verfassung gleich. Nach (danach) dem Gesetz \/ Verfassung sind es keine Menschen mehr, sondern nur noch Personen.<\/em><\/p>\n Dabei gilt, da\u00df sowohl eine N<\/span>at\u00fcrliche<\/strong> Person eine Staatsangeh\u00f6rigkeit haben kann, wie auch eine Juristische<\/strong> Person.<\/em><\/p>\n So kann es sein, da\u00df eine N<\/strong>at\u00fcrliche Person einen Anspruch auf die Staatsangeh\u00f6rigkeit eines Bundesstaates<\/strong> gem\u00e4\u00df dem RuStAG von 1913 haben kann. Diese Bundesstaaten-StAG aber mangels vorhandener Organe (hier: die Verwaltung des V\u00f6lkerrechtsubjekts) jedoch nicht best\u00e4tigt werden kann. Und daher die Juristische Person (auch) eine (Verwaltungs-) Staatsangeh\u00f6rigkeit nach dem StAG ausgestellt bekommt, da die Verwaltung im Vereinigten Wirtschaftsgebiet (siehe\u00a0 Art. 133 GG<\/a>) somit in ihren AGB’s nur ein StAG von 1934 aufgenommen hat. Hier: Die sog. „deutsche (Verwaltungs-)Staatsangeh\u00f6rigkeit“. Siehe hierzu auch:<\/em> https:\/\/www.agmiw.org\/?p=1499<\/em><\/a><\/p>\n Zu 2. Wohnsitz & Wohnhaft Die Wohnhaft und der Wohnsitz stehen zueinander im Verh\u00e4ltnis, so wie das Haben und Sein und wie der Besitz und das Eigentum. Die WohnHAFT beschreibt demnach den Besitz (eines Eigentums, z.B. zur Miete oder Pacht) eines Ortes zum Wohnen.\u00a0 Analog dem „Mietwohnraum“ nach dem BGB.<\/em><\/p>\n Der WohnSITZ beschreibt dagegen einen „Ort zum Wohnen“ an dem man (s)ein (geborenes) Recht sein Eigen nennt.\u00a0 Somit das (angeborene) Eigentumsrecht auf den Grund und Boden. <\/em>Hier: Besitz an der Erdoberfl\u00e4che nach dem BGB.<\/em><\/p>\n Nur mit dieser Unterscheidung kann gesichert bleiben\/werden, das der subsidi\u00e4re Wille einer Gemeinde (des jeweiligen Volkes) nicht vollig verw\u00e4ssert wird.<\/em><\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n Der Wohnsitz eines B\u00fcrgers ist in treffender Weise im B\u00fcrgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Darin steht unter dem \u00a7 7 (Nat\u00fcrliche Person):<\/em><\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n Wohnsitz; Begr\u00fcndung und Aufhebung:<\/span><\/em><\/p>\n (1) Wer sich an einem Orte st\u00e4ndig niederl\u00e4\u00dft, begr\u00fcndet an diesem Orte seinen Wohnsitz. [Der Begriff „Grund“ ist ein Hinweis auf das Seerecht!]<\/em> Der Sitz einer Juristischen Person gilt, wenn nichts anderes<\/em> bestimmt ist, an dem Ort, an welchem die Verwaltung gef\u00fchrt wird <\/em>(\u00a7 24 BGB).<\/em><\/p>\n F\u00fcr alle deutschen Geburtsurkunden (Juristische Personen \/ auch: Stiftungsverm\u00f6gen) ist dies das \u00fcber de EStA-Registereintrag das Bundesverwaltungsamt (BVA) in K\u00f6ln.<\/em><\/p>\n Das BGB (hier die \u00a7\u00a7 1 – 20) ist, wie der Name schon sagt, ma\u00dfgeblich f\u00fcr die\/den B\u00fcrger und ist Bestandteil des „Deutschen Rechts“ in der Fassung bis 1913. Ohne den Nachweis Deutscher zu sein, hat man IM System keinen Anspruch auf das BGB und das EGBGB. Dies in Verbindung mit dem Art. 25 des Grundgesetzes F\u00dcR die BRD. Siehe hierzu auch den \u00a7 50 EGBGB:<\/em><\/span><\/p>\n „Die Vorschriften der Reichsgesetze<\/span> bleiben in Kraft. Sie treten jedoch insoweit au\u00dfer Kraft, als sich aus dem B\u00fcrgerlichen Gesetzbuch oder aus diesem Gesetz die Aufhebung ergibt.“<\/strong><\/em><\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n Von „Wohnhaft“ wird im allgemeinen in Verbindung mit Einwohnern gesprochen, um deren Identit\u00e4t und Wohnungen feststellen und nachweisen zu k\u00f6nnen. Einwohner sind nicht im Besitz von „B\u00fcrgerlichen Rechten“, da es sich ansonsten nicht um Einwohner sondern um B\u00fcrger handeln w\u00fcrde. Bei Einwohnern handelt es sich der Regel um staatenlose, ausl\u00e4ndische oder rechtlose Personen. Aus der Bedeutung des Wortes „WohnHAFT“ geht bereits hervor, da\u00df die Bewegungsfreiheit dieser Personen eingeschr\u00e4nkt ist, woraus sich eine Meldepflicht ergibt, in dem der st\u00e4ndige oder vor\u00fcbergehende Aufenthalt dieser Personen erfa\u00dft wird. Nach r\u00f6mischem Recht, die Grundlage der deutschen Rechtsordnung unterscheidet man die Rechtsf\u00e4higkeit von Personen<\/strong> wie folgt:<\/em><\/p>\n Capitis Diminutio Minima<\/strong><\/em> Capitis Diminutio Media<\/strong><\/em> Capitis Diminutio Maxima<\/strong><\/em> (MAX MUSTERMANN)-B\u00fcrgerrechte und Freiheit verloren.<\/strong><\/em> Mit der Beantragung eines Personal<\/span>ausweises der BRiD verzichtet der Antragsteller auf seine ggf. zustehenden „B\u00fcrgerlichen Rechte“ und begibt sich freiwillig f\u00fcr zehn Jahre in die Sklaverei, einer\u00a0 tempor\u00e4ren Form der Sklaverei, dessen Vormund (Herr\/Besitzer) die Treuhandgesellschaft „Der BUND“ ist, der im Auftrag der Milit\u00e4rregierung, den drei westlichen Besatzungsm\u00e4chten, Deutschland als Ganzes (in den Grenzen von 1937) verwaltet. Siehe hierzu erneut den Art 133 des Grundgesetzes.<\/em><\/p>\n Zum Thema einer Staatsangeh\u00f6rigkeit seitens der BRiD siehe das Schreiben des Landkreis Demmin:<\/strong><\/em><\/p>\n
\n Der Staatenschl\u00fcssel f\u00fcr „Deutschland“ [was soll das sein?] lautet 0 (NULL) !!<\/em><\/p>\n<\/a>Das System versucht uns zu verkaufen, dass alles ok ist mit dieser Schl\u00fcsselnummer. Man lese und staune bei der Aussage des Bundesministeriums des Inneren:<\/strong><\/em><\/p>\n
\n<\/strong><\/em><\/p>\n
\n Sehen wir hierzu das Beispiel an D\u00e4nemark: <\/span><\/em>126 = STAATSSCHL\u00dcSSEL & <\/span><\/em>208 = L\u00c4NDERCODE<\/span><\/em><\/p>\n
\n
\n http:\/\/www.icao.int\/publications\/Documents\/9303_p3_cons_en.pdf<\/a><\/em>
\n Alle L\u00e4nder haben einen 3er-Code; jedoch nicht „Germany“.<\/em><\/p>\n
\n a) United Kingdom, b) GB \/ British Citizen, c) GBR \/ British Subject GBS. Fehlt nur noch die „City of London“ \ud83d\ude42<\/em>
\n<\/span><\/span><\/p>\n
\n
\n Was bitte ist ein „nichtdeutscher<\/span> Staatsangeh\u00f6riger“? ^^<\/em>
\n Die Erkl\u00e4rung findet man u.a. im \u00a7 3 Abs. 2 des StAG:
\n<\/em>\u27a1 http:\/\/www.lusaka.diplo.de\/contentblob\/3802646\/Daten\/3008610\/down_Dienstpassantrag.pdf
\n<\/a><\/em>\u27a1 https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/bundesrecht\/rustag<\/span>\/gesamt.pdf<\/a><\/em><\/p>\n
\n<\/a>\u27a1 \/begrifflichkeiten-die-allgegenwaertige-enttaeuschung-v1-0\/<\/a><\/em><\/p>\n
\n 2. Wohnsitz nach \u00a7 7 BGB versus\u00a0 WohnHAFT<\/em><\/span><\/p>\n
\n<\/strong><\/em><\/p>\n
\n\u27a1 \/esta-gelber-schein\/<\/a>
\n<\/em><\/span><\/p>\n
\n \u27a1 EStA_Selbstauskunft<\/a><\/em><\/p>\n
\n<\/em><\/p>\n<\/a>Man beachte die Erw\u00e4hnung des „Familiennamens“ im Text.<\/em><\/p>\n
\n<\/em><\/p>\n
\n<\/strong><\/em><\/p>\n
\n<\/span><\/em><\/p>\n
\n (2) Der Wohnsitz kann gleichzeitig an mehreren<\/strong> Orten bestehen.<\/em>
\n (3) Der Wohnsitz wird aufgehoben, wenn die Niederlassung mit dem Willen aufgehoben wird, sie aufzugeben.<\/em><\/p>\n
\n<\/em><\/p>\n\n\n
\n \u00a0Artikel 50 EGBGB<\/strong><\/em><\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n
\n Occurs when a man’s family relations alone were changed<\/em>
\n (Max M u s t e r m a n n) – Geringste Einschr\u00e4nkung von Rechten<\/strong> \u2013DIN 5007 nachlesbar<\/em><\/p>\n
\n Occurs when a man loses his right of citizenship but not his rights to liberty<\/em>
\n (Max\u00a0 MUSTERMANN) – die B\u00fcrgerrechte verloren<\/strong> aber (noch) in der Freiheit<\/em><\/p>\n
\n Occurs when a man’s condition changes from freedom to bondage, hen he became a slave.<\/em><\/p>\n
\n Im Personalausweis der BRiD finden wir den derzeitigen Personenstand einer Person in Form seiner Schreibweise (Klein-\/Gro\u00dfschreibung). Ergo nur in Gro\u00dfbuchstaben!<\/em><\/p>\n