Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the onecom-wp domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /customers/7/f/f/agmiw.org/httpd.www/wp-includes/functions.php on line 6121 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /customers/7/f/f/agmiw.org/httpd.www/wp-includes/functions.php:6121) in /customers/7/f/f/agmiw.org/httpd.www/wp-includes/rest-api/class-wp-rest-server.php on line 1896 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /customers/7/f/f/agmiw.org/httpd.www/wp-includes/functions.php:6121) in /customers/7/f/f/agmiw.org/httpd.www/wp-includes/rest-api/class-wp-rest-server.php on line 1896 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /customers/7/f/f/agmiw.org/httpd.www/wp-includes/functions.php:6121) in /customers/7/f/f/agmiw.org/httpd.www/wp-includes/rest-api/class-wp-rest-server.php on line 1896 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /customers/7/f/f/agmiw.org/httpd.www/wp-includes/functions.php:6121) in /customers/7/f/f/agmiw.org/httpd.www/wp-includes/rest-api/class-wp-rest-server.php on line 1896 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /customers/7/f/f/agmiw.org/httpd.www/wp-includes/functions.php:6121) in /customers/7/f/f/agmiw.org/httpd.www/wp-includes/rest-api/class-wp-rest-server.php on line 1896 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /customers/7/f/f/agmiw.org/httpd.www/wp-includes/functions.php:6121) in /customers/7/f/f/agmiw.org/httpd.www/wp-includes/rest-api/class-wp-rest-server.php on line 1896 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /customers/7/f/f/agmiw.org/httpd.www/wp-includes/functions.php:6121) in /customers/7/f/f/agmiw.org/httpd.www/wp-includes/rest-api/class-wp-rest-server.php on line 1896 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /customers/7/f/f/agmiw.org/httpd.www/wp-includes/functions.php:6121) in /customers/7/f/f/agmiw.org/httpd.www/wp-includes/rest-api/class-wp-rest-server.php on line 1896 {"id":8460,"date":"2017-07-22T17:00:03","date_gmt":"2017-07-22T17:00:03","guid":{"rendered":"http:\/\/www.agmiw.org\/?p=8460"},"modified":"2020-07-07T16:29:22","modified_gmt":"2020-07-07T16:29:22","slug":"brd-bund","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.agmiw.org\/brd-bund\/","title":{"rendered":"BRD & Bund – v1.4."},"content":{"rendered":"

Rechtswissenschaftliche Expertisen der Grundrechtepartei zur Frage:
\n<\/em><\/span>\u00bbIST DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER RECHTSSTAAT DES BONNER GRUNDGESETZES VOM 23. MAI 1949?\u00ab
\n\u27a1 <\/strong><\/em>https:\/\/rechtsstaatsreport.de\/<\/em><\/a><\/p>\n


\n

Eine gute Zusammenfassung \u00fcber die NGO\u00b4s: <\/em>\u27a1 \/bund_eine_ngo.html<\/a><\/em><\/p>\n


\n

Fakten:<\/em><\/strong>
\n 1) Die Stadt Berlin geh\u00f6rt nicht<\/strong> zum Gebiet gem\u00e4\u00df dem\u00a0 Artikel 116 (1) GG und ist also nicht<\/strong> die BRD. <\/em><\/span>
\n 2) IN<\/strong> Berlin befindet sich – INNERHALB von „Deutschland“ – das UN-Mitglied Germany (Deutschland).
\n3) Bonn als Bund<\/strong>esstadt gibt \u00fcber die Bund<\/strong>esgesetzbl\u00e4tter\u00a0 (BGBl.) die Bund<\/strong>esgesetze heraus.
\n4) „Deutschland“ ist als Feindstaat bei der UN gelistet.
\n5) Germany-Deutschland ist Mitglied der UN.
\n<\/span><\/em><\/span>6) Die BRD & die DDR sind ebenfalls eingetragene Feindstaaten von „Deutschland“ (Deutsche [Kaiser] Reich – German Empire 1871 – 1914\/16)
\n<\/span><\/em><\/span><\/p>\n

\n

Ich hoffe das DEUTSCH<\/span> kommt dann noch klar und wei\u00df, wo es hingeh\u00f6rt?<\/em><\/p>\n<\/div>\n


\n

Die Bundesrepublik (in) Deutschland ist kein Staat, sondern eine demokratische Wirtschaftsverwaltung, die nicht regiert wird, sondern gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig<\/strong> als Gewahrsamstaat bzw. Wirtschafts- und Verwaltungseinheit unter Besatzung betrieben wird. (Siehe Art. 65, 120, 127, 133, 137, 139 GG).<\/em><\/p>\n

Die Besatzungsm\u00e4chte haben ihre damals eroberten Gebiete \u201cWirtschaftsgebiet\u201d genannt.<\/em><\/p>\n

<\/span>Zur profitorientierten Bewirtschaftung haben sie nach amerikanischem Vorbild und gem\u00e4\u00df Art. 133 GG den \u201cBund\u201d als Treuhandverwaltung (Trust) des \u201cVereinigten Wirtschaftsgebiets\u201d geschaffen. Das \u201cVereinigte Wirtschaftsgebiet\u201d haben sie in \u201cBundesl\u00e4nder\u201d genannte Verwaltungsdistrikte unterteilt.<\/em><\/p>\n

Gr\u00fcndung der Bundesl\u00e4nder:<\/strong><\/em>
\n Am 9. Juli 1945 verf\u00fcgte die SMAD durch die Proklamation Nr. 5 die Gr\u00fcndung der L\u00e4nder bzw. Provinzen Brandenburg, Mecklenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Th\u00fcringen innerhalb der Sowjetischen Besatzungszone.<\/em><\/p>\n

Am 19. September 1945 verf\u00fcgte die OMGUS durch die Proklamation Nr. 2 die Bildung der L\u00e4nder Bayern, (Gro\u00df-)Hessen und W\u00fcrttemberg-Baden.<\/em>
\n (Ge\u00e4ndert durch die Proklamation Nr. 4 vom 1. M\u00e4rz 1947)<\/em><\/p>\n

Aufl\u00f6sung Preu\u00dfens:<\/em>
\n Am 25. Februar 1947 Verf\u00fcgte die AHK durch das Gesetz Nr. 46 die Aufl\u00f6sung des Staates Preu\u00dfen.
\n<\/em><\/p>\n

Grundgesetz Diktat:<\/em>
\n siehe: Frankfurter Dokumente 01.07.1948 \u2013 (Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz der AHK vom 12.05.1949)<\/em><\/p>\n

Die Gr\u00fcndung der BRD konnte keine Staatsgr\u00fcndung sein, sondern allenfalls eine Gr\u00fcndung eines besatzungsrechtlichen Mittels zur Selbstverwaltung der drei besetzten Zonen der Westalliierten laut Art. 43 HLKO.<\/em><\/p>\n

Besatzung:<\/em>
\n BGBl. 1990 Teil II Nr. 36 2.10.1990, Seite 1275<\/strong><\/em>
\n \u201cVerordnung zu dem \u00dcbereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin.\u201d<\/em>
\n Auszug Art. 3 (4)<\/em>
\n [\u2026] Klagen gegen die Beh\u00f6rden der drei Staaten sind gegen die Bundesrepublik Deutschland zu richten. Klagen dieser Beh\u00f6rden, werden von der Bundesrepublik Deutschland erhoben.<\/em><\/p>\n

D.h. die BRD \/ der Bund ist die Vertretung (Verwaltung) der Besatzungsbeh\u00f6rden.<\/em><\/p>\n

Hier kann eindeutig festgestellt werden, das die BRD \/ Bund nicht die Vertretung des deutschen Volkes ist, sondern die Vertretung der Beh\u00f6rden der drei Staaten.<\/em><\/p>\n

Zudem besagt das Potsdamer Abkommen das die drei M\u00e4chte die Verwaltung eingesetzt haben (Art. 133 GG). BRD \/ Bund \/ Bundesl\u00e4nder etc. sind deshalb, nicht staatlich-hoheitlich oder \u00f6ffentlich-rechtlich legitimiert und legalisiert.<\/em><\/p>\n

Besatzungsrecht:<\/strong><\/em>
\n Am 28. September 1990 ist vereinbart worden, dass der \u00dcberleitungsvertrag infolge der Unterzeichnung des Zwei-plus-Vier-Vertrags mit Wirkung vom Zeitpunkt der angeblichen \u201cWiedervereinigung Deutschlands\u201d, dem 3. Oktober 1990, suspendiert und mit dem Inkrafttreten des letzteren ausdr\u00fccklich au\u00dfer Kraft gesetzt wurde. Einzelne der im \u00dcberleitungsvertrag getroffenen Bestimmungen behalten jedoch ihre G\u00fcltigkeit.<\/em><\/p>\n

Immer noch g\u00fcltig sind:<\/strong><\/em>
\n Erster Teil: Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 bis \u201e\u2026 Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu \u00e4ndern\u201c sowie Abs\u00e4tze 3, 4 und 5, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 2 und 3, Art. 5 Abs. 1 und 3, Art. 7 Abs. 1 und Art. 8. Dritter Teil: Art. 3 Abs. 5 Buchstabe a des Anhangs, Art. 6 Abs. 3 des Anhangs. Sechster Teil: Art. 3 Abs. 1 und 3. Siebter Teil: Art. 1 und Art. 2. Neunter Teil: Art. 1. Zehnter Teil: Art. 4.<\/em><\/p>\n

BVerfG Pressemitteilung Nr. 37 vom 25.03.1999<\/strong> \u2013 Dort ist ein Versto\u00df gegen Art. VIII Milit\u00e4rregierungsgesetz Nr. 53 vom Landgericht Berlin verankert.<\/em><\/p>\n

Die Besatzungsm\u00e4chte haben einschneidende Gesetzes\u00e4nderungen durchgef\u00fchrt. Diese Gesetzes\u00e4nderungen wurden quasi vom Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte erzwungen.<\/em><\/p>\n

Der internationale Gerichtshof hat festgestellt, da\u00df die \u201cBRD\u201d in \u201cDeutschland\u201d kein effektiver Rechtstaat<\/span> mehr ist (Az.: EGMR 75529\/01 v. 08.06.2006).<\/strong><\/span><\/em><\/p>\n

Daf\u00fcr sind die Besatzungsm\u00e4chte zumindest mitverantwortlich. Um sich dieser Verantwortung f\u00fcr den Unrechtstaat zu entziehen, wurde die Verwaltungsbefugnis der \u201cBRD\u201d mittels dem 1. &\u00a0 2. BMJBBG<\/a> als gesetzliche Aufgabe der \u201cBRD\u201d entzogen.<\/em><\/p>\n

Damit hat man dem gesamten \u201cBRD\u201d Justizwesen (Art. 92-104 GG der freiwilligen Gerichtsbarkeit ohne Geltungsbereich<\/strong>) die gesetzliche Befugnis und den staatlichen Auftrag Recht zu sprechen entzogen.<\/em><\/p>\n

Mit dem 2. BMJBBG vom 23.11.2007 mit Geltung ab dem 30.11.2007 haben sich die Besatzungsm\u00e4chte mit Art. 4 \u00a7 3 zu Ihren \u201cRechten und Pflichten\u201d bekannt.<\/strong><\/em><\/p>\n

Im 2. BMJBBG vom 23.11.2007 steht in Artikel 4, \u00a71, Abs (2) geschrieben, da\u00df von der Aufhebung von Besatzungsrecht das Kontrollratsgesetz Nr. 35 \u00fcber \u201eAusgleichs und Schiedsverfahren\u201c AUSGENOMMEN ist!.<\/em><\/p>\n

In \u00a72 ist definiert, da\u00df das 1 bis 4 Gesetz zur Aufhebung von Besatzungsrecht wieder in Kraft getreten ist.<\/em><\/p>\n

\"\"<\/a>Das Grundgesetz der BRD wurde per Bundesgesetzblatt BGBl. Teil I Nr. 59, S. 2614 im Jahr 2007 aufgehoben<\/span>. Das Grundgesetz und Bundesrecht f\u00fcr die BRD ist seit 1990 als Privatrecht unter Handelsgesetzbuch g\u00fcltig.<\/strong><\/em><\/p>\n

Es gilt bereinigtes Besatzungsrecht, das GG ist bis auf Art. 1-20 (Ewigkeitsklausel) und die Art. 73 und 74 aufgehoben. Die \u201cRechte und Pflichten\u201d der Besatzungsbeh\u00f6rden bestehen fort.<\/strong><\/em><\/p>\n

\u27a1 Artikel: \/souveraenitaet-deutschlands<\/a>
\n<\/strong><\/p>\n

Keine \u201cStaats\u201dgerichte der BRD<\/strong>:<\/em>
\n Solange
\u00a715 GVG <\/a>aufgehoben ist, handelt es sich bei den Gerichten nicht um \u201cStaatsgerichte, sondern um Schiedsgerichte.<\/em><\/p>\n

Das alte GVG verankerte einst den \u00a715: \u201calle Gerichte sind Staatsgerichte\u201d die aktuelle Version des \u00a715 GVG lautet: \u201cweggefallen\u201d.<\/em><\/p>\n

\u00a716 GVG<\/a>: \u201cAusnahmegerichte\u201d<\/strong><\/em><\/p>\n

Gem\u00e4\u00df Art. 101 GG und \u00a716 GVG sind Ausnahmegerichte unzul\u00e4ssig. Sie versto\u00dfen gegen das rechtsstaatliche Prinzip des gesetzlichen Richters.<\/em><\/p>\n

Art. 101 GG<\/a>: \u201c<\/em>
\n Ausnahmegerichte sind unzul\u00e4ssig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden\u201d.<\/em><\/p>\n

\u00a716 GVG:<\/em>
\n \u201cAusnahmegerichte sind unstatthaft. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.\u201d<\/em><\/p>\n

Dies stellt einen Versto\u00df dar gegen:<\/em>
\n Art. 6
EMRK <\/a>\u201eRecht auf faires Verfahren\u201c<\/em>
\n Art. 13 EMRK \u201eRecht auf wirksame Beschwerde\u201c<\/em><\/p>\n

Durch die Beantragung des Personalausweises<\/strong> unterstellt sich jeder freiwillig den Privat-Handelsrecht der BRD\/Bund. Deshalb gibt es das Gesetz \u00fcber die freiwillige Gerichtsbarkeit (FamFG).<\/em><\/span><\/p>\n

Als Beispiel sei die Frage gestellt, weshalb nach AHK Gesetz Nr. 1, Art. 7 (1) die \u00d6ffentlichkeit hier\u00fcber nicht<\/strong> informiert wird und man die Ver\u00f6ffentlichungen nicht<\/strong> zur Kenntnisnahme erh\u00e4lt?<\/em><\/p>\n

AUSZUG:<\/em>
\n AHK (Alliierte Hohe Kommission) 1949 Gesetz Nr. 1 Art. 7(1) Zitat:<\/span><\/em><\/p>\n

\u201eAlle deutschen staatlichen kommunalen und sonstigen Verwaltungsbeh\u00f6rden sind verpflichtet, das Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission zu halten und es ihrem Personal sowie der \u00d6ffentlichkeit zur Verf\u00fcgung zu stellen.\u201c.<\/strong><\/em><\/span><\/p>\n

Im AHK Gesetz Nr. 13 ist die von dem Hohen Kommissar der Zone des betreffenden Gerichtes eine Genehmigung erforderlich f\u00fcr alle judikativen Entscheidungen.<\/em><\/p>\n

AHK 1949 Gesetz Nr. 13 Art. 1 Zitat:<\/span><\/em><\/p>\n

\u201eOhne ausdr\u00fccklich von dem Hohen Kommissar der Zone des Sitzes des betreffenden Gerichts allgemein oder in besonderen F\u00e4llen erteilte Genehmigung d\u00fcrfen deutsche Gerichte Strafgerichtsbarkeit nicht aus\u00fcben: \u2026. (b) wenn eine Person beschuldigt wird, eine strafbare Handlung begangen zu haben.\u201c<\/strong><\/em><\/span><\/p>\n

Seitdem ist alles juristischer Trickbetrug mit arglistiger T\u00e4uschung unter Vorspiegelung falscher Tatsachen!<\/em><\/p>\n

Es ist eine Offenkundigkeit, da\u00df die entscheidenden \u201cBRD\u201d Gesetze in \u201cDeutschland\u201d, wie Grundgesetz (GG), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Strafprozessordnung (StPO), Zivilprozessordnung (ZPO) und Ordnungswidrigkeitengesetz (OWIG) keine g\u00fcltigen \u201cStaats\u201dgesetze sind und das GG, das GVG, die StPO, die ZPO und das OWIG auch \u00fcber keinen Geltungsbereich<\/strong> mehr verf\u00fcgen.<\/em><\/p>\n

Es ist eine offenkundig, da\u00df die Gerichte der \u201cBRD\u201d in \u201cDeutschland\u201d keine \u201cStaats\u201dgerichte sind.<\/strong><\/em><\/p>\n

Es ist offenkundig, da\u00df die Richter der \u201cBRD\u201d in \u201cDeutschland\u201d keine gesetzliche Richter mehr sind<\/strong>, sie sind Privatpersonen, die als Schiedsrichter bei Arbeitsstreitigkeiten u.a. ausgew\u00e4hlten Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit(FamFG) eingesetzt werden k\u00f6nnen.<\/em><\/p>\n

\u201c[\u2026] denn eine Norm, die den r\u00e4umlichen Geltungsbereich ihres Verbotes so ungen\u00fcgend bestimmt, da\u00df ihr nicht eindeutig entnommen werden kann wo sie gilt, l\u00e4\u00dft den Rechtsunterworfenen im Unklaren dar\u00fcber, was Rechtens sein soll.<\/span>\u201d <\/em>(BVerfG 1 C 74\/61 vom 28.11.1963)<\/strong><\/em><\/p>\n

\u201cJedermann mu\u00df, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu k\u00f6nnen, in der Lage sein, den r\u00e4umlichen Geltungsbereich einer Satzung ohne weiteres festzustellen. Eine Verordnung, die hier\u00fcber Zweifel aufkommen l\u00e4\u00dft, ist unbestimmt und deshalb wegen Versto\u00dfes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ung\u00fcltig.Hierbei hat der Normgeber \u00fcberdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann k\u00f6nne Karten oder Texte mit \u00fcberwiegendem juristischen Inhalt lesen<\/span>.\u201d <\/em>(BVerwG 17, 192 = DVBl 1964, 147)<\/strong><\/em><\/p>\n

Die Konsequenzen auf die laufende Rechtsprechung sind, da\u00df die Gesetze wegen Versto\u00dfes gegen das Gebot der Rechtssicherheit (\u00a743, \u00a744 VwVfG) und Versto\u00dfes gegen das Bestimmtheitsgebot (\u00a7 37 VwVfG) ung\u00fcltig und nichtig sind!<\/em><\/p>\n

Die \u201cBRD\u201d ist kein \u201cStaat\u201d sondern eine von der Besatzung gef\u00fchrte Verwaltung und somit sind \u201cstaat\u201dliche Aufgaben und Hoheiten nicht gegeben!<\/em><\/p>\n

\u00c4mter<\/strong><\/em>
\n sind weisungsbefugt, Entscheidungstr\u00e4ger, Rechtssubjekte mit Rechtsf\u00e4higkeit.<\/em><\/p>\n

Beh\u00f6rden<\/strong><\/em>
\n sind Aufgabenstellen der \u00f6ffentlichen Verwaltung, Dienstleister ohne eigene Rechtsf\u00e4higkeit.<\/em><\/p>\n

Daraus schliesst sich auch, dass keine \u00c4mter oder Beamte vorhanden sind, die\u201cstaat\u201dliche Aufgaben und Hoheiten aus\u00fcben oder inne haben!<\/em><\/p>\n

Das hei\u00dft aber auch, dass es keine Remonstrationspflicht geben kann, da es diese \u201cSpezies\u201d nicht gibt.<\/em><\/p>\n

Dienstausweis = Bediensteter<\/em>
\n Amtsausweis = Beamter<\/em><\/p>\n

Seht erg\u00e4nzend hierzu den \u00a7 4 KStG, hier die Fu\u00dfnote (2):<\/em>
\n 2<\/sup>Ein Betrieb gewerblicher Art kann nicht mit einem Hoheitsbetrieb zusammengefasst werden.<\/span><\/em><\/p>\n

Art. 6 PAG Ausweispflicht f\u00fcr Polizeibeamte (Je nach Bundesland unterschiedlich):
\n<\/span><\/em>\u201cAuf Verlangen des von einer Ma\u00dfnahme Betroffenen hat der Polizeibeamte sich auszuweisen, soweit der Zweck der Ma\u00dfnahme dadurch nicht beeintr\u00e4chtigt wird.\u201d<\/em><\/p>\n

\u00a7 113 Abs. (3) StGB <\/a>Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte:
\n„<\/em>Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtm\u00e4\u00dfig ist. Dies gilt auch dann, wenn der T\u00e4ter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtm\u00e4\u00dfig.\u201d F\u00fcr DeutschE<\/span><\/strong> ist g\u00fcltig der Abs. (3) & (4) \ud83d\ude42
\n<\/em><\/p>\n

\u00a7 114 Abs. (1) StGB<\/a> Widerstand gegen Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen:
\n<\/em>\u201cDer Diensthandlung eines Amtstr\u00e4gers im Sinne des \u00a7 113 StGB stehen Vollstreckungshandlungen von Personen gleich, die die Rechte und Pflichten eines Polizeibeamten haben oder Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind, ohne Amtstr\u00e4ger zu sein.\u201d<\/em><\/p>\n

Amtstr\u00e4ger:
\n<\/span><\/em>Nach \u00a711 StGB (\u201cBRD\u201d Recht) ist Amtstr\u00e4ger, wer nach \u201cdeutschem\u201d Recht Richter oder Beamter ist. <\/em>(Fragt sich welches \u201cDeutsche\u201d Recht gemeint ist?!)<\/em><\/p>\n

Unterscheidung:
\n<\/strong><\/em>Amtstr\u00e4ger d\u00fcrfen einen \u201cstaat\u201dlichen hoheitlichen Akt ausf\u00fchren, n\u00e4mlich eine Entscheidung zu treffen, sie sind also entscheidungsbefugt!.<\/em><\/p>\n

Diensttr\u00e4ger sind weisungsgebunden und nicht unabh\u00e4ngig!.<\/em><\/p>\n

Richter oder Beamte der \u201cBRD\u201d haben nicht einen Amtsausweis oder Amtssiegel, sondern einen Dienstausweis bzw. Dienstsiegel.<\/em><\/p>\n

Die Straftat der Amtsanma\u00dfung liegt vor, weil demnach schw\u00f6ren Privatpersonen als sog. \u201cBRD\u201d Beamte (\u00a758 BBG) und \u201cBRD\u201d Richter (DRIG) den Eid auf das GG, -\u201cein Milit\u00e4rgesetz\u201d-, wie wir wissen f\u00fcr die sog. \u201cBRD\u201d, deren F\u00fchrung (Politische Parteien, etc\u2026 und Gr\u00fcndung nie vom \u201cdeutschem\u201d Volk in \u201cfreien Wahlen\u201d gew\u00e4hlt oder best\u00e4tigt wurden konnte wegen der anhaltenden Besatzung bis heute, somit auch nicht vom deutschem Volk genehmigt sein kann.)<\/em><\/p>\n

Die Rechtswirksamkeit von Urteilen und Anordnungen muss vom ausf\u00fchrenden \u201cBeamten\u201d der \u201cBRD\u201d in \u201cDeutschland\u201d gepr\u00fcft werden, daf\u00fcr b\u00fcrgt nicht mehr die \u201cBRD\u201d, sondern er selbst. Die \u201cBRD\u201d hat seit 1982 f\u00fcr \u201cBeamte\u201d keine Staatshaftung mehr. Es gilt stattdessen die Privathaftung nach \u00a7839 BGB und \u00a7823 BGB.<\/strong><\/em><\/p>\n

Sie sind nach eigenen Gesetz gem. \u00a7179 BGB ohne Legitimation t\u00e4tig.<\/em>
\n (Nicht im BGB in der \u201cPalandt\u201d Version nachschauen, sondern im richtigen BGB! )<\/em><\/p>\n

Auch hier sei wiederum die Frage gestellt, in wie weit die BRD-deutschen Richter, Staatsanw\u00e4lte rechtskr\u00e4ftige Urteile erstellen k\u00f6nnen?<\/em><\/p>\n

OHNE ZULASSUNG DER MILIT\u00c4RREGIERUNG. GR\u00dcNDE F\u00dcR DIE ANNAHME VON VERLETZUNGEN NACH INTERNATIONALEM RECHT ( EMRK und IP66 ) FESTGELEGTEN VERFAHRENSGRUNDS\u00c4TZEN SIND L\u00c4NGST GEGEBEN.<\/em><\/p>\n

Es bedarf nicht mal eines Beweises. Diese juristischen Tatsachen in der Zentralverwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes Bundesrepublik Deutschland sind f\u00fcr jedermann nachvollziehbar. Man braucht hierf\u00fcr keine juristische Ausbildung!.<\/em><\/p>\n

Daher fordere ich jeden \u201cBeamten\u201d der BRD auf mir sein Amtsnachweis\/Legitimation nach SHAEF oder AHK Gesetzgebung nachzuweissen.<\/em><\/p>\n

Legitimation mit Dienst- oder Beh\u00f6rdennummer des SHAEF Gesetzgebers oder der AHK gem\u00e4\u00df Ihrer Vorlagepflicht nach (ggf. sind einige Gesetze nicht mehr rechtsg\u00fcltig!):<\/em>
\n Art. 1, 25, 101, 140 GG,<\/em>
\n \u00a7\u00a7 359, 206 StPO,<\/em>
\n \u00a7\u00a7 1, 11, 132, 221, 357, 267, 348 StGB,<\/em>
\n \u00a7\u00a7 25, 99, 117 VwGO,<\/em>
\n \u00a7\u00a7 41, 138, 139, 415, 444, 579, 560 ZPO,<\/em>
\n \u00a7\u00a7 117, 119, 125-129, 134-135, 179, 307, 415, 444 BGB<\/em>
\n Art. 29 EGBGB<\/em>
\n \u00a7\u00a7 1, 15, 16, 21 GVG,<\/em>
\n \u00a7\u00a7 33, 34, 43, 44, 48 VwVfG<\/em><\/p>\n

Der Gedanke fairer Gerichtsverfahren und wirksamer Gewaltenteilung durch gegenseitige Kontrolle der Gewalten ist der deutschen Justiz sowie der deutschen Bev\u00f6lkerung bis heute weitgehend fremd geblieben. Neutralit\u00e4t der Judikative ist in der BRD-Verwaltung nicht mehr gegeben.<\/em><\/p>\n

1.) Die BRD hat kein eigenes Staatsgebiet<\/strong><\/em>
\n (vgl. \u00a7185 BBG (alte Fassung bis 11.02.2009)<\/em><\/p>\n

2.) Die BRD hat kein eigenes Staatsvolk (vgl. StAG)<\/strong><\/em><\/p>\n

3.) Die BRD hat keine Staatsangeh\u00f6rigkeit<\/strong><\/em>
\n (vgl. z.B. das Schreiben vom 01.03.2006 Az.: 33.30.20 \u2013
des Landkreises Demmin\/ Land Mecklenburg-Vorpommern<\/a>)<\/em><\/p>\n

4.) Die BRD hat keine Verfassung<\/strong><\/em>
\n (vgl. Art. 146 GG)<\/em><\/p>\n

5.) Der „Staat“ \u201eDeutsche Reich\u201c besteht fort<\/strong> in den Grenzen von 1937<\/em>
\n (vgl. Urteil 2 BvF 1\/1973) (Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1973 \/ es gilt bis Heute!!) Gemeint ist jedoch der Staatenbund „Deutsche Reich“ 1871-1914\/16
\n<\/em><\/p>\n

6.) Der Staat \u201eDeutsches Reich\u201c hat ein Staatsgebiet<\/em>
\n (vgl. \u00a7185 BBG (alte Fassung bis 11.02.2009)<\/em><\/p>\n

7.) Der Staat \u201eDeutsches Reich\u201c hat ein Staatsvolk<\/strong><\/em>
\n (vgl. RuStAG v. 22. Juli 1913)<\/em><\/p>\n

8.) Der Staat \u201eDeutsches Reich\u201c hat eine Staatsangeh\u00f6rigkeit
\n<\/strong>(vgl. RuStAG v. 22. Juli 1913)<\/em><\/p>\n

Zitate:<\/strong><\/em>
\n Prof. Dr. Carlo Schmid teilte 1949 dem deutschen Volk mit:<\/em><\/p>\n

\u201e\u2026Wir haben unter Best\u00e4tigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des Deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschlie\u00dfen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten. \u2026. Die k\u00fcnftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Ab\u00e4nderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen m\u00fcssen, sondern mu\u00df origin\u00e4r entstehen k\u00f6nnen.\u201c<\/span><\/em><\/p>\n

Ehemaliger Bundeskanzler Konrad Adenauer:<\/em><\/p>\n

\u201cWir sind keine Mandanten des Deutschen Volkes, wir haben den Auftrag von den Alliierten\u201d<\/span><\/em><\/p>\n

Joschka Fischer, ehemaliger Au\u00dfenminister:<\/em><\/p>\n

\u201cWenn die Mehrheiten sich ver\u00e4ndern, mag es eine andere Koalition geben. Aber es wird keine andere Politik geben. Dazu steht zu viel auf dem Spiel. Das wissen alle Beteiligten.\u201d<\/span><\/em><\/p>\n

Horst Seehofer, bayerischer Ministerpr\u00e4sident, bei Erwin Pelzig, 20. Mai 2010:<\/em><\/p>\n

\u201eDiejenigen, die entscheiden sind nicht gew\u00e4hlt, und diejenigen die gew\u00e4hlt werden, haben nichts zu entscheiden!\u201c<\/span><\/em><\/p>\n

Sigmar Gabriel, SPD-Vorsitzender auf dem Sonderparteitag in Dortmund, 27.Februar 2010:<\/em><\/p>\n

\u201eWir haben gar keine Bundesregierung, Frau Merkel ist Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerin einer neuen Nichtregierungsorganisation in Deutschland.\u201c<\/span><\/em><\/p>\n

Sigmar Gabriel, SPD-Vorsitzender beim Landesparteitag der NRW SPD am 05.03.2010:<\/em><\/p>\n

\u201eGenauso wenig wie es eine g\u00fcltige Recht(s)ordnung gibt, genau so wenig gibt es einen Staat \u201eBundesrepublik Deutschland\u201c.<\/span><\/em><\/p>\n

Angela Merkel, anl\u00e4\u00dflich des 60-j\u00e4hriges-Gr\u00fcndungsjubil\u00e4ums der CDU am 05.Juli 2005:<\/em><\/p>\n

\u201eDie Menschen Deutschlands haben kein Recht auf Demokratie und freie Marktwirtschaft in alle Ewigkeit.\u201c<\/span><\/em><\/p>\n

Wolfgang Sch\u00e4uble auf dem European Banking Congress 18.11.2011 in Frankfurt a.M.:<\/em><\/p>\n

\u201eUnd wir in Deutschland sind seit dem 08.Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souver\u00e4n gewesen.\u201c<\/span><\/em><\/p>\n

Abk\u00fcrzungen\/Bezeichnungen:<\/strong><\/em><\/p>\n

Gesetzesb\u00fccher:<\/span><\/em>
\n GG = Grundgesetz(BRD)<\/em>
\n GVG = Gerichtsverfassungsgesetz(BRD)<\/em>
\n OWIG = Ordnungswidrigkeitengesetz(BRD)<\/em>
\n DRIG = Deutsches Richtergesetz()<\/em>
\n BBG = Bundesbeamtengesetz(BRD)<\/em>
\n BGB = B\u00fcrgerliches Gesetzbuch(BRD)<\/em>
\n STPO = Strafprozessordnung(BRD)<\/em>
\n ZPO = Zivilprozessordnung(BRD)<\/em>
\n VwVfG = Verwaltungsverfahrensgesetz(BRD)<\/em>
\n VwGO = Verwaltungsgerichtsordnung(BRD)<\/em>
\n STGB = Strafgesetzbuch(BRD)<\/em>
\n PAG = Polizei Aufgaben Gesetz(BRD)<\/em>
\n RSTGB = Reichs Strafgesetzbuch(Deutsches Reich)<\/em>
\n STAG = Staatsangeh\u00f6rigkeitsgesetz(BRD)<\/em>
\n RUSTAG = Reichs und Staatsangeh\u00f6rigkeitsgesetz (Deutsches Reich)<\/em>
\n EMRK = Europ\u00e4ische Menschenrechtskonvention(International)<\/em>
\n IP66 = Internationaler Pakt \u00fcber b\u00fcrgerliche und politische Rechte(International)<\/em>
\n 1.B MJBBG = Erstes Gesetz \u00fcber die Bereinigung von Bundesrecht im Zust\u00e4ndigkeitsbereich des Bundesministerium f\u00fcr Justiz()<\/em>
\n 2. BMJBBG = Zweites Gesetz \u00fcber die Bereinigung von Bundesrecht im Zust\u00e4ndigkeitsbereich des Bundesministerium f\u00fcr Justiz()<\/em><\/p>\n

arrow: http:\/\/dphw-de.blogspot.ch\/p\/gesetze.html<\/a><\/em><\/p>\n

Gerichte:<\/span><\/em>
\n BVerwG = Bundesverwaltungsgericht(BRD)<\/em>
\n BVerfG = Bundesverfassungsgericht(BRD)<\/em><\/p>\n

Kontrollinstanzen und Gesetzgeber:<\/span><\/em>
\n AHK = Alliierte Hohe Kommission(USA,FRA,ENG)<\/em>
\n SHAEF = Supreme Headquarters Allied Expeditionary Force<\/em>
\n SMAD = Sowjetische Milit\u00e4radministration in Deutschland(RUS)<\/em>
\n OMGUS = Office of Military Government for Germany(USA)<\/em><\/p>\n

Definitionen:<\/span><\/em>
\n Annexion = Eine Annexion (von lateinisch annectere \u201aankn\u00fcpfen\u2018, \u201aanbinden\u2018; auch als Annektierung bezeichnet) ist die einseitige rechtliche Eingliederung eines bis dahin unter fremder Gebietshoheit stehenden Territoriums in eine andere geopolitische Einheit. Die Annexion geht \u00fcber die Okkupation (Besetzung) hinaus, da auf dem (ehemals) fremden Territorium die eigene Gebietshoheit de facto ausge\u00fcbt wird und das Gebiet de jure dem eigenen Staatsgebiet oder Kolonialreich einverleibt wird. Die Okkupation geht der Annexion meistens voraus.<\/em><\/p>\n

Rechtswissenschaftler unterscheiden von der durch unmittelbare Androhung oder Durchf\u00fchrung milit\u00e4rischer Gewalt charakteristischen Annexion die staats- und v\u00f6lkerrechtliche Abtretung (Zession).<\/em>
\n Bei letzterer hat der Staat, der ein Gebiet verliert, dieses formell einvernehmlich in einem Vertrag abgetreten. Allerdings entstehen solche Vertr\u00e4ge oftmals unter Zwang, daher sind beispielsweise Geschichtswissenschaftler dazu geneigt, den Begriff der Annexion auch f\u00fcr Zessionen anzuwenden.<\/em>
\n So hat Frankreich 1871 das als Elsa\u00df-Lothringen bekannt gewordene Gebiet in einer Zession an Deutschland abgetreten, doch wird der Vorgang meist als Annexion bezeichnet.<\/em><\/p>\n

Bis Mitte 1945 erlaubte das V\u00f6lkerrecht dem Sieger einer milit\u00e4rischen Auseinandersetzung, die Gebiete seines Gegners ganz oder teilweise zu okkupieren und zu annektieren.<\/em><\/p>\n

Nach Artikel 2 Ziffer 4 der Charta der Vereinten Nationen vom 26. Juni 1945 ist:<\/em><\/p>\n

\u201ejede gegen die territoriale Unversehrtheit [\u2026] eines Staates gerichtete [\u2026] Androhung oder Anwendung von Gewalt\u201c verboten.<\/strong><\/em><\/p>\n

Daraus folgt das grunds\u00e4tzliche v\u00f6lkerrechtliche Verbot von Okkupation und Annexion.<\/em><\/p>\n

Nach Artikel 51 beeintr\u00e4chtigt die Charta:<\/em><\/p>\n

\u201eim Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung. [\u2026] Ma\u00dfnahmen, die ein Mitglied in Aus\u00fcbung dieses Selbstverteidigungsrechts trifft, sind dem Sicherheitsrat sofort anzuzeigen\u201c.<\/strong><\/em><\/p>\n

Okkupation<\/strong> = Bei einer Okkupation oder Besetzung (je nach Kontext auch Besatzung) wird in einem bev\u00f6lkerten Gebiet die vorhandene Staatsgewalt durch einen externen Machthaber auf dessen Initiative durch die seinige ersetzt. Dies geschieht meist mit milit\u00e4rischen Mitteln. Daneben wird im V\u00f6lkerrecht auch die Besetzung eines herrschaftslosen Gebietes durch eine Staatsmacht als Okkupation bezeichnet.<\/em><\/p>\n

W\u00e4hrend des Kolonialismus wurde die Errichtung der Herrschaft \u00fcber au\u00dfereurop\u00e4ische Gebiete mit diesem Rechtsbegriff begr\u00fcndet. Dabei galt als unerheblich, ob das Land bewohnt war oder nicht. Dies wurde damit gerechtfertigt, dass einheimische Bewohner nicht staatlich organisiert gewesen seien.<\/em><\/p>\n

In j\u00fcngerer Zeit zeichnet sich eine Besetzung auch dadurch aus, dass die Okkupationsmacht v\u00f6lkerrechtlich nicht zur legalen Exekutive wird. Im Gegensatz zur Annexion wird das fremde Territorium jedoch nicht dem eigenen Staatsgebiet rechtlich einverleibt. Nach Souver\u00e4nit\u00e4t strebende Bev\u00f6lkerungsgruppen bezeichnen h\u00e4ufig den Staat, der ihr Territorium beherrscht, als Besatzungsmacht, auch wenn es sich dabei um keine Okkupation im juristischen Sinne handelt. Okkupanten sind analog dazu einzelne Vertreter der Besatzungsmacht oder ihre im Lande anwesende Gesamtheit.<\/em><\/p>\n

Sezession<\/strong> = Sezession (lat. secessio \u201eAbspaltung\u201c, \u201eAbseitsgehen\u201c) bezeichnet im Politischen die Losl\u00f6sung einzelner Landesteile aus einem bestehenden Staat mit dem Ziel, einen neuen souver\u00e4nen Staat zu bilden.<\/em><\/p>\n

Sezessionsbestrebungen einer Teilbev\u00f6lkerung werden auch als Separatismus (aus dem Lateinischen separatus f\u00fcr getrennt, abgesondert) bezeichnet und gehen oft \u2013 jedoch nicht zwangsl\u00e4ufig \u2013 mit kriegerischen Auseinandersetzungen einher. Im engeren Sinne bezeichnet Separatismus die ideologische Grundlage oder die politisch-soziale Aktion, die bei Erfolg zur Sezession f\u00fchrt. Separatismus kann, aber muss nicht identisch sein mit Regionalismus oder Nationalismus von Minderheiten.<\/em><\/p>\n

Unter V\u00f6lkerrechtlern ist umstritten, ob das Selbstbestimmungsrecht der V\u00f6lker auch das Recht von Minderheiten einschlie\u00dft, aus einem Staatsverband auszutreten. Die in der Rechtswissenschaft vorherrschende Meinung lehnt ein solches offensives Selbstbestimmungsrecht unter Hinweis auf das Integrit\u00e4tsinteresse bestehender Staatsverb\u00e4nde, also das defensive Selbstbestimmungsrecht, ab.<\/em><\/p>\n

Matthias Herdegen etwa vertritt dagegen die Ansicht, dass einer diskriminierten Minderheit, deren Menschenrechte fundamental verletzt werden und die vom Prozess der politischen Willensbildung ausgeschlossen ist, ein Recht auf Sezession einzur\u00e4umen ist.<\/em><\/p>\n

Problematisch ist dar\u00fcber hinaus, was eigentlich ein \u201eVolk\u201c im Sinne des Selbstbestimmungsrechts der V\u00f6lker ist. Wird ein Volk nicht als solches anerkannt, werden ihm auch keine Sonderrechte zugestanden.<\/em><\/p>\n

Es existieren etliche sezessionistische V\u00f6lker und Regionen, die entweder friedlich oder milit\u00e4risch nach Unabh\u00e4ngigkeit streben. Manche haben sogar de facto bereits die vollst\u00e4ndige Kontrolle \u00fcber ihr Territorium. Um allerdings in die Vereinten Nationen als eigenst\u00e4ndiger Staat aufgenommen werden zu k\u00f6nnen, bedarf es der Anerkennung durch alle f\u00fcnf st\u00e4ndigen Mitglieder des Weltsicherheitsrates, welcher sich aus den USA, Russland, China, Frankreich und Gro\u00dfbritannien zusammensetzt.<\/em><\/p>\n

In den Vereinigten Staaten hat der Oberste Gerichtshof im Fall Texas v. White entschieden, dass der Beitritt zur Union unwiderruflich ist und ein Recht auf Sezession der US-Bundesstaaten demzufolge nicht besteht.<\/em><\/p>\n

Dismembration<\/strong> = Dismembration ist der Zerfall oder die Zerteilung eines Staates in zwei oder mehrere neue Staaten. Dabei bleibt der alte Staat im Gegensatz zur Sezession als V\u00f6lkerrechtssubjekt nicht bestehen, sondern geht unter, w\u00e4hrend die entstehenden Staaten mit diesem nicht identische neue V\u00f6lkerrechtssubjekte sind.<\/em><\/p>\n

Beispiele hierf\u00fcr sind die Aufl\u00f6sung der Tschechoslowakei, als die Tschechoslowakische Bundesrepublik zum 31. Dezember 1992 zu existieren aufh\u00f6rte und sich die Tschechische und die Slowakische Republik als Nachfolgestaaten f\u00fcr eine Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen bewarben, oder etwa der Zerfall Jugoslawiens.<\/em><\/p>\n

Letzterer Fall war hingegen strittig, da sich der Staat, der auf den Gebieten der heutigen Staaten Serbien und Montenegro bestand, selbst als Jugoslawien bezeichnete und sich als identisch mit der Sozialistischen F\u00f6derativen Republik Jugoslawien (SFRJ) ansah, den Vorgang folglich als Sezession der \u00fcbrigen Teilrepubliken betrachtete. Die Frage wurde im V\u00f6lkerrecht diskutiert.Das Argument Jugoslawiens wurde jedoch von der internationalen Gemeinschaft nicht akzeptiert; die Schiedskommission der Friedenskonferenz f\u00fcr Jugoslawien, die sogenannte Badinter-Kommission, vertrat in ihrer Spruchpraxis die Auffassung, dass die SFRJ sich vollst\u00e4ndig aufgel\u00f6st hatte, folglich die Bundesrepublik Jugoslawien v\u00f6lkerrechtlich nicht identisch zu ihr gewesen ist. Davon sind auch Drittstaaten ganz \u00fcberwiegend ausgegangen. Der neue jugoslawische Staat (heutiges Serbien) musste der UNO erneut beitreten, anstatt die Mitgliedschaft des \u201ealten\u201c Jugoslawiens fortzusetzen.<\/em><\/p>\n

Usurpation<\/strong> = Als Usurpation (von lat. usurpatio bzw. von lat. usurpare, eigentlich durch Gebrauch an sich rei\u00dfen, widerrechtlich die Macht an sich rei\u00dfen) wird im neueren Sprachgebrauch die Anma\u00dfung eines Besitzes, einer Befugnis, besonders aber der \u00f6ffentlichen Gewalt bezeichnet \u2013 also insbesondere die gewaltsame Verdr\u00e4ngung eines legitimen Herrschers, der Umsturz der Verfassung und die Unterdr\u00fcckung der Selbstst\u00e4ndigkeit eines Staates durch einen Usurpator.<\/em><\/p>\n

Ist der Usurpator nur zwischenzeitlich in den Besitz der Staatsgewalt gelangt, so muss ein wieder restaurierter rechtm\u00e4\u00dfiger Landesherr meist die in der Zwischenzeit vorgenommenen Regierungshandlungen in ihren tats\u00e4chlichen und rechtlichen Folgen anerkennen, da sonst offenbare Unbilligkeiten und Unzutr\u00e4glichkeiten entstehen w\u00fcrden.<\/em><\/p>\n

Das deutsche Recht kennt die \u201eUsurpationstheorie\u201c. Gem\u00e4\u00df \u00a7 1004 Abs. 1 BGB kann der Eigent\u00fcmer vom St\u00f6rer die \u201eBeseitigung der Beeintr\u00e4chtigung\u201c verlangen. Ein Teil der Literatur meint, dass der Anspruch aus \u00a7 1004 BGB entgegen den deliktischen Anspr\u00fcchen aus \u00a7\u00a7 823 ff., \u00a7\u00a7 249 ff. BGB keine vollkommene Wiederherstellung geben k\u00f6nne. Das ergebe sich schon aus dem Wortlaut der Vorschrift. Der Anspruchsteller k\u00f6nne dagegen nur den R\u00fcckzug des St\u00f6rers aus dem fremden Rechtskreis fordern. Die Rechtsprechung dagegen folgt der \u201eWiederherstellungstheorie\u201c und sieht eine partielle \u00dcberlappung zwischen der deliktischen Naturalrestitution und der Rechtsfolge aus \u00a7 1004 BGB. Eine moderate Wiederherstellung auch etwaiger Sch\u00e4den ist demnach m\u00f6glich (BGH NJW 2004, 603, BGH V ZR 142\/04)<\/strong>.<\/em><\/p>\n

Mit dem Begriff der Usurpation ist die Vorstellung eines Mangels an Legitimit\u00e4t verbunden. Die Usurpation kann aber nachtr\u00e4glich einen legitimen Charakter erhalten, falls der dem Usurpator unterlegene bisherige Herrscher oder eine dazu befugte K\u00f6rperschaft sie nachtr\u00e4glich billigt oder das Volk den neuen Herrscher akzeptiert. Doch auch ohne solche Legitimierung sind Staatsakte der usurpierten Gewalt zun\u00e4chst g\u00fcltig, denn die Befugnis zur Aus\u00fcbung der Staatsgewalt ist nicht an den rechtm\u00e4\u00dfigen Gebrauch, sondern an den tats\u00e4chlichen Besitz der Staatsgewalt gebunden.<\/em><\/p>\n

Uti possidetis<\/strong> = Uti possidetis (latein was ihr besitzt; vollst\u00e4ndig Uti possidetis, ita possideatis: wie ihr besitzt, so sollt ihr besitzen) ist eine Ausformung des v\u00f6lkergewohnheitsrechtlichen Effektivit\u00e4tsgrundsatzes.<\/em><\/p>\n

Urspr\u00fcnglich besagte Uti possidetis, dass die Parteien einer kriegerischen Auseinandersetzung das Territorium und andere Besitzungen behalten d\u00fcrfen, die sie w\u00e4hrend des Krieges gewonnen und zum Zeitpunkt des Friedensschlusses in Besitz hatten. In ihrer heutigen Ausformung beschr\u00e4nkt sich die Regel auf den Grundsatz der stabilen Grenzen. Anwendung erfuhr und erf\u00e4hrt sie insbesondere im Rahmen der Unabh\u00e4ngigkeit der kolonialen Besitzungen sowie bei der Dismembration oder Sezession von Staaten.<\/em><\/p>\n

UN-Feindstaatenklausel<\/strong> = Die UN-Feindstaatenklausel ist ein Passus in den Artikeln 53 und 107 sowie ein Halbsatz in Artikel 77 der Charta der Vereinten Nationen, wonach gegen Feindstaaten des Zweiten Weltkrieges von den Unterzeichnerstaaten Zwangsma\u00dfnahmen ohne besondere Erm\u00e4chtigung durch den UN-Sicherheitsrat verh\u00e4ngt werden k\u00f6nnten<\/strong>, falls die Feindstaaten erneut eine aggressive Politik verfolgen sollten. Dies schlie\u00dft auch milit\u00e4rische Interventionen mit ein. Als Feindstaaten werden in Artikel 53 jene Staaten definiert, die w\u00e4hrend des Zweiten Weltkrieges Feind eines aktuellen Unterzeichnerstaates der UN-Charta waren<\/strong> \u2013 also prim\u00e4r Deutschland (genau genommen das Deutsche Reich) und Japan. Die Feindstaatenklausel wird nach herrschender Meinung heute als obsolet angesehen.<\/em><\/p>\n

Obsolet<\/strong> = Obsolet im Sinne von \u201enicht mehr gebr\u00e4uchlich, hinf\u00e4llig\u201c bezeichnet generell Veraltetes, meist Normen, Therapien oder Ger\u00e4tschaften.<\/em><\/p>\n

Verordnung<\/strong> = In den deutschsprachigen L\u00e4ndern ist eine Verordnung eine Rechtsnorm, die in der Regel durch eine Regierung oder Verwaltungsstelle erlassen wird.<\/em><\/p>\n

Positives Recht<\/strong> = Positives Recht ist das \u201cvom Menschen gesetzte Recht\u201d. Der Gegenbegriff ist das \u00fcberpositive Recht oder Naturrecht.<\/em><\/p>\n

Naturrech<\/strong>t = Der Begriff Naturrecht (lateinisch ius naturae oder jus naturae, aus ius \u201aRecht\u2018 und natura \u201aNatur\u2018; bzw. nat\u00fcrliches Recht, lat. ius naturale oder jus naturale, aus naturalis \u201anat\u00fcrlich\u2018, \u201evon Natur entstanden\u201c) oder \u00fcberpositives Recht ist eine rechtsphilosophische Bezeichnung f\u00fcr das Recht, das dem gesetzten (manchmal auch gesatzten) oder positiven Recht \u00fcbergeordnet sein soll. Die Naturrechtslehre steht im Gegensatz zum Rechtspositivismus.<\/em><\/p>\n

Rechtssicherheit<\/strong> = Rechtssicherheit ist, nach der deutschen Auffassung, die Klarheit, Bestimmtheit und die Best\u00e4ndigkeit staatlicher Entscheidungen sowie die Kl\u00e4rung von umstrittenen Rechtsfragen oder -verh\u00e4ltnissen in angemessener Zeit. Rechtssicherheit ist Element des Rechtsstaatsprinzips. Verfassungsrang kommt der Rechtssicherheit in Deutschland mit Art. 20 Grundgesetz (GG) zu.<\/em><\/p>\n

Verwaltungshoheit<\/strong> = Verwaltungshoheit ist ein Rechtsbegriff im Steuer- und im Staatsrecht.<\/em><\/p>\n

Im Steuerrecht gibt die Verwaltungshoheit dar\u00fcber Auskunft, wer die Steuern erhebt, sprich die Gesetze vollzieht. Nicht verwechselt werden darf die Verwaltungshoheit mit der Ertragshoheit, die dar\u00fcber Auskunft gibt, welche Gebietsk\u00f6rperschaft in den Genuss der Steuern kommt. Im Staatsrecht z\u00e4hlt sie zur Exekutive und ist eines von mehreren Hoheitsrechten der Staatsgewalt. Zur Sicherung des \u00f6ffentlichen Lebens kann sie auf andere Staaten oder supranationale Organisationen \u00fcbertragen werden, sofern der betreffende Staat oder eine staatliche K\u00f6rperschaft dieses Hoheitsrecht nicht ausf\u00fchren kann.<\/em>
\n (Kommt die \u00dcbertragung von Hoheitsrechten einer Annexion gleich oder ber\u00fchrt sie in anderer Weise die Souver\u00e4nit\u00e4t eines Staates oder das Selbstbestimmungsrecht der V\u00f6lker, ist sie Gegenstand des internationalen Rechts beziehungsweise des V\u00f6lkerrechts).<\/em><\/p>\n

Rechtsnorm<\/strong> = Als Rechtsnorm oder Rechtssatz bzw. Rechtsvorschrift versteht man entweder eine gesetzliche Regelung oder eine auf gesetzlicher Grundlage ergangene Vorschrift generell-abstrakter Natur.<\/em><\/p>\n

Rechtsnormkontrolle<\/strong> = Als Normenkontrolle bezeichnet man die \u00dcberpr\u00fcfung von Rechtsnormen daraufhin, ob sie mit h\u00f6herrangigem Recht vereinbar sind. Normenkontrollen werden von Gerichten vorgenommen und sind geschichtlich aus dem Richterlichen Pr\u00fcfungsrecht hervorgegangen. Die Befugnis von Gerichten, Rechtsnormen auf ihre Vereinbarkeit mit h\u00f6herrangigem Recht zu \u00fcberpr\u00fcfen, und die niederrangigen Normen im Falle der Nicht-Vereinbarkeit f\u00fcr nichtig zu erkl\u00e4ren wird als Normenkontrollkompetenz bezeichnet.<\/em><\/p>\n

Normenklarheit<\/strong> = Dies bedeutet, dass das Gesetz klar verst\u00e4ndlich sein muss und nicht zu sehr unbestimmte Rechtsbegriffe oder Generalklauseln enthalten darf. Das Gesetz soll also f\u00fcr den B\u00fcrger klar erkennbar sein. Au\u00dferdem m\u00fcssen festgelegte Begriffe in ihrer urspr\u00fcnglichen Bedeutung verwendet werden. Der Grundsatz soll dem B\u00fcrger erm\u00f6glichen, bereits durch einen Blick ins Gesetz festzustellen, was die Beh\u00f6rde, sein Lieferant, sein Arbeitgeber oder seine Versicherung darf und was nicht.<\/em><\/p>\n

Bestimmtheitsgebot<\/strong> = Das grundgesetzliche Bestimmtheitsgebot verpflichtet den Staat zur hinreichend genauen Formulierung jeglicher Eingriffe in B\u00fcrgerrechte.<\/em><\/p>\n

Ratifizieren\/Ratifikation<\/strong> = Die Ratifikation, auch Ratifizierung (von lateinisch ratus \u201ag\u00fcltig\u2018, facere \u201amachen\u2018), ist die v\u00f6lkerrechtlich verbindliche Erkl\u00e4rung des Abschlusses eines v\u00f6lkerrechtlichen Vertrages durch die Vertragsparteien.(Erst durch diese Ratifikation wird ein z. B. von Verhandlungsdelegationen paraphierter Vertragstext v\u00f6lkerrechtlich g\u00fcltig.)<\/em><\/p>\n

Rechtsf\u00e4higkeit<\/strong> = Rechtsf\u00e4higkeit ist die F\u00e4higkeit, als juristische Person (auch juristische Einheit genannt) selbstst\u00e4ndig Tr\u00e4ger von Rechten und Pflichten zu sein. Im Gegensatz zu einem solchen Rechtssubjekt stehen Rechtsobjekte, die nicht Tr\u00e4ger, sondern Gegenstand von Rechten und Pflichten sind. In allen modernen, westlichen Rechtsordnungen hat jeder Mensch Kraft seiner W\u00fcrde Rechtsf\u00e4higkeit (nat\u00fcrliche Personen).(Rechtsf\u00e4higkeit ist die F\u00e4higkeit, selbstst\u00e4ndig Tr\u00e4ger von Rechten und Pflichten zu sein. Die Rechtsf\u00e4higkeit des Menschen ist Ausdruck seiner personalen W\u00fcrde. Die Rechtsf\u00e4higkeit jedes Menschen beginnt mit Vollendung der Geburt, \u00a71 BGB.)<\/em><\/p>\n

Rechtsnachfolge<\/strong> = Als Rechtsnachfolge bezeichnet man den \u00dcbergang von bestehenden Rechten und Pflichten einer Person auf eine andere (\u201eRechtsnachfolger\u201c). Die Rechtsnachfolge kann auf vertraglicher Vereinbarung beruhen oder gesetzlich vorgeschrieben sein.<\/em><\/p>\n

Souver\u00e4nit\u00e4t<\/strong> = Unter dem Begriff Souver\u00e4nit\u00e4t (frz. souverainet\u00e9, aus lat. superanus, \u201edar\u00fcber befindlich, \u00fcberlegen\u201c) versteht man in der Rechtswissenschaft die F\u00e4higkeit einer nat\u00fcrlichen oder juristischen Person zu ausschlie\u00dflicher rechtlicher Selbstbestimmung. Diese Selbstbestimmungsf\u00e4higkeit wird durch Eigenst\u00e4ndigkeit und Unabh\u00e4ngigkeit des Rechtssubjektes gekennzeichnet und grenzt sich so vom Zustand der Fremdbestimmung ab.<\/em><\/p>\n

Volkssouver\u00e4nit\u00e4t<\/strong> = Das Prinzip der Volkssouver\u00e4nit\u00e4t bestimmt das Volk zum souver\u00e4nen Tr\u00e4ger der Staatsgewalt. Die Verfassung als politisch-rechtliche Grundlage eines Staates beruht danach auf der verfassungsgebenden Gewalt des Volkes. Nicht ein Monarch, sondern das Volk in seiner Gesamtheit steht einzig \u00fcber der Verfassung.<\/em><\/p>\n

Staatsgewalt<\/strong> = Staatsgewalt bezeichnet die Aus\u00fcbung hoheitlicher Macht innerhalb des Staatsgebietes eines Staates durch dessen Organe und Institutionen wie z. B. Staatsoberhaupt und Regierung (Verwaltung, Beamte, Polizei, Armee), Parlament und Gerichte in Form von Hoheitsakten.(Die Staatsgewalt, das Staatsgebiet und das Staatsvolk sind die drei Elemente, welche nach Georg Jellinek den Staatsbegriff des V\u00f6lkerrechts konstituieren. Bei der Aus\u00fcbung der Staatsgewalt ist ein Staat nach au\u00dfen und innen unabh\u00e4ngig(v\u00f6lkerrechtliche Souver\u00e4nit\u00e4t)).<\/em><\/p>\n

Staatsgebiet<\/strong> = Das Staatsgebiet (umgangssprachlich auch \u201eLand\u201c genannt) ist neben dem Staatsvolk und der Staatsgewalt eines der drei Elemente eines Staates im v\u00f6lkerrechtlichen Sinne. Es ist der territoriale Bereich, in dem sich die Staatsgewalt \u00fcber die dort lebenden Menschen entfaltet, als der \u201eSchauplatz der staatlichen Herrschaft\u201c.<\/em><\/p>\n

Staatsvolk<\/strong> = Unter Staatsvolk versteht man die Gesamtheit der Staatsangeh\u00f6rigen und evtl. der ihnen staatsrechtlich prinzipiell gleichgestellter Personen.<\/em><\/p>\n

Staatsb\u00fcrgerschaft<\/strong> = Staatsb\u00fcrgerschaft kennzeichnet die aus der Staatsangeh\u00f6rigkeit sich ergebenden Rechte und Pflichten einer nat\u00fcrlichen Person in dem Staat, dem sie angeh\u00f6rt.<\/em>
\n (Eine Staatsangeh\u00f6rigkeit kann grunds\u00e4tzlich nur von einem souver\u00e4nen Staat im Sinne des V\u00f6lkerrechts vermittelt werden.)<\/em><\/p>\n

In diesem Sinne ist die Frage nach der Staatsangeh\u00f6rigkeit mit der Staatsb\u00fcrgerschaft zu beantworten, der rechtlichen Zugeh\u00f6rigkeit zur Gemeinschaft (Rechtsgemeinschaft) von B\u00fcrgern eines Staates, den Staatsb\u00fcrgern, die unabh\u00e4ngig von der Nationalit\u00e4t sein kann.<\/em><\/p>\n

Nationalit\u00e4t<\/strong> = Die Nationalit\u00e4t beschreibt die Zugeh\u00f6rigkeit einer Person zu einer Nation oder einem Volk.<\/em><\/p>\n

Rechtspositivismus<\/strong> = Rechtspositivismus bezeichnet eine Lehre innerhalb der Rechtsphilosophie bzw. Rechtstheorie, welche die Geltung von Normen allein auf deren positive Setzung (\u201ekodifiziertes Recht\u201c; normativer Rechtspositivismus) oder\/und ihre soziale Wirksamkeit (soziologischer Rechtspositivismus) zur\u00fcckf\u00fchrt.<\/em><\/p>\n

Palandt<\/strong> = Der Palandt ist ein nach Otto Palandt benannter Kurzkommentar zum B\u00fcrgerlichen Gesetzbuch (BGB) und einigen Nebengesetzen. Beachte: NS-Terminologien<\/em><\/p>\n

Einf\u00fchrungsgesetz<\/strong> = Ein Einf\u00fchrungsgesetz (EG) wird in der Regel als Gesetz f\u00fcr ein umfangreiches Gesetzeswerk erlassen, das an die Stelle einer bestimmten fr\u00fcheren Kodifizierung tritt oder gro\u00dfe Bereiche des Rechts regelt.<\/em><\/p>\n

Zitiergebot<\/strong> = Als Zitiergebot bezeichnet man die in Art. 19 Abs. (1) Satz 2 des deutschen Grundgesetzes festgelegte Pflicht des Gesetzgebers, bei einer Einschr\u00e4nkung von Grundrechten durch ein Gesetz oder auf Grundlage eines Gesetzes das betroffene Grundrecht unter Angabe des Grundgesetzartikels zu nennen. Bei einem Versto\u00df gegen das Zitiergebot ist das Gesetz verfassungswidrig. Ein Zitiergebot im weiteren Sinne kennt das Grundgesetz noch in Art. 80 Abs. (1) Satz 3 GG, wonach Rechtsverordnungen, die von der Bundesregierung, einem Bundesminister oder einer Landesregierung erlassen werden, ihre gesetzliche Rechtsgrundlage angeben m\u00fcssen.<\/strong><\/em><\/p>\n

Verfassunggebende Versammlung<\/strong> = Verfassunggebende Versammlung (oder mit Fugen-s: Verfassungsgebende Versammlung \u2013 weit verbreitet aber umstritten) ist ein staatsrechtlicher beziehungsweise politikwissenschaftlicher Begriff. Eine Verfassunggebende Versammlung ist eine au\u00dferordentliche politische Institution, manchmal auch Verfassungskonvent genannt, welche tempor\u00e4r eingerichtet worden ist und eingerichtet werden kann, um einem Staat eine erste oder wieder eine neue Verfassung zu geben. Sie ist \u2013 als Ausdruck des \u201cpouvoir constituant\u201d \u2013 im Besitz der verfassunggebenden Gewalt des Volkes.<\/em><\/p>\n

V\u00f6lkergewohnheitsrecht<\/strong> = V\u00f6lkergewohnheitsrecht ist eine Form ungeschriebenen V\u00f6lkerrechts, das durch allgemeine \u00dcbung, getragen von der \u00dcberzeugung der rechtlichen Verbindlichkeit der Norm, entsteht.<\/em><\/p>\n

Nach Art. 38 Abs. 1 des Statuts des Internationalen Gerichtshofs (IGH-Statut) ist das V\u00f6lkergewohnheitsrecht neben den v\u00f6lkerrechtlichen Vertr\u00e4gen und den \u201eallgemeinen Rechtsgrunds\u00e4tzen\u201c eine der Rechtsquellen des V\u00f6lkerrechts.<\/em><\/p>\n

Nach der allgemein anerkannten Definition entsteht V\u00f6lkergewohnheitsrecht durch eine \u00fcbereinstimmende gemeinsame Rechts\u00fcberzeugung (lat. opinio iuris sive necessitatis) der Rechtsgenossen \u2013 hier konkret der V\u00f6lkerrechtssubjekte \u2013 und die allgemeine \u00dcbung (lat. consuetudo). Diese zwei Kernelemente finden sich auch in der Definition des Art. 38 Abs. 1 b IGH-Statut.<\/em><\/p>\n

Besteht \u00fcber die grunds\u00e4tzliche Definition noch weitgehend Einigkeit, so sind jedoch die dar\u00fcber hinausgehenden Fragen in der v\u00f6lkerrechtlichen Literatur \u00e4u\u00dferst umstritten, insbesondere bei der Gewichtung der beiden Elemente zueinander. So wird in Teilen der Literatur die Bedeutung der allgemeinen \u00dcbung gegen\u00fcber der sie tragenden Rechts\u00fcberzeugung deutlich eingeschr\u00e4nkt.<\/em><\/p>\n

V\u00f6lkerrechtssubjekt<\/strong> = Ein V\u00f6lkerrechtssubjekt ist ein Rechtssubjekt im V\u00f6lkerrecht, also ein Tr\u00e4ger v\u00f6lkerrechtlicher Rechte und Pflichten, dessen Verhalten unmittelbar durch das V\u00f6lkerrecht geregelt wird. Das einzige existierende V\u00f6lkerrechtssubjekt ist nur das Deutsche Kaiserreich (1871 – 1918)<\/em><\/p>\n

Weitgehend unstrittig sind folgende V\u00f6lkerrechtssubjekte anerkannt:<\/em>
\n -Origin\u00e4re (geborene) V\u00f6lkerrechtssubjekte. Ihnen haftet ihre V\u00f6lkerrechtsf\u00e4higkeit aus sich selbst heraus an.<\/em>
\n origin\u00e4re staatliche V\u00f6lkerrechtssubjekte:<\/em>
\n -Staaten (im v\u00f6lkerrechtlichen Sinne)<\/em><\/p>\n

origin\u00e4re nicht-staatliche V\u00f6lkerrechtssubjekte:<\/em>
\n -Internationales Komitee vom Roten Kreuz<\/em>
\n -Heiliger Stuhl<\/em>
\n -Souver\u00e4ner Malteser-Ritterorden<\/em>
\n Derivative (gekorene) V\u00f6lkerrechtssubjekte. Sie leiten ihre V\u00f6lkerrechtsf\u00e4higkeit aus der Rechtsf\u00e4higkeit ihrer Gr\u00fcndungssubjekte ab. Es handelt sich hierbei insbesondere um die Internationalen Organisationen wie die Vereinten Nationen. Auch die Europ\u00e4ische Union besitzt seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon eine eigene Rechtspers\u00f6nlichkeit. Des Weiteren k\u00f6nnen Bundesstaaten ihren jeweiligen Gliedstaaten \u2013 bei denen es sich zwar in staatsrechtlicher, aber nicht in v\u00f6lkerrechtlicher Hinsicht um origin\u00e4re Rechtssubjekte handelt \u2013 die Befugnis verleihen, in begrenztem Umfang am V\u00f6lkerrechtsverkehr teilzunehmen.<\/em><\/p>\n

Quelle der Zusammenfassung:<\/em>
\n Lothar Schmidt, Facebook \/ edit markus<\/em><\/p>\n

++++<\/em><\/p>\n

Erg\u00e4nzend auch hier eine gute Zusammenfassung:<\/em>
\n\u27a1
https:\/\/arsenalinjustitia.wordpress.com\/2017\/05\/01\/wer-oder-was-ist-eigentlich-dieser-bund\/<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

Rechtswissenschaftliche Expertisen der Grundrechtepartei zur Frage: \u00bbIST DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER RECHTSSTAAT DES BONNER GRUNDGESETZES VOM 23. MAI 1949?\u00ab \u27a1 https:\/\/rechtsstaatsreport.de\/ Eine gute Zusammenfassung \u00fcber die NGO\u00b4s: \u27a1 \/bund_eine_ngo.html Fakten: 1) Die Stadt Berlin geh\u00f6rt nicht zum Gebiet gem\u00e4\u00df dem\u00a0 Artikel 116 (1) GG und ist also nicht die BRD. 2) IN Berlin befindet sich … BRD & Bund – v1.4.<\/span> weiterlesen →<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":8251,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_oct_exclude_from_cache":false,"footnotes":""},"categories":[1,5,4,212],"tags":[],"class_list":["post-8460","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-allgemein","category-brd","category-gesetze-justiz","category-historie"],"yoast_head":"\nBRD & Bund - v1.4. » AG Mensch in W\u00fcrttemberg<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.agmiw.org\/brd-bund\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"BRD & Bund - v1.4. » AG Mensch in W\u00fcrttemberg\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Rechtswissenschaftliche Expertisen der Grundrechtepartei zur Frage: \u00bbIST DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER RECHTSSTAAT DES BONNER GRUNDGESETZES VOM 23. MAI 1949?\u00ab \u27a1 https:\/\/rechtsstaatsreport.de\/ Eine gute Zusammenfassung \u00fcber die NGO\u00b4s: \u27a1 \/bund_eine_ngo.html Fakten: 1) Die Stadt Berlin geh\u00f6rt nicht zum Gebiet gem\u00e4\u00df dem\u00a0 Artikel 116 (1) GG und ist also nicht die BRD. 2) IN Berlin befindet sich … BRD & Bund – v1.4. weiterlesen →\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/www.agmiw.org\/brd-bund\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"AG Mensch in W\u00fcrttemberg\" \/>\n<meta property=\"article:author\" content=\"https:\/\/www.facebook.com\/Yangard\" \/>\n<meta property=\"article:published_time\" content=\"2017-07-22T17:00:03+00:00\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2020-07-07T16:29:22+00:00\" \/>\n<meta property=\"og:image\" content=\"https:\/\/www.agmiw.org\/wp-content\/uploads\/2015\/06\/adenauer2.jpg\" \/>\n\t<meta property=\"og:image:width\" content=\"502\" \/>\n\t<meta property=\"og:image:height\" content=\"315\" \/>\n\t<meta property=\"og:image:type\" content=\"image\/jpeg\" \/>\n<meta name=\"author\" content=\"agmiw@deutschland.ms\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Verfasst von\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"agmiw@deutschland.ms\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:label2\" content=\"Gesch\u00e4tzte Lesezeit\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data2\" content=\"28\u00a0Minuten\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\/\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\/\/www.agmiw.org\/brd-bund\/\",\"url\":\"https:\/\/www.agmiw.org\/brd-bund\/\",\"name\":\"BRD & Bund - v1.4. » AG Mensch in W\u00fcrttemberg\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\/\/www.agmiw.org\/#website\"},\"primaryImageOfPage\":{\"@id\":\"https:\/\/www.agmiw.org\/brd-bund\/#primaryimage\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\/\/www.agmiw.org\/brd-bund\/#primaryimage\"},\"thumbnailUrl\":\"https:\/\/www.agmiw.org\/wp-content\/uploads\/2015\/06\/adenauer2.jpg\",\"datePublished\":\"2017-07-22T17:00:03+00:00\",\"dateModified\":\"2020-07-07T16:29:22+00:00\",\"author\":{\"@id\":\"https:\/\/www.agmiw.org\/#\/schema\/person\/fa733ce78bfe0401a5bdc715b1d141d8\"},\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\/\/www.agmiw.org\/brd-bund\/#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"de\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"ReadAction\",\"target\":[\"https:\/\/www.agmiw.org\/brd-bund\/\"]}]},{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de\",\"@id\":\"https:\/\/www.agmiw.org\/brd-bund\/#primaryimage\",\"url\":\"https:\/\/www.agmiw.org\/wp-content\/uploads\/2015\/06\/adenauer2.jpg\",\"contentUrl\":\"https:\/\/www.agmiw.org\/wp-content\/uploads\/2015\/06\/adenauer2.jpg\",\"width\":502,\"height\":315},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\/\/www.agmiw.org\/brd-bund\/#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Startseite\",\"item\":\"https:\/\/www.agmiw.org\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"BRD & Bund – v1.4.\"}]},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\/\/www.agmiw.org\/#website\",\"url\":\"https:\/\/www.agmiw.org\/\",\"name\":\"AG Mensch in W\u00fcrttemberg\",\"description\":\"Wer die Wahrheit nicht kennt, der ist ein Schlafender. Wer sie kennt und sie eine L\u00fcge nennt, der ist ein Verbrecher.\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":{\"@type\":\"EntryPoint\",\"urlTemplate\":\"https:\/\/www.agmiw.org\/?s={search_term_string}\"},\"query-input\":{\"@type\":\"PropertyValueSpecification\",\"valueRequired\":true,\"valueName\":\"search_term_string\"}}],\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"Person\",\"@id\":\"https:\/\/www.agmiw.org\/#\/schema\/person\/fa733ce78bfe0401a5bdc715b1d141d8\",\"name\":\"agmiw@deutschland.ms\",\"image\":{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de\",\"@id\":\"https:\/\/www.agmiw.org\/#\/schema\/person\/image\/\",\"url\":\"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/2ff184171e6a200908c8142eaa13a3c48db75916cc087c3b4ed484a55ba7944b?s=96&d=wavatar&r=r\",\"contentUrl\":\"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/2ff184171e6a200908c8142eaa13a3c48db75916cc087c3b4ed484a55ba7944b?s=96&d=wavatar&r=r\",\"caption\":\"agmiw@deutschland.ms\"},\"sameAs\":[\"http:\/\/www.agmiw.org\",\"https:\/\/www.facebook.com\/Yangard\"]}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO plugin. -->","yoast_head_json":{"title":"BRD & Bund - v1.4. » AG Mensch in W\u00fcrttemberg","robots":{"index":"index","follow":"follow","max-snippet":"max-snippet:-1","max-image-preview":"max-image-preview:large","max-video-preview":"max-video-preview:-1"},"canonical":"https:\/\/www.agmiw.org\/brd-bund\/","og_locale":"de_DE","og_type":"article","og_title":"BRD & Bund - v1.4. » AG Mensch in W\u00fcrttemberg","og_description":"Rechtswissenschaftliche Expertisen der Grundrechtepartei zur Frage: \u00bbIST DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER RECHTSSTAAT DES BONNER GRUNDGESETZES VOM 23. MAI 1949?\u00ab \u27a1 https:\/\/rechtsstaatsreport.de\/ Eine gute Zusammenfassung \u00fcber die NGO\u00b4s: \u27a1 \/bund_eine_ngo.html Fakten: 1) Die Stadt Berlin geh\u00f6rt nicht zum Gebiet gem\u00e4\u00df dem\u00a0 Artikel 116 (1) GG und ist also nicht die BRD. 2) IN Berlin befindet sich … BRD & Bund – v1.4. weiterlesen →","og_url":"https:\/\/www.agmiw.org\/brd-bund\/","og_site_name":"AG Mensch in W\u00fcrttemberg","article_author":"https:\/\/www.facebook.com\/Yangard","article_published_time":"2017-07-22T17:00:03+00:00","article_modified_time":"2020-07-07T16:29:22+00:00","og_image":[{"width":502,"height":315,"url":"https:\/\/www.agmiw.org\/wp-content\/uploads\/2015\/06\/adenauer2.jpg","type":"image\/jpeg"}],"author":"agmiw@deutschland.ms","twitter_misc":{"Verfasst von":"agmiw@deutschland.ms","Gesch\u00e4tzte Lesezeit":"28\u00a0Minuten"},"schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"WebPage","@id":"https:\/\/www.agmiw.org\/brd-bund\/","url":"https:\/\/www.agmiw.org\/brd-bund\/","name":"BRD & Bund - v1.4. » AG Mensch in W\u00fcrttemberg","isPartOf":{"@id":"https:\/\/www.agmiw.org\/#website"},"primaryImageOfPage":{"@id":"https:\/\/www.agmiw.org\/brd-bund\/#primaryimage"},"image":{"@id":"https:\/\/www.agmiw.org\/brd-bund\/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https:\/\/www.agmiw.org\/wp-content\/uploads\/2015\/06\/adenauer2.jpg","datePublished":"2017-07-22T17:00:03+00:00","dateModified":"2020-07-07T16:29:22+00:00","author":{"@id":"https:\/\/www.agmiw.org\/#\/schema\/person\/fa733ce78bfe0401a5bdc715b1d141d8"},"breadcrumb":{"@id":"https:\/\/www.agmiw.org\/brd-bund\/#breadcrumb"},"inLanguage":"de","potentialAction":[{"@type":"ReadAction","target":["https:\/\/www.agmiw.org\/brd-bund\/"]}]},{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/www.agmiw.org\/brd-bund\/#primaryimage","url":"https:\/\/www.agmiw.org\/wp-content\/uploads\/2015\/06\/adenauer2.jpg","contentUrl":"https:\/\/www.agmiw.org\/wp-content\/uploads\/2015\/06\/adenauer2.jpg","width":502,"height":315},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/www.agmiw.org\/brd-bund\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Startseite","item":"https:\/\/www.agmiw.org\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"BRD & Bund – v1.4."}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/www.agmiw.org\/#website","url":"https:\/\/www.agmiw.org\/","name":"AG Mensch in W\u00fcrttemberg","description":"Wer die Wahrheit nicht kennt, der ist ein Schlafender. Wer sie kennt und sie eine L\u00fcge nennt, der ist ein Verbrecher.","potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/www.agmiw.org\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"de"},{"@type":"Person","@id":"https:\/\/www.agmiw.org\/#\/schema\/person\/fa733ce78bfe0401a5bdc715b1d141d8","name":"agmiw@deutschland.ms","image":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/www.agmiw.org\/#\/schema\/person\/image\/","url":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/2ff184171e6a200908c8142eaa13a3c48db75916cc087c3b4ed484a55ba7944b?s=96&d=wavatar&r=r","contentUrl":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/2ff184171e6a200908c8142eaa13a3c48db75916cc087c3b4ed484a55ba7944b?s=96&d=wavatar&r=r","caption":"agmiw@deutschland.ms"},"sameAs":["http:\/\/www.agmiw.org","https:\/\/www.facebook.com\/Yangard"]}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.agmiw.org\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8460","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.agmiw.org\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.agmiw.org\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.agmiw.org\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.agmiw.org\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=8460"}],"version-history":[{"count":12,"href":"https:\/\/www.agmiw.org\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8460\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":20895,"href":"https:\/\/www.agmiw.org\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8460\/revisions\/20895"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.agmiw.org\/wp-json\/wp\/v2\/media\/8251"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.agmiw.org\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=8460"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.agmiw.org\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=8460"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.agmiw.org\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=8460"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}