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{"id":403,"date":"2015-05-28T16:48:26","date_gmt":"2015-05-28T16:48:26","guid":{"rendered":"http:\/\/www.agmiw.org\/?p=403"},"modified":"2017-08-08T15:16:30","modified_gmt":"2017-08-08T15:16:30","slug":"die-bedeutung-der-staatsangehoerigkeitsurkunde-teil-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.agmiw.org\/die-bedeutung-der-staatsangehoerigkeitsurkunde-teil-2\/","title":{"rendered":"Die Bedeutung des Staatsangeh\u00f6rigkeitsausweises – Teil 2 (Vorteile) v.1.5."},"content":{"rendered":"
aktualisiert am 04.08.2017<\/span><\/p>\n Warum und wof\u00fcr der Staatsangeh\u00f6rigkeitsausweis „Gelbe<\/span>r Schein“ gut ist, liest Du hier:<\/strong><\/em> Der Feststellungsantrag zur Staatsangeh\u00f6rigkeit wird ab Ende 2017<\/strong> nicht mehr m\u00f6glich sein. Mittlerweile – Stand Sommer 2016 – verweigern immer mehr Beh\u00f6rden, unter Beugung der geltenden Gesetze, die Ausstellung dieses Dokuments.<\/em><\/p>\n Ins besonders das Feststellungsverfahren nach RuStAG v. 1913 mit<\/strong> den Ahnennachweisen wird erschwert oder gleich abgelehnt. Was weit wichtiger ist in bezug auf die Staatsangeh\u00f6rigkeit<\/strong> IN<\/span> einem der 25+1 Bundesstaaten (Deutsches Kaiserreich)<\/strong>.<\/em><\/p>\n Immer mehr Standes\u00e4mter verweigern ebenso die Aush\u00e4ndigung einer Abschrift aus dem Geburtenbuch<\/strong>.<\/em> Der Plan sieht vor die Staatenlosen (Apoliden), hier die Personal-DEUTSCH<\/span>,\u00a0 sang- und klanglos in die EU zu verfrachten!<\/strong><\/em><\/p>\n Es liegt nun an jedem selbst, ob er den Weg – via dem Feststellungsantrag F des BVA (Bundesverwaltungsamts\u00a0 (Quittung des Verwaltungsakts ist der „Gelbe<\/span> Schein – gehen m\u00f6chte oder nicht.<\/em><\/p>\n Noch einmal in aller Deutlichkeit:<\/em><\/span><\/p>\n Wer sich (nur) als Mensch definiert (ohne eine N<\/strong>at\u00fcrliche Person) oder im Rechtskreis der BR(D) verbleibt ist ohne Rechte und ohne eine IM System nachgewiesene Staatsangeh\u00f6rigkeit<\/strong>! Selbst die nicht gewollte und de facto nicht g\u00fcltige deutsche (Verwaltungs)STAG (nach 1934) ist immer noch besser als ein staatenloser Zwangsinternierter zu sein. Und f\u00fcr den – und nur f\u00fcr den – ist diese „Verwaltung“ zust\u00e4ndig!<\/em> Jeder Eingeb\u00fcrgerte (T\u00fcrke, Grieche, Italiener, Ukrainer etc.) mit dem \u201eGr\u00fcnen<\/span> Schein\u201c (hier: Einb\u00fcrgerungsurkunde) hat mehr Rechte als jeder Bundespersonalausweistr\u00e4ger!<\/em><\/p>\n Dieser Mensch (Eingeb\u00fcrgerte) hat zum Zeitpunkt der Ausstellung „die deutsche Staatsangeh\u00f6rigkeit“ erworben<\/strong>. Sehr sch\u00f6n formuliert! Die Tragweite des Ganzen ist klar soweit?<\/em><\/p>\n Menschen mit dem „Gelben<\/span> Schein“ wird bescheinigt: <\/em>„Ist deutscher Staatsangeh\u00f6riger“<\/strong><\/em><\/p>\n Hier eine Definition zum Thema GG Artikel 116 (1) UND (2): \u27a1 <\/em>Artikel 116 Grundgesetz_anonym<\/a><\/p>\n Wichtig ist auch die Kl\u00e4rung der Begrifflichkeit des Begriffs „Rechtssubjekt Person“.<\/em><\/p>\n Die \u201eMenschen\u201c sind zwar alle rechtsf\u00e4hig aber NICHT handlungsf\u00e4hig und damit auch nicht gesch\u00e4ftsf\u00e4hig. Um im t\u00e4glichen Miteinander agieren zu k\u00f6nnen, bedarf es jedoch der N<\/strong>at\u00fcrlichen oder auch der Juristischen Person. Die Menschen unterliegen der Herrschaftsgewalt.\u00a0 Nur der RuStAG-Deutsche der BRiD-Verwaltung eben nicht!<\/strong><\/em><\/p>\n +++++<\/p>\n Einige Gedanken zum Antrag F (Feststellungsantrag) f\u00fcr den „Gelben<\/span> Schein<\/span><\/span>„:<\/strong><\/em><\/p>\n Wer den Gelben<\/span> Schein ohne<\/strong> die Abstammung nach RuStAG v. 1913 macht, hat eben keinen<\/strong> Nachweis der Abstammung IM System. Und hat damit nur <\/em>die „deutsche Staatsangeh\u00f6rigkeit“ erworben<\/strong> ohne<\/strong> im Besitz der Staatsangeh\u00f6rigkeit IN einem der 26 Bundesstaaten zu sein. Hierzu folgender Ansatz:<\/strong><\/span><\/em><\/p>\n a) Vernichtung des Persos \u00fcber den ausgel\u00f6sten Verwaltungsakt;<\/em> Seit 1896 unterscheidet das Deutsche Recht zwischen der N<\/strong>at\u00fcrlichen Person und der juristischen Person (unbedingt die Nat\u00fcrliche am Anfang gro\u00df schreiben). +++++<\/p>\n Die Grundrechtsberechtigung<\/strong><\/span><\/em><\/p>\n I. Inhaber der Grundrechtsberechtigung<\/span><\/em><\/p>\n 1. Jedermannsrechte<\/em><\/p>\n \u2022 So genannte Jedermannsrechte sehen keinerlei Einschr\u00e4nkung des pers\u00f6nlichen Schutzbereiches vor; auf sie kann sich daher jeder Mensch berufen.<\/em><\/p>\n \u2022 Beispiele: Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1, Art. 5 Abs. 1 S. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 17 GG.<\/em><\/p>\n 2. Deutschenrechte (vgl. urspr\u00fcngliche staatsb\u00fcrgerliche Rechte)<\/em><\/p>\n a) Allgemein:<\/em><\/p>\n \u2022 Diese Grundrechte stehen nur Deutschen zu. Der Begriff der Deutschen ist in Art. 116 Abs. 1 GG definiert.<\/em><\/p>\n \u2022 Beispiele: GG Art. 8 (Versammlungsfreiheit), Art. 9 Abs. 1 (Koalitionsfreiheit), Art. 11 (Freiz\u00fcgigkeit), Art. 12 Abs. 1 (Berufsfreiheit), Art. 16 (Ausb\u00fcrgerung), 20 Abs. 4 (Widerstandsrecht und Art. 33 Abs. 1 bis 3 (\u00f6ffentich. \u00c4mter)<\/em><\/p>\n Da die Frage hierzu immer wieder aufkommt:<\/em><\/span><\/p>\n Vorteile Gelber<\/span> Schein:<\/strong><\/span><\/em><\/p>\n 1. Erwerb der Staatsangeh\u00f6rigkeit IN<\/strong> einem Bundesstaat (Kaiserreich 1871 \u2013 1914\/18), erg\u00e4nzend zu der glaubhaft gemachten „Staatsb\u00fcrgerschaft DEUTSCH<\/span>„, der BRD-Verwaltung. (Nimm zwei.)<\/em><\/p>\n 2. Verfassungsgebende Stimme. \/ Wahlrecht (aktiv und passiv – Aktivlegitimation)<\/em> 3. Keine Auslieferung durch Europ\u00e4ischen Haftbefehl gem\u00e4\u00df<\/em> 5. Das Recht auf Klage am EMRK Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr<\/em> 6. Eigentum anstelle von Besitz gem\u00e4\u00df dem Artikel 52 der geltenden SHAEF-Gesetzgebung.<\/em><\/p>\n 7. Das Recht auf einen Auszug beim Katasteramt, das den Erwerber <\/em>(Grundbuchamt) einer Immobilie vom Besitzer zum Eigent\u00fcmer<\/em> 8. Rechtskreis des Bundes, damit sind Klagen im Ausland m\u00f6glich.<\/em><\/p>\n 9. Das Recht zur Neuorganisation der Gemeinden im Bundesstaat <\/em>gem\u00e4\u00df \u00a728 (1) GG und der 1871er Verfassung. Jeder Deutsche ist der legitime Erbfolger & Rechtetr\u00e4ger.<\/em><\/p>\n
\n\u27a1 https:\/\/www.agmiw.org\/?p=1499<\/a><\/p>\n
\n\u27a1 https:\/\/www.agmiw.org\/?p=2037<\/a>
\n<\/em><\/p>\n
\n Diese Abschrift (Kopie) aus dem Geburtenbuch ist NICHT dasselbe wie eine maschinell erstellte Geburtsurkunde! Die ersten \u00c4mter versuchen mittlerweile auch den Feststellungsantrag F selbst abzublocken.<\/em>
\n\u27a1 https:\/\/www.agmiw.org\/?p=2037<\/a><\/p>\n
\n\u27a1 https:\/\/www.agmiw.org\/?p=2598<\/a><\/p>\n<\/a><\/p>\n
<\/a><\/p>\n
\nDas Thema ist so verwirrend, dass man es wirklich nur schwer begreifen kann, was da wo stattfindet. <\/em>Viele st\u00f6ren sich daran, dass dieser Wisch von der BRiD ausgestellt wird… Hierzu steht im Beitrag „Der Gelbe<\/span> Schein – Sein oder Schein“ gen\u00fcgend… hoffe es wird mal verstanden…<\/em> \ud83d\ude09
\n\u27a1 https:\/\/www.agmiw.org\/?p=1499<\/a>
Das StAG der „Bundesrepublik Deutschand“ von Gerhard Schr\u00f6der wurde x-mal ge\u00e4ndert. Hier mal den \u00a7 40a StAG lesen:<\/em>
StAG \u00a7 40a <\/strong><\/em>
„Wer am 1. August 1999 Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, ohne die deutsche Staatsangeh\u00f6rigkeit zu besitzen, erwirbt an diesem Tag die deutsche Staatsangeh\u00f6rigkeit. F\u00fcr einen Sp\u00e4taussiedler, seinen nichtdeutschen Ehegatten und seine Abk\u00f6mmlinge im Sinne von \u00a7 4 des Bundesvertriebenengesetzes gilt dies nur dann, wenn ihnen vor diesem Zeitpunkt eine Bescheinigung gem\u00e4\u00df \u00a7 15 Abs. 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes erteilt worden ist.“<\/em><\/span>
Wie werde ich diese wieder los?<\/strong>
\nIch brauche noch eine andere Staatsangeh\u00f6rigkeit, um mich dann aus dieser „deutschen Staatsangeh\u00f6rigkeit“ selbst als der Souver\u00e4n zu entlassen.<\/em><\/span><\/span><\/span><\/span><\/span><\/p>\n
\n b) K\u00fcndigung des j.P.-Personalkontos;<\/em>
\n c) Auftrag zur Entlassung aus der dt. StAG nach \u00a7\u00a7 20, 21 RuStAG;<\/em>
\n d) Auftrag zur Berichtigung des Geburtenregisters beim Geburtsort-Standes[amt];<\/em>
\n e) Zustellung der seitens eines BRiD-Notars beglaubigten PSE\/WEK an den Stabschef (hier Bgm.) & AG\/FA;<\/em>
\n f) Man ist Einwohner einer origin\u00e4ren aktivierten und in der Reorga befindlichen Gemeinde;<\/em>
\n g) Ausstellung eines Heimatscheins seitens der Landgemeinde;<\/em>
\n h) ID sofern n\u00f6tig via dem Auszug aus dem Geburtenbuch, nebst Gelben Schein und Heimatschein;<\/em>
\n i) Abmeldung der j.P. aus der Wohnhaft;<\/em>
\n j) Keine Nutzung der BRiD-Annehmlichkeiten wie z.B. ALG II;<\/em>
\n k) Kein Angestelltenverh\u00e4ltnis, keine Gewerbeanmeldung ff.;<\/em>
\n l) zzgl. R\u00fcckrat und Nutzung des gesammelten Wissens (hier: z.B. die konsequente „Nutzung“ der N.P.) sofern n\u00f6tig …
\n\u27a1 https:\/\/www.agmiw.org\/der-finale-akt-v1-0\/<\/a><\/em><\/span><\/span>
ACHTUNG:<\/strong>
\nAuf dem Gelben<\/span> Schein steht NICHT<\/strong> „hat die deutsche Staatsangeh\u00f6rigkeit erworben“, denn das ginge ja gar nicht. Diese Formulierung finden wir nur bei den Gr\u00fcnen<\/span> Einb\u00fcrgerungsurkunden.<\/em>
Sondern da steht:\u00a0 <\/span><\/em>Ist deutsche(r) Staatsangeh\u00f6rige(r).<\/strong><\/em>
Im Deutschen Recht, sind Adjektive wegen ihrer Rechtsunsicherheit gegenstandslos und so steht da nur: <\/em><\/span>ist Staatsangeh\u00f6rige(r).<\/span><\/strong>
Viele lesen es immer so wie es ihnen passt, da mu\u00df man dann schon wirklich selbst entscheiden.<\/em>
Wenn man also alle Urkunden zusammen hat und im Feststellungsantrag bei Punkt 4.2 ein Kreuz gemacht hat und 4.3 seine RICHTIGE Staatsangeh\u00f6rigkeit geschrieben hat, folgt nach der positiven Entscheidung der Einb\u00fcgerungsbeh\u00f6rde der Auftrag – via der einseitigen Willenserkl\u00e4rung (Verwaltungsakt als Souver\u00e4n) – zur Entlassung aus der „deutschen Staatsangeh\u00f6rigkeit“ mit der Option die Staatsangeh\u00f6rigkeit die man per Abstammung hat zu behalten.<\/em><\/p>\n<\/a>
Als Deutsche nach RuStAG v. 1913 k\u00f6nnen und m\u00fcssen wir die Gesetze im Stand von 1914 verwenden, wie es\u00a0 im EGBGB Artikel 5 Abs. (1) letzter Satz steht, „Ist die Person auch Deutscher so geht diese Rechtsstellung vor“<\/strong>.<\/em>
\n \u27a1 EGBGB<\/a><\/em>
\n Wir berufen uns auf die 1871er Verfassung, die Verfassung des jeweiligen Stadtstaats oder Staates und fordern die Einhaltung des vorkonstitutionelllen Rechts vor 1914 ein.<\/span><\/em>
\n<\/span><\/span><\/span><\/span><\/span><\/span><\/p>\n
\nDie N<\/strong>at\u00fcrliche Person ist der Mensch, so wird er zum Rechtssubjekt und vertritt sich selbst, sonst ist man ja kein Souver\u00e4n und kein Gesetzgeber. Der Mensch kann am Recht nicht teilhaben, ja noch schlimmer er kann nirgendwo „Rechtliches Geh\u00f6r“ finden.<\/em>
So wie sich die Beh\u00f6rden gegen den echten Nachweis dr\u00fccken wollen und alles versuchen die falschen Antr\u00e4ge heraus zu geben und dann noch dummere Erkl\u00e4rungen unterzeichnen zu lassen, denke ich mal, dass es die Entlassung aus dem Gewahrsamsstaat wird. Ja ich bin mir sogar sehr sicher. Aber da zum Ende die Personenstandserkl\u00e4rung (PSE) und Willenserkl\u00e4rung (WEK) folgt, kann man sich ruhig auch Fehler leisten. Wichtig ist der Eintrag im EStA-Register, denn der stellt die Weiche f\u00fcr das Recht um.<\/em>
\n\u27a1 https:\/\/www.agmiw.org\/esta-gelber-schein\/<\/a>
In dem Feststellungsantragsformular unter Punkt 4.3 sollte immer der Staat und nicht der Bundesstaat stehen, also mu\u00df K\u00f6nigreich Preu\u00dfen da rein und nicht nur Preu\u00dfen und schon gar nicht „Freistaat Preu\u00dfen“. \ud83d\udc7f<\/em>
Das ist, das was wir best\u00e4tigt bekommen. Denn wenn der Nachweis falsch w\u00e4re oder die weitere Staatsangeh\u00f6rigkeit nicht stimmen w\u00fcrde, g\u00e4be es keinen Gelben<\/span> Schein! Das sollte plausibel sein. Leider h\u00f6rt der Kampf (der Weg in die Freiheit!) nach dem Erhalt des Gelben<\/span> Scheins nicht auf, man k\u00f6nnte sagen jetzt geht es erst richtig los. <\/em>
\n
Man macht diesen Verwaltungsakt nicht<\/strong> wegen dem Gelben<\/span> Schein. Der ist durchaus in einer gewissen Weise sinnfrei und beeindruckt niemanden. Er ist aber wichtig, weil das System uns selbst best\u00e4tigen muss<\/span><\/strong>,\u00a0 dass man Staatsangeh\u00f6rige(r) eines K\u00f6nigreich, Gro\u00dfherzogtums, Herzogtums oder F\u00fcrstentums ist und das man Familien<\/strong> hat.<\/em><\/span><\/span><\/span><\/span><\/span><\/p>\n
\n Somit sind de facto alle bisherigen Bundestagswahlen <\/em>UNG\u00dcLTIG! Siehe hierzu auch das GG Art. 146<\/em>.
\n Die BRD-Verwaltungsangeh\u00f6rigkeit „deutsche Staatsangeh\u00f6rigkeit“ f\u00fchrt zu einem Wahlrecht gem\u00e4\u00df \u00a7 12 Bundeswahlgesetz, da Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 GG generiert werden.
\nDas gilt auch f\u00fcr „eingeb\u00fcrgerte“ Migranten, die unbedingt DEUTSCH<\/span> werden wollen.<\/span><\/em><\/p>\n
\n EGBGB Artikel 5 (1) \u2013 Die Rechtstellung als Deutscher geht vor.<\/em><\/p>\n\n
\n Menschenrechte und IGH Internationalen Gerichtshof f\u00fcr<\/em>
\n Menschenrechte. Dies funktioniert am besten mit einer Eingabe \u00fcber eine origin\u00e4re Gemeinde.<\/em><\/p>\n
\n macht.<\/em><\/p>\n\n
\n
\n (Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht m\u00f6glich ist.) i.V.m. \u00a7 113 (Abs. 3) StBG<\/em><\/li>\n<\/ol>\n\n
\n Wer kann das BGB nutzen? Nur ein B\u00fcrger aber kein Einwohner. Der Deutsche ist Deutscher und auch zugleich B\u00fcrger und KEIN Einwohner.<\/span><\/span><\/span><\/span><\/em><\/em> <\/li>\n